DE102009053567A1 - Weißgold-Schmucklegierung - Google Patents
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Abstract
Eine Weißgold-Schmucklegierung umfasst 70,0 Gew.-% bis 80 Gew.-% Gold, 5,0 Gew.-% bis 20,0 Gew.-% Palladium, 1,0 Gew.-% bis 10,0 Gew.-% Kupfer, 0 Gew.-% bis 7,0 Gew.-% Tantal und/oder Niob, und 0 Gew.-% bis 2,0 Gew.-% mindestens eines ersten weiteren Metalls, ausgewählt aus der Gruppe Silber, Platin, Iridium, Rhodium und Ruthenium.
Vorzugsweise können bei diesen Legierungen mindestens 0,5 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 2,0 Gew.-% und 4,0 Gew.-% Tantal und/oder Niob enthalten sein.
Weitere mögliche Legierungsbestandteile in Mengen bis zu 3,0 Gew.-% sind Elemente ausgewählt aus der Gruppe Gallium, Germanium, Zinn, Indium und Zink.
Die erfindungsgemäßen Legierungen sind in besonderer Weise zur Herstellung von Halbzeug für die Schmuckindustrie, insbesondere für die Herstellung von Halbzeugen für Ringe, von Halbzeugen für Brillen und von Halbzeugen für Uhrengehäuse geeignet.
Vorzugsweise können bei diesen Legierungen mindestens 0,5 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 2,0 Gew.-% und 4,0 Gew.-% Tantal und/oder Niob enthalten sein.
Weitere mögliche Legierungsbestandteile in Mengen bis zu 3,0 Gew.-% sind Elemente ausgewählt aus der Gruppe Gallium, Germanium, Zinn, Indium und Zink.
Die erfindungsgemäßen Legierungen sind in besonderer Weise zur Herstellung von Halbzeug für die Schmuckindustrie, insbesondere für die Herstellung von Halbzeugen für Ringe, von Halbzeugen für Brillen und von Halbzeugen für Uhrengehäuse geeignet.
Description
- Die Erfindung betrifft neue Weißgold-Schmucklegierungen sowie Halbzeuge, die mit Hilfe dieser Legierungen gefertigt sind.
- Bei dem Begriff „Weißgold” handelt es sich um einen nicht exakten Sammelbegriff. Dieser bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung von Legierungszusätzen eine weißliche oder grauweiße Farbe besitzen. Dementsprechend kann man auch davon sprechen, dass dem Gold durch diese Legierungszusätze seine (goldgelbe) Farbe entzogen wird.
- Als Legierungszusätze kommen für diese Entfärbung des Goldes beispielsweise Palladium oder auch Silber in Frage.
- Die erwähnten Weißgoldlegierungen werden hauptsächlich für Schmuckzwecke eingesetzt. Hier besteht eine starke Nachfrage nach Legierungen mit weißen, grauweißen und gräulichen Farbtönen, die für unterschiedlichste Schmuckzwecke wie Ringe, Trauringe, Uhrengehäuse und vieles mehr eingesetzt werden. Auch für Funktionsgegenstände mit Schmuckcharakter wie Brillen werden solche Legierungen verwendet. In diesem Zusammenhang besteht ein ständiger Bedarf nach neuen Legierungen, die beispielsweise im Farbton von bisherigen Farbtönen abweichen.
- Dementsprechend stellt sich die Erfindung die Aufgabe, für Schmuckwaren weitere Weißgoldlegierungen zur Verfügung zu stellen. insbesondere sollen solche Legierungen für die Herstellung von Halbzeugen für die Fertigung von Schmuckringen, insbesondere Trauringen und für die Fertigung von Brillen geeignet sein. Weiter wird die Einsatzmöglichkeit solcher Legierungen für die Herstellung von Halbzeugen für Uhrengehäuse angestrebt. Dabei sollen diese Legierungen die für die genannten Einsatzzwecke notwendigen Festigkeiten aufweisen, jedoch trotzdem leicht bearbeitbar sein, insbesondere spanend bearbeitbar.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch die Weißgold-Schmucklegierungen mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsformen dieser Legierungen sind in den abhängigen Ansprüchen 2–11 beschrieben. Weiter umfasst die Erfindung die Halbzeuge gemäß den Ansprüchen 12 und 13.
- Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird hiermit zum Inhalt dieser Beschreibung gemacht.
- Bevor die Erfindung im Detail erläutert wird, sei vorab angemerkt, dass der Begriff „Weißgold-Schmucklegierung” im Zusammenhang mit der Erfindung nicht einschränkend verstanden werden soll. Mit diesem Begriff soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich bei den erfindungsgemäßen Legierungen um „entfärbte” Goldlegierungen handelt, bei denen die ursprüngliche gelbe Farbe des Goldes durch Legierungszusätze (weitgehend) verschwunden ist. Dementsprechend können die erfindungsgemäßen Legierungen je nach optischem Eindruck eine weiße oder weißliche oder grauweiße oder gräuliche oder auch graue Farbe aufweisen.
- Weiter soll auch der Begriff „Schmuck” umfassend zu verstehen sein und auch Funktionsgegenstände mit Schmuckcharakter wie Brillen einschließen.
- Die erfindungsgemäße Weißgold-Schmucklegierung umfasst
- – 70,0 Gew.-% bis 80,0 Gew.-% Gold (Au),
- – 5,0 Gew.-% bis 20,0 Gew.-% Palladium (Pd),
- – 1,0 Gew.-% bis 10,0 Gew.-% Kupfer (Cu)
- – 0 Gew.-% bis 7,0 Gew.-% Tantal (Ta) und/oder Niob (Nb), und
- – 0 Gew.-% bis 2,0 Gew.-% mindestens eines ersten weiteren Metalls, ausgewählt aus der Gruppe Silber (Ag), Platin (Pt), Iridium (Ir), Rhodium (Rh) und Ruthenium (Ru).
- An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Begriff „Metall”, wie er im Zusammenhang mit der Beschreibung dieser Erfindung verwendet wird, nicht nur die „echten” Metalle, sondern auch die so genannten Übergangsmetalle und die so genannten Halbmetalle mit einschließen soll.
- Der angegebene Bereich des Goldgehalts bestimmt den Feingehalt der beanspruchten Schmucklegierungen. Der Palladiumzusatz dient in erster Linie zur Entfärbung des Goldes. Der Zusatz an Kupfer beeinflusst die Umformeigenschaften und den Farbton der Legierung. Niob und Tantal tragen zu einer Erhöhung der Festigkeit der Legierung bei.
- In Weiterbildung ist die erfindungsgemäße Weißgold-Schmucklegierung frei von Nickel oder Cobalt. Vorzugsweise ist die Legierung frei von Nickel und Cobalt, d. h. sie enthält keines der beiden Elemente. Insbesondere der bewusste Verzicht auf Nickel erniedrigt das Allergiepotenzial der Legierung beträchtlich. Es ist dem Fachmann ja bekannt, dass sowohl Cobalt als auch insbesondere Nickel bei den Trägern von Schmuck zu allergischen Reaktionen führen können.
- Weiter ist hervorzuheben, dass der bewusste Verzicht auf Cobalt dafür sorgt, dass die erfindungsgemäße Legierung keinen Magnetismus aufweist. Damit können magnetische Störfelder vermieden werden, die insbesondere bei Verwendung magnetischer Legierungen für Uhrengehäuse Probleme verursachen können.
- In Weiterbildung ist es bei der erfindungsgemäßen Weißgold-Schmucklegierung bevorzugt, wenn der Goldgehalt der Legierung zwischen 72,5 Gew.-% und 78,5 Gew.-% beträgt. Innerhalb dieses Bereichs sind Goldgehalte zwischen 74,0 Gew.-% und 76,0 Gew.-% weiter bevorzugt. Insbesondere beträgt der Goldgehalt bei den erfindungsgemäßen Schmucklegierungen circa 75,0 Gew.-%. Dies entspricht also Feingehalten von 750 Gold.
- Bei ebenfalls bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Weißgold-Schmucklegierung beträgt der Palladiumgehalt zwischen 10,0 Gew.-% und 20,0 Gew.-%. Innerhalb dieses Bereiches sind höhere Palladiumgehalte, d. h. Palladiumgehalte zwischen 15,0 Gew.-% und 20,0 Gew.-% weiter bevorzugt. Insbesondere beträgt der Palladiumgehalt zwischen 16,0 Gew.-% und 19,0 Gew.-%.
