DE102015000301B4 - Kupplung der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik - Google Patents
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Abstract
Kupplung (6) zur elektrischen und mechanischen Verbindung von Komponenten der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, insbesondere für Spannungen von 1 kV bis 52 kV, mita) einem ersten Anschlussstück (8) zum mechanischen und elektrischen Anschluss einer Komponente (1) der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, insbesondere zum Anschluss an ein komplementäres Anschlussstück (4) einer Durchführung eines Schaltschranks (1), undb) einem zweiten Anschlussstück (7) zum mechanischen und elektrischen Anschluss einer anderen Komponente (2) der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, insbesondere zum Anschluss an ein komplementäres Anschlussstück (5) eines Elektrokabels (2),c) wobei die beiden Anschlussstücke (7, 8) der Kupplung (6) komplementären Anschlusstypen angehören, die mechanisch zusammen passen, undd) einem Gehäuse, gekennzeichnet durche) einen niederohmigen Strommesswiderstand (9), der baulich in die Kupplung (6) integriert ist und elektrisch zwischen das erste Anschlussstück (8) und das zweite Anschlussstück (7) geschaltet ist, um einen Stromfluss zwischen dem ersten Anschlussstück (8) und dem zweiten Anschlussstück (7) zu messen,f) wobei das Gehäuse eine Steuerelektrode (14) aus elektrisch leitfähigem Kunststoff enthält, die Feldlinien des elektrischen Feldes leitet und in ihrem Inneren Elektronikkomponenten aufnimmt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Kupplung zur elektrischen und mechanischen Verbindung von Komponenten der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, insbesondere für Spannung von 1 kV bis 52 kV.
-
10 zeigt in schematischer Form eine herkömmliche Mittelspannungsanlage mit einem Schaltschrank1 , an den ein Elektrokabel2 angeschlossen werden kann. Hierzu weist der Schaltschrank1 in seiner Gehäusewandung eine Durchführung3 auf, die gemäß den technischen Normen DIN EN 50180 oder DIN EN 50181 ausgebildet ist und beispielsweise ein steckbares Anschlussstück4 mit einem Außenkonus aufweist. Das Elektrokabel2 weist an seinem freien Ende ein komplementäres Anschlussstück5 auf, das mit dem Anschlussstück4 der Durchführung3 des Schaltschranks1 zusammengesteckt werden kann, um eine mechanische und elektrische Verbindung zu bilden. - Bei derartigen Mittelspannungsanlagen besteht zunehmend ein Bedürfnis nach einer Messung des Stroms durch die Verbindungsstelle zwischen den beiden Anschlussstücken
4 ,5 . Hierzu sind aus dem Stand der Technik induktive Messwandler bekannt, die jedoch nur eine Messung mit einer relativ geringen Bandbreite ermöglichen und deshalb nicht geeignet sind, um auch Oberwellenanteile messen zu können. - Weiterhin ist zum Stand der Technik hinzuweisen auf
US 2013/ 0 183 043 A1 DE 10 2011 113 002 A1 ,WO 2014/ 127 788 A1 DE 36 11 462 A1 . Diese Druckschriften offenbaren jedoch teilweise gattungsfremde Vorrichtungen für andere Spannungsbereiche und sind teilweise problematisch hinsichtlich der Anordnung von Elektronikkomponenten innerhalb der Kupplung. - Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, bei Anlagen der Mittelspannungstechnik und der Hochspannungstechnik eine möglichst einfache Strommessung zu ermöglichen, die auch die Messung von Oberwellenanteilen erlaubt.
- Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Kupplung gemäß dem Hauptanspruch gelöst.
- Die Erfindung geht von herkömmlichen Kupplungen aus, die in Anlagen der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik (z. B. bei Spannungen von 1 kV bis 52 kV) verwendet werden, um Anschlussstücke von Komponenten (z. B. Elektrokabeln, Durchführungen) miteinander zu verbinden.
- Derartige Kupplungen weisen herkömmlicherweise ein erstes Anschlussstück auf, das mit einer Komponente der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik verbunden werden kann, wie beispielsweise einem komplementären Anschlussstück einer Durchführung eines Schaltschranks.
- Darüber hinaus weisen derartige Kupplungen herkömmlicherweise ein zweites Anschlussstück auf, um eine Verbindung mit einer anderen Komponente der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik zu ermöglichen, wie beispielsweise einem entsprechenden komplementären Anschlussstück eines Stromkabels.
