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Die Erfindung betrifft eine Aufnahmeeinrichtung für das Laufzeug eines Turboladers, wobei das Laufzeug eine Welle, eine Lageranordnung und wenigstens ein Laufrad umfasst, und wobei das Gehäuse des Turboladers in Längsrichtung in wenigstens zwei Gehäusehälften geteilt ausgebildet ist.
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Im Allgemeinen besteht ein Turbolader aus einer Abgasturbine in einem Abgasmassenstrom, die über eine Welle mit einem Verdichter im Ansaugtrakt verbunden ist. Das Turbinenrad der Turbine ist dabei in einem Turbinengehäuse angeordnet und das Verdichterrad des Verdichters in einem Verdichtergehäuse. Die Welle ist wiederum in einem Lagergehäuse gelagert. Im Betrieb wird das Turbinenrad durch den Abgasmassenstrom angetrieben und treibt wiederum das Verdichterrad an. Der Verdichter verdichtet dabei die angesaugte Luft und führt diese der Brennkraftmaschine zu. Normalerweise ist die Welle über eine Radiallageranordnung in dem Lagergehäuse gelagert. Aufgrund von Fluidströmungen, die an dem Turbinenrad und dem Verdichterrad angreifen, können starke Axialkräfte auftreten. Solche Axialkräfte können von den Radiallagern im Allgemeinen nicht geeignet aufgenommen werden. Deshalb werden normalerweise wenigstens ein oder zwei zusätzliche Axiallager vorgesehen, um diese Axialkräfte geeignet aufzunehmen.
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Des Weiteren sieht die bisherige Konstruktion von Turboladern einzelne Gehäuse vor, die aneinandergereiht befestigt und gegeneinander abgedichtet werden. Eine neue Form eines Turboladergehäuses sieht nun vor, das Turboladergehäuse in Längsrichtung zu teilen und nicht wie bisher quer zu seiner Längsachse. Dieses neue Turboladergehäuse ist Gegenstand einer eigenen Patentanmeldung.
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Demnach ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Aufnahmeeinrichtung für ein Laufzeug eines Turboladers bereitzustellen, wobei der Turbolader ein in Längsrichtung in wenigstens zwei Gehäusehälften geteiltes Turboladergehäuse aufweist.
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Diese Aufgabe wird durch einen Turbolader mit einer Aufnahmeeinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Demgemäß wird erfindungsgemäß ein Turbolader bereitgestellt mit einem Turboladergehäuse, wobei zumindest ein Abschnitt des Turboladergehäuses in Längsrichtung in wenigstens zwei Gehäusehälften geteilt ausgebildet ist, wobei eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme eines Laufzeugs des Turboladers vorgesehen ist.
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Der Turbolader hat dabei den Vorteil, dass die Aufnahmeeinrichtung mit dem Laufzeug, d. h. der Welle und deren Lagerung, sowie zusätzlich den Laufrädern, komplett vormontiert und anschließend in die Gehäusehälften eingelegt werden kann. Die Aufnahmeeinrichtung kann dann an einer oder beiden Gehäusehälften befestigt werden und mit ihr zusätzlich das Laufzeug. Bei den bisher geschlossen ausgebildeten Turboaldergehäusen musste das Laufzeug sozusagen aufgefädelt werden, es konnte nicht vormontiert werden.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren der Zeichnungen angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Schnittansicht eines Turboladers, wobei das Turboladergehäuse in zwei Gehäusehälften in Längsrichtung geteilt ist, wobei der Turbolader eine Aufnahmeeinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung aufweist;
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2 eine weitere Schnittansicht durch ein Turboladergehäuse mit einer Aufnahmeeinrichtung gemäß einer Variante der ersten Ausführungsform der Erfindung;
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3 eine Schnittansicht durch ein Turboladergehäuse mit einer Aufnahmeeinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung; und
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4 eine Schnittansicht durch ein Turboladergehäuse mit einer Aufnahmeeinrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
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In allen Figuren sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente und Vorrichtungen – sofern nichts anderes angegeben ist – mit denselben Bezugszeichen versehen worden. Des Weiteren ist die Darstellung des Turboladers in den nachfolgenden Figuren rein schematisch, nicht maßstäblich und stark vereinfacht gezeigt.
