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DE102015107416B4 - Wartungssystem zur Überwachung einer Torvorrichtung und Verfahren zur Überwachung einer Torvorrichtung - Google Patents

Wartungssystem zur Überwachung einer Torvorrichtung und Verfahren zur Überwachung einer Torvorrichtung Download PDF

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DE102015107416B4
DE102015107416B4 DE102015107416.8A DE102015107416A DE102015107416B4 DE 102015107416 B4 DE102015107416 B4 DE 102015107416B4 DE 102015107416 A DE102015107416 A DE 102015107416A DE 102015107416 B4 DE102015107416 B4 DE 102015107416B4
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Abstract

Wartungssystem (1) zur Überwachung einer Torvorrichtung (10), umfassendeine Torvorrichtung (10), die eine Torführung (11) und zumindestein in der Torführung (11) bewegbar gelagertes Torsegment (12) aufweist,dadurch gekennzeichnet, dassdie Torvorrichtung (10) einen Sensor (20) zur Überwachung einer Torführungsqualität aufweist und der Sensor (20) als ein Vibrationssensor und/oder Beschleunigungssensor ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Wartungssystem zur Überwachung einer Torvorrichtung, insbesondere der Funktionalität einer Torvorrichtung, umfassend eine Torvorrichtung, die eine Torführung und zumindest ein in der Torführung bewegbar gelagertes Torsegment aufweist. Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zur Überwachung einer solchen Torvorrichtung.
  • Torvorrichtungen sind in zahlreichen Ausführungsformen aus dem Stand der Technik bekannt. Beispielsweise sind Tore mit einem seitlich schwenkbaren Torsegment bzw. Torflügel bekannt, der zur Führung in Scharnieren und/oder auf Schienen bewegbar gelagert ist. Ferner sind Tore mit einem im Wesentlichen vertikal bewegbaren Torsegment bekannt, insbesondere Roll- oder Sektionaltore, bei denen das Torsegment zumeist in einer Führungsschiene gelagert ist. Solche Torvorrichtungen werden insbesondere bei Gebäude- oder Grundstücksabschlüssen eingesetzt. Zum Öffnen und Schließen des Torsegments können die Torvorrichtungen einen motorischen Antrieb oder eine Einrichtung zur Betätigung von Hand aufweisen, wie beispielsweise einen Ketten- oder Seilzug.
  • Je nach Einsatzgebiet und Nutzung einer solchen Torvorrichtung können beispielsweise zwischen der Torführung und dem bewegbaren Torsegment im Laufe der Zeit Ablagerungen, Schmutz oder andere Hindernisse zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Torsegments führen. Neben diesen Beeinträchtigungen durch Umwelteinflüsse können auch andere Ursachen, wie Beschädigungen oder Manipulationen, eine Beeinträchtigung der Torfunktion hervorrufen, beispielsweise ein Seilzug, der von einer Lagerrolle gesprungen ist oder ein Führungsrad, das aufgrund eines temporären Blockierens eine Flachstelle aufweist.
  • Solche Beeinträchtigungen der Torvorrichtung haben zumeist als Folge, dass die eigentliche Aufgabe, nämlich das Öffnen und Schließen des Torsegments, noch getätigt werden kann, jedoch ein erhöhter Kraftaufwand zum Bewegen des Torsegments erforderlich ist. Insbesondere bei motorisch angetriebenen Toren bleiben solche Beeinträchtigungen oftmals unbemerkt bzw. unbeachtet und werden erst bei einem vollständigen Blockieren oder bei einer der nächsten Wartungen des Tors erkannt. Die genannten Beeinträchtigungen können sich jedoch schon nach kurzer Zeit negativ auf die Funktionstüchtigkeit, die Sicherheit und die Lebensdauer der Torvorrichtung auswirken. Insbesondere können dadurch die Torführung, Torlagerung und/oder der Torantrieb irreparabel beschädigt werden. Ferner können die Beeinträchtigungen - wie bereits oben genannt - auch bis zum vollständigen Blockieren des Tors und somit zum vollständigen Funktionsverlust der Torvorrichtung führen, beispielsweise wenn das Torsegment aufgrund eines Gegenstands in der Torführung verklemmt oder festgefahren ist. Dadurch kann es in den genannten Fällen zu unerwünschten, langen Standzeiten bzw. Ausfallzeiten der Torvorrichtung kommen. Das Öffnen oder Schließen des Tors bzw. ein Passieren der Tordurchfahrt ist dann nicht mehr möglich. Dadurch kann einem Nutzer, wie beispielsweise einer Spedition, ein nicht unbeträchtlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen.
  • Daher werden Torvorrichtungen heutzutage regelmäßig gewartet, wobei das Wartungsintervall derart kurz angesetzt wird, dass ein vollständiger Funktionsverlust aufgrund einer Beeinträchtigung durch Umwelteinflüsse oder kleineren Beschädigungen annähernd ausgeschlossen werden kann. Eine solche Wartung und manuelle Überwachung der Tor-Funktionen, insbesondere der sicherheitsrelevanten Funktionen, ist jedoch zeit- und kostenintensiv.
