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Die Erfindung betrifft ein System zur Befestigung von mit Rollen versehenen Wagen, sogenannte Rollwagen, die vertikale Streben oder andere strebenartige Bauteile aufweisen, in einem Fahrzeug. Derartige Rollwagen finden vielfach Verwendung, beispielsweise zur Auslieferung von Waren an einzelne Filialen. Besonders häufig werden die Rollwagen dabei für auf Backblechen angeordnete Brötchen oder Brötchenrohlinge und sonstige Backwaren verwendet. Derartige Brötchenrohlinge werden dann in den einzelnen Filialen gefrostet oder fertiggebacken, was auch auf dem Rollwagen selbst geschehen kann. Auch für frische Blumen und andere Waren können Rollwagen Verwendung finden.
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Wenn die Rollwagen bzw. Waren an die einzelnen Filialen bzw. Ladengeschäfte geliefert werden, ist es wichtig, dass sie beim Transport in einem Fahrzeug sicher befestigt werden, damit nicht die Rollwagen verrutschen können bzw. gegeneinanderschlagen und Waren herunterfallen oder beschädigt werden.
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Die
DE 10 2005 001 202 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Festlegen von u.a. mit Rollen versehenen Wagen. Hierzu ist eine Schiene vorgesehen, welche eine hinterschnittene Längsnut aufweist, die mit in axialem Abstand zueinander angeordneten Bohrungen versehen ist. Des Weiteren ist ein Einsatzelement vorgesehen, welches zumindest ein Kragorgan umfasst, welches die Unterflächen der Nutkanten untergreift und eine plattenartige Haltefläche aufweist. Nachteilig hierbei ist jedoch, dass an dieser plattenartigen Haltefläche noch weitere Halteorgane für die verschiedenen Gegenstände Verwendung finden müssen. Außerdem ist ein Kragorgan immer an mehreren benachbarten Bohrungen festgelegt. Hierdurch wird die Flexibilität dieses Systems entsprechend eingeschränkt. Darüber hinaus ist die Herstellung der verwendeten Schienen recht aufwändig, da neben z.B. einem Strangpressvorgang noch eine spanende Bearbeitung stattfinden muss, um die Bohrungen einzubringen. Auch die Herstellung der Einsatzelemente ist recht kostenaufwändig.
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Die
DE 203 05 485 U1 beschreibt ebenfalls ein System zur Sicherung von Ladegütern, insbesondere von Rollbehältern. Hierzu ist ein Schlitten vorgesehen, der zumindest eine Ausnehmung zur Aufnahme eines Teils des Ladegutes aufweist und der an einer Schiene verschieblich angeordnet ist. Die Schiene verfügt über Rastausnehmungen zur Aufnahme eines Rastelements. Zur Festlegung des Schlittens ist ein Schwenkhebel vorgesehen, der ähnlich einer Handbremse als Hebel mit Betätigungsknopf ausgebildet ist. Nachteilig bei der beschriebenen Anordnung ist einerseits, dass die Ausnehmungen zur Aufnahme eines Teils des Rollbehälters nur in einer Höhe vorgesehen sind. Ist an dem Rollbehälter bzw. Ladegut in genau dieser Höhe ein Hindernis wie z.B. ein Regalboden, ein Backblech, eine Ware o.ä., so kann das Ladegut kaum noch an der Vorrichtung befestigt werden. Außerdem steht der Hebel von der Schiene in den Laderaum ab, wenn der Schlitten in der Sicherungsposition befindlich ist, was wiederum ein Verletzungsrisiko für Personen, die sich im Laderaum aufhalten, bedeutet.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, die vorerwähnten Nachteile zu vermeiden und ein alternatives System zur Befestigung von mit Rollen versehenen Wagen in einem Fahrzeug bereitzustellen, welches flexibel, kostengünstig in der Herstellung und einfach in der Bedienung ist. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