- Die Palladiumgehalte innerhalb des beanspruchten Bereichs von 5,0 Gew.-% bis 20,0 Gew.-% eher hoch zu wählen hat den Vorteil, dass eine weitgehende Entfärbung des Goldes erreicht werden kann. Dies resultiert in erfindungsgemäßen Legierungen, die einen grauweißen oder weißen Farbeindruck hervorrufen.
- In Weiterbildung sind erfindungsgemäß Weißgold-Schmucklegierungen bevorzugt, bei denen der Kupfergehalt zwischen 2,0 Gew.-% und 8,0 Gew.-% beträgt. Innerhalb dieses Bereichs sind Kupfergehalte zwischen 3,0 Gew.-% und 6,0 Gew.-% weiter hervorzuheben.
- Bei weiter bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Legierung sind Tantal und/oder Niob als Legierungsbestandteile vorhanden. Dabei beträgt der Gehalt an Tantal und/oder Niob vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, insbesondere mindestens 1,0 Gew.-%. Oberhalb dieser Untergrenzen ist ein Gehalt an Tantal und/oder Niob zwischen 2,0 Gew.-% und 4,0 Gew.-% weiter bevorzugt. Insbesondere beträgt der Gehalt an Tantal und/oder Niob circa 3,0 Gew.-%.
- Bei den zuletzt genannten bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind insbesondere diejenigen hervorzuheben, bei denen nur Tantal (und dementsprechend kein Niob) in der Legierung enthalten ist.
- Sofern die oben definierten ersten weiteren Metalle in der erfindungsgemäßen Legierung vorhanden sind, so beträgt der Gehalt an diesen ersten weiteren Metallen vorzugsweise zwischen 0,5 Gew.-% und 2,0 Gew.-%. Innerhalb dieses Bereichs sind insbesondere Gehalte zwischen 1,0 Gew.-% und 2,0 Gew.-% in der Legierung vorgesehen.
- In Weiterbildung kann bei der erfindungsgemäßen Weißgold-Schmucklegierung zusätzlich mindestens ein zweites weiteres Metall enthalten sein. Dieses zweite weitere Metall ist aus der Gruppe Gallium, Germanium, Zinn, Indium und Zink ausgewählt. Insbesondere der Zusatz von Gallium, Germanium und/oder Indium hat einen Einfluss auf die Härte und den Schmelzpunkt der Legierung.
- Die erwähnten zweiten weiteren Metalle sind erfindungsgemäß vorzugsweise in Mengen bis zu 3 Gew.-% in der Legierung enthalten.
- In Übereinstimmung mit den bisher definierten bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Legierung besteht dementsprechend eine besonders bevorzugte Weißgold-Schmucklegierung nach der Erfindung aus
- – 74,0 Gew.-% bis 76,0 Gew.-% Gold (Au),
- – 15,0 Gew.-% bis 20,0 Gew.-% Palladium (Pd),
- – 3,0 Gew.-% bis 6,0 Gew.-% Kupfer (Cu), und
- – 2,0 Gew.-% bis 4,0 Gew.-% Tantal (Ta) und/oder Niob (Nb), vorzugsweise nur Tantal (Ta).
- Insbesondere besteht eine solche bevorzugte Weißgold-Schmucklegierung nach der Erfindung aus
- – 75,0 Gew.-% Gold (Au),
- – 16,0 Gew.-% bis 19,0 Gew.-% Palladium (Pd)
- – 3,0 Gew.-% bis 6,0 Gew.-% Kupfer (Cu) und
- – 3,0 Gew.-% Tantal (Ta) und/oder Niob (Nb), vorzugsweise (nur) Tantal (Ta).
- In Weiterbildung besitzt die erfindungsgemäße Schmucklegierung vorzugsweise eine so genannte Vickers-Härte von mindestens 120 HV (geglüht), insbesondere von ≥ 140 HV.
- Die Härteprüfung nach Vickers ist dem Fachmann bekannt. HV5 entspricht dabei der Prüfkraft von 50 N (Newton). Bei Edelmetalilegierungen ist diese Angabe üblich für die Härte solcher Materialien.
