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Die Erfindung betrifft eine Energiespeichervorrichtung, bei welcher in wenigstens zwei Packebenen eine Mehrzahl von Energiespeicherzellen zwischen Zellhaltern angeordnet ist, sowie einen Zellhalter für eine Energiespeichervorrichtung.
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Für viele Anwendungen von Energiespeichervorrichtungen – wie beispielsweise in der Elektromobilität bei Fahrzeugen mit elektrischer Antriebskomponente oder im stationären Betrieb für einen „remote energy supply” – hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es insbesondere wirtschaftlich effizienter ist, die Energiespeichereinrichtung aus einer Mehrzahl standardisierter Energiespeicherzellen im Sinne eines „tailored assembly” anwendungsspezifisch zusammenzustellen. Aufgrund der hohen realisierbaren Stückzahl bei standardisierten Energiespeicherzellen sind solche Lösungen tendenziell kostengünstiger als der Einsatz anwendungsspezifisch angepasster Energiespeicherzellen.
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Die für eine gewünschte Anwendung notwendige Spannung bzw. Batteriekapazität kann dann durch eine entsprechende Anordnung, beispielsweise in mehreren Packebenen, und eine geeignete elektrische Verschaltung der Energiezellen wie gewünscht eingestellt werden.
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In der Regel werden hierfür aus Einzelzellen Module gebaut und diese anschließend zusammengeschaltet. Die mechanische Fixierung der Zellen im Modul erfolgt meist durch ein Gehäuse. Die Module aus mehreren fixierten Zellen werden dann in einem weiteren Gehäuse fixiert.
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Aus der deutschen Patentanmeldung
DE 10 2011 119 253 ist eine Energiespeichervorrichtung mit mehreren Packebenen aus mehreren achsparallelen Zellen bekannt, wobei die mechanische und elektrische Verbindung der Zellen in den einzelnen Packebenen mit einer in den Zellzwischenräumen angeordneten Stift-Buchse-Verbindung realisiert wird.
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Ein Nachteil der aus Standard-Energiespeicherzellen konfektionierten Energiespeichervorrichtungen ist gegenüber solchen mit anwendungsspezifisch geformten Energiespeichern, dass sie nur durch ein aufwendiges, starres und vor allem Bauraum einnehmendes Gehäuse ausreichend verformungssteif ausgebildet werden können, um in Bauraum-begrenzten Anwendungsfeldern wie beispielsweise in Fahrzeugen mit elektrischen Antriebskomponenten eingesetzt zu werden.
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Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine verformungssteife Energiespeichervorrichtung mit einer hohen Energiedichte zur Verfügung zu stellen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Energiespeichervorrichtung, bei welcher in wenigstens zwei Packebenen jeweils eine Mehrzahl von Energiespeicherzellen zwischen wenigstens einem ersten Zellhalter und wenigstens einem zweiten Zellhalter der jeweiligen Packebene angeordnet sind, wobei wenigstens eine der Energiespeicherzellen einer der Packebenen mittels wenigstens eines Kontaktelements, das zwischen den einander zugewandten Zellhaltern der benachbarten Packebenen angeordnet ist, mit einer korrespondierenden Energiespeicherzelle wenigstens einer benachbarten Packebene elektrisch zu einem Zellstapel, verbunden ist. Vorzugsweise sind mehrere, insbesondere alle Energiespeicherzellen einer der Packebenen mit jeweils einer korrespondierenden Energiespeicherzelle der benachbarten Packebene elektrisch verbunden, sodass mehrere Zellstapel ausgebildet werden.
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Erfindungsgemäß weisen, insbesondere die ersten und die zweiten, Zellhalter der wenigstens zwei Packebenen jeweils wenigstens eine durchgängige Befestigungsausnehmung auf, wobei sich durch diese Befestigungsausnehmungen hindurch ein unter Zug stehendes Befestigungsmittel erstreckt, mittels welchem wenigstens die Energiespeicherzellen des wenigstens einen Zellstapels, insbesondere alle korrespondierenden Zellpaare oder/oder Zellstapel der beiden Packebenen, zusammengespannt sind.
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Vorzugsweise bilden jeweils eine Befestigungsausnehmung eines ersten und eines zweiten Zellhalters, sowohl einer ersten Packebene als auch einer benachbarten, zweiten Packebene, gemeinsam einen Befestigungsgang aus, durch den sich das Befestigungsmittel erstreckt.
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Die Erfindung beruht auf dem Grundgedanken, auf übereinander angeordneten Energiespeicherzellen benachbarter Packebenen der Energiespeichervorrichtung mittels dem unter Zug stehenden Befestigungsmittel eine Druckkraft aufzubringen, die die elektrische Verbindung der zugewandten Pole dieser Energiespeicherzellen, insbesondere über ein Kontaktelement, sicherstellt.
