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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Überwachen von Personen in einer Einrichtung, wie z. B. einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, gemäß dem Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche.
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Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, befinden sich häufig in einem kritischen Gesundheitszustand oder müssen aus anderen Gründen, z. B. wegen körperlicher Gebrechlichkeit, überwacht werden. Um solchen Personen in Notfällen schnell helfen zu können, wurden verschiedene technische Systeme entwickelt, die Notfälle erkennen und automatisch Hilfe anfordern können.
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Eine erste Art von Systemen umfasst ein stationäres oder ggf. mobiles Gerät, das im Notfall einen Alarm an eine bestimmte Person oder eine Leitzentrale sendet. Derartige Systeme werden auch als Notruf- oder Schwesternruf-Systeme bezeichnet. Diese Systeme setzen allerdings voraus, dass in der Regel der Patient selbst aktiv einen Alarm auslöst. Wenn der Patient schläft, hilflos ist, oder den Alarmknopf z. B. nach einem Sturz nicht erreicht, kann er den Alarm nicht auslösen.
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Eine andere Gruppe von Patientenüberwachungssystemen umfasst eine Sensoreinheit, die vom Patienten am Körper getragen wird und ständig Vitaldaten, wie z. B. die Herzfrequenz, den Puls oder die Temperatur misst und diese an ein mobiles Gerät (z. B. ein Mobiltelefon, Tablet, etc.), das sich im Besitz des Patienten befindet, sendet. Das mobile Gerät überträgt die Messdaten dann über das Internet oder eine Telefonverbindung an eine Person, die im Notfall Hilfe leisten kann. Alternativ werden die Messdaten lediglich in einer Datenbank, wie z. B. einem Cloudserver, gespeichert, so dass sie von befugten dritten Personen, wie z. B. einem Arzt oder einem Versicherungsangestellten, ausgewertet werden können.
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Darüber hinaus sind verschiedene Ortungssysteme bekannt, mit denen die Position von Personen bzw. Patienten überwacht werden kann. Diese Systeme können aber lediglich den Standort von Personen erfassen, und messen in der Regel keine Vitaldaten. Infolge dessen können auch keine gesundheitlichen Notfälle erkennen und gegebenenfalls Personen zu Hilfe rufen.
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Es ist nun eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Patientenüberwachungs- und Alarmsystem sowie ein entsprechendes Verfahren zu schaffen, mit dem durch Messung von Vitaldaten und/oder Bewegungsdaten einer Person eine medizinische Notfallsituation automatisch erkannt werden kann. Die von den überwachten Personen am Körper getragenen Sensoreinheiten sollten dabei eine möglichst lange Lebensdauer aufweisen. Außerdem sollte ein Alarm derart generiert werden, dass der notleidenden Person möglichst schnell Hilfe geleistet werden kann.
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Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die in den unabhängigen Patentansprüchen angegebenen Merkmale. Weitere Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Gemäß der Erfindung wird ein Verfahren zum Überwachen von Personen in einer stationären Einrichtung, wie z. B. einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, vorgeschlagen, bei dem Vitaldaten und/oder Bewegungsdaten einer überwachten Person mittels einer am Körper getragenen Sensoreinheit gemessen und per Funk in die Umgebung gesendet werden. Unter dem Begriff „Messdaten“ werden dabei die eigentlichen Messwerte verstanden, wie z. B. Puls-, Herzfrequenz- oder Temperaturwerte, die noch nicht weiter verarbeitet und insbesondere nicht in Bezug auf das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer medizinischen Notsituation ausgewertet wurden. Je nach Aufenthaltsort der Person wird das von der Sensoreinheit gesendete Signal von einem oder mehreren in der Umgebung installierten Gateways empfangen und von diesen an eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung weitergeleitet. Außerdem wird die Position der überwachten Person bestimmt. Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung wertet die Messdaten aus und ermittelt, ob sich die überwachte Person in einer medizinischen Notsituation befindet. Falls eine Notsituation erkannt wurde, erzeugt sie ein Alarmsignal, welches an einen oder mehrere ausgewählte Alarmsignal-Empfänger ausgegeben wird. Die Auswahl der Empfänger ist dabei abhängig von der aktuellen Position der überwachten Person. Dadurch ist es möglich, gezielt diejenigen Hilfspersonen zu alarmieren, die sich in der Nähe der notleidenden Person aufhalten. Der notleidenden Person kann somit schnell geholfen werden. Das erfindungsgemäße Verfahren bietet außerdem den Vorteil, dass die Sensoren auch über lange Zeiträume ohne Wartungsintervall bzw. Batterieaustausch nutzbar und die Betriebskosten entsprechend gering sind. Eine flächendeckende systematische Überwachung weitgehend aller Patienten einer Einrichtung wird aus Kostensicht und organisatorisch so erst möglich.
