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Die Erfindung betrifft ein Druckwerk mit zumindest einem Druckkopf und zumindest einem Reinigungsmodul gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 und ein Verfahren zur Reinigung zumindest einer Düsenfläche zumindest eines Druckkopfs.
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Es sind unterschiedliche Druckverfahren bekannt, die in Druckmaschinen zum Einsatz kommen können. Ein solches Druckverfahren ist der Tintenstrahldruck oder Ink-Jet-Druck. Dabei werden einzelne Beschichtungsmitteltropfen aus Düsen von Druckköpfen ausgestoßen und derart auf einen Bedruckstoff übertragen, dass sich auf dem Bedruckstoff ein Druckbild ergibt. Durch einzelne Ansteuerung einer Vielzahl von Düsen können so unterschiedliche Druckbilder geschaffen werden. Es gibt keine feste Druckform und somit ist es möglich, jedes einzelne Druckprodukt individuell zu gestalten. Dadurch können personalisierte Druckprodukte hergestellt werden und/oder auf Grund der Einsparung der Druckformen kleine Auflagen von Druckprodukten zu geringen Kosten hergestellt werden.
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Eine exakte Übereinstimmung eines Druckbildes auf Vorder- und Rückseite eines beidseitig bedruckten Bedruckstoffes nennt man Register (DIN 16500-2). Im Mehrfarbendruck spricht man vom Passer (DIN 16500-2), wenn einzelne Druckbilder verschiedener Farben exakt passend zu einem Bild zusammengefügt werden. Auch im Zusammenhang mit dem Tintenstrahldruck sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Passer und/oder Register einzuhalten.
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Durch die
DE 10 2011 076 899 A1 ist eine Druckmaschine bekannt, wobei die Druckmaschine eine erste Druckeinheit aufweist, die einen Zentralzylinder und zumindest einen Tintenstrahldruckkopf aufweist.
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Tinten und Druckfarben sind bevorzugt Lösungen oder Dispersionen zumindest eines Farbmittels in zumindest einem Lösungsmittel. Als Lösungsmittel kommen beispielsweise Wasser und/oder organische Lösungsmittel in Betracht. Tinten weisen dabei bevorzugt kein Bindemittel oder relativ wenig Bindemittel auf, während Druckfarben bevorzugt relativ viel Bindemittel und weiter bevorzugt weitere Hilfsstoffe enthalten. Farbmittel können Pigmente und/oder Farbstoffe sein, wobei Pigmente im Anwendungsmedium unlöslich sind, während Farbstoffe im Anwendungsmedium löslich sind. Dennoch sind im Folgenden auch farblose Lacke gemeint, wenn von Beschichtungsmitteln und/oder Tinten und/oder Druckfarben die Rede ist.
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In Druckwerken kommt es immer wieder zu Verschmutzungen, beispielsweise durch angetrocknetes Beschichtungsmittel wie Druckfarbe oder Tinte oder durch Teile eines Bedruckstoffs wie Papierfasern oder durch Staub oder ähnliches oder durch Mischungen der genannten Stoffe. Dadurch können beispielweise Düsen von Druckköpfen verengt oder verstopft werden, was zu Fehlerhaftem Auftragen von Beschichtungsmittel führen kann. Sowohl innerhalb von Düsen als auch an außen liegenden Düsenflächen von Druckköpfen können solche Verschmutzungen negative Folgen haben. Es sind deshalb unterschiedliche Reinigungsvorrichtungen bekannt.
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Durch die
WO 2013/134737 A1 ist eine Reinigungseinrichtung mit anstellbaren Kontaktelementen bekannt.
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Durch die
EP 2 233 294 B1 ist ein Druckwerk bekannt, das zumindest einen Druckkopf und zumindest eine Reinigungsvorrichtung aufweist und wobei ein Reinigungsmodul ein Kontaktelement aufweist, das mittels eines Anstellantriebs mit einer Düsenfläche des Druckkopfs in Kontakt bringbar ist und wobei das Kontaktelement an einer ersten Stelle eines Hebelkörpers an diesem Hebelkörper angeordnet ist und wobei der Hebelkörper an einer zweiten Stelle dieses Hebelkörpers an einem Träger gelagert ist und wobei der Anstellantrieb an einer dritten Stelle des Hebelkörpers mit diesem Hebelkörper in Kontakt steht.
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Durch die
US 2010/0079539 A1 ist ein Druckwerk bekannt, das zumindest einen Druckkopf und zumindest eine aufweist und wobei der zumindest eine Druckkopf und das zumindest eine Reinigungsmodul relativ zueinander bewegbar angeordnet sind und wobei das zumindest eine Reinigungsmodul zumindest eine auf den zumindest einen Druckkopf ausgerichtete und/oder ausrichtbare erste Abgabeeinrichtung für Reinigungsmittel aufweist.
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Durch die
US 2011/0074869 A1 ist eine Reinigungsvorrichtung bekannt, bei der Reinigungsmittel aufgetragen und zugleich wider abgesaugt wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Druckwerk mit zumindest einem Druckkopf und zumindest einer Reinigungsvorrichtung und ein Verfahren zur Reinigung zumindest einer Düsenfläche zumindest eines Druckkopfs zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 und die Merkmale des Anspruches 13 gelöst.
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Eine Druckmaschine weist zumindest ein Druckwerk auf. Ein Vorteil des Druckwerks, das Druckwerk zumindest einen Druckkopf und zumindest eine Reinigungsvorrichtung mit zumindest einem beweglichen Reinigungsmodul aufweist, wobei das zumindest eine Reinigungsmodul bevorzugt zumindest ein Kontaktelement aufweist, das mittels zumindest eines Anstellantriebs, insbesondere aus zumindest einer beabstandeten ersten relativen Lage, mit zumindest einer Düsenfläche des zumindest einen Druckkopfs in Kontakt bringbar ist, beispielsweise insbesondere in eine kontaktierende zweite relative Lage, und wobei bevorzugt das zumindest eine Kontaktelement an einer ersten Stelle zumindest eines Hebelkörpers an diesem zumindest einen Hebelkörper angeordnet ist und der zumindest eine Hebelkörper an einer zweiten Stelle dieses zumindest einen Hebelkörpers an zumindest einem Träger gelagert ist und der zumindest eine Anstellantrieb zumindest zeitweise an einer dritten Stelle des zumindest einen Hebelkörpers mit diesem zumindest einen Hebelkörper in Kontakt steht und/oder bringbar ist und wobei bevorzugt entlang des zumindest einen Hebelkörpers die dritte Stelle zwischen der ersten Stelle und der zweiten Stelle angeordnet ist, weist zumindest den Vorteil auf, dass das Reinigungsmodul besonderes kompakt ausgebildet werden kann. Insbesondere im Zusammenhang mit Druckköpfen, die beispielsweise wegen ihrer Ausrichtung auf einen Zentralzylinder überschneidende Zielbereiche aufweisen, ist eine kompakte Ausführung besonders vorteilhaft. Ein weitere Vorteil besteht darin, dass durch diese Anordnung der Anstellantrieb verglichen mit dem Anstellweg des Kontaktelements nur einen relativ kleinen Hub benötigt und deshalb selbst auch in einer Anstellrichtung sehr kompakt ausgebildet sein kann.
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Die Anstellrichtung ist bevorzugt dadurch festgelegt, dass das zumindest eine Kontaktelement mittels des zumindest einen Anstellantriebs in und/oder entgegen der Anstellrichtung auf die zumindest eine Düsenfläche zu und/oder von der zumindest einen Düsenfläche weg bewegbar ist. Bevorzugt ist die zumindest eine Düsenfläche eine eine Mehrzahl von Düsen, insbesondere Düsenöffnungen von Düsen des zumindest einen Druckkopfs aufweisende Fläche des zumindest einen Druckkopfs. Bevorzugt ist der zumindest eine Druckkopf zumindest ein Tintenstrahldruckkopf. Der zumindest eine Träger kann auch aus mehreren Bauteilen bestehen, die starr zueinander angeordnet sind. Es soll dennoch eine entsprechende Gesamtheit von Bauteilen als der zumindest eine Träger gelten.
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Bevorzugt ist insbesondere bezogen auf eine von der ersten Stelle zu der zweiten Stelle weisende Richtung die dritte Stelle zwischen der ersten Stelle und der zweiten Stelle angeordnet. Bevorzugt ist der zumindest eine Hebelkörper elastisch ausgebildet, also insbesondere reversibel verformbar und eine eigene Rückstellkraft aufweisend. Dadurch können auch bei Fehlfunktionen eines Anstellantriebs und/oder bei veränderten Anstellwegen Beschädigungen beispielsweise des Kontaktelements und/oder des Druckkopfs vermieden werden, weil der Hebelköper Ausweichbewegungen des zumindest einen Kontaktelements zulässt. Der Anstellantrieb kann dadurch besonders günstig als beispielsweise in nur eine Richtung wirkender pneumatischer Antrieb ausgebildet sein. Bevorzugt schränkt der zumindest eine Anstellantrieb den zumindest einen Hebelkörper nur entgegen der Anstellrichtung in dessen Bewegungsfreiheit ein, während der zumindest eine Hebelkörper in zumindest einer Richtung relativ zu jedem Teil des Anstellantriebs bewegbar ist. Beispielsweise sind der zumindest eine Anstellantrieb und der zumindest eine Hebelkörper zumindest zeitweise voneinander beabstandet angeordnet und/oder anordenbar.
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Eine Abmessung des zumindest einen Hebelkörpers in der Anstellrichtung ist bevorzugt geringer, als jede Abmessung des zumindest einen Hebelkörpers in jeder zu der Anstellrichtung orthogonalen Richtung. Auch dies erlaubt einen kompakten Aufbau und begünstigt dessen elastische Eigenschaften. Weiter bevorzugt beträgt die Abmessung des zumindest einen Hebelkörpers in der Anstellrichtung weniger als ein Zehntel von jeder Abmessung des zumindest einen Hebelkörpers in jeder zu der Anstellrichtung orthogonalen Richtung. Bevorzugt ist also der zumindest eine Hebelkörper als ein Rückstellelement ausgebildet, das zumindest bei aktiviertem Anstellantrieb eine entgegen der Anstellrichtung wirkende Kraft auf den zumindest einen Anstellantrieb ausübend angeordnet ist.
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Bevorzugt ist das zumindest eine Kontaktelement als zumindest ein Wischer ausgebildet, beispielsweise als zumindest ein Wischerblatt. Das Wischerblatt ist beispielsweise als Profil aus zumindest einem elastomeren Material, bevorzugt als zumindest ein Gummiprofil ausgebildet.
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Bevorzugt weist das zumindest eine Reinigungsmodul zumindest eine insbesondere mit ihrer Abgabeöffnung auf den zumindest einen Druckkopf und/oder auf das zumindest eine Kontaktelement ausgerichtete und/oder ausrichtbare erste Abgabeeinrichtung für Reinigungsmittel auf. Bevorzugt weist das zumindest eine Reinigungsmodul zumindest eine insbesondere mit ihrer Abgabeöffnung auf den zumindest einen Druckkopf und/oder auf das zumindest eine Kontaktelement ausgerichtete und/oder ausrichtbare Gasaustrittsdüse auf.
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Ein Vorteil eines Druckwerks, das zumindest einen Druckkopf und zumindest eine Reinigungsvorrichtung mit zumindest einem Reinigungsmodul aufweist, wobei bevorzugt der zumindest eine Druckkopf und das zumindest eine Reinigungsmodul in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung relativ zueinander bewegbar angeordnet sind und wobei bevorzugt das zumindest eine Reinigungsmodul zumindest eine auf den zumindest einen Druckkopf, insbesondere auf zumindest eine Düsenfläche des zumindest einen Druckkopfs ausgerichtete und/oder ausrichtbare erste Abgabeeinrichtung für Reinigungsmittel aufweist und/oder wobei bevorzugt das zumindest eine Reinigungsmodul zumindest eine auf den zumindest einen Druckkopf, insbesondere auf die zumindest eine Düsenfläche des zumindest einen Druckkopfs ausgerichtete und/oder ausrichtbare Gasaustrittsdüse aufweist, weist zumindest den Vorteil auf, dass eine besonders schonende Reinigung vorgenommen werden kann. Außerdem wird durch getrenntes Auftragen und Entfernen des Reinigungsmittels die Möglichkeit geschaffen, eine Einwirkzeit des Reinigungsmittels den gegebenen Umständen anzupassen.
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Bevorzugt ist das zumindest eine Reinigungsmodul mit dem zumindest einen Träger mittels zumindest eines Reinigungsantriebs in und/oder entgegen einer Reinigungsrichtung relativ zu dem zumindest einen Druckkopf und bevorzugt entlang von mehreren, beispielsweise zumindest drei und bevorzugt zumindest sieben Druckköpfen bewegbar angeordnet. Dadurch ist eine Anzahl von einzusetzenden Reinigungsmodulen und/oder Kontaktelementen und/oder Anstellantrieben geringer als eine Anzahl von Druckköpfen, wodurch insbesondere Anschaffungskosten verringert werden. Bevorzugt ist die Reinigungsrichtung parallel zu der zumindest einen Düsenfläche des zumindest einen Druckkopfs orientiert, so dass eine einfache Relativbewegung mit einfachen Mitteln, beispielsweise einem linearen Antrieb als Reinigungsantrieb realisierbar ist. Bevorzugt ist die Reinigungsrichtung orthogonal zu einer für einen Bedruckstoff vorgesehenen Transportrichtung orientiert. Dies bietet insbesondere den Vorteil, dass eine Reinigung mit nur wenigen Reinigungsmodulen in einfacher Weise auch bei solchen Anordnungen von Druckköpfen möglich ist, bei denen nicht alle Druckköpfe zueinander parallele Ausstoßrichtungen aufweisen, wie beispielsweise in solchen Fällen, in denen Druckköpfe um einen Zentralzylinder herum angeordnet sind.
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Der zumindest eine Anstellantrieb ist bevorzugt als zumindest ein linearer Antrieb ausgebildet, beispielsweise als zumindest ein Zylinder mit zumindest einem Zylinderkolben, insbesondere als zumindest ein Fluidzylinder, beispielsweise zumindest ein Hydraulikzylinder und bevorzugt zumindest ein Pneumatikzylinder. Alternativ oder zusätzlich sind auch andere Arten von Antrieben möglich, beispielsweise elektrische und/oder magnetische Antriebe und/oder Antriebe, die Rotoren und/oder Statoren aufweisen. Wenn von einem Zylinder die Rede ist, dann ist insbesondere auch ein entsprechender darin bewegbarer Kolben gemeint. Beispielsweise kommt zumindest ein einfach wirkender und/oder zweifach wirkender Antrieb, insbesondere Zylinder zum Einsatz. Bevorzugt ist zumindest ein Bestandteil des zumindest einen Anstellantriebs ortsfest relativ zu dem zumindest einen Träger angeordnet.
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Bevorzugt ist zusätzlich zu dem zumindest einen Anstellantrieb und dem zumindest einen Hebelkörper zumindest ein zumindest zeitweise mit dem zumindest einen Hebelkörper und/oder dem zumindest einen Kontaktelement in Kontakt stehendes Führungselement angeordnet, durch das die Anstellrichtung eines Anstellwegs des zumindest einen Kontaktelements vorgegeben ist. Dadurch wird eine optimierte Anstellbewegung des zumindest einen Kontaktelements ermöglicht. Bevorzugt ist der zumindest eine Hebelkörper an der zweiten Stelle in zumindest einer Ausgleichrichtung bewegbar mit dem zumindest einen Träger verbunden und an dem zumindest einen Träger gelagert. Diese Ausgleichrichtung weist beispielsweise zumindest eine Komponente auf, die orthogonal zu der Anstellrichtung orientiert ist. Dadurch kann erreicht werden, dass das zumindest eine Kontaktelement dem zumindest einen Führungselement folgt und nicht etwa einer bogenförmigen Bewegung, die bei fester Verbindung an der zweiten Stelle und bei zugleich sehr großem Anstellweg auftreten könnte. Alternativ ist der zumindest eine Hebelkörper an der zweiten Stelle fest mit dem zumindest einen Träger verbunden, insbesondere wenn der Anstellweg so gering ist, dass der zumindest eine Kontaktkörper dem Führungselement problemlos folgen kann, ohne dass es zu Schwierigkeiten wegen einer etwaigen bogenförmigen Bewegungen kommt. Bevorzugt steht das zumindest eine Führungselement an zumindest einer vierten Stelle zumindest zeitweise mit dem zumindest einen Hebelkörper und/oder dem zumindest einen Kontaktelement in Kontakt, wobei weiter bevorzugt die zumindest eine vierte Stelle der ersten Stelle näher ist, als der zweiten Stelle und weiter bevorzugt auch näher als der dritten Stelle. Bevorzugt ist die erste Stelle zwischen der dritten Stelle und der vierten Stelle angeordnet.