  • Aus der DE 42 31 816 C3 ist ein Diagnose- und Überwachungsverfahren für automatische Türen bekannt, bei dem eine Datenübertragung von Störungsmeldungen einzelner Türsteuerungen an eine zentrale Überwachungsstelle erfolgt, so dass mögliche Störungen zentral erfasst werden können und hierauf entsprechend reagiert werden kann. Die Meldung erfolgt jedoch erst, wenn bereits eine Störung der Türsteuerfunktion vorliegt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein System und Verfahren bereitzustellen, durch das bei zumindest gleichbleibender Sicherheit und Funktionsgewährleistung das Wartungsintervall einer Torvorrichtung vergrößert und im Falle einer erforderlichen Reparatur die Standzeit verringert werden kann. Ferner sollen die Herstellungs- und Wartungskosten für eine solche Torvorrichtung gesenkt werden.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Wartungssystem mit den Merkmalen des Hauptanspruches sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie den Figuren aufgeführt.
  • Erfindungsgemäß umfasst das Wartungssystem eine Torvorrichtung, die einen Sensor zur Überwachung einer Torführungsqualität aufweist. Der Sensor ist insbesondere dazu geeignet, die Funktionsfähigkeit der Torvorrichtung bzw. des Tors zu erfassen und zu überwachen. Unter der Torführungsqualität, und letztlich auch unter der Funktionsfähigkeit, ist insbesondere die Bewegungsfreiheit des Torsegments in der Torführung zu verstehen. Dies beinhaltet insbesondere einen Reibungsgrad zwischen dem Torsegment und der Torführung und/oder einen Abnutzungsgrad der Lagerkomponenten des Tors. Die Überwachung der Torführungsqualität erfolgt in vorteilhafter Weise durch ein Erfassen von Messwerten während des Bewegens des Torsegments, beispielsweise durch Messung einer Vibration oder Beschleunigung des Torsegments bei Bewegung. Weiter erfolgt ein Abgleich der von dem Sensor erfassten Messwerte mit vorgegebenen Sollwerten, wie einem Vibrations-, Beschleunigungs- oder Zeitwert. Dadurch kann eine Öffnungs- und Schließzyklenanzahl sowie eine Unregelmäßigkeit bzw. Beeinträchtigung der Torvorrichtung relativ schnell erfasst, eine weitergehende Beschädigung der Torvorrichtung verhindert und/oder eine Pflege, Wartung oder Reparatur der Torvorrichtung individuell und zeitnah beauftragt werden. Darüber hinaus können reguläre Wartungszeitpunkte in einem größeren Intervall angesetzt werden, da die Funktionstüchtigkeit bzw. Torführungsqualität der Torvorrichtung fortdauernd überwacht wird. Der Sensor ist erfindungsgemäß als ein Vibrationssensor und/oder Beschleunigungssensor ausgebildet, so dass insbesondere Torerschütterungen und/oder Torbeschleunigungen mittels des Sensors in relativ einfacher Weise erfasst werden können. Somit können Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Unebenheiten oder andere Störungen in der Torführung, besonders schnell erfasst werden.
  • Vorzugsweise ist der Sensor an dem Torsegment angeordnet, so dass das Verhalten des Torsegments bei einer Bewegung, das heißt beim Öffnen und Schließen, mittels des Sensors besonders genau erfasst und zur Überwachung der Torführungsqualität herangezogen werden kann. Der Sensor wird hierbei bevorzugt mittels Batterien betrieben, so dass eine aufwendige Stromzufuhr, wie ein mitgeführtes Kabel, nicht erforderlich ist.
  • Zur Steigerung der Sicherheit der Torvorrichtung sowie zur Steigerung der Messgenauigkeit des Sensors kann der Sensor mit einer Sicherheitseinrichtung und/oder mit einer Torsteuerungseinrichtung verbunden sein. Die Sicherheitseinrichtung kann eine sicherheitsrelevante Erfassungseinrichtung sein, wie beispielsweise ein Lichtschrankensensor oder ein Neigungssensor. Die Torsteuerungseinrichtung kann ein elektronisches Steuerungsgerät zum Ansteuern oder Stoppen eines Antriebsmotors sein. Alternativ kann die Torsteuerung ein mechanischer Riegel sein, der eine manuelle Betätigung des Tors von Hand freigeben oder verhindern kann, insbesondere bei Toren ohne Antriebsmotor. Durch die vorteilhafte Verbindung zwischen Sensor und Sicherheitseinrichtung bzw. Torsteuerungseinrichtung können dem Sensor Signale zugesendet werden, die beispielsweise Informationen über den aktuellen Betriebszustand der Torvorrichtung enthalten. Beispielsweise wird dem Sensor ein gewünschtes bzw. angesteuertes Anfahren oder Anhalten des Torsegments, bei dem es regelmäßig zu einer Vibration und Beschleunigung des Torsegments kommt, ein Signal zugesendet. Somit können bei einer Sensor-Messung Fehlinterpretationen bei einem Start- und Endvorgang einer Torbewegung vermieden werden. Ferner kann der Sensor hierdurch ein Signal zur Aktivierung bzw. Deaktivierung erhalten, so dass der Sensor nur bei einer Torbewegung aktiviert ist und nur dann Energie benötigt. Andererseits kann auch der Sensor ein Signal an die Sicherheitseinrichtung und/oder die Torsteuerungseinrichtung senden. Beispielsweise kann der Sensor bei einem Erfassen einer Funktionsstörung des Tors oder eines sicherheitsrelevanten Ereignisses ein Signal zum Stoppen des Torsegments an die Torsteuerungseinrichtung senden, so dass eine Weiterfahrt des Tors unterbunden werden und somit eine Beschädigung der Torvorrichtung oder eines im Fahrweg des Torsegments befindlichen Hindernisses verhindert werden kann. Darüber hinaus ist ermöglicht, dass der Sensor die Funktionsfähigkeit der übrigen Sicherheitseinrichtungen und/oder der Torsteuerungseinrichtung überwachen oder - im Falle eines Ausfalls einer Sicherheitseinrichtung - deren Aufgabe zumindest temporär übernehmen kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass unterschiedliche Sensoren zur Erfassung der Torführungsqualität untereinander verschaltet sein können und ein gemeinsames Erfassungsergebnis gebildet werden kann, beispielsweise aus den Messwerten eines Vibrationssensors, der die Vibrationen während der Torsegmentbewegung erfasst, und den Messwerten eines Neigungssensors, der eine Neigung einer Schließkante des Tors überwacht.