- Hierbei ist zu erwähnen, dass die beiden Anschlussstücke der erfindungsgemäßen Kupplung komplementären Anschlussstücken angehören, die mechanisch und elektrisch zusammenpassen. Dies bietet den Vorteil, dass die erfindungsgemäße Kupplung einfach zwischen zwei komplementäre Anschlussstücke einer Verbindung eingesetzt werden kann. Hierzu müssen lediglich die komplementären Anschlussstücke der Verbindung voneinander getrennt werden. Anschließend kann die erfindungsgemäße Kupplung dann zwischen die beiden komplementären Anschlussstücke eingesetzt und mit diesen verbunden werden. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße Kupplung in einfacher Weise in eine bestehende Verbindung eingefügt werden.
- Die erfindungsgemäße Kupplung zeichnet sich nun gegenüber herkömmlichen Kupplungen dadurch aus, dass in die Kupplung ein niederohmiger Strommesswiderstand („Shunt“) integriert ist, der elektrisch zwischen die beiden komplementären Anschlussstücke geschaltet ist, so dass der Stromfluss zwischen den beiden Anschlussstücken durch den Strommesswiderstand fließt, was eine Strommessung ermöglicht. Diese Shuntbasierte Strommessung ermöglicht auch die Messung von Oberwellenanteilen des Stroms, wie nachfolgend noch detailliert beschrieben wird. Darüber hinaus ermöglicht die Shuntbasierte Strommessung einen Verzicht auf einen induktiven Messwandler, wie er ansonsten erforderlich ist. Schließlich ermöglicht die erfindungsgemäße Kupplung eine einfache Kontaktierung des Strommesswiderstands im Stromflusspfad.
- Vorzugsweise ist in die Kupplung auch eine Messeinrichtung integriert, wobei die Messeinrichtung beispielsweise den Spannungsabfall über dem Strommesswiderstand messen kann, woraus sich dann in an sich bekannter Weise nach dem Ohmschen Gesetz der Strom durch den Strommesswiderstand ergibt.
- Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Messeinrichtung die Spannung an einem Messpunkt an dem Strommesswiderstand in Bezug auf ein Referenzpotenzial (z. B. Massepotenzial) misst.
- In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung misst die Einrichtung jedoch beide Größen, nämlich den Spannungsabfall über dem Strommesswiderstand und die Spannung an einem Messpunkt an dem Strommesswiderstand in Bezug auf ein Massepotenzial.
- Hierbei ist zu erwähnen, dass die Messeinrichtung die jeweilige Spannung vorzugsweise mit einer hohen Abtastraste misst, die vorzugsweise mindestens 100 Hz, 200 Hz, 500 Hz, 1 kHz, 1.500 Hz, 2 kHz, 5 kHz, 10 kHz oder sogar 15 kHz beträgt. Eine so hohe Abtastraste ermöglicht auch die Messung von Oberwellenanteilen der Spannung, was in Stromversorgungsnetzen wichtig ist.
- Bei der Messung der Spannung an dem Strommesswiderstand ist zu berücksichtigen, dass die gemessene Spannung im Mittelspannungsbereich oder Hochspannungsbereich liegt und deshalb messtechnisch schwer zu verarbeiten ist. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Messeinrichtung deshalb einen Spannungsteiler auf, der mit dem Messpunkt an dem Strommesswiderstand verbunden ist, um die gemessene Spannung aufzuteilen und dadurch die messtechnische Verarbeitung zu erleichtern. Vorzugsweise besteht der Spannungsteiler aus mehreren Ohmschen Widerständen oder Kapazitäten und weist ein Teilungsverhältnis von mehr als 1.000, 10.000 oder sogar mehr als 100.000 auf.
- Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die erfindungsgemäße Kupplung vorzugsweise eine galvanische Trennung ermöglicht zwischen der Kupplung auf dem Mittelspannungspotenzial oder Hochspannungspotenzial einerseits und der externen Auswertungseinheit auf dem Massepotenzial andererseits. Die Übertragung der Messdaten von der Messeinrichtung zu der externen Auswertungseinheit kann deshalb nicht einfach über eine Datenleitung erfolgen. Die erfindungsgemäße Kupplung weist deshalb vorzugsweise eine Datenübertragungseinrichtung mit einem elektro-optischen Wandler auf, der die zu übertragenden elektrischen Messdaten in optische Signale umwandelt, die dann an einem ersten Lichtleiteranschluss ausgegeben werden. An den ersten Lichtleiteranschluss der Kupplung kann dann ein erster Lichtleiter angeschlossen werden, über den die Messdaten dann zu der externen Auswertungseinheit übertragen werden.
