DE102015010386A1 - Vorrichtung zur generativen Fertigung dreidimensionaler Objekte - Google Patents
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Abstract
Bei einer Vorrichtung zur generativen Fertigung dreidimensionaler Strukturen durch Mikro-Laserauftragsschmelzen ist die Rakel zum Auftragen der einzelnen Pulverschichten als mit einem Pulverreservoir gefüllte Doppelrakel (7) ausgebildet, um bei jeder Vorwärts- und jeder Rückwärtsbewegung der Doppelrakel eine Pulverschicht zu erzeugen, die im Bereich des auf einer Bauplattform (18) aufzubauenden dreidimensionalen Objekts sofort mit dem Laser bestrahlt und verfestigt werden kann. Dadurch wird die Taktfolge erhöht und die Bauteile können in kürzerer Zeit hergestellt werden. Die Doppelrakel umfasst ein aus einem Pulvervoratsbehälter selbsttätig befüllbares Pulveraufnahmeteil (20) mit einem in dessen Boden vorgesehenem Pulveraustrittsschlitz (25) und ein an den Boden anschließendes, aus zwei parallelen Einzelrakeln (23) bestehendes Doppelrakelteil (22) mit von dem Pulveraustrittsschlitz ausgehenden Pulverleitflächen (24) zum Verteilen des Pulvers bei der Vorwärtsbewegung und bei der Rückwärtsbewegung der Doppelrakel. Verunreinigungen werden vor dem Pulverauftrag mit an der Doppelrakel angebrachten Abstreiflippen (27) abgestreift. Die Befüllung des Pulveraufnahmeteils (20) erfolgt mit dem Öffnen eines von der Doppelrakel betätigbaren Verschlussschiebers (13).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur generativen Fertigung dreidimensionaler Objekte durch Mikro-Laserauftragsschmelzen, die eine in einer Pulverkammer angeordnete, auf einem Hubtisch angebrachte Bauplattform und eine Rakel zum schichtweisen Auftragen des aus einem Pulvervorratsbehälter zugeführten Pulvers sowie eine Lasereinheit Aufschmelzen der jeweiligen Schichtkontur des dreidimensionalen Objekts umfasst.
- Bei einer bekannten Vorrichtung zur Herstellung dreidimensionaler Bauteile durch Lasersintern oder -schmelzen wird eine bestimmte, aus einem Vorratsbehälter bereitgestellte Pulvermenge mithilfe einer Rakel oder einer Walze gleichmäßig auf der Bauplattform bzw. der zuvor aufgebrachten, entsprechend der durch die Form des herzustellenden Bauteils teilweise gesinterten bzw. aufgeschmolzenen Pulverschicht gleichmäßig verteilt und dabei mechanisch vorverdichtet. Nach dem Aufbringen der Pulverschicht vor der Rakel oder Walze verbleibendes überschüssiges Pulver fällt in einen Sammelbehälter und steht nach entsprechender Aufbereitung zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Nachdem die Rakel in die Ausgangsstellung zurückgefahren wurde, wird die Pulverschicht mit dem von einer Lasereinheit erzeugten Laserstrahl entsprechend der jeweiligen Schichtkontur des Bauteils gesintert bzw. aufgeschmolzen, bevor mit der Rakel die nächste Pulverschicht aufgetragen wird.
- Diese Art des Aufbringens der Pulverschicht ist insofern nachteilig, als zum einen mit der Erzeugung jeder Pulverschicht eine überschüssige Pulvermenge anfällt, die zur weiteren Verwendung nach vorhergehender Aufbereitung wieder in den Pulvervorratsbehälter zurückgeführt werden muss. Zum anderen ist mit dem Zurückführen der Rakel in die Ausgangsstellung ein sich mit der Vielzahl der aufzubringenden Schichten in erheblichem Maß summierender Zeitaufwand verbunden.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur generativen Fertigung dreidimensionaler Strukturen durch Mikro-Laserauftragsschmelzen von metallischem Pulvermaterial anzugeben, mit der hohe Taktfolgen bei der Pulverbeschichtung und der Laserbestrahlung realisiert werden können und der Reinigungsaufwand für das Pulvermaterial verringert wird.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 ausgebildeten Vorrichtung gelöst.