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Die Schiene ist so ausgebildet, dass die hinterschnittene Nut nach außen ausgerichtet ist und so einen Laufkanal bildet. Unter einer Ausrichtung nach außen ist zu verstehen, dass die Ausnehmungen in der Schiene nicht an oder in der hinterschnittenen Nut bzw. deren Kanten angeordnet sind. Die Kanten der hinterschnittenen Nut werden somit von der Ausnehmungen nicht berührt. Das Befestigungselement umfasst einen Gleiter, der auf dem Laufkanal der Schiene verschieblich angeordnet ist und der die hinterschnittene Nut zumindest bereichsweise um- und/oder hintergreift. Weiterhin ist das Befestigungselement an einer einzelnen Ausnehmung festlegbar. Durch diese Ausgestaltung ist die Schiene kostengünstiger in der Herstellung als die aus dem Stand der Technik bekannten Schienen. Sie kann beispielsweise aus einem Aluminiumstranggussprofil oder einem ähnlichen Profil bestehen, in welche die Ausnehmungen durch einfaches Stanzen eingebracht werden. Eine spanende Bearbeitung ist dann nicht notwendig. Dies spart Herstellungskosten für die Schiene. Das Befestigungselement kann durch den Gleiter auf dem Laufkanal beliebig verschoben werden und so schnell und einfach mit einem Rollwagen in Wirkverbindung oder auch außer Wirkverbindung gebracht werden, wie noch später näher erläutert werden wird. Dies ermöglicht eine sehr zeitsparende und effektive Bedienung des Systems. Dadurch, dass das Befestigungselement auch an einer einzelnen Ausnehmung festlegbar ist, können insbesondere im Bereich des Anfangs und des Ende der Schiene die räumlichen Verhältnisses, insbesondere die Länge der Schiene bzw. des Frachtraumes der Fahrzeugs, besser ausgenutzt werden.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das Befestigungselement eine Sperrklinke auf, die in eine der Ausnehmungen einbringbar ist. Weiterhin bevorzugt ist die Sperrklinke dabei auf einer Welle schwenkbar angeordnet und federbelastet. Hierdurch ist es besonders einfach, das Befestigungselement an einer Ausnehmung der Schiene festzulegen und auch wieder zu lösen. Durch das Verschwenken kann die Sperrklinke auf einfache Art und Weise mit der Ausnehmung in Eingriff und außer Eingriff gebracht werden. Die Federbelastung der Sperrklinke erfolgt zu der Ausnehmung, also zur Befestigungssituation hin. Das bedeutet, dass sich auch durch Vibrationen und Bewegungen beim Be- und Entladen sowie beim Fahren des Fahrzeuges die Sperrklinke nicht aus der Ausnehmung heraus bewegt oder anders lösen kann, so dass die Rollwagen während der Fahrt des Fahrzeuges und auch beim Be- und Entladen sicher an der Schiene gehalten werden. Bevorzugterweise ist auch noch der Schwerpunkt der Sperrklinke so angeordnet, dass er diese in die gleiche Richtung wie die Federbelastung, also in Richtung der Ausnehmung hin belastet.
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Vorteilhafterweise kann die Sperrklinke manuell außer Eingriff mit der Ausnehmung gebracht werden. Dies ist vorteilhaft, da eine Bedienperson dann kein zusätzliches Werkzeug zur Sicherung und Entnahme der Rollwagen benötigt und die Sperrklinke schnell und unkompliziert aus der Ausnehmung entfernt werden kann. Insbesondere die Belieferung von Ladengeschäften und Filialen muss häufig in kurzer Zeit erfolgen, so dass eine schnelle und einfache Bedienung des Systems wichtig ist. Zur manuellen Betätigung ist ein manuell einfach zu bedienender Bereich vorgesehen, der hier als Griff bezeichnet wird, welcher mit der Sperrklinke verbunden ist und durch einfaches Verschwenken dafür sorgt, dass die Sperrklinke in die Ausnehmung hineingebracht oder aus ihr herausgeführt wird.
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Besonders bevorzugt weist die Sperrklinke noch eine Wegbegrenzung auf, die dafür sorgt, dass die Sperrklinke nur bis zu einem vorbestimmten Winkel verschwenkbar ist. Dies verhindert, dass die Sperrklinke zu weit verschwenkt werden kann.
