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ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
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1. Erfindungsgebiet
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Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugkamerasystem zum Erfassen von Aktivität.
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2. Verwandter Stand der Technik
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Digitalkameras sind zunehmend alltäglich, ob sie in Mobiltelefonen enthalten sind, am Äußeren oder Inneren eines Fahrzeugs eingebettet sind oder als unabhängige Einrichtung verwendet werden. Digitalkameras werden von Verbrauchern in einer Vielzahl von Umgebungen verwendet, um Ereignisse, Plätze und Leute zu erfassen. Digitalkameras können auch in Sicherheitsanwendungen verwendet werden. Beispielsweise können Digitalkameras dem Bediener eines Fahrzeugs einen Blick von dem Bereich direkt hinter einem Fahrzeug liefern. Auf diese Weise kann der Bediener vermeiden, mit dem Fahrzeug rückwärts in ein Objekt oder eine Person zu fahren.
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Fahrzeugbediener sind möglicherweise versucht, eine Digitalkamera während des Betreibens eines Fahrzeugs zu verwenden, um beispielsweise eine interessierende Stelle oder Szene von der Straße aus zu fotografieren. Dies stellt eine gefährliche Situation dar, bei der der Bediener nicht auf das Fahren aufpasst. In einigen Jurisdiktionen ist das Verwenden von Mobiltelefonen einschließlich eines Kameramerkmals während des Fahrens verboten. Es wird ein System benötigt, um die Sicherheit und Effektivität der Kameraverwendung in einem Fahrzeug zu erhöhen.
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KURZE DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Die folgenden Beschreibungen enthalten Systeme und Verfahren für Kameraaktivität und Verwendung in einem Fahrzeug.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann ein Fahrzeugkamerasystem Folgendes umfassen: eine Kamera; ein Ablagemedium in Kommunikation mit der Kamera; eine Eingabe, die in einem Fahrgastraum des Fahrzeugs montiert ist; einen Sensor im Fahrzeug; einen Lokalisierer im Fahrzeug; einen Controller, der konfiguriert ist zum Auslösen der Ablage eines durch die Kamera generierten Bilds im Ablagemedium auf der Basis von von der Eingabe, dem Sensor oder dem Lokalisierer empfangenen Signalen; und einen Sendeempfänger in Kommunikation mit dem Ablagemedium, wobei der Sendeempfänger konfiguriert ist zum Übertragen von durch die Kamera erfassten Bildern.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann ein Fahrzeugkamerasystem Folgendes umfassen: mehrere Kameras; ein Ablagemedium in Kommunikation mit den mehreren Kameras; mehrere in einem Fahrgastraum des Fahrzeugs montierte Eingaben, wobei jede Eingabe der mehreren Eingaben eindeutig mit einer Kamera der mehreren Kameras assoziiert ist; einen Sensor im Fahrzeug; einen Lokalisierer im Fahrzeug; einen Controller, der konfiguriert ist zum Auslösen der Ablage eines durch die Kamera generierten Bilds in dem Ablagemedium auf der Basis von von einer Eingabe der mehreren Eingaben, dem Sensor oder dem Lokalisierer empfangenen Signalen; und einen Sendeempfänger in Kommunikation mit dem Ablagemedium, wobei der Sendeempfänger konfiguriert ist zum Übertragen von durch die Kameras erfassten Bildern zu einem Server, wobei die Bilder auf einer Website angezeigt werden, die auf den Server zugreifen kann.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann ein Verfahren zum Generieren von Bildern von einem Fahrzeug Folgendes umfassen: Generieren eines Bilds; Empfangen eines Auslösesignals; Speichern des Bilds nach Empfang des Auslösesignals; Markieren des Bilds mit einem Datum und einer Zeit der Generierung des Bilds und einem Ort des Fahrzeugs; und Übertragen von durch die Kamera erfassten Bildern, Generieren des Auslösesignals auf der Basis eines der Folgenden: Generieren des Auslösesignals, wenn eine in einem Fahrgastraum des Fahrzeugs montierte Eingabe aktiviert wird; Generieren des Auslösesignals, wenn ein Unfall detektiert wird; und Generieren des Auslösesignals von einem Controller in Kommunikation mit einem GPS-Empfänger.
