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Die Erfindung betrifft einen Lüfterbaustein, insbesondere einen Lüfterbaustein für eine Dunstabzugs-Vorrichtung. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Betrieb eines derartigen Lüfterbausteins. Schließlich betrifft die Erfindung eine Dunstabzugs-Vorrichtung mit einem derartigen Lüfterbaustein sowie ein Kochfeld-System mit einer derartigen Dunstabzugs-Vorrichtung.
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Es besteht fortwährend Bedarf, derartige Dunstabzugssysteme, insbesondere deren Lüfterbausteine, weiterzuentwickeln.
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Diese Aufgabe wird durch einen Lüfterbaustein gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Der Kern der Erfindung besteht darin, einen Lüfterbaustein mit einem integrierten schalldämmenden Element auszubilden. Das schalldämmende Element ist insbesondere im Strömungskanal angeordnet.
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Hierdurch konnte die Geräuschentwicklung beim Betrieb des Lüfterbausteins erheblich reduziert werden.
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Prinzipiell ist es auch möglich, mehr als ein schalldämmendes Element im Strömungskanal anzuordnen oder das schalldämmende Element aus einer Mehrzahl von separaten Teilelementen auszubilden.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist das schalldämmende Element eine Lage aus einem porösen Material und/oder einem faserhaltigen Material auf.
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Derartige Materialien führen zu einer besonders wirkungsvollen Schalldämmung. Bei dem porösen Material kann es sich insbesondere um ein Material mit offenen und/oder durchgehenden Poren handeln. Das schalldämmende Element kann insbesondere mindestens eine Lage aus einem geschäumten oder einem gewebten Material aufweisen.
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Es kann eine einzige derartige Lage aufweisen. Es kann auch mehrere entsprechende Lagen aufweisen. Es kann insbesondere mehrere unterschiedliche Lagen aufweisen. Hierdurch lässt sich eine Schalldämmung über ein weites Frequenzspektrum erreichen.
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Das schalldämmende Element umfasst insbesondere mindestens eine Lage aus Schaumstoff.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das schalldämmende Element mit einer brandhemmenden Beschichtung versehen. Die Beschichtung kann insbesondere folienartig ausgebildet sein. Als Beschichtung kann insbesondere eine Aluminiumbeschichtung, insbesondere eine Aluminiumfolie dienen.
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Das schalldämmende Element kann luftdicht, insbesondere feuchtigkeitsdicht gekapselt ausgebildet sein. Hierdurch wird die Reinigung des schalldämmenden Elements erleichtert. Außerdem wird hierdurch die Aufnahme von Fett und/oder Wasser verhindert.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das schalldämmende Element als streifenförmige Matte ausgebildet. Es ist insbesondere aus einem flexiblen Material. Es kann sich somit der Kontur des Gehäuses des Lüfterbausteins anpassen.
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Das schalldämmende Element weist insbesondere eine Höhe auf, welche im Wesentlichen der freien Höhe des Strömungskanals entspricht. Das schalldämmende Element weist eine Dicke im Bereich von 3 mm bis 2 cm, insbesondere im Bereich von 5 mm bis 1,5 cm, insbesondere im Bereich von 7 mm bis 1,2 cm auf. Das schalldämmende Element weist eine Länge von mindestens 30 cm, insbesondere mindestens 50 cm, insbesondere mindestens 70 cm auf. Das schalldämmende Element weist insbesondere eine Länge auf, welche derart an die Abmessungen des Gehäuses des Lüfterbausteins angepasst ist, dass es sich bei einer Anordnung entlang einer radialen Außenwand des Gehäuses über einen Winkelbereich von mindestens 180°, insbesondere mindestens 225°, insbesondere mindestens 270° erstreckt.
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Das schalldämmende Element kann mehrteilig ausgebildet sein. Es kann insbesondere mehrere Teilelemente umfassen. Die Teilelemente können beabstandet zueinander, aneinander angrenzend oder überlappend im Gehäuse angeordnet sein.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das schalldämmende Element entlang einer Außenwand des Strömungskanals angeordnet. Es ist insbesondere auf der Innenseite der Außenwand des Strömungskanals, das heißt im Strömungskanal, angeordnet.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das schalldämmende Element in einer Führungsnut im Gehäuse angeordnet. Hierdurch wird ein sicherer Halt des schalldämmenden Elements sichergestellt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das schalldämmende Element austauschbar im Gehäuse angeordnet. Es kann insbesondere, beispielsweise zu Reinigungszwecken, aus dem Gehäuse entnommen werden.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist im Bereich der Auslass-Öffnung mindestens ein Strömungs-Leitelement vorgesehen.
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Hierdurch können die Strömungseigenschaften verbessert werden. Mittels des Strömungs-Leitelements kann insbesondere die Geräuschentwicklung beim Betrieb des Lüfterbausteins verringert werden.
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Als Strömungs-Leitelement kann insbesondere ein plattenförmiges Element dienen. Das Strömungs-Leitelement kann insbesondere sich in Strömungsrichtung verändernde Abmessungen aufweisen.
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Das Strömungs-Leitelement ist insbesondere derart ausgebildet, dass es in einem ersten, inneren Bereich den Strömungskanal seitlich vollständig begrenzt, diesen jedoch in einem zweiten sich daran in Strömungsrichtung anschließenden Bereich zunehmend freigibt. Es weist insbesondere im ersten Bereich eine Erstreckung in Richtung senkrecht zum Boden des Gehäuses auf, welche gerade der freien Höhe des Strömungskanals in dieser Richtung entspricht. Die Erstreckung des Strömungs-Leitelements in dieser Richtung nimmt im sich in Strömungsrichtung daran anschließenden äußeren Bereich ab. Sie nimmt insbesondere in Strömungsrichtung stetig ab.
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Das Strömungs-Leitelement weist insbesondere im ersten, inneren Bereich eine im Wesentlichen rechteckige oder trapezoidale Form auf. Es weist insbesondere die Form eines rechtwinkligen Trapezes auf. Es weist im zweiten, äußeren Bereich insbesondere eine im Wesentlichen dreieckige Form auf.
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Es wurde gefunden, dass sich durch ein derartig ausgebildetes Strömungs-Leitelement die Geräuschentwicklung besonders wirkungsvoll verringern lässt.
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Das Strömungs-Leitelement schließt sich insbesondere unmittelbar an einen die Innenkontur des Strömungskanals in Radialrichtung begrenzenden Abschnitt an. Es ist insbesondere einteilig mit einem entsprechenden Abschnitt der Innenkontur ausgebildet. Es kann auch freistehend im Auslassbereich des Lüfterbausteins angeordnet sein.
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Es können ein oder mehrere derartige Strömungs-Leitelemente vorgesehen sein.
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Das Strömungs-Leitelement ist insbesondere parallel zur Strömungsrichtung ausgerichtet im Gehäuse angeordnet.
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Das Strömungs-Leitelement kann unter einem spitzen Winkel zur Ausström-Richtung angeordnet sein. Es kann insbesondere senkrecht zur Auslass-Öffnung angeordnet sein. Es ist insbesondere parallel zur Ausström-Richtung angeordnet.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist der Lüfterbaustein ein spiralförmiges Gehäuse auf. Durch die spiralförmige Ausbildung des Gehäuses können die strömungsmechanischen Eigenschaften des Gehäuses, insbesondere des die Einlass-Öffnung des Gehäuses mit dessen Auslass-Öffnung verbindenden Strömungskanals verbessert werden.
