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DE102014220971B4 - Getriebe für ein Hybridfahrzeug, Hybridantriebsstrang und Verfahren zur Steuerung eines Hybridantriebsstranges - Google Patents

Getriebe für ein Hybridfahrzeug, Hybridantriebsstrang und Verfahren zur Steuerung eines Hybridantriebsstranges Download PDF

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DE102014220971B4
DE102014220971B4 DE102014220971.4A DE102014220971A DE102014220971B4 DE 102014220971 B4 DE102014220971 B4 DE 102014220971B4 DE 102014220971 A DE102014220971 A DE 102014220971A DE 102014220971 B4 DE102014220971 B4 DE 102014220971B4
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Germany
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gear set
switching element
planetary gear
transmission
hybrid vehicle
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Stefan Beck
Johannes Kaltenbach
Uwe Griesmeier
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ZF Friedrichshafen AG
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ZF Friedrichshafen AG
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Abstract

Getriebe (G) für ein Hybridfahrzeug, mit einer Eingangswelle (GW1), einer Abtriebswelle (GW2), einem ersten und einem zweiten Planetenradsatz (P1, P2), einem ersten Schaltelement (K2), einem zweiten Schaltelement (B2), einem dritten Schaltelement (K1), und einem vierten Schaltelement (B1), einer Anschlusswelle (AN), einer elektrische Maschine (EM) mit einem Stator (S) und einem mit der Eingangswelle (GW1) wirkverbundenen Rotor (R), und einer Trennkupplung (K0) zum schaltbaren Verbinden von Anschlusswelle (AN) und Eingangswelle (GW1), wobei der erste und der zweite Planetenradsatz (P1, P2) je ein erstes Element (E11, E12) ein zweites Element (E21, E22) und ein drittes Element (E31, E32) aufweisen, wobei das erste Element (E11, E12) durch ein Sonnenrad des Planetenradsatzes (P1, P2) gebildet ist, wobei das zweite Element (E21, E22) im Falle eines Minus-Radsatzes durch einen Steg und im Falle eines Plus-Radsatzes durch ein Hohlrad des Planetenradsatzes (P1, P2) gebildet ist, wobei das dritte Element (E31, E32) im Falle eines Minus-Radsatzes durch das Hohlrad und im Falle eines Plus-Radsatzes durch den Steg des Planetenradsatzes (P1, P2) gebildet ist, wobei das erste Element (E11) des ersten Planetenradsatzes (P1) mit dem ersten Element (E12) des zweiten Planetenradsatzes (P2) ständig drehfest verbunden ist, wobei das erste Element (E11) des ersten Planetenradsatzes (P1) durch Schließen des vierten Schaltelements (B1) drehfest festsetzbar ist, wobei das dritte Element (E32) des zweiten Planetenradsatzes (P2) durch Schließen des zweiten Schaltelements (B2) drehfest festsetzbar ist, wobei die Abtriebswelle (GW2) mit dem zweiten Element (E22) des zweiten Planetenradsatzes (P2) ständig drehfest verbunden ist, wobei das Getriebe (G) eine erste Koppelung (V1) und eine zweite Koppelung (V2) aufweist, wobei die erste Koppelung (V1) zwischen der Eingangswelle (GW1) und dem zweiten Element (E21) des ersten Planetenradsatzes (P1) besteht, wobei die zweite Koppelung (V2) zwischen dem dritten Element (E31) des ersten Planetenradsatzes (P1) und dem zweiten Element (E22) des zweiten Planetenradsatzes (P2) besteht, wobei eine der beiden Koppelungen (V1, V2) als eine ständig drehfeste Verbindung ausgebildet ist und die andere der beiden Koppelungen (V1, V2) als eine mittels des ersten Schaltelements (K2) schaltbare Verbindung ausgebildet ist, wobei im Falle, dass die erste Koppelung (V1) als eine ständig drehfeste Verbindung ausgebildet ist, durch Schließen des dritten Schaltelements (K1) eine drehfeste Verbindung entweder zwischen dem ersten und dritten Element (E11, E31) des ersten Planetenradsatzes (P1) oder zwischen dem zweiten und dritten Element (E21, E31) des ersten Planetenradsatzes (P1) gebildet wird, und wobei im Falle, dass die zweite Koppelung (V2) als eine ständig drehfeste Verbindung ausgebildet ist, durch Schließen des dritten Schaltelements (K1) eine drehfeste Verbindung zwischen der Eingangswelle (GW1) und dem ersten Element (E11) des ersten Planetenradsatzes (P1) gebildet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Getriebe für ein Hybridfahrzeug, mit einer Eingangswelle, einer Abtriebswelle, einem ersten und zweiten Planetenradsatz, einem ersten bis vierten Schaltelement, einer elektrischen Maschine, einer Anschlusswelle und einer Trennkupplung. Die Erfindung betrifft ferner einen Hybridantriebsstrang für ein Hybridfahrzeug, sowie ein Verfahren zur Steuerung eines solchen Hybridantriebsstranges.
  • Ein Getriebe bezeichnet hier insbesondere ein mehrgängiges Getriebe, bei dem insgesamt vier Gänge, also vier feste Übersetzungsverhältnisse zwischen der Eingangswelle und der Abtriebswelle, durch Schaltelemente vorzugsweise automatisch schaltbar sind. Bei den Schaltelementen handelt es sich hier beispielsweise um Kupplungen oder Bremsen. Derartige Getriebe finden vor allem in Kraftfahrzeugen Anwendung, um die Drehzahl- und Drehmomentabgabecharakteristik der Antriebseinheit den Fahrwiderständen des Fahrzeugs in geeigneter Weise anzupassen.
  • Aus dem Fachbuch LOOMAN Johannes, Zahnradgetriebe, 3. Auflage: Springer, 1996, ISBN 3-540-60336-0, Seite 236-239 ist ein Getriebe für ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bekannt. Durch selektive Betätigung der Schaltelemente sind vier schaltbare Vorwärtsgänge und ein Rückwärtsgang zwischen der Eingangswelle und der Abtriebswelle herstellbar.
