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DE102014015156A1 - Spannschiene mit Verschleißschutzelement - Google Patents

Spannschiene mit Verschleißschutzelement Download PDF

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DE102014015156A1
DE102014015156A1 DE102014015156.5A DE102014015156A DE102014015156A1 DE 102014015156 A1 DE102014015156 A1 DE 102014015156A1 DE 102014015156 A DE102014015156 A DE 102014015156A DE 102014015156 A1 DE102014015156 A1 DE 102014015156A1
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DE
Germany
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protection element
wear protection
spring device
drive
chain
Prior art date
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Pending
Application number
DE102014015156.5A
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English (en)
Inventor
Franz STIGLMAIER
Philipp von Vopelius-Feldt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Iwis Motorsystem GmbH and Co KG
Original Assignee
Iwis Motorsystem GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Iwis Motorsystem GmbH and Co KG filed Critical Iwis Motorsystem GmbH and Co KG
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Priority to US14/880,829 priority patent/US10156285B2/en
Priority to CN201510668678.1A priority patent/CN105546064B/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Spannschiene für eine Antriebskette, insbesondere für einen Kettentrieb eines Verbrennungsmotors, mit einem Grundkörper und einer Federeinrichtung, wobei der Grundkörper eine Gleitfläche für den Kontakt mit der Antriebskette und einen Andrückbereich aufweist. Die Federeinrichtung weist ein an dem Andrückbereich angeordnetes Spannende und ein an einem Widerlager abstützbares Abstützende auf, wobei ein Verschleißschutzelement vorgesehen ist, das an dem Abstützende der Federeinrichtung angeordnet ist. Desweiteren bezieht sich die Erfindung auf einen Kettentrieb mit einer solchen Spannschiene sowie die Verwendung einer solchen Spannschiene für einen Kettentrieb eines Verbrennungsmotors.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spannschiene für eine Antriebskette, insbesondere für einen Kettentrieb eines Verbrennungsmotors, mit einem Grundkörper und einer Federeinrichtung, der Grundkörper weist eine Gleitfläche für den Kontakt mit der Antriebskette und einen Andrückbereich auf, wobei die Federeinrichtung ein an dem Andrückbereich angeordnetes Spannende und ein an einem Widerlager abstützbares Abstützende aufweist. Darüber hinaus bezieht sich die Erfindung auf einen Kettentrieb mit einer solchen Spannschiene sowie die Verwendung einer Spannschiene für einen Kettentrieb eines Verbrennungsmotors.
  • Spannschienen werden für verschiedene Anwendungen in großer Anzahl in Verbrennungsmotoren eingesetzt, sowohl für den Steuerkettentrieb des Motors als auch zum Antrieb von Nebenaggregaten, beispielsweise der Ölpumpe. Sowohl bei Steuertrieben als auch bei Nebenantrieben kann eine Spannschiene die Antriebskette auf einer definierten Spannung halten und die Längung der Kette durch Herstellungstoleranzen und Verschleiß ausgleichen. Spannschienen werden üblicherweise an einer fest mit dem Motorblock verbundenen Lagerstelle auf einem Lagerbolzen schwenkbar gelagert und werden über eine aktiv betätigte Spannvorrichtung oder eine passiv wirkende Federeinrichtung gegen die Antriebskette vorgespannt.
  • Aus der DE 100 143 33 A1 ist eine Spannschiene für einen Kettenantrieb bekannt, bei der sich eine Torsionsschraubenfeder im Bereich ihres gewickelten Abschnitts um eine hülsenartig ausgebildete Gelenkstelle der Spannschiene angeordnet ist. Während sich das eine Ende der Schraubenfeder in einer Bohrung des Motorblocks abstützt, drückt das andere Ende die Spannschiene gegen die Antriebskette. Eine weitere mit einer Torsionsschraubenfeder vorgespannte Spannschiene ist aus der DE 44 37 926 C1 bekannt, wobei hier die Spannschiene des Nebenantriebs an einer Führungsschiene des zugehörigen Hauptantriebs gelagert ist. Demgegenüber beschreibt die DE 43 27 314 A1 einen Kettenspanner mit einer einseitig gelagerten Blattfeder, wobei die Blattfeder mit einem Gleitbelagkörper versehen ist und gegenüber der Antriebskette unter einer dauernden Vorspannung steht. Die Druckschrift DE 10 2004 014 486 A1 zeigt wieder eine schwenkbar gelagerte Spannschiene mit einer auf dem Lagerbolzen angeordneten Torsionsschraubenfeder, wobei sich die Torsionsfeder an einem relativ zum Lagerbolzen fest angeordneten Widerlager abstützt, um die Spannschiene gegen die Antriebskette zu drücken.
