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Die Erfindung betrifft insbesondere ein mit einer Beschichtung versehenes Bauteil sowie ein zugehöriges Beschichtungsverfahren.
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Bei dem Bauteil kann es sich insbesondere um ein Kabinenbauteil, insbesondere ein Innenverkleidungselement oder Innenverkleidungsbauteil der Kabine eines Luftfahrzeugs handeln. Insbesondere bei Innenverkleidungselementen ist es oftmals erwünscht, diese mit einer individuellen Dekoration zu versehen. Dabei ist die die Dekoration nicht nur auf eine individuelle Farbgestaltung beschränkt, sondern kann vorgegebene dreidimensionale Oberflächenstrukturen oder Texturen umfassen.
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Die Farbgestaltung bei Innenverkleidungselementen für Kabinen von Luftfahrzeugen kann bekanntermaßen durch Aufbringen farbiger Lacke erfolgen. Ferner kann die jeweils gewünschte Farbgestaltung auch durch Applizieren, z. B. Kaschieren oder Auflaminieren, einer entsprechend farbig gestalteten Folie erreicht werden.
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Zur Erzeugung von Oberflächenstrukturen wird in der Regel eine entsprechend texturierte bzw. Muster aufweisende Folie auf das Innenverkleidungselement kaschiert oder laminiert.
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Ein Nachteil der Lacke besteht darin, dass Texturen oder dreidimensionale Oberflächenstrukturen nicht in einfacher Weise hergestellt werden können. Das gilt insbesondere für den Fall, dass lokal variierende Oberflächenstrukturen und Texturen hergestellt werden sollen.
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Ein produktionstechnischer Nachteil der zur Erzeugung der Texturen verwendeten Folien liegt in deren geringer Flexibilität hinsichtlich Texturänderungen. So ist es kurzfristig kaum möglich, Innenverkleidungselemente mit geänderten oder gänzlich anderen Texturen oder Oberflächenstrukturen herzustellen. Der Aufwand zur Herstellung geänderter Folien führt nicht selten zu Lieferzeiten von bis zu 8 Wochen. Davon abgesehen ist es bei der Verwendung von Folien erforderlich, für jede einzelne Farbgestaltung und/oder Textur oder Oberflächengestaltung, d. h. für jede einzelne, individuelle Dekoration, die jeweiligen Folien in ausreichender Anzahl vorzuhalten. Das erfordert einen vergleichsweise hohen Lageraufwand, verbunden mit vergleichsweise hohen Lagerkosten.
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Ausgehend davon ist es eine Aufgabe der Erfindung, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen.
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Diese Aufgabe wird durch die unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Beschichtungsverfahren für ein Bauteil, bei welchem es sich insbesondere um ein Kabinenbauteil für Luftfahrzeuge, insbesondere ein Innenverkleidungselement bzw. Innenverkleidungsbauteil für Kabinen eines Luftfahrzeugs, handeln kann. Das Beschichtungsverfahren umfasst aufeinanderfolgend die folgenden Schritte:
- a) Aufbringen einer Pulverlackschicht auf zumindest eine Oberfläche des Bauteils und
- b) Aufbringen einer Bedruckung auf die Pulverlackschicht.
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Bei dem vorgeschlagenen Verfahren kann die jeweils gewünschte individuelle Textur oder dreidimensionale Oberflächenstruktur oder -beschaffenheit des Bauteils durch entsprechendes Aufbringen der Pulverlackschicht erreicht werden. Farbliche Gestaltungen, die zusammen mit der Textur die individuelle Dekoration bilden, können durch Bedrucken mit entsprechenden Farben beispielsweise im Tintenstrahlverfahren erzeugt werden.
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Im Gegensatz zu folienbasierten Verfahren nach dem Stand der Technik werden dreidimensionale Oberflächenstruktur, Textur und Farbe bei dem vorliegenden Verfahren nicht in einem vorgeschalteten Prozess, sondern unmittelbar auf dem Bauteil erzeugt. Das hat den Vorteil, dass Änderungen in Textur und Farbe, oder allgemein in der individuellen Dekoration, vergleichsweise schnell, kurzfristig und einfach umgesetzt werden können, ohne dass allzu lange Vorlaufzeiten, wie es z. B. bei der Beschichtung mit Folien der Fall ist, erforderlich wären.