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Bevorzugterweise weist die Schiene zwei hinterschnittene Nuten auf, welche beide nach außen ausgerichtet sind und von dem Gleiter des Befestigungselementes umgriffen werden. Dieser kann dann besonders gut und sicher auf der Schiene bewegt werden. In diesem Fall ist der Gleiter so ausgestattet, dass er vom Ende der Schiene auf die Schiene aufgesteckt wird. Wird das Fahrzeug dann mit dem Rollwagen ausgestattet, braucht das Befestigungselement nur noch entlang der Schiene verschoben zu werden. Das Gleiche gilt für das Entladen der Rollwagen. Die Befestigungselemente müssen dann nicht mehr von der Schiene entfernt, sondern nur noch auf ihr verschoben werden, was die Zeit für die Befestigung und das Lösen der Rollwagen im Fahrzeug verringert.
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Besonders bevorzugt kann nach dem Einbringen der Befestigungselemente eine Sicherung auf die Schiene aufgebracht werden, die den Laufkanal so verschließt, dass es nicht möglich ist, die Befestigungselemente einfach zu entfernen. Dies dient u.a. auch dem Diebstahlschutz. Entsprechende Befestigungselemente können nicht mehr einfach von der Schiene entnommen und ggf. widerrechtlich entfernt werden.
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Vielmehr muss zunächst die Sicherung demontiert werden, um die Befestigungselemente entfernen zu können. Das System bietet genügend Flexibilität, um auch mit montierter Sicherung die Befestigungselemente mit den strebenartigen Bauteilen der Rollwagen in und außer Eingriff zu bringen ohne diese von der Schiene entfernen zu müssen.
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Unter strebenartigem Bauteil im Sinne der Erfindung ist jeglicher Bereich eines Rollwagens zu verstehen, der so gestaltet ist, dass er Längs- und/oder Querkräfte des Rollwagens aufnehmen und mit Hilfe des bzw. der Flügel und des Befestigungselementes in die Schiene leiten kann. Der Flügel kann dabei dieses strebenartige Bauteil um- bzw. hintergreifen. Es ist jedoch auch vorgesehen, dass der Flügel in dieses Bauteil ganz oder teilweise eingreift und so die Befestigung des Rollwagens herstellt. Durch diese Ausgestaltung kann die Erfindung bei den unterschiedlichsten Formen von Rollwagen zur Anwendung kommen.
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Erfindungsgemäß ist an jedem Befestigungselement wenigstens eine Haltelasche mit einem oder zwei Flügeln vorgesehen, die ein strebenartiges Bauteil eines Rollwagens, zumindest bereichsweise, um- oder hintergreifen können. Die Haltelasche kann dabei beispielsweise als sich in horizontaler Richtung erstreckende Haltelasche vorgesehen sein. Befindet sich ein Rollwagen in dem Fahrzeug, kann dann das Befestigungselement derart verschoben werden, dass ein Flügel der Haltelasche ein strebenartiges Bauteil des Rollwagens um- bzw. hintergreift oder auch in dieses eingreift. Dort kann das Befestigungselement festgelegt werden, indem die Sperrklinke in Eingriff mit einer Ausnehmung an der Schiene gebracht wird. Dies kann schnell und unkompliziert für eine Bedienperson erfolgen. Der nächste Rollwagen wird dann so verschoben, dass eines seiner strebenartigen Bauteile mit dem anderen Flügel des Halteelementes in Wirkverbindung kommt. An einem anderen strebenartigen Bauteil dieses Rollwagens kann dann das nächste Befestigungselement mit einem Flügel der Haltelasche, wie zuvor beschrieben, in Eingriff gebracht werden. So können immer abwechselnd ein Befestigungselement, ein Rollwagen, wieder ein Befestigungselement, wieder ein Rollwagen usw. angeordnet werden. Somit benötigt man wenige Befestigungselemente, um die Rollwagen im Fahrzeug zu sichern. Jeder Rollwagen wird dabei vorzugsweise an zwei strebenartigen Bauteilen mit entsprechenden Haltelaschen von Befestigungselementen festgelegt, so dass er während der Fahrt des Fahrzeuges nicht wegrollen oder verrutschen kann. Selbstverständlich können je nach Ausgestaltung der Rollwagen auch Haltelaschen an mehr oder weniger als zwei strebenartige Bauteile pro Rollwagen Verwendung finden.
