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Die Erfindung betrifft ein eine Tragfläche aufweisendes, endlos umlaufendes Transportband umfassend mehrere Module, die mittels Kupplungsstäben verbunden sind, die durch geschlossene Aufnahmen der beiden benachbarten Module gehalten sind, wobei die geschlossene Aufnahme eine insbesondere kreisförmige, an die Querschnittsfläche des Kupplungsstabes angepasste Durchbrechung aufweist, sodass die Module zu einem endlosen Transportband verbunden sind und zumindest ein Kupplungsstab zum Trennen der Module lösbar mit den Aufnahmen benachbarter Module verbunden ist, und umfassend ein Sicherungselement zur Vermeidung einer unbeabsichtigten axialen Verlagerung des Kupplungsstabes gegenüber den Aufnahmen der Module, wobei das Sicherungselement einen Bereich der Tragfläche des Transportbandes bildet und zum werkzeuglosen Trennen zumindest eines Modulpaares bestimmt ist. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Sicherungselement zur axialen Fixierung eines Kupplungsstabes des Transportbandes.
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Insbesondere bei der Beförderung von Lebensmittelprodukten kommen derartige Kunststoff-Transportbänder häufig zum Einsatz, da sie, im Gegensatz zu Transportbändern aus Metall, ein geringes Eigengewicht aufweisen, nicht korrodieren und einfach zu reinigen sind.
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Transportbänder und insbesondere modulare Kunststoff-Transportbänder, die aus Reihen von Transportbandmodulen aus Kunststoff bestehen und die ineinander greifen und mittels Kupplungsstab als Kupplungsstäbe gelenkig miteinander verbunden sind, werden in der Praxis vielfach eingesetzt und zählen somit zum Stand der Technik. Ein solches Transportband mit mehreren Modulen ist beispielsweise in der
DE 32 41 632 C2 offenbart.
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Modulare Kunststoff-Transportbänder bestehen aus einzelnen, aus Kunststoff geformten Modulen, welche nebeneinander in Reihen beliebiger Breite angeordnet werden können. Aus jeder der beiden Seiten eines Moduls steht eine Reihe in gleichmäßigem Abstand voneinander angeordneter Aufnahmen hervor, welche miteinander fluchtende Durchbrechungen zur Aufnahme des Kupplungsstabes aufweisen. Dabei werden die Aufnahmen des einen Moduls mit der Aufnahme des benachbarten Moduls verbunden, die so ein Modulpaar bilden. Zugleich entsteht so ein Gelenk. Das so verbundene Endlos-Transportband wird zur Übertragung einer Antriebsleistung um ein Antriebszahnrad geführt.
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Um zu verhindern, dass Teile der beförderten Ware, wie beispielsweise Lebensmittelpartikel, in die Öffnungen oder Schlitze der Aufnahmen eindringen, mit dem Kupplungsstab in Berührung kommen und damit unhygienische Verhältnisse verursachen, sieht die Konstruktion des modularen Transportbandes typischerweise vollkommen umschlossene Kupplungsstäbe vor, die zudem eine höhere Zugkraft übertragen können.
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Dass längere Abschnitte des Kupplungsstabes von den Aufnahmen ständig und vollkommen umschlossen sind, hat jedoch zur Folge, dass eine gründliche Reinigung sowohl der Kupplungsstäbe als auch der Öffnungen oder Schlitze in den Aufnahmen erst nach der Demontage des Transportbandes möglich ist.
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Es sind modulare Transportbänder mit abgeschrägten Aufnahmen bekannt, deren Breite quer zur Förderrichtung von außen nach innen sukzessiv geringer wird. Diese Konstruktion, die Vorsprünge mit abgeschrägten Seitenwänden vorsieht, wird unter anderem in der
EP 0 144 455 B1 und der
EP 1 270 454 A1 beschrieben. Eine solche abgeschrägte Bauweise erlaubt in einer bestimmten relativen Winkelstellung der Module eine Reinigung der Öffnungen oder Schlitze der Aufnahmen, ohne das Transportband demontieren zu müssen.
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Bei dem gattungsbildenden Transportband gemäß der
GB 2 282 115 A hat das Sicherungselement eine erste geschlossene Aufnahme, die einen Randabschluss des Transportbandes bildet und einen Endabschnitt des ersten Kupplungsstabes einschließt, und zumindest eine zweite geteilte Aufnahme, deren elastisch verformbarer Öffnungsspalt entgegen der elastischen Rückstallkraft erweiterbar ist und die in einen zu dem ersten Kupplungsstab parallel beabstandeten zweiten Kupplungsstab derart eingreift, dass die geteilte Aufnahme lateral von einer einen Randabschluss bildenden Aufnahme eines durch den zweiten Kupplungsstab mit dem zweiten Modul verbundenen dritten Moduls eingeschlossen ist.
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Die
DE 60 2004 006 447 T2 betrifft ein Förderband zur Verwendung in der Frischnahrungsmittelindustrie. Das Förderband ist aus einer Anzahl von baugleichen und unterschiedlichen Kettengliedern aufgebaut, wobei die Kettenglieder in Relation zu Kettengliedern in einer angrenzenden Reihe versetzt sind und zumindest sechs Kettenglieder zusammengesetzt werden, um die gewünschte Breite des Förderbandes bereitzustellen.
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Die Fixierung des Kupplungsstabes ist ein wichtiges Merkmal des modularen Transportbandes. Das Festhalten des Kupplungsstabes könnte durch radial erweiterte Köpfe des Kupplungsstabes an beiden Enden realisiert werden.
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Es sind auch bereits kopflose Kupplungsstäbe zur leichteren Herstellung und Bandmontage verwendet worden. Diese Art von Kupplungsstäben muss im Gebrauch an beiden Enden des Bandes blockiert werden. Des Weiteren sind kopflose Kupplungsstäbe zur Demontage oftmals schwer zu entfernen.
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Ein Ansatz zum Fixieren von Kupplungsstäben besteht darin, an einem Ende eines Kupplungsstabes einen Kopf und am gegenüberliegenden Ende einen kopflosen Abschnitt vorzusehen. Der mit dem Kopf versehene Kupplungsstab ist mit einer auf dem Schaft in einem Abstand vom Kopfteil des Kupplungsstabes angeordneten ringförmigen Verdickung versehen.
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Der Kupplungsstab wird durch die Aufnahmen der Module eingeführt, die jeweils übereinstimmende Durchmesser aufweisen. Der Durchmesser des Halteringes ist nur etwas größer als die Durchbrechungen der Aufnahmen, sodass der Haltering eine Querschnittserweiterung bildet, durch das Schwenkloch des äußersten Verbindungsgliedendes gepresst werden muss und sich hinter dem Verbindungsglied ausdehnen kann.
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Das oben beschriebene System weist den Nachteil auf, dass es enge Toleranzen der Durchlassöffnung des äußersten Verbindungsgliedes und des Halteringdurchmessers erfordert. In der Praxis besteht die Gefahr, dass der Kupplungsstab nicht ausreichend fixiert ist oder sich nicht leicht demontieren lässt bzw. dies eine erhöhte Geschicklichkeit erfordert. Zudem erfordert diese Bauform die Zugänglichkeit zu dem Kupplungsstab von einer der Querschnittserweiterung abgewandten Seite des Moduls, um den Kupplungsstab zur Demontage austreiben zu können, was mit einem erheblichen Kraftaufwand verbunden ist. Zudem ist zum Austreiben des Kupplungsstabes ein Werkzeug erforderlich.
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Weiterhin ist aus dem Stand der Technik ein Transportband bekannt, bei dem ein stirnseitiger Abschnitt des Kupplungsstabes mit einer Ausformung ausgestattet ist, die zugleich einen Bereich der Tragfläche bildet und dort mit einer Schnappverbindung gegen axiale Verlagerung gesichert ist. Diese Lösung macht sich zunutze, dass zwar wie vorstehend beschrieben eine Hinterschneidung durch elastische Verformung erforderlich ist, diese aber aufgrund des vergrößerten Bereiches der Tragfläche anders gestaltet werden kann und ohne Werkzeug eine Griffmöglichkeit zum Herausziehen des Kupplungsstabes gestattet. Die Zugänglichkeit zu dem Transportband ist nur von einer Seite erforderlich. Allerdings können in den Spalt der Schnappverbindung Partikel und Verunreinigungen eindringen, die einen zusätzlichen Reinigungsaufwand verursachen. Zudem hat es sich als wenig zweckmäßig erwiesen, die Schnappverbindung ungeschützt in die Tragfläche zu integrieren, weil diese im Gebrauch einem erhöhten Verschleiß sowie einer wechselnden, unter ungünstigen Umständen auf die Schnappverbindung wirkenden Krafteinwirkung unterliegt.
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Darüber hinaus sind bereits einige Bemühungen unternommen worden, den Kupplungsstab durch einen Sicherungsring oder Sicherungsstift gegen unbeabsichtigte axiale Verlagerung zu sichern, die zum Verklemmen des vorspringenden Kupplungsstabes in der Anlagentechnik oder sogar zum Verlust des Kupplungsstabes führen kann und vermieden werden muss.
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Hierzu weist der Kupplungsstab zumindest einen Abschnitt auf, der eine Hinterschneidung bildet, beispielsweise eine dem stirnseitigen Ende zugewandte, von der Stirnfläche beabstandete Querschnittserweiterung oder auch eine nutenförmige Einschnürung, in die das Sicherungselement eingreifen kann. Diese Einschnürung führt jedoch zu einer Schwächung des Kupplungsstabes.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, ein einfaches, werkzeuglos montier- und demontierbares sowie bedienbares Sicherungselement zu schaffen, wobei bei der Montage auf die Zugänglichkeit von beiden Bandseiten verzichtet werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Transportband gemäß den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ist den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Erfindungsgemäß ist also ein Transportband vorgesehen, bei dem das Sicherungselement eine erste geschlossene Aufnahme hat die einen Randabschluss des Transportbandes bildet und einen Endabschnitt des ersten Kupplungsstabes einschließt, und zumindest eine zweite geteilte Aufnahme hat, deren elastisch verformbarer Öffnungsspalt entgegen der elastischen Rückstallkraft erweiterbar ist und die in einen zu dem ersten Kupplungsstab parallel beabstandeten zweiten Kupplungsstab derart eingreift, dass die geteilte Aufnahme lateral von einer einen Randabschluss bildenden Aufnahme eines durch den zweiten Kupplungsstab mit dem zweiten Modul verbundenen dritten Moduls eingeschlossen ist und eine dem ersten Kupplungsstab zugeordnete erste Kupplungsseite mit der geschlossenen Aufnahme und zumindest einer weiteren, geteilten Aufnahme und eine dem zweiten Kupplungsstab zugeordnete zweite Kupplungsseite mit zumindest zwei geteilten Aufnahmen aufweist, wobei zweckmäßigerweise die Summe der Aufnahmen auf der ersten und der zweiten Kupplungsseite übereinstimmen. Erfindungsgemäß bildet in jedem Fall eine geschlossene Aufnahme, also eine Durchbrechung ohne eine radiale Zuführmöglichkeit für den Kupplungsstab, den Randabschluss des Transportbandes, nämlich einerseits die geschlossene Aufnahme des Sicherungselementes, andererseits eine geschlossene Aufnahme des dritten Moduls, welches mit dem zweiten Kupplungsstab verbunden ist und dabei die geteilte Aufnahme des Sicherungselementes außenseitig einschließt. Bei dem so geschaffenen Sicherungselement ist also stets die den Randabschluss bildende Aufnahme geschlossen und die übrigen Aufnahmen geteilt oder geschlitzt ausgeführt, sodass die den Randabschluss bildende Aufnahme zur Montage axial auf den Kupplungsstab aufgeschoben wird.
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Das Sicherungselement erhält durch mehrere Kontaktpunkte zu dem jeweiligen Kupplungsstab auf jeder Kupplungsseite eine deutlich verbesserte Führung und Belastbarkeit. Wenn das Sicherungselement mehr als zwei Aufnahmen aufweist, dann ist dennoch stets nur eine einzige, nämlich die den lateralen Randabschluss bildende Aufnahme geschlossen, und alle anderen Aufnahmen geteilt, denn nur bei der den Randabschluss bildenden Aufnahme kann diese von außen axial aufgeschoben werden.
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Sobald die geschlossene Aufnahme ihre axiale Sollposition erreicht hat, also gegen die Aufnahme des mit dem Kupplungsstab verbundenen benachbarten Moduls anliegt, wird das Sicherungselement zunächst beispielsweise um eine Schwenkachse quer zu der Kupplungsstabachse in eine Position verschwenkt, in welcher die Mittelachse der Durchlassöffnung der Aufnahme und die Kupplungsstabachse koaxial zueinander verlaufen. Eine nachfolgende Schwenkbewegung um die Kupplungsstabachse wird fortgesetzt, bis die geteilte Aufnahme des Sicherungselementes auf den zweiten Kupplungsstab trifft.
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Mit entsprechender Druckkraft, die problemlos manuell aufgebracht werden kann, wird der Schlitz dieser geteilten Aufnahme soweit elastisch geweitet, bis die Durchlassöffnung zumindest dem Durchmesser des Kupplungsstabes entspricht und die geteilte Aufnahme auf dem zweiten Kupplungsstab durch die elastische Rückstellkraft verrastet.
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Dabei ist die geteilte Aufnahme derart quer zur Vorschubrichtung des Transportbandes medial versetzt angeordnet, dass nicht etwa die geteilte Aufnahme des Sicherungselementes, sondern die geschlossene Aufnahme des mit dem zweiten Kupplungsstab verbundenen Moduls den Randabschluss bildet. Somit sind alle, den seitlichen Randabschluss bildenden Aufnahmen des Sicherungselementes und sich anschließender Module als geschlossene Aufnahmen ausführbar. Mit anderen Worten sind also alle außen am Band befindlichen Ösen geschlossen ausführbar. Dadurch wird eine nach dem Stand der Technik unvermeidbare Schwächung des Kupplungsstabes durch eine nutenförmige Einschnürung für ein Sicherungselement vermieden.
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Zudem ist die Bauform des mit dem Sicherungselement zu verbindenden Kupplungsstabes gegenüber den übrigen Kupplungsstäben unverändert, sodass sich ein Gleichteileprinzip realisieren lässt. Weiterhin ergibt sich eine geschlossene Tragfläche, die frei ist von Schlitzen oder sonstigen zusätzlichen offenliegenden Aussparungen für ein Sicherungselement nach dem Stand der Technik. Zudem ist das erfindungsgemäße Sicherungselement von einer einzigen Bandseite werkzeuglos montierbar und demontierbar.
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Da die Montage- bzw. Demontage-Richtung nicht ausschließlich durch eine axiale Bewegung, sondern durch die Kombination einer axialen Bewegung und Schwenkbewegungen um verschiedene Schwenkachsen realisiert wird, ist eine versehentliche, unbeabsichtigte Betätigung nahezu ausgeschlossen.
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Das Grundprinzip der Sicherung beruht daher erfindungsgemäß darauf, dass das Sicherungselement mittels der geschlossenen Aufnahme den Kupplungsstab axial festlegt und dabei seinerseits mit seiner der geschlossenen Aufnahme abgewandten geteilten Aufnahme zwischen zwei Aufnahmen des mit dem zweiten Kupplungsstab verbundenen Moduls axial fixiert ist.
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Obwohl die hier beschriebene Variante des Transportbandes auf Einzelmodulen basiert, deren Aufnahmen in Transportrichtung an der vordere Kante gegenüber der hinteren Kante einen Versatz quer zur Transportrichtung aufweisen, um so das Transportband aus baugleichen Modulen aufbauen zu können, ist die Erfindung auch bei solchen Transportbändern realisierbar, bei denen die hinteren und vorderen Aufnahmen keinen Versatz aufweisen, sondern sich beispielsweise entlang derselben Geraden erstrecken.
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Unter einer geschlossenen Aufnahme soll im Sinne der vorliegenden Erfindung eine den Kupplungsstab vollumfänglich einschließende Aufnahme verstanden werden, durch die der Kupplungsstab nur axial eingeführt werden kann, während eine geteilte Aufnahme mit einem Spalt aufgrund einer elastischen Verformung auch eine radiale bzw. tangentiale Zuführung gestattet, indem die Aufnahme elastisch geweitet wird, um den Kupplungsstab durch den so geschaffenen Spalt der Aufnahme zuzuführen.
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Obwohl die geschlossene Aufnahme in der Praxis bevorzugt eine Durchbrechung aufweist, sind solche Varianten nicht ausgeschlossen, bei denen die geschlossene Aufnahme als Sackloch ausgeführt ist und den Kupplungsstab auch stirnseitig einschließt oder abdeckt.
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Dabei verbindet das Sicherungselement die beiden benachbarten ersten und zweiten Kupplungsstäbe und bildet in diesem Bereich einen seitlichen Bandabschluss, sodass sich das Sicherungselement kontur- und flächenbündig in den Verbund der Module des Transportbandes einfügt. Selbstverständlich kann das Sicherungselement zur besseren Auffindbarkeit mit einer Markierung, beispielsweise einer kontrastierenden Farbgebung, versehen sein.
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Als besonders vorteilhaft erweist sich dabei eine Variante der vorliegenden Erfindung, bei welcher sich das Sicherungselement von einer Bandaußenseite über einen Teilbereich der Gesamtbreite des Transportbandes, insbesondere kleiner als die Hälfte der Gesamtbreite des Transportbandes erstreckt, wobei die beiden Aufnahmen derselben Bandaußenseite des Transportbandes zugeordnet sind. Auf diese Weise wird von dem Sicherungselement die im Betrieb des Transportbandes übertragene Zugkraft lediglich anteilig von dem Sicherungselement übertragen. Daher kann das Sicherungselement zur besseren Handhabung auch aus einem zähelastischen Material geringerer Festigkeit hergestellt werden.
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Gemäß einer weiteren, ebenfalls besonders Erfolg versprechenden Abwandlung ist die geschlossene Aufnahme mit dem Sicherungselement eingeschränkt elastisch verformbar verbunden, sodass die Tragfläche des Sicherungselementes mit den Modulen des Transportbandes übereinstimmende Materialeigenschaften hat und lediglich die Aufnahme eingeschränkt verformbar ist. Weiterhin kann die Aufnahme auch formstabil ausgeführt sein und mittels eines elastischen Verbindungselementes oder eines Gelenkes mit dem Sicherungselement verbunden sein. Dadurch kann die Aufnahme unabhängig von den zur Montage erforderlichen Freiheitsgraden beispielsweise mit geringen Toleranzwerten hinsichtlich der Durchlassöffnung für den Kupplungsstab ausgeführt sein. Aus diesem Grunde kann die Aufnahme auch aus Metall hergestellt werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Abwandlung der Erfindung weist die Durchbrechung der geschlossenen Aufnahme entlang ihrer axialen Erstreckung einen ersten Abschnitt mit einer kreisförmigen Querschnittsfläche entsprechend dem Durchmesser des Kupplungsstabes sowie einen sich dem ersten Abschnitt axial anschließenden zweiten Abschnitt mit einer erweiterten Querschnittsfläche auf, sodass durch die lateral angeordnete, also der Bandaußenseite zugewandte erweiterte Querschnittsfläche die Schwenkbewegung um eine von der Kupplungsstabachse abweichende Schwenkachse erleichtert wird. Somit wird durch die erweiterte Querschnittsfläche ein zusätzlicher Freiheitsgrad realisiert.
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Dabei erweist es sich als praxisgerecht, wenn die Durchbrechung einen zylindrischen Abschnitt sowie zumindest einen kegelförmigen oder kalottenförmigen Abschnitt aufweist, welcher so beim Einführen des Kupplungsstabes in die Aufnahme eine Einführhilfe bildet und zudem eine einfache Schwenkbeweglichkeit gestattet. Die Handhabung des Sicherungselementes wird dadurch wesentlich vereinfacht.
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Das Sicherungselement könnte an seiner Oberfläche einen Adapter zur Aufnahme einer gegebenenfalls auch austauschbaren Tragfläche aufweisen, um so eine schnelle Anpassung an unterschiedliche Anforderungen an das Transportband, insbesondere seiner Oberflächenbeschaffenheit, zu realisieren. Besonders sinnvoll ist demgegenüber eine Abwandlung der Erfindung, bei der das Sicherungselement eine Oberfläche aufweist, die in der Funktionsstellung mit der Tragfläche des Transportbandes flächenbündig angeordnet ist, sodass das Transportband nach der Montage des Sicherungselementes unmittelbar betriebsbereit ist.
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Das Sicherungselement könnte zur Anpassung an unterschiedliche Einsatzzwecke modular aufgebaut sein, um wahlweise verschiedene Aufnahmen anbringen zu können. Besonders sinnvoll ist hingegen eine Abwandlung der Erfindung, bei der das Sicherungselement einteilig ausgeführt ist. Als Werkstoff eignen sich eine Vielzahl an sich bekannter Kunststoffe, insbesondere Thermoplaste, wobei die gewünschte Verformbarkeit durch Materialeigenschaften oder Materialschwächungen erzielt werden kann.
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Die Erfindung lässt verschiedene Ausführungsformen zu. Zur weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips ist eine davon in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in jeweils einer perspektivischen Darstellung zur Verdeutlichung des Montagevorganges und der Funktionsweise eine Abfolge der Montageschritte zur Montage des Sicherungselementes in
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1 das Sicherungselement vor der Montage an dem Transportband, dessen Module bereits durch Kupplungsstäbe verbunden sind;
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2 das auf einen Endabschnitt eines Kupplungsstabes mit seiner geschlossenen Aufnahme aufgeschobene Sicherungselement;
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3 das mit der geteilten Aufnahme auf dem Kupplungsstab fixierte Sicherungselement;
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4 eine um die Kupplungsstabachse verschwenkte Sicherungsposition des Sicherungselementes;
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5 eine vergrößerte Darstellung des Sicherungselementes.
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Das erfindungsgemäße Sicherungselement 1 wird anhand einer in den 1 bis 4 dargestellten Abfolge der Montageschritte sowie anhand einer perspektivischen Darstellung in 5 näher erläutert. Das Sicherungselement 1 dient der Fixierung eines Kupplungsstabes 4, der zwei Module 2 eines Modulpaares zu einem endlosen Transportband 3 verbindet. Zugleich bildet der Kupplungsstab 4 eine Schwenkachse der Module 2 des endlos umlaufenden Transportbandes 3. Dabei verhindert das Sicherungselement 1 im Betrieb des Transortbandes 3 eine unerwünschte axiale Verlagerung des Kupplungsstabes 4 gegenüber den so verbundenen Modulen 2 in der Transportposition, sodass der betreffende Kupplungsstab 4 erst nach dem Lösen des Sicherungselementes 1 von den Modulen 2 trennbar ist.
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Erfindungsgemäß wird eine werkzeuglose Montage und Demontage des Sicherungselementes 1 und des jeweils ein Modulpaar aus zwei Modulen 2 verbindenden Kupplungsstabes 4 von einer einzigen Montageseite dadurch erreicht, dass das Sicherungselement 1 an seiner erste Kupplungsseite 5 eine erste, eine Öse mit einem kreisförmigen Durchlass bildende, geschlossene Aufnahme 6 hat, die zugleich einen Randabschluss des Transportbandes 3 bildet. Diese geschlossene Aufnahme 6 wird in Pfeilrichtung 7 auf einen Endabschnitt 8 des Kupplungsstabes 4 aufgeschoben, wobei die Mittelachse einer kreisförmigen Durchlassöffnung 9 der geschlossenen Aufnahme 6 und die Kupplungsstabachse des Kupplungsstabes 4 zunächst noch einen Winkel einschließen, wie dies auch in 2 erkennbar ist.
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Sobald die geschlossene Aufnahme 6 den Endabschnitt 8 des Kupplungsstabes 4 umschließt folgt eine Schwenkbewegung in Pfeilrichtung 10 um eine in der Querschnittsebene des Kupplungsstabes 4 liegende Schwenkachse, bis eine geteilte Aufnahme 11 derselben Kupplungsseite 5, deren geschlitzter Durchlass entgegen einer elastischen Rückstellkraft geweitet wird, ebenfalls den Kupplungsstab 4 umschließt. Die Mittelachsen der kreisförmigen Durchlassöffnung der geschlossenen Aufnahme und der geteilten Aufnahme nehmen dabei eine koaxiale Orientierung zu der Kupplungsstabachse ein, wie dies in der 3 erkennbar ist.
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Die nachfolgende abschließende Schwenkbewegung erfolgt in Pfeilrichtung 12 um diese Kupplungsstabachse, wie in 3 erkennbar. Dabei werden zwei geteilte Aufnahmen 13 einer der ersten Kupplungsseite 5 gegenüberliegenden zweiten Kupplungsseite 14 wiederum entgegen ihrer elastischen Rückstellkraft an einem zu dem ersten Kupplungsstab 4 parallel beabstandeten zweiten Kupplungsstab 15 des nächsten Modulpaares fixiert.
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Wesentlich ist dabei, dass die geteilte Aufnahme 13 der zweiten Kupplungsseite 14 nicht etwa den Randabschluss des Transportbandes 3 bildet, sondern vielmehr ihrerseits von einer geschlossenen Aufnahme 16 des Moduls 2 lateral eingeschlossen wird. Somit kann erfindungsgemäß ein Sicherungselement 1 realisiert werden, bei dem in der in 4 dargestellten Arbeitsposition des Transportbandes 3 alle randseitigen Aufnahmen 6, 16 geschlossen ausführbar sind.
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Wie in 5 erkennbar hat das Sicherungselement 1 insgesamt vier Aufnahmen 6, 11 mit genau einer geschlossenen Aufnahme 6 und drei geteilten Aufnahmen 11, wobei die den lateralen Randabschluss bildende Aufnahme 6 geschlossen und alle anderen Aufnahmen 11 geteilt ausgeführt sind, weil nur die den Randabschluss bildende geschlossene Aufnahme 6 auf den Kupplungsstab 4 axial aufschiebbar ist.