- Vorteilhafte Weiterbildungen und zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, dass die Rakel zum Auftragen der Pulverschichten als mit einem Pulverreservoir gefüllte Doppelrakel ausgebildet ist, um bei jeder Vorwärts- und jeder Rückwärtsbewegung der Doppelrakel eine Pulverschicht zu erzeugen, die im Bereich des auf der Bauplattform aufzubauenden dreidimensionalen Objekts sofort mit dem Laser bestrahlt und verfestigt werden kann. Dadurch wird die Taktfolge erhöht und die Bauteile können in kürzerer Zeit hergestellt werden. Erfindungsgemäß umfasst die Doppelrakel ein aus einem Pulvervorratsbehälter selbsttätig befüllbares Pulveraufnahmeteil mit einem in dessen Boden vorgesehenem Pulveraustrittsschlitz und ein an den Boden anschließendes, aus zwei parallelen Einzelrakeln bestehendes Doppelrakelteil mit von dem Pulveraustrittsschlitz schräg nach außen verlaufenden Pulverleitflächen. Über die eine Pulverleitfläche wird das aus dem Pulveraustrittsschlitz austretende Pulvermaterial bei der Vorwärtsbewegung der Doppelrakel und über die andere Pulverleitfläche bei der Rückwärtsbewegung der Doppelrakel aufgetragen.
- In Ausgestaltung der Erfindung können die Pulverleitflächen gerade oder gewölbt ausgebildet sein. An die Pulverleitflächen kann sich über einen gerundeten Übergang eine zur vorhergehenden Pulverschicht im Wesentlichen parallele Pulverandrückfläche anschließen.
- Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist an den beiden Außenseiten der Doppelrakel jeweils eine Abstreiflippe zum Abstreifen von Verunreinigungen während des Auftragens einer neuen Pulverschicht angebracht. Dadurch wird zum einen die Qualität des dreidimensionalen Bauteils verbessert und darüber hinaus der Reinigungsaufwand bei der Aufbereitung des bereits benutzten Pulvers verringert.
- Am Außenrand der Pulverkammer sind Sammelkanäle zur Aufnahme der mit den Abstreiflippen abgestreiften Verunreinigungen vorgesehen.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das Pulveraufnahmeteil eine sich zum Pulveraustrittsschlitz hin trapez- oder V-förmig verjüngende Querschnittsfläche auf.
- Gemäß einem noch anderen Merkmal der Erfindung ist eine Schlitzöffnung eines an den Pulvervorratsbehälter anschließenden Dosierkanals mit einem unter Federdruck stehenden Verschlussschieber selbsttätig verschließbar. Zum Freigeben der Schlitzöffnung kann der Verschlussschieber in einer Position am Außenrand der Pulverkammer unter der Wirkung der über einen Schwenkhebel angetriebenen Doppelrakel entgegen der Federkraft verschoben werden, um die Schlitzöffnung freizugeben und das Pulveraufnahmeteil mit Pulvermaterial zu befüllen. Die Befüllung des Pulveraufnahmeteils erfolgt somit bei geringem Zeitaufwand allein durch die Bewegung der Doppelrakel. In einer weiter verschobenen Stellung der Doppelrakel, in der sich der Pulveraustrittsschlitz der Doppelrakel über einem zur Pulverreinigung führenden Transportkanal befindet, kann der Pulvervorratsbehälter über den Pulveraustrittsschlitz der Doppelrakel entleert werden.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Schnittdarstellung einer Mikro-Laserauftragsschmelzanlage zur generativen Fertigung dreidimensionaler Objekte; -
2 eine Detailansicht der Laserauftragsschmelzanlage im Bereich des Hubtisches während des Pulverauftrags; -