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Bevorzugt weist das zumindest eine Reinigungsmodul eine Mehrzahl von Kontaktelementen auf, denen jeweils ein eigener Anstellantrieb und ein eigener Hebelkörper zugeordnet ist. Dadurch ist gewährleistet, dass auch Druckköpfe mit unterschiedlichen Ausstoßrichtungen mittels eines gemeinsamen Reinigungsmoduls gereinigt werden können. Somit können Herstellungskosten und Betriebskosten eingespart werden, insbesondere, weil weniger Reinigungsantriebe notwendig sind. Bevorzugt ist die Mehrzahl von Anstellantrieben über zumindest eine gemeinsame insbesondere pneumatische Versorgungsleitung gleichzeitig aktivierbar und/oder weist jedes Reinigungsmodul genau eine erste Abgabeeinrichtung auf. Dadurch können Steuereinrichtungen wie beispielweise Ventile eingespart werden. Bevorzugt ist die Mehrzahl von Kontaktelementen gemeinsam mit dem zumindest einen Träger insbesondere relativ zu dem zumindest einen Druckkopf in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung bewegbar angeordnet.
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Bevorzugt ist die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung und/oder die zumindest eine Gasaustrittsdüse und/oder das zumindest eine Reinigungsmodul relativ zu einem Gestell des zumindest einen Druckwerks und relativ zu dem zumindest einen Druckkopf bewegbar angeordnet. Bevorzugt ist die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung und/oder die zumindest eine Gasaustrittsdüse einerseits und der zumindest eine Druckkopf andererseits relativ zueinander bewegbar angeordnet. Bevorzugt sind die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung und die zumindest eine Gasaustrittsdüse an dem zumindest einen Träger angeordnet, insbesondere an demjenigen Träger, an dem auch der zumindest eine Anstellantrieb und/oder der zumindest eine Hebelkörper angeordnet sind.
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Bevorzugt ist die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung als zumindest eine erste Sprühdüse ausgebildet. Weiter bevorzugt weist eine Abgabeöffnung der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung, insbesondere Sprühöffnung mit zumindest einer Komponente auf die zumindest eine Austrittsöffnung der zumindest einen Gasaustrittsdüse zu. Weiter bevorzugt weist die Abgabeöffnung der zumindest einen Abgabeeinrichtung mit zumindest einer Komponente auf das zumindest eine Kontaktelement zu. Dadurch kann kontaktlos Reinigungsmittel zumindest auf das zumindest eine Kontaktelement aufgetragen werden.
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Bevorzugt zeichnet sich das Druckwerk dadurch aus, dass das zumindest eine Reinigungsmodul zumindest eine insbesondere als zweite Sprühdüse ausgebildete zweite Abgabeeinrichtung für beispielsweise zumindest teilweise flüssiges Reinigungsmittel aufweist, die mit ihrer Abgabeöffnung, insbesondere Sprühöffnung von dem zumindest einen Druckkopf weg weisend ausgerichtet und/oder ausrichtbar angeordnet ist. Unter zumindest teilweise flüssigem Reinigungsmittel ist insbesondere auch vollständig flüssiges Reinigungsmittel zu verstehen. Bevorzugt weist das Druckwerk zumindest eine Auffangeinrichtung, beispielsweise Auffangwanne auf. Weiter bevorzugt ist die zumindest eine zweite Abgabeeinrichtung mit ihrer Abgabeöffnung, insbesondere Sprühöffnung bevorzugt von oben auf die zumindest eine Auffangeinrichtung weisend ausgerichtet und/oder ausrichtbar angeordnet. Bevorzugt ist die zumindest eine zweite Abgabeeinrichtung relativ zu der zumindest einen Auffangeinrichtung bewegbar angeordnet. Durch diese zweite Abgabeeinrichtung ist es in vorteilhafter Weise möglich, die Auffangeinrichtung zu reinigen, ohne dass eine Bedienperson manuell eingreifen müsste. Dadurch kann die Auffangeinrichtung immer sauber gehalten werden, ohne dass es notwendig wäre, Teile des Druckwerks zu demontieren. Somit wird die Betriebssicherheit erhöht, weil regelmäßige Reinigungen ohne viel Aufwand möglich sind.
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Bevorzugt ist die zumindest eine Gasaustrittsdüse als Gasmesser, insbesondere als Luftmesser ausgebildet. Dadurch kann bei geringem Gasverbrauch eine besonders effektive Entfernung von Reinigungsmittel und/oder Verschmutzungen vorgenommen werden. Bevorzugt ist zumindest eine beispielsweise konvex gekrümmte Leitfläche in einer Austrittsrichtung der zumindest einen Gasaustrittsdüse an zumindest eine Austrittsöffnung der zumindest einen Gasaustrittsdüse anschließend angeordnet. Dadurch kann das austretende Gas besonders nahe in einer gewünschten Bewegungsrichtung an die entsprechende Düsenfläche herangeführt werden. Bevorzugt weist eine geradlinige Verbindung eines der zumindest einen Austrittsöffnung der zumindest einen Gasaustrittsdüse zugewandten Endes der gekrümmten Leifläche mit einem dieser zumindest einen Austrittsöffnung abgewandten Ende dieser Leitfläche in eine Richtung, die zumindest eine Komponente aufweist, die bezogen auf die Reinigungsrichtung von dieser zumindest einen Gasaustrittsdüse zu der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung weist. Dadurch ergeben sich besonders vorteilhafte Strömungsbedingungen.
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Bevorzugt sind die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung und eine Austrittsöffnung der zumindest einen Gasaustrittsdüse zumindest in der Reinigungsrichtung voneinander beabstandet angeordnet. Dadurch ist es möglich, diesen beiden einen gemeinsamen Einwirkbereich zuzuordnen. Diese können dann bei Bedarf auf einen gleichen Teil der zumindest einen Düsenfläche einwirken. Weiter bevorzugt ist das zumindest eine Kontaktelement bezüglich der Reinigungsrichtung zwischen der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung und der zumindest einen Austrittsöffnung der zumindest einen Gasaustrittsdüse angeordnet. Dadurch ist es insbesondere möglich, diesen zumindest einen Kontaktkörper in dem gemeinsamen Einwirkbereich anzuordnen und sowohl mittels der zumindest einen Abgabeeinrichtung als auch mittels der zumindest einen Gasaustrittsdüse auf den zumindest einen Kontaktkörper einzuwirken. Auf diese Weise können die zumindest eine Abgabeeinrichtung und die zumindest einen Gasaustrittsdüse zur Reinigung des zumindest einen Kontaktkörpers verwendet werden.
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Insbesondere vorteilhaft ist ein Verfahren zur Reinigung der zumindest einen Düsenfläche des zumindest einen Druckkopfs des Druckwerks, wobei in einem Auftragungsvorgang die zumindest eine an einem Träger angeordnete erste Abgabeeinrichtung des zumindest einen Reinigungsmoduls in der Reinigungsrichtung relativ zu dem zumindest einen Druckkopf bewegt wird und dabei zumindest ein zumindest teilweise flüssiges Reinigungsmittel mittels der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung auf die zumindest eine Düsenfläche aufgetragen wird und wobei danach in einem ersten Entfernungsvorgang die zumindest eine an dem Träger angeordnete Gasaustrittsdüse in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung relativ zu dem zumindest einen Druckkopf bewegt wird und dabei insbesondere zur Entfernung zumindest des Reinigungsmittels von der zumindest einen Düsenfläche aus der zumindest einen Austrittsöffnung der zumindest einen Gasaustrittsdüse zumindest ein Gas oder Gasgemisch auf die zumindest eine Düsenfläche des zumindest einen Druckkopfs gerichtet ausgestoßen wird. Dadurch ist eine vollständig kontaktlose Reinigung der Düsenfläche ermöglicht. Insbesondere verringert sich dadurch die Gefahr, die Düsen des Druckkopfs zu verstopfen. Dadurch wird eine Reinigung der Düsen selbst entbehrlich oder zumindest stark vereinfacht.
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Beispielsweise wird danach in einem Austrittsvorgang ein Beschichtungsmittel, insbesondere Tinte aus zumindest einer der zumindest einen Düsenfläche zugeordneten Düse des zumindest einen Druckkopfs abgegeben und danach in einem Abziehvorgang das zumindest eine insbesondere an dem zumindest einen Träger befestigte Kontaktelement beispielsweise mit der Düsenfläche in Kontakt gebracht und insbesondere danach mit der zumindest einen Düsenfläche in Kontakt stehend relativ zu dem zumindest einen Druckkopf in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung bewegt und dabei das in dem Austrittsvorgang abgegebene Beschichtungsmittel zumindest teilweise von der zumindest einen Düsenfläche entfernt. Dadurch können trotzdem die Düsen des Druckkopfs gereinigt werden, ohne dass es notwendig wäre, in irgendeiner Richtung Reinigungsmittel durch die Düsen zu befördern. Bevorzugt zeichnet sich das Verfahren weiterhin dadurch aus, dass insbesondere danach in einem Spülvorgang die zumindest eine an dem Träger angeordnete zweite Abgabeeinrichtung des zumindest einen Reinigungsmoduls in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung relativ zu dem zumindest einen Druckkopf bewegt wird und dabei zumindest teilweise flüssiges Reinigungsmittel aus der zumindest einen zweiten Abgabeeinrichtung insbesondere in einer von der zumindest einen Düsenfläche weg weisenden Richtung auf die bevorzugt zumindest teilweise unterhalb der zumindest einen Düsenfläche angeordnete Auffangeinrichtung gerichtet abgegeben wird.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung einer Rollen-Druckmaschine;
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2 eine schematische Darstellung einer Rollen-Druckmaschine mit alternativer Bahnführung;
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2 eine schematische Darstellung eines Teils einer Druckeinheit mit einer Doppelreihe von Druckköpfen;
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3 eine schematische Darstellung einer Druckeinheit mit mehreren Düsenbalken, deren Druckköpfe in Druckpositionen angeordnet sind;
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4 eine schematische Darstellung einer Druckeinheit mit mehreren Düsenbalken, deren Druckköpfe in Ruhepositionen, insbesondere Wartungspositionen angeordnet sind, wobei Positionierantriebe der Übersichtlichkeit halber unterbrochen dargestellt sind;
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5 eine schematische Darstellung eines Teils einer Reinigungsvorrichtung;
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6 eine schematische Darstellung eines Teils einer Reinigungsvorrichtung und eines Druckkopfs;
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7 eine schematische Darstellung eines Teils einer Reinigungsvorrichtung;
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8 eine schematische Darstellung einer Reinigungsvorrichtung gemäß einem Schnitt entlang der Linie VIII in 5;
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9 eine schematische Darstellung einer alternativ ausgebildeten Reinigungsvorrichtung in einer Darstellung analog derjenigen aus 8.
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Eine Druckmaschine 01 weist beispielsweise zumindest eine Bedruckstoffquelle 100, zumindest eine erste Druckeinheit 200, bevorzugt zumindest einen ersten Trockner 301, bevorzugt zumindest eine zweite Druckeinheit 400 und bevorzugt zumindest einen zweiten Trockner 331 und bevorzugt zumindest eine Nachbearbeitungsvorrichtung 500 auf. Die Druckmaschine 01 ist zudem bevorzugt als Tintenstrahldruckmaschine 01 ausgebildet. Bevorzugt ist die Druckmaschine 01 als Rollen-Druckmaschine 01 ausgebildet, weiter bevorzugt als Rollen-Tintenstrahldruckmaschine 01. Die Druckmaschine 01 ist beispielsweise als Rotationsdruckmaschine 01 ausgebildet, beispielsweise als Rollen-Rotationsdruckmaschine 01, insbesondere Rollen-Rotations-Tintenstrahldruckmaschine 01. Im Fall einer Rollen-Druckmaschine 01 ist die Bedruckstoffquelle 100 beispielsweise als Rollenabspulvorrichtung 100 ausgebildet. Im Fall einer Bogendruckmaschine oder Bogen-Rotationsdruckmaschine ist die Bedruckstoffquelle 100 beispielsweise als Bogenanleger ausgebildet. In der Bedruckstoffquelle 100 wird bevorzugt zumindest ein Bedruckstoff 02 ausgerichtet, bevorzugt bezüglich zumindest einer Kante dieses Bedruckstoffs 02. Der Bedruckstoff 02 ist beispielsweise zumindest ein bahnförmiger Bedruckstoff 02, also eine Bedruckstoffbahn 02, beispielsweise eine Papierbahn 02 oder eine Textilbahn 02 oder eine Folie 02, beispielsweise eine Kunststofffolie 02 oder eine Metallfolie 02. Eine axiale Richtung A ist bevorzugt eine Richtung A, die sich parallel zu einer Rotationsachse 111 einer Bedruckstoffrolle 101 und/oder zu einer Rotationsachse 207; 407 zumindest eines Zentralzylinders 201; 401 und/oder zu einer Rotationsachse eines in der ersten Druckeinheit 200 angeordneten Bedruckstoffleitelements erstreckt.
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Ein Transportweg des zumindest einen Bedruckstoffs 02 und insbesondere die Bedruckstoffbahn 02 verläuft im Anschluss an die zumindest eine Bedruckstoffquelle 100 bevorzugt durch die zumindest eine erste Druckeinheit 200, wo der Bedruckstoff 02 und insbesondere die Bedruckstoffbahn 02 bevorzugt mittels zumindest eines Beschichtungsmittels, insbesondere zumindest einer Tinte und/oder Druckfarbe zumindest einseitig und bevorzugt in Verbindung mit der zumindest einen zweiten Druckeinheit 400 bevorzugt zweiseitig mit zumindest einem Druckbild versehen wird.
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Nach einem Passieren der zumindest einen ersten Druckeinheit 200 durchläuft der Transportweg des Bedruckstoffs 02 und insbesondere der Bedruckstoffbahn 02 beispielsweise den zumindest einen ersten Trockner 301, um die aufgetragene Tinte und/oder Druckfarbe zu trocknen. Unter Tinte und/oder Druckfarbe ist im Vorangegangenen und im Folgenden allgemein ein Beschichtungsmittel zu verstehen, insbesondere auch ein Lack. Bevorzugt ist der zumindest eine erste Trockner 301 Bestandteil einer Trocknereinheit 300.
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Im Folgenden wird eine Rollen-Druckmaschine 01 näher beschrieben. Entsprechende Einzelheiten lassen sich aber genauso auf andere Druckmaschinen 01, beispielsweise Bogen-Druckmaschinen übertragen, sofern sie dazu nicht im Widerspruch stehen. Bedruckstoffrollen 101, die bevorzugt in der Rollenabspulvorrichtung 100 zum Einsatz kommen, weisen bevorzugt jeweils eine Hülse auf, auf die der bahnförmige Bedruckstoff 02 für einen Einsatz in der Rollen-Druckmaschine 01 aufgewickelt ist. Die Bedruckstoffbahn 02 weist bevorzugt eine Breite von 700 mm bis 2000 mm auf, kann aber auch eine beliebig kleinere oder bevorzugt größere Breite aufweisen.
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Eine Arbeitsbreite der Druckmaschine 01 ist eine Abmessung, die sich bevorzugt orthogonal zu dem vorgesehenen Transportweg des Bedruckstoffs 02 durch die zumindest eine erste Druckeinheit 200 erstreckt, weiter bevorzugt in der axialen Richtung A. Die Arbeitsbreite der Druckmaschine 01 entspricht bevorzugt einer maximalen Breite, die ein Bedruckstoff 02 aufweisen darf, um noch mit der Druckmaschine 01 verarbeitet werden zu können, also einer maximalen mit der Druckmaschine 01 verarbeitbaren Bedruckstoffbreite.
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Die erste Druckeinheit 200 ist bevorzugt der Rollenabspulvorrichtung 100 bezüglich des Transportwegs des Bedruckstoffs 02 nachgeordnet. Die erste Druckeinheit 200 weist beispielsweise zumindest einen ersten Druckzentralzylinder 201 oder kurz Zentralzylinder 201 auf. Wenn im Folgenden von einem Zentralzylinder 201 die Rede ist, so ist immer ein Druckzentralzylinder 201 gemeint. Die Bedruckstoffbahn 02 umschlingt bevorzugt in einem Druckbetrieb den ersten Zentralzylinder 201 zumindest teilweise. Dabei beträgt ein Umschlingungswinkel bevorzugt zumindest 180° und weiter bevorzugt zumindest 270°. Der Umschlingungswinkel ist dabei der in Umfangsrichtung gemessene Winkel einer Zylindermantelfläche des ersten Zentralzylinders 201, entlang dem der Bedruckstoff 02 und insbesondere die Bedruckstoffbahn 02 mit dem ersten Zentralzylinder 201 in Kontakt steht. Die Bedruckstoffbahn 02 umschlingt beispielsweise einen Teil einer ersten Umlenkwalze 203 und wird von dieser derart umgelenkt, dass der Transportweg der Bedruckstoffbahn 02 in einem ersten Zwischenraum 204 sowohl tangential zu der ersten Umlenkwalze 203 als auch tangential zu dem ersten Zentralzylinder 201 verläuft.
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Bevorzugt ist zumindest ein, als erster Presseur 206 ausgebildeter erster Zylinder 206 in der ersten Druckeinheit 200 angeordnet. In einem an den ersten Zentralzylinder 201 angestellten Zustand bildet der erste Presseur 206 bevorzugt zusammen mit dem ersten Zentralzylinder 201 einen ersten Presseurspalt 209. Der erste Zentralzylinder 201 weist bevorzugt einen eigenen, dem ersten Zentralzylinder 201 zugeordneten ersten Antriebsmotor 208 auf, der bevorzugt als Elektromotor 208 ausgebildet ist und der weiter bevorzugt als Direktantrieb 208 und/oder Einzelantrieb 208 des ersten Zentralzylinders 201 ausgebildet ist.