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Andere Systeme, Verfahren, Merkmale und Vorteile ergeben sich dem Fachmann beziehungsweise werden sich dem Fachmann bei der Lektüre der folgenden Figuren und ausführlichen Beschreibung ergeben. Es ist beabsichtigt, das alle derartigen zusätzlichen Systeme, Verfahren, Merkmale und Vorteile innerhalb dieser Beschreibung enthalten sind, innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung liegen und durch die folgenden Ansprüche geschützt werden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die unten beschriebenen Ausführungsformen lassen sich durch die Lektüre der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen umfassender verstehen. Es zeigen:
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1 ein Diagramm eines Kameraaktivitätssytems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
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2 ein Diagramm eines Kameraaktivitätssystems gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung; und
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3 ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Generieren von Bildern von einem Fahrzeug gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
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Die beschriebenen Ausführungsformen können verwendet werden, um ein Bild von einem Fahrzeug sicher und effektiv aufzunehmen. Ein Fahrzeug kann mit einer oder mehreren Kameras ausgestattet sein, von denen jede mit einem Ablagemedium verbunden sein kann. Das Ablagemedium wiederum kann mit einem Sender verbunden sein, der zum Übertragen von Bildern (Standbild oder Video) zu einem abgesetzten Server verwendet werden kann. Der Zugang zum abgesetzten Server kann durch eine Website bereitgestellt werden, so dass Benutzer des Kamerasystems ihre Bilder abgesetzt abrufen können, d. h. von irgendeinem anderen Platz als dem Fahrzeug. Benutzer können die Bilder auch direkt von dem Ablagemedium unter Verwendung einer verdrahteten oder drahtlosen Kommunikation, einem tragbaren Laufwerk wie etwa einem USB-Stick oder einem USB-Laufwerk oder anderen Verfahren zum Erfassen des Bilds erfassen. Das Bild, die Bilder oder das Video, die durch eine Kamera erfasst werden, können mit dem Datum, der Zeit und dem Ort des Bilds, der Bilder oder des Videos markiert werden. Die Verwendung des Ausdrucks ”Bild” kann sich hier auf Standbilder oder Video beziehen.
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Die Bilderfassung kann durch verschiedene Geschehnisse, Ereignisse oder Signale ausgelöst werden. Eine Eingabeeinrichtung, einschließlich unter anderem ein Knopf, ein Schalter oder eine sprachaktivierte Schnittstelle, kann zum Auslösen der Bilderfassung verwendet werden. Bei einer Ausführungsform befindet sich die Eingabeeinrichtung am Lenkrad des Fahrzeugs. Diese Konfiguration ist vorteilhaft, weil der Fahrzeugbediener das Kamerasystem auslösen kann, damit es ein Bild speichert, während er das Fahrzeug sicher bedient. Die Eingabeeinrichtung kann sich in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeugbediener befinden. Zusätzlich zum Lenkrad kann die Eingabeeinrichtung eine Einrichtung sein, die sich an der Türinnenverkleidung, der Armstütze, dem Armaturenbrett oder der Mittelkonsole des Fahrzeugs befindet.
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Das Fahrzeug kann auch ein Vorschaudisplay im Inneren des Fahrzeugs, beispielsweise in der Mittelkonsole des Fahrzeugs, enthalten. Das Vorschaudisplay kann dem Bediener den aktuellen Blick einer beliebigen Anzahl von Kameras zeigen. Jede Kamera erfasst möglicherweise kontinuierlich Bilder und speichert die Bilder in einem Puffer. Die gepufferten Bilder können dann dem Bediener auf dem Vorschaudisplay vorgelegt werden. Die gepufferten Bilder können in einem kontinuierlichen Strom gezeigt oder mit einer bestimmten Rate abgetastet werden. Beispielsweise kann das erfasste Bild alle fünf Sekunden gezeigt werden.
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Die Kamera oder Kameras können am Fahrzeug montiert sein. Beispielsweise können Kameras in die Fahrzeugstoßfänger, in das Armaturenbrett, in Streben, Türen oder überall an der Fahrzeugkarosserie oder an dem Fahrgestell eingebettet werden. Unabhängige Kameras oder Mobiltelefonkameras können außen oder innen am Fahrzeug montiert sein und können durch verdrahtete oder drahtlose Kommunikationen an das Ablagemedium gekoppelt sein. Die Kamerahalterungen können temporär oder permanent sein. Eine zusätzliche Eingabeeinrichtung oder die gleiche Eingabeeinrichtung zum Speichern von Bildern kann verwendet werden, um die Ablageeinrichtung oder irgendeine andere dazwischenliegende Einrichtung auszulösen, um das Bild zu einem abgesetzten Server hochzuladen. Alternativ kann die Eingabeeinrichtung durch Sprache aktiviert werden und kann auf Sprachbefehle reagieren, um die Bildablage, -erfassung, Kamerazoom oder Kameraschwenk auszulösen.
