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Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung, aufweisend wenigstens ein elektronisches Display, eine Leiterplatte, auf welcher das wenigstens eine elektronische Display elektrisch kontaktiert ist, und einen an der Leiterplatte befestigten Halterahmen, in den das wenigstens eine elektronische Display eingesetzt ist.
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Die
DE 34 08 176 A1 beschreibt einen Montagerahmen zur Befestigung einer LCD-Anzeige auf einer Leiterplatte, wobei der Kontakt zwischen der LCD-Anzeige und den Leiterbahnen der Leiterplatte über einen zwischen einer Kontaktreihe der LCD-Anzeige und einer entsprechenden Kontaktreihe der Leiterplatte eingepressten Leitgummi hergestellt wird. Die LCD-Anzeige wird in Längsrichtung der Kontaktreihe an eine Anschlagkante des Montagerahmens angedrückt, wobei der Montagerahmen einen in eine Bohrung der Leiterplatte eingreifenden Justierbolzen aufweist, dessen Lage bezüglich der Anschlagkante genau definiert ist und der Justierbolzen in der Nähe der Anschlagkante angeordnet ist. An gegenüberliegenden Längsseiten des Montagerahmens sind zwei Ansätze mit Löchern zur Verschraubung des Montagerahmens mit der Leiterplatte vorgesehen.
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Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anzeigevorrichtung mit wenigstens einem elektronischen Display, insbesondere eine Anzeigevorrichtung eines Haushaltsgeräts zu schaffen, die universell auf einfache, insbesondere kostengünstige Weise manuell und/oder automatisiert montiert werden kann.
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Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch eine Anzeigevorrichtung, aufweisend wenigstens ein elektronisches Display, eine Leiterplatte, auf welcher das wenigstens eine elektronische Display elektrisch kontaktiert ist, und einen an der Leiterplatte befestigten Halterahmen, in den das wenigstens eine elektronische Display eingesetzt ist, wobei der Halterahmen eine Rastvorrichtung aufweist, die ausgebildet ist, den Halterahmen auf der Leiterplatte zu befestigen.
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Mittels des Halterahmens ist eine Vormontage des wenigstens einen elektronischen Displays an dem Halterahmen möglich. Eine solche Vormontage des elektronischen Displays an dem Halterahmen kann fern ab der eigentlichen Fertigungslinie des Haushaltsgeräts erfolgen. Außerdem kann die so erhaltene Baugruppe von wenigstens einem elektronischen Display und dem Halterahmen in einem ergänzenden oder separaten Montageschritt auf einfache Weise auf der Leiterplatte vormontiert werden. Eine Endmontage der kompletten Anzeigevorrichtung kann dann in einer eigentlichen Fertigungslinie, insbesondere der Fertigungslinie eines Haushaltsgeräts erfolgen. Die Montage kann dabei wahlweise manuell oder automatisiert, insbesondere für eine Großserienfertigung, in gleicher montagefreundlicher und kostengünstiger Weise erfolgen.
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Insbesondere Haushaltsgeräte weisen im Allgemeinen mehrere Bedientasten und wenigstens ein Anzeigemittel auf. Die Bedientasten und das wenigstens eine Anzeigemittel können in einer Frontblende des Haushaltsgeräts untergebracht sein. Im Inneren des Haushaltsgeräts sind dann, mit Ausnahme der sichtbaren Teile der Bedientasten und Anzeigemittel selbst, optisch hinter der Frontblende verborgen, die übrigen Komponenten einer die Anzeigemittel umfassenden Anzeigevorrichtung angeordnet.
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Die Anzeigevorrichtung umfasst demgemäß eine Leiterplatte, welche in einem beispielsweise in das Haushaltsgerät eingebautem Zustand mit einer nicht näher dargestellten Steuervorrichtung des Haushaltsgeräts elektrisch verbunden ist. Auf der Leiterplatte können ein oder mehrere Anzeigemittel elektrisch kontaktiert angeordnet sein. Das wenigstens eine Anzeigemittel kann wenigstens ein elektronisches Display umfassen. Das wenigstens eine elektronische Display kann auch als ein Touch-Display ausgebildet sein, welches insoweit dann die Bedientasten mit aufweist. Das wenigstens eine elektronische Display kann insbesondere ein TFT-Display, oder ganz allgemein beispielsweise ein LCD-Bildschirm oder ein LED-Display sein. Generell kann es sich auch um ein Touchscreen handeln.