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An dem ersten Antriebsmotor 208 des ersten Zentralzylinders 201 und/oder an dem ersten Zentralzylinder 201 selbst ist bevorzugt ein erster Drehwinkelsensor angeordnet, der eine Drehwinkellage des ersten Antriebsmotors 208 und/oder des ersten Zentralzylinders 201 selbst messend und/oder messfähig und an eine übergeordnete Maschinensteuerung sendend und/oder sendefähig ausgebildet ist. Der erste Drehwinkelsensor ist beispielsweise als Drehencoder oder Absolutwertencoder ausgebildet. Mit einem derartigen Drehwinkelsensor ist eine Drehstellung des ersten Antriebsmotors 208 und/oder bevorzugt eine Drehstellung des ersten Zentralzylinders 201 bevorzugt mittels der übergeordneten Maschinensteuerung absolut bestimmbar.
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Zusätzlich oder alternativ ist der erste Antriebsmotor 208 des ersten Zentralzylinders 201 derart schaltungstechnisch mit der Maschinensteuerung verbunden, dass die Maschinensteuerung aufgrund von von der Maschinensteuerung an den ersten Antriebsmotor 208 des ersten Zentralzylinders 201 vorgegebenen Soll-Daten zu einer Drehstellung des ersten Antriebsmotors 208 jederzeit über die Drehstellung des ersten Antriebsmotors 208 und damit zugleich die Drehstellung des ersten Zentralzylinders 201 informiert ist.
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Innerhalb der ersten Druckeinheit 200 ist zumindest ein erstes Druckwerk 211 angeordnet. Das zumindest eine erste Druckwerk 211 ist bevorzugt in Rotationsrichtung des ersten Zentralzylinders 201 und damit entlang des Transportwegs der Bedruckstoffbahn 02 nach dem ersten Presseur 206 bevorzugt auf den zumindest einen ersten Zentralzylinder 201 einwirkend und/oder einwirkfähig und/oder ausgerichtet und/oder ausrichtbar angeordnet. Das zumindest eine erste Druckwerk 211 ist bevorzugt als ein erstes Tintenstrahldruckwerk 211 ausgebildet und wird auch erstes Ink-Jet-Druckwerk 211 genannt. Das zumindest eine erste Druckwerk 211 weist bevorzugt zumindest einen Düsenbalken 213 und weiter bevorzugt mehrere Düsenbalken 213 auf. Das zumindest eine erste Druckwerk 211 und damit die zumindest eine erste Druckeinheit 200 weist bevorzugt den zumindest einen ersten Druckkopf 212 auf, der bevorzugt als Tintenstrahldruckkopf 212 ausgebildet ist. Bevorzugt weist der zumindest eine Düsenbalken 213 jeweils zumindest einen Druckkopf 212 und bevorzugt jeweils mehrere Druckköpfe 212 auf. Jeder Druckkopf 212 weist bevorzugt eine Mehrzahl von Düsen auf, aus denen Beschichtungsmitteltropfen, insbesondere Tintentropfen und/oder Druckfarbetropfen ausgestoßen werden und/oder ausstoßbar sind. Die Düsen enden bevorzugt in Düsenöffnungen einer als Düsenfläche 232 ausgebildeten Fläche 232 des jeweiligen zumindest einen Druckkopfs 212. Eine Düsenfläche 232 ist bevorzugt eine eine Mehrzahl von Düsen, insbesondere Düsenöffnungen von Düsen aufweisende Fläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212.
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Ein Düsenbalken 213 ist dabei ein Bauteil, das sich in der axialen Richtung A bevorzugt über zumindest 80 % und weiter bevorzugt zumindest 100 % der Arbeitsbreite der Druckmaschine 01 erstreckt und das als Träger des zumindest einen Druckkopfs 212 dient. Bevorzugt ist eine axiale Länge eines Ballens des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 zumindest so groß wie die Arbeitsbreite der Druckmaschine 01. Dabei ist ein einziger oder sind mehrere Düsenbalken 213 je Druckwerk 211 angeordnet. Jeder Düse ist bevorzugt ein eindeutig festgelegter Zielbereich auf die Richtung A der Breite der Bedruckstoffbahn 02 und bevorzugt auf die Richtung A insbesondere der Rotationsachse 207 des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 bezogen zugeordnet. Bevorzugt ist jeder Zielbereich einer Düse insbesondere bezogen auf die Umfangsrichtung des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 zumindest in dem Druckbetrieb eindeutig festgelegt. Insbesondere ist ein Zielbereich einer Düse derjenige insbesondere im Wesentlichen geradlinige Raumbereich, der sich in einer Ausstoßrichtung dieser jeweiligen Düse von dieser jeweiligen Düse aus erstreckt.
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Der zumindest eine erste Düsenbalken 213 erstreckt sich bevorzugt orthogonal zu dem vorgesehenen Transportweg des Bedruckstoffs 02 bevorzugt über die Arbeitsbreite der Druckmaschine 01. Der zumindest eine Düsenbalken 213 weist bevorzugt zumindest eine Reihe von Düsen auf. Die zumindest eine Reihe von Düsen weist in der axialen Richtung A gesehen bevorzugt über die gesamte Arbeitsbreite der Druckmaschine 01 und/oder Breite des Ballens des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 in beispielsweise regelmäßigen Abständen Düsenöffnungen auf. In einer Ausführungsform ist dazu ein einziger durchgehender Druckkopf 212 angeordnet, der sich in der axialen Richtung A über die gesamte Arbeitsbreite der Druckmaschine 01 und/oder die gesamte Breite des Ballens des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 erstreckt. Dabei ist die zumindest eine Reihe von Düsen bevorzugt als zumindest eine lineare, sich über die ganze Breite der Bedruckstoffbahn 02 in der axialen Richtung A erstreckende Aneinanderreihung von einzelnen Düsen ausgebildet. In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform sind in der axialen Richtung A nebeneinander mehrere Druckköpfe 212 an dem zumindest einen Düsenbalken 213 angeordnet. Da üblicherweise solche einzelnen Druckköpfe 212 nicht bis zu einem Rand ihres Gehäuses mit Düsen versehen sind, sind bevorzugt zumindest zwei und weiter bevorzugt genau zwei sich in der axialen Richtung A erstreckende Reihen von Druckköpfen 212 in Umfangsrichtung des ersten Zentralzylinders 201 versetzt zueinander angeordnet, bevorzugt so, dass in axialer Richtung A aufeinander folgende Druckköpfe 212 bevorzugt abwechselnd einer der zumindest zwei Reihen von Druckköpfen 212 angehören, bevorzugt immer abwechselnd einer ersten und einer zweiten von zwei Reihen von Druckköpfen 212. Zwei solche Reihen von Druckköpfen 212 bilden eine Doppelreihe von Druckköpfen 212. Jede Doppelreihe von Druckköpfen 212 weist beispielsweise zwischen fünf und fünfundzwanzig Druckköpfen 212 und weiter bevorzugt sieben oder vierzehn Druckköpfe 212 auf. Die zumindest eine Reihe von Düsen ist bevorzugt nicht als eine einzige lineare Aneinanderreihung von Düsen ausgebildet, sondern ergibt sich als Summe mehrerer einzelner, weiter bevorzugt zweier, in Umfangsrichtung versetzt zueinander angeordneter Aneinanderreihungen von Düsen.
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Weist ein Druckkopf 212 mehrere Düsen auf, so bilden alle Zielbereiche der Düsen dieses Druckkopfs 212 zusammen einen Arbeitsbereich dieses Druckkopfs 212. Arbeitsbereiche von Druckköpfen 212 eines Düsenbalkens 213 und insbesondere einer Doppelreihe von Druckköpfen 212 grenzen in axialer Richtung A gesehen aneinander an und/oder überlappen in der axialen Richtung A gesehen. Auf diese Weise ist auch bei in axialer Richtung A nicht durchgehendem Druckkopf 212 sichergestellt, dass in axialer Richtung A gesehen in regelmäßigen und bevorzugt periodischen Abständen Zielbereiche von Düsen des zumindest einen Düsenbalkens 213 und/oder insbesondere jeder Doppelreihe von Druckköpfen 212 liegen. In jedem Fall erstreckt sich ein gesamter Arbeitsbereich des zumindest einen Düsenbalkens 213 bevorzugt über zumindest 90 % und weiter bevorzugt 100 % der Arbeitsbreite der Druckmaschine 01 und/oder der gesamten Breite des Ballens des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 in der axialen Richtung A. An einer oder beiden Seiten bezüglich der axialen Richtung A kann ein schmaler Bereich der Bedruckstoffbahn 02 und/oder des Ballens des ersten Zentralzylinders 201 vorhanden sein, der nicht dem Arbeitsbereich der Düsenbalken 213 angehört. Ein gesamter Arbeitsbereich des zumindest einen Düsenbalkens 213 ist bevorzugt aus allen Arbeitsbereichen von Druckköpfen 212 dieses zumindest einen Düsenbalkens 213 zusammengesetzt und ist bevorzugt aus allen Zielbereichen von Düsen dieser Druckköpfe 212 dieses zumindest einen Düsenbalkens 213 zusammengesetzt. Bevorzugt entspricht ein gesamter Arbeitsbereich einer Doppelreihe von Druckköpfen 212 in der axialen Richtung A gesehen dem Arbeitsbereich des zumindest einen Düsenbalkens 213.
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Bevorzugt weist der zumindest eine Düsenbalken 213 in Umfangsrichtung bezüglich des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 und/oder in einer für den Bedruckstoff 02 vorgesehenen Transportrichtung B mehrere Reihen von Düsen auf. Bevorzugt weist jeder Druckkopf 212 eine Vielzahl von Düsen auf, die weiter bevorzugt in einer Matrix von mehreren Zeilen in axialer Richtung A und/oder mehreren Spalten bevorzugt in Umfangsrichtung des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 angeordnet sind. Derartige Spalten sind weiter bevorzugt schräg zu der Umfangsrichtung verlaufend angeordnet, beispielsweise um eine Auflösung eines Druckbildes zu erhöhen. Bevorzugt schließen also jeweils eine Zeile von Düsen und eine Spalte von Düsen einen von 90° verschiedenen Winkel ein. Bevorzugt sind in einer Richtung orthogonal zu der axialen Richtung A, insbesondere in Transportrichtung B entlang des vorgesehenen Transportwegs des Bedruckstoffs 02 und/oder in Umfangsrichtung bezogen auf den zumindest einen Zentralzylinder 201 mehrere Reihen von Druckköpfen 212, weiter bevorzugt vier Doppelreihen und noch weiter bevorzugt acht Doppelreihen von Druckköpfen 212 nacheinander angeordnet.
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Dabei sind die Druckköpfe 212 zumindest in dem Druckbetrieb bevorzugt derart ausgerichtet, dass die Düsen jedes Druckkopfs 212 im Wesentlichen in radialer Richtung auf die Zylindermantelfläche des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 weisen. Abweichungen von radialen Richtungen innerhalb eines Toleranzbereichs von bevorzugt höchstens 10° und weiter bevorzugt höchstens 5° sollen dabei als im Wesentlichen radiale Richtungen gelten. Das bedeutet, dass der zumindest eine auf die Mantelfläche des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 ausgerichtete Druckkopf 212 bezüglich der Rotationsachse 207 des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 in einer radialen Richtung auf die Mantelfläche des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 ausgerichtet ist. Diese radiale Richtung ist dabei eine auf die Rotationsachse 207 des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 bezogen radiale Richtung. Jeder Doppelreihe von Druckköpfen 212 ist bevorzugt eine Tinte und/oder Druckfarbe einer bestimmten Farbe zugeordnet und/oder zuordenbar, beispielsweise jeweils eine der Farben Schwarz, Cyan, Gelb und Magenta oder ein Lack, beispielsweise ein Klarlack. Das entsprechende Tintenstrahldruckwerk 211 ist bevorzugt als Mehrfarbendruckwerk 211, insbesondere Vierfarbendruckwerk 211 ausgebildet und ermöglicht einen einseitigen mehrfarbigen, insbesondere vierfarbigen Bedruck der Bedruckstoffbahn 02. Es ist auch möglich, weniger oder mehr unterschiedliche Farben mit einem Druckwerk 211 zu verdrucken, beispielsweise zusätzliche Sonderfarben. In einer Ausführungsform sind zumindest in dem Druckbetrieb mehrere Reihen von Druckköpfen 212, weiter bevorzugt vier Doppelreihen und noch weiter bevorzugt acht Doppelreihen von Druckköpfen 212 nacheinander auf zumindest eine Oberfläche zumindest eines Übertragungskörpers, beispielsweise zumindest eines Übertragungszylinders und/oder zumindest eines Übertragungsbands ausgerichtet angeordnet.
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Der zumindest eine Druckkopf 212 arbeitet zur Erzeugung von Beschichtungsmitteltropfen bevorzugt nach dem drop-on-demand-Verfahren, bei dem Beschichtungsmitteltropfen bei Bedarf gezielt erzeugt werden, insbesondere in wählbarer Tropfengröße (Amplitudenmodulation). Bevorzugt kommt je Düse zumindest ein Piezoelement zum Einsatz, das bei Anlage einer Spannung und/oder Veränderung einer angelegten Spannung ein mit Beschichtungsmittel gefülltes Volumen mit hoher Geschwindigkeit um einen bestimmten Anteil verringern kann. Dadurch wird Beschichtungsmittel verdrängt, das durch eine, mit dem mit Beschichtungsmittel gefüllten Volumen verbundene Düse ausgestoßen wird und zumindest einen Beschichtungsmitteltropfen bildet. Es ist auch möglich, je Düse zumindest ein Heizelement einzusetzen, das in einem mit Beschichtungsmittel gefüllten Volumen mit hoher Geschwindigkeit durch Verdampfen von Beschichtungsmittel eine Gasblase erzeugt. Beim drop-on-demand-Verfahren ist es möglich, eine Zielposition des jeweiligen Beschichtungsmitteltropfens auf der bewegten Bedruckstoffbahn 02 bezüglich der Umfangsrichtung des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 allein durch einen Emissionszeitpunkt des jeweiligen Beschichtungsmitteltropfens und eine Rotationsgeschwindigkeit des ersten Zentralzylinders 201 und/oder durch die Drehstellung des ersten Zentralzylinders 201 festzulegen.
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Die Düsen des zumindest einen Druckkopfs 212 sind derart angeordnet, dass ein Abstand zwischen den Düsen und der auf der Zylindermantelfläche des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 angeordneten Bedruckstoffbahn 02 zumindest bei in einer Druckposition angeordnetem Druckkopf 212 bevorzugt zwischen 0,5 mm und 5 mm und weiter bevorzugt zwischen 1 mm und 1,5 mm beträgt. Die hohe Winkelauflösung und/oder die hohe Abtastfrequenz des Drehwinkelsensors und/oder die große Genauigkeit der von der Maschinensteuerung vorgegebenen und von dem ersten Antriebsmotor 208 des ersten Zentralzylinders 201 verarbeiteten Soll-Daten zur Drehlage des ersten Antriebsmotors 208 des ersten Zentralzylinders 201 ermöglicht eine sehr genaue Lagebestimmung und/oder Kenntnis der Lage der Bedruckstoffbahn 02 relativ zu den Düsen und deren Zielbereichen. Eine Tropfenflugzeit zwischen den Düsen und der Bedruckstoffbahn 02 ist beispielsweise durch einen Einlernvorgang und/oder durch den bekannten Abstand zwischen den Düsen und der Bedruckstoffbahn 02 und eine bekannte Tropfengeschwindigkeit bekannt. Aus der Drehwinkellage des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 und/oder des ersten Antriebs 208 des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201, der Rotationsgeschwindigkeit des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 und der Tropfenflugzeit wird ein idealer Zeitpunkt zum Ausstoß eines jeweiligen Tropfens bestimmt, so dass eine passergerechte und/oder registergerechte Bebilderung der Bedruckstoffbahn 02 erreicht wird.
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In einem regulären Druckbetrieb sind alle Druckköpfe 212 ortsfest angeordnet. Dadurch wird eine dauerhafte passergerechte und/oder registergerechte Ausrichtung aller Düsen sichergestellt. Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen eine Bewegung der Druckköpfe 212 notwendig ist. Eine erste solche Situation stellt ein fliegender Rollenwechsel oder allgemein ein Rollenwechsel mit Klebevorgang oder allgemein ein Bahneinzug mit einer dickeren Stelle der einzuziehenden Bahn dar. Der zumindest eine Düsenbalken 213 ist daher in zumindest einer Stellrichtung und/oder entlang zumindest eines Stellwegs relativ zu der Rotationsachse 207 des zumindest einen ersten Zentralzylinders 201 und/oder dem vorgesehenen Transportweg des Bedruckstoffs 02 bewegbar. Auf diese Weise kann der Abstand ausreichend vergrößert werden, muss aber im Anschluss wieder entsprechend verringert werden. Eine zweite solche Situation ergibt sich beispielsweise bei einem Einbau und/oder einer Wartung und/oder Reinigung und/oder einem Austausch zumindest eines der Druckköpfe 212. Die Druckköpfe 212 sind bevorzugt einzeln an dem zumindest einen Düsenbalken 213 befestigt und einzeln von dem zumindest einen Düsenbalken 213 lösbar. Dadurch können einzelne Druckköpfe 212 gewartet und/oder gereinigt und/oder ausgetauscht werden.
