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DE102015103962B4 - Vorrichtung zum Desinfizieren und Spülen von Behältern in einer Getränkeabfüllanlage - Google Patents

Vorrichtung zum Desinfizieren und Spülen von Behältern in einer Getränkeabfüllanlage Download PDF

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DE102015103962B4
DE102015103962B4 DE102015103962.1A DE102015103962A DE102015103962B4 DE 102015103962 B4 DE102015103962 B4 DE 102015103962B4 DE 102015103962 A DE102015103962 A DE 102015103962A DE 102015103962 B4 DE102015103962 B4 DE 102015103962B4
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Christoph Hans Scherer
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Krones AG
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Krones AG
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Abstract

Vorrichtung (1) zum Behandeln eines Behälters (10) in einer Getränkeabfüllanlage, bevorzugt zum Sterilisieren oder Desinfizieren des Behälters, umfassend eine Düse (2) zum Beaufschlagen des Behälters (10) mit Behandlungsmedien, einen ersten Behandlungsmedienkanal (3) zum Zuführen eines Desinfektions- oder Sterilisationsmediums zu der Düse (2) und eine zweiten Behandlungsmedienkanal (4) zum Zuführen eines Spülmediums zu der Düse (2), dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Behandlungsmedienkanal über einen gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf (5) gespeist werden, so dass über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf (5) ein Behandlungsmedium als Sterilisations- beziehungsweise Desinfektionsmedium zugeführt wird, und eine Vorrichtung (6) zum Inaktivieren oder Zersetzen eines Sterilisations- oder Desinfektionsmittels in dem zweiten Behandlungsmedienkanal (4) angeordnet ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Desinfizieren und Spülen von Behältern in einer Abfüllanlage, insbesondere einer Getränkeabfüllanlage.
  • Stand der Technik
  • In Getränkeabfüllanlagen ist es bekannt, Behälter vor deren Befüllung in einer Desinfektionsvorrichtung beziehungsweise Sterilisationsvorrichtung durch Beaufschlagung der jeweiligen Oberflächen mit einem Sterilisationsmedium oder einem Desinfektionsmedium zu sterilisieren beziehungsweise zu desinfizieren und in einer nachfolgenden Spülvorrichtung die auf den Oberflächen verbleibenden Reste des Sterilisationsmediums oder Desinfektionsmediums mittels eines Spülmediums abzuspülen, um auf diese Weise den Behälter für die Befüllung vorzubereiten.
  • Hierzu sind beispielsweise sogenannte Rinser bekannt, in welchen der jeweilige Behälter zunächst mit einem Desinfektionsmedium oder Sterilisationsmedium beaufschlagt wird, um den Behälterinnenraum und bevorzugt auch das Behältergewinde zu desinfizieren oder zu sterilisieren. Nachfolgend wird der Behälter mit Wasser nachgespült. Um die vorhergehende Desinfektion des Behälters an dieser Stelle nicht zu kompromittieren, wird zum Nachspülen bevorzugt steriles Wasser verwendet, welches in der Anlage erzeugt werden muss.
  • Die Erzeugung von Sterilwasser zur Spülung der Behälter wird beispielsweise durch Verdampfen von Wasser und anschließendem Kondensieren des Wasserdampfes durchgeführt.
  • Aus der WO 2014/56560 A2 ist ein Verfahren zum Reinigen, Desinfizieren und Sterilisieren von Packmitteln mittels Chlordioxid bekannt. Die Behälter werden dabei in einem Rinser mit einer wässrigen Lösung von Chlordioxid beaufschlagt und dann nachfolgend mit Wasser gespült.