  • Die Patentanmeldungen DE 10 2013 002 586 A1 und DE 10 2013 002 587 A1 beschreiben je eine Hybridantriebsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit einer Brennkraftmaschine, einer Elektromaschine und mit zumindest zwei durch Schaltelemente in unterschiedliche Übersetzungsstufen umschaltbaren Planetengetrieben, die über Eingangselemente und Ausgangselemente mit einer angetriebenen Eingangswelle und einer Abtriebswelle verbindbar sind und deren Reaktionselemente kuppelbar oder festbremsbar sind, sowie mit einer zwischen der Brennkraftmaschine und der Eingangswelle angeordneten Trennkupplung.
  • Aus der DE 11 2005 002 846 T5 ist ein elektrisch verstellbares Getriebe bekannt. Aus der US 2003 / 0 199 352 A1 ist ein Getriebe für Parallelhybridfahrzeuge bekannt. Aus der DE 11 2006 002 537 B4 ist sind elektrisch verstellbare Mehrmodusgetriebe bekannt, die zwei Planetenradsätze mit zwei festen Verbindungen und einen gekuppelten Antrieb aufweisen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, alternative Ausführungsformen der im Stand der Technik bekannten Getriebe bereitzustellen. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, geeignete Verfahren zum Betrieb eines solchen Getriebes in einem Antriebsstrang eines Hybridfahrzeugs anzugeben.
  • Die erste Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Die weitere Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs 10. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie aus den Figuren.
  • Das erfindungsgemäße Getriebe umfasst eine Eingangswelle, eine Abtriebswelle, einen ersten und einen zweiten Planetenradsatz, vier Schaltelemente, eine Anschlusswelle, eine elektrische Maschine mit einem drehfesten Stator und einem drehbar gelagerten Rotor, sowie eine Trennkupplung. Die Anschlusswelle ist über die Trennkupplung mit der Eingangswelle verbindbar. Der Rotor ist mit der Eingangswelle wirkverbunden. Die Wirkverbindung kann durch eine unmittelbare Verbindung zwischen dem Rotor und der Eingangswelle, oder auch durch ein geeignetes Übersetzungsgetriebe ausgebildet sein, beispielsweise in Form eines Planetenradsatzes.
  • Ein Planetenradsatz umfasst ein Sonnenrad, einen Steg und ein Hohlrad. An dem Steg drehbar gelagert sind Planetenräder, welche mit der Verzahnung des Sonnenrades und/oder mit der Verzahnung des Hohlrads kämmen. Ein Minus-Radsatz bezeichnet einen Planetenradsatz mit einem Steg, an dem die Planetenräder drehbar gelagert sind, mit einem Sonnenrad und mit einem Hohlrad, wobei die Verzahnung zumindest eines der Planetenräder sowohl mit der Verzahnung des Sonnenrades, als auch mit der Verzahnung des Hohlrades kämmt, wodurch das Hohlrad und das Sonnenrad in entgegengesetzte Drehrichtungen rotieren, wenn das Sonnenrad bei feststehendem Steg rotiert. Ein Plus-Radsatz unterscheidet sich zu dem gerade beschriebenen Minus-Planetenradsatz dahingehend, dass der Plus-Radsatz innere und äußere Planetenräder aufweist, welche drehbar an dem Steg gelagert sind. Die Verzahnung der inneren Planetenräder kämmt dabei einerseits mit der Verzahnung des Sonnenrads und andererseits mit der Verzahnung der äußeren Planetenräder. Die Verzahnung der äußeren Planetenräder kämmt darüber hinaus mit der Verzahnung des Hohlrades. Dies hat zur Folge, dass bei feststehendem Steg das Hohlrad und das Sonnenrad in die gleiche Drehrichtung rotieren.
  • Sowohl der erste als auch der zweite Planetenradsatz weisen je ein erstes, zweites und drittes Element auf. Das erste Element wird durch ein Sonnenrad des jeweiligen Planetenradsatzes gebildet. Ist der Planetenradsatz als ein Minus-Radsatz ausgebildet, so wird das zweite Element durch einen Steg des Planetenradsatzes gebildet, und das dritte Element durch ein Hohlrad des Planetenradsatzes. Ist der Planetenradsatz als ein Plus-Radsatz ausgebildet, so wird das zweite Element durch das Hohlrad des Planetenradsatzes gebildet, und das dritte Element durch den Steg des Planetenradsatzes.
  • Das erste Element des ersten Planetenradsatzes ist mit dem ersten Element des zweiten Planetenradsatzes ständig verbunden. Durch Schließen des vierten Schaltelements sind das erste Element des ersten Planetenradsatzes und das erste Element des zweiten Planetenradsatzes drehfest festsetzbar, indem sie über das vierte Schaltelement mit einem Gehäuse oder mit einem anderen drehfesten Bauelement des Getriebes verbunden werden. Durch Schließen des zweiten Schaltelements ist das dritte Element des zweiten Planetenradsatzes drehfest festsetzbar, indem es über das zweite Schaltelement mit dem Gehäuse oder mit einem anderen drehfesten Bauelement des Getriebes verbunden wird. Die Abtriebswelle ist mit dem zweiten Element des zweiten Planetenradsatzes ständig drehfest verbunden.
  • Das erfindungsgemäße Getriebe weist eine erste Koppelung und eine zweite Koppelung auf. Die erste Koppelung besteht zwischen der Eingangswelle und dem zweiten Element des ersten Planetenradsatzes. Die zweite Koppelung besteht zwischen dem dritten Element des ersten Planetenradsatzes und dem zweiten Element des zweiten Planetenradsatzes. Eine der beiden Koppelungen ist durch eine ständig drehfeste Verbindung gebildet, während die andere der beiden Koppelungen durch eine schaltbare Verbindung gebildet ist. Bei dem Schaltelement in der schaltbaren Verbindung handelt es sich um das erste Schaltelement.