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Das Gehäuse weist insbesondere eine runde Außenkontur auf. Hierdurch lassen sich sogenannte Totzonen vermeiden. Der Strömungskanal ist insbesondere totzonenfrei ausgebildet. Der Strömungskanal ist insbesondere in dem um den Lüftermotor herum verlaufenden Bereich totzonenfrei ausgebildet.
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Das Gehäuse weist insbesondere eine nautilusartige, bionische Form auf.
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Das Gehäuse kann insbesondere aus einem verstärkten Kunststoff sein. Die Verstärkung kann eine Auswahl aus folgender Liste umfassen: Glasfasern, Textilfasern, Kohlefasern, eine Verstärkung durch Talkum und eine Verstärkung durch andere Zusätze.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das Gehäuse zweiteilig oder mehrteilig ausgebildet. Vorzugsweise weist das Gehäuse ein Gehäuse-Unterteil, welches auch als Gehäuse-Boden oder Unter-Schale bezeichnet wird und ein Gehäuse-Oberteil, welches auch als Decke, Deckel oder Ober-Schale bezeichnet wird, auf. Das Gehäuse-Oberteil kann insbesondere abnehmbar mit dem Gehäuse-Unterteil verbunden sein. Sie kann insbesondere mittels Klammern am Gehäuse-Unterteil gesichert sein. Eine abnehmbare Ausbildung des Gehäuse-Oberteils erleichtert die Wartung und Reinigung des Lüfterbausteins.
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Die Einlass-Öffnung kann insbesondere einen runden, insbesondere einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist im Bereich der Einlass-Öffnung ein Anschlussstutzen vorgesehen mit einer sich entgegen einer Strömungsrichtung zumindest abschnittsweise verjüngenden Form. Der Anschlussstutzen kann insbesondere eine sich zumindest abschnittweise konisch oder stufenweise verjüngende Außenkontur aufweisen. Er kann insbesondere eine doppelkonische, das heißt eine sich zweimal konisch verjüngende Außenkontur aufweisen.
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Hierdurch wird der Anschluss des Lüfterbausteins an ein Lüftungsrohr oder einen Lüftungsschlauch erleichtert.
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Eine konische, insbesondere eine doppelkonische Ausbildung kann den Anschluss eines Lüftungsrohres, Lüftungskanals oder Lüftungsschlauches verbessern. Sie ermöglicht eine besonders sichere Anbringung insbesondere eines Lüftungsrohres, eines Lüftungskanals oder eines Lüftungsschlauches an den Anschlussstutzen.
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Unter einem Lüftungsrohr wird insbesondere ein Lüftungsrohr mit einem runden, insbesondere einem kreisförmigen Querschnitt verstanden. Ein Lüftungskanal weist dagegen insbesondere einen länglichen Querschnitt auf. Ein Lüftungsschlauch ist insbesondere flexibel.
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Der Anschlussstutzen kann insbesondere einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Er kann an seiner weitesten Stelle, insbesondere im direkten Anschluss an das Gehäuse des Lüfterbausteins, einen Außendurchmesser von etwas mehr als 150 mm, insbesondere im Bereich von 150 mm bis 250 mm, aufweisen.
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Er kann an seiner engsten Stelle einen Außendurchmesser im Bereich von 80 mm bis 150 mm aufweisen.
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Auf den Außendurchmesser des Anschlussstutzens kann insbesondere ein Dichtband angeordnet sein beziehungsweise angeordnet werden. Das Dichtband kann zunächst als separates Teil geliefert werden und erst zum abgedichteten Anbringen des Lüftungsrohres, Lüftungskanals oder Lüftungsschlauches auf den Anschlussstutzen aufgebracht werden. Das Dichtband ist insbesondere aus Schaumstoff. Es kann einseitig selbstklebend ausgebildet sein.
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In Richtung senkrecht zur Einlass-Öffnung kann der Anschlussstutzen eine Erstreckung im Bereich von 0,5 cm bis 10 cm, insbesondere von weniger als 6 cm, aufweisen.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist der Anschlussstutzen abnehmbar. Er kann insbesondere austauschbar sein. Hierdurch wird eine Verwendung des Lüfterbausteins mit Lüftungsrohren oder Lüftungsschläuchen unterschiedlicher Durchmesser erleichtert. Es ist insbesondere möglich, unterschiedliche Anschlussstutzen bereitzustellen, welche zu unterschiedlichen Rohren oder Schläuchen passen.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist der Anschlussstutzen mittels eines Verriegelungsverschlusses, insbesondere eines Bajonettverschlusses am Gehäuse abnehmbar befestigt. Dies ermöglicht eine besonders einfache und dennoch sichere Verbindung des Anschlussstutzens mit dem Gehäuse. Der Anschlussstutzen kann insbesondere mittels Zapfen, Nasen, Köpfen, einem Gewinde, einer Nut, Schienen oder Führungen am Gehäuse befestigt sein.
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Die Abnehmbarkeit des Anschlussstutzens ermöglicht insbesondere eine einfache Montage auch im Sockelbereich eines Unterschranks. Der Lüfterbaustein ist insbesondere im Sockelbereich eines Unterschranks installierbar, ohne dass der Unterschrankboden hierzu entfernt werden muss. Ein Abnehmen des Anschlussstutzens ermöglicht eine Anordnung des Lüfterbausteins im Sockelbereich, insbesondere ohne dass hierfür eine Anpassung des Unterschranks notwendig wäre. Der Anschlussstutzen kann anschließend durch eine genau in der benötigten Größe angebrachte Aussparung im Möbelboden wieder am Lüfterbaustein befestigt werden.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Gehäuse im Bereich der Auslass-Öffnung einen sich in Strömungsrichtung verjüngenden Außenquerschnitt auf. Der Außenquerschnitt des Gehäuses kann sich im Bereich der Auslass-Öffnung abgeschrägt oder stufenweise verjüngen. Hierdurch wird der Anschluss eines weiteren Lüftungskanalelements an das Gehäuse erleichtert.
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Die Auslass-Öffnung kann insbesondere den Querschnitt eines Flachkanals aufweisen. Sie weist insbesondere einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf. Sie weist vorzugsweise einen Querschnitt mit abgerundeten Ecken auf. Sie weist insbesondere eine freie Höhe im Bereich von 5 cm bis 9 cm und eine freie Breite im Bereich von 10 cm bis 25 cm auf. Der Querschnitt der Auslass-Öffnung kann insbesondere ein Aspektverhältnis von mindestens 1,5:1, insbesondere mindestens 2:1, insbesondere mindestens 3:1, insbesondere mindestens 4:1 aufweisen.
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Die Auslass-Öffnung weist insbesondere einen freien Strömungsquerschnitt von mindestens 50 cm2, insbesondere mindestens 100 cm2, insbesondere mindestens 200 cm2, insbesondere mindestens 250 cm2 auf.
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Die Auslass-Öffnung kann insbesondere am Ende eines Auslass-Bereichs, insbesondere in Form eines Auslass-Stutzens, welcher sich an den Strömungskanal anschließt, angeordnet sein. Auch hierdurch werden die Strömungseigenschaften des Lüfterbausteins verbessert.
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Der Auslassbereich weist insbesondere eine Außenwand auf, welche sich insbesondere im Wesentlichen tangential an die Außenkontur des Gehäuses anschließt. Im Übergangsbereich kann hierbei eine leichte Verengung vorgesehen sein. Hierdurch werden die Strömungseigenschaften weiter verbessert.
