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Bei Dunstabzugshauben ist es bekannt, Verblendungsteile vorzusehen, durch die insbesondere ein Einblick in das Innere der Dunstabzugshaube oder auf innere Bauteile verhindert wird.
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Beispielsweise ist als ein solches Verblendungsteil eine Prallplatte einer Filtervorrichtung mit sogenannter Randabsaugung bekannt. Bei diesen Dunstabzugshauben wird die Prallplatte vor oder in einer Ansaugöffnung befestigt. Zwischen der Prallplatte und der Ansaugöffnung besteht dann entlang des Umfangs der Prallplatte ein Spalt, über den Dünste und Wrasen eingesaugt werden können. Da in Strömungsrichtung in oder hinter der Ansaugöffnung in der Regel Filterelemente vorgesehen sind, müssen diese zumindest zeitweise für den Benutzer der Dunstabzugshaube zugänglich gemacht werden.
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Zu diesem Zweck ist es bekannt, eine Filtervorrichtung, die eine Prallplatte und ein Filterelement umfasst, einteilig auszubilden, damit diese beiden Komponenten der Filtervorrichtung gemeinsam aus der Dunstabzugshaube entnommen werden können. Ein Nachteil, der bei dieser Vorrichtung besteht, liegt darin, dass die aus Filterelement und Prallplatte bestehende Filtervorrichtung ein großes Gewicht aufweist und die Entnahme der Filtervorrichtung aus der Dunstabzugshaube daher schwierig ist.
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Zudem sind allgemein Scharniere entsprechend einem Türscharnier bekannt, mittels derer zwei Bauteile schwenkbar miteinander verbunden werden können. Ein Nachteil dieser Arten von Scharnieren zur Befestigung eines Verblendungsteils, insbesondere einer Prallplatte, an einer Dunstabzugshaube ist, dass die Scharniere nicht oder nur bedingt ausgehängt werden können. Zudem müssen diese Scharniere in der Regel an den Verblendungsteilen angeschraubt werden.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Lösung zu schaffen, mittels derer auf einfache Weise ein Verblendungsteil einer Dunstabzugshaube an einem Dunstabzugsgehäuse befestigt werden kann und dennoch ein zumindest zeitweise Bewegen des Verblendungsteils und vorzugsweise Abnehmen des Verblendungsteil auf einfache Weise zulässt.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe daher gelöst durch eine Dunstabzugshaube mit zumindest einem Verblendungsteil, das über mindestens Scharnier mit mindestens einem haubenseitigen Bauteil der Dunstabzugshaube verbunden ist. Die Dunstabzugshaube ist dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier eine haubenseitige Scharnierhälfte mit mindestens einer Aufnahmeöffnung und eine verblendungsseitige Scharnierhälfte aufweist und die verblendungsseitige Scharnierhälfte mindestens einen Eingriffszahn zum Eingriff in mindestens eine der Aufnahmeöffnungen aufweist, der sich von der Rückseite eines Grundkörpers der verblendungsseitigen Scharnierhälfte aus in einem spitzen Winkel nach hinten erstreckt.
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Als Dunstabzugshaube werden erfindungsgemäß insbesondere Dunstabzugshauben für Küchen bezeichnet. Besonders bevorzugst stellt die Dunstabzugshaube eine Esse dar. Vorzugsweise stellt die erfindungsgemäße Dunstabzugshaube eine Dunstabzugshaube mit Randabsaugung dar. Die Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube kann bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube in der Vertikalen oder zwischen der Horizontalen und der Vertikalen geneigt liegen. Eine Dunstabzugshaube mit geneigter Ansaugöffnung kann auch als Schrägesse bezeichnet werden.
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Die Dunstabzugshaube weist zumindest ein Verblendungsteil auf. Das Verblendungsteil kann Teil der Außenverkleidung der Dunstabzugshaube beispielsweise eines Kamins sein. Vorzugsweise stellt das Verblendungsteil aber einen Teil einer Filtervorrichtung und insbesondere eine Prallplatte einer Randabsaugvorrichtung dar.
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Das Verblendungselement ist erfindungsgemäß über mindestens ein Scharnier mit mindestens einem haubenseitigen Bauteil der Dunstabzugshaube verbunden.
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Als haubenseitiges Bauteil wird erfindungsgemäß ein Bauteil bezeichnet, das feststehend in oder an der Dunstabzugshaube vorgesehen ist. Beispielsweise kann das haubenseitige Bauteil einen Kasten des Gehäuses der Dunstabzugshaube, in dem der Lüfter angeordnet ist, darstellen. Insbesondere bewegt sich das haubenseitige Bauteil bei Betätigung des Scharniers nicht.
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Die Dunstabzugshaube ist dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Scharnier eine verblendungsseitige Scharnierhälfte aufweist und eine haubenseitige Scharnierhälfte aufweist. Als verblendungsseitige Scharnierhälfte wird die Scharnierhälfte bezeichnet, die an dem Verblendungsteil starr befestigt ist. Die starre Befestigung kann mittels mechanischer Verbindungen, beispielsweise mittels Schrauben erfolgen. Vorzugsweise wird die Verbindung der verblendungsseitigen Scharnierhälfte mit dem Verblendungsteil aber mittels Kleben oder Schweißen bewirkt.