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Die Druckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest eine Druckeinheit 200; 400 auf, wobei die zumindest eine Druckeinheit 200; 400 zumindest einen, bevorzugt eine Ausstoßrichtung aufweisenden, als Tintenstrahldruckkopf 212; 412 ausgebildeten Druckkopf 212; 412 und bevorzugt mehrere, bevorzugt jeweils eine Ausstoßrichtung aufweisende, als Tintenstrahldruckköpfe 212; 412 ausgebildeten Druckköpfe 212; 412 und bevorzugt zumindest ein um eine jeweilige Rotationsachse 207; 407 rotierbares Bedruckstoffleitelement 201; 401 aufweist, mittels dem bevorzugt zumindest ein für bevorzugt bahnförmigen Bedruckstoff 02 vorgesehener Transportweg zumindest teilweise festgelegt und/oder festlegbar ist.
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Bevorzugt ist das zumindest eine Bedruckstoffleitelement 201; 401 innerhalb der zumindest einen Druckeinheit 200; 400 angeordnet und/oder ist das zumindest eine Bedruckstoffleitelement 201; 401 als zumindest eine Bahnleitwalze und/oder eine Umlenkwalze 203; 312; 403 und/oder als zumindest ein Druckzentralzylinder 201; 401 und/oder als zumindest ein Übertragungskörper ausgebildet.
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Bevorzugt ist der zumindest eine Druckkopf 212 mit zumindest einer Positioniervorrichtung 217; 218; 219; 221 verbunden und/oder verbindbar. Weiter bevorzugt ist der zumindest eine Druckkopf 212 dauerhaft mit der zumindest einen Positioniervorrichtung 217; 218; 219; 221 verbunden und nur zu Montagezwecken und/oder Demontagezwecken und/oder zum Austausch des zumindest einen Druckkopfs 212 von der zumindest einen Positioniervorrichtung 217; 218; 219; 221 trennbar. Bevorzugt ist zumindest einer von zumindest zwei Druckköpfen 212 weiter bevorzugt mittels einer ihm zugeordneten Positioniervorrichtung 217 wahlweise zumindest entweder in einer ihm zugeordneten Druckposition anordenbar oder in zumindest einer ihm zugeordneten Ruheposition anordenbar.
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Bevorzugt zeichnet sich ein in seiner Druckposition angeordneter Druckkopf 212 dadurch aus, dass zumindest eine Düse des zumindest einen Druckkopfs 212 von einem vorgesehenen Transportweg für Bedruckstoff 02 und/oder von dem Bedruckstoff 02 und/oder von einem Übertragungskörper und/oder von dem Bedruckstoffleitelement 201; 401 einen Abstand aufweist, der höchstens 5 mm und weiter bevorzugt höchstens 1,5 mm beträgt und/oder der bevorzugt zumindest 0,5 mm und weiter bevorzugt zumindest 1 mm beträgt.
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Bevorzugt ist der zumindest eine Druckkopf 212 insbesondere mittels der zumindest einen Positioniervorrichtung 217; 218; 219; 221 in zumindest einer Ruheposition und weiter bevorzugt in zumindest zwei unterschiedlichen Ruhepositionen anordenbar. Die zumindest eine Ruheposition ist beispielsweise als zumindest eine Wartungsposition und/oder als zumindest eine Montageposition ausgebildet. Eine Wartungsposition ist dabei bevorzugt eine Position, in der der zumindest eine Druckkopf 212 gewartet werden kann, beispielsweise gereinigt und/oder ausgerichtet und/oder in einem insbesondere gegen Verschmutzung und/oder Austrocknen gesicherten Zustand aufbewahrt werden kann, insbesondere ohne den zumindest einen Druckkopf 212 aus der Druckmaschine 01 und/oder der zumindest einen Druckeinheit 200; 400 zu entnehmen. Eine Montageposition ist dabei bevorzugt eine Position, in der der zumindest eine Druckkopf 212 aus der Druckmaschine 01 und/oder der zumindest einen Druckeinheit 200; 400 und/oder dem zumindest einen Düsenbalken 213 entnommen und/oder in die Druckmaschine 01 und/oder die zumindest eine Druckeinheit 200; 400 und/oder den zumindest einen Düsenbalken 213 eingesetzt werden kann. Insbesondere steht in der Montageposition einer Bedienperson bevorzugt mehr Raum zur Verfügung, um an den zumindest einen Druckkopf 212 zu gelangen, während in der Wartungsposition bevorzugt nur ausreichend Platz zur Verfügung steht, um interne, insbesondere automatisch ablaufende Vorgänge innerhalb der Druckmaschine 01 durchführen zu können, beispielswiese eine Reinigung einer Düsenfläche 232 zumindest eines Druckkopfs 212.
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Bevorzugt zeichnen sich jeweilige Wartungspositionen der Druckköpfe 212 dadurch aus, dass unterschiedliche, in ihren jeweiligen Wartungspositionen angeordnete Druckköpfe 212 andere Abstände zueinander aufweisen, als in ihren jeweiligen Druckpositionen und/oder in ihren jeweiligen Montagepositionen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die zumindest eine Positioniervorrichtung 217; 218, 219; 221 zumindest eine Positionierführung 224 und weiter bevorzugt mehrere Positionierführungen 224 und noch weiter bevorzugt jeweils eine Positionierführung 224 pro bewegbarem Düsenbalken 213 und/oder pro bewegbarem Druckkopf 212 auf. Die zumindest eine Positioniervorrichtung 217; 218, 219; 221 weist bevorzugt zumindest einen Positionierantrieb 226 und weiter bevorzugt mehrere Positionierantriebe 226 und noch weiter bevorzugt jeweils einen Positionierantrieb 226 pro bewegbarem Düsenbalken 213 auf. Beispielsweise ist jeder Positionierführung 224 jeweils ein Positionierantrieb 226 zugeordnet. Der zumindest einen Positionierantrieb 226 ist beispielsweise als zumindest ein Elektromotor 226 und/oder als zumindest ein Hydraulikzylinder 226 und/oder bevorzugt als zumindest ein Pneumatikzylinder 226 ausgebildet. Bevorzugt ist der zumindest eine Positionierantrieb 226 derart angeordnet, dass er den zumindest einen Druckkopf 212 wahlweise in seine Druckposition oder seine Wartungsposition oder seine Montageposition bewegen kann.
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Bevorzugt sind zumindest vier Positioniervorrichtungen angeordnet, mittels denen jeweils zumindest ein Düsenbalken 213 und/oder insbesondere jeweils mehrere einer gleichen Druckfarbe zugeordnete Druckköpfe 212 gemeinsam bewegbar ausgebildet sind. Insbesondere lassen sich dadurch Konfigurationen bereitstellen, in denen die Druckköpfe 212 zumindest eines Düsenbalkens 213 und/oder zumindest einer Druckfarbe in ihrer Druckposition angeordnet sind, während die Druckköpfe 212 zumindest eines anderen Düsenbalkens 213 und/oder einer anderen Druckfarbe in einer Ruheposition, beispielsweise einer Wartungsposition angeordnet sind. Dadurch lassen sich beispielsweise alle Druckköpfe 212 einer Druckfarbe, beispielsweise schwarz, aktivieren, während alle Druckköpfe 212 anderer Druckfarben in einer Wartungsposition gehalten werden und dort beispielsweise durch geeignete Mittel vor einem Austrocknen geschützt und/oder gereinigt werden.
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Bevorzugt ist zumindest ein erstes Arretierelement angeordnet, beispielsweise zumindest ein Druckanschlag. Mittels des zumindest einen ersten Arretierelements ist bevorzugt der zumindest eine Druckkopf 212 in seiner Druckposition feststellbar, beispielsweise indem der zumindest eine Positionierantrieb 226, insbesondere Pneumatikzylinder 226, den zumindest einen Druckkopf 212 und/oder den den zumindest einen Druckkopf 212 aufweisenden Düsenbalken 213 gegen den zumindest einen Druckanschlag zieht und/oder presst. Somit ist sichergestellt, dass die Druckposition reproduzierbar und präzise festgelegt ist.
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Bevorzugt ist zumindest ein zweites Arretierelement angeordnet, beispielsweise zumindest ein Wartungsanschlag. Mittels des zumindest einen Arretierelements ist bevorzugt der zumindest eine Druckkopf 212 in seiner Wartungsposition feststellbar, beispielsweise indem der zumindest eine Positionierantrieb 226, insbesondere Pneumatikzylinder 226, den zumindest einen Druckkopf 212 und/oder den den zumindest einen Druckkopf 212 aufweisenden Düsenbalken 213 gegen den zumindest einen Wartungsanschlag zieht und/oder presst. Somit ist sichergestellt, dass die Wartungsposition reproduzierbar und präzise festgelegt ist.
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Zumindest ein Arretierelement, bevorzugt zumindest ein Wartungsanschlag ist bevorzugt bewegbar ausgebildet, um Bewegungen zwischen Extrempositionen eines Stellwegs des zumindest einen Druckkopfs 212 und/oder des zumindest einen Düsenbalkens 213, insbesondere zwischen Druckposition und Montageposition zu ermöglichen. Bevorzugt ist zumindest eine bevorzugt als Reinigungsvorrichtung 222 ausgebildete Wartungsvorrichtung 222 als zumindest ein bewegbarer Anschlag, insbesondere als Wartungsanschlag ausgebildet.
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In der zumindest einen Wartungsposition ist bevorzugt zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 zumindest einer Düse des zumindest einen Druckkopfs 212; 412 zugeordnet und/oder zuordenbar und ist weiter bevorzugt die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 zumindest einer Düse des zumindest einen Druckkopfs 212; 412 zumindest teilweise bezüglich einer jeweiligen Ausstoßrichtung der zumindest einen Düse gegenüberliegend angeordnet und/oder anordenbar.
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Bevorzugt unterscheiden sich eine Lage dieser jeweiligen zumindest einen Düse bei in der zumindest einen Druckposition angeordnetem Druckkopf 212 und eine Lage dieser jeweiligen zumindest einen Düse bei in der zumindest einen Wartungsposition und/oder Montageposition angeordneten Druckkopf 212 auf die durch die Rotationsachse 207; 407 des zumindest einen, bevorzugt als Zentralzylinder 201 ausgebildeten Bedruckstoffleitelements 201; 401 festgelegte axiale Richtung A bezogen um höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchsten 20 % und noch weiter bevorzugt höchstens 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % einer in der axialen Richtung A gemessenen Breite eines Arbeitsbereichs eines den zumindest einen Druckkopf 212; 412 aufweisenden Düsenbalkens 213 und/oder höchstens 50 % und weiter bevorzugt höchstens 20 % und noch weiter bevorzugt höchstens 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % der durch eine maximale mit der Druckmaschine 01 verarbeitbare Bedruckstoffbreite festgelegten Arbeitsbreite der Druckmaschine 01. In einer alternativen Ausführungsform wird der zumindest eine Druckkopf 212 dafür zumindest parallel zu der axialen Richtung A bewegt und unterscheiden sich die Lage dieser jeweiligen zumindest einen Düse bei in der zumindest einen Druckposition angeordnetem Druckkopf 212 und die Lage dieser jeweiligen zumindest einen Düse bei in der zumindest einen Wartungsposition und/oder Montageposition angeordneten Druckkopf 212 auf die durch die Rotationsachse 207; 407 des zumindest einen, bevorzugt als Zentralzylinder 201 ausgebildeten Bedruckstoffleitelements 201; 401 festgelegte axiale Richtung A bezogen um zumindest 100 % der in der axialen Richtung A gemessenen Breite des Arbeitsbereichs des den zumindest einen Druckkopf 212; 412 aufweisenden Düsenbalkens 213 und/oder zumindest 100 % der durch eine maximale mit der Druckmaschine 01 verarbeitbare Bedruckstoffbreite festgelegten Arbeitsbreite der Druckmaschine 01.
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Bevorzugt ist bei in der zumindest einen Wartungsposition angeordnetem Druckkopf 212 zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 zwischen zumindest einer Düse des zumindest einen Druckkopfs 212; 412 und einem dieser zumindest einen Düse nächsten Bereich des für den Bedruckstoff 02 vorgesehenen Transportwegs anordenbar und/oder angeordnet und/oder ist bei in der zumindest einen Wartungsposition angeordnetem Druckkopf 212 zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 zwischen zumindest einer Düse des zumindest einen Druckkopfs 212 und einem dieser zumindest einen Düse nächsten Bereich eines Übertragungskörpers anordenbar und/oder angeordnet.
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Die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 weist bevorzugt in jeder Raumrichtung eine Ausdehnung auf, die größer ist als 10 cm, weiter bevorzugt größer als 15 cm. Bevorzugt weist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 in der axialen Richtung A eine Ausdehnung auf, die zumindest so groß ist, wie der Arbeitsbereich des zumindest einen Düsenbalkens 213 in der axialen Richtung A. Bevorzugt weist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 in einer Transportrichtung des Bedruckstoffs 02 eine Ausdehnung auf, die zumindest so groß ist, wie der Arbeitsbereich des zumindest einen Düsenbalkens 213 in der Transportrichtung des Bedruckstoffs 02. Dadurch können bevorzugt sämtliche Düsen sämtlicher Druckköpfe 212 des zumindest einen Düsenbalkens 213 in einem Vorgang gereinigt werden. In einer alternativen Ausführungsform weist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 in der Transportrichtung des Bedruckstoffs 02 eine Ausdehnung auf, die zumindest so groß ist, wie sämtliche Arbeitsbereiche aller Düsenbalkens 213 des Druckwerks 211 in der Transportrichtung des Bedruckstoffs 02 zusammengenommen. Dadurch können dann sämtliche Düsen sämtlicher Druckköpfe 212 des zumindest einen Druckwerks 211 in einem Vorgang gereinigt werden.
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Der zumindest eine Düsenbalken 213 ist bevorzugt vollkommen unabhängig von solchen Bestandteilen der Druckmaschine 01 bewegbar, die die Bedruckstoffbahn 02 berührend und/oder den vorgesehenen Transportweg des Bedruckstoffs 02 tangierend angeordnet sind. Somit kann eine Reinigung und/oder Wartung vorgenommen werden, ohne die Bedruckstoffbahn 02 zu beeinflussen und insbesondere ohne die Bedruckstoffbahn 02 aus der Druckmaschine 01 entfernen zu müssen.
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Bevorzugt ist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 zumindest orthogonal zu der axialen Richtung A bewegbar. Bevorzugt ist ein Bereitstellungsweg der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 durch zumindest eine Zuführeinrichtung 223 festgelegt. Bevorzugt ist die zumindest eine Zuführeinrichtung 223 als zumindest ein Führungssystem 223 ausgebildet. Bevorzugt ist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 entlang des zumindest einen Bereitstellungswegs zwischen zumindest einer Parkposition und zumindest einer Einsatzposition bewegbar angeordnet. Bevorzugt weist der weiter bevorzugt durch die zumindest eine Zuführeinrichtung 223 festgelegte Bereitstellungsweg der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 keine Komponente in der axialen Richtung A auf, die größer ist als höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 20 %, noch weiter bevorzugt höchstens 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % der in der axialen Richtung A gemessenen Breite des Arbeitsbereichs des den zumindest einen Druckkopf 212 aufweisenden Düsenbalkens 213 und/oder höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 20 %, noch weiter bevorzugt höchstens 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % der durch die maximale mit der Druckmaschine 01 verarbeitbare Bedruckstoffbreite festgelegten Arbeitsbreite der Druckmaschine 01. Bevorzugt beträgt eine Strecke der axialen Bewegung der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 20 %, noch weiter bevorzugt höchstens 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % der in der axialen Richtung A gemessenen Breite des Arbeitsbereichs des den zumindest einen Druckkopf 212; 412 aufweisenden Düsenbalkens 213 und/oder höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 20 %, noch weiter bevorzugt höchstens 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % der durch die maximale mit der Druckmaschine 01 verarbeitbare Bedruckstoffbreite festgelegten Arbeitsbreite der Druckmaschine 01. Weiter bevorzugt ist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 ausschließlich orthogonal zu der axialen Richtung A bewegbar. In einer alternativen Ausführungsform ist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 in der axialen Richtung entlang des zumindest einen Bereitstellungswegs zwischen der zumindest einen Parkposition und der zumindest einen Einsatzposition bewegbar angeordnet.
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Bevorzugt unterscheidet eine auf die axiale Richtung A bezogene vorgesehene Lage der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 in deren Parkposition sich von einer auf die axiale Richtung A bezogene vorgesehene Lage der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 in deren Einsatzposition um höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 20 %, noch weiter bevorzugt höchstens 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % einer in der axialen Richtung A gemessenen Breite eines Arbeitsbereichs eines den zumindest einen Druckkopf 212 aufweisenden Düsenbalkens 213 und/oder höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 20 %, noch weiter bevorzugt höchstens 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % einer durch eine maximale mit der Druckmaschine 01 verarbeitbare Bedruckstoffbreite festgelegten Arbeitsbreite der Druckmaschine 01.