  • Darstellung der Erfindung
  • Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung sowie ein verbessertes Verfahren zum Behandeln von Behältern in einer Getränkeabfüllanlage anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Entsprechend wird eine Vorrichtung zum Behandeln eines Behälters in einer Getränkeabfüllanlage, bevorzugt zum Sterilisieren oder Desinfizieren des Behälters, vorgeschlagen, umfassend eine Düse zum Beaufschlagen des Behälters mit Behandlungsmedien, einen ersten Behandlungsmedienkanal zum Zuführen eines Desinfektions- oder Sterilisationsmediums zu der Düse und einen zweiten Behandlungsmedienkanal zum Zuführen eines Spülmediums zu der Düse. Erfindungsgemäß werden der erste und der zweite Behandlungsmedienkanal über einen gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf gespeist, so dass über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf ein Behandlungsmedium als Sterilisations- beziehungsweise Desinfektionsmedium zugeführt wird, und eine Vorrichtung zum Inaktivieren oder Zersetzen eines Sterilisations- oder Desinfektionsmittels ist in dem zweiten Behandlungsmedienkanal angeordnet.
  • Dadurch, dass der erste und der zweite Behandlungsmedienkanal über einen gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf gespeist werden und eine Vorrichtung zum Inaktivieren oder Zersetzen des Behandlungsmediums mit dem zweiten Behandlungsmedienkanal vor der Düse vorgesehen ist, kann eine einfache und effektive Bereitstellung der jeweiligen Behandlungs- und Spülmedien erreicht werden.
  • Insbesondere wird durch das gemeinsame Speisen des ersten Behandlungsmedienkanals und des zweiten Behandlungsmedienkanals über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf erreicht, das das Behandlungsmedium, welches sowohl in dem ersten Behandlungsmedienkanal als auch in dem zweiten Behandlungsmedienkanal vorliegt, bereits desinfiziert beziehungsweise sterilisiert ist.
  • Beispielsweise kann über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf eine wässrige Lösung eines Desinfektions- oder Sterilisationsmittels zugeführt werden, so dass in dem ersten Behandlungsmedienkanal die wässrige Lösung des Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittels zum Desinfizieren beziehungsweise Sterilisieren des jeweils zu behandelnden Behälters verwendet wird.
  • Nach Abschluss des Aufbringens des Desinfektionsmediums beziehungsweise des Sterilisationsmediums über den ersten Behandlungsmedienkanal kann dann nachfolgend eine Spülung des behandelten Behälters über die Zufuhr der wässrigen Lösung des Desinfektionsbeziehungsweise Sterilisationsmittels, welches einer Inaktivierung beziehungsweise Zersetzung des Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittels unterzogen wurde, durchgeführt werden. Entsprechend verbleibt nach der Inaktivierung beziehungsweise Zersetzung des jeweiligen Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittels in der wässrigen Lösung lediglich eine wässrige Lösung beziehungsweise Wasser, in welchem das jeweilige Desinfektionsbeziehungsweise Sterilisationsmittel zersetzt oder inaktiviert ist. Das auf diese Weise in dem zweiten Behandlungsmedienkanal an der Düse ankommende Behandlungsmedium ist entsprechend aufgrund der vorherigen Einwirkung des Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittels im Wesentlichen desinfiziert beziehungsweise steril. Aufgrund der Zersetzung beziehungsweise Inaktivierung des Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmediums kann gleichzeitig erreicht werden, dass eine effektive Spülung des Behälters durchgeführt werden kann, ohne dass schädliche Desinfektionsmittelreste beziehungsweise Sterilisationsmittelreste an den Behälteroberflächen verbleiben. Das über den zweiten Behandlungsmedienkanal der Düse zugeführte Medium kann entsprechend problemlos als Spülmedium verwendet werden. Es handelt sich dabei um ein Medium, welches von seinen Eigenschaften im Wesentlichen Sterilwasser gleicht.
