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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen einen Träger, um ein Fahrrad auf ein Fahrzeug (z.B. Kraftfahrzeug) zu laden, und insbesondere einen Fahrradträger für ein Fahrzeug, der im nicht benutzten Zustand am Heckstoßfänger (z.B. unterhalb des Heckstoßfängers) verstaut wird, aber ausgefahren wird, um ein Fahrrad zu laden.
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Beschreibung der bezogenen Technik
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Da die Leute Fahrräder für Freizeitaktivitäten verwenden, laden sie in jüngster Zeit Fahrräder auf Fahrzeuge, um sie zu Fahrradwegen oder Bergen mitzuführen.
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Jedoch sind Fahrräder normalerweise groß im Volumen, sodass es schwierig ist, sie zu laden (z.B. zu verladen), selbst wenn der Kofferraum oder der Rücksitzraum des Fahrzeugs genutzt wird.
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Obwohl verschiedene Verfahren zum Verladen eines Fahrrads an den Außenflächen eines Fahrzeugs zur Lösung des Problems vorgeschlagen wurden, erschwert die Methode des Verladens und Fixierens eines Fahrrads auf der Dachverkleidung (z.B. Dachpaneel) eines Fahrzeugs nicht nur das Verladen selbst, sondern erhöht die Höhe des Fahrzeugs, sodass ein Unfall verursacht werden kann, weil das Fahrrad von einem Tunnel oder einem Gebäude erfasst wird, wenn das Fahrzeug in diese Strukturen einfährt.
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Im Fall, dass ein Fahrrad am Heckteil eines Fahrzeugs montiert wird, ist für eine spezielle Trägervorrichtung eine komplexe Installation erforderlich und die Trägervorrichtung bleibt sichtbar, selbst wenn kein Fahrrad daran montiert ist, wodurch die Außenerscheinung des Fahrzeugs gestört wird.
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Ferner ist es umständlich, die Trägervorrichtung zu installieren, um ein Fahrrad zu laden, und die Trägervorrichtung zu entfernen, wenn es keinen Bedarf für die Nutzung gibt, wodurch die Benutzerfreundlichkeit verringert wird.
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Die Informationen, welche in diesem Hintergrund-Abschnitt offenbart sind, dienen lediglich dem besseren Verständnis des allgemeinen Hintergrunds der Erfindung und sollten nicht als Zugeständnis oder als irgendeine Andeutung angesehen werden, dass diese Informationen zum Stand der Technik, wie er dem Fachmann schon bekannt ist, gehören.
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Erläuterung der Erfindung
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Zahlreiche Aspekte der vorliegenden Erfindung sind darauf gerichtet, einen Fahrradträger für ein Fahrzeug bereitzustellen, der am Heckstoßfänger eines Fahrzeugs angeordnet ist, im nicht benutzten Zustand (anders ausgedrückt: wenn dieser nicht verwendet wird) nicht zur Außenseite freigelegt ist und die Außenerscheinung des Fahrzeugs aufrechterhalten kann sowie die Benutzerfreundlichkeit verbessern kann, indem er aus einem Heckstoßfänger ausgefahren wird, sodass ein Fahrrad geladen werden kann, wenn die Fahrradverladung gewünscht wird.
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Gemäß zahlreicher Aspekte der vorliegenden Erfindung kann ein Fahrradträger für ein Fahrzeug aufweisen: Führungsschienen, die symmetrisch auf beiden Seiten eines Heckstoßfängers (z.B. einer Heckstoßfänger-Verkleidung oder eines Heckstoßfänger-Trägers) angeordnet sind und sich in einer Vorne-Hinten-Richtung des Fahrzeugs erstrecken, Verschiebeschienen, die mit einem Paneel und sich von dem Paneel erstreckenden Seitenteilen ausgestattet sind und die an den Führungsschienen vorwärts und rückwärts verschiebbar sind, ein Aufweite-Verbindungselement, das zwischen den Seitenteilen der Verschiebeschienen angeordnet ist und eine Mehrzahl von Verbindungen (z.B. Verbindungspunkten) aufweist, die so verbunden sind, dass sich ein seitlicher Abstand zwischen den Verbindungen vergrößert, wenn ein Vorne-Hinten-Abstand (bzw. Abstand in Vorne-Hinten-Richtung) zwischen den Verbindungen verringert wird, Stützarme, die auf dem Aufweite-Verbindungselement angeordnet sind, um sich mit dem Aufweite-Verbindungselement zur Seite hin zu bewegen, die verschiebbar in Eingriff mit den Verschiebeschienen sind und die ein geladenes (z.B. verladenes) Fahrrad fixieren können, sowie eine Antriebseinheit, die am Heckstoßfänger befestigt ist, die eine mit den Verschiebeschienen und dem Aufweite-Verbindungselement verbundene Verbindungseinrichtung aufweist und die während des Betriebes eine Antriebskraft bereitstellt, um mittels der Verbindungseinrichtung die Verschiebeschienen zu bewegen und das Aufweite-Verbindungselement aufzuweiten oder zusammenzuziehen.
