-
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz mit einer Rückenlehne, an der eine schwenkbare Tischplatte angeordnet ist, die einen ersten Plattenabschnitt, der um eine erste Schwenkachse verschwenkbar an der Rückenlehne befestigt ist, und einen zweiten Plattenabschnitt aufweist, der um eine zweite Schwenkachse verschwenkbar an dem ersten Plattenabschnitt befestigt ist, wobei der erste Plattenabschnitt von einer im Wesentlichen vertikalen Nichtgebrauchsposition um die erste Schwenkachse in eine im Wesentlichen horizontale Gebrauchsposition und der zweite Plattenabschnitt um die zweite Schwenkachse von einer Nichtgebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung verschwenkt werden kann.
-
Die
US 5,876,092 beschreibt eine schwenkbare Tischplatte an der Rückseite einer Rückenlehne. Die bekannte Tischplatte weist einen ersten Plattenabschnitt, der um eine erste Schwenkachse verschwenkbar an der Rückenlehne befestigt ist, und einen zweiten Plattenabschnitt auf, der um eine zweite Schwenkachse verschwenkbar an dem ersten Plattenabschnitt befestigt ist. Die zunächst separat ausgebildeten Plattenabschnitte wurden über entsprechende Scharniere unter Ausbildung der zweiten Schwenkachse miteinander verbunden, während die erste Schwenkachse durch Lagerung des ersten Plattenabschnitts an der Tischplatte zugeordneten Stützstreben ausgebildet ist. Der erste Plattenabschnitt kann um die erste Schwenkachse von einer im Wesentlichen vertikalen Nichtgebrauchsposition in eine im Wesentlichen horizontale Gebrauchsposition verschwenkt werden. Anschließend kann der zweite Plattenabschnitt um die zweite Schwenkachse von einer Nichtgebrauchsstellung, in der der zweite Plattenabschnitt auf den ersten Plattenabschnitt geklappt ist, in eine Gebrauchsstellung verschwenkt werden, in der der zweite Plattenabschnitt eine Verlängerung des ersten Plattenabschnitts ausbildet. Die Abstützung des ersten Plattenabschnitts in dessen Gebrauchsposition erfolgt dabei über die zuvor erwähnten Stützstreben, während die Abstützung des zweiten Plattenabschnitts in dessen Gebrauchsstellung über die zuvor erwähnten Scharniere zwischen dem ersten Plattenabschnitt einerseits und dem zweiten Plattenabschnitt andererseits erfolgt.
-
Die bekannte schwenkbare Tischplatte weist einen aufwendigen Aufbau auf, der erforderlich ist, um eine sichere Abstützung des ersten Plattenabschnitts in dessen Gebrauchsposition zu gewährleisten. In entsprechender Weise sind auch die Scharniere zwischen dem ersten Plattenabschnitt und dem zweiten Plattenabschnitt mit einem großen Aufwand verbunden, da diese eine sichere Abstützung des zweiten Plattenabschnitts in dessen Gebrauchsstellung gewährleisten müssen. Die bekannte Tischplatte hat somit den Nachteil, dass diese eine besonders aufwendige Mechanik erforderlich macht, wodurch die Herstellung und Montage der Tischplatte erschwert ist.
-
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Fahrzeugsitz mit einer schwenkbaren Tischplatte zu schaffen, wobei letztere einen besonders einfachen Aufbau aufweisen soll, der die Herstellung und Montage der schwenkbaren Tischplatte wesentlich vereinfachen soll.