  • Ist die erste Koppelung als eine ständig drehfeste Verbindung ausgebildet, so wird durch Schließen des dritten Schaltelements entweder eine drehfeste Verbindung zwischen dem ersten und dritten Element oder zwischen dem zweiten und dritten Element des ersten Planetenradsatzes gebildet. Ist die zweite Koppelung als eine ständig drehfeste Koppelung ausgebildet, so wird durch Schließen des dritten Schaltelements eine drehfeste Verbindung zwischen der Eingangswelle und dem ersten Element des ersten Planetenradsatzes gebildet.
  • Die unter den Anspruch 1 fallenden Ausführungsformen des Getriebes zeichnen sich durch einen guten Verzahnungswirkungsgrad, durch einen einfachen Aufbau sowie durch geringe Bauteilbelastungen aus.
  • Ist die zweite Koppelung als eine ständig drehfeste Verbindung ausgebildet, so bilden der erste und zweite Planetenradsatz zusammen einen sogenannten Simpson-Radsatz aus. Diese Radsatz-Bauform ist durch seinen kompakten Aufbau und durch seine einfache Herstellbarkeit bekannt.
  • Durch selektives Betätigen des ersten, zweiten, dritten und vierten Schaltelements sind vier Vorwärtsgänge zwischen der Eingangswelle und der Abtriebswelle vorzugsweise automatisiert schaltbar. Der erste Vorwärtsgang wird durch Schließen des zweiten Schaltelements und des dritten Schaltelements gebildet. Der zweite Vorwärtsgang wird durch Schließen des zweiten Schaltelements und des ersten Schaltelements gebildet. Der dritte Vorwärtsgang wird durch Schließen des dritten Schaltelements und des ersten Schaltelements gebildet. Der vierte Vorwärtsgang wird durch Schließen des vierten Schaltelements und des ersten Schaltelements gebildet. Dadurch wird, bei geeigneter Wahl der Standgetriebeübersetzung des Planetenradsatzes und der Übersetzungen der ersten und zweiten Stirnradstufe, eine für die Anwendung im Kraftfahrzeug gut geeignete Übersetzungsreihe erzielt. Zudem weisen zwei benachbarte Gänge stets ein Schaltelement auf, das in beiden diesen Gängen geschlossen ist. Bei einem Schaltvorgang in einen benachbarten Gang muss daher nur ein Schaltelement geöffnet und ein Schaltelement geschlossen werden. Dies vereinfacht den Schaltvorgang und verkürzt die Schaltdauer.
  • Vorzugsweise ist das zweite Schaltelement als formschlüssiges Schaltelement ausgebildet. Formschlüssige Schaltelemente stellen im geschlossenen Zustand die Verbindung durch Formschluss her, und zeichnen sich im geöffneten Zustand durch geringere Schleppverluste als kraftschlüssige Schaltelemente aus. Durch die im geöffneten Zustand geringen Schleppverluste wird der Wirkungsgrad des Getriebes verbessert, besonders da das zweite Schaltelement lediglich im ersten und zweiten Vorwärtsgang geschlossen ist. Da das zweite Schaltelement lediglich im ersten und zweiten Vorwärtsgang geschlossen ist, bleibt das zweite Schaltelement bei Schaltvorgängen in einen höheren Gang entweder geschlossen oder wird geöffnet, wird aber nicht geschlossen. Ein Öffnen eines Klauen-Schaltelements ist erheblich einfacher als der Schließ-Vorgang, da beim Schließen die Klauen erst in die dafür vorgesehen Lücken einrücken müssen, während beim Öffnen die Klauen lediglich lastfrei gestellt werden müssen. Beide Vorgänge benötigen Zeit, wobei besonders bei Schaltvorgängen von einem niedrigen Gang in einen höheren Gang die Schaltzeit aus fahrdynamischen Gründen möglichst kurz sein soll. Da das zweite Schaltelement bei Schaltvorgängen in einen höheren Gang jedoch nie geschlossen, sondern lediglich geöffnet werden muss, besteht durch die Ausbildung des zweiten Schaltelements als formschlüssiges Schaltelement keine Einschränkung hinsichtlich der Schaltdauer.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform ist das zweite Schaltelement als hydraulisch betätigte Bandbremse oder Lamellenbremse ausgebildet. Das vierte Schaltelement kann ebenfalls als hydraulisch betätigte Bandbremse oder Lamellenbremse ausgebildet sein. Durch die gehäusenahe Anordnung ist das zweite, bzw. vierte Schaltelement gut mit Hydraulikfluid erreichbar. Dies vereinfacht die Hydraulikfluidführung des Getriebes.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung wird ein Rückwärtsgang des Getriebes durch Rückwärtsdrehung des Rotors der elektrischen Maschine gebildet, wobei die Trennkupplung geöffnet ist und einer der vier Vorwärtsgänge eingelegt ist. In anderen Worten weist das Getriebe keinen durch eine selektive Betätigung des ersten, zweiten, dritten und vierten Schaltelements gebildeten Rückwärtsgang auf. Stattdessen wird die elektrische Maschine so betrieben, dass der Rotor entgegen einer Vorzugsdrehrichtung der Eingangswelle rotiert. Durch diese Ausgestaltung kann im Vergleich zum Stand der Technik ein Schaltelement eingespart werden, wodurch die Komplexität des Getriebes und auch dessen Gewicht reduziert wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Trennkupplung als eine trockene oder nasse Lamellenkupplung ausgebildet. Eine Lamellenkupplung besteht aus einem Innenlamellenträger und einem Außenlamellenträger, wobei eine Vielzahl von Innenlamellen mit dem Innenlamellenträger verbunden ist, und eine Vielzahl von Außenlamellen mit dem Außenlamellenträger verbunden ist. Die Innenlamellen und Außenlamellen sind alternierend angeordnet und überlappen einander. Wird normal zur Lamellenfläche der Lamellen eine Kraft auf die Lamellen aufgebracht, so wird ein Drehmoment von einem Lamellenträger zum anderen Lamellenträger durch Reibung zwischen Innenlamellen und Außenlamellen übertragen. Das von einem Lamellenträger zum anderen Lamellenträger übertragene Drehmoment hängt dabei von der aufgebrachten Kraft ab. Ist die Kraft groß genug um durch Kraftschluss eine Differenzdrehzahl zwischen Innenlamellen und Außenlamellen zu unterbinden, so wird das gesamte Drehmoment übertragen. Reicht die Kraft dazu nicht aus, so wird nur ein Teil des Drehmoments übertragen, wobei es zu einer Differenzdrehzahl zwischen Innenlamellen und Außenlamellen kommt. Dieser Zustand wird auch als Schlupfbetrieb bezeichnet. Durch Variation der auf die Lamellen aufgebrachten Kraft ist die Drehmomentübertragungsfähigkeit des ersten Schaltelements einstellbar.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist die Trennkupplung als formschlüssiges Schaltelement ausgebildet. Dadurch kann der Wirkungsgrad des Getriebes verbessert werden, da die Trennkupplung im geöffneten Zustand wesentlich geringere Schleppverluste erzeugt als ein kraftschlüssiges Schaltelement, wie beispielsweise eine Lamellenkupplung.