- Darüber hinaus weist die erfindungsgemäße Weißgold-Schmucklegierung vorzugsweise ein spezifisches Gewicht zwischen 15 und 17 g/cm3 auf. Damit liegt das spezifische Gewicht der erfindungsgemäßen Weißgold-Schmucklegierungen im Bereich bekannter Weißgold-Legierungen mit Palladium, insbesondere von solchen Legierungen mit einem Feingehalt 750.
- Die Schmelzintervalle der erfindungsgemäßen Legierungen liegen vorzugsweise deutlich unterhalb 1400°C. Vorzugsweise liegen solche Schmelzintervalle zwischen 1150°C und 1300°C.
- Hier sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, dass Legierungen für die Schmuckindustrie üblicherweise keine scharfen Schmelzpunkte, sondern einen Schmelzbereich, der als Schmelzintervall bezeichnet wird, besitzen. Innerhalb dieses Schmelzintervalls tritt zunächst eine Erweichung der Legierungen ein, bis sie sich dann zunehmend verflüssigen und erst dann in einen tatsächlich flüssigen Zustand übergehen.
- Schließlich umfasst die Erfindung ein Halbzeug für die Schmuckherstellung, das mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig aus einer erfindungsgemäßen Legierung gefertigt ist. Derartige Halbzeuge für die Schmuckindustrie sind dem Fachmann bekannt. Es handelt sich in der Regel um vorgefertigte geometrische Formen aus dem entsprechenden Legierungsmaterial, die dann anschließend handwerklich oder industriell zu den jeweiligen Schmuck-Endprodukten weiterverarbeitet werden. Für Schmuckzwecke handelt es sich bei solchen Halbzeugen beispielsweise um Rohre, Stangen, Ringe, Bleche, Bänder, Drähte und dergleichen. Auch ring- oder rohrartige Profile, wie sie beispielsweise für die Herstellung von Uhrengehäusen bereitgestellt werden, sind hier zu nennen. Alle diese Halbzeuge werden zunächst als Gusshalbzeuge hergestellt und dann in der Regel zum endgültigen Halbzeug mit den gewünschten Abmessungen weiterverarbeitet, vorzugsweise umgeformt.
- Erfindungsgemäß ist es in diesem Zusammenhang bevorzugt, wenn es sich bei den beanspruchten Halbzeugen um rohrartige oder ringartige Halbzeuge handelt. Solche Halbzeuge eignen sich besonders gut zur Herstellung von Schmuckringen einschließlich Trauringen. Weiter ist es bevorzugt, wenn es sich um Halbzeuge für die Brillenherstellung, also für Brillengestelle, Brillenfassungen und -bügel handelt. Solche Halbzeuge können insbesondere blechartig, drahtartig oder bandartig ausgebildet sein. Die Halbzeuge können auch so modifiziert sein, dass sie besonders gut zur Herstellung von Uhrengehäusen geeignet sind.
- Die vorgehend beschriebene Erfindung ist mit einer ganzen Reihe von Vorteilen verbunden.
- So können durch die Erfindung neue Legierungen (und damit auch Halbzeuge) mit einer schönen weißen/grauweißen Farbe bereitgestellt werden, die trotzdem ausreichend gute Festigkeitseigenschaften und Härteeigenschaften besitzen. Die Legierungen besitzen außerdem eine ausreichend hohe Duktilität, d. h. das Material weist eine gute Umformbarkeit auf, bevor es bricht oder reißt. Weiter sind die Legierungen sowohl mit Handwerkzeugen als auch mit Maschinenwerkzeugen, beispielsweise mit allen gängigen CNC(Computerized Numerical Control)-Techniken bearbeitbar.
- Die erwähnte schöne weiße/grauweiße Farbe wird bei den erfindungsgemäßen Legierungen in erster Linie durch die genannten Palladiumanteile erreicht. Dementsprechend sind häufig bei anderen Legierungen notwendige zusätzliche Beschichtungen, beispielsweise eine Rhodinierung in der Regel nicht erforderlich. Bei dem so genannten Rhodinieren handelt es sich bekanntlich um eine chemische oder galvanische Beschichtung von Metallen mit Rhodium. Solche Überzüge sind chemisch und mechanisch sehr beständig und besitzen einen chromähnlichen Glanz. Solche Beschichtungen werden häufig auf Legierungen für Schmuckzwecke in mindestens einem (galvanischen) Nachbearbeitungsschritt aufgebracht.