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Die jeweils gewünschte Farbgebung kann durch eine entsprechend farbige Bedruckung, z. B. im Tintenstrahlverfahren bzw. Ink-Jet-Verfahren, umgesetzt werden. Dabei kann die Bedruckung volldeckend oder, unter Einbeziehung der Farbe der Pulverlackschicht als Grundfarbton, teildeckend ausgeführt werden bzw. sein.
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Texturen und dreidimensionale Oberflächenstrukturen können durch entsprechendes Aufbringen einer oder mehrerer geeigneter, insbesondere texturgebender, Pulverlacke bzw. Pulverlackschichten erreicht werden.
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Das zeigt, dass das erfindungsgemäße Beschichtungsverfahren insbesondere hinsichtlich Veränderungen in der Textur und Farbgebung, d. h. im individuellen Dekor, eine besonders hohe Flexibilität aufweist. Zur Herstellung eines beschichteten Bauteils mit veränderter Textur ist es lediglich erforderlich, die Pulverlackschicht entsprechend der geänderten Textur aufzubringen, was kurzfristig und ohne lange Vorlaufzeiten erfolgen möglich ist. Analoges gilt für die jeweilige Farbgestaltung.
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Ferner entfallen die bei folienbasierten Beschichtungsverfahren wie Eingangs erwähnt auftretenden, vergleichweise hohen Lagerhaltungskosten. Weiterhin ergeben sich automatisierungstechnische Vorteile insofern das vorgeschlagene Verfahren in einfacher Weise in einem In-Line-Prozess implementiert werden kann. Insbesondere können dadurch Prozesszeiten, und damit verbunden die Beschichtungskosten verringert werden. Auch ergeben sich prozesslogistische Vorteile. Denn bei folienbasierten Verfahren stellt die, insbesondere zeitlich koordinierte, Bereitstellung der jeweils richtigen Folien in ausreichender Menge am Beschichtungsort und das damit verbundene Ein- und Auslagern der jeweiligen Folien einen nicht unbeachtlichen prozesslogistischen Aufwand dar.
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Ein weiterer Vorzug des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt in der Gewichtsreduktion, was insbesondere bei Bauteilen für Luftfahrzeuge von besonderem Vorteil ist. Gegenüber folienbeschichteten Bauteilen kann bezüglich der individuellen Dekoration eine Gewichtsreduktion von bis zu 50% und mehr, gegenüber herkömmlich lackierten Bauteilen eine Gewichtsreduktion von bis zu 20% und mehr erreicht werden.
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Zum Schutz vor äußeren Einwirkungen kann auf die bedruckte Pulverlackschicht eine Schutzschicht aufgebracht werden. Bei der Schutzschicht kann es sich insbesondere um eine Nanoschicht, d. h. eine Schicht mit einer Dicke im Nanometerbereich oder mit eingebetteten Nanoteilchen, und/oder eine, vorzugsweise transparente, Lackschicht handeln. Mit der Schutzschicht kann insbesondere die darunter liegende bedruckte Pulverlackschicht gegenüber äußeren Einwirkungen geschützt werden. Darüber hinaus kann/können bei geeigneter Wahl des Materials und der Zusammensetzung der Schutzschicht beispielsweise die Reinigungsfähigkeit, die Härte, die Kratz- und/oder Scheuerbeständigkeit verbessert werden. Wie bereits erwähnt ist die Schutzschicht vorzugsweise transparent, so dass mit der bedruckten Pulverlackschicht bereitgestellte Dekoration, insbesondere im Farbeindruck, so wenig als möglich verfälscht wird. Jedoch ist es im Rahmen der Erfindung nicht ausgeschlossen, dass die Schutzschicht dazu verwendet wird, den originären Farbeindruck der bedruckten Pulverlackschicht gezielt zu beeinflussen oder zu verändern. Das eröffnet die Möglichkeit eine größere Palette an farblichen Gestaltungen umzusetzen.