  • Moderne Verbrennungsmotoren weisen eine steigende Anzahl von anzutreibenden Aggregaten auf, bei einem gleichbleibenden oder sich reduzierenden für den Motor zur Verfügung stehenden Bauraum. Desweiteren weisen aktuelle Motoren eine steigende Komplexität auf, um den gestiegenen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Abgasemission und des Kraftstoffverbrauchs gerecht zu werden.
  • Die gestiegene Anzahl von Nebenaggregaten führt in Verbindung mit der gestiegenen Komplexität der Verbrennungsmotoren zu einer Reduzierung der Anordnungsmöglichkeit notwendiger Antriebe sowie zugehöriger Spann- und Führungsschienen. Zur Anbringung schwenkbar gelagerter Spannschienen sind daher teilweise aufwendige oder unübliche Konstruktionen notwendig, die oftmals neue Probleme hinsichtlich der Verschleißbeständigkeit und Betriebssicherheit auftreten lassen.
  • Obwohl sich viele der im Stand der Technik bekannten Spannvorrichtungen auf Basis von Spannschienen gut bewährt haben, bestehen gerade durch die markante Konkurrenzsituation im Bereich der Automobilindustrie kontinuierliche Bestrebungen Spannschienen und ihre Einbindung in immer kompliziertere Motorkonstruktionen zu optimieren. Auch handelt es sich bei Spannschienen um Massenprodukte für die Automobilindustrie, bei denen im Hinblick auf die hohen Stückzahlen und die fortschreitende Innovation in diesem Bereich ständig die Notwendigkeit besteht, eingesetzte Konstruktionen durch einfachere und kostengünstigere Konzepte zu ersetzen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Spannschiene bereitzustellen, die die Nachteile bekannter Konstruktionen vermeidet, kostengünstig herstellbar und montierbar ist, sowie trotz der gestiegenen Komplexität moderner Motorkonstruktionen einfach anwendbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein Verschleißschutzelement vorgesehen ist, wobei das Verschleißschutzelement an dem Abstützende der Federeinrichtung angeordnet ist. Ein solches zwischen dem Abstützende der Federeinrichtung und dem Widerlager angeordnetes separates Verschleißschutzelement reduziert den Verschleiß an der Federeinrichtung bzw. dem Widerlager und ermöglicht so ein „downsizing” des Kettentriebs bzw. der Komponenten und des eingesetzten Materials. Abhängig von der Höhe und Dauer der Belastung eines Kettentriebs kann gerade im Kontaktbereich zwischen der Federeinrichtung und einem Widerlager ein signifikanter Verschleiß entstehen, der bis zum Ausfall der Spannschiene und damit des Kettentriebs führen kann. Das Vorsehen eines Verschleißschutzelementes am Abstützende der Federeinrichtung kann entsprechende Verschleißprobleme verhindern. Da das Spannende der Federeinrichtung üblicherweise mit einem gewissen Spiel an dem Andrückbereich des Grundkörpers der Spannschiene angeordnet ist, wobei die Federeinrichtung über einen frei beweglichen Umlenkabschnitt zwischen Spannende und Abstützende, üblicherweise im Bereich des Schwenklagers, gespannt ist, entsteht am Abstützende ein relativ kleiner Kontaktbereich zum Widerlager der einer relativ hohen Reibbelastung ausgesetzt ist, insbesondere wenn die Federeinrichtung und/oder das Widerlager aus Metall oder einem faserverstärkten Kunststoff ausgebildet sind. Durch das Verschleißschutzelement einer erfindungsgemäßen Spannschiene kann nicht nur der Reibungsbeiwert zwischen den Komponenten am Abstützende reduziert werden sondern auch die Kontaktfläche zwischen Federeinrichtung und Widerlagerlager erhöht werden. Neben der einfachen Ausbildung einer erfindungsgemäßen Spannschiene mit einem Grundkörper und einer daran vorgesehenen Gleitfläche im Kontakt mit der Antriebskette kann eine solche Spannschiene auch aus einem Tragkörper mit einem daran angeordneten separaten Gleitbelagkörper mit Gleitfläche zur Anlage an der Antriebskette ausgebildet werden.
  • Eine bevorzugte Ausbildung sieht vor, dass die Federeinrichtung als Blattfeder ausgebildet ist. Eine Blattfeder ermöglicht eine breite Anlage des Spannendes der Federeinrichtung an dem Andrückbereich des Grundkörpers und eine ebenfalls breite Anlage gegen das Verschleißschutzelement am Abstützende der Federeinrichtung. Alternativ kann die Federeinrichtung aber auch als Torsionsschraubenfeder bzw. als gewickelter Federdraht ausgebildet sein.
  • Für eine verliersichere Anordnung des Federelements an der Spannschiene kann am Andrückbereich des Grundkörpers ein Sicherungselement vorgesehen sein. Das Sicherungselement hält die Federeinrichtung am Andrückbereich, wobei je nach Ausgestaltung der entsprechenden Aufnahme an der Federeinrichtung trotz der Anordnung der Federeinrichtung am Andrückbereich eine relative Bewegung zwischen Andrückbereich und Federeinrichtung in Richtung der Federeinrichtung möglich sein kann. Beispielsweise kann am Andrückbereich ein runder geschlitzter Sicherungsdorn mit Rastnasen vorstehen, der in eine entsprechende Aufnahme an der Feder eingreift, wobei eine längliche Ausgestaltung der Aufnahme eine relative Bewegung zwischen Federeinrichtung und Andrückbereich ermöglicht.
  • Eine günstige Ausführungsform sieht vor, dass das Verschleißschutzelement aus einem verschleißfesten reibungsarmen Kunststoffmaterial ausgebildet ist. Ein Verschleißschutzelement aus einem Kunststoffmaterial kann in einfacher Weise durch Spritzgießen hergestellt werden, wobei durch die Auswahl eines verschleißfesten reibungsarmen Kunststoffs, beispielsweise auf Basis eines technischen Thermoplasts, in einfacher und kostengünstiger Weise ein geeignetes Verschleißschutzelement einer erfindungsgemäßen Spannschiene hergestellt werden kann.
  • Um den Kontaktbereich zwischen dem Verschleißschutzelement und einem Widerlager zu vergrößern, kann das Verschleißschutzelement eine gewölbte oder halbkreisförmige Kontaktfläche aufweisen. Eine Vergrößerung der Kontaktfläche zur Abstützung der Federeinrichtung an einem Widerlager verringert die im Kontaktbereich wirkende Kraft und damit auch den Reibungswiderstand und Verschleiß im Kontaktbereich zum Widerlager.
  • Zweckmäßigerweise kann das Verschleißschutzelement mindestens ein Sicherungselement zur Anordnung des Verschleißschutzelements am Abstützende der Federeinrichtung aufweisen. Solche am Verschleißschutzelement vorgesehenen Sicherungselemente ermöglichen über eine verliersichere Anordnung des Verschleißschutzelements auch eine konstante Abstützung der Federeinrichtung am Widerlager. Als Sicherungselemente zur Fixierung des Verschleißschutzelements können neben vorgespannten Rastelementen, die die Federeinrichtung umgreifen, auch entsprechende Rastvorsprünge, Taschen und Öffnungen dienen, die mit entsprechend ausgebildeten Aufnahmen oder Vorsprüngen der Federeinrichtung zusammenwirken.
  • Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass das Verschleißschutzelement als Hülse zur Anordnung auf dem Widerlager und Anlage an das Abstützende der Federeinrichtung ausgebildet ist. Die Ausbildung als Hülse und Anordnung auf dem Widerlager ermöglicht eine einfache Ausgestaltung des Verschleißschutzelements und dessen Montage, um das Verschleißschutzelement sicher und schnell an dem Abstützende der Federeinrichtung anzuordnen.
