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Die vorliegende Erfindung betrifft eine teleskopische Schutzabdeckung mit einer Vielzahl von relativ zueinander bewegbaren, insbesondere verschiebbaren, Schutzelementen.
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Eine Schutzabdeckung der eingangs genannten Art kommt beispielsweise in einer Werkzeugmaschine zum Einsatz und dient dazu, den Arbeitsraum der Werkzeugmaschine derart zu verschließen, dass ein sicherer Betrieb der Werkzeugmaschine möglich ist. Die Schutzabdeckung soll dabei zum einen den Gefahrenbereich der Werkzeugmaschine abschirmen und zum anderen das Bedienungspersonal vor austretenden Spänen, Flüssigkeiten, etc. schützen. Eine teleskopische Schutzabdeckung ist beispielsweise aus der
WO 2212/041293 A1 bekannt.
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Bekannte teleskopische Schutzabdeckungen haben den Nachteil, dass ihre Montage kompliziert ist und nur mit Hilfe von Werkzeug durchführbar ist. Besonders die Befestigung eines Faltenbalges an den Schutzelementen erweist sich oftmals als zeitaufwendiges Unterfangen. In vielen Fällen wird die Befestigung des Faltenbalges an den Schutzelementen auch noch dadurch erschwert, dass die Verbindungsstelle zwischen Faltenbalg und Schutzelement nur schwer zugänglich ist. Zusätzlich haben bekannte teleskopische Schutzabdeckungen den Nachteil, dass die Trennung von Faltenbalg und Schutzelementen, beispielsweise zu Reparaturzwecken, in der Regel nicht möglich ist.
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Diese und weitere Nachteile machen die Montage und Instandhaltung bekannter teleskopischer Schutzabdeckungen teuer und zeitaufwendig.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine teleskopische Schutzabdeckung zu schaffen, die eine einfachere Montage und Instandhaltung ermöglicht.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine Schutzabdeckung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.Vorteilhafte Ausführungsformen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Der Erfindung liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, das flächige Band, welches z.B. als Kühlmitteldichtung und/oder Auszugssperre dienen kann, nicht an das Schutzelement anzukleben oder mit diesem zu verschweißen, sondern stattdessen formschlüssig und/oder kraftschlüssig lösbar mit diesem zu verbinden, wodurch sich die Schutzabdeckung einfacher und insbesondere werkzeugfrei montieren bzw. demontieren lässt.
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Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen.
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Erfindungsgemäß ist die Verbindung mittels wenigstens eines Verbindungsknopfes hergestellt. Das flächige Band lässt sich mit anderen Worten einfach an das Schutzelement anknöpfen bzw. von diesem abknöpfen, was zu einer noch leichteren Montage bzw. Demontage der Schutzabdeckung beiträgt.
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Für eine besonders einfache Verbindung von Schutzelement und flächigem Band mittels Verbindungsknopf kann das Schutzelement eine erste Öffnung aufweisen, das flächige Band eine zu der ersten Öffnung korrespondierende zweite Öffnung aufweisen und der wenigstens eine Verbindungsknopf dazu ausgebildet sein, durch die erste Öffnung und durch die zweite Öffnung zu greifen.
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Dabei können mehrere der zweiten Öffnungen konzentrisch miteinander ausgerichtet sein und/oder eine gleiche Form aufweisen. Durch die gleiche Form können baugleiche Verbindungsknöpfe verwendet werden, wodurch die Montage noch einfacher wird und Kosten eingespart werden können.
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Wenn die Öffnungen konzentrisch miteinander ausgebildet sind und die gleiche Form aufweisen, lassen sich die zweiten Öffnungen in vorteilhafter Weise durch Stanzen herstellen, was ein besonders schnelles und kostengünstiges Verfahren darstellt.
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Erfindungsgemäß weist der mindestens eine Verbindungsknopf zwei Köpfe auf, die durch eine Taille miteinander verbunden sind. Hierdurch kann der Verbindungsknopf in den weiteren Öffnungsteil einer schlüssellochförmigen ersten Öffnung des Schutzelements eingesetzt und dann in den engeren Öffnungsteil der Öffnung verschoben werden, so dass sich die Köpfe auf unterschiedlichen Seiten des Schutzelements befinden und eine sichere Verbindung zwischen Verbindungsknopf, flächiges Band und Schutzelement gewährleistet ist.
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Die Länge der Taille kann gleich oder kleiner als eine maximale Materialstärke von Schutzelement und flächigem Band zusammengenommen im Bereich der Verbindungsstelle sein. Falls eine Klemmleiste zur zusätzlichen Klemmung des flächigen Bandes verwendet wird, kann die Länge der Taille gleich oder kleiner als eine maximale Materialstärke von Schutzelement, flächigem Band und Klemmleiste zusammengenommen im Bereich der Verbindungsstelle sein. Hierdurch werden das Schutzelement und das flächige Band aneinander gepresst und somit durch Kraftschluss aneinander fixiert.
