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Die Erfindung betrifft ein Schalelement mit einem Rahmen und einer Schalhaut. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Deckenschalung mit einem solchen Schalelement.
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Es ist bekannt, Schalelemente zur Herstellung von Betondecken einzusetzen. Dabei kommen insbesondere Rahmentafelschalelemente zum Einsatz, die zumindest teilweise eine Form zum Einfüllen von flüssigem Beton bilden. Nach dem Aushärten des Betons werden die Schalelemente entfernt.
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Die Schalelemente weisen einen Rahmen und eine Schalhaut auf. Beim Hantieren der Schalelemente auf einer Baustelle kann es zu Beschädigungen der Schalelemente kommen. Besonders gefährdet sind dabei die Ecken der Schalelemente, die bei Transport und Lagerung sowie beim Herunterfallen besonders großen Kräften ausgesetzt sind.
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Typischerweise wird daher versucht, die Ecken der Schalelemente besonders hart und widerstandsfähig auszubilden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, ein nachhaltig einsetzbares Schalelement und eine Deckenschalung mit einem solchen Schalelement zu schaffen, bei der das Schalelement kosteneffektiv herstellbar und bei einer Beschädigung leicht instandsetzbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Schalelement mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch eine Deckenschalung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 12 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird somit gelöst durch ein Schalelement mit einem Rahmen und einer Schalhaut, wobei das Schalelement einen ersten Eckaufsatz aufweist, der auf eine erste Ecke des Rahmens aufgesetzt ist, wobei der erste Eckaufsatz überwiegend aus Kunststoff ausgebildet ist.
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Erfindungsgemäß ist es somit vorgesehen, eine erste Ecke des Rahmens mit einem ersten Eckaufsatz zu verkleiden. Der erste Eckaufsatz ist dabei überwiegend aus Kunststoff ausgebildet. Der erste Eckaufsatz dient als „Opferverkleidung”, die kleine Stöße und Kratzer an dem Schalelement aufnimmt, ohne dass es zu einer Schädigung des tragenden Rahmens kommt.
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Der Eckaufsatz kann vollständig aus Kunststoff ausgebildet sein. Der Eckaufsatz kann aus Kunststoff ausgebildet sein, wobei der Kunststoff verstärkende Beimischungen enthalten kann. Beispielsweise können dem Kunststoff Glas- und/oder Kohlefasern bzw. -kugeln oder dergleichen beigesetzt sein.
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Zur sicheren Befestigung des ersten Eckaufsatzes ist der erste Eckaufsatz bevorzugt formschlüssig mit dem Rahmen verbunden. Die Montage des ersten Eckaufsatzes wird dabei erleichtert, wenn der erste Eckaufsatz über eine erste Rastverbindung mit dem Rahmen verbunden ist.
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Weiter bevorzugt ist der erste Eckaufsatz durch eine erste Klebeverbindung mit dem Rahmen verbunden.
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Der erste Eckaufsatz kann durch eine erste Schraubverbindung und/oder eine erste Nietverbindung mit dem Rahmen verbunden sein.
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In weiter bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Rahmen aus Metall, insbesondere aus Aluminium, ausgebildet. Der Rahmen kann zumindest zwei Streben aufweisen, die in der ersten Ecke durch eine Schweißverbindung verbunden sind.
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Die Streben sind bevorzugt in Form von Strangpressprofilen ausgebildet.
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Längsstreben des Rahmens sind vorzugsweise massiver ausgebildet als Querstreben des Rahmens, um die Belastbarkeit des Rahmens gewichtsoptimiert zu maximieren.
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Die beiden Streben können zueinander auf Gehrung gesägt und miteinander verschweißt sein. In besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung sind die Streben in der ersten Ecke teilweise ausgespart. Die erste Ecke ist vorzugsweise im Innenbereich verschweißt. Außen hingegen, wo eine Schweißung sehr aufwändig wäre, entsteht durch die Aussparung eine Lücke, die durch den ersten Eckaufsatz geschlossen wird. Auch dient der Eckaufsatz der betondichten Verkleidung der ersten Ecke, falls aneinander stoßende Streben des Rahmens nicht vollständig miteinander verschweißt werden.