  • Vorteilhafterweise ist der Sensor geeignet, einen Anprall des Torsegments an einem Hindernis oder umgekehrt zu detektieren. Dadurch kann die Anzahl der Sicherheitssensoren zur Überwachung eines Gefahrenbereichs im Bewegungsbereich des Torsegments und somit auch die Herstellungskosten der Torvorrichtung verringert werden. Ein Erkennen eines Anpralls kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass eine unerwartete, insbesondere negative Beschleunigung des Torsegments erfasst wird. Unter ,unerwartet’ ist vorliegend insbesondere zu verstehen, dass der Sensor in dem Erfassungszeitpunkt nicht durch ein Signal mit einer Information über ein Anfahren oder Anhalten des Torsegments sensibilisiert wurde.
  • Um unterscheiden zu können, ob eine Verunreinigung, ein Verschleiß, eine Beschädigung oder ein Anprall des Torsegments an ein Hindernis vorliegt, kann der Sensor eine Auswerteeinheit aufweisen, mit der innerhalb des Sensors ein Messwert mit einem Sollwert verglichen werden kann. Der Sollwert kann zumindest einen Schwellenwert umfassen, bei dessen Übersteigerung durch den Messwert, der Sensor ein Signal auslöst. Beispielsweise kann der Sensor bei Erfassen eines Messwertes, der einen vorgegebenen Schwellenwert übersteigt, ein Signal zur Meldung einer Störung ausgeben.
  • Vorteilhafterweise weist der Sensor eine Sendereinheit auf, mittels derer der Sensor zur Übertragung von Wartungsdaten über eine Datenverbindung mit einer zentralen Wartungseinrichtung koppelbar ist. Dadurch kann der Sensor geeignet sein, ein Signal bzw. Daten an eine Wartungseinrichtung zu senden. Die Kopplung bzw. Verbindung zwischen Sensor und Wartungseinrichtung kann dauerhaft sein oder immer wieder in einem bestimmten zeitlichen Intervall erfolgen. Die Kopplung kann für eine gewisse Dauer vorgesehen sein, in der der Sensor Wartungsdaten an die Wartungseinrichtung übermitteln kann. Die Wartungseinrichtung kann ein Server oder Datenspeicher sein, der zu einem zentralen Wartungsdienst gehört. Zur Übertragung der Wartungsdaten kann der Sensor eine integrierte Sendereinheit umfassen, so dass eine separat ausgebildete Sendereinheit nicht erforderlich ist. In einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung weist der Sensor eine Sender- und Empfängereinheit auf, über die Daten nicht nur von dem Sensor gesendet, sondern auch vom Sensor empfangen werden können. Dadurch können beispielsweise die zum Vergleich der Messwerte erforderlichen Sollwerte in relativ einfacher Weise in dem Sensor aktualisiert bzw. angepasst werden. In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die an die Wartungseinrichtung gesendeten Wartungsdaten von der Wartungseinrichtung automatisch an einen Monteur, insbesondere an ein Monteur-Endgerät, weitergeleitet werden. Durch diesen Informationsfluss von dem Sensor über die Wartungseinrichtung direkt an das Monteur-Endgerät kann eine sehr schnelle Beauftragung eines Monteurs zur Wartung erfolgen und eine Standzeit der Torvorrichtung minimiert werden. Das Monteur-Endgerät kann beispielsweise ein Pieper, Pager, Laptop, Smartphone oder Tablet-PC sein.
  • Die Datenverbindung zur Übertragung von Wartungsdaten an die Wartungseinrichtung kann eine Netzwerk-, Internet- oder Mobilfunkverbindung sein. Dadurch kann eine bereits bestehende kabelgebundene oder kabellose Verbindung genutzt werden, so dass die Herstellung, Montage und der Betrieb des Systems relativ kostengünstig ist.