  • Desweiteren können am Abstützende der Federeinrichtung Befestigungsmittel vorgesehen sein. Derartige Befestigungsmittel, die im Hinblick auf die Festigkeit und Sprödigkeit der Federeinrichtung zumeist als einfach Ausschnitte, Vorsprünge, Kerben oder Bohrungen ausgeführt sind, ermöglichen die sichere Fixierung des Verschleißschutzelements an der Federeinrichtung, insbesondere in Verbindung mit entsprechenden Sicherungselementen am Verschleißschutzelement.
  • Desweiteren bezieht sich die Erfindung auf einen Kettentrieb, insbesondere einen Nebenkettentrieb eines Verbrennungsmotors, mit einem Antriebskettenrad und mindestens einem Abtriebskettenrad, mit einer um das Antriebskettenrad und das mindestens eine Abtriebskettenrad herumgelegten Gelenkkette und mit einer an der Gelenkkette anliegenden Spannschiene nach einer der vorstehenden Ausführungsformen. Ein solcher Kettentrieb ermöglicht auch bei langen Betriebszeiten und hohen Belastungen eine sichere Spannung des Kettentriebs, beispielsweise eines Ölpumpentriebs oder Klimaanlagenantriebs, ohne die Gefahr eines verschleißbedingten Ausfalls der Spannschiene und damit des gesamten Kettentriebs.
  • Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung auch die Verwendung einer Spannschiene mit einem Grundkörper und einer Federeinrichtung für einen Kettentrieb eines Verbrennungsmotors, wobei die Federeinrichtung ein an dem Andrückbereich des Grundkörpers angeordnetes Spannende und ein an einem Widerlager abstützbares Abstützende aufweist, und wobei im Betrieb zwischen dem Abstützende und dem Widerlager ein Verschleißschutzelement vorgesehen ist. Ein solches separates Verschleißschutzelement zwischen dem Abstützende und dem Widerlager ermöglicht beim Einsatz einer erfindungsgemäßen Spannschiene einen verschleißarmen sicheren Betrieb eines diesbezüglichen Kettentriebs und gleichzeitig eine Optimierung des jeweiligen Kettentriebs.
  • Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht eines Kettentriebs gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 2 eine vergrößerte Seitenansicht der erfindungsgemäßen Spannschiene aus 2,
  • 3 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Spannschiene aus 2,
  • 4a eine Detailansicht des Verschleißschutzelements aus 2 und 3,
  • 4b eine andere Ausführungsform des Verschleißschutzelements und dessen Befestigung am Abstützende der Federeinrichtung,
  • 4c eine weitere Ausführungsform des Verschleißschutzelements und dessen Befestigung am Abstützende der Federeinrichtung,
  • 5a eine perspektivische Unteransicht einer flachen Ausführungsform des Verschleißschutzelements und dessen Befestigung am Abstützende der Federeinrichtung,
  • 5b eine perspektivische Ansicht der Befestigung des Verschleißschutzelements aus 5a,
  • 5c eine perspektivische Unteransicht einer weiteren flachen Ausführungsform des Verschleißschutzelements und dessen Befestigung am Abstützende der Federeinrichtung,
  • 5d eine perspektivische Ansicht der Befestigung des Verschleißschutzelements aus 5c und
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer hülsenartigen Ausführungsform des Verschleißschutzelements zur Anordnung auf dem Widerlager.
  • Der in 1 schematisch dargestellte Kettentrieb 1 zum Antrieb eines Nebenaggregats, beispielsweise der Ölpumpe oder des Klimaanlagenkompressors, eines Verbrennungsmotors umfasst ein Abtriebsrad 2 zur Verbindung mit dem Nebenaggregat und ein Antriebsrad 3 zum Antrieb des Kettentriebs 1, das beispielsweise mit dem Steuerkettentrieb des Verbrennungsmotors gekoppelt ist. Eine Antriebskette 4 ist endlos um das Abtriebsrad 2 und das Antriebsrad 3 herumgeführt, wobei im Lasttrum des Kettentriebs 1 zwischen Abtriebsrad 2 und Antriebsrad 3 eine um einen Lagerpunkt 5 schwenkbar angeordnete Spannschiene 6 auf die Steuerkette 4 drückt. Im Leertrum des Kettentriebs 1 kann zur Führung der Antriebskette 4 optional eine Führungsschiene vorgesehen sein.
  • Die Spannschiene 6 wird mittels einer sich an einem Widerlager 7 abstützenden Federeinrichtung 8 gegen die Antriebskette 4 gedrückt. Zwischen dem Widerlager 7 und der Federeinrichtung 8 ist ein Verschleißschutzelement 9 angeordnet, das einen Direktkontakt von Widerlager 7 und Federeinrichtung 8 verhindert. Die Federeinrichtung 8 ist darüber hinaus über ein Sicherungselement 10 mit der Spannschiene 6 verbunden.
  • 2 zeigt eine vergrößerte Seitenansicht der in dem Kettentrieb 1 in 1 angeordneten erfindungsgemäßen Spannschiene 6. Die Spannschiene 6 ist einteilig aus einem Grundkörper 11 ausgebildet, der an einer der Antriebskette 4 zugewandten Vorderseite des Grundkörpers 11 eine Gleitfläche 12 aufweist, die in einem Kettentrieb 1 mit der Antriebskette 4 in Kontakt steht. An der der Gleitfläche 12 abgewandten Rückseite der Spannschiene 6 ist an einem Ende der Spannschiene 6 im Grundkörper 11 eine Lageraufnahme 13 vorgesehen, die den motorfesten Lagerpunkt 5 aufnimmt, siehe 1, und die die schwenkbare Lagerung der Spannschiene 6 um den Lagerpunkt 5 ermöglicht. Der Grundkörper 11 ist mit Fensterausschnitten 14 und fachwerkartigen Versteifungen 15 versehen, um die Stabilität des Grundkörpers 11 zu erhöhen bei einem gleichzeitig geringeren Materialeinsatz. Die Federeinrichtung 8 ist über das Sicherungselement 10 an dem Grundkörper 11 der Spannschiene 6 verbunden. Das zwischen dem bolzenförmigen Widerlager 7 und der Federeinrichtung 8 angeordnete Verschleißschutzelement 9 ist über ein weiteres Sicherungselement 16 an der Federeinrichtung 8 angeordnet. Auf der dem Widerlager 7 zugewandten Seite des Verschleißschutzelements 9 ist eine Aufnahme 17 mit einer annähernd halbkreisförmigen Kontaktfläche 18 vorgesehen, wobei das Verschleißschutzelement 9 über den größten Teil der Kontaktfläche 18 mit dem Widerlager 7 in Kontakt steht und entsprechend die Krafteinleitung der Federabstützung verteilt.
  • Die perspektivische Ansicht der Spannschiene 6 in 3 zeigt die Ausbildung der Federeinrichtung 8 als Blattfeder 19 und die Anlage der Blattfeder 19 in dem vom Grundkörper 11 ausgebildeten Andrückbereich oder Andrückfläche 20 zur Übertragung der Vorspannkraft der Federeinrichtung 8 über den Grundkörper 11 auf die Gleitfläche 12 und von dort auf die Antriebskette 4 im Lasttrum des Kettentriebs 1. Zur Aufnahme des an der Andrückfläche 20 vom Grundkörper 11 vorstehenden Sicherungselements 10 ist in der Blattfeder 19 ein Langloch 21 vorgesehen, das eine verliersichere Anordnung der Blattfeder 19 am Grundkörper 11 der Spannschiene 6 gewährleistet, aber gleichzeitig auch eine relative Bewegung der Blattfeder 19 entlang der Andrückfläche 20 zum Ausgleich von Längenänderungen der Blattfeder 19 ermöglicht. Das an der Andrückfläche 20 vom Grundkörper 11 vorstehende Sicherungselement 10 ist als geschlitzter Raststift ausgebildet, der ein einfaches Aufklipsen der Blattfeder 19 über das am Spannende S vorgesehene Langloch 21 ermöglicht. Dabei verhindert der Rastkopf des geschlitzten Raststifts ein ungewolltes Lösen oder Verlieren der Federeinrichtung 8 während das sich in Längsrichtung der Blattfeder 19 erstreckende Langloch 21 die relative Bewegung der Blattfeder 19 zur Andrückfläche 20 ermöglicht.
  • 4a zeigt eine vergrößerte Teilansicht des am Abstützende A der Federeinrichtung 8 angeordneten Verschleißschutzelement 9. Das Verschleißschutzelement 9 weist zwei seitliche Führungsstege 22 auf, zwischen denen die Blattfeder 19 seitlich geführt ist. Das Sicherungselement 16 des Verschleißschutzelements 9 ist als geschlitzter Raststift 23 ausgeführt, der sich durch ein Langloch 24 am Abstützende A der Blattfeder 19 erstreckt, wobei der Rastkopf 25 des Raststifts 23 nach dem Aufklipsen der Blattfeder 19 diese verliersicher am Verschleißschutzelement 9 hält, während das Langloch 24 eine relative Bewegung der Blattfeder 19 zum Verschleißschutzelement 9 in Längsrichtung der Blattfeder 19 ermöglicht. 4a zeigt weiter die halbkreisförmige Aufnahme 17, auf der der Blattfeder 19 abgewandten Seite des Verschleißschutzelements, die mit ihrer Kontaktfläche 18 an einem komplementär geformten Widerlager 7 anliegt, um die Federeinrichtung 8 abzustützen.
  • Eine weitere Ausgestaltung des Sicherungselements 16 zur Anordnung des Verschleißschutzelements 9 am Abstützende A der Blattfeder 19 ist in 4b dargestellt. Das Verschleißschutzelement 9 weist in der Mitte der seitlichen Führungsstege 22 jeweils eine Öffnung 26 auf, in die ein seitlicher Vorsprung 27 an der Blattfeder 19 eingreift. Dabei ist der seitliche Vorsprung 27 kürzer ausgestaltet als die Öffnung 26 in Längsrichtung der Blattfeder 19, um eine relative Bewegung der Blattfeder 19 zum Verschleißschutzelement 9 zu ermöglichen. Zur Montage des Verschleißschutzelements 9 am Abstützende A der Blattfeder 19 ist in der in 4b gezeigten Ausführungsform einer der seitlichen Führungsstege 22 verkürzt ausgeführt, so dass die Öffnung 26 nach oben hin offen ist. Sobald das Verschleißschutzelement 9 mit der Kontaktfläche 18 der Aufnahme 17 an dem Widerlager 7 anliegt, ergibt sich trotz einer nach oben hin offenen Öffnung 26 eine verliersichere Anordnung des Verschleißschutzelements 9 an der Blattfeder 19.
  • In 4c wird eine weitere Ausführungsform des Sicherungselements 16 zur Anordnung des Verschleißschutzelements 9 am Abstützende A der Blattfeder 19 gezeigt. Dabei weist das Verschleißschutzelement 9 eine seitliche Führung 22 auf, die im Wesentlichen mit der Oberfläche der Blattfeder 19 abschließt, sowie ein die Oberfläche der Blattfeder 19 teilweise überdeckendes Seitenteil 28 auf. Zur Fixierung des Verschleißschutzelements 9 an der Blattfeder 19 ist eine Rastzunge 29 vorgesehen, die vom Verschleißschutzelement 9 federnd hochsteht und sich durch eine Aussparung 30 in der Blattfeder 19 erstreckt. Dabei fixiert die Rastzunge 29 das Verschleißschutzelement 9 fest am Abstützende A der Blattfeder 19.
  • 5a und 5b zeigen verschiedene perspektivische Ansichten einer flachen Ausführungsform des Verschleißschutzelements 9. Dieses Verschleißschutzelement 9 weist eine flache Aufnahme 17 mit einer leicht nach innen gewölbten Kontaktfläche 18 zur Anlage an ein Widerlager 7 auf, wobei die Form des Widerlagers 7 bevorzugt der Form der leicht konkav gewölbten Kontaktfläche 18 entspricht. Das Verschleißschutzelement 9 weist seitlich der Blattfeder 19 zwei Rastschenkel 31 auf, die sich vom Verschleißschutzelement 9 zur gegenüberliegenden Seite der Blattfeder 19 erstrecken und dort mit ihren Rastnasen 32 hinter die Oberfläche der Blattfeder 19 hintergreifen. Dadurch wird das Verschleißschutzelement 9 sicher am Abstützende A der Blattfeder 19 angeordnet, wobei trotzdem eine relative Bewegung zwischen Verschleißschutzelement 9 und Blattfeder 19 in Längsrichtung der Blattfeder 19 möglich bleibt, da die Rastschenkel 31 mit ihren Rastnasen 32 lediglich die Oberfläche der Blattfeder 19 hintergreifen, aber nicht in optional mögliche Ausschnitte eingreifen.