-
Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
Der erfindungsgemäße Fahrzeugsitz weist eine Rückenlehne auf, an der eine schwenkbare Tischplatte angeordnet ist, wobei die schwenkbare Tischplatte vorzugsweise an der Rückseite der Rückenlehne angeordnet ist, um dort einem Fahrzeuginsassen auf einem der Rücksitze des Fahrzeugs zur Verfügung zu stehen. Die schwenkbare Tischplatte weist einen ersten Plattenabschnitt und einen daran anschließenden zweiten Plattenabschnitt auf. Der erste Plattenabschnitt ist um eine erste Schwenkachse verschwenkbar an der Rückenlehne befestigt, wobei sich die erste Schwenkachse vorzugsweise in Querrichtung des Fahrzeugsitzes erstreckt. Der zweite Plattenabschnitt ist hingegen um eine zweite Schwenkachse verschwenkbar an dem ersten Plattenabschnitt befestigt. Der erste Plattenabschnitt kann von einer im Wesentlichen vertikalen Nichtgebrauchsposition, in der der erste Plattenabschnitt vorzugsweise gegen die Rückseite der Rückenlehne geklappt ist, um die erste Schwenkachse in eine im Wesentlichen horizontale Gebrauchsposition verschwenkt werden, in der Gegenstände, wie beispielsweise ein Getränkebehälter, auf dem ersten Plattenabschnitt abgestellt werden können. Auch der zweite Plattenabschnitt kann von einer Nichtgebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung verschwenkt werden, wobei das Verschwenken relativ zu dem ersten Plattenabschnitt um die zweite Schwenkachse erfolgt. Die Abstützung des ersten Plattenabschnitts in dessen Gebrauchsposition erfolgt jedoch nicht ausschließlich über den Bereich der ersten Schwenkachse, vielmehr kann der zweite Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsstellung unter Abstützung des ersten Plattenabschnitts in dessen Gebrauchsposition an der Rückenlehne abgestützt werden.
-
Dank der Tatsache, dass der erste Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsposition sowohl im Bereich der ersten Schwenkachse als auch im Bereich der zweiten Schwenkachse über den zweiten Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsstellung an der Rückenlehne abgestützt ist, wird eine besonders stabile Abstützung des ersten Plattenabschnitts erzielt, wodurch die Belastung im Bereich der ersten Schwenkachse reduziert wird und die Tischplatte insgesamt einen einfacheren Aufbau aufweisen kann. So ist insbesondere keine aufwendige Mechanik erforderlich, um den ersten Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsposition an der Rückenlehne abzustützen. Auch sind keine weiteren Stützelemente, wie beispielsweise aufwendige Gasdruckfedern, erforderlich, wie dies beispielsweise bei der Tischplatte nach der
US 5,876,092 erforderlich wäre, wenn die Tischplatte besonders große Lasten aufnehmen müsste. Auch bewirkt die Verwendung des zweiten Plattenabschnitts als Stützelement eine besonders hohe Stabilität der Tischplatte, wenn diese zur Ablage von Gegenständen benutzt wird.
-
Um die Herstellung sowie die Montage der Tischplatte besonders einfach zu gestalten, ist die Tischplatte in einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet. Dies bedeutet, dass der erste und zweite Plattenabschnitt einstückig miteinander ausgebildet sind. Dank der Einstückigkeit der beiden Plattenabschnitte kann auf die Anbringung eines aufwendigen Scharniers zur Ausbildung der zweiten Schwenkachse verzichtet werden. Vielmehr kann die zweite Schwenkachse durch entsprechende Formgebung des einstückigen Kunststoffspritzgussteils erzeugt werden, wobei die als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildete Tischplatte anschließend in einem Stück an der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes befestigt werden kann.
-
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes ist der zweite Plattenabschnitt über ein Filmscharnier unter Ausbildung der zweiten Schwenkachse an dem ersten Plattenabschnitt befestigt. Das Filmscharnier bedingt ein besonders einfaches Verschwenken des zweiten Plattenabschnitts relativ zu dem ersten Plattenabschnitt um die zweite Schwenkachse, wobei das Filmscharnier vorzugsweise bereits durch die Herstellung des die Tischplatte ausbildenden einstöckigen Kunststoffspritzgussteils erzeugt wird, um eine aufwendige Nachbearbeitung zu vermeiden.
-
Um den ersten Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsposition besonders sicher und zielgerichtet über den zweiten Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsstellung an der Rückenlehne abstützen zu können, ist an der Rückenlehne in einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes mindestens eine Stützeinrichtung, vorzugsweise eine Vertiefung oder ein Vorsprung, vorgesehen, an der der zweite Plattenabschnitt abgestützt werden kann.
-
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes sind mindestens zwei Stützeinrichtungen vorgesehen, die vorzugsweise in Höhenrichtung der Rückenlehne voneinander beabstandet sind. So kann der erste Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsposition über den zweiten Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsstellung in unterschiedlichen Neigungen an den jeweiligen Stützeinrichtungen abgestützt werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der erste Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsposition stets im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist, selbst wenn die Neigung der Rückenlehne verändert wurde. Aus diesem Grunde ist es bei dieser Ausführungsform auch bevorzugt, wenn die Neigung der Rückenlehne verändert werden kann. Dabei kann die Neigung der Rückenlehne beispielsweise durch Verschwenken der Rückenlehne um eine in Querrichtung des Fahrzeugsitzes verlaufende Lehnenschwenkachse erfolgen.