  • Das Getriebe kann Bestandteil eines Hybridantriebsstrangs eines Hybridfahrzeugs sein. Der Hybridantriebsstrang weist neben dem Getriebe auch eine Verbrennungskraftmaschine auf, welche über einen Torsionsschwingungsdämpfer mit der Anschlusswelle des Getriebes verbunden ist. Die Abtriebswelle des Getriebes ist mit einem Achsgetriebe antriebswirkverbunden, welches das Drehmoment auf Räder des Hybridfahrzeugs verteilt. Der Hybridantriebsstrang ermöglicht mehrere Antriebsmodi des Hybridfahrzeugs. In einem elektrischen Fahrbetrieb wird das Hybridfahrzeug allein von der elektrischen Maschine des Getriebes angetrieben, wobei die Trennkupplung geöffnet ist. In einem verbrennungsmotorischen Betrieb wird das Hybridfahrzeug allein von der Verbrennungskraftmaschine angetrieben, wobei die Trennkupplung geschlossen ist. In einem hybridischen Betrieb wird das Hybridfahrzeug sowohl von der Verbrennungskraftmaschine als auch von der elektrischen Maschine des Getriebes angetrieben.
  • In manchen Betriebszuständen des Hybridfahrzeugs ist ein generatorischer Betrieb der elektrischen Maschine erforderlich, wobei der Rotor durch die Verbrennungskraftmaschine angetrieben wird. Dazu ist die Trennkupplung geschlossen. Sind beide oder eines der beiden Schaltelemente, durch die ein Gang gebildet wird, nicht geschlossen, so wird dabei kein Drehmoment von der Eingangswelle zur Abtriebswelle übertragen. Soll das Hybridfahrzeug in diesem Betriebszustand unmittelbar anfahren, so wird eines der im ersten Vorwärtsgang geschlossenen Schaltelemente vom geöffneten Zustand in einen Schlupfbetrieb überführt, während das andere der im ersten Vorwärtsgang geschlossenen Schaltelemente geschlossen bleibt oder geschlossen wird. Durch das im Schlupfbetrieb befindliche Schaltelement wird Drehmoment von der Eingangswelle zur Abtriebswelle übertragen, wobei die Drehzahl der Abtriebswelle durch Steuerung des Schlupfbetriebs stetig verändert werden kann. Das im Schlupfbetrieb betriebene Schaltelement ist dabei als kraftschlüssiges Schaltelement ausgebildet.
  • Soll aus dem elektrischen Fahrbetrieb in den verbrennungsmotorischen oder hybridischen Betrieb gewechselt werden, so muss die Verbrennungskraftmaschine gestartet werden. Dies wird bevorzugt durch einen Schleppstart realisiert, bei dem die Kurbelwelle der Verbrennungskraftmaschine durch die Eingangswelle angetrieben wird.
  • Dazu wird in einem ersten Verfahrensschritt bei eingelegtem Gang und geöffneter Trennkupplung eines der ersten, zweiten, dritten oder vierten Schaltelemente, welches zu diesem Zeitpunkt geschlossen ist, in einen Schlupfbetrieb überführt. Das in den Schlupfbetrieb überführte Schaltelement ist dazu als ein kraftschlüssiges Schaltelement ausgebildet, welches mit einer variablen Drehmomentübertragungsfähigkeit ausgestattet ist. In einem zweiten Verfahrensschritt wird die Drehmomentübertragungsfähigkeit der Trennkupplung erhöht. Die Trennkupplung ist dazu ebenfalls als kraftschlüssiges Schaltelement mit einer variablen Drehmomentübertragungsfähigkeit ausgebildet. Das vom geschlossenen Zustand in den Schlupfbetrieb überführte Schaltelement dient dazu, die notwendige Startdrehzahl der Kurbelwelle im Falle einer geringen Fahrzeuggeschwindigkeit zu erreichen und etwaige aus dem Startvorgang resultierende Drehmomentstörungen von der Abtriebswelle weitgehend zu entkoppeln.
  • Vorzugsweise wird beim oben beschriebenen Schleppstart das dritte Schaltelement in den Schlupfbetrieb überführt. Da das dritte Schaltelement im ersten und dritten Vorwärtsgang geschlossen ist, kann der Schleppstart in all diesen Gängen durchgeführt werden. Zudem überträgt das dritte Schaltelement im ersten Vorwärtsgang den gesamten Kraftfluss zur Abtriebswelle. In anderen Worten besteht im ersten Vorwärtsgang kein Leistungspfad zur Abtriebswelle, welcher nicht über das dritte Schaltelement führt. Dadurch wird die Entkopplung der Drehmomentstörungen, die durch den Start der Verbrennungskraftmaschine hervorgerufen werden, zur Abtriebswelle verbessert.