  • Entsprechend lässt sich durch die vorgeschlagene Vorrichtung sowohl eine Desinfektion beziehungsweise Sterilisierung des Behälters durch das Aufbringen des Behandlungsmediums über den ersten Behandlungsmedienkanal erreichen, als auch nachfolgend ein Spülen des Behälters über das Aufbringen des Mediums aus dem zweiten Behandlungsmedienkanal erreichen, derart, dass der auf diese Weise behandelte Behälter nachfolgend direkt einer Befüllung mit einem Lebensmittel unterzogen werden kann.
  • Durch das Speisen des ersten Behandlungsmedienkanals und des zweiten Behandlungsmedienkanals über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf kann weiterhin das sterile Spülmedium auf besonders einfache Weise bereitgestellt werden, ohne dass es einer aufwändigen Erzeugung und einer separaten Zuführung von Sterilwasser bedürfte. Bevorzugt ist die Vorrichtung zum Inaktivieren oder Zersetzen des Sterilisations- oder Desinfektionsmittels eine UV-Quelle beziehungsweise eine UV-Lampe, welche so an dem zweiten Behandlungsmedienkanal angeordnet ist, dass das in dem zweiten Behandlungsmedienkanal aufgenommene Behandlungsmedium mit UV-Licht bestrahlt wird.
  • Besonders bevorzugt wird hier UV-Licht im Bereich von 300 bis 400 Nanometer, besonders bevorzugt im Bereich von 330 bis 370 Nanometer, besonders bevorzugt bei 350 Nanometer als Hauptwellenlänge verwendet.
  • Bevorzugt ist weiterhin, als Sterilisations- oder Desinfektionsmedium eine wässrige Lösung von Chlordioxid vorzusehen. Durch die Bestrahlung von Chlordioxid mit UV-Licht, und insbesondere UV-Licht im Bereich von 350 Nanometer, wird das Chlordioxid photochemisch abgebaut. Chlordioxid kann weiterhin dazu verwendet werden, den Behälterinnenraum und Teile des Behälteraußenraums gegen mikrobielle Kontaminationen zu schützen und zu desinfizieren oder zu sterilisieren.
  • Entsprechend kann, aus einer gemeinsamen Quelle und über eine gemeinsame Behandlungsmedienzufuhr gespeist, sowohl das Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmedium, als auch das sterile Spülwasser an der Düse bereitgestellt werden.
  • Bevorzugt ist eine Mehrzahl an Düsen in einem Rundläuferrinser aufgenommen. Auf diese Weise kann eine effiziente Anlage zur quasi kontinuierlichen Behandlung von Behältern in einer Produktionslinie einer Getränkeabfüllanlage bereitgestellt werden.
  • Bevorzugt umfasst der gemeinsame Behandlungsmedienzulauf einen Drehverteiler. So kann das Behandlungsmedium, beispielsweise die wässrige Lösung eines Desinfektions- oder Sterilisationsmittels, auf einfache Weise von dem stehenden Teil eines Rundläuferrinsers auf den drehenden Teil übergeben werden. Dabei ist nur die Übergabe eines einzelnen Mediums notwendig und nicht - wie im Stand der Technik - ein Übergeben sowohl des Desinfektionsmediums, als auch des Spülmediums.
  • Bevorzugt ist unterhalb der Düse eine Auffangvorrichtung zum Auffangen des aus dem behandelten Behälter ablaufenden Behandlungsmediums vorgesehen, wobei die Auffangvorrichtung einen ersten Behandlungsmedienauffang aufweist, welcher das über den ersten Behandlungsmedienkanal zugeführte Behandlungsmedium auffängt und einem Abfluss zuführt und einen zweiten Behandlungsmedienauffang aufweist, welcher das über den zweiten Behandlungsmedienkanal zugeführte Spülmedium auffängt und dieses über einen Rücklauf einer Behandlungsmedienaufbereitung zuführt.
  • Dabei mündet besonders bevorzugt der zweite Behandlungsmedienauffang in einen Zwischenspeicher, welcher zusätzlich über einen Wasserzulauf mit Frischwasser gespeist ist.