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Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten und die mit dem Be- und Entladen von Rollwagen beschäftigten Personen nicht zu gefährden, können die Enden der Flügel der Haltelaschen abgerundet ausgeführt sein. Hierdurch werden scharfe bzw. spitze Kanten und Ecken vermieden, an denen Bedienpersonen sich schneiden oder verletzen könnten.
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Besonders bevorzugt ist es, die Befestigungselemente, die am Anfang oder am Ende einer Schiene vorgesehen sind, so zu modifizieren, dass sie nur einen einzigen Flügel aufweisen. Dieser eine Flügel weist dabei sinnvoller Weise in Richtung der Längserstreckung der Schiene zur Schiene hin. So kann im Bereich des Anfangs und des Endes der Schiene Platz gespart werden. Das erste modifizierte Befestigungselement kann dann direkt am Anfang der Schiene, welche sich üblicherweise in einer Ecke der Ladefläche des Fahrzeuges befinden kann, genau in diese Ecke hinein angeordnet werden und es wird kein wertvoller Laderaum für einen sich über diesen Bereich hinaus erstreckenden Flügel verschwendet. Gleiches gilt für den am Ende der Schiene vorgesehenen Flügel.
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Weiterhin bevorzugt weisen die Befestigungselemente mehrere höhenversetzte Aufnahmen auf, an denen die Haltelasche mittels eines oder mehrerer Befestigungsmittel befestigbar ist. So kann man die genaue Höhe der Haltelasche einstellen, damit diese tatsächlich einen gut zugänglichen Bereich eines strebenartigen Bauteils des Rollwagens um- bzw. hintergreifen oder auch in dieses eingreifen kann und nicht mit auf den Rollwagen befindlichen Blechen, Böden, Halterungen oder Ähnlichem kollidiert. Bevorzugt sind zwei bis vier verschiedene höhenversetzte Aufnahmemöglichkeiten vorgesehen. Somit können die gleichen Befestigungselemente für eine Vielzahl unterschiedlich ausgestalteten Rollwagen Verwendung finden. Dies spart wiederum Kosten in der Herstellung und Lagerhaltung.
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Üblicherweise wird die Schiene, wie auch andere in Transportfahrzeugen befindliche Sicherungsschienen, durch Kleben an einer Innenwand des Fahrzeuges, zumeist im Laderaum befestigt. Hier kommen häufig Zweikomponentenkleber zum Einsatz. Die Schiene weist daher auf ihrer Rückseite einen oder mehrere Kanäle zur Aufnahme von Klebstoff auf. Darüber hinaus können auch ein oder mehrere Befestigungslöcher vorgesehen sein. Diese Befestigungslöcher können dann der Aufnahme von Schrauben, Nieten oder anderen Befestigungsmitteln dienen. Häufig wird bei der Montage der Schiene an der Wand eines Fahrzeuges zunächst ein Klebstoff im Bereich der Kanäle auf der Rückseite der Schiene aufgebracht und diese an der Wand des Fahrzeuges befestigt. Die Schiene darf jedoch erst nach dem vollständigen Trocknen bzw. Aushärten des Klebemittels mechanisch belastet werden. Daher werden häufig mittels der Befestigungslöcher Schrauben oder ähnliche Befestigungsmittel eingebracht, die die Schiene an der Wand des Fahrzeuges fixieren. So kann die Schiene auch bei nicht vollständig ausgehärtetem Klebstoff nicht verrutschen. Die Schrauben oder Befestigungsmittel sind dabei jedoch keine Last aufnehmenden Teile, auch nicht nach der Aushärtung des Klebemittels. Alternativ ist es natürlich auch möglich, die Schiene nur durch Schrauben, Nieten oder ähnliche Befestigungsmittel, an der Wand eines Fahrzeuges festzulegen.