3 eine vergrößerte Darstellung der zum Auftragen des Pulvermaterials verwendeten, mit einem Pulverreservoir ausgebildeten Doppelrakel in einer vom Pulvervorratsbehälter der Anlage weg weisenden Richtung; -
4 die Doppelrakel in einer den Dosierschieberverschluss des Pulvervorratsbehälters kontaktierenden Position vor dem Befüllen der Doppelrakel; -
5 die Doppelrakel bei deren Befüllung mit aus der Öffnung des Pulvervorratsbehälters fließendem Pulvermaterial; und -
6 die Doppelrakel in einer zum Entleeren des Pulvervorratsbehälters vorgesehenen Position. - Wie
1 zeigt, umfasst die Laserauftragsschmelzanlage ein Gehäuse1 mit einer in diesem ausgebildeten Pulverkammer2 und einer zwischen zwei gegenüberliegenden Gehäusewänden3 ,4 in parallelen Führungsschienen5 geführten, entlang dem oberen Pulverkammerrand6 verschiebbaren Doppelrakel7 . An der Außenseiten der in der Zeichnungsebene linken Gehäusewand3 ist ein Pulvervorratsbehälter8 mit einem dessen Auslassöffnung9 verschließenden oder freigebenden Dosierverschluss10 angeordnet. Die Auslassöffnung9 des Pulvervorratsbehälters8 mündet in einen im Wesentlichen senkrecht verlaufenden Dosierkanal11 , dessen untere Schlitzöffnung12 durch einen waagerecht beweglichen Verschlussschieber13 verschlossen ist. Der Verschlussschieber13 wird durch in Richtung der gegenüberliegenden – in der Zeichnungsebene rechten – Gehäusewand4 wirkende Druckfedern (nicht dargestellt) in der Schließstellung gehalten. Die Hin- und Herbewegung der Doppelrakel7 wird mithilfe eines mit einer Antriebsvorrichtung (nicht dargestellt) verbundenen Schwenkhebels14 realisiert. An den oberen Pulverkammerrand6 schließt beidseitig ein zu der Doppelrakel7 parallel verlaufender Sammelkanal15 zur Aufnahme von mittels der Doppelrakel7 abgestreiften Verunreinigungen und restlichen Pulverpartikeln an. Der Sammelkanal15 ist mit einem an das (nicht dargestellte) Pulverreinigungssystem der Anlage anschließenden Transportkanal16 verbunden. Die Schlitzöffnung12 des mit dem Pulvervorratsbehälter8 verbundenen Dosierkanals11 befindet sich über dem in der Zeichnungsebene linken Teil des Sammelkanals15 . In der Pulverkammer2 ist ein Hubtisch17 angeordnet, der mit einer Bauplattform18 zum Aufbauen eines dreidimensionalen Objekts19 , hier beispielhaft einer aus Buchstaben gebildeten Struktur, ausgestattet ist. - Aus den
3 bis6 ist die Ausbildung der Doppelrakel7 ersichtlich. Die Doppelrakel7 umfasst einen sich Über deren Länge erstreckendes, im Querschnitt im Wesentlichen V-förmiges bzw. trapezförmiges, an der Oberseite offenes Pulveraufnahmeteil20 und ein sich an dessen Boden21 anschließendes Doppelrakelteil22 . Das Doppelrakelteil22 umfasst zwei parallel verlaufende Einzelrakeln23 und bildet einen zwischen zwei von einem Pulveraustrittsschlitz25 im Boden21 schräg nach außen abstrebenden inneren Pulverleitflächen24 begrenzten Hohlraum, der über den Pulveraustrittsschlitz25 mit dem Pulveraufnahmeteil20 in Verbindung steht. Die Pulverleitflächen24 gehen über einen gerundeten Bereich in gerade Pulverandrückflächen26 über. An den beiden Außenflächen des Doppelrakelteils22 ist jeweils eine Abstreiflippe27 angebracht. Die Kontur der beiden Pulverleitflächen24 ist so geformt, dass das aus dem Pulveraufnahmeteil20 über den Pulveraustrittsschlitz25 austretende und entsprechend der Bewegungsrichtung der Doppelrakel7 entlang der einen oder der anderen Pulverleitfläche24 