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Die Auslass-Öffnung kann in einer Ebene verlaufen, welche schräg, insbesondere senkrecht zur Ebene der Einlass-Öffnung verläuft. Die Einlass-Öffnung kann insbesondere in einer Ebene verlaufen, welche senkrecht zu einer Drehachse des Motors verläuft. Die Drehachse des Motors verläuft insbesondere parallel zur Vertikalrichtung.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist im Inneren des Gehäuses ein Motor angeordnet. Als Motor kann insbesondere ein sogenannter bürstenloser Gleichstrommotor (EC-Motor, electronically commutated motor) angeordnet sein. Mittels des Motors ist ein Luftstrom in Strömungskanal von der Einlass-Öffnung zur Auslass-Öffnung erzeugbar. Mittels des Motors ist insbesondere im Bereich der Einlass-Öffnung ein Unterdruck und/oder im Bereich der Auslass-Öffnung ein Überdruck erzeugbar.
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Mittels des Motors ist ein Lüfterrad antreibbar. Beim Lüfterrad handelt es sich insbesondere um ein vorwärts gekrümmtes Lüfterrad. Dies führt zu einer vorteilhaft niedrigen Geräuschentwicklung bei gleichzeitig hoher Leistungsdichte. Mit einem vorwärts gekrümmten Lüfterrad ist es insbesondere möglich, große Luftmengen auf engem Raum zu bewegen.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung sind auf der Außenseite des Gehäuses mehrere Standfüße und/oder Befestigungs-Elemente vorgesehen.
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Hierdurch kann die Installation des Lüfterbausteins vereinfacht und/oder verbessert werden. Durch die Standfüße kann das Gehäuse insbesondere vom Untergrund entkoppelt, insbesondere akustisch entkoppelt werden. Es können insbesondere drei Standfüße vorgesehen sein. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass das Gehäuse stets einen sicheren Stand hat. Es können auch vier oder mehr Standfüße vorgesehen sein. Die Standfüße können höhenverstellbar, das heißt justierbar, sein.
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Die Standfüße können jeweils eine Auflagefläche von höchstens 10 cm2, insbesondere höchstens 5 cm2, insbesondere höchstens 3 cm2, insbesondere höchstens 2 cm2, insbesondere höchstens 1 cm2, insbesondere ≤ 0,5 cm2, insbesondere 0,2 cm2 aufweisen. Sie können an ihrem freien Ende ein Endstück aus einem elastischen Material, insbesondere aus Gummi, aufweisen. Hierdurch kann eine besonders effiziente Geräuschentkopplung erreicht werden.
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Die Standfüße können eine Länge im Bereich von 1 mm bis 30 mm, insbesondere im Bereich von 2 mm bis 20 mm, aufweisen. Als Befestigungs-Elemente können insbesondere Befestigungslaschen oder Befestigungsösen dienen. Sie ermöglichen ein einfaches Anbringen des Gehäuses unterhalb einer horizontalen Ebene, insbesondere einer Stockwerksdecke, Raumdecke oder Möbeldecke.
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Vorzugsweise weist der Lüfterbaustein eine Gesamtbauhöhe von höchstens 12 cm, insbesondere höchstens 10 cm, insbesondere höchstens 8 cm auf. Er ist mit anderen Worten sehr kompakt und kann insbesondere im Sockel eines üblichen Küchenschranks angeordnet werden. Die Gesamtbauhöhe kann hierbei insbesondere ohne den abnehmbaren Anschlussstutzen im Bereich der Einlass-Öffnung gemessen sein.
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In einer parallel zur Einlass-Öffnung verlaufenden Ebene weist der Lüfterbaustein insbesondere Abmessungen von höchstens 60 cm·60 cm, insbesondere höchstens 50 cm·50 cm, insbesondere höchstens 40 cm·40 cm, insbesondere höchstens 30 cm·30 cm auf. Hierdurch wird die Installation im Sockelbereich eines Küchenunterschranks erleichtert.
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Der Lüfterbaustein hat vorzugsweise ein Gesamtgewicht von höchstens 15 kg, insbesondere höchstens 10 kg, insbesondere höchstens 5 kg, insbesondere höchstens 3 kg, insbesondere höchstens 2 kg, insbesondere höchstens 1 kg.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist zur Steuerung des Motors eine separate Steuerleitung vorgesehen. Der Lüfterbaustein umfasst insbesondere eine Netzleitung zum Anschluss des Motors an eine Energiequelle, insbesondere an das Stromnetz, und die separate Steuerleitung zur Steuerung des Motors. Es wurde gefunden, dass sich hierdurch die Effizienz des Lüfterbausteins verbessern lässt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das Gehäuse aus Kunststoff. Es ist insbesondere aus einem brandfesten Kunststoff. Dies führt einerseits zu einer Gewichtsersparnis. Andererseits erleichtert es die Herstellung und ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Form des Gehäuses.
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Das Gehäuse weist insbesondere eine nautilusartige, bionische Form auf. Das Gehäuse kann insbesondere aus einem verstärkten Kunststoff sein. Die Verstärkung kann eine Auswahl aus folgender Liste umfassen: Glasfasern, Textilfasern, Kohlefasern, eine Verstärkung durch Talkum und eine Verstärkung durch andere Zusätze.
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Am Boden und/oder am Deckel des Gehäuses können Versteifungsrippen vorgesehen sein. Die Versteifungsrippen können zumindest abschnittsweise entlang einer Radialrichtung verlaufend angeordnet sein. Hierdurch wird die Stabilität des Gehäuses verbessert.
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Bei einem Verfahren zum Betrieb eines Lüfterbausteins gemäß der vorhergehenden Beschreibung ist zur Steuerung des Motors ein Pulsweitenmodulationsverfahren (PWM-Verfahren) vorgesehen. Dies ermöglicht eine besonders präzise und einfache Steuerung des Motors.
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Die Vorteile einer Dunstabzugs-Vorrichtung mit einem Lüfterbaustein gemäß der vorhergehenden Beschreibung ergeben sich aus denen des Lüfterbausteins.
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Die Vorteile eines Kochfeld-Systems mit einer integrierten Dunstabzugs-Vorrichtung mit einem entsprechenden Lüfterbaustein ergeben sich ebenfalls aus den vorhergehend beschriebenen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine Aufsicht auf eine Ausführungsform eines Lüfterbausteins,
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2 eine Ansicht des Lüfterbausteins gemäß 1 von unten,
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3 eine Ansicht des Lüfterbausteins gemäß 1 mit Blickrichtung III auf die Auslass-Öffnung entgegen Strömungsrichtung,
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4 eine Ausschnittsvergrößerung des Bereichs IV aus der 3,
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5 eine Ausschnittsvergrößerung des Bereichs V aus der 2,
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6 eine Ausschnittsvergrößerung des Bereichs VI aus der 3,
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7 eine Ausschnittsvergrößerung des Bereichs VII der 2,
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8 eine Explosionsdarstellung des Lüfterbausteins gemäß 1 und
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9 eine schematische Darstellung eines Kochfeld-Systems mit einer Dunstabzugs-Vorrichtung mit einem Lüfterbaustein gemäß 1.
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Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 7 ein Ausführungsbeispiel eines Lüfterbausteins 1 für eine Dunstabzugs-Vorrichtung 2 beschrieben. Ein Lüfterbaustein 1 für eine Dunstabzugs-Vorrichtung 2 umfasst ein Gehäuse 3.