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Die Notwendigkeit, klassische „Module” zu verbauen, bei welchen eine kleine Anzahl von Energiespeicherzellen in eine Kunststoffhülle geschrumpft wird und häufig zudem die einzelnen Energiespeicherzellen aneinander gecrimpt, gelötet oder geschweißt sind, entfällt damit. Eine Energiespeichervorrichtung im Sinne der Erfindung kann dadurch aus einem oder mehreren Zellstapeln aufgebaut sein, und eine wesentlich höhere Energiedichte aufweisen, als Energiespeichervorrichtungen mit vorkonfektionierten Modulen, insbesondere weil die Gehäuse der einzelnen Module wegfallen.
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Ein weiterer Vorteil einer Energiespeichervorrichtung im Sinne der Erfindung ist, dass sie in den Kraftfluss ihrer Einbauumgebung mit einbezogen werden kann, wobei die entsprechenden Kräfte nicht ausschließlich durch ein äußeres Gehäuse der Energiespeichervorrichtung, sondern vielmehr auch durch die verspannten Zellstapel übertragen werden können. Denn indem die Energiespeicherzellen jeweils zwischen zwei Zellhaltern in ihrer Packebene angeordnet sind (also in den Zellhaltern aufgenommen sind) und zusätzlich zu einem Zellstapel verspannt, können bis zu einem bestimmten Maße Kräfte und/oder Momente aus der Einbau-Umgebung durch die Energiespeichervorrichtung hindurch übertragen werden. Limitiert sind die übertragbaren Druckkräfte insbesondere durch die Druckkraft, die eine einzelne Zelle aufnehmen kann. Sind – wie beispielsweise vorgesehen – Zellen vom Typ 18650 verbaut, beträgt die übertragbare Druckkraft nach orientierenden Messungen ca. 1 kN pro Zelle.
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So könnte beispielsweise bei einer Verwendung der Energiespeichervorrichtung als Fahrrad-Akku dieser in einem Sattelrohr des Fahrrads verbaut werden, und dort Kräfte aufnehmen, wodurch der Rahmen kleiner dimensioniert werden könnte. Auch in Hybrid- und/oder Elektro-Automobilen ist eine entsprechende Integration der Energiespeichervorrichtung in kraftführende Träger vorgesehen.
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In verschiedenen Ausführungen kann auch eine Energiespeicherzelle mit mehr als zwei Packebenen und/oder mehr als einem ersten und/oder zweiten Zellhalter in wenigstens einer der Packebenen vorgegeben sein.
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Um ein möglichst einfaches Aufbringen der Druckkraft auf den Zellstapel sicherzustellen und/oder um die Montage des Befestigungsmittels zu erleichtern, ist gemäß einer Ausführung der Befestigungsgang entlang einer gemeinsamen Längsachse der wenigstens einen Befestigungsausnehmungen der ersten und der zweiten Zellhalter ausgebildet, insbesondere durch alle Packebenen des Zellstapels hindurch. In dieser Ausführung können in einfacher Art und Weise gerade Zugstreben als Befestigungsmittel verwendet werden. Alternativ kann vorgesehen sein, die Befestigungsausnehmungen und den Befestigungsgang aufeinander abgestimmt mit einer Krümmung auszubilden, was in entsprechenden Einbau-Umgebungen, beispielsweise einem Fahrradrahmen vorteilhaft ist. In einem solchen Fall würde dann vorzugsweise ein Zugseil als Befestigungsmittel verwendet werden.
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Um die Einbindung der Energiespeichervorrichtung in einen Kraftfluss der Einbau-Umgebung zu optimieren, ist der Befestigungsgang durch die wenigstens zwei Packebenen hindurch ausgebildet, insbesondere durch alle Packebenen des Zellstapels hindurch.
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Damit das unter Zug stehende Befestigungsmittel, insbesondere mehrere unter Zug stehende Befestigungsmittel, eine Druckkraft an den oder die Zellstapel übertragen kann, müssen Befestigungsmittel und Zellstapel miteinander zur Kraftübertragung verbunden sein. Um dies sicherzustellen, weist die Energiespeichervorrichtung an einem äußeren Zellhalter einer ersten Packebene und/oder einer letzten Packebene, insbesondere eines oder aller Zellstapel, jeweils eine Abschlussplatte auf, an welcher das Befestigungsmittel festgelegt und/oder umgelegt ist. Die Abschlussplatte drückt dann durch die Zugkraft des Befestigungsmittels mittelbar oder unmittelbar auf die angrenzende Energiespeicherzelle oder den zugehörigen äußeren Zellhalter der äußersten Packebene.
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Trotzdem gemäß dieser Ausführung eine Abschlussplatte vorgesehen ist, muss eine einfache elektrische Kontaktierung der Energiespeicherzellen von außerhalb der Energiespeichervorrichtung möglich sein. Dazu weist die Abschlussplatte vorzugsweise wenigstens eine Ausnehmung für das wenigstens eine Befestigungsmittel und/oder wenigstens eine Ausnehmung für ein Leitelement auf, das mit einem Kontaktelement des äußeren Zellhalters einer äußersten Packebene elektrisch verbunden ist.