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Als haubenseitige Scharnierhälfte wird die Scharnierhälfte, die an einem haubenseitigen Bauteil starr befestigt ist.
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Die verblendungsseitige Scharnierhälfte weist mindestens einen Eingriffszahn auf. Als Eingriffszahn wird ein Vorsprung der verblendungsseitigen Scharnierhälfte bezeichnet, der in eine haubenseitige Öffnung, insbesondere die mindestens eine Aufnahmeöffnung in der haubenseitigen Scharnierhälfte, eingebracht werden kann.
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Der Eingriffszahn erstreckt sich erfindungsgemäß von der Rückseite eines Grundkörpers der verblendungsseitigen Scharnierhälfte aus nach hinten. Als Grundkörper der verblendungsseitigen Scharnierhälfte wird der Teil der Scharnierhälfte bezeichnet, über den die verblendungsseitige Scharnierhälfte an dem Verblendungsteil befestigt wird. Der Grundkörper stellt daher vorzugsweise einen ebenen, flächigen Körper dar. Als Rückseite des Grundkörpers wird hierbei die Seite des Grundkörpers bezeichnet, die im montierten Zustand der verblendungsseitigen Scharnierhälfte dem Verblendungsteil abgewandt ist.
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Die Erfindung wird im Folgenden im Wesentlichen unter Bezugnahme auf einen Eingriffszahn beschrieben. Vorzugsweise ist aber mehr als ein Eingriffszahn an der verblendungsseitigen Scharnierhälfte vorgesehen und die Ausführungen bezüglich eines einzelnen Eingriffszahns gelten daher – soweit anwendbar – auch für mehrere Eingriffszähne.
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Der Eingriffszahn erstreckt sich erfindungsgemäß von der Rückseite des Grundkörpers aus in einem spitzen Winkel nach hinten. Als in einem spitzen Winkel verlaufender Eingriffszahn wird ein Eingriffszahn erfindungsgemäß dann bezeichnet, wenn die kürzeste Verbindungslinie zwischen dem Fuß des Eingriffszahns und dem freie Ende des Eingriffszahns mit der Rückseite des Grundkörpers einen spitzen Winkel einschließt. Als Fuß des Eingriffszahns wird das Ende des Eingriffszahns bezeichnet, an der dieser in den Grundkörper übergeht. Bei einem aus dem Grundkörper herausgebogenen Eingriffszahn stellt der Fuß des Eingriffszahns beispielsweise die Biegekante dar. Als freies Ende wird das dem Fuß gegenüberliegende Ende des Eingriffszahns bezeichnet.
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Als kürzeste Verbindung wird die Gerade zwischen dem Fuß und dem freien Ende bezeichnet, die diese beiden Punkte miteinander verbindet. Ist der Eingriffszahn ein gewölbtes Element so handelt es sich bei dieser Linie um eine gedachte Linie. Bei einem eben ausgestalten Eingriffszahn hingegen ist die kürzeste Verbindung die Länge des Eingriffszahns.
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Der spitze Winkel, der zwischen der Rückseite des Grundkörpers und dem Eingriffszahn eingeschlossen ist, liegt vorzugsweise im Bereich von 30 bis 60°, und kann beispielsweise einen Winkel von 45° darstellen.
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Sind mehrere Eingriffszähne an der verblendungsseitigen Scharnierhälfte vorgesehen, so weisen vorzugsweise alle Eingriffszahne die gleiche Ausrichtung auf und schließen jeweils den gleichen spitzen Winkel ein. Der Vorteil, den das Vorsehen mehrerer Eingriffszähne aufweist, ist, dass hierdurch eine seitliche Fixierung der Scharnierhälften zueinander auf einfache Weise bereitgestellt werden kann. Jeder der mehreren Eingriffszähne greift dabei in jeweils eine eigene Aufnahmeöffnung ein und ein seitliche Verschieben der Scharnierhälften und damit des Verblendungsteils gegenüber dem Gehäuse wird vermieden.
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Indem bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube das Verblendungsteil über ein Scharnier mit einem haubenseitigen Bauteil verbunden ist, kann das Verblendungsteil bezüglich des haubenseitigen Bauteils verschwenkt werden und so der Zugriff auf den Raum hinter dem Verblendungsteil ermöglicht werden. Indem erfindungsgemäß hierbei ein Scharnier verwendet wird, das eine verblendungsseitige Scharnierhälfte mit mindestens einem Eingriffszahn aufweist, der sich von der Rückseite eines Grundkörpers der verblendungsseitigen Scharnierhälfte aus nach hinten erstreckt, kann eine Reihe von Vorteilen erzielt werden.
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Insbesondere kann durch den Eingriffszahn ein Einhängen der verblendungsseitigen Scharnierhälfte an einer Aufnahmeöffnung der haubenseitigen Scharnierhälfte erfolgen. Durch die Neigung des Eingriffszahns kann zudem ein Herausgleiten des Eingriffszahns aus der Aufnahmeöffnung verhindert werden.