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1 zeigt ein Diagramm eines Kameraaktivitätssystems 100 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Kameraaktivitätssystem 100 enthält ein Fahrzeug 105. Das in 1 gezeigte beispielhafte Fahrzeug ist ein Kraftfahrzeug. Das Fahrzeug 105 kann jedoch eine beliebige Anzahl von Formen annehmen, einschließlich als Beispiele einen Personenkraftwagen, einen Bus, einen Lastwagen, einen Van, einen Minivan, ein SUV (Sports Utility Vehicle), ein Baufahrzeug, ein Motorrad, einen Anhänger, ein Geländefahrzeug (ATV – All-Terrain Vehicle), ein Moped, einen Traktor, ein Hybridfahrzeug, ein Elektrofahrzeug, einen Krankenwagen, ein Feuerwehrauto, einen Hubschrauber, ein Flugzeug, ein Wasserfahrzeug, ein Boot, ein U-Boot oder ein anderes Fahrzeug.
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Das Fahrzeug 105 kann eine Bilderfassungseinrichtung 110, eine Bordeinrichtung 120 und eine Benutzerschnittstelle 130 enthalten, von denen eine beliebige Kombination im oder am Fahrzeug 105 integriert, z. B. installiert, sein kann. Alternativ können die Bilderfassungseinrichtung 110, die Bordeinrichtung 120 und die Benutzerschnittstelle 130 jeweils temporär im Fahrzeug 105 montiert oder installiert sein. Die Bilderfassungseinrichtung 110 kann eine beliebige Einrichtung sein, die dahingehend betätigt werden kann, ein digitales Bild oder eine Reihe digitaler Bilder zu erfassen, wie etwa eine Kamera von beliebiger Form oder von beliebigem Typ.
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Die Bordeinrichtung 120 kann kommunikativ an die Bilderfassungseinrichtung 110 und die Benutzerschnittstelle 130 angeschlossen sein. Die Bordeinrichtung 120 kann ein Ablagemedium 121 enthalten, das kommunikativ an die Bilderfassungseinrichtung 110 angeschlossen sein kann und das zum Speichern von von der Bilderfassungseinrichtung 110 generierten Bildern verwendet werden kann. Bei dem Ablagemedium 121 kann es sich um einen beliebigen Typ von Speicher, Platte oder anderem elektronischen Ablagemedium, sei es flüchtig oder nichtflüchtig, handeln. Das Ablagemedium 121 kann groß genug sein, um eine signifikante Anzahl von Bildern oder Minuten von digitalem Video aufzunehmen. Beispielsweise kann das Ablagemedium 121 eine Größe von 1 Terabyte aufweisen. Das Ablagemedium 121 kann von der Bilderfassungseinrichtung 110 generierte Bilder sichern.
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Die Bordeinrichtung 120 kann eine Kommunikationsschnittstelle 122 enthalten, die kommunikativ mit einer Telemetrieeinrichtung 124 und dem Ablagemedium 121 verbunden ist. Die Bordeinrichtung 120 kann mit einer beliebigen Anzahl von Kommunikationsnetzwerken durch die Kommunikationsschnittstelle 122 kommunizieren, einschließlich Kommunikationsnetzwerken 140 und 160, die eine beliebige Anzahl von Formen annehmen kann, wie etwa ein verdrahtetes oder drahtloses Netzwerk. Die Bordeinrichtung 120 kann gemäß einer beliebigen Anzahl von Kommunikationsprotokollen, Normen, Netzwerken oder Topologien kommunizieren. Als Beispiele kann die Bordeinrichtung 120 über Mobilnetzwerke oder Normen (z. B. 2G, 3G, UMTS (Universal Mobile Telecommunications System), GSM® Association, LTETM (Long Term Evolution) oder mehr), WiMAX, Bluetooth, WiFi (einschließlich 802.11 a/b/g/n/ac oder andere), WiGig, GPS-Netzwerke (Global Positioning System) und andere, die zum Zeitpunkt der Einrichtung dieser Anmeldung zur Verfügung stehen oder die möglicherweise in der Zukunft entwickelt werden, kommunizieren. Die Bordeinrichtung 120 kann Verarbeitungsschaltungsanordnungen, Datenports, Sender, Empfänger, Sendeempfänger oder eine beliebige Kombination davon umfassen, über beliebige der oben aufgeführten Protokolle, Normen, Netzwerke oder Topologien zu kommunizieren.