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Die Antriebseinheit kann eine ein Drehmoment bereitstellende Motoreinrichtung aufweisen, und die Verbindungseinrichtung kann ein erstes Verbindungselement, das sich von der Motoreinrichtung zu den Seitenteilen der Verschiebeschienen erstreckt, und ein zweites Verbindungselement aufweisen, das sich von der Motoreinrichtung senkrecht zum Paneel der Verschiebeschienen erstreckt und mit dem Aufweite-Verbindungselement verbunden ist.
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Die Motoreinrichtung kann einen mit dem ersten Verbindungselement verbundenen, ersten Elektromotor und einen mit dem zweiten Verbindungselement verbundenen, zweiten Elektromotor aufweisen.
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Ein Ritzel (bzw. treibendes Zahnrad) kann an beiden Enden des ersten Verbindungselementes angeordnet sein, die Verschiebeschienen können Zahnstangen aufweisen, welche sich in der Vorne-Hinten-Richtung entlang der Verschiebeschienen erstrecken, und die Zahnstangen können in Eingriff mit den Ritzeln sein.
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Das Aufweite-Verbindungselement kann ein Doppelstangen-Gestänge-Paar aufweisen, wobei die Doppelstangen-Gestänge zueinander symmetrisch sind, wobei das zweite Verbindungselement zwischen den Doppelstangen-Gestängen positioniert ist, und erste und zweite Enden des Doppelstangen-Gestänge-Paars können drehbar mit dem zweiten Verbindungselement verbunden sein, wobei sich die ersten Enden einander überlappen und sich die zweiten Enden einander überlappen, und die ersten Enden und die zweiten Enden können mit einem Zwischenraum zueinander im Abstand angeordnet sein.
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Das zweite Verbindungselement kann eine Gewindespindel (z.B. Leitspindel) sein, und die ersten und zweiten Enden des Doppelstangen-Gestänge-Paars können durch Spindelmuttern (z.B. Leitmuttern) mit dem zweiten Verbindungselement verbunden sein, sodass sich die ersten Enden und die zweiten Enden entlang einer Axialrichtung des zweiten Verbindungselementes in zueinander entgegengesetzte Richtungen bewegen, indem das zweite Verbindungselement gedreht wird.
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Das Aufweite-Verbindungselement kann Stützarme aufweisen, die mit Drehpunkten zwischen den ersten und den zweiten Enden der Doppelstangen-Gestänge des Aufweite-Verbindungselements verbunden sind, und die Stützarme können mit den Drehpunkten der Doppelstangen-Gestänge verbunden sein, und ein jeder Stützarm kann einen Bewegungsarm, der sich von dem Drehpunkt eine bestimmte Distanz in der Vorne-Hinten-Richtung erstreckt, und Befestigungsarme aufweisen, die an beiden Enden des Bewegungsarmes angeordnet sind, sich zur Seite hin erstrecken und auf den Verschiebeschienen abgestützt werden.
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Führungsvorsprünge, welche Seiten der Befestigungsarme stützen, können an der Oberseite der Verschiebeschienen ausgebildet sein.
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Eine Befestigungsstange zum Fixieren eines auf den Stützarmen geladenen Fahrrads kann drehbar mit den Verschiebeschienen gekoppelt sein.
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Gemäß dem Fahrradträger für ein Fahrzeug, der die oben erläuterte Struktur hat, wird der Fahrradträger am Heck eines Fahrzeugs innerhalb des Heckstoßfängers installiert, sodass er im nicht benutzten Zustand nicht zur Außenseite freiliegt, aber selbsttätig aus dem Heckstoßfänger ausgefahren wird, um ein Fahrrad zu verladen, und folglich wird die Außenerscheinung aufrechterhalten und die Benutzerfreundlichkeit wird auch verbessert.
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Da ferner in dem Prozess des Entfaltens des Fahrradträgers zunächst der Träger ausgefahren wird und dann die Teile, auf denen ein Fahrrad verladen wird, zur Seite hin aufgeweitet werden, wird auch der kommerzielle Wert verbessert.
