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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Seilbahnkabine mit einem zumindest während eines Zusteigens in die Seilbahnkabine begehbaren Boden und mit wenigstens zwei Sitzen, die in einer Seitenansicht der Seilbahnkabine beidseitig einer imaginären vertikalen Linie angeordnet sind, auf der sich im Betrieb der Seilbahnkabine der Schwerpunkt befindet.
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Derartige Seilbahnkabinen sind bekannt und werden häufig zur Beförderung von Fahrgästen zwischen einer Talstation und einer Bergstation eingesetzt. Zumeist kommt eine Vielzahl von Kabinen zum Einsatz, die mit einem Tragseil koppelbar sind oder permanent damit gekoppelt sind. Zum Ein- und Aussteigen in der Talstation, beziehungsweise Bergstation, können die Seilbahnkabinen vom Tragseil zumeist entkoppelt werden, um dadurch die Fahrgeschwindigkeit zu senken. Derartige Seilbahnkabinen weisen zumeist vier bis 8 Sitze für eine entsprechende Zahl von Fahrgästen auf. Üblicherweise sind die Sitze in zwei Reihen einander gegenüberliegend montiert, sodass die Fahrgäste während der Fahrt einander gegenübersitzen. Die Sitze sind dabei beidseitig der imaginären vertikalen Linie angeordnet, auf der sich im Betrieb der Seilbahnkabine der Schwerpunkt befindet. Dadurch soll die Seilbahnkabine möglichst gerade hängen, und dies möglichst auch bei ungleicher Belastung, wenn zum Beispiel weniger Fahrgäste als vorhandene Sitze befördert werden sollen. Der oder die Sitze können jeweils nur für eine Person vorgesehen sein, oder aber auch mehrere Sitzplätze aufweisen, sodass auf einem Sitz mehrere Personen, vorzugsweise nebeneinander Platz nehmen können. Vorteilhaft bei derartigen Seilbahnkabinen ist der gute Witterungsschutz der Fahrgäste. Zudem lassen sich mit derartigen Seilbahnkabinen große Beförderungszahlen von Fahrgästen erreichen. Andererseits wird das Fahrerlebnis mit diesen Seilbahnkabinen häufig als langweilig empfunden.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, das Fahrerlebnis mit einer Seilbahnkabine der eingangs genannten Art zu steigern.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Seilbahnkabine der eingangs genannten Art gelöst, bei der die Blickrichtung von den Sitzen zugeordneten, sitzenden Fahrgästen in der Seitenansicht gegenüber der imaginären vertikalen Linie zumindest zeitweise abgewandt ist oder die Sitze in einer Draufsicht senkrecht zur Seitenansicht entlang einer Linie senkrecht zur imaginären vertikalen Linie und der Ebene der Seitenansicht versetzt zueinander angeordnet sind, und die Sitze in der Seitenansicht gegenüber der imaginären vertikalen Linie jeweils äußerste Sitze sind, um dadurch den Fahrgästen einen durch andere Fahrgäste unverstellten Blick zu ermöglichen.
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In einer derartigen Anordnung der Sitze in der Seilbahnkabine lässt sich das Fahrerlebnis erheblich steigern. Anstelle einander zu betrachten, können die Fahrgäste ungestört die Landschaft genießen. Das wird insbesondere dadurch erreicht, dass die Sitze äußerste Sitze sind, und somit keine weiteren Fahrgäste oder andere Einrichtungen die Sicht stören. Als sitzende Fahrgäste werden dabei gerade und aufrecht sitzende Fahrgäste mit gerader Blickrichtung angesehen. Es bleibt selbstverständlich den Fahrgästen überlassen, durch Kopfdrehen die Blickrichtung zu ändern. Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Sitze ist es jedoch möglich, bei geradem Blick störungsfrei die Landschaft genießen zu können.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung können die Sitze beweglich sein zwischen einer Aussichtsstellung, in welcher die Blickrichtung der Fahrgäste gegenüber der imaginären vertikalen Linie in der Seitenansicht voneinander abgewandt ist, und einer Zusteigestellung, in welcher die Blickrichtung der Fahrgäste gegenüber der imaginären vertikalen Linie in einer Seitenansicht einander zugewandt ist. Dadurch können die Fahrgäste in vorteilhafter Weise die Seilbahnkabine herkömmlich über den Boden betreten. Nachdem die Fahrgäste Platz genommen haben, können Sie in die Aussichtsstellung bewegt werden, um dadurch den ungestörten Blick genießen zu können.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die Seilbahnkabine ein Gehäuse aufweisen, das einen Innenraum begrenzt. Das Gehäuse kann zumindest eine Aussichtsöffnung aufweisen, wobei der auf dem Sitz sitzende Fahrgast vorzugsweise in der Aussichtsstellung des Sitzes zur Aussichtsöffnung hin zumindest zeitweise und wenigstens teilweise, bevorzugt vollständig, dem Innenraum abgewandt ist. Eine solche Seilbahnkabine kann einen besseren Wetterschutz bieten, und gleichzeitig einen ungestörten Blick aus der Seilbahnkabine heraus ermöglichen, In vorteilhafter Weise ist der Fahrgast in der Aussichtsstellung dem Innenraum abgewandt und in der Zusteigestellung dem Innenraum zugewandt.