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Gemäß einer Ausführungsform kann die Schutzabdeckung eine Klemmleiste umfassen, welche dazu ausgebildet ist, insbesondere nach Art einer Steck/RastVerbindung, auf den oder jeden Verbindungsknopf aufgesteckt zu werden. Dies hat den Vorteil, dass das flächige Band zusätzlich zwischen Schutzelement und Klemmleiste fixiert werden kann, wodurch die Sicherheit der Verbindung von Schutzelement und flächigem Band erhöht ist.
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Die Klemmleiste kann eine abgewinkelte Zunge aufweisen, die sich im Wesentlichen parallel zu einer Schuppe des Schutzelements erstreckt. Eine solche abgewinkelte Zunge kann das flächige Band abstützen für den Fall, dass sich dieses nach hinten, d.h. in Richtung der abgewinkelten Zunge, aufbläht, was beispielsweise bei einer besonders schnellen Teleskopierbewegung der Schutzabdeckung geschehen kann.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform umfasst mindestens eines der Schutzelemente eine Korpuslamelle und eine Schutzlamelle, wobei die Korpuslamelle und die Schutzlamelle jeweils ein separates Teil darstellen. Eine solche Zweiteiligkeit der Schutzelemente hat den Vorteil, dass die Schutzabdeckung leichter zu montieren ist und eine beschädigte Schutzlamelle einfacher ausgetauscht werden kann. Außerdem kann das flächige Band zwischen Schutzlamelle und Korpuslamelle geklemmt werden, so dass auf eine zusätzliche Klemmleiste verzichtet werden kann. Die Schutzlamelle trägt bevorzugt eine Schuppe, welche in diesem Kontext eine Sichtseite bzw. Vorderseite der Schutzabdeckung definiert.
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Die Korpuslamelle kann eine erste Öffnung und die Schutzlamelle eine korrespondierende dritte Öffnung aufweisen, um einen Verbindungsknopf zur Verbindung von Schutzlamelle und Korpuslamelle aufzunehmen. Ist die dritte Öffnung nach hinten offen, kann die Schutzlamelle von vorne, d.h. von der Sichtseite her, auf den in die Korpuslamelle eingesetzten Verbindungsknopf aufgesteckt werden, was die Montage und Demontage der Schutzlamellen zusätzlich erleichtert. Bei der ersten Öffnung der Korpuslamelle handelt es sich bevorzugt um dieselbe erste Öffnung, welche auch zum Anknöpfen des flächigen Bandes dient. Der Verbindungsknopf erfüllt in diesem Fall also eine Doppelfunktion, indem er nicht nur das flächige Band an der Korpuslamelle sichert, sondern außerdem die Verbindung von Schutzlamelle und Korpuslamelle herstellt. Es versteht sich aber, dass zur Verbindung von Schutzlamelle und Korpuslamelle einerseits und flächigem Band und Korpuslamelle andererseits grundsätzlich auch verschiedene Öffnungen und Verbindungsknöpfe verwendet werden können.
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Das flächige Band kann ein Textilmaterial, ein Folienmaterial und/oder ein sonstiges flächiges Material aufweisen. Vorteil eines Textilmaterials kann seine Zugsteifigkeit sein, durch die es möglich ist, den Auszug zwischen zwei Schutzelementen zu begrenzen. Vorteil eines Folienmaterials ist seine Leichtigkeit und Dichtigkeit gegenüber Kühlmittel. Es ist auch möglich, dass das flächige Band eine Kombination von Textilmaterial und Folienmaterial oder ein beschichtetes Textilmaterial aufweist, wodurch das flächige Band eine hohe Steifigkeit und Dichtigkeit aufweist.
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Das flächige Band kann ferner als Faltenbalg ausgebildet sein. Ein solcher Faltenbalg weist definierte Falten auf, an denen der Faltenbalg gefaltet wird, wenn die Schutzabdeckung zusammengefahren wird. Dabei kann das flächige Band eine oder mehrere Faltkanten zwischen zwei benachbarten Schutzelementen aufweisen oder alternativ auch ohne Faltkante zwischen diesen verlaufen. Ein Faltenbalg hat grundsätzlich den Vorteil, dass er eine definierte Bewegung beim Zusammen- und Auseinanderfahren der Schutzabdeckung vollzieht und dadurch in der Regel einen geringeren Bauraum benötigt.
