DE102014001862B4 - Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Gehäuse (3) und mit einer Verbindungseinrichtung (4) zum zumindest mittelbaren Verbinden des Gehäuses (3) mit einem karosseriefesten Bauteil, wobei die Verbindungseinrichtung (4) wenigstens ein zumindest teilweise elastisch verformbares Rückstellelement (5) aufweist, welches das Gehäuse (3) derart mit dem karosseriefesten Bauteil (2) zumindest mittelbar verbindet, dass beim Aufbringen einer Kraft auf das Gehäuse (3) und einer dadurch verursachten Bewegung desselben eine Rückstellung des Gehäuses (3) in Richtung seiner ursprünglichen Position erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückstellelement (5) als aus Federstahl bestehender Blechstreifen ausgebildet ist, der zumindest eine Knickstelle (7) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Gehäuse nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
- Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der
DE 203 10 060 U1 bekannt. - In der
DE 25 57 859 A1 ist eine Einrichtung zum Anbringen von Instrumenten, Schaltern, einem Radio oder dergleichen auf dem Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs beschrieben. - Eine weitere Anzeigevorrichtung ist aus der
DE 10 2011 118 575 A1 bekannt. Dabei wird eine Öffnung in einer Instrumententafel bzw. einem Armaturenbrett mit einer Anzeigevorrichtung und einer Abdeckungsvorrichtung für die Anzeigevorrichtung verschlossen. - Weitere Anzeigevorrichtungen sind aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt. Solche an der Instrumententafel angebrachte Anzeigevorrichtungen befinden sich häufig im sogenannten Kopfaufschlagbereich, und zwar unabhängig davon, ob es sich um feststehende oder um in die Instrumententafel klappbare Anzeigevorrichtungen handelt.
- Gemäß der US-Vorschrift FMVSS 201, die Regelungen und Grenzwerte hinsichtlich eines Kopfaufschlags im Innenraum von Kraftfahrzeugen enthält, wird mittels eines Kopfaufschlagpendels ein Kopfaufschlag auf die Instrumententafel simuliert. Durch die Größe der Anzeigevorrichtung und den daraus resultierenden Überstand nach oben werden bei einem solchen Kopfaufschlag hohe Biegemomente in die Anzeigevorrichtung eingeleitet. Diese hohen Biegemomente führen bei bekannten Lösungen zu großen Spannungen in den Anzeigevorrichtungen und damit häufig zu deren Abbrechen. Bei einem solchen Bruch können scharfe Kanten entstehen und es kann zu Splitter- und Teilchenflug kommen. Ein weiteres Problem der bekannten Lösungen besteht darin, dass beispielsweise zu der die Anzeigevorrichtung mit einem karosseriefesten Bauteil verbindenden Verbindungseinrichtung gehörende scharfe Kanten durch einen solchen Aufprall sichtbar und berührbar werden, was in einem ungünstigen Fall zu Verletzungen und möglicherweise zu Schadensersatzforderungen führen kann. Um dies zu verhindern, kommen bei den bekannten Anzeigevorrichtungen meist sehr aufwändige und damit teure Lösungen zum Einsatz.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, bei der mit möglichst geringem Aufwand das Entstehen von scharfen Kanten im Falle eines Kopfaufpralls vermieden wird.
- Erfindungsgemäß wird diese Lösung durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
- Durch das zumindest teilweise elastisch verformbare Rückstellelement, das das Gehäuse mit dem karosseriefesten Bauteil verbindet, wird beim Aufbringen einer Kraft auf das Gehäuse dasselbe in Richtung seiner ursprünglichen Position zurückgestellt, sodass im Prinzip eine definierte Endlage der Anzeigevorrichtung gewährleistet ist. Dadurch bleiben möglicherweise unter der Oberfläche der Instrumententafel entstehende Brüche und daraus resultierende scharfe Kanten abgedeckt bzw. grundsätzlich vorhandene scharfe Kanten bleiben auch nach einem Aufprall nicht offen liegen, wodurch Verletzungen vermieden werden können. Durch das erfindungsgemäße Rückstellelement wird eine gewisse Flexibilität in die Verbindung zwischen der Anzeigevorrichtung bzw. dem Gehäuse der Anzeigevorrichtung und der Karosserie bzw. dem karosseriefesten Bauteil eingebracht, durch die die Bewegung des Gehäuses abgefangen und verhindert wird, dass sich das Gehäuse der Anzeigevorrichtung von dem karosseriefesten Bauteil trennen kann. Nicht zuletzt wird durch die erfindungsgemäße Lösung die Erfüllung von Vorschriften zum Kopfaufschlag sichergestellt.