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Die Pulverlackschicht, die Bedruckung und/oder die Schutzschicht können durch Beaufschlagung mit Heißluft, beispielsweise in einem Umluftofen, mittels infraroter Strahlung und/oder ultravioletter Strahlung getrocknet oder gehärtet werden. Diese Trocknungsverfahren können insbesondere in einem In-Line-Prozess mit entsprechenden Zeit- und Kostenvorteilen implementiert werden.
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Die Pulverlackschicht wird auf die Oberfläche vorzugsweise nach einem elektrostatischen Pulverbeschichtungsverfahren aufgebracht. Das setzt voraus, dass das Bauteil zumindest oberflächenseitig elektrisch leitende Eigenschaften aufweist. Elektrisch leitende Eigenschaften können beispielsweise durch Aufbringen eines Leitlacks und/oder einer leitfähigen Spachtelmasse auf das Bauteil erreicht werden. Die elektrisch leitenden Eigenschaften können sich auch aus leitfähigen.
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Harzzusammensetzungen und/oder leitfähigen Fasern, insbesondere aus Kohlefasern, die bei der Herstellung des Bauteils verwendet werden, ergeben. Letzteres ist insbesondere bei Verbundwerkstoff-Leichtbauteilen aus harzgetränkten Prepregs und/oder kohlefaserverstärkten Materialien in einfacher Weise umsetzbar. Es braucht lediglich sichergestellt werden, dass die Harzzusammensetzungen und/oder leitfähigen Fasern in geeigneter Weise und in ausreichendem Maße an der Oberfläche des Bauteils gelegen sind bzw. zu liegen kommen, so dass sich für die Pulverbeschichtung ausreichende elektrisch leitende Eigenschaften ergeben. Die vorgenannten Leichtbauteile finden wegen der damit erreichbaren Gewichtsreduktion insbesondere in der Luftfahrtindustrie Anwendung.
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Im Gegensatz zu folienbasierten Verfahren kann das erfindungsgemäße Verfahren nahezu auf beliebig geformte und gekrümmte Bauteile angewandt werden, beispielsweise durch Portalanlagen oder robotergestützte Beschichtungs- und Lackierungsanlagen.
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Insgesamt zeigt sich, dass das erfindungsgemäße Verfahren die der Erfindung zugrunde liegenden Aufgaben löst.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft ein Bauteil, insbesondere ein Kabinenbauteil für Luftfahrzeuge, wie z. B. ein Innenverkleidungselement für Flugzeugkabinen. Das Bauteil weist ein Substrat mit einer auf einer Oberfläche aufgebrachten Pulverlackschicht, insbesondere zur Erzeugung einer vorgegebenen Textur, d. h. einer vorgegebenen dreidimensionalen Oberflächenstruktur oder Topologie der Oberfläche. Auf die Pulverlackschicht ist eine Bedruckung aufgebracht. Die Bedruckung kann im Tintenstrahlverfahren aufgebracht sein. Die Bedruckung kann ein oder mehrere, insbesondere farbige, Drucktinten umfassen.
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Wegen Vorteilen und vorteilhaften Wirkungen des Bauteils nach dem zweiten Aspekt der Erfindung wird auf die Ausführungen zum ersten Aspekt der Erfindung verwiesen.
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Darüber hinausgehend soll darauf hingewiesen werden, dass es im Gegensatz zur folienbasierten Beschichtung möglich ist, Bauteile mit im Wesentlichen beliebiger dreidimensionaler Form, d. h. mit beliebigen Krümmungen und dergleichen, zu beschichten. Das ist insbesondere dadurch möglich, dass die Pulverlackschicht, die Bedruckung und weitere Schichten, wie z. B. eine Schutzschicht, automatisiert, z. B. durch Industrieroboter und/oder Portalanlagen, aufgebracht werden können, deren Arbeitsabläufe und Bewegungen vergleichsweise einfach an geänderte Bauteilgeometrien angepasst werden können.
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Zum Schutz der bedruckten Pulverlackschicht vor äußeren Einwirkungen sowie zur Veredelung der Oberflächenbeschaffenheit des fertigen Bauteils kann auf der Bedruckung, bzw. auf der bedruckten Pulverlackschicht, eine Schutzschicht aufgebracht sein. Diese kann in Form einer Nanoschicht und/oder einer Lackschicht ausgebildet sein. Die Nanoschicht kann eine Dicke von ca. 20 nm, und die Lackschicht kann eine Dicke von ca. 20 μm aufweisen. Die Schutzschicht kann beispielsweise im Sprühverfahren aufgebracht sein/werden, wobei mit hydraulischem Druck und/oder Druckluft arbeitende Sprühverfahren in Betracht kommen. Bei geeigneten Materialien und Zusammensetzung der Schutzschicht kann/können u. a. auch die Reinigungsfähigkeit, Kratz- und/oder Scheuerbeständigkeit der betroffenen Bauteiloberfläche verbessert werden.
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Korrespondierend zum Verfahren nach dem ersten Aspekt der Erfindung kann das Bauteil zumindest oberflächenseitig elektrisch leitende Eigenschaften aufweisen. Diese können beispielsweise durch einen aufgebrachten Leitlack und/oder eine leitfähige Spachtelmasse erreicht werden. Elektrisch leitende Eigenschaften können auch durch leitfähige Harzzusammensetzungen und/oder leitfähige Fasern, insbesondere Kohlefasern, welche zumindest oberflächenseitig gelegen sind, hervorgerufen werden. Letztere können in vorteilhafter Weise bei Kompositbauteilen ausgenutzt werden, welche aus harzgetränkten Geweben, unter Umständen mit Kohlefaserverstärkung, hergestellt sind.
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Insgesamt zeigt sich, dass das Bauteil nach dem zweiten Aspekt der Erfindung die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe zumindest in gleichem Umfang löst wie das Beschichtungsverfahren nach dem ersten Aspekt der Erfindung. Insbesondere wird deutlich, dass das erfindungsgemäße Beschichtungsverfahren sowie das erfindungsgemäße Bauteil einen erheblichen Flexibilitätsgewinn bei der Herstellung der zu Grunde liegenden individuell dekorierten Bauteile bewirken.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der anliegenden Figur näher beschrieben.
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Die Figur zeigt schematisch einzelne Prozessschritte zur Beschichtung eines innenverkleidungsbauteils 1 für die Kabine eines Verkehrsflugzeugs gemäß einem Beschichtungsverfahren nach dem ersten Aspekt der Erfindung.
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Es wird darauf hingewiesen, dass für das im Zusammenhang mit der Figur beschriebene Beschichtungsverfahren kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird, was bedeuten soll, dass das Beschichtungsverfahren im Rahmen der Erfindung und oben stehenden allgemeinen Ausführungen ohne weiteres angepasst, erweitert und variiert werden kann. Die in der Figur enthaltenen Teilfiguren sind untereinander nicht zwingend maßstabsgetreu, und Maßstäbe zwischen einzelnen Teilfiguren können variieren. Aus der Beschreibung des Beschichtungsverfahrens ergibt sich insbesondere ein Ausführungsbeispiel für ein Bauteil nach dem zweiten Aspekt der Erfindung, einschließlich der Eigenschaften, Vorteile und vorteilhaften Wirkungen.
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Das Innenverkleidungsbauteil 1 ist entsprechend der gewünschten Innenform der Kabine gekrümmt, und weist zwei zur Montage von Innenfenstereinheiten vorgesehene Ausnehmungen auf. Bei dem Innenverkleidungsteil 1 handelt es sich um ein aus Kohlefaser-Verbundwerkstoffen hergestelltes Bauteil. Es kommen jedoch auch beliebige andere Verbundwerkstoffe, Faserverbundwerkstoffe, insbesondere Glasfaser-Verbundwerkstoffe, sowie Thermoplasten, Duroplasten und andere Leichtbaumaterialien und Leichtbauwerkstoffe, insbesondere der Luftfahrtindustrie, in Frage.
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Bei den nach dem Stand der Technik bekannten folienbasierten Beschichtungsverfahren erfordern die Krümmung des Innenverkleidungsbauteils 1 und die Ausnehmungen einen erheblichen Aufwand bei der lagegenauen Positionierung und Ausrichtung der Folie. Des Weiteren besteht beim Aufbringen der Folie auf die gekrümmte Fläche die Gefahr der Wellen- und Faltenbildung. Abgesehen davon weisen die folienbasierten Verfahren den Nachteil auf, dass Folien der jeweils gewünschten Dekoration in ausreichender Menge vorgehalten werden müssen. Das führt einerseits zu nicht unerheblichen Lagerkosten, verbunden mit einem vergleichsweise hohen Aufwand für die Bereitstellung der Folien am jeweiligen Produktions- bzw. Beschichtungsort. Darüber hinaus zeigen folienbasierte Beschichtungsverfahren wenig Flexibilität, wenn es darum geht, die jeweilige Dekoration abzuändern, bzw. das Innenverkleidungselement mit einer gänzlich anderen Dekoration zu versehen. Letzteres gilt insbesondere auch für Verfahren nach dem Stand der Technik, bei welchen die Dekoration, d. h. die Farbgestaltung und – sofern überhaupt möglich – die Textur, durch Lackschichten erzeugt wird.
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Insbesondere diese Nachteile können, wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt, mit dem erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren vermieden werden.
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In einem ersten Schritt S1 wird auf das Innenverkleidungsbauteil 1, zumindest auf die dem Kabineninneren bei bestimmungsgemäßer Montage zugewandte Oberfläche 2, eine Pulverlackschicht 3 aufgebracht. Das Aufbringen der Pulverlackschicht 3, d. h. die Pulverbeschichtung, erfolgt nach einem elektrostatischen Verfahren. Ein solches Verfahren setzt voraus, dass die Oberfläche 2 ausreichend leitfähig ist. Das wird vorliegend durch an der Oberfläche 2 gelegene Kohlefasern des Kohlefaser-Verbundwerkstoffs sichergestellt. Zur weiteren Steigerung der elektrischen Leitfähigkeit können ferner leitfähige Harze, Leitlacke, leitfähige Spachtelmassen oder andere Materialien auf oder an der jeweiligen Oberfläche 2 verwendet werden. Diese eignen sich insbesondere bei Faserverbundwerkstoffen mit elektrisch nicht leitfähigen Fasern, wie z. B. Glasfaser-Verbundwerkstoffen.
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Die Pulverlackschicht 3 kann manuell oder automatisiert, z. B: mittels Portalanlagen oder Roboteranlagen, aufgebracht werden. Insbesondere bei Portalanlagen und Roboteranlagen kann das Werkzeug zum Applizieren des Pulverlacks in mehreren Bewegungsfreiheitsgraden mit hoher Präzision bewegt werden, so dass die Beschichtung nahezu beliebig geformter, insbesondere gekrümmter, Oberflächen mit hoher Ortsgenauigkeit möglich ist. Die Pulverlackschicht 3 wird derart aufgebracht, dass die für die jeweilige Dekoration erforderliche Textur oder dreidimensionale Oberflächenstruktur durch die Pulverlackschicht 3 als solche gegeben ist. Insbesondere mit den automatisierten Verfahren kann die Textur oder dreidimensionale Oberflächenstruktur mit hoher Präzision und Reproduzierbarkeit hergestellt werden. Die jeweils gewünschte Texturausbildung kann über die Zusammensetzung des Pulverlacks erreicht werden. Hierbei können dem Pulverlack zugesetzte Inhaltsstoffe und/oder Rezepturen verwendet werden, welche beispielsweise beim Härten des Pulverlacks zur Entstehung der Textur führen.