- Die Datenübertragungseinrichtung der Kupplung weist vorzugsweise einen Sendepuffer auf, um die zu sendenden Messdaten vor einer Übertragung zwischenzuspeichern. Dies ist sinnvoll, weil der vorstehend erwähnte elektro-optische Wandler einen relativ großen Stromverbrauch aufweist und deshalb vorzugsweise nur intermittierend eingeschaltet und dann wieder ausgeschaltet wird, um im zeitlichen Mittel einen möglichst geringen Stromverbrauch zu erreichen. In den Ausschaltphasen des elektro-optischen Wandlers werden die in der Kupplung gewonnenen Messdaten dann in den Sendepuffer geschrieben. In den Einschaltphasen des elektro-optischen Wandlers werden die zwischengespeicherten Messdaten dann aus dem Sendepuffer ausgelesen und übertragen.
- Die Übertragung der Messdaten kann beispielsweise in Form von Telegrammen erfolgen, die jeweils mehrere Datensätze enthalten, die jeweils einem bestimmten Messzeitpunkt entsprechen. Die Transferrate der einzelnen aufeinanderfolgenden Telegramme ist hierbei vorzugsweise wesentlich kleiner als die Abtastrate, mit der die eigentliche Messung erfolgt. Dies hat zur Folge, dass nur relativ selten Telegramme übertragen werden, so dass der elektro-optische Wandler nur relativ selten eingeschaltet werden muss, was zu einem entsprechend geringen mittleren Stromverbrauch führt, da der elektro-optische Wandler der Hauptstromverbraucher in der Kupplung ist.
- Ferner enthält die erfindungsgemäße Kupplung vorzugsweise auch eine integrierte Stromversorgungseinrichtung zur Stromversorgung der Messeinrichtung und/oder der Datenübertragungseinrichtung. Es wurde bereits vorstehend erwähnt, dass die Übertragung der Messdaten galvanisch getrennt erfolgt. Es ist deshalb vorzugsweise auch vorgesehen, dass die Stromversorgung galvanisch getrennt erfolgt, indem optische Energie zugeführt wird. Hierzu kann die erfindungsgemäße Kupplung einen zweiten Lichtleiteranschluss aufweisen, um einen zweiten Lichtleiter anzuschließen, über den die optische Energie zugeführt werden kann, wobei diese optische Energie beispielsweise von einem externen Laser erzeugt werden kann. Hierbei befindet sich in der Kupplung eine Solarzelle zur Umwandlung der zugeführten optischen Energie in elektrische Energie für die Stromversorgung, wobei die Solarzelle in der Kupplung mit dem zweiten Lichtleiteranschluss verbunden ist.
- In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Stromversorgung durch optische Energie im Vergleich zu einer Stromversorgung über Elektroleitungen nur eine relativ geringe Energiezufuhr ermöglicht. Aus diesem Grunde ist es vorteilhaft, wenn der elektro-optische Wandler als Hauptstromverbraucher nur intermittierend ein- bzw. ausgeschaltet wird, wie vorstehend bereits erwähnt wurde, da dadurch der mittlere Stromverbrauch verringert wird.
- Zur Pufferung der Stromversorgung weist die Stromversorgungseinrichtung vorzugsweise einen Energiespeicher auf, um auch im eingeschalteten Zustand des elektro-optischen Wandlers genügend Strom bereitstellen zu können. Bei diesem Energiespeicher kann es sich beispielsweise um eine Kondensator handeln, der vorzugsweise eine Kapazität von mindestens 500 mF oder 1 mF aufweist.
- Zu dem konstruktiven Aufbau der erfindungsgemäßen Kupplung ist zu erwähnen, dass die Kupplung ein Gehäuse aufweist, das eine Steuerelektrode aus elektrisch leitfähigem Kunststoff enthält, wobei die Steuerelektrode die Feldlinien des elektrischen Feldes leitet und in ihrem Inneren Elektronikkomponenten aufnehmen kann, wie beispielsweise die Messeinrichtung, die Stromversorgungseinrichtung und/oder die Datenübertragungseinrichtung.
- Darüber hinaus kann das Gehäuse der Kupplung eine Kapselung aus elektrisch leitfähigem Kunststoff aufweisen, wobei die Kapselung die Steuerelektrode und die Elektronikkomponenten enthält.
- Zwischen der Kapselung und der Steuerelektrode kann sich ein elektrisch isolierender Silikonverguss befinden.
- Ferner kann das Gehäuse eine elektrisch leitfähige Umwandung aufweisen, die beispielsweise aus Aluminium bestehen kann, insbesondere in Form von zwei Halbschalen, wobei die elektrisch leitfähige Umwandung innen vorzugsweise einen elektrischen Kontakt aufweist, der zum einen mit dem Spannungsteiler und zum anderen mit einem Massekontakt verbunden ist.
- Zu den Anschlussstücken der erfindungsgemäßen Kupplung ist zu erwähnen, dass es sich vorzugsweise um steckbare Anschlussstücke mit einem Innenkonus bzw. einem Außenkonus handelt, wie sie beispielsweise in den technischen Normen DIN EN 50181 und DIN EN 50180 beschrieben sind. Die Anschlussstücke können beispielsweise den Anschlusstypen A, B oder C der vorstehend erwähnten technischen Normen entsprechen, jedoch sind grundsätzlich auch andere Anschlusstypen im Rahmen der Erfindung möglich.
- Weiterhin ist zu erwähnen, dass die erfindungsgemäße Kupplung vorzugsweise geeignet für elektrische Ströme von mehr als 250 A und Spannung von mehr als 25 kV.
- Es wurde bereits vorstehend erwähnt, dass die erfindungsgemäße einen niederohmigen Strommesswiderstand enthält, wobei der Widerstandswert des niederohmigen Strommesswiderstands vorzugsweise kleiner als 1 mQ, 500 µΩ, 250 µΩ, 100 µΩ, 50 µΩ oder sogar kleiner als 25 µΩ ist.
- Hinsichtlich der Bauform des Strommesswiderstands besteht die Möglichkeit einer rotationssymmetrischen oder eine plattenförmigen Formgebung, wie sie aus
EP 0 605 800 A1 bekannt ist. - Zu der Wärmekapazität des Strommesswiderstands ist zu erwähnen, dass die Wärmekapazität vorzugsweise mindestens 50 J/K, 100 J/K, 200 J/K oder sogar mehr als 300 J/K beträgt. Eine so hohe Wärmekapazität ist vorteilhaft, weil dann auch bei einer starken Strombelastung nur eine geringfügige Erwärmung des Strommesswiderstands erfolgt, die nicht zu einer Verfälschung der Messung führt. Hierzu muss der Strommesswiderstand lediglich eine entsprechend hohe Masse haben, um die gewünschte thermische Pufferung zu erreichen.
- Schließlich ist zu erwähnen, dass die Erfindung nicht nur Schutz beansprucht für die vorstehend beschriebene Kupplung als einzelnes Bauteil. Vielmehr beansprucht die Erfindung auch Schutz für eine entsprechende Anlage der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik mit einer solchen Kupplung, welche zwei Komponenten (z. B. Schaltschrank und Elektrokabel) der Mittelspannungstechnik bzw. der Hochspannungstechnik miteinander verbindet.
- Diese Anlage kann auch eine Lichtquelle (z. B. Laser) enthalten, die dann zur Stromversorgung der erfindungsgemäßen Kupplung dient.
- Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße Anlage auch eine Auswertungseinheit enthalten, welche über einen Lichtleiter mit der erfindungsgemäßen Kupplung verbunden ist, um die Messdaten zu empfangen.
- Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet oder werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Kupplung, -
2 eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Kupplung gemäß1 von links, -
3 eine Rückansicht der Kupplung in1 von rechts, -
4 eine Querschnittsansicht der Kupplung aus den1 bis3 , -
5 eine Seitenansicht einer Steuerelektrode, die in der Kupplung enthalten ist, -
6 eine Aufsicht auf einen niederohmigen Strommesswiderstand aus der Kupplung mit einer Messeinrichtung, -
7 eine andere Ansicht des Strommesswiderstands mit der Messeinrichtung, -
8A eine erfindungsgemäße Mittelspannungsanlage mit der erfindungsgemäßen Kupplung vor der Montage, -
8B die Mittelspannungsanlage aus8A im zusammengefügten Zustand, -
9 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Mittelspannungsanlage mit der erfindungsgemäßen Kupplung und einer externen Auswertungseinheit, sowie -
10 eine schematische Darstellung einer herkömmlichen Mittelspannungsanlage. - Die Zeichnungen zeigen eine erfindungsgemäße Kupplung
6 zur elektrischen und mechanischen Verbindung des Anschlussstücks4 an dem Schaltschrank1 mit dem komplementären Anschlussstück5 des Elektrokabels2 (vgl.8A) . - Zur Verbindung mit dem Anschlussstück
5 des Elektrokabels2 weist die Kupplung6 ein Anschlussstück7 mit einem Außenkonus auf, wobei das Anschlussstück7 gemäß DIN EN 50180 und DIN EN 50181 ausgebildet ist. - Auf der gegenüberliegenden Seite weist die Kupplung
6 ein weiteres Anschlussstück8 mit einem Innenkonus auf, wobei das Anschlussstück8 ebenfalls gemäß DIN EN 50180 und DIN EN 50181 ausgebildet ist und eine elektrische und mechanische Verbindung mit dem Anschlussstück4 der Durchführung3 des Schaltschranks1 ermöglicht. - Hierbei ist zu erwähnen, dass die beiden Anschlussstücke
7 ,8 komplementären Anschlusstypen angehören. Dies bedeutet, dass das Anschlussstück7 an ein Anschlussstück angeschlossen werden kann, das demselben Anschlusstyp angehört wie das Anschlussstück8 . Weiterhin bedeutet dies, dass das Anschlussstück8 an ein Anschlussstück angeschlossen werden kann, das demselben Anschlusstyp angehört wie das Anschlussstück7 . - In der Kupplung
6 befindet sich ein niederohmiger Strommesswiderstand9 mit zwei Anschlussteilen10 ,11 aus Kupfer und einem dazwischen befindlichen Widerstandselement12 aus einer niederohmigen Widerstandslegierung, wie beispielsweise einer Kupfer-Mangan-Nickel-Legierung (vgl.6 und7 ). - Der Strommesswiderstand
9 ist elektrisch zwischen die beiden Anschlussstücke7 ,8 geschaltet, so dass der zu messende elektrische Strom durch den Strommesswiderstand9 fließt. - An dem Strommesswiderstand
9 ist eine Leiterplatte13 angebracht, die eine Messschaltung enthält. Zu einem misst die Messschaltung auf der Leiterplatte13 den Spannungsabfall über dem Widerstandselement12 des Strommesswiderstands9 , da dieser Spannungsabfall entsprechend dem Ohmschen Gesetz ein Maß für den Strom durch den Strommesswiderstand9 ist. Zum anderen misst die Messschaltung auf der Leiterplatte13 aber auch die Spannung an einem Messpunkt20 des Strommesswiderstands9 , wie noch detailliert beschrieben wird. - Der Strommesswiderstand
9 befindet sich jeweils zusammen mit der Leiterplatte13 und der darauf befindlichen Messschaltung innerhalb einer Steuerelektrode14 aus leitfähigem Kunststoff. - Die Steuerelektrode
14 ist wiederum von einem Silikonverguss15 und einer äußeren Kapselung16 umgeben, wie aus4 ersichtlich ist. - Weiterhin sind aus
4 zwei Ohmsche Widerstände17 ,18 ersichtlich, die zusammen einen Spannungsteiler bilden, wobei die Funktion dieses Spannungsteilers nachfolgend noch detailliert beschrieben wird. - Im Folgenden wird nun Bezug genommen auf die schematische Darstellung in
9 , um die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Kupplung6 zu erläutern. - In dieser Zeichnung ist eine Messeinrichtung
19 dargestellt, die auf der Leiterplatte13 angeordnet ist. Zum einen misst die Messeinrichtung19 den Spannungsabfall über dem Strommesswiderstand9 , um daraus entsprechend dem Ohmschen Gesetz bekannterweise den Strom durch den Strommesswiderstand9 zu berechnen. Zum anderen misst die Messeinrichtung19 aber auch die Spannung an einem Messpunkt20 an dem Strommesswiderstand9 in Bezug auf ein Massepotenzial. Die Spannung an dem Messpunkt20 ist jedoch messtechnisch schwierig zu verarbeiten, da es sich hierbei um ein Mittelspannungspotenzial oder ein Hochspannungspotenzial handelt. Die Messeinrichtung19 misst deshalb lediglich den Spannungsabfall über dem Widerstand19 des Spannungsteilers, der aus den beiden Widerständen17 ,18 besteht, wobei der Spannungsteiler ein Teilungsverhältnis von beispielsweise 1:1.100.000 aufweisen kann. - Darüber hinaus enthält die Kupplung
6 eine Datenübertragungseinrichtung mit einem elektro-optischen Wandler21 , der von der Messeinrichtung19 Messdaten in elektrischer Form erhält und diese Messdaten in optische Signale umwandelt. Die optischen Messsignale werden dann über einen Lichtleiter22 an einem Lichteranschluss23 bereitgestellt und können dort ausgelesen werden, wie noch detailliert beschrieben wird. - Die Ausgabe der Messdaten erfolgt also über Lichtwellenleiter, d. h. galvanisch getrennt. Dies ist vorteilhaft, weil sich die Kupplung
6 auf einem Hochspannungspotenzial oder einem Mittelspannungspotenzial befindet. Dies macht auch die Stromversorgung schwierig, die ebenfalls galvanisch entkoppelt erfolgen muss. Hierzu weist die Kupplung6 einen weiteren Lichtleiteranschluss24 auf, an dem optische Energie bereitgestellt werden kann, wie noch detailliert beschrieben wird. In der Kupplung6 ist der Lichterleiteranschluss24 über einen Lichtleiter25 mit einem opto-elektrischen Wandler26 (Solarzelle) verbunden, der die zugeführte optische Energie in elektrische Energie umwandelt. - Die von dem opto-elektrischen Wandler
26 bereitgestellte elektrische Energie wird dann einer Stromversorgungseinrichtung27 zugeführt, die auch die Aufgabe hat, die zugeführte elektrische Energie zu puffern. Dies ist wichtig, weil der elektro-optische Wandler21 der Hauptstromverbraucher innerhalb der Kupplung6 ist. Der elektro-optische Wandler21 wird deshalb nur intermittierend ausgeschaltet bzw. eingeschaltet, um den mittleren Stromverbrauch möglichst gering zu halten. Zur Pufferung des Stromverbrauchs während der Einschaltphasen des elektro-optischen Wandlers21 weist die Stromversorgungseinrichtung27 einen Pufferkondensator auf. - Darüber hinaus zeigt die Zeichnung eine externe Schnittstelleneinheit
28 mit zwei Lichtleiteranschlüssen29 ,30 , die über jeweils einen Lichtleiter31 bzw.32 mit den Lichtleiteranschlüssen23 bzw.24 der Kupplung6 verbunden sind. Die beiden Lichtleiter31 ,32 gehören hierbei zu einem Duplex-Lichtwellenleiterkabel33 . - Zum einen enthält die Schnittstelleneinheit
28 einen Laser34 , der über den Lichtleiteranschluss29 , den Lichtleiter31 , den Lichtleiteranschluss24 und den Lichtleiter25 den opto-elektrischen Wandler26 mit optischer Energie versorgt, um die Stromversorgung der elektronischen Komponenten der Kupplung6 sicherzustellen. - Zum anderen enthält die Schnittstelleneinheit
28 eine Auswertungseinheit35 mit einem opto-elektrischen Wandler36 , der über den Lichtleiteranschluss30 , den Lichtleiter32 , den Lichtleiteranschluss23 und den Lichtleiter22 die optischen Messsignale von dem elektro-optischen Wandler21 empfängt. - Darüber hinaus ist die Schnittstelleneinheit
28 an einen Ethernet-Bus37 angeschlossen. - Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene bevorzugte Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen möglich, die ebenfalls von dem Erfindungsgedanken Gebrauch machen und deshalb in den Schutzbereich fallen. Darüber hinaus beansprucht die Erfindung auch Schutz für den Gegenstand und die Merkmale der Unteransprüche unabhängig von den jeweils in Bezug genommenen Ansprüchen.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Schaltschrank
- 2
- Elektrokabel
- 3
- Durchführung
- 4
- Anschlussstück der Durchführung
- 5
- Anschlussstück des Elektrokabels
- 6
- Kupplung
- 7
- Anschlussstück mit Außenkonus
- 8
- Anschlussstück mit Innenkonus
- 9
- Strommesswiderstand
- 10
- Anschlussteil des Strommesswiderstands
- 11
- Anschlussteil des Strommesswiderstands
- 12
- Widerstandselement des Strommesswiderstands
- 13
- Leiterplatte
- 14
- Steuerelektrode aus leitfähigem Kunststoff
- 15
- Silikonverguss
- 16
- Kapselung
- 17
- Widerstand des Spannungsteilers
- 18
- Widerstand des Spannungsteilers
- 19
- Messeinrichtung
- 20
- Messpunkt für Spannungsmessung
- 21
- Elektro-optischer Wandler
- 22
- Lichtleiter
- 23
- Lichtleiteranschluss
- 24
- Lichtleiteranschluss
- 25
- Lichtleiter
- 26
- Opto-elektrischer Wandler
- 27
- Stromversorgungseinrichtung
- 28
- Schnittstelleneinheit
- 29
- Lichtleiteranschluss
- 30
- Lichtleiteranschluss
- 31
- Lichtleiter
- 32
- Lichtleiter
- 33
- Duplex-Lichtwellenleiterkabel
- 34
- Laser
- 35
- Auswertungseinheit
- 36
- Opto-elektrischer Wandler
- 37
- Ethernet-Bus
Claims (15)
- Kupplung (6) zur elektrischen und mechanischen Verbindung von Komponenten der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, insbesondere für Spannungen von 1 kV bis 52 kV, mit a) einem ersten Anschlussstück (8) zum mechanischen und elektrischen Anschluss einer Komponente (1) der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, insbesondere zum Anschluss an ein komplementäres Anschlussstück (4) einer Durchführung eines Schaltschranks (1), und b) einem zweiten Anschlussstück (7) zum mechanischen und elektrischen Anschluss einer anderen Komponente (2) der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, insbesondere zum Anschluss an ein komplementäres Anschlussstück (5) eines Elektrokabels (2), c) wobei die beiden Anschlussstücke (7, 8) der Kupplung (6) komplementären Anschlusstypen angehören, die mechanisch zusammen passen, und d) einem Gehäuse, gekennzeichnet durch e) einen niederohmigen Strommesswiderstand (9), der baulich in die Kupplung (6) integriert ist und elektrisch zwischen das erste Anschlussstück (8) und das zweite Anschlussstück (7) geschaltet ist, um einen Stromfluss zwischen dem ersten Anschlussstück (8) und dem zweiten Anschlussstück (7) zu messen, f) wobei das Gehäuse eine Steuerelektrode (14) aus elektrisch leitfähigem Kunststoff enthält, die Feldlinien des elektrischen Feldes leitet und in ihrem Inneren Elektronikkomponenten aufnimmt.