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Unter der Bezeichnung „Vitaldaten“ werden im Rahmen dieser Anmeldung insbesondere Daten mit gesundheitlicher Relevanz verstanden, wie z. B. Herzrhythmus, Herzfrequenz, Puls, Körper-/Hauttemperatur, Blutsauerstoff, Hautdurchblutung, Hautblutvolumen, etc.. Bewegungsdaten sind insbesondere solche Größen, anhand derer festgestellt werden kann, ob die überwachte Person gestürzt ist, also beispielsweise Geschwindigkeits- oder Beschleunigungswerte.
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Die aktuelle Position, an der sich die überwachte Person gerade aufhält, kann beispielsweise aus den unterschiedlichen Signalstärken ermittelt werden, mit denen verschiedene Gateways das von der Sensoreinheit ausgesendete Signal empfangen. Wahlweise könnte natürlich auch eine GPS-Empfänger die Position der überwachten Person ermitteln oder eine andere Ortungstechnologie eingesetzt werden.
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Die Sensoreinheiten können zur Übertragung der Daten z. B. ein Funkprotokoll nutzen, wie es in der
DE 19959545 A1 beschrieben ist.
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Eine erfindungsgemäße Sensoreinheit sendet neben den eigentlichen Messdaten vorzugsweise auch eine zusätzliche Kennung, wie z. B. eine Identifikationsnummer an die umliegenden Gateways, die es ermöglicht, die Sensoreinheit einer bestimmten Person zuzuordnen. Aus einer Datenbank kann beispielsweise ausgelesen werden, an welche Person eine bestimmte Sensoreinheit mit einer bestimmten Kennung ausgegeben wurde, und in welcher Station bzw. welchem Zimmer die Person untergebracht ist. Bei einem Notfall ist es somit möglich, gezielt die Heimatstation bzw. das dort beschäftigte Personal zu alarmieren.
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Gemäß einer speziellen Ausführungsform der Erfindung sendet eine erfindungsgemäße Sensoreinheit neben den eigentlichen Messdaten auch einen Zählwert, wie z. B. einen Zeitstempel an die umliegenden Gateways, der anzeigt, um welche Messung es sich handelt. Die einzelnen Datensätze, welche die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung von den verschiedenen Gateways empfängt, können somit eindeutig einer Messung bzw. einem bestimmten Sensorsignal zugeordnet werden.
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Wenn eine Notsituation festgestellt wurde, erzeugt die Datenverarbeitungseinrichtung ein Alarmsignal und sendet dieses vorzugsweise an solche Hilfskräfte, die sich in der Nähe der notleidenden Person aufhalten.
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Als Alarmsignal-Empfänger kann ein stationäres Gerät, wie z. B. ein in einem Zimmer fest installierter Bildschirm, oder ein mobiles Gerät, wie z. B. ein Handy, dienen.
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Befindet sich die notleidende Person innerhalb eines Gebäudeteils bzw. in einer Station, in dem bzw. der sie untergebracht ist (Heimatstation), wird das Alarmsignal vorzugsweise an einen stationären Empfänger der Station und/oder an einen oder mehrere mobile Empfänger des Personals der Station gesendet. Das Alarmsignal wird in diesem Fall vorzugsweise an keinen weiteren Empfänger außerhalb der Heimatstation gesendet.