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Weiter bevorzugt ist das Schalelement in der Rahmenhauptebene parallel zur Schalhautebene rechteckförmig ausgebildet, wobei die erste Ecke in der Rahmenhauptebene liegt. Unter der Rahmenhauptebene wird im Sinne der vorliegenden Erfindung eine Ebene verstanden, die parallel zur Schalhaut bzw. parallel zur Schalhautaufnahme des Schalelements verläuft. Die Rahmenhauptebene verläuft dabei mittig zur Tiefe des Rahmens, die senkrecht zur Schalhaut bzw. Schalhautaufnahme bestimmt wird.
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Die Längsachse der ersten Ecke verläuft vorzugsweise senkrecht zur Schalhautebene bzw. senkrecht zur Rahmenhauptebene. Mit anderen Worten verbindet die erste Ecke zwei Längsseiten des Schalelements, die beim Aufbau einer Deckenschalung an weitere Längsseiten weiterer Schalelemente anstößt.
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Der erste Eckaufsatz kann den Rahmen zumindest teilweise an einer Seite parallel zur Rahmenhauptebene bedecken. Besonders bevorzugt fasst der erste Eckaufsatz den Rahmen an beiden Eckseiten parallel zur Rahmenhauptebene zumindest teilweise ein.
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Der Rahmen und zumindest ein Eckaufsatz, insbesondere der Rahmen und alle Eckaufsätze, können zusammen ebene Stoßflächen zu gleichen benachbarten Schalelementen ausbilden.
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Das Schalelement kann einen zweiten Eckaufsatz aufweisen, der auf eine zweite Ecke des Rahmens aufgesetzt ist, wobei der zweite Eckaufsatz überwiegend aus Kunststoff ausgebildet ist. Der zweite Eckaufsatz kann analog zum ersten Eckaufsatz alle zuvor beschriebenen Merkmale des ersten Eckaufsatzes aufweisen. Insbesondere kann die zweite Ecke in der Rahmenhauptebene liegen. Der zweite Eckaufsatz verkleidet somit ebenfalls zwei Längsseiten des Schalelements, die beim Aufbau des Schalelements an weiteren Längsseiten anderer Schalelemente anliegen können.
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In besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung sind alle Ecken, insbesondere vier Ecken, des Schalelements in der Rahmenhauptebene jeweils durch einen zuvor beschriebenen Eckaufsatz verkleidet. Hierdurch werden alle durch besondere Belastungen beanspruchten Ecken des Schalelements durch entsprechende Eckaufsätze geschützt und sind vereinfacht herstellbar.
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Der erste Eckaufsatz bzw. alle weiteren Eckaufsätze gehen bevorzugt eben in Längsseiten des Rahmens über. Mit anderen Worten bildet der erste Eckaufsatz mit zwei Längsseiten des Rahmens jeweils eine ebene Fläche aus. Ebenso können die weiteren Eckaufsätze mit jeweiligen Längsseiten des Rahmens ebene Flächen ausbilden. Hierdurch können mehrere Schalelemente lückenlos aneinander gesetzt werden. Das Austreten von Flüssigkeit zwischen mehreren aneinander gesetzten Schalelementen kann hierdurch effektiv vermieden werden.
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Der Rahmen kann beschichtet, insbesondere pulverbeschichtet, sein, um die Haftung von Beton am Schalelement zu vermindern. Der Rahmen kann mit allen daran angeordneten Eckaufsätzen beschichtet, insbesondere pulverbeschichtet, sein. Der Rahmen bildet dadurch mitsamt dem ersten Eckaufsatz bzw. mitsamt allen am Rahmen angeordneten Eckaufsätzen homogen beschichtete Außenflächen aus. Alternativ dazu kann der Rahmen ohne Eckaufsätze beschichtet, insbesondere pulverbeschichtet, sein, sodass die Eckaufsätze leicht austauschbar sind.
