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DE102015216767A1 - Wasserablauf und Herstellverfahren sowie Fangkorb - Google Patents

Wasserablauf und Herstellverfahren sowie Fangkorb Download PDF

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Publication number
DE102015216767A1
DE102015216767A1 DE102015216767.4A DE102015216767A DE102015216767A1 DE 102015216767 A1 DE102015216767 A1 DE 102015216767A1 DE 102015216767 A DE102015216767 A DE 102015216767A DE 102015216767 A1 DE102015216767 A1 DE 102015216767A1
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DE
Germany
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inlet body
pressing element
contraption
inlet
catcher
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102015216767.4A
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English (en)
Inventor
Jens Risse
Matthias Determann
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Wavin BV
Original Assignee
Wavin BV
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Publication date
Application filed by Wavin BV filed Critical Wavin BV
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Priority to PCT/EP2016/069401 priority patent/WO2017036786A1/de
Priority to HUE16753349A priority patent/HUE057794T2/hu
Priority to PL16753349T priority patent/PL3344826T3/pl
Priority to LTEPPCT/EP2016/069401T priority patent/LT3344826T/lt
Priority to DK16753349.6T priority patent/DK3344826T3/da
Priority to SI201631481T priority patent/SI3344826T1/sl
Priority to EP16753349.6A priority patent/EP3344826B1/de
Priority to ES16753349T priority patent/ES2907612T3/es
Priority to PT167533496T priority patent/PT3344826T/pt
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Abstract

Eine Vorrichtung (1) zum Ablaufenlassen von Wasser von Flachdächern, Balkonen, Terrassen oder anderen Wasser führenden Flächen, mit einem Einlaufkörper (2), der eine Einlauföffnung (22) und eine Auslauföffnung (29) für das abzuleitende Wasser ausbildet, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Einlaufkörper (2) aus einem technischen Thermoplasten oder aus einem thermoplastischen Verbundwerkstoff ausgebildet ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ablaufenlassen von Wasser von Flachdächern, Balkonen, Terrassen oder anderen Wasser führenden Flächen, und ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Vorrichtung. Die Erfindung betrifft auch einen Fangkorb für Laub, Kies oder dergleichen.
  • Derartige Vorrichtungen werden verwendet, um das auf einem Flachdach, einer Terrasse oder einem Balkon anfallende Wasser – insbesondere Regenwasser – in ein Abflussrohr einzuleiten. Derartige Vorrichtungen werden auch als Gully bezeichnet. Sie umfassen prinzipiell einen Einlaufkörper, der meist trichterförmig ausgebildet ist. Um eine geeignete Abdichtung dieses Einlaufkörpers bezüglich der Wasser führenden Fläche sicherzustellen, wird eine Anschlussfolie oder -bahn (beispielsweise eine Dachbahn aus Flexiblen Polyolefinen (FPO) oder eine Bitumenbahn) zwischen dem Einlaufkörper und einem Pressring als Gegenstück verspannt.
  • Grundsätzlich kann eine Dachfläche auf zwei Arten entwässert werden: mithilfe eines Freispiegelsystems oder durch ein System mit Druckströmung. Dachabläufe mit Druckströmung werden verwendet, um eine sichere und wirtschaftliche Regenentwässerung von Dachflächen zu gewährleisten. Beim Betrieb eines solchen Entwässerungssystems steht der Dachablauf unter Vollfüllung. Hierbei entsteht ein Unterdruck in dem Abflussrohr, was zur Folge hat, dass – im Gegensatz zu einem Freispiegelsystem – mit vergleichsweise kleinen Rohrdimensionen große Mengen Regenwasser abgeführt werden können.
  • Stand der Technik
  • Bei Ablaufvorrichtungen der eingangs genannten Art sind die Einlaufkörper aus Metall (Edelstahl) oder Kunststoff ausgestaltet. Insbesondere finden hierzu Standard-Thermoplaste Verwendung. Standard-Thermoplaste bilden eine der drei Gruppen, in die Thermoplaste üblicherweise u. a. aufgrund ihrer Temperaturbeständigkeit, unterteilt werden: Standard-Thermoplaste, technische Thermoplaste und Hochleistungsthermoplaste. Standard-Thermoplaste sind sehr vielseitig einsetzbar und werden in großen Mengen hergestellt. Zu ihnen gehören beispielsweise Polyethylen oder Polyvinylchlorid. Ein oft verwendeter Werkstoff für den Einlaufkörper ist Polyethylen.
  • DE 20 2007 000 013 U1 offenbart einen Einlaufkörper mit einer aus Polyurethan gefertigten Einlauftasse, an der ein aus Polyethylen gefertigter Rohrstutzen angesetzt ist.