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Gemäß einer Ausführung, insbesondere mit einer verhältnismäßig großen Anzahl von Energiespeicherzellen pro Packebene, sind mehrere Befestigungsgänge, insbesondere durch mehrere oder alle Packebenen, vorgesehen, um für alle Zellstapel und/oder Energiespeicherzellen eine zuverlässige Druckkraft zum elektrischen Verbinden sicherzustellen.
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Um das Aufbringen einer ausreichenden Druckkraft für Zellstapel, die im Inneren einer Packebene angeordnet sind, sicherzustellen, verläuft gemäß einer Ausführung wenigstens ein Befestigungsgang zwischen wenigstens zwei Zellstapeln, insbesondere so, dass dieser Befestigungsgang in wenigstens einer der Packebenen weiter von einer äußern Begrenzung der Energiespeichervorrichtung entfernt angeordnet ist, als wenigstens eine Energiespeicherzelle dieser Packebene. In einer solchen Ausführung kann beispielsweise eine Mehrzahl von Befestigungsgängen mit jeweils einem Befestigungsmittel in im Wesentlichen gleichen Abständen durch eine Packfläche einer Packebene verlaufen, wodurch eine im Wesentlichen gleiche Druckkraft auf alle Zellstapel dieser Packebene ausgeübt werden kann.
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Insbesondere um eine elektrische Parallelschaltung mehrerer Zellstapel zu ermöglichen, sind gemäß einer Ausführung die Kontaktelemente mehrerer Zellstapel zwischen zwei benachbarten Packebenen miteinander elektrisch zu einer Kontaktelementgruppe verbunden. Vorzugsweise wird dabei mittels der Kontaktelementgruppe eine parallel geschaltete Zellstapelgruppe ausgebildet.
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Um eine elektrische Parallelschaltung mehrerer Zellen zu ermöglichen, können gemäß einer Ausführung auch die Kontaktelemente mehrerer Zellen in einer Packebene miteinander elektrisch zu einer Kontaktelementgruppe verbunden sein.
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So kann beispielsweise über die Anzahl der Packebenen eines Zellstapels eine gewünschte Nennspannung der Energiespeichervorrichtung eingestellt werden, während über eine Anzahl mittels einer Kontaktelementegruppe zusammengeschalteter Zellstapel bzw. Zellen eine gewünschte Nennkapazität der Energiespeichervorrichtung eingestellt werden kann.
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Gemäß einer Ausführung ist an einem Kontaktelement und/oder an einer Kontaktelementgruppe wenigstens eine Kontaktlasche zur Verbindung mit einem Batterie-Managementsystem (BMS), einem Sensor und/oder einem anderen Kontaktelement angeordnet. Wenn eine solche Kontaktlasche am Rand eines Kontaktelements bzw. einer Kontaktelementgruppe angeordnet ist, kann dies die Anwendung eines BMS, eines Sensors oder eines anderen Kontaktelements erleichtern.
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In einer Ausführung kann in wenigstens einem Befestigungsgang anstatt eines oder zusätzlich zu einem Befestigungsmittel ein Temperatursensor angeordnet sein, insbesondere um die Temperatur im Inneren der Energiespeichervorrichtung zu messen.
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Um auf unterschiedliche Anforderungen wie die zwischen den Energiespeicherzellen aufzubringende Druckkraft, die Geometrie der Einbau-Umgebung und/oder Montage-Randbedingungen Rücksicht nehmen zu können, weist das Befestigungsmittel in einer Ausführung eine Zugstrebe und/oder ein Zugseil auf.
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Eine Zugstrebe kann beispielsweise im Sinne einer einfachen Fahrradspeiche aus einem metallischen Material und/oder aus einem, ggf. verstärkten, Kunststoffmaterial ausgebildet sein. Ein Zugseil kann beispielsweise aus einem Federstahl oder einem Kunststoff mit elastischer Eigenschaft ausgebildet sein und ggf. Verstärkungsfasern aufweisen.
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Um auch bei hohen Stückzahlen eine kostengünstige Fertigung zu ermöglichen, ist gemäß einer Ausführung ein erster Zellhalter einer Packebene und ein diesem ersten Zellhalter zugewandter zweiter Zellhalter einer benachbarten Packebene einstückig miteinander zu einem beidseitigen Zellhalter verbunden, wobei zwischen den beiden Seiten des beidseitigen Zellhalters das wenigstens eine Kontaktelement angeordnet ist.