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Vorteilhaft kann es dabei sein, dass in der Aussichtsstellung der Fahrgast gegenüber einer Beförderungsrichtung der Seilbahnkabine zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig abgewandt ist. Es ist somit denkbar, dass der Fahrgast mit Blickrichtung schräg zur Förderrichtung oder seitlich zur Förderrichtung oder gar vollständig abgewandt rückwärts zur Fahrtrichtung blickt. Denkbar ist es dabei auch, dass der Sitz zwischen der Aussichtsstellung und der Zusteigestellung stufenweise oder auch stufenlos verstellbar ist. Bei der stufenweisen Verstellbarkeit besteht die Möglichkeit, vorbestimmte Positionen in einfacher Weise einnehmen zu können.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind Sicherungsmittel zum Sichern des Fahrgastes am Sitz vorgesehen. Da der Fahrgast zur Aussichtsöffnung hin gewandt ist, besteht die grundsätzliche Gefahr des Herausfallens und Abstürzens aus der Seilbahnkabine. Um dies zu verhindern sind die Sicherungsmittel zum Sichern des Fahrgasts vorgesehen. Vorteilhaft kann es dabei sein, wenn der Sitz eine Lehne aufweist. Dadurch lässt sich der Fahrgast besser sichern. Zudem wird die Sitzposition bequemer.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung können die Sicherungsmittel einen Sicherungsbügel aufweisen, der vorzugsweise durch Verschwenken von einer geöffneten Stellung, in welcher der Fahrgast den Sitz verlassen kann, in eine verriegelte Stellung überführbar ist, in welcher der Fahrgast am Sitz gesichert, vorzugsweise fixiert ist. Derartige Sicherungsbügel sind zum Beispiel aus Achterbahnen bekannt. In einer geöffneten Stellung ist der Bügel angehoben, der Fahrgast kann auf dem Sitz Platz nehmen. Anschließend wird der Bügel in die verriegelte Stellung überführt, wobei er abgesenkt wird, sodass er auf den Schultern und im Brustbereich ruht, beziehungsweise sich die Person mit den Schultern oder mit der Brust dagegen lehnen kann. Der Sicherungsbügel kann dazu im Wesentlichen U-förmig mit zwei Scharnieren oder Gelenken gestaltet sein. Bevorzugt kann der Sicherungsbügel an der Lehne, vorzugsweise an einem oberen Endabschnitt der Lehne, schwenkbar befestigt sein.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann der Sitz zum Überführen von der Aussichtsstellung in die Zusteigestellung um eine Schwenkachse drehbar sein, und die Schwenkachse sich bevorzugt im Wesentlichen senkrecht zu einem Boden der Kabine erstrecken. Auf diese Weise lässt sich ein einfaches Überführen des Sitzes von der Aussichtsstellung in die Zusteigestellung und umgekehrt ermöglichen. Dazu kann eine vertikale Schwenkachse am Boden verankert sein. Anstelle eines Verschwenkens ist es grundsätzlich auch denkbar, den Sitz durch Verschieben zu überführen. Das Verschwenken ist jedoch einfacher realisierbar.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann der Sitz zum Überführen von der Zusteigestellung in die Aussichtsstellung um 180° verschwenkbar sein. Vorteilhaft können dabei mindestens zwei Sitze vorgesehen sein und in der Zusteigestellung die auf den jeweiligen Sitzen sitzenden Fahrgäste einander zugewandt sein. Dadurch kann das Besteigen und Verlassen der Seilbahnkabine in herkömmlicher Weise erfolgen. Die Fahrgäste nehmen zunächst in herkömmlicher Weise einander gegenübersitzend Platz. Anschließend können die Fahrgäste um 180° verschwenkt werden, sodass die Blickrichtung der Fahrgäste entgegengesetzt