- Kupplung (6) nach
Anspruch 1 , gekennzeichnet durch eine baulich in die Kupplung (6) integrierte Messeinrichtung (19) zur Messung a) der Spannung über dem Strommesswiderstand (9) und/oder b) der Spannung an dem Strommesswiderstand (9) in Bezug auf ein Massepotential. - Kupplung (6) nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, a) dass die Messeinrichtung (19) die Spannung über dem Strommesswiderstand (9) und/oder die Spannung an dem Strommesswiderstand (9) mit einer bestimmten Abtastrate misst, und b) dass die Abtastrate mindestens 100 Hz, 200 Hz, 500 Hz, 1000 Hz, 1500 Hz, 2000 Hz, 5000 Hz, 10 kHz oder 15 kHz beträgt, um auch Oberwellenanteile der Spannung über dem Strommesswiderstand (9) und/oder der Spannung an dem Strommesswiderstand (9) messen zu können. - Kupplung (6) nach
Anspruch 2 oder3 , dadurch gekennzeichnet, a) dass die Messeinrichtung (19) einen Spannungsteiler (17, 18) aufweist, der mit dem Strommesswiderstand (9) verbunden ist, um die Spannung an dem Strommesswiderstand (9) aufzuteilen, und/oder b) dass der Spannungsteiler (17, 18) aus ohmschen Widerständen (17, 18) besteht, und/oder c) dass der Spannungsteiler (17, 18) aus Kondensatoren (17, 18) besteht, und/oder d) dass der Spannungsteiler (17, 18) ein Teilungsverhältnis von mehr als 1.000, 10.000 oder 100.000 aufweist. - Kupplung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine baulich in die Kupplung (6) integrierte Datenübertragungseinrichtung (19, 21) zur Übertragung von Messdaten betreffend den Stromfluss, mit a) einem ersten Lichtleiteranschluss (23) zum Anschluss eines ersten Lichtleiters zur Übertragung der Messdaten an eine externe Auswertungseinheit (35), und b) einem elektro-optischen Wandler (21) zur Umwandlung der zu übertragenden elektrischen Messdaten in optische Signale, wobei der elektro-optische Wandler (21) ausgangsseitig mit dem ersten Lichtleiteranschluss (23) verbunden ist.
- Kupplung (6) nach
Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, a) dass die Datenübertragungseinrichtung (19, 21) einen Sendepuffer aufweist, um die zu sendenden Messdaten vor einer Übertragung zwischen zu speichern, b) dass die Datenübertragungseinrichtung (19, 21) den elektro-optischen Wandler (21) intermittierend einschaltet und ausschaltet, um einen geringen Stromverbrauch zu erreichen, c) dass die Datenübertragungseinrichtung (19, 21) in Ausschaltphasen des elektro-optischen Wandlers (21) die Messdaten in den Sendepuffer schreibt, und d) dass die Datenübertragungseinrichtung (19, 21) in Einschaltphasen des elektro-optischen Wandler (21) die zwischengespeicherten Messdaten aus dem Sendepuffer ausliest und überträgt. - Kupplung (6) nach einem der
Ansprüche 5 bis6 , dadurch gekennzeichnet, a) dass die Datenübertragungseinrichtung (19, 21) die zwischengespeicherten Messdaten jeweils in Form von Telegrammen mit einer bestimmten Transferrate überträgt, wobei die Transferrate die Anzahl der übertragenen Telegramme pro Zeiteinheit wiedergibt, und b) dass die Transferrate wesentlich kleiner ist als die Abtastrate. - Kupplung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch a) eine baulich in die Kupplung (6) integrierte Stromversorgungseinrichtung (27) zur Stromversorgung der Datenübertragungseinrichtung (19, 21) und/oder der Messeinrichtung (19), b) einen zweiten Lichtleiteranschluss (24) zum Anschluss eines zweiten Lichtleiters (31, 33) zur Zuführung von optischer Energie zur Stromversorgung, insbesondere von einem externen Laser (34), und c) eine Solarzelle (26) zur Umwandlung der optischen Energie in elektrische Energie für die Stromversorgung, wobei die Solarzelle (26) mit dem zweiten Lichtleiteranschluss (24) verbunden ist.
