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DE102015006334A1 - Träger zum Aufbringen geheimhaltungsbedürftiger Daten und Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten - Google Patents

Träger zum Aufbringen geheimhaltungsbedürftiger Daten und Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten Download PDF

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DE102015006334A1
DE102015006334A1 DE102015006334.0A DE102015006334A DE102015006334A1 DE 102015006334 A1 DE102015006334 A1 DE 102015006334A1 DE 102015006334 A DE102015006334 A DE 102015006334A DE 102015006334 A1 DE102015006334 A1 DE 102015006334A1
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DE
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data
substrate
chromogenic
carrier
chemical action
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Michael Kappelmaier
Katrin Kappelmaier
Felix Kappelmaier
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Ksg - Kappelmaier Service GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft Datenträger mit aufgebrachten geheimhalt-ungsbedürftigen Daten (3), umfassend: ein Substrat (1) und auf dem Substrat (1) aufgebrachte geheimhaltungsbedürftige Daten (3), wobei die geheimhalt-ungsbedürftigen Daten (3) aus einer chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, die vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung transparent ist oder deren Färbung mit der Färbung des Substrats (1) vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung identisch ist, und die nach der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung irreversibel nicht-transparent ist oder von der Färbung des Substrats (1) nach der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung irreversibel verschieden ist. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner einen Träger zum Aufbringen geheimhal-tungsbedürftiger Daten (3), umfassend: ein Substrat (1) und einen auf dem Substrat (1) aufgebrachten Untergrund (2A) aus einer unregelmäßigen Anordnung von Zeichen, wobei die Zeichen aus einer chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, die bei äußerer physikalischer oder chemischer Einwirkung ihre Färbung irreversibel ändert. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner einen Datenträger auf der Basis des vorstehend genannten Trägers.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Träger zum Aufbringen geheimhaltungsbedürftiger Daten. Die Erfindung betrifft außerdem einen Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten.
  • Zur Übermittlung geheimhaltungsbedürftiger Daten, wie z. B. TAN-Nummern für das Onlinebanking, PIN-Nummern zur Aktivierung von Scheck- oder Kreditkarten, PUK-Nummern für Mobilfunkanwendungen, Zugangscodes oder dergleichen, wird üblicherweise ein spezieller Datenträger von einem Absender zu einem Empfänger übermittelt, der ausschließen soll, das eine von dem Empfänger verschiedene Person von den geheimhaltungsbedürftigen Daten Kenntnis erlangt.
  • Diesbezüglich ist aus der DE 197 47 818 A1 ein Schriftstück zum Übermitteln von geheimen Informationen bekannt, das aus einem Papierbogen und einem Durchschreibesatz besteht, die miteinander fest verbunden sind, wobei zum Bedrucken des Schriftstücks ein mechanischer Drucker, mit dem geheime Informationen in den Durchschreibesatz eingeschrieben werden, und ein nicht-mechanischer Drucker, mit dem der Papierbogen bedruckt wird, eingesetzt werden. Diese Lösung ist jedoch drucktechnisch und bezüglich des Aufbaus des Schriftstücks vergleichsweise aufwändig.