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Somit wird es möglich ein Scharnier zu schaffen, bei dem die Schenkbewegung des Verblendungsteils gegenüber dem Dunstabzugshaube durch den Eingriffszahn geführt wird und insbesondere durch das Zusammenwirken des Eingriffszahns mit der Aufnahmeöffnung.
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Zudem weist die vorliegende Erfindung den Vorteil auf, dass die Herstellung des Scharniers vereinfacht ist. Insbesondere kann der Eingriffszahn auf einfache Weise durch Biegen oder Kanten hergestellt werden. Die mindestens eine Aufnahmeöffnung kann beispielsweise durch Stanzen hergestellt werden.
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Schließlich ist die vorliegende Erfindung vorteilhaft, da der Eingriffszahn sich von der Rückseite des Grundkörpers erstreckt. Die Vorderseite des Grundkörpers kann daher eben ausgestaltet sein und kann insbesondere zur Befestigung der verblendungsseitigen Scharnierhälfte an dem Verblendungsteil dienen. So kann die verblendungsseitige Scharnierhälfte beispielsweise an dem Verblendungsteil angeklebt werden.
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Vorzugswiese besteht zumindest die verblendungsseitige Scharnierhälfte aus einem Plattenmaterial. Das Plattenmaterial ist vorzugsweise Blech und wird im Folgenden auch als solches bezeichnet. Alternativ ist es aber auch möglich als Plattenmaterial ein anderes Material, wie beispielsweise Kunststoffmaterial, in Plattenform zu verwenden.
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Indem die verblendungsseitige Scharnierhälfte aus einem Plattenmaterial, insbesondere aus Blech besteht, ist zum einen die Herstellung des Scharniers vereinfacht. Insbesondere können beispielsweise die Eingriffszähen einfach durch Biegen oder Kanten aus dem Blech gefertigt werden. Zudem bringt die Herstellung der verblendungsseitigen Scharnierhälfte aus Blech den Vorteil mit sich, dass Blech in der Regel ein geringes Gewicht aufweist. Das Gewicht der Scharnierhälfte kann somit ebenfalls minimiert werden beziehungsweise die Größe der Scharnierhälfte kann vergrößert werden, ohne ein zu hohes Gewicht zu erzielen. Insbesondere kann der Grundkörper der Scharnierhälfte groß ausgelegt werden. Da dieser erfindungsgemäß zur Befestigung der Scharnierhälfte an dem Verblendungsteil verwendet werden kann, beispielsweise als Klebefläche, kann der Halt des Verblendungsteils bei einer Scharnierhälfte aus Blech verbessert werden.
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Auch die haubenseitige Scharnierhälfte kann erfindungsgemäß aus einem Plattenmaterial, insbesondere aus Blech, bestehen. Auch bei dieser Scharnierhälfte ist durch Verwendung eines Blechs die Herstellung vereinfacht, da beispielsweise die Aufnahmeöffnungen einfach durch Stanzen hergestellt werden können und die Gesamtform der haubenseitigen Scharnierhälfte beispielsweise durch Biegen und Kanten erzeugt werden kann. Zudem ist es bei einer aus Blech bestehenden haubenseitigen Scharnierhälfte auf einfache Weise möglich, Befestigungsstellen zur Befestigung der haubenseitigen Scharnierhälfte an der Dunstabzugshaube, insbesondere an dem Gehäuse der Dunstabzugshaube, bereitzustellen. So können beispielsweise Durchlassöffnungen für Schrauben in die haubenseitige Scharnierhälfte die aus Blech besteht, eingebracht, beispielsweise eingestanzt, werden.
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Vorzugsweise ist der mindestens eine Eingriffszahn an einem Rand der verblendungsseitigen Scharnierhälfte gebildet ist. Insbesondere ist der Eingriffszahn am Rand des Grundkörpers der verblendungsseitigen Scharnierhälfte gebildet. Diese Anordnung des mindestens einen Eingriffszahns ist vorteilhaft, da beispielsweise eine Herstellung der Eingriffszähne durch Biegen am Rand leicht umgesetzt werden kann. Zudem kann bei dieser Ausführungsform die verblendungsseitige Scharnierhälfte im Randbereich des Verblendungsteils befestigt werden, wodurch die Eingriffszähne dann ebenfalls im Randbereich des Verblendungsteils liegen. Da durch die Eingriffszähne die Dreh- oder Schwenkachse des Scharniers bestimmt wird, um die das Verblendungsteil mittels des Scharniers gedreht oder verschwenkt werden kann, kann die Achse damit in der Nähe des Randes des Verblendungsteils liegen. Ist der mindestens eine Eingriffszahn in einem Abstand zum Rand des Verblendungsteils angeordnet, besteht hingegen ein Überstand über die Drehachse. Beim Verschwenken des Verblendungsteils kann es daher zu einem Anstoßen des Überstandes an dem Gehäuse der Dunstabzugshaube kommen. Ein solches Anstoßen kann bei der Ausführungsform der Anordnung des mindestens einen Eingriffszahns am Rand des Grundkörpers der verblendungsseitigen Scharnierhälfte daher verhindert werden.
