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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spannschieneneinheit für einen Endlostrieb mit einer um eine Schwenkanordnung schwenkbar angeordneten Spannschiene und einer auf die Spannschiene wirkenden Spannvorrichtung, die ein Gehäuse und einen im Gehäuse geführten Spannkolben aufweist, wobei das Gehäuse einen Arm aufweist, an dem ein erstes Element der Schwenkanordnung angebracht ist, an der Spannschiene ein zweites Element der Schwenkanordnung angebracht ist und das erste und das zweite Element in einer Montagestellung mittels einer Steckbewegung montierbar und mittels einer anschließenden Schwenkbewegung in eine gesicherte Betriebsstellung überführbar sind.
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Derartige Spannschieneneinheiten werden insbesondere bei Kettentrieben an Verbrennungsmotoren verwendet. Vorrangig bei kleineren Kettentrieben werden im Lostrum Spannmechanismen verwendet, die eine Einheit aus Spannschiene und Spannvorrichtung darstellen. Zum Teil werden solche Ausführungsformen auch als Klappspanner bezeichnet. Das Besondere dieser Spannschieneneinheiten besteht hauptsächlich darin, dass die Spannschiene schwenkbar an dem Gehäuse der Spannvorrichtung angebracht ist. Das Gehäuse der Spannvorrichtung besteht in vielen Fällen aus einem Metallguss und die Spannschiene aus einem Kunststoffmaterial. Zur Erzeugung der Schwenkanordnung existieren im Stand der Technik verschiedene Konstruktionsmöglichkeiten. Eine Möglichkeit besteht darin, in einen Gehäusevorsprung einen Bolzen einzupressen, der sich dann durch zwei Schwenkaugen der Spannschiene erstreckt. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Verwendung einer Clipverbindung. Bei dieser Clipverbindung ist an einem Arm des Gehäuses ein beidseitig vorstehender Schwenkbolzen angebracht, auf den ein mit einer Rastverbindung versehener Gabelkopf der Spannschiene aufgeclipst wird. Die Rastverbindung muss allerdings in der Lage sein, die Vorspannkraft des Spannkolbens in der Transportstellung aufzunehmen, ohne dass es zu einem Lösen der Spannschiene kommt. Eine dritte bekannte Möglichkeit besteht in der Verwendung eines seitlich offenen Gabelkopfes, der in einer bestimmten Montagestellung auf einen beidseitig am Gehäuse überstehenden Bolzen aufgeschoben werden kann. Die Spannschiene wird zusammen mit dem Gabelkopf geschwenkt und die Außenseite des Gabelkopfes kommt mit einer entsprechend angepassten Gehäusekontur so zur Anlage, dass ein Lösen der Spannschiene in der Betriebsstellung nicht mehr möglich ist. Allerdings ist der Materialeinsatz bei dieser Lösung am Gehäuse relativ groß. Darüber hinaus lassen sich die notwendigen Montageschritte nur sehr schwer automatisieren, weil die Führung hauptsächlich mittels des Gehäuses und nicht mittels des Bolzens erfolgt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Spannschieneneinheit der eingangs genannten Art auf kostengünstige Weise und betriebssicher zu realisieren.
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Diese Aufgabe wird bei einer Spannschieneneinheit der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass das erste oder zweite Element als in Richtung der Schwenkachse offene Aufnahmetasche mit einer Taschenöffnung gebildet ist, die mit einer, in einem Winkelbereich von kleiner 180° offenen Seitenöffnung versehen ist, und das jeweils andere Element als mittels eines Befestigungsabschnitts gehaltener Schwenkbolzen ausgebildet ist, wobei der Befestigungsabschnitt eine Größe derart aufweist, dass dieser in der Montagestellung ein Aufstecken in Richtung der Schwenkachse aufgrund der Seitenöffnung der Aufnahmetasche ermöglicht und mittels der anschließenden Schwenkbewegung in einen die Taschenöffnung schneidenden Verriegelungsschlitz in der Aufnahmetasche eingreift.