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Damit die Zellstapel im Sinne der Erfindung zusammengespannt werden können (d. h. damit mittels des Befestigungsmittels Druckkraft auf die einzelnen Energiespeicherzellen des Zellstapels ausgeübt werden kann), kann es notwendig sein, die Position der Energiespeicherzellen in ihrer Packebene festzulegen und/oder die Position korrespondierender Energiespeicherzellen unterschiedlicher Packebenen aufeinander auszurichten, insbesondere im Sinne einer koaxialen Ausrichtung. Dazu weisen gemäß einer Ausführung die Zellhalter einer Packebene für jede ihnen zugeordnete Energiespeicherzelle eine Zellaufnahme an einer Zellaufnahmeseite auf, wobei die Zellaufnahmeseite eines ersten Zellhalters derjenigen eines zweiten Zellhalters zugewandt ist, insbesondere so, dass eine Energiespeicherzelle an ihren zwei gegenüberliegenden Enden aufgenommen werden kann.
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Insbesondere zur Anordnung eines Kontaktelements weisen die Zellhalter in einer Ausführung eine einer Zellaufnahmeseite abgewandte Kontaktseite auf, wobei die Kontaktseiten zueinander benachbart angeordneter Zellhalter benachbarter Packebenen jeweils eine der anderen Kontaktseite zugewandte Verbindungsfläche aufweisen. Die Verbindungsfläche ist insbesondere auch dafür vorgesehen, die zwischen benachbarten Energiespeicherzellen eines Zellenstapels anliegende Druckkraft auf das Kontaktelement zu übertragen und es damit, beispielsweise in einer zu einer Packebene parallelen Ebene festzulegen. Vorzugsweise ist nämlich zwischen den einander zugewandten Verbindungsflächen wenigstens ein Kontaktelement angeordnet.
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Um die benachbarten Zellhalter zweier benachbarter Packebenen zuverlässig zueinander zu positionieren, sind gemäß einer Ausführung ein erster Zellhalter und ein benachbarter zweiter Zellhalter mittels eines Verbindungsvorsprungs an einem von diesem ersten oder diesem zweiten Zellhalter zueinander ausgerichtet, wobei sich der Verbindungsvorsprung aus der Verbindungsfläche dieses Zellhalters erstreckt und in der wenigstens einen Befestigungsausnehmung des benachbarten Zellhalters wenigstens teilweise aufgenommen ist. Durch die Ausrichtung der Zellhalter unterschiedlicher Packebenen zueinander kann eine koaxiale Ausrichtung des einen oder der mehreren Zellstapel hinsichtlich der Längsachse der Energiespeicherzellen des Zellstapels sichergestellt werden.
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Wenn gemäß einer Ausführung der Verbindungsvorsprung mit einer durchgängigen Ausnehmung ausgeführt ist, insbesondere als Teil einer Befestigungsausnehmung, kann der Verbindungsvorsprung auch als Führung und/oder als Durchlass für ein Befestigungsmittel dienen.
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Damit eine zuverlässige Positionierung aller Zellhalter der Energiespeichervorrichtung sichergestellt werden kann, ist gemäß einer Ausführung an jedem ersten und/oder an jedem zweiten Zellhalter wenigstens ein Verbindungsvorsprung angeordnet, vorzugsweise mit einer durchgängigen Ausnehmung. In einer Ausführung der Energiespeichervorrichtung kann es wünschenswert sein, die ersten und die zweiten Zellhalter aus einem Modell herstellen zu können, z. B. mittels eines Spritzgußverfahrens. Dazu sind in dieser Ausführung die Verbindungsvorsprünge an den ersten und/oder zweiten Zellhaltern jeweils einer Befestigungsausnehmung des benachbarten Zellhalters zugeordnet, die keinen Verbindungsvorsprung aufweist.
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Um eine elektrische Isolierung zu erleichtern, ist die wenigstens eine Befestigungsausnehmung beabstandet von den Zellausnehmungen und/oder dem Kontaktelement angeordnet. Dies ermöglicht beispielsweise die Verwendung eines stromleitenden Materials für das Befestigungsmittel, weil ein Kontakt zwischen dem Befestigungsmittel und den Zellausnehmungen und/oder dem Kontaktelement von vorneherein ausgeschlossen ist.
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Gemäß einer Ausführung sind mehrere Befestigungsausnehmungen nach einem vorbestimmten Muster zwischen den Zellausnehmungen angeordnet, insbesondere in regelmäßigen Abständen, vorzugsweise in Umfangsrichtung, auf einem gedachten Kreis um eine Zellaufnahme. Eine solche Gestaltung ermöglicht die Verwendung weniger oder eines einzigen „Basis”-Zellaufnehmers für ganz unterschiedliche Geometrien einer Energiespeichervorrichtung, und spart so Kosten für Entwurf und Fertigung der Zellaufnehmer.
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Um eine einfache Gestaltung des Kontaktelements zu ermöglichen, weist dieses ein leitendes Metallblech auf, insbesondere mit einem Eisen-, Messing-, Kuper- und/oder Aluminium-Wirkstoff.
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Gemäß einer Ausführung ist das Kontaktelement derart geformt, dass es an wenigstens einem und/oder um wenigstens einen Verbindungsvorsprung positioniert werden kann. Dadurch kann eine genaue Ausrichtung des Kontaktelements an einem Zellhalter sichergestellt werden. Beispielsweise kann das Kontaktelement wenigstens eine Ausnehmung aufweisen, an der es auf den Verbindungsvorsprung gesteckt werden kann.