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Bevorzugt weist die zumindest eine Zuführeinrichtung 223 zumindest einen Zuführantrieb 229 und/oder zumindest ein Zugmittel 228 und/oder Schubmittel 228 auf. In einer Ausführungsform ist der zumindest eine Zuführantrieb 229 ortsfest an einem Gestell 331 der zumindest einen Druckeinheit 200; 400 angeordnet und ist das zumindest eine Zugmittel 228 und/oder Schubmittel 228 mit der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 verbunden und relativ zu dem Gestell 231 der zumindest einen Druckeinheit 200; 400 bewegbar ausgebildet, beispielsweise als Kette 228. In einer alternativen Ausführungsform ist der zumindest eine Zuführantrieb 229 insbesondere zusammen mit der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 bewegbar angeordnet und ist das zumindest eine Zugmittel 228 und/oder Schubmittel 228 ortsfest angeordnet und beispielsweise als zumindest eine Schiene 228 und/oder Zahnstange 228 ausgebildet. Bevorzugt weist der zumindest eine Zuführantrieb 229 zumindest einen Schrittmotor auf.
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Bevorzugt ist dem zumindest einen Druckkopf 212 und weiter bevorzugt jedem Druckkopf 212 eine eindeutige Wartungsposition zugeordnet. Wenn die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 in ihrer Einsatzposition angeordnet ist, dient sie bevorzugt als Arretierelement, beispielsweise in Form zumindest eines Wartungsanschlags. Der den entsprechenden Druckkopf 212 aufweisende Düsenbalken 213 wird bei in seiner Wartungsposition angeordnetem Druckkopf 212 bevorzugt durch Beaufschlagung mit einer Kraft mittels des zumindest einen Positionierantriebs 226 und/oder durch die Schwerkraft, insbesondere bei ausgeschaltetem Positionierantrieb 226 gegen die Reinigungsvorrichtung gezogen und/oder gepresst. Dadurch ist die Wartungsposition eindeutig festgelegt. Auf die Weise genügen ein Positionierantrieb 226 und ein Zuführantrieb 229, um die Druckköpfe 212 reproduzierbar und präzise in ihren Druckpositionen, Wartungspositionen und Montagepositionen anordnen zu können.
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Bevorzugt ist jeder Wartungsposition zumindest eines Druckkopfs 212 eine eindeutige Einsatzposition zumindest einer Reinigungsvorrichtung 222 zugeordnet. Bevorzugt ist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 als zumindest eine Schutzabdeckung 222 ausgebildet, weiter bevorzugt mittels der zusammen mit dem zumindest einen Druckkopf 212; 412 ein abgeschlossenes Volumen begrenzbar ist. Bevorzugt sind für insgesamt vier Düsenbalken 213 einer Druckeinheit 200; 400 insgesamt vier Reinigungsvorrichtungen 222 angeordnet, die jeweils über zumindest einen als Schutzabdeckung dienenden und/oder einsetzbaren Bereich verfügen, der jeweils auch als Reinigungsbereich dient.
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Bevorzugt ist bei in der Druckposition angeordnetem zumindest einem Druckkopf 212 zumindest eine Düse dieses zumindest einen Druckkopfs 212 unterhalb des Bereitstellungswegs angeordnet ist, entlang dem die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 bevorzugt mittels der zumindest einen Zuführeinrichtung 223 bevorzugt zwischen der zumindest einen Parkposition und der zumindest einen Einsatzposition bewegbar angeordnet ist. Bevorzugt ist bei in der Ruheposition angeordnetem zumindest einem Druckkopf 212 diese zumindest eine Düse oberhalb dieses Bereitstellungswegs angeordnet.
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Ein Stellweg zumindest eines Druckkopfes 212 ist bevorzugt ein beispielsweise vorgegebener Weg, entlang dem der zumindest eine Druckkopf 212 bewegbar ist, insbesondere um den zumindest einen Druckkopf 212 zwischen seiner Druckposition und seiner Ruheposition, beispielsweise Wartungsposition und/oder Montageposition zu bewegen. Bevorzugt weist der Stellweg des zumindest einen Druckkopfs 212 keine Komponente in der axialen Richtung A auf, die größer ist als höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 20 %, noch weiter bevorzugt 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % der in der axialen Richtung A gemessenen Breite des Arbeitsbereichs des den zumindest einen Druckkopf 212 aufweisenden Düsenbalkens 213 und/oder höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 20 %, noch weiter bevorzugt höchstens 10 % und noch weiter bevorzugt höchstens 2 % der durch die maximale mit der Druckmaschine 01 verarbeitbare Bedruckstoffbreite festgelegten Arbeitsbreite der Druckmaschine 01.
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Zur Reinigung der zumindest einen Düsenfläche des zumindest einen Druckkopfs 212 ist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 vorgesehen. Die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 weist bevorzugt zumindest ein Reinigungsmodul 150 und bevorzugt zumindest eine Auffangeinrichtung 161, insbesondere Auffangwanne 161 auf. Bevorzugt ist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 relativ zu der zumindest einen Auffangwanne 161 bewegbar angeordnet. Bevorzugt ist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 als Ganzes relativ zu dem zumindest einen Druckkopf 212 bewegbar angeordnet, insbesondere während die Reinigungsvorrichtung 222 in der Wartungsposition angeordnet ist und bleibt. Bevorzugt ist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 also insbesondere zumindest ein Reinigungsmodul 150 zum Reinigen der zumindest einen Düsenfläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212. Das zumindest eine Reinigungsmodul 150 ist bevorzugt dauerhaft als Bestandteil des ersten Druckwerks 211 und/oder zumindest eines zweiten Druckwerks 411 ausgebildet. Das zumindest eine Druckwerk 211; 411 weist zumindest einen Druckkopf 212; 412 und die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 mit dem zumindest einen Reinigungsmodul 150 auf.
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Das zumindest eine Reinigungsmodul 150 weist bevorzugt zumindest ein Kontaktelement 151 auf, das mittels zumindest eines Anstellantriebs 152 insbesondere aus zumindest einer beabstandeten ersten relativen Lage mit der zumindest einen Düsenfläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212; 412 in Kontakt bringbar ist, insbesondere in eine kontaktierende zweite relative Lage. Das zumindest eine Kontaktelement 151 ist bevorzugt als zumindest ein Wischer 151 oder Abzieher 151 ausgebildet, beispielsweise als zumindest ein Wischerblatt 151. Ein Wischer 151 oder Abzieher 151 ist dabei ein Bauteil, das dazu dient, durch eine einen Kontakt zwischen diesem Bauteil und einer Oberfläche aufrecht erhaltende Bewegung Material von dieser Oberfläche zu entfernen, beispielsweise durch Wegschieben und/oder Abziehen und/oder Aufsaugen. Ein Wischerblatt 151 erstreckt sich bevorzugt in zumindest einer Richtung über eine Länge von mehreren Zentimetern, beispielsweise 20 mm (zwanzig Millimeter) bis 30 mm (dreißig Millimeter) und weiter bevorzugt über eine gesamte Ausdehnung der durch das jeweilige Wischerblatt 151 zu reinigenden Fläche 232 in dieser Richtung.
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Bevorzugt ist das zumindest eine Kontaktelement 151 derart angeordnet, dass es mit der zumindest einen Düsenfläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212 in und außer Kontakt gebracht werden kann. Dies geschieht bevorzugt mittels des zumindest einen Anstellantriebs 152 und/oder in und/oder entgegen einer Anstellrichtung E. Die Anstellrichtung E ist bevorzugt eine Richtung, in und/oder entgegen der der zumindest eine Anstellantrieb 152 eine Kraft auszuüben fähig ist und/oder in und/oder entgegen der das zumindest eine Kontaktelement 151 bewegbar angeordnet ist. Insbesondere ist das zumindest eine Kontaktelement 151 mittels des zumindest einen Anstellantriebs 152 in und/oder entgegen der Anstellrichtung E bewegbar. Eine vertikale Komponente der jeweiligen Anstellrichtung E ist bevorzugt größer als eine gegebenenfalls vorhandene horizontale Komponente der jeweiligen Anstellrichtung E. Bevorzugt weicht die jeweilige Anstellrichtung E um weniger als 45°, weiter bevorzugt weniger als 30° und noch weiter bevorzugt weniger als 20° von einer vertikalen Richtung ab. Bezüglich einer Bewegbarkeit in und/oder entgegen einer bestimmten Richtung, beispielsweise der Anstellrichtung E sei angemerkt, dass die durch das Wort „und“ definierte Variante zumindest in solchen Fällen zutreffend ist, in denen sich das entsprechende Bauteil in keiner Endlage seines möglichen Anstellwegs befindet. Insbesondere ist möglich, dass Endlagen oder Mittenlagen Bewegungen in einer oder zwei Richtungen erlauben oder dass eine Vorspannung in einer Richtung vorliegen kann und ein entsprechender Antrieb in der anderen Richtung wirkt oder eben keine Vorspannung vorliegt, sondern zumindest ein Zweiwegeantrieb.
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Bevorzugt weist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 zumindest einen Hebelkörper 153 auf und weiter bevorzugt genau einen Hebelkörper 153 je Anstellantrieb 152 und/oder genau ein Hebelkörper 153 je Kontaktelement 151. Der zumindest eine Anstellantrieb 152 wirkt bevorzugt nicht direkt mit dem zumindest einen Kontaktelement 151 zusammen, sondern indirekt über den zumindest einen Hebelkörper 153. Der zumindest eine Hebelkörper 153 wird bevorzugt auch als Wischerträger 153 bezeichnet. Bevorzugt ist der zumindest eine Hebelkörper 153 bezüglich der Anstellrichtung E zwischen dem zumindest einen Druckkopf 212 und dem zumindest einen Anstellantrieb 152 angeordnet. Bevorzugt ist das zumindest eine Kontaktelement 151 an einer ersten Stelle des zumindest einen Hebelkörpers 153 an diesem zumindest einen Hebelkörper 153 angeordnet, weiter bevorzugt befestigt. Bevorzugt ist der zumindest eine Hebelkörper 153 an einer zweiten Stelle dieses zumindest einen Hebelkörpers 153 an zumindest einem Träger 154 des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 gelagert. Wenn im Vorangegangenen und im Folgenden von zumindest einem Träger 154 die Rede ist, so ist damit auch eine Baugruppe von starr relativ zueinander angeordneten Trägerelementen gemeint, die zusammen den zumindest einen Träger 154 bilden. Bevorzugt steht der zumindest eine Anstellantrieb 152 zumindest zeitweise an einer dritten Stelle des zumindest einen Hebelkörpers 153 mit diesem zumindest einen Hebelkörper 153 in Kontakt und/oder ist der zumindest eine Anstellantrieb 152 zumindest zeitweise an der dritten Stelle des zumindest einen Hebelkörpers 153 mit diesem zumindest einen Hebelkörper 153 in Kontakt bringbar. Bevorzugt ist die dritte Stelle entlang des zumindest einen Hebelkörpers 153 zwischen der ersten Stelle und der zweiten Stelle angeordnet. Insbesondere entsteht also ein Kontakt zwischen Anstellantrieb 152 und Hebelkörper 153 zwischen der Verbindung des zumindest einen Hebelkörpers 153 mit dem zumindest einen Kontaktelement 151 einerseits und der Verbindung des zumindest einen Hebelkörpers 153 mit dem zumindest einen Träger 154 andererseits.
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Der zumindest eine Hebelkörper 153 besteht bevorzugt aus zumindest einem elastischen Material. Insbesondere ist der zumindest eine Hebelkörper 153 bevorzugt reversibel verformbar und weist der zumindest eine Hebelkörper 153 bevorzugt eine eigene Rückstellkraft auf. Bevorzugt ist der zumindest eine Hebelkörper 153 als zumindest ein Federblech 153 ausgebildet. Beispielsweise ist eine Abmessung des zumindest einen Hebelkörpers 153 in der Anstellrichtung E geringer ist als jede Abmessung des zumindest einen Hebelkörpers 153 in jeder zu der Anstellrichtung E orthogonalen Richtung. Bevorzugt ist bezogen auf eine von der ersten Stelle zu der zweiten Stelle weisende Richtung die dritte Stelle zwischen der ersten Stelle und der zweiten Stelle angeordnet.
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Bevorzugt ist zumindest ein Bestandteil des zumindest einen Anstellantriebs 152, beispielsweise ein Gehäuse und/oder ein Zylinder ortsfest relativ zu dem zumindest einen Träger 154 angeordnet. Weiter bevorzugt ist zumindest ein anderer Bestandteil des zumindest einen Anstellantriebs 152 bewegbar relativ zu dem zumindest einen Träger 154 angeordnet, beispielweise zumindest ein Läufer und/oder zumindest ein Rotor und/oder zumindest ein Kolben.
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Der zumindest eine Anstellantrieb 152 ist bevorzugt als zumindest ein linearer Antrieb 152 ausgebildet, beispielsweise als zumindest ein Zylinder 152 mit zumindest einem Zylinderkolben, insbesondere als zumindest ein Fluidzylinder 152, beispielsweise als zumindest ein Hydraulikzylinder 152 und bevorzugt als zumindest ein Pneumatikzylinder 152. Alternativ oder zusätzlich kommen auch andere Antriebe in Frage, beispielweise zumindest ein elektrischer und/oder magnetischer Linearantriebe und/oder zumindest eine Nockenwelle. Unter einem Zylinder ist in diesem Zusammenhang ein Hohlkörper zu verstehen, in dem ein Kolben bewegbar angeordnet ist, unabhängig davon ob es sich um eine Form mit kreisförmigem Querschnitt handelt oder nicht. Es kommen einfach wirkende Anstellantriebe mit Vorspannung oder zweifach, also in entgegengesetzte Richtungen wirkende Antriebe in Betracht, insbesondere einfach wirkender Zylinder oder zweifach wirkende Zylinder.
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Beispielsweise ist der zumindest eine Hebelkörper 153 als Rückstellelement 153 ausgebildet, das bevorzugt zumindest bei aktiviertem Anstellantrieb 152 eine entgegen der Anstellrichtung E wirkende Kraft auf den zumindest einen Anstellantrieb 152 ausübend angeordnet ist. Bevorzugt sind der zumindest eine Anstellantrieb 152 und der zumindest eine Hebelkörper 153 zumindest zeitweise voneinander beabstandet angeordnet und/oder anordenbar. Beispielsweise schränkt der zumindest eine Anstellantrieb 152 den zumindest einen Hebelkörper 153 nur entgegen der Anstellrichtung E in dessen Bewegungsfreiheit ein. Insbesondere ist der zumindest eine Hebelkörper 153 in zumindest einer Richtung, insbesondere der Anstellrichtung E relativ zu jedem Teil des Anstellantriebs 152 bewegbar. Bevorzugt ist also bei deaktiviertem Anstellantrieb ein geringer Anstand zwischen Anstellantrieb 152 und Hebelkörper 153 vorhanden.
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Bevorzugt ist zusätzlich zu dem zumindest einen Anstellantrieb 152 und dem zumindest einen Hebelkörper 153 zumindest ein zumindest zeitweise mit dem zumindest einen Hebelkörper 153 und/oder dem zumindest einen Kontaktelement 151 in Kontakt stehendes Führungselement 156 angeordnet, durch das die Anstellrichtung E eines Anstellwegs des zumindest einen Kontaktelements 151 vorgegeben ist. Bevorzugt steht das zumindest eine Führungselement 156 an zumindest einer vierten Stelle zumindest zeitweise mit dem zumindest einen Hebelkörper 153 und/oder dem zumindest einen Kontaktelement 151 in Kontakt und ist die zumindest eine vierte Stelle der ersten Stelle näher ist, als der zweiten Stelle und weiter bevorzugt auch näher als der dritten Stelle. Weiter bevorzugt ist die erste Stelle zwischen der dritten Stelle und der vierten Stelle angeordnet. Das zumindest eine Führungselement 156 ist beispielsweise als zumindest eine Schraube 156 ausgebildet, die an dem zumindest einen Träger 154 angeordnet ist und durch eine Ausnehmung des zumindest einen Hebelkörpers 153 und/oder des zumindest einen Kontaktelements 151 verläuft.
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In einer Ausführungsform einer Verbindung ist der zumindest eine Hebelkörper 153 an der zweiten Stelle in zumindest einer Ausgleichrichtung F bewegbar mit dem zumindest einen Träger 154 verbunden und an dem zumindest einen Träger 154 gelagert. Beispielsweise weist diese Ausgleichrichtung F zumindest eine Komponente auf, die orthogonal zu der Anstellrichtung E orientiert ist. Dadurch kann dasjenige Ende des zumindest einen Hebelkörpers 153, an dem das zumindest eine Kontaktelement 151 angeordnet ist, nahezu oder vollständig linear bewegt werden, beispielsweise auch, falls wegen großer Anstellwege des zumindest einen Kontaktelements 151 ansonsten wegen einer Schwenkbewegung ein Verkeilen in dem zumindest einen Führungselement 156 zu befürchten wäre. Beispielsweise weist der zumindest eine Hebelkörper 153 zumindest ein länglich geformtes Loch auf, das mit zumindest einer an dem zumindest einen Träger 154 angeordneten Schraube entsprechend zusammenwirkt. Bevorzugt ist jedoch der Anstellweg des zumindest einen Kontaktelements 151 so kurz, dass derartige Probleme nicht auftreten, sondern die Bewegung des zumindest einen Kontaktelements 151 im Wesentlichen oder zumindest annähernd linear verläuft. Bevorzugt weist der durch den zumindest einen Anstellantrieb 152 realisierbare Anstellweg des zumindest einen Kotaktelements 151 eine Länge von 2 mm bis 3mm auf. Weiter bevorzugt wird dieser Anstellweg jedoch während eines Reinigungsvorgangs der zumindest einen Düsenfläche 232 nicht vollständig ausgenutzt, weil zuvor bereits ein Kontakt zwischen Düsenfläche 232 und Kontaktelement 151 auftritt. In einer alternativen Ausführungsform ist der zumindest eine Hebelkörper 153 an der zweiten Stelle fest mit dem zumindest einen Träger 154 verbunden, insbesondere ist dann der zumindest Hebelkörper 153 ist an einem Ende starr relativ zu zumindest einem Bestandteil des zumindest einen Anstellantriebs 152 angeordnet.
