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DE102014217010A1 - Regeln einer Temperatur eines Garguts - Google Patents

Regeln einer Temperatur eines Garguts Download PDF

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DE102014217010A1
DE102014217010A1 DE102014217010.9A DE102014217010A DE102014217010A1 DE 102014217010 A1 DE102014217010 A1 DE 102014217010A1 DE 102014217010 A DE102014217010 A DE 102014217010A DE 102014217010 A1 DE102014217010 A1 DE 102014217010A1
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DE
Germany
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temperature
transmission
measuring device
value
tist
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102014217010.9A
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English (en)
Inventor
Uwe Has
Andreas Marbach
Peter Schuhbäck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Hausgeraete GmbH
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Publication date
Application filed by BSH Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Hausgeraete GmbH
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Priority to PL15181680T priority patent/PL2991444T3/pl
Priority to SI201530376T priority patent/SI2991444T1/sl
Priority to EP15181680.8A priority patent/EP2991444B1/de
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Abstract

Ein Verfahren dient zum Regeln einer Temperatur eines Garguts, wobei eine Temperaturmesseinrichtung (6) Temperaturinformation (Tist) an ein Gargerät (1) mit bestimmten Zeitpunkten (D1, D2, D3) überträgt, und die Zeitpunkte (D1, D2, D3) der Übertragung der Temperaturinformation (Tist) auf einer Grundlage der Temperaturinformation (Tist) angepasst werden. Ein System (1, 6) mit einem Gargerät (1) und mindestens einer Temperaturmesseinrichtung (6) ist zur Durchführung des Verfahrens eingerichtet. Eine Temperaturmesseinrichtung (6) für Gargut mit einem Sender zum Übertragen von Temperaturinformation (Tist) ist dazu eingerichtet, Zeitpunkte (D1, D2, D3) einer Übertragung der Temperaturinformation (Tist) anzupassen. Die Erfindung ist insbesondere anwendbar auf eine Temperaturmesseinrichtung mit einem Energiespeicher. Die Erfindung ist insbesondere anwendbar auf eine Temperaturmesseinrichtung zum insbesondere lösbaren Anbringen an einer Außenseite eines Gargutbehälters.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Regeln einer Temperatur eines Garguts, bei dem eine Temperaturmesseinrichtung Temperaturinformation an ein Gargerät mit bestimmten Zeitpunkten überträgt. Die Erfindung betrifft auch ein System mit einem Gargerät und mindestens einer Temperaturmesseinrichtung, wobei das System zur Durchführung des Verfahrens eingerichtet ist. Die Erfindung betrifft ferner eine Temperaturmesseinrichtung für Gargut mit einem Sender zum Übertragen von Temperaturinformation. Die Erfindung ist insbesondere anwendbar auf eine Temperaturmesseinrichtung mit einem Energiespeicher. Die Erfindung ist insbesondere anwendbar auf eine Temperaturmesseinrichtung zum insbesondere lösbaren Anbringen an einer Außenseite eines Gargutbehälters.
  • DE 10 2004 013 621 A1 offenbart ein autarkes Messgerät für Dampfgarer, das eine tragbare, in einen Dampfgarer legbare Einheit ist, die eine Sensorschaltung zur Erzeugung von Messsignalen in Abhängigkeit von mindestens einem Sensor zum Detektieren von Betriebszuständen in dem Dampfgarer enthält, einen Funksender zum leitungslosen Senden von Funksignalen in Abhängigkeit von den Messsignalen der Sensorschaltung zu einem außerhalb des Dampfgarers angeordneten Funkempfänger enthält, wobei der Funksender eine Sendereichweite von mehr als 5 m, insbesondere mindestens 10 m, im abschirmfreien Luftraum hat, und eine autarke Stromversorgung enthält. Die Stromversorgung kann eine Stromquelle in Form eines wiederaufladbaren Akkumulators oder einer Batterie oder mindestens eine Aufnahmekammer dafür enthalten. Der Funksender kann zum getakteten Senden der Funksignale ausgebildet sein.
  • DE 10 2008 015 973 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Kochen von Speisen, die versehen ist mit einem Temperaturfühler, einem akustischen sowie einem optischen Signalgeber und einer elektronischen Baugruppe, welche das Erreichen einer vorgegebenen Erhitzungsdauer oder bei Überhitzung ein akustisches und/oder optisches Signal gibt. Zudem kann ein Sendegerät in der elektronischen Baugruppe integriert sein, welches eine externe Überwachung der Temperatur und der Gardauer am Gargut ermöglicht sowie eine individuelle Programmierung des Überwachungsmodus in der elektronischen Baugruppe zulässt. Es wird kabellos lediglich durch Batteriebetrieb mit Strom versorgt. Das Kochgerät erkennt eigenständig das spezifische Erhitzungsverhalten eines beliebigen Garguts im Kochgerät und gibt dann selbständig ein akustisches Signal, wenn eine Überschreitung einer bestimmten Temperatur und Gardauer vorliegt. Das Kochgerät weist dabei durch eine effiziente Programmierung eine geringe Batteriebeanspruchung auf, was zu einer langen Lebensdauer der Batterie führt.
  • Beiden Vorrichtungen ist es gemein, dass ihre Betriebsdauer mit einer Batterieladung immer noch geringer ist als wünschenswert.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise zu überwinden und insbesondere eine besonders energieeffiziente Möglichkeit zum Betreiben einer insbesondere mit einem Energiespeicher versehenen Temperaturmesseinrichtung für Gargut bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Regeln einer Temperatur eines Garguts, bei dem eine Temperaturmesseinrichtung eine Temperaturinformation an ein Gargerät mit bestimmten Zeitpunkten überträgt, und die Zeitpunkte einer Übertragung der Temperaturinformation auf einer Grundlage bzw. beruhend auf der Temperaturinformation angepasst werden.
  • Dieses Verfahren ergibt den Vorteil, dass dann, wenn die Temperaturinformation es zulässt, die Zeitpunkte der Übertragung der Temperaturinformation auf einen geringeren Energieverbrauch hin angepasst werden können. Dadurch lässt sich insbesondere dann eine Betriebsdauer verlängern, wenn die Temperaturmesseinrichtung mittels eines Energiespeichers und/oder einer autarken Energiequelle wie einem Thermogenerator mit Energie versorgt wird.