-
In bekannten Tischplatten sind häufig becherförmige Vertiefungen oder auch Aussparungen, die nach unten durch einen Bügel begrenzt sind, vorgesehen, um einen Getränkebehälter sicher in der Vertiefung oder Aussparung aufnehmen zu können. Diese Maßnahmen führen jedoch dazu, dass die Tischplatte eine größere Höhe aufweist, was ein platzsparendes Verstauen der Tischplatte in deren Nichtgebrauchsposition erschwert. Um diesen Nachteil zu überwinden, ist in dem ersten Plattenabschnitt in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes mindestens eine Aussparung vorgesehen, wobei ein in die Aussparung eingebrachter Getränkebehälter nach unten an dem zweiten Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsstellung abgestützt werden kann. Es sind somit keine weiteren Maßnahmen oder Hilfsmittel erforderlich, um den Getränkebehälter sicher innerhalb der Aussparung abzustützen, so dass ein besonders flacher erster Plattenabschnitt geschaffen wird, der platzsparend in dessen Nichtgebrauchsposition angeordnet werden kann.
-
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes ist die zweite Schwenkachse oder/und der zweite Plattenabschnitt an dem der ersten Schwenkachse abgewandten Rand des ersten Plattenabschnitts vorgesehen oder/und befestigt.
-
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes weist der zweite Plattenabschnitt ein der zweiten Schwenkachse, die zwischen dem ersten und zweiten Plattenabschnitt angeordnet ist, abgewandtes freies Ende auf, wobei bei dem freien Ende auch von einem freien Rand gesprochen werden kann. Bei dieser Ausführungsform kann der zweite Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsstellung über das freie Ende an der Rückenlehne abgestützt werden, wobei die Abstützung vorzugsweise an der zuvor erwähnten Stützeinrichtung erfolgt.
-
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes weist der zweite Plattenabschnitt zumindest teilweise eine geringere Breite als der erste Plattenabschnitt auf. Auf diese Weise kann ein besonders platzsparender zweiter Plattenabschnitt geschaffen werden, der im Rahmen der Erfindung ohnehin nicht als Ablage für Gegenstände, sondern vielmehr als Stütze für den ersten Plattenabschnitt fungiert. Insofern stellt die geringere Breite des zweiten Plattenabschnitts kein Problem für die Aufnahmekapazität der Tischplatte dar, wobei darüber hinaus eine sichere Abstützung des ersten Plattenabschnitts in dessen Gebrauchsposition über den zweiten Plattenabschnitt in dessen Gebrauchsstellung gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist es ferner bevorzugt, wenn sich die Breite des zweiten Plattenabschnitts in Richtung des freien Endes des zweiten Plattenabschnitts verjüngt, um einerseits eine platzsparende Tischplatte und andererseits eine sichere und gezielte Abstützung über den zweiten Plattenabschnitt zu erzielen. So ist es hierbei besonders bevorzugt, wenn der zweite Plattenabschnitt in einen schwenkachsenseitigen Abschnitt, also einen Abschnitt, der der zweiten Schwenkachse benachbart ist, und einen schmaleren endseitigen Abschnitt, also einen Abschnitt, der dem freien Ende des zweiten Plattenabschnitts benachbart ist, unterteilt ist. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner besonders bevorzugt, wenn der genannte schwenkachsenseitige Abschnitt der Abstützung des in die Aussparung eingebrachten Getränkebehälters nach unten dient, zumal hierdurch gewährleistet ist, dass die Aussparung besonders weit in Querrichtung des Fahrzeugsitzes zur Seite hin versetzt angeordnet sein kann.
-
Grundsätzlich können die erste und zweite Schwenkachse bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeugsitz beliebig zueinander angeordnet sein. Um jedoch die Handhabung beim Auf- und Zusammenklappen der schwenkbaren Tischplatte besonders einfach zu gestalten, sind die erste und zweite Schwenkachse in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes parallel zueinander angeordnet.
-
Im Hinblick auf die Handhabung der schwenkbaren Tischplatte hat es sich ferner als vorteilhaft herausgestellt, wenn der erste Plattenabschnitt und der zweite Plattenabschnitt gegensinnig von der Nichtgebrauchsposition oder -stellung in die Gebrauchsposition oder -stellung verschwenkt werden können und umgekehrt, wie dies in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes der Fall ist.