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Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, den Unteransprüchen sowie den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
- 1: ein Ausschnitt aus einem Fahrzeug mit drei Rollwagen, perspektivisch,
- 2: ein erfindungsgemäßes Befestigungselement mit Sperrklinke, Haltelasche und zwei Flügeln, perspektivisch,
- 3: das Befestigungselement aus 2 in Draufsicht,
- 4: das Befestigungselement aus 2 und 3 in Rückansicht,
- 5a: das Befestigungselement aus 2 bis 4 mit Haltelasche in einer ersten Position,
- 5b: das Befestigungselement aus 2 bis 4 mit Haltelasche in einer zweiten Position,
- 5c: das Befestigungselement aus 2 bis 4 mit Haltelasche in einer dritten Position,
- 6a: modifiziertes Befestigungselement für den Einsatz am Anfang der Schiene, perspektivisch,
- 6b: modifiziertes Befestigungselement für den Einsatz am Ende der Schiene, perspektivisch,
- 7: eine erfindungsgemäße Schiene, perspektivisch,
- 8: eine erfindungsgemäße Schiene in Vorderansicht,
- 9: eine erfindungsgemäße Schiene entlang des Schnittes IX. - IX. in 8,
- 10: ein zusammengebautes System mit Befestigungsmitteln und Schiene, perspektivisch,
- 11: das System aus 10 in Seitenansicht,
- 12a: das System aus 10 und 11 im Schnitt mit Sperrklinke im Eingriff,
- 12b: das System aus 12a mit Sperrklinke außer Eingriff,
- 13, eine Ausschnittvergrößerung gemäß Ausschnitt XIII. in 1,
- 14: der Ausschnitt aus 13 in Vorderansicht,
- 15: eine Ausschnittvergrößerung gemäß Ausschnitt XV. in 1,
- 16: der Ausschnitt aus 15 in Vorderansicht.
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1 zeigt das erfindungsgemäße System 10 im Einsatz. Drei Rollwagen 11 sind an einem schematisch dargestellten Frachtraum eines Fahrzeugs 13 befestigt. Hierzu dient eine einzelne Schiene 20, auf welche hier vier Befestigungselemente 30 bzw. modifizierte Befestigungselemente 30', 30" aufgebracht wurden. Die Rollwagen 11 sind an ihren strebenartigen Bauteilen 12, die hier als vertikale Streben ausgebildet sind, durch diese Befestigungselemente 30, 30', 30" sicher an der Schiene 20 gehaltert. Selbstverständlich können je nach Größe des Fahrzeugs 13 bzw. der Ladefläche und Größe der Rollwagen 11 unterschiedlich viele Rollwagen 11 auf diese Art an einer Schiene 20 gegen Verrutschen oder Verschieben gesichert werden.
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Die 2 bis 4 zeigen das Befestigungselement 30 mit der Sperrklinke 40 und der Haltelasche 32. Die Haltelasche 32 weist dabei zwei Flügel 36 auf. Diese erstrecken sich quasi horizontal. Die Enden 33 der Flügel 36 sind abgerundet um Verletzungen von Bedienpersonen, die an scharfen Kanten oder Ecken entstehen könnten, zu verhindern. Des Weiteren umfasst das Befestigungselement 30 die Sperrklinke 40. Diese ist an einer Welle 41 schwenkbar gelagert und wird von einer Feder 42 in Richtung nach unten, zum Gleiter 31 des Befestigungselementes 30 hin, belastet. Darüber hinaus ist die Sperrklinke 40 so ausgeführt, dass sie sich durch ihren Schwerpunkt ebenfalls in die gleiche Richtung ausrichtet. Der Gleiter 31 ist an die Form der hinterschnittenen Nuten 22 der Schiene 20 angepasst, wie später noch näher gezeigt werden wird. Die Haltelasche 32 ist durch die Befestigungsmittel 35 am Befestigungselement 30 gehaltert.