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Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, dass die Steck- und anschließende Schwenkbewegung (Bajonettverschluss) entlang bzw. um die Schwenkachse erfolgen und sie sich deshalb sehr leicht automatisieren lassen. Der gesamte Montagevorgang kann deshalb mittels Führung durch den Schwenkbolzen erfolgen. Darüber hinaus kann auf eine Clipverbindung verzichtet werden, weshalb die Schwenkanordnung stabiler ausführbar ist. Insbesondere kann der Winkelbereich der Seitenöffnung so gewählt werden, dass der Schwenkbolzen in stabiler Weise in der Aufnahmetasche gehalten wird. Der geschlossene Umfangsbereich der Aufnahmetasche kann demnach so stabil ausgestaltet werden, dass dieser den Schwenkbolzen nicht durch elastische Verformung freigibt, wie dies bei einer Clipverbindung der Fall sein muss. Die Aufnahmetasche kann daher auch die Kräfte in der Transportstellung sehr einfach aufnehmen.
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Bevorzugter Weise kann der Schwenkbolzen am Arm des Gehäuses angeordnet sein und die Aufnahmetasche an der Spannschiene. Üblicherweise werden für die Gehäuse der Spannvorrichtungen Metalldruckgusswerkstoffe verwendet. Hierdurch wird eine entsprechend feste Anordnung des Schwenkbolzens gewährleistet. Die Formgestaltung der Aufnahmetasche unterliegt bei einer Spannschiene nur wenigen Einschränkungen, weil diese bei Spannschieneneinheiten üblicherweise aus Kunststoff mittels Spritzgießen hergestellt sind.
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Vorteilhafterweise kann die Seitenöffnung über einen Winkelbereich von kleiner 120° offen sein, wodurch eine stabile, den Schwenkbolzen mindestens um 240° umgreifende Taschenöffnung geformt ist.
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Damit der Arm des Gehäuses eine gute Überschneidung mit der Spannschiene aufweist, in dem dieser in den Verriegelungsschlitz eingreift, ist gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass der Grund des Verriegelungsschlitzes in einem Winkelbereich von ±20° zu einer Verbindungslinie zwischen der Schwenkachse und einem Berührpunkt zwischen der Spannschiene und dem Spannkolben in einer Transportstellung der Spannschieneneinheit verläuft. In der Transportstellung ist eine definierte Lage zwischen der Spannschiene und der Spannvorrichtung gegeben, weil diese beiden Elemente unter Vorspannung gegeneinander arretiert werden. Ausgehend von dieser gedachten Verbindungslinie weist der Grund des Verriegelungsschlitzes einen bestimmten Verlauf auf. Sofern der Verriegelungsschlitz keinen geraden bzw. ebenen Grund aufweist, kann auch ausgehend von der Schwenkachse eine Tangente an diesen angelegt werden, um den Winkel zu bestimmen.
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Um eine sichere Verriegelung durch eine ausreichende Verschränkung der Spannschiene zu erreichen, kann gemäß einer Variante eine die Schwenkachse schneidende Mittellinie der Seitenöffnung in einem Winkelbereich von 70° bis 100° zu einer Verbindungslinie zwischen der Schwenkachse und einem Berührpunkt zwischen der Spannschiene und dem Spannkolben in einer Transportstellung der Spannschieneneinheit verlaufen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Spannschiene relativ zum Schwenkbolzen um einen bestimmten Mindestbetrag verschwenkt werden muss zwischen der Montagestellung und der Transportstellung. Dieser Mindestbetrag beträgt bei der hier beschriebenen Variante mindestens 70°.
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Damit eine ausreichende Führung des Schwenkbolzens in der Aufnahmetasche gewährleistet ist, kann sich die Taschenöffnung über einen Abschnitt von mindestens 50% der Gesamthöhe der Aufnahmetasche erstrecken. Hierdurch ist ausreichend Platz für den Befestigungsabschnitt vorhanden und der Arm kann mit dem Verriegelungsschlitz in Fluchtung gebracht werden. Der Schwenkbolzen kann daher ausreichend tief in die Aufnahmetasche eingeschoben werden.