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Für die Montage ist eine Bauart des Turboladergehäuses sinnvoll, wobei zumindest ein Abschnitt des Turboladergehäuses in Längsrichtung in wenigstens zwei Gehäusehälften geteilt ausgebildet ist, so dass ein radiales Einlegen des Laufzeugs ermöglicht wird. Bisher wird das Laufzeug axial in ein Lagergehäuse montiert und die Komponenten des Läufers sozusagen aufgefädelt. Das Gehäuse ist dabei normalerweise geschlossen ausgebildet.
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Gemäß der Erfindung wir das Laufzeug eines Turboladers, sowie dessen Lagerung in einem in Längsrichtung in wenigstens zwei Gehäusehälften geteilten Turboladergehäuse aufgenommen, wie es in den nachfolgenden 1 bis 4 beispielhaft gezeigt ist. Das Laufzeug wird dabei vorzugsweise zur Kontur der strömungsführenden Flächen positioniert. Das Turboladergehäuse bzw. wenigstens eine Gehäusehälfte kann dabei zumindest teilweise oder im Wesentlichen vollständig in einen Motorblock einer angeschlossenen Brennkraftmaschine und/oder in einen entsprechenden Zylinderkopf bzw. Zylinderköpfe der Brennkraftmaschine integriert ausgebildet sein.
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Des Weiteren ist eine Aufnahme für eine jeweilige Dichtungseinrichtung derart ausgebildet, so dass sie einen bestimmten Rundlauf besitzt, um dicht zu sein und ein vorbestimmtes gewisses Spiel einhält.
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In 1 ist zunächst eine Schnittansicht durch einen Turbolader 10 mit einem Turboladergehäuse 12 gezeigt, welches in Längsrichtung beispielsweise in wenigstens zwei Gehäusehälften 14, 16 geteilt ausgeführt ist. In dem Beispiel in 1 weist das Turboladergehäuse 12 ein Lagergehäuse 18, ein Turbinengehäuse 20 und ein Verdichtergehäuse 22 auf, wobei beispielsweise alle drei Gehäuse zu einem Gehäuse zusammengefasst sind und in zwei Gehäusehälften 14, 16 entlang der Längsrichtung geteilt ausgebildet sind. Im vorliegenden Fall ist das Turboladergehäuse 12 in Längsrichtung beispielsweise in einer horizontalen Ebene geteilt ausgeführt, wobei die Längsachse 24 des Turboladergehäuses 12 dabei in der horizontalen Ebene liegt. Grundsätzlich kann das Turboladergehäuse 12 aber in jeder Ebene in Längsrichtung in wenigstens zwei Gehäusehälften 14, 16 geteilt ausgebildet sein. Des Weiteren muss die Längsachse 24 nicht in dieser Teilungsebene liegen oder diese beispielsweise schneiden, sie kann dies aber grundsätzlich tun.
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In dem vorliegenden Beispiel ist das Turboladergehäuse 12 wahlweise zusätzlich zumindest teilweise temperierbar bzw. kühlbar und/oder beheizbar ausgeführt. Genauer gesagt weist in dem in 1 gezeigten Beispiel der Bereich des Turboladergehäuses 12, z. B. das Laufradgehäuse 20, 22 und/oder das Lagergehäuse 18, einen zusätzlichen Fluidmantel 26 auf, in welchem ein Fluid, wie z. B. Wasser, geführt werden kann, um diesen Bereich des Turboladergehäuses 12 zu kühlen und/oder zu heizen, je nach Funktion und Einsatzzweck.
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Die in 1 gezeigten Gehäusehälften 14, 16 werden aneinander befestigt und gegenseitig abgedichtet. Dazu sind beispielsweise mehrere Bohrungen zum Verschrauben der beiden Gehäusehälften 14, 16 miteinander vorgesehen (nicht dargestellt). Des Weiteren kann auch jede andere Form der Befestigung vorgesehen werden, die geeignet ist, die beiden Gehäusehälften 14, 16 miteinander zu verbinden und eine Abdichtung zwischen den beiden Gehäusehälften 14, 16 zu ermöglichen oder selbst bereitzustellen. Zur Abdichtung der beiden Gehäusehälften 14, 16 kann dabei beispielsweise eine Dichtungseinrichtung 28 vorgesehen welche z. B. wenigstens eine Sickendichtung, eine O-Ring-Dichtung und/oder eine Elastomer-Dichtung aufweist. Die Dichtung, beispielsweise die Sickendichtung, wird in eine entsprechende Dichtungsaufnahme in einer Gehäusehälfte 14, 16 eingelegt, z. B. in eine entsprechende Aussparung oder Nut. Ebenso kann beispielsweise die Sickendichtung einfach direkt zwischen die beiden Gehäusehälften 14, 16 eingelegt werden, wobei sich die übrigen nicht abgedichteten Gehäusehälftenflächen vorzugsweise direkt berühren. Die Dichtung der beiden Gehäusehälften 14, 16 ist hierbei Gegenstand einer eigenen Patentanmeldung.