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Es wird verstanden, dass die Begriffe „Fahrzeug“ oder „Fahrzeug-“ oder andere ähnliche Begriffe wie sie hierin verwendet werden, einschließend sind für allgemeine Kraftfahrzeuge wie Personenfahrzeuge inklusive Geländewagen (SUV), Busse, Lastkraftwagen, verschiedene kommerzielle Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge einschließlich einer Vielfalt von Booten und Schiffen, Luftfahrzeuge und dergleichen, und Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge, steckerfertige Hybridfahrzeuge, Wasserstoff-angetriebene Fahrzeuge und andere alternative Kraftstoff-Fahrzeuge (z.B. Kraftstoffe, die von Ressourcen außer Mineralöl stammen) mit einschließen. Wie hierin darauf verwiesen, ist ein Hybridfahrzeug ein Fahrzeug, das zwei oder mehr Kraftquellen hat, zum Beispiel sowohl benzin-angetriebene als auch elektrischangetriebene Fahrzeuge.
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Die Verfahren und Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung haben andere Merkmale und Vorteile, welche aus den beiliegenden Zeichnungen, die hierin aufgenommen sind, und der folgenden detaillierten Beschreibung, die zusammen dazu dienen, bestimmte Grundsätze der vorliegenden Erfindung zu erklären, ersichtlich sind oder darin ausführlicher dargelegt werden.
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Erläuterung der Zeichnungen
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1 ist eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften Fahrradträgers für ein Fahrzeug gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Die 2, 3 und 4 sind Ansichten, die den in 1 gezeigten, beispielhaften Fahrradträger für das Fahrzeug veranschaulichen.
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Die 5, 6, 7 und 8 sind Ansichten, die einen Betriebszustand des in 1 gezeigten, beispielhaften Fahrradträgers für das Fahrzeug veranschaulichen.
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Es sollte verstanden werden, dass die beigefügten Zeichnungen nicht zwangsläufig im Maßstab sind und eine einigermaßen vereinfachte Darstellung von verschiedenen Merkmalen präsentieren, welche veranschaulichend für die Grundprinzipien der Erfindung sind. Die spezifischen Gestaltungsmerkmale der vorliegenden Erfindung, wie sie hierin offenbart sind, einschließlich, zum Beispiel, spezifischer Dimensionen, Ausrichtungen, Positionen und Formen, werden zum Teil durch die besondere beabsichtigte Anwendung und Einsatzumgebung bestimmt werden.
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Detaillierte Beschreibung
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Es wird nun im Detail Bezug genommen auf die verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung(en), von denen Beispiele in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt und unten beschrieben sind. Während die Erfindung(en) im Zusammenhang mit den Ausführungsbeispielen beschrieben wird/werden, versteht sich, dass die vorliegende Beschreibung nicht beabsichtigt, die Erfindung(en) auf diese beispielhaften Ausführungsformen zu beschränken. Im Gegenteil ist beabsichtigt, dass die Erfindung(en) nicht nur die beispielhaften Ausführungsformen, sondern auch verschiedene Alternativen, Modifikationen, Abwandlungen und andere Ausführungsformen deckt/decken, die in den Sinn und Schutzbereich der Erfindung(en) fallen, wie in den angehängten Patentansprüchen definiert.
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1 ist eine perspektivische Ansicht eines Fahrradträgers für ein Fahrzeug gemäß zahlreichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, und 2, 3 und 4 sind Ansichten, die die Komponenten des in 1 gezeigten Fahrradträgers für ein Fahrzeug im Einzelnen zeigen.