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Es versteht sich, dass das flächige Band so lang ausgebildet sein kann, dass es nicht nur an zwei benachbarten Schutzelementen, sondern an einer Vielzahl von Schutzelementen angebracht ist.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand rein beispielhafter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Schutzelements einer Schutzabdeckung gemäß einer ersten Ausführungsform mit einem flächigen Band, einer Klemmleiste und einem Verbindungsknopf;
- 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung zweier Schutzelemente von 1 mit einem flächigen Band, Klemmleisten und Verbindungsknöpfen;
- 3 eine Seitenansicht der Schutzabdeckung von 1; und
- 4 eine Seitenansicht einer Schutzabdeckung gemäß einer zweiten Ausführungsform.
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In den Figuren ist eine teleskopische Schutzabdeckung 10 gezeigt, die beispielsweise in einer Werkzeugmaschine zum Einsatz kommen kann, um einen Arbeitsbereich der Werkzeugmaschine freizugeben oder zu verschließen. Hierzu kann die Schutzabdeckung 10 in einer Bewegungs- bzw. Teleskopierrichtung 12 in eine Geschlossenstellung auseinandergezogen oder in eine Offenstellung zusammengefahren werden.
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Die Schutzabdeckung 10 umfasst eine Vielzahl von Schutzelementen 14, die über ein flächiges Band 16 miteinander verbunden sind. Zum Befestigen des flächigen Bandes 16 an den Schutzelementen 14 sind Verbindungsknöpfe 18 vorgesehen, die jeweils durch eine schlüssellochförmige erste Öffnung 20 in dem Schutzelement 14 und eine kreisförmige zweite Öffnung 22 in dem flächigen Band 16 hindurchgesteckt werden. Zusätzlich wird eine Klemmleiste 24 auf die Verbindungsknöpfe 18 aufgesteckt, um das flächige Band 16 zwischen dem Schutzelement 14 und der Klemmleiste 24 zusätzlich zu fixieren.
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Die Schutzelemente 14 sind im Wesentlichen L-förmig ausgebildet und umfassen jeweils einen im Wesentlichen rechtwinklig zu der Bewegungs- bzw. Teleskopierrichtung 12 orientierten Korpusabschnitt 30 sowie eine sich im Wesentlichen in der Bewegungs- bzw. Teleskopierrichtung 12 erstreckende Schuppe 32. Die Schuppen 32 definieren eine Sichtseite bzw. Vorderseite der Schutzabdeckung und bilden eine Schutzfläche der Schutzabdeckung.
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Wie in 3 und 4 zu sehen ist, liegen die Schutzelemente 14 in einem Endbereich ihrer Schuppe 32 an einem benachbarten Schutzelement 14 an. Dabei ist der Endbereich geringfügig abgewinkelt, um einen Linienkontakt zwischen benachbarten Schutzelementen 14 herzustellen.
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In jedem Korpusabschnitt 30 sind zwei schlüssellochförmige erste Öffnungen 20 mit jeweils einem engen Öffnungsteil 34 und einem weiten Öffnungsteil 36 ausgebildet. Grundsätzlich ist es aber auch vorstellbar, dass jedes Schutzelement 14 mehr als zwei erste Öffnungen 20 oder sogar nur eine einzige erste Öffnung 20 aufweist.
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Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die ersten Öffnungen 20 so angeordnet, dass ihre engen Öffnungsteile 34 in entgegengesetzte Richtungen zeigen, hier jeweils nach außen. Es wäre aber auch denkbar, dass die engen Öffnungsteile 34 jeweils nach innen zeigen oder beide Öffnungen 20 die gleiche Orientierung haben, d.h. dass beide engen Öffnungsteile 34 in die gleiche Richtung weisen.
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Das flächige Band 16 weist eine textilartige Struktur derart auf, dass es zwar biegeelastisch, aber gleichzeitig zugsteif ist. Die zweiten Öffnungen 22 des flächigen Bandes 16 können beispielsweise durch Stanzen hergestellt sein. Der Abstand zwischen den zweiten Öffnungen 22 ist etwas größer gewählt als der Abstand zwischen den weiten Öffnungsteilen 36 der ersten Öffnungen 20 eines Schutzelements 14.
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Das flächige Band 16 weist ferner vordefinierte Faltkanten 38 auf, entlang denen sich das flächige Band 16 zusammenfalten kann, wenn die Schutzabdeckung 10 in Bewegungsrichtung 12 zusammengefahren wird.
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Gemäß der Ausführungsform von 1 bis 3 können vier Faltkanten 38 zwischen jeweils benachbarten Schutzelementen 14 ausgebildet sein. Alternativ können, wie in 4 gezeigt, aber auch nur zwei Faltkanten 38 zwischen jeweils benachbarten Schutzelementen 14 vorgesehen sein. Während grundsätzlich auch eine ungerade Anzahl von Faltkanten 38 möglich ist, bietet eine gerade Anzahl von Faltkanten 38 den Vorteil, dass ein durchgängiges flächiges Band 16 wie in 2 bis 4 gezeigt auf besonders einfache Weise, nämlich gewissermaßen mäandernd, über mehrere Schutzelemente 14 hinweg geführt werden kann.