-
Während die beiden Plattenabschnitte der aus der
US 5,876,092 bekannten Tischplatte in der Nichtgebrauchsposition bzw. -stellung aufeinander geklappt sind, sind der erste Plattenabschnitt und der zweite Plattenabschnitt in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes in der Nichtgebrauchsposition oder -stellung in einer Ebene hintereinanderliegend angeordnet. Dies ermöglicht der Bedienungsperson einen gleichzeitigen Zugriff sowohl auf den ersten als auch auf den zweiten Plattenabschnitt, so dass die Handhabung vereinfacht ist. Darüber hinaus ist diese Ausführungsform dann von Vorteil, wenn die beiden Plattenabschnitte in der Nichtgebrauchsposition oder -stellung in einer Vertiefung innerhalb der Rückenlehne einliegen sollen, wie dies bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes der Fall ist, zumal diese Vertiefung dann lediglich eine geringe Höhe aufweisen muss, so dass der Eingriff in die Struktur der Rückenlehne weniger stark ausgeprägt ist. Darüber hinaus ist es bei dieser Ausführungsform bevorzugt, wenn der erste und zweite Plattenabschnitt in der Nichtgebrauchsposition oder -stellung bündig mit der Oberfläche der Rückenlehne in der Vertiefung einliegt, um das durch hervorstehende Teile hervorgerufene Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen zu reduzieren.
-
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes sind Festlegungsmittel zur Festlegung des ersten und zweiten Plattenabschnitts in der Nichtgebrauchsposition oder -stellung vorgesehen, wobei der erste und zweite Plattenabschnitt vorzugsweise lösbar durch die Festlegungsmittel festgelegt werden können. Dank der Festlegungsmittel ist sichergestellt, dass die Plattenabschnitte nicht ungewollt aus deren Nichtgebrauchsposition oder -stellung hervorschnellen, so dass das Verletzungsrisiko weiter minimiert ist. Die genannten Festlegungsmittel können beispielsweise von Rastmitteln oder Taschen, in die der erste oder/und zweite Plattenabschnitt eingeschoben wird, gebildet sein. So können die Rastmittel beispielsweise von Rastvorsprüngen einerseits und Rastvertiefungen andererseits gebildet sein, die an dem ersten oder/und zweiten Plattenabschnitt und der Rückenlehne vorgesehen sind. Darüber hinaus kommen jedoch auch andere Festlegungsmittel in Frage, die einerseits eine sichere Festlegung der Plattenabschnitte in der Nichtgebrauchsposition oder -stellung gewährleisten und andererseits ein schnelles Lösen der Plattenabschnitte durch die Bedienungsperson ermöglichen.
-
Grundsätzlich kann die erste Schwenkachse zwischen der Rückenlehne und dem ersten Plattenabschnitt durch jedwede Form von Scharnier oder Gelenk erzeugt werden. Um die Herstellung und Montage der Tischplatte jedoch weiter zu vereinfachen, weist die Tischplatte in einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes ferner einen dritten Plattenabschnitt auf, der einerseits um die erste Schwenkachse verschwenkbar an dem ersten Plattenabschnitt und andererseits an der Rückenlehne befestigt ist. Auch bei dieser Ausführungsform ist es bevorzugt, wenn die gesamte Tischplatte mitsamt dem ersten, zweiten und dritten Plattenabschnitt als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist, um die zuvor erwähnten Vorteile zu erzielen. Darüber hinaus ist es bei dieser Ausführungsform wiederum bevorzugt, wenn der dritte Plattenabschnitt über ein Filmscharnier unter Ausbildung der ersten Schwenkachse an dem ersten Plattenabschnitt befestigt ist, wobei das Filmscharnier wiederum vorzugsweise im Rahmen der Herstellung des einstückigen Kunststoffspritzgussteils erzeugt wird. Der dritte Plattenabschnitt selbst kann auf jedwede Weise an der Rückenlehne befestigt werden, wobei hier sowohl lösbare als auch nicht lösbare Befestigungen in Frage kommen. Bei einer lösbaren Befestigung des dritten Plattenabschnitts an der Rückenlehne bestünde dann der Vorteil, dass die Tischplatte gänzlich von der Rückenlehne abgenommen werden kann, um diese gegebenenfalls anderenorts zu verwenden. Als Befestigungsmöglichkeiten für den dritten Plattenabschnitt an der Rückenlehne haben sich insbesondere Klettverbindungen, Schraubverbindungen und Einsteckverbindungen als vorteilhaft erwiesen, wobei die Einsteckverbindung beispielsweise durch Einschieben des dritten Plattenabschnitts in eine entsprechende Aufnahme an der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes erzielt werden kann.