  • In vorteilhafter Weise umfassen die Wartungsdaten eine Torkennung, eine Störungsmeldung und/oder Messwerte, wie Vibrations- und/oder Beschleunigungswerte. Dadurch können der Wartungseinrichtung alle zur Wartung und Berechnung einer Dringlichkeit der Wartung benötigten Daten übermittelt werden. Optional können die Wartungsdaten zusätzlich noch eine Seriennummer, eine Torposition, einen Tortyp, Hardwareinformationen, eine Schließzyklenanzahl, und/oder einen Betriebszustand der Torvorrichtung umfassen. Dadurch können der Wartungseinrichtung weitere Informationen zu dem jeweiligen Tor zur Verfügung gestellt werden, die für eine Auswertung der Torführungsqualität oder eine anschließende Wartung bzw. einen zu erwartenden Wartungsumfang vorteilhaft sein können. Aus diesen Daten kann in der Wartungseinrichtung insbesondere ein nächster erforderlicher Wartungszeitpunkt bzw. ein individuelles Wartungsintervall berechnet werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Überwachung einer Torvorrichtung, wobei die Torvorrichtung eine Torführung und zumindest ein in der Torführung bewegbar gelagertes Torsegment aufweist, und an dem Torsegment ein Sensor zum Überwachen einer Torführungsqualität angeordnet ist, sieht vor, dass bei einem Bewegen des Torsegments mittels des Sensors ein Erfassen von Vibrationswerten und/oder Beschleunigungswerten des Torsegments erfolgt, und anschließend die erfassten Vibrationswerte und/oder Beschleunigungswerte als Wartungsdaten an eine Wartungseinrichtung gesendet werden. Dadurch kann in der Wartungseinrichtung ein nächster Wartungszeitpunkt schnell und in relativ einfacher Weise berechnet werden. Insbesondere kann bei Erkennen einer schlechten Torführungsqualität bzw. einer Beeinträchtigung der Torbewegung eine sofortige Beauftragung zur Wartung der Torvorrichtung eingeleitet werden, um einen weiteren Schaden an der Torvorrichtung abzuwenden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zur Ermittlung einer Torbewegungs-Anzahl bei dem Erfassen des Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes zusätzlich ein Erfassen der Zeit erfolgt. Insbesondere können die Vibrationswerte und/oder Beschleunigungswerte zusätzlich in Abhängigkeit der Zeit erfasst werden, so dass die Anzahl der Torbewegungen, insbesondere die Anzahl der vollständigen Öffnungs- oder Schließvorgänge des Torsegments, ermittelbar ist. Dazu kann das Wartungssystem geeignet sein, die bei einer Torfahrt regelmäßig auftretenden Vibrationen in Abhängigkeit der Zeit zu erfassen und beispielweise bei jeder erfassten vollständigen Torbewegung einen Speicherwert um einen Wert zu erhöhen. Der Begriff vollständig bedeutet vorliegend, dass das Tor von einer Offenposition, in der das Tor vollständig geöffnet ist, in eine Schließposition, in der das Tor vollständig geschlossen ist - oder umgekehrt - verfahren ist. Der Speicherwert kann somit die Anzahl der vollständigen Torbewegungen bzw. der Torzyklen angeben. Bevorzugt kann der Sensor nach der Erfassung einiger Torzyklen durch Auswerten der für eine vollständige Torbewegung benötigten Zeit erlernen, wie lange der Sensor bei einer vollständigen Torbewegung Vibrationen und/oder Beschleunigungen detektiert und kann auf dieser Basis einzelne Torzyklen erkennen und hochzählen. Bei Überschreiten einer vorgegebenen Anzahl an Torzyklen, kann das Ausgeben einer Meldung über das Erfordernis einer regulären Wartung erfolgen. Dabei kann diese Meldung verknüpft sein mit einer Informationsausgabe über die erfasste Torzyklenanzahl, über regulär erforderliche Arbeitsmaßnahmen sowie über das zu benötigende Material zur Durchführung der Wartung, wie Federn, Spiralkabel oder Ähnliches.
  • Grundsätzlich kann der Sensor sämtliche erfassten Daten kontinuierlich an die Wartungseinrichtung senden, wobei in diesem Fall vorzugsweise eine Auswertung bzw. Vergleich der Messwerte, das heißt der Vibrationswerte und/oder Beschleunigungswerte, mit vorgegebenen Sollwerten in der Wartungseinrichtung erfolgt. Hierbei kann der Sensor relativ einfach aufgebaut sein und benötigt weder eine Auswerteeinheit zum Abgleich der Messwerte mit Sollwerten, noch einen Speicher für beispielsweise die vorgegebenen Sollwerte. Es hat sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, dass die Messwerte noch vor dem Senden der Wartungsdaten in dem Sensor mit den vorgegebenen Sollwerten verglichen werden, und nur bei einem Detektieren einer Überschreitung eines Messwertes über einen jeweils vorgegebenen ersten Schwellenwert an die Wartungseinrichtung gesendet werden. Dadurch erhält die Wartungseinrichtung insbesondere nur dann Wartungsdaten, wenn die dem Sensor vorgegebenen Sollwerte überschritten werden und eine Wartung der Torvorrichtung nach den Vorgaben im Sensor erforderlich geworden ist. Bei einem Nicht-Detektieren bzw. Nichtvorliegen einer Überschreitung des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes über einen jeweils vorgegebenen ersten Schwellenwert wird das Senden der Wartungsdaten zumindest zeitlich verzögert. Dadurch kann ein unnötiges Senden von Daten und ein damit verbundener unnötiger Energieverbauch vermieden werden. Ferner wird es als vorteilhaft angesehen, dass der Sensor - nachdem eine Überschreitung des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes detektiert wurde - sämtliche künftigen erfassten Messwerte regelmäßig an die Wartungseinrichtung sendet, so dass durch die Wartungseinrichtung eine Verschlechterung oder möglicherweise auch eine Verbesserung der Situation, beispielsweise bei einer Fehlerkennung, in relativ einfacher Weise festgestellt werden kann und ein nächster Wartungszeitpunkt angepasst werden kann. Dazu werden die Wartungsdaten in der Wartungseinrichtung bevorzugt gespeichert.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Senden der erfassten Werte von dem Sensor an die Wartungseinrichtung in einem vorgegebenen Intervall, wobei das Intervall von der Zeit oder von einer Schließzyklenanzahl abhängig sein kann. Beispielsweise sendet der Sensor einmal täglich oder nach jedem zehnten Öffnen des Torsegments die Wartungsdaten an die Wartungseinrichtung. Es sollte klar sein, dass die Art, der Zeitpunkt oder der Umfang der Datenübertragung geändert werden können, so dass der Sensor diesbezüglich individuell an Benutzerwünsche angepasst werden kann.