- Schließlich ist bei bevorzugten Ausführungen der erfindungsgemäßen Legierung noch hervorzuheben, dass diese ein sehr niedriges Allergiepotenzial (beispielsweise durch Verzicht auf Nickel) aufweisen können. Weiter sind solche Legierungen (beispielsweise durch den Verzicht auf Cobalt) nicht magnetisch. Dies macht die entsprechenden Legierungen im ersteren Fall besonders geeignet für die Herstellung von Trauringen und Brillen und im letzteren Fall besonders geeignet für die Herstellung von Uhrengehäusen.
- Außerdem soll noch erwähnt werden, dass die erfindungsgemäßen Legierungen in einem herkömmlichen Stranggussverfahren, und dabei insbesondere in einem Vakuumstranggussverfahren hergestellt werden können. Bekanntlich handelt es sich bei dem Stranggießen um ein kontinuierliches Verfahren zur Herstellung von Halbzeugen aus Metallen und Legierungen, bei dem ein Endlosstrang des gewünschten Halbzeugs bereitgestellt wird. Erfolgt das Stranggießen unter Vakuum, d. h. bei einem deutlich reduzierten Druck gegenüber Atmosphärendruck, so spricht man von einem Vakuumstranggussverfahren.
- Wie erwähnt ist die Herstellung der erfindungsgemäßen Legierungen mit einem solchen Vakuumstranggussverfahren bevorzugt.
- Die geschilderten und weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus dem nachfolgendem Beispiel und aus der nachfolgenden Tabelle in Verbindung mit den Unteransprüchen. Dabei können die einzelnen Merkmale für sich allein oder in Kombination miteinander verwirklicht sein.
- Beispiel
- Eine erfindungsgemäße Weißgold-Schmucklegierung wird hergestellt, die bezogen auf das Gesamtgewicht 1000 (in ‰), einen Feingehalt an Gold von 750 besitzt. Die einzelnen Bestandteile sind wie folgt:
- – 750 Gold (Au),
- – 190 Palladium (Pd),
- – 30 Tantal (Ta), und
- – 30 Kupfer (Cu).
- Umgerechnet auf Gew.-% besitzt diese erfindungsgemäße Legierung somit die Zusammensetzung:
- – 75,0 Gew.-% Gold,
- – 19 Gew.-% Palladium,
- – 3 Gew.-% Tantal, und
- – 3 Gew.-% Kupfer.
- Die Bestandteile dieser Legierung werden bereitgestellt und in einem Vakuum-Induktionsofen unter Erhalt der erfindungsgemäßen Legierung geschmolzen.
- In der beschriebenen Weise werden noch zwei weitere erfindungsgemäße Weißgold-Schmucklegierungen bereitgestellt. Die Zusammensetzung aller drei hier im Beispiel diskutierten Legierungen sowie einige Eigenschaften dieser Legierungen gehen aus der folgenden Tabelle (Tabelle 1) hervor. Tabelle 1
Legierung 1 Legierung 2 Legierung 3 Gehalt Au 75 Gew.-% 75 Gew.-% 75 Gew.-% Gehalt Pd 19 Gew.-% 16 Gew.-% 19 Gew.-% Gehalt Ta 3 Gew.-% 3 Gew.-% Gehalt Nb 3 Gew.-% Gehalt Cu 3 Gew.-% 6 Gew.-% 3 Gew.-% Dichte (g/cm3) 16,7 16,5 16,0 Schmelzintervall (°C) 1170–1300 1170–1300 1200–1300 Farbe weiß grauweiß weiß Zerspanbarkeit gut gut gut Umformbarkeit gut gut gut Härte HV5, geglüht 180 190 195 - Die Härtewerte wurden nach Glühung bei 800°C für 30 Minuten und Wasserabschreckung ermittelt.