-
Um eine besonders flexibel einsetzbare Tischplatte zu erhalten, die auch an Neigungen des Fahrzeugsitzes bzw. des Fahrzeugs in Querrichtung angepasst werden kann, ist der erste Plattenabschnitt in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes ferner um eine Längsachse verschwenkbar an der Rückenlehne befestigt.
-
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von beispielhaften Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes in teilweise geschnittener Darstellung mit dem ersten und zweiten Plattenabschnitt in der Nichtgebrauchsposition bzw. -stellung,
-
2 eine Rückansicht des Fahrzeugsitzes von 1,
-
3 den Fahrzeugsitz von 1 mit dem ersten Plattenabschnitt in der Gebrauchsposition,
-
4 den Fahrzeugsitz von 3 mit dem zweiten Plattenabschnitt in der Gebrauchsstellung und
-
5 den Fahrzeugsitz von 4 in einer alternativen Ausführungsform.
-
Die 1 bis 4 zeigen eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes 2, bei dem es sich vorzugsweise um einen Kraftfahrzeugsitz handelt. In den genannten Figuren sind die einander entgegengesetzten Längsrichtungen 4, 6, die einander entgegengesetzten Querrichtungen 8, 10 und die einander entgegengesetzten Höhenrichtungen 12, 14 des Fahrzeugsitzes 2 anhand entsprechender Pfeile angedeutet.
-
Der Fahrzeugsitz 2 weist ein Sitzteil 16 auf, auf dem ein Fahrzeuginsasse (nicht dargestellt) Platz nehmen kann und das über ein Sitzuntergestell 18 an dem Fahrzeugboden 20 angeordnet ist. Darüber hinaus umfasst der Fahrzeugsitz 2 eine Rückenlehne 22, gegen die sich der Fahrzeuginsasse mit dem Rücken lehnen kann. Die Rückenlehne 22 ist um eine Lehnenschwenkachse 24 verschwenkbar an einem in Längsrichtung 6 nach hinten weisenden Abschnitt des Sitzteils 16 befestigt, so dass die Neigung der Rückenlehne 22 in Längsrichtung 4 nach vorne bzw. in Längsrichtung 6 nach hinten verändert werden kann.
-
Die Rückenlehne 22 weist eine in Längsrichtung 6 nach hinten weisende Rückseite 26 auf, die somit den Fahrzeuginsassen auf einer hinteren Sitzreihe (nicht dargestellt) zugewandt ist. Innerhalb der Rückseite 26 der Rückenlehne 22 ist eine Vertiefung 28 vorgesehen, die sich in einem mittleren Bereich der Rückseite 26 in die Querrichtungen 8, 10 und in einem unteren Bereich der Rückseite 26 in den Höhenrichtungen 12, 14 erstreckt. Am Grunde der Vertiefung 28 sind ferner zwei Stützeinrichtungen 30, 32 vorgesehen, auf deren Funktionsweise und Bedeutung später näher eingegangen wird. Die beiden Stützeinrichtungen 30, 32, die im vorliegenden Beispiel wiederum als Vertiefungen im Grunde der Vertiefung 28 ausgebildet sind, alternativ jedoch auch als Vorsprünge ausgebildet sein können, sind in Höhenrichtung 12, 14 voneinander beabstandet angeordnet.