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Vorzugsweise wird der mindestens eine Eingriffszahn oder werden die mehreren Eingriffszähne aus dem Material der verblendungsseitigen Scharnierhälfte herausgearbeitet. Insbesondere kann der Eingriffszahn durch Biegen oder Kanten hergestellt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die haubenseitige Scharnierhälfte einen Schenkel auf, der zu der Flächenrichtung der Öffnung, die durch das Verblendungsteil abgedeckt werden soll, in einem Winkel von größer 0° steht und die mindestens eine Aufnahmeöffnung ist in diesen Schenkel der haubenseitigen Scharnierhälfte eingebracht.
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Die Öffnung, die durch das Verblendungsteil abgedeckt werden soll, kann beispielsweise die Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube sein. Zu der Flächenrichtung oder Fläche dieser Öffnung steht bei dieser Ausführungsform ein Schenkel in einem Winkel von mehr als 0°. Dies bedeutet, dass der Schenkel zu der Öffnung geneigt ist. Vorzugsweise steht der Schenkel in einem Winkel von 90°. Durch diese Ausrichtung des Schenkels der haubenseitigen Scharnierhälfte, in dem die mindestens eine Aufnahmeöffnung eingebracht ist, wird das Einführen des Eingriffszahns in die Aufnahmeöffnung vereinfacht.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist in der Fläche des Grundkörpers der verblendungsseitigen Scharnierhälfte an der Rückseite des Grundkörpers mindestens eine Sicherungslasche angeordnet ist, die sich von der Rückseite aus nach hinten erstreckt. Als Rückseite des Grundkörpers wird hierbei die Seite des Grundkörpers bezeichnet, die im montierten Zustand der verblendungsseitigen Scharnierhälfte dem Verblendungsteil abgewandt ist. Eine sich von der Rückseite des Grundkörpers aus nach hinten erstreckende Sicherungslasche weist somit in Richtung der Öffnung, die von dem Verblendungsteil abgedeckt werden soll. Die Sicherheitslasche ist in der Fläche des Grundkörpers vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Sicherheitslasche in einem Abstand zu den Rändern des Grundkörpers vorgesehen ist. Zudem ist die Sicherheitslasche vorzugsweise in einem Abstand zu dem Eingriffszahn angeordnet und liegt in einem größeren Abstand zu dem Rand des Grundkörpers als der Eingriffszahn. Die Sicherungslasche kann beispielsweise aus dem Material des Grundkörpers herausgebogen sein. Vorzugsweise steht die Sicherungslasche senkrecht zu dem Grundkörper.
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Indem die Sicherungslasche an der Rückseite des Grundkörpers der verblendungsseitigen Scharnierhälfte vorgesehen ist, kann diese ein ungewolltes Lösen der Verbindung zwischen den beiden Scharnierhälften bewirken. Insbesondere kann durch die Sicherungslasche eine Bewegung des verblendungsseitigen Scharnierteils parallel zu der Öffnung, die durch das Verblendungsteil abgedeckt werden soll, verhindert werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform bildet die haubenseitige Scharnierhälfte ein Hohlprofil. Durch Verwendung eines Hohlprofils kann in der haubenseitigen Scharnierhälfte ein Aufnahmeraum geschaffen werden, in den der Eingriffszahn der verblendungsseitigen Scharnierhälfte hineinragen kann. Zudem kann durch die Verwendung eines Hohlprofils im Vergleich zu einer stegförmigen Scharnierhälfte der Vorteil erzielt werden, dass zusätzlich zu einem Schenkel, in dem die mindestens eine Aufnahmeöffnung vorgesehen ist, ein oder mehrere weitere Schenkel geschaffen werden können, die beispielsweise zu einer Befestigung der Scharnierhälfte an der Dunstabzugshaube genutzt werden können oder die als Gegenhalt für eine Sicherungslasche dienen können.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die haubenseitige Scharnierhälfte einen U-förmigen Querschnitt auf. Als U-förmiger Querschnitt wird ein Querschnitt bezeichnet, bei dem zwei vorzugsweise parallele Schenkel über eine vorzugsweise ebene Basis verbunden sind. Die Verwendung eines Hohlprofils für die haubenseitige Scharnierhälfte ist vorteilhaft, da hierdurch das Gewicht der haubenseitigen Scharnierhälfte minimiert werden kann. Dennoch kann bei einem solchen Hohlprofil zum einen ein Schenkel zum Einbringen die Aufnahmeöffnungen verwendet werden, der weitere Schenkel als Gegenlager für eine Sicherheitslasche sowie gegebenenfalls für Befestigungsvorrichtungen und die Basis als Abstandshalter und Stabilisator zwischen den beiden Schenkeln. Zudem kann durch die Basis auch die Funktion eines Anschlages für den Eingriffszahn realisiert werden.