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Um die Ausbildung der Zellstapel zu erleichtern, sind die korrespondierenden Energiespeicherzellen in einer Ausführung wenigstens im Wesentlichen koaxial bezogen auf eine zu den Packebenen senkrecht verlaufende Längsachse der Energiespeicherzellen angeordnet.
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Um eine möglichst Bauraum sparende Energiespeichervorrichtung, insbesondere mit einer möglichst hohen Energiedichte, zu ermöglichen, sind die Längsachsen der Befestigungsgänge und der Energiespeicherzellen im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Ebenfalls zur Bauraumoptimierung sind gemäß einer Ausführung die Energiespeicherzellen in ihrer Packebene hexagonal oder matrixförmig nebeneinander angeordnet.
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Um auf weitverbreitete und damit kostengünstige Standard-Energiespeicherzellen zurückgreifen zu können, weisen die Energiespeicherzellen eine wenigstens im Wesentlichen zylindrische Form auf. Vorzugsweise wird in einer Energiespeichervorrichtung nur ein Typ von Energiespeicherzellen verbaut, insbesondere vom Typ 18650. Aber auch andere gängige, insbesondere zylinderförmige, Typen von Energiespeicherzellen sind im Sinne der Erfindung verwendbar.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Zellhalter für mehrere Energiespeicherzellen vorgeschlagen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, zur Verwendung in einer Energiespeichervorrichtung nach einer Ausführung der Erfindung.
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Ein Zellhalter gemäß diesem Aspekt weist eine Kontaktseite mit einer Verbindungsfläche und eine der Kontaktseite abgewandte Zellaufnahmeseite, an welcher mehrere Zellaufnahmen angeordnet sind, auf.
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Bei dem Zellhalter erstreckt sich ausgehend von der Verbindungsfläche wenigstens ein Verbindungsvorsprung weg von der Zellaufnahmeseite und wenigstens eine Verbindungsausnehmung hin zu der Zellaufnahmeseite.
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Der wenigstens eine Verbindungsvorsprung und die wenigstens eine Verbindungsausnehmung weisen jeweils eine durchgängige Befestigungsausnehmung auf, welche sich zwischen der Kontaktseite und der Zellaufnahmeseite durch den Zellhalter, insbesondere hindurch, erstreckt.
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Diese Gestaltung ermöglicht insbesondere bei geeigneter Anordnung der Verbindungsausnehmung und des Verbindungsvorsprungs zueinander eine einfache Festlegung zweier Zellhalter an ihren Kontaktseiten. Zudem kann eine Energiespeichervorrichtung mit nur einem Typ Zellhalter ausgestaltet werden, was für erhebliche Kosteneinsparungen sorgt.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen; beispielhafte Ausführungen sind nachfolgenden Beschreibungen im Zusammenhang mit den Figuren zu entnehmen. Die Figuren zeigen im Einzelnen:
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1 in einer Schnittansicht einen Ausschnitt einer Energiespeichervorrichtung nach einer Ausführung der Erfindung mit Energiespeicherzellen in drei Packebenen und mit zwei durchgängigen Befestigungsmitteln;
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2 in einer oberen perspektivischen Ansicht einen Zellhalter gemäß einer Ausführung der Erfindung;
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3 den Zellhalter aus 2 in einer unteren perspektivischen Ansicht;
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4 ein Kontaktelement zur Verwendung in einer Energiespeichervorrichtung gemäß einer Ausführung der Erfindung;
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5 in einer perspektivischen Ansicht eine beispielhafte Anordnung von Energiespeicherzellen in einer Energiespeichervorrichtung gemäß einer Ausführung der Erfindung;
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6 in einer perspektivischen Ansicht eine Energiespeichervorrichtung nach einer Ausführung der Erfindung mit einem einzelnen, zwischen zwei Packebenen angeordneten Kontaktelement;
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7 in einer perspektivischen Ansicht eine Energiespeichervorrichtung nach einer Ausführung der Erfindung mit einem doppelten Kontaktelement zwischen zwei Packebenen;
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8 in einer teilweise geschnittenen perspektivischen Ansicht eine Energiespeichervorrichtung nach einer Ausführung der Erfindung mit einer Abschlussplatte; und
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9 in einer perspektivischen Ansicht eine Oberseite einer Energiespeichervorrichtung nach einer Ausführung der Erfindung mit einer Abschlussplatte.