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In 1 ist in dem Lagergehäuseabschnitt 18 des Turboladergehäuses 12 eine Welle 30 gelagert, auf welcher als Läufer ein Turbinenrad 32 und ein Verdichterrad 34 vorgesehen sind. Das Turbinenrad 32 ist dabei in dem Turbinengehäuseabschnitt 20 und das Verdichterrad 34 in dem Verdichtergehäuseabschnitt 22 des Turboladergehäuses 12 angeordnet.
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Eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform, wie sie in 1 gezeigt ist, sieht als Aufnahmeeinrichtung ein Hülsenelement bzw. eine Einsatzhülse 36 vor, die zusammen mit dem montierten Läufer, d. h. der Welle 30, einer Lagerung, dem Verdichterrad 34 und Turbinenrad 32, eingelegt wird und beispielsweise durch ein oder mehrere Stiftelemente und/oder Schrauben wahlweise zusätzlich gesichert wird. Das Hülsenelement bzw. die Einsatzhülse 36 gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung hat den Vorteil, dass sie zusammen mit dem komplett montierten Laufzeug in die Gehäusehälften 14, 16 des in Längsrichtung geteilten Turboladergehäuse 12 eingelegt werden kann oder beispielsweise in entsprechende Zylinderkopfhälften (nicht dargestellt) und/oder den Motorblock in welchen eine oder beide Gehäusehälften zumindest teilweise integriert ausgebildet werden können.
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Zudem kann an der Einsatzhülse 36 wahlweise zusätzlich eine Axiallageranordnung bzw. wenigstens ein Axiallager befestigt werden, wie in nachfolgender 2 beispielhaft dargestellt ist. Dies hat den Vorteil, dass die Ölführung und die Lagertoleranzen optimal umgesetzt werden können und die Lage der Lageranordnung und der Ölzuführung zueinander besser bestimmt werden kann.
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In dem in 1 gezeigten Beispiel, ist eine Radiallageranordnung 38 in der Einsatzhülse 36 vorgesehen zur Lagerung der Welle 30 in radialer Richtung. Die Radiallageranordnung 38 weist dabei beispielsweise zwei Radialgleitlager 40 auf. Es kann jedoch auch jede andere Art Radiallagern vorgesehen werden, beispielsweise Magnetlager, Wälzlager usw.. Die Radialgleitlager 40 sind in 1 beispielsweise durch eine Distanzhülse 42 zueinander beabstandet in der Einsatzhülse 36 angeordnet. Grundsätzlich kann jede andere Radiallageranordnung in der Einsatzhülse 36 angeordnet sein. Des Weiteren kann statt einer Distanzhülse 42 auch die Einsatzhülse 36 auf seiner Innenseite als Distanzhülse für die beiden Radialgleitlager ausgebildet sein, wie in nachfolgender 2 gezeigt ist. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das spezielle Beispiel einer Radiallageranordnung in 1 beschränkt.
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Die Einsatzhülse 36 weist, wie in 1 gezeigt ist, wahlweise zusätzlich jeweils wenigstens eine Schmiermittelzuführung 44 für Schmiermittel auf für wenigstens eines oder beide Lager bzw. hier Gleitlager der Radiallageranordnung, wobei die Schmiermittelzuführung 44 mit der Schmiermittelzuführung 46 des Turboladergehäuses 12 verbunden ist.
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Wie in 1 gezeigt ist, wird die Einsatzhülse 36 mit der Welle 30 und wenigstens einem oder beiden Laufrädern 32, 34 in die jeweilige Gehäusehälfte 14, 16 des Turboladergehäuses 12 eingesetzt.