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Das Gehäuse 3 weist eine Einlass-Öffnung 4 und eine Auslass-Öffnung 5 auf. Die Einlass-Öffnung 4 ist über einen Strömungskanal 6 strömungsmechanisch mit der Auslass-Öffnung 5 verbunden.
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Der Strömungskanal 6 weist einen sich in Strömungsrichtung 8 erweiternden Querschnitt auf. Er ist insbesondere umfangsseitig zu einem in Vertikalrichtung 34 hinter der Einlass-Öffnung 4 angeordneten Lüftermotor 7 angeordnet.
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Das Gehäuse 3 ist spiralförmig ausgebildet. Es weist insbesondere eine schneckenhausartige Form auf.
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Das Gehäuse 3 weist insbesondere eine runde Außenkontur auf. Hierdurch können Strömungstotzonen im Strömungskanal 6 vermieden werden. Der Strömungskanal 6 ist mit anderen Worten insbesondere totzonenfrei ausgebildet. Er ist insbesondere in einem spiralförmig verlaufenden Innenbereich totzonenfrei ausgebildet. An den spiralförmig verlaufenden Innenbereich schließt sich stromabwärtsseitig ein Auslass-Bereich 13 an. Der Auslass-Bereich 13 wird nachfolgend noch näher beschrieben.
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Aufgrund des sich erweiternden Strömungsquerschnitts des Strömungskanals 6 weist das Gehäuse 3 eine runde, jedoch nicht kreisförmige Außenkontur auf. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist das Gehäuse 3 eine Gesamtbreite B von 37 cm auf. Der Abstand B1 der Drehachse 12 des Lüftermotors 7 von der näherliegenden äußeren Begrenzung des Gehäuses 3 beträgt jedoch weniger als 16 cm.
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Das Gehäuse 3 weist somit insbesondere eine runde Außenkontur mit einem sich in Strömungsrichtung stetig vergrößernden Krümmungsradius auf. Der Krümmungsradius der Außenkontur vergrößert sich insbesondere über einen Umfangsbereich von etwa 270° stetig. Die Außenkontur, insbesondere die Steigung der Spiralgeometrie, ist insbesondere im Bereich von 0,5° bis 5° öffnend ausgebildet. Lediglich in einem Auslass-Bereich 13 weicht die Außenkontur des Gehäuses 3 von der runden Form ab.
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Die Außenwand des Auslass-Bereichs 13 kann zu seinem freien Ende hin, das heißt in Strömungsrichtung 8, zur Auslass-Öffnung 5 hin leicht nach innen zulaufen. Sie kann insbesondere leicht konisch ausgebildet sein. Hierdurch wird der Anschluss eines Auslasskanals 48 an den Lüfterbaustein 1 erleichtert. Dies ist exemplarisch in der 5 dargestellt. Der Auslass-Bereich 13 bildet somit einen Anschlussstutzen.
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Zum Anschluss des Auslasskanals 48, insbesondere zum abgedichteten Anschluss des Auslasskanals 48, kann umlaufend um die Auslass-Öffnung 5 ein Dichtband angeordnet sein. Das Dichtband ist insbesondere aus Schaumstoff. Es ist vorzugsweise einseitig selbstklebend ausgebildet. Dies erleichtert den abgedichteten Anschluss des Auslasskanals 48 an den Lüfterbaustein 1.
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Entlang der umfangsseitigen Außenwand des Gehäuses 3 ist ein schalldämmendes Element 40 angeordnet. Das schalldämmende Element 40 ist insbesondere in einer Führungsnut 52 im Gehäuse-Unterteil 9 und/oder Gehäuse-Oberteil 10 angeordnet.
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Das schalldämmende Element 40 umfasst eine streifenförmige Lage aus Schaumstoff. Die Schaumstofflage ist auf ihrer dem Strömungskanal 6 zugewandten Seite, das heißt dem Innenraum des Gehäuses 3 zugewandten Seite, mit einer Beschichtung, insbesondere einer brandhemmenden und/oder fett- und/oder wasserabweisenden Beschichtung, versehen. Sie kann insbesondere mit einer Aluminiumbeschichtung versehen sein. Die Aluminiumbeschichtung kann auch durch eine Aluminiumfolie gebildet sein.
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Das schalldämmende Element 40 weist insbesondere eine Lage auf einem porösen Material und/oder einem faserhaltigen Material auf.
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Derartige Materialien führen zu einer besonders wirkungsvollen Schalldämmung. Bei dem porösen Material kann es sich insbesondere um ein Material mit offenen und/oder durchgehenden Poren handeln. Das schalldämmende Element 40 kann insbesondere mindestens eine Lage aus einem geschäumten oder einem gewebten Material aufweisen.
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Es kann eine einzige derartige Lage aufweisen. Es kann auch mehrere entsprechende Lagen aufweisen. Es kann insbesondere mehrere unterschiedliche Lagen aufweisen. Hierdurch lässt sich eine Schalldämmung über ein weites Frequenzspektrum erreichen.
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Das schalldämmende Element 40 umfasst insbesondere mindestens eine Lage aus Schaumstoff.
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Das schalldämmende Element 40 kann insbesondere mit einer brandhemmenden Beschichtung versehen. Die Beschichtung kann insbesondere folienartig ausgebildet sein. Als Beschichtung kann insbesondere eine Aluminiumbeschichtung, insbesondere eine Aluminiumfolie dienen.
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Das schalldämmende Element 40 kann luftdicht, insbesondere feuchtigkeitsdicht gekapselt ausgebildet sein. Hierdurch wird die Reinigung des schalldämmenden Elements 40 erleichtert.
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Das schalldämmende Element 40 kann als streifenförmige Matte ausgebildet sein. Es ist insbesondere aus einem flexiblen Material. Es kann sich somit der Kontur des Gehäuses des Lüfterbausteins anpassen. Das schalldämmende Element 40 kann auch aus einem starren, insbesondere einem formstabilen Material sein. Grundsätzlich kann das schalldämmende Element 40 auch in das Gehäuse des Lüfterbausteins integriert sein. Es kann insbesondere einteilig mit dem Gehäuse-Unterteil oder dem Gehäuse-Oberteil ausgebildet oder fest mit einem von diesen verbunden sein.
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Das schalldämmende Element 40 ist zusammenhängend ausgebildet. Es kann auch mehrteilig ausgebildet sein, insbesondere mehrere Teilelemente umfassen. In diesem Fall sind die Teilelemente des schalldämmenden Elements 40 vorzugsweise aneinandergrenzend oder überlappend oder gefächert im Gehäuse des Lüfterbausteins 1 angeordnet. Das schalldämmende Element 40 weist insbesondere eine Höhe auf, welche im Wesentlichen der freien Höhe des Strömungskanals entspricht. Das schalldämmende Element 40 weist eine Dicke im Bereich von 3 mm bis 3 cm, insbesondere im Bereich von 5 mm bis 1,5 cm, insbesondere im Bereich von 7 mm bis 1,2 cm auf. Das schalldämmende Element 40 weist eine Länge von mindestens 30 cm, insbesondere mindestens 50 cm, insbesondere mindestens 70 cm auf. Das schalldämmende Element 40 weist insbesondere eine Länge auf, welche derart an die Abmessungen des Gehäuses des Lüfterbausteins angepasst ist, dass es sich bei einer Anordnung entlang einer radialen Außenwand des Gehäuses über einen Winkelbereich von mindestens 180°, insbesondere mindestens 225°, insbesondere mindestens 270° erstreckt.