  • Die Temperaturinformation kann mindestens einem Temperaturmesswert entsprechen. Die Temperaturinformation kann zusätzlich oder alternativ mindestens eine aus mindestens einem Temperaturmesswert abgeleitete oder darauf beruhende Temperaturinformation sein oder aufweisen. Die Temperaturinformation mag beispielsweise mindestens einen gemessenen oder berechneten Wert einer Temperatur, mindestens eine Temperaturdifferenz und/oder mindestens einen Temperaturgradienten oder damit korrelierte Werte umfassen. Das Anpassen der Zeitpunkte der Übertragung mag also insbesondere beruhend auf bzw. in Abhängigkeit von beispielsweise einer Größe eines Temperaturwerts, einer Größe einer Temperaturdifferenz zweier zeitlich aufeinanderfolgender Temperaturwerte und/oder einer Größe eines Temperaturgradienten durchgeführt werden.
  • Das Gargerät kann die Temperaturinformation insbesondere dazu nutzen, um einen Energieeintrag in ein Gargut oder in einen Gargutbehälter, welcher durch die Temperaturmesseinrichtung abgefühlt wird, einzustellen. So wird ein Regelkreis bereitgestellt.
  • Unter einem Zeitpunkt einer Übertragung der Temperaturinformation kann beispielsweise ein Zeitpunkt eines Beginns einer Übertragung der Temperaturinformation und/oder ein Zeitpunkt eines Endes einer Übertragung der Temperaturinformation verstanden werden, als auch daraus abgeleitete Zeitwerte wie eine Zeitdauer der Übertragung, eine Zeitdauer einer Nichtübertragung zwischen aufeinanderfolgenden Übertragungen, einen Übertragungsabstand bzw. eine Übertragungsfrequenz, eine Bandbreite usw.
  • Das Anpassen kann ein Ändern der Zeitpunkte einer Übertragung, z.B. des Übertragungsabstands, umfassen oder kann, wenn die Zeitpunkte der Übertragung bereits wie gewünscht eingestellt sind, ein Belassen der Zeitpunkte umfassen.
  • Es ist eine Ausgestaltung, dass die Temperaturinformation in dem Gargerät ausgewertet wird und das Gargerät die für die Aussendung der Temperaturinformation vorgesehenen Zeitpunkte der Übertragung an die Temperaturmesseinrichtung überträgt, z.B. mittels einer Steuernachricht. Dadurch kann eine Ausgestaltung der Temperaturmesseinrichtung besonders einfach gehalten werden. Insbesondere kann so auf ein Vorsehen einer Auswerteeinheit in der Temperaturmesseinrichtung verzichtet werden. In dieser Ausgestaltung kann beispielsweise die Temperaturmesseinrichtung Temperaturmesswerte aufnehmen und als Temperaturinformation an das Gargerät übertragen. In dem Gargerät können die Temperaturmesswerte dann ausgewertet werden. Je nach dem Ergebnis der Auswertung überträgt das Gargerät dann Information, z.B. Steuerinformation, an die Temperaturmesseinrichtung, auf deren Grundlage die Temperaturmesseinrichtung die Zeitpunkte der kommenden Übertragungen der Temperaturinformation anpasst, insbesondere ändert. Die Temperaturmesseinrichtung mag zur Umsetzung dieser Ausgestaltung mit der Fähigkeit zum Empfangen von Signalen von dem Gargerät ausgestaltet sein und dazu beispielsweise zusätzlich zu einem Sender einen Empfänger oder alternativ einen Transceiver aufweisen.
  • Es ist noch eine Ausgestaltung, dass die Temperaturinformation in der Temperaturmesseinrichtung ausgewertet wird und die Temperaturmesseinrichtung die Zeitpunkte der Übertragung selbsttätig anpasst. Dadurch kann eine Ausgestaltung der Temperaturmesseinrichtung und des Gargeräts besonders einfach gehalten werden. So brauchen weder die Temperaturmesseinrichtung mit einem Empfänger noch das Gargerät mit einem Sender ausgerüstet zu sein. Bei dieser Ausgestaltung kann es vorteilhaft sein, dass die Temperaturmesseinrichtung die Zeitpunkte der Übertragung der Temperaturinformation bzw. deren Änderung an das Gargerät übermittelt. Dadurch kann das Gargerät, seinen Kommunikationsbetrieb, insbesondere seinen Datenempfangsbetrieb, auf die angepassten Zeitpunkte einstellen. So können insbesondere Übertragungsfehler verringert werden.
  • Es ist eine Weiterbildung, dass die Übertragung von Daten bzw. Information zwischen der Temperaturmesseinrichtung und dem Gargerät drahtlos erfolgt, was eine besonders flexible Positionierung ermöglicht und einen Verdrahtungsaufwand verringert. Die Übertragung mag beispielsweise per Funk oder durch Infrarotstrahlung erfolgen.
  • Es ist eine Weiterbildung, dass die Datenübertragung funkbasiert nach dem Bluetooth-Standard erfolgt. Dieser Standard weist den Vorteil auf, dass er weit verbreitet ist, eine nur geringe Reichweite (z.B. bis zu 5m oder 10m) aufweist und hochgradig störunanfällig ist. Bei dem Bluetooth-Standard kann eine von einem Gerät auf ein anderes Gerät übertragene Nachricht oder Telegramm mittels einer Bestätigungsnachricht ("Acknowledge" oder "Ack") bestätigt werden.
  • Der Bluetooth-Standard weist für den Fall, dass die Temperaturinformation in dem Gargerät ausgewertet wird und das Gargerät die Zeitpunkte der Übertragung an die Temperaturmesseinrichtung überträgt, den weiteren Vorteil auf, dass die für die Aussendung der Temperaturinformation vorgesehenen Zeitpunkte der Übertragung mittels der Bestätigungsnachricht von dem Gargerät an die Temperaturmesseinrichtung übertragen werden können. Dadurch kann eine eigenständige Steuernachricht von dem Gargerät an die Temperaturmesseinrichtung vermieden werden und vielmehr die Bestätigungsnachricht als die Steuernachricht verwendet werden, was noch mehr Energie an der Temperaturmesseinrichtung einspart. Jedoch mag grundsätzlich auch eine eigene Steuernachricht von dem Gargerät an die Temperaturmesseinrichtung übertragen werden.
