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Die Erfindung betrifft eine Schere mit zwei sich in einem eine Drehachse ausbildenden Gewerbe kreuzend angeordneten Scherenschenkeln, wobei beide Scherenschenkel auf einer Seite des Gewerbes zusammenwirkende, Scherenspitzen aufweisende Schneidbereiche ausbilden und auf der anderen Seite des Gewerbes Griffbereiche aufweisen.
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Bei bekannten Scheren ist die Drehachse mittig bezüglich der, bei geschlossener Schere übereinanderliegenden, Schneiden angeordnet.
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Die Erfindung beschäftigt sich mit der Aufgabe, eine Schere wie eingangs angegeben derart weiterzubilden, dass bei möglichst hoher Kraftübersetzung ein vorteilhafter konstruktiver Aufbau erreicht ist.
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Eine mögliche Lösung dieser Aufgabe ist nach einem ersten Erfindungsgedanken durch den Gegenstand des Anspruches 1 gegeben, wobei in diesem Fall darauf abgestellt ist, dass einer der Scherenschenkel gewerbeseitig U-förmig ausgebildet ist und dass die Drehachse einen der U-Schenkel durchsetzt. Die im Gewerbebereich, also im Bereich der Gelenkverbindung der Scherenschenkel zueinander, in welchem Bereich die Scherenschenkel sich auch kreuzen, U-förmige Gestaltung eines der Scherenschenkel ermöglicht es, die Drehachse und den Schneidbereich des diesbezüglichen Scherenschenkels bezogen auf eine Längserstreckung der Schere seitlich versetzt zueinander auszubilden. Es handelt sich bevorzugt um eine einzige Gelenkstelle der Schere. Die Drehachse liegt nicht in der Flucht eines Schneidbereiches.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung, oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zu dem bereits vorstehend erläuterten Anspruchskonzept beschrieben, sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einem oder mehreren einzelnen Merkmalen, die hier beschrieben sind, insbesondere Merkmalen des abgehandelten ersten Anspruches, oder in einem anderen Gesamtkonzept von Bedeutung sein.
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So ist zunächst bevorzugt vorgesehen, dass die U-Schenkel unterschiedlich lang sind. Weiter ist bevorzugt, dass die Drehachse in dem kürzeren U-Schenkel ausgebildet ist. Die unterschiedliche Länge bezieht sich auf eine in Bezug auf Längsachsen der beiden U-Schenkel freikragende Länge. Bevorzugt ist auch, dass dies unterschiedlichen Längen in Bezug auf eine Längsachse der Schere insgesamt, wie sie weiter unten noch erläutert ist, gegeben sind.
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Darüber hinaus ist bevorzugt, dass beide U-Schenkel einen zu den Scherenspitzen hin freikragenden Bereich bilden.
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Weiter ist bevorzugt vorgesehen, dass die Drehachse in Bezug zu einer zu den freien Enden der Schneidbereiche weisenden Randkante des U-Steges zu dem freien Ende, d. h. den Scherenspitzen hin versetzt angeordnet ist. Der U-Steg verbindet die beiden U-Schenkel miteinander und weist entsprechend eine vordere, also den Scherenspitzen der Schere zugewandte Randkante auf. Diesbezüglich ist die Drehachse, jedenfalls die geometrische Drehachse, noch vorverlagert. Somit lassen sich auch günstige Hebelübersetzungen erreichen. Bevorzugt ist auch nicht nur die geometrische Drehachse in dem angegebenen Sinn vorgelagert, sondern auch ein diesbezügliches konstruktives Teil, also beispielsweise ein Gewerbebolzen, insgesamt vorverlagert.