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Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Aufnahmetasche in Schwenkachsenrichtung einseitig geschlossen auszugestalten. Hierdurch wird ein einseitiger Anschlag für den Schwenkbolzen geschaffen, der beim Montagevorgang eine zusätzliche Ausrichtungshilfe darstellt.
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Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Schwenkbolzen in Schwenkachsenrichtung auf beiden Seiten des Befestigungsabschnittes übersteht und die Aufnahmetasche eine, die eine überstehende Seite des Schwenkbolzens aufnehmende und am Umfang geschlossene Aufnahmebohrung aufweist. Es wird also zumindest einseitig eine 360°-Führung für den Schwenkbolzen bereitgestellt. Dies dient zum einen dem Montagevorgang, insbesondere der Schwenkbewegung bis der Arm in den Verriegelungsschlitz eindringt, und zum anderen ist der Schwenkbolzen in der Betriebsstellung beidseitig des Befestigungsabschnitts in der Aufnahmetasche geführt, wodurch eine sehr maßgenaue Führung der Schwenkbewegung ermöglicht wird.
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Damit Einfluss auf die zur Verfügung stehende Schwenkbewegung zwischen der Spannvorrichtung unter Spannschiene genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, dass die Längsmittellinie des Arms des Gehäuses die Längsmittellinie des Schwenkbolzens außermittig schneidet.
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Insbesondere die Ausführungsform, bei der eine der Rückseite der Spannschiene zugewandte Seite des Arms des Gehäuses zumindest im Bereich der Aufnahmetasche mit einem geringeren Versatz zur Schwenkachse auf den Schwenkbolzen trifft als eine der Rückseite der Spannschiene abgewandten Seite des Arms des Gehäuses, eröffnet die Möglichkeit, eine flachbauende Variante zu erzeugen, weil der Arm des Gehäuses weniger weit in den Verriegelungsschlitz der Spannschiene hinein geschwenkt werden muss als zum Beispiel bei einer symmetrischen Anbringung des Schwenkbolzens am Ende des Arms.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann an dem Arm des Gehäuses und an der zugeordneten Stelle der Spannschiene eine Transportsicherung zum Arretieren der Spannvorrichtung und der Spannschiene in der Transportstellung vorgesehen sein. Diese Arretierung erfolgt in aller Regel unter Vorspannung. Diese Vorspannung wird von der üblicherweise im Innern der Spannvorrichtung vorhandenen Feder aufgebracht. Diese versucht die Spannschiene von dem Gehäuse der Spannvorrichtung wegzudrücken. Eine bevorzugte Variante sieht einen Verriegelungsstift vor, der in Fluchtung bringbare Öffnungen an der Spannschiene und dem Gehäuse der Spannvorrichtung einsteckbar ist.
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Bevorzugter Weise können das Gehäuse, der Arm und der Schwenkbolzen der Spannvorrichtung einstückig hergestellt sein. Vielfach wird für das Gehäuse einer Spannvorrichtung ein Metallwerkstoff eingesetzt. Hier bietet sich zum Beispiel die Herstellung mittels eines Metall-Druckgussverfahrens an.
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Gemäß einer Variante können die Spannschiene und die Aufnahmetasche ebenfalls einstückig hergestellt sein. Spannschienen, insbesondere von Spannschieneneinheiten, sind in aller Regel einteilig aus Kunststoff hergestellt. Es besteht demnach die Möglichkeit die Aufnahmetasche mittels eines Spritzgießverfahrens einteilig an die Spannschiene anzuformen.
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Im Folgenden wird nunmehr die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spannschieneneinheit in einer perspektivischen Darstellung,
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2 eine Draufsicht der Spannschieneneinheit aus 1
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3 eine Vorderansicht der Spannschieneneinheit aus 1 in teilweise geschnittener Darstellung,
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4 eine Rückansicht der Spannschieneneinheit aus 1 in teilweise geschnittener Darstellung,
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5 eine perspektivische Darstellung eines ersten Montageschrittes zum Fügen der Spannschieneneinheit aus 1,
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6 eine perspektivische Darstellung eines zweiten Montageschrittes zum Fügen der Spannschieneneinheit aus 1,
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7 eine perspektivische Darstellung eines dritten Montageschrittes zum Fügen der Spannschieneneinheit aus 1.