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Das Schalelement ist vorzugsweise rechteckförmig ausgebildet und weist an allen vier Ecken dieses Rechtecks einen Eckaufsatz auf dem Rahmen auf.
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Das Schalelement kann Verbindungsvorsprünge aufweisen, um das Schalelement mit einem Stützenkopf der Deckenschalung verbinden zu können.
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Die Verbindungsvorsprünge können an einem Winkelblech ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich dazu können Verbindungsvorsprünge an einem Blechstreifen ausgebildet sein. Der Rahmen kann dadurch fertigungstechnisch besonders leicht aus Strangpressprofilen hergestellt werden, ohne dass die Verbindungsvorsprünge aus den Strangpressprofilen herausgefräst werden müssen.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird weiterhin durch eine Deckenschalung mit einem zuvor beschriebenen Schalelement gelöst.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele der Erfindung, aus den Patentansprüchen sowie aus den Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt.
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Die in der Zeichnung gezeigten Merkmale sind derart dargestellt, dass die erfindungsgemäßen Besonderheiten deutlich sichtbar gemacht werden können. Die verschiedenen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen bei Varianten der Erfindung verwirklicht sein.
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Es zeigen:
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1a eine perspektivische Ansicht eines ersten Schalelements ohne Schalhaut mit einem Rahmen und mehreren Eckaufsätzen;
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1b eine perspektivische Ansicht eines Eckaufsatzes aus 1a;
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2a eine perspektivische Ansicht eines Rahmens eines zweiten Schalelements;
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2b eine perspektivische Ansicht des Rahmens aus 2a mit Aussparungen zur Aufnahme von Eckaufsätzen;
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2c eine perspektivische Außenansicht eines weiteren Eckaufsatzes;
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2d eine perspektivische Innenansicht des Eckaufsatzes aus 2c;
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2e eine perspektivische Ansicht des Rahmens aus 2b mit in die Aussparungen eingesetzten Eckaufsätzen;
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2f eine perspektivische Unteransicht des Rahmens mit Eckaufsätzen gemäß 2e;
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2g eine erste perspektivische Teilansicht aus 2f;
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2h eine zweite perspektivische Teilansicht aus 2f;
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2i eine perspektivische Ansicht eines zweiten Schalelements mit dem Rahmen gemäß 2f und einer Schalhaut; und
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2j eine perspektivische Unteransicht einer Deckenschalung mit mehreren zweiten Schalelementen gemäß 2i.
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1a zeigt ein Schalelement 10. Das Schalelement 10 ist in Form eines Rahmentafelschalelements ausgebildet. Das Schalelement 10 weist einen Rahmen 12 auf. Der Rahmen 12 weist eine Schalhautaufnahme 14 auf. Die Schalhaut des Schalelements 10 ist in 1 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
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Der Rahmen 12 weist äußere Längsseiten 16a–d auf, von denen in 1 lediglich die äußeren Längsseiten 16a, 16b sichtbar sind. Die Bezugslinien zu den äußeren Längsseiten 16c, 16d sind daher in 1 gestrichelt dargestellt. Die äußeren Längsseiten 16a–d stellen einen Teil der Außenoberfläche von Streben 18a–d dar. Zur Ausbildung einer Deckenschalung mit mehreren Schalelementen 10 (in 1 nicht gezeigt) weist zumindest eine äußere Längsseite 16a–d zu einem weiteren Schalelement 10 (in 1 nicht gezeigt). Die Streben 16a–d des Rahmens 12 sind durch Querstreben 20a–g stabilisiert.