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In 1 ist eine Energiespeichervorrichtung 5 mit drei Packebenen 1, 2, 3 dargestellt, in denen jeweils eine Mehrzahl von Energiespeicherzellen 4.1a–c, 4.2a–c und 4.3a–c in einer matrixartigen Verteilung angeordnet ist. In 1 sind in x-Richtung (siehe Koordinatenangabe) in jeder der Packebenen 1, 2 und 3 jeweils drei Energiespeicherzellen 4 angeordnet. Auch in y-Richtung ist jeweils eine Mehrzahl von nicht dargestellten Energiespeicherzellen angeordnet, sodass sich zusammen mit der Erstreckung in z-Richtung über drei Packebenen eine im Wesentlichen quaderförmige Bauform der Energiespeichervorrichtung 5 ergibt.
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Die Energiespeicherzellen 4 jeder Packebene 1, 2 und 3 sind an ihrem oberen Ende mit dem hervorstehenden Batteriekontakt 6 jeweils in einer Zellaufnahme 8 eines ersten Zellhalters 10 aufgenommen. Das andere axiale Ende jeder Energiespeicherzellen 4 ist jeweils in einer Zellaufnahme 12 eines zweiten Zellhalters 14 aufgenommen.
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Die Zellaufnahmen 8 des ersten Zellhalters 10 jeder Packebene 1, 2 und 3 sowie die Zellaufnahmen 12 des zweiten Zellhalters 14 jeder Packebene 1, 2 und 3 sind so ausgebildet, dass zueinander korrespondierende Energiespeicherzellen (hier z. B. 4.1a, 4.2a und 4.3a, desgleichen mit b oder c) bezüglich einer Mittel-Längsachse L koaxial zueinander angeordnet sind.
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In der Darstellung der 1 oberhalb der ersten Packebene 1 ist die Energiespeichervorrichtung mittels einer oberen Abschlussplatte 16 abgeschlossen; unterhalb der Packebene 3 durch eine untere Abschlussplatte 18.
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Zwischen der oberen Abschlussplatte 16 und den Energiespeicherzellen 4.1 der ersten Packebene 1 sowie zwischen den Packebenen 1 und 2, den Packebenen 2 und 3 und zwischen der Packebene 3 und der unteren Abschlussplatte 18 ist jeweils ein Kontaktelement 20 eingelegt, wobei die Kontaktelemente 20.2 und 20.3 dazu ausgebildet sind, die Energiespeicherzellen 4.x zueinander benachbarter Packebenen elektrisch miteinander zu verbinden. Die Kontaktelemente 20.1 und 20.4 sind dazu ausgelegt, die Energiespeicherzellen einer der äußeren Packebenen 1 und 3 mittels eines Leitelements 22.1 bzw. 22.4 mit einem elektrischen Anschluss außerhalb der Energiespeichervorrichtung 5 zu verbinden.
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Die Kontaktelemente 20 weisen im Bereich der Mittel-Längsachse L der Zellstapel a, b und c (oder parallel dazu) jeweils an der Verbindungsstelle zwischen zwei Energiespeicherzellen verschiedener Packebenen eine Verdickung 24 oder eine Vertiefung (hier nicht dargestellt) auf, die die elektrische Verbindung unterstützt.
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In x-Richtung zwischen den Zellstapeln a und b bzw. b und c weist jeder der einstückig ausgebildeten ersten Zellhalter 10.1, 10.2 und 10.3 sowie jeder der einstückig ausgebildeten zweiten Zellhalter 14.1, 14.2 und 14.3 eine Befestigungsausnehmung 26 bzw. 28 auf, die für eine bessere Erkennbarkeit im Detail A dargestellt ist. Alle Befestigungsausnehmungen 26, 28 zwischen dem ersten Zellstapel a und dem zweiten Zellstapel b sind in einer zur Achse L parallelen Achse koaxial angeordnet. Dies gilt analog auch für die Befestigungsausnehmungen 26 und 28 der unterschiedlichen Packebenen 1–3 zwischen dem zweiten Zellstapel b und dem dritten Zellstapel c. Auch in den Abschlussplatten 16 und 18 sind entsprechend koaxial Ausnehmungen vorgesehen.
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Somit erstrecken sich in der Darstellung der 1 zwei jeweils durch koaxiale Befestigungsausnehmungen ausgebildete Befestigungsgänge 30.1 und 30.2 entlang der z-Richtung durch die gesamte Energiespeichervorrichtung 5, insbesondere auch durch die entsprechenden Befestigungsausnehmungen der Zellhalter 10.1 bis 10.3 und 14.1 bis 14.3.
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Durch jeden der Befestigungsgänge 30.1 und 30.2 ist ein als Metallstrebe ausgebildetes Befestigungsmittel 32.1 bzw. 32.2 geführt, welches an beiden Enden ein Außengewinde aufweist. Mittels Muttern 34 und Kontermuttern 36, die auf jeder z-Seite der Energiespeichervorrichtung 5 auf das jeweilige Außengewinde des Befestigungsmittels aufgeschraubt werden, spannen die Befestigungsmittel 32 die Energiespeichervorrichtung 5 und damit insbesondere die Zellstapel a, b und c zusammen.