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Die in den 1 bis 5 dargestellte Spannschieneneinheit 1 wird bei einem Kettentrieb eines Verbrennungsmotors (nicht dargestellt) eingesetzt. Eine Anwendungsmöglichkeit ist zum Beispiel der Ölpumpentrieb. Die Spannschieneneinheit 1 umfasst eine schwenkbar angeordnete Spannschiene 2 und eine mit dieser gekoppelte Spannvorrichtung 3. Die Spannschiene 2 besteht aus einem Kunststoffmaterial und ist mittels Spritzgießen hergestellt. Die Spannvorrichtung 3 umfasst ein Gehäuse 4, das mittels eines Metalldruckgussverfahrens hergestellt ist, und einen im Gehäuse 4 verschiebbar geführten Spannkolben 5 (siehe 4). Das Gehäuse 4 weist hierzu einen zylindrischen Gehäuseabschnitt 6 auf, der mit einer Kolbenbohrung 7 versehen ist, in der der Spannkolben 5 geführt ist. Der Spannkolben 5 ist als Hohlkolben ausgeführt und weist in seinem Inneren eine sich am Grund der Kolbenbohrung 7 abstützende Druckfeder 8, eine Entlüftungsventilscheibe 9 und einen mittels einer Ventilfeder 11 vorbelasteten Entlüftungsventilkörper 10 auf. Die Ventilfeder 11 ist in einer Bohrung geführt, die wiederum mit einer quer verlaufenden Entlüftungsbohrung 12 in Strömungsverbindung steht. Zwischen dem Spannkolben 5 und dem Grund der Kolbenbohrung 7 ist eine Druckkammer 13 geformt, die mittels eines im Grund der Kolbenbohrung 7 angeordneten Rückschlagventils 14 mit Hydraulikfluid befüllbar ist. Im Gehäuse 4 ist desweiteren ein Zuführkanal 15 vorgesehen, der an die Motorölhydraulik des Verbrennungsmotors anschließbar ist und die Druckkammer 13 mit Hydraulikfluid versorgt. Der Entlüftungsventilkörper 10 dient gleichzeitig als Überdruckventil und hat daher auch einen bestimmten Einfluss auf das Dämpfungsverhalten. Die übliche Dämpfung wird jedoch mittels eines Leckspalts zwischen dem Spannkolben 5 und der Kolbenbohrung 7 erzeugt.
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Das Gehäuse 4 weist einen kürzeren Befestigungsarm 16 auf, an dem der Zuführkanal 15 bildende Gehäusebestandteil entlang läuft. Am Ende des kurzen Arms 16 befindet sich eine Befestigungsöse 17. In etwa in Verlängerung des zylindrischen Gehäuseabschnittes 6 befindet sich ein zweiter kurzer Arm 18 mit einer zweiten Befestigungsöse 19. Dem ersten kurzen Arm 16 gegenüberliegend befindet sich am Gehäuseabschnitt 6 ein zu seinem freien Ende hin schmaler werdender langer Arm 20, so dass dieser in der Vorderansicht in etwa eine Dreiecksform aufweist. Der lange Arm 20 weist in seinem mittleren Bereich eine Befestigungsöse 21 auf. Neben der Befestigungsöse 21 und zum Gehäuseabschnitt 6 hin versetzt befindet sich am langen Arm 20 eine vorstehend angeordnete Arretieröse 22, die zur Verriegelung der Spannvorrichtung 3 und der Spannschiene 2 dient. Am freien Ende des langen Arms 20 ist ein zylindrischer Schwenkbolzen 23 angebracht. Die Anbindung des Schwenkbolzens 23 an das freie Ende des langen Arms 20 erfolgt mittels eines Befestigungsabschnittes 24, der etwas dünner ausgestaltet ist als der Rest des langen Arms 20 (siehe 5). Hierdurch steht der Schwenkbolzen 23 auf beiden Seiten des Befestigungsabschnittes 24 über. Allerdings ist dieser Überstand nicht symmetrisch, sondern der Schwenkbolzen 23 steht zur Vorderseite der Spannschieneneinheit 1 (siehe 3) mehr über als zur Rückseite der Spannschieneneinheit 1 (siehe 4). Der lange Arm 20 weist eine Mittellinie MLA auf, die im Wesentlichen der Winkelhalbierenden, des von der Ober- und Unterseite des langen Arms 20 eingeschlossenen Winkels entspricht (siehe 3). Diese Mittellinie MLA schneidet den Schwenkbolzen 23 asymmetrisch, d. h. die Schwenkachse S verläuft versetzt zur Mittellinie MLA (in 3 liegt die Schwenkachse S darüber). Die Schwenkachse S ist senkrecht zur Längsachse des Spannkolbens 5 ausgerichtet.