- Kupplung (6) nach
Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet, a) dass die Stromversorgungseinrichtung (27) einen Energiespeicher aufweist, um elektrische Energie für den Sendebetrieb des elektro-optischen Wandlers (21) zu speichern, und/oder b) dass der Energiespeicher einen Kondensator aufweist, und/oder c) dass der Kondensator eine Kapazität von mindestens 500 nF oder 1 mF aufweist. - Kupplung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass das Gehäuse die Messeinrichtung (19), die Stromversorgungseinrichtung (27) und/oder die Datenübertragungseinrichtung (21) aufnimmt, und/oder b) dass das Gehäuse eine Kapselung (16) aus elektrisch leitfähigem Kunststoff aufweist, wobei die Kapselung (16) die Steuerelektrode (14) und die Elektronikkomponenten enthält, insbesondere die Messeinrichtung (19), die Stromversorgungseinrichtung (27) und/oder die Datenübertragungseinrichtung (21), und/oder c) dass das Gehäuse einen elektrisch isolierenden Silikonverguss (15) zwischen der Kapselung (16) und der Steuerelektrode (14) aufweist, und/oder d) dass das Gehäuse eine elektrische leitfähige Umwandung aufweist, insbesondere aus Aluminium, insbesondere in Form von zwei Halbschalen, wobei die elektrisch leitfähige Umwandung innen vorzugsweise einen elektrischen Kontakt aufweist, der zum einen mit dem Spannungsteiler (17, 18) und zum anderen mit einem Messekontakt verbunden ist.
- Kupplung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass das erste Anschlussstück (8) steckbar ist und einen Innenkonus aufweist, und b) dass das zweite Anschlussstück (7) steckbar ist und einen Außenkonus aufweist, wobei der Außenkonus des zweiten Anschlussstücks komplementär zu dem Innenkonus des ersten Anschlussstücks (8) ausgebildet ist.
- Kupplung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass das erste Anschlussstück (8) und/oder das zweite Anschlussstück (7) gemäß der technischen Norm DIN EN 50181 ausgebildet ist und zwar gemäß Anschlusstyp A, B oder C der technischen Norm DIN EN 50181, und/oder b) dass die Kupplung (6) geeignet ist für elektrische Ströme von 250 A und Spannungen von 25 kV, oder c) dass die Kupplung (6) geeignet ist für elektrische Ströme von 250 A oder 400 A und Spannungen von 36 kV, oder d) dass die Kupplung (6) geeignet ist für elektrische Ströme von 630 A oder 1250 A und Spannungen von 36 kV.
- Kupplung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass der niederohmige Strommesswiderstand (9) einen Widerstandswert von weniger als 1 mQ, 500 µΩ, 250 µΩ, 100 µΩ, 50 µΩ oder 25 µΩ, aufweist, und/oder b) dass der niederohmige Strommesswiderstand (9) im Wesentlichen rotationssymmetrisch ist, und/oder c) dass der niederohmige Strommesswiderstand (9) eine Wärmekapazität von mindestens 50 J/K, 100 J/K, 200 J/K oder 300 J/K aufweist.
- Anlage der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, mit a) einer Kupplung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, b) einer ersten Komponente (1) der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, insbesondere einem Schaltschrank (1) mit einer Durchführung (3), wobei die erste Komponente (1) ein drittes Anschlussstück (4) aufweist, das komplementär zu dem ersten Anschlussstück (8) der Kupplung (6) ausgebildet und an das erste Anschlussstück (8) der Kupplung (6) angeschlossen ist, und c) einer zweiten Komponente (2) der Mittelspannungstechnik oder der Hochspannungstechnik, insbesondere einem Elektrokabel (2), wobei die zweite Komponente (2) ein viertes Anschlussstück (5) aufweist, das komplementär zu dem zweiten Anschlussstück (7) der Kupplung (6) ausgebildet und an das zweite Anschlussstück (7) der Kupplung (6) angeschlossen ist.
- Anlage nach
Anspruch 14 , gekennzeichnet durch a) eine Lichtquelle (34), insbesondere einen Laser (34), zur Versorgung der Stromversorgungseinrichtung (27) mit optischer Energie, wobei die Lichtquelle (34) baulich von der Kupplung (6) getrennt und über einen Lichtleiter (31, 33) mit der Solarzelle (26) in der Kupplung (6) verbunden ist, und/oder b) eine Auswertungseinheit (35) mit einem opto-elektrischen Wandler 36), der über einen Lichtleiter (32, 33) mit dem elektro-optischen Wandler (21) in der Kupplung (6) verbunden ist, wobei die Auswertungseinheit (35) baulich von der Kupplung (6) getrennt ist.
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