fließenden Pulvermaterial gleichmäßig auf das auf der Bauplattform befindliche Material aufgebracht und mithilfe der Pulverandrückflächen26 geglättet und vorverdichtet wird. Die vom Pulveraustrittsschlitz25 in entgegengesetzter Richtung schräg nach außen verlaufenden Pulverleitflächen24 sind, wie in der Zeichnung dargestellt, bei einem konvex geformten Übergang zu den Pulverandrückflächen26 eben ausgebildet oder können auch eine konkav oder konvex gewölbte Kontur aufweisen, um in jedem Fall ein gleichmäßiges Andrücken der aufgebrachten Pulverschicht auf die vorhergehende Schicht zu bewirken. - Das Aufbringen der einzelnen Pulverschichten erfolgt mit jeder – in
2 und3 dargestellten – Vorwärtsbewegung der mit dem Pulvermaterial gefüllten Doppelrakel7 zur rechten Kante der Pulverkammer2 und jeder Rückwärtsbewegung der Doppelrakel7 zur linken Kante der Pulverkammer2 , wobei in der jeweils aufgebrachten Pulverschicht die entsprechende Bauteilkontur mithilfe einer Lasereinheit28 belichtet und durch Mikro-Laserauftragsschmelzen verfestigt wird. Auf diese Weise kann eine hohe Taktfolge beim Aufbau des dreidimensionalen Objekts realisiert werden, so dass der Zeitaufwand für dessen Herstellung deutlich verringert wird. Mit den an den Außenseiten der Doppelrakel7 befestigten Abstreiflippen27 werden vor jedem Pulverauftrag auf der zuvor gesinterten Schicht und dem nicht verfestigten Pulvermaterial vorhandene Verunreinigungen abgestreift, so dass eine hohe Qualität des Bauteils gewährleistet ist. Die abgestreiften Verunreinigungen werden über die rechte bzw. linke Kante der Pulverkammer2 in die angrenzenden Sammelkanäle15 befördert. Dadurch wird der Reinigungsaufwand bei der Aufbereitung des nach der Entnahme des fertigen Bauteils in der Pulverkammer verbleibenden, weiter verwendbaren Pulvers verringert.5 zeigt die Doppelrakel7 nach einem mit der Rückwärtsbewegung bewirkten Beschichtungsvorgang in einer Position der Abstreiflippe27 an der linken Kante der Pulverkammer2 , in der die abgestreiften Verunreinigungen in den Sammelkanal15 geschoben werden. - In der in
5 gezeigten Lage hat die Doppelrakel7 den Verschlussschieber13 entgegen einer Federwirkung in Richtung der linken Gehäusewand3 zur Seite geschoben, so dass die Schlitzöffnung12 des Dosierkanals11 freiliegt und das Pulveraufnahmeteil20 der Doppelrakel7 mit Pulvermaterial aus dem Pulvervorratsbehälter8 befüllt werden kann. Mit der anschließenden Vorwärtsbewegung der Doppelrakel7 verschließt der Verschlussschieber13 durch Federdruck selbsttätig die Schlitzöffnung12 und eine neue Pulverschicht kann im Bereich der Pulverkammer2 , in der der Hubtisch17 mit dem darauf befindlichen losen metallischen Pulver und dem bereits erzeugten Bauteilabschnitt zuvor entsprechend der zu erzeugenden Schichtdicke abgesenkt wurde, aufgebracht werden. -
6 zeigt die Position der Doppelrakel7 beim Entleeren des Pulvervorratsbehälters. In dieser Lage befindet sich die offene Seite des Pulveraufnahmeteils20 der Doppelrakel7 immer noch unter der Schlitzöffnung12 des mit dem Pulvervorratsbehälter2 verbundenen Dosierkanals11 , während der Pulveraustrittsschlitz25 im Boden des Pulveraufnahmeteils20 frei in dem mit der Pulveraufbereitungsanlage verbundenen Transportkanal16 liegt auf diese Weise kann mithilfe der Doppelrakel7 die Entleerung des Pulvervorratsbehälters2 durchgeführt werden. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Gehäuse