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Beispielsweise nach einem Anstellen des zumindest einen Kontaktelements 151 an die zumindest eine Düsenfläche 232 erfolgt bevorzugt eine Wischbewegung oder Abziehbewegung. Zu diesem Zweck ist bevorzugt zumindest ein Reinigungsantrieb 157 und zumindest eine Reinigungsführung 168 angeordnet. Bevorzugt sind das zumindest eine Kontaktelement 151 und der zumindest eine Druckkopf 212 insbesondere mittels des zumindest einen Reinigungsantriebs 157 in und/oder entgegen einer Reinigungsrichtung G relativ zueinander bewegbar angeordnet. Bevorzugt sind der zumindest eine Träger 154 und der zumindest eine Druckkopf 212; 412 insbesondere mittels des zumindest einen Reinigungsantriebs 157 in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G relativ zueinander bewegbar angeordnet, insbesondere für eine Reinigung der zumindest einen Düsenfläche 232. Eine derartige Relativbewegung wird bevorzugt dadurch ermöglicht, dass das zumindest eine Reinigungsmodul 150 mit dem zumindest einen Träger 154 mittels des zumindest einen Reinigungsantriebs 157 in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G bewegbar angeordnet ist. Bevorzugt ist der zumindest eine Reinigungsantrieb 157 als zumindest ein Bandantrieb 157 ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich ist der zumindest eine Reinigungsantrieb als zumindest ein Spindelantrieb 157 ausgebildet. Bevorzugt weist der zumindest eine Reinigungsantrieb 157 zumindest einen Servomotor auf. Die Reinigungsrichtung G ist bevorzugt parallel zu der zumindest einen Düsenfläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212 orientiert. Bevorzugt ist die Reinigungsrichtung G orthogonal zu einer für den Bedruckstoff 02 vorgesehenen Transportrichtung B orientiert. Bevorzugt ist die Reinigungsrichtung G parallel zu der axialen Richtung A orientiert. Bevorzugt weicht die Reinigungsrichtung von einer horizontalen Richtung um höchstens 30° ab und weiter bevorzugt ist die Reinigungsrichtung G horizontal ausgerichtet.
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Insbesondere um mehrere Düsenflächen 232 des zumindest einen Druckkopfs 212 und bevorzugt mehrere Düsenflächen 232 benachbarter Druckköpfe 212 gleichzeitig reinigen zu können, weist die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 bevorzugt eine Mehrzahl von Reinigungsmodulen 150 auf. Weiter bevorzugt weist zusätzlich oder alternativ zumindest ein Reinigungsmodul 150 oder jedes Reinigungsmodul 150 bevorzugt eine Mehrzahl von Kontaktelementen 151 auf, denen weiter bevorzugt jeweils ein eigener Anstellantrieb 152 und/oder ein eigener Hebelkörper 153 zugeordnet ist. Beispielsweise weist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 in der für den Bedruckstoff 02 vorgesehenen Transportrichtung B mehrere Kontaktelemente 151 hintereinander auf, die zusätzlich in der axialen Richtung A und/oder der Reinigungsrichtung G teilweise zueinander versetzt angeordnet sind, beispielsweise aus Platzgründen und/oder weil die Druckköpfe 212 selbst entsprechend versetzt angeordnet sind. Bevorzugt entspricht eine Gesamtzahl von Kontaktelementen 151 des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 einer Gesamtzahl von in der für den Bedruckstoff 02 vorgesehenen Transportrichtung B hintereinander angeordneten Druckköpfe 212 oder Reihen von Druckköpfen 212.
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Eine Mehrzahl von in der axialen Richtung A und/oder der Reinigungsrichtung G hintereinander angeordneten Druckköpfen 212 wird bevorzugt mittels eines gemeinsamen Kontaktelements 151 gereinigt. Je nachdem, ob auf die Anstellrichtung E bezogen die Düsenflächen 232 dieser hintereinander angeordneten Druckköpfe 212 die dem zumindest einen Reinigungsmodul 150 und insbesondere dem jeweiligen Kontaktelement 151 nächsten Bauteile der Druckköpfe 212 sind oder nicht, kann der Anstellantrieb 152 für mehrere Druckköpfe 212 in einer gleichen Lage belassen werden oder ist es notwendig, beim Bewegen des jeweiligen Kontaktelements 151 von einer Düsenfläche 232 zur nächsten zusätzlich das Kontaktelement 151 aktiv von der einen Düsenfläche 232 abzustellen und im Anschluss an die nächste Düsenfläche 232 anzustellen. Deshalb ist bevorzugt bei jedem Druckkopf 212 die Düsenfläche 232 das Bauteil des jeweiligen Druckkopfs 212, das dem zumindest einen Reinigungsmodul 150 und bevorzugt im Druckbetrieb dem Bedruckstoff 02 am nächsten angeordnet ist.
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Üblicherweise ist eine einzelne Aktivierung von Kontaktelementen 151 nicht notwendig, sondern ein Reinigungsvorgang betrifft meist alle Druckköpfe 212 des entsprechenden Druckwerks 211. Deshalb ist bevorzugt die Mehrzahl von Kontaktelementen 151 gemeinsam mit dem zumindest einen Träger 154 in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G bewegbar angeordnet, insbesondere relativ zu dem zumindest einen Druckkopf 212. Weiter bevorzugt ist die Mehrzahl von Anstellantrieben 152 über zumindest eine und bevorzugt genau eine gemeinsame Versorgungsleitung, insbesondere pneumatische Versorgungsleitung gleichzeitig aktivierbar. Alternativ ist aber auch denkbar, jedes Kontaktelement 151 einzeln anstellen zu können, beispielsweise indem jeder Anstellantrieb 152 einzeln aktivierbar ausgebildet ist. Unabhängig von der gemeinsamen oder getrennten Aktivierbarkeit der Anstellantriebe 152 weisen in einer zu der Reinigungsrichtung G orthogonalen Richtung benachbarte Anstellantriebe 152 bevorzugt Anstellrichtungen E auf, die sich um bevorzugt zumindest 2° und bevorzugt höchstens 10° voneinander unterscheiden. Dadurch sind die Anstellrichtungen E an die Ausrichtungen der Düsenflächen 232 benachbarter Druckköpfe 212 angepasst, wenn diese beispielsweise wie beschrieben um den Zentralzylinder 201 herum angeordnet sind.
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Die zumindest eine Auffangeinrichtung 161 weist bevorzugt zumindest einen Boden 176, zumindest eine Seitenwand 177 und bevorzugt zumindest ein, weiter bevorzugt zumindest zwei seitliche Schilde 178 auf. Die seitlichen Schilde 178 dienen bevorzugt einer Abschirmung von Bauteilen, die möglichst nicht mit Reinigungsmittel und/oder Beschichtungsmittel in Kontaktkommen sollen, beispielsweise des Reinigungsantriebs 157. Der zumindest eine Reinigungsantrieb 157 ist bevorzugt innerhalb der zumindest einen Auffangeinrichtung 161 angeordnet und dadurch beispielsweise gegen mechanische Beschädigungen geschützt. Bevorzugt weist die zumindest eine Auffangeinrichtung 161 in der Reinigungsrichtung G eine Abmessung auf, die größer ist als der Arbeitsbereich des zumindest einen Düsenbalkens 213. Dadurch ist insbesondere innerhalb der zumindest einen Auffangeinrichtung 161 genügend Platz für zumindest eine Instandhaltungsposition und/oder zumindest eine Grundposition des zumindest einen Reinigungsmoduls 150. In diesem Bereich ist bevorzugt eine die zumindest eine Auffangeinrichtung 161 nach oben begrenzende Abdeckung 173 angeordnet.
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Bevorzugt weist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 zumindest eine Möglichkeit auf, ein Reinigungsmittel auf die zumindest eine Düsenfläche zumindest eines Druckkopfs 212 aufzutragen und davon wieder zu entfernen. Alternativ oder bevorzugt zusätzlich neben dem zumindest einen Kontaktelement 151 ist zur Entfernung bevorzugt auch zumindest eine kontaktlose Variante vorgesehen. Bevorzugt weist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 zumindest eine insbesondere mit ihrer Abgabeöffnung 166 auf den zumindest einen Druckkopf 212 ausgerichtete und/oder ausrichtbare erste Abgabeeinrichtung 158 für Reinigungsmittel auf. Bevorzugt weist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 zumindest eine auf den zumindest einen Druckkopf 212; 412 ausgerichtete und/oder ausrichtbare Gasaustrittsdüse 159 auf. Die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung 158 ist bevorzugt als zumindest eine Sprühdüse 158 ausgebildet. Ein Sprühkegel der zumindest einen ersten Sprühdüse 158 weist beispielsweise einen Öffnungswinkel zwischen 80° und 60° und bevorzugt zwischen 100° und 140° auf. Bevorzugt ist zumindest eine erste Abgabeöffnung 166, insbesondere erste Sprühöffnung 166 der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 in einer Richtung mit zumindest einer Komponente auf die zumindest eine Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 zu weisend angeordnet. Das Reinigungsmittel ist bevorzugt als zumindest teilweise flüssiges Reinigungsmittel ausgebildet.
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Die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 ist bevorzugt als zumindest ein Gasmesser 159, insbesondere als zumindest ein Luftmesser 159 ausgebildet. Ein Gasmesser 159 ist bevorzugt eine Gasaustrittsdüse 159, deren Austrittsöffnung 162 oder Gesamtheit von Austrittsöffnungen 162 in einer als Längsrichtung der Austrittsöffnung 162 bezeichneten ersten Richtung wesentlich, beispielsweise zumindest um das Zehnfache, bevorzugt zumindest um das Fünfzigfache größer ist, als in einer zu der ersten Richtung orthogonalen, als Querrichtung der Austrittsöffnung 162 bezeichneten zweiten Richtung. Die zumindest eine Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 weist in ihrer Längsrichtung beispielsweise eine Abmessung von zumindest 2 cm (zwei Zentimetern), weiter bevorzugt zumindest 5 cm (fünf Zentimetern) und noch weiter bevorzugt zumindest 10 cm (zehn Zentimetern) auf. Die zumindest eine Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 weist in ihrer Querrichtung beispielsweise eine Abmessung von zwischen 0,01 mm und 1 mm, weiter bevorzugt zwischen 0,1 mm und 0,9 mm und noch weiter bevorzugt zwischen 0,5 mm und 0,8 mm auf. Durch das Gasmesser 159, insbesondere Luftmesser 159 wird ein Gasstrom, insbesondere Luftstrom erzeugt, der bevorzugt laminar ist und beispielsweise einer Klinge ähnelt. Der Gasstrom reicht im Wesentlichen unter Beibehaltung seiner Abmessungen orthogonal zur Strömungsrichtung beispielsweise noch bis in eine Entfernung von mehreren Zentimetern von der Austrittöffnung.
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Bevorzugt ist die zumindest eine Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 mit zumindest einer Zuleitung 174 verbunden. Ein Strömungsquerschnitt der zumindest einen Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 ist bevorzugt kleiner als ein Strömungsquerschnitt der Zuleitung 174. Beispielsweise wird ein Gas oder Gasgemisch, insbesondere Luft mittels zumindest eines Gebläses der zumindest einen Zuleitung 174 zugeführt. Dabei erzeugt das Gebläse in der Zuleitung 174 beispielsweise einen Druck von weniger als 6 bar. Bevorzugt ist zumindest eine insbesondere konvex gekrümmte Leitfläche 167 angeordnet, weiter bevorzugt in einer Austrittsrichtung direkt an die zumindest eine Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 anschließend. Bevorzugt weist eine geradlinige Verbindung eines der zumindest einen Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 zugewandten Endes der zumindest einen gekrümmten Leifläche 167 mit einem dieser zumindest einen Austrittsöffnung 162 abgewandten Ende dieser zumindest einen Leitfläche 167 in eine Richtung, die zumindest eine Komponente aufweist, die bezogen auf die Reinigungsrichtung G von dieser zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 zu der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 weist. Ein Abstand der zumindest einen Leitfläche 167 zu der zumindest einen Düsenfläche beträgt bevorzugt jederzeit zumindest 2 mm. Bevorzugt ist die zumindest eine Leitfläche 167 mehreren Düsenflächen 232 unterschiedlicher, nicht parallel zueinander ausgerichteter Druckkopfe 212 zugeordnet und daher variiert der Abstand von Druckkopf 212 zu Druckkopf 212.
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Durch diese zumindest eine gekrümmte Leitfläche 167 wird bevorzugt eine Umlenkung des austretenden Gasstroms an der zumindest einen gekrümmten Leitfläche 167 entlang bewirkt. Diese Umlenkung wird auch als Coanda-Effekt bezeichnet. Dadurch ist insbesondere eine Strömungsrichtung des Gasstroms entlang der zumindest einen Düsenfläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212; 412 realisierbar, weiter bevorzugt eine nahezu oder tatsächlich zu der zumindest einen Düsenfläche 232 parallele Strömungsrichtung des Gasstroms. Die zumindest eine Leitfläche 167 weist beispielsweise einen Krümmungsradius von bevorzugt zwischen 5 mm und 30 mm über einen Winkelbereich von bevorzugt zwischen 20° und 100° und weiter bevorzugt zwischen 85° und 95° auf. Dadurch kann ein entsprechender Gasstrom nahezu oder vollständig parallel zu dieser zumindest einen Düsenfläche 232 des Druckkopfs 212; 412 ausgerichtet sein und dabei besonders nahe an die zumindest eine Düsenfläche 232 des Druckkopfs 212; 412 herangeführt werden, insbesondere weil kein den Gasstrom ausrichtendes Bauteil zwischen dem Gasstrom und der zumindest einen Düsenfläche 232 des Druckkopfs 212; 412 notwendig ist. Ein der zumindest einen Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 zugewandtes Ende der zumindest einen Leitfläche 167 weist bevorzugt eine Tangentenfläche auf, deren Flächennormale einen Winkel von bevorzugt zwischen 70° und 110° mit einer Flächennormale der zumindest einen Düsenfläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212 aufweist. Ein der zumindest einen Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 abgewandtes Ende der zumindest einen Leitfläche 167 weist bevorzugt eine Tangentenfläche auf, deren Flächennormale einen Winkel von höchstens 20° mit der Flächennormale der zumindest einen Düsenfläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212; 412 aufweist.
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Eine effektive Austrittsrichtung der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 ist bevorzugt eine Richtung, in der der zumindest eine Gasstrom sich frei bewegt. Bei Anordnung der zumindest einen gekrümmten Leitfläche 167 ist diese effektive Austrittsrichtung die Richtung, in der der durch die zumindest eine Leitfläche 167 umgelenkte Gasstrom strömt, nachdem er die zumindest gekrümmte Leitfläche 167 in seiner Bewegungsrichtung gesehen verlassen hat. Ohne Anordnung der zumindest einen gekrümmten Leitfläche 167 ist die effektive Austrittsrichtung der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 eine Richtung, in die die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 mit Ihrer Austrittsöffnung 162 weist. Bevorzugt weist die effektive Austrittsrichtung mit zumindest einer Komponente parallel zu der zumindest einen Düsenfläche 232 und weiter bevorzugt mit einer geringeren Komponente auf den zumindest einen Druckkopf 212; 412 zu. Die Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 weist dagegen bevorzugt mit einer Komponente auf den zumindest einen Druckkopf 212; 412 zu, die größer ist, als eine Komponente, mit der sie parallel zu der zumindest einen Düsenfläche 232 ausgerichtet ist.
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Bevorzugt weist also das zumindest eine Druckwerk 211 zumindest einen Druckkopf 212 und zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 mit zumindest einem Reinigungsmodul 150 auf, wobei der zumindest eine Druckkopf 212 und das zumindest eine Reinigungsmodul 150 in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G relativ zueinander bewegbar angeordnet sind und wobei das zumindest eine Reinigungsmodul 150 die zumindest eine insbesondere mit ihrer Abgabeöffnung 166 in einer Richtung mit zumindest einer Komponente auf den zumindest einen Druckkopf 212; 412 ausgerichtete und/oder ausrichtbare erste Abgabeeinrichtung 158, insbesondere Sprühdüse 158 für bevorzugt zumindest teilweise flüssiges Reinigungsmittel und die zumindest eine insbesondere mit ihrer Austrittsöffnung 162 in einer Richtung mit zumindest einer Komponente auf den zumindest einen Druckkopf 212; 412 ausgerichtete und/oder ausrichtbare Gasaustrittsdüse 159 aufweist.