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Befindet sich die notleidende Person außerhalb seiner Heimatstation, wird das Alarmsignal vorzugsweise an einen oder mehrere in der Nähe befindliche Empfänger gesendet. Dies können beispielsweise mobile Geräte von Hilfskräften sein, die sich in der Nähe aufhalten. Alternativ oder zusätzlich kann das Alarmsignal auch an einen oder mehrere stationäre Empfänger in der nächstgelegenen Station gesendet werden. Der notleidenden Person kann somit schnell Hilfe geleistet werden. Darüber hinaus wird vorzugsweise die Heimatstation des Patienten bzw. das Personal der Heimatstation über den Notfall informiert.
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Voraussetzung für die selektive Auswahl der Alarmempfänger in Bezug auf die relative Nähe zum Notfallpatienten ist, dass der Aufenthaltsort des Personals entweder genau bekannt ist oder zumindest ein bestimmter Aufenthaltsort als wahrscheinlich gilt. Gemäß einer ersten Ausführungsart der Erfindung wird der Aufenthaltsort einer Hilfskraft überwacht. Der Aufenthaltsort einer Hilfskraft kann prinzipiell durch jede bekannte Technologie, z. B. durch Handyortung, per GPS, oder mit Hilfe eines eigens dafür vorgesehenen Sensors ermittelt werden.
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Gemäß einer zweiten Ausführungsart der Erfindung wird nicht ständig der aktuelle Aufenthaltsort der einzelnen Hilfskräfte (z. B. Pfleger, Ärzte oder Krankenschwestern) überwacht, sondern es wird lediglich ermittelt, welche Mitarbeiter einer Station als „im Dienst“ eingeloggt bzw. registriert sind. Bei einem medizinischen Notfall eines Patienten können dann ein oder mehrere der in der Station registrierten Mitarbeiter und/oder die Mitarbeiter eine nächstgelegenen Station alarmiert werden.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsart der Erfindung wird ermittelt, welche Endgeräte einer Station (z.B. stationärer Stationsrechner, mobile Endgeräte), gerade aktiv bzw. im System eingeloggt sind. Bei einem medizinischen Notfall eines Patienten kann somit ein Alarm an eines oder mehrere der aktiven Endgeräte der Station und/oder an aktive Endgeräte einer nächstgelegenen Station gesendet werden.
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Gemäß einer speziellen Ausführungsform der Erfindung enthält das von den Sensoreinheiten ausgesendete Sensorsignal wenigstens die Messdaten, eine eindeutige Identifikationsnummer und einen Zählwert, wie z. B. einen Zeitstempel, anhand dessen die Messdaten einer bestimmten Messung zugeordnet werden können.
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Wenn ein Gateway ein Signal von einer Sensoreinheit empfängt, überträgt es die von der Sensoreinheit empfangenen Daten und vorzugsweise auch eine Information über die Signalstärke des empfangenen Signals an die Datenverarbeitungseinrichtung. Aus den unterschiedlichen Signalstärken kann die Datenverarbeitungseinrichtung schließlich ermitteln, wo sich die Person aufhält.
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Das von der Datenverarbeitungseinrichtung erzeugte Alarmsignal enthält vorzugsweise eine Information über den Namen und die Position der sich im Notfall befindenden Person. Ein Helfer weiß somit genau, um wen es sich handelt und wo sich der Notfall abgespielt hat.
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Gemäß der Erfindung ist vorzugsweise vorgesehen, dass ein Helfer, den ein Alarmsignal erreicht hat, den Alarm bestätigt und damit aufhebt. Zur Bestätigung kann er beispielsweise eine Taste an seinem mobilen Gerät betätigen oder eine Spracheingabe vornehmen. Die Bestätigung bewirkt vorzugsweise, dass der Alarm an den mobilen Geräten anderer Alarmsignal-Empfänger erlischt oder als erledigt gekennzeichnet wird. Die anderen Alarmsignal-Empfänger werden auf diese Weise informiert, dass sich bereits jemand um diesen Notfall kümmert.
