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Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung zur Montage einer Sanitärarmatur auf einer Armaturenbank nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Bei der Montage einer Sanitärarmatur auf einer Armaturenbank wird in gängiger Praxis ein armaturenseitiger Befestigungsbolzen von oben durch eine Montageöffnung in der Armaturenbank geführt. Anschließend verschraubt der Monteur von unten ein Gegenhalteelement (das heißt eine Befestigungsplatte) mittels einer Mutter an den Befestigungsbolzen, wodurch die Befestigungsplatte gegen die Unterseite der Armaturenbank festgespannt wird.
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Aus der
DE 197 56 971 A1 ist eine gattungsgemäße Befestigungsanordnung bekannt, bei der der Armaturenkörper, wie oben beschrieben, mit der Armaturenbank verspannbar ist, und zwar unter Zwischenlage eines, um die Montageöffnung laufenden ringförmigen Dichtkörpers. Bei der Ausführung der Sanitärarmatur als ein Einhandmischer ist ein Bedienhebel vorgesehen, der um eine Armaturenachse zwischen Drehanschlägen schwenkbetätigbar ist. Im Gebrauch der Sanitärarmatur kann der Bedienhebel in einer Anschlagbewegung gegen einen dieser Drehanschläge gedrückt werden. In diesem Fall wird der Armaturenkörper mit einem um die Armaturenachse gerichteten Drehmoment belastet.
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In der oben erwähnten
DE 197 56 971 A1 ist der Dichtkörper ein O-Ring aus Elastomermaterial, der zwischen der Sanitärarmatur und der Armaturenbank verspannt ist. Mittels des O-Ringes ist jedoch lediglich eine kraftschlüssige Verdrehsicherung bereitstellbar. Bei einem längeren Gebrauch besteht bei dieser Art von Verdrehsicherung die Gefahr, dass sich die Sanitärarmatur lockert und sich verdreht. Dies ist insbesondere bei Einhandmischern problematisch, bei denen in der Mittelstellung das Kaltwasser gezapft wird. In diesem Fall kann der Benutzer den Bedienhebel (zur Kaltwasser-Einstellung) unbeabsichtigt mit größerer Bedienkraft gegen den Drehanschlag drücken, da für den Benutzer erwartungsgemäß dort kein Drehanschlag vorhanden ist.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Befestigungsanordnung zur Montage einer Sanitärarmatur bereitzustellen, bei der auch bei längerem Gebrauch eine zuverlässige Verdrehsicherung gewährleistet ist.
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Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
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Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 wird die Verdrehsicherung nicht mehr durch einen kraftschlüssig zwischen der Sanitärarmatur und der Armaturenbank festgespannten O-Ring bereitgestellt, sondern vielmehr durch einen zweiteilig ausgeführten Dichtkörper. Der zweiteilige Dichtkörper weist ein drehfest an der Armaturenbank angeordnetes Unterteil und ein drehfest am Armaturenkörper angeordnetes Oberteil auf. Die Ober- und Unterteile weisen einander zugewandte Formschlusskonturen auf, wodurch die Ober- und Unterteile des Dichtkörpers zueinander in eine Formschlussverbindung bringbar sind, die im Vergleich zur Kraftschlussverbindung über einen O-Ring eine zuverlässige Verdrehsicherung gewährleistet.
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In einer technischen Umsetzung können die beiden einander zugewandten Formschlusskonturen am Oberteil und am Unterteil des Dichtkörpers jeweils Verzahnungen sein. Deren Zahnköpfe und -füße können in Umfangsrichtung in gleichmäßigen Teilungsabständen angeordnet sein und in Radialrichtung betrachtet sternförmig aufeinander zulaufen. Alternativ dazu können die Formschlußkonturen auch über definierte Oberflächenrauigkeiten der einander zugewandten Auflageflächen realisiert sein. Dabei kann das Dichtkörper-Unterteil über eine Klebverbindung auf der Armaturenbank drehfest befestigt sein. Demgegenüber kann das Dichtkörper-Oberteil über eine Formschlussverbindung am Armaturenkörper drehfest befestigt sein. In einer technischen Realisierung kann diese Formschlussverbindung am Dichtkörper-Oberteil angeformte Axialstifte aufweisen. Diese sind in der Zusammenbaulage in armaturenkörperseitige Aufnahmelöcher einsetzbar. Zudem können die Axialstifte über Rast- oder Schnappverbindungen mit dem Armaturenkörper zusammengefügt sein.
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Der erfindungsgemäße Dichtkörper kann zudem mit einer Zentrierfunktion ausgeführt sein, bei der am Unterteil des Dichtkörpers ein Zentrierabschnitt angeformt ist. Dieser ragt in die Montageöffnung der Armaturenbank ein und ist in Anlage mit dem Öffnungsrand der Montageöffnung. In einer ersten Ausführungsform kann der Zentrierabschnitt axial vom Unterteil abragende sowie umfangsseitig voneinander beabstandete Zentrierstege aufweisen, die elastisch nachgiebig ausgeführt sind und unter Aufbau einer Rückstellkraft gegen den Öffnungsrand der Montageöffnung der Armaturenbank drücken.
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In einer zweiten Ausführungsform kann der Zentrierabschnitt als ein umlaufender Zentriersteg ausgebildet sein, der in mehrere Segmente aufgeteilt ist, die über Freischnitte voneinander beabstandet sind. An jedem der Segmente kann ein Federelement angeformt sein, das elastisch nachgiebig gegen den Öffnungsrand der Montageöffnung der Armaturenbank drückt. Beispielhaft kann jeder der Stege mit einem elastisch nachgiebigen Flügel in den Freiraum hinein verlängert sein. Der Flügel kann dabei schräg nach außen abgestellt sein.
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In einer konstruktiven Ausführung kann das Unterteil des Dichtkörpers eine ringförmige Dichtscheibe aufweisen, die auf den Öffnungsrandbereich der Montageöffnung der Armaturenbank abgestützt ist. Die Dichtscheibe kann radial innen in den Zentrierabschnitt übergehen. An der, dem Zentrierabschnitt axial gegenüberliegenden Seite kann die Dichtscheibe eine randseitig umlaufende Ringwand aufweisen, innerhalb der das Dichtkörper-Oberteil angeordnet ist.
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Bevorzugt können das Dichtkörper-Oberteil und das Dichtkörper-Unterteil mittels einer Rastverbindung zusammengefügt sein, und zwar unter Bildung einer einteiligen Vormontageeinheit, die die Handhabung beim Zusammenbau vereinfacht. Hierzu kann innenseitig an der randseitig umlaufenden Ringwand des Dichtkörper-Unterteils eine Rastkontur ausgebildet sein, die mit einer korrespondierenden Gegenkontur am Dichtkörper-Oberteil zusammenwirkt.
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Die oben erwähnte Klebverbindung zwischen dem Dichtkörper-Unterteil und der Armaturenbank kann mittels eines ringförmigen Klebebands erfolgen, das zwischen der oben erwähnten ringförmigen Dichtscheibe des Dichtkörper-Unterteils und dem Öffnungsrandbereich der Montageöffnung der Armaturenbank abgestützt ist. Das Klebeband kann radial außerhalb des Zentrierabschnittes des Dichtkörper-Unterteils angeordnet sein.
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Im Hinblick auf eine bauraumgünstige kompakte Ausführung kann der Armaturenkörper an seiner, der Armaturenbank zugewandten Seite einen hohlzylindrischen Montageraum aufweisen, in dem der erfindungsgemäße zweiteilige Dichtkörper einsetzbar ist. Der Montageraum des Armaturenkörpers ist durch einen vom stirnseitigen Armaturenkörper-Rand zurückgesetzten Zwischenboden und einer inneren Zylinderwandung begrenzt. Der zweiteilige Dichtkörper ist in seiner Einbaulage so im Montageraum montiert, dass die ringförmige Dichtscheibe des Dichtkörper-Unterteils mit einem Axialversatz vom Armaturenkörper-Rand zurückgesetzt im Montageraum angeordnet ist und am Zwischenboden des Armaturenkörpers aufliegt. Zur Lagesicherung des zweiteiligen Dichtkörpers im Montageraum des Armaturenkörpers ist radial außenseitig an der Ringwand des Dichtkörper-Unterteils ein umlaufender O-Ring eingesetzt, der in der Zusammenbaulage den zweiteiligen Dichtkörper lagesicher im Montageraum des Armaturenkörpers vorpositioniert.
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Das oben erwähnte Klebeband kann bevorzugt elastisch nachgiebig ausgeführt sein. In einem vormontierten, das heißt noch nicht festgespannten Montagezustand kann das Klebeband noch mit einem Axialversatz aus der Armaturenkörper-Stirnseite ragen. Beim Festspannen des Armaturenkörpers wird die Armaturenkörper-Stirnseite bis in Anlage mit der Armaturenbank gebracht, und zwar unter Komprimierung des Klebebands sowie unter Aufbau einer elastischen Rückstellkraft im Klebeband.
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Bevorzugt können das Dichtkörper-Oberteil und das Dichtkörper-Unterteil verliersicher zusammengebaut sein. Dies kann dadurch bewerkstelligt werden, dass das Dichtkörper-Oberteil in das Dichtkörper-Unterteil eingesetzt wird, wobei die beiden Dichtkörper-Teile, wie oben angegeben, miteinander verrasten. Auf diese Weise ergibt sich eine einteilige Vormontageeinheit, die fertigungstechnisch einfach im Montageraum des Armaturenkörpers vorpositionierbar ist. Zur Vorpositionierung werden die abragenden Axialstifte am Dichtkörper-Oberteil in Rast- und Schnappverbindung mit der oben erwähnten korrespondierenden Gegenkontur im Armaturenkörper gebracht. Anschließend erfolgt die Montage des Armaturenkörpers auf der Armaturenbank.
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Die vorstehend erläuterten und/oder in den Unteransprüchen wiedergegebenen vorteilhaften Aus- und/oder Weiterbildungen der Erfindung können – außer zum Beispiel in den Fällen eindeutiger Abhängigkeiten oder unvereinbarer Alternativen – einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination miteinander zur Anwendung kommen.
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Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 in einer Teilschnittansicht eine an einem Waschbecken montierte Sanitärarmatur;
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2 eine Detailansicht aus der 1;
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3 eine perspektivische Darstellung der in der 1 gezeigten Anordnung;
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4 und 5 jeweils in unterschiedlichen perspektivischen Ansichten den zweiteiligen Dichtkörper jeweils in Alleinstellung;
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6 den Dichtkörper im auseinandergebauten Zustand;
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7 ein Unterteil mit einem Zentrierabschnitt gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel;
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8 und 9 die Vormontageeinheit in einem unverspannten Montagezustand; und
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10 und 11 die Vormontageeinheit in einem verspannten Montagezustand.
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In der 1 ist eine Befestigungsanordnung gezeigt, mit der ein hohlzylindrischer Armaturenkörper 1 einer nicht näher dargestellten Sanitärarmatur auf der Oberseite einer Armaturenbank 3, zum Beispiel eines Waschtisches, befestigt ist. Der hohlzylindrische Armaturenkörper 1 weist innenseitig einen umlaufenden ringförmigen Zwischenboden 5 mit einem radial nach innen abragenden Befestigungsauge 7 auf, in dem eine Gewindestange 9 eingeschraubt ist. Die Gewindestange 9 ist in der 1 durch eine Montageöffnung 11 der Armaturenbank 3 nach unten geführt. Die durch die Armaturenbank-Montageöffnung 11 geführten Wasseranschlüsse der Sanitärarmatur sind aus Gründen der Vereinfachung nicht gezeigt. In der 1 ist eine Befestigungsmutter 13 von unten auf die Gewindestange 9 aufgeschraubt, und zwar unter Zwischenlage eines Gegenhalters 15, der in der 1 in Anlage mit der Armaturenbank-Unterseite ist.
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Wie aus der 1 weiter hervorgeht, ist der ringförmige Zwischenboden 5 um einen Axialversatz von einem, auf der Armaturenbank 3 abstützbaren stirnseitigen Armaturenkörperrand 17 (2) zurückgesetzt. Auf diese Weise ergibt sich ein Montageraum 19 (2), in dem ein zweiteiliger Dichtkörper 21 angeordnet ist.