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Gemäß einer Ausführungsform weist die haubeseitige Scharnierhälfte einen U-förmigen Querschnitt auf, wobei einer der Schenkel der U-Form eine größere Länge als der andere Schenkel aufweist und die mindestens eine Aufnahmeöffnung in dem Schenkel des U-Förmigen Querschnitts vorgesehen ist, der die geringere Länge besitzt. Bei dieser Ausführungsform kann der längere Schenkel zur Befestigung der haubenseitigen Scharnierhälfte an dem Gehäuse der Dunstabzugshaube verwendet werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform stellen die haubenseitige Scharnierhälfte und/oder die verblendungsseitige Scharnierhälfte jeweils eine Leiste dar. Als Leiste wird hierbei ein sich längs erstreckendes Bauteil verstanden. Die Verwendung solcher Leisten als Scharnierhälften weist den Vorteil auf, dass an diesen eine Vielzahl von Eingriffszähnen beziehungsweise Aufnahmeöffnungen vorgesehen werden können. Die Abstände zwischen den einzelnen Eingriffszähnen können bei der Herstellung der Leiste einfach festgelegt werden. Auch die Abstände der Aufnahmeöffnungen können bei der Herstellung einfach eingestellt werden. Somit vereinfacht sich die Montage der Dunstabzugshaube und insbesondere des Scharniers. Im Gegensatz zum Stand der Technik ist bei dieser Ausführungsform nur ein Scharnier aus zwei Scharnierhälften notwendig, wodurch sich die Teilevielfalt und die Montagedauer reduzieren. Ein Ausrichten einzelner Scharniere, wie dies im Stand der Technik erforderlich ist, kann bei dieser Ausführungsform entfallen. Schließlich ist bei einer Leiste die Größe der Fläche, die zur Befestigung an dem Verblendungsteil oder an der Dunstabzugshaube zur Verfügung steht, groß. Es können somit auch schwerere Verblendungsteile zuverlässig mit der Dunstabzugshaube verbunden werden. Zudem ist bei der Verwendung einer Leiste die Kraft, die auf die Scharnierteile wirkt, über die Länge der Leiste verteilt.
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Gemäß einer Ausführungsform entspricht die Länge der Leiste(n) vorzugsweise der Breite des Verblendungsteils oder ist geringfügig kleiner als die Breite des Verblendungsteils. Bei dieser Ausführungsform wird beispielsweise die Kontaktfläche zwischen dem Grundkörper der verblendungsseitigen Scharnierhälfte und dem Verblendungsteil maximiert.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform stellt das Verblendungsteil eine Prallplatte einer Filtervorrichtung dar. Insbesondere bei Prallplatten ist vorteilhaft, dass das Verblendungsteil auf einfache Weise gegenüber der Ansaugöffnung verschwenkt und gegebenenfalls von der Dunstabzugshaube abgenommen werden kann.
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Gemäß einer Ausführungsform ist die haubenseitige Scharnierhälfte an einem Gehäuse der Dunstabzugshaube, beispielsweise an einem Kasten des Gehäuses, befestigt und erstreckt sich durch eine Ansaugöffnung des Gehäuses, insbesondere einen Rahmen des Gehäuses, hindurch. Bei dieser Ausführungsform wird vorzugsweise eine haubenseitige Scharnierhälfte verwendet, bei der einer der Schenkel eines U-Profils länger ist als der andere Schenkel. Der Schenkel mit der größeren Länge kann hierbei durch die Ansaugöffnung hindurchragen und in dem kürzeren Schenkel sind die Aufnahmeöffnungen vorgesehen. Der kürzere Schenkel und damit die Aufnahmeöffnungen liegen dadurch vor der Ansaugöffnung oder in der Ansaugöffnung. Somit kann eine Prallplatte vor oder in der Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube, die insbesondere durch den Rahmen umgeben sein kann, angeordnet werden.
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Vorzugsweise ist die mindestens eine Sicherungslasche in einem solchen Abstand zu dem mindestens einen Eingriffszahn vorgesehen, dass der Abstand zwischen dem freien Ende des Eingriffszahns und dem freien Ende der Sicherungslasche geringer ist als die Höhe der Vorderseite der haubenseitigen Scharnierhälfte. Hierdurch kann das versehentliche Aushängen der beiden Scharnierhälften zuverlässig verhindert werden. Vorzugsweise ist die Länge der Sicherungslasche zudem so bemessen, dass diese eine Bewegung der verblendungsseitigen Scharnierhälfte und insbesondere ein Herausführen des Eingriffszahns aus der Aufnahmeöffnung erst bei einem Verschwenkungswinkel der verblendungsseitigen Scharnierhälfte von größer 10° vorzugsweise von größer 30° zulässt.
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Die Erfindung wird im Folgenden erneut unter Bezugnahme auf eine Ausführungsform, bei der eine Prallplatte als Verblendungsteil dient, beschrieben.
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Mit der vorliegenden Erfindung wird ein Scharnier zum Aushängen bereitgestellt. Dieses Scharnier kann in der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube zum Verbinden einzelner Teile und insbesondere sogenannter Prallplatten über Scharniere mit dem Gehäuse der Dunstabzugshaube verwendet werden.
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Die erfindungsgemäße Dunstabzugshaube kann eine Dunstabzugshaube mit Randabsaugung sein, bei der die Prallplatte mit dem äußeren Rahmen bündig ist. Die Luft wird hierbei durch einen von vorne sichtbaren umlaufenden Spalt abgesaugt. Alternativ ist es auch möglich, dass bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube die Prallplatte zu dem Rahmen vorgelagert angeordnet ist. In diesem Fall überdeckt die Prallplatte den Spalt, so dass dieser von vorne nicht einsehbar ist.