-
Die Vertiefung 28 in der Rückseite 26 der Rückenlehne 22 dient der Aufnahme einer schwenkbaren Tischplatte 34 bei deren Nichtbenutzung, wobei die Tischplatte 34 ebenfalls an der Rückseite 26 der Rückenlehne 22 angeordnet ist. Die Tischplatte 34 ist als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet. So umfasst das besagte einstückige Kunststoffspritzgussteil einen ersten Plattenabschnitt 36 und einen zweiten Plattenabschnitt 38. Der erste Plattenabschnitt 36 ist um eine erste Schwenkachse 40 verschwenkbar an der Rückenlehne 22 befestigt, wobei sich die erste Schwenkachse 40 in Querrichtung 8, 10 erstreckt. Der zweite Plattenabschnitt 38, der – wie bereits zuvor erwähnt – einstückig mit dem ersten Plattenabschnitt 36 ausgebildet ist, ist an dem der ersten Schwenkachse 40 abgewandten Rand 42 des ersten Plattenabschnitts 36 befestigt, wobei der zweite Plattenabschnitt 38 der Tischplatte 34 um eine zweite Schwenkachse 44 verschwenkbar an dem ersten Plattenabschnitt 36 befestigt ist. Auch die zweite Schwenkachse 44 erstreckt sich in Querrichtung 8, 10 und ist somit parallel zu der ersten Schwenkachse 40 angeordnet.
-
Der zweite Plattenabschnitt 38 weist ein der zweiten Schwenkachse 44 abgewandtes freies Ende 46 auf. Wie insbesondere aus 2 ersichtlich, weist der zweite Plattenabschnitt 38 eine zumindest teilweise bzw. abschnittsweise geringere Breite in Querrichtung 8, 10 als der erste Plattenabschnitt 36 auf. Dies ist in der dargestellten Ausführungsform dadurch erreicht, dass sich die Breite des zweiten Plattenabschnitts 38 ausgehend von der zweiten Schwenkachse 44 in Richtung des freien Endes 46 des zweiten Plattenabschnitts 38 verjüngt. Dabei ist der Grad der Verjüngung in einem schwenkachsenseitigen Abschnitt 48 des zweiten Plattenabschnitts 38 stärker ausgeprägt als in einem endseitigen Abschnitt 50 des zweiten Plattenabschnitts 38, d. h., der schwenkachsenseitige Abschnitt 48 ist breiter als der endseitige Abschnitt 50 ausgebildet. Auf diese Weise wird einerseits eine besonders platzsparende Tischplatte 34 geschaffen und andererseits eine sichere Abstützung des ersten Plattenabschnitts 36 in dessen Gebrauchsposition erzielt, wie dies später eingehender erläutert wird. Die Form der Vertiefung 28 in den Querrichtungen 8, 10 und den Höhenrichtungen 12, 14 entspricht im Wesentlichen der Form der Tischplatte 34 in den genannten Richtungen, so dass die Tischplatte 34 sicher in der Vertiefung 28 aufgenommen sein kann.
-
Wie bereits zuvor erläutert, ist die Tischplatte 34 als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet. Dies bedeutet, dass auch das die zweite Schwenkachse 44 ausbildende Scharnier bereits im Rahmen des Spritzgussverfahrens einstückig mit dem ersten und zweiten Plattenabschnitt 36, 38 der Tischplatte 34 erzeugt wurde, wobei es sich bei dem genannten Scharnier um ein Filmscharnier 52 handelt. Auf diese Weise hat die Tischplatte 34 einen besonders einfachen Aufbau und deren Herstellung und Montage ist wesentlich vereinfacht, zumal die Tischplatte 34 als zusammenhängendes Teil an der Rückenlehne 22 befestigt werden kann. Auch ist innerhalb des ersten Plattenabschnitts 36 im Rahmen des Spritzgussverfahrens eine Aussparung 54 erzeugt worden, die in unmittelbarer Nähe der zweiten Schwenkachse 44 bzw. des Filmscharniers 52 angeordnet ist und insbesondere in 2 zu erkennen ist, wobei die Aussparung 54 der Aufnahme eines Getränkebehälters 56 dient, wie dies später näher erläutert wird.
-
Nachstehend werden weitere Merkmale des Fahrzeugsitzes 2 sowie dessen Funktionsweise unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 näher erläutert.