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Letzteres wird auch aus den 5a bis 5c näher erläutert. Das Befestigungselement 30 weist nämlich mehrere Aufnahmen 34 auf, die höhenversetzt zueinander angeordnet sind. So kann die Haltelasche 32 in verschiedenen Positionen am Befestigungselement 30 angeordnet werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind drei Positionen vorgesehen. Jedoch kann diese Anzahl variieren. Diese Variationsmöglichkeit ist insbesondere wichtig, um das gleiche Befestigungselement 30 mit Haltelasche 32 für verschiedene Arten von Rollwagen 11 vorzusehen. Sollte ungünstigerweise ein Flügel 36 der Haltelasche 32 mit einem Bauteil am Rollwagen 11, wie einem Blech, einer Halterung, einem Zwischenboden oder Ähnlichem kollidieren, kann die Haltelasche 32 einfach in einer anderen Höhe am Befestigungselement 30 mittels der Befestigungsmittel 35 angeordnet werden. Hierzu werden einfach andere Aufnahmen 34 verwendet. Gleiches gilt auch für die Verwendung von unterschiedlich ausgestalteten Rollwagen 11, welche beispielsweise strebenartige Bauteile 12 aufweisen, die nicht vertikal angeordnet sind.
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Die 6a und 6b zeigen modifizierte Befestigungselemente 30'. Dabei ist das Befestigungselement 30' aus 6a dazu vorgesehen, am Anfang 28 einer Schiene 20 in einem Fahrzeug 13 montiert zu werden. Derartige Anfänge 28 der Schiene 20 befinden sich dabei häufig in einer Ecke der Ladefläche des Fahrzeuges 13. Sind zwei Flügel 36 an der Haltelasche 32 vorgesehen, wird durch die Montage eines normalen Befestigungselementes 30 Platz verschwendet, nämlich in etwa die Länge des Flügels 36 der in der Ecke des Fahrzeuges 13 angeordnet ist und dort keinen Rollwagen 11 halten kann, weil sich dort keiner befindet. Dieser Bereich kann üblicherweise nicht dazu verwendet werden, einen Rollwagen festzulegen. Daher wird bei dem in 6a gezeigten modifizierten Befestigungselement 30' auf einen Flügel 36 verzichtet. So kann das Befestigungselement 30' deutlich weiter in der Ecke des Fahrzeugs 13 bzw. am Anfang 28 der Schiene 20 angeordnet werden.
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Gleiches gilt für das modifizierte Befestigungselement 30" in 6b. Dieses wird am Ende 27 der Schiene 20 angeordnet. Auch hier wird kein Platz verschwendet, da ein Flügel 36 der Haltelasche 32 fehlt. Betrachtet man die 6a und 6b, stellt man fest, dass genau die entgegengesetzten Flügel 36 bei den modifizierten Befestigungselementen 30', 30" Verwendung finden.
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Die 7 bis 9 verdeutlichen die Ausgestaltung der Schiene 20. Die Schiene 20 weist dabei eine Vielzahl von nebeneinander angeordneten Ausnehmungen 21 auf. Diese sind hier im vorliegenden Ausführungsbeispiel quadratisch ausgebildet. Selbstverständlich können auch andere Formen, wie z.B. Rechtecke, Kreise, ovale Formen usw. vorgesehen sein.
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Man erkennt weiterhin, dass die Schiene über zwei hinterschnittene Nuten 22 verfügt, welche nach außen ausgerichtet sind. Dies bedeutet in diesem Ausführungsbeispiel, dass der Hinterschnitt nicht zu den Ausnehmungen 21 bzw. zu der anderen Nut 22 angeordnet ist, sondern von diesen weg. Hierdurch entsteht ein Laufkanal 26, der von einem Befestigungselement 30, 30', 30" umgriffen werden kann. Selbstverständlich kann der Hinterschnitt auch in die genau andere Richtung ausgerichtet sein. Die Kanten der Nuten 22 bleiben auch dabei jedoch von den Ausnehmungen 21 unberührt. Derartige Schienen 20 sind kostengünstig in der Herstellung. Es handelt sich vorliegend um ein Aluminiumprofil, welches durch Strangpressen herstellbar ist. Die Ausnehmungen 21 können dann durch einfache Stanzvorgänge eingebracht werden. Eine spanende Bearbeitung ist nicht notwendig.