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Weiter ist bevorzugt vorgesehen, dass ein Teilbereich eines Schneidbereiches sich im Zuge der Öffnung der Schere, bezogen auf eine Gesamterstreckungsrichtung der Schere, von einem Bereich spitzenseitig, d. h. in der Regel einer durch die freien Enden der Schneidbereiche gebildeten Spitze, der Schere zu einem Bereich griffseitig der Schere bewegt. Hierbei handelt es sich bevorzugt um einen an dem einen U-Schenkel, welcher den Schneidbereich dieses Scherenschenkels ausbildet, befindlichen Teilbereich des Schneidbereiches. Hiermit ist in weiterer Hinsicht die Anordnung der Drehachse relativ zu dem Schneidbereich des gewerbeseitig U-förmig geformten Scherenschenkels beschrieben. Die Gesamterstreckungsrichtung wird vornehmlich durch die Griffbereiche der Scherenschenkel, deren Erstreckungsrichtung, bzw. eine Griffachse der die Griffbereiche umfassenden Hand vorgegeben. Bei abgewinkelten Griffbereichen in Bezug auf die Erstreckung der Schneidbereiche, wie dies bei Scheren mitunter gegeben ist, ist auf die Erstreckungsrichtung der Schneidbereiche abzustellen. Weiter bevorzugt erstrecken sich auch die Schneidbereiche im Wesentlichen in derselben Richtung. In Einzelheit können sie auch gekrümmt verlaufen. Soweit dann auf die Erstreckung der Schneidbereiche zur Ermittlung der Gesamterstreckungsrichtung abzustellen ist, ist im Sinne einer als Sekante hierdurch gelegten Geraden abzustellen.
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Es ist auch bevorzugt, dass sich der Schneidbereich des U-förmig gebildeten Scherenschenkels beim Öffnen der Schere auf den Griffschenkel des anderen Scherenschenkels zu bewegt. Er wird also gleichsam, wenn man die Schneidbereiche als „oben” ansieht, nach unten bewegt.
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Die freien Enden der Schneidbereiche, die Scherenspitzen, befinden sich bevorzugt auch in Bezug auf die genannte Gesamterstreckungsrichtung der Schere bzw. speziell der Griffschenkel jenseits der Drehachse.
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Die genannte Drehachse verläuft weiter auch bevorzugt mit seitlichem Abstand zu dem Schneidbereich des anderen Scherenschenkels und durchsetzt den an deren Scherenschenkel außenseitig bezüglich des Schneidbereiches dieses anderen Scherenschenkels.
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Darüber hinaus ist bevorzugt, dass jedenfalls bei geschlossener Schere ein Schneidbereich jedenfalls einer der Scherenschenkel, der mit seitlichem Abstand zu der Drehachse verläuft, sich griffbereichsseitig bis über die Drehachse hinaus in Richtung auf den U-Steg erstreckt. Vorteilhafterweise kann es sich hier auch um beide Schneidbereiche handeln, die eine derartige Erstreckung aufweisen. Eine solche Erstreckung ist, bezogen auf den griffbereichseitigen Abschnitt, vorzugsweise bei geschlossener Schere auch sichtbar.
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Weiter ist bevorzugt, dass der die Drehachse aufweisende U-Schenkel des gewerbebereichseitig U-förmig gebildeten Scherenschenkels an diesem U-Steg keinen Schneidbereich ausbildet. Es handelt sich nur um eine Ausbuchtung des Scherenschenkels in Richtung auf die Scherenspitze, die der lediglichen Ausbildung der Drehachse, gewöhnlich durch Aufnahme eines entsprechenden Bolzens, dient.
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Die Schneidbereiche befinden sich bevorzugt seitlich bezogen auf eine Längsachse der Schere, die einer gemittelten Längserstreckung der Griffbereiche bzw. der schon angesprochenen Griffachse einer die Griffbereiche umschließenden Hand entspricht.
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Nachstehend ist die Erfindung des Weiteren anhand der beigefügten Zeichnung erläutert, die jedoch lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt. Hierbei zeigt:
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1 eine Draufsicht auf die Schere;
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2 einen Schnitt durch den Gegenstand gemäß 1, geschnitten entlang der Linie II-II;
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3 eine Rückansicht betreffend die Darstellung gemäß 1;
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4 die Schere gemäß 1 in geöffneter Stellung;
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5 eine Stirnansicht der Schere gemäß 1.