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Die Bordeinrichtung 120 kann gemäß einer beliebigen Anzahl von Benutzeranforderungen bezüglich Kommunikationsfähigkeiten, Datentransferkonfigurationen, Datensammelkonfigurationen und anderen Konfigurationen konfiguriert sein. Die Bordeinrichtung 120 kann auch einen beliebigen Typ von Fahrzeugdaten sammeln, wie etwa Leistungsstatistiken, Routeninformationen, Positionsdaten, Verkehrsdaten und andere. In dieser Hinsicht kann die Bordeinrichtung 120 Fahrzeugdaten bezüglich des Fahrzeugs 105, anderer Fahrzeuge, Gruppen von Fahrzeugen oder einer beliebigen Kombination davon sammeln. Bei einem Beispiel kann die Bordeinrichtung 120 eine Telemetriefunktionalität oder -logik enthalten wie etwa die Telemetrieeinrichtung 124, um Fahrzeugdaten zu sammeln und/oder zu senden. Die Telemetrieeinrichtung 124 kann dahingehend fungieren, Messungen oder Aufzeichnungen von Geschwindigkeit, Richtung, Beschleunigung, Nicken, Gieren und Rollen und Messungen oder Aufzeichnungen der Veränderungsrate für Geschwindigkeit, Richtung, Beschleunigung, Nicken, Gieren und Rollen zu erfassen. Ein Beispiel einer Bordeinrichtung 120 ist die Bordeinheit Openmatics© der Firma ZF Friedrichshafen AG.
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Die Bordeinrichtung 120 kann durch einen oder mehrere Kommunikationsnetzwerke, etwa das in 1 gezeigte Kommunikationsnetzwerk 140, mit dem Server 150 kommunizieren. Bei dem Server 150 kann es sich um einen beliebigen Typ von Computerserver, Mainframe, Netzwerkserver oder verteiltem Server oder Ablageraum wie etwa einem Cloud-Server handeln.
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Der Server 150 kann mit anderen Computern, Servern und elektronischen Einrichtungen über das Kommunikationsnetzwerk 160 kommunizieren. Beispielsweise kann das Kommunikationsnetzwerk 160 das Internet oder Teil des Internets sein. Das Kommunikationsnetzwerk 160 kann von dem Kommunikationsnetzwerk 140 verschieden sein. Alternativ kann das Kommunikationsnetzwerk 160 das gleiche sein wie das Kommunikationsnetzwerk 140. Ein PC 165 kann über das Kommunikationsnetzwerk 160 auf auf dem Server 150 gespeicherten Inhalt zugreifen. Der Inhalt kann in beliebiger Form angezeigt werden, wie etwa auf einer Website, in einem Dokument, in einem Videostream, in einer E-Mail, in einem Tweet oder einer anderen Nachricht im elektronischen Format.
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Ein Benutzer des Kameraaktivitätssystems 100 kann die Benutzerschnittstelle 130 verwenden, um die Ablage eines Bilds im Ablagemedium 121 auszulösen. Das Bild kann durch die Bilderfassungseinrichtung 110 generiert werden. Die Benutzerschnittstelle 130 kann eine Vorschauanzeige des von der Bilderfassungseinrichtung 110 generierten Bilds enthalten. Die Benutzerschnittstelle 130 kann aus Knöpfen, Schaltern, Drehknöpfen, Displays, Touchscreens oder einer beliebigen anderen Art von Benutzerschnittstelle oder Steuermechanismus bestehen. Nach dem Auslösen gespeicherte Bilder können über die Kommunikationsschnittstelle 122 und das Kommunikationsnetzwerk 140 automatisch zum Server 150 hochgeladen werden. Bilder können auch automatisch an eine E-Mail Adresse oder eine Internetprotokolladresse geschickt werden. Alternativ kann ein Benutzer des Kameraaktivitätssystems 100 unter Verwendung der Kommunikationsschnittstelle 122 oder anderer Schnittstellen der Bordeinrichtung 120 Bilder direkt vom Ablagemedium 121 abrufen.