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Die Schiene 20 verfügt auf ihrer Rückseite 25 über zwei Kanäle 23. In diese ist ein Klebstoff, beispielsweise ein Zweikomponentenklebstoff einbringbar, um die Schiene 20 an der Wand eines Fahrzeuges 13 zu befestigen. Die außerdem noch erkennbaren Befestigungslöcher 24 dienen lediglich der Fixierung der Schiene 20 am Fahrzeug 13, während der Klebstoff noch nicht vollständig ausgehärtet bzw. getrocknet ist. Bei fertig montierter Schiene 20 nehmen die in den Befestigungslöchern 24 befindlichen Schrauben keinerlei Kräfte, die auf die Schiene 20 wirken, auf.
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In den 10 und 11 ist nunmehr das Zusammenspiel des gesamten Systems 10 zu erkennen. Das Befestigungselement 30 umfasst mit seinem Gleiter 31 die beiden hinterschnittenen Nuten 22 und somit den Lautkanal 26 der Schiene 20. Somit ist das Befestigungselement 30 dazu geeignet, auf der Schiene 20 nach Belieben verschoben zu werden. Hierdurch kann die Haltelasche 32 mit ihren Flügeln 36 mit den als vertikale Streben ausgebildeten strebenartigen Bauteilen 12 am Rollwagen 11 in und außer Eingriff gebracht werden, wie noch später gezeigt werden wird. Außerdem erkennt man die Sperrklinke 40, die in eine Ausnehmung 21 an der Schiene 20 eingreift. In dieser Position ist das Befestigungselement 30 nicht mehr an der Schiene 20 verschieblich. Die Sperrklinke 40 wird durch die Feder 42 in dieser Position gehalten und kann nur durch eine manuelle Betätigung des unteren Bereiches der Sperrklinke 40, welche als Griff 43 ausgebildet ist, aus dieser Position herausgebracht werden.
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Dieses ist in den 12a und 12b gezeigt, welche das erfindungsgemäße System 10 im Schnitt zeigen. Während in 12a die Situation aus den 10 und 11 dargestellt ist, bei der die Sperrklinke 40 in die Ausnehmung 21 an der Schiene 20 eingreift und durch ihre eigene Schwerkraft sowie durch die Kraft der Feder 42 in dieser Position gehalten wird, erkennt man in 12b, dass durch Betätigung der Sperrklinke 40 im Bereich des Griffes 43 eine Verschwenkung um die Welle 41 entgegen der Federkraft 42 stattgefunden hat. Die Sperrklinke 40 ist nun außer Eingriff mit der Ausnehmung 21 in der Schiene 20 gebracht worden. Das Befestigungselement 30 kann so frei entlang der Längsrichtung der Schiene 20 bewegt werden, indem es mit seinem Gleiter 31 den Laufkanal 26 der Schiene 20 umfasst. Außerdem erkennt man, dass die Wegbegrenzung 44 zur Anlage gekommen ist. Die in 12b dargestellte Situation zeigt die maximale Verschwenkung der Sperrklinke 40. Der Griff 43 kann nicht weiter nach außen oben hin verschwenkt werden. Erfolgt keine Belastung des Griffes 43 mehr, schwenkt die Sperrklinke 40 um die Welle 41 zurück und zwar durch ihre Schwerkraft und die Kraft der Feder 42. Dann entsteht automatisch wieder in die 12a gezeigte Situation.
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Die 13 bis 16 zeigen einige Details des Systems 10 mit dem Rollwagen 11. Dabei sind die 13 und 15 Ausschnittvergrößerungen aus 1. Die 13 und 14 zeigen das System 10 im Einsatz mit zwei Rollwagen 11. Beide Rollwagen 11 verfügen über mehrere vertikal angeordnete strebenartige Bauteile 12. Des Weiteren sind hier noch Haltevorrichtungen für Backbleche oder Ähnliches angeordnet, auf denen Waren befindlich sein können. Man erkennt, dass das Befestigungselement 30 an der Schiene 20 angeordnet ist. Die Sperrklinke 40 ist dabei in eine Ausnehmung 21 eingebracht. Das so angeordnete Befestigungselement 30 ist somit derzeit nicht entlang der Schiene verschieblich und sichert die beiden benachbarten Rollwagen 11 gegen Wegrollen, Verschieben oder Verrutschen.