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Die Erfindung betrifft auch ein System zum Überwachen von Personen in einer stationären Einrichtung, wie z. B. einem Krankenhaus. Das erfindungsgemäße Überwachungssystem umfasst mehrere Sensoreinheiten für die in der Einrichtung zu überwachenden Personen, von denen jeweils eine Sensoreinheit von einer zu überwachenden Person am Körper getragen wird und Vitaldaten und/oder Bewegungsdaten der jeweiligen Person misst, wobei die Sensoreinheiten ferner einen Sender zum Senden von Messdaten aufweisen; mehrere Gateways, die die von den Sensoreinheiten gemessenen Messdaten empfangen und an eine Datenverarbeitungseinrichtung weiterleiten; und die Datenverarbeitungseinrichtung. Die Datenverarbeitungseinrichtung wertet die von den Gateways empfangenen Messdaten aus und ermittelt, ob sich eine Person in einer Notsituation befindet. Falls eine Notsituation erkannt wurde, erzeugt sie ein Alarmsignal und sendet dieses an mehrere ausgewählte Empfänger, wobei die Auswahl der Empfänger von der Position der Person abhängt.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
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1 den Grundriss eines Krankenhauses, das mit verschiedenen Komponenten eines Systems zur Überwachung von Patienten ausgestattet ist, wobei im dargestellten Beispiel ein Patient einen Notfall auf seinem Zimmer erleidet;
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2 den Grundriss eines Krankenhauses, das mit verschiedenen Komponenten eines Systems zur Überwachung von Patienten ausgestattet ist, wobei im dargestellten Beispiel ein Patient in der Gartenanlage des Krankenhauses einen Notfall erleidet;
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3 die wesentlichen Verfahrensschritte eines Verfahrens zum Überwachen von Personen in einer stationären Einrichtung.
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Ausführungsformen der Erfindung
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1 zeigt einen Grundriss eines Krankenhauses 10 mit mehreren Krankenstationen 13a, 13b, die auf dem Gelände des Krankenhauses 10 verteilt angeordnet sind. Jede Station 13a, 13b hat mehrere Zimmer Z1–Z15, einen Flur 11 und ein Stationszimmer 5a bzw. 5b. Die Station 13a umfasst zusätzlich noch einen Aufzug 16 und einen zentralen Serverraum mit einer Datenverarbeitungseinrichtung 4. Die Einrichtung 10 verfügt über einen Park mit Spazierwegen 17 und eine im Park befindlichen Cafeteria 9.
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Das Krankenhaus 10 ist mit einem Patientenüberwachungssystem ausgestattet, mittels dessen der Gesundheitszustand der einzelnen Patienten 1 abgefragt und ausgewertet wird, um Notsituationen möglichst schnell erkennen zu können.
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Das Überwachungssystem umfasst hierzu eine Reihe von Sensoreinheiten 2, welche verschiedene Vitaldaten und/oder Bewegungsdaten der einzelnen Patienten 1 messen. Die Sensoreinheiten 2 werden von den Patienten am Körper getragen und können beispielsweise in einem Brustgurt oder einer anderen Vorrichtung integriert sein. Je nach Ausführung messen die Sensoreinheiten 2 beispielsweise die Herzfrequenz, den Puls, die Körpertemperatur, den Blutsauerstoff, die Hautdurchblutung, das Hautblutvolumen oder andere medizinische Parameter. Alternativ oder zusätzlich können die Sensoreinheiten 2 auch Bewegungsdaten zu messen, anhand derer festgestellt werden kann, ob der Patient 1 gestürzt ist. In diesem Fall enthalten die Sensoreinheiten 2 beispielsweise einen Bewegungs-, Geschwindigkeits- oder Beschleunigungssensor.