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Die im Ablagemedium 121 gespeicherten Bilder können mit den Daten, der Zeit und dem Ort, wann beziehungsweise wo das Bild generiert wurde, markiert werden. Das Datum und die Zeit können auf der Basis einer Uhr in der Bordeinrichtung 120 bestimmt werden. Das Datum, die Zeit und der Ort können durch GPS (Global Positioning System) bereitgestellt werden. Die Bordeinrichtung 120 kann ein GPS-Signal von einem GPS-Satelliten 170 empfangen. Alternativ können Datum, Zeit und/oder Ort durch ein Mobiltelefon oder eine Telemetrieeinrichtung geliefert werden.
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Die Benutzerschnittstelle 130 kann auch Audioaufzeichnungsfähigkeiten enthalten, die mit einem Bild, einem Satz Bildern oder einem digitalen Video assoziiertes Audio aufzeichnen können. Ein Benutzer kann den Start einer Audioaufzeichnung unter Verwendung der Benutzerschnittstelle 130 auslösen und Audio aufzeichnen, das mit den auf dem Ablagemedium 121 gespeicherten Bildern verknüpft ist. Das Audio kann mit dem digitalen Video synchronisiert sein oder kann an ein Standbild oder einen Satz von Standbildern angehängt oder damit assoziiert werden. Ein Benutzer kann vorteilhafterweise zu gespeicherten Bildern einen persönlichen Kommentar hinzufügen. Bei einer weiteren Ausführungsform zeichnet der Benutzer möglicherweise nur Audio auf, und kein Bild wird mit dem Audio assoziiert.
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Ein Benutzer kann einen Auslöser verwenden, um ein Bild zu erfassen oder zu speichern, und zwar unter Verwendung von Audiobefehlen, die von der Benutzerschnittstelle 130 oder von physikalischen oder virtuellen Knöpfen auf der Benutzerschnittstelle 130 detektiert werden.
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2 zeigt ein Diagramm eines Kameraaktivitätssystems 200 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Das Fahrzeug 210 ist als ein Van dargestellt, es kann sich dabei aber um eine beliebige Art von Fahrzeug handeln, wie oben beschrieben. Sechs Kameras sind am Fahrzeug 210 installiert, einschließlich die Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270. Jede Kamera kann kommunikativ mit einer zentralisierten Einrichtung wie etwa der Bordeinrichtung 120 in 1 verbunden sein. Die Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 können Bilder kontinuierlich erfassen und sie in einem Speicher oder Puffer speichern. Diese Bilder können auf einem oder mehreren Schirmen im Fahrzeug 210 angezeigt werden. Ein Auslösemechanismus für die Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 kann implementiert werden, um die Ablage von durch jede Kamera erfassten Bildern in einer Ablageeinrichtung auszulösen, die sich an oder entfernt vom Fahrzeug 210 befindet. Für eine Ablageeinrichtung, die vom Fahrzeug 210 entfernt ist, können die Bilder über ein Kommunikationsnetzwerk an eine entfernte Ablageeinrichtung übertragen werden.
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Der Auslösemechanismus für jede der Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 kann die Ablage von Bildern (entweder Standbilder oder ein Satz von Bildern, die digitales Video umfassen) für eine Anzahl von Ereignissen oder Geschehnissen auslösen.