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Die beiden Flügel 36 der Haltelasche 32 umgreifen dabei je ein vertikales strebenartiges Bauteil 12 an jedem der Rollwagen 11. Die Haltelasche 32 ist dabei so am Befestigungselement 30 festgelegt, dass die Flügel 36 nicht mit den Aufnahmen für die Backbleche kollidieren.
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Die 15 und 16 zeigen die Situation am Ende 27 der Schiene 20. Hier ist ein modifiziertes Befestigungselement 30" vorgesehen. Die verwendete Haltelasche 32 weist hier nur einen Flügel 36 auf, da auch nur ein strebenartiges Bauteil 12 an einem einzigen Rollwagen 11 festgehalten werden muss. Somit wird zum Ende 27 der Schiene 20 hin kein Platz durch einen zusätzlichen Flügel 36 verschwendet, welcher hier keine Verwendung fände. Auch hier ist die Sperrklinke 40 im Eingriff mit einer Ausnehmung 21 an der Schiene 20.
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Sollen jetzt die Rollwagen 11 entladen werden, so wird bei dem modifizierten Befestigungselement 30" am Ende 27 der Schiene 20 die Sperrklinke 40 durch Betätigen des Griffes 43 mit der Ausnehmung 21 außer Eingriff gebracht und das modifizierte Befestigungselement 30" mit Hilfe des Gleiters 31 am Laufkanal 26 der Schiene 20 verschoben. Hierdurch gibt der Flügel 36 das strebenartige Bauteil 12 am Rollwagen 11 frei und dieser kann seitlich verschoben werden. Danach wird das nächste Befestigungselement 30 durch Betätigung des Griffes 43 der Sperrklinke 40 verschieblich gemacht und so weit verschoben, dass der nächste Rollwagen 11 entnommen werden kann usw. Insgesamt lässt sich somit feststellen, dass die Sicherung und das Lösen der Rollwagen 11 im Fahrzeug 13 durch das erfindungsgemäße System deutlich vereinfacht werden.
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Abschließend sei festzustellen, dass die hier dargestellten Ausführungsformen lediglich beispielhafte Verwirklichungen der Erfindung sind. Diese ist nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind weitere Abänderungen und Abwandlungen möglich. So ist es beispielsweise möglich, anstelle der zwei hinterschnittenen Nuten auch andere Profilquerschnitte für das Profil vorzusehen bzw. den Laufkanal des Profils anders auszubilden. Der Gleiter ist dann an die Form des Laufkanals angepasst. Auch kann die Sperrklinke anders ausgebildet sein. Die in der Schiene befindlichen Ausnehmungen können quasi beliebige Formen aufweisen. Es ist auch eine durchgehende einzelne Ausnehmung denkbar, welche dann eine profilierte Kante aufweist, mit Hilfe derer das Befestigungselement bzw. die Sperrklinke an der Schiene in einer gewissen Position gesichert werden kann. Die hinterschnittene Nut oder die hinterschnittenen Nuten können auch anders ausgerichtet sein, z.B. zu den Ausnehmungen in der Schiene hin, wobei die Ausnehmungen sich nicht an den Kanten der Nuten befinden, sondern in einem anderen Bereich der Schiene, wie beispielsweise im Boden. So kann die Schiene immer noch ohne spanende Bearbeitung hergestellt werden. Selbstverständlich kann pro Fahrzeug auch mehr als eine Schiene Verwendung finden, beispielsweise kann an jeder der beiden Längswände je eine Schiene angeordnet sein.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- System
- 11
- Rollwagen
- 12
- strebenartiges Bauteil an 11
- 13
- Fahrzeug
- 20
- Schiene
- 21
- Ausnehmung an 20
- 22
- Nut
- 23
- Kanal
- 24
- Befestigungsloch
- 25
- Rückseite von 20
- 26
- Laufkanal von 20
- 27
- Ende von 20
- 28
- Anfang von 20
- 30
- Befestigungselement
- 30', 30"
- Modifiziertes Befestigungselement
- 31
- Gleiter
- 32
- Haltelasche
- 33
- Ende von 36
- 34
- Aufnahme
- 35
- Befestigungsmittel
- 36
- Flügel
- 40
- Sperrklinke
- 41
- Welle
- 42
- Feder an 40
- 43
- Griff
- 44
- Wegbegrenzung