  • Durch Schaltelemente wird, je nach Betätigungszustand, eine Relativbewegung zwischen zwei Bauteilen zugelassen oder eine Verbindung zur Übertragung eines Drehmoments zwischen den zwei Bauteilen hergestellt. Unter einer Relativbewegung ist beispielsweise eine Rotation zweier Bauteile zu verstehen, wobei die Drehzahl des ersten Bauteils und die Drehzahl des zweiten Bauteils voneinander abweichen. Darüber hinaus ist auch die Rotation nur eines der beiden Bauteile denkbar, während das andere Bauteil stillsteht oder in entgegengesetzter Richtung rotiert.
  • Zwei Elemente werden in der gegenständlichen Anmeldung insbesondere dann als miteinander verbunden bezeichnet, wenn zwischen den Elementen eine feste, insbesondere drehfeste Verbindung besteht. Derart verbundene Elemente drehen mit der gleichen Drehzahl. Die verschiedenen Bauteile und Elemente der genannten Erfindung können dabei über eine Welle beziehungsweise über ein geschlossenes Schaltelement oder ein Verbindungselement, aber auch direkt, beispielsweise mittels einer Schweiß-, Press- oder einer sonstigen Verbindung, miteinander verbunden sein.
  • Zwei Elemente werden als verbindbar bezeichnet, wenn zwischen diesen Elementen eine durch ein Schaltelement lösbare drehfeste Verbindung besteht. Wenn die Verbindung besteht, so drehen solche Elemente mit der gleichen Drehzahl.
  • Ein Leistungspfad ist eine Wirkverbindung zwischen zwei Elementen, über die Drehmoment und Drehzahl zwischen den zwei Elementen übertragen werden können. Die Wirkverbindung kann die zwei Elemente über mehrere Elemente verbinden, wobei Drehmoment, Drehzahl und Drehrichtung zwischen den zwei Elementen durch geeignete Übersetzungsgetriebe, beispielsweise durch einen oder mehrere Planetenradsätze oder Stirnradstufen geändert werden können. Der Leistungspfad kann über geschlossene Schaltelemente führen. Die über den Leistungspfad übertragene Leistung bleibt dabei abgesehen von Reibungs- oder Strömungsverluste des Leistungspfads erhalten.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachfolgend anhand der beigefügten Figuren detailliert beschrieben.
    • 1 zeigt schematisch ein Getriebe entsprechend eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
    • 2 zeigt ein Schaltschema des Getriebes.
    • 3 zeigt schematisch ein Getriebe entsprechend eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
    • 4 zeigt schematisch ein Getriebe entsprechend eines dritten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
    • 5 zeigt schematisch ein Getriebe entsprechend eines vierten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
    • 6 zeigt schematisch ein Getriebe entsprechend eines fünften Ausführungsbeispiels der Erfindung.
    • 7 zeigt einen Hybridantriebstrang eines Kraftfahrzeugs.
  • 1 zeigt schematisch ein Getriebe G entsprechend eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung. Das Getriebe G weist eine Eingangswelle GW1, eine Abtriebswelle GW2, eine Anschlusswelle AN, einen ersten Planetenradsatz P1, einen zweiten Planetenradsatz P2 und eine elektrische Maschine EM auf, welche einen Stator S und einen Rotor R umfasst. Erster und zweiter Planetenradsatz P1, P2 sind als Minus-Radsätze ausgebildet, und weisen je ein erstes Element E11, E12, ein zweites Element E21, E22 und ein drittes Element E31, E32 auf. Das erste Element E11, E12 ist einem Sonnenrad des jeweiligen Planetenradsatzes P1, P2 zugeordnet. Das zweite Element E21, E22 ist einem Steg des jeweiligen Planetenradsatzes P1, P2 zugeordnet. Das dritte Element E31, E32 ist einem Hohlrad des jeweiligen Planetenradsatzes P1, P2 zugeordnet.
  • Der erste Planetenradsatz P1 und/oder der zweite Planetenradsatz P2 könnten auch als Plus-Radsatz ausgebildet sein. Der Übersichtlichkeit halber sind diese Ausführungen nicht figürlich dargestellt. Wäre beispielsweise der erste Planetenradsatz P1 als Plus-Radsatz ausgebildet, so wäre das zweite Element E21 dem Hohlrad, und das dritte Element E31 dem Steg des ersten Planetenradsatzes P1 zugeordnet. Das erste Element E11 wäre weiterhin dem Sonnenrad des ersten Planetenradsatzes P1 zugeordnet. Wird ein Minus-Radsatz durch einen Plus-Radsatz ersetzt, so muss der Betrag der Standgetriebeübersetzung dieses Planetenradsatzes um den Wert Eins erhöht werden, um die gleiche Wirkung zu erzielen.
  • Das Getriebe G weist insgesamt vier Schaltelemente K2, B2, K1, B1 und eine Trennkupplung K0 auf. Durch Schließen des ersten Schaltelements K2 wird eine drehfeste Verbindung zwischen der Eingangswelle GW1 und dem zweiten Element E21 des ersten Planetenradsatzes P1 hergestellt. Durch Schließen des zweiten Schaltelements B2 wird das dritte Element E32 des zweiten Planetenradsatzes P2 drehfest festgesetzt, indem es über das zweite Schaltelement B2 mit einem Gehäuse GG oder mit einem anderen drehfesten Bauelement des Getriebes G verbunden wird. Durch Schließen des dritten Schaltelements K1 wird eine drehfeste Verbindung zwischen der Eingangswelle GW1 und dem ersten Element E11 des ersten Planetenradsatzes P1 hergestellt. Durch Schließen des vierten Schaltelements B1 wird das erste Element E11 des ersten Planetenradsatzes P1 drehfest festgesetzt, indem es über das vierte Schaltelement B1 mit dem Gehäuse GG oder mit einem anderen drehfesten Bauelement des Getriebes G verbunden wird. Durch Schließen der Trennkupplung K0 wird eine drehfeste Verbindung zwischen der Anschlusswelle AN und der Eingangswelle GW1 hergestellt.