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Indem erfindungsgemäß ein Halterahmen vorgesehen ist, in den das wenigstens eine elektronische Display eingesetzt ist, und der Halterahmen eine Rastvorrichtung aufweist, die ausgebildet ist, den Halterahmen auf der Leiterplatte zu befestigen, können ein oder mehrere elektronische Displays in unterschiedlicher Anzahl und/oder verschiedenen Anordnungen auf einer Leiterplatte befestigt werden, ohne dass für jede Bauform eine individuelle Leiterplatte gefestigt werden müsste. Es kann insbesondere eine einheitliche Leiterplatte für unterschiedliche Geräte, insbesondere unterschiedliche Haushaltsgeräte verwendet werden, die jedoch in ihrem Erscheinungsbild aufgrund der unterschiedlichen Anzahl und/oder verschiedenen Anordnungen von elektronischen Displays sich anders darstellen. Auch die elektronischen Displays können in identischer Bauart und/oder Baugröße für verschiedene Gerätearten verwendet werden. Die Befestigung des wenigstens einen elektronischen Displays auf der Leiterplatte erfolgt durch einen erfindungsgemäßen Halterahmen, der insoweit an die Geräteart angepasst ist. Die Befestigung und Positionierung des wenigstens einen elektronischen Displays erfolgt mittels der wenigstens einen Rastvorrichtung. Durch den erfindungsgemäßen Halterahmen können insbesondere zwei oder mehrere elektronische Displays gemeinsam an der Leiterplatte mechanisch befestigt werden.
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Die Leiterplatte kann dazu wenigstens eine Öffnung und/oder wenigstens eine Aussparung aufweisen und die Rastvorrichtung des Halterahmens kann wenigstens einen Rastzapfen umfassen, der in seinem eingerasteten Zustand in die wenigstens eine Öffnung der Leiterplatte eingreift und/oder die wenigstens eine Aussparung der Leiterplatte umgreift.
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Der wenigstens eine Rastzapfen kann in einer speziellen Ausführungsform der Erfindung einen federelastischen Schaft und einen an einem freien Ende des federelastischen Schafts angeordneten Rasthaken aufweisen. Der Schaft des Rastzapfens durchdringt dann die zugeordnete Öffnung in der Leiterplatte und der Rasthaken hintergreift einen Randabschnitt der Öffnung der Leiterplatte formschlüssig. Jeder Rastzapfen und damit jeder federelastische Schaft und Rasthaken kann einstückig mit dem Halterahmen als ein Kunststoffspritzgussteil hergestellt sein.
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Für verschiedene Anzeigevorrichtungen unterschiedlicher Geräte, insbesondere Haushaltsgeräte, kann in einer Ausführungsvariante der Erfindung dieselbe Baurat einer Leiterplatte mit den gleichen Öffnungen und/oder Aussparungen für verschiedene Geräte, insbesondere Haushaltsgeräte verwendet werden, wobei auch die wenigstens eine Rastvorrichtung, insbesondere der wenigstens eine Rastzapfen für alle verschiedene Geräte, insbesondere Haushaltsgeräte dieselbe, zu den Öffnungen und/oder Aussparungen der Leiterplatte passende Position am Halterahmen einnimmt, aber der Halterahmen selbst mit verschiedenen, insbesondere verschieden in Anzahl und/oder Anordnung ausgeführten Rahmenabteilen ausgeführt sein kann. Es kann auch derselbe Halterahmen, der mehrere, beispielsweise drei Rahmenabteile aufweist, mit einer geringeren Anzahl von elektronischen Display ausgestattet sein, beispielsweise bei drei Rahmenabteilen nur mit zwei oder sogar nur einem einzigen elektronischen Display ausgestattet sein, um verschieden erscheinende Anzeigevorrichtungen mit derselben Leiterplatte und/oder demselben Halterahmen realisieren zu können. Anders ausgedrückt kann die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung einen Halterahmen aufweisen, der wenigstens zwei Rahmenabteile aufweist, wobei wenigstens ein Rahmenabteil von einem elektronischen Display unbestückt bleibt.