  • Eine weitere Ausführungsform eines Verschleißschutzelements 9 mit einer flachen Aufnahme 17 ist in den 5c und 5d dargestellt. Die perspektivische Ansicht in 5c zeigt die flach ausgebildete Aufnahme 17 mit einer leicht konkav geformten Kontakfläche 18 zur Anlage an ein entsprechend ausgeformtes Widerlager 7. Die Blattfeder 19 erstreckt sich mit ihrem Abstützende A durch das Verschleißschutzelement 9 und wird über das Sicherungselement 16 des Verschleißschutzelements 9 fixiert. Dabei erstreckt sich die Blattfeder 19 durch einen auf der der Aufnahme 17 abgewandten Seite vorgesehenen geschlossenen Schenkel 33 und einen einseitig offenen Schenkel 34, der eine leichtere Montage der Blattfeder 19 ermöglicht. Zwischen den Schenkeln 33, 34 ist ein Rastvorsprung 35 vorgesehen, der in einen seitlichen Ausschnitt 36 in der Blattfeder 19 eingreift und ein weiteres Aufschieben des Verschleißschutzelements 9 auf die Blattfeder 19 verhindert. Demgegenüber ermöglicht die Form des Rastvorsprungs 35 und die Größe des Ausschnitts 36 eine relative Bewegung des Verschleißschutzelements 9 in Richtung des Abstützendes A.
  • 6 zeigt eine gänzlich andere Anordnung des Verschleißschutzelements 9 zwischen Federeinrichtung 8 und Widerlager 7. Das Verschleißschutzelement 9 ist hier als Verschleißschutzhülse 37 ausgebildet, die auf einem Widerlagerbolzen 38 angeordnet ist. Die Verschleißschutzhülse 37 weist einen seitlich umlaufenden und vorstehenden Rand 39 auf, der die Position der Blattfeder 19 auf der Verschleißschutzhülse 37 absichert. Obwohl die Verschleißschutzhülse 37 auf dem Widerlagerbolzen 38 positioniert ist, wird mit dieser Ausführungsform eine verliersichere Anordnung des Verschleißschutzelements am Abstützende der Federeinrichtung 8 ermöglicht, sofern die um einen relativ zum Widerlager 7 fest angeordneten Lagerpunkt 5 schwenkbare Spannschiene 6 die Blattfeder 19 an der Andrückfläche 20 verliersicher hält, wobei eine relative Verschiebbarkeit der Blattfeder 19 zum Sicherungselement 10 nicht größer sein darf gegenüber dem an der Verschleißschutzhülse 37 vorstehenden Abschnitt der Blattfeder 19.