  • DE 101 25 642 C1 offenbart eine Vorrichtung zur Abdichtung eines Wassereinlaufs in Flachdächern, Balkonen, Terrassen oder anderen Flachbauten, die aus einem Einlaufkörper mit einem Kragenrand besteht, der im eingesetzten Zustand des Einlaufkörpers auf der Dachoberfläche aufliegt, und wobei in den Einlauf ein Einsatz einsteckbar ist, der ebenfalls einen Kragenrand aufweist, und wobei zwischen dem Kragenrand von Einlaufkörper und Einsatz eine Anschlussfolie eingelassen ist, die zur dichtend herstellenden Verbindung einer Deckschicht zwischen diesen zu verspannen ist, wobei zur Aufnahme einer hinreichenden Verspannung im Einlaufkörper ein Ring zur Aufnahme von Spannelementen eingegossen ist, wobei der Ring aus mit über die gesamte Wandung sich erstreckenden eingeformten Hülsen als Spritzgussformteil ausgebildet ist, so dass sich ein Hülsenring in der Wandung ergibt. Der Ring kann aus einem Hartkunststoff geformt sein, vorzugsweise aus einem Polyamid-Kunststoff. Die Hülsen können für selbstschneidende Gewindeschrauben ausgelegt sein.
  • Die Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Ablaufenlassen von Wasser derart weiterzubilden, dass die Bauhöhe der Vorrichtung reduziert werden kann, ohne die Festigkeits- und Steifigkeitseigenschaften der Vorrichtung nachteilig zu beeinflussen.
  • Diese Aufgabe löst eine Vorrichtung zum Ablaufenlassen von Wasser gemäß dem Patentanspruch 1.
  • Demzufolge kann der Einlaufkörper zum Einen aus einem technischen Thermoplasten ausgebildet sein.
  • Der Begriff "technische Thermoplaste" umfasst insbesondere Polyamid (PA), Polyethylenterephthalat (PET), Polybutylenterephthalat (PBT), Polycarbonat (PC), Polyoxymethylen (POM), Polypropylen (PP) sowie Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS).
  • Technische Thermoplaste verfügen über bessere mechanische Eigenschaften als Standard-Thermoplaste wie Polyethylen oder Polyvinylchlorid. Verglichen mit Vorrichtungen mit Einlaufkörpern aus beispielsweise Polyethylen kann die erfindungsgemäße Vorrichtung aufgrund der besseren Festigkeitskennwerte des technischen Thermoplasten eine verhältnismäßig niedrige Bauhöhe haben. Dies kann beim Einbau des Einlaufkörpers in die Dachhaut von Vorteil sein.
  • Der Einlaufkörper kann zum Anderen aus einem thermoplastischen Verbundwerkstoff ausgebildet sein.
  • Unter einem Verbundwerkstoff (auch Kompositwerkstoff) versteht man einen aus im Allgemeinen zwei Hauptkomponenten (einer bettenden Matrix sowie verstärkenden Elementen wie z.B. Teilchen oder Fasern) bestehenden Werkstoff. Die gegenseitige Wechselwirkungen der beiden Komponenten verleiht einem solchen Werkstoff verbesserte mechanischen Eigenschaften. Durch die Verwendung eines solchen Verbundwerkstoffs verbessern sich daher die mechanischen Eigenschaften des Einlaufkörpers verglichen mit Einlaufkörpern aus Standard-Thermoplasten wie unverstärktem Polyethylen oder Polyvinylchlorid, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung aufgrund der besseren Festigkeitskennwerte wiederum eine verhältnismäßig niedrige Bauhöhe haben kann. Als Basis oder Matrix für den Verbundwerkstoff kann dabei einer der oben erwähnten technischen Thermoplaste, aber auch ein Standard-Thermoplast wie beispielsweise Polyethylen Verwendung finden.
  • Die Vorrichtung kann weiter ein Presselement und Mittel zum Verspannen des Presselements gegen den Einlaufkörper aufweisen, wobei Einlaufkörper und Presselement so ausgestaltet sind, dass eine Anschlussfolie zwischen Presselement und Einlaufkörper verklemmt werden kann. Das Presselement kann als Pressring oder, insbesondere im Fall eines Dachablaufs für die Notentwässerung, als Aufstauring ausgestaltet sein.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist nicht nur der Einlaufkörper, sondern auch das Presselement aus einem technischen Thermoplasten oder thermoplastischen Verbundwerkstoff ausgebildet. Vorzugsweise ist das Presselement aus demselben Material ausgebildet wie der Einlaufkörper.
  • Die Mittel zum Verspannen des Presselements gegen den Einlaufkörper können mindestens einen Bolzen oder eine Schraube umfassen. Der Bolzen oder die Schraube kann dann im Einlaufkörper formschlüssig befestigt sein und sich durch eine Durchgangsöffnung im Presselement hindurch erstrecken, wobei das Presselement von der dem Einlaufkörper abgewandten Seite des Presselements aus mittels eines komplementären Elements gegen den Einlaufkörper verspannt wird. Wenn als Bolzen oder Schraube eine Gewindeschraube verwendet wird, kann das komplementäre Element eine Gewindemutter sein.