  • Das Spülmedium ist sowohl steril als auch weitgehend partikelfrei, da die vorhergehende Behandlung des Behälters mit dem Sterilisations- beziehungsweise Desinfektionsmedium bereits sämtliche Partikel und mikrobiologische Belastungen fortgespült beziehungsweise zerstört hat. Entsprechend kann durch die Führung des Spülmediums im Kreislauf ein weiter reduzierter Einsatz von Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittel beim Ansetzen des Behandlungsmediums im gemeinsamen Behandlungsmedienreservoir verwendet werden, da das auf dies Weise zurückgeführte Behandlungsmedium bereits sterilisiert beziehungsweise desinfiziert ist. Weiterhin kann der gesamte Frischwasserverbrauch reduziert werden.
  • Weiterhin ist bevorzugt die Vorrichtung zum Inaktivieren oder Zersetzen des Behandlungsmediums so schaltbar, dass in einem Betriebszustand der Desinfektion die Vorrichtung entsprechend abgeschaltet wird, derart, dass auch der zweite Behandlungsmedienkanal mit dem nicht inaktivierten Behandlungsmedium beaufschlagt wird und entsprechend auf diese Weise ebenfalls desinfiziert beziehungsweise sterilisiert werden kann.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • Bevorzugte weitere Ausführungsformen und Aspekte der vorliegenden Erfindung werden durch die nachfolgende Beschreibung der Figuren näher erläutert. Dabei zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung der Vorrichtung; und
    • 2 einen schematischen Schaltplan der Vorrichtung zum Desinfizieren und Spülen von Behältern.
  • Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
  • Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele anhand der Figuren beschrieben. Dabei werden gleiche, ähnliche oder gleichwirkende Elemente in den unterschiedlichen Figuren mit identischen Bezugszeichen bezeichnet und auf eine wiederholte Beschreibung dieser Elemente wird verzichtet, um Redundanzen zu vermeiden.
  • In 1 ist schematisch eine Vorrichtung 1 zum Desinfizieren beziehungsweise Sterilisieren und Spülen von Behältern gezeigt. Es handelt sich bei der Vorrichtung 1 um einen Rundläuferrinser mit einem Rundläuferkarussell, welches um eine Rinserachse 100 herum rotieren kann. Mit der Vorrichtung 1 soll ein schematisch dargestellter Behälter 10 mit einem Desinfektionsbeziehungsweise Sterilisationsmedium beaufschlagt werden und nachfolgend so gespült werden, dass in einer Getränkeabfüllanlage ein Lebensmittel sofort in den Behälter 10 eingefüllt werden kann, ohne dass eine Beeinträchtigung durch das vorher verwendete Desinfektionsbeziehungsweise Sterilisationsmedium befürchtet werden muss.
  • Der Behälter 10 ist dabei mit seiner Mündung 12 nach unten gerichtet über einer Düse 2 gehalten, wobei aus der Düse 2 die entsprechenden Behandlungsmedien in den Innenraum des Behälters 10 eingespritzt werden. Die Behandlungsmedien laufen dann aus dem Innenraum des Behälters 10 über die Mündung 12 des Behälters 10 wieder aus. Die Düse 2 schließt in dem gezeigten Ausführungsbeispiel entsprechend mit der Mündung 12 des Behälters 10 nicht abdichtend ab, sondern es besteht zumindest ein Ringspalt zwischen der Mündung 12 und der Düse 2.
  • In einem Rundläuferrinser sind eine Vielzahl solcher Düsen 2 mit Vorrichtungen zum Anordnen der zu behandelnden Behälter 10 in der in 1 exemplarisch gezeigten Form vorgesehen, wobei die einzelnen Düsen 2 um den Umfang des Rundläuferkarussells herum verteilt sind, um einen quasi kontinuierlichen Betrieb des Rinsers in einer Produktionslinie zu ermöglichen.