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Die von einer Sensoreinheit 2 aufgezeichneten Messdaten werden über eine integrierte Funkschnittstelle in die Umgebung gesendet und von einem oder mehreren Gateways 3 empfangen, die sich innerhalb der Reichweite des Funksignals befinden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind in jedem der Krankenzimmer Z1–Z15 sowie an verschiedenen anderen Positionen innerhalb und außerhalb des Gebäudes 10 Gateways 3 installiert. Die Gateways 3 leiten das empfangene Signal dann weiter an eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 4.
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Gemäß der Erfindung enthält ein Sensorsignal die reinen Messdaten, die noch nicht weiter verarbeitet und insbesondere nicht in Bezug auf das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer medizinischen Notsituation ausgewertet wurden. Daneben können noch weitere Daten enthalten sein.
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Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 4 wertet die Messdaten aus und ermittelt, ob sich einer der überwachten Patienten 1 in einer medizinischen Notsituation befindet. Falls eine Notsituation erkannt wurde, erzeugt sie ein Alarmsignal, welches an mehrere ausgewählte Alarmsignal-Empfänger 7a, b; 8a–e ausgegeben wird. Die Auswahl der Empfänger 7a, b; 8a–e ist dabei abhängig von der aktuellen Position des notleidenden Patienten 1. Dadurch ist es möglich, gezielt diejenigen Hilfspersonen 6a–6e zu alarmieren, die sich in der Nähe des notleidenden Patienten 1 aufhalten. Dem notleidenden Patienten 1 kann somit schnell geholfen werden.
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Diejenige Hilfskraft 6a–6e, die sich der Sache annimmt, kann den Alarm an ihrem mobilen Gerät bestätigen und damit aufheben. Hierzu kann sie beispielsweise eine Taste an ihrem Handy oder Pager drücken, eine Spracheingabe vornehmen oder den Alarm in anderer Weise bestätigen. Alternativ kann sie die Bestätigung an einem der Empfänger 7a, 7b, 8a–e vornehmen. Durch diese Bestätigung zeigt sie ihren Kollegen, die ebenfalls einen Alarm erhalten haben, an, dass sich bereits jemand um den Notfall kümmert. Die Bestätigung bewirkt vorzugsweise auch, dass der Alarm an den mobilen Geräten 8b, 8e der anderen Alarmsignal-Empfänger erlischt bzw. als erledigt gekennzeichnet wird.
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In dem in 1 dargestellten Beispiel wird angenommen, dass ein Patient 1x, der sich auf seinem Zimmer Z1 aufhält, einen Notfall erleidet (z. B. niedriger Blutdruck). Dies wird von der zentralen DV-Einrichtung 4 erkannt und ein entsprechender Alarm ausgegeben. Da der Notfall in der Heimatstation 13a des Patienten 1x aufgetreten ist, wird der Alarm an einem Bildschirm 7a im Stationszimmer 5a angezeigt und ferner an die mobilen Geräte 8a–c der Krankenschwestern 6a–6c der Station 13a übertragen. An den Geräten 7a, 8a–8c wird vorzugsweise angezeigt, um welchen Patienten 1x es sich handelt, wo sich der Patient 1x aufhält und aus welchem Grund der Alarm ausgelöst wurde.
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Die Krankenschwester 6a, die sich in der Nähe des Zimmers Z1 aufhält, quittiert den Alarm, indem sie in diesem Fall eine Taste Ihres mobilen Geräts 8a drückt, und macht damit kenntlich, dass sie sich um den Patienten kümmern wird. Für die anderen Schwestern 6b, 6c ist der Alarm damit erledigt.
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2 zeigt den Grundriss des Krankenhauses 10 von 1, das wiederum mit einem erfindungsgemäßen Patientenüberwachungssystem ausgestattet ist. In diesem Fall wird angenommen, dass ein Patient 1x, der sich in der Gartenanlage des Krankenhauses 10 aufhält, einen Notfall erleidet. Diejenigen Schwestern, die sich am nächsten am Patienten 1x befinden, sind die Schwestern 8d und 8e.