  • Die Mittel zum Verspannen des Presselements gegen den Einlaufkörper können mindestens eine selbstschneidende Gewindeschraube aufweisen, die direkt in den Einlaufkörper eingeschraubt wird, so dass sie in Richtung des Pressrings hervorsteht. Die Festigkeitseigenschaften des für den Einlaufkörper verwendeten Werkstoffs, d.h. des technischen Thermoplasten oder thermoplastischen Verbundwerkstoffs, sorgen dafür, dass die selbstschneidenden Gewindeschrauben sicheren Halt im Einlaufkörper haben. – Bei vielen bekannten Dachabläufen mit Einlaufkörpern aus PE wird der Pressring dadurch gegen den Einlaufkörper verspannt, dass metallische Senkschrauben direkt in den Einlaufkörper eingeschraubt werden. Ein Überdrehen der Schrauben durch Aufbringen eines zu hohen Anzugsmoments führt dabei aber zur Zerstörung des Gewindes, weil das verwendete PE nicht die erforderliche Festigkeit hat. Die geforderte Vorspannung zum Verpressen der Anschlussfolie kann dann nicht aufrecht erhalten werden, und die Dichtigkeit des Systems ist gefährdet.
  • Die Vorrichtung kann auch einen Fangkorb für Laub, Kies und dergleichen aufweisen, der auf den Einlaufkörper aufsetzbar ist. Wenn die Vorrichtung gleichzeitig auch das oben beschriebene Presselement aufweist, können die Mittel zum Verspannen des Presselements gegen den Einlaufkörper auch zum Fixieren des Fangkorbs bezüglich des Einlaufkörpers dienen. Beispielsweise kann der Fangkorb mittels eines Bolzens oder einer Schraube bezüglich des Einlaufkörpers fixiert werden, der oder die gleichzeitig auch zum Verspannen des Presselements gegen den Einlaufkörper dient. Dadurch vermindert sich die Anzahl der erforderlichen Bauelemente zum Fixieren des Laubfangkorbes.
  • Was die spezifische Ausgestaltung des Einlaufkörpers angeht, so kann in einer Oberfläche des Einlaufkörpers – nämlich derjenigen, die im montierten Zustand zu dem Presselement hinweist – eine ringförmige Vertiefung ausgebildet sein, die als Auflagefläche für eine Dichtung ausgestaltet ist. Dabei kann die Vertiefung so bemessen sein, dass zumindest die Dichtung im montierten Zustand in dem Einlaufkörper eingelassen ist. Wenn zudem ein Höhenunterschied zwischen der Oberfläche des Einlaufkörpers und der durch die ringförmige Vertiefung gebildeten Auflagefläche größer ist als die Materialstärke der Dichtung, kann im montierten Zustand auch das Presselement zumindest zum Teil in den Einlaufkörper eingelassen werden, so dass das Presselement kein wesentliches Strömungshindernis darstellt. Vorzugsweise ist das Presselement dabei zumindest bis zur Hälfte seiner Höhe, besser noch bis zu zwei Dritteln seiner Höhe in dem Einlaufkörper eingelassen.
  • Der für den Einlaufkörper und ggf. das Presselement verwendete Werkstoff kann als Komposit- oder Verbundwerkstoff vorliegen. Insbesondere kann daher auch ein Komposit- oder Verbundwerkstoff auf der Basis eines technischen Thermoplasten Verwendung finden. In jedem Fall kann der Werkstoff faserverstärkt, insbesondere glasfaser-, basaltfaser-, carbonfaser- oder aramidfaserverstärkt sein. Anstelle einer Faserverstärkung kann auch ein Gewebe oder Geflecht zur Verstärkung des Kunststoffes verwendet werden, wobei das Gewebe oder Geflecht ebenfalls beispielsweise aus Glasfasern, Basaltfasern, Carbonfasern oder Aramidfasern ausgebildet sein kann.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung wird als Material für den Einlaufkörper und ggf. das Presselement ein technischer Thermoplast verwendet, der ein Polyamid (PA), Polyethylenterephthalat (PET), Polybutylenterephthalat (PBT), Polycarbonat (PC), Polyoxymethylen (POM), Polypropylen (PP) oder Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) ist. Geeignet sind aber auch alle anderen technischen Thermoplaste, in unverstärkter Ausführung oder als Verbundwerkstoff.
  • Ein gut geeignetes Material ist somit beispielsweise Polyamid, insbesondere faserverstärktes, z.B. glasfaserverstärktes Polyamid. Polyamide zählen zu den wichtigsten technischen Thermoplasten. Es sind zähe Materialien mit hoher Festigkeit und Steifigkeit, ausgezeichneter Schlagzähigkeit sowie guter Abrieb- und Verschleißfestigkeit. Polyamide haben eine relativ niedrige Glastemperatur und werden daher oft mit Glasfasern verstärkt. Neben der Erhöhung von Festigkeit und E-Modul steigt hierdurch die Dauergebrauchstemperatur deutlich an.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist carbonfaserverstärktes Polycarbonat.
  • Die vorliegende Erfindung schafft schließlich auch ein Verfahren gemäß dem Anspruch 13 zur Herstellung einer Vorrichtung zum Ablaufenlassen von Wasser von Flachdächern, Balkonen, Terrassen oder anderen Wasser führenden Flächen, welche Vorrichtung die oben beschriebenen Merkmale aufweisen kann.