  • Es ist eine Weiterbildung, dass die Temperaturmesseinrichtung die Temperatur des Garguts bzw. eines Gargutbehälters mit einer konstanten Messfrequenz bzw. mit einem konstanten Messabstand misst. Besonders bevorzugt sind Temperaturmessungen in Messabständen von 0,2 s bis 0,5 s. Alternativ mag auch der Messabstand auf der Grundlage der Temperaturinformation angepasst werden, was noch mehr Energie an der Temperaturmesseinrichtung einspart.
  • Es ist eine weitere Ausgestaltung, dass das Anpassen der Zeitpunkte ein Anpassen eines Übertragungsabstands, d.h. einer Zeitdauer zwischen einem Beginn aufeinanderfolgender Übertragungen, der von der Temperaturmesseinrichtung ausgesandten Temperaturinformation umfasst. Der Übertragungsabstand mag insbesondere einem Kehrwert einer Übertragungsfrequenz entsprechen. Der Übertragungsabstand lässt sich besonders einfach einstellen und zudem besonders einfach mit einer Temperaturmessrate oder Temperaturmessfrequenz der Temperaturmesseinrichtung korrelieren. Zudem lässt sich so eine besonders große Energieeinsparung erreichen. Beispielsweise braucht für bestimmte Garphasen, Temperaturbereiche und/oder Temperaturverläufe eines Garprozesses eine Temperaturinformation nicht so häufig zu übertragen werden, so dass dann durch einen längeren Übertragungsabstand Energie eingespart werden kann. Bei anderen Temperaturbereichen und/oder Temperaturverläufen mag hingegen eine häufige Übertragung für eine Temperaturregelung vorteilhaft sein, so dass dafür der Übertragungsabstand wieder verkürzt werden kann. Insbesondere lassen sich mit höheren Datenübertragungsraten Temperaturgradienten genauer berechnen.
  • Es ist eine Weiterbildung, dass der Übertragungsabstand insbesondere zumindest ungefähr einem Messabstand bzw. einer Zeitdauer zwischen einem Beginn aufeinanderfolgender Temperaturmessungen der Temperaturmesseinrichtung oder einem Vielfachen davon entspricht. Ein solcher Übertragungsabstand lässt sich besonders einfach umsetzen. Wird beispielsweise alle 0,5 s von der Temperaturmesseinrichtung eine Temperatur gemessen, mögen z.B. aufeinander folgende Temperaturinformationen mit einem Übertragungsabstand von 0,5 (kürzester Übertragungsabstand) oder einem Vielfachen davon übertragen werden, z.B. alle 1s, alle 1,5 s usw. Zur Erhöhung des Übertragungsabstands mag dann insbesondere von der Temperaturmesseinrichtung zu bestimmten Temperaturmessungen zugehörige Temperaturinformation nicht übertragen werden.
  • Alternativ mag dann, wenn keine Temperaturinformation übertragen zu werden braucht, auch keine Temperaturmessung durchgeführt werden. Der Messabstand mag dann insbesondere an den Übertragungsabstand angepasst werden.
  • Es ist noch eine weitere Ausgestaltung, dass die Zeitpunkte der Übertragung der Temperaturinformation beruhend auf einer Temperaturdifferenz angepasst werden. Dies ermöglicht eine Variation der Zeitpunkte der Übertragung beispielsweise in Abhängigkeit davon, ob ein eingeschwungener Temperaturzustand eines Garprozesses erreicht worden ist oder noch nicht.
  • Es ist eine Weiterbildung, dass die Temperaturdifferenz eine Temperaturdifferenz zwischen einem gemessenen Temperatur-Istwert und einem Temperatur-Sollwert ist.
  • Es ist eine Ausgestaltung davon, dass der Übertragungsabstand auf einen vorbestimmten Wert (im Folgenden ohne Beschränkung der Allgemeinheit als "erster Abstandswert" bezeichnet) eingestellt wird, wenn die Temperaturdifferenz größer als ein vorbestimmter erster Temperaturwert ist. So kann insbesondere bei einem Aufheizvorgang, z.B. zu Beginn eines Garablaufs bzw. während eines Anfahrens, dem Übertragungsabstand der erste Übertragungswert zugewiesen werden. Dieser erste Abstandswert ist typischerweise eher hoch, da erfahrungsgemäß während des Anfahrens eine kontinuierliche, häufige Übertragung von Messdaten nicht notwendig ist. Der Temperatur-Istwert des zu regelnden Prozesses ist dann nämlich typischerweise so weit von seinem Sollwert entfernt, dass ein Erkenntnisgewinn aus einem genau berechneten Temperaturgradienten vernachlässigt werden kann. Es reicht hier, den Garprozess nur durch gelegentliche Messungen soweit zu überwachen, dass ein starkes Überheizen oder „Davonlaufen" sicher erkannt wird.
  • Diese Ausgestaltung mag beispielsweise so umgesetzt sein, dass die Temperaturmesseinrichtung mit einem bestimmten Übertragungsabstand Temperaturinformation, welche einen jeweiligen Temperatur-Istwert beinhaltet, an das Gargerät übersendet. Das Gargerät ermittelt anhand eines Vergleichs des Temperatur-Istwerts mit einem Temperatur-Sollwert, ob die Temperaturdifferenz betragsmäßig größer als ein vorbestimmter erster Temperaturwert ist. Ist dies der Fall, kann das Gargerät eine Steuerinformation an die Temperaturmesseinrichtung ausgeben, welche den ersten Übertragungswert beinhaltet. Die Temperaturmesseinrichtung kann ihren Übertragungsabstand dann auf den ersten Übertragungswert ändern, wenn der Übertragungsabstand nicht bereits den ersten Übertragungswert besitzt. Besitzt der Übertragungsabstand bereits den ersten Übertragungswert, mag das Gargerät auf eine Übertragung des Übertragungswerts an die Temperaturmesseinrichtung verzichten.
  • Diese Ausgestaltung kann umfassen, dass der Übertragungsabstand auf einen ersten Abstandswert D1a eingestellt wird, wenn ein Temperatur-Istwert Tist weiter als ein erster Temperaturwert T1a unterhalb eines Temperatur-Sollwerts Tsoll liegt, also Tist < Tsoll – T1a (1) gilt. Dabei gelten Tist < Tsoll und T1a > 0.