  • Vorteilhafterweise kann durch das Senden der Wartungsdaten von dem Sensor an die Wartungseinrichtung mittels der Wartungseinrichtung ein nächster Wartungszeitpunkt und/oder ein künftiges Wartungsintervall der Torvorrichtung ermittelt werden. Insbesondere kann durch das Senden und das kontinuierliche Speichern der Wartungsdaten von mehreren Torvorrichtungen ein zeitlicher Verlauf der Torführungsqualität für eine jede Torvorrichtung erstellt werden. Durch Vergleich der Daten sowie Erkennen von Unregelmäßigkeiten kann ein Verschlechterungsgrad der Torführungsqualität berechnet und daraus Erkenntnisse für ein künftiges Wartungserfordernis gewonnen werden. Dadurch kann der Wartungsaufwand für die Torvorrichtung deutlich gesenkt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass bei einem Detektieren einer Überschreitung des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes über einen jeweils vorgegebenen zweiten Schwellenwert, der bevorzugt über dem ersten Schwellenwert liegt, ein Ausgeben eines Auslösesignals an eine Torsteuerungseinrichtung zum Stoppen der Torbewegung, und ein Senden von Störungsdaten an die Wartungseinrichtung erfolgt. Die Störungsdaten haben gegenüber den Wartungsdaten insbesondere eine höhere Bearbeitungspriorität. Dadurch kann ein weiterer Schaden an der Torvorrichtung abgewendet werden und eine sofortige Beauftragung zur Wartung eingeleitet werden, so dass die Standzeit der Torvorrichtung deutlich verringert werden kann.
  • Vorteilhafterweise erfolgt nach dem Senden der Wartungsdaten an die Wartungseinrichtung ein Senden eines Auftrags und/oder ein Weiterleiten der Daten von der Wartungseinrichtung an ein mobiles Endgerät. Dadurch kann ein Monteur unmittelbar zur Wartung beauftragt werden, so dass die Standzeit der Torvorrichtung weiter verringert werden kann.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
    • Die 1 zeigt eine Ausführung eines erfindungsgemäßen Wartungssystems in einer schematischen Darstellung, und
    • 2 zeigt eine Ausführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens in einer schematischen Darstellung.
  • Die 1 zeigt schematisch ein Wartungssystems 1 für eine Torvorrichtung 10. Das Wartungssystem 1 umfasst vorliegend insbesondere die Torvorrichtung 10, eine Wartungseinrichtung 30 sowie eine erste Datenverbindung 41 zwischen der Torvorrichtung 10 und der Wartungseinrichtung 30.
  • Die Torvorrichtung 10 weist einen Torrahmen bzw. eine Torführung 11 auf, in der ein Torsegment 12, vorliegend ein Rolltor, verschiebbar gelagert ist. Zum Bewegen 120 des Torsegments 12, insbesondere ein Auf- oder Abbewegen des Torsegments 12 zum Öffnen oder Schließen einer Tordurchfahrt, weist die Torvorrichtung 10 einen Antriebsmotor 15 auf. Der Antriebsmotor 15 wird von einer Torsteuerungseinrichtung 14 angesteuert, vorliegend ein Motorsteuergerät. In einer nicht dargestellten alternativen Ausgestaltung der Torvorrichtung 10 kann anstatt des Antriebsmotors 15 ein Kettenzug für eine Handbetätigung vorgesehen sein, wobei die Torsteuerungseinrichtung 14 auch in einer solchen Ausgestaltung geeignet wäre, eine Bewegung 120 des Torsegments 12 freizugeben oder zu blockieren. Um einen bei Bewegung 120 des Torsegments 12 entstehenden Gefahrenbereich, insbesondere unterhalb des Torsegments 12, hinsichtlich möglicher Hindernisse zu überwachen, weist die Torvorrichtung 10 an der Unterkante des Torsegments 12 eine Sicherheitseinrichtung 13 auf. Die Sicherheitseinrichtung 13 kann beispielsweise als eine Schließkantensicherung mit einer in 1 nicht näher dargestellten optischen Sender- und Empfängereinheit ausgebildet sein.
  • Die Torvorrichtung 10 weist einen Sensor 20 auf, der an dem Torsegment 12 angeordnet ist, vorliegend im Bereich der Sicherheitseinrichtung 13. Der Sensor 20 ist geeignet bei einem Bewegen 120 des Torsegments 12 eine Beeinträchtigung der Torführungsqualität zu erfassen. Dazu ist der Sensor 20 vorliegend als ein Vibrations- und/oder Beschleunigungssensor ausgebildet und kann insbesondere Erschütterungen und/oder Beschleunigungen des Torsegments 12 erfassen. Hierzu erfasst der Sensor 20 kontinuierlich Messwerte 200, insbesondere Vibrations- und Beschleunigungsmesswerte. Die Erfassung kann in mehreren Richtungen, beispielsweise in vertikaler und in horizontaler Richtung, gleichzeitig erfolgen.