  • Die Düse 2 wird über einen ersten Behandlungsmedienkanal 3 mit einem Desinfektionsbeziehungsweise Sterilisationsmedium versorgt. Über den ersten Behandlungsmedienkanal 3 findet entsprechend ein Transport des über einen gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf 5 bereitgestellten Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmediums statt.
  • Ein zweiter Behandlungsmedienkanal 4 ist vorgesehen, welcher an der Düse 2 das Spülmedium bereitstellt, welches den Innenraum des Behälters 12 so vorbereiten soll, dass das Füllprodukt unmittelbar danach eingefüllt werden kann. Entsprechend soll das Spülmedium, welches über den zweiten Behandlungsmedienkanal 4 zugeführt wird, sowohl steril beziehungsweise zumindest desinfiziert sein, zum anderen aber keine aktiven Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmedienreste aufweisen, sondern im Wesentlichen die Eigenschaften von sterilem Wasser haben. Im Stand der Technik wurde zum Spülen des Behälters 10 entsprechend steriles Wasser vorgesehen.
  • Der erste Behandlungsmedienkanal 3 und der zweite Behandlungsmedienkanal 4 werden in dem gezeigten Ausführungsbeispiel über einen gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf 5 gespeist, so dass das Ausgangsmedium für die in den beiden Behandlungsmedienkanälen 4, 5 zugeführten Behandlungsmedien die gleichen Eigenschaften aufweist. Über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf 5 findet entsprechend ein Zuführen von Behandlungsmedium aus einem gemeinsamen Behandlungsmedienreservoir, welches in der 1 nicht gezeigt ist, statt. Das Behandlungsmedium aus dem gemeinsamen Behandlungsmedienreservoir kann beispielsweise über einen Drehverteiler und den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf 5 auf den sich drehenden Teil der Vorrichtung 1 beziehungsweise des Rinsers übergeben werden. Der gemeinsame Behandlungsmedienzulauf 5 kann dann im Rinser bis zu der in der 1 gezeigten Verzweigung in den ersten Behandlungsmedienkanal 4 und den zweiten Behandlungsmedienkanal 5 für jede Düse 2 geführt werden. Alternativ können der erste Behandlungsmedienkanal 4 und der zweite Behandlungsmedienkanal 5 auch mehrere oder alle Düsen 2 des jeweiligen Rundläuferrinsers mit den jeweiligen Behandlungsmedien versorgen.
  • Um in dem zweiten Behandlungsmedienkanal 4 eine Zersetzung beziehungsweise Inaktivierung des Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittels in dem über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf 5 zugeführten Behandlungsmediums zu erreichen, ist eine Vorrichtung 6 zum Inaktivieren beziehungsweise Zersetzen des Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittels vorgesehen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung 6 zum Inaktivieren beziehungsweise Zersetzen des Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittels in Form einer UV-Lampe ausgebildet, so dass das in dem zweiten Behandlungsmedienkanal 4 vorliegende Behandlungsmedium mittels der UV-Lampe mit UV-Licht beaufschlagt wird.
  • Entsprechend ist in dem Abschnitt 40 des zweiten Behandlungsmedienkanals 4, welcher stromabwärts der Vorrichtung 6 zum Inaktivieren oder Zersetzen des Desinfektions- oder Sterilisationsmittels vorgesehen ist, das zugeführte Behandlungsmedium nicht mehr mit aktivem Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittel versehen, da dieses inaktiviert oder zersetzt wurde.
  • Das sich in dem Abschnitt 40 des zweiten Behandlungsmedienkanals 4 befindliche Behandlungsmedium hat entsprechend Eigenschaften, welche dem von sterilisiertem Waser gleichen. Insbesondere ist es steril beziehungsweise desinfiziert, da es vor der Behandlung mittels der Vorrichtung 6 mit dem Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittel versetzt war und zusammen mit diesem über die gemeinsame Behandlungsmedienzufuhr 5 zugeführt wurde. Das Behandlungsmedium wird dabei besonders bevorzugt als wässrige Lösung eines Desinfektions- oder Sterilisationsmittels über die gemeinsame Behandlungsmedienzufuhr 5 bereitgestellt.