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Der Halterahmen kann eine der Leiterplatte zugewandte Bodenseite aufweisen, von der sich wenigstens ein Zentrierzapfen wegerstreckt, insbesondere mindestens zwei Zentrierzapfen wegerstrecken, welche in einer an der Leiterplatte befestigten Montageposition des Halterahmens in korrespondierende Löcher in der Leiterplatte eingreifen.
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Die Zentrierzapfen greifen in einer an der Leiterplatte befestigten Montageposition des Halterahmens in korrespondierende Löcher in der Leiterplatte ein. Indem die Zentrierzapfen während des Montagevorgangs in die Löcher der Leiterplatte eindringen, kann der gesamte Halterahmen in seiner relativen Orientierung bezüglich der Leiterplatte ausgerichtet werden. Durch eine genaue Ausrichtung des Halterahmens bezüglich der Leiterplatte können die Rastzapfen besonders genau und treffsicher in die Öffnungen der Leiterplatte eindringen, so dass der Montagevorgang des Halterahmens auf der Leiterplatte verbessert ist.
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Generell kann die Rastvorrichtung, insbesondere der wenigstens eine Rastzapfen und/oder der wenigstens eine Zentrierzapfen einstückig mit dem Halterahmen ausgebildet sein. Die Rastvorrichtung, insbesondere der wenigstens eine Rastzapfen und/oder der wenigstens eine Zentrierzapfen können also an dem Kunststoffspritzgussteil des Halterahmens mit angeformt sein.
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Der Halterahmen kann wenigstens zwei Rahmenabteile aufweisen, von denen jedes Rahmenabteil ausgebildet ist, ein elektronisches Display aufzunehmen.
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In allen Ausführungsformen kann der Halterahmen und/oder jeweils die wenigstens zwei Rahmenabteile eine umlaufende, insbesondere rechteckig oder quadratisch umlaufende Rahmenwand aufweisen, deren dem elektronischen Display zugewandten Seitenflächen mit vorspringenden Rippen versehen sind, die ausgebildet sind, das in den Halterahmen und/oder in das jeweilige Rahmenabteil eingesetzte elektronische Display in dem Halterahmen bzw. in dem Rahmenabteil zu zentrieren.
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Bei einem rechteckigen oder quadratischen Rahmenabteil kann die umlaufende Rahmenwand also vier gerade Seitenflächen aufweisen. An jeder geraden Seitenfläche können dann beispielsweise zwei in einem Abstand voneinander entfernt angeordnete Rippen ausgebildet sein. Jede Rippe springt von der auf das elektronische Display zugewandten Oberfläche der Seitenflächen der umlaufenden Rahmenwand nach innen vor, also auf das elektronische Display zu. Mittels der beiden Rippen je Seite des elektronischen Displays werden an jeder Seite des elektronischen Displays zwei definierte Auflagepunkte bzw. Auflagelinien in Punktberührung oder Linienberührung geschaffen, so dass eine genau definierte Einbaulage für das elektronische Display in dem Halterahmen bzw. in dem jeweiligen Rahmenabteil geschaffen wird.
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Der Halterahmen kann in allen Ausführungsformen wenigstens eine Rastnase aufweisen, die ausgebildet ist, das elektronische Display in dem Halterahmen, insbesondere in dem Rahmenabteile formschlüssig zu halten.
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Der Halterahmen kann und/oder jeweils die wenigstens zwei Rahmenabteile können dann eine umlaufende, insbesondere rechteckig oder quadratisch umlaufende Rahmenwand aufweisen, deren dem elektronischen Display zugewandten Seitenflächen mit der wenigstens einen Rastnase versehen sind.