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In beiden Ausführungsformen ist die Prallplatte erfindungsgemäß über ein Scharnier mit dem Gehäuse der Dunstabzugshaube, beispielsweise einem Kasten und/oder einem Rahmen des Gehäuses. Die erfindungsgemäße Dunstabzugshaube kann beispielsweise eine Schrägesse oder auch eine Vertikalesse darstellen.
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Das erfindungsgemäß verwendete Scharnier besteht aus zwei Scharnierhälften, die in einer bevorzugten Ausführungsform auch als Zahnbleche oder Zahnleisten bezeichnet werden können. Eine der Zahnleisten, die die haubenseitige Scharnierhälfte darstellt, ist fest an der Dunstabzugshaube und insbesondere an dem Gehäuse, beispielsweise an dem Rahmen befestigt, beispielsweise angeschraubt. Die weitere Zahnleiste, die die verblendungsseitige Scharnierhälfte darstellt und auch als bewegliche Zahnleiste bezeichnet werden kann, ist an der Prallplatte vorgesehen. Im einfachsten Fall kann die bewegliche Zahnleiste an der Prallplatte geklebt sein, damit keine Verbindungselemente sichtbar sind.
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Die Drehbewegung der beiden Zahnleisten zueinander erfolgt zwischen der Blechkante des feststehenden Teils und dem Eingriffszahn, der auch als Kantung bezeichnet werden kann, der verblendungsseitigen Scharnierhälfte. Mit einer vorzugsweise vorgesehenen Sicherungslasche an der verblendungsseitigen Scharnierhälfte wird sichergestellt, dass die Prallplatte erst ab einem bestimmten Öffnungswinkel von beispielsweise 30° ausgehängt werden kann. Der Öffnungswinkel wird durch die Länge der Sicherungslasche bestimmt.
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Die Erfindung wird im Folgenden erneut unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen genauer beschrieben. Es zeigen:
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1: eine schematische perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
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2: eine schematische perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
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3: eine schematische Schnittansicht durch das Scharnier einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube in einem verschwenkten Zustand des Verblendungsteils;
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4: eine schematische Perspektiv- und Teilschnittansicht des Scharniers einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube in einem verschwenkten Zustand des Verblendungsteils; und
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5 und 6: schematische Schnittansichten unterschiedlicher Zustände der Ausführungsform der Dunstabzugshaube nach 3.
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In 1 ist eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform der Dunstabzugshaube 1 gemäß der Erfindung gezeigt. Die Dunstabzugshaube umfasst ein Gehäuse 10 mit einem Kasten 100, in dem der Lüfter der Dunstabzugshaube 1 aufgenommen ist. In der dargestellten Ausführungsform ist in der Vorderseite des Kastens 100 eine Ansaugöffnung 11 vorgesehen. Zusätzlich umfasst das Gehäuse 10 einen Rahmen 12, der an der Vorderseite des Kastens 100 angeordnet ist und die Ansaugöffnung 11 umgibt. Nach vorne wird die Ansaugöffnung 11 durch eine Prallplatte 13 abgedeckt. Die Größe der Prallplatte 13 ist hierbei geringer als Größe der Öffnung in dem Rahmen 12 an der Vorderseite des Rahmens 12. Die Prallplatte 13 liegt bündig in dem Rahmen 12. Zwischen der Prallplatte 13 und dem Rahmen 12 ist somit ein Spalt gebildet, über den Luft in die Dunstabzugshaube 1 und insbesondere in den Kasten 100 des Gehäuses 10 eingesaugt werden kann. Die Prallplatte 13 ist an deren oberen Bereich über ein Scharnier (in 1 nicht sichtbar) mit dem Gehäuse 10 verbunden.
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Die Prallplatte 13 ist in der 1 in einem verschwenkten Zustand gezeigt. Das heißt, die Prallplatte 13 ist über das Scharnier um einen gewissen Betrag nach vorne verschwenkt darstellt.
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In 2 ist eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube 1 gezeigt.
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Die zweite Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform nach 1 dadurch, dass die Prallplatte 13 der Öffnung in dem Rahmen 12 des Gehäuses 10 vorgelagert ist. Die Größe der Prallplatte 13 ist dabei größer als die Größe der Öffnung in dem Rahmen 12 an dessen Vorderseite. Zudem ist die Prallplatte 13 zu der Vorderseite des Rahmens 12 nach vorne beabstandet angeordnet.
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In 3 ist eine Schnittansicht der zweiten Ausführungsform der Dunstabzugshaube 1 im Bereich des Scharniers 2 gezeigt. Wie sich aus 2 ergibt, besteht das Scharnier aus einer verblendungsseitigen Scharnierhälfte 20 und einer haubenseitigen Scharnierhälfte 21. Die verblendungsseitige Scharnierhälfte 20 besteht aus einem Grundkörper 200, von dessen Rückseite aus sich am oberen Rand des Grundkörpers 200 ein Eingriffszahn 201 aus erstreckt. Der Eingriffszahn 201 schließt mit der Rückseite des Grundkörpers 200 einen spitzen Winkel α ein.