  • Ferner sind Datenträger bekannt, bei denen geheimhaltungsbedürftige Daten durch eine Rubbelbeschichtung bedeckt sind und die Daten durch Abrubbeln der Rubbelbeschichtung durch den Empfänger sichtbar gemacht werden, wie sie z. B. in DE 101 50 136 A1 und DE 197 33 876 A1 beschrieben sind. Zur Herstellung dieser Datenträger wird ein Papiersubstrat z. B. mit einem Laserdrucker mit geheimhaltungsbedürftigen Daten bedruckt und der bedruckte Bereich wird anschließend mit einem Klarlack und dann mit der Rubbellackschicht versehen. Eine vollständige Sicherheit der geheimhaltungsbedürftigen Daten ist bei diesen Datenträgern nicht gewährleistet, da die aufgedruckte Information unmittelbar nach dem Aufdrucken zunächst sichtbar bleibt, bis sie durch die nachfolgenden Beschichtungsschritte verborgen wird. Zudem ist bei dieser Technik der Beschichtungsvorgang vergleichsweise aufwändig.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, einen Träger zum Aufbringen geheimhaltungsbedürftiger Daten sowie einen Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten zu schaffen, die einfach herzustellen sind und mit denen eine weitestgehende Sicherheit der geheimhaltungsbedürftigen Daten gewährleistet ist.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, geheimhaltungsbedürftige Daten auf einem Substrat oder Träger durch irreversibles Verändern einer chromogenen Druckfarbe, aus der entweder die geheimhaltungsbedürftigen Daten ausgebildet sind, oder die sich zusammen mit den geheimhaltungsbedürftigen Daten auf dem Träger befindet, sichtbar zu machen. Dies hat den Vorteil, dass zum Einen die Herstellung des Trägers bzw. des Datenträgers vergleichsweise einfach ist, da lediglich ein Druckvorgang oder mehrere Druckvorgänge erforderlich sind, und zum Anderen ein Lesen der geheimhaltungsbedürftigen Daten durch unberechtigte Dritte ohne Hinterlassen von Spuren nicht möglich ist.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Merkmale beziehen.
  • Dabei zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 eine Querschnittsdarstellung eines Datenträgers gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 2 eine Querschnittsdarstellung eines Datenträgers gemäß der dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 3 eine Querschnittsdarstellung eines Datenträgers gemäß der fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 4 eine Draufsicht auf einen Untergrund eines Trägers gemäß der zweiten und der vierten Ausführungsform, und
  • 5 eine Draufsicht auf geheimhaltungsbedürftige Daten eines Datenträgers gemäß der ersten, der dritten und der fünften Ausführungsform, nachdem auf den Datenträger physikalisch oder chemisch eingewirkt worden ist.
  • In einer ersten Ausführungsform, die in der 1 gezeigt ist, betrifft die vorliegende Erfindung einen Datenträger mit aufgebrachten geheimhalt-ungsbedürftigen Daten (3), umfassend: ein Substrat (1) und auf dem Substrat (1) aufgebrachte geheimhaltungsbedürftige Daten (3), wobei die geheimhalt-ungsbedürftigen Daten (3) aus einer chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, die vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung transparent ist oder deren Färbung mit der Färbung des Substrats vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung identisch ist, und die nach der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung irreversibel nicht-transparent ist oder von der Färbung des Substrats (1) nach der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung irreversibel verschieden ist.
  • Zweckmäßig kann als Substrat 1 jedwedes Flächengebilde verwendet werden, das mit Druckfarben bedruckt werden kann. Insbesondere werden als Substrat 1 Papier oder Polymerfolien (Polyethylen, Polypropylen und dergleichen, gegebenenfalls in geeigneter Weise eingefärbt), vorzugsweise Papier mit einem handelsüblichen Flächengewicht verwendet. Als Papier kann z. B. ein Offsetpapier mit einem Flächengewicht von 70 bis 90 g/m2, insbesondere 80 g/m2, verwendet werden.
  • Die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3, die beispielhaft in der 5 gezeigt sind, sind aus einer chromogenen Druckfarbe ausgebildet, die bei äußerer physikalischer oder chemischer Einwirkung entweder irreversibel von einem transparenten in einen nicht-transparenten Zustand übergeht oder ihre Färbung irreversibel ändert.
  • Beispiele für die äußere physikalische oder chemische Einwirkung sind eine Einwirkung durch Druck, Wärme, Feuchtigkeit, Licht oder Chemikalien.
  • Die entsprechenden chromogenen Druckfarben werden dabei als piezochrome, thermochrome, hydrochrome, photochrome bzw. chemochrome Druckfarben bezeichnet.