  • Diese Ausgestaltung mag auch umfassen, dass der Übertragungsabstand auf einen weiteren ersten Abstandswert D1b eingestellt werden kann, wenn der Temperatur-Istwert Tist weiter als ein weiterer erster Temperaturwert T1b oberhalb des Temperatur-Sollwerts Tsoll liegt, also Tist > Tsoll + T1b (2) gilt. Dabei gelten Tist > Tsoll und T1b > 0.
  • Die Gleichungen (1) und (2) entsprechen der Aussage, dass der Übertragungsabstand auf einen ersten Abstandswert D1a bzw. D1b eingestellt werden kann, wenn der Temperatur-Istwert Tist außerhalb eines Temperaturbands [Tsoll – T1a; Tsoll + T1b] liegt.
  • Die Gleichungen (1) und (2) mögen einzeln oder zusammen erfüllt sein. Es mag T1a = T1b gelten. Auch mag D1a = D1b gelten.
  • Es ist eine Weiterbildung, dass der Übertragungsabstand auf einen anderen Wert als D1a bzw. D1b eingestellt wird, wenn die Temperaturdifferenz |Tsoll – Tist| kleiner als der erste Temperaturwert T1a oder T1b ist bzw. innerhalb des Temperaturbands [Tsoll – T1a; Tsoll + T1b] liegt.
  • Allgemein mag eine Relation "größer" durch "größer oder gleich" ersetzt werden und/oder eine Relation "kleiner" mag durch "kleiner oder gleich" ersetzt werden.
  • Es ist noch eine Ausgestaltung, dass die Zeitpunkte der Übertragung der Temperaturinformation beruhend auf einem zeitlichen Temperaturgradienten angepasst werden. Dadurch wird der Vorteil erreicht, dass bestimmte Phasen eines Garprozesses, bei denen für eine effektive Temperaturregelung eine genaue Kenntnis des zeitlichen Temperaturgradienten ΔT/Δt vorteilhaft ist, erkannt und die Übertragungszeitpunkte entsprechend angepasst werden können. Insbesondere wird dabei ausgenutzt, dass der Temperaturgradient ΔT/Δt umso genauer berechenbar ist, je geringer der Übertragungsabstand bzw. je höher eine Übertragungsfrequenz ist.
  • Es ist eine weitere Ausgestaltung, dass der Übertragungsabstand auf einen vorbestimmten Wert D2 (im Folgenden ohne Beschränkung der Allgemeinheit als "zweiter" Abstandswert bezeichnet) eingestellt wird, wenn die absolute Temperaturdifferenz |Tsoll – Tist| zwischen dem Temperatur-Istwert Tist und dem Temperatur-Sollwert Tsoll kleiner ist als ein vorbestimmter zweiter Temperaturwert T2 und der Temperaturgradient ΔT/Δt, insbesondere ein absoluter Temperaturgradient |ΔT/Δt|, größer ist als ein vorbestimmter erster Gradientenwert G1.
  • Es gilt also, dass der Übertragungsabstand auf einen vorbestimmten Abstandswert D2 eingestellt werden kann, wenn Tist > Tsoll – T2, falls Tist < Tsoll und (3) Tist < Tsoll + T2, falls Tist > Tsoll (4) und |ΔT/Δt| > G1 (5) gelten, wobei T2 > 0 und G1 > 0 sind. Schwingt also der Temperatur-Istwert Tist mit hoher zeitlicher Variation um den Temperatur-Sollwert Tsoll, werden die Temperatursignale mit dem Abstandswert D2 übertragen. Diese Bedingungen liegen beispielsweise vor, wenn ein Garablauf einschwingt. Hierbei ist typischerweise eine genauere Betrachtung des Temperaturgradienten ΔT/Δt, insbesondere des absoluten Temperaturgradient |ΔT/Δt|, notwendig. Dabei ist es zur Berechnung des Temperaturgradienten aus praktischen Gründen hilfreich, wenn der Übertragungsabstand konstant ist.
  • Es ist auch eine Weiterbildung, dass T1a, T1b = T2 gilt, da dann der Übertragungsabstand unmittelbar zwischen einer Anlaufphase und einer Einschwingphase eines Garprozesses umgeschaltet werden kann.
  • Es ist noch eine weitere Ausgestaltung, dass der Übertragungsabstand auf einen dritten Abstandswert D3 eingestellt wird, wenn die Temperaturdifferenz zwischen dem Temperatur-Istwerts Tist und dem Temperatur-Sollwert Tsoll kleiner ist als ein vorbestimmter dritter Temperaturwertwert T3 und der (absolute) Temperaturgradient |ΔT/Δt| kleiner ist als ein vorbestimmter zweiter Gradientenwert G2. Dadurch wird der Fall abgedeckt, dass ein Garprozess in Bezug auf seine Gartemperatur eingeschwungen ist. Der Temperaturgradient |ΔT/Δt| ist dabei erwartungsgemäß sehr gering und im Rahmen der benötigten Regelgenauigkeit typischerweise nicht weiter interessant.
  • Es gilt also, dass der Übertragungsabstand auf einen vorbestimmten Wert D3 eingestellt werden kann, wenn Tist > Tsoll – T3, falls Tist < Tsoll und (6) Tist < Tsoll + T3, falls Tist > Tsoll (7) und |ΔT/Δt| < G2 (8) gilt, wobei T3 > 0 und G2 > 0 sind. Schwingt also der Temperatur-Istwerts Tist mit geringer zeitlicher Variation eng um den Temperatur-Sollwert Tsoll, werden die Temperatursignale mit dem Abstandswert D3 übertragen.
  • Es ist eine Weiterbildung, dass T2 = T3 gilt. So kann der Fall abgebildet werden, dass innerhalb eines Temperaturbands [Tsoll – T2; Tsoll + T2] der Abstandswert nur von dem Wert des Temperaturgradienten |ΔT/Δt| abhängt.
  • Es ist noch eine Weiterbildung, dass T1a = T1b = T2 = T3 gilt. So kann der Fall abgebildet werden, dass innerhalb eines Temperaturbands [Tsoll – T2; Tsoll + T2] der Abstandswert nur von dem Wert des Temperaturgradienten |ΔT/Δt| abhängt und außerhalb des Bands dem ersten Abstandswert D1a bzw. D1b entspricht.
  • Es ist auch eine Weiterbildung, dass G1 = G2 gilt. So kann ein Umschalten des Abstandswerts in Abhängigkeit von Erreichen oder Überschreiten bzw. Unterschreiten des Gradientenwerts G1 des Temperaturgradienten |ΔT/Δt| umgesetzt werden.