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In einem Abstand zu dem Eingriffszahn 201 ist zu dem Eingriffszahn 201 nach unten versetzte eine Sicherungslasche 202 vorgesehen, die sich ebenfalls von der Rückseite der Grundkörpers 200 aus nach hinten ragt und in der gezeigten Ausführungsform senkrecht zu dem Grundkörper 200 steht.
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Die Vorderseite des Grundkörpers 200 ist an der Prallplatte 13 befestigt, beispielsweise mit dieser verklebt.
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Die haubenseitige Scharnierhälfte 21 besteht aus einem U-förmigen offenen Hohlprofil. Die haubenseitige Scharnierhälfte 21 ist so angeordnet, dass ein Schenkel 211 die Oberseite der haubenseitigen Scharnierhälfte 21 bildet. Der Schenkel 211, ist über die in der dargestellten Ausführungsform senkrecht nach unten verlaufenden Basis 210 des U-förmigen Hohlprofils mit dem unteren Schenkel 212 verbunden. Der obere Schenkel 211 weist eine geringere Länge als der untere Schenkel 212 auf. Die haubenseitige Scharnierhälfte 21 ist so an dem Gehäuse 10 angeordnet, dass der vordere Bereich der Scharnierhälfte 21 über die Vorderseite des Rahmens 12 hinausragt. Insbesondere liegen der obere Schenkel 211, die Basis 210 und der vordere Bereich des unteren Schenkels 212 vor der Vorderseite des Rahmens 12. Der untere Schenkel 212 erstreckt sich durch die Öffnung in dem Rahmen 12 hindurch. In der dargestellten Ausführungsform liegt der untere Schenkel 212 auf der Oberseite des Kastens 100 des Gehäuses 10 auf. Dort können der untere Schenkel 212 und damit die haubenseitige Scharnierhälfte 21 an dem Gehäuse 10 befestigt werden, beispielsweise verschraubt werden.
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In der Oberseite der haubenseitigen Scharnierhälfte 21 und insbesondere in dem oberen Schenkel 211 ist eine Aufnahmeöffnung 2111 eingebracht.
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Der Aufbau des Scharniers 2 ist auch aus 4 zu erkennen, in der eine perspektivische Ansicht des Scharniers nach 3 gezeigt ist. Wie sich aus dieser Ansicht entnehmen lässt, stellen die verblendungsseitige Scharnierhälfte 20 und die haubenseitige Scharnierhälfte 21 Leisten dar. Die Breite der Scharnierhälften entspricht der Breite der Rahmenöffnung 120 in dem Rahmen 12. Zudem ist aus 4 zu erkennen, dass an der verblendungsseitigen Scharnierhälfte 20 mehrere, in der 4 beispielsweise vier Eingriffszähne 201 vorgesehen sind. Entsprechend sind auch in der haubenseitigen Scharnierhälfte 21 mehrere, in der 4 beispielsweise vier Aufnahmeöffnungen 2111 eingebracht.
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In der Fläche des Grundkörpers 200 der verblendungsseitigen Scharnierhälfte 20 sind mehrere Aussparungen 2001 erkennbar. Diese Aussparungen 2001 sind durch die Sicherungslaschen 202 gebildet, die aus dem Material des Grundkörpers 200 nach hinten herausgebogen sind. Wie sich aus der Lage der Aussparungen 2001 entnehmen lässt, sind die durch diese gebildeten Sicherungslaschen 202 zu den Eingriffszähnen 201 über die Breite der Scharnierhälften 20, 21 und damit die Länge der Leisten versetzt angeordnet. Es ist aber auch möglich die Sicherungslaschen 202 so anzuordnen, dass unter jedem Eingriffszahn 201 eine Sicherungslasche 202 gebildet ist.
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In der Ansicht nach 4 sind hinter der Rahmenöffnung 120 Filterelemente 14 erkennbar.
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Unter Bezugnahme auf die 5 und 6 wird nun das Anbringen des Verblendungsteils, das durch die Prallplatte 13 gebildet ist, an dem Gehäuse 10 der Dunstabzugshaube 1 genauer erläutert. In den 5 und 6 sind ist die Prallplatte 13 in unterschiedlichen Zuständen gezeigt.
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In 5 ist in dem oberen Teil die Prallplatte 13 in dem von dem Gehäuse 10 der Dunstabzugshaube 1 gelösten Zustand gezeigt. Die Prallplatte 13 ist hierbei so verschwenkt, dass der unter einem spitzen Winkel stehende Eingriffszahn 201 vertikal nach unten weist. Die Länge der Sicherungslasche 202 ist so gewählt, dass in dieser Position die Sicherungslasche 202 den Eingriffszahn 201 nach unten nicht überdeckt.