  • Die gewählte Darstellung der Schaltelemente K2, B2, K1, B1 und der Trennkupplung K0 ist lediglich schematisch anzusehen, und soll keinen Rückschluss auf die Bauart des Schaltelements geben. Beispielsweise können sämtliche Schaltelemente K2, B2, K1, B1 und die Trennkupplung K0 als kraftschlüssige Schaltelemente ausgebildet sein. Insbesondere das zweite Schaltelement B2 und/oder die Trennkupplung K0 können als formschlüssige Schaltelemente ausgebildet sein, beispielsweise als Klauen-Schaltelement.
  • Das erste Element E11 des ersten Planetenradsatzes P1 ist mit dem ersten Element E12 des zweiten Planetenradsatzes P2 ständig verbunden. Das dritte Element E31 des ersten Planetenradsatzes P1 ist mit dem zweiten Element E22 des zweiten Planetenradsatzes P2 und mit der Abtriebswelle GW2 ständig verbunden. Der Rotor R der elektrischen Maschine EM ist ständig mit der Eingangswelle GW1 verbunden.
  • Das Getriebe G weist eine erste Koppelung V1 und eine zweite Koppelung V2 auf. Die erste Koppelung V1 besteht zwischen der Eingangswelle GW1 und dem zweiten Element E21 des ersten Planetenradsatzes P1. Die zweite Koppelung V2 besteht zwischen dem dritten Element E31 des ersten Planetenradsatzes P1 und dem zweiten Element E22 des zweiten Planetenradsatzes P2.
  • Die Abtriebswelle GW2 bildet eine Schnittstelle, an der die an der Abtriebswelle GW2 anliegende Leistung radial nach außen führbar ist. Dies wird durch einen nicht dargestellten Stirnradsatz realisiert. Dazu ist die Abtriebswelle GW2 mit einem Zahnrad des Stirnradsatzes verbunden, welches mit einem anderen Zahnrad des Stirnradsatzes kämmt, dessen Drehachse achsparallel zur Drehachse der Abtriebswelle GW2 ist. Diese Anordnung ist besonders für die Anwendung des Getriebes G in einem Front-Quer-Antriebsstrang eines Hybridfahrzeugs geeignet.
  • 2 zeigt ein Schaltschema des Getriebes G. Das Getriebe G weist vier Vorwärtsgänge 1 bis 4 auf, welche in den Zeilen des Schaltschemas angeführt sind. In den Spalten des Schaltschemas ist durch ein X dargestellt, welche der Schaltelemente K2, B2, K1, B1 in welchem Gang geschlossen sind. In einem ersten Vorwärtsgang 1 sind das zweite Schaltelement B2 und das dritte Schaltelement K1 geschlossen. In einem zweiten Vorwärtsgang 2 sind das zweite Schaltelement B2 und das erste Schaltelement K2 geschlossen. In einem dritten Vorwärtsgang 3 sind das dritte Schaltelement K1 und das erste Schaltelement K2 geschlossen. In einem vierten Vorwärtsgang 4 sind das vierte Schaltelement B1 und das erste Schaltelement K2 geschlossen. Dieses Schaltschema gilt für sämtliche Ausführungsformen.
  • 3 zeigt schematisch ein Getriebe G entsprechend eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel ist die axiale Anordnung des ersten und zweiten Planetenradsatzes P1, P2 vertauscht. Je nach äußeren geometrischen Anforderungen oder anderen Randbedingungen kann die axiale Position des ersten und zweiten Planetenradsatzes P1, P2 getauscht werden, wodurch die Flexibilität bei der Konstruktion des Getriebes G verbessert wird. Diese Möglichkeit zum Tausch der axialen Anordnung zwischen dem ersten und zweiten Planetenradsatz P1, P2 ist für sämtliche Ausführungsformen anwendbar.
  • 4 zeigt schematisch ein Getriebe G entsprechend eines dritten Ausführungsbeispiels der Erfindung. Im Unterschied zum zweiten Ausführungsbeispiel sind Eingangswelle GW1 und Abtriebswelle GW2 an gegenüberliegenden axialen Enden des Getriebes G angeordnet, und zwar koaxial zueinander. Diese Anordnung ist besonders für die Anwendung des Getriebes G in einem Front-Längs-Antriebsstrang eines Hybridfahrzeugs geeignet. Eine derartige Anordnung von Eingangswelle GW1 und Abtriebswelle GW2 ist für sämtliche Ausführungsformen anwendbar. Das Getriebe G ist daher für verschiedenste Antriebsstrang-Konfigurationen geeignet.
  • 5 zeigt schematisch ein Getriebe G entsprechend eines vierten Ausführungsbeispiels. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel ist die Eingangswelle GW1 mit dem zweiten Element E21 des ersten Planetenradsatzes P1 nun ständig verbunden. Die erste Koppelung V1 ist somit als eine ständig drehfeste Verbindung ausgebildet. Das erste Schaltelement K2 ist nun im Kraftfluss zwischen dem dritten Element E31 des ersten Planetenradsatzes P1 und der Abtriebswelle GW2 angeordnet. Das zweite Element E22 des zweiten Planetenradsatzes P2 ist weiterhin ständig mit der Abtriebswelle GW2 verbunden. Durch Schließen des dritten Schaltelements K1 werden das erste und das dritte Element E11, E31 des ersten Planetenradsatzes P1 miteinander verbunden.