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Dazu kann jedes elektronische Display eine zu den Rastnasen korrespondierende Anzahl von Rasttaschen aufweisen, in welche die zugeordneten Rastnasen des Halterahmens bzw. des Rahmenabteils in einer in den Halterahmen eingebauten Lage des elektronischen Displays eingreifen.
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Die Rastnasen können an dem Halterahmen bzw. an dem jeweiligen Rahmenabteil an der dortigen umlaufenden, insbesondere rechteckig oder quadratisch umlaufenden Rahmenwand ausgebildet sein, von deren dem elektronischen Display zugewandten Seitenflächen sich die Rastnasen sich nach innen vorspringend erstrecken.
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Das elektronische Display kann ergänzend an einer dem Halterahmen bzw. an einer dem Rahmenabteil zugewandten Rückseite eine abgerundete Umlaufkante aufweisen und dabei die Rastnase an ihrem freien Ende eine Einführschräge aufweisen, die ausgebildet ist, während eines Einsetzens des elektronischen Displays in den Halterahmen bzw. in das Rahmenabteil an der abgerundeten Umlaufkante des elektronischen Displays entlang zu gleiten.
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Dabei kann die Rastnase an ihrem freien Ende eine Einführschräge aufweisen, die ausgebildet ist, während eines Einsetzens des elektronischen Displays in den Halterahmen bzw. in das Rahmenabteil an der abgerundeten Umlaufkante des elektronischen Displays entlang zu gleiten. Die abgerundeten Umlaufkante kann entweder unmittelbar an dem elektronischen Display ausgebildet sein und/oder an einem separaten umlaufenden Federbügel, welcher das elektronische Display einfasst.
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Die Erfindung betrifft demgemäß auch ein Haushaltsgerät, insbesondere ein Kältegerät, einen Herd, ein Kochfeld, eine Dunstabzugshaube, eine Geschirrspülmaschine, eine Waschmaschine oder einen Wäschetrockner, das eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung, wie beschrieben, aufweist.
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Ein konkretes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung ist in der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher erläutert. Konkrete Merkmale dieses Ausführungsbeispiels können unabhängig davon, in welchem konkreten Zusammenhang sie erwähnt sind, gegebenenfalls auch einzeln oder in Kombination betrachtet, allgemeine Merkmale der Erfindung darstellen.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische schematische Darstellung eines beispielhaften Haushaltsgeräts in Art einer Waschmaschine mit einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung,
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2 eine perspektivische Darstellung einer beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung in Alleinstellung,
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3 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Anzeigevorrichtung gemäß 2; und
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4 eine Querschnittsteilansicht durch die Anzeigevorrichtung gemäß 2 entlang eines Querschnitts durch einen der Rastzapfen und Rastnasen.
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Ein in 1 beispielhaft dargestelltes Haushaltsgerät 1 ist als eine Waschmaschine 1a ausgebildet. Die Waschmaschine 1a weist mehrere, im Falle des dargestellten Ausführungsbeispiels drei in einer Reihe nebeneinander angeordnete elektronische Displays 2 auf. Die elektronischen Displays 2 sind in einer Frontblende 3 des Haushaltsgeräts 1 untergebracht. Im Inneren des Haushaltsgeräts 1 sind, mit Ausnahme der sichtbaren Teile der elektronischen Displays 2 selbst, optisch hinter der Frontblende 3 verborgen, die übrigen Komponenten einer die elektronischen Displays 2 umfassenden Anzeigevorrichtung 4 angeordnet. Diese Anzeigevorrichtung 4 ist in 2 in Alleinstellung dargestellt.
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Die Anzeigevorrichtung 4 gemäß 2 weist die mehreren, im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels insgesamt drei elektronischen Displays 2 auf. Die Anzeigevorrichtung 4 umfasst eine in 2 schematisch dargestellte Leiterplatte 5, welche in einem in das Haushaltsgerät 1 eingebautem Zustand mit einer nicht näher dargestellten Steuervorrichtung des Haushaltsgeräts 1, bzw. der Waschmaschine 1a elektrisch verbunden ist.