  • Wenn dabei als Mittel zum Verspannen des Presselements gegen den Einlaufkörper mindestens ein Bolzen oder eine Schraube vorgesehen wird, kann
    • – der Einlaufkörper im Spritzgußverfahren hergestellt werden und der Bolzen oder die Schraube dabei im Fertigungswerkzeug für den Einlaufkörper platziert und mit dem thermoplastischen Material umspritzt werden, oder
    • – als Bolzen oder Schraube eine selbstschneidende Gewindeschraube verwendet werden, die – von der dem Pressring zugewandten Seite her – direkt in den Einlaufkörper eingeschraubt wird.
  • Die Erfindung sieht schließlich auch einen Fangkorb für eine Vorrichtung zum Ablaufenlassen von Wasser von Flachdächern, Balkonen, Terrassen oder anderen Wasser führenden Flächen vor, vorzugsweise eine Vorrichtung der oben beschriebenen Art. Der Fangkorb ist auf einen Einlaufkörper der Vorrichtung aufsetzbar. Er weist eine Anzahl von in Umfangsrichtung gleichmäßig beabstandeten, scheibenförmigen, vertikal aufgestellten Lamellen auf, die radial einwärts in einen plattenförmigen Mittelteil münden. Am radial äußeren Rand des plattenförmigen Mittelteils ein umlaufender Rand angeformt ist, so dass ein Einlaufquerschnitt des Fangkorbs vermindert wird.
  • Die Lamellen können an ihren äußeren oberen Enden über einen umlaufenden Außenring miteinander verbunden sein.
  • Der Mittelteil, die Lamellen und ggf. der Außenring können als einstückiges Spritzgußformteil ausgebildet sein.
  • Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Wasserablaufs.
  • 2 zeigt den Wasserablauf in der Ansicht von unten und in der Seitenansicht.
  • 3 zeigt den Wasserablauf in der Draufsicht und im Querschnitt.
  • 4 ist eine Explosionsansicht des Wasserablaufs.
  • 5 ist eine Explosionsansicht des Wasserablaufs im Querschnitt.
  • 6 zeigt einen Aufstauring.
  • 7 zeigt eine geringfügig veränderte Ausgestaltung eines Einlaufkörpers.
  • Beispielhafte Ausführungsform
  • Die 1 bis 5 zeigen verschiedene Ansichten eines erfindungsgemäßen Dachablaufs 1.
  • Der Dachablauf 1 ist zum Einbau in eine dazu vorgesehene Öffnung in einem Flachdach (nicht dargestellt) vorgesehen. Er umfasst einen Einlaufkörper 2 mit einem ring- bzw. tellerförmigen Kragenrand 20, der im montierten Zustand des Dachablaufs 1 auf einer der Schichten aufliegt, die den Dachaufbau bilden. Im Falle eines Warmdachs kann der Kragenrand 20 insbesondere auf einer Dämmung aufliegen, im Falle eines Kaltdachs direkt auf der Dachhaut. An den Kragenrand 20 schließt sich ein Rohrstutzen 21 an, der die Dachfläche durchdringt und eine Einlauföffnung 22 und eine Auslauföffnung 29 zum Ableiten des gesammelten Wassers bildet.
  • Um den Dachablauf 1 gegenüber dem Dachaufbau abzudichten, werden eine Anschlussfolie oder -bahn 7 (z.B. aus Bitumen oder FPO) und eine Dichtung 8 mittels eines Pressrings 6 gegen den Einlaufkörper 2 verspannt. Vor dem Einbau des Dachablaufs 1 wird die Anschlussfolie 7 dazu im Bereich des Einlaufs ausgeschnitten. Das Bezugszeichen 30 bezeichnet Befestigungslöcher am Außenumfang des Einlaufkörpers 2, das Bezugszeichen 31 radial verlaufende Verstärkungsstege an seiner Unterseite.
  • Einlaufkörper 2 und Pressring 6 sind im vorliegenden Beispiel aus glasfaserverstärktem Polyamid ausgestaltet. Durch die Verwendung dieses technischen Thermoplasten werden die Festigkeit und die Steifigkeit dieser Bauelemente erhöht, und die Aufbauhöhe des Dachablaufs 1 kann entsprechend reduziert werden. Alternativ könnte auch ein anderer technischer Thermoplast Verwendung finden, auch in unverstärkter Form, oder ein thermoplastischer Verbundwerkstoff, dessen Basis nicht notwendigerweise ein technischer Thermoplast sein muss.
  • Der Pressring 6 aus dem glasfaserverstärkten Polyamid weist dabei eine größere Materialstärke (d.h. Dicke, Abmaß in vertikaler Richtung in den Zeichnungen) auf als herkömmliche Pressringe, insbesondere als herkömmliche metallische Pressringe. Dadurch hat der Pressring 6 die notwendige Festigkeit, um die Anschlussfolie 7 und die Dichtung 8 zwischen Pressring 6 und Einlaufkörper 2 zu verspannen und somit die einen festen Verbund zur Verpressung der Dichtung 8 herzustellen. Einlaufkörper 2 und Pressring 6 können mit Anzugsmomenten von > 20 Nm verschraubt werden.