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Der Dichtkörper 21 ist zweiteilig mit einem drehfest an der Armaturenbank 3 angeordneten Unterteil 23 und einem drehfest am Armaturenkörper 1 angeordneten Oberteil 25 aufgebaut. Die beiden Dichtkörper-Teile 23, 25 sind ringförmig ausgeführt. Das Dichtkörper-Unterteil 23 weist gemäß der 2 eine ringförmige, horizontal ausgerichtete Dichtscheibe 27 auf. Diese ist in der 3 auf einem Öffnungsrandbereich 29 der Montageöffnung 11 der Armaturenbank 1 abgestützt, und zwar unter Zwischenlage eines Klebebands 31. Die Dichtscheibe 27 geht radial innen in einen Zentrierabschnitt 33 über. Dieser weist in den Figuren umfangsseitig verlaufende, voneinander beabstandete Zentrierstege 35 auf, die materialeinheitlich und einstückig an der Dichtscheibe 27 angeformt sind und elastisch nachgiebig gegen den Öffnungsrand 37 der Montageöffnung 11 drücken. Radial außerhalb der Zentrierstege 35 verläuft das ringförmige Klebeband 31.
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An der, dem Zentrierabschnitt 33 axial gegenüberliegenden Seite weist die Dichtscheibe 27 des Dichtkörper-Unterteils 23 eine randseitig umlaufende Ringwand 39 auf, innerhalb der das ringförmige Dichtkörper-Oberteil 25 eingesetzt ist. Die Ringwand 39 weist gemäß der 2 innenseitig eine umlaufende Rastnut 41 auf, in der ein damit korrespondierender Ringbund 43 des Dichtkörper-Oberteils 25 eingesetzt ist. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Dichtkörper 21 im ausgebauten Zustand gemäß der 4 oder 5 als eine einteilige Vormontageeinheit V handhabbar ist.
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Das Dichtkörper-Unterteil 23 ist mittels des Klebebands 31 drehfest auf der Armaturenbank 3 positioniert. Demgegenüber ist das Dichtkörper-Oberteil 25 drehfest am Armaturenkörper 1 angeordnet. Hierzu weist das Dichtkörper-Oberteil 25 axial nach oben abragende Positionierstifte 45 auf, die an ihrer freien Oberseite jeweils mit einer Schnappkontur 47 versehen sind. Im eingebauten Zustand sind die Positionierstifte 45 des Dichtkörper-Oberteils 25 durch Ausnehmungen 49 (2) im Zwischenboden 5 geführt, wobei deren jeweilige Schnappkontur 47 die Ausnehmungen 49 auf der, den Dichtkörper 21 abgewandten Seite des Zwischenbodens 5 hintergreift. Zudem ist an der Außenumfangsseite der Ringwand 39 des Dichtkörper-Unterteils 23 eine Ringnut 51 mit eingesetzten O-Ring 53 (2) ausgebildet, der gegen die Innenwandung des Montageraums 19 des Armaturenkörpers 1 drückt.
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Wie aus der 6 weiter hervorgeht, weisen die einander zugewandten Kontaktflächen der Dichtkörper-Teile 23, 25 jeweils eine Riefenverzahnung 55 auf, mittels der in der Einbaulage (1) die Dichtkörper-Teile 23, 25 zueinander in Formschlussverbindung gebracht sind.
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Bei der Montage der Sanitärarmatur werden zunächst die beiden Dichtkörper-Teile 23, 25 an ihren Raststellen 39, 41 (2) zusammengefügt, und zwar unter Bildung der in der 4 gezeigten einteiligen Vormontageeinheit V. Anschließend wird die Vormontageeinheit V mit den Positionierstiften 45 voran in der Axialrichtung in den Montageraum 19 des Armaturenkörpers 1 eingesetzt. Die Positionierstifte 45 werden durch die Ausnehmungen 49 im Armaturenkörper 1 geführt und damit verrastet. In dieser Zusammenbaulage ist die ringförmige Dichtscheibe 27 des Dichtkörpers 21 um einen Axialversatz a1 (2) vom Armaturenkörper-Rand 17 zurückgesetzt sowie innerhalb des Montageraums 19 angeordnet. Demgegenüber ragt das elastisch nachgiebig ausgeführte Klebeband 31 mit einem Axialversatz a2 über den Armaturenkörper-Rand 17 hinaus, wie es in der 2 gezeigt ist. Anschließend wird die Sanitärarmatur an der Armaturenbank 3 festgespannt, wodurch der Armaturenkörper-Rand 17 bis in Druckanlage mit der Oberseite der Armaturenbank 3 gebracht wird. Dies erfolgt unter Aufbau einer elastischen Rückstellkraft im Klebeband 31 sowie unter Komprimierung seiner Materialstärke.