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Die Welle 30 bildet dabei beispielsweise einen Absatz mit einem Anschlag für die Radiallageranordnung 38. Am anderen Ende der Einsatzhülse 36 ist wahlweise zusätzlich eine Axiallageranordnung 48 vorgesehen, mit wenigstens einem Axiallager 50, wobei das Axiallager 50 beispielsweise als Axiallagerscheibe ausgebildet ist und an der Einsatzhülse 36 je nach Funktion und Einsatzzweck zusätzlich befestigt werden kann, wie in nachfolgender 2 beispielhaft und rein schematisch gezeigt ist. Hierzu kann das Axiallager an der Einsatzhülse 36 beispielsweise mittels Verschrauben und/oder Verstiften befestigt werden, je nach Bedarf. Dabei können das Axiallager 50 und die Einsatzhülse 36 alternativ auch zusammen an dem Turboladergehäuse 12 befestigt werden, beispielsweise mittels Verschrauben und/oder Verstiften (nicht dargestellt).
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Hierbei kann das Axiallager 50 auf einer Seite wahlweise zusätzlich z. B. durch ein Buchsenelement 52 begrenzt sein. Das Buchsenelement 52 kann hierbei auf seiner Außenseite zusätzlich wenigstens eine Dichtungseinrichtung 54 aufweisen, zum Abdichten z. B. des Lagergehäuseabschnitts 18 gegenüber dem Laufradgehäuseabschnitt 22. Als Dichtungseinrichtung 54 sind dabei beispielsweise zwei Kolbenringdichtungen in entsprechenden Nuten auf der Außenseite des Buchsenelements 52 vorgesehen. Wie zuvor beschrieben, kann die Einsatzhülse 36 gemäß der ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform direkt auf der Welle 30 vormontiert und anschließend mit dem Laufzeug in die jeweilige Gehäusehälfte 14, 16 des Turboladergehäuses 12 eingelegt werden.
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In 2 ist eine weitere Schnittansicht eines in Längsrichtung in wenigstens zwei Gehäusehälften 14, 16 geteilten Turboladergehäuses 12 gezeigt, wobei ebenfalls als Aufnahmeeinrichtung ein Hülsenelement oder eine Einsatzhülse 36 gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung verwendet wird.
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In der Einsatzhülse 36 ist dabei eine Radiallageranordnung 38 aufgenommen zur Lagerung der Welle 30 in radialer Richtung. Die Radiallageranordnung 38 weist dabei ebenfalls z. B. zwei Radialgleitlager 40 auf, wobei die Einsatzhülse 36 gleichzeitig als Distanzhülse ausgebildet ist, zum Positionieren der beiden Lager. In der Einsatzhülse 36 kann des Weiteren eine zusätzlich Schmiermittelzuführung 44 zu einem oder beiden Radialgleitlagern 40 vorgesehen werden, welche mit einer entsprechenden Schmiermittelzuführung 46 des Turboladergehäuses 12 bzw. einer Gehäusehälfte 14 verbunden ist. Wahlweise zusätzlich kann neben der Radiallageranordnung 38 auch eine Axiallageranordnung 48 vorgesehen werden, welche beispielsweise wenigstens ein Axiallager 50, z. B. in Form einer Axiallagerscheibe aufweist. Das Axiallager 50 in 2 ist dabei stark vereinfacht und rein schematisch dargestellt. Wie in 2 angedeutet ist, kann wenigstens ein Axiallager 50 beispielsweise zusätzlich an der Einsatzhülse 36 befestigt werden, beispielsweise mittels Verschrauben und/oder Verstiften. Hierzu wird das Axiallager 50 z. B. an einem Kragenabschnitt 56 der Einsatzhülse 36 befestigt. Grundsätzlich kann die Einsatzhülse 36 an einem oder beiden Enden einen solchen Kragenabschnitt 56 aufweisen, wobei der Kragenabschnitt 56 elastisch bzw. flexible oder steif ausgebildet sein kann. Bei wenigstens einem elastischen oder flexiblen Kragenabschnitten 56 kann die Einsatzhülse 36 zwischen eine Aufnahme 58 des Turboladergehäuses 12 eingespannt werden. Die Kragenabschnitte 56 können aber ebenso weggelassen werden. In diesem Fall kann das Axiallager 50 ebenso direkt an dem Turboladergehäuse 12 durch Verschrauben und/oder Verstiften zusätzlich befestigt werden.