  • Das in dem Abschnitt 40 des zweiten Behandlungsmedienkanals 4 vorliegende Behandlungsmedium, welches steriles Wasser mit den inaktivierten oder zersetzten Komponenten des Desinfektions- oder Sterilisationsmediums ist, kann entsprechend zum Spülen des Innenraums des Behälters 10 verwendet werden, um Desinfektions- oder Sterilisationsmittelreste aus dem Behälter 10 zu entfernen, so dass dieser nachfolgend unmittelbar mit dem Füllprodukt befüllt werden kann.
  • Durch die gemeinsame Anbindung des ersten Behandlungsmedienkanals 3 und des zweiten Behandlungsmedienkanals 4 über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf 5 kann erreicht werden, dass sowohl das Behandlungsmedium zur Desinfektion beziehungsweise Sterilisation bereitgestellt werden kann, als auch auf einfache Weise ein Spülmedium bereitgestellt werden kann, welches im Wesentlichen die Eigenschaften von sterilem Wasser hat. Eine separate Vorrichtung zum Erzeugen sterilen Wassers wird daher für diesen Rinser nicht benötigt.
  • Weiterhin muss zum Übergeben des in einer zentralen Bereitstellungsvorrichtung bereitgestellten Behandlungsmediums an den drehenden Teil des Rinsers lediglich ein einziges Medium, nämlich die wässrige Lösung des Desinfektions- oder Sterilisationsmediums, beispielsweise über einen Drehverteiler an den drehenden Teil übergeben werden und nicht, wie im Stand der Technik, das zumindest das Desinfektionsmedium und das Spülmedium.
  • Entsprechend resultiert ein deutlich vereinfachter Aufbau der Vorrichtung, welcher gleichzeitig auch eine einfache und kostengünstige Bereitstellung des steilen Spülmediums ermöglicht, ohne dass eine aufwändige Vorrichtung zum Sterilisieren von Wasser bereitgestellt werden müsste.
    Soll im Reinigungsbetrieb bei der periodischen oder außerplanmäßigen Reinigung und Sterilisierung der Produktionsanlage eine vollständige Sterilisierung oder Desinfektion der Vorrichtung 1 vorgenommen werden, beispielsweise in einer Produktionspause oder beim Durchführen der periodischen Reinigung der Abfüllanlage, kann die Vorrichtung 6 zum Inaktivieren oder Zersetzen ausgeschaltet werden, derart, dass der erste Behandlungsmedienkanal 3 und der zweite Behandlungsmedienkanal 4 jeweils mit dem Desinfektion- beziehungsweise Sterilisationsmedium über seine gesamte Länge hinweg vollständig beaufschlagt werden, so dass sämtliche Behandlungsmedienkanäle, insbesondere auch der Abschnitt 40 des zweiten Behandlungsmedienkanals 4, desinfiziert beziehungsweise sterilisiert werden, ebenso wie der Austrittsbereich an der Düse 2.
  • In 2 ist schematisch ein hydraulischer Schaltplan der Vorrichtung 1 gezeigt. Über einen beispielweise mittels eines Drehverteilers bereitgestellten gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf 5 wird das Behandlungsmedium sowohl dem ersten Behandlungsmediumkanal 3 als auch dem zweiten Behandlungsmedienkanal 4 zugeführt. Die Vorrichtung 6 zum Inaktivieren oder Zersetzen ist in dem zweiten Behandlungsmedienkanal 4 so vorgesehen, dass in dem stromabwärts der Vorrichtung 6 vorgesehenen Abschnitt 40 des zweiten Behandlungsmedienkanals 4 ein Behandlungsmedium vorliegen kann, in welchem das jeweilige Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmittel neutralisiert beziehungsweise zersetzt ist. Die auf diese Weise vorbereiteten Behandlungsmedien werden der Düse 2 zugeführt, derart, dass zumindest der Innenraum des Behälters 10 desinfiziert beziehungsweise sterilisiert und dann gespült werden kann.