ist. Dabei kann es sein, dass ein Teil der Fahrgäste in Fahrtrichtung und der andere Teil der Fahrgäste entgegen der Fahrtrichtung blickt. Denkbar ist es auch, dass die Fahrgäste links und rechts zur Fahrtrichtung blicken. Der Effekt wird insbesondere deutlich, wenn mehr als zwei Sitze vorgesehen sind, insbesondere vier oder mehr, die in zwei Reihen angeordnet sind. In der Zusteigestellung blicken die unmittelbar einander gegenüber sitzenden Fahrgäste sich an. Nach dem Verschwenken der Sitze in die Aussichtstellung ist die Blickrichtung der vormals einander zugewandten Fahrgäste voneinander abgewandt. Die Fahrgäste haben dann einen freien Blick durch die Aussichtsöffnung hindurch in die Landschaft.
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Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn die Kabine eine Zusteigeöffnung, vorzugsweise mit Tür aufweist, durch welche die Kabine betreten und/oder wieder verlassen werden kann. Auf diese Weise können die Seilbahnkabinen in herkömmlichen Seilbahnanlagen integriert werden. Sie können zum Beispiel gemischt mit Standardkabinen betrieben werden, welche üblicherweise derartige Zusteigeöffnungen mit Türen aufweisen. Vorteilhaft kann es dabei sein, wenn die Zusteigeöffnung den Sitzen benachbart im Wesentlichen zwischen ihnen angeordnet ist. Man betritt dadurch die Seilbahnkabine in herkömmlicher Weise zwischen den beiden Sitzreihen.
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Eine weitere Steigung des Fahrerlebnisses lässt sich erreichen, wenn in der Aussichtsstellung der Fahrgast zumindest teilweise durch die Aussichtsöffnung ragt. Insbesondere können zum Beispiel die Füße aus der Aussichtsöffnung herausragen. Denkbar wäre es auch, die Fahrgäste mit dem Sitz in Richtung der Aussichtsöffnung, oder durch sie hindurch zu verschieben. Auch dadurch ließe sich das Fahrerlebnis noch weiter steigern.
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Um auch einen Betrieb bei schlechten Witterungsbedingungen zu ermöglichen, kann es vorgesehen sein, die Aussichtsöffnung zumindest in der Zusteigestellung des Sitzes verschließbar zu machen. Dann kann die Seilbahnkabine in herkömmlicher Weise benutzt werden.
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Ferner kann auf in der Seitenansicht der Seilbahnkabine auf der der imaginären vertikalen Linie abgewandten Seite der Sitze jeweils eine Sicherungseinrichtung, vorzugsweise eine Reling, vorgesehen sein. Dadurch lässt sich eine sehr offene Seilbahnkabine verwirklichen. Durch die Reling kann ein Abstürzen der Fahrgäste wirksamer verhindert werden. Gleichzeitig ergibt sich ein verbessertes Sicherheitsgefühl. Die Fahrgäste können sich zum Beispiel während der Fahrt an der Reling festhalten.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung der grundsätzlichen Anordnung von Seilbahnkabinen in einer Kabinenseilbahn:
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2 die erfindungsgemäße Seilbahnkabine mit Sitzen in der Zusteigestellung in einer Schnittansicht;
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3 die erfindungsgemäße Seilbahnkabine mit Sitzen in der Aussichtsstellung in einer Schnittansicht;
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4 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Seilbahnkabine;
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5 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Seilbahnkabine in einer Draufsicht.
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1 zeigt schematisch eine sogenannte Kabinenseilbahn 1, bei der eine Vielzahl von Seilbahnkabinen, insbesondere mehr als zwei Seilbahnkabinen, an einem gemeinsamen Tragseil angekoppelt sind. Das Tragseil trägt das Bezugszeichen 2 und die Seilbahnkabinen das Bezugszeichen 3 und 4. Die Berg- und Talstationen sind nicht eingezeichnet, sind jedoch allgemein bekannt und müssen hier nicht näher erläutert werden. In den Berg- und Talstationen wird jeweils die Seilbahnkabine vom Tragseil abgekoppelt. Dadurch können die Seilbahnkabinen langsamer als das Tragseil bewegt werden, um dadurch ein einfaches Betreten und Verlassen der Seilbahnkabine zu ermöglichen. Mit dem Tragseil werden die Seilbahnkabinen entlang einer Förderrichtung F zwischen Berg- und Talstation bewegt.
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In der Darstellung sind zwei verschiedene Typen von Seilbahnkabinen dargestellt. Das Bezugszeichen 3 kennzeichnet herkömmliche Seilbahnkabinen. Das Bezugszeichen 4 kennzeichnet eine erfindungsgemäße Seilbahnkabine. Wie anhand von 1 deutlich wird, sind die Abmessungen der herkömmlichen Seilbahnkabine und der erfindungsgemäßen Seilbahnkabine im Wesentlichen gleich. Dies soll es ermöglichen, die erfindungsgemäße Seilbahnkabine gemischt mit herkömmlichen Seilbahnkabinen zu betreiben. Selbstverständlich ist es denkbar, ausschließlich erfindungsgemäße Seilbahnkabinen für die Kabinenseilbahnen zu benutzen. Allerdings sind im Wesentlichen gleiche Abmessungen zwischen herkömmlichen und erfindungsgemäßen Seilbahnkabinen nicht zwingend.
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Die Seilbahnkabinen verfügen über ein Gehäuse 5, das einen Innenraum 6 definiert. Das Gehäuse 5 kann in herkömmlicher Weise zum Beispiel aus einem Aluminium- oder Stahlgestell mit Scheiben etc. bestehen. Das Gehäuse verfügt über einen Boden 7, der in der Draufsicht rechteckig oder quadratisch sein kann. Grundsätzlich ist es natürlich auch denkbar zum Beispiel eine kreisrunde oder ovale Form für den Boden vorzusehen. Entsprechend muss dann der Rest der Kabine gestaltet werden. Die Seilbahnkabinen verfügen über eine Zusteigeöffnung 8, die durch eine Tür 9 verschließbar ist. Häufig besteht die Tür 9 aus zwei Türelementen, die zum Betreten und Verlassen der Seilbahnkabine der Berg- und/oder Talstation automatisch geöffnet und verriegelt werden.
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Anders als die herkömmlichen Seilbahnkabinen ist bei der erfindungsgemäßen Seilbahnkabine eine Aussichtsöffnung 10 vorgesehen. Bei der hier bevorzugten Ausführungsform sind zwei Aussichtsöffnungen vorgesehen, die einander gegenüberliegen. Die Aussichtsöffnungen sind mit nicht näher beschriebenen Mitteln auch verschließbar. Derartige Mittel können zum Beispiel durchsichtige Elemente sein, welche die Aussichtsöffnung bedecken und dazu mit dem Gehäuse verbindbar sind. Beim normalen Betrieb jedoch sind diese Abdeckungen nicht erforderlich. Die Aussichtsöffnungen sind dann offen. Alternativ können auch große Fenster vorhanden sein, welche die Aussichtsöffnung dauerhaft verschließen, jedoch den Blick nicht stören.
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Darüber hinaus verfügt die Seilbahnkabine über mehrere Sitze 11, die am Gehäuse und/oder dem Boden befestigt sind. Die Sitze 11 verfügen über eine Lehne 12 und Sicherungsmittel 13. Die Sicherungsmittel 13 sind im Wesentlichen bügelförmig gestaltet und an einem oberen Endabschnitt 14 der Lehne des Sitzes schwenkbar montiert. Die 2 und 3 zeigen die Sicherungsmittel entsprechend in einer geöffneten Stellung und einer verriegelten Stellung. In der geöffneten Stellung gemäß 2 ist der Bügel angehoben, sodass ein Fahrgast 15 auf dem Sitz 11 Platz nehmen kann, beziehungsweise aufstehen kann. In der verriegelten Stellung des Sitzes ist der Bügel abgesenkt und verläuft über die Schulter und den Brustbereich des Fahrgastes, um diesen am Sitz 11 zu sichern.