-
Bei einer Nichtbenutzung der Tischplatte 34, die in den 1 und 2 gezeigt ist, liegt die gesamte Tischplatte 34 innerhalb der Vertiefung 28 ein, wobei die Tischplatte 34 bündig mit der Oberfläche der Rückseite 26 der Rückenlehne 22 abschließt, so dass keine hervorstehende Teile an der Rückseite 26 der Rückenlehne 22 ausgebildet sind. In der in den 1 und 2 gezeigten Nichtgebrauchsposition des ersten Plattenabschnitts 36 sowie der in den 1 und 2 gezeigten Nichtgebrauchsstellung des zweiten Plattenabschnitts 38 sind die genannten Plattenabschnitte 36, 38 in einer Ebene 58 hintereinander liegend bzw. aufeinander folgend angeordnet. An der Rückenlehne 22 sind darüber hinaus Festlegungsmittel zur Festlegung des ersten und zweiten Plattenabschnitts 36, 38 in der Nichtgebrauchsposition oder -stellung vorgesehen, mittels dessen die Tischplatte 34 lösbar innerhalb der Vertiefung 28 festgelegt ist, wobei auf die Darstellung der Festlegungsmittel aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet wurde. Bei den Festlegungsmitteln kann es sich beispielsweise um Rastmittel mit Rastvorsprüngen und Rastvertiefungen oder um ein entsprechendes Klettband handeln. Alternativ können auch entsprechende Taschen an der Rückenlehne 22 vorgesehen sein, in die der erste oder/und zweite Plattenabschnitt 36, 38 eingeführt ist.
-
Wird die Tischplatte 34 von einem Fahrzeuginsassen auf einer hinteren Sitzreihe benötigt, so kann dieser den ersten Plattenabschnitt 36 von der in den 1 und 2 gezeigten Nichtgebrauchsposition um die erste Schwenkachse 40 in eine im Wesentlichen horizontale Gebrauchsposition verschwenken, wie dies anhand des Pfeils 60 in 3 angedeutet ist. Die zuvor erwähnten Festlegungsmittel sollten dabei derart ausgebildet sein, dass sich diese lösen, sobald der Fahrzeuginsasse die genannte Schwenkbewegung des ersten Plattenabschnitts 36 bewirkt. Gleichzeitig mit der oder im Anschluss an die genannte Schwenkbewegung um die erste Schwenkachse 40 kann die Bedienungsperson den zweiten Plattenabschnitt 38 um die zweite Schwenkachse 44 von der Nichtgebrauchsstellung, die in den 1 bis 3 gezeigt ist, in eine Gebrauchsstellung verschwenken, wie dies in 4 anhand des Pfeils 62 angedeutet ist. Demzufolge werden der erste Plattenabschnitt 36 und der zweite Plattenabschnitt 38 gegensinnig von der Nichtgebrauchsposition bzw. -stellung in die Gebrauchsposition bzw. -stellung verschwenkt und umgekehrt.
-
In der Gebrauchsstellung des zweiten Plattenabschnitts 38 ist das freie Ende 46 desselben an der Stützeinrichtung 32 abgestützt, indem das freie Ende 46 des zweiten Plattenabschnitts 38 in die Vertiefung der Stützeinrichtung 32 eintaucht. Somit ist der zweite Plattenabschnitt 38 in dessen Gebrauchsstellung unter Abstützung des ersten Plattenabschnitts 36 in dessen Gebrauchsposition an der Rückenlehne 22 des Fahrzeugsitzes 2 abgestützt. Trotz des zuvor beschriebenen einfachen Aufbaus der Tischplatte 34 wird somit eine besonders sichere Abstützung des ersten Plattenabschnitts 36 erzielt, der der Aufnahme von Gegenständen dient. Sollte der Fahrzeuginsasse auf dem Fahrzeugsitz 2 die Neigung der Rückenlehne 22 in Längsrichtung 4 nach vorne oder in Längsrichtung 6 nach hinten verändern, so hat der Fahrzeuginsasse auf der hinteren Sitzreihe die Möglichkeit, die Neigung des ersten Plattenabschnitts 36 relativ zu der Rückenlehne 22 entsprechend anzupassen, indem dieser die geeignetste Stützeinrichtung 30, 32 auswählt, um den zweiten Plattenabschnitt 38 daran abzustützen. Hierbei ist es von Vorteil, wenn mehrere Stützeinrichtungen 30, 32 vorgesehen sind, zwischen denen vorzugsweise eine stufenlose Verstellung möglich ist. So ermöglichen die Stützeinrichtungen 30, 32 in jedem Fall eine im Wesentlichen horizontale Ausrichtung des ersten Plattenabschnitts 36 in dessen Gebrauchsposition, so dass Gegenstände besonders sicher darauf abgestellt werden können.