- Alle drei Legierungen lassen sich mit gutem Erfolg zu Halbzeugen, insbesondere zu Halbzeugen für Schmuckringe, Trauringe, Brillengestelle, Brillenfassungen und Uhrengehäuse verarbeiten. Die entsprechenden Legierungen bzw. Halbzeuge lassen sich sehr gut (zer-)spanend bearbeiten (Dreh- und Fräsbearbeitung) sowie Umformen, Diffusionsschweißen und Polieren.
Claims (13)
- Weißgold-Schmucklegierung umfassend – 70,0 Gew.-% bis 80,0 Gew.-% Gold, – 5,0 Gew.-% bis 20,0 Gew.-% Palladium, – 1,0 Gew.-% bis 10,0 Gew.-% Kupfer, – 0 Gew.-% bis 7,0 Gew.-% Tantal und/oder Niob, und – 0 Gew.-% bis 2,0 Gew.-% mindestens eines ersten weiteren Metalls, ausgewählt aus der Gruppe Silber, Platin, Iridium, Rhodium und Ruthenium.
- Weißgold-Schmucklegierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie frei von Nickel oder Cobalt, vorzugsweise frei von Nickel und Cobalt, ist.
- Weißgold-Schmucklegierung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Goldgehalt zwischen 72,5 Gew.-% und 78,5 Gew.-% beträgt, wobei vorzugsweise der Goldgehalt zwischen 74,0 Gew.-% und 76,0 Gew.-%, insbesondere 75,0 Gew.-% beträgt.
- Weißgold-Schmucklegierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Palladiumgehalt zwischen 10,0 Gew.-% und 20,0 Gew.-% beträgt, wobei vorzugsweise der Palladiumgehalt zwischen 15,0 Gew.-% und 20,0 Gew.-%, insbesondere zwischen 16,0 Gew.-% und 19,0 Gew.-% beträgt.
- Weißgold-Schmucklegierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kupfergehalt zwischen 2,0 Gew.-% und 8,0 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 3,0 Gew.-% und 6,0 Gew.-% beträgt.
- Weißgold-Schmucklegierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehalt an Tantal und/oder Niob mindestens 0,5 Gew.-%, insbesondere mindestens 1,0 Gew.-%, beträgt, wobei vorzugsweise der Gehalt an Tantal und/oder Niob zwischen 2,0 Gew.-% und 4,0 Gew.-%, insbesondere 3,0 Gew.-%, beträgt.
- Weißgold-Schmucklegierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Gruppe der Elemente Tantal und Niob nur Tantal in der Legierung enthalten ist.
- Weißgold-Schmucklegierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehalt an den ersten weiteren Metallen zwischen 0,5 Gew.-% und 2,0 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 1,0 Gew.-% und 2,0 Gew.-% beträgt.
- Weißgold-Schmucklegierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich 0 Gew.-% bis 3,0 Gew.-% mindestens eines zweiten weiteren Metalls, ausgewählt aus der Gruppe Gallium, Germanium, Zinn, Indium und Zink enthält.
- Weißgold-Schmucklegierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche bestehend aus – 74,0 Gew.-% bis 76,0 Gew.-% Gold, – 15,0 Gew.-% bis 20,0 Gew.-% Palladium, – 3,0 Gew.-% bis 6,0 Gew.-% Kupfer, und – 2,0 Gew.-% bis 4,0 Gew.-% Tantal und/oder Niob, vorzugsweise Tantal, wobei vorzugsweise die Legierung aus – 75,0 Gew.-% Gold, – 16,0 Gew.-% bis 19,0 Gew.-% Palladium, – 3,0 Gew.-% bis 6,0 Gew.-% Kupfer, und – 3,0 Gew.-% Tantal und/oder Mob, vorzugsweise Tantal, besteht.
- Weißgold-Schmucklegierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Legierung eine Härte von mindestens 120 HV (im geglühtem Zustand) aufweist.
- Halbzeug für die Schmuckherstellung, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig, aus einer Legierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche gefertigt ist.
- Halbzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um ein ringartiges oder rohrartiges Halbzeug für die Herstellung von Ringen, um ein blechartiges oder drahtartiges Halbzeug für die Herstellung von Brillen oder um einen für die Uhrenherstellung vorgesehenen Profilrohling handelt.
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