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Das schalldämmende Element 40 ist insbesondere auf der Innenseite der Außenwand des Strömungskanals, das heißt im Strömungskanal, angeordnet.
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Das schalldämmende Element 40 liegt im Bereich seines auslassseitigen Endes an einer im Gehäuse 3 ausgebildeten Anlageschulter 50 an. Es steht in Radialrichtung ein wenig nach innen über die Anlageschulter 50 über. Es steht insbesondere um bis zu 2 mm in Radialrichtung nach innen über die Anlageschulter 50 über. Durch einen leichten Überstand 51 des schalldämmenden Elements 40 über die Anlageschulter 50 kann sichergestellt werden, dass Flüssigkeit oder Fett, welches sich auf der Innenseite des schalldämmenden Elements 40 niederschlägt, nicht gegen die Anlageschulter 50 und von dort in die Führungsnut gelangt und sich dort ansammelt.
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Das schalldämmende Element 40 weist insbesondere auf seiner Innenseite, das heißt auf seiner dem Strömungskanal zugewandten Seite, eine durchgehende Oberfläche auf. Es führt somit nicht zu einer Beeinträchtigung der Strömungsverhältnisse im Strömungskanal, insbesondere nicht zu Verwirbelungen und/oder Totzonen im Strömungskanal.
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Das Gehäuse 3 kann insbesondere aus Kunststoff, insbesondere einem brandfesten Kunststoff, ausgebildet sein. Es ist vorzugsweise aus einem verstärktem Kunststoff. Als Verstärkung können Glasfasern, Textilfasern, Kohlefasern, Talkum oder andere Zusätze dienen. Hierdurch ist eine besonders leichte und dennoch robuste Ausbildung des Gehäuses 3 möglich. Das Gehäuse 3 besteht insbesondere aus einem derartigen Kunststoff, das heißt es ist vollständig und ausschließlich aus einem derartigen Kunststoff ausgebildet. Grundsätzlich ist auch eine Ausbildung des Gehäuses 3 aus Metall möglich.
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Durch eine Ausbildung aus Kunststoff wird außerdem die Herstellung des Gehäuses 3 erleichtert. Das Gehäuse 3 kann insbesondere als Spritzgussteil ausgebildet sein. Hierbei können je nach Bedarf verschiedene Materialien und/oder verschiedene Zusammensetzungen verwendet werden. Die Eigenschaften des Gehäuses lassen sich somit auf einfache Weise nach Wunsch beeinflussen. Die Ausbildung des Gehäuses 3 als Spritzgussteil erhöht außerdem die Wirtschaftlichkeit der Herstellung. Sie ermöglicht eine gleichbleibende hohe Qualität und Maßgenauigkeit des Gehäuses. Sie eröffnet darüber hinaus eine größere Designflexibilität.
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Das Gehäuse 3 kann mehrteilig, insbesondere zweiteilig, ausgebildet sein. Es kann insbesondere ein Gehäuse-Unterteil 9 und ein Gehäuse-Oberteil 10 aufweisen. Zum Öffnen des Gehäuses 3 kann das Gehäuse-Oberteil 10 vom Gehäuse-Unterteil 9 abgenommen werden. Das Gehäuse-Unterteil 9 und das Gehäuse-Oberteil 10 sind mittels einer Mehrzahl von Befestigungsmitteln miteinander verbunden. Als Befestigungsmittel können Halteklammern 11, Schrauben, Klipse, Nieten, Verriegelungen, Schienen, Federn, Spangen, Nuten, Splinte, Stifte, Federnuten etc. dienen. Alternativ hierzu ist es möglich, das Gehäuse-Unterteil 9 und das Gehäuse-Oberteil 10 verrastbar miteinander zu verbinden. Sie können auch miteinander verschraubt sein. Grundsätzlich ist auch eine einteilige Ausbildung des Gehäuses 3 denkbar.
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Am Boden 9 des Gehäuses 3 sind Verstärkungsrippen 14 vorgesehen. Sie dienen der mechanischen Verstärkung des Bodens 9. Im Bereich, in welchem das Gehäuse 3 eine runde Außenkontur aufweist, sind die Verstärkungsrippen 14 geradlinig ausgebildet. Sie verlaufen radial zur Drehachse 12. Im Auslass-Bereich 13 weisen die Verstärkungsrippen 14 eine abgewinkelte Form auf. Sie umfassen im Auslass-Bereich 13 insbesondere einen ersten, radial zur Drehachse 12 verlaufenden Abschnitt und einen zweiten, senkrecht zur Auslass-Öffnung 5 verlaufenden Abschnitt. Hierdurch kann insbesondere die mechanische Belastbarkeit, insbesondere die Steifigkeit, des Auslass-Bereichs 13 verbessert werden.
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Der Strömungskanal 6 wird auf seiner Innenseite durch ein Laufrad des Lüftermotors 7, welches auch als Lüfterrad 53 bezeichnet wird, definiert. Das Lüfterrad 53 weist insbesondere eine vorwärts gekrümmte Ausbildung auf. Prinzipiell ist auch eine rückwärts gekrümmte Ausbildung des Lüfterrades 53 möglich.
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Die Innenkontur des Strömungskanals 6 hat somit einen kreisförmigen Querschnitt. Das Laufrad des Lüftermotors 7 hat einen inneren Querschnitt, welcher im Wesentlichen einem freien Durchmesser der Einlass-Öffnung 4 entspricht. Der freie Durchmesser der Einlass-Öffnung 4 liegt insbesondere im Bereich von 8 cm bis 20 cm, insbesondere im Bereich von 12 cm bis 18 cm, insbesondere bei mindestens 14 cm.
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Im Bereich der Einlass-Öffnung 4 ist ein Anschluss-Stutzen 15 vorgesehen. Der Anschluss-Stutzen 15 ist abnehmbar mit dem Gehäuse 3, insbesondere mit dessen Gehäuse-Oberteil 10, verbunden. Zur Verbindung des Anschluss-Stutzens 15 mit dem Gehäuse 3 ist insbesondere ein Bajonettverschluss, insbesondere eine Bajonettverschraubung, oder ein alternativer Verriegelungsverschluss, insbesondere mittels Zapfen, Nasen, Köpfen, einem Gewinde, einer Nut, Schienen oder Führungen, vorgesehen. Der Anschluss-Stutzen 15 ist insbesondere verrastbar, insbesondere verriegelbar, mit dem Gehäuse 3 verbindbar.
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Wie insbesondere in der in der 4 dargestellten Ausschnittsvergrößerung sichtbar ist, weist der Anschluss-Stutzen 15 einen planen, ringförmigen Auflagebereich 16 auf. Der Auflagebereich 16 weist einen leicht konkav gekrümmten Querschnitt auf. Er weist insbesondere eine Vorspannung auf. Hierdurch kann eine vorgespannte Verriegelung des Anschluss-Stutzens 15 am Gehäuse 3 erreicht werden. Der Auflagebereich 16 weist eine radiale Erstreckung c im Bereich von 5 mm bis 5 cm, insbesondere im Bereich von 1,5 cm bis 2,5 cm auf. Er dient einerseits der formschlüssigen, insbesondere der luftdichten Verbindung des Anschluss-Stutzens 15 mit dem Gehäuse-Oberteil 10 des Gehäuses 3, andererseits wird durch den Auflagebereich 16 die radiale Steifigkeit des Anschluss-Stutzens 15 erhöht.
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Durch den Anschluss-Stutzen 15 wird die axiale Tragfähigkeit des Gehäuses 3, insbesondere des Gehäuse-Oberteils 10, verbessert.