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Jeder Verbindungsknopf 18 weist einen ersten Kopf 40 mit kleinerem Durchmesser und einen zweiten Kopf 42 mit größerem Durchmesser auf. Dabei ist der erste Kopf 40 gleich oder geringfügig kleiner als der weite Öffnungsteil 36 der schlüssellochförmigen ersten Öffnung 20 des Schutzelements 14, während der Durchmesser des zweiten Kopfs 42 größer als der enge Öffnungsteil 34 der ersten Öffnung 20 ist. Außerdem sind die Form des ersten Kopfes 40 und die Form der zweiten Öffnung 22 des flächigen Bandes 16 derart aneinander angepasst, dass sich der erste ersten Kopf 40 des Verbindungsknopfs 18 durch die zweite Öffnung 22 hindurchstecken lässt.
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Der erste Kopf 40 und der zweite Kopf 42 sind durch eine Taille 44 miteinander verbunden. Die Länge der Taille 44 ist dabei so gewählt, dass der Abstand zwischen den zueinander weisenden Flächen der Köpfe 40, 42 der Summe der Materialdicken von Schutzelement 14, flächigem Band 16 und Klemmleiste 24 zusammengenommen entspricht. Es ist auch möglich, die Länge der Taille 44 geringfügig kürzer auszubilden, wodurch das flächige Band 16 stärker zwischen Schutzelement 14 und Klemmleiste 24 eingeklemmt wird.
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Zur Aufnahme der Verbindungsknöpfe 18 weist die Klemmleiste 24 zwei einseitig offene Aufnahmeschlitze 46 auf, welche sich in einer Steckrichtung 48 erstrecken. Die Aufnahmeschlitze 46 weisen im Wesentlichen den gleichen Abstand zueinander auf wie die zweiten Öffnungen 22 des flächigen Bandes 16.
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Jeder Aufnahmeschlitz 46 weist eine Verengung 50 derart auf, dass der korrespondierende Verbindungsknopf 18 in einem geschlossenen Endbereich des Aufnahmeschlitzes 46 einrasten kann. Umgekehrt lässt sich die Klemmleiste 24 durch eine Kraft entgegen der Steckrichtung 48 wieder von dem Verbindungsknopf 18 lösen. Um das Aufstecken der Klemmleiste 24 zu erleichtern, ist jeder Aufnahmeschlitz 46 im Bereich seines offenen Endes angefast.
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Entlang eines den offenen Enden der Aufnahmeschlitze 46 gegenüber liegenden Randes der Klemmleiste 24 kann sich eine nicht gezeigte abgewinkelte Zunge erstrecken, insbesondere in die Bewegungs- bzw. Teleskopierrichtung 12, um eine unerwünschte Aufblähung des flächigen Bandes 16 nach hinten zu begrenzen.
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Im Folgenden soll auf die Montage der Schutzabdeckung eingegangen werden.
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Wie in 2 dargestellt ist, werden mehrere Schutzelemente 14 so ausgerichtet, dass die schlüssellochförmigen ersten Öffnungen 20 benachbarter Schutzelemente 14 konzentrisch miteinander angeordnet sind. Ferner werden die Verbindungsknöpfe 18 mit dem kleineren ersten Kopf 40 voraus durch die zweiten Öffnungen 22 des flächigen Bandes 16 hindurchgeführt. Das flächige Band 16 wird dann so über die Schutzelemente 14 gelegt und zur Mitte hin, d.h. nach innen, zusammengeschoben, dass die ersten Köpfe 40 durch die weiten Öffnungsteile 36 der ersten Öffnungen 20 der Schutzelemente 14 hindurchgesteckt werden können. Zieht man das flächige Band 16 nun wieder nach außen glatt, gleiten die Verbindungsknöpfe 18 in die engen Öffnungsteile 34 der ersten Öffnungen 20. Zur besseren Fixierung werden abschließend die Klemmleisten 24 auf die Verbindungsknöpfe 18 aufgeschoben und verrastet.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Teleskopische Schutzabdeckung
- 12
- Bewegungsrichtung
- 14
- Schutzelement
- 16
- flächiges Band
- 18
- Verbindungsknopf
- 20
- erste Öffnung
- 22
- zweite Öffnung
- 24
- Klemmleiste
- 30
- Korpusabschnitt
- 32
- Schuppe
- 34
- enger Öffnungsteil
- 36
- weiter Öffnungsteil
- 38
- Faltkante
- 40
- erster Kopf
- 42
- zweiter Kopf
- 44
- Taille
- 46
- Aufnahmeschlitz
- 48
- Steckrichtung
- 50
- Verengung