  • 6 zeigt schematisch ein Getriebe G entsprechend eines fünften Ausführungsbeispiels. Im Unterschied zum vierten Ausführungsbeispiel ist das dritte Schaltelement K1 nun im Kraftfluss zwischen dem zweiten und dritten Element E21, E31 des ersten Planetenradsatzes P1 angeordnet. Damit wird durch die Anordnung gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel die gleiche technische Wirkung erzielt wie im vierten Ausführungsbeispiel.
  • 7 zeigt schematisch einen Hybridantriebsstrang eines Hybridfahrzeugs. Der Hybridantriebsstrang weist eine Verbrennungskraftmaschine VKM auf, die über einen Torsionsschwingungsdämpfer TS mit der Anschlusswelle AN des Getriebes G verbunden ist. Die Abtriebswelle GW2 ist mit einem Achsgetriebe AG antriebswirkverbunden. Vom Achsgetriebe AG ausgehend wird die Leistung, die an der Abtriebswelle GW2 anliegt, auf Räder DW des Kraftfahrzeugs verteilt. Im motorischen Betrieb der elektrischen Maschine EM wird dem Stator S über einen nicht dargestellten Wechselrichter elektrische Leistung zugeführt. Im generatorischen Betrieb der elektrischen Maschine EM führt der Stator S dem Wechselrichter elektrische Leistung zu. Der Wechselrichter wandelt dabei die Gleichspannung einer nicht dargestellten Batterie in eine für die elektrische Maschine EM geeignete Wechselspannung, und umgekehrt.
  • Bezugszeichen
  • G
    Getriebe
    GW1
    Eingangswelle
    GW2
    Abtriebswelle
    AN
    Anschlusswelle
    GG
    Gehäuse
    P1
    Erster Planetenradsatz
    P2
    Zweiter Planetenradsatz
    EM
    Elektrische Maschine
    R
    Rotor
    S
    Stator
    E11
    Erstes Element des ersten Planetenradsatzes
    E21
    Zweites Element des ersten Planetenradsatzes
    E31
    Drittes Element des ersten Planetenradsatzes
    E12
    Erstes Element des zweiten Planetenradsatzes
    E22
    Zweites Element des zweiten Planetenradsatzes
    E32
    Drittes Element des zweiten Planetenradsatzes
    K2
    Erstes Schaltelement
    B2
    Zweites Schaltelement
    K1
    Drittes Schaltelement
    B1
    Viertes Schaltelement
    K0
    Trennkupplung
    V1
    Erste Koppelung
    V2
    Zweite Koppelung
    1
    Erster Vorwärtsgang
    2
    Zweiter Vorwärtsgang
    3
    Dritter Vorwärtsgang
    4
    Vierter Vorwärtsgang
    VKM
    Verbrennungskraftmaschine
    DW
    Räder
    AG
    Achsgetriebe
    TS
    Torsionsschwingungsdämpfer

Claims (12)

  1. Getriebe (G) für ein Hybridfahrzeug, mit einer Eingangswelle (GW1), einer Abtriebswelle (GW2), einem ersten und einem zweiten Planetenradsatz (P1, P2), einem ersten Schaltelement (K2), einem zweiten Schaltelement (B2), einem dritten Schaltelement (K1), und einem vierten Schaltelement (B1), einer Anschlusswelle (AN), einer elektrische Maschine (EM) mit einem Stator (S) und einem mit der Eingangswelle (GW1) wirkverbundenen Rotor (R), und einer Trennkupplung (K0) zum schaltbaren Verbinden von Anschlusswelle (AN) und Eingangswelle (GW1), wobei der erste und der zweite Planetenradsatz (P1, P2) je ein erstes Element (E11, E12) ein zweites Element (E21, E22) und ein drittes Element (E31, E32) aufweisen, wobei das erste Element (E11, E12) durch ein Sonnenrad des Planetenradsatzes (P1, P2) gebildet ist, wobei das zweite Element (E21, E22) im Falle eines Minus-Radsatzes durch einen Steg und im Falle eines Plus-Radsatzes durch ein Hohlrad des Planetenradsatzes (P1, P2) gebildet ist, wobei das dritte Element (E31, E32) im Falle eines Minus-Radsatzes durch das Hohlrad und im Falle eines Plus-Radsatzes durch den Steg des Planetenradsatzes (P1, P2) gebildet ist, wobei das erste Element (E11) des ersten Planetenradsatzes (P1) mit dem ersten Element (E12) des zweiten Planetenradsatzes (P2) ständig drehfest verbunden ist, wobei das erste Element (E11) des ersten Planetenradsatzes (P1) durch Schließen des vierten Schaltelements (B1) drehfest festsetzbar ist, wobei das dritte Element (E32) des zweiten Planetenradsatzes (P2) durch Schließen des zweiten Schaltelements (B2) drehfest festsetzbar ist, wobei die Abtriebswelle (GW2) mit dem zweiten Element (E22) des zweiten Planetenradsatzes (P2) ständig drehfest verbunden ist, wobei das Getriebe (G) eine erste Koppelung (V1) und eine zweite Koppelung (V2) aufweist, wobei die erste Koppelung (V1) zwischen der Eingangswelle (GW1) und dem zweiten Element (E21) des ersten Planetenradsatzes (P1) besteht, wobei die zweite Koppelung (V2) zwischen dem dritten Element (E31) des ersten Planetenradsatzes (P1) und dem zweiten Element (E22) des zweiten Planetenradsatzes (P2) besteht, wobei eine der beiden Koppelungen (V1, V2) als eine ständig drehfeste Verbindung ausgebildet ist und die andere der beiden Koppelungen (V1, V2) als eine mittels des ersten Schaltelements (K2) schaltbare Verbindung ausgebildet ist, wobei im Falle, dass die erste Koppelung (V1) als eine ständig drehfeste Verbindung ausgebildet ist, durch Schließen des dritten Schaltelements (K1) eine drehfeste Verbindung entweder zwischen dem ersten und dritten Element (E11, E31) des ersten Planetenradsatzes (P1) oder zwischen dem zweiten und dritten Element (E21, E31) des ersten Planetenradsatzes (P1) gebildet wird, und wobei im Falle, dass die zweite Koppelung (V2) als eine ständig drehfeste Verbindung ausgebildet ist, durch Schließen des dritten Schaltelements (K1) eine drehfeste Verbindung zwischen der Eingangswelle (GW1) und dem ersten Element (E11) des ersten Planetenradsatzes (P1) gebildet wird.