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Im Bereich des Auflagebereichs 16 können zusätzliche Versteifungselemente, insbesondere Versteifungsrippen, vorgesehen sein. In den 1 und 4 sind exemplarisch zwei kreisförmige, konzentrisch angeordnete Versteifungsrippen 17 dargestellt. Außerdem sind in den 1 und 4 exemplarisch radial verlaufende, flossenartige Stege 18 dargestellt. Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel sind sechs äquidistant angeordnete Stege 18 vorgesehen. Die Stege 18 können als Greifhilfe dienen. Sie erleichtern das Verdrehen des Anschluss-Stutzens 15 zur Verriegelung oder Entriegelung mit dem Gehäuse 3.
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Zu jedem der Stege 18 ist eine Markierung 21 auf dem Gehäuse-Oberteil 10 des Gehäuses 3 angebracht, welche die Ausrichtung des jeweiligen Versteifungsstegs 18 in der sicher verrasteten Endposition des Anschluss-Stutzens 15 anzeigt. Mit Hilfe der Stege 18 und der Markierungen 21 ist auf einfache Weise feststellbar, ob beziehungsweise wann der Anschluss-Stutzen 15 beim Anbringen an das Gehäuse 3 seine vorschriftsmäßige Endposition erreicht hat. Zum Anbringen des Anschluss-Stutzens 15 wird dieser in einer ersten Winkelposition auf das Gehäuse-Oberteil 10 des Gehäuses 3 aufgesetzt. Hierbei kommen pilzförmige oder linsenkopfförmige Verrastmittel mit dazu passenden Aufnahmeschlitzen in dem Gehäuse-Oberteil 10 in Eingriff. Ausgehend von dieser Position durch Verdrehen um die Drehachse 12 relativ zum Gehäuse 3 mit diesem verrastet. Auf der Unterseite des Gehäuse-Oberteils 10 des Gehäuses 3 sind abgeschrägte Rippen oder Stege angeordnet, welche mit den pilzförmigen Verrastelementen des Anschluss-Stutzens 15 beim Verrasten desselben in Eingriff kommen und dazu führen, dass dieser gegen die Einlass-Öffnung 4 gedrückt wird. Außerdem sind vorzugsweise federnd ausgebildete Verriegelungselemente vorgesehen, welche mit den Verrastelementen beim Verrasten desselben in Eingriff kommen und den Anschluss-Stutzen 15 sicher in der Endposition halten. Die federnd ausgebildeten Verriegelungselemente geben das Erreichen der Endposition haptisch und akustisch zu erkennen. Beim Erreichen der Endposition ist insbesondere ein klickartiges Geräusch wahrnehmbar.
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Der Anschluss-Stutzen 15 weist außerdem einen in die Einlass-Öffnung 4 hineinstehenden Randabschnitt 19 auf. Der Randabschnitt 19 ist insbesondere hohlzylinderförmig ausgebildet. Er weist insbesondere einen kreisförmigen Außenquerschnitt auf. Er weist insbesondere einen kreisförmigen Innenquerschnitt auf. Er kann auch leicht konisch ausgebildet sein. Er kann insbesondere einen sich zu seinem freien Ende 20 leicht verjüngenden Außenquerschnitt aufweisen. Hierdurch kann das Einsetzen des Anschluss-Stutzens 15 in die Einlass-Öffnung 4 erleichtert werden. Der Anschluss-Stutzen 15 bildet insbesondere eine Einströmdüse.
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Der Anschluss-Stutzen 15 weist eine sich zumindest abschnittsweise verjüngende Form auf. Er weist insbesondere einen sich abschnittsweise verringernden Querschnitt auf. Bei dem Querschnitt handelt es sich insbesondere um den Außenquerschnitt des Anschlussstutzens 15. Der Querschnitt des Anschluss-Stutzens 15 verringert sich insbesondere zu seinem freien Ende 22 hin, das heißt entgegen einer Einströmrichtung 23.
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Der Anschluss-Stutzen 15 kann insbesondere mehrere sich verjüngende Abschnitte aufweisen.
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Der Anschluss-Stutzen 15 verjüngt sich insbesondere stetig, insbesondere konisch, oder stufenförmig. Kombinationen sind ebenfalls möglich. Der Anschluss-Stutzen 15 kann auch Abschnitte mit einem konstanten Außendurchmesser aufweisen. Ein entsprechender Abschnitt ist in der 4 exemplarisch mit dem Bezugszeichen 24 gekennzeichnet.
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Der Anschluss-Stutzen 15 kann außerdem eine oder mehrere Anschlagschultern 25 aufweisen.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung weist der Anschluss-Stutzen 15 eine einfach konische oder doppelkonische Form auf. Er weist insbesondere zwei oder mehr konisch zulaufende Abschnitte auf.
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Durch eine derartige Ausbildung des freien Endes 22 des Anschluss-Stutzens 15 wird der Anschluss eines Lüftungsrohres an den Anschluss-Stutzen 15 und damit an den Lüfterbaustein 1 erheblich vereinfacht.
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Der Anschluss-Stutzen 15 kann auch im Bereich des freien Endes 22 eine sich wieder etwas erweiternde Form, insbesondere in Form eines umlaufenden Wulstes aufweisen. Hierdurch kann ein sicherer Sitz eines auf dem Anschluss-Stutzen 15 aufzubringenden Lüftungsschlauches beziehungsweise eines entsprechenden Lüftungsrohres verbessert werden.
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Der Anschluss-Stutzen 15 weist außerdem im Bereich seines freien Endes 22 eine gitterartige Struktur 26 auf. Die gitterartige Struktur 26 umfasst sechs radial verlaufende Streben 27. Die gitterartige Struktur 26 umfasst außerdem kreisförmige Streben 28, die eine optimierte Luftströmung ermöglichen. Die kreisförmigen Streben 28 führen insbesondere zu einem verbesserten Geräuschbild.
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Durch die gitterartige Struktur 26 wird verhindert, dass Fremdkörper oberhalb einer bestimmten Größe in den Lüfterbaustein 1 gelangen können. Durch die gitterartige Struktur 26 wird außerdem die radiale Steifigkeit des Anschluss-Stutzens 15 erhöht.
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Der Randabschnitt 19 hat eine Erstreckung in Richtung parallel zur Einströmrichtung 23 im Bereich von 0,3 cm bis 2 cm, insbesondere im Bereich von 0,5 cm bis 1,5 cm. Der Anschluss-Stutzen 15 hat eine Gesamterstreckung in Richtung parallel zur Einströmrichtung im Bereich von 5 mm bis 10 cm, insbesondere im Bereich von 3 cm bis 6 cm. Der Anschluss-Stutzen 15 kann insbesondere eine Außenkontur aufweisen, welche an einen bestimmten Anschlussschlauch oder an einen Lüftungskanal oder an ein Lüftungsrohr angepasst ist. Es ist insbesondere möglich, unterschiedliche Anschluss-Stutzen 15 für unterschiedliche Anschlussschläuche beziehungsweise Anschlussrohre vorzusehen. Hierdurch wird die Flexibilität und damit die Einsatzmöglichkeiten des Lüfterbausteins 1 weiter verbessert. Es können insbesondere unterschiedliche, austauschbare Anschluss-Stutzen 15, insbesondere Anschluss-Stutzen 15 mit unterschiedlichen Außendurchmessern vorgesehen sein. Der Lüfterbaustein 1 ist somit universell mit unterschiedlichen Dunstabzugs-Vorrichtungen 2 einsetzbar.