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Dargestellt und beschrieben ist, zunächst mit Bezug zu 1, eine Schere 1, die Schneidbereiche 2, 3 aufweist, mit Schneiden 4, 5 auf, die im geschlossenen Zustand der Schere 1 in Überdeckung zueinander liegen.
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Die Schere 1 weist weiter zwei Scherenschenkel 6, 7 auf, die jeweils einstückig mit dem zugehörigen Gewerbereich, d. h. dem Bereich in welchem die Scherenschenkel 6, 7 sich aufeinanderliegend drehen, ausgebildet sind. Weiter ist eine Drehachse 8, die beim Ausführungsbeispiel mit Hilfe des Gewerbebolzens 9 ausgebildet ist, vorgesehen. Die Scherenschenkel 6, 7 sind weiter bevorzugt einstückig mit den Schneidbereichen 2, 3 eines jeden Scherenschenkels ausgebildet. Es handelt sich bevorzugt und wie derartigen Scheren üblich, um Schmiedeteile. Die Schneidbereiche 2, 3 verlaufen auch jeweils mit einem gewissen sich über die Länge ändernden, seitlichen Abstand a bzw. b zu der Drehachse 8. „Schneidbereiche” umfasst hierbei die gesamte, an den betreffenden Abschnitten des Scherenschenkels bearbeitete, beispielsweise geschliffene, Fläche zur Ausbildung der jeweiligen Schneide. Der Abstand a bzw. b ist daher ersichtlich ein mittlerer Abstand bezogen auf die beispielsweise in 1 ersichtliche Gesamtflächenerstreckung eines solchen Schneidbereiches. Der Abstand a bzw. b entspricht einer, etwa abgegriffen entlang der Senkrechten S, gegebenen Abmessung eines solchen Schneidbereiches (– a –, dem Einfachen oder mehr bzw. dem 2-Fachen oder mehr – b –).
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Die Scherenschenkel 6, 7 weisen im unteren Bereich bezogen auf das Gewerbe Griffbereiche 10, 11 auf. „Unteren” bezieht sich hierbei auf die Darstellung der 1. Weiter weist die Schere 1 eine Längsachse L-L auf. Diese entspricht auch der Gesamterstreckungsrichtung. Sie liegt etwa mittig zwischen den Scherenschenkeln 6, 7 und entspricht auch der Griffachse einer die Griffbereiche 10, 11 der Scherenschenkel umfassenden Hand.
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Der Scherenschenkel 6 ist in seinem Bereich welcher dem Gewerbebolzen 9 und dem Schneidbereich 2 zugeordnet ist, insgesamt U-förmig gebildet. Man kann einen ersten U-Schenkel 12 und einen zweiten U-Schenkel 13 unterscheiden. Die U-Schenkel 12, 13 sind beim Ausführungsbeispiel integral einstückig durch den U-Steg 14 miteinander verbunden. Man kann in Einzelheit auch von einer Y-förmigen Gestaltung des Scherenschenkels 6 sprechen. Insbesondere in Bezug auf die Unteransicht gemäß 3.
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Die U-Schenkel weisen jeweils eine Längsachse auf. Bezüglich des U-Schenkels 12 fällt die Längsachse mit der in 1 dargestellten Schnittlinie II-II zusammen. Bezüglich des U-Schenkels 13 ist auf die Längsachse A zu verweisen.
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Der U-Steg 14 bildet eine zu den freien Enden 15, 16 der Schneidbereiche 2, 3 weisende Randkante 17 aus. Die Drehachse 8 ist zu den freien Enden 15, 16 der Schere 1 hin versetzt bezüglich der genannten Randkante 17 angeordnet. Beim Ausführungsbeispiel zeigt sich dies auch daran, dass die bereits genannte Senkrechte S auf die Längsachse L-L, gelegt durch die Drehachse 8, oberhalb, d. h. auf der Seite der freien Spitzen 15, 16 der Schneidbereiche bezüglich der Randkante 17 verläuft.