  • Der Sensor 20 weist vorliegend eine Sendereinheit 21 sowie eine Auswerteeinrichtung 22 auf. Die Auswerteeinrichtung 22 ist der Sendeeinheit 21 vorgeschaltet und ermöglicht einen Abgleich des von dem Sensor 20 erfassten Messwertes 200 mit einem vorgegebenen Sollwert 203. Der Sollwert 203 kann beispielsweise einen vorgegebenen oberen Beschleunigungs-Grenzwert bilden, bis zu dem eine Bewegung des Torsegments 12 für unbedenklich eingestuft wird. Bei Überschreiten des Sollwerts 203 kann von der Auswerteeinrichtung 22 ein Signal, beispielweise ein Auslösesignal 24 zum Stoppen der Torbewegung 120, ausgegeben werden.
  • Wie in 1 gezeigt, befindet sich in der Torführung 11 der Torvorrichtung 10 ein Hindernis 5. Das Hindernis 5 ist im vorliegenden Fall ein kleiner Stein, der sich in der Torführung 11 verkantet hat. Das Torsegment 12 kann dadurch zwar grundsätzlich noch bewegt werden, es schleift jedoch beim Passieren der Hindernisstelle mit einer Aufhängung an dem Stein bzw. Hindernis 5 entlang. Dadurch ist das Torsegment 12 in seiner Bewegungsfreiheit beeinträchtigt, welches von dem Sensor 20 aufgrund der erhöhten Vibrationen und Querbeschleunigungen des Torsegments 12 erfasst wird. Wird in der Auswerteeinrichtung 22 bei dem Abgleichen des erfassten Messwertes 200 mit dem vorgegebenen Sollwert 203 festgestellt, dass der Messwert 200 einen vorgegebenen ersten Schwellenwert 201 überschreitet, so gibt die Auswerteeinrichtung 22 ein Signal zum Senden von Wartungsdaten 25 an die Sendeeinheit 21 aus. Sofern der Messwert 200 sogar einen vorgegebenen zweiten Schwellenwert 202 überschreitet, gibt die Auswerteeinrichtung 22 ein Signal zum Senden von Störungsdaten 25 an die Sendeeinheit 21 aus.
  • Die Sendereinheit 21 ist geeignet, die erste Datenverbindung 41 über ein bereits bestehendes Mobilfunknetz 4 zu der Wartungseinrichtung 30 herzustellen. Dazu kann die Sendereinheit 21 eine sogenannte SIM-Karte (subscriber-identity-module-Karte) aufweisen, mittels derer eine Verbindung in das Mobilfunknetz 4 hergestellt werden kann, und die zudem als ein nicht-temporärer Speicher zum Speichern zumindest eines erfassten Messwertes 200 dienen kann. Über die erste Datenverbindung 41 können Wartungsdaten 25 und/oder Störungsdaten 26, die Informationen über die Torführungsqualität beinhalten, insbesondere die Messwerte 200, von dem Sensor 20 an die Wartungseinrichtung 30 gesendet werden.
  • Die von dem Sensor 20 gesendeten Wartungsdaten 25 umfassen insbesondere eine Torkennung sowie die von dem Sensor 20 erfassten Messwerte 200. Dadurch sind in der Wartungseinrichtung 30 eine Zuordnung der Wartungsdaten 25 zu einer bestimmten Torvorrichtung 10 sowie eine Speicherung der Messwerte 200 in einem Speicher 32 ermöglicht. Die Störungsdaten 26 umfassen insbesondere eine Torkennung, die erfassten Messwerte 200 sowie eine Meldung über eine akute Störung. Dadurch sind wiederum eine Zuordnung der Daten 26 zu einer bestimmten Torvorrichtung 10 sowie eine rasche Beauftragung eines Monteurs zur Reparatur der Torvorrichtung 10 ermöglicht. Optional können die gesendeten Störungsdaten 26 zusätzliche Informationen über eine Seriennummer, eine Torposition, eine Schließzyklenzahl oder einen Betriebszustand der Torvorrichtung beinhalten, so dass der Wartungseinrichtung 30 weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden können.
  • Die Wartungseinrichtung 30 ist im vorliegenden Fall ein Computer mit einem Wartungsdatenspeicher 32 und einer Netzwerkschnittstelle zu dem Mobilfunknetz 4. In dem Wartungsdatenspeicher 32 werden sämtliche empfangenen Messwerte 200, Wartungsdaten 25 und/oder Störungsdaten 26 gespeichert. Diese Daten können zur Auswertung der Torführungsqualität herangezogen werden. Die Wartungseinrichtung 30 ist über eine zweite Datenverbindung 42 mit einem mobilen Wartungsempfängergerät 31 verbunden. Das Wartungsempfängergerät 31 ist insbesondere ein Handgerät eines Monteurs, der vorteilhafterweise in der Nähe des Standorts der Torvorrichtung 12 tätig ist. Sobald in der Wartungseinrichtung 30 eine erforderliche Wartung oder Reparatur der Torvorrichtung 10 durch Analyse der empfangenen Messwerte 200 ermittelt wird, kann unmittelbar einen Auftrag 33 zur Wartung bzw. Reparatur an das mobile Wartungsempfängergerät 31 gesendet werden.