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Beispielhaft kann die Sanitärarmatur ein Einhandmischer sein, bei dem in seiner Mittelstellung Kaltwasser gezapft werden kann. Bei einem solchen Einhandmischer kann der Benutzer unbeabsichtigt den Bedienhebel gegen den in der Mittelstellung positionierten Drehanschlag drücken, weil dort gewohnheitsgemäß kein Anschlag vorhanden ist. Auf diese Weise wirkt ein um die Armaturenachse A gerichtetes Drehmoment M (1) auf den Armaturenkörper 1. Aufgrund der Formschlussverbindung zwischen den beiden Dichtkörper-Teilen 23, 25 ist jedoch auch bei einem längeren Gebrauch der Sanitärarmatur zuverlässig eine Verdrehsicherung bereitgestellt, die einem Lockern und/oder einem Verdrehen des montierten Armaturenkörpers entgegenwirkt.
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In der 7 ist das Unterteil 23 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel gezeigt. Demzufolge ist der Zentrierabschnitt 33 als ein umlaufender Zentriersteg ausgebildet sein, der in mehrere Segmente 57 aufgeteilt ist, die über Freischnitte 59 voneinander beabstandet sind. Jedes der umfangsverteilten Segmente 57 mit einem elastisch nachgiebigen Flügel 61 in den Freiraum 59 hinein verlängert. Der Flügel 61 ist dabei schräg nach außen abgestellt.
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In den 8 bis 11 ist die Rastverbindung 41, 43 – im Vergleich zur 2 – so ausgelegt, dass bei einem noch unverspannten Montagezustand (8 und 9) das Unterteil 23 gegenüber dem Oberteil 25 drehbar ist und dass erst bei einem festgespannten Montagezustand der Armatur die einander zugewandten Formschlußkonturen 55 der Ober- und Unterteile 23, 25 in Eingriff sind (10 und 11).
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Dies ist in den 8 bis 11 dadurch realisiert, dass die Rastverbindung 41, 43 bei einem unverspannten Montagezustand (8 und 9) ein Axialspiel s (9) zulässt, so dass das Unterteil 23 außer Eingriff mit dem Oberteil 25 verlagerbar ist. Erst in einem verspannten Montagezustand werden – unter Aufbrauch des Axialspiels s – das Unterteil 23 und das Oberteil 25 formschlüssig in Anlage gepresst. Auf diese Weise ist eine Ausrichtmöglichkeit bei schon (zum Beispiel über eine Klebefolie 31) fixiertem Unterteil 23 bereitgestellt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Armaturenkörper
- 3
- Armaturenbank
- 5
- Zwischenboden
- 7
- Befestigungsauge
- 9
- Befestigungsbolzen
- 11
- Montageöffnung
- 13
- Befestigungsmutter
- 15
- Gegenhalter
- 17
- Armaturenkörper-Rand
- 19
- Montageraum
- 21
- zweiteiliger Dichtkörper
- 23
- Unterteil
- 25
- Oberteil
- 27
- Dichtscheibe
- 29
- Öffnungsrandbereich
- 31
- Klebeband
- 33
- Zentrierabschnitt
- 35
- Zentrierstege
- 37
- Öffnungsrand
- 39
- Ringwand
- 41
- Rastnut
- 43
- Ringbund
- 45
- Positionierstifte
- 47
- Schnappkontur
- 49
- Ausnehmungen
- 51
- Ringnut
- 53
- O-Ring
- 55
- Formschlusskonturen, Riefenverzahnungen
- 57
- Segmente
- 59
- Freischnitte
- 61
- Flügel
- a1, a2
- Axialversätze
- s
- Axialspiel
- A
- Armaturenachse
- M
- Drehmoment
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19756971 A1 [0003, 0004]