  • Beim Behandeln des Behälters 10 mit dem Behandlungsmedium aus dem ersten Behandlungsmedienkanal 3 wird das aus dem Behälter 10 beziehungsweise aus der Behältermündung 12 wieder auslaufende Behandlungsmedium durch einen ersten Behandlungsmedienauffang 70 aufgefangen und anschließend verworfen.
  • Wird der Behälter 10 jedoch mit dem über das den zweiten Behandlungsmedienkanal bereitgestellte Behandlungsmedium, welches durch die Vorrichtung 6 neutralisiert wurde, gespült, wird das aus der Mündung 12 des Behälters 10 wieder auslaufende Spülmedium in einem zweiten Behandlungsmedienauffang 72 aufgefangen, von welchem aus es in einer Rückführung 74 einer Bereitstellvorrichtung für das Behandlungsmedium, welches dann über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf 5 wiederum zugeführt wird, zurückgeführt wird. Das über den zweiten Behandlungsmedienauffang 72 aufgefangene Spülmedium ist steril und im Wesentlichen partikelfei, da der Behälter 10 bereits vorher mittels des Desinfektions- beziehungsweise Sterilisationsmediums ausreichend gespült wurde.
  • Ein Ausgleich für das über den ersten Behandlungsmedienauffang 70 verworfene Volumen des Behandlungsmediums wird über eine Zufuhr von Wasser über einen Wasserzulauf 76 ausgeglichen, wobei das über dem zweiten Behandlungsmedienauffang 72 aufgefangene Behandlungsmedium beispielsweise in einem Zwischenspeicher 78 aufgefangen werden kann und der Wasserzulauf 76 in den Zwischenspeicher mündet. Entsprechend kann das über die Rückführung 74 zurückgeführte Behandlungsmediengemisch in einem Strom zurückgeführt werden, welcher dem Strom des über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf 5 zugeführten Behandlungsmediums im Wesentlichen entspricht. Eine Aufbereitung des über die Rückführung 74 zurückgeführten Gemisches aus Spülmedium und Frischwasser, welches über den Wasserzulauf 76 bereitgestellt wird, findet in einer nicht gezeigten Aufbereitungsvorrichtung statt.
  • Zusätzlich vorgesehen ist eine Greiferschmierung 8, wobei die Greifer für die jeweiligen Behälter 10 über die Greiferschmierung 8 mit Frischwasser beaufschlagt werden, wobei das Frischwasser über eine Frischwasserzuführung 80 zugeführt wird.
  • Soweit anwendbar, können alle einzelnen Merkmale, die in den einzelnen Ausführungsbeispielen dargestellt sind, miteinander kombiniert und/oder ausgetauscht werden, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorrichtung zum Sterilisieren beziehungsweise Desinfizieren und Spülen von Behältern
    10
    Behälter
    12
    Mündung
    100
    Rinserachse
    2
    Düse
    3
    erster Behandlungsmedienkanal
    4
    zweiter Behandlungsmedienkanal
    40
    Abschnitt des zweiten Behandlungsmedienkanals
    5
    gemeinsamer Behandlungsmedienzulauf
    6
    Vorrichtung zum Inaktivieren oder Zersetzen
    70
    erster Behandlungsmedienauffang
    72
    zweiter Behandlungsmedienauffang
    74
    Rückführung
    76
    Wasserzulauf
    78
    Zwischenspeicher
    8
    Greiferschmierung

Claims (10)

  1. Vorrichtung (1) zum Behandeln eines Behälters (10) in einer Getränkeabfüllanlage, bevorzugt zum Sterilisieren oder Desinfizieren des Behälters, umfassend eine Düse (2) zum Beaufschlagen des Behälters (10) mit Behandlungsmedien, einen ersten Behandlungsmedienkanal (3) zum Zuführen eines Desinfektions- oder Sterilisationsmediums zu der Düse (2) und eine zweiten Behandlungsmedienkanal (4) zum Zuführen eines Spülmediums zu der Düse (2), dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Behandlungsmedienkanal über einen gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf (5) gespeist werden, so dass über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf (5) ein Behandlungsmedium als Sterilisations- beziehungsweise Desinfektionsmedium zugeführt wird, und eine Vorrichtung (6) zum Inaktivieren oder Zersetzen eines Sterilisations- oder Desinfektionsmittels in dem zweiten Behandlungsmedienkanal (4) angeordnet ist.