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In dem Maße, in welchem die Befestigungsmittel 32 dabei unter Zugspannung gesetzt werden, steht die fertig montierte Energiespeichervorrichtung 5 unter einer korrespondierenden Druckspannung, die insbesondere von den Muttern 34 auf die Abschlussplatten 16 und 18 übertragen wird, und von diesen aus über die metallischen Kontaktelemente 20 auf die Batteriekontakte 6 und die gegenüberliegenden Batteriekontakte eines jeden Zellstapels.
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Damit ist zum einen der elektrische Kontakt zwischen den Energiespeicherzellen der einzelnen Packebenen jedes Zellstapels für mittels der Kontaktelemente 20 sichergestellt, weil eine ausreichende Druckkraft aufgebracht werden kann. Darüber hinaus jedoch sorgt die Verspannung der unterschiedlichen Packebenen der Energiespeichervorrichtung 5 für eine erhöhte mechanische Stabilität der Energiespeichervorrichtung gegen von außen auf die Energiespeichervorrichtung aufgebrachte Biegekräfte, Biegemomente, Scherkräfte, Schermomente und/oder Torsionsmomente.
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Die Zellhalter 14.1 und 10.2 sowie 14.2 und 10.3 sind dabei mittels Verbindungs-Vorsprüngen 38 des beteiligten ersten Zellhalters 10.1 bzw. 10.3 in einer, ggf. verbreiterten und/oder elastischen, Befestigungsausnehmung 28 des beteiligten zweiten Zellhalters 14.1 bzw. 14.2 positioniert hinsichtlich einer Festlegung in x- und in y-Richtung.
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Die Verbindungs-Vorsprünge 38 dienen zusätzlich einer groben Festlegung der Kontaktelemente 20, welche kreisförmige Ausnehmungen 40 aufweisen, mit denen sie bei der Montage um die Verbindungs-Vorsprünge 38 eingelegt werden.
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Bei der Energiespeichervorrichtung 5 gemäß 1 ist exemplarisch eine sehr einfache Schaltung dargestellt, bei der (in der Darstellung) die drei Energiespeicherzellen jeder Packebene parallel zu einer Zellgruppe elektrisch verbunden sind, die mittels der zugehörigen Kontaktelemente 20 parallel geschalten werden. Die anderen Packebenen, die in analoger Weise parallel verschaltet sind, werden in Reihe dazu geschaltet, sodass eine Kontaktelementgruppe ausgebildet wird, welche der Energiespeichervorrichtung 5 die vergrößerte Kapazität der Parallelschaltung von drei Zellen und die vergrößerte Spannung der Reinschaltung von drei Packebenen verschafft.
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Als Standard werden in diesem Ausführungsbeispiel zylindrische Zellen vom Typ 18650 verwendet. An dem Kontaktelement 20.3 ist rechts exemplarisch eine Kontaktlasche 42 angedeutet, die im Sinne der Erfindung auch an jeder oder an einigen Kontaktelementen vorgesehen sein kann und einem hier nicht dargestellten Anschluss eines Batteriemanagement-Systems und/oder eines Temperatur-, Strom- und/oder ähnlichen Sensors dienen kann.
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In 2 ist ein Zellhalter 110 für mehrere Energiespeicherzellen zur Verwendung in einer Energiespeichervorrichtung dargestellt. Der Zellhalter 110 weist eine Zellaufnahmeseite 44 auf, an welcher mehrere Zellaufnahmen 108 angeordnet sind. Die Zellaufnahmen 108 haben einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt zur Aufnahme jeweils einer zylinderförmigen Energiespeicherzelle, die hier nicht dargestellt ist. Zur verbesserten Festlegung in der Zellaufnahme 108 können kleine Ausbuchtungen 46 in jeder Zellenaufnahme vorgesehen sein.
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Die einzelnen Zellenaufnahmen 108 sind in einem hexagonalen Muster angeordnet, sodass bei einer inneren Zellenaufnahme jeweils sechs weitere Zellenaufnahmen äquidistant auf einer gedachten Kreislinie um den Mittelpunkt der mittleren Zellenaufnahme 108 angeordnet sind. An den Knotenpunkten 48 der zwischen den Zellenaufnahmen verbleibenden Stege 50 ist jeweils eine Verbindungsausnehmung 52 ausgebildet (siehe 3), wobei jede der Verbindungsausnehmungen als Teil einer durchgängigen Befestigungsausnehmung 126 ausgebildet ist, welche sich zwischen der Zellaufnahmeseite 44 und einer aus 3 ersichtlichen Kontaktseite 45 durch den Zellhalter 110 erstreckt.
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Aus 3 ist ersichtlich, dass die Kontaktseite 45 eine Verbindungsfläche 54 aufweist, von der ausgehend sich Verbindungsvorsprünge 56 weg von der Zellaufnahmeseite 44 und Verbindungsausnehmungen 52 hin zu der Zellaufnahmeseite 44 erstrecken.
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Auch die Verbindungsvorsprünge 56 sind so ausgebildet, dass sie innen derart hohl sind, dass sie einen Teil der Befestigungsausnehmung 126 darstellen.