  • Geeignete chromogene Druckfarben oder chromogene Bestandteile für chromogene Druckfarben sind dem Fachmann bekannt.
  • Insbesondere piezochrome Druckfarben können dabei nicht nur als homogene Flüssigkeiten vorliegen, sondern es kann sich dabei um Dispersionen von flüssigkeitsgefüllten Mikrokügelchen in einer Matrixflüssigkeit handeln. Die Flüssigkeit in den Mikrokügelchen kann dabei bei Einwirkung von Druck auf die aufgebrachte ausgehärtete Druckfarbe freigesetzt werden und mit den Bestandteilen der Matrix eine chemische Reaktion eingehen. Diese chemische Reaktion kann dabei entweder eine Entfärbung oder eine Farbänderung der Matrix hervorrufen.
  • Beispielsweise sind irreversible photochrome und thermochrome Druckfarben oder Bestandteile für chromogene Druckfarben von der Firma Skyrad Ltd., Nesher, Israel, und der Firma LCR Hallcrest Ltd., Flintshire, Großbritannien, erhältlich.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 der ersten Ausführungsform sind die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 entweder transparent oder sie weisen die gleiche Färbung wie das Substrat 1 auf, so dass die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 auf dem Substrat 1 nicht erkennbar sind. Wird jedoch auf die chromogene Druckfarbe der geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 physikalisch oder chemisch eingewirkt, wie z. B. durch Ausüben von Druck auf den Datenträger von der unbeschichteten Substratseite her durch Reiben mit einem Münzrand oder ähnlichem, wird die chromogene Druckfarbe der geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 entweder irreversibel nicht-transparent oder die Färbung der chromogenen Druckfarbe der geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 ändert sich und wird von der Färbung des Substrats 1 irreversibel verschieden. Dadurch werden die aufgedruckten geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 auf dem Substrat 1 irreversibel sichtbar. Ein unentdecktes Erkennen der geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 durch Dritte wird dabei durch die Irreversibilität dieses Vorgangs sicher verhindert.
  • In einer zweiten Ausführungsform betrifft die vorliegende Erfindung einen Träger zum Aufbringen geheimhaltungsbedürftiger Daten 3, umfassend: ein Substrat 1 und einen auf dem Substrat 1 aufgebrachten Untergrund 2A aus einer unregelmäßigen Anordnung von Zeichen, wobei die Zeichen aus einer chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, die bei äußerer physikalischer oder chemischer Einwirkung ihre Färbung irreversibel ändert.
  • Bezüglich des Substrats und der chromogenen Druckfarbe des Trägers der zweiten Ausführungsform wird auf die entsprechenden Ausführungen zu den Substraten und den chromogenen Druckfarben des Datenträgers der ersten Ausführungsform verwiesen.
  • Bei der unregelmäßigen Anordnung von Zeichen des Untergrunds 2A, der beispielhaft in der 4 gezeigt ist, kann es sich um beliebige Zeichen, wie z. B. Zahlen, Buchstaben oder andere Zeichen mit einer beliebigen Form, handeln. Die Zeichen des Untergrunds 2A sind in einer Anzahl und Dichte aufgebracht, so dass in der gleichen Färbung wie der Untergrund 2A darauf gedruckte geheimhaltungsbedürftige Daten 3 weder in der Draufsicht noch in der gegebenenfalls möglichen Durchsicht erkennbar sind. Derartig angeordnete Zeichen werden üblicherweise als Meer bezeichnet, d. h., z. B. als Zahlenmeer oder Buchstabenmeer. Die zweckmäßige Ausführung eines solchen Zeichenmeers ist dem einschlägigen Fachmann bekannt und wird deshalb hier nicht näher ausgeführt.