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Im Zuge der Öffnung der Schere, siehe auch die geöffnete Stellung gemäß 4, bewegt sich ein Teilbereich T1 des Schneidbereiches 2 bzw. konkret der Schneidenausbildung 5 des Scherenschenkels 6 von einem Bereich spitzenseitig der Schere 1, bezogen auf die Drehachse 8 und die genannte Senkrechte S, zu einem Bereich griffschenkelseitig der Drehachse 8 bzw. der genannten Senkrechten S. Es lässt sich so ein sehr vorteilhaftes Hebelverhältnis bezüglich eines von der Schere beispielsweise zu schneidenden Blattes oder dgl., das dann bis an den U-Steg 14, dessen Randkante 17 heran oder möglichst weit herangelegt werden kann, erreichen.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist auch vorgesehen, dass bei geschlossener Schere, siehe 1, ein Teilbereich T2 sich griffsbereichsseitig jenseits, d. h. unterhalb der Drehachse 8 erstreckt. Dies auch hier bezogen auf eine Senkrechte S zu der wesentlichen Erstreckungsrichtung der Griffschenkel 10, 11, dargestellt in der Zeichnung durch die Längsachse L-L der Schere 1.
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T1 ist auch bevorzugt größer als T2. T2 entspricht weiter bevorzugt 1/20 bis 1/3 der Länge des Schneidbereiches, gemessen in Erstreckungsrichtung des Schneidbereiches 2 des Scherenschenkels 6, an welchem die Bereiche T1 bzw. T2 zu erkennen sind. Hierbei ist in weiterer Einzelheit T2 bevorzugt mit 1/3 bis 2/3 der Länge von T1 vorgesehen. Bezüglich der genannten Bandbreiten der Längen von T1 bzw. T2 sind hiermit auch alle Zwischenwerte, insbesondere in 1/10-Schritten bzw. 1/10 Bereichsgrenzen-Schritten, in die Offenbarung mit einbezogen.
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Der Schneidbereich 5 des Scherenschenkels 6 ist darüber hinaus bevorzugt auf den Bereich des U-Schenkels 13 beschränkt. Im Bereich des U-Steges ist bevorzugt kein Schneidbereich ausgebildet. Die Randkante 17 ist bevorzugt nicht als Schneidkante ausgebildet. Der U-Schenkel 12 endet freikragend in Richtung auf die Scherenspitze. Beim Ausführungsbeispiel mit einem kreisförmigen Kantenabschnitt, wobei der Kreis mit einem Mittelpunkt in der Drehachse 8 gebildet ist.
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Dem Teilbereich T2 liegt ein entsprechender Teilbereich des Schneidbereiches 3 bzw. konkret der Schneidkante 4 des Scherenschenkels 7 in geschlossener Stellung gegenüber, siehe auch hierzu 1.
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Wie sich im Weiteren aus den Darstellungen der 1 und 3 ergibt, schließen der schneidbereichsseitige Abschnitt des Scherenschenkels 7, also der Abschnitt oberhalb der Drehachse 8 und der Abschnitt unterhalb der Drehachse 8, wenn man auf den Verlauf des Scherenschenkels beginnend unterhalb der Drehachse 8 bis zum Abbiegen in den Griffbereich 10 reduziert, einen Winkel α von ca. 142° ein. Bevorzugt ist ein Winkel im Bereich von 160° bis 75°, wobei auch bezüglich dieses Bereiches alle Zwischenwerte, insbesondere in 1°-Schritten bzw. 1° Bereichsgrenzen-Schritten, in die Offenbarung einbezogen sind.
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Die Querschnittsdarstellung der 2 zusammen auch mit den Darstellungen der 1, 3 und 4 lässt erkennen, dass ein vergleichsweise großer Bereich A konstruktiv realisiert ist, in welchem die Scherenschenkel bei der Drehung aufeinanderliegen. Dies unterstützt die Stabilität der Schere.
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Der Zangenschenkel 7 bildet hierzu im Einzelnen eine Absenkung 18 aus, welