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DE102014110690B4 - Hüllkörper für elektronische Zigaretten - Google Patents

Hüllkörper für elektronische Zigaretten Download PDF

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Abstract

Hüllkörper (1) zur Aufnahme einer elektronischen Zigarette, mit einem länglichen Korpus (2), welcher über einen als Mundstück (4) ausgebildeten Deckel (3) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (3) zwischen seiner dem Korpus (2) zugewandten Innenseite (6) und seiner dem Nutzer zugewandten Außenseite (7) eine durchgehende Öffnung (5) aufweist, wobei Korpus (2) und Deckel (3) durch eine Rastverbindung (9), eine Steckverbindung, eine Schraubverbindung oder einen Bajonettverschluss miteinander verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Hüllkörper zur Aufnahme einer elektronischen Zigarette, mit einem länglichen Korpus, welcher über einen als Mundstück ausgebildeten Deckel verschließbar ist.
  • In den letzten Jahren sind als elektrische, elektronische oder auch E-Zigaretten und Zigarren bekannte Geräte immer beliebter geworden. In diesen Geräten wird eine vorgehaltene Flüssigkeit verdampft, dieser Dampf wird dann von dem „Raucher“ inhaliert. Häufig werden dabei Substanzen verdampft, die überhaupt nicht oder zumindest deutlich weniger gesundheitsgefährdend sind als etwa Nikotin. Derartige elektrische Zigaretten erfreuen sich außerdem ch als Mittel zur Entwöhnung von Tabak enthaltenden Zigaretten und anderen Rauchwaren zunehmender Beliebtheit. Diese Geräte weisen zumeist eine längliche, an einen Kugelschreiber erinnernde Form mit rundem Querschnitt auf. Da solche Geräte sich eben auch an Raucher richten und folglich auch als Ersatz für herkömmliche Zigaretten, Zigarillos oder Zigarren dienen sollen, stößt diese Formgebung vielfach auf Widerwillen, weil sie letztlich zu sehr durch technische Vorgaben bedingt ist und jeglichen Charme vermissen lässt. Eine elektrische Zigarette ist schlichtweg für Raucher schon aufgrund ihrer äußeren Erscheinung als Ersatz mitunter unattraktiv. Es kommt hinzu, dass solche Gegenstände schlichtweg schlecht in der Hand liegen, dass sie unter haptischen Gesichtspunkten wenig komfortabel sind. Schließlich sind elektrische Zigaretten auch insofern von Nachteil, als sie, bedingt durch den vergleichsweise häufigen und langen Einsatz, schnell verschmutzen und verkratzen und damit bei einem vergleichsweisen hohen Anschaffungspreis nur über eine begrenzte Lebensdauer verfügen. Die US 2013/0228190 A1 zeigt eine Art Überzug für eine elektronische Zigarette, wobei diese nicht „geraucht“ werden kann, weil es an einer Verbindung zwischen der elektronischen Zigarette und dem Außenbereich fehlt. Gegenstand der D1 ist daher eher eine Art Hülle zur Unterbringung einer elektronischen Zigarette. Die US 2011/0277780 A1 bezieht sich auf eine handelsübliche elektronische Zigarette als Baueinheit ohne jegliche Art von Hülle für die elektronische Zigarette als solche.
  • Damit stellt sich der vorliegenden Erfindung die Aufgabe, eine Ergänzung zu einer elektrischen Zigarette zu schaffen, welche deren Attraktivität, Erscheinungsbild und Haptik deutlich verbessert und diese vor Verschmutzungen und Zerstörungen weitestgehend schützt.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Hüllkörper mit den technischen Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Hüllkörper dient zur Aufnahme einer elektronischen Zigarette und ist deren Form weitgehend angepasst. Auf diese Weise schützt der erfindungsgemäße Hüllkörper nicht nur das Gehäuse der elektrischen Zigarette vor Kratzern, Beschädigungen und Verschmutzungen, sondern der vor allem in seiner äußeren Erscheinung durch seine technischen Funktionen bedingte Gegenstand elektrische Zigarette verschwindet nunmehr komplett in einer ästhetischen Umhüllung. Dadurch dass der Deckel des Hüllkörpers zugleich als Mundstück fungiert, ist die Funktion der elektrischen Zigarette ungeachtet des deutlich verbesserten Designs und erhöhten Komforts beim Halten wie beim Rauchen komplett erhalten, wenn nicht sogar verbessert.
  • Da dem Deckel neben der Funktion zum Abschluss des Hüllkörpers die weitere Funktion als Mundstück zukommt, empfiehlt es sich, wenn der Deckel zwischen seiner dem Korpus zugewandten Innenseite und seiner dem Nutzer zugewandten Außenseite eine durchgehende Öffnung aufweist, die dem „Raucher“ das Einziehen des Dampfes trotz aufgesetzten Hüllkörpers und damit die vollständige Funktion der elektrischen Zigarette möglich macht.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht dabei vor, dass die Öffnung sich von der Außenseite zur Innenseite des Deckels erweitert, wobei diese Erweiterung nicht kontinuierlich verlaufen muss. Vielmehr empfiehlt es sich, eine vergleichsweise kleine, im Wesentlichen horizontal verlaufende Öffnung an der Außenseite des Deckels vorzusehen, der in diesem Bereich eben auch als Mundstück zum Ansaugen des Dampfes dient. Die Öffnung geht dann zwischen Außen- und Innenseite vorzugsweise bis in eine deutlich größere, runde Öffnung über.
  • Die Verbindung zwischen dem Korpus und dem Deckel des Hüllkörpers kann dabei auf unterschiedliche Weise realisiert werden. Gedacht ist z. B. daran, dass Korpus und Deckel durch eine Rastverbindung miteinander verbunden sind. D. h. nach Einsetzen der elektrischen Zigarette in den länglichen Korpus wird der Deckel gegenüber selbigem verrastet.
  • Dazu empfiehlt es sich, dass der Korpus mit mindestens zwei Rastelementen wie Rastkugeln oder Raststiften ausgerüstet ist und dass der Deckel an seiner Innenseite mit den Rastkugeln korrespondierende Ausnehmungen aufweist – oder umgekehrt. Wesentliche Bestandteile der Rastverbindung sind also mehrere Rastkugeln oder – stifte, welche entweder dem Korpus oder dem Deckel zugeordnet sind und mit denen auf dem jeweils anderen, gegenüber liegenden Bauteil Ausnehmungen so korrespondieren, dass eine sichere und dauerhafte und naturgemäß lösbare Verbindung zwischen Korpus und Deckel geschaffen ist.
  • Eine Alternative zur Rastverbindung sieht vor, dass Korpus und Deckel durch eine Steckverbindung miteinander verbunden sind.
  • Diese ist am zweckmäßigsten so ausgebildet, dass der Korpus mit mindestens zwei Klemmstiften ausgerüstet ist und dass der Deckel mit den Klemmstiften korrespondierende Bohrungen aufweist – oder umgekehrt. Diese Klemmstifte befinden sich am besten an der Innenseite des Deckels oder des Korpus, greifen in das gegenüber liegende Bauteil ein und sind an der Außenseite der Öffnung zum Einziehen des Dampfes positioniert.
  • Wenn die Steckverbindung über vier Klemmstifte verfügt, ist zugleich eine besonders sichere und gleichmäßig ausgebildete Verbindung zwischen Deckel und Korpus gewährleistet. Die Klemmstifte sitzen dazu beispielsweise in vier Bohrungen an den jeweiligen Ecken an der Innenseite des Deckels bzw. des Korpus um die Bohrung herum gruppiert.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass Korpus und Deckel durch eine Schraubverbindung miteinander verbunden sind, dass also der Deckel nach Einsetzen der elektrischen Zigarette in den Korpus mit selbigem verschraubt wird.
  • Nach einer weiteren alternativen Ausführungsform der Erfindung ist außerdem daran gedacht, dass Korpus und Deckel durch einen Bajonettverschluss miteinander verbunden sind. Hierzu weist der Deckel um 180° versetzte Stifte auf, die in einer Kulisse an der Vorderseite des Korpus entsprechend geführt sind – oder umgekehrt.
  • Dass der Deckel an seiner dem Korpus zugewandten Innenseite einen Klemmring aufweist, welcher mit der Bohrung in dem Korpus zur Aufnahme der elektronischen Zigarette korrespondiert, empfiehlt sich vor allem für die Ausführungsformen mit Verrastung und Verschraubung. Die Rastelemente oder die Ausnehmung für diese oder das Gewinde sind dabei dem Klemmring zugeordnet, der seinerseits Bestandteil des Deckels an dessen dem Korpus zugewandter Innenseite ist.
  • Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Hüllkörper für elektrische Zigaretten und ähnliche Geräte geschaffen ist, der sich in mehrfacher Hinsicht unter den Aspekten, Schutzfunktion, Design oder Komfort vorteilhaft bemerkbar macht. Ein solcher aus einem länglichen Korpus und einem mit diesem korrespondierenden Deckel bestehender Hüllkörper ermöglicht es dem Nutzer, die wenig ästhetische elektronische Zigarette als für „Raucher“ unästhetischem Gegenstand auf denkbar einfache Weise verschwinden zu lassen. Zugleich wird die Form des klassischerweise einen runden Querschnitt aufweisenden Gerätes aufgenommen und abgewandelt. Ferner besteht auch ein wirksamer und dauerhafter Schutz gegen Verkratzen, Zerstörung und/oder Verschmutzung und schließlich lässt sich eine elektronische Zigarette in solch einer Komforthülle wesentlich angenehmer halten und handhaben. Diverse Verbindungen zwischen Korpus und Deckel sind dabei denkbar, insbesondere Verrasten, Stecken, Schrauben und ein Bajonettverschluss. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Deckel des Hüllkörpers eine sich zwischen dessen Innen- und Außenseite erstreckende Öffnung aufweist, so dass die Funktion beim Einsaugen des Dampfes vollständig erhalten bzw. sogar noch verbessert werden kann.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
  • 1 einen Hüllkörper in perspektivischer Ansicht,
  • 2 einen Korpus in perspektivischer Ansicht,
  • 3 einen Deckel in Rückansicht,
  • 4 eine Variante zu 3,
  • 4 einen Bajonettverschluss,
  • 6 den Abschnitt eines Korpus als Teil einer Rastverbindung und
  • 7 eine weitere Variante zu 3.
  • In 1 ist ein Hüllkörper 1 dargestellt, der aus einem länglichen Korpus 2 zur Aufnahme einer hier nicht dargestellten elektronischen Zigarette und einem Deckel 3 zum Verschließen des Hüllkörpers 1 aufweist. In dem Hüllkörper 1 ist entsprechend eine mit 8 bezeichnete Bohrung oder auch Aufnahme erkennbar, welche mit dem Klemmring 26 an der Innenseite 6 des Deckels 3 korrespondiert. An seiner Außenseite 7 ist der Deckel 3 als Mundstück 4 ausgebildet, indem der Deckel 3 eine quer angeordnete Öffnung 5, 32 zum Ansaugen des Dampfes aus der elektronischen Zigarette aufweist.
  • Nur einen Korpus 2 samt Aufdruck „Jimmy´z“ 29 zeigt 2. Von besonderem Interesse sind dabei vier Bohrungen/Aufnahmen 2023 an der Stirnseite 30 des Korpus 2 als Bestandteil der Steckverbindung 14´. Die vier Bohrungen/Aufnahmen 2023 sind in den Ecken an der Stirnseite 30 um die Bohrung 8 positioniert und dienen damit zur Aufnahme des in 4 dargestellten Deckels mit den Stiften.
  • Mit Blick auf die Innenseite 6 zeigt 3 einen Deckel 3, hier in der Ausführungsform als Bestandteil einer Schraubverbindung 24 mit dem Gewinde 31 um den Klemmring 26. Erkennbar ist ferner die Öffnung 5 an der hier abgewandten Außenseite des Deckels 3 zum Einsaugen des Dampfes, wobei sich die Öffnung 5 innerhalb des Deckels 3 von dem Querspalt 32 bis zum runden Querschnitt, gebildet durch den Klemmring 26, erweitert.
  • 4 zeigt den Deckel 3 als Bestandteil einer Steckverbindung 14 mit den vier Stiften 1518, die wiederum mit den Bohrungen in 2 korrespondieren. Gut erkennbar auch dort die Öffnung 5 mit rundem Querschnitt in diesem Bereich an der Innenseite 6 des Deckels 3.
  • Angedeutet ist in 5 dann ein Bajonettverschluss 25, 25´ zwischen dem Deckel 3 und dem hier nur abschnittsweise dargestellten Korpus 2. Der Deckel 3 weist einen Stift 27 und auf der gegenüberliegenden Seite einen weiteren auf, die mit der Kulisse 28 am Korpus 2 dahingehend korrespondieren, dass bei Einsetzen des Deckels 3 mit anschließendem Verdrehen eine dauerhafte Verbindung zwischen Korpus 2 und Deckel 3 gewährleistet ist.
  • Einen oberen Abschnitt des Korpus 2 in der Variante Rastverbindung 9 zeigt 6. Erkennbar ist ein Stück weit von der Stirnseite 30 nach innen versetzt hier eine Ausnehmung 13, welche mit den Rastelementen in 7 korrespondiert.
  • Erkennbar sind solche Rastkugeln 11, 12 als Bestandteil der Rastverbindung schließlich in 7, wo sie um 180° versetzt auf dem Klemmring 26 angeordnet sind.

Claims (6)

  1. Hüllkörper (1) zur Aufnahme einer elektronischen Zigarette, mit einem länglichen Korpus (2), welcher über einen als Mundstück (4) ausgebildeten Deckel (3) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (3) zwischen seiner dem Korpus (2) zugewandten Innenseite (6) und seiner dem Nutzer zugewandten Außenseite (7) eine durchgehende Öffnung (5) aufweist, wobei Korpus (2) und Deckel (3) durch eine Rastverbindung (9), eine Steckverbindung, eine Schraubverbindung oder einen Bajonettverschluss miteinander verbunden sind.
  2. Hüllkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (5) sich von der Außenseite (7) zur Innenseite (6) des Deckels (3) erweitert.
  3. Hüllkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus (2) mit mindestens zwei Rastelementen (11, 12) ausgerüstet ist und dass der Deckel (3) an seiner Innenseite (6) mit den Rastelementen (11, 12) korrespondierende Ausnehmungen (13) aufweist – oder umgekehrt.
  4. Hüllkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus (2) mit mindestens zwei Klemmstiften (15, 16) ausgerüstet ist und dass der Deckel (3) mit den Klemmstiften (15, 16) korrespondierende Bohrungen (2023) aufweist – oder umgekehrt.
  5. Hüllkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindung (14) über vier Klemmstifte (1518) verfügt.
  6. Hüllkörper nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (3) an seiner dem Korpus (2) zugewandten Innenseite (6) einen Klemmring (26) aufweist, welcher mit der Bohrung (8) in dem Korpus (2) zur Aufnahme der elektronischen Zigarette (1) korrespondiert.
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