  • In einer dritten Ausführungsform, die in der 2 gezeigt ist, betrifft die vorliegende Erfindung einen Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungs-bedürftigen Daten 3, umfassend: einen Träger der vorstehend beschriebenen zweiten Ausführungsform, und auf dem Untergrund 2A des Trägers aufgebrachte geheimhaltungsbedürftige Daten 3, wobei die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 aus einer nicht-chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, deren Färbung mit der Färbung des Untergrunds vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung identisch ist und von der Färbung des Untergrunds 2A nach der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung verschieden ist.
  • Als nicht-chromogene Druckfarbe für die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3, die beispielhaft in der 5 gezeigt sind, kann dabei beispielsweise jedweder Toner von Laserdruckern oder jedwede Tinte von Tintenstrahldruckern mit der geeigneten Färbung verwendet werden.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 der dritten Ausführungsform weisen die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 die gleiche Färbung wie die chromogene Druckfarbe der Zeichen des Untergrunds 2A auf, so dass die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 nicht erkennbar sind. Wird jedoch auf die chromogene Druckfarbe der Zeichen des Untergrunds 2A physikalisch oder chemisch eingewirkt, wie z. B. durch Ausüben von Druck auf den Datenträger von der unbeschichteten Substratseite her durch Reiben mit einem Münzrand oder ähnlichem, ändert sich die Färbung der chromogenen Druckfarbe der Zeichen des Untergrunds 2A und wird von der Färbung der geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 irreversibel verschieden. Dadurch werden die aufgedruckten geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 auf dem Untergrund 2A irreversibel sichtbar. Ein unentdecktes Erkennen der geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 durch Dritte wird dabei durch die Irreversibilität dieses Vorgangs sicher verhindert.
  • In einer vierten Ausführungsform betrifft die vorliegende Erfindung einen Träger zum Aufbringen geheimhaltungsbedürftiger Daten 3, umfassend: ein Substrat 1, einen auf dem Substrat 1 aufgebrachten Untergrund 2B aus einer unregelmäßigen Anordnung von Zeichen, wobei die Zeichen aus einer nicht-chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, und eine auf dem Untergrund 2B aufgebrachte Schicht 4 aus einer transparenten chromogenen Druckfarbe, die bei äußerer physikalischer oder chemischer Einwirkung irreversibel nicht-transparent wird.
  • Der Träger der vierten Ausführungsform unterscheidet sich von dem Träger der zweiten Ausführungsform dahingehend, dass die Zeichen des Untergrunds 2B aus einer nicht-chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind und auf dem Untergrund 2B eine Schicht 4 aus einer transparenten chromogenen Druckfarbe vorliegt. Im Folgenden werden nur diese Unterschiede erläutert.
  • Als nicht-chromogene Druckfarbe kann jede beliebige, für das jeweilige Druckverfahren geeignete Druckfarbe verwendet werden, die ihre Färbung durch eine äußere physikalische oder chemische Einwirkung nicht verändert. Als konkretes Beispiel kann hier z. B. Schwarz Nr. 093110 von der Firma Jänecke + Schneemann Druckfarben GmbH, Sehnde Höver, Deutschland, genannt werden.
  • Bezüglich des Substrats und der transparenten chromogenen Druckfarbe des Trägers der vierten Ausführungsform wird auf die entsprechenden Ausführungen zu den Substraten und den chromogenen Druckfarben des Trägers der ersten Ausführungsform verwiesen. Der Fachmann ist dabei in der Lage, eine chromogene Druckfarbe mit einer geeigneten Transparenz auszuwählen, die derart sein muss, dass durch die transparente chromogene Druckfarbe hindurch die Zeichen des Untergrunds 2B aus einer nicht-chromogenen Druckfarbe sichtbar sein müssen.
  • In einer fünften Ausführungsform, die in der 3 gezeigt ist, betrifft die vorliegende Erfindung einen Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten 3, umfassend: einen Träger der vorstehend beschriebenen vierten Ausführungsform und auf der Schicht 4 aus einer transparenten chromogenen Druckfarbe aufgebrachte geheimhaltungsbedürftige Daten 3, wobei die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 aus einer nicht-chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, deren Färbung mit der Färbung des Untergrunds 2B vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung identisch ist und von der nicht-transparenten Färbung der Schicht 4 aus einer transparenten chromogenen Druckfarbe nach äußerer physikalischer oder chemischer Einwirkung verschieden ist.