  • Es ist ferner eine Ausgestaltung, dass der erste Abstandswert D1a bzw. D1b der Datenübertragungsrate und/oder der dritte Abstandswert D3 des Übertragungsabstands größer sind als der zweite Abstandswert D2 des Übertragungsabstands, d.h., dass D1a, D1b > D2 und D3 > D2 gelten. So kann in den zu den Übertragungsabständen D1a bzw. D1b und D3 zugehörigen Garprozessabschnitten der Übertragungsabstand im Vergleich zu D2 erhöht werden, was Energie spart. Allgemein kann ein Übertragungsabstand insbesondere in solchen Phasen oder Abschnitten vergrößert werden, wenn keine oder keine genaue Berechnung eines Temperaturgradienten benötigt wird.
  • Es ist eine Weiterbildung, dass D1a = D3 und/oder D2a = D3 gilt. So ergibt sich der Vorteil, dass nur zwischen wenigen (mindestens zwei) Abstandswerten umgeschaltet zu werden braucht.
  • Insbesondere kann also der Fall abgebildet werden, bei dem der Übertragungsabstand außerhalb eines Temperaturbands [Tsoll – T2; Tsoll + T2] den Abstandswert D3 annimmt und innerhalb dieses Temperaturbands entweder der Abstandswert D3 beibehalten wird, wenn der Temperaturgradient |ΔT/Δt| einen Wert kleiner als G1 aufweist, oder auf einen kleineren Abstandswert D2 umgeschaltet wird, wenn der Temperaturgradient |ΔT/Δt| einen Wert größer als G1 aufweist. Das Umschalten kann grundsätzlich in beiden Richtungen durchgeführt werden.
  • Es ist auch eine Ausgestaltung, dass der erste Abstandswert D1a, D1b und/oder der dritte Abstandswert D3 des Übertragungsabstands um einen Faktor 5 bis 20 größer sind als der zweite Abstandswert D2. Somit kann die zur Datenübertragung notwendige Energie aufgrund der entsprechend längeren Sendeabstände mit diesem Faktor eingespart werden. Es hat sich gezeigt, dass ein solcher Faktor einen besonders guten Kompromiss zwischen einer Energieeinsparung und einer ausreichend genauen Temperaturregelung darstellt, falls zur Temperaturregelung keine oder keine genaue Kenntnis des Temperaturgradienten erforderlich ist.
  • Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein System mit einem Gargerät und mindestens einer Temperaturmesseinrichtung, wobei das System zur Durchführung des Verfahrens wie oben beschrieben eingerichtet ist. Das System kann analog zu dem Verfahren ausgebildet werden und weist die gleichen Vorteile auf. Ein Gargerät kann insbesondere eine Temperaturregelung mit mehreren Temperaturmesseinrichtungen unabhängig voneinander durchführen.
  • Die Temperaturmesseinrichtung kann eine Temperatur des Garguts direkt messen, z.B. mittels eines Kontakts mit dem Gargut oder mittels einer IR-Abtastung des Garguts. Die Temperaturmesseinrichtung kann eine Temperatur des Garguts alternativ oder zusätzlich indirekt messen, z.B. durch Messung einer Temperatur eines Gargutbehälters oder Gargeschirrs.
  • Die Temperaturmesseinrichtung kann mindestens einen Temperaturfühler oder Temperatursensor aufweisen, welcher die Temperaturmesswerte aufnimmt oder misst oder abfühlt.
  • Der mindestens einen Temperaturfühler kann mit einer Datenverarbeitungseinrichtung der Temperaturmesseinrichtung gekoppelt sein, welche die Temperaturmesswerte zu Temperaturinformation verarbeitet. Die Temperaturinformation mag mittels einer Datenübertragungseinrichtung drahtlos übertragen oder ausgesandt werden. Die Datenübertragungseinrichtung mag als ein Sender oder ein Transceiver dienen, z.B. als ein Funk- oder IR-Sender. Sie mag auch zum Empfang von Daten von dem Gargerät ausgebildet sein, z.B. als ein Funk- oder IR-Empfänger. Die Datenübertragungseinrichtung kann in die Datenverarbeitungseinrichtung integriert sein bzw. die Datenverarbeitungseinrichtung die Funktion einer Datenübertragungseinrichtung aufweisen. Der mindestens eine Temperaturfühler mag eine eigenständige Komponente sein oder mag in die Datenverarbeitungseinrichtung integriert sein. Je nach Ausgestaltung mag die Datenverarbeitungseinrichtung auch zum Bestimmen der Zeitpunkte der Übertragung eingerichtet sein.
  • Es ist auch noch eine Ausgestaltung, dass die Temperaturmesseinrichtung zur lösbaren Abbringung an einer Außenseite eines Gargutbehälters oder Gargeschirrs eingerichtet ist. Die Anbringung kann z.B. magnetisch oder mechanisch erfolgen. Der Gargutbehälter mag z.B. ein Topf oder ein Pfanne sein. Für den Fall eines Topfs mag die Temperaturmesseinrichtung an einem Deckel oder an einer Seitenwand des Gargutbehälters angeordnet sein. Die Temperaturmesseinrichtung mag aber auch fest an dem Gargutbehälter installiert sein. Die Temperaturmesseinrichtung mag ferner eine eigenständig handhabbare Einrichtung sein, z.B. ein Kerntemperaturfühler.
  • Die Temperaturmesseinrichtung kann mindestens einen Energiespeicher und/oder mindestens eine Aufnahme für mindestens einen Energiespeicher aufweisen, so dass sie autark betrieben werden kann. Der Energiespeicher mag z.B. eine nicht-wiederaufladbare Batterie oder eine wiederaufladbare Batterie, insbesondere ein Akkumulator, sein. Der Energiespeicher mag auch mindestens ein Kondensator sein, z.B. mindestens ein Superkondensator oder Ultrakondensator. Insbesondere für diese Weiterbildung ist das Verfahren vorteilhaft einsetzbar, da sich so eine Betriebsdauer des Energiespeichers signifikant verlängern lässt.
  • Die Temperaturmesseinrichtung kann zusätzlich oder alternativ eine Energieerzeugungseinrichtung aufweisen, z.B. einen Thermogenerator und/oder eine Solarzelle.