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Der Sitz 11 ist schwenkbar in der Seilbahnkabine montiert und kann zwischen einer Zusteigestellung gemäß 2 und einer Aussichtsstellung gemäß 3 verschwenkt werden. Dazu ist der Sitz 11 um eine Drehachse 16 verschwenkbar. Eine entsprechende Drehachse ist vorzugsweise am Boden der Seilbahnkabine befestigt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind vier Sitze vorgesehen. Die Sitze sind in zwei Reihen nebeneinander angeordnet. Die Abmessung der Seilbahnkabine ist dabei so gewählt, dass üblicherweise acht Sitze vorgesehen sind. Jedoch benötigt das Verschwenken der Sitze von der Zusteigestellung in die Aussichtsstellung Platz, sodass nur vier Sitze anstelle von herkömmlichen acht Sitzen vorgesehen sind. Denkbar ist es auch, die Fahrgäste einander versetzt anzuordnen, um dadurch die Seilbahnkabine kompakter bauen zu können. Bei Seilbahnkabinen mit rundem oder ovalem Boden können die Fahrgäste in der Aussichtsstellung in radialer Richtung nach außen blicken, sind sozusagen entlang eines Kreises angeordnet mit jeweils radialer Blickrichtung nach außen. In der Aussichtsstellung erstreckt sich der Fahrgast teilweise durch die Aussichtsöffnung hindurch. So hängen zum Beispiel die Füße frei in der Luft. Dadurch ergibt sich ein Fahrgefühl ähnlich wie bei einer Achterbahn. Zudem kann der Fahrgast den freien Ausblick in die Berge genießen.
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Damit die Seilbahnkabine möglichst stabil am Förderseil hängt, sind die Sitze in der Seitenansicht gemäß der Figuren beidseitig einer imaginären vertikalen Linie LV angeordnet, auf der sich der Schwerpunkt der Seilbahnkabine S im Betrieb befindet. Gleichzeitig sind in der bevorzugten Ausführungsform in einer Draufsicht nebeneinander zu beiden Seiten einer imaginären horizontalen Linie LH, die sich senkrecht zu der imaginären vertikalen Linie LV und senkrecht zu der Ebene der Seitenansicht erstreckt, welche in der Darstellung die Blattebene ist. Die imaginäre horizontale Linie LH muss daher die imaginäre vertikale Linie LV nicht schneiden. Dadurch soll die Seilbahnkabine während der Fahrt auch bei ungleichmäßiger Belastung möglichst gerade hängen.
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Nachfolgend wird die Wirkung und Funktionsweise der Erfindung näher erläutert.
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In der Bergstation werden in herkömmlicher Weise die Türen 9 geöffnet und der Fahrgast kann durch die Durchtrittsöffnung 8 hindurch in den Innenraum 6 der Seilbahnkabine gelangen. Die Fahrgäste können nun Platz nehmen, wobei in der Zusteigestellung sich der Sicherungsbügel in der geöffneten Stellung befindet. Die Fahrgäste sitzen einander gegenüber. Sobald die Fahrgäste Platz genommen haben, wird der Sicherungsbügel abgesenkt und verriegelt. Anschließend werden die Fahrgäste mit dem Sitz von der Zusteigestellung in die Aussichtsstellung verschwenkt. Dies kann von Hand durch den Fahrgast selbst oder aber automatisch erfolgen. An der Bergstation wird der Fahrgast wieder von der Aussichtsstellung in die Zusteigestellung zurück verschwenkt und der Sicherungsbügel in die geöffnete Stellung überführt. Der Fahrgast kann dann die Seilbahnkabine in herkömmlicher Weise verlassen.