  • Für eine erfindungsgemäße Spannschiene 6 entsprechend den 13 wird eine einteiliger Grundkörper 11 mit einer Gleitfläche 12 zur Anlage an einer Antriebskette 4 eingesetzt, wobei der Grundkörper 11 bevorzugt aus Kunststoff in einem Spritzgießverfahren hergestellt wird. Die Blattfeder 19 aus einem Federstahl wird auf das Sicherungselement 10 an der Andrückfläche 20 des Grundkörpers 11 aufgeklipst und stützt sich im Bereich der Lageraufnahme 13 innerhalb des Grunkörpers 11 ab und wird über die Anlage am Widerlager 7 vorgespannt. Je nach Konstruktion des Verschleißschutzelements 9 ist dieses dann nachträglich vom Abstützende A der Blattfeder 19 aufschiebbar und zwischen dem Widerlager 7 und der Blattfeder 19 zu positionieren oder das Verschleißschutzelement 9 wird vor der Montage der Spannschiene 6 auf das Abstützende A der Blattfeder 19 aufgeschoben und bei der Montage zwischen Blattfeder 19 und Widerlager 7 positioniert, so dass die Kontaktfläche 18 der Aufnahme 17 am Widerlager 7 anliegt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kettentrieb
    2
    Abtriebsrad
    3
    Antriebsrad
    4
    Antriebskette
    5
    Lagerpunkt
    6
    Spannschiene
    7
    Widerlager
    8
    Federeinrichtung
    9
    Verschleißelement
    10
    Sicherungselement
    11
    Grundkörper
    12
    Gleitfläche
    13
    Lageraufnahme
    14
    Fensterausschnitte
    15
    Versteifungen
    16
    Sicherungselement
    17
    Aufnahme
    18
    Kontaktfläche
    19
    Blattfeder
    20
    Andrückfläche
    21
    Langloch
    22
    Führungsstege
    23
    Raststift
    24
    Langloch
    25
    Rastkopf
    26
    Öffnung
    27
    Seitlicher Vorsprung
    28
    Seitenteil
    29
    Rastzunge
    30
    Aussparung
    31
    Rastschenkel
    32
    Rastnase
    33
    Geschlossener Schenkel
    34
    Offener Schenkel
    35
    Rastvorsprung
    36
    Ausschnitt
    37
    Verschleißschutzhülse
    38
    Widerlagerbolzen
    39
    Rand
    A
    Abstützende
    S
    Spannende
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 4437926 C1 [0003]
    • DE 4327314 A1 [0003]
    • DE 102004014486 A1 [0003]

Claims (10)

  1. Spannschiene (6) für eine Antriebskette (4), insbesondere für einen Kettentrieb (1) eines Verbrennungsmotors, mit einem Grundkörper (11) und einer Federeinrichtung (8), der Grundkörper (11) weist eine Gleitfläche (12) für den Kontakt mit der Antriebskette (4) und einen Andrückbereich (20) auf, wobei die Federeinrichtung (8) ein an dem Andrückbereich (20) angeordnetes Spannende (S) und ein an einem Widerlager (7) abstützbares Abstützende (A) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verschleißschutzelement (9) vorgesehen ist, das Verschleißschutzelement (9) ist an dem Abstützende (A) der Federeinrichtung (8) angeordnet.
  2. Spannschiene (6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Federeinrichtung (8) als Blattfeder (19) ausgebildet ist.
  3. Spannschiene (6) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Andrückbereich (20) des Grundkörpers (11) ein Sicherungselement (10) vorgesehen ist.
  4. Spannschiene (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschleißschutzelement (9) aus einem verschleißfesten reibungsarmen Kunststoffmaterial ausgebildet ist.
  5. Spannschiene (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschleißschutzelement (9) eine gewölbte oder halbkreisförmige Kontaktfläche (18) aufweist.
  6. Spannschiene (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschleißschutzelement (9) Sicherungselemente (16) zur Fixierung des Verschleißschutzelements (9) am Abstützende (A) der Federeinrichtung (8) aufweist.
  7. Spannschiene (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschleißschutzelement (9) als Hülse (37) zur Anordnung auf dem Widerlager (7) und Anlage an das Abstützende (A) der Federeinrichtung (8) ausgebildet ist.
  8. Spannschiene (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass am Abstützende (A) der Federeinrichtung (8) Befestigungsmittel vorgesehen sind.
  9. Kettentrieb (1), insbesondere ein Nebenkettentrieb eines Verbrennungsmotors, mit einem Antriebskettenrad (3) und mindestens einem Abtriebskettenrad (2), mit einer um das Antriebskettenrad (3) und das mindestens eine Abtriebskettenrad (2) herum gelegten Gelenkkette (4) und mit einer an der Gelenkkette (4) anliegenden Spannschiene (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
  10. Verwendung einer Spannschiene (6) mit einem Grundkörper (11) und einer Federeinrichtung (8) für einen Kettentrieb (1) eines Verbrennungsmotors, wobei die Federeinrichtung (8) ein an dem Andrückbereich (A) des Grundkörpers (11) angeordnetes Spannende (S) und ein an einem Widerlager (7) abstützbares Abstützende (A) aufweist, und wobei im Betrieb zwischen dem Abstützende (A) und dem Widerlager (7) ein Verschleißschutzelement (9) vorgesehen ist.
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