  2. Getriebe (G) für ein Hybridfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch Betätigung der vier Schaltelemente (K2, B2, K1, B2) insgesamt vier Vorwärtsgänge (1, 2, 3, 4) zwischen der Eingangswelle (GW1) und der Abtriebswelle (GW2) vorzugsweise automatisiert schaltbar sind, wobei der erste Vorwärtsgang (1) durch Schließen des zweiten Schaltelements (B2) und des dritten Schaltelements (K1) gebildet wird, wobei der zweite Vorwärtsgang (2) durch Schließen des zweiten Schaltelements (B2) und des ersten Schaltelements (K2) gebildet wird, wobei der dritte Vorwärtsgang (3) durch Schließen des dritten Schaltelements (K1) und des ersten Schaltelements (K2) gebildet wird, und wobei der vierte Vorwärtsgang (4) durch Schließen des vierten Schaltelements (B1) und des ersten Schaltelements (K2) gebildet wird.
  3. Getriebe (G) für ein Hybridfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Schaltelement (B2) als formschlüssiges Schaltelement ausgebildet ist.
  4. Getriebe (G) für ein Hybridfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Schaltelement (B2) als Bandbremse ausgebildet ist.
  5. Getriebe (G) für ein Hybridfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das vierte Schaltelement (B1) als Bandbremse ausgebildet ist.
  6. Getriebe (G) für ein Hybridfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rückwärtsgang des Getriebes (G) durch Rückwärtsdrehung des Rotors (R) bei geöffneter Trennkupplung (K0) und Betrieb in einem der vier Vorwärtsgänge (1, 2, 3, 4) gebildet wird.
  7. Getriebe (G) für ein Hybridfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennkupplung (K0) als trockene oder nasse Lamellenkupplung ausgebildet ist.
  8. Getriebe (G) für ein Hybridfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennkupplung (K0) als formschlüssiges Schaltelement ausgebildet ist.
  9. Hybridantriebsstrang für ein Hybridfahrzeug, wobei der Hybridantriebsstrang eine Verbrennungskraftmaschine (VKM), ein Getriebe (G) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 sowie ein mit Rädern (DW) des Hybridfahrzeug verbundenes Achsgetriebe (AG) aufweist, wobei die Anschlusswelle (AN) des Getriebes (G) über einen Torsionsschwingungsdämpfer (TS) mit der Verbrennungskraftmaschine (VKM) verbunden ist und die Abtriebswelle (GW2) des Getriebes (G) mit dem Achsgetriebe (AG) antriebswirkverbunden ist, wobei das Hybridfahrzeug bei geöffneter Trennkupplung (K0) in einem elektrischen Fahrbetrieb von der elektrischen Maschine (EM) allein antreibbar ist, wobei das Hybridfahrzeug bei geschlossener Trennkupplung (K0) in einem verbrennungsmotorischen Betrieb von der Verbrennungskraftmaschine (VKM) allein antreibbar ist, und wobei das Hybridfahrzeug in einem hybridischen Betrieb von der Verbrennungskraftmaschine (VKM) und von der elektrischen Maschine (EM) antreibbar ist.
  10. Verfahren zur Steuerung eines Hybridantriebsstranges nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zum Anfahren des Hybridfahrzeugs bei geschlossener Trennkupplung (K0) eines der im ersten Vorwärtsgang (1) geschlossenen Schaltelemente (B2, K1) vom geöffneten Zustand in einen Schlupfbetrieb überführt wird und das andere der im ersten Vorwärtsgang (1) geschlossenen Schaltelemente (B2, K1) geschlossen ist, wodurch bei gegebener Drehzahl der Eingangswelle (GW1) eine Drehzahl der Abtriebswelle (GW2) stetig verändert werden kann, wobei das in den Schlupfbetrieb überführte Schaltelement (B2, K1) durch ein kraftschlüssiges Schaltelement gebildet ist, welches mit einer variablen Drehmomentübertragungsfähigkeit ausgestattet ist.
  11. Verfahren zur Steuerung eines Hybridantriebsstrangs nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennkupplung (K0) als kraftschlüssiges Schaltelement mit variabler Drehmomentübertragungsfähigkeit ausgebildet ist, wobei im elektrischen Fahrbetrieb des Hybridfahrzeugs in einem ersten Verfahrensschritt bei eingelegtem Vorwärtsgang (1, 2, 3, 4) das erste, zweite, dritte oder vierte Schaltelement (K2, B2, K1, B1), welches zu diesem Zeitpunkt geschlossen ist, in einen Schlupfbetrieb überführt wird, wobei in einem zweiten Verfahrensschritt die Drehmomentübertragungsfähigkeit der Trennkupplung (K0) erhöht wird, wodurch die Verbrennungskraftmaschine (VKM) gestartet wird, wobei das im ersten Verfahrensschritt in den Schlupfbetrieb überführte Schaltelement (K2, B2, K1, B1) durch ein kraftschlüssiges Schaltelement gebildet ist, welches mit einer variablen Drehmomentübertragungsfähigkeit ausgestattet ist.
  12. Verfahren zur Steuerung eines Hybridantriebsstrangs nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das im ersten Verfahrensschritt in den Schlupfbetrieb überführte Schaltelement das dritte Schaltelement (K1) ist.
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LOOMAN, Johannes: Zahnradgetriebe. 3. Auflage. Berlin Heidelberg : Springer, 1996. S. 236-239. - ISBN 978-3-540-89459-9

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