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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur zum Mischen eines Kaltwassers und eines Warmwassers zu einem Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur. Solche Sanitärarmaturen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Waschbecken, Spülbecken, Duschen und/oder Badewannen verwendet.
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Aus dem Stand der Technik sind Sanitärarmaturen mit einer in einem Armaturengehäuse angeordneten Wasserführung bekannt, wobei die Wasserführung das Mischwasser in der Sanitärarmatur zumindest teilweise führt, also den Strömungspfad des Mischwassers vorgibt. Weiterhin sind aus dem Stand der Technik Sanitärarmaturen bekannt, mit denen neben dem Mischwasser weitere Fluide, wie zum Beispiel karbonisiertes Wasser, Heißwasser und/oder Wasser mit Geschmacksstoffen, zapfbar sind. Diese Fluide werden in den Sanitärarmaturen getrennt von dem Mischwasser geführt. Um die Trennung des Mischwassers von den weiteren Fluiden in den Sanitärarmaturen zu gewährleisten, sind eine Vielzahl von Bauteilen zur Führung des Mischwassers und der weiteren Fluide erforderlich, die den Montageaufwand der Sanitärarmaturen erhöhen.
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Aufgabe der Erfindung ist daher, die mit Bezug auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lösen und insbesondere eine Sanitärarmatur für zwei getrennt voneinander geführte Fluide anzugeben, die sich durch eine geringe Bauteilanzahl auszeichnet.
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Zur Lösung dieser Aufgabe trägt eine Sanitärarmatur gemäß den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs bei. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Sanitärarmatur sind in den abhängig formulierten Patentansprüchen angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den abhängig formulierten Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger technologisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren. Darüber hinaus werden die in den Patentansprüchen angegebenen Merkmale in der Beschreibung näher präzisiert und erläutert, wobei weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt werden.
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Die Sanitärarmatur zum Mischen eines Kaltwassers und eines Warmwassers zu einem Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur weist eine zumindest teilweise in einem Armaturengehäuse und einem Auslauf angeordnete Wasserführung auf, wobei die Wasserführung einen ersten Kanal für das Mischwasser und einen zweiten Kanal für ein Sekundärfluid aufweist und wobei der zweite Kanal zumindest teilweise als mit der Wasserführung einteilig ausgeführter Anschlussnippel ausgebildet ist.
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Die hier Sanitärarmatur dient dem Mischen eines Kaltwassers mit einer Kaltwassertemperatur und eines Warmwassers mit einer Warmwassertemperatur zu einem Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur sowie dem Zapfen bzw. der Abgabe des Mischwassers und zumindest eines weiteren Sekundärfluids. Das Kaltwasser kann dabei eine Kaltwassertemperatur von 0–40°C (Celsius) und/oder das Warmwasser eine Warmwassertemperatur von 40–90°C aufweisen. Bei dem Sekundärfluid kann es sich insbesondere um karbonisiertes Wasser, Heißwasser, beispielsweise mit einer Heißwassertemperatur von 90–100°C, oder Wasser mit einem Geschmacksstoff handeln. Solche Sanitärarmaturen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Waschbecken, Spülbecken, Duschen und/oder Badewannen verwendet.
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Die Sanitärarmatur weist ein Armaturengehäuse auf, das zumindest teilweise aus Druckguss, insbesondere Zinkdruckguss oder Messingdruckguss, bestehen kann. Weiterhin weist die Sanitärarmatur einen Auslauf auf, der insbesondere zumindest teilweise rohrförmig ausgebildet und an dem Armaturengehäuse, insbesondere verschwenkbar, befestigt ist. Der Auslauf führt insbesondere von dem Armaturengehäuse zu einer Austrittsöffnung der Sanitärarmatur, aus der das Mischwasser und das Sekundärfluid aus der Sanitärarmatur beim Zapfen austreten können. Über das Armaturengehäuse kann die Sanitärarmatur wiederum an einem Träger, wie zum Beispiel einer Tischplatte, einer Wand, einem Waschbecken, einem Spülbecken oder einer Badewanne, befestigt sein.
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In dem Armaturengehäuse und/oder in dem Auslauf ist zumindest teilweise eine Wasserführung angeordnet. Die Wasserführung kann zumindest teilweise aus Kunststoff bestehen und beispielsweise durch ein Kunststoffspritzgussverfahren hergestellt sein. Weiterhin kann die Wasserführung auch zumindest teilweise aus Metall, insbesondere Messing, bestehen. Die Wasserführung ist insbesondere als separates Bauteil zumindest teilweise, beispielweise durch eine Öffnung in dem Armaturengehäuse, in das Armaturengehäuse einsetzbar und/oder ragt zumindest teilweise in den Auslauf der Sanitärarmatur. Dabei kann die Wasserführung auch nach Art eines Führungsnippels für den Auslauf dienen, auf den der Auslauf aufsteckbar ist. Die Wasserführung dient zudem insbesondere als Führung für das Mischwasser und das Sekundärfluid. Hierzu weist die Wasserführung einen ersten Kanal für das Mischwasser und einen zweiten Kanal für das Sekundärfluid auf. Der zweite Kanal ist zumindest teilweise als Anschlussnippel ausgebildet, der mit der Wasserführung einteilig ausgeführt ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass der Anschlussnippel kein separates Bauteil darstellt, sondern einstückig mit der Wasserführung gefertigt ist. Der Anschlussnippel ist zudem zumindest teilweise rohrförmig ausgebildet und dient dem Anschluss eines Schlauchs, mittels dem das Sekundärfluid durch den Auslauf zu einer Austrittsöffnung des Auslaufs leitbar ist. Die Wasserführung weist somit einen integrierten Anschlussnippel auf, wodurch die Bauteilanzahl der Sanitärarmatur in vorteilhafter Weise reduziert wird.
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Zudem ist es vorteilhaft, wenn der erste Kanal in einen ersten Schlauch oder der zweite Kanal in einen zweiten Schlauch münden, wobei das Mischwasser mittels des ersten Schlauchs oder das Sekundärfluid mittels des zweiten Schlauchs durch einen Auslauf der Sanitärarmatur zu einer Austrittsöffnung leitbar sind. Bei dem ersten Schlauch und/oder zweiten Schlauch handelt es sich insbesondere um (flexible) Kunststoffschläuche, durch die das Mischwasser und/oder das Sekundärfluid zu der Austrittsöffnung des Auslaufs leitbar sind, ohne dass das Mischwasser und/oder das Sekundärfluid mit dem Armaturengehäuse und/oder dem Auslauf in Berührung kommen. Hierdurch kann das Armaturengehäuse und/oder der Auslauf aus einem Material gefertigt werden, das für Trinkwasser bzw. Lebensmittel normalerweise nicht geeignet wäre.
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Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn ein zweiter Schlauch an dem Anschlussnippel befestigbar ist. Hierzu kann der zweite Schlauch entweder auf den Anschlussnippel aufsteckbar oder aufschraubbar sein.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn der Anschlussnippel an einem Auslauf der Sanitärarmatur zugewandten Ende der Wasserführung aus der Wasserführung hinausragt.
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Zudem ist es vorteilhaft, wenn der erste Kanal und der zweite Kanal zumindest teilweise koaxial ausgebildet sind. Die bedeutet insbesondere, dass der erste Kanal den zweiten Kanal zumindest teilweise umgibt und/oder der zweite Kanal zumindest teilweise durch den ersten Kanal verläuft.
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Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die Sanitärarmatur eine Kartuschenaufnahme zur Aufnahme einer Mischkartusche aufweist, wobei das Mischwasser von der Mischkartusche über die Kartuschenaufnahme dem ersten Kanal der Wasserführung zuführbar ist. Bei der Kartuschenaufnahme kann es sich insbesondere um ein Kunststoff- oder Metallbauteil handeln, in das die Mischkartusche einsteckbar ist und/oder die Mischkartusche in dem Armaturengehäuse fixierbar ist. Bei der Mischkartusche kann es sich insbesondere um ein Mischventil oder eine Thermostatkartusche handeln.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn in die Wasserführung eine Zuführleitung für das Sekundärfluid einsteckbar ist. Bei der Zuführleitung kann es sich insbesondere um eine (flexible) Kunststoff- oder Metallleitung handeln.