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Die Pulverlackschicht 3 wird nach dem Aufbringen in einem weiteren, nicht explizit gezeigten Zwischenschritt für z. B. 10 Minuten bei 130°C unter Verwendung von Infrarotstrahlung gehärtet. Es versteht sich, dass die Dauer und Temperatur sowie das jeweils eingesetzte Härtungsverfahren von der Art des jeweils verwendeten Pulverlacks abhängig sein können. Insoweit sollen die angegebenen Härtungsparameter lediglich beispielhaft verstanden werden. Neben der Applikation von Infrarotstrahlung kommt alternativ oder zusätzlich auch eine Beaufschlagung mit Wärme, z. B. in einem Umluftofen, oder mit ultravioletter Strahlung in Frage.
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Nach Aufbringen und Aushärten der Pulverlackschicht 3 zeigt das Innenverkleidungsbauteil 1 bereits die für die jeweilige Dekoration erforderliche Textur bzw. dreidimensionale Oberflächenstruktur.
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Es soll erwähnt werden, dass u. U. nicht die gesamte Oberfläche 2 des Innenverkleidungsbauteils 1 mit der Pulverlackschicht 3 überzogen werden braucht. Derartige Situationen können sich z. B. dann ergeben, wenn das Innenverkleidungsbauteil 1 lediglich abschnittsweise mit einer texturierten Dekoration versehen werden soll. Allgemein formuliert bedeutet das, dass die Oberfläche 2 bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zumindest abschnittsweise oder teilweise mit einer texturgebenden Pulverlackschicht 3 versehen wird.
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In einem der Aushärtung folgenden zweiten Schritt S2 wird das Innenverkleidungsbauteil 1, konkret zumindest die Pulverlackschicht 3, entsprechend einer sich aus der jeweiligen Dekoration ergebenden Farbgestaltung bedruckt. Das wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch eine Bedruckung 4 mit Drucktinte/n im Tintenstrahlverfahren bzw. Ink-Jet-Verfahren durchgeführt. Die Bedruckung 4, insbesondere im Tintenstrahlverfahren, hat den Vorteil gegenüber einer nach dem Stand der Technik bekannten Lackierung, dass die jeweilige Farbgestaltung mit hoher Genauigkeit erzeugt werden kann. Analog zum Aufbringen der Pulverlackschicht können die zur Bedruckung eingesetzten Druckköpfe mittels Portalanlagen oder Roboteranlagen automatisiert und rechnergesteuert bewegt werden. Es ergeben sich dabei erhebliche Vorteile in der Genauigkeit der Bedruckung 4, mitunter sowohl in der Ortsgenauigkeit der Bedruckung 4 als auch in der Genauigkeit hinsichtlich der Farborte innerhalb der Bedruckung 4. Ferner zeigt eine derart automatisierte Bedruckung eine besonders hohe der Flexibilität hinsichtlich unterschiedlichster Formen und Krümmungen des Innenverkleidungsbauteils 1, was bedeutet, dass nahezu beliebig geformte und gekrümmte Innenverkleidungsbauteile 1 gleichermaßen bedruckt werden können.
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Nach dem Bedrucken folgt ein nicht explizit dargestellter Trocknungsschritt, in welchem die Bedruckung 4, konkret die bei der Bedruckung aufgebrachte/n Drucktinte/n getrocknet wird/werden. Die Trocknung kann erfolgen durch Temperierung, beispielsweise durch Infrarotstrahlung oder Wärmebeaufschlagung in einem Umluftofen. Es ist auch möglich, die Bedruckung 4 durch applizieren von ultravioletter Strahlung zu trocknen bzw. zu härten. Jeweilige Prozessbedingungen zur Trocknung und Härtung sind in weitem Maße abhängig von den Eigenschaften der verwendeten Drucktinte/n, so dass auf die Angabe der Prozessbedingungen verzichtet wird. Es soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Fachmann in Kenntnis der Eigenschaften der jeweiligen Drucktinten und des jeweiligen Untergrunds, im vorliegenden Fall der Pulverlackschicht 3, ohne Weiteres geeignete Prozessbedingungen für Trocknung oder Härtung auffinden kann. Ferner wird es dem Fachmann in Kenntnis des jeweils verwendeten Pulverlacks möglich sein, insbesondere im Hinblick auf Haftung, Farbstabilität, Farbort, Benetzung, Laufeigenschaften der Drucktinte/n usw., entsprechend kompatible Drucktinten aufzufinden. Schließlich sei noch erwähnt, dass durch die Trocknung oder Härtung der Bedruckung, ggf. in erwünschter Weise, auch noch eine Nachtrocknung oder Nachhärtung der Pulverlackschicht 3 erfolgen kann.