  • Im vorliegenden Beispiel werden Einlaufkörper 2 und Pressring 6 an acht gleichmäßig über den Umfang des Dachablaufs 1 beabstandeten Positionen miteinander verschraubt. Die Verschraubung wird mittels Stehbolzen 10 und zugehöriger Muttern 11 realisiert. Die Stehbolzen 10 sind hier selbstschneidende Schrauben, die werksseitig von der dem Pressring 6 zugewandten Seite aus in dem Einlaufkörper 2 vormontiert worden sind, um die Montage des Dachablaufs 1 vor Ort zu erleichtern. Der für den Einlaufkörper 2 verwendete glasfaserverstärkte Polyamid-Kunststoff gewährleistet einen besonders guten Halt der Schrauben. Eine mögliche Ausgestaltung für die selbstschneidenden Schrauben sind sogenannte Doppelbolzen.
  • Alternativ können Stehbolzen auch direkt im Fertigungswerkzeug des Einlaufkörpers 2 platziert und mit Kunststoff umspritzt werden, so dass der Fertigungsschritt der Montage der Stehbolzen im Einlaufkörper 2 entfällt.
  • Weiter alternativ können Gewindestifte in an sich bekannter Art und Weise mittels Ultraschall oder Wärmeübertragung in den Einlaufkörper 2 eingebettet werden, oder es können Gewindeeinsätze auf diese Art und Weise in den Einlaufkörper 2 eingebettet und Stehbolzen anschließend in diese Gewindeeinsätze eingeschraubt werden. Die Stehbolzen 10 stehen von dem Einlaufkörper 2 aus in Richtung des Pressrings 6 hervor, und im Pressring 6 sind entsprechende Durchgangsöffnungen 62 ausgebildet, durch welche die Stehbolzen 10 hindurchgeführt werden, um dann von der dem Einlaufkörper 2 abgewandten Seite des Pressrings 6 aus mittels Muttern 11 gegen den Einlaufkörper 2 verspannt zu werden.
  • Falls der Dachablauf für die Notentwässerung eingesetzt werden soll, wird als Presselement anstelle des hier dargestellten Pressrings 6 ein Aufstauring vorgesehen, mittels dessen das Regenwasser zunächst auf eine gewisse Höhe angestaut wird. Erst bei Überschreiten dieser Anstauhöhe führt der Notablauf Regenwasser ab. Solche Dachabläufe mit Aufstauringen für die Notentwässerung sind an sich bekannt; sie werden für die sichere Entwässerung von Regen bei Starkregenereignissen in regelmäßigen Abständen auf Dachflächen eingebaut und sollen ihre Wirkungsweise erst bei Starkregenereignissen entfalten. Gemäß der vorliegenden Erfindung kann dieser Aufstauring ebenfalls aus einem technischen Thermoplasten, hier insbesondere einem glasfaserverstärkten Polyamid, und vorzugsweise aus demselben Material gefertigt sein wie der Einlaufkörper 2. 6 zeigt einen beispielhaften Aufstauring.
  • Der Dachablauf umfasst auch einen Fangkorb 4 für Laub, Kies und dergleichen, der auf den Einlaufkörper 2 aufsetzbar ist. Um den Laubfangkorb 4 einfach und anwendungsfreundlich auf dem Einlaufkörper 2 befestigen zu können, weisen zwei der acht Stehbolzen 10 eine deutlich größere Länge auf. Diese längeren Stehbolzen sind in den Zeichnungen mit 10' gekennzeichnet. Mittels dieser Stehbolzen und zugehöriger Flügelmuttern 13 kann der Laubfangkorb einfach und sicher fixiert werden. Durch diese Montageweise wird auch eine simple Revisionsmöglichkeit gewährleistet.
  • Am unteren Ende des Einlaufkörpers 2 ist ein Rohrstutzen 21 angeformt, der demzufolge ebenfalls aus dem glasfaserverstärkten Kunststoff besteht und an dem im montierten Zustand des Dachablaufs 1 ein Abflussrohr, z.B. eine Fallleitung (nicht dargestellt) angeschlossen ist. Um eine einfache Montage der Fallleitung zu gewährleisten, ist am freien Ende des Rohrstutzens 21 ein Rohrgewinde angeformt, beispielsweise ein 2 ½" Gewinde. Das Rohrgewinde kann direkt im Spritzgießwerkzeug an den Einlaufkörper 2 angeformt werden. An diesem Rohrgewinde kann ein Anschlussstutzen angeschraubt werden, der beispielsweise aus Polyethylen (PE) bestehen kann. Auf herkömmliche Schweißverbindungen zur Befestigung der Fallleitung an dem Einlaufkörper 2 wird demzufolge verzichtet.
  • Oberhalb bzw. stromaufwärts des Rohrgewindes hat der Rohrstutzen 21 einen gewindelosen Abschnitt. In diesem Teil des Rohrstutzens 21 kann geeignet eine Flächenheizung befestigt werden. Durch die Anbringung einer Flächenheizung kann der sichere Betrieb des Dachablaufs 1, auch in Wintermonaten, sichergestellt werden. Sie verhindert, dass der Dacheinlauf bei Eisregen oder Schnee zufriert.