  • Auch hierfür eignet sich die Erfindung besonders, da eine erzeugte Energiemenge häufig eher gering ist.
  • Das Gargerät ist dazu eingerichtet, die von der mindestens einen Temperaturmesseinrichtung übertragene Temperaturinformation zu empfangen und zur Regelung eines Energieübertrags auf einen mit der zugehörigen Temperaturmesseinrichtung ausgerüsteten Gargutbehälter oder Gargeschirr zu nutzen. Das Gargerät mag dazu einen Empfänger für die von der mindestens einen Temperaturmesseinrichtung übertragene Temperaturinformation aufweisen.
  • Das Gargerät mag beispielsweise ein Kochgerät, ein Ofen oder eine Kombination daraus sein.
  • Das Gargerät mag in einer Ausgestaltung auch einen Sender zum Übertragen von Information, z.B. von Steuerinformation bezüglich der Zeitpunkte einer Übertragung von Temperaturinformation durch die Temperaturmesseinrichtung, aufweisen. Der Sender und der Empfänger mögen getrennte Komponenten sein oder z.B. in einem Transceiver funktional vereint sein.
  • Die Aufgabe wird ferner gelöst durch eine Temperaturmesseinrichtung für Gargut, die dazu eingerichtet ist, Zeitpunkte einer Übertragung von Temperaturinformation anzupassen, insbesondere einen Übertragungsabstand. Die Temperaturmesseinrichtung mag wie oben beschrieben ausgebildet sein, kann analog zu dem Verfahren und/oder dem System ausgebildet werden und weist die gleichen Vorteile auf.
  • Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden schematischen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert wird.
  • 1 zeigt als Schnittdarstellung in Seitenansicht ein System mit einem Gargerät und einem Gargutbehälter; und
  • 2 zeigt einen Temperaturverlauf eines typischen Garprozesses, der in dem Gargutbehälter abläuft, als eine Auftragung einer Temperatur T über die Zeit t.
  • 1 zeigt ein System mit einem Gargerät in Form eines Kochgeräts 1, das mit einem oberseitigen Kochfeld 2 ausgestattet ist, und mit einem Gargutbehälter in Form eines beispielhaft ausgewählten Topfs 3. Das Kochgerät 1, z.B. ein eigenständiges Kochfeld oder ein Herd, weist eine Steuereinrichtung 4 auf, die ein Heizelement 5 ansteuert. Das Heizelement 5, z.B. ein elektrisch betriebener Strahlungsheizkörper, eine Induktionsspule oder ein Gasbrenner, erzeugt Energie, die auf den Topf 3 übertragen wird. In dem Topf 3 befindliches Gargut (o. Abb.) kann dadurch aufgeheizt werden. Die Steuereinrichtung 4 kann die Stärke des Energieeintrags einstellen, z.B. in Abhängigkeit von einer durch einen Nutzer eingestellten Kochstufe. Lässt sich ein aktueller Temperatur-Istwert Tist des Garguts (siehe auch 2) ermitteln, kann die Steuereinrichtung 4 den Energieeintrag auch so steuern, dass der Temperatur-Istwert Tist auf einen Temperatur-Sollwert Tsoll (siehe auch 2) eingeregelt wird.
  • Der Temperatur-Istwert Tist des Garguts wird hier indirekt mittels einer Temperaturmesseinrichtung 6 ermittelt, die lösbar oder unlösbar an einer Außenseite einer Seitenwand des Topfs 3 angeordnet ist und die dortige Temperatur misst. Der Temperatur-Istwert Tist an der Außenseite der Seitenwand des Topfs 3 mag dabei z.B. dem Temperatur-Istwert des Garguts gleichgesetzt werden oder wird mit dem Temperatur-Istwert des Garguts korreliert.
  • Zur Datenübertragung mit dem Kochgerät 1 ist die Temperaturmesseinrichtung 6 hier nach dem Bluetooth-Standard ausgebildet und kann Daten bzw. Nachrichten oder Telegramme usw. an das Kochgerät 1 übertragen bzw. aussenden und davon empfangen. Das Kochgerät 1 kann entsprechend nach dem Bluetooth-Standard Daten bzw. Nachrichten oder Telegramme von dem Topf 3 empfangen und an den Topf 3 übertragen. Dazu mag das Kochgerät 1 ein Bluetooth-Modul 7 aufweisen. Zwischen der Temperaturmesseinrichtung 6 und dem Bluetooth-Modul 7 kann also eine Bluetooth-Funkverbindung 8 zur Datenübertragung hergestellt werden. Das Bluetooth-Modul 7 ist mit der Steuereinrichtung 4 verbunden, so dass die Steuereinrichtung 4 von dem Bluetooth-Modul 7 empfangene Daten auswerten kann. Insbesondere kann die Steuereinrichtung 4 von dem Topf 3 empfangene Daten oder Nachrichten usw., welche eine Temperaturinformation aufweisen, auswerten und die Temperaturinformation zur Regelung des Temperatur-Istwerts Tist nutzen.
  • Die Temperaturmesseinrichtung 6 ist autark betreibbar und weist dazu einen Energiespeicher (o. Abb.), z.B. eine Batterie oder einen Akkumulator, auf. Sie weist ferner einen Temperatursensor (o. Abb.) auf, z.B. einen IR-Thermopile, um den Temperatur-Istwert an der Außenseite der Seitenwand des Topfs 3 abzufühlen. Die Temperaturmessung geschieht hier mit einer festen Messfrequenz bzw. mit einem festen zeitlichen Messabstand, beispielsweise alle 0,2 s bis 0,5 s. Die von dem Temperatursensor beruhend auf dem Temperatur-Istwert erzeugten Temperatursignale werden von einer Datenverarbeitungseinheit (o. Abb.) der Temperaturmesseinrichtung 6 in Temperaturinformation umgewandelt, z.B. digitalisiert, und über die Bluetooth-Funkverbindung 8 an das Bluetooth-Modul 7 des Kochgeräts 1 übertragen. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel entspricht die übertragene Temperaturinformation dem Temperatur-Istwert Tist oder einem damit direkt zusammenhängenden Wert, z.B. einem Spannungswert.