-
Aus 4 ist ferner ersichtlich, dass die Plattenabschnitte 36, 38 in deren Gebrauchsposition bzw. -stellung derart zueinander angeordnet sind, dass ein in die Aussparung 54 in dem ersten Plattenabschnitt 36 eingebrachter Getränkebehälter 56 in Höhenrichtung 14 nach unten an dem zweiten Plattenabschnitt 38 abgestützt ist, wobei die Abstützung des Getränkebehälters 56 vorzugsweise an dem breiteren schwenkachsenseitigen Abschnitt 48 des zweiten Plattenabschnitts 38 erfolgt.
-
Um den ersten Plattenabschnitt 36 auch an eine veränderte Neigung des Fahrzeugsitzes 2 bzw. des zugehörigen Fahrzeugs in den Querrichtungen 8, 10 anpassen zu können, ist es ferner von Vorteil, wenn der erste Plattenabschnitt 36 darüber hinaus um eine sich in den Längsrichtungen 4, 6 erstreckende Längsachse 64 verschwenkbar an der Rückenlehne 22 befestigt bzw. angelenkt ist.
-
5 zeigt eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes 2, die im Wesentlichen der ersten Ausführungsform nach den 1 bis 4 entspricht, so dass nachstehend lediglich die Unterschiede erläutert werden, gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Teile verwendet werden und die vorangehende Beschreibung im Übrigen entsprechend gilt.
-
Bei der zweiten Ausführungsform nach 5 weist die Tischplatte 34 ferner einen dritten Plattenabschnitt 66 auf, der zusammen mit den Plattenabschnitten 36, 38 als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist, wie dies bereits zuvor erläutert wurde. So ist der dritte Plattenabschnitt 66 einerseits um die erste Schwenkachse 40 verschwenkbar an dem ersten Plattenabschnitt 36 und andererseits innerhalb der Vertiefung 28 in der Rückseite 26 der Rückenlehne 22 befestigt. Auch das die erste Schwenkachse 40 zwischen dem dritten Plattenabschnitt 66 und dem ersten Plattenabschnitt 36 ausbildende Scharnier wird von einem Filmscharnier 68 gebildet, das bereits im Rahmen des Spritzgussverfahrens zusammen mit den Plattenabschnitten 36, 38, 66 und dem Filmscharnier 52 erzeugt wurde. Somit ist bei dieser zweiten Ausführungsform kein aufwendiges Scharnier zwischen dem ersten Plattenabschnitt 36 und der Rückenlehne 22 vorzusehen, vielmehr muss lediglich der dritte Plattenabschnitt 66 in geeigneter Weise an der Rückenlehne 22 befestigt werden.
-
Ein weiterer Unterschied zu der ersten Ausführungsform besteht darin, dass die Stützeinrichtungen 30, 32 in Form der Vertiefungen nicht am Boden der Vertiefung 28, sondern direkt in dem dritten Plattenabschnitt 66 ausgebildet sind, wobei im Rahmen des Herstellungsverfahrens entsprechende Aussparungen zur Ausbildung der Stützeinrichtungen 30, 32 in dem dritten Plattenabschnitt 66 vorgesehen wurden. Bezüglich der weiteren Vorteile der zweiten Ausführungsform sei auf die vorangehend beschriebenen Vorteile der ersten Ausführungsform verwiesen, die entsprechend gelten.
-
Bezugszeichenliste
-
- 2
- Fahrzeugsitz
- 4
- Längsrichtung
- 6
- Längsrichtung
- 8
- Querrichtung
- 10
- Querrichtung
- 12
- Höhenrichtung
- 14
- Höhenrichtung
- 16
- Sitzteil
- 18
- Sitzuntergestell
- 20
- Fahrzeugboden
- 22
- Rückenlehne
- 24
- Lehnenschwenkachse
- 26
- Rückseite
- 28
- Vertiefung
- 30
- Stützeinrichtung
- 32
- Stützeinrichtung
- 34
- Tischplatte
- 36
- erster Plattenabschnitt
- 38
- zweiter Plattenabschnitt
- 40
- erste Schwenkachse
- 42
- Rand
- 44
- zweite Schwenkachse
- 46
- freies Ende
- 48
- schwenkachsenseitiger Abschnitt
- 50
- endseitiger Abschnitt
- 52
- Filmscharnier
- 54
- Aussparung
- 56
- Getränkebehälter
- 58
- Ebene
- 60
- Pfeil
- 62
- Pfeil
- 64
- Längsachse
- 66
- dritter Plattenabschnitt
- 68
- Filmscharnier
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- US 5876092 [0002, 0007, 0018]