  • Der Einlaufkörper 2 hat in der Draufsicht eine im wesentlichen ringförmige Gestalt. Am Außenumfang des Einlaufkörpers 2 ist eine äußere ringförmige Fläche 23 (vgl. 5) ausgebildet, die im zusammengebauten Zustand des Dachablaufs 1 zum Laubfangkorb 4 hinweist.
  • Radial innerhalb dieser ersten Teilfläche 23 verfügt der Einlaufkörper 2 über eine ebenfalls ringförmige und horizontal verlaufende Auflagefläche 24 für die Dichtung 8. Die Auflagefläche 24 ist bezüglich der äußeren Ringfläche 23 vertieft ausgebildet. Sie verläuft zwischen einer radial äußeren Schulter 25 und einer radial inneren Schulter 26, deren Höhe in der vorliegenden Ausführungsform etwa der Materialstärke der Dichtung entspricht, die beispielsweise etwa 3 mm betragen kann. Zur Erlangung einer möglichst geringen Aufbauhöhe ist die Dichtung 8 hier somit komplett in dem Einlaufkörper eingelassen. In einer alternativen Ausgestaltung kann die Dichtung 8 auch nur zum Teil in den Einlaufkörper eingelassen sein, wobei die Schultern 25, 26 aber zumindest so hoch sein sollten wie die Hälfte der Materialstärke der Dichtung. Von der äußeren Ringfläche 23 aus verläuft die Oberfläche des Einlaufkörpers 2 abwärts geneigt hin zur äußeren Schulter 25, wodurch sich der Höhenunterschied zwischen der äußeren Ringfläche 23 und der Auflagefläche 24 für die Dichtung zusätzlich vergrößert. Der Höhenunterschied zwischen der Oberfläche 23 des Einlaufkörpers und der durch die ringförmige Vertiefung gebildeten Auflagefläche 24 ist in 5 mit "H" gekennzeichnet. Er ist größer als die Materialstärke der Dichtung, so dass im montierten Zustand auch der Pressring 6 zumindest zum Teil in den Einlaufkörper 2 eingelassen sein kann. Der Pressring würde ein Strömungshindernis darstellen, falls er nicht im Einlaufkörper 2 versenkt wäre: das Regenwasser würde bis auf die Höhe des Pressrings (in einer beispielhaften Ausgestaltung etwa 10 mm) angestaut, bevor es abgeführt werden könnte, was wiederum bedeuten würde, dass ständig Regenwasser auf dem Dach stünde. Durch die zumindest teilweise Versenkung des Pressrings kann in den Dachablauf eintretendes Regenwasser dagegen nahezu ungehindert in Richtung der Fallleitung fließen.
  • Der Übergang zwischen der radial inneren Schulter 26 und dem Rohrstutzen 21 des Einlaufkörpers 2 wird durch eine schräg verlaufende Fläche 27, die in Richtung des Rohrstutzens 21 abwärts geneigt ist, und einen abgerundeten Übergangsbereich 28 gebildet. In der vorliegenden Ausgestaltung ist die schräg verlaufende Fläche 27 unter einem Winkel von 17,5° bezüglich der Horizontalen geneigt, und der abgerundete Übergangsbereich 28 ist mit einem Radius von 10 mm ausgebildet.
  • Der Pressring 6 ist im wesentlichen ringförmig ausgestaltet und verfügt im zentralen Bereich über eine Durchgangsöffnung 61, die im montierten Zustand des Dachablaufs mit der Auslauföffnung 29 des Einlaufkörpers 2 sowie Durchgangsöffnungen 71, 81 der Anschlussfolie 7 und der Dichtung 8 ausgerichtet ist. Sowohl an seinem Außenumfang als auch am Umfang der Durchgangsöffnung 61 hat der Pressring 6 eine abgerundete Gestalt, im vorliegenden Beispiel mit Radien von 9 bzw. 9,5 mm.
  • Die Einlaufgeometrie des Einlaufkörpers 2 und des Pressrings 6 damit strömungsoptimiert ausgelegt, um die hydraulische Leistungsfähigkeit des Dachablaufs 1 zu erhöhen.
  • Auch die Geometrie des Laubfangkorbs 4 ist strömungsoptimiert.
  • Der Laubfangkorb 4 ist aus einer Anzahl von in Umfangsrichtung gleichmäßig beabstandeten, scheibenförmigen, vertikal aufgestellten Lamellen 42 ausgebildet, die radial einwärts in einen plattenförmigen Mittelteil 46 münden. Um die Stabilität der vertikalen Lamellen 42 zu erhöhen, sind alle Lamellen 42 am äußeren oberen Rand über einen umlaufenden Außenring 44 miteinander verbunden. Mittelteil 46, Lamellen 42 und Außenring 44 sind in der vorliegenden Ausgestaltung als einstückiges Spritzgußformteil ausgebildet. Durch die Öffnungen zwischen jeweils zwei benachbarten Lamellen 42 kann das Regenwasser in den Dachablauf 1 einströmen. Die Öffnungen entsprechen den Vorgaben der DIN EN 1253-2: 2015-03, Tabelle 1 (min. 4 mm, max. 15 mm). Auf horizontale strömungsbehindernde Streben im Bereich des Regenwassereinlaufs wird verzichtet, womit das Regenwasser frei in den Dachablauf 1 einströmen kann.