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Demgemäß weist die Anzeigevorrichtung 4 des vorliegenden Ausführungsbeispiels also drei elektronische Displays 2 und zwar in der Bauart von TFT-Displays auf, sowie die Leiterplatte 5, auf welcher die drei elektronischen Displays 2 elektrisch beispielsweise mittels jeweils eines Flachbandkabels 6 elektrisch kontaktiert sind, und einen an der Leiterplatte 5 befestigten Halterahmen 7, in den die drei elektronischen Displays 2 eingesetzt sind. Erfindungsgemäß weist der Halterahmen 7 wenigstens eine Rastvorrichtung 8 auf, die ausgebildet ist, den Halterahmen 7 auf der Leiterplatte 5 zu befestigen. Mittels des Halterahmens 7 ist eine Vormontage der drei elektronischen Displays 2 an dem Halterahmen 7 möglich. Eine solche Vormontage der elektronischen Displays 2 an dem Halterahmen 7 kann fern ab der eigentlichen Fertigungslinie des Haushaltsgeräts 1 erfolgen. Außerdem kann die so erhaltene Baugruppe von elektronischen Displays 2 und dem Halterahmen 7 in einem ergänzenden oder separaten Montageschritt auf einfache Weise auf der Leiterplatte 5 vormontiert werden. Eine Endmontage der kompletten Anzeigevorrichtung 4 kann dann in der eigentlichen Fertigungslinie des Haushaltsgeräts 1 erfolgen.
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Die Rastvorrichtung 8 bildet ganz allgemein ein formschlüssiges mechanisches Verbindungsmittel, welches ausgebildet ist, den Halterahmen 7 auf der Leiterplatte 5 montieren zu können, ohne dass separate Befestigungsmittel und/oder separate Werkzeuge zur Befestigung notwendig wären. Die Rastvorrichtung 8 kann ein, zwei oder wie dargestellt mehrere Rastzapfen 9 aufweisen.
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Die Leiterplatte 5 weist mehrere Öffnungen 10 auf und die Rastvorrichtung 8 des Halterahmens 7 weist eine gleiche Anzahl Rastzapfen 9 auf, die in ihren eingerasteten Zuständen in die Öffnungen 10 der Leiterplatte 5 eingreifen.
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Jeder Rastzapfen 9 weist, wie insbesondere in der 4 deutlich dargestellt, einen federelastischen Schaft 9.1 und einen an einem freien Ende des federelastischen Schafts 9.1 angeordneten Rasthaken 9.2 auf. Der Schaft 9.1 des Rastzapfens 9 durchdringt eine Öffnung 10 der Leiterplatte 5 und der Rasthaken 9.2 hintergreift einen Randabschnitt der Öffnung 10 der Leiterplatte 5 formschlüssig. Jeder Rastzapfen 9 und damit jeder federelastische Schaft 9.1 und Rasthaken 9.2 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels einstückig mit dem Halterahmen 7 als ein Kunststoffspritzgussteil hergestellt.
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An einer der Leiterplatte 5 zugewandten Bodenseite weist der Halterahmen 7 wenigstens einen, im Ausführungsbeispiel zwei Zentrierzapfen 11 auf, die sich von der Bodenseite des Halterahmens 7 wegerstrecken. Die Zentrierzapfen 11 greifen in einer an der Leiterplatte 5 befestigten Montageposition des Halterahmens 7 in korrespondierende Löcher 12 in der Leiterplatte 5 ein. Indem die Zentrierzapfen 11 während des Montagevorgangs in die Löcher 12 der Leiterplatte 5 eindringen, wird der gesamte Halterahmen 7 in seiner relativen Orientierung bezüglich der Leiterplatte 5 ausgerichtet. Durch eine genaue Ausrichtung des Halterahmens 7 bezüglich der Leiterplatte 5 können die Rastzapfen 9 besonders genau und treffsicher in die Öffnungen 10 der Leiterplatte 5 eindringen, so dass der Montagevorgang des Halterahmens 7 auf der Leiterplatte 5 verbessert ist.