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Die in 1 nicht dargestellte Schalhaut des Schalelements 10 verläuft parallel zur mittig durch den Rahmen 12 verlaufenden Rahmenhauptebene 22 des Rahmens 12. In der Rahmenhauptebene 22 befinden sich radial nach außen weisende Ecken 24a–d des Rahmens 12. Die Ecken 24a–d sind jeweils durch einen Eckaufsatz 26a–d verkleidet. Die Eckaufsätze 24a–d sind identisch ausgebildet, sodass das Schalelement 10 auf konstruktiv einfache Art und Weise sowie kostengünstig produziert werden kann. Zur Vermeidung von Wiederholungen und aus Gründen der Übersichtlichkeit wird nachfolgend lediglich ein Eckaufsatz 26b näher erläutert.
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Der Eckaufsatz 26b kann über eine Zapfenverbindung mit dem Rahmen 12 verbunden sein. Im in 1 gezeigten Fall ist der Eckaufsatz 26b durch zwei Zapfen 28a, 28b mit dem Rahmen 12 verbunden. Zusätzlich dazu ist der Eckaufsatz 26b im vorliegenden Fall mit dem Rahmen 12 verklebt. Der Eckaufsatz 26b ist vollständig aus Kunststoff ausgebildet. Die radial nach außen weisenden Flächen 30a, 30b des Eckaufsatzes 26b gehen eben in die äußeren Längsseiten 16a, 16b über.
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1b zeigt den Eckaufsatz 26b mit Blick auf dessen Innenseite. Der Eckaufsatz 26b weist zumindest eine Durchgangsausnehmung, im vorliegenden Fall zwei Durchgangsausnehmungen 32a, 32b, zur Verbindung des Eckaufsatzes 26b mit dem Rahmen 12 (siehe 1) mittels der Zapfen 28a, 28b auf. Der Eckaufsatz 26b ist spiegelsymmetrisch zu einer Ebene ausgebildet, die die Längsachse 34 des Eckaufsatzes 26b und die Winkelhalbierende des Eckaufsatzes 26b schneidet, wobei die Längsachse 34 entlang der Ecke 24b verläuft.
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Der Eckaufsatz 26b weist einen ersten Vorsprung 36a auf, der parallel zur Rahmenhauptebene 22 (siehe 1) auf dem Rahmen 12, (siehe 1) an der der Schalhaut zugewandten Seite des Rahmens 12, (siehe 1) aufliegt bzw. sich an den Rahmen 12 anschließt.
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2a zeigt einen Rahmen 12 aus Aluminium. Der Rahmen 12 dient als Trägerstruktur eines Schalelements 10 (siehe 2i).
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2b zeigt den Rahmen 12 gemäß 2a mit Aussparungen 38a–d in Ecken 24a–d. Die Aussparungen 38a–d sind in den Rahmen 12 gefräst und/oder gesägt.
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2c zeigt einen anders gestalteten Eckaufsatz 26a zur Anordnung an einer der Aussparungen 38a–d.
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2d zeigt den Eckaufsatz 26a in einer Innenansicht. Der Eckaufsatz 26a weist einen Längsteil 40 auf, der eine der Ecken 24a–d (siehe 2b) entlang ihrer Längsachse 34 (siehe 2b) kaschiert. Ein Aufsatz 42, der insbesondere einteilig mit dem Längsteil 40 ausgebildet ist, ist zur Anordnung an einer der Aussparungen 38a–d ausgebildet. Der Aufsatz 42 kann in Draufsicht nahezu quadratförmig ausgebildet sein. An dem Aufsatz 42 sind Steckvorsprünge 44a, 44b ausgebildet. Durch die Steckvorsprünge 44a, 44b ist der Aufsatz 42 auf den Rahmen 12 mit einer Presspassung aufsetzbar.
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2e zeigt den Rahmen 12 mit daran angeordneten Eckaufsätzen 26a–d. Die Eckaufsätze 26a–d sind derart am Rahmen 12 angeordnet, dass Stoßflächen 46a–d zu benachbarten Schalelementen 10 (vgl. 2j) eben bis zur Spitze der Ecken 24a–d verlaufen.
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2f zeigt den Rahmen 12 gemäß 2e in einer Unteransicht. Aus 2f ist ersichtlich, dass am Innenrand des Rahmens 12 Verbindungsvorsprünge vorgesehen sind, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich die Verbindungsvorsprünge 48a–e mit einem Bezugszeichen versehen sind. Die Verbindungsvorsprünge 48a–e dienen einer Verbindung des Rahmens 12 mit einem Stützenkopf 58 (siehe 2j).
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2g zeigt einen Ausschnitt A aus 2f. Aus 2g ist ersichtlich, dass die Verbindungsvorsprünge 48a–c an einem Winkelblech 50 ausgebildet sind. Das Winkelblech 50 ist vorzugsweise an den Rahmen 12 (siehe 2f) geschweißt.
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2h zeigt einen Ausschnitt B aus 2f. Aus 2h ist ersichtlich, dass die Verbindungsvorsprünge 48d, 48e an einem Blechstreifen 52 ausgebildet sind. Durch das Winkelblech 50 (siehe 2g) und/oder den Blechstreifen 52 (siehe 2h) kann der Rahmen 12 auf besonders materialsparende Art und Weise durch Strangpressprofile ausgebildet werden. Der Blechstreifen 52 ist vorzugsweise an den Rahmen 12 (siehe 2f) geschweißt.
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2i zeigt ein Schalelement 10 mit dem Rahmen 12 gemäß 2e, den daran angeordneten Eckaufsätzen 26b–d und einer am Rahmen 12 befestigten Schalhaut 54.
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2j zeigt eine Deckenschalung 56 mit mehreren Schalelementen 10 gemäß 2i. Verbindungsvorsprünge, von denen in 2j lediglich der Verbindungsvorsprung 48b mit einem Bezugszeichen versehen ist, dienen der präzisen Anbindung der Schalelemente 10 zu einem Stützenkopf 58. Der Stützenkopf 58 ist dabei Teil einer Deckenstütze 60. Die Schalelemente 10 können zu ihrer Montage einenends von unten am Stützenkopf 58 eingehängt und anderenends angehoben und durch eine weitere Deckenstütze (nicht gezeigt) abgestützt werden.
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Unter Vornahme einer Zusammenschau aller Figuren der Zeichnung betrifft die Erfindung zusammenfassend ein Schalelement 10 in Form eines Rahmentafelschalelements, bei dem zumindest eine Ecke 24a–d durch einen Eckaufsatz 26a–d verkleidet ist. Der Eckaufsatz 26a–d ist zum größten Teil aus Kunststoff ausgebildet. Vorzugsweise sind alle Ecken 24a–d des Schalelements 10, die in der Rahmenhauptebene 22 des Rahmens 12 liegen, mit einem Eckaufsatz 26a–d versehen. Weiter bevorzugt ist zumindest eine Ecke 24a–d zumindest teilweise, insbesondere vollständig, sowohl in der Rahmenhauptebene 22 als auch senkrecht zur Rahmenhauptebene 22 durch einen Eckaufsatz 26a–d verkleidet. Besonders bevorzugt sind alle Ecken 24a–d durch jeweils einen Eckaufsatz 26a–d sowohl radial in Bezug auf das Schalelement 10, d. h. in der Rahmenhauptebene 22, als auch senkrecht zur Rahmenhauptebene 22 mit jeweils einem Eckaufsatz 26a–d verkleidet. Streben 16a–d des Rahmens 12 sind bevorzugt nur in Teilbereichen miteinander verschweißt, während Aussparungen 38a–d durch jeweils einen Eckaufsatz 26a–d verdeckt werden. Der Eckaufsatz 26a–d bzw. die Eckaufsätze 26a–d kann/können sowohl zum mechanischen Schutz der Ecken 24a–d des Rahmens 12 als auch zum optischen Kaschieren von Schweißnähten im Rahmen 12 eingesetzt werden. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Deckenschalung 56 mit einem solchen Schalelement 10.