  • Bezüglich der nicht-chromogenen Druckfarbe für die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 bei dem Datenträger gemäß der fünften Ausführungsform wird auf die entsprechenden Ausführungsformen bezüglich des Datenträgers gemäß der dritten Ausführungsform verwiesen.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 der fünften Ausführungsform weisen die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 die gleiche Färbung wie die nicht-chromogene Druckfarbe der Zeichen des Untergrunds 2B auf, so dass die geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 nicht erkennbar sind. Wird jedoch auf die transparente chromogene Druckfarbe physikalisch oder chemisch eingewirkt, wie z. B. durch Ausüben von Druck auf den Datenträger von der unbeschichteten Substratseite her durch Reiben mit einem Münzrand oder ähnlichem, wird die transparente chromogene Druckfarbe nicht-transparent und von der Färbung der geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 irreversibel verschieden. Dadurch ist der Untergrund durch die nicht-transparente Druckfarbe nicht mehr erkennbar und die aufgedruckten geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 auf der nicht-transparenten Druckfarbe werden irreversibel sichtbar. Ein unentdecktes Erkennen der geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 durch Dritte wird dabei durch die Irreversibilität dieses Vorgangs sicher verhindert.
  • Zum Bedrucken des Trägers gemäß der vorliegenden Erfindung mit dem chromogenen oder nicht-chromogenen Untergrund 2A oder 2B und der Schicht 4 aus der transparenten chromogenen Druckfarbe können übliche Druckverfahren verwendet werden, wie z. B. Offsetdruck, Buchdruck, Tiefdruck, Flexodruck oder Siebdruck. Der einschlägige Fachmann ist dabei in der Lage, das für das jeweilige Substrat und die jeweilige Druckfarbe am Besten geeignete Druckverfahren in einfacher Weise auszuwählen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform liegt die Schichtdicke des chromogenen oder nicht-chromogenen Untergrunds 2A oder 2B und der Schicht 4 aus der transparenten chromogenen Druckfarbe vorzugsweise im Bereich von 0,5 g/m2 bis 5 g/m2, mehr bevorzugt im Bereich von 0,8 g/m2 bis 4 g/m2 und insbesondere im Bereich von 1,0 g/m2 bis 3 g/m2.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Färbung der chromogenen Druckfarbe des Untergrunds vor der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung oder die Färbung der nicht-chromogenen Druckfarbe des Untergrunds schwarz.
  • Das Bedrucken des Substrats oder des Trägers mit den geheimhaltungsbedürftigen Daten 3 zur Herstellung des erfindungsgemäßen Datenträgers erfolgt schließlich mit einem üblichen Druckverfahren, das an den Charakter der chromogenen Druckfarbe angepasst ist. Das heißt, das Druckverfahren wird so ausgewählt, dass bei der Ausführung des Druckverfahrens keine physikalische oder chemische Einwirkung auf die chromogene Druckfarbe erfolgt, die deren Färbung verändert. Eine entsprechende Auswahl ist für einen einschlägigen Fachmann in einfacher Weise möglich. Beispiele für Druckverfahren zum Bedrucken des Substrats oder des Trägers mit den geheimhaltungsbedürftigen Daten sind z. B. ein Laserdrucken und ein Tintenstrahldrucken.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die nachfolgenden Beispiele dienen der weiteren Erläuterung der vorliegenden Erfindung und sind nicht beschränkend aufzufassen.