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Bei einer Ausführungsform kann die Ablage von Bildern auf der Basis einer Eingabe von einem Passagier oder Bediener des Fahrzeugs 210 ausgelöst werden. Beispielsweise kann das Fahrzeug 210 ein Tourbus sein, bei dem jeder Passagier einen Auslösemechanismus besitzt, z. B. einen Knopf, um die Ablage eines Bilds auszulösen, das von der Kamera erfasst wird, die sich dem Passagiersitz am nächsten befindet. Der Auslösemechanismus kann sich auf der Armlehne oder dem Fensterbrett des Fahrzeugs befinden. Ein Passagier kann vorteilhafterweise die Kamera während der Tour verwenden, um Bilder von interessanten Stellen zu erfassen und zu speichern. Bei einer weiteren Ausführungsform kann das Kameraaktivitätssystem 200 an einem Hubschrauber oder einem Flugzeug installiert sein. Dies liefert vorteilhafterweise den Passagieren die Möglichkeit, Luftaufnahmen herzustellen, während sie beispielsweise an einem Rundflug teilnehmen. Bei noch einer weiteren Ausführungsform kann das Kameraaktivitätssystem 200 an einem Boot installiert sein. Dies gibt den Passagieren vorteilhafterweise die Möglichkeit, aus der Sicherheit des Boots heraus Unterwasseraufnahmen herzustellen. Später können die gespeicherten Bilder durch den Passagier von einer Bordablageeinrichtung heruntergeladen werden oder von einer Website heruntergeladen werden, die dem Passagier nach der Tour die Bilder zeigt. Der Passagier kann Bilder frei von der Website für eine festgelegte Anzahl von Tagen nach der Tour herunterladen. Die Tourgesellschaft oder eine andere dritte Partei kann für die Verwendung des Kameraaktivitätsdienstes eine Gebühr erheben. Alternativ können Loyalitätspunkte, z. B. Vielfliegermeilen, als Zahlung akzeptiert werden. Die Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 können spezielle Merkmale besitzen, die zum Einsatz auf einer Tour optimal sind, wie etwa Nachtsicht für eine Rundfahrt durch Bereiche mit natürlichem Habitat für nachtaktives Wild, Weitwinkelobjektive für Panoramafotografien oder Unterwasserkameras zum Fotografieren von Meeresleben.
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Bei einer Ausführungsform kann die Ablage von Bildern auf der Basis der Detektion eines Ünfalls oder Ereignisses ausgelöst werden. Das Fahrzeug 210 kann Sensoren enthalten, wie etwa Drucksensoren, Kreisel, Temperatursensoren, Spannungs- und Strommonitore, magnetische Sensoren, mikroelektromechanische Sensoren, Mechatroniksensoren, Positionssensoren, Kompasssensoren, Schwingungssensoren, Aufprallsensoren und Geräuschsensoren. Die Sensoren können kommunikativ mit einer Bordeinrichtung verbunden sein, die einen Auslöser zum Speichern von Bildern der Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 steuert. Das Kameraaktivitätssystem 200 kann vorbestimmte Schwellwerte enthalten, bei denen ein Auslöser auf der Basis einer Eingabe von einem Sensor erfolgt. Beispielsweise kann ein Fahrzeug mit einem Kreisel ausgestattet sein, das die Drehrate des Fahrzeugs detektiert. Falls der Kreisel detektiert, dass das Fahrzeug 210 außer Kontrolle schleudert, wird die Ablage der durch die Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 erfassten Bilder ausgelöst. Der Schwellwert zum Bestimmen, dass das Fahrzeug 210 außer Kontrolle schleudert, kann 180 Grad pro Sekunde betragen.
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Andere Sensoren können Ereignisse detektieren, die vorteilhafterweise durch den Kameraaktivitätssensor 210 fotografiert oder aufgezeichnet werden können. Falls das Fahrzeug 210 von einem sich bewegenden Fahrzeug getroffen wird, wird eine Ablage von durch die Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 erfassten Bildern ausgelöst. Auf diese Weise können anhand der Bilder die Tatsachen des Unfalls und die Identität des verstoßenden Fahrzeugbetreibers bestimmt werden. Diese Situation kann auftreten, während sich das Fahrzeug 210 in Bewegung befindet oder geparkt ist. Wenn es geparkt ist, können die Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 eine Unfallflucht oder eine andere kriminelle Aktivität nahe dem Fahrzeug 210 erfassen. Beispielsweise kann die Ablage von durch die Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 erfassten Bildern ausgelöst werden, wenn Geräusch- oder Schwingungssensoren am Fahrzeug 210 einen Aufprall oder das Geräusch eines brechenden Fensters detektieren.
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Bei einem weiteren Auslösemechanismus zum Speichern von durch 220, 230, 240, 250, 260 und 270 erfassten Bildern kann es sich um Signale handeln, die von Teilsystemen im Fahrzeug 210 generiert werden. Beispielsweise kann ein Bremssystem in einem Fahrzeug, wie etwa ein Antiblockiersystem, detektieren, wie lange und mit welchem Druck das Bremspedal betätigt wird. Ein Controller kann diese Werte messen und bestimmen, ob die Dauer und der Druck der Bremspedalbetätigung jeweils einen vorbestimmten Schwellwert übersteigen. Falls ein Fahrzeugbediener fest auf die Bremsen tritt, um einen Unfall zu vermeiden, kann das Bremssystem oder irgendein anderes System dann die Erfassung und/oder Ablage von Bildern von den Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 auslösen. Falls beispielsweise das Pedal mit einem Druck größer oder gleich 75 Prozent des Maximaldrucks für eine Dauer von 0,5 Sekunden oder mehr betätigt wird, dann können Bilder von den Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 erfasst und/oder gespeichert werden.