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Ein Fahrradträger der vorliegenden Erfindung weist auf Führungsschienen 100, die an beiden Seiten eines Heckstoßfängers (z.B. einer Heckstoßfänger-Verkleidung, einer Heckstoßfänger-Schürze oder eines Heckstoßfänger-Trägers) 10 symmetrisch angeordnet sind und sich in der Vorne-Hinten-Richtung erstrecken, Verschiebeschienen (z.B. Gleitschienen oder Wälzführungsschienen) 200, die mit einem Paneel (z.B. eine Verkleidung) 220 und sich von dem Paneel 220 erstreckenden Seitenteilen 240 ausgestattet sind und die an den Führungsschienen 100 vorwärts/rückwärts verschiebbar sind, ein Aufweite-Verbindungselement 300, das zwischen den Seitenteilen 240 der Verschiebeschienen 200 angeordnet ist und (unter anderem) aus einer Mehrzahl von Verbindungen besteht, welche so verbunden sind, dass sich der seitliche Abstand (z.B. Zwischenraum) vergrößert, wenn sich der Vorne-Hinten-Abstand (bzw. Abstand in Vorne-Hinten-Richtung) verringert, Stützarme (z.B. Stützstreben) 400, die auf dem Aufweite-Verbindungselement 300 angeordnet sind, um sich mit dem Aufweite-Verbindungselement 300 zur Seite hin zu bewegen, auf den Verschiebeschienen 200 abgestützt werden und ein geladenes Fahrrad an ein Fahrzeug fixieren, sowie eine Antriebseinheit (z.B. Betätigungseinheit) 500, die an dem Heckstoßfänger 10 befestigt ist, eine Verbindungseinrichtung 540 aufweist, welche mit den Verschiebeschienen 200 und dem Aufweite-Verbindungselement 300 verbunden sind, und die im Betrieb durch die Verbindungseinrichtung 540 Antriebskraft überträgt, um zu ermöglichen, dass sich die Verschiebeschienen 200 und das Aufweite-Verbindungselement 300 bewegen bzw. aufweiten (z.B. dass sich das Aufweite-Verbindungselement 300 bewegt und insbesondere aufweitet).
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Der Fahrradträger der vorliegenden Erfindung kann am Heck eines Fahrzeugs an dem Heckstoßfänger 10 installiert sein und kann so eingerichtet sein, dass er aus dem Heckstoßfänger 10 oder von der Unterseite des Heckstoßfängers 10 ausgefahren wird.
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In der vorliegenden Erfindung wird der Fahrradträger aus dem Heckstoßfänger 10 ausgefahren, was eine Verschlechterung der Außenerscheinung und eine Freilegung zur Außenseite minimiert, um eine Beschädigung aufgrund von Eindringen von Fremdstoffen zu verhindern.
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Die Führungsschienen 100 sind innerhalb des Heckstoßfängers 10 auf beiden Seiten symmetrisch fixiert und erstrecken sich in der Vorne-Hinten-Richtung des Fahrzeugs. Das heißt, der Träger wird ausgefahren oder aufgenommen (z.B. untergebracht), indem er ausgehend von den Führungsschienen 100 und entlang der Führungsschienen 100 verschiebbar bewegt wird.
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Die Verschiebeschienen 200 sind mit dem Paneel 220 ausgestattet, das auf gleicher Ebene mit dem Heckstoßfänger 10 liegend angeordnet ist, und die sich von dem Paneel 220 erstreckenden Seitenteile 240 sind innerhalb der Führungsschienen 100 angeordnet. Das heißt, indem sich die an den Führungsschienen 100 montierten Verschiebeschienen 200 bewegen, wird der Träger ausgefahren oder aufgenommen.
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Das Aufweite-Verbindungselement 300 ist in der vorliegenden Erfindung zwischen den Seitenteilen 240 der Verschiebeschienen 200 angeordnet. Das Aufweite-Verbindungselement 300 besteht (unter anderem) aus einer Mehrzahl von Verbindungen, die so (z.B. in einer Kniehebelanordnung) verbunden sind, dass sich der seitliche Abstand vergrößert, wenn sich der Vorne-Hinten-Abstand (bzw. Abstand in Vorne-Hinten-Richtung) verringert, wodurch dieses (Aufweite-Verbindungselement) aufgeweitet wird. Das heißt, eine Mehrzahl von Verbindungen ist – wie in 1 gezeigt – in einer rautenförmigen Form verbunden, sodass, wenn sich die Distanz zwischen den Vorne-Hinten-Scheitelpunkten (bzw. Scheitelpunkten in Vorne-Hinten-Richtung) vergrößert, sich die Distanz zwischen den seitlichen Scheitelpunkten (bzw. Scheitelpunkten in seitlicher Richtung) verringert, und, wenn sich die Distanz zwischen den Vorne-Hinten-Scheitelpunkten verringert, sich die Distanz zwischen den seitlichen Scheitelpunkten vergrößert, wodurch dieses (Aufweite-Verbindungselement) aufgeweitet wird.
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Die Stützarme 400 sind mit dem Aufweite-Verbindungselement 300 gekoppelt, und sie bewegen sich mit dem Aufweite-Verbindungselement 300 zur Seite hin, wenn das Aufweite-Verbindungselement 300 zur Seite hin ausgeweitet wird. Die Stützarme 400 ermöglichen, dass ein geladenes Fahrrad fixiert wird.