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Die Verbindungsausnehmungen 52 sind derart aufgeweitet und/oder elastisch, dass sie einen Verbindungsvorsprung 56 eines zweiten, auch nach dieser Ausführung der Erfindung ausgebildeten Zellhalters 110 aufnehmen können. Durch die alternierende Ausbildung von Verbindungsvorsprüngen 56 und Verbindungsausnehmungen 52 in der in 2 und 3 gezeigten Ausführung kann damit eine Energiespeichervorrichtung mit identisch ausgebildeten ersten und zweiten Zellhaltern 120 bestückt werden, was für nennenswert günstigere Herstellungskosten und eine einfachere Montagelogistik sorgen kann.
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In 4 ist ein beispielhaftes Kontaktelement 20 nach einer Ausführung der Erfindung dargestellt. Es ist ersichtlich, dass kleinere Ausnehmungen 40 zur Positionierung des mit einem Metallblech ausgeführten Kontaktelements 20 an den Zellhaltern vorgesehen sind. Ebenso sind Verdickungen 24 zur Sicherstellung eines elektrischen Kontakts zwischen den korrespondierenden Energiespeicherzellen benachbarter Packebenen vorgesehen, zwischen die das Kontaktelement 20 eingelegt wird. Die Verdickungen 24 des Kontaktelements 20 sind hier durch eine Verformung des Metallblechs aus dessen Hauptebene heraus ausgebildet. An dem Kontaktelement 20 sind ferner Leitelemente 22 und eine Kontaktlasche 42 vorgesehen.
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Die vereinfacht schematische Darstellung einer hexagonalen Anordnung zylindrischer Energiespeicherzellen 4 in drei Packebenen 1, 2 und 3 gemäß 5 soll insbesondere die Anordnung der Energiespeicherzellen 4 einer zugehörigen Energiespeichervorrichtung, beispielsweise mit Zellhaltern 110 gemäß den 2 und 3 und/oder mit einem oder mehreren Kontaktelementen 20 gemäß 4 pro Übergang zwischen benachbarten Packebenen 1 und 2 bzw. 2 und 3, darstellen.
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In 6 ist eine Energiespeichervorrichtung 5 in einem teilweise geschnitten dargestellten Ausschnitt gezeigt, wobei ersichtlich ist, dass in jeder Packebene 1 und zumindest 2 eine Vielzahl an Energiespeicherzellen 4 in hexagonaler Anordnung verbaut ist. Zwischen dem zweiten Zellhalter 14 der ersten Packebene 1 und dem ersten Zellhalter 10 der Packebene 2 ist ebenso wie zur oberen Kontaktierung der Energiespeicherzellen 4 der Packebene 1 ein einzelnes Kontaktelement 20 angeordnet, welches die Verbindung zwischen den Packebenen bzw. zwischen der obersten Packebene 1 und einem elektrischen Anschluss sicherstellen soll.
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Im Gegensatz dazu ist in der Energiespeichervorrichtung 5 gemäß 7 zwischen den Packebenen 1 und 2 sowie zum oberen elektrischen Verbinden der Packebene 1 ein doppeltes Kontaktelement 201 und 202 verbaut, was die Fertigung der einzelnen Kontaktelemente 201 und 202 vereinfacht. Die Verdickungen 24 müssen nur noch in eine Richtung in das Grundblech eingebracht werden.
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In 8 ist eine Energiespeichervorrichtung 5 mit einer teilweise geschnittenen Abschlussplatte 16 dargestellt. Daraus ist ersichtlich, wie die Befestigungsmittel 32 oberhalb der Abschlussplatte 16 mit Speichennippeln 34, 36 befestigt werden, wobei gleichzeitig eine Zugspannung durch das Verschrauben aufgebracht wird. Ebenso ist ersichtlich, dass auch die Abschlussplatte 16 Ausnehmungen 58 zur Aufnahme eines Verbindungsvorsprungs 56 aufweist, was unter anderem auch der Positionierung der Abschlussplatte dient.
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Aus 8 ist auch ersichtlich, dass in einer Energiespeichervorrichtung 5 die Energiespeicherzellen 4 einer Packebene 1 mit getrennten Kontaktelementen 203 und 204 kontaktiert werden können, die an der mit den Bezugszeichen 60 bezeichneten Stelle voneinander beabstandet und damit nicht elektrisch verbunden sind. Dadurch können komplexere Schaltungen in der Energiespeichervorrichtung realisiert werden, bei welchen beispielsweise ein Spannungsaufbau zuerst in die eine Richtung über mehrere Packebenen und dann in die andere Richtung der Energiespeichervorrichtung über mehrere Packebenen erfolgt, entsprechende Verschaltung vorausgesetzt.
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In 9 ist eine obere Ansicht einer Abschlussplatte 16 mit einer Vielzahl von Befestigungsmitteln 32 dargestellt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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