- In diesem Zusammenhang ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Rückstellelement als aus Federstahl bestehender Blechstreifen ausgebildet ist, der zumindest eine Knickstelle aufweist. Eine oder mehrere solcher Knickstellen sind eine sehr einfache Möglichkeit, die Bewegung des Gehäuses und seine Rückstellung in Richtung seiner ursprünglichen Position zu ermöglichen.
- Wenn in einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Verbindungseinrichtung wenigstens ein weiteres Verbindungselement zum zumindest mittelbaren Verbinden des Gehäuses mit dem karosseriefesten Bauteil aufweist, wobei das wenigstens eine Verbindungselement eine Sollbruchstelle aufweist, so ist auf einfache Weise sichergestellt, dass sich das Gehäuse beim Aufbringen einer Kraft bewegen, insbesondere verdrehen kann, ohne zu brechen, da die Sollbruchstelle die gewünschte Bewegung des Gehäuses freigibt. Dieses weitere Verbindungselement stellt zudem während der üblichen Verwendung der Anzeigevorrichtung eine feste Verbindung mit dem karosseriefesten Bauteil sicher.
- Um die elastische Verformbarkeit des Rückstellelements zu erreichen, kann in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, dass das Rückstellelement als Federelement ausgebildet ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist eine Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
- Es zeigt:
-
1 eine Seitenansicht mit der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung in einer ersten Position; -
2 die Anzeigevorrichtung aus1 in einer zweiten Position; -
3 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung; und -
4 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung. - Die
1 bis4 zeigen eine Anzeigevorrichtung1 für ein in seiner Gesamtheit nicht dargestelltes Kraftfahrzeug. Von dem Kraftfahrzeug ist lediglich ein Bereich eines ein karosseriefestes Bauteil2 , d. h. ein mit einer nicht dargestellten Karosserie des Kraftfahrzeugs verbundenes Bauteil, bildenden Armaturenbretts bzw. einer Instrumententafel2a dargestellt. Die Anzeigevorrichtung1 weist des Weiteren ein Gehäuse3 und eine Verbindungseinrichtung4 zum zumindest mittelbaren Verbinden des Gehäuses3 mit der Instrumententafel2a auf. Im vorliegenden Fall ist das Gehäuse3 der Anzeigevorrichtung1 gegenüber der Instrumententafel2a nicht klappbar, sondern im Wesentlichen starr mit derselben verbunden. Die nachfolgend beschriebene Ausgestaltung der Anzeigevorrichtung1 wäre jedoch auch bei gegenüber der Instrumententafel2a klappbaren Ausführungen des Gehäuses3 derselben denkbar. - Wie insbesondere aus der perspektivischen Darstellung von
3 hervorgeht, weist die Verbindungseinrichtung4 wenigstens ein, im vorliegenden Fall zwei an zwei Seiten des Gehäuses3 vorgesehene Rückstellelemente5 auf, die, wie nachfolgend näher erläutert, derart mit dem karosseriefesten Bauteil2 bzw. der Instrumententafel2a verbunden sind, dass beim Aufbringen einer Kraft auf das Gehäuse3 und einer dadurch verursachten Bewegung desselben gemäß der mit dem Pfeil x in2 bezeichneten Richtung eine Rückstellung des Gehäuses3 in Richtung seiner ursprünglichen Position erfolgt. Bei der Bewegung des an seiner Oberseite mit einer Kugel beaufschlagten Gehäuses3 handelt es sich im Prinzip um eine Drehbewegung um eine virtuelle Drehachse. Die das Aufbringen der Kraft auf das Gehäuse3 erzeugende Kugel, wie sie beispielsweise bei einem Kopfaufschlagversuch gemäß der US-Vorschrift FMVSS 201 verwendet wird, ist in den Figuren nicht dargestellt. - In den