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Darüber hinaus befindet sich der notleidende Patient 1x näher an der Krankenstation 13b als an seiner Heimatstation 13a.
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Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 4 erkennt wiederum die Notsituation und gibt ein entsprechendes Alarmsignal an bestimmte Empfänger aus. Wegen der Nähe zur Station 13b wird in diesem Fall ein Alarm am Bildschirm 7b im Stationszimmer 5b ausgelöst. Außerdem wird der Alarm an die mobilen Geräte 8e, 8d derjenigen Schwestern 6e, 6d gesendet, die sich am nächsten zum notleidenden Patienten 1x aufhalten. Eine dieser Personen kann somit schnell zu Hilfe eilen. Darüber hinaus wird vorzugsweise auch die Heimatstation 13a des Patienten 1 über den Notfall informiert, indem beispielsweise ein Alarmsignal an das Stationszimmer 5a der Station 13a gesendet wird.
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Das erfindungsgemäße Patientenüberwachungssystem ist vorzugsweise so konfiguriert, dass in verschiedenen Notfallszenarien, abhängig vom Ort, an dem sich die notleidende Person 1 aufhält, verschiedene Alarmsignal-Empfänger über die Notsituation informiert werden. Welche oder wie viele Alarmsignal-Empfänger bei welchem Szenario alarmiert werden, kann vorzugsweise vom Nutzer des erfindungsgemäßen Patientenüberwachungssystems nach eigenen Gesichtspunkten definiert werden. Der Nutzer bzw. Systemadministrator könnte z. B. auch festlegen, dass immer drei oder 5 Hilfskräfte alarmiert werden, die sich am nächsten am Notfallpatienten aufhalten.
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3 zeigt die wesentlichen Verfahrensschritte eines Verfahrens zum Überwachen von Patienten 1 in einer stationären Einrichtung, wie es vorstehend beschrieben wurde. Dabei werden in einem Schritt S1 Vitaldaten und/oder Bewegungsdaten eines Patienten 1 mittels einer am Körper getragenen Sensoreinheit 2 gemessen. Die von der Sensoreinheit 2 erfassten Messdaten werden dann per Funk in die Umgebung gesendet und von mehreren Gateways 3 empfangen (Schritt S2), die sich innerhalb der Signalreichweite des Sensorsignals befinden. Die Messdaten und ggf. weitere Daten werden dann in Schritt S3 von den Gateways 3 an eine Datenverarbeitungseinrichtung 4 übertragen. Diese Übertragung kann beispielsweise über ein bestehendes IT-Netz erfolgen. In Schritt S4 ermittelt die Datenverarbeitungseinrichtung 4, ob ein medizinischer Notfall vorliegt und ermittelt außerdem in Schritt S5, wo sich die überwachte Person 1 aufhält. Falls sich die Vitaldaten der überwachten Person 1 im Normalbereich bewegen und auch kein Sturz erkannt wurde, verzweigt sich das Verfahren zurück zum Anfang, und es werden neue Messdaten ausgewertet. Wurde dagegen eine Notsituation erkannt, werden je nach Position der notleidenden Person 1x und der Konfiguration des Systems verschiedene Alarmsignal-Empfänger über den Notfall informiert.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind drei verschiedene Szenarien definiert mit drei unterschiedlichen Gruppen von Alarmsignal-Empfängern 7a, b; 8a–e, die als Kästchen S6, S7 und S8 dargestellt sind. Der Alarm wird in den Schritten S9, S10 und S11 von einer Person, die den Alarm erhalten hat, quittiert. Der Alarm wird dann vorzugsweise auf anderen Geräten, die den Alarm ebenfalls empfangen haben, deaktiviert bzw. gelöscht und in der Zentraleinheit 4 archiviert / dokumentiert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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