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Analog zu den Ausführungen zur Pulverlackschicht 3 liegt es auch bei der Bedruckung 4 im Rahmen der Erfindung, wenn diese lediglich abschnittsweise oder teilweise, z. B. korrespondierend zur Pulverlackschicht 3, erfolgt. Des Weiteren liegt es im Rahmen der Erfindung, wenn durch die Pulverlackschicht 3 das Innenverkleidungsbauteil 1 eine Grundfärbung erhält, welche zur Erzeugung der Farbgestaltung der Dekoration durch die Bedruckung zumindest teilweise oder abschnittsweise modifiziert oder überdruckt wird.
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Mit der Bedruckung ist die jeweils gewünschte individuelle Dekoration fertig gestellt. Zum Schutz vor schädlichen äußeren Einwirkungen, z. B. Feuchtigkeit, mechanischen Beanspruchungen, Verunreinigungen usw. kann in einem dritten Schritt S3 eine abschließende Schutzschicht 5 aufgebracht werden. Dazu eignen sich alle Arten von Schutzlacken und, wie im vorliegenden Beispiel eine Nanoschicht. Die Zusammensetzung der Nanoschicht ist derart ausgewählt, dass eine optimale Kompatibilität zum jeweiligen Untergrund und andere, weiter unten genannte Vorteile erreicht werden können. Die Nanoschicht wird mit einer Dicke von ca. 20 nm aufgebracht. Andere Schutzlacke können z. B. mit Schichtdicken von ca. 20 μm aufgebracht werden. Das Aufbringen der Nanoschicht – und auch anderer Schutzschichten – kann im Sprühverfahren erfolgen. Dabei können die jeweiligen Schutzschichtmaterialien durch hydraulischen Druck (sog. Airless-Verfahren), durch Druckluft oder durch Kombination von hydraulischem Druck und Druckluft (sog. Airmix-Verfahren) zerstäubt werden.
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Zur Trocknung oder Härtung der Schutzschicht 5, und ggf. zur Nachtrocknung oder Nachhärtung der Pulverlackschicht 3 und/oder der Bedruckung 4, können die oben bereits genannten Verfahren, wie z. B. die Beaufschlagung mit infraroter Strahlung, ultravioletter Strahlung und/oder Umluft, verwendet werden. Auch können Roboteranlagen und Portalanlagen mit den bereits angesprochenen Vorteilen verwendet werden.
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Bei geeigneten Schutzschichtmaterialien können neben den oben genannten Vorteilen weitere vorteilhafte Effekte erreicht werden, wie z. B. eine erhöhte Kratz- und Scheuerbeständigkeit, verbesserte Reinigungseigenschaften u. a.
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Im Rahmen des Ausführungsbeispiels bisher nicht genannte weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahrens sowie des Innenverkleidungsbauteils 1, oder allgemein des Bauteils, liegen in der Gewichtsreduktion insoweit die individuelle Dekoration betroffen ist. Gegenüber herkömmlichen Dekorationsfolien können mit der erfindungsgemäßen Vorgehensweise Gewichtsreduktionen von bis zu 50% oder mehr erreicht werden. Gegenüber herkömmlichen Lackierungen können Gewichtsreduktionen von bis zu 20% oder mehr erreicht werden.
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Insgesamt zeigt sich, dass das erfindungsgemäße Bauteil sowie das erfindungsgemäße Beschichtungsverfahren die der Erfindung zu Grunde liegenden Aufgaben lösen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Innenverkleidungsbauteil
- 2
- Oberfläche
- 3
- Pulverlackschicht
- 4
- Bedruckung
- 5
- Schutzschicht
- S1
- erster Schritt
- S2
- zweiter Schritt
- S3
- dritter Schritt