1 und2 ist erkennbar, dass die Rückstellelemente5 an einem Ende mit dem Gehäuse3 und am anderen Ende mit der Instrumententafel2a verbunden, insbesondere verschraubt, sind. Die Verbindungseinrichtung4 weist außerdem wenigstens ein, im vorliegenden Fall ebenfalls zwei Verbindungselemente6 auf, die das Gehäuse3 zusätzlich zu der Verbindung über die Rückstellelemente5 zumindest mittelbar mit der Instrumententafel2a verbinden. Diese weiteren Verbindungselemente6 sind so ausgebildet, dass sie zwischen dem karosseriefesten Bauteil2 und dem Gehäuse3 der Anzeigevorrichtung1 eine nicht näher dargestellte Sollbruchstelle bilden, die bei der Bewegung des Gehäuses3 bricht und diese Bewegung freigibt bzw. ermöglicht. Die beiden Verbindungselemente6 können beispielsweise auch zum Anbringen eines Steuergeräts oder einer ähnlichen Einrichtung zur Versorgung der Anzeigevorrichtung1 dienen. - Wie insbesondere in der Draufsicht von
4 erkennbar ist, weisen die beiden als Federelemente ausgebildeten Rückstellelemente5 mehrere Knickstellen7 auf, die einen Rücksprung des jeweiligen Rückstellelements5 erzeugen und dadurch Material vorhalten, das eine Streckung des Rückstellelements5 im Falle der Beaufschlagung des Gehäuses3 mit einer Kraft und der dadurch verursachten Drehbewegung desselben zur Verfügung stellt. Mit anderen Worten, die Knickstellen7 ermöglichen eine Verlängerung des Rückstellelements5 und geben damit Weg frei, um eine ungehinderte Bewegung des Gehäuses3 um die virtuelle Drehachse zu ermöglichen. Dabei deformieren sich die beiden Rückstellelemente und nehmen so Energie auf. - Vorzugsweise ist das Rückstellelement
5 als Blechstreifen ausgebildet, der beispielsweise aus Federstahl bestehen kann, um die oben beschriebenen elastischen Eigenschaften des Rückstellelements5 zu erreichen und dabei ein definierte Steifigkeit desselben einzustellen. Alternativ oder gegebenenfalls auch zusätzlich könnte das Rückstellelement5 auch als Zugfeder ausgebildet sein.
Claims (5)
- Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Gehäuse (
3 ) und mit einer Verbindungseinrichtung (4 ) zum zumindest mittelbaren Verbinden des Gehäuses (3 ) mit einem karosseriefesten Bauteil, wobei die Verbindungseinrichtung (4 ) wenigstens ein zumindest teilweise elastisch verformbares Rückstellelement (5 ) aufweist, welches das Gehäuse (3 ) derart mit dem karosseriefesten Bauteil (2 ) zumindest mittelbar verbindet, dass beim Aufbringen einer Kraft auf das Gehäuse (3 ) und einer dadurch verursachten Bewegung desselben eine Rückstellung des Gehäuses (3 ) in Richtung seiner ursprünglichen Position erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückstellelement (5 ) als aus Federstahl bestehender Blechstreifen ausgebildet ist, der zumindest eine Knickstelle (7 ) aufweist. - Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (
4 ) wenigstens ein weiteres Verbindungselement (6 ) zum zumindest mittelbaren Verbinden des Gehäuses (3 ) mit dem karosseriefesten Bauteil (2 ) aufweist, wobei das wenigstens eine Verbindungselement (6 ) eine Sollbruchstelle aufweist. - Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückstellelement (
5 ) als Federelement ausgebildet ist. - Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an zwei Seiten des Gehäuses (
3 ) jeweilige Rückstellelemente (5 ) vorgesehen sind. - Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Rückstellelement (
5 ) mit dem Gehäuse (3 ) und mit dem karosseriefesten Bauteil (2 ) verschraubt ist.
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