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Bevorzugt sind die zumindest eine erste Abgabeöffnung 166 der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 und die Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 zumindest in der Reinigungsrichtung G voneinander beabstandet angeordnet. Ein solcher Abstand beträgt bevorzugt zumindest 5 cm und weiter bevorzugt zumindest 10 cm und noch weiter bevorzugt zumindest 15 cm. Dadurch ist es möglich, das zumindest eine Kontaktelement 151 und/oder den zumindest einen Hebelkörper 153 und/oder den zumindest einen Anstellantrieb 152 zwischen der zumindest einen ersten Abgabeöffnung 166 der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 und der Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 anzuordnen. Bevorzugt ist zumindest das zumindest eine Kontaktelement 151 bezüglich der Reinigungsrichtung G zwischen der zumindest einen ersten Abgabeöffnung 166 der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 und der zumindest einen Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 angeordnet. Weiter bevorzugt ist der zumindest eine Hebelkörper 153 und/oder der zumindest eine Anstellantrieb 152 bezüglich der Reinigungsrichtung G zwischen der zumindest einen ersten Abgabeöffnung 166 der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 und der zumindest einen Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 angeordnet.
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Bevorzugt weist eine Austrittsrichtung der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 bezüglich der Reinigungsrichtung G eine Komponente auf, die auf das zumindest eine Kontaktelement 151 zu weist. Bevorzugt weist eine Austrittsrichtung der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 und/oder eine durch die zumindest eine gekrümmte Leitfläche 167 umgelenkte Strömungsrichtung von aus der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 ausströmendem Gas und/oder die effektive Austrittsrichtung der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 bezüglich der Reinigungsrichtung G eine Komponente auf, die auf das zumindest eine Kontaktelement 151 zu weist. Bevorzugt liegt das zumindest eine Kontaktelement 151 in einem Zielbereich der zumindest einen Abgabeeinrichtung 158 und/oder in einem Zielbereich der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159. Bevorzugt ist zumindest ein oberes Sprühschild 172 ortsfest relativ zu der zumindest einen Auffangeinrichtung 161 und/oder relativ zu dem zumindest einen Reinigungsmodul 150 angeordnet.
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Bevorzugt sind die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung 158 und/oder die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 einerseits und der zumindest eine Druckkopf 212 andererseits insbesondere mittels zumindest eine Antriebs, insbesondere mittels des zumindest einen Reinigungsantriebs 157 in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G relativ zueinander bewegbar angeordnet. Weiter bevorzugt sind die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung 158 und/oder die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 und/oder das zumindest eine Reinigungsmodul 150 relativ zu einem Gestell 231 des zumindest einen Druckwerks 211 und relativ zu dem zumindest einen Druckkopf 212 bewegbar angeordnet ist. Eine solche Relativbewegung ist bevorzugt durch eine absolute Bewegung des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 realisierbar.
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Bevorzugt sind die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung 158 und die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 an dem zumindest einen Träger 154 des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 angeordnet, weiter bevorzugt an dem gleichen Träger 154 wie der zumindest eine Anstellantrieb 152 und der zumindest eine Hebelkörper 153. Insbesondere sind bevorzugt der zumindest eine Hebelkörper 153 und/oder indirekt das zumindest eine Kontaktelement 151 und/oder die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung 158 und/oder die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 und/oder der zumindest einen Anstellantrieb 152 und/oder zumindest eine zweite Abgabeeinrichtung 163 und/oder zumindest ein unteres Sprühschild 169; 171 an dem zumindest einen und insbesondere an einem gemeinsamen Träger 154 angeordnet und einzeln oder bevorzugt gemeinsam in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G relativ zu dem zumindest einen Druckkopf 212 und relativ zu dem Gestell 231 des zumindest einen Druckwerks 211 bewegbar angeordnet, beispielsweise mittels des zumindest einen Reinigungsantriebs 157. Eine derartige Relativbewegung wird bevorzugt dadurch ermöglicht, dass der zumindest eine Träger 154 mittels des zumindest einen Reinigungsantriebs 157 in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G bewegbar angeordnet ist.
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Bevorzugt weist das zumindest eine Druckwerk 211 vier Reinigungsvorrichtungen 222 auf, die jeweils eine Auffangeinrichtung 161 und ein Reinigungsmodul 150 aufweisen, wobei jedes Reinigungsmodul 150 vier Kontaktelemente 151, vier Anstellantriebe 152, vier Hebelkörper 153, eine erste Abgabeeinrichtung 158, eine Gasaustrittsdüse 159 und zwei zweite Abgabeeinrichtungen 163 aufweist.
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Bevorzugt weist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 zumindest eine, beispielsweise als zweite Sprühdüse 163 ausgebildete zweite Abgabeeinrichtung 163 für insbesondere zumindest teilweise flüssiges Reinigungsmittel auf. Ein Sprühkegel der zumindest einen zweiten Sprühdüse 163 weist beispielsweise einen Öffnungswinkel zwischen 80° und 60° und bevorzugt zwischen 100° und 140° auf. Bevorzugt ist die zumindest eine zweite Abgabeeinrichtung 163 mit ihrer beispielsweise als zweite Sprühöffnung 164 ausgebildeten zweiten Abgabeöffnung 164 in einer Richtung mit zumindest einer von dem zumindest einen Druckkopf 212 weg weisenden Komponente ausgerichtet und/oder ausrichtbar angeordnet ist. Weiter bevorzugt ist die zumindest eine zweite Abgabeeinrichtung 163 mit ihrer zweiten Abgabeöffnung 164, insbesondere Sprühöffnung 164 beispielsweise zumindest teilweise von oben auf die zumindest eine Auffangeinrichtung 161, insbesondere Auffangwanne 161 weisend ausgerichtet und/oder ausrichtbar angeordnet ist. Bevorzugt ist die zumindest eine zweite Abgabeeinrichtung 163 relativ zu der zumindest einen Auffangeinrichtung 161 bewegbar angeordnet und/oder an dem zumindest einen Träger 154 angeordnet.
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Bevorzugt weist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 das zumindest eine untere Sprühschild 169; 171 und weiter bevorzugt zumindest ein erstes unteres Sprühschild 169 und zumindest ein zweites unteres Sprühschild 171 auf. Das zumindest eine untere Sprühschild 169; 171 dient bevorzugt dazu, einen Einwirkbereich der zumindest einen zweiten Abgabeeinrichtung 163 in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G zu begrenzen. Insbesondere dient bevorzugt das zumindest eine erste untere Sprühschild 169 dazu, den Einwirkbereich der zumindest einen zweiten Abgabeeinrichtung 163 in der Reinigungsrichtung G zu begrenzen und dient bevorzugt das zumindest eine zweite untere Sprühschild 171 dazu, den Einwirkbereich der zumindest einen zweiten Abgabeeinrichtung 163 entgegen der Reinigungsrichtung G zu begrenzen. Auf diese Weise werden andere Bestandteile des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 von aus der zweiten Abgabeeinrichtung 163 abgegebenem Reinigungsmittel und von im Zusammenhang damit von der zumindest einen Auffangeinrichtung 161 zurückprallendem Reinigungsmittel und/oder Beschichtungsmittel bevorzugt vollständig abgeschirmt. Bevorzugt ist das zumindest eine untere Sprühschild 169; 171 an dem zumindest einen Träger 154 des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 angeordnet und mit diesem gemeinsam bewegbar. Bevorzugt weist eine Ausstoßrichtung der zumindest einen zweiten Abgabeeinrichtung 163 zumindest eine vertikal nach unten weisende Komponente und zumindest eine horizontal entgegen oder bevorzugt in der Reinigungsrichtung G weisende Komponente auf. Beispielsweise ist die zumindest eine zweite Abgabeöffnung 164 bezüglich der Reinigungsrichtung G auf die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 zu ausgerichtet angeordnet.
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Bevorzugt ist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 beispielsweise innerhalb der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 relativ zu der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 und/oder dem zumindest einen Reinigungsmodul 150 bewegbar und in unterschiedlichen Positionen insbesondere relativ zu der zumindest einen Auffangeinrichtung 161 anordenbar. Bevorzugt ist eine dieser Positionen eine Grundposition. Bevorzugt ist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 zumindest während eines Druckbetriebs und/oder zumindest während das zumindest eine Reinigungsmodul 150 nicht verwendet wird in der Grundposition angeordnet. Bevorzugt ist zumindest eine dieser Positionen eine erste Arbeitsposition oder eine zweite Arbeitsposition, die sich jeweils beispielsweise dadurch auszeichnet, dass an dieser Position einzelne Bestandteile des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 aktiviert oder deaktiviert werden, beispielsweise die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung 158 und/oder die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 und/oder der zumindest einen Anstellantrieb 152 und/oder die zumindest eine zweite Abgabeeinrichtung 163. Bevorzugt ist zumindest eine solche Position zumindest eine Instandhaltungsposition. Die zumindest eine Instandhaltungsposition ist bevorzugt eine Position, in der zeitweise eine Reinigung des zumindest einen Kontaktelements 151 vorgenommen wird. Bevorzugt ist zumindest eine Instandhaltungsposition mit der Grundposition nahezu oder vollständig identisch.
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Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführung eines Verfahrens zur Reinigung der zumindest einen Düsenfläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212 des zumindest einen Druckwerks 211 beschrieben. Bevorzugt wird der zumindest eine Druckkopf 212 zunächst von einem Bedruckstoff 02 und/oder von einem Bedruckstoffleitelement 201 entfernt und/oder insbesondere mittels der zumindest einen Positioniervorrichtung 217; 218; 219; 221 aus zumindest einer Druckposition in zumindest einer Ruheposition, insbesondere Wartungsposition angeordnet, beispielsweise indem ein Abstand zwischen dem zumindest einen Druckkopf 212 und dem für den Bedruckstoff 02 vorgesehenen Transportweg vergrößert wird. Bevorzugt wird danach die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 entlang des Bereitstellungswegs bewegt und zwischen zumindest einer Düse des zumindest einen Druckkopfs 212 und einem dieser zumindest einen Düse nächsten Bereich des für den Bedruckstoff 02 vorgesehenen Transportwegs und/oder zwischen zumindest einer Düse des zumindest einen Druckkopfs 212 und einem dieser zumindest einen Düse nächsten Bereich eines Übertragungskörpers, insbesondere Zentralzylinders 201 angeordnet. Bevorzugt wird die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 dafür zumindest orthogonal zu der axialen Richtung A und/oder der Reinigungsrichtung G bewegt. Bevorzugt wird die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 dafür zumindest orthogonal zu der Anstellrichtung E bewegt. Bevorzugt wird die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 dafür zumindest parallel zu der für den Bedruckstoff 02 vorgesehenen Transportrichtung B bewegt. In einer alternativen Ausführungsform wird die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 dafür zumindest parallel zu der axialen Richtung A und/oder der Reinigungsrichtung G bewegt. Bevorzugt wird die zumindest eine Reinigungsvorrichtung 222 entlang des zumindest einen Bereitstellungswegs aus der zumindest einen Parkposition der Reinigungsvorrichtung 222 in die zumindest eine Einsatzposition der Reinigungsvorrichtung 222 bewegt.
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Im Anschluss wird in einer bevorzugten Ausführungsform der zumindest eine Druckkopf 212 relativ zu der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 bewegt. Dafür wird beispielsweise der zumindest eine Druckkopf 212 entgegen der Anstellrichtung E bewegt, insbesondere abgesenkt. Diese gegebenenfalls durchgeführte Bewegung ist bevorzugt von so geringem Ausmaß, dass die Position des zumindest einen Druckkopfs 212 danach weiterhin als die zumindest eine Ruheposition, insbesondere Wartungsposition gelten soll. Auf diese Weise kann beispielsweise eine Abdichtung eines Reinigungsraums erfolgen, der beispielsweise zumindest von dem zumindest einen Druckkopf 212 und der zumindest einen Auffangeinrichtung 161 begrenzt wird und bevorzugt luftdicht abgeschlossen ist.
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In einem bevorzugt danach durchgeführten Aktivierungsvorgang wird bevorzugt das zumindest eine Reinigungsmodul 150 innerhalb der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 aus seiner Grundposition in die erste Arbeitsposition bewegt, bevorzugt in der Reinigungsrichtung G. In der ersten Arbeitsposition wird bevorzugt ein Auftragungsvorgang gestartet.
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Bevorzugt wird in dem Auftragungsvorgang die zumindest eine an dem zumindest einen Träger 154 angeordnete erste Abgabeeinrichtung 158 des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 aktiviert, wodurch das zumindest teilweise flüssiges Reinigungsmittel mittels der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 auf die zumindest eine Düsenfläche 232 aufgetragen wird. Bevorzugt wird das zumindest eine Reinigungsmodul 150 dabei in der Reinigungsrichtung G bewegt. Dadurch wird auch die zumindest eine an dem zumindest einen Träger 154 angeordnete erste Abgabeeinrichtung 158 des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 in der Reinigungsrichtung G relativ zu dem zumindest einen Druckkopf 212 bewegt und wird dabei zumindest das zumindest teilweise flüssige Reinigungsmittel mittels der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 auf bevorzugt zumindest die Hälfte der und weiter bevorzugt auf die gesamte zumindest eine Düsenfläche 232 aufgetragen. Bevorzugt endet der Auftragungsvorgang, sobald das zumindest eine Reinigungsmodul die zweite Arbeitsposition erreicht hat.
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Bevorzugt wird danach in zumindest einem ersten Entfernungsvorgang das Reinigungsmittel und/oder gelöste Verschmutzungen, wie beispielsweise Beschichtungsmittelreste und/oder Bedruckstoffteile zumindest teilweise und bevorzugt vollständig wieder von der zumindest einen Düsenfläche 232 entfernt. Dazu wird bevorzugt die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 aktiviert. Es wird also bevorzugt damit begonnen Gas oder ein Gasgemisch aus der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 auszustoßen. Der Beginn dieses Ausstoßens erfolgt bevorzugt, während sich das zumindest eine Reinigungsmodul 150 in der zweiten Arbeitsposition befindet. Es ist auch möglich, das zumindest eine Reinigungsmodul 150 zunächst in oder entgegen der Reinigungsrichtung G an eine andere Position zu bewegen und dort mit dem Ausstoßen des Gases oder Gasgemischs zu beginnen. In dem ersten Entfernungsvorgang wird die zumindest eine an dem Träger 154 angeordnete Gasaustrittsdüse 159 in und/oder bevorzugt entgegen der Reinigungsrichtung G relativ zu dem zumindest einen Druckkopf 212; 412 bewegt. Dabei wird bevorzugt zur Entfernung zumindest des Reinigungsmittels und/oder der gelösten Verschmutzungen von der zumindest einen Düsenfläche 232 aus zumindest einer Austrittsöffnung 162 der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 zumindest ein Gas oder Gasgemisch in einer Richtung mit zumindest einer auf die zumindest eine Düsenfläche 232 des zumindest einen Druckkopfs 212; 412 gerichteten Komponente ausgestoßen und bevorzugt durch die zumindest eine Leitfläche 167 zumindest teilweise umgelenkt. Durch den Gasstrom wird das zumindest eine Reinigungsmittel und/oder die gelösten Verschmutzungen von der zumindest einen Düsenfläche 232 entfernt. Ein Teil des Reinigungsmittels kann beispielsweise verdunsten und abgesaugt werden. Das zumindest eine Reinigungsmittel und/oder die gelösten Verschmutzungen wird und/oder werden jedoch bevorzugt zumindest teilweise von dem Gasstrom mitgerissen und in die zumindest eine Auffangeinrichtung 161 befördert, wo es gesammelt wird und/oder bevorzugt zu einem Abfluss fließt. Der erste Entfernungsvorgang wird beispielsweise beendet, wenn sich das zumindest eine Reinigungsmodul 150 wieder in oder nahe der ersten Arbeitsposition befindet.
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Durch den Auftragungsvorgang und den ersten Entfernungsvorgang wird bevorzugt die zumindest eine Düsenfläche 232 von Verschmutzungen befreit, wobei durch die Richtung des Gasstroms bevorzugt weitgehend vermieden wird, Reinigungsmittel und/oder Schmutz und/oder Tinte von außen in die Düsen des zumindest einen Druckkopfs 212 zu transportieren.
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Bevorzugt erfolgt im Anschluss noch eine Reinigung zumindest von Düsen und/oder Düsenöffnung des zumindest einen Druckkopfs 212. Dazu wird bevorzugt zunächst in einem Austrittsvorgang ein Beschichtungsmittel, insbesondere Druckfarbe oder Tinte aus zumindest einer der zumindest einen Düsenfläche 232 zugeordneten Düse des zumindest einen Druckkopfs 212 abgegeben, weiter bevorzugt aus allen Düsen des zumindest einen Druckkopfs 212. Dieses Beschichtungsmittel drückt Schmutz und/oder Reinigungsmittel, das eventuell in die Düsen eingetreten sein könnte, nach außen. Auch möglicherweise angetrocknetes Beschichtungsmittel innerhalb der Düsen wird dabei bevorzugt nach außen gedrückt. Eine Menge von abgegebenem Beschichtungsmittel wird bevorzugt möglichst gering gehalten, beispielsweise indem nur so viel Beschichtungsmittel abgegebene wird, dass an sich jeder Düse ein nach außen gewölbter Tropfen ergibt, der sich jedoch nicht von selbst von der Düse löst. Sollte dennoch mehr Beschichtungsmittel abgegeben werden, so dass sich Tropfen ablösen, werden diese bevorzugt durch die Auffangeinrichtung 161 aufgefangen.