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Zum abgedichteten Anschluss eines Lüftungsrohres, Lüftungskanals oder Lüftungsschlauches an den Anschluss-Stutzen 15 ist ein Dichtband vorgesehen. Das Dichtband ist insbesondere auf der Außenkontur des Anschluss-Stutzens 15 angeordnet. Es ist insbesondere aus einem komprimierbaren Material, insbesondere aus Schaumstoff, insbesondere aus einem geschlossenporigen Schaumstoff. Es ist insbesondere komprimierbar. Es ist insbesondere auf seiner dem Anschluss-Stutzen 15 zugewandten Seite mit einer selbstklebenden Schicht versehen.
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Am Gehäuse-Unterteil 9 und/oder an dem Gehäuse-Oberteil 10 können Felder 29 für Informationen angebracht sein. In diesen Feldern 29 können insbesondere Herstellerhinweise und/oder Hinweise bezüglich Betriebsvoraussetzungen und/oder Sicherheitshinweise angebracht sein.
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Abgesehen vom Anschluss-Stutzen 15 weist das Gehäuse 3 im Bereich des Gehäuse-Oberteils 10 eine im Wesentlichen plane Oberfläche auf. Im Auslass-Bereich 13 kann sich die freie Höhe des Gehäuses 3 in Strömungsrichtung 8 etwas verringern. Hierdurch kann der Anschluss einer sich in Strömungsrichtung 8 an die Auslass-Öffnung 5 anschließenden Abluftkanals an den Lüfterbaustein 1 erleichtert werden.
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Die Auslass-Öffnung 5 hat einen flachkanalartigen Querschnitt. Sie weist insbesondere einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt, insbesondere mit abgerundeten Ecken auf. Die Rundungen können beispielsweise einen Krümmungsradius von 20 mm aufweisen. Die Auslass-Öffnung 5 hat eine freie Höhe h von etwas weniger als 10 cm, insbesondere etwas weniger als 9 cm. Die Auslass-Öffnung 5 weist eine freie Weite w von weniger als 30 cm, insbesondere von etwa 22 cm auf. Die Auslass-Öffnung 5 weist insbesondere einen Strömungsquerschnitt von etwa 200 cm2 auf. Allgemein beträgt der Strömungsquerschnitt der Auslass-Öffnung 5 mindestens 50 cm2, insbesondere mindestens 100 cm2, insbesondere mindestens 150 cm2, insbesondere mindestens 175 cm2, vorzugsweise mindestens 190 cm2, vorzugsweise mindestens 200 cm2. Der Strömungsquerschnitt der Auslass-Öffnung 5 ist üblicherweise kleiner als 500 cm2, insbesondere kleiner als 300 cm2, insbesondere kleiner als 250 cm2. Er kann prinzipiell aber auch größer sein.
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Im Bereich der Auslass-Öffnung 5 ist ein Strömungs-Leitelement 30 angeordnet. Das Strömungs-Leitelement 30 ist insbesondere plattenförmig ausgebildet. Es erstreckt sich vom Strömungskanal 6 in den Auslass-Bereich 13 in Richtung zur Auslass-Öffnung 5. Es bildet im Inneren des Gehäuses 3 über einen sich mindestens 2 cm, insbesondere mindestens 5 cm, jedoch insbesondere höchstens 15 cm, insbesondere höchstens 10 cm in Strömungsrichtung 8 erstreckenden Bereich eine seitliche Begrenzung des Strömungskanals 6. Im sich auslassseitig in diesen Bereich anschließenden Bereich nimmt die Erstreckung des Strömungs-Leitelements 30 in Richtung der Höhe des Strömungskanals 6 stetig ab.
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Das Strömungs-Leitelement 30 ist als mittig oder außermittig angeordnete, im Wesentlichen senkrecht zum Gehäuse-Unterteil 9 und/oder dem Gehäuse-Oberteil 10 verlaufende Platte ausgebildet. Es weist in einem inneren Bereich eine Erstreckung senkrecht zum Gehäuse-Unterteil 9 auf, welche sich über die gesamte Höhe des Strömungskanals 6 erstreckt. Es begrenzt in diesem Bereich den Strömungskanal 6 seitlich. In einem sich auslassseitig daran anschließenden zweiten Bereich nimmt die Erstreckung in Richtung senkrecht zum Gehäuse-Unterteil 9 kontinuierlich ab.
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Das Strömungs-Leitelement 30 weist insbesondere im ersten, inneren Bereich eine im Wesentlichen rechteckige oder trapezoidale Form auf. Es weist insbesondere die Form eines rechtwinkligen Trapezes auf. Es weist im zweiten, äußeren Bereich insbesondere eine im Wesentlichen dreieckige Form auf.
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Am Gehäuse-Unterteil 9 des Gehäuses 3 sind mehrere Standfüße 31 vorgesehen. Die Anzahl der Standfüße 31 beträgt insbesondere drei oder vier. Die Standfüße 31 sorgen für einen stabilen Stand des Gehäuses 3. Sie können eine einstellbare Höhe aufweisen. Sie können insbesondere justierbar sein.
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Die Standfüße 31 weisen an ihrem freien Ende 32 eine Auflagefläche von höchstens 10 cm2, insbesondere höchstens 5 cm2, insbesondere höchstens 3 cm2, insbesondere höchstens 2 cm2, insbesondere höchstens 1 cm2, insbesondere höchstens 0,5 cm2, insbesondere höchstens 0,2 cm2, insbesondere höchstens 0,1 cm2 auf. Durch eine derart geringe Grundfläche der Standfüße 31 wird eine Geräuschentkopplung des Lüfterbausteins 1 vom darunterliegenden Boden verbessert.
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Durch die geringe Fläche der Standfüße 31 kann sichergestellt werden, dass der Lüfterbaustein 1 trotz seines geringen Gewichtes mit einem Flächendruck von mindestens 5000 Pa, insbesondere mindestens 10000 Pa, insbesondere mindestens 30000 Pa, insbesondere mindestens 50000 Pa, insbesondere mindestens 100000 Pa, insbesondere mindestens 150000 Pa auf dem darunterliegenden Boden aufsteht.
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Die Standfüße 31 können im Bereich ihres freien Endes 32 jeweils mit einer Endkappe 33 versehen sein. Die Endkappe 33 ist vorzugsweise aus einem etwas elastischen und/oder dämpfenden Material, insbesondere aus Gummi. Auch hierdurch wird eine Schallübertragung vom Lüfterbaustein 1 auf den darunterliegenden Boden verringert. Im Ergebnis tragen die Standfüße 31 erheblich zu einer Geräuschreduzierung bei. Außerdem ermöglichen die Standfüße 31 ein sicheres Platzieren des Lüfterbausteins 1 auf unterschiedlichen Bodenbelägen. Sie können insbesondere ein Verrutschen oder Wandern des Lüfterbausteins 1 wirksam verhindern.
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Die freien Enden 32 der Standfüße 31 stehen in Vertikalrichtung 34, wie aus den 3 beziehungsweise 6 entnehmbar ist, um maximal 10 mm, insbesondere maximal 5 mm, insbesondere maximal 3 mm, vorzugsweise maximal 2 mm über den in Vertikalrichtung 34 am weitesten vorstehenden Bereich 35 des Lüfterbausteins 1 über. Der Bereich 35 wird insbesondere durch eine Bodenplatte des Lüftermotors 7 gebildet.