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Die Spannschiene 2 weist an ihrem mit dem Schwenkbolzen 23 verbundenen Ende eine Aufnahmetasche 25 auf, die im Folgenden noch näher beschrieben wird. Die Vorderseite der Spannschiene 2 ist mit einer bogenförmig verlaufenden (konvexen) Gleitfläche 26 versehen, die seitlich durch Führungsbunde 27 begrenzt ist. Entlang dieser Gleitfläche 26 gleitet im Betrieb die Kette. Auf der Rückseite der Spannschiene 2, die der Spannvorrichtung 3 zugewandt ist, befindet sich zum einen ein konvex gewölbter Aufdrückabschnitt 28, auf den die Stirnfläche des Spannkolbens 5 aufdrückt, und zum anderen zwei im Abstand zueinander vorstehende Arretierösen 29, die die Arretieröse 22 am Gehäuse 4 seitlich übergreifen und mit dieser in Fluchtung gebracht werden können. Zwischen der Gleitfläche 26 und der Unterseite der Spannschiene 2 befindet sich eine stabilisierende Fachwerkstruktur.
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Die Aufnahmetasche 25 ist in Richtung der Schwenkachse S gesehen zur Oberseite der Spannschieneneinheit 1 hin offen und formt eine Taschenöffnung 25.1. Der obere Abschnitt der Taschenöffnung 25.1 weist eine Seitenöffnung 30 auf. Die Seitenöffnung 30 erstreckt sich ungefähr über einen Winkelbereich von 60° (kleiner als 120°) der Taschenöffnung 25.1, so dass die Taschenöffnung 25.1 ca. 300° ihres Umfangs geschlossen ist. Die Taschenöffnung 25.1 weist eine zylindrische Innenfläche auf, in der der Schwenkbolzen 23 im Wesentlichen passgenau, jedoch schwenkbar aufgenommen ist. Die Ausrichtung der Seitenöffnung 30 ist derart, dass die Mittellinie MS der Seitenöffnung 30 in einem Winkel α zu einer gedachten Verbindungslinie B ausgerichtet ist, der im Wesentlichen ca. 80° (zwischen 70° und 100°) entspricht. Die gedachte Verbindungslinie B (siehe 3) schneidet die Schwenkachse S und den Berührpunkt der Stirnfläche des Spannkolbens 5 und des Aufdrückabschnitts 28, wobei die Betrachtung in der in 3 dargestellten Transportstellung gemacht wird. Wie aus 3 zu erkennen ist, schneidet dabei die Berührungslinie B auch die Mittenachsen der in Fluchtung gebrachten Arretierösen 22 und 29. In der Transportstellung werden die Spannschiene 2 und die Spannvorrichtung 3 zueinander mittels eines Arretierstifts 31, der durch die Arretieröse 22 und 29 gesteckt ist, arretiert. Dies geschieht gegen die Vorspannung der Druckfeder 8. Ungefähr in der Mitte der Höhe der Spannschiene 2 werden die Taschenöffnung 25.1 und die Seitenöffnung 30 von einem Verriegelungsschlitz 32 geschnitten (siehe 5). Die Breite des Verriegelungsschlitzes 32 ist etwas größer, als die Dicke des Befestigungsabschnittes 24, so dass dieser sich in den Verriegelungsschlitz 32 hinein erstrecken kann. In der unteren geschlossenen Seite der Aufnahmetasche 25, d. h. in einer Seite des Verriegelungsschlitzes 32, befindet sich in Verlängerung der Taschenöffnung 25.1 und in Fluchtung mit dieser eine Aufnahmebohrung 33 (siehe 5). Die Aufnahmebohrung 33 ist an ihrem Umfang geschlossen und weist auch einen