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Falls Bilder von den Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 kontinuierlich gepuffert oder kontinuierlich gespeichert werden, dann können die Bilder nach Empfang eines Auslösesignals permanent in einem Ablagemedium gespeichert werden. Die vor dem Auslösesignal erfassten und gepufferten Bilder können ebenfalls gespeichert werden. Falls beispielsweise das Kameraaktivitätssystem 200 einen Puffer von 500 Bildern für jede Kamera besitzt und die Kameras Bilder mit einer Rate von 100 Bildern pro Sekunde erfassen, dann können fünf Sekunden an Bildern gespeichert werden, die Ereignisse erfassen, die fünf Sekunden vor Auftreten des Auslösesignals erfolgten. Auf diese Weise können Ereignisse, die zu einem Unfall oder einem anderen Ereignis führten, das eine Bildablage auslöst, dokumentiert werden.
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Ein weiterer Auslösemechanismus kann auf dem Ort des Fahrzeugs 210 basieren. Der Ort des Fahrzeugs 210 kann auf der Basis von von einem GPS-Satelliten empfangenen GPS-Koordinaten, einer Telemetrieeinrichtung, die die Bewegung des Fahrzeugs 210 verfolgt, einem Mobiltelefon oder einer anderen Einrichtung bestimmt werden. Die Erfassung und/oder Ablage von Bildern kann ausgelöst werden, wenn das Fahrzeug 210 innerhalb einer vorbestimmten Nähe einer Landmarke mit bestimmten Koordinaten oder einer bestimmten Adresse ankommt. Der Auslöser kann erfolgen, wenn das Fahrzeug 210 einen Geofence 280 kreuzt. Der Geofence 280 kann einen virtuelle Grenze sein, die durch einen Satz von Breiten- und Längengradpaaren definiert ist. Der Geofence 280 kann eine geografische Zone definieren oder kann eine politische oder geografische Grenze nachzeichnen. Ein Auslösesignal kann auch durch andere Fahrzeuge oder durch ein Gebäude emittiert werden. Beispielsweise kann ein anderes Fahrzeug ein Signal emittieren, das durch das Fahrzeug 210 detektiert werden kann, wenn sich das Fahrzeug dem anderen Fahrzeug um weniger als beispielsweise 100 Fuß nähert. Als ein weiteres Beispiel kann ein Gebäude ein Signal emittieren, das die Ablage von Bildern auslöst, die von den Kameras 220, 230, 240, 250, 260 und 270 am Fahrzeug 210 erfasst werden.
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3 ist ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Generieren von Bildern von einem Fahrzeug gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Verfahren 300 kann als Hardware, Software oder beides implementiert werden. Beispielsweise kann das Fahrzeug 105 das Verfahren 300 durch eine beliebige Kombination aus Bilderfassungseinrichtung 110, Bordeinrichtung 120 und Benutzerschnittstelle 130 zusammen mit einer beliebigen Kombination aus Kommunikationsnetzwerken 140 und 160, Server 150 und PC 165 implementieren.
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Das Verfahren 300 kann starten und zum Schritt 305 weitergehen, wo die Bilderfassungseinrichtung 110 ein Bild erfassen kann. Bei Schritt 310 wird das Bild gepuffert. Die Schritte 305 und 310 werden fortgesetzt, um sich in einer Schleife zu wiederholen. Die Häufigkeit der Schleife kann eingestellt werden oder statisch sein. Die Häufigkeit der Schleife kann auch derart sein, dass Bilder mit einer Rate gepuffert werden, die ausreicht, um ein digitales Video zu generieren, wie etwa 15 Einzelbilder pro Sekunde oder 30 Einzelbilder pro Sekunde. Bilder können gepuffert werden, so dass mehrere aufeinanderfolgende Bilder für eine vorbestimmte Zeitdauer gepuffert werden. Der Puffer kann auf der Basis der Erfassungsrate und der Puffergröße im Laufe der Zeit gefüllt werden.