  • Beispiele
  • Beispiel 1
  • Ein Bogen weißes Offset-Papier mit einem Flächengewicht von 80 g/m2 als Substrat wurde mittels eines handelsüblichen Tintenstrahldruckers mit einer transparenten thermochromen Druckfarbe (Schichtdicke: 0,9 g/m2, Chameleon® Thermochromic Ink, von der Firma LCR Hallcrest Ltd., Flintshire, Großbritannien, erhältlich; Färbung: farblos vor Wärmeeinwirkung, rot nach Wärmeeinwirkung) Zahlen als geheimhaltungsbedürftige Daten aufgedruckt, so dass ein erfindungsgemäßer Datenträger gemäß der ersten Ausführungsform erhalten wurde. Die geheimhaltungsbedürftigen Daten auf dem Datenträger waren nicht erkennbar.
  • Der erhaltene Datenträger wurde von der unbeschichteten Seite des Substrats her in dem Bereich des Datenträgers, auf dem die geheimhaltungsbedürftigen Daten vorliegen, mittels einer Heizplatte erwärmt, wodurch die aufgedruckten geheimhaltungsbedürftigen Daten sichtbar wurden.
  • Beispiel 2
  • Ein Bogen weißes Offset-Papier mit einem Flächengewicht von 80 g/m2 als Substrat wurde mit einem Zahlenmeer als Untergrund bedruckt (Schichtdicke: 0,6 g/m2), so dass ein erfindungsgemäßer Träger gemäß der zweiten Ausführungsform erhalten wurde. Die dabei verwendete Druckfarbe war eine irreversibel piezochrome schwarze Druckfarbe, die nach einer Druckeinwirkung eine veränderte Färbung aufweist. Auf diesen Untergrund wurden dann mittels eines handelsüblichen Laserdruckers mit einem schwarzen Toner Zahlen als geheimhaltungsbedürftige Daten aufgedruckt, so dass ein erfindungsgemäßer Datenträger gemäß der dritten Ausführungsform erhalten wurde. Die geheimhaltungsbedürftigen Daten auf dem Datenträger waren nicht erkennbar.
  • Der erhaltene Datenträger wurde auf eine harte Fläche gelegt und von der unbeschichteten Seite des Substrats her wurde auf den Bereich des Datenträgers, auf dem die geheimhaltungsbedürftigen Daten vorliegen, mit dem Rand einer Münze durch Reiben Druck ausgeübt, wodurch die aufgedruckten geheimhaltungsbedürftigen Daten sichtbar wurden.
  • Beispiel 3
  • Ein Bogen weißes Offset-Papier mit einem Flächengewicht von 80 g/m2 als Substrat wurde mit einem Zahlenmeer als Untergrund bedruckt (Schichtdicke: 0,6 g/m2). Die dabei verwendete Druckfarbe war eine nicht-chromogene schwarze Druckfarbe (Schwarz Nr. 093110 von der Firma Jänecke + Schneemann Druckfarben GmbH, Sehnde Höver, Deutschland). Dann wurde auf den Untergrund eine Schicht aus einer transparenten thermochromen Druckfarbe (Schichtdicke: 0,9 g/m2, Chameleon® Thermochromic Ink, von der Firma LCR Hallcrest Ltd., Flintshire, Großbritannien, erhältlich; Färbung: farblos vor Wärmeeinwirkung, rot nach Wärmeeinwirkung) aufgebracht, so dass ein erfindungsgemäßer Träger gemäß der vierten Ausführungsform erhalten wurde. Auf diese Schicht wurden dann mittels eines handelsüblichen Laserdruckers mit einem schwarzen Toner Zahlen als geheimhaltungsbedürftige Daten aufgedruckt, so dass ein erfindungsgemäßer Datenträger gemäß der fünften Ausführungsform erhalten wurde. Die geheimhaltungsbedürftigen Daten auf dem Datenträger waren nicht erkennbar.