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Die Aussichtsstellung ist, wie in den Figuren erkennbar, die Blickrichtung B der Fahrgäste derart, dass die Blickrichtung in der Seitenansicht gegenüber der imaginären vertikalen Linie LV zumindest teilweise abgewandt ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Blickrichtung der Fahrgäste parallel zu einer vertikalen Ebene, in welcher sich die Fahrtrichtung F befindet. Die Fahrgäste schauen somit entweder in Fahrtrichtung oder gegen die Fahrtrichtung F. Die vertikale Ebene, in der die Fahrtrichtung F verläuft, ist parallel zu einer Ebene der Seitenansicht. Alternativ ist es auch denkbar, dass die vertikale Ebene, in der die Fahrtrichtung F verläuft, in der Draufsicht einen Winkel mit der Blickrichtung der Fahrgäste einschließt. Dies träfe z. B. zu, wenn in einer Draufsicht auf die Seilbahnkabine die Blickrichtung zum Beispiel radial gegenüber der imaginären vertikalen Linie LV verliefe. Ebenso könnte die Blickrichtung der Fahrgäste senkrecht zur vertikalen Ebene, in welcher sich die Fahrtrichtung erstreckt, ausgerichtet sein. Dann würden die Fahrgäste entweder zur einen oder zur anderen Seite senkrecht zur Fahrtrichtung schauen. Dadurch, dass die Sitze jeweils äußerste Sitze sind, befindet sich keine weitere Person in Blickrichtung der Fahrgäste, so dass der Blick der Fahrgäste jeweils ungestört ist.
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Durch die neuartige Gestaltung der Seilbahnkabine lässt sich das Fahrerlebnis erheblich steigern. Die Fahrgäste können den ungestörten Ausblick auf die Berglandschaft genießen. Gleichzeitig wird ein Gefühl des Schwebens erzeugt.
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Nachfolgend wird eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Seilbahnkabine beschrieben.
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Gleiche Elemente werden mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Die Seilbahnkabine 4 ist als offene Seilbahnkabine gestaltet. Sie verfügt ebenfalls über einen Boden 7, über den die Seilbahnkabine betreten werden kann. Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Sitze fest installiert, wobei die Lehnen benachbart zueinander sind. Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Sitze fest am Boden montiert. Denkbar ist jedoch auch, die Sitze in der Seitenansicht gegenüber der imaginären vertikalen Linie LV weiter nach außen zu verlagern, und sie ebenfalls verschwenkbar zu gestalten wie beim vorangegangenen Ausführungsbeispiel.
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Bei der hier beschriebenen Ausführungsform ist zusätzlich eine Reling 16 vorgesehen. Während der Fahrt können sich die Fahrgäste an der Reling festhalten. Alternativ können sich die Fahrgäste beim Zusteigen oder Verlassen der Seilbahnkabine an der Reling festhalten. Insbesondere soll durch die Reling ein Abstürzen vermieden und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste erhöht werden. Alternativ ist es auch denkbar, den Boden so zu gestalten, dass er nur während des Zusteigens und des Verlassens der Seilbahnkabine begehbar ist. Während des Beförderns der Fahrgäste kann der Boden derart bewegt werden, dass die Füße der Fahrgäste auf den Sitzen frei in der Luft hängen. Dazu kann der Boden z. B. teilweise eingezogen oder aber abgewendet werden.
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Die sehr offene Gestaltung der Seilbahnkabinen gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel verstärkt den Eindruck des Schwebens während der Fahrt und kann so noch zu einer weiteren Steigerung des Fahrgefühls führen.
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Bei einer weiteren möglichen Ausführungsform sind die Sitze versetzt zueinander angeordnet. 5 zeigt die erfindungsgemäße Seilbahnkabine in einer Draufsicht senkrecht zur Seitenansicht. In dieser Draufsicht sind die Sitze 11 mit dem Boden 7 dargestellt. Die imaginäre vertikale Linie LV erstreckt sich in die Blattebene hinein und senkrecht zur Blattebene. Der Versatz der Sitze erfolgt entlang der imaginären Linie LH, die sich senkrecht zur imaginären vertikalen Linie LV und senkrecht zur Ebene der Seitenansicht erstreckt. In der Darstellung in 5 verläuft die imaginäre horizontale Linie LH parallel zur Blattebene. Bevorzugt kann die imaginäre horizontale Linie LH durch den Schwerpunkt S laufen, und somit die imaginäre vertikale Linie LV schneiden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Bei dieser Ausführungsform können zumindes zwei der Sitze auch schwenkbar gestaltet sein. In der bevorzugten Ausführungsform sind das die Sitze, die in der Fahrtrichtung F vorne liegen.
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Die Merkmale dieser Ausführungsformen sind beliebig miteinander kombinierbar.