  • Der plattenförmige Mittelteil 46 bildet im zentralen Bereich eine nach unten hervorstehende Verdickung 47. Hierdurch wird das Volumen innerhalb des Laubfangkorbs 4 verringert, wodurch der Dachablauf 1 schneller in Vollfüllung gerät und den notwendigen Unterdruck zum Start des Entwässerungsvorgangs aufbauen kann. Des Weiteren wird durch die zentrale Verdickung 47 das in den Dachablauf 1 einströmende Regenwasser in Richtung der Auslauföffnung 29 im Einlaufkörper 2 und somit der dort angeschlossenen Fallleitung umgelenkt.
  • Am radial äußeren Rand des plattenförmigen Mittelteils 46 schließt sich an das plattenförmige Mittelteil 46 ein umlaufender, bezüglich des plattenförmigen Mittelteils 46 nach unten hervorstehender Rand 48 an. Dadurch wird der Einlaufquerschnitt verjüngt, die Fließgeschwindigkeit an der Stelle erhöht und die Abflussleistung des Dachablaufs gesteigert.
  • 7 zeigt eine geringfügig veränderte Ausgestaltung eines Einlaufkörpers 2'. Er unterscheidet sich von dem oben beschriebenen und in den 1 bis 5 gezeigten Einlaufkörper 2 zum Einen in der Positionierung der vier Befestigungslöcher 30', die hier – anders als beim Einlaufkörper 2 – bezüglich den acht Stehbolzen 10 winklig versetzt sind: In Umfangsrichtung des Einlaufkörpers 2 betrachtet ist jedes Befestigungsloch 30' zwischen zwei Stehbolzen 10 angeordnet. Zum Anderen unterscheidet sich der Einlaufkörper 2' darin von dem Einlaufkörper 2, dass er an seinem Außenumfang mit einem umlaufenden Kragen 32 versehen ist. Die radial verlaufenden Verstärkungsstege 31' erstrecken sich radial bis zum Kragen 32, und ihr Abmaß entspricht dem Abmaß des Kragens 32 in Richtung einer Dicke des Einlaufkörpers 2' (in vertikaler Richtung in der Zeichnung).
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 10125642 C1 [0006]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN EN 1253-2: 2015-03 [0054]

Claims (22)

  1. Vorrichtung (1) zum Ablaufenlassen von Wasser von Flachdächern, Balkonen, Terrassen oder anderen Wasser führenden Flächen, mit einem Einlaufkörper (2), der eine Einlauföffnung (22) und eine Auslauföffnung (29) für das abzuleitende Wasser ausbildet, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlaufkörper (2) aus einem technischen Thermoplasten oder aus einem thermoplastischen Verbundwerkstoff ausgebildet ist.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, weiter mit einem Presselement (6) und mit Mitteln (10, 11) zum Verspannen des Presselements (6) gegen den Einlaufkörper (2), wobei Einlaufkörper (2) und Presselement (6) so ausgestaltet sind, dass eine Anschlussfolie oder -bahn (7) zwischen Presselement (6) und Einlaufkörper (2) verklemmt werden kann.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, bei welcher das Presselement (6) ebenfalls aus einem technischen Thermoplasten oder thermoplastischen Verbundwerkstoff ausgebildet ist, und vorzugsweise aus demselben Material wie der Einlaufkörper (2).
  4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2 oder 3, bei welcher die Mittel (10) zum Verspannen des Presselements (6) gegen den Einlaufkörper (2) mindestens einen Bolzen oder eine Schraube (10) umfassen.
  5. Vorrichtung (1) nach Anspruch 4, bei welcher der Bolzen oder die Schraube (10) im Einlaufkörper (2) formschlüssig befestigt ist und sich durch eine Durchgangsöffnung (62) im Presselement (6) hindurch erstreckt, wobei das Presselement (6) von der dem Einlaufkörper (2) abgewandten Seite des Presselements (6) aus mittels eines komplementären Elements gegen den Einlaufkörper (2) verspannt wird.
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 4 oder 5, bei welcher der Bolzen oder die Schraube (10) eine selbstschneidende Gewindeschraube ist.
  7. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, weiter mit einem Fangkorb (4) für Laub, Kies und dergleichen, der auf den Einlaufkörper (2) aufsetzbar ist.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, weiter mit einem Fangkorb (4) für Laub, Kies und dergleichen, der auf den Einlaufkörper (2) aufsetzbar ist, wobei die Mittel zum Verspannen des Presselements (6) gegen den Einlaufkörper (2) auch zum Fixieren des Fangkorbs (4) bezüglich des Einlaufkörpers (2) dienen, insbesondere bei welcher der der Fangkorb (4) mittels eines Bolzens oder einer Schraube (10) bezüglich des Einlaufkörpers (2) fixiert wird, der oder die auch zum Verspannen des Presselements (6) gegen den Einlaufkörper (2) dient.