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Wird die Prallplatte 13 in diesem verschwenkten Zustand von oben auf die haubenseitige Scharnierhälfte 21 hin bewegt, das heißt nach unten abgesenkt, so gerät der Eingriffszahn 201 in Eingriff mit der Aufnahmeöffnung 2111. Die Prallplatte 12 wird soweit abgesenkt, bis die gesamte Länge des Eingriffszahns 201 in dem Hohlprofil der haubenseitigen Scharnierhälfte 21 aufgenommen ist. Der Eingriffszahn 201 liegt in dieser in dem unteren Teil der 5 gezeigten Position an dem Übergang von Grundkörper 200 zu Eingriffszahn 201, das heißt an dessen Fuß auf der oberen Kante der Basis 210 der haubenseitigen Scharnierhälfte 21 auf.
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Wird die Prallplatte 13 nun, wie in 5 mit dem gebogenen Pfeil angedeutet, in Richtung auf das Gehäuse 10 verschwenkt, so stellt sich der in 6 gezeigte Zustand ein.
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Insbesondere greift die Sicherheitslasche 202 bei dem Verschwenken unter die haubenseitige Scharnierhälfte 21. Hierdurch wird ein ungewolltes Ausheben oder Lösen der Prallplatte 13 von dem Gehäuse 10 verhindert.
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Zum Lösen der Prallplatte 13 von dem Gehäuse 10 werden die oben beschriebenen Schritte in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt. Insbesondere muss die Prallplatte 13 soweit von dem Gehäuse 10 weg verschwenkt werden, dass die Sicherheitslasche 202 nicht mehr unter die haubenseitige Scharnierhälfte 21 ragt.
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Vorzugsweise ist die Länge der Sicherheitslasche 202 so gewählt, dass diese Situation zumindest dann vorliegt, wenn der Eingriffszahn 201 an der Basis 210 der haubenseitigen Scharnierhälfte anliegt beziehungsweise anschlägt (siehe untere Darstellung in 5).
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Der Benutzer erhält somit eine haptische Rückmeldung, dass die beiden Scharnierhälften 20, 21 voneinander getrennt werden können und die Prallplatte 13 von dem Gehäuse 10 gelöst werden kann. Wird dann die Prallplatte 13 soweit angehoben, dass der Eingriffszahn 201 sich nicht mehr in der Aufnahmeöffnung 2111 befindet, ist die Prallplatte 13 von dem Gehäuse gelöst.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt. So kann beispielsweise die haubenseitige Scharnierhälfte 21 an der Innenseite des Kastens 100 des Gehäuses 10 befestigt werden.
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Zudem kann die in den 3, 5 und 6 gezeigte Anordnung der haubenseitigen Scharnierhälfte auch in einer horizontal gespiegelten Anordnung verwendet werden. Dabei sind dann die Aufnahmeöffnungen in dem längeren Schenkel, der dann den oberen Schenkel darstellt, vorgesehen. Diese Ausführungsform kann beispielsweise verwendet werden, wenn die haubenseitige Scharnierhälfte 21 an der Innenseite des Kastens 100 des Gehäuses 10 befestigt ist. Zudem kann diese Ausführungsform vorteilhaft eingesetzt werden für Prallplatten 13, die mit der Vorderseite des Rahmens 12 bündig sind.
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Die vorliegende Erfindung weist eine Reihe von Vorteilen auf. Insbesondere kann das Scharnier einfach aus zwei Blechen hergestellt werden und kann von dessen Lage her angepasst werden. Auch Befestigungsbohrungen zum Anschrauben können ohne zusätzliche Kosten in das Blech eingestanzt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die eine Prallplatte als Verblendungselement zum Reinigen von dem Gehäuse, beispielsweise von dem Rahmen des Gehäuses abnehmbar ist und das Fett, das sich an dieser Platte abgesetzt hat, kann dadurch zuverlässig entfernt werden.
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Zudem kann dem Benutzer der Dunstabzugshaube durch ein Anschlagen der verblendungsseitigen Scharnierhälfte und insbesondere einem beweglichen Scharnierbleches an der haubenseitigen Scharnierhälfte die Information bekommen, dass das Scharnier nun ausgehängt werden kann.
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Da die Scharnierhälften, die auch als Scharnierteile bezeichnet werden können, aus Blech mit den handelsüblichen Maschinen hergestellt werden können, kann auch die Klebefläche für die verblendungsseitige Scharnierhälfte ausreichend groß gestaltet werden. Im Fall einer Glasplatte als Prallplatte kann diese daher nur geklebt werden und muss nicht geschraubt werden, wodurch sich das äußere Erscheinungsbild verbessert. Zudem sind die Kosten für die Herstellung des Scharniers gering.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dunstabzugshaube
- 10
- Gehäuse
- 11
- Ansaugöffnung
- 12
- Rahmen
- 13
- Verblendungsteil (Prallplatte)
- 14
- Filterelement
- 2
- Scharnier
- 20
- verblendungsseitige Scharnierhälfte
- 200
- Grundfläche
- 2001
- Aussparung
- 201
- Eingriffszahn
- 202
- Sicherungslasche
- 21
- haubenseitige Scharnierhälfte
- 210
- Grundfläche
- 211
- oberer Schenkel
- 2111
- Aufnahmeöffnung
- 212
- unterer Schenkel
- L
- Längsrichtung Scharnier
- D
- Drehachse
- α
- Abkantwinkel