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Zudem ist es vorteilhaft, wenn das Sekundärfluid der Wasserführung orthogonal zu einer Längsrichtung der Wasserführung zuführbar ist.
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Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand der Figur näher erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Figur eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante der Erfindung zeigt, diese jedoch nicht darauf beschränkt ist.
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Die 1 zeigt schematisch und im Teilquerschnitt eine Sanitärarmatur 1 zum Mischen eines Kaltwassers und eines Warmwassers zu einem Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur. Die Sanitärarmatur 1 weist ein Armaturengehäuse 2 auf, an dem ein Auslauf 3 schwenkbar befestigt ist. Der Auslauf 3 führt zu einer hier nicht gezeigten Austrittsöffnung der Sanitärarmatur 1. In dem Armaturengehäuse 2 und dem Auslauf 3 sind eine Wasserführung 4 und eine Kartuschenaufnahme 11 angeordnet. Mit der Kartuschenaufnahme 11 ist eine Mischkartusche 12 in dem Armaturengehäuse 2 fixierbar. Mittels eines Aktuators 15, beispielsweise einem Hebel, kann durch einen Benutzer der Sanitärarmatur 1 eine Mischwassertemperatur und/oder eine Entnahmemenge des Mischwassers aus der hier nicht gezeigten Austrittsöffnung der Sanitärarmatur 1 eingestellt werden. Das durch die Mischkartusche 12 gemischte Mischwasser ist mittels der Kartuschenaufnahme 11 über einen ersten Strömungspfad 16 des Mischwassers einem ersten Kanal 5 der Wasserführung 4 zuführbar. Der erste Kanal 5 für das Mischwasser mündet in einen ersten Schlauch 8, mittels dem das Mischwasser zu der Austrittsöffnung leitbar ist. Weiterhin ist einem zweiten Kanal 6 der Wasserführung 4 mittels einer Zuführleitung 13 ein Sekundärfluid zuführbar, sodass das Sekundärfluid in der Sanitärarmatur 1 einen zweiten Strömungspfad 17 ausbildet. Die Zuführleitung 13 mündet in die Wasserführung 4 orthogonal zu einer Längsrichtung 14 der Wasserführung 4. Der zweite Kanal 6 ist an seinem in den Auslauf 3 ragenden Ende 10 als Anschlussnippel 7 ausgeführt und einteilig oder zweiteilig mit der Wasserführung 4 ausgebildet. Der Anschlussnippel 7 ragt an dem Auslauf 3 der Sanitärarmatur 1 zugewandten Ende 10 der Wasserführung 4 zudem aus der Wasserführung 4 heraus. Dadurch ist an dem Anschlussnippel 7 ein zweiter Schlauch 9 befestigbar, sodass das Sekundärfluid über den zweiten Schlauch 9 der Austrittsöffnung zuführbar ist. Der Auslauf 3 ist zudem auf die Wasserführung 4 aufgesteckt, sodass die Wasserführung 4 als Führungsnippel 18 des Auslaufs 3 dient. Hierzu ist in dem Auslauf 3 eine Hülse 19 angeordnet, mit der der Auslauf 3 auf dem Führungsnippel 18 der Wasserführung 4 sitzt.
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Die hier vorgeschlagene Sanitärarmatur zeichnet sich insbesondere durch eine geringe Bauteilanzahl aus.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sanitärarmatur
- 2
- Armaturengehäuse
- 3
- Auslauf
- 4
- Wasserführung
- 5
- erster Kanal
- 6
- zweiter Kanal
- 7
- Anschlussnippel
- 8
- erster Schlauch
- 9
- zweiter Schlauch
- 10
- Ende
- 11
- Kartuschenaufnahme
- 12
- Mischkartusche
- 13
- Zuführleitung
- 14
- Längsrichtung
- 15
- Aktuator
- 16
- erster Strömungspfad
- 17
- zweiter Strömungspfad
- 18
- Führungsnippel
- 19
- Hülse