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Die Einsatzhülse 36 hat den Vorteil, dass sie zusammen mit dem komplett montierten Laufzeug in die Gehäusehälften 14, 16 des Turboladergehäuses 12 oder beispielsweise in einen Zylinderkopf oder in einen Motorblock (nicht dargestellt) eingelegt werden kann, wobei ein Verschraubungsvorgang entfallen kann. Außerdem ergibt sich eine Dämpfung des die Hülse umgebenden Öls bzw. Schmiermittels.
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In 3 ist weiter eine Schnittansicht durch ein Turboladergehäuse 12 mit einer Lagerbrücke 60 als Aufnahmeeinrichtung zum Lagern des Laufzeugs des Turboladers 10 gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung dargestellt.
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Dabei ist eine Lagerbrücke 60 gezeigt, welcher auf einer oder beiden Seiten jeweils wenigstens eine Lasche 62 oder einen Vorsprung zum Befestigen an dem Turboladergehäuse 12 aufweist. Die Lagerrücke 60 wird dabei an einer Gehäusehälfte 14 des in Längsrichtung geteilten Turboladergehäuses 12 befestigt, beispielsweise mittels Verschrauben und/oder Verstiften. In dem Beispiel in 3 ist die Lagerbrücke 60 z. B. durch Schrauben 64 an der Gehäusehälfte 14, 16 befestigt. Zwischen der Lagerbrücke 60 und der Gehäusehälfte 14, 16 des Turboladergehäuses ist dabei, wie in 3 weiter gezeigt ist, die Welle 30 des Turboladers 10 mit einer Lageranordnung aufgenommen, hier z. B. einer Radiallageranordnung 38. Die Radiallageranordnung 38 weist dabei beispielsweise zwei Radiallager in Form von radialen Gleitlagern 40 auf. Dabei werden wenigstens ein oder beide Radiallager 40 der Radiallageranordnung 38 durch die Lagerbrücke 60 aufgenommen. Alternativ kann auch jedes Radiallager in einer eigenen Lagerbrücke 60 aufgenommen werden.
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Die jeweilige Lagerbrücke 60 wird, beispielsweise nach dem Einlegen der Welle 30 mit den beiden Laufrädern 32, 34 und der Radiallageranordnung 38 und/oder Axiallageranordnung 48 in eine Gehäusehälfte 14 des Turboladers 10, an dieser Gehäusehälfte 14 angebracht, um das Laufzeug daran zusätzlich zu befestigen.
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Die Lagerbrücke 60 und mit ihr das Laufzeug wird hierbei, wie zuvor beschrieben, an der Gehäusehälfte 14 beispielsweise mittels Verschrauben oder Verstiften befestigt. Indem die Lagerbrücke 60 dabei vorzugsweise zusammen mit dem Turboladergehäuse 12 bzw. der zugeordneten Gehäusehälfte 14 mit einer Verstiftung oder Verschraubung versehen wird bzw. entsprechend bearbeitet wird, ergibt sich eine Lageraufnahme für die jeweilige Lageranordnung, welche eine hohe Rundlaufgüte und Positionstreue aufweist, auch nach einem Wiedermontieren. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass sich keine Unterbrechungen der Lagerflächen durch eine Dichtung ergeben, welche sonst den Gleitfilm z. B. einer Gleitlageranordnung stören würden. Auch ist hierdurch der Schmiermittelablauf optimal gestaltbar.
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In 4 ist eine Schnittansicht durch ein weiteres in Längsrichtung in wenigstens zwei Gehäusehälften 14, 16 geteiltes Turboladergehäuse 12 gezeigt. Gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung wird hierbei als Aufnahmeeinrichtung ein Lagerkern oder Lagerbock 66 eingesetzt zum Montieren des Laufzeugs des Turboladers 10.
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Wie in 4 gezeigt ist, wird der Lagerkern oder Lagerbock 66 zusammen mit dem montierten Laufzeug in einer der Gehäusehälften 14 des in Längsrichtung geteilten Turboladergehäuses 12 befestigt. Alternativ kann der Lagerkern 66 auch beispielsweise in einem Zylinderkopf und/oder einem Motorblock befestigt werden, z. B. eingeschraubt werden, in welchen z. B. wenigstens eine Gehäusehälfte zumindest teilweise integriert ist.