  2. Vorrichtung (1) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (6) zum Inaktivieren oder Zersetzen eine UV-Quelle oder UV-Lampe ist, welche so auf den zweiten Behandlungsmedienkanal (4) wirkt, dass das darin aufgenommene Behandlungsmedium mit UV-Licht bestrahlt wird.
  3. Vorrichtung (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die UV-Quelle oder die UV-Lampe UV-Licht mit einer Wellenlänge von 300 bis 400 Nanometer, bevorzugt 330 bis 370 Nanometer, besonders bevorzugt von 350 Nanometer emittiert.
  4. Vorrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über den gemeinsamen Behandlungsmedienzulauf (5) ein Behandlungsmedium in Form einer wässrigen Lösung von Chlordioxid als Sterilisations- beziehungsweise Desinfektionsmedium zugeführt wird.
  5. Vorrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl an Düsen (2) in einem Rundläuferrinser aufgenommen ist.
  6. Vorrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der gemeinsame Behandlungsmedienzulauf (5) einen Drehverteiler umfasst.
  7. Vorrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Düse (2) eine Auffangvorrichtung (7) zum Auffangen des aus dem behandelten Behälter (10) ablaufenden Behandlungsmediums vorgesehen ist, wobei die Auffangvorrichtung (7) einen ersten Behandlungsmedienauffang (70) aufweist, welcher das über den ersten Behandlungsmedienkanal (3) zugeführte Behandlungsmedium auffängt und einem Abfluss zuführt und einen zweiten Behandlungsmedienauffang (72) aufweist, welcher das über den zweiten Behandlungsmedienkanal (4) zugeführte Spülmedium auffängt und dieses über einen Rücklauf (74) einer Behandlungsmedienaufbereitung zuführt.
  8. Vorrichtung (1) gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Behandlungsmedienauffang (72) in einen Zwischenspeicher (78) mündet, welcher zusätzlich über einen Wasserzulauf (76) mit Frischwasser gespeist ist.
  9. Vorrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (6) zum Inaktivieren oder Zersetzen eines Sterilisations- oder Desinfektionsmittels während einer Reinigungsphase der Vorrichtung (1) abschaltbar ist, um auch den zweiten Behandlungsmedienkanal (4, 40) mit einem Desinfektions- oder Sterilisationsmedium zu beaufschlagen.
  10. Verfahren zum Sterilisieren oder Desinfizieren von Behältern (10) in einer Getränkeabfüllanlage, umfassend das Beaufschlagen eines zu behandelnden Behälters (10) mit einem ersten Behandlungsmedium, welches ein Sterilisations- oder Desinfektionsmittel aufweist, und nachfolgendes Spülen des Behälters mit dem Behandlungsmedium, welches das Desinfektions- oder Sterilisationsmittel umfasst, wobei das Desinfektions- oder Sterilisationsmittel vor dem Spülen des Behälters mittels einer Vorrichtung (6) zum Inaktivieren oder Zersetzen inaktiviert oder zersetzt wurde.
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