- 2
- Pulverkammer
- 3
- Linke Gehäusewand
- 4
- Rechte Gehäusewand
- 5
- Führungsschienen
- 6
- oberer Pulverkammerrand
- 7
- Doppelrakel
- 8
- Pulvervorratsbehälter
- 9
- Auslassöffnung von
8 - 10
- Dosierverschluss von
8 - 11
- Dosierkanal
- 12
- Schlitzöffnung von
11 - 13
- Verschlussschieber von
12 - 14
- Schwenkhebel des Rakelantriebs
- 15
- Sammelkanäle
- 16
- Transportkanal
- 17
- Hubtisch
- 18
- Bauplattform
- 19
- dreidimensionales Objekt, Bauteil
- 20
- Pulveraufnahmeteil von
7 - 21
- Boden von
20 - 22
- Doppelrakelteil von
7 - 23
- Einzelrakeln
- 24
- Pulverleitflächen von
23 - 25
- Pulveraustrittsschlitz von
20 - 26
- Pulverandrückflächen von
23 - 27
- Abstreiflippen von
7 - 28
- Lasereinheit
Claims (6)
- Vorrichtung zur generativen Fertigung dreidimensionaler Objekte durch Mikro-Laserauftragsschmelzen, die eine in einer Pulverkammer (
2 ) angeordnete, auf einem Hubtisch (17 ) angebrachte Bauplattform (18 ) und eine Rakel zum schichtweisen Auftragen des aus einem Pulvervorratsbehälter (8 ) zugeführten Pulvers sowie eine Lasereinheit (28 ) zum Aufschmelzen der jeweiligen Schichtkontur des dreidimensionalen Objekts umfasst, gekennzeichnet durch eine Doppelrakel (7 ) zum Aufbringen einer Pulverschicht bei deren Vorwärts- und Rückwärtsbewegung, die ein Pulveraufnahmeteil (20 ) mit einem in dessen Boden (21 ) vorgesehenem Pulveraustrittsschlitz (25 ) und ein an den Boden (21 ) anschließendes, aus zwei parallelen Einzelrakeln (23 ) bestehendes Doppelrakelteil (22 ) mit von dem Pulveraustrittsschlitz (25 ) schräg nach außen verlaufenden, das aus dem Pulveraustrittsschlitz (25 ) austretende Pulvermaterial sowohl in der Vorwärts- als auch in der Rückwärtsbewegung der Doppelrakel (7 ) auftragenden Pulverleitflächen (24 ) umfasst. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Pulverleitflächen (
24 ) gerade oder gewölbt ausgebildet sind und einen gerundeten Übergang zu einer Pulverandrückfläche (26 ) aufweisen. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an den beiden Außenseiten der Doppelrakel (
7 ) eine Abstreiflippe (27 ) zum Abstreifen von Verunreinigungen vor dem Auftragen einer neuen Pulverschicht angebracht ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenrand der Pulverkammer (
2 ) Sammelkanäle (15 ) zur Aufnahme der mit den Abstreiflippen (27 ) abgestreiften Verunreinigungen vorgesehen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Pulveraufnahmeteil (
20 ) eine sich zum Pulveraustrittsschlitz (25 ) hin trapez- oder V-förmig verjüngende Querschnittsfläche aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schlitzöffnung (
12 ) eines an den Pulvervorratsbehälter (8 ) anschließenden Dosierkanals (11 ) mit einem unter Federdruck stehenden Verschlussschieber (13 ) verschließbar ist, der zum Freigeben der Schlitzöffnung (12 ) unter der Wirkung der Doppelrakel (7 ) in einer Position am Außenrand der Pulverkammer (2 ) entgegen der Federkraft verschiebbar ist, um das Pulveraufnahmeteil (20 ) mit Pulvermaterial zu befüllen oder den Pulvervorratsbehälter (8 ) in einer weiter verschobenen Stellung der Doppelrakel (7 ), in der sich der Pulveraustrittsschlitz (25 ) über einem zur Pulverreinigung führenden Transportkanal (16 ) befindet, zu entleeren.
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