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Auch die Zentrierzapfen 11 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels, wie die Rastvorrichtung 8, und insbesondere die Rastzapfen 9 einstückig mit dem Halterahmen 7 ausgebildet. Die Zentrierzapfen 11 können also an dem Kunststoffspritzgussteil des Halterahmens 7 mit angeformt sein.
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Der Halterahmen 7 gemäß dem Ausführungsbeispiel weist drei Rahmenabteile 13a, 13b, 13c auf, von denen jedes Rahmenabteil 13a, 13b, 13c ausgebildet ist, jeweils eines der elektronischen Displays 2 aufzunehmen.
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Dazu weist jedes Rahmenabteil 13a, 13b, 13c, wie insbesondere in 2 in einem vergrößerten Kreisausschnitt gezeigt, eine umlaufende, insbesondere rechteckig oder quadratisch umlaufende Rahmenwand 14 auf, deren dem elektronischen Display 2 zugewandten Seitenflächen 15 mit vorspringenden Rippen 16 versehen sind, die ausgebildet sind, das in den Halterahmen 7 und/oder in das jeweilige Rahmenabteil 13a, 13b, 13c eingesetzte elektronische Display 2 in dem Halterahmen 7 bzw. in dem Rahmenabteil 13a, 13b, 13c zu zentrieren.
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Wie in der 4 dargestellt, weist der Halterahmen 7 außerdem mehrere Rastnasen 17 auf, die ausgebildet sind, das elektronische Display 2 in dem Halterahmen 7, insbesondere in dem Rahmenabteile 13a, 13b, 13c formschlüssig zu halten. Dazu weist jedes elektronische Display 2 eine zu den Rastnasen 17 korrespondierende Anzahl von Rasttaschen 18 auf, in welche die zugeordneten Rastnasen 17 des Halterahmens 7 bzw. des Rahmenabteils 13a, 13b, 13c in einer in den Halterahmen 7 eingebauten Lage des elektronischen Displays 2 eingreifen.
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Die Rastnasen 17 sind an dem Halterahmen 7 bzw. an dem jeweiligen Rahmenabteil 13a, 13b, 13c an der dortigen umlaufenden, insbesondere rechteckig oder quadratisch umlaufenden Rahmenwand 14 ausgebildet, von deren dem elektronischen Display 2 zugewandten Seitenflächen 15 sich die Rastnasen 17 sich nach innen vorspringend erstrecken.
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Ergänzend weist jedes elektronische Display 2 an einer dem Halterahmen 7 bzw. an einer dem Rahmenabteil 13a, 13b, 13c zugewandten Rückseite 19 eine abgerundete Umlaufkante 20 auf. Gleichzeitig weist die Rastnase 17 an ihrem freien Ende eine Einführschräge 21 auf, die ausgebildet ist, während eines Einsetzens des elektronischen Displays 2 in den Halterahmen 7 bzw. in das Rahmenabteil 13a, 13b, 13c an der abgerundeten Umlaufkante 20 des elektronischen Displays 2 entlang zu gleiten. Die abgerundeten Umlaufkante 20 kann entweder unmittelbar an dem elektronischen Display 2 ausgebildet sein und/oder an einem separaten umlaufenden Federbügel 22, welcher das elektronische Display 2 einfasst.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltsgerät
- 1a
- Waschmaschine
- 2
- elektronische Displays
- 3
- Frontblende
- 4
- Anzeigevorrichtung
- 5
- Leiterplatte
- 6
- Flachbandkabel
- 7
- Halterahmen
- 8
- Rastvorrichtung
- 9
- Rastzapfen
- 9.1
- Schaft
- 9.2
- Rasthaken
- 10
- Öffnungen
- 11
- Zentrierzapfen
- 12
- Löcher
- 13a, 13b, 13c
- Rahmenabteile
- 14
- Rahmenwände
- 15
- Seitenflächen
- 16
- Rippen
- 17
- Rastnasen
- 18
- Rasttaschen
- 19
- Rückseite
- 20
- abgerundete Umlaufkante
- 21
- Einführschräge
- 22
- Federbügel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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