  • Um Energie zu sparen und damit eine maximale Betriebsdauer der Temperaturmesseinrichtung 6 zu erhöhen, ist die Temperaturmesseinrichtung 6 dazu eingerichtet, Zeitpunkte einer Übertragung der Temperaturinformation anzupassen, und zwar hier eine Übertragungsfrequenz bzw. einen zeitlichen Übertragungsabstand von Nachrichten oder Telegrammen usw., welche die Temperaturinformation aufweisen. Dazu kann die Steuereinrichtung 4 beruhend auf einer Auswertung der Temperaturinformation feststellen, ob ein kürzerer oder ein längerer Übertragungsabstand bzw. eine höhere bzw. eine niedrigere Übertragungsfrequenz für eine effektive Regelung der Gartemperatur benötigt wird. Der benötigte oder gewünschte Übertragungsabstand wird nach Empfang einer Temperaturinformation über das Bluetooth-Modul 7 mittels einer Bestätigungsnachricht an die Temperaturmesseinrichtung 6 übertragen. Die Temperaturmesseinrichtung 6 ändert dann seinen Übertragungsabstand auf den gewünschten Abstandswert, wenn der gewünschte Abstandswert nicht schon verwendet wird. Für eine besonders leichte Umsetzung kann der Abstandswert auf den festen zeitlichen Messabstand oder ein Vielfaches davon eingestellt werden. Der kürzeste Abstandswert der Übertragung der Temperaturinformation entspricht vorteilhafterweise dem festen zeitlichen Messabstand, also z.B. 0,2 s bis 0,5 s. Der nächstgrößere Abstandswert der Übertragung der Temperaturinformation mag dem Doppelten des Messabstands entsprechen und dadurch erreicht werden, dass die Datenverarbeitungseinheit der Temperaturmesseinrichtung 6 nur jeden zweiten Messwert verarbeitet und/oder überträgt usw.
  • 2 zeigt einen Verlauf des Temperatur-Istwerts Tist über eine abgelaufene Zeit eines typischen Garprozesses, der in dem Topf 3 abläuft. Der Temperatur-Istwert Tist wird mittels der Temperaturmesseinrichtung 6 abgefühlt und als Temperaturinformation an das Kochgerät 1 übertragen.
  • In einem ersten Abschnitt des Garprozesses, der mit einem Aktivieren eines Energieübertrags auf den Topf 3 durch das Heizelement 5 zu einem Zeitpunkt t0 = 0 beginnt, wird der Temperatur-Istwert Tist zunächst stark ansteigen, um einen Temperatur-Sollwert Tsoll zu erreichen. Während dieses Anfahrens ist eine kontinuierliche, häufige Übertragung der Temperaturinformation nicht notwendig. Der Temperatur-Istwert Tist des zu regelnden Prozesses ist nämlich typischerweise so weit von seinem Sollwert Tsoll entfernt, dass ein Erkenntnisgewinn aus einem genau berechneten Temperaturgradienten vernachlässigt werden kann. Es reicht hier, den Garprozess durch gelegentliche Messungen nur soweit zu überwachen, dass ein „Davonlaufen" sicher erkannt wird.
  • Die Steuereinrichtung 4 erkennt, dass der Garprozess noch anfährt, indem sie überprüft, ob die mit der Temperaturinformation übertragenen gemessenen Temperatur-Istwerte Tist noch weiter von dem Temperatur-Sollwert Tsoll entfernt sind als ein erster Temperaturwert T1. Dies entspricht einem Vergleich nach Gl. (1) mit T1a = T1. Ist dies der Fall, überträgt das Kochgerät 1 mit beispielsweise jeder Bestätigungsnachricht einen Übertragungsabstand D1 als Steuerinformation an die Temperaturmesseinrichtung 6. Übertragt die Temperaturmesseinrichtung 6 bereits mit dem Übertragungsabstand D1, wird keine Aktion durchgeführt, sonst auf den Übertragungsabstand D1 umgestellt. Der Übertragungsabstand D1 mag insbesondere einem fünf- bis zwanzigfachen des Messabstands, so dass also insbesondere eine Temperaturinformation nur alle 1 s bis 20 s übertragen wird.
  • Erreicht oder überschreitet der Temperatur-Istwert Tist den Wert Tsoll – T1 (hier bei einem Zeitpunkt t1 > t0), geht die Anfahrphase des Garprozesses in eine zweite Phase des Garprozesses über, die auch als Einschwingphase bezeichnet werden kann. Zur schnellen und genauen Temperaturregelung ist nun eine genaue Kenntnis eines zeitlichen Temperaturgradienten vorteilhaft. Mit Erreichen der Einschwingphase weist die Steuervorrichtung 4 daher die Temperaturmesseinrichtung 6 an, den Übertragungsabstand auf einen zweiten Abstandswert D2 zu verkürzen, z.B. auf den Messabstand, so dass dann eine Temperaturinformation alle 0,2 s bis 0,5 s übertragen wird. Die Steuervorrichtung 4 bestimmt aus der Temperaturinformation nun den Temperatur-Istwert Tist als auch einen Temperaturgradienten ΔT/Δt, z.B. aus zwei aufeinanderfolgenden Temperaturinformationen oder durch eine Funktionsanpassung.
  • Die Steuervorrichtung 4 überträgt den zweiten Abstandswert D2 solange als Steuerinformation an die Temperaturmesseinrichtung 6, wie die absolute Temperaturdifferenz |Tsoll – Tist| kleiner ist als der Temperaturwert T1 und der absolute Temperaturgradient |ΔT/Δt| größer ist als ein vorbestimmter erster Gradientenwert G1. Dies entspricht den Gl. (3) und (4) mit T2 = T1 sowie Gl. (5) mit D2 < D1. Dabei wird ausgenutzt, dass die Einschwingphase erkannt werden kann durch eine hohe zeitlicher Variation des Temperatur-Istwerts Tist um den Temperatur-Sollwert Tsoll.
  • Der Einschwingvorgang geht nach einiger Zeit, hier zu einem Zeitpunkt t2 > t1, in einen eingeschwungenen Zustand über, bei dem der Temperatur-Istwert Tist nur wenig um den Temperatur-Sollwert Tsoll schwankt und zudem erwartungsgemäß keine schnellen Ausschläge mehr zeigt. Der Temperaturgradient ist dabei sehr gering und im Rahmen der benötigten Regelgenauigkeit typischerweise nicht weiter interessant.