  9. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher in einer Oberfläche (23) des Einlaufkörpers (2) eine ringförmige Vertiefung ausgebildet ist, die als Auflagefläche (24) für eine Dichtung (8) ausgestaltet ist, so dass die Dichtung (8) im montierten Zustand zumindest teilweise in dem Einlaufkörper (2) eingelassen ist.
  10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 9, bei welcher ein Höhenunterschied (H) zwischen der Oberfläche (23) des Einlaufkörpers (2) und der durch die ringförmige Vertiefung gebildeten Auflagefläche (24) größer ist als eine Materialstärke der Dichtung (8).
  11. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher das Material des Einlaufkörpers (2) und ggf. des Presselements (6) als Komposit- oder Verbundwerkstoff vorliegt.
  12. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher das Material des Einlaufkörpers (2) und ggf. des Presselements (6) faserverstärkt, insbesondere glasfaser-, basaltfaser-, carbonfaser- oder aramidfaserverstärkt ist.
  13. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher das Material des Einlaufkörpers (2) und ggf. des Presselements (6) mittels eines Gewebes oder Geflechts verstärkt ist, das beispielsweise aus Glasfasern, Basaltfasern, Carbonfasern oder Aramidfasern ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher als Material des Einlaufkörpers (2) und ggf. des Presselements (6) ein technischer Thermoplast verwendet wird, der ein Polyamid (PA), Polyethylenterephthalat (PET), Polybutylenterephthalat (PBT), Polycarbonat (PC), Polyoxymethylen (POM), Polypropylen (PP) oder Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) ist.
  15. Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher der Einlaufkörper (2) mit einem Rohrstutzen (21) ausgebildet ist, an dessen freiem Ende ein Rohrgewinde zur Gewindeverbindung mit einem Anschlussstutzen angeformt ist.
  16. Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung (1) zum Ablaufenlassen von Wasser von Flachdächern, Balkonen, Terrassen oder anderen Wasser führenden Flächen, in welchem Verfahren ein Einlaufkörper (2) vorgesehen wird, der eine Einlauföffnung (22) zum Aufnehmen des abzuführenden Wassers und eine Auslauföffnung (29) zum Ausgeben des Wassers umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlaufkörper (2) aus einem technischen Thermoplasten oder aus einem thermoplastischen Verbundwerkstoff ausgebildet wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, bei welchem weiter ein Presselement (6) und Mittel (10, 11) zum Verspannen des Presselements (6) gegen den Einlaufkörper (2) vorgesehen werden, wobei Einlaufkörper (2) und Presselement (6) so ausgestaltet sind, dass eine Anschlussfolie oder -bahn (7) zwischen Presselement (6) und Einlaufkörper (2) verklemmt werden kann.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, bei welchem als Mittel (10) zum Verspannen des Presselements (6) gegen den Einlaufkörper (2) mindestens ein Bolzen oder eine Schraube (10) vorgesehen wird, wobei – der Einlaufkörper (2) im Spritzgußverfahren hergestellt wird und der Bolzen oder die Schraube (10) dabei im Fertigungswerkzeug für den Einlaufkörper (2) platziert und mit dem thermoplastischen Material umspritzt wird, oder – als Bolzen oder Schraube eine selbstschneidende Gewindeschraube verwendet wird, die direkt in den Einlaufkörper (2) eingeschraubt wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, bei welchem der Einlaufkörper (2) mit einem Rohrstutzen (21) ausgebildet wird, an dessen freiem Ende ein Rohrgewinde zur Gewindeverbindung mit einem Anschlussstutzen angeformt wird, vorzugsweise direkt im Spritzgießwerkzeug für den Einlaufkörper (2).
  20. Fangkorb (4) für eine Vorrichtung (1) zum Ablaufenlassen von Wasser von Flachdächern, Balkonen, Terrassen oder anderen Wasser führenden Flächen, vorzugsweise eine Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, welcher Fangkorb (4) auf einen Einlaufkörper (2) der Vorrichtung (1) aufsetzbar ist, wobei der Fangkorb (4) eine Anzahl von in Umfangsrichtung gleichmäßig beabstandeten, scheibenförmigen, vertikal aufgestellten Lamellen (42) aufweist, die radial einwärts in einen plattenförmigen Mittelteil (46) münden, dadurch gekennzeichnet, dass am radial äußeren Rand des plattenförmigen Mittelteils (46) ein umlaufender Rand (48) angeformt ist, so dass ein Einlaufquerschnitt des Fangkorbs (4) vermindert wird.
  21. Fangkorb (4) nach Anspruch 20, bei welchem die Lamellen (42) an ihren äußeren oberen Enden über einen umlaufenden Außenring (44) miteinander verbunden sind.
  22. Fangkorb (4) nach Anspruch 20 oder 21, bei welchem der Mittelteil (46), die Lamellen (42) und ggf. der Außenring (44) als einstückiges Spritzgußformteil ausgebildet sind.
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