geschlossenen Boden auf. Der Durchmesser der Aufnahmebohrung 33 entspricht im Wesentlichen dem Durchmesser der Taschenöffnung 25.1, so dass der weniger überstehende Abschnitt des Schwenkbolzens 23 in dieser Aufnahmebohrung 33 aufgenommen werden kann. Die Länge des Schwenkbolzens 23 ist an die Ausgestaltung der Aufnahmetasche 25 angepasst, so dass der Schwenkbolzen 23, sobald dieser in die Aufnahmetasche 25 eingesteckt ist, in Richtung der Schwenkachse S nicht übersteht. Die Taschenöffnung 25.1 weist eine Höhe auf, die ca. 70% (mindestens 50%) der Höhe der Aufnahmetasche 25 entspricht, wobei die Höhe der Aufnahmebohrung 33 nicht zur Höhe der Taschenöffnung 25.1 hinzugezählt wird.
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Die Breite des Befestigungsabschnittes 24 ist an die Breite der Seitenöffnung 30 angepasst, so dass bei entsprechender Ausrichtung der Schwenkbolzen 23 samt des daran angeordneten langen Arms 20 in die Aufnahmetasche 25 in Richtung der Schwenkachse S eingeführt werden können.
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Im Folgenden wird unter Zuhilfenahme der 5 bis 7 der Montagevorgang zwischen der Spannschiene 2 und der Spannvorrichtung 3 näher erläutert. Wie in 5 zu sehen ist, werden die Spannvorrichtung 3 und die Spannschiene 2 so zueinander ausgerichtet, dass die Schwenkachse S sowohl durch die Achse des Schwenkbolzens 23 als auch durch die Achse der Taschenöffnung 25.1 verläuft. Des Weiteren wird der lange Arm 20 durch Schwenken der Spannschiene 2 und der Spannvorrichtung 3 relativ zueinander in eine Ausrichtung gebracht, so dass der Befestigungsabschnitt 24 so über der Seitenöffnung 30 ausgerichtet ist, dass dieser in die Seitenöffnung 30 hinein geführt werden kann. Durch Bewegen der Spannschiene 2 und der Spannvorrichtung 3 relativ zueinander entlang der Schwenkachse S wird der Schwenkbolzen 23 zusammen mit dem Befestigungsabschnitt 24 in die Aufnahmetasche 25 eingeführt (siehe 6). Aufgrund der Ausgestaltung der Aufnahmebohrung 33 und des Verriegelungsschlitzes 32 kommt dabei der Befestigungsabschnitt 24 in Fluchtung mit dem Verriegelungsschlitz 32. Anschließend können durch Verschwenken der Spannschiene 2 und der Spannvorrichtung 3 relativ zueinander die beiden Elemente aufeinander zu bewegt werden, wobei der untere Abschnitt des Schwenkbolzens 23 in der Aufnahmebohrung 33 geführt ist. Hierdurch schwenkt der Befestigungsabschnitt 24 in den Verriegelungsschlitz 32 hinein, wodurch eine Verriegelung der Spannschiene 2 und der Spannvorrichtung 3 in Richtung der Schwenkachse S über einen vorgegebenen Winkelbereich erfolgt. Das Verschwenken erfolgt so lange, bis der Spannkolben 5 mit dem Aufdrückabschnitt 28 in Berührung kommt. Anschließend wird die Spannschiene 2 unter Krafteinwirkung weiter gegen die Spannvorrichtung 3 eingeschwenkt, so dass die Druckfeder 8 zusammengedrückt wird, bis die Arretieröse 22 mit den Arretierösen 29 fluchtet. In dieser Stellung wird dann der Arretierstift 31 zur Sicherung der dann vorhandenen Transportstellung eingeführt (siehe 7).