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Parallel zu der Schleife der Schritte 305 und 310 wird Schritt 335 durchgeführt. Schritt 335 fragt ab, ob eine Passagiereingabe ausgelöst worden ist. Dies kann erfolgen, wenn ein Passagier in einem Fahrzeug die Ablage von Bildern unter Verwendung einer Benutzerschnittstelle wie etwa der Benutzerschnittstelle 130 in 1 auslöst. Falls keine Passagiereingabe ausgelöst worden ist, geht das Verfahren 300 zu Schritt 340. Falls eine Passagiereingabe ausgelöst worden ist, geht das Verfahren 300 zu Schritt 315.
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Schritt 340 fragt ab, ob ein Unfall detektiert worden ist. Ein Unfall kann wie oben beschrieben detektiert werden. Beispielsweise können an einem Fahrzeug angeordnete Sensoren einen Unfall detektieren und ein Auslösesignal für Schritt 340 liefern. Falls kein Unfall detektiert worden ist, geht das Verfahren 300 zu Schritt 345. Falls ein Unfall detektiert worden ist, geht das Verfahren 300 zu Schritt 315.
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Schritt 345 fragt ab, ob ein ortsbasierter Auslöser aufgetreten ist. Ein ortsbasierter Auslöser kann auftreten, wenn ein Fahrzeug einen Geofence kreuzt, innerhalb einer vorbestimmten Nähe von definierten GPS-Koordinaten ankommt oder in eine vorbestimmte Nähe eines anderen Fahrzeugs oder eines Gebäudes kommt. Falls kein ortsbasierter Auslöser aufgetreten ist, schleift das Verfahren zu Schritt 355. Auf diese Weise enthält das Verfahren 300 eine zweite Schleife, die weitergeht, bis ein Auslöseereignis auftritt. Falls bei Schritt 345 ein ortsbasierter Auslöser aufgetreten ist, geht das Verfahren zu Schritt 315.
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Schritt 315 speichert ein Bild, einen Satz von Bildern oder ein digitales Video. In Schritt 315 kann das Auslöseereignis von der Schleife mit den Schritten 335, 340 und 345 bewirken, dass ein oder mehrere, in Schritt 310 gepufferte Bilder in einem Ablagemedium gespeichert werden. Zusätzliche Informationen können zusammen mit dem Bild gespeichert werden, einschließlich Zeit, Datum und Ort, wann beziehungsweise wo das Bild erfasst wurde, und ein etwaiges Audio, das aufgezeichnet wurde, um das Bild zu begleiten.
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In Schritt 320 wird das gespeicherte Bild zu einem entfernten Server übertragen. Im Schritt 325 wird das Bild auf dem entfernten Server gehalten. Datums-, Zeit- und Ortsinformationen, die mit dem Bild assoziiert sind, können mit dem Bild gehalten werden. Außerdem können beliebige Audio- oder identifizierende Informationen über einen Kamerabenutzer oder den Bildbesitzer mit dem Bild gehalten werden. In Schritt 330 wird das Bild auf einer Website angezeigt. Die Website kann ein System für den Online-Kauf oder das Herunterladen des Bilds enthalten.
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Verfahren oder Prozesse können beispielsweise unter Verwendung eines Prozessors und/oder von Anweisungen oder Programmen, die in einem Speicher gespeichert sind, implementiert werden. Spezifische Komponenten der offenbarten Ausführungsformen können zusätzliche oder andere Komponenten enthalten. Ein Prozessor kann als ein Mikroprozessor, ein Mikrocontroller, eine applikationsspezifische integrierte Schaltung (ASIC), als eine diskrete Logik oder eine Kombination aus anderen Arten von Schaltungen oder Logik implementiert werden. Analog können Speicher ein DRAM, ein SRAM, ein Flash- oder eine beliebige andere Art von Speicher sein. Parameter, Datenbanken und andere Datenstrukturen können separat gespeichert und verwaltet werden, können in einen einzelnen Speicher oder eine einzelne Datenbank integriert sein oder können auf viele unterschiedliche Weisen logisch und physisch organisiert sein. Programme oder Befehlssätze können Teile eines einzelnen Programms oder von separaten Programmen sein oder über mehrere Speicher und Prozessoren verteilt sein.
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Wenngleich verschiedene Ausführungsformen der Erfindung beschrieben worden sind, ist für den Durchschnittsfachmann offensichtlich, dass innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung viel mehr Ausführungsformen und Implementierungen möglich sind. Dementsprechend soll die Erfindung nicht beschränkt werden, außer angesichts der beigefügten Ansprüche und ihrer Äquivalente.