  • In der 2 ist das Überwachen der Torvorrichtung 10 schematisch dargestellt und kann wie folgt ablaufen:
  • Bei einer Ansteuerung des Antriebsmotors 15 durch die Torsteuerungseinrichtung 14 wird der Sensor 20 durch ein Aktivierungssignal aktiviert, wobei das Aktivierungssignal Informationen darüber beinhaltet, dass das Torsegment 12 zum Schließen 120 angesteuert wurde. Der Sensor 20 ist dadurch bereit, Messwerte 200 zu erfassen, und zwar insbesondere kontinuierlich und solange bis der Sensor 20 ein weiteres Signal empfängt, nämlich ein Stopp-Signal mit einer Information über eine Beendigung des Schließvorgangs 120. Das Anfahren und Stoppen des Torsegments 12 wird in Form einer Beschleunigung des Torsegments 12 von dem Sensor 20 erfasst, jedoch als üblicher Vorgang gewertet, nicht als unerwartete Erschütterung. Das Aktivierungssignal und das Stoppsignal nutzt der Sensor 20 zusätzlich für eine zeitliche Überwachung der Torbewegung 120 und/oder zum Zählen einer Torzyklenanzahl, beispielsweise zum Abgleich mit einem vorgegebenen oder erlernten Zeitwert für eine reguläre vollständige Torbewegung 120. Insbesondere kann der Sensor 20 eine zeitliche Dauer der Bewegung 120 ab dem Aktivierungs-Signal als vorgegebenen Sollwert für ein Bewegen 120 des Torsegments 12 heranziehen. Ferner kann ein vorgegebener zeitlicher Differenzwert zwischen der Erschütterung beim Torstopp und des Stopp-Signals zur Auswertung herangezogen werden. Beim Passieren des Hindernisses 5 wird das Torsegment 12 vorliegend jedoch unerwartet Vibrationen ausgesetzt, insbesondere seitlich versetzt und erfährt hierdurch eine horizontale Beschleunigung, die von dem Sensor 20 erfasst wird.
  • In dem Sensor 20 werden die erfassten Messwerte 200 jeweils mit einem vorgegebenen Sollwert 203 verglichen. Übersteigen die erfassten Messwerte 200, einen ersten Schwellenwert 201, gibt der Sensor 20 ein Aktivierungssignal an die Sendereinheit 21 zum Senden von Wartungsdaten 25 an die Wartungseinrichtung 30. Alternativ kann der Sensor 20 die erfassten Messwerte 200 direkt, ohne einen Abgleichen mit einem vorgegebenen Sollwert 203 über die Sendereinheit 21 an die Wartungseinrichtung 30 senden. Durch die Sendereinheit 21 werden somit die Messwerte 200 in Form von Wartungsdaten 25 über die erste Datenverbindung 41 und das Mobilfunknetz 4 an die Wartungseinrichtung 30 übertragen, welches mit 210 gekennzeichnet ist.
  • Sollte das Hindernis 5 in dem Sensor 20 einen solchen Messwert 200 verursachen, der nicht nur den ersten Schwellenwert 201 sondern auch einen darüber befindlichen zweiten Schwellenwert 202 übersteigt, aktiviert der Sensor 20 die Sendereinheit 21 zum Senden von Störungsdaten 26 und gibt zusätzlich ein Auslösesignal 24 an die Torsteuerungseinrichtung 14 zum Stoppen der Torbewegung 120 aus, welches mit 211 gekennzeichnet ist. Dadurch wird eine Weiterfahrt 120 des Torsegments 12 verhindert. Nach Entfernen des Hindernisses 5 kann beispielsweise ein - wie von anderen Sicherheitseinrichtungen bekanntes - Verfahren erfolgen, insbesondere ein Wieder-Freischalten der Bewegungsmöglichkeit 120 des Torsegments 12.
  • In der Wartungseinrichtung 30 werden die von dem Sensor 20 übertragenen Wartungsdaten 25 bzw. Störungsdaten 26 in einem Speicher 32 gespeichert, erneut mit vorgegebenen Sollwerten 301, 302 verglichen, wobei der Sollwert 302 oberhalb des Sollwertes 301 liegt. Das Abgleichen ist in 2 mit 300 gekennzeichnet. Dadurch kann eine Dringlichkeit einer Wartung oder Reparatur analysiert werden. Die Sollwerte 301, 302 können aktualisierte Sollwerte sein, die nicht zwangsläufig mit den Sollwerten 201, 202 übereinstimmen müssen. Eine solche Aktualisierung der Sollwerte kann beispielsweise aus einer Rückmeldung 303 eines Monteurs nach einer Wartung bzw. Reparatur oder aus einer Analyse und Weiterentwicklung der in dem Speicher 32 gespeicherten Messwerte 200, 201, 202 resultieren.