  • Die Steuervorrichtung 4 überträgt deshalb in dem eingeschwungenen Zustand einen dritten Abstandswert D3 an die Temperaturmesseinrichtung 6, solange die Temperaturdifferenz zwischen dem Temperatur-Istwerts Tist und dem Temperatur-Sollwert Tsoll kleiner ist als ein vorbestimmter dritter Temperaturwertwert T3 und der (absolute) Temperaturgradient |ΔT/Δt| kleiner ist als ein vorbestimmter zweiter Gradientenwert G2. Dies entspricht den Gl. (6) bis (8) mit D3 > D2. Der dritte Abstandswert D3 mag kleiner, größer oder gleich dem ersten Abstandswert D1 sein. Insbesondere mag T3 < T2 oder T3 = T2 gelten. Insbesondere mag G2 < G1 gelten.
  • Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt.
  • So kann die Temperaturmesseinrichtung auch zum Betrieb innerhalb eines Ofenraums eingerichtet ein, z.B. als ein Kerntemperaturfühler.
  • Allgemein kann unter "ein", "eine" usw. eine Einzahl oder eine Mehrzahl verstanden werden, insbesondere im Sinne von "mindestens ein" oder "ein oder mehrere" usw., solange dies nicht explizit ausgeschlossen ist, z.B. durch den Ausdruck "genau ein" usw.
  • Auch kann eine Zahlenangabe genau die angegebene Zahl als auch einen üblichen Toleranzbereich umfassen, solange dies nicht explizit ausgeschlossen ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kochgerät
    2
    Kochfeld
    3
    Topf
    4
    Steuereinrichtung
    5
    Heizelement
    6
    Temperaturmesseinrichtung
    7
    Bluetooth-Modul
    8
    Bluetooth-Funkverbindung
    D1
    Erster Übertragungsabstand
    D2
    Zweiter Übertragungsabstand
    D3
    Dritter Übertragungsabstand
    G1
    Erster Gradientenwert
    G2
    Zweiter Gradientenwert
    Tist
    Temperatur-Istwert
    Tsoll
    Temperatur-Sollwert
    t0
    Zeitpunkt des Beginns der Anlaufphase
    t1
    Zeitpunkt des Beginns der Einschwingphase
    t2
    Zeitpunkt des Beginns der eingeschwungenen Phase
    T1
    Erster Temperaturwert
    T2
    Zweiter Temperaturwert
    T3
    Dritter Temperaturwert
    Tist
    Temperatur-Istwert
    Tsoll
    Temperatur-Sollwert
    ΔT/Δt
    Temperaturgradient
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102004013621 A1 [0002]
    • DE 102008015973 A1 [0003]

Claims (15)

  1. Verfahren zum Regeln einer Temperatur eines Garguts, bei dem – eine Temperaturmesseinrichtung (6) Temperaturinformation (Tist) an ein Gargerät (1) mit bestimmten Zeitpunkten (D1, D2, D3) überträgt, und – die Zeitpunkte (D1, D2, D3) der Übertragung der Temperaturinformation (Tist) auf einer Grundlage der Temperaturinformation (Tist) angepasst werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturinformation (Tist) in dem Gargerät (1) ausgewertet wird und das Gargerät (1) die Zeitpunkte (D1, D2, D3) der Übertragung an die Temperaturmesseinrichtung (6) überträgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturinformation (Tist) in der Temperaturmesseinrichtung (6) ausgewertet wird und die Temperaturmesseinrichtung (6) die Zeitpunkte (D1, D2, D3) der Übertragung selbsttätig anpasst.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anpassen der Zeitpunkte ein Anpassen eines Übertragungsabstands (D1, D2, D3) der Temperaturinformation (Tist) umfasst.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitpunkte (D1, D2, D3) der Übertragung der Temperaturinformation (Tist) beruhend auf einer Temperaturdifferenz (|Tsoll – Tist|) angepasst werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5 in Kombination mit Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungsabstand (D1, D2, D3) auf einen ersten Abstandswert (D1) eingestellt wird, wenn die Temperaturdifferenz (|Tsoll – Tist|) größer als ein vorbestimmter erster Temperaturwert (T1) ist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitpunkte (D1, D2, D3) der Übertragung der Temperaturinformation (Tist) beruhend auf einem zeitlichen Temperaturgradienten (ΔT/Δt) angepasst werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 7 in Kombination mit Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungsabstand (D1, D2, D3) auf einen zweiten Abstandswert (D2) eingestellt wird, wenn die Temperaturdifferenz (|Tsoll – Tist|) kleiner ist als ein vorbestimmter zweiter Temperaturwert (T1) und der Temperaturgradient (ΔT/Δt) größer ist als ein vorbestimmter erster Gradientenwert (G1) ist.
  9. Verfahren nach den Ansprüchen 7 oder 8 in Kombination mit Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungsabstand (D1, D2, D3) auf einen dritten Abstandswert (D3) eingestellt wird, wenn die Temperaturdifferenz (|Tsoll – Tist|) kleiner ist als ein vorbestimmter dritter Temperaturwert (T3) und der Temperaturgradient (ΔT/Δt) kleiner ist als ein vorbestimmter zweiter Gradientenwert (G2).
  10. Verfahren nach den Ansprüchen 6, 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abstandswert (D1) und/oder der dritte Abstandswert (D3) des Übertragungsabstands größer sind als der zweite Abstandswert (D2) des Übertragungsabstands.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abstandswert (D1) und/oder der dritte Abstandswert (D2) des Übertragungsabstands um einen Faktor 5 bis 20 größer sind als der zweite Abstandswert (D2) des Übertragungsabstands.
  12. System (1, 6) mit einem Gargerät (1) und mindestens einer Temperaturmesseinrichtung (6), dadurch gekennzeichnet, dass das System (1, 6) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche eingerichtet ist.
  13. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturmesseinrichtung (6) mindestens einen Energiespeicher und/oder mindestens eine Aufnahme für mindestens einen Energiespeicher aufweist.
  14. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturmesseinrichtung (6) zur Anbringung an einer Außenseite eines Gargutbehälters (3) eingerichtet ist.
  15. Temperaturmesseinrichtung (6) für Gargut mit einem Sender zum Übertragen von Temperaturinformation (Tist), dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturmesseinrichtung (6) dazu eingerichtet ist, Zeitpunkte (D1, D2, D3) einer Übertragung der Temperaturinformation (Tist) anzupassen.
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