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Bevorzugt erfolgt danach ein zweiter Entfernungsvorgang, der auch Abziehvorgang genannt wird, um das abgegebene Beschichtungsmittel zu entfernen. Bevorzugt wird dazu zunächst der zumindest eine Anstellantrieb 152 aktiviert und/oder das zumindest eine insbesondere an dem zumindest einen Träger 154 befestigte Kontaktelement 151 zunächst mit der zumindest einen Düsenfläche 232 in Kontakt gebracht und danach mit der zumindest einen Düsenfläche 232 in Kontakt stehend relativ zu dem zumindest einen Druckkopf 212; 412 entgegen und/oder bevorzugt in der Reinigungsrichtung G bewegt. Dabei wird das in dem Austrittsvorgang abgegebene Beschichtungsmittel, beispielsweise Tinte zumindest teilweise von der zumindest einen Düsenfläche 232 entfernt. Bevorzugt erfolgt die Bewegung in der Reinigungsrichtung G für mehrere und weiter bevorzugt alle Kontaktelemente 151 des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 und weiter bevorzugt der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 gleichzeitig, insbesondere während diese mehreren oder bevorzugt alle Kontaktelemente 151 mit der jeweils entsprechenden zumindest einen Düsenfläche 232 in Kontakt stehen. Nachdem auf diese Weise zumindest eine Düsenfläche 232 und bevorzugt alle in der Reinigungsrichtung G hintereinander angeordnete Düsenflächen 232 behandelt wurden, wird das zumindest eine Kontaktelement 151 bevorzugt wieder von der zumindest einen Düsenfläche 232 entfernt, beispielsweise durch Deaktivieren des zumindest einen Anstellantriebs 152 in Verbindung mit der Rückstellkraft beispielsweise des zumindest einen Hebelkörpers 153 und/oder durch umgekehrte Aktivierung des zumindest einen Anstellantriebs 152. Bevorzugt wird das zumindest eine Reinigungsmodul 150 danach entgegen der Reinigungsrichtung G in seine Grundposition innerhalb der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 zurückbewegt.
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Bevorzugt wird beispielsweise danach in einem Spülvorgang die zumindest eine bevorzugt an dem Träger 154 des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 angeordnete zweite Abgabeeinrichtung 163 des zumindest einen Reinigungsmoduls 150 in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G relativ zu dem zumindest einen Druckkopf 212; 412 bewegt, beispielsweise indem wiederum das Reinigungsmodul 150 entsprechend in und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G bewegt wird. Bevorzugt wird dabei insbesondere zumindest teilweise flüssiges Reinigungsmittel aus der zumindest einen zweiten Abgabeeinrichtung 163 bevorzugt auf die zumindest eine Auffangeinrichtung 161 gerichtet abgegeben, insbesondere in einer von der zumindest einen Düsenfläche 232 weg weisenden Richtung. Bevorzugt ist die zumindest eine Auffangeinrichtung 161 zumindest zu diesem Zeitpunkt zumindest teilweise unterhalb der zumindest einen Düsenfläche 232 angeordnet. Durch die zumindest eine horizontal entgegen oder bevorzugt in der Reinigungsrichtung G weisende Komponente der Ausstoßrichtung der zumindest einen zweiten Abgabeeinrichtung 163 und/oder durch eine Neigung einer Bodenfläche der zumindest einen Auffangeinrichtung 161 und/oder durch eine entsprechende Bewegung des Reinigungsmoduls 150 wird flüssiges Reinigungsmittel und/oder Beschichtungsmittel und/oder gelöste Verschmutzungen entlang der Auffangeinrichtung 161 bevorzugt zu zumindest einem Abfluss befördert. Bevorzugt wird das zumindest eine Reinigungsmodul 150 danach entgegen der Reinigungsrichtung G in seine Grundposition innerhalb der zumindest einen Reinigungsvorrichtung 222 zurückbewegt. Alternativ wird der Spülvorgang während derjenigen Bewegung durchgeführt, mit der das zumindest eine Reinigungsmodul 150 nach dem zweiten Entfernungsvorgang in die Grundposition zurück und/oder entgegen der Reinigungsrichtung G bewegt wird.
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Beispielsweise bei in der zumindest einen Instandhaltungsposition angeordnetem Reinigungsmodul 150 wird bevorzugt danach eine Reinigung des zumindest einen Kontaktelements 151 vorgenommen. Bevorzugt wird zunächst in einem ersten Teilvorgang eines Instandhaltungsvorgangs das zumindest eine Reinigungsmodul 150 bezüglich der Reinigungsrichtung G derart in einer ersten Instandhaltungsposition positioniert, dass das zumindest eine Kontaktelement 151 auf die Reinigungsrichtung G bezogen zwischen der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 und dem zumindest einen oberen Sprühschild 172 angeordnet ist. Optional und bevorzugt wird das zumindest eine Kontaktelement 151 in der Anstellrichtung E bewegt, beispielsweise um weiter in einen Zielbereich der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 zu gelangen und um eine Abschirmung zu verbessern. Bevorzugt wird danach in einem zweiten Teilvorgang des Instandhaltungsvorgangs die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung 158 aktiviert. Dadurch wird Reinigungsmittel auf das zumindest eine Kontaktelement 151 aufgetragen. Nach einer Deaktivierung der zumindest einen ersten Abgabeeinrichtung 158 wird das zumindest eine Kontaktelement 151 bevorzugt wieder entgegen der Anstellrichtung E bewegt.
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Danach wird bevorzugt in einem dritten Teilvorgang des Instandhaltungsvorgangs das zumindest eine Reinigungsmodul 150 in der Reinigungsrichtung G bewegt, beispielsweise um zumindest 2 mm und höchstens 20 mm, bevorzugt um zumindest 5 mm und höchstens 10 mm, jedoch insbesondere so weit, dass im Anschluss das zumindest eine Kontaktelement 151 bezüglich der Reinigungsrichtung G zwischen der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 und dem zumindest einen oberen Sprühschild 172 angeordnet ist. Beispielsweise ist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 dann in einer zweiten Instandhaltungsposition angeordnet. Optional und bevorzugt wird das zumindest eine Kontaktelement 151 in der Anstellrichtung E bewegt, beispielsweise um weiter in einen Zielbereich der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 zu gelangen und um eine Abschirmung zu verbessern. Bevorzugt wird danach in einem vierten Teilvorgang des Instandhaltungsvorgangs die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 aktiviert. Dadurch wird das zumindest eine Kontaktelement 151 dem austretenden Luftstrom ausgesetzt. Ein Teil des Reinigungsmittels kann beispielsweise verdunsten und abgesaugt werden. Das zumindest eine Reinigungsmittel und/oder die gelösten Verschmutzungen wird und/oder werden jedoch bevorzugt zumindest teilweise von dem Gasstrom mitgerissen und in die zumindest eine Auffangeinrichtung 161 befördert, wo es gesammelt wird und/oder bevorzugt zu einem Abfluss fließt. Nach einer Deaktivierung der zumindest einen Gasaustrittsdüse 159 wird das zumindest eine Kontaktelement 151 bevorzugt wieder entgegen der Anstellrichtung E bewegt. Bevorzugt wird danach das zumindest eine Reinigungsmodul 150 wieder entgegen der Reinigungsrichtung G in die erste Instandhaltungsposition oder Grundposition bewegt.
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Bevorzugt kann eine Bedienperson Einfluss darauf nehmen, welche Vorgänge des Verfahrens durchgeführt werden und welche nicht und ob gegebenenfalls Vorgänge einzeln durchgeführt werden soll. Der Instandhaltungsvorgang wird bevorzugt in jedem Fall durchgeführt.
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Bevorzugt ist die zumindest eine erste Abgabeeinrichtung 158 und/oder das zumindest eine Kontaktelement 151 und/oder die zumindest eine Gasaustrittsdüse 159 und/oder der zumindest eine Träger 154 und/oder das zumindest eine Reinigungsmodul 150 insgesamt in der zumindest einen, insbesondere zumindest der ersten Instandhaltungsposition bezüglich der Reinigungsrichtung G von dem zumindest einen Druckkopf 212 beabstandet angeordnet. Bevorzugt ist das zumindest eine Reinigungsmodul 150 in der zumindest einen Instandhaltungsposition bezüglich der Anstellrichtung E von der zumindest einen Abdeckung 173 abgedeckt, beispielsweise um vor einem Eintrocknen und/oder vor Verschmutzungen und/oder Beschädigungen geschützt zu werden.
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Nachdem die Bedruckstoffbahn 02 die zumindest eine erste Druckeinheit 200 passiert hat, wird die Bedruckstoffbahn 02 entlang ihres Transportwegs weiter transportiert und bevorzugt dem zumindest einen ersten Trockner 301 der zumindest einen Trocknereinheit 300 zugeführt. Der zumindest eine erste Trockner 301 ist bevorzugt als ein Strömungstrockner 331 und/oder Strahlungstrockner 331 und/oder Heißlufttrockner 331 und/oder Infrarotstrahlungstrockner 301 ausgebildet.
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Entlang des Transportwegs der Bedruckstoffbahn 02 ist bevorzugt zumindest eine zweite Druckeinheit 400 angeordnet. Der Transportweg der Bedruckstoffbahn 02 durch die zumindest eine zweite Druckeinheit 400 verläuft analog zu dem Transportweg durch die zumindest eine erste Druckeinheit 200. Innerhalb der zweiten Druckeinheit 400 ist bevorzugt zumindest ein zweites, als Tintenstrahldruckwerk 411 oder Ink-Jet-Druckwerk 411 ausgebildetes Druckwerk 411 auf den zweiten Zentralzylinder 401 ausgerichtet angeordnet. Das zumindest eine zweite Druckwerk 411 der zumindest einen zweiten Druckeinheit 400 ist bevorzugt identisch mit dem zumindest einen ersten Druckwerk 211 der zumindest einen ersten Druckeinheit 200 aufgebaut, insbesondere bezüglich zumindest eines Düsenbalkens 413, zumindest eines, als Tintenstrahldruckkopf 412 ausgebildeten Druckkopfs 412 und deren Anordnung in Doppelreihen, der Ausführung und Auflösung des Druckverfahrens, der Anordnung, Ausrichtung und Ansteuerung der Düsen, der Bewegbarkeit und Einstellbarkeit des zumindest einen Düsenbalkens 413 und des zumindest einen Druckkopfs 412 mittel zumindest einer Einstellmechanik mit entsprechendem Elektromotor und der Reinigungsvorrichtung 222. Bevorzugt ist das zumindest eine zweite Druckwerk 411 als Mehrfarbendruckwerk 411, insbesondere Vierfarbendruckwerk 411 ausgebildet. Bezüglich des Transportwegs der Bedruckstoffbahn 02 ist nach der zumindest einen zweiten Druckeinheit 400 zumindest ein zweiter Trockner 331 der zumindest einen Trocknereinheit 300 angeordnet. Der Aufbau des zumindest einen zweiten Trockners 331 gleicht bevorzugt dem Aufbau des zumindest einen ersten Trockners 301.
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In zumindest einer Variante der Druckmaschine ist die Druckmaschine 01 als Rollen-Rotations-Tintenstrahldruckmaschine 01 ausgebildet und ist zumindest ein Übertragungskörper mit dem zumindest einen ersten Druckzentralzylinder 201 einen Übertragungsspalt bildend angeordnet. Dann ist bevorzugt der zumindest eine Druckkopf 212 auf den zumindest einen Übertragungskörper ausgerichtet. Der Druckzentralzylinder 201 ist in diesem Fall bevorzugt als Gegendruckzylinder ausgebildet.
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Bevorzugt ist der zumindest eine erste Druckzentralzylinder 201 ein zur Abstützung einer Bedruckstoffbahn 02 in einem ersten Übertragungsbereich, insbesondere einem ersten Übertragungsbereich für Beschichtungsmittel dienender motorgetriebener Rotationskörper 201. Bevorzugt ist der zumindest eine zweite Druckzentralzylinder 401 ein zur Abstützung einer Bedruckstoffbahn 02 in einem zweiten Übertragungsbereich, insbesondere einem zweiten Übertragungsbereich für Beschichtungsmittel dienender motorgetriebener Rotationskörper 401. Bevorzugt ist der erste und/oder der zweite Übertragungsbereich ein Bereich, der dafür vorgesehen ist, einen Kontakt zwischen Bedruckstoff 02 und Beschichtungsmittel herzustellen, beispielsweise ein Zielbereich zumindest einer Düse zumindest eines in einer Druckposition angeordneten Druckkopfs 212 und/oder zumindest ein Arbeitsbereich zumindest eines in einer Druckposition angeordneten Druckkopfs 212 und/oder ein gesamter Arbeitsbereich zumindest eines Düsenbalkens 213 und/oder ein Spalt, der von dem jeweiligen Druckzentralzylinder 201; 401 mit einem gegebenenfalls angeordneten Übertragungskörper gebildet wird.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Druckmaschine, Tintenstrahldruckmaschine, Rollen-Druckmaschine, Rollen-Tintenstrahldruckmaschine, Rotationsdruckmaschine, Rollen-Rotationsdruckmaschine, Rollen-Rotations-Tintenstrahldruckmaschine
- 02
- Bedruckstoff, Bedruckstoffbahn, Papierbahn, Textilbahn, Folie, Kunststofffolie, Metallfolie
- 100
- Bedruckstoffquelle, Rollenabspulvorrichtung, Rollenwechsler
- 101
- Bedruckstoffrolle
- 111
- Rotationsachse (101; 103)
- 150
- Reinigungsmodul (222)
- 151
- Kontaktelement, Wischer, Abzieher, Wischerblatt
- 152
- Anstellantrieb
- 153
- Hebelkörper, Federblech, Wischerträger, Rückstellelement
- 154
- Träger
- 155
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- 156
- Führungselement, Schraube
- 157
- Reinigungsantrieb, Bandantrieb, Spindelantrieb
- 158
- Abgabeeinrichtung, Sprühdüse, erste
- 159
- Gasaustrittsdüse, Gasmesser, Luftmesser
- 160
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- 161
- Auffangeinrichtung, Auffangwanne
- 162
- Austrittsöffnung (159)
- 163
- Abgabeeinrichtung, Sprühdüse, zweite
- 164
- Abgabeöffnung, Sprühöffnung, zweite (163)
- 165
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- 166
- Abgabeöffnung, Sprühöffnung, erste (158)
- 167
- Leitfläche
- 168
- Reinigungsführung
- 169
- Sprühschild, unteres, erstes
- 170
-
- 171
- Sprühschild, unteres, zweites
- 172
- Sprühschild, oberes
- 173
- Abdeckung
- 174
- Zuleitung
- 175
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- 176
- Boden
- 177
- Seitenwand
- 178
- Schild
- 200
- Druckeinheit, erste
- 201
- Druckzentralzylinder, Zentralzylinder, erster; Rotationskörper
- 202
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- 203
- Walze, Umlenkwalze
- 204
- Zwischenraum (201; 203)
- 205
-
- 206
- Zylinder, Presseur, erster
- 207
- Rotationsachse (201)
- 208
- Antriebsmotor, Elektromotor, Direktantrieb, Einzelantrieb, Synchronmotor
- 209
- Presseurspalt, erster
- 210
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- 211
- Druckwerk, Tintenstrahldruckwerk, Ink-Jet-Druckwerk, Mehrfarbendruckwerk, Vierfarbendruckwerk, erstes
- 212
- Druckkopf, Tintenstrahldruckkopf, erster
- 213
- Düsenbalken, erster
- 214
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- 215
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- 216
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- 217
- Positioniervorrichtung, erste
- 218
- Positioniervorrichtung, zweite
- 219
- Positioniervorrichtung, dritte
- 220
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- 221
- Positioniervorrichtung, vierte
- 222
- Reinigungsvorrichtung, Wartungsvorrichtung
- 223
- Zuführeinrichtung, Führungssystem
- 224
- Positionierführung
- 225
-
- 226
- Positionierantrieb, Elektromotor, Hydraulikzylinder, Pneumatikzylinder
- 227
-
- 228
- Zugmittel, Schubmittel, Kette, Schiene, Zahnstange
- 229
- Zuführantrieb
- 230
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- 231
- Gestell (200; 400)
- 232
- Düsenfläche, Fläche (212)
- 300
- Trocknereinheit
- 301
- Trockner, Infrarotstrahlungstrockner, Strahlungstrockner, Strömungstrockner, UV-Strahlungstrockner, Heißlufttrockner, erster
- 331
- Trockner, Infrarotstrahlungstrockner, Strömungstrockner, Strahlungstrockner, Heißlufttrockner, UV-Strahlungstrockner, zweiter
- 400
- Druckeinheit, zweite
- 401
- Druckzentralzylinder, Zentralzylinder, zweiter; Rotationskörper
- 408
- Antriebsmotor, Direktantrieb, Elektromotor, Einzelantrieb, Synchronmotor
- 409
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- 410
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- 411
- Druckwerk, Tintenstrahldruckwerk, Ink-Jet-Druckwerk, Mehrfarbendruckwerk, Vierfarbendruckwerk, zweites
- 412
- Druckkopf, Tintenstrahldruckkopf, zweiter
- 413
- Düsenbalken, zweiter
- 500
- Nachbearbeitungsvorrichtung, Falzvorrichtung, Aufwickelvorrichtung, Bogenschneider, Planauslage
- A
- Richtung, axial
- B
- Transportrichtung
- E
- Anstellrichtung
- F
- Ausgleichrichtung
- G
- Reinigungsrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102011076899 A1 [0004]
- WO 2013/134737 A1 [0007]
- EP 2233294 B1 [0008]
- US 2010/0079539 A1 [0009]
- US 2011/0074869 A1 [0010]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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