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In dem in 4 gezeigt Beispiel weist der Lagerkern 66 eine Öffnung 68 auf, in welcher die Welle 30 des Turboladers 10 und z. B. eine Lageranordnung aufnehmbar ist. Die Lageranordnung ist dabei z. B. eine Radiallageranordnung 38, welche zwei Radiallager 40 aufweist, wobei wenigstens ein oder beide Radiallager in der Öffnung 68 des Lagerkerns 66 mit der Welle 30 aufnehmbar sind. Der Lagerkern oder Lagerbock 66 wird mit der Welle 30 und der Lageranordnung an einer Gehäusehälfte 14 des Turboladergehäuses 12 befestigt. Hierzu weist die Gehäusehälfte 14 eine entsprechende Aufnahme 70 oder Vertiefung auf, in welcher der Lagerkern 66 aufgenommen wird. Des Weiteren weist der Lagerkern 66 an einer oder beiden Seiten wenigstens eine Lasche 62 auf, mit welcher der Lagerkern 66 an der Gehäusehälfte 14 befestigt wird, beispielsweise mittels Verschrauben und/oder Verstiften. In dem in 4 gezeigten Beispiel wird der Lagerkern 66 mit seinen Laschen 62 oder Vorsprüngen auf jeder Seite an der Gehäusehälfte 14 durch Schrauben 64 festgeschraubt. Dadurch kann das Laufzeug mit dem Lagerkern 66 sehr einfach in die Gehäusehälfte 14 eingelegt und daran befestigt werden. Dabei kann die Welle 30 mit der Radiallageranordnung 38 mit einem Lagerkern 66 oder auch mehreren Lagerkernen an der Gehäusehälfte 14 befestigt werden, wobei jeder Lagerkern 66 beispielsweise wenigstens ein Lager, hier z. B. ein Radialgleitlager 40, aufnimmt.
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Diese erfindungsgemäße Ausführungsform hat den Vorteil, dass die Bearbeitung für die jeweilige Lageraufnahme in nur einem Bauteil, hier dem Lagerkern 66, vorgenommen werden muss, da hier keine Trennung der Lagerstelle vorhanden ist. Dies hat des Weiteren den Vorteil, dass kein Versatz auftreten kann. Ein weiterer Vorteil des Lagerkerns 66 ist, dass eine hohe Rundlaufgüte erreicht werden kann. Außerdem ist eine von den Gehäusehälften 14 unabhängige Lagerstellenbearbeitung bei der Lösung mit dem Lagerkern 66 von Vorteil.
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Die Erfindung, wie sie zuvor beispielhaft anhand der 1 bis 4 beschrieben wurde, kann des Weiteren, wie in 1 und 2 gezeigt ist, eine Axiallageranordnung aufweisen. Die Axiallageranordnung weist dabei wenigstens ein Axiallager, z. B. in Form einer Axiallagerscheibe auf, wobei das Axiallager an dem Lagerbock bzw. an dem Lagerkern, an der Lagerbrücke, an der Einsatzhülse und/oder an der Gehäusehälfte des Turboladergehäuses vorgesehen oder zusätzlich befestigt werden kann. Dies hat den Vorteil, dass die Axiallageranordnung außerhalb der Gehäusehälften montiert und dann mit dem Läufer zusammen in die Gehäusehälften anschließend eingelegt werden kann.
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Die zuvor beschriebenen Ausführungsformen zum Einbau des Laufzeugs in ein Turboladergehäuse, haben den Vorteil, dass eine von einander unabhängige Bearbeitung der Gehäusehälften, der Zylinderkopfhälften oder des Motorblocks möglich ist. Zudem kann an der Lagerbrücke, am Lagerkern und an der Einsatzhülse wahlweise zusätzlich ein Axiallager vorgesehen oder zusätzlich befestigt werden, wodurch die Schmiermittelzuführung und die Lagertoleranzen optimal umgesetzt werden können und die Lage zueinander besser bestimmt werden kann.
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Die Erfindung ist auf die zuvor beschriebenen Ausführungsformen nicht beschränkt. Insbesondere können die zuvor beschriebenen Ausführungsformen miteinander kombiniert werden, besonderes einzelne Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen.
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Die Darstellung des Turboladers in 1 mit der Lagerung seiner Welle und Elementen, wie dem Buchsenelement und den Lageranordnungen usw. ist rein beispielhaft. Die Erfindung ist nicht auf diese spezielle Ausführungsform beschränkt, wie sie in 1 und auch in den anderen 2 bis 4 dargestellt ist.