  • Sofern die erneute Prüfung und Analyse der Messwerte 200 in der Wartungseinrichtung 30 als Ergebnis eine Wartung bzw. Reparatur für erforderlich ermittelt, wird ein Auftrag 33 zur Wartung bzw. Reparatur generiert und über eine zweite Datenverbindung 42 an einen Monteur gesendet, welches mit 310 gekennzeichnet ist. Der Auftrag 33 ist hierbei insbesondere elektronisch und umfasst sämtliche zur Wartung oder Reparatur erforderlichen Daten, wie beispielsweise Torkennung sowie technische Tor-Daten.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Wartungssystem
    10
    Torvorrichtung
    11
    Torführung, Torrahmen
    12
    Torsegment
    13
    Sicherheitseinrichtung, Schließkantensicherung
    14
    Torsteuerungseinrichtung
    15
    Antriebsmotor
    20
    Sensor
    21
    Sendereinheit
    22
    Auswerteeinrichtung
    24
    Auslösesignal
    25
    Wartungsdaten
    26
    Störungsdaten
    30
    Wartungseinrichtung
    31
    Wartungsempfängergerät
    32
    Datenspeicher
    33
    Auftrag
    4
    Mobilfunknetz
    41
    erste Datenverbindung
    42
    zweite Datenverbindung
    5
    Hindernis
    120
    Bewegen des Torsegments (Pfeile)
    200
    Messwerte
    201
    erster Schwellenwert
    202
    zweiter Schwellenwert
    203
    Sollwert
    210
    Senden, Übertragen von Wartungs- und/oder Störungsdaten
    211
    Senden, Übertragen eines Auslösesignals
    220
    Abgleich Soll-Ist-Wert
    300
    Abgleich Soll-Ist-Wert
    301
    erster Schwellenwert
    302
    zweiter Schwellenwert
    303
    Rückmeldung, Rück-Analyse
    310
    Senden eines Auftrags

Claims (15)

  1. Wartungssystem (1) zur Überwachung einer Torvorrichtung (10), umfassend eine Torvorrichtung (10), die eine Torführung (11) und zumindest ein in der Torführung (11) bewegbar gelagertes Torsegment (12) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Torvorrichtung (10) einen Sensor (20) zur Überwachung einer Torführungsqualität aufweist und der Sensor (20) als ein Vibrationssensor und/oder Beschleunigungssensor ausgebildet ist.
  2. Wartungssystem (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) an dem Torsegment (12) angeordnet ist.
  3. Wartungssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) mit einer Sicherheitseinrichtung (13) und/oder einer Torsteuerungseinrichtung (14) verbunden ist.
  4. Wartungssystem (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) eine Auswerteeinheit (22) aufweist, mittels derer ein Messwert (200) mit einem Sollwert (203) verglichen werden kann.
  5. Wartungssystem (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) geeignet ist, einen Anprall des Torsegments (12) an einem Hindernis (5) oder umgekehrt zu detektieren.
  6. Wartungssystem (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) eine Sendereinheit (21) aufweist, mittels derer der Sensor (20) zur Übertragung von Wartungsdaten (25) über eine Datenverbindung (41) mit einer zentralen Wartungseinrichtung (30) koppelbar ist.
  7. Wartungssystem (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverbindung (41) eine Netzwerk-, Internet- oder Mobilfunkverbindung ist.
  8. Wartungssystem (1) nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wartungsdaten (25) eine Torkennung, eine Störungsmeldung und/oder einen Messwert (200) umfassen.
  9. Verfahren zur Überwachung einer Torvorrichtung (10), wobei die Torvorrichtung (10) eine Torführung (11) und zumindest ein in der Torführung (11) bewegbar gelagertes Torsegment (12) aufweist, und an dem Torsegment (12) ein Sensor (20) zum Überwachen einer Torführungsqualität angeordnet ist, mit den folgenden Schritten: - bei einem Bewegen (120) des Torsegments (12) erfolgt mittels des Sensors (20) ein Erfassen zumindest eines Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes (200) des Torsegments (12), - Senden (210) des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes (200) als Wartungsdaten (25) an eine Wartungseinrichtung (30).
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ermittlung einer Torbewegungs-Anzahl bei dem Erfassen des Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes (200) zusätzlich ein Erfassen der Zeit erfolgt.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Senden (210) der Wartungsdaten (25) - ein Vergleichen (220) des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes (200) mit einem vorgegebenen Sollwert (203) erfolgt, und - bei einem Detektieren einer Überschreitung des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes (200) über einen jeweils vorgegebenen ersten Schwellenwert (201) das Senden (210) der Wartungsdaten (25) erfolgt, und - bei einem Nicht-Detektieren einer Überschreitung des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes (200) über einen jeweils vorgegebenen ersten Schwellenwert (201) das Senden (210) der Wartungsdaten (25) zumindest zeitlich verzögert wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Senden (210) der Wartungsdaten (25) in einem vorgegebenen zeitlichen Intervall erfolgt.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Senden (210) der Wartungsdaten (25) - ein nächster Wartungszeitpunkt und/oder ein künftiges Wartungsintervall der Torvorrichtung (10) ermittelt wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Senden (210) der Wartungsdaten (25) - ein Vergleichen (220) des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes (200) mit einem vorgegebenen Sollwert (203) erfolgt, und - bei einem Detektieren einer Überschreitung des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes (200) über einen jeweils vorgegebenen zweiten Schwellenwert (202), erfolgt - ein Senden (211) eines Auslösesignals (24) an eine Torsteuerungseinrichtung (14) zum Stoppen der Torbewegung (120), und - ein Senden (210) des erfassten Vibrationswertes und/oder Beschleunigungswertes (200) als Störungsdaten (26) an die Wartungseinrichtung (30).
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Senden (210) der Wartungsdaten (25) und/oder Störungsdaten (26) an die Wartungseinrichtung (30) ein Senden (310) eines Auftrags (33) und/oder ein Weiterleiten der Wartungsdaten (25) und/oder Störungsdaten (26) von der Wartungseinrichtung (30) an ein mobiles Endgerät (31) erfolgt.
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