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Die Verschiebeschienen 200 und das Aufweite-Verbindungselement 300 werden durch die Antriebskraft von der Antriebseinheit 500 bewegt bzw. aufgeweitet. Die Antriebseinheit 500 weist die Verbindungseinrichtung 540 auf, die mit den Verschiebeschienen 200 und dem Aufweite-Verbindungselement 300 verbunden ist, sodass, wenn die Antriebseinheit 500 betrieben wird, die Antriebskraft auf die mit den Verschiebeschienen 200 und dem Aufweite-Verbindungselement 300 verbundene Verbindungseinrichtung 540 übertragen wird, um die Verschiebeschienen 200 oder das Aufweite-Verbindungselement 300 zu bewegen.
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Der detaillierte Verbindungszusammenhang zwischen den Führungsschienen 100 und dem Aufweite-Verbindungselement 300, das bei Betätigung der Antriebseinheit 500 ausgefahren bzw. aufgeweitet wird, wird unten im Einzelnen erläutert.
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Wie in 2 gezeigt, weist die Antriebseinheit 500 eine Motoreinrichtung (z.B. eine ElektroMotoreinrichtung) 520 auf, die ein Drehmoment bereitstellt, und die Verbindungseinrichtung 540 besteht (unter anderem) aus einem ersten Verbindungselement 542, das sich von der Motoreinrichtung 520 aus zu beiden Seitenteilen 240 der Verschiebeschienen 200 erstreckt und das an beiden Enden mit den Führungsschienen 100 (bzw. den Verschiebeschienen 200) verbunden ist, und aus einem zweiten Verbindungselement 544, das sich von der Motoreinrichtung 520 aus senkrecht zum Paneel 200 der Verschiebeschienen 200 erstreckt und mit dem Aufweite-Verbindungselement 300 verbunden ist.
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Die Motoreinrichtung 520 kann einen mit dem ersten Verbindungselement 542 verbundenen, ersten Elektromotor 522 und einen mit dem zweiten Verbindungselement 544 verbundenen, zweiten Elektromotor 522 aufweisen. In der vorliegenden Erfindung sind die Drehrichtungen des ersten Verbindungselements 542, das die Verschiebeschienen 200 bewegt, und des zweiten Verbindungselements 544, das das Aufweite-Verbindungselement 300 aufweitet, voneinander unterschiedlich, sodass die Motoreinrichtung 520 in den ersten Elektromotor 522 und den zweiten Elektromotor 524 eingeteilt werden kann.
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Zusätzlich zur Verwendung einer Mehrzahl von Elektromotoren, um Drehmomente in verschiedenen Richtungen bereitzustellen, kann ein (z.B. einziger) Elektromotor verwendet werden, um wahlweise einen angetriebenen Schaft (z.B. Achse), der das Drehmoment überträgt, mit dem ersten Verbindungselement 542 und dem zweiten Verbindungselement 544 zu verbinden, indem die Länge des angetriebenen Schafts verändert wird.
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Die Struktur, bei der sich die Verschiebeschienen 200 bei Aufbringen einer Antriebskraft der Antriebseinheit 500 bewegen, wird zunächst erläutert. Wie in 3 gezeigt, ist ein Ritzel (bzw. treibendes Zahnrad) 560 an beiden Enden des ersten Verbindungselementes 542 angeordnet, und Zahnstangen 120, die sich in Vorne-Hinten-Richtung entlang der Verschiebeschienen 200 erstrecken, sind an den Verschiebeschienen 200 vorgesehen und in Eingriff mit den Ritzeln 560.
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Das heißt, die sich in der Vorne-Hinten-Richtung erstreckenden Zahnstangen 120 sind an den Verschiebeschienen 200 ausgebildet, und die Ritzel 560, in Eingriff mit den Zahnstangen 120, sind an dem ersten Verbindungselement 542 angeordnet, welches sich von der Motoreinrichtung 520 erstreckt, sodass, indem die Motoreinrichtung 520 betrieben wird, das erste Verbindungselement 542 gedreht wird, das Ritzel 560 mit der Drehung des ersten Verbindungselementes 542 gedreht wird und entsprechend die mit den Zahnstangen 120 verbundenen Verschiebeschienen 200 bewegt werden.
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Ferner können die Führungsschienen 100 weiter mit einem Solenoid (z.B. einem Magnetventil) ausgestattet sein, um durch selektives Verbinden (z.B. Koppeln) mit der Führungsschiene 200 wahlweise zu ermöglichen, dass die Verschiebeschiene 200 ausgefahren wird. Das Solenoid kann in Verbindung mit der Motoreinrichtung 520 betätigt werden, sodass, wenn der Träger benötigt wird, Elektrizität an das Solenoid angelegt wird und die Verschiebeschienen 200 entriegelt werden und dann die Motoreinrichtung 520 betrieben wird, um die Verschiebeschienen 200 zu bewegen.
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Wenn die Verschiebeschienen 200 ausgefahren sind, um an der Außenseite freizuliegen, wird das Aufweite-Verbindungselement 300 betätigt, und ein Fahrrad kann auf die Stützarme 400 geladen werden.
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Im Einzelnen besteht – wie in 1 und 4 gezeigt – das Aufweite-Verbindungselement 300 (unter anderem) aus einem Doppelstangen-Gestänge(320)-Paar, wobei die Doppelstangen-Gestänge 320 symmetrisch zueinander sind mit dem Verbindungselement 544 dazwischen, und erste Enden 322 des Doppelstangen-Gestänge(320)-Paars und zweite Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge(320)-Paars sind drehbar mit dem zweiten Verbindungselement 544 verbunden, wobei sich die ersten Enden einander überlappen und sich die zweiten Enden einander überlappen (anders ausgedrückt: wobei die ersten Enden 322 überlappend, z.B. ein Drehgelenk bildend, angeordnet sind und die zweiten Enden 324 überlappend, z.B. ein Drehgelenk bildend angeordnet sind), wobei die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 mit einem vorbestimmten Abstand zueinander im Abstand angeordnet sein können.
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Das heißt, da das Aufweite-Verbindungselement 300 mit dem zweiten Verbindungselement 544 verbunden wird, wobei die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 des bezogen auf das zweite Verbindungselement 544 symmetrischen Doppelstangen-Gestänge(320)-Paars jeweilig überlappend angeordnet sind, bildet das Aufweite-Verbindungselement 300 eine rautenförmige (bzw. rhombusförmige) Form. Die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge(320)-Paars sind mit dem zweiten Verbindungselement 544 verbunden und Drehpunkte (z.B. Drehachsen) 326 der Doppelstangen-Gestänge 320 sind drehbar eingerichtet, sodass, wenn sich die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge(320)-Paars nähern, sich der Abstand zwischen den Drehpunkten 326 vergrößert und folglich das Aufweite-Verbindungselement 300 nach links und rechts aufgeweitet wird.
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Da das Doppelstangen-Gestänge(320)-Paar verbunden ist, hat das Aufweite-Verbindungselement 300 eine ausreichende Stützfähigkeit und Haltbarkeit, sodass es sicher eine Last abstützen kann, wenn ein Fahrrad geladen wird.
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Hinsichtlich des detaillierten Verbindungszusammenhangs zwischen dem Aufweite-Verbindungselement 300 und dem zweiten Verbindungselement 544 kann das zweite Verbindungselement 544 eine Gewindespindel (z.B. eine Leitspindel) sein, und die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge(320)-Paars sind mit dem zweiten Verbindungselement 544 durch Muttern (z.B. Spindelmuttern oder geführten Muttern) 328 verbunden, sodass sich bei Drehung des zweiten Verbindungselementes 544 die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 in zueinander entgegengesetzte Richtungen bewegen können, das heißt, entweder einander annähernd in Axialrichtung des zweiten Verbindungselementes 544 oder voneinander wegbewegend in Axialrichtung des zweiten Verbindungselementes 544.
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Da – wie oben erläutert – das zweite Verbindungselement 544 eine Gewindespindel sein kann und die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge(320)-Paars durch die Muttern 328 mit dem zweiten Verbindungselement 544 verbunden sind, bewegen sich bei Drehung des zweiten Verbindungselementes 544 mittels der Motoreinrichtung 544 die Muttern 328, an denen die Doppelstangen-Gestänge 320 verbunden sind, und die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge(320)-Paars können sich entsprechend bewegen.
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Jedoch müssen in der vorliegenden Erfindung die Doppelstangen-Gestänge 320 (z.B. die ersten und zweiten Enden) so eingerichtet sein, dass sie sich in zueinander entgegengesetzte Richtungen (z.B. einander annähernd oder voneinander wegbewegend) bewegen, damit das Aufweite-Verbindungselement 300 aufgeweitet oder zusammenzogen wird. Zu diesem Zweck hat das zweite Verbindungselement 544 am Abschnitt, den dem die mit den ersten Enden 322 des Doppelstangen-Gestänge(320)-Paars verbundene Mutter 328 bewegt wird, und am Abschnitt, an dem die mit den zweiten Enden 324 verbundene Mutter 328 bewegt wird, entgegengesetzte Gewinde und entsprechend können sich die mit den ersten Enden 322 des Doppelstangen-Gestänge-Paars verbundene Mutter 328 und die mit den zweiten Enden 324 verbundene Mutter 328 in entgegengesetzte Richtungen bewegen, obwohl sich das zweite Verbindungselement 544 in einer Richtung dreht.
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Da sich somit die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge-Paars des Aufweite-Verbindungselements 300 in entgegengesetzte Richtungen bewegen, obwohl das zweite Verbindungselement 544 in einer Richtung gedreht wird, bewegen sich die Drehpunkte 326 der symmetrischen Doppelstangen-Gestänge 320 voneinander weg, indem die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 durch den Elektromotor 520 einander annähernd bewegt werden, wodurch das Aufweite-Verbindungselement 300 aufgeweitet wird, und die Drehpunkte 326 der symmetrischen Doppelstangen-Gestänge 320 nähern sich einander, indem die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 voneinander wegbewegt werden, wodurch das Aufweite-Verbindungselement 300 zusammengezogen wird.
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Die Stützarme 400 sind mit den Drehpunkten 326 zwischen den ersten Enden 322 und den zweiten Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge-Paars des Aufweite-Verbindungselements 300 verbunden. Die Stützarme 400 sind mit den Drehpunkten 326 der Doppelstangen-Gestänge 320 verbunden und ein jeder (Stützarm) kann einen Bewegungsarm 420, der sich eine bestimmte Distanz in der Vorne-Hinten-Richtung erstreckt, und Befestigungsarme 440 aufweisen, die an beiden Enden des Bewegungsarmes 420 angeordnet sind, sich zur Seite hin erstrecken und auf den Verschiebeschienen 200 abgestützt werden.
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Das heißt, die Stützarme 400 sind mit den Drehpunkten 326 der Doppelstangen-Gestänge 320 des Aufweite-Verbindungselements 300 verbunden und entsprechend bewegen sich die Stützarme 400 zur Seite hin, indem das Aufweite-Verbindungselement 300 aufgeweitet wird.
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Die Stützarme 400 bestehen jeweils (unter anderem) aus dem mit dem Drehpunkt 326 verbundenen Bewegungsarm 420 und den Befestigungsarmen 440 an jedem Ende des Bewegungsarmes. Da sich insbesondere die Befestigungsarme 440 zu den Verschiebeschienen (hin) erstrecken und auf den Verschiebeschienen 200 abgestützt sind, wird verhindert, dass die Befestigungsarme 440 aufgrund einer Blockierung durch die Verschiebeschienen 200 fehlerhaft betätigt werden, wenn das Aufweite-Verbindungselement 300 aufgeweitet und zusammengezogen wird, und eine ausreichende Stützfähigkeit wird sichergestellt.
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Die Oberseite der Befestigungsarme 440, an der die Räder eines Fahrrads platziert werden, kann (z.B. nach innen) gewölbt sein und die Räder eines Fahrrads können mittels besonderer Befestigungselemente an den Befestigungsarmen 440 fixiert werden.
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Führungsvorsprünge 242, die Seiten der Befestigungsarme 440 der Stützarme 400 stützen, können an der Oberseite der Verschiebeschienen 200 ausgebildet sein.
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Die Führungsvorsprünge 242 verhindern, mit Ausnahme einer seitlichen Bewegung (bzw. Bewegung zur Seite hin), eine Bewegung der Befestigungsarme 440 der Stützarme 400, die auf den Verschiebeschienen 200 abgestützt werden, um ein Fahrrad sicher zu laden, und die Befestigungsarme 440 bewegen sich nur zwischen den Führungsvorsprüngen 242, wenn das Aufweite-Verbindungselement 300 aufgeweitet oder zusammengezogen wird, wodurch eine reibungslose Betätigung erzielt wird.
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Eine Befestigungsstange 600 zum Fixieren eines auf den Stützarmen 400 geladenen Fahrrads kann drehbar mit den Verschiebeschienen 200 gekoppelt sein.
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Das heißt, die Befestigungsstange 600 wird im nicht genutzten Zustand auf die Verschiebeschiene (z.B. auf die Oberseite der Verschiebeschiene) gefaltet, aber zur Verladung eines Fahrrads kann sie nach oben gedreht werden und dann an den Körper eines auf den Stützarmen 400 geladenen Fahrrads fixiert werden, sodass das geladene Fahrrad fester fixiert werden kann.
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Die mit den Verschiebeschienen 200 gekoppelte Befestigungsstange 600 kann die Drehpositionen mittels eines besonderen Solenoids oder eines Halteelements aufrechterhalten. Das heißt, die Befestigungsstange 600 kann mit einem Elektromotor verbunden sein, um selbsttätig gedreht zu werden. Das Halteelement kann mit verschiedenen Mitteln realisiert werden, wie z.B. einem Verriegelungshebel, einer Sperre und einem Elektromotor.