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In dieser vorgespannten Transportstellung kann dann die Spannschieneneinheit 1 dem Verbrennungsmotor zugeführt und mittels der Befestigungsösen 17, 19 und 21 und mittels Verwendung geeigneter Schraubbolzen befestigt werden. Sobald alle Montageschritte erledigt sind, kann die Spannschieneneinheit 1 entriegelt werden, indem der Arretierstift 31 herausgezogen wird. Dann kommt die Gleitfläche 26 der Spannschiene 2 in Kontakt mit der zu spannenden Kette. Die Spannschieneneinheit 1 befindet sich dann in einer Betriebsstellung. Die Betriebsstellung liegt zwischen der in 7 dargestellten Transportstellung und der in 6 dargestellten Montagestellung, so dass eine Verriegelung des Schwenkbolzens 23 in der Aufnahmetasche 25 mittels Überlappung von dem Befestigungsabschnitt 24 und dem Verriegelungsschlicht 32 gewährleistet ist. Aufgrund dieser Ausgestaltung kann die Aufnahmetasche 25 derart stabil ausgestaltet werden, dass sie auch den auf sie wirkenden Kräften in der Transportstellung sicher standhält. Dieses ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Taschenöffnung 25.1 den Schwenkbolzen 23 über einen großen Umfangsbereich umgibt. Zusätzlich ist der Schwenkbolzen 23 noch in der Aufnahmebohrung 33 entlang seines gesamten Umfangs gesichert.
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Die Ausgestaltung der Schwenkverbindung zwischen der Spannschiene 2 und der Spannvorrichtung 3 erlaubt nicht nur eine stabile Ausführung derselben, sondern die zugehörige Montage lässt sich aufgrund der geometrischen Randbedingungen auch leichter automatisieren, als bei bislang bekannten Ausgestaltungen solcher Schwenkverbindungen. Ein großer Vorteil ist auch darin zu sehen, dass die Spannschiene 2 einteilig bzw. einstückig, d. h. zusammen mit der Aufnahmetasche 25, ausgestaltet ist und auch der Schwenkbolzen 23 einteiliger Bestandteil des Gehäuses 4 der Spannvorrichtung 3 ist. Bei der Befestigung der Spannschieneneinheit 1 an einem Verbrennungsmotor erfolgt auch gleichzeitig die Anbindung des Zuführkanals 15 an eine Zulaufbohrung der Motorölhydraulik.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Spannschieneneinheit
- 2
- Spannschiene
- 3
- Spannvorrichtung
- 4
- Gehäuse
- 5
- Spannkolben
- 6
- Druckfeder
- 7
- Kolbenbohrung
- 8
- Druckfeder
- 9
- Entlüftungsventilscheibe
- 10
- Entlüftungsventilkörper
- 11
- Ventilfeder
- 12
- Entlüftungsbohrung
- 13
- Druckkammer
- 14
- Rückschlagventil
- 15
- Zuführkanal
- 16
- erster kurzer Arm
- 17, 19, 21
- Befestigungsöse
- 18
- zweiter kurzer Arm
- 20
- langer Arm
- 22, 29
- Arretieröse
- 23
- Schwenkbolzen
- 24
- Befestigungsabschnitt
- 25
- Aufnahmetasche
- 25.1
- Taschenöffnung
- 26
- Gleitfläche
- 27
- Führungsbunde
- 28
- Aufdrückabschnitt
- 30
- Seitenöffnung
- 31
- Arretierstift
- 32
- Verriegelungsschlitz
- 33
- Aufnahmebohrung
- S
- Schwenkachse
- B
- Berührungslinie
- MS
- Mittellinie
- MLA
- Längsmittellinie
- α
- Winkel