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Um die Anordnung des Lüfterbausteins 1 unter einer Geschossdecke zu erleichtern, sind Befestigungsösen 36 als Aufhängungen vorgesehen. Es sind insbesondere mindestens drei oder vier derartige Befestigungsösen 36 vorgesehen. Die Befestigungsösen 36 weisen vorzugsweise einen Innendurchmesser von 6 mm, 8 mm, 10 mm oder 12 mm auf. Andere Innendurchmesser sind ebenso möglich. Die Befestigungsösen 36 sind vorzugsweise einteilig mit dem Gehäuse-Unterteil 9 des Gehäuses 3 ausgebildet. Hierdurch kann eine sichere Anordnung des Gehäuses 3, insbesondere des Lüfterbausteins 1, an einer Geschossdecke gewährleistet werden. Die Befestigungsösen 36 sind vorzugsweise derart am Gehäuse 3 angeordnet, dass der Schwerpunkt des durch sie definierten Polygons in Vertikalrichtung 34 mit dem Massenschwerpunkt des Lüfterbausteins 1 fluchtet.
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An der Außenseite des Gehäuses 3 ist eine Lasche 37 zum Einhängen des oder der Anschluss- und/oder Steuerkabel 38, 39 des Lüftermotors 7 vorgesehen. Dies erleichtert eine übersichtliche, geordnete Kabelführung, insbesondere bei abgehängter Montage des Lüfterbausteins 1.
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Zur Steuerung des Lüftermotors 7 ist insbesondere eine separate Steuerleitung in Form des Steuerkabels 39 vorgesehen. Der Lüftermotor 7 ist somit insbesondere über das Anschlusskabel 38, welches auch als Netzkabel oder Netzleitung bezeichnet wird, mit einer Stromquelle, insbesondere dem landesüblichen Stromnetz, verbunden.
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Über das Steuerkabel 39 ist der Lüfterbaustein 1 mit einer in den Figuren nicht dargestellten Steuereinrichtung verbunden. Zur Steuerung des Lüftermotors 7, insbesondere zur Steuerung der Drehzahl des Lüftermotors 7, und damit zur Steuerung der Saugleistung des Lüfterbausteins 1, insbesondere zur Steuerung des mittels des Lüfterbausteins 1 erzeugbaren Volumenstroms, ist ein Pulsweitenmodulationsverfahren (PWM-Verfahren) vorgesehen.
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Bei dem Lüftermotor 7 handelt es sich vorzugsweise um einen EC-Motor (electronically commutated motor, elektrisch kommutierter Motor). Andere Motoren sind ebenso möglich.
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Das schalldämmende Element 40 ist in einer Führungsnut im Gehäuse 3 angeordnet. Es ist vorzugsweise vorgesehen, eine entsprechende Führungsnut sowohl im Gehäuse-Unterteil 9 als auch in dem Gehäuse-Oberteil 10 auszubilden. Das schalldämmende Element 40 erstreckt sich in Vertikalrichtung 34 insbesondere über die gesamte Innenhöhe des Strömungskanals 6. Es wird somit von den Führungsnuten, insbesondere in Radial- und Axialrichtung sicher gehalten.
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An seinem auslassseitigen Ende liegt das schalldämmende Element 40 an einer Anlageschulter 50 des Gehäuses 3 an. Es steht in Radialrichtung um bis zu 2 mm, vorzugsweise um höchstens 1 mm über die Anlageschulter 50 nach innen über.
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Das schalldämmende Element 40 ist im Gehäuse 3 integriert. Es ist insbesondere im Strömungskanal 6 angeordnet. Es ist vorzugsweise austauschbar. Das schalldämmende Element 40 kann insbesondere, beispielsweise zu Reinigungszwecken, aus dem Gehäuse 3 entnommen werden.
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Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 9 eine bestimmungsgemäße Verwendung des Lüfterbausteins 1 beschrieben. Der Lüfterbaustein 1 bildet einen Bestandteil der Dunstabzugs-Vorrichtung 2. Bei der Dunstabzugs-Vorrichtung 2 kann es sich insbesondere um ein sogenanntes Downdraft-System, das heißt um einen Dunstabzug, welcher Dunst ausgehend von einer Kochfeldebene 41 nach unten abzieht, handeln. Bei der Dunstabzugs-Vorrichtung 2 kann es sich insbesondere um ein KochfeldAbzugssystem handeln. Die Dunstabzugs-Vorrichtung 2 umfasst eine Dunsteintritts-Einrichtung 42. Die Dunsteintritts-Einrichtung 42 kann benachbart zu einem Kochfeld 43 angeordnet sein. Sie ist insbesondere zwischen zwei Kochfeldern 43 angeordnet.
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Die Dunstabzugs-Vorrichtung 2 kann in ein Kochfeld-System 44 mit mindestens einem, insbesondere mehreren Kochfeldern 43, integriert sein. Es ist insbesondere möglich, die Dunsteintritts-Einrichtung 42 mit einem oder mehreren Kochfeldern 43 zu einem integrierten, insbesondere einem monolithisch ausgebildeten System, zu kombinieren. Die Kochfelder 43 und die Dunsteintritts-Einrichtung 42 können insbesondere zu einer Montageeinheit kombiniert sein. Hierdurch wird unter anderem die Installation des Kochfeld-Systems 44 vereinfacht. Außerdem kann hierdurch eine vorteilhafte Anordnung der Dunstabzugs-Vorrichtung 2, insbesondere der Dunsteintritts-Einrichtung 42 relativ zu den Kochfeldern 43, sichergestellt werden. Nicht zuletzt führt eine integrierte Ausbildung des Kochfeld-Systems 44 zu gestalterischen Vorteilen.
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Die Dunsteintritts-Einrichtung 42 ist über ein Verbindungselement 54 strömungsmechanisch mit dem Lüfterbaustein 1 verbunden. Das Verbindungselement 54 kann ein oder mehrere Rohre, Kanäle oder Schläuche umfassen. Er kann insbesondere in Unterschrank-Elementen 45 entlang geführt sein. Das Unterschrank-Element 45 kann insbesondere Schubladen 46 umfassen.
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Das Verbindungselement 54 ist über den Anschlussstutzen 15 mit dem Lüfterbaustein 1 verbunden. Der Anschlussstutzen 15 ist insbesondere an die Ausbildung des Verbindungselements 54 angepasst.
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Der Lüfterbaustein 1 kann im Sockelbereich 47 der Unterschrankelemente 45 angeordnet sein.
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Der Lüfterbaustein 1 ist auslassseitig mit einem kanal-, rohr- oder schlauchartigen Auslasselement 48 strömungsmechanisch verbunden. Das Auslasselement 48 ist endseitig mit einer Auslass-Einheit 49 verbunden. Bei der Auslass-Einheit 49 kann es sich um eine Umlufteinheit oder eine Ablufteinheit handeln. Auch eine kombinierte Umluft-/Ablufteinheit ist möglich.
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Der Lüfterbaustein 1 ermöglicht ein Fördervolumen von mehr als 500 m3/h, insbesondere mehr als 600 m3/h, insbesondere mehr als 650 m3/h, insbesondere von bis zu 660 m3/h.
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In Verbindung mit dem Kochfeld-System 44 lag der Schallleistungspegel hierbei bei weniger als 70 dB (A). Der Schallleistungspegel lag insbesondere bei etwa 67 dB (A). Der Schalldruckpegel lag bei weniger als 60 dB (A), insbesondere bei weniger als 55 dB (A). Er lag insbesondere bei etwa 54 dB (A).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007002241 A1 [0002]