  • Der erhaltene Datenträger wurde von der unbeschichteten Seite des Substrats her in dem Bereich des Datenträgers, auf dem die geheimhaltungsbedürftigen Daten vorliegen, mittels einer Heizplatte erwärmt, wodurch die aufgedruckten geheimhaltungsbedürftigen Daten sichtbar wurden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Substrat
    2A
    Untergrund (chromogen)
    2B
    Untergrund (nicht-chromogen)
    3
    Geheimhaltungsbedürftige Daten
    4
    Schicht 4 aus einer transparenten chromogenen Druckfarbe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 10150136 A1 [0004]
    • DE 19733876 A1 [0004]

Claims (10)

  1. Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten (3), umfassend: ein Substrat (1) und auf dem Substrat (1) aufgebrachte geheimhaltungsbedürftige Daten (3), wobei die geheimhaltungsbedürftigen Daten (3) aus einer chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, die vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung transparent ist oder deren Färbung mit der Färbung des Substrats (1) vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung identisch ist, und die nach der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung irreversibel nicht-transparent ist oder von der Färbung des Substrats (1) nach der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung irreversibel verschieden ist.
  2. Träger zum Aufbringen geheimhaltungsbedürftiger Daten (3), umfassend: ein Substrat (1) und einen auf dem Substrat (1) aufgebrachten Untergrund (2A) aus einer unregelmäßigen Anordnung von Zeichen, wobei die Zeichen aus einer chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, die bei äußerer physikalischer oder chemischer Einwirkung ihre Färbung irreversibel ändert.
  3. Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten (3), umfassend: einen Träger nach Anspruch 2 und auf dem Untergrund (2A) des Trägers aufgebrachte geheimhaltungs-bedürftige Daten (3), wobei die geheimhaltungsbedürftigen Daten (3) aus einer nicht-chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, deren Färbung mit der Färbung des Untergrunds (2A) vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung identisch ist und von der Färbung des Untergrunds (2A) nach der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung verschieden ist.
  4. Träger zum Aufbringen geheimhaltungsbedürftiger Daten (3), umfassend: ein Substrat (1), einen auf dem Substrat (1) aufgebrachten Untergrund (2B) aus einer unregelmäßigen Anordnung von Zeichen, wobei die Zeichen aus einer nicht-chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, und eine auf dem Untergrund (2B) aufgebrachte Schicht (4) aus einer transparenten chromogenen Druckfarbe, die bei äußerer physikalischer oder chemischer Einwirkung irreversibel nicht-transparent wird.
  5. Datenträger mit aufgebrachten geheimhaltungsbedürftigen Daten (3), umfassend: einen Träger nach Anspruch 4 und auf der Schicht (4) aus einer transparenten chromogenen Druckfarbe aufgebrachte geheimhaltungsbedürftige Daten (3), wobei die geheimhaltungsbedürftigen Daten (3) aus einer nicht-chromogenen Druckfarbe ausgebildet sind, deren Färbung mit der Färbung des Untergrunds (2B) vor einer äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung identisch ist und von der nicht-transparenten Färbung der Schicht (4) aus einer transparenten chromogenen Druckfarbe nach äußerer physikalischer oder chemischer Einwirkung verschieden ist.
  6. Träger oder Datenträger nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei dem die unregelmäßige Anordnung von Zeichen ein Zahlen- oder Buchstabenmeer ist.
  7. Träger oder Datenträger nach einem der Ansprüche 2 bis 6, bei dem die Färbung der chromogenen Druckfarbe des Untergrunds (2A, 2B) vor der äußeren physikalischen oder chemischen Einwirkung oder die Färbung der nicht-chromogenen Druckfarbe des Untergrunds (2A, 2B) schwarz ist.
  8. Träger oder Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die äußere physikalische oder chemische Einwirkung eine Einwirkung durch Druck, Wärme, Feuchtigkeit, Licht oder Chemikalien ist.
  9. Träger oder Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem das Substrat (1) aus Papier ausgebildet ist.
  10. Träger oder Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei dem die jeweilige Druckfarbe in einer Schichtdicke von 0,5 g/m2 bis 5 g/m2 aufgebracht ist.
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