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Der Betrieb des oben erläuterten Trägers für ein Fahrzeug der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme auf die 5, 6, 7 und 8 beschrieben, und der Träger wird – wie in 5 gezeigt – im nicht genutzten Zustand innerhalb des Heckstoßfängers 10 aufgenommen (z.B. untergebracht) und liegt nicht zur Außenseite frei.
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Um ein Fahrrad zu laden, aktiviert ein Benutzer durch einen besonderen Schalter die Motoreinrichtung 520. Der Schalter kann am Heckteil oder um den Fahrersitz herum vorgesehen sein. In diesem Prozess dreht die Motoreinrichtung 520 nur das erste Verbindungselement 542.
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Wenn – wie in 6 gezeigt – die Motoreinrichtung betrieben wird, wird zunächst das erste Verbindungselement 542 gedreht und werden die Ritzel 560 gedreht, und die Zahnstangen 120, die in Eingriff mit den Ritzeln 560 sind, bewegen sich, sodass sich die Verschiebeschienen 200 entlang den Führungsschienen 100 vom Fahrzeug aus nach hinten bewegen.
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Wenn die Verschiebeschienen 200 nach hinten bewegt und ausgefahren sind, dreht – wie in 7 gezeigt – der Benutzer die Befestigungsstange nach oben, sodass ein Fahrrad geladen werden kann.
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Wenn die Verschiebeschienen 200 vollständig aus den Heckstoßfänger 10 ausgefahren sind, wird durch die Betätigung der Motoreinrichtung 520 die Drehung des ersten Verbindungselements 542 gestoppt und das zweite Verbindungselement 544 gedreht, sodass die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge-Paars des Aufweite-Verbindungselements 300 entlang dem zweiten Verbindungselement 544 bewegt werden. Das heißt, die Drehpunkte 326 der symmetrischen Doppelstangen-Gestänge 320 werden voneinander wegbewegt, indem die ersten Enden 322 und die zweiten Enden 324 des Doppelstangen-Gestänge-Paars einander annähernd bewegt werden, und die mit den Drehpunkten 326 verbundenen Stützarme 400 werden – wie in 8 gezeigt – nach links und nach rechts bewegt, sodass ein Fahrrad geladen werden kann.
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Der Träger kann in der umgekehrten Reihenfolge dieses Prozesses aufgenommen werden.
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Gemäß dem Fahrradträger für ein Fahrzeug, der die oben erläuterte Struktur hat, wird der Fahrradträger an der Rückseite eines Fahrzeugs innerhalb des Heckstoßfängers 10 (z.B. an der Unterseite des Heckstoßfängers 10) installiert, sodass er im nicht genutzten Zustand nicht zur Außenseite freiliegt, aber selbsttätig aus dem Heckstoßfänger 10 ausgefahren wird, um ein Fahrrad zu laden, und folglich wird die Außenerscheinung aufrechterhalten und die Benutzerfreundlichkeit wird auch verbessert.
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Da ferner in dem Prozess des Entfaltens des Fahrradträgers zunächst der Träger ausgefahren wird und dann die Teile, auf denen ein Fahrrad geladen wird, zur Seite hin aufgeweitet werden, wird auch der kommerzielle Wert verbessert.
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Zur Einfachheit in der Beschreibung und genauen Definition in den angehängten Ansprüchen werden die Begriffe „oberer“, „unterer“, „innerer“ und „äußerer“ verwendet, um Merkmale der beispielhaften Ausführungsformen mit Bezugnahme auf die Positionen solcher Merkmale, wie sie in den Figuren gezeigt sind, zu beschreiben.
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Die vorhergehenden Beschreibungen der spezifischen beispielhaften Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dienen dem Zweck der Darstellung und Beschreibung. Sie sollen nicht als erschöpfend oder die Erfindung auf die genaue offenbarte Form einschränkend verstanden werden, und es sind offensichtlich viele Modifikationen und Variationen möglich angesichts der obigen Lehre. Die beispielhaften Ausführungsformen wurden ausgewählt und beschrieben, um bestimmte Grundsätze der Erfindung und deren praktische Anwendung zu erläutern und dadurch dem Fachmann die Herstellung und den Gebrauch der verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sowie von deren zahlreichen Alternativen und Modifikationen zu ermöglichen. Es ist beabsichtigt, dass der Schutzumfang der Erfindung durch die angeführten Ansprüche und deren Äquivalente definiert wird.