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DE102015223196A1 - Mittel und Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege geschädigter keratinischer Fasern - Google Patents

Mittel und Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege geschädigter keratinischer Fasern Download PDF

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DE102015223196A1
DE102015223196A1 DE102015223196.8A DE102015223196A DE102015223196A1 DE 102015223196 A1 DE102015223196 A1 DE 102015223196A1 DE 102015223196 A DE102015223196 A DE 102015223196A DE 102015223196 A1 DE102015223196 A1 DE 102015223196A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft Mittel zur Reinigung und/oder zur Pflege geschädigter keratinischer Fasern, enthaltend eine Kombination aus mindestens einer Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und mindestens einer ausgewählten Aminosäure, sowie ein Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern mit derartigen Mitteln.

Description

  • Die Erfindung betrifft Mittel zur Reinigung und/oder zur Pflege geschädigter keratinischer Fasern, enthaltend eine Kombination aus mindestens einer Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und mindestens einer ausgewählten Aminosäure, sowie ein Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern mit derartigen Mitteln.
  • Keratinischen Fasern, insbesondere Haaren, kommen als festem Bestandteil des menschlichen Körpers und als wesentlichem Bestandteil von menschlicher Kleidung und Heimtextilen, eine wichtige Bedeutung im Alltagsgeschehen zu. Die Behandlung mit Wasch-, Reinigungs-, Styling- und Färbeprodukten, zu Reinigungs- und Gestaltungszwecken, sowie deren Exposition gegenüber Umwelteinflüssen, wie Ozon, Salz- und Chlorwasser, IR-, UV- und Wärmestrahlung (Föhnen) führen im Laufe der Zeit zu einer kumulativen Schädigung der Fasern und somit zu einer Verminderung ihrer Qualität. Beispielsweise sind sowohl die Reinigung von Haaren mit Shampoos als auch die dekorative Gestaltung der Frisur durch Färben oder Dauerwellen Eingriffe, die die natürliche Struktur und die Eigenschaften der Haare beeinflussen. Folglich können nach einer solchen Behandlung beispielsweise die Nass- und Trockenkämmbarkeit, Halt, Fülle, Glanz und Haptik des Haares unbefriedigend sein. Im Fall gefärbter Haare kann insbesondere bei häufiger Haarwäsche weiterhin der Halt der Farbe auf dem Haar unbefriedigend sein, so dass es zu einem allmählichen Ausbluten der Farbe kommt.
  • Nicht zuletzt durch die starke Beanspruchung der Haare, beispielsweise durch das Färben oder Dauerwellen wie auch durch die Reinigung der Haare mit Shampoos und durch Umweltbelastungen, nimmt die Bedeutung von Pflegeprodukten mit ausreichend starker und möglichst langanhaltender Wirkung zu. Derartige Pflegemittel beeinflussen die natürliche Struktur und die Eigenschaften der Haare. So können anschließend an solche Behandlungen beispielsweise die Nass- und Trockenkämmbarkeit des Haares, der Halt und die Fülle des Haares verbessert sein oder die Haare vor einer erhöhten Splissrate geschützt sein.
  • Es ist daher seit langem üblich, die Haare einer speziellen Nachbehandlung zu unterziehen. Dabei werden, meist in Form einer Spülung, die Haare mit speziellen Wirkstoffen, beispielsweise quaternären Ammoniumsalzen oder speziellen Polymeren, behandelt. Durch diese Behandlung werden je nach Formulierung die Kämmbarkeit, der Halt und die Fülle der Haare verbessert und die Splissrate verringert.
  • Pflegende Zusätze und Filmbildner werden häufig auch Dauerwellmitteln zugesetzt, ohne aber dabei die Haarstruktur deutlich zu verbessern. Dazu werden beispielsweise hochmolekulare Polymere eingesetzt, die auf die oberste Schicht von Haut und Haaren aufziehen und dort einen äußerlichen, subjektiv wahrnehmbar verbesserten Griff des Haares erzeugen. Die Strukturschädigung im Inneren des Haares, die bei Dauerwellen vor allem durch den Reduktionsprozess verursacht wird, kann dadurch aber nicht vermindert werden, da die Substanzen aufgrund ihrer Größe nicht in das Haar eindringen können. Außerdem ist die Dauerhaftigkeit der Effekte der strukturverbessernden Zusätze häufig unbefriedigend, da diese dem Haar nur oberflächlich anhaften.
  • Es hat Versuche gegeben, diesem Problem abzuhelfen, indem monomere Verbindungen direkt auf dem Haar polymerisiert wurden. So werden nach der Lehre der US 5 362 486 bestimmte Urethan-Oligomere mit endständigen Bisulfit- oder Acrylatgruppen auf das Haar aufgebracht und dann polymerisiert, wobei auf dem Haar in situ anhaftende Polymere gebildet werden. Durch dieses Verfahren werden die Oberflächeneigenschaften von Haaren in günstiger Weise beeinflusst, wie z. B. Volumen, Glanz, Halt, Kämmbarkeit, sowie Resistenz gegen die Aufnahme von Feuchtigkeit und Luftverunreinigungen und gegen den Verlust von Haarfarben. Bei dem Verfahren findet auf dem Haar eine radikalische Polymerisation statt, d. h. das Haar muss mit Radikalbildnern wie z. B. Benzoylperoxid.
  • Die Patentanmeldung WO 2005/115314A1 offenbart ein Verfahren zur Restrukturierung keratinischer Fasern, bei dem die Keratinfasern mit Cystin und mit mindestens einer Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen in Kontakt gebracht werden, wobei bevorzugte Dicarbonsäuren ausgewählt sind aus Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Azelainsäure, Maleinsäure, Fumarsäure und Sorbinsäure und Bernsteinsäure besonders bevorzugt ist. Die Patentanmeldung DE 10051774 A1 beschreibt die Verwendung kurzkettiger Carbonsäuren mit einem Molekulargewicht unter 750 g/mol in kosmetischen Mitteln als Wirkstoff zur Restrukturierung keratinischer Fasern. Die Patentanmeldung EP1174112A offenbart Haarbehandlungsmittel, die neben einer organischen Säure als weitere zwingende Bestandteile ein organisches Lösungsmittel, ein kationisches Tensid und einen höheren Alkohol enthalten und zur Reparatur von Poren in Haaren dienen.
  • Die Aufgabe der Erfindung bestand darin, ein Verfahren zur Restrukturierung von Keratinfasern bereitzustellen, welches Vorteile gegenüber dem Stand der Technik aufweist und eine ausreichende Wirksamkeit und Wirkdauer ermöglicht. Das Verfahren sollte nicht nur unter faserschonenden Bedingungen durchführbar sein, sondern auch physiologisch unbedenklich sein und z. B. ohne den Einsatz von reaktiven Monomeren auskommen.
  • Überraschenderweise wurde festgestellt, dass mit Hilfe einer Kombination aus mindestens einer gesättigten Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und mindestens einer ausgewählten Aminosäure der Formel (VI), wie nachstehend erläutert, die Zug-Dehnungseigenschaften keratinischer Fasern verbessert und ihre Festigkeit erhöht werden kann. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wurde gefunden, dass durch den Einsatz erfindungsgemäßer Mittel, Zusammensetzungen und Verfahren die innere und äußere Struktur von keratinischen Fasern verändert werden kann, d. h. mit anderen Worten, dass eine Restrukturierung keratinischer Fasern ermöglicht wird. Unter Restrukturierung werden im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere eine Faserverstärkung, eine Reißkrafterhöhung und/oder eine Verringerung der durch verschiedenartigste Einflüsse entstandenen Schädigungen keratinischer Fasern verstanden. Hierbei spielt beispielsweise die Wiederherstellung der natürlichen Festigkeit eine wesentliche Rolle. Restrukturierte Fasern können sich beispielsweise durch einen erhöhten Schmelzpunkt (mittels DSC gemessen), eine erhöhte Reißkraft, eine erhöhte Festigkeit, eine erhöhte Elastizität und/oder ein erhöhtes Volumen auszeichnen, was sich beispielsweise bei einer Frisur in einer größeren Fülle zeigen kann. Weiterhin können sie einen verbesserten Glanz, einen verbesserten Griff und/oder eine leichtere Kämmbarkeit aufweisen.
  • Unter keratinischen Fasern sind erfindungsgemäß Pelze, Wolle, Federn, Seide und Haare, insbesondere aber menschliche Haare zu verstehen.
  • Unter Reinigungsmitteln sind erfindungsgemäß insbesondere Shampoos zu verstehen, aber auch Duschzubereitungen, Waschcremes und Abschminkmittel.
  • Unter Pflegemitteln sind erfindungsgemäß insbesondere Haarconditioner, Haarspülungen, Haarkuren, Leave-on-Conditioner und Haarpflegesprays zu verstehen.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird gelöst durch Mittel, Zusammensetzungen und Verfahren gemäß den Patentansprüchen.
  • Ein erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein kosmetisches Mittel zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, insbesondere von Humanhaar, die frei ist von Peroxidverbindungen, enthaltend
    • a) mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und/oder mindestens ein Salz dieser Säure(n), weiterhin
    • b) mindestens eine Aminosäure der Formel (VI)
      Figure DE102015223196A1_0001
      worin X für ein Wasserstoffatom oder ein ein- oder zweiwertiges Kation steht; n für null, 1, 2 oder 3 steht; R1 für einen Rest steht, der ausgewählt ist aus einer Aminogruppe, einer Guanidin-Gruppe, einer (1H-Imidazol-4-yl)-Gruppe, einer Carbonsäureamid-Gruppe -CONH2, einer 1H-Indol-3-yl-Gruppe, einer Thiol-Gruppe -SH und einer Methylsulfanyl-Gruppe -SCH3, oder mindestens ein Salz dieser Aminosäure, weiterhin
    • c) mindestens einen Reinigungs- und/oder Pflegewirkstoff, ausgewählt aus Tensiden, Fettalkoholen und Ölen.
  • Gesättigte Dicarbonsäuren mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und/oder mindestens ein Salz dieser Säure(n)
  • Erfindungsgemäß bevorzugte gesättigte Dicarbonsäuren mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen sind ausgewählt aus Bernsteinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, sowie Mischungen dieser Säuren. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist Bernsteinsäure. Die genannten Dicarbonsäuren leisten einen wesentlichen Beitrag zur Restrukturierungswirkung der erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittel.
  • Je nach pH-Wert des erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittels oder der in einem der erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegeverfahren eingesetzten Zusammensetzung (A) kann die mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen als undissoziierte Säure, teilweise dissoziiert oder vollständig dissoziiert vorliegen. Liegt die mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen teilweise dissoziiert oder vollständig dissoziiert vor, so ist das Gegenion ausgewählt aus physiologisch verträglichen Kationen, wie insbesondere den Alkalimetall-, Erdalkalimetall- und Zinkionen sowie Ammoniumionen, Alkylammonium-, Alkanolammonium- und Glucammoniumionen, insbesondere die Mono-, Di- und Trimethyl-, -ethyl- und -hydroxyethylammoniumionen. Ebenfalls bevorzugt sind die Salze der gesättigten Dicarbonsäuren mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen mit Amino-C1-C6-Alkanolen, insbesondere mit Monoethanolamin, und Amino-C1-C6-Alkandiolen, insbesondere mit 2-Amino-2-methylpropan-1-ol, 2-Amino-2-methylpropan-1,3-diol, 2-Aminopropan-1-ol, 3-Aminopropan-1-ol, 1-Aminopropan-2-ol (MIPA) und 2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (TRIS), wobei die Salze mit Monoethanolamin, 2-Amino-2-methylpropan-1-ol und 2-Amino-2-methylpropan-1,3-diol besonders bevorzugt sind.
  • Außerordentlich bevorzugt sind Natrium-, Kalium-, Magnesium-, Ammonium und Monoethanolammonium-Ionen als Gegenionen für die teilweise oder vollständig dissoziierten gesättigten Dicarbonsäuren mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen. Daneben können jedoch auch mit alkalisch reagierenden Aminosäuren, wie beispielsweise Arginin, Lysin, Ornithin und Histidin, neutralisierte gesättigte Dicarbonsäuren mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen eingesetzt werden.
  • Die Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Monoethanolammonium-, Lysin- sowie Argininsalze sowie deren Mischungen sind bevorzugte Salze der gesättigten Dicarbonsäuren mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten die mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen oder ein oder mehrere Salze hiervon in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 6 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 2,5 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels.
  • Auch wenn die Dicarbonsäuren in Salzform vorliegen, beziehen sich die vorstehenden Mengenangaben auf die jeweilige Dicarbonsäure in undissoziierter Form, um die Mengenangabe nicht durch unterschiedliche Molgewichte der Salze zu verfälschen. Eine Einwaage von 15 Gew.-% Dinatriumsuccinathexahydrat ergäbe beispielsweise eine Konzentration an Bernsteinsäure von umgerechnet 6,55 Gew.-%.
  • Aminosäure der Formel (VI)
  • Die Restrukturierungswirkung der erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittel ist wesentlich zurückzuführen auf die vorgenannten Dicarbonsäuren im Zusammenwirken mit mindestens einer ausgewählten Aminosäure der Formel (VI).
  • Die erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten daher als weitere obligatorische Komponente mindestens eine Aminosäure der Formel (VI)
    Figure DE102015223196A1_0002
    X für ein Wasserstoffatom oder ein ein- oder zweiwertiges Kation steht;
    n für null, 1, 2 oder 3 steht;
    R1 für einen Rest steht, der ausgewählt ist aus einer Aminogruppe, einer Guanidin-Gruppe, einer (1H-Imidazol-4-yl)-Gruppe, einer Carbonsäureamid-Gruppe -CONH2, einer 1H-Indol-3-yl-Gruppe, einer Thiol-Gruppe -SH und einer Methylsulfanyl-Gruppe -SCH3, oder mindestens einem Salz dieser Aminosäure.
  • Bevorzugte Aminosäuren der Formel (VI) sind ausgewählt aus Arginin, Lysin, Histidin, Asparagin, Glutamin, Cystein, Methionin, Tryptophan sowie Mischungen hiervon. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten Mischungen aus Arginin und Lysin oder mindestens einem Salz dieser Aminosäuren.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten die mindestens eine Aminosäure der Formel (VI) oder ein oder mehrere Salze hiervon in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 3 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,3 bis 1,2 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels. Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten Mischungen aus Arginin und Lysin oder mindestens einem Salz dieser Aminosäuren in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 3 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,3 bis 1,2 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels.
  • Reinigungs- und Pflegewirkstoffe
  • Tenside
  • Erfindungsgemäße Reinigungswirkstoffe sind Tenside und Emulgatoren. Unter den Begriffen „Tenside” und „Emulgatoren” werden grenzflächenaktive Substanzen verstanden, die an Ober- und Grenzflächen Adsorptionsschichten bilden oder in Volumenphasen zu Mizellkolloiden oder lyotropen Mesophasen aggregieren können. Basiseigenschaften der Tenside und Emulgatoren sind die orientierte Absorption an Grenzflächen sowie die Aggregation zu Mizellen und die Ausbildung von lyotropen Phasen. Man unterscheidet Aniontenside bestehend aus einem hydrophoben Rest und einer negativ geladenen hydrophilen Kopfgruppe, amphotere Tenside, die sowohl eine negative als auch eine kompensierende positive Ladung tragen, kationische Tenside, welche neben einem hydrophoben Rest eine positiv geladene hydrophile Gruppe aufweisen, und nichtionische Tenside, die keine Ladungen, sondern starke Dipolmomente aufweisen und in wässriger Lösung stark hydratisiert sind.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten mindestens ein Tensid in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 1–15 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 3 bis 10 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 5 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels.
  • Als anionische Tenside eignen sich in erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemitteln prinzipiell alle für die Verwendung am menschlichen Körper geeigneten anionischen oberflächenaktiven Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch eine wasserlöslich machende, anionische Gruppe wie z. B. eine Carboxylat-, Sulfat-, Sulfonat- oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 8 bis 30 C-Atomen. Zusätzlich können im Molekül Glykol- oder Polyglykolether-Gruppen, Ester-, Ether- und Amidgruppen sowie Hydroxylgruppen enthalten sein. Beispiele für geeignete anionische Tenside sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und Ammonium- sowie der Mono-, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2 bis 4 C-Atomen in der Alkanolgruppe,
    • – lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen (Seifen),
    • – Ethercarbonsäuren der Formel R-O-(CH2-CH2O)X-CH2-COOH, in der R eine lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 16 ist,
    • – Acylsarcoside mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acyltauride mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acylisethionate mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremono-alkylpolyoxyethylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen,
    • – lineare Alkansulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – lineare Alpha-Olefinsulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – Alpha-Sulfofettsäuremethylester von Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen,
    • – Alkylsulfate und Alkylpolyglykolethersulfate der Formel R-O(CH2-CH2O)x-OSO3H, in der R eine bevorzugt lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 12 ist,
    • – Gemische oberflächenaktiver Hydroxysulfonate gemäß DE-A-37 25 030 ,
    • – sulfatierte Hydroxyalkylpolyethylen- und/oder Hydroxyalkylenpropylenglykolether gemäß DE-A-37 23 354 ,
    • – Sulfonate ungesättigter Fettsäuren mit 8 bis 24 C-Atomen und 1 bis 6 Doppelbindungen gemäß DE-A-39 26 344 ,
    • – Ester der Weinsäure und Zitronensäure mit Alkoholen, die Anlagerungsprodukte von etwa 2–15 Molekülen Ethylenoxid und/oder Propylenoxid an Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen darstellen,
    • – Alkyl- und/oder Alkenyletherphosphate der Formel (II), R1(OCH2CH2)n-O-P(O)(OX)(OR2) (II), in der R1 bevorzugt für einen aliphatischen Kohlenwasserstoffrest mit 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff, einen Rest (CH2CH2O)nR1 oder X, n für Zahlen von 1 bis 10 und X für Wasserstoff, ein Alkali- oder Erdalkalimetall oder NR3R4R5R6, mit R3 bis R6 unabhängig voneinander stehend für Wasserstoff oder einen C1 bis C4-Kohlenwasserstoffrest, steht,
    • – sulfatierte Fettsäurealkylenglykolester der Formel (XII) R7CO(AlkO)nSO3M (XII) in der R7CO- für einen linearen oder verzweigten, aliphatischen, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 C-Atomen, Alk für CH2CH2, CHCH3CH2 und/oder CH2CHCH3, n für Zahlen von 0,5 bis 5 und M für ein Kation steht, wie sie in DE19736906 beschrieben sind,
    • – Monoglyceridsulfate und Monoglyceridethersulfate der Formel (XIII)
      Figure DE102015223196A1_0003
      in der R8CO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, x, y und z in Summe für 0 oder für Zahlen von 1 bis 30, vorzugsweise 2 bis 10, und X für ein Alkali- oder Erdalkalimetall steht. Typische Beispiele für im Sinne der Erfindung geeignete Monoglycerid(ether)sulfate sind die Umsetzungsprodukte von Laurinsäuremonoglycerid, Kokosfettsäuremonoglycerid, Palmitinsäuremonoglycerid, Stearinsäuremonoglycerid, Ölsäuremonoglycerid und Talgfettsäuremonoglycerid sowie deren Ethylenoxidaddukte mit Schwefeltrioxid oder Chlorsulfonsäure in Form ihrer Natriumsalze. Vorzugsweise werden Monoglyceridsulfate der Formel (XIII) eingesetzt, in der R8CO für einen linearen Acylrest mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen steht, wie sie beispielsweise in der EP-B1 0 561 825 , der EP-B1 0 561 999 , der DE-A1 42 04 700 oder von A. K. Biswas et al. in J. Am. Oil. Chem. Soc. 37, 171 (1960) und F. U. Ahmed in J. Am. Oil. Chem. Soc. 67, 8 (1990) beschrieben worden sind,
    • – Amidethercarbonsäuren, wie sie in der EP 0 690 044 beschrieben sind,
    • – Kondensationsprodukte aus C8-C30-Fettsäuren mit Aminosäuren, wie beispielsweise Natriumcocoylglutamat, und/oder mit Proteinhydrolysaten, die dem Fachmann z. B. als Eiweißfettsäurekondensate bekannt sind.
  • Bevorzugte anionische Tenside sind Alkylpolyglykolethersulfate und Ethercarbonsäuren mit jeweils 10 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 2 bis 6 Ethylenoxidgruppen im Molekül, Acylisethionate mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe sowie acylierte Aminosäuren und Eiweißfettsäurekondensate mit jeweils 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe und Mischungen dieser Aniontenside.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungsmittel enthalten mindestens ein anionisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 1–15 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 3 bis 10 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 5 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels. Aber auch erfindungsgemäß bevorzugte Pflegemittel enthalten mindestens ein anionisches Tensid, allerdings in geringeren Gesamtmengen von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Pflegemittels.
  • Als zwitterionische Tenside werden solche oberflächenaktiven Verbindungen bezeichnet, die im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe und mindestens eine -COO(–)- oder -SO3 (–)-Gruppe tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, beispielsweise das Kokosalkyl-dimethylammoniumglycinat, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Ein bevorzugtes zwitterionisches Tensid ist das unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamid-Derivat.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungsmittel enthalten mindestens ein zwitterionisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5–8 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1 bis 5 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 2 bis 4 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels. Aber auch erfindungsgemäß bevorzugte Pflegemittel enthalten mindestens ein zwitterionisches Tensid, allerdings in geringeren Gesamtmengen von 0,01 bis 7 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 3 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Pflegemittels.
  • Unter ampholytischen Tensiden werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8-C24-Alkyl- oder -Acylgruppe im Molekül mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind N-Kokosalkylaminopropionat, Kokosacylaminoethylaminopropionat und C12-C18-Acylsarcosin. Erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungsmittel enthalten mindestens ein ampholytisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5–6 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1 bis 5 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 2 bis 4 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels. Aber auch erfindungsgemäß bevorzugte Pflegemittel enthalten mindestens ein ampholytisches Tensid, allerdings in Gesamtmengen von 0,01 bis 7 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 3 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Pflegemittels.
  • Nichtionische Tenside enthalten als hydrophile Gruppe bevorzugt eine Polyolgruppe, eine oder mehrere Polyalkylenglykolethergruppen, insbesondere eine oder mehrere Polyethylenglykolethergruppen oder eine Kombination aus Polyol- und Polyglykolethergruppe. Bevorzugte nichtionische Tenside sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol-% Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol-% Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – mit einem Methyl- oder C2-C6-Alkylrest endgruppenverschlossene Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol-% Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol-% Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – C12-C30-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol-% Ethylenoxid an Glycerin,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol-% Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – alkoxylierte, insbesondere ethoxylierte, Triglyceride,
    • – alkoxylierte Fettsäurealkylester der Formel (XIV) R1CO-(OCH2CHR2)wOR3 (XIV), in der R1CO für einen linearen oder verzweigten, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff oder Methyl, R3 für lineare oder verzweigte Alkylreste mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und w für Zahlen von 1 bis 20 steht,
    • – Aminoxide,
    • – Hydroxymischether, wie sie beispielsweise in der DE-OS 19738866 beschrieben sind,
    • – Sorbitanfettsäureester und Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Sorbitanfettsäureester, wie beispielsweise die Polysorbate,
    • – Zuckerfettsäureester und Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Zuckerfettsäureester,
    • – Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Fettsäurealkanolamide und Fettamine,
    • – Zuckertenside vom Typ der Alkyl- und Alkenyloligoglykoside gemäß Formel (XV), R4O-[G]p (XV) in der R4 für einen Alkyl- oder Alkenylrest mit 4 bis 22 Kohlenstoffatomen, G für einen Zuckerrest mit 5 oder 6 Kohlenstoffatomen und p für Zahlen von 1 bis 10 steht. Sie können nach den einschlägigen Verfahren der präparativen organischen Chemie erhalten werden. Die Alkyl- und Alkenyloligoglykoside können sich von Aldosen bzw. Ketosen mit 5 oder 6 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise von Glucose, ableiten. Die bevorzugten Alkyl- und/oder Alkenyloligoglykoside sind somit Alkyl- und/oder Alkenyloligoglucoside. Die Indexzahl p in der allgemeinen Formel (XV) gibt den Oligomerisierungsgrad (DP), d. h. die Verteilung von Mono- und Oligoglykosiden an und steht für eine Zahl zwischen 1 und 10. Während p im einzelnen Molekül stets ganzzahlig sein muss und hier vor allem die Werte p = 1 bis 6 annehmen kann, ist der Wert p für ein bestimmtes Alkyloligoglykosid eine analytisch ermittelte rechnerische Größe, die meistens eine gebrochene Zahl darstellt. Vorzugsweise werden Alkyl- und/oder Alkenyloligoglykoside mit einem mittleren Oligomerisierungsgrad p von 1,1 bis 3,0 eingesetzt. Aus anwendungstechnischer Sicht sind solche Alkyl- und/oder Alkenyloligoglykoside bevorzugt, deren Oligomerisierungsgrad kleiner als 1,7 ist und insbesondere zwischen 1,2 und 1,4 liegt. Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R4 kann sich von primären Alkoholen mit 4 bis 11, vorzugsweise 8 bis 10 Kohlenstoffatomen ableiten. Typische Beispiele sind Butanol, Capronalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol und Undecylalkohol sowie deren technische Mischungen, wie sie beispielsweise bei der Hydrierung von technischen Fettsäuremethylestern oder im Verlauf der Hydrierung von Aldehyden aus der Roelen'schen Oxosynthese erhalten werden. Bevorzugt sind Alkyloligoglucoside der Kettenlänge C8-C10 (DP = 1 bis 3), die als Vorlauf bei der destillativen Auftrennung von technischem C8-C18-Kokosfettalkohol anfallen und mit einem Anteil von weniger als 6 Gew.-% C12-Alkohol verunreinigt sein können sowie Alkyloligoglucoside auf Basis technischer C9/11-Oxoalkohole (DP = 1 bis 3). Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R15 kann sich ferner auch von primären Alkoholen mit 12 bis 22, vorzugsweise 12 bis 14 Kohlenstoffatomen ableiten. Typische Beispiele sind Laurylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Oleylalkohol, Elaidylalkohol, Petroselinylalkohol, Arachylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucylalkohol, Brassidylalkohol sowie deren technische Gemische, die wie oben beschrieben erhalten werden können. Bevorzugt sind Alkyloligoglucoside auf Basis von gehärtetem C12/14-Kokosalkohol mit einem DP von 1 bis 3.
    • – Zuckertenside vom Typ der Fettsäure-N-alkylpolyhydroxyalkylamide, ein nichtionisches Tensid der Formel (VII),
      Figure DE102015223196A1_0004
      in der R5CO für einen aliphatischen Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R6 für Wasserstoff, einen Alkyl- oder Hydroxyalkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und [Z] für einen linearen oder verzweigten Polyhydroxyalkylrest mit 3 bis 12 Kohlenstoffatomen und 3 bis 10 Hydroxylgruppen steht. Bei den Fettsäure-N-alkylpolyhydroxyalkylamiden handelt es sich um bekannte Stoffe, die üblicherweise durch reduktive Aminierung eines reduzierenden Zuckers mit Ammoniak, einem Alkylamin oder einem Alkanolamin und nachfolgende Acylierung mit einer Fettsäure, einem Fettsäurealkylester oder einem Fettsäurechlorid erhalten werden können. Hinsichtlich der Verfahren zu ihrer Herstellung sei auf die US-Patentschriften US 1,985,424 , US 2,016,962 und US 2,703,798 sowie die Internationale Patentanmeldung WO 92/06984 verwiesen. Vorzugsweise leiten sich die Fettsäure-N-alkylpolyhydroxyalkylamide von reduzierenden Zuckern mit 5 oder 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere von der Glucose ab. Die bevorzugten Fettsäure-N-alkylpolyhydroxyalkylamide stellen daher Fettsäure-N-alkylglucamide dar, wie sie durch die Formel (VIII) wiedergegeben werden:
      Figure DE102015223196A1_0005
      Vorzugsweise werden als Fettsäure-N-alkylpolyhydroxyalkylamide Glucamide der Formel (VIII) eingesetzt, in der R8 für Wasserstoff oder eine Alkylgruppe steht und R7CO für den Acylrest der Capronsäure, Caprylsäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmitoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure oder Erucasäure bzw. derer technischer Mischungen steht. Besonders bevorzugt sind Fettsäure-N-alkylglucamide der Formel (VIII), die durch reduktive Aminierung von Glucose mit Methylamin und anschließende Acylierung mit Laurinsäure oder C12/14-Kokosfettsäure bzw. einem entsprechenden Derivat erhalten werden. Weiterhin können sich die Polyhydroxyalkylamide auch von Maltose und Palatinose ableiten.
  • Als bevorzugte nichtionische Tenside haben sich die Alkylenoxid-Anlagerungsprodukte an gesättigte lineare Fettalkohole und Fettsäuren mit jeweils 2 bis 30 Mol-% Ethylenoxid pro Mol Fettalkohol bzw. Fettsäure erwiesen. Zubereitungen mit hervorragenden Eigenschaften werden ebenfalls erhalten, wenn sie als nichtionische Tenside Fettsäureester von ethoxyliertem Glycerin enthalten.
  • Diese Verbindungen sind durch die folgenden Parameter gekennzeichnet. Der Alkylrest R enthält 6 bis 22 Kohlenstoffatome und kann sowohl linear als auch verzweigt sein. Bevorzugt sind primäre lineare und in 2-Stellung methylverzweigte aliphatische Reste. Solche Alkylreste sind beispielsweise 1-Octyl, 1-Decyl, 1-Lauryl, 1-Myristyl, 1-Cetyl und 1-Stearyl. Besonders bevorzugt sind 1-Octyl, 1-Decyl, 1-Lauryl, 1-Myristyl. Bei Verwendung sogenannter ”Oxo-Alkohole” als Ausgangsstoffe überwiegen Verbindungen mit einer ungeraden Anzahl von Kohlenstoffatomen in der Alkylkette.
  • Weiterhin sind ganz besonders bevorzugte nichtionische Tenside die Zuckertenside. Diese können in den erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemitteln bevorzugt in Mengen von 0,1–20 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten sein. Mengen von 0,5–15 Gew.-% sind bevorzugt, und ganz besonders bevorzugt sind Mengen von 0,5–7,5 Gew.-%.
  • Bei den als Tensid eingesetzten Verbindungen mit Alkylgruppen kann es sich jeweils um einheitliche Substanzen handeln. Es ist jedoch in der Regel bevorzugt, bei der Herstellung dieser Stoffe von nativen pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen auszugehen, so dass man Substanzgemische mit unterschiedlichen, vom jeweiligen Rohstoff abhängigen Alkylkettenlängen erhält.
  • Bei den Tensiden, die Anlagerungsprodukte von Ethylen- und/oder Propylenoxid an Fettalkohole oder Derivate dieser Anlagerungsprodukte darstellen, können sowohl Produkte mit einer ”normalen” Homologenverteilung als auch solche mit einer eingeengten Homologenverteilung verwendet werden. Unter ”normaler” Homologenverteilung werden dabei Mischungen von Homologen verstanden, die man bei der Umsetzung von Fettalkohol und Alkylenoxid unter Verwendung von Alkalimetallen, Alkalimetallhydroxiden oder Alkalimetallalkoholaten als Katalysatoren erhält. Eingeengte Homologenverteilungen werden dagegen erhalten, wenn beispielsweise Hydrotalcite, Erdalkalimetallsalze von Ethercarbonsäuren, Erdalkalimetalloxide, -hydroxide oder -alkoholate als Katalysatoren verwendet werden. Die Verwendung von Produkten mit eingeengter Homologenverteilung kann bevorzugt sein.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungsmittel enthalten mindestens ein nichtionisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2–6 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,5 bis 5 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 1 bis 3 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels. Aber auch erfindungsgemäß bevorzugte Pflegemittel enthalten mindestens ein nichtionisches Tensid, bevorzugt in Gesamtmengen von 0,01 bis 7 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 3 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Pflegemittels.
  • Um ein optimales Reinigungsergebnis zu erzielen, ist es bevorzugt, Mischungen aus verschiedenen Tensidtypen einzusetzen. Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungsmittel enthalten Mischungen aus mindestens einem anionischen und mindestens einem zwitterionischen Tensid. Weitere bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungsmittel enthalten Mischungen aus mindestens einem anionischen und mindestens einem ampholytischen Tensid. Weitere bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungsmittel enthalten Mischungen aus mindestens einem anionischen, mindestens einem zwitterionischen und mindestens einem nichtionischen Tensid.
  • Als kationische Tenside eignen sich in erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemitteln prinzipiell alle für die Verwendung am menschlichen Körper geeigneten kationischen oberflächenaktiven Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch mindestens eine wasserlöslich machende, kationische Gruppe, wie z. B. eine quaternäre Ammonium-Gruppe, oder durch mindestens eine wasserlöslich machende, kationisierbare Gruppe, wie z. B. eine Amin-Gruppe und weiterhin mindestens eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 6 bis 30 C-Atomen, oder auch durch mindestens eine Imidazol-Gruppe oder mindestens eine Imidazylalkyl-Gruppe.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel, insbesondere Pflegemittel, enthalten mindestens ein kationisches Tensid, das bevorzugt ausgewählt ist aus quarternären Ammoniumverbindungen mit mindestens einem C8-C24-Alkylrest, Esterquats und Amidoaminen mit jeweils mindestens einem C8-C24-Acylrest sowie Mischungen hiervon. Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen mit mindestens einem C8-C24-Alkylrest sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride, und Ammoniumalkylsulfate, wie Methosulfate oder Ethosulfate, wie C8-C24-Alkyltrimethylammoniumchloride, C8-C24-Dialkyldimethylammoniumchloride und C8-C24-Trialkylmethylammoniumchloride, z. B. Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid, sowie die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27, Quaternium-83, Quaternium-87 und Quaternium-91 bekannten Imidazolium-Verbindungen. Die Alkylketten der oben genannten Tenside weisen bevorzugt 8 bis 24 Kohlenstoffatome auf. Bei Esterquats handelt es sich um kationische Tenside, die sowohl mindestens eine Esterfunktion als auch mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe als Strukturelement und weiterhin mindestens eine C8-C24-Alkylrest oder C8-C24-Acylrest enthalten. Bevorzugte Esterquats sind quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Triethanolamin, quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Diethanolalkylaminen und quaternierten Estersalzen von Fettsäuren mit 1,2-Dihydroxypropyldialkylaminen. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Stepantex®, Dehyquart® und Armocare® vertrieben. N,N-Bis(2-Palmitoyloxyethyl)dimethylammoniumchlorid, Distearoylethyl Dimonium Methosulfate und Distearoylethyl Hydroxyethylmonium Methosulfate sind bevorzugte Beispiele für solche Esterquats.
  • Die Alkylamidoamine werden üblicherweise durch Amidierung natürlicher oder synthetischer C8-C24-Fettsäuren und Fettsäureschnitte mit Di-(C1-C3)alkylaminoaminen hergestellt. Eine erfindungsgemäß besonders geeignete Verbindung aus dieser Substanzgruppe ist Stearamidopropyldimethylamin.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Pflegemittel enthalten mindestens ein kationisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 8 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 6 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5–5 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,0 bis 4 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 1,5 bis 3,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Pflegemittels. Aber auch erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungsmittel enthalten mindestens ein kationisches Tensid, bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 2 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2 bis 0,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels.
  • Fettalkohole
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungs- und/oder Pflegemittel, insbesondere Pflegemittel, sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein lineares gesättigtes 1-Alkanol mit 12-30 Kohlenstoffatomen enthalten ist, bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,2–10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels. Diese linearen gesättigten 1-Alkanole werden auch als Fettalkohole bezeichnet.
  • Bevorzugt ist das mindestens eine lineare gesättigte 1-Alkanol mit 12-30 Kohlenstoffatomen ausgewählt aus Laurylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Stearylalkohol, Arachidylalkohol und Behenylalkohol sowie aus Mischungen dieser 1-Alkanole, besonders bevorzugt aus Cetylalkohol, Stearylalkohol, Arachidylalkohol, Behenylalkohol und Cetylalkohol/Stearylalkohol-Mischungen. Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten, jeweils bezogen auf ihr Gewicht, mindestens ein lineares gesättigtes 1-Alkanol mit 12-30 Kohlenstoffatomen in einer Gesamtmenge von 0,2–10 Gew.-%, bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,5–7 Gew.-%, wobei mindestens ein 1-Alkanol, ausgewählt aus Cetylalkohol, Stearylalkohol, Behenylalkohol und Cetylalkohol/Stearylalkohol-Mischungen, enthalten ist.
  • Öle
  • Natürliche und synthetische kosmetische Ölkörper, welche erfindungsgemäße Pflegewirkstoffe darstellen, sind insbesondere:
    • – pflanzliche Öle. Beispiele für bevorzugte pflanzliche Öle sind Sonnenblumenöl, Olivenöl, Sojaöl, Rapsöl, Mandelöl, Jojobaöl, Orangenöl, Weizenkeimöl, Pfirsichkernöl und die flüssigen Anteile des Kokosöls. Geeignet sind aber auch andere Triglyceridöle, z. B. die flüssigen Anteile des Rindertalgs (tierisch) sowie synthetische Triglyceridöle, insbesondere C8-C10-Triglyceride.
    • – flüssige Paraffinöle, Isoparaffinöle und synthetische Kohlenwasserstoffe sowie Di-n-alkylether mit insgesamt zwischen 12 bis 36 C-Atomen, insbesondere 12 bis 24 C-Atomen, wie beispielsweise Di-n-octylether, Di-n-decylether, Di-n-nonylether, Di-n-undecylether, Di-n-dodecylether, n-Hexyl-n-octylether, n-Octyl-n-decylether, n-Decyl-n-undecylether, n-Undecyl-n-dodecylether und n-Hexyl-n-Undecylether sowie Di-tert-butylether, Di-iso-pentylether, Di-3-ethyldecylether, tert.-Butyl-n-octylether, iso-Pentyl-n-octylether und 2-Methyl-pentyl-n-octylether. Die Verbindungen 1,3-Di-(2-ethyl-hexyl)-cyclohexan (Cetiol® S) und Di-n-octylether (Cetiol® OE) können bevorzugt sein.
  • Weitere kosmetische Öle, die erfindungsgemäß bevorzugt sind, sind ausgewählt aus den Siliconölen, zu denen z. B. Dialkyl- und Alkylarylsiloxane, wie beispielsweise Cyclopentasiloxan, Cyclohexasiloxan, Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan, aber auch Hexamethyldisiloxan, Octamethyltrisiloxan und Decamethyltetrasiloxan zählen. Bevorzugt können flüchtige Siliconöle sein, die cyclisch sein können, wie z. B. Octamethylcyclotetrasiloxan, Decamethylcyclopentasiloxan und Dodecamethylcyclohexasiloxan sowie Mischungen hiervon, wie sie z. B. in den Handelsprodukten DC 244, 245, 344 und 345 von Dow Corning enthalten sind. Ebenfalls geeignet sind flüchtige lineare Siliconöle, insbesondere Hexamethyldisiloxan (L2), Octamethyltrisiloxan (L3), Decamethyltetrasiloxan (L4) sowie beliebige Zweier- und Dreiermischungen aus L2, L3 und/oder L4, bevorzugt solche Mischungen, wie sie z. B. in den Handelsprodukten DC 2-1184, Dow Corning® 200 (0,65 cSt) und Dow Corning® 200 (1,5 cSt) von Dow Corning enthalten sind. Bevorzugte nichtflüchtige Siliconöle sind ausgewählt aus höhermolekularen linearen Dimethylpolysiloxanen, im Handel erhältlich Z. B. unter der Bezeichnung Dow Corning® 190, Dow Corning® 200 Fluid mit kinematischen Viskositäten (25°C) im Bereich von 5–100 cSt, bevorzugt 5–50 cSt oder auch 5–10 cSt, und Dimethylpolysiloxan mit einer kinematischen Viskosität (25°C) von etwa 350 cSt. Es kann erfindungsgemäß außerordentlich bevorzugt sein, Mischungen der vorgenannten Öle einzusetzen.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel, insbesondere Pflegemittel, enthalten, jeweils bezogen auf ihr Gewicht, mindestens ein Öl in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 98 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 10 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1 bis 3 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten Wasser in einer Menge von 0,5–98 Gew.-%, besonders bevorzugt 10–87 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 45 bis 80 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels.
  • Shampoos
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungsmittel stellen ein Shampoo dar und enthalten neben der mindestens einen gesättigten Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und der mindestens einen Aminosäure gemäß Formel (VI):
    • – Wasser in einer Menge von 45–98 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–93 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 70 bis 89 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels, weiterhin
    • – mindestens ein anionisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 1–15 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 3 bis 10 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 5 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels, wobei bevorzugt mindestens ein Aniontensid, ausgewählt aus Alkylpolyglykolethersulfaten und Ethercarbonsäuren mit jeweils 10 bis 18 C-Atomen in der Alylgruppe und 2 bis 6 Ethylenoxidgruppen im Molekül, Acylisethionaten mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe sowie acylierten Aminosäuren und Eiweißfettsäurekondensaten mit jeweils 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe sowie aus Mischungen dieser Aniontenside, enthalten ist, weiterhin
    • – optional mindestens ein zwitterionisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5–8 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1 bis 5 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 2 bis 4 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels, wobei besonders bevorzugt Cocamidopropyl Betaine enthalten ist.
  • Konditionierzusammensetzungen
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Pflegemittel stellen eine rinse-off-Haarkonditionierzusammensetzung dar und enthalten neben der mindestens einen gesättigten Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und der mindestens einen Aminosäure gemäß Formel (VI):
    • – Wasser in einer Menge von 45–98 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–93 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 70 bis 89 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels, weiterhin
    • – mindestens ein kationisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 8 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 6 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5–5 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,0 bis 4 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 1,5 bis 3,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Pflegemittels, wobei bevorzugt mindestens ein Kationtensid, ausgewählt aus quarternären Ammoniumverbindungen mit mindestens einem C8-C24-Alkylrest, Esterquats und Amidoaminen mit jeweils mindestens einem C8-C24-Acylrest sowie Mischungen hiervon, enthalten ist, weiterhin
    • – mindestens ein lineares gesättigtes 1-Alkanol mit 12-30 Kohlenstoffatomen in einer Gesamtmenge von 0,2–10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels, wobei bevorzugt mindestens ein lineares gesättigtes 1-Alkanol, ausgewählt aus Laurylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Stearylalkohol, Arachidylalkohol und Behenylalkohol sowie aus Mischungen dieser 1-Alkanole, enthalten ist, weiterhin
    • – optional mindestens ein Öl in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Pflegemittels.
  • Optional: Polymer A mit mindestens 10 konstitutiven Einheiten der Formel (I)
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten optional mindestens ein Polymer A, das mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweist,
    Figure DE102015223196A1_0006
    worin
    • – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und
    • – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und
    • – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Überraschend wurde festgestellt, dass ein Polymer A, wie vorstehend bezeichnet und nachstehend näher erläutert, die Schutz- und Reparaturwirkung und die Restrukturierungswirkung der erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittel, die die Kombination aus mindestens einer gesättigten Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und/oder mindestens einem Salz dieser Säure(n) und mindestens einer Aminosäure der Formel (VI), wie vorstehend erläutert, auf geschädigte keratinische Fasern ausübt, in hervorragender Weise unterstützt.
  • Unter „Polymer” werden im Sinne der vorliegenden Anmeldung Polymere im Sinne der IUPAC-Definition verstanden, die mindestens 10 identische konstitutive Einheiten umfassen.
  • Gemäß dem RÖMPP Chemie Lexikon, Stand Juli 2009, wird nach einer Definition der IUPAC eine Substanz als Polymer bezeichnet, die sich aus einem Kollektiv chemisch einheitlich aufgebauter Makromoleküle (Polymermoleküle) zusammensetzt, wobei sich diese Makromoleküle oder Polymermoleküle hinsichtlich Polymerisationsgrad, Molmasse und Kettenlänge voneinander unterscheiden. Bei derartigen so genannten polymereinheitlichen Stoffen sind also alle Makromoleküle gleich aufgebaut und unterscheiden sich lediglich durch ihre Kettenlänge (Polymerisationsgrad). Nach dieser IUPAC-Definition ist ein Polymer ferner „ein Polyreaktionsprodukt, das aus einer Vielzahl von Molekülen aufgebaut ist, in denen eine Art oder mehrere Arten von Atomen oder Atomgruppierungen (so genannte konstitutive Einheiten, Grundbausteine oder Wiederholungseinheiten) wiederholt aneinander gereiht sind.
  • Die Anzahl an konstitutiven Einheiten in einem Polymer bezeichnet man als Polymerisationsgrad. Erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A wie auch Polymere B weisen jeweils einen Polymerisationsgrad im Bereich von 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650, auf. Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A mit mindestens zehn konstitutiven Einheit der Formel (I) enthalten 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650 identische konstitutive Einheiten der Formel (I).
  • R1 und R2 stehen bevorzugt jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder für eine C2-C10-Acylgruppe, die bevorzugt ausgewählt aus einer Acetyl-, Propanoyl-, oder n-Butanoyl-Gruppe, besonders bevorzugt ausgewählt aus einer Acetyl-Gruppe.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A weisen mindestens 10 konstitutive Einheiten der Formel (I) auf, in denen X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Polymere A weisen mindestens 10 konstitutive Einheiten der Formel (I) auf, in denen X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist.
  • Wenn R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, so ist dieser Ring bevorzugt mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert, die ausgewählt ist aus =O. Ein besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine Pyrrolidon-Gruppe, so dass es sich bei einer erfindungsgemäß besonders bevorzugten konstitutiven Einheit der Formel (I) um eine Einheit der Formel (Ia) handelt,
    Figure DE102015223196A1_0007
    in der X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit diesem Stickstoffatom einen fünfgliedrigen gesättigten Ring bilden, der keine weiteren Heteroatome enthält und der in 2-Position mit einer funktionellen Gruppe =O substituiert ist.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine ε-Caprolactam-Gruppe, so dass es sich bei einer erfindungsgemäß besonders bevorzugten konstitutiven Einheit der Formel (I) um eine Einheit der Formel (Ib) handelt,
    Figure DE102015223196A1_0008
    in der X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit diesem Stickstoffatom einen sechsgliedrigen gesättigten Ring bilden, der keine weiteren Heteroatome enthält und der mit einer funktionellen Gruppe =O substituiert ist.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine Imidazol-Gruppe, so dass es sich bei einer weiteren erfindungsgemäß besonders bevorzugten Einheit der Formel (I) um eine Einheit handelt, in der X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit diesem Stickstoffatom einen fünfgliedrigen ungesättigten Ring bilden, der als weiteres Heteroatom Stickstoff enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A weisen zu 25–100 Mol-%, bevorzugt zu 55–100 Mol-%, besonders bevorzugt zu 85–100 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I) auf, in denen X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A weisen zu 25–100 Mol-%, bevorzugt zu 55–100 Mol-%, besonders bevorzugt zu 85–100 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I) auf, in denen X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die ausgewählt sind aus N und O und gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Polymere A weisen zu 98–100 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (Ia) auf, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Erfindungsgemäß außerordentlich bevorzugte Polymere A weisen zu 98–100 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (Ia) auf und haben einen Polymerisationsgrad im Bereich von 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält. Besonders bevorzugte Polymere A sind Polyvinylpyrrolidon-Homopolymere mit einem Polymerisationsgrad im Bereich von 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine konstitutive Einheit der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für Wasserstoff steht.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine konstitutive Einheit der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht. Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A enthalten zu 75–92 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für Wasserstoff steht, und zu 8–25 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A enthalten 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650 konstitutive Einheiten der Formel (I), davon zu 75–92 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für Wasserstoff steht, und zu 8–25 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A enthalten zu 65–25 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (Ia) und zu 35–75 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A enthalten 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650 konstitutive Einheiten der Formel (I), davon zu 65–25 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (Ia) und zu 35–75 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Das mindestens eine Polymer A mit mindestens zehn konstitutiven Einheiten der Formel (I) weist keine permanenten ionischen Ladungen auf. Es ist aber möglich, dass die konstitutiven Einheiten der Formel (I), beispielsweise durch Protonierung des Stickstoffatoms in einem sauren Träger, ionisch, insbesondere kationisch, vorliegen. Diese Ladungen sind aber nicht permanent, sondern temporär, da sie vom umgebenden Medium abhängig sind.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten das mindestens eine Polymer A mit mindestens zehn konstitutiven Einheiten der Formel (I) in einer Gesamtmenge von 0,2 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 bis 2,3 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittel.
  • Weitere bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten mindestens ein Polymer A mit mindestens zehn konstitutiven Einheiten der Formel (I), ausgewählt aus Polyvinylpyrrolidon, Polyvinylalkohol sowie aus Mischungen hiervon, wobei Polyvinylpyrrolidon besonders bevorzugt ist.
  • Weitere bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten mindestens ein Polymer A mit mindestens zehn konstitutiven Einheiten der Formel (I) in einer Gesamtmenge von 0,2 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 bis 2,3 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittel, wobei das Polymer A ausgewählt ist aus Polyvinylpyrrolidon, Polyvinylalkohol sowie aus Mischungen hiervon, wobei Polyvinylpyrrolidon besonders bevorzugt ist.
  • Weiterhin wurde überraschend festgestellt, dass die Schutz- und Reparaturwirkung und die Restrukturierungswirkung der erfindungsgemäßen und erfindungsgemäß bevorzugten Reinigungs- und/oder Pflegemittel, die die Kombination aus mindestens einer gesättigten Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und/oder mindestens einem Salz dieser Säure(n) und mindestens einer Aminosäure der Formel (VI), wie vorstehend erläutert, auf geschädigte keratinische Fasern ausübt, weiter unterstützt werden kann, wenn mindestens eine Verbindung der allgemeinen Formel (III) enthalten ist.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungs- und/oder Pflegemittel enthalten daher
    • (a) mindestens eine Verbindung der allgemeinen Formel (III)
      Figure DE102015223196A1_0009
      wobei R1 für ein Wasserstoffatom oder für ein Strukturelement der Formel (IV) steht
      Figure DE102015223196A1_0010
      wobei x für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht, der Rest R2 in jedem der Strukturelemente der Formel (IV) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (IV) gewählt werden kann, R2 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe, M1 steht für die Gruppierung -OM2 oder für ein Strukturelement der Formel (V)
      Figure DE102015223196A1_0011
      wobei y für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht, der Rest R3 in jedem der Strukturelemente der Formel (V) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (V) gewählt werden kann, R3 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, eine 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe, M2 steht für ein Wasserstoffatom, ein Äquivalent eines ein oder mehrwertigen Kations oder ein Ammoniumion (NH4)+.
  • Bei dem wesentlichen Inhaltsstoff (a) der Formel (III) handelt es sich um das Bunte-Salz einer Aminosäure, eines Oligopeptids oder eines Peptids, das eine Verbindung der Formel (III) darstellt,
    Figure DE102015223196A1_0012
    wobei
    R1 für ein Wasserstoffatom oder für ein Strukturelement der Formel (IV) steht
    Figure DE102015223196A1_0013
    wobei
    x für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht,
    der Rest R2 in jedem der Strukturelemente der Formel (IV) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (IV) gewählt werden kann,
    R2 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe,
    M1 steht für die Gruppierung -OM2 oder für ein Strukturelement der Formel (V)
    Figure DE102015223196A1_0014
    wobei
    y für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht
    der Rest R3 in jedem der Strukturelemente der Formel (V) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (V) gewählt werden kann,
    R3 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, eine 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe,
    M2 steht für ein Wasserstoffatom, ein Äquivalent eines ein oder mehrwertigen Kations oder ein Ammoniumion (NH4)+.
  • Der Rest R1 kann entweder für ein Wasserstoffatom oder für ein Strukturelement der Formel (IV) stehen
    Figure DE102015223196A1_0015
  • Das Strukturelement der Formel (IV) ist weiterhin gekennzeichnet durch den Wiederholungsindex x, wobei x für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht. Der Wiederholungsindex x gibt an, wie viele Strukturelemente der Formel (IV) in der Verbindung der Formel (III) enthalten sind.
  • Bevorzugt steht x für eine ganze Zahl von 1 bis 50, weiter bevorzugt steht x für eine ganze Zahl von 1 bis 20, und ganz besonders bevorzugt steht x für eine ganze Zahl von 1 bis 10. Wenn x beispielweise für die Zahl 10 steht, beinhaltet die Verbindung der Formel (III) 10 Strukturelemente der Formel (IV).
  • Hierbei ist wesentlich, dass der Rest R2 in jedem der Strukturelemente der Formel (IV) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (IV) gewählt werden kann. Enthalten die Verbindungen der Formel (III) beispielsweise 10 Struktureinheiten der Formel (IV), so können diese 10 Struktureinheiten gleich oder aber auch verschieden sein.
  • Der Rest R2 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, eine 1-Hydroxethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder für eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe.
  • Bei dem Strukturelement der Formel (IV) handelt es sich somit um eine Aminosäure, die peptidisch über ihre Amino- und/oder ihre Säurefunktion innerhalb der Verbindung der Formel (III) verknüpft ist. Wenn es sich bei der Aminosäure um Cystein handelt, kann diese auch in Form eines Bunte-Salzes vorliegen.
  • Wenn der Rest R2 für ein Wasserstoffatom steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Glycin.
  • Wenn der Rest R2 für eine Methylgruppe steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Alanin.
  • Wenn der Rest R2 für eine Isopropylgruppe (d. h. eine Gruppe (H3C)2CH-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Valin.
  • Wenn der Rest R2 für eine 2-Methylpropylgruppe (d. h. eine Gruppe (H3C)2CH-CH2-), so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Leucin.
  • Wenn der Rest R2 für eine 1-Methyl-propylgruppe (d. h. eine Gruppe H3C-CH2-CH(CH3)-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Isoleucin.
  • Wenn der Rest R2 für eine Benzylgruppe (d. h. eine Gruppe C6H5-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Phenylalanin.
  • Wenn der Rest R2 für eine 4-Hydroxybenzylgruppe (d. h. eine Gruppe 4-OH-C6H5-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Tyrosin.
  • Wenn der Rest R2 für eine Hydroxymethylgruppe (d. h. eine Gruppe HO-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Serin.
  • Wenn der Rest R2 für eine 1-Hydroxyethylgruppe (d. h. eine Gruppe H3C-CH(OH)-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Threonin.
  • Wenn der Rest R2 für eine 4-Aminobutylgruppe (d. h. eine Gruppe H2N-CH2-CH2-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Lysin.
  • Wenn der Rest R2 für eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe H2N-C(NH)-NH-CH2-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Arginin.
  • Wenn der Rest R2 für eine 2-Carboxyethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe HOOC-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Glutaminsäure.
  • Wenn der Rest R2 für eine Carboxymethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe HOOC-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Asparaginsäure.
  • Wenn der Rest R2 für eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe H2N-C(O)-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Glutamin.
  • Wenn der Rest R2 für eine Carbamoylmethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe H2N-C(O)-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Asparagin.
  • Wenn der Rest R2 für eine Sulfanylmethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe HS-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Cystein.
  • Wenn der Rest R2 für eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe H3C-S-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Methionin.
  • Wenn der Rest R2 für eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Histidin.
  • Wenn der Rest R2 für eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Tryptophan.
  • Schließlich kann der Rest R2 auch für eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe stehen, hierbei handelt es sich um eine Bunte-Salz-Struktur der Formel HO-S(O2)-S-CH2-.
  • Je nach pH-Wert des erfindungsgemäßen oder erfindungsgemäß bevorzugten Reinigungs- und/oder Pflegemittels oder der erfindungsgemäß oder erfindungsgemäß bevorzugt verwendeten Zusammensetzung (A) kann die Bunte-Salz-Struktur der Formel HO-S(O2)-S-CH2- auch in ihrer deprotonierten Form vorliegen.
  • Innerhalb der Verbindung der Formel (III) steht M1 steht die Gruppierung -OM2 oder für ein Strukturelement der Formel (V)
    Figure DE102015223196A1_0016
  • Das Strukturelement der Formel (V) ist – genau wie das Strukturelement der Formel (IV) – gekennzeichnet durch den Wiederholungsindex y, wobei y für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht. Der Wiederholungsindex y gibt an, wie viele Strukturelemente der Formel (V) in der Verbindung der Formel (III) enthalten sind.
  • Bevorzugt steht y für eine ganze Zahl von 1 bis 50, weiter bevorzugt steht y für eine ganze Zahl von 1 bis 20, und ganz besonders bevorzugt steht y für eine ganze Zahl von 1 bis 10. Wenn y beispielweise für die Zahl 10 steht, beinhaltet die Verbindung der Formel (III) 10 Strukturelemente der Formel (V).
  • Hierbei ist wesentlich, dass der Rest R3 in jedem der Strukturelemente der Formel (V) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (V) gewählt werden kann.
  • Enthalten die Verbindungen der Formel (III) beispielsweise 10 Struktureinheiten der Formel (V), so können diese 10 Struktureinheiten gleich oder aber auch verschieden sein.
  • Der Rest R3 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, eine 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe.
  • Damit handelt es sich auch bei dem Strukturelement der Formel (V) um eine Aminosäure, die peptidisch über ihre Amino- und/oder ihre Säurefunktion innerhalb der Verbindung der Formel (III) verknüpft ist. Wenn es sich bei der Aminosäure um Cystein handelt, kann diese auch in Form eines Bunte-Salzes vorliegen.
  • Wenn der Rest R3 für ein Wasserstoffatom steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Glycin.
  • Wenn der Rest R3 für eine Methylgruppe steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Alanin.
  • Wenn der Rest R3 für eine Isopropylgruppe (d. h. eine Gruppe (H3C)2CH-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Valin.
  • Wenn der Rest R3 für eine 2-Methylpropylgruppe (d. h. eine Gruppe (H3C)2CH-CH2-), so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Leucin.
  • Wenn der Rest R3 für eine 1-Methyl-propylgruppe (d. h. eine Gruppe H3C-CH2-CH(CH3)-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Isoleucin.
  • Wenn der Rest R3 für eine Benzylgruppe (d. h. eine Gruppe C6H5-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Phenylalanin.
  • Wenn der Rest R3 für eine 4-Hydroxybenzylgruppe (d. h. eine Gruppe 4OH-C6H5-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Tyrosin.
  • Wenn der Rest R3 für eine Hydroxymethylgruppe (d. h. eine Gruppe HO-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Serin.
  • Wenn der Rest R3 für eine 1-Hydroxyethylgruppe (d. h. eine Gruppe H3C-CH(OH)-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Threonin.
  • Wenn der Rest R3 für eine 4-Aminobutylgruppe (d. h. eine Gruppe H2N-CH2-CH2-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Lysin.
  • Wenn der Rest R3 für eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe H2N-C(NH)-NH-CH2-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Arginin.
  • Wenn der Rest R3 für eine 2-Carboxyethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe HOOC-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Glutaminsäure.
  • Wenn der Rest R3 für eine Carboxymethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe HOOC-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Asparaginsäure.
  • Wenn der Rest R3 für eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe H2N-C(O)-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Glutamin.
  • Wenn der Rest R3 für eine Carbamoylmethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe H2N-C(O)-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Asparagin.
  • Wenn der Rest R3 für eine Sulfanylmethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe HS-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Cystein.
  • Wenn der Rest R3 für eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe H3C-S-CH2-CH2-) steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Methionin.
  • Wenn der Rest R3 für eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Histidin.
  • Wenn der Rest R3 für eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe steht, so beruht das Strukturelement der Formel (IV) auf der Aminosäure Tryptophan.
  • Schließlich kann der Rest R3 auch für eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe stehen, hierbei handelt es sich um eine Bunte-Salz Struktur der Formel HO-S(O2)-S-CH2-.
  • Je nach pH-Wert des erfindungsgemäßen oder erfindungsgemäß bevorzugten Reinigungs- und/oder Pflegemittels oder der erfindungsgemäß oder erfindungsgemäß bevorzugt verwendeten Zusammensetzung (A) kann auch hier die Bunte-Salz Struktur der Formel HO-S(O2)-S-CH2- auch in ihrer deprotonierten Form vorliegen.
  • Der Rest M2 steht für ein Wasserstoffatom, ein Äquivalent eines ein oder mehrwertigen Kations oder ein Ammoniumion (NH4)+.
  • Als bevorzugte Äquivalente eines ein oder mehrwertigen Kations können insbesondere die Kationen von Natrium und Kalium (Na+ bzw. K+) oder auch Magnesium oder Calcium (1/2Mg2+ oder ½Ca2+) genannt werden.
  • Steht M2 für ein Wasserstoffatom, so handelt es sich bei der Gruppierung -OM2 um die Gruppierung -OH. Steht M2 für ein Natriumkation, so handelt es sich bei der Gruppierung -OM2 um die Gruppierung -ONa. Steht M2 für ein Kaliumkation, so handelt es sich bei der Gruppierung -OM2 um die Gruppierung -OK. Steht M2 für ein Ammoniumion, so handelt es sich bei der Gruppierung -OM2 um die Gruppierung -O(NH4).
  • Die Gruppierung -OM2 ist stets einer Carbonylgruppe benachbart. In Summe liegt, wenn M2 für H, K, Na oder Ammonium steht, damit in der Verbindung der Formel (III) daher entweder in Form eine Säure in ihrer protonierten Form oder aber das Natrium, Kalium oder Ammoniumsalz dieser Säure vor.
  • Bei den erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel (III) handelt es sich entweder um das Bunte-Salz der Aminosäure Cystein, um die Bunte-Salze von Oligo-Peptiden oder aber um die Bunte-Salze von Peptiden.
  • Wenn der Rest R1 für ein Wasserstoffatom steht und der Rest M1 für eine Gruppierung -OM2 steht, dann handelt es sich bei der Verbindung der Formel (III) um das Bunte-Salz der Aminosäure Cystein. In diesem Fall handelt es sich bei der Verbindung der Formel (III) um die Verbindung der Formel (IIIa),
    Figure DE102015223196A1_0017
    wobei M2 wieder wie zuvor beschrieben definiert.
  • Liegt die Verbindung der Formel (IIIa) in Form ihrer freien Säure vor, so handelt es sich um 2-Amino-3-(sulfosulfanyl)propansäure. Diese Substanz ist kommerziell erhältlich.
  • Es hat sich herausgestellt, dass der Einsatz der Verbindung der Formel (IIIa) in Reinigungs- und/oder Pflegemitteln bereits bei besonders geringen Einsatzmengen zu einer besonders effektiven Reduzierung der Haarschädigung führt, die auch nach wiederholten Haarwäschen noch vorhanden ist. Deshalb ist der Einsatz von Verbindungen der Formel (IIIa) in Reinigungs- und/oder Pflegemitteln ganz besonders bevorzugt.
  • In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Reinigungs- und/oder Pflegemittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Verbindung der Formel (III) enthält, wobei
    R1 für ein Wasserstoffatom steht und
    M1 für eine Gruppierung -OM2 steht.
  • Wenn eine Verbindung der Formel (IIIa) eingesetzt wird, so handelt es sich bevorzugt um den Einsatz dieser spezifischen Verbindung. Werden als Verbindungen der Formel (III) jedoch die Bunte-Salze von Oligopeptiden eingesetzt, so kann das erfindungsgemäße Reinigungs- und/oder Pflegemittel auch mehrere Verbindungen der Formel (III) als Gemisch verschiedener Oligopeptide enthalten. Diese Oligopeptide werden durch ihr mittleres Molgewicht definiert. Das mittlere Molekulargewicht Mw des mindestens einen Oligopeptids der Formel (III) kann beispielsweise durch Gelpermeationschromatographie (GPC) mit Polystyrol als internem Standard gemäß DIN 55672-3, Version 8/2007, bestimmt werden.
  • Je nachdem, wie viele Strukturelemente der Formel (III) und/oder (IV) in der Verbindung der Formel (III) enthält sind, und je nach Art dieser Aminosäuren kann das Molgewicht der erfindungsgemäß verwendeten Verbindung der Formel (III) variieren. Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, wenn es sich bei der Verbindung der Formel (III) um ein Oligopeptid handelt, das ein Molekulargewicht Mw von 200 bis 2.000 Da, vorzugsweise von 250 bis 1.500 Da, bevorzugt von 300 bis 1.200 Da, insbesondere von 400 bis 800 Da aufweist.
  • Unter dem Begriff „Oligopeptid” im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden Kondensationsprodukte von Aminosäuren verstanden, welche die oben genannten Molekulargewichte besitzen.
  • In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Reinigungs- und/oder Pflegemittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Verbindung der Formel (III) enthält, die ein Molekulargewicht Mw von 200 bis 2.000 Da (Dalton), vorzugsweise von 250 bis 1.500 Da, bevorzugt von 300 bis 1.200 Da, insbesondere von 400 bis 800 Da aufweist.
  • Wird im erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittel eine Mischung von Oligomeren eingesetzt, so können diese Mischungen durch ihr mittleres Molekulargewicht definiert werden.
  • In diesem Fall ist ein bevorzugtes erfindungsgemäßes Reinigungs- und/oder Pflegemittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Mischung von Verbindungen der Formel (III) enthält, die ein mittleres Molekulargewicht Mw von 200 bis 2.000 Da, vorzugsweise von 250 bis 1.500 Da, bevorzugt von 300 bis 1.200 Da, insbesondere von 400 bis 800 Da aufweist.
  • Weiterhin hat sich gezeigt, dass der Schutz- oder Repair-Effekt, den die Verbindungen der Formel (III) besitzen, auch von den Wiederholungsindices x und y abhängt. Wie zuvor beschrieben, ist es ganz besonders bevorzugt, wenn x für eine ganze Zahl von 1 bis 10 steht und y für eine ganze Zahl von 1 bis 10 steht.
  • In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Reinigungs- und/oder Pflegemittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Verbindung der Formel (III) enthält, wobei
    R1 für ein Strukturelement der Formel (IV) steht, und
    M1 für ein Strukturelement der Formel (V) steht, und
    x für eine ganze Zahl von 1 bis 10 steht und
    y für eine ganze Zahl von 1 bis 10 steht.
  • Neben dem Molekulargewicht der Verbindung der Formel (III) nimmt auch der Anteil der Bunte-Salz Einheiten, die in der Verbindung der Formel (III) enthalten sind, einen entscheidenden Einfluss auf die Wirksamkeit der Schutzwirkung oder „Repair-Wirkung” der Verbindungen.
  • Verbindungen mit mindestens einer Bunte-Salz-Einheit – wie sie beispielsweise in der Verbindung der Formel (IIIa) vorhanden ist – sind sehr effektiv, insbesondere wenn sie als monomere Verbindung eingesetzt werden. Oligopeptide mit mindestens einer Bunte-Salz Einheit sind besonders wirksam, wenn sie ein niedriges Molekulargewicht von bis zu 1200, insbesondere 800 Dalton besitzen.
  • Bei Einsatz von Oligopeptiden ist es jedoch von ganz besonderem Vorteil, wenn die Verbindung der Formel (III) mindestens zwei, bevorzugt mindestens drei Bunte-Salz Einheiten besitzt.
  • In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Reinigungs- und/oder Pflegemittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Verbindung der Formel (III) enthält, wobei
    R1 für ein Strukturelement der Formel (IV) steht, und
    der Rest R2 in mindestens einem Strukturelement der Formel (IV) für eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe HO-S(O2)-S-CH2-) steht.
  • In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Reinigungs- und/oder Pflegemittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Verbindung der Formel (III) enthält, wobei
    R1 für ein Strukturelement der Formel (IV) steht, und
    x für eine ganze Zahl von mindestens 3 steht und
    der Rest R2 in mindestens 3 Strukturelementen der Formel (IV) für eine 2-Carboxyethyl-Gruppe (d. h. eine Gruppe HOOC-CH2-CH2-) steht.
  • In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Reinigungs- und/oder Pflegemittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Verbindung der Formel (III) enthält, wobei
    M1 für ein Strukturelement der Formel (V) steht, und
    y für eine ganze Zahl von mindestens 3 steht und
    der Rest R3 in mindestens 3 Strukturelementen der Formel (IV) für eine Gruppe (Glu) steht.
  • Die mindestens eine Verbindung der Formel (III) ist – bezogen auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäß bevorzugten Reinigungs- und/oder Pflegemittels in einer Gesamtmenge von 0,001 bis 5 Gew.-% enthalten. Überraschenderweise hat sich jedoch herausgestellt, dass die Verbindung(en) der Formel (III) bereits in geringen Einsatzkonzentrationen eine sehr gute Reduzierung der Haarschädigung bewirken können. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die mindestens eine Verbindung der Formel (III) dem erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittel als Additiv (beispielsweise in Form einer Pflegelösung oder Reparaturlösung) vor der Applikation auf das Haar hinzugefügt werden sollen. Aus diesem Grund ist es besonders vorteilhaft, wenn das erfindungsgemäß bevorzugte Reinigungs- und/oder Pflegemittel eine oder mehrere Verbindungen der vorstehend aufgeführten Formel (III) in einer Gesamtmenge von 0,001 bis 2,5 Gew.-% weiter bevorzugt von 0,005 bis 0,2 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,01 bis 0,07 Gew.-% enthält, jeweils bezogen auf das Gewicht des erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittels.
  • In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Reinigungs- und/oder Pflegemittel dadurch gekennzeichnet, dass es eine oder mehrere Verbindungen der vorstehend aufgeführten Formel (III) in einer Gesamtmenge von 0,001 bis 2,5 Gew.-% weiter bevorzugt von 0,005 bis 0,2 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,01 bis 0,07 Gew.-% enthält, jeweils bezogen auf das Gewicht des erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittels.
  • In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Reinigungs- und/oder Pflegemittel dadurch gekennzeichnet, dass es einen pH-Wert im Bereich von 3,0 bis 7,5, bevorzugt 3,5–6,5, besonders bevorzugt 4,0 bis 5,5, aufweist, jeweils gemessen bei 20°C.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, insbesondere von Humanhaar, bei dem ein erfindungsgemäßes oder erfindungsgemäß bevorzugtes Reinigungs- oder Pflegemittel, wie vorstehend beschrieben, auf die keratinischen Fasern, insbesondere auf das Humanhaar, aufgetragen und ggf. nach einer Einwirkzeit von 0,1 bis 60 Minuten, bevorzugt 0,5 bis 15 Minuten, besonders bevorzugt 1 bis 10 Minuten, wieder ausgespült wird.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, insbesondere von Humanhaar, umfassend folgende Verfahrensschritte:
    • I. Bereitstellen einer Zusammensetzung (A), enthaltend – mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen in einer Gesamtmenge von 2 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 8 bis 12 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), wobei die Dicarbonsäure bevorzugt ausgewählt ist aus Bernsteinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, sowie Mischungen dieser Säuren, wobei Bernsteinsäure außerordentlich bevorzugt ist, weiterhin – mindestens eine Aminosäure der Formel (VI)
      Figure DE102015223196A1_0018
      X für ein Wasserstoffatom oder ein ein- oder zweiwertiges Kation steht; n für null, 1, 2 oder 3 steht; R1 für einen Rest steht, der ausgewählt ist aus einer Aminogruppe, einer Guanidin-Gruppe, einer (1H-Imidazol-4-yl)-Gruppe, einer Carbonsäureamid-Gruppe -CONH2, einer 1H-Indol-3-yl-Gruppe, einer Thiol-Gruppe -SH und einer Methylsulfanyl-Gruppe -SCH3, oder mindestens ein Salz dieser Aminosäure, und/oder ein Salz hiervon in einer Gesamtmenge von 0,4 bis 7,0 Gew.-%, bevorzugt 0,8 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 bis 4,0 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), wobei bevorzugt mindestens eine der Aminosäuren Arginin, Histidin oder Lysin und/oder ein Salz hiervon in einer Gesamtmenge von 0,4 bis 7,0 Gew.-%, bevorzugt 0,8 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 bis 4,0 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A) enthalten ist, und
    • – Wasser, bevorzugt in einer Menge von 50–92 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–87 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 65 bis 80 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A),
    • – optional weiterhin mindestens ein Polymer A, das mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweist,
      Figure DE102015223196A1_0019
    • – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und
    • – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und
    • – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält, wobei bevorzugt das mindestens eine Polymer A in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 1,0 bis 11 Gew.-%, besonders bevorzugt 2,0 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), enthalten ist, wobei die Zusammensetzung (A) bevorzugt einen pH-Wert im Bereich von 3,5 bis 7,1, bevorzugt 4,5–6,5, besonders bevorzugt 5,0 bis 6,0, aufweist, jeweils gemessen bei 20°C,
    • – Wasser und
    • – optional weiterhin mindestens eine Substanz, die ausgewählt ist aus
    • – Verbindungen der allgemeinen Formel (III),
      Figure DE102015223196A1_0020
      R1 für ein Wasserstoffatom oder für ein Strukturelement der Formel (IV) steht
      Figure DE102015223196A1_0021
      x für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht, der Rest R2 in jedem der Strukturelemente der Formel (IV) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (IV) gewählt werden kann, R2 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe, M1 steht für die Gruppierung -OM2 oder für ein Strukturelement der Formel (V)
      Figure DE102015223196A1_0022
      wobei y für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht, der Rest R3 in jedem der Strukturelemente der Formel (V) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (V) gewählt werden kann, R3 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, eine 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe, M2 steht für ein Wasserstoffatom, ein Äquivalent eines ein oder mehrwertigen Kations oder ein Ammoniumion (NH4)+, wobei bevorzugt eine oder mehrere Verbindungen der vorstehend aufgeführten Formel (III) in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 2,5 Gew.-% weiter bevorzugt von 0,05 bis 0,5 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,1 bis 0,3 Gew.-% enthalten sind, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), und
    • – Polymeren A, die mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweisen,
      Figure DE102015223196A1_0023
    • – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und
    • – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und
    • – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält, wobei bevorzugt das mindestens eine Polymer A in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 1,0 bis 11 Gew.-%, besonders bevorzugt 2,0 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), enthalten ist,
    • II. Bereitstellen einer Reinigungs- und/oder Pflegezusammensetzung (B), enthaltend
    • – mindestens einen Reinigungs- und/oder Pflegewirkstoff, ausgewählt aus Tensiden, Fettalkoholen und Ölen,
    • – ggf. Wasser und
    • III. Vermischen der Zusammensetzungen (A) und (B) miteinander, direkt anschließend
    • IV. Auftragen der Mischung aus (A) und (B) auf die keratinischen Fasern, insbesondere auf das Humanhaar,
    • V. ggf. Ausspülen nach einer Einwirkzeit von 0,1 bis 60 Minuten, bevorzugt 0,5 bis 15 Minuten, besonders bevorzugt 1 bis 10 Minuten,
    • VI. ggf. weitere Haarbehandlungen, wie Konditionieren und/oder Trocknen.
  • Für die Reinigungs- und/oder Pflegezusammensetzung (B) gilt in Bezug auf Wassergehalt, Tensidgehalt, Gehalt an Fettalkoholen und Gehalt an Ölen mutatis mutandis das vorstehend zu den erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemitteln Gesagte.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, wobei die Zusammensetzung (A) zur Haarbehandlung enthält:
    • – mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen in einer Gesamtmenge von 2 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 8 bis 12 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), wobei die Dicarbonsäure bevorzugt ausgewählt ist aus Bernsteinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, sowie Mischungen dieser Säuren, weiterhin
    • – mindestens eine Aminosäure der Formel (VI) und/oder ein Salz hiervon in einer Gesamtmenge von 0,4 bis 7,0 Gew.-%, bevorzugt 0,8 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 bis 4,0 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), und
    • – Wasser, bevorzugt in einer Menge von 50–92 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–87 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 65 bis 80 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A).
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, wobei die Zusammensetzung (A) zur Haarbehandlung enthält:
    • – mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen in einer Gesamtmenge von 2 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 8 bis 12 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), wobei die Dicarbonsäure bevorzugt ausgewählt ist aus Bernsteinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, sowie Mischungen dieser Säuren, weiterhin
    • – mindestens eine der Aminosäuren Arginin, Histidin oder Lysin und/oder ein Salz hiervon in einer Gesamtmenge von 0,4 bis 7,0 Gew.-%, bevorzugt 0,8 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 bis 4,0 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), und
    • – 50–92 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–87 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 65 bis 80 Gew.-% Wasser, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A).
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, wobei die Zusammensetzung (A) zur Haarbehandlung enthält:
    • – mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen in einer Gesamtmenge von 2 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 8 bis 12 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), wobei die Dicarbonsäure bevorzugt ausgewählt ist aus Bernsteinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, sowie Mischungen dieser Säuren, weiterhin
    • – mindestens eine Aminosäure der Formel (VI) und/oder ein Salz hiervon in einer Gesamtmenge von 0,4 bis 7,0 Gew.-%, bevorzugt 0,8 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 bis 4,0 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), weiterhin
    • – Wasser, bevorzugt in einer Menge von 50–92 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–87 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 65 bis 80 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), und
    • – mindestens ein Polymer A, das mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweist,
      Figure DE102015223196A1_0024
      worin
    • – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und
    • – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und
    • – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält,
    in der Zusammensetzung (A) in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 1,0 bis 11 Gew.-%, besonders bevorzugt 2,0 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A).
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, wobei die Zusammensetzung (A) zur Haarbehandlung enthält:
    • – jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), 2 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 8 bis 12 Gew.-%, Bernsteinsäure, wobei die Dicarbonsäure bevorzugt ausgewählt ist aus Bernsteinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, sowie Mischungen dieser Säuren, weiterhin
    • – mindestens eine der Aminosäuren Arginin, Histidin oder Lysin und/oder ein Salz hiervon in einer Gesamtmenge von 0,4 bis 7,0 Gew.-%, bevorzugt 0,8 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 bis 4,0 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), weiterhin
    • – 50–92 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–87 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 65 bis 80 Gew.-% Wasser, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), und
    • – mindestens ein Polymer A, das mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweist,
      Figure DE102015223196A1_0025
      worin
    • – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und
    • – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und
    • – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält,
    in der Zusammensetzung (A) in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 1,0 bis 11 Gew.-%, besonders bevorzugt 2,0 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A).
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, wobei die Zusammensetzung (A) zur Haarbehandlung enthält:
    • – jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), 2 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 8 bis 12 Gew.-%, Bernsteinsäure, wobei die Dicarbonsäure bevorzugt ausgewählt ist aus Bernsteinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, sowie Mischungen dieser Säuren, weiterhin
    • – mindestens eine der Aminosäuren Arginin, Histidin oder Lysin und/oder ein Salz hiervon in einer Gesamtmenge von 0,4 bis 7,0 Gew.-%, bevorzugt 0,8 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 bis 4,0 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), weiterhin
    • – 50–92 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–87 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 65 bis 80 Gew.-% Wasser, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), und
    • – mindestens ein Polymer A, das mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweist,
      Figure DE102015223196A1_0026
      worin
    • – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und
    • – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und
    • – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält und ausgewählt ist aus Polyvinylpyrrolidon, Polyvinylalkohol sowie aus Mischungen hiervon, wobei Polyvinylpyrrolidon besonders bevorzugt ist,
    in der Zusammensetzung (A) in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 1,0 bis 11 Gew.-%, besonders bevorzugt 2,0 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A).
  • Das in erfindungsgemäß bevorzugt verwendeten Zusammensetzungen (A) enthaltene Polymer A weist mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) auf,
    Figure DE102015223196A1_0027
    worin
    • – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und
    • – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und
    • – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht,
    wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Überraschend wurde festgestellt, dass ein Polymer A, wie vorstehend bezeichnet und nachstehend näher erläutert, die Schutz- und Reparaturwirkung, die die Kombination aus mindestens einer gesättigten Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und/oder mindestens einem Salz dieser Säure(n) und mindestens einer Aminosäure der Formel (VI), wie vorstehend erläutert, auf geschädigte keratinische Fasern ausübt, in hervorragender Weise unterstützt.
  • Unter „Polymer” werden im Sinne der vorliegenden Anmeldung Polymere im Sinne der IUPAC-Definition verstanden, die mindestens 10 identische konstitutive Einheiten umfassen.
  • Gemäß dem RÖMPP Chemie Lexikon, Stand Juli 2009, wird nach einer Definition der IUPAC eine Substanz als Polymer bezeichnet, die sich aus einem Kollektiv chemisch einheitlich aufgebauter Makromoleküle (Polymermoleküle) zusammensetzt, wobei sich diese Makromoleküle oder Polymermoleküle hinsichtlich Polymerisationsgrad, Molmasse und Kettenlänge voneinander unterscheiden. Bei derartigen so genannten polymereinheitlichen Stoffen sind also alle Makromoleküle gleich aufgebaut und unterscheiden sich lediglich durch ihre Kettenlänge (Polymerisationsgrad). Nach dieser IUPAC-Definition ist ein Polymer ferner „ein Polyreaktionsprodukt, das aus einer Vielzahl von Molekülen aufgebaut ist, in denen eine Art oder mehrere Arten von Atomen oder Atomgruppierungen (so genannte konstitutive Einheiten, Grundbausteine oder Wiederholungseinheiten) wiederholt aneinander gereiht sind.
  • Die Anzahl an konstitutiven Einheiten in einem Polymer bezeichnet man als Polymerisationsgrad.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A wie auch Polymere B weisen jeweils einen Polymerisationsgrad im Bereich von 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650, auf. Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A mit mindestens zehn konstitutiven Einheit der Formel (I) enthalten 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650 identische konstitutive Einheiten der Formel (I).
  • R1 und R2 stehen bevorzugt jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder für eine C2-C10-Acylgruppe, die bevorzugt ausgewählt aus einer Acetyl-, Propanoyl-, oder n-Butanoyl-Gruppe, besonders bevorzugt ausgewählt aus einer Acetyl-Gruppe.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A weisen mindestens 10 konstitutive Einheiten der Formel (I) auf, in denen X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Polymere A weisen mindestens 10 konstitutive Einheiten der Formel (I) auf, in denen X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist.
  • Wenn R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, so ist dieser Ring bevorzugt mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert, die ausgewählt ist aus =O. Ein besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine Pyrrolidon-Gruppe, so dass es sich bei einer erfindungsgemäß besonders bevorzugten konstitutiven Einheit der Formel (I) um eine Einheit der Formel (Ia) handelt,
    Figure DE102015223196A1_0028
    in der X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit diesem Stickstoffatom einen fünfgliedrigen gesättigten Ring bilden, der keine weiteren Heteroatome enthält und der in 2-Position mit einer funktionellen Gruppe =O substituiert ist.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine ε-Caprolactam-Gruppe, so dass es sich bei einer erfindungsgemäß besonders bevorzugten konstitutiven Einheit der Formel (I) um eine Einheit der Formel (Ib) handelt,
    Figure DE102015223196A1_0029
    in der X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit diesem Stickstoffatom einen sechsgliedrigen gesättigten Ring bilden, der keine weiteren Heteroatome enthält und der mit einer funktionellen Gruppe =O substituiert ist.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine Imidazol-Gruppe, so dass es sich bei einer weiteren erfindungsgemäß besonders bevorzugten Einheit der Formel (I) um eine Einheit handelt, in der X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit diesem Stickstoffatom einen fünfgliedrigen ungesättigten Ring bilden, der als weiteres Heteroatom Stickstoff enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A weisen zu 25–100 Mol-%, bevorzugt zu 55–100 Mol-%, besonders bevorzugt zu 85–100 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I) auf, in denen X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A weisen zu 25–100 Mol-%, bevorzugt zu 55–100 Mol-%, besonders bevorzugt zu 85–100 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I) auf, in denen X für Stickstoff steht und R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die ausgewählt sind aus N und O und gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Polymere A weisen zu 98–100 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (Ia) auf, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Erfindungsgemäß außerordentlich bevorzugte Polymere A weisen zu 98–100 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (Ia) auf und haben einen Polymerisationsgrad im Bereich von 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält. Besonders bevorzugte Polymere A sind Polyvinylpyrrolidon-Homopolymere mit einem Polymerisationsgrad im Bereich von 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine konstitutive Einheit der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für Wasserstoff steht.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Substituenten-Kombination X, R1, R2 ist eine konstitutive Einheit der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A enthalten zu 75–92 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für Wasserstoff steht, und zu 8–25 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A enthalten 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650 konstitutive Einheiten der Formel (I), davon zu 75–92 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für Wasserstoff steht, und zu 8–25 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A enthalten zu 65–25 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (Ia) und zu 35–75 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Polymere A enthalten 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650 konstitutive Einheiten der Formel (I), davon zu 65–25 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (Ia) und zu 35–75 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (I), in der X für Sauerstoff steht, p null ist und R1 für eine Acetylgruppe steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  • Das mindestens eine Polymer A mit mindestens zehn konstitutiven Einheiten der Formel (I) weist keine permanenten ionischen Ladungen auf. Es ist aber möglich, dass die konstitutiven Einheiten der Formel (I), beispielsweise durch Protonierung des Stickstoffatoms in einem sauren Träger, ionisch, insbesondere kationisch, vorliegen. Diese Ladungen sind aber nicht permanent, sondern temporär, da sie vom umgebenden Medium abhängig sind.
  • Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Zusammensetzungen (A) enthalten mindestens ein Polymer A mit mindestens zehn konstitutiven Einheiten der Formel (I),
    Weitere bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Zusammensetzungen (A) enthalten das mindestens eine Polymer A mit mindestens zehn konstitutiven Einheiten der Formel (I) in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 1,0 bis 11 Gew.-%, besonders bevorzugt 2,0 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), wobei das Polymer A ausgewählt ist aus Polyvinylpyrrolidon, Polyvinylalkohol sowie aus Mischungen hiervon, wobei Polyvinylpyrrolidon besonders bevorzugt ist.
  • Die Träger für die erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittel können fest, flüssig, gelförmig oder pastös sein. Sie sind vorzugsweise ausgewählt aus wässrigen Systemen, natürlichen oder synthetischen Ölen, Wasser-in-Öl- oder Öl-in-Wasser-Emulsionen. Derartige Systeme und Verfahren zu deren Herstellung sind im Stand der Technik bekannt, auf den hiermit verwiesen wird. Die Zubereitungen können als Creme, Gel oder Flüssigkeit formuliert sein.
  • Weiterhin ist es möglich, die Mittel in Form von Schaumaerosolen zu konfektionieren, die mit einem verflüssigten Gas wie z. B. Propan-Butan-Gemischen, Stickstoff, CO2, Luft, NO2, Dimethylether, Fluorchlorkohlenwasserstofftreibmitteln oder Gemischen davon in Aerosolbehältern mit Schaumventil abgefüllt werden. Bevorzugt werden die einzelnen Komponenten des erfindungsgemäßen Verfahrens als Creme, Gel oder Flüssigkeit angewendet. Weiterhin können die erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen zwei- oder mehrphasig vorliegen. Zwei- und Mehrphasensysteme sind Systeme, bei denen mindestens zwei separate, kontinuierliche Phasen vorliegen. Beispielsweise können in solchen Systemen eine wässrige Phase und eine oder mehrere, z. B. zwei, nicht miteinander mischbare, nichtwässrige Phasen, separat voneinander vorliegen. Ebenso möglich sind beispielsweise eine Wasser-in-Öl-Emulsion und eine davon separiert vorliegende wässrige Phase bzw. eine Wasser-in-Öl-Emulsion und eine davon separiert vorliegende wässrige Phase.
  • Die Zubereitung kann in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung einen Komplexbildner enthalten, beispielsweise EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure, eine Phosphonsäure oder Gemische aus diesen Substanzen.
  • Als weitere Wirksubstanzen eignen sich Polyole wie beispielsweise Glycerin und Partialglycerinether, insbesondere 3-[(2-Ethylhexyl)oxy]-1,2-Propandiol, 2-Ethyl-1,3-hexandiol, 1,3-Butandiol, 1,4-Butandiol, 1,2-Propandiol; 1,3-Propandiol, Pentandiole, beispielsweise 1,2-Pentandiol, Hexandiole, beispielsweise 1,2-Hexandiol oder 1,6-Hexandiol, Dodekandiol, insbesondere 1,2-Dodekandiol, Neopentylglykol und Ethylenglykol. Insbesondere 2-Ethyl-1,3-hexandiol, 1,2-Propandiol, 1,3-Propandiol und 1,3-Butandiol haben sich als besonders gut geeignet erwiesen.
  • Diese Polyole sind in den erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,1–10, insbesondere 0,5–5 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung, enthalten.
  • Erfindungsgemäß können selbstverständlich auch mit Wasser nur begrenzt mischbare Alkohole eingesetzt werden, insbesondere, wenn Mehrphasensysteme erhalten werden sollen.
  • Unter ”mit Wasser begrenzt mischbar” werden solche Alkohole verstanden, die in Wasser bei 20°C zu nicht mehr als 10 Gew.-%, bezogen auf die Wassermasse, löslich sind.
  • Als Fettsäuren können eingesetzt werden lineare und/oder verzweigte, gesättigte und/oder ungesättigte Fettsäuren mit 6-30 Kohlenstoffatomen in Mengen von 0,1–15 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel.
  • Weiterhin hat es sich gezeigt, dass vorteilhafterweise Polymere im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform werden den erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen daher Polymere zugesetzt, wobei sich sowohl kationische, anionische, amphotere als auch nichtionische Polymere als wirksam erwiesen haben. Unter kationischen Polymeren sind Polymere zu verstehen, welche in der Haupt- und/oder Seitenkette eine Gruppe aufweisen, die ”temporär” oder ”permanent” kationisch sein kann. Als ”permanent kationisch” werden erfindungsgemäß solche Polymere bezeichnet, die unabhängig vom pH-Wert der Zubereitung eine kationische Gruppe aufweisen. Dies sind in der Regel Polymere, die ein quartäres Stickstoffatom, beispielsweise in Form einer Ammoniumgruppe, enthalten. Bevorzugte kationische Gruppen sind quartäre Ammoniumgruppen. Insbesondere solche Polymere, bei denen die quartäre Ammoniumgruppe über eine C1-4-Kohlenwasserstoffgruppe an eine aus Acrylsäure, Methacrylsäure oder deren Derivaten aufgebaute Polymerhauptkette gebunden sind, haben sich als besonders geeignet erwiesen. Homopolymere der allgemeinen Formel (IX),
    Figure DE102015223196A1_0030
    in der R1 = -H oder -CH3 ist, R2, R3 und R4 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus C1-4-Alkyl-, -Alkenyl- oder -Hydroxyalkylgruppen, m = 1, 2, 3 oder 4, n eine natürliche Zahl und X ein physiologisch verträgliches organisches oder anorganisches Anion ist, sowie Copolymere, bestehend im Wesentlichen aus den in Formel (II) aufgeführten Monomereinheiten sowie nichtionogenen Monomereinheiten, sind besonders bevorzugte kationische Polymere. Im Rahmen dieser Polymere sind diejenigen erfindungsgemäß bevorzugt, für die mindestens eine der folgenden Bedingungen gilt:
    R1 steht für eine Methylgruppe
    R2, R3 und R4 stehen für Methylgruppen
    m hat den Wert 2.
  • Als physiologisch verträgliches Gegenionen X kommen beispielsweise Halogenidionen, Sulfationen, Phosphationen, Methosulfationen sowie organische Ionen wie Lactat-, Citrat-, Tartrat- und Acetationen in Betracht. Bevorzugt sind Halogenidionen, insbesondere Chlorid.
  • Ein besonders geeignetes Homopolymer ist das, gewünschtenfalls vernetzte, Poly(methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid) mit der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-37. Die Vernetzung kann gewünschtenfalls mit Hilfe mehrfach olefinisch ungesättigter Verbindungen, beispielsweise Divinylbenzol, Tetraallyloxyethan, Methylenbisacrylamid, Diallylether, Polyallylpolyglycerylether, oder Allylethern von Zuckern oder Zuckerderivaten wie Erythritol, Pentaerythritol, Arabitol, Mannitol, Sorbitol, Sucrose oder Glucose erfolgen. Methylenbisacrylamid ist ein bevorzugtes Vernetzungsagens.
  • Das Homopolymer wird bevorzugt in Form einer nichtwässrigen Polymerdispersion, die einen Polymeranteil nicht unter 30 Gew.-% aufweisen sollte, eingesetzt. Solche Polymerdispersionen sind unter den Bezeichnungen Salcare®SC 95 (ca. 50% Polymeranteil, weitere Komponenten: Mineralöl (INCI-Bezeichnung: Mineral Oil) und Tridecyl-polyoxypropylen-polyoxyethylen-ether (INCI-Bezeichnung: PPG-1-Trideceth-6)) und Salcare® SC 96 (ca. 50% Polymeranteil, weitere Komponenten: Mischung von Diestern des Propylenglykols mit einer Mischung aus Capryl- und Caprinsäure (INCI-Bezeichnung: Propylene Glycol Dicaprylate/Dicaprate) und Tridecylpolyoxypropylen-polyoxyethylen-ether (INCI-Bezeichnung: PPG-1-Trideceth-6)) im Handel erhältlich.
  • Copolymere mit Monomereinheiten gemäß Formel (II) enthalten als nichtionogene Monomereinheiten bevorzugt Acrylamid, Methacrylamid, Acrylsäure-C1-4-alkylester und Methacrylsäure-C1-4-alkylester. Unter diesen nichtionogenen Monomeren ist das Acrylamid besonders bevorzugt. Auch diese Copolymere können, wie im Falle der Homopolymere oben beschrieben, vernetzt sein. Ein erfindungsgemäß bevorzugtes Copolymer ist das vernetzte Acrylamid-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid-Copolymer. Solche Copolymere, bei denen die Monomere in einem Gewichtsverhältnis von etwa 20:80 vorliegen, sind im Handel als ca. 50%ige nichtwässrige Polymerdispersion unter der Bezeichnung Salcare® SC 92 erhältlich.
  • Weitere bevorzugte kationische Polymere sind beispielsweise
    • – quaternisierte Cellulose-Derivate, wie sie unter den Bezeichnungen Celquat® und Polymer JR® im Handel erhältlich sind. Die Verbindungen Celquat® H 100, Celquat® L 200 und Polymer JR®400 sind bevorzugte quaternierte Cellulose-Derivate,
    • – kationische Alkylpolyglycoside gemäß der DE-PS 44 13 686 ,
    • – kationisierter Honig, beispielsweise das Handelsprodukt Honeyquat® 50,
    • – kationische Guar-Derivate, wie insbesondere die unter den Handelsnamen Cosmedia®Guar und Jaguar® vertriebenen Produkte,
    • – Polysiloxane mit quaternären Gruppen, wie beispielsweise die im Handel erhältlichen Produkte Q2-7224 (Hersteller: Dow Corning; ein stabilisiertes Trimethylsilylamodimethicon), Dow Corning® 929 Emulsion (enthaltend ein hydroxyl-amino-modifiziertes Silicon, das auch als Amodimethicone bezeichnet wird), SM-2059 (Hersteller: General Electric), SLM-55067 (Hersteller: Wacker) sowie Abil®-Quat 3270 und 3272 (Hersteller: Th. Goldschmidt), diquaternäre Polydimethylsiloxane, Quaternium-80),
    • – polymere Dimethyldiallylammoniumsalze und deren Copolymere mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure. Die unter den Bezeichnungen Merquat®100 (Poly(dimethyldiallylammoniumchlorid)) und Merquat®550 (Dimethyldiallylammoniumchlorid-Acrylamid-Copolymer) im Handel erhältlichen Produkte sind Beispiele für solche kationischen Polymere,
    • – Copolymere des Vinylpyrrolidons mit quaternierten Derivaten des Dialkylaminoalkylacrylats und -methacrylats, wie beispielsweise mit Diethylsulfat quaternierte Vinylpyrrolidon-Dimethylaminoethylmethacrylat-Copolymere. Solche Verbindungen sind unter den Bezeichnungen Gafquat®734 und Gafquat®755 im Handel erhältlich,
    • – Vinylpyrrolidon-Vinylimidazoliummethochlorid-Copolymere, wie sie unter den Bezeichnungen Luviquat® FC 370, FC 550, FC 905 und HM 552 angeboten werden,
    • – quaternierter Polyvinylalkohol,
    • – sowie die unter den Bezeichnungen Polyquaternium 2, Polyquaternium 17, Polyquaternium 18 und Polyquaternium 27 bekannten Polymeren mit quartären Stickstoffatomen in der Polymerhauptkette.
  • Gleichfalls als kationische Polymere eingesetzt werden können die unter den Bezeichnungen Polyquaternium-24 (Handelsprodukt z. B. Quatrisoft® LM 200), bekannten Polymere. Ebenfalls erfindungsgemäß verwendbar sind die Copolymere des Vinylpyrrolidons, wie sie als Handelsprodukte Copolymer 845 (Hersteller: ISP), Gaffix® VC 713 (Hersteller: ISP), Gafquat®ASCP 1011, Gafquat®HS 110, Luviquat®8155 und Luviquat® MS 370 erhältlich sind. Weitere erfindungsgemäß einsetzbare kationische Polymere sind die so genannten ”temporär kationischen” Polymere. Diese Polymere enthalten üblicherweise eine Aminogruppe, die bei bestimmten pH-Werten als quartäre Ammoniumgruppe und somit kationisch vorliegt. Bevorzugt sind Chitosan und dessen Salze, wie sie beispielsweise unter den Handelsbezeichnungen Hydagen® CMF, Hydagen® HCMF, Kytamer® PC und Chitolam® NB/101 im Handel frei verfügbar sind.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte kationische Polymere sind kationische Cellulose-Derivate und Chitosan und dessen Derivate, insbesondere die Handelsprodukte Polymer®JR 400, Hydagen® HCMF und Kytamer® PC, kationische Guar-Derivate, kationische Honig-Derivate, insbesondere das Handelsprodukt Honeyquat® 50, kationische Alkylpolyglycodside gemäß der DE-PS 44 13 686 und Polymere vom Typ Polyquaternium-37.
  • Ebenfalls als vorteilhaft hat sich die Verwendung von Vitaminen, Provitaminen und Vitaminvorstufen sowie deren Derivaten erwiesen.
  • Dabei sind erfindungsgemäß solche Vitamine, Pro-Vitamine und Vitaminvorstufen bevorzugt, die üblicherweise den Gruppen A, B, C, E, F und H zugeordnet werden.
  • Zur Gruppe der als Vitamin A bezeichneten Substanzen gehören das Retinol (Vitamin A1) sowie das 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2). Das β-Carotin ist das Provitamin des Retinols. Als Vitamin A-Komponente kommen erfindungsgemäß beispielsweise Vitamin A-Säure und deren Ester, Vitamin A-Aldehyd und Vitamin A-Alkohol sowie dessen Ester wie das Palmitat und das Acetat in Betracht. Die erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen enthalten die Vitamin A-Komponente bevorzugt in Mengen von 0,05–1 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung.
  • Zur Vitamin B-Gruppe oder zu dem Vitamin B-Komplex gehören u. a.
    • – Vitamin B1 (Thiamin)
    • – Vitamin B2 (Riboflavin)
    • – Vitamin B3. Unter dieser Bezeichnung werden häufig die Verbindungen Nicotinsäure und Nicotinsäureamid (Niacinamid) geführt. Erfindungsgemäß bevorzugt ist das Nicotinsäureamid, das in den erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung, enthalten ist.
    • – Vitamin B5 (Pantothensäure, Panthenol und Pantolacton). Im Rahmen dieser Gruppe wird bevorzugt das Panthenol und/oder Pantolacton eingesetzt. Erfindungsgemäß einsetzbare Derivate des Panthenols sind insbesondere die Ester und Ether des Panthenols sowie kationisch derivatisierte Panthenole. Einzelne Vertreter sind beispielsweise das Panthenoltriacetat, der Panthenolmonoethylether und dessen Monoacetat sowie die in der WO 92/13829 offenbarten kationischen Panthenolderivate. Die genannten Verbindungen des Vitamin B5-Typs sind in den erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen bevorzugt in Mengen von 0,05–10 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung, enthalten. Mengen von 0,1–5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
    • – Vitamin B6 (Pyridoxin sowie Pyridoxamin und Pyridoxal),
    • – Vitamin C (Ascorbinsäure). Vitamin C wird in den erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen bevorzugt in Mengen von 0,1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung eingesetzt. Die Verwendung in Form des Palmitinsäureesters, der Glucoside oder Phosphate kann bevorzugt sein. Die Verwendung in Kombination mit Tocopherolen kann ebenfalls bevorzugt sein.
    • – Vitamin E (Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol). Tocopherol und seine Derivate, worunter insbesondere die Ester wie das Acetat, das Nicotinat, das Phosphat und das Succinat fallen, sind in den erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen bevorzugt in Mengen von 0,05–1 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung, enthalten.
    • – Vitamin F. Unter dem Begriff ”Vitamin F” werden üblicherweise essentielle Fettsäuren, insbesondere Linolsäure, Linolensäure und Arachidonsäure, verstanden.
    • – Vitamin H. Als Vitamin H wird die Verbindung (3aS,4S,6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]-imidazol-4-valeriansäure bezeichnet, für die sich aber inzwischen der Trivialname Biotin durchgesetzt hat. Biotin ist in den erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,001 bis 0,01 Gew.-% enthalten.
  • Bevorzugt enthalten die erfindungsgemäß verwendeten Zubereitungen Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen aus den Gruppen A, B, E und H.
  • Panthenol, Pantolacton, Pyridoxin und seine Derivate sowie Nicotinsäureamid und Biotin sind besonders bevorzugt.
  • Schließlich können in den erfindungsgemäßen Zubereitungen Pflanzenextrakte verwendet werden. Weiterhin sind als konditionierende Wirkstoffe geeignet Silikon-Gums und kationische Silikone wie beispielsweise die im Handel erhältlichen Produkte Q2-7224 (Hersteller: Dow Corning; ein stabilisiertes Trimethylsilylamodimethicon), Dow Corning® 939 Emulsion (enthaltend ein hydroxyl-amino-modifiziertes Silicon, das auch als Amodimethicone bezeichnet wird), SM-2059 (Hersteller: General Electric), SLM-55067 (Hersteller: Wacker) sowie Abil®-Quat 3270 und 3272 (Hersteller: Th. Goldschmidt; diquaternäre Polydimethylsiloxane, Quaternium-80). Ein geeignetes anionisches Silikon ist das Produkt Dow Corning®1784.
  • Weitere Hilfs- und Zusatzstoffe sind beispielsweise
    • – Verdickungsmittel wie Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi arabicum, Karaya-Gummi, Johannisbrotkernmehl, Leinsamengummen, Dextrane, Cellulose-Derivate, z. B. Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Carboxymethylcellulose, Stärke-Fraktionen und Derivate wie Amylose, Amylopektin und Dextrine, oder Tone wie z. B. Bentonit,
    • – Parfümöle,
    • – Lösungsmittel und -vermittler wie Ethanol, Isopropanol, Ethylenglykol, Propylenglykol, Glycerin und Diethylenglykol,
    • – Perlglanzmittel wie Ethylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat,
    • – Pigmente,
    • – Treibmittel wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2 und Luft,
    • – Antioxidantien.
  • Beispiele:
  • Es wurden die folgenden erfindungsgemäßen Mittel hergestellt (die Mengenangaben beziehen sich auf Gew.-%): a) Haarstruktur reparierende Farbschutz-Shampoos
    Shampoo 1 Shampoo 2 Shampoo 3
    Sodium Laureth Sulfate 11,00 11,00 10,00
    Cocamidopropyl Betaine 1,00 1,50 3,00
    Disodium Cocoamphodiacetate 0,50 - -
    Cocamide MEA 0,50 0,50 -
    PEG-12 Dimethicone 0,50 0,30 -
    Glycol Distearate 1,20 - -
    PEG-7 Glyceryl Cocoate 0,40 0,60 0,80
    Polyquaternium-10 0,90 - 0,60
    Guar Hydroxypropyltrimonium Chloride - 0,60 -
    Panthenol 0,30 0,20 0,20
    Polyvinylpyrrolidone - 1,0 2,0
    Dimethicone (50 cSt/25°C) 0,10 - 0,50
    Hydrogenated Castor Oil 0,20 0,10 0,30
    Succinic Acid 0,3 0,5 0,1
    Disodium succinate 0,9 0,7 0,4
    Arginin 0,2 0,1 0,4
    Lysinhydrochlorid 0,2 0,3 0,1
    3-[(2-Ethylhexyl)oxy]-1,2-Propandiol 0,9 0,9 0,9
    Phenoxyethanol 0,9 0,9 0,9
    Parfum 0,8 0,8 0,8
    Wasser ad 100 ad 100 ad 100
  • Oxidativ gefärbte Haare weisen nach der wiederholten Reinigung (10–20 Reinigungsvorgänge) mit den o. g. Shampoos eine brillante Haarfarbe auf, deren Echtheitseigenschaften sich nicht wesentlich verändern. Zudem weisen die mit den o. g. Shampoos gewaschenen Haare einen optisch ansprechenden Glanz und einen besonders weichen Griff auf. b) rinse-off Haarkonditionierzusammensetzung
    Conditioner 1 Conditioner 2 Conditioner 3
    Cetearyl Alcohol 2,50 6,00 9,00
    Quaternium-87 2,00 - -
    Quaternium-91 - 0,4 -
    Propylene Glycol 0,50 0,50 1,00
    Isopropyl Myristate 0,30 0,30 0,50
    Distearoylethyl Hydroxyethylmonium Methosulfate 1,50 0,50 1,0
    3-[(2-Ethylhexyl)oxy]-1,2-Propandiol 0,40 0,40 0,60
    Phenoxyethanol 0,40 0,40 0,60
    Stearamidopropyl Dimethylamine - - 1,20
    Polyvinylpyrrolidone 1,0 0,1 1,5
    Silicone Quaternium-1 - 0,05 -
    Silicone Quaternium-6 - - 0,05
    Polyquaternium-37 0,20 - -
    Dicaprylyl Carbonate 0,20 - -
    Panthenol 0,10 0,10 0,10
    Benzophenone-4 0,05 0,05 0,05
    Amodimethicone/Morpholinomethyl Silsesquioxane Copolymer 0,02 - -
    Hydrolyzed Keratin 0,01 0,01 0,01
    Succinic Acid 0,5 0,5 0,3
    Disodium succinate 0,8 0,7 0,5
    Arginin 0,2 0,1 0,05
    Lysinhydrochlorid 0,2 0,1 0,05
    Parfum 0,25 0,25 0,25
    Wasser ad 100 ad 100 ad 100
  • c) Erfindungsgemäßes Verfahren zur restrukturierenden Haarreinigung mit einem erfindungsgemäßen Shampoo
  • Es wurde folgende Zusammensetzung (A) bereitgestellt (die Mengenangaben beziehen sich auf Gew.-%):
    Zusammensetzung (A)
    3-[(2-Ethylhexyl)oxy]-1,2-Propandiol 0,40
    Phenoxyethanol 0,40
    Polyvinylpyrrolidone 10,0
    Hydrolyzed Keratin 0,01
    Succinic Acid 4,50
    Disodium succinate 9,50
    Arginin 3,0
    Lysinhydrochlorid 3,0
    Kaliumsorbat 0,001
    Wasser ad 100
  • Es wurde folgende Shampoo-Zusammensetzung (B-1) bereitgestellt (die Mengenangaben beziehen sich auf Gew.-%):
    Shampoo (B-1)
    Sodium Laureth Sulfate 11,00
    Cocamidopropyl Betaine 1,00
    Disodium Cocoamphodiacetate 0,50
    Cocamide MEA 0,50
    PEG-12 Dimethicone 0,50
    Glycol Distearate 1,20
    PEG-7 Glyceryl Cocoate 0,40
    Polyquaternium-10 0,90
    Panthenol 0,30
    Dimethicone (50 cSt/25°C) 0,10
    Hydrogenated Castor Oil 0,20
    3-[(2-Ethylhexyl)oxy]-1,2-Propandiol 0,9
    Phenoxyethanol 0,9
    Parfum 0,8
    Wasser ad 100
  • 5 Gramm der Zusammensetzung (A) wurden mit 50 Gramm des Shampoos (B-1) vermischt; die Mischung wurde anschließend auf angefeuchtetes Haupthaar aufgetragen, für 0,5 Minuten einmassiert und danach mit Wasser ausgespült.
  • d) Erfindungsgemäßes Verfahren zur restrukturierenden Haarpflege mit einer erfindungsgemäßen rinse-off Haarkonditionierzusammensetzung
  • Es wurde folgende rinse-off Haarkonditionierzusammensetzung (B-2) bereitgestellt (die Mengenangaben beziehen sich auf Gew.-%):
    Cetearyl Alcohol 6,00
    Quaternium-91 0,20
    Propylene Glycol 0,50
    Isopropyl Myristate 0,30
    Distearoylethyl Hydroxyethylmonium Methosulfate 1,50
    3-[(2-Ethylhexyl)oxy]-1,2-Propandiol 0,40
    Phenoxyethanol 0,40
    Panthenol 0,10
    Benzophenone-4 0,05
    Parfum 0,25
    Wasser ad 100
  • 5 Gramm der Zusammensetzung (A) wurden mit 50 Gramm der Haarkonditionierzusammensetzung (B-2) vermischt; die Mischung wurde anschließend auf angefeuchtetes Haupthaar aufgetragen, für 0,5 Minuten einmassiert, 1 Minute einwirken gelassen und danach mit Wasser ausgespült.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (13)

  1. Kosmetisches Mittel zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, insbesondere von Humanhaar, die frei ist von Peroxidverbindungen, enthaltend a) mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und/oder mindestens ein Salz dieser Säure(n), weiterhin b) mindestens eine Aminosäure der Formel (VI)
    Figure DE102015223196A1_0031
    worin X für ein Wasserstoffatom oder ein ein- oder zweiwertiges Kation steht; n für null, 1, 2 oder 3 steht; R1 für einen Rest steht, der ausgewählt ist aus einer Aminogruppe, einer Guanidin-Gruppe, einer (1H-Imidazol-4-yl)-Gruppe, einer Carbonsäureamid-Gruppe -CONH2, einer 1H-Indol-3-yl-Gruppe, einer Thiol-Gruppe -SH und einer Methylsulfanyl-Gruppe -SCH3, oder mindestens ein Salz dieser Aminosäure, weiterhin c) mindestens einen Reinigungs- und/oder Pflegewirkstoff, ausgewählt aus Tensiden, Fettalkoholen und Ölen.
  2. Reinigungs- oder Pflegemittel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen ausgewählt ist aus Bernsteinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, sowie Mischungen dieser Säuren, bevorzugt ausgewählt aus Bernsteinsäure.
  3. Reinigungs- oder Pflegemittel gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen einer Gesamtmenge von 0,05 bis 6 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 2,5 Gew.-%, enthalten ist, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels.
  4. Reinigungs- oder Pflegemittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aminosäure der Formel (VI) ausgewählt ist aus Arginin, Lysin, Histidin, Asparagin, Glutamin, Cystein, Methionin, Tryptophan sowie Mischungen hiervon, besonders bevorzugt Mischungen aus Arginin und Lysin.
  5. Reinigungs- oder Pflegemittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aminosäure der Formel (VI) in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 3 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,3 bis 1,2 Gew.-%, enthalten ist, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- oder Pflegemittels.
  6. Reinigungs- oder Pflegemittel gemäß einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Verbindung der allgemeinen Formel (III) enthalten ist,
    Figure DE102015223196A1_0032
    wobei R1 für ein Wasserstoffatom oder für ein Strukturelement der Formel (IV) steht
    Figure DE102015223196A1_0033
    wobei x für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht, der Rest R2 in jedem der Strukturelemente der Formel (IV) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (IV) gewählt werden kann, R2 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methyl-propylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe, M1 steht für die Gruppierung -OM2 oder für ein Strukturelement der Formel (V)
    Figure DE102015223196A1_0034
    y für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht, der Rest R3 in jedem der Strukturelemente der Formel (V) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (V) gewählt werden kann, R3 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methyl-propylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, eine 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe, M2 steht für ein Wasserstoffatom, ein Äquivalent eines ein oder mehrwertigen Kations oder ein Ammoniumion (NH4)+, wobei bevorzugt eine oder mehrere Verbindungen der vorstehend aufgeführten Formel (III) in einer Gesamtmenge von 0,001 bis 2,5 Gew.-% weiter bevorzugt von 0,005 bis 0,2 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,01 bis 0,07 Gew.-% enthalten sind, jeweils bezogen auf das Gewicht des erfindungsgemäßen Reinigungs- und/oder Pflegemittels.
  7. Reinigungs- oder Pflegemittel gemäß einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Polymer A enthalten ist, das mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweist,
    Figure DE102015223196A1_0035
    worin – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält, wobei das mindestens eine Polymer A mit mindestens zehn konstitutiven Einheiten der Formel (I) bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,2 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,0 bis 2,3 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- oder Pflegemittels, enthalten ist.
  8. Reinigungs- oder Pflegemittel gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polymer A mit mindestens zehn konstitutiven Einheiten der Formel (I) ausgewählt ist aus Polymeren, die zu 98–100 Mol-% konstitutive Einheiten der Formel (Ia)
    Figure DE102015223196A1_0036
    aufweisen und einen Polymerisationsgrad im Bereich von 40 bis 1000, bevorzugt 100 bis 800, besonders bevorzugt 350 bis 650 haben, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält.
  9. Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, insbesondere von Humanhaar, bei dem ein Reinigungs- oder Pflegemittel gemäß einem der Ansprüche 1–8 auf die keratinischen Fasern, insbesondere auf das Humanhaar, aufgetragen und ggf. nach einer Einwirkzeit von 0,1 bis 60 Minuten, bevorzugt 0,5 bis 15 Minuten, besonders bevorzugt 1 bis 10 Minuten, wieder ausgespült wird.
  10. Verfahren zur Reinigung und/oder zur Pflege keratinischer Fasern, insbesondere von Humanhaar, das folgende Verfahrensschritte umfasst: I. Bereitstellen einer Zusammensetzung (A), enthaltend – mindestens eine gesättigte Dicarbonsäure mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen in einer Gesamtmenge von 2 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 8 bis 12 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), wobei die Dicarbonsäure bevorzugt ausgewählt ist aus Bernsteinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, sowie Mischungen dieser Säuren, wobei Bernsteinsäure außerordentlich bevorzugt ist, weiterhin – mindestens eine Aminosäure der Formel (VI)
    Figure DE102015223196A1_0037
    X für ein Wasserstoffatom oder ein ein- oder zweiwertiges Kation steht; n für null, 1, 2 oder 3 steht; R1 für einen Rest steht, der ausgewählt ist aus einer Aminogruppe, einer Guanidin-Gruppe, einer (1H-Imidazol-4-yl)-Gruppe, einer Carbonsäureamid-Gruppe -CONH2, einer 1H-Indol-3-yl-Gruppe, einer Thiol-Gruppe -SH und einer Methylsulfanyl-Gruppe -SCH3, oder mindestens ein Salz dieser Aminosäure, und/oder ein Salz hiervon in einer Gesamtmenge von 0,4 bis 7,0 Gew.-%, bevorzugt 0,8 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 bis 4,0 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), wobei bevorzugt mindestens eine der Aminosäuren Arginin, Histidin oder Lysin und/oder ein Salz hiervon in einer Gesamtmenge von 0,4 bis 7,0 Gew.-%, bevorzugt 0,8 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,5 bis 4,0 Gew.-%, jeweils umgerechnet auf die undissoziierte Säure und bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A) enthalten ist, und – Wasser, bevorzugt in einer Menge von 50–92 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–87 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 65 bis 80 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), – optional weiterhin mindestens ein Polymer A, das mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweist,
    Figure DE102015223196A1_0038
    – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält, wobei bevorzugt das mindestens eine Polymer A in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 1,0 bis 11 Gew.-%, besonders bevorzugt 2,0 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), enthalten ist, wobei die Zusammensetzung (A) bevorzugt einen pH-Wert im Bereich von 3,5 bis 7,1, bevorzugt 4,5–6,5, besonders bevorzugt 5,0 bis 6,0, aufweist, jeweils gemessen bei 20°C, – Wasser und – optional weiterhin mindestens eine Substanz, die ausgewählt ist aus – Verbindungen der allgemeinen Formel (III),
    Figure DE102015223196A1_0039
    R1 für ein Wasserstoffatom oder für ein Strukturelement der Formel (IV) steht
    Figure DE102015223196A1_0040
    x für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht, der Rest R2 in jedem der Strukturelemente der Formel (IV) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (IV) gewählt werden kann, R2 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe, M1 steht für die Gruppierung -OM2 oder für ein Strukturelement der Formel (V)
    Figure DE102015223196A1_0041
    wobei y für eine ganze Zahl von 1 bis 100 steht, der Rest R3 in jedem der Strukturelemente der Formel (V) jeweils unabhängig vom vorangegangenen Strukturelement der Formel (V) gewählt werden kann, R3 steht für ein Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Isopropylgruppe, eine 2-Methylpropylgruppe, eine 1-Methyl-propylgruppe, eine Benzylgruppe, eine 4-Hydroxybenzylgruppe, eine Hydroxymethylgruppe, eine 1-Hydroxyethylgruppe, eine 4-Aminobutylgruppe, eine 3-Carbamimidamidopropyl-Gruppe, eine 2-Carboxyethyl-Gruppe, eine Carboxymethyl-Gruppe, eine 2-Carbamoylethyl-Gruppe, eine Carbamoylmethyl-Gruppe, eine Sulfanylmethyl-Gruppe, eine 2-(Methylsulfanyl)ethyl-Gruppe, eine 1H-Imidazol-4-ylmethyl-Gruppe, eine 1H-Indol-3-ylmethyl-Gruppe oder eine (Sulfosulfanyl)methyl-Gruppe, M2 steht für ein Wasserstoffatom, ein Äquivalent eines ein oder mehrwertigen Kations oder ein Ammoniumion (NH4)+, wobei bevorzugt eine oder mehrere Verbindungen der vorstehend aufgeführten Formel (III) in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 2,5 Gew.-% weiter bevorzugt von 0,05 bis 0,5 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,1 bis 0,3 Gew.-% enthalten sind, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), und – Polymeren A, die mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweisen,
    Figure DE102015223196A1_0042
    – X für Stickstoff oder Sauerstoff steht und – R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff oder eine C2-C10-Acylgruppe stehen oder R1 und R2 zusammen mit X einen fünf- oder sechsgliedrigen, gesättigten oder ungesättigten Ring bilden, der gegebenenfalls weitere Heteroatome enthält, die bevorzugt ausgewählt sind aus N und O, und/oder gegebenenfalls mit mindestens einer C1-C6-Alkylgruppe und/oder mit mindestens einer funktionellen Gruppe substituiert ist, und – p = 0 ist, wenn X für Sauerstoff steht und p = 1 ist, wenn X für Stickstoff steht, wobei das Polymer A keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält, wobei bevorzugt das mindestens eine Polymer A in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 1,0 bis 11 Gew.-%, besonders bevorzugt 2,0 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung (A), enthalten ist, II. Bereitstellen einer Reinigungs- und/oder Pflegezusammensetzung (B), enthaltend – mindestens einen Reinigungs- und/oder Pflegewirkstoff, ausgewählt aus Tensiden, Fettalkoholen und Ölen, – ggf. Wasser und III. Vermischen der Zusammensetzungen (A) und (B) miteinander, direkt anschließend IV. Auftragen der Mischung aus (A) und (B) auf die keratinischen Fasern, insbesondere auf das Humanhaar, V. ggf. Ausspülen nach einer Einwirkzeit von 0,1 bis 60 Minuten, bevorzugt 0,5 bis 15 Minuten, besonders bevorzugt 1 bis 10 Minuten, VI. ggf. weitere Haarbehandlungen, wie Konditionieren und/oder Trocknen.
  11. Reinigungs- oder Pflegemittel gemäß einem der Ansprüche 7–8 oder Verfahren gemäß Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Polymer (A), das mindestens zehn konstitutive Einheiten der Formel (I) aufweist und keine permanent-ionischen konstitutiven Einheiten enthält, ausgewählt ist aus Polyvinylpyrrolidon, Polyvinylalkohol sowie aus Mischungen hiervon, wobei Polyvinylpyrrolidon besonders bevorzugt ist.
  12. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung (B) ein Shampoo darstellt, enthaltend: – Wasser in einer Menge von 45–98 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–93 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 70 bis 89 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels, weiterhin – mindestens ein anionisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 1–15 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 3 bis 10 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 5 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels, wobei bevorzugt mindestens ein Aniontensid, ausgewählt aus Alkylpolyglykolethersulfaten und Ethercarbonsäuren mit jeweils 10 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 2 bis 6 Ethylenoxidgruppen im Molekül, Acylisethionaten mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe sowie acylierten Aminosäuren und Eiweißfettsäurekondensaten mit jeweils 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe sowie aus Mischungen dieser Aniontenside, enthalten ist, weiterhin – optional mindestens ein zwitterionisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5–8 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1 bis 5 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 2 bis 4 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels, wobei besonders bevorzugt Cocamidopropyl Betaine enthalten ist.
  13. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung (B) eine rinse-off-Haarkonditionierzusammensetzung darstellt, enthaltend: – Wasser in einer Menge von 45–98 Gew.-%, besonders bevorzugt 60–93 Gew.-% und außerordentlich bevorzugt von 70 bis 89 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels, weiterhin – mindestens ein kationisches Tensid in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 8 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 6 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5–5 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 1,0 bis 4 Gew.-%, weiter außerordentlich bevorzugt 1,5 bis 3,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Pflegemittels, wobei bevorzugt mindestens ein Kationtensid, ausgewählt aus quarternären Ammoniumverbindungen mit mindestens einem C8-C24-Alkylrest, Esterquats und Amidoaminen mit jeweils mindestens einem C8-C24-Acylrest sowie Mischungen hiervon, enthalten ist, weiterhin – mindestens ein lineares gesättigtes 1-Alkanol mit 12-30 Kohlenstoffatomen in einer Gesamtmenge von 0,2–10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Reinigungs- und/oder Pflegemittels, wobei bevorzugt mindestens ein lineares gesättigtes 1-Alkanol, ausgewählt aus Laurylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Stearylalkohol, Arachidylalkohol und Behenylalkohol sowie aus Mischungen dieser 1-Alkanole, enthalten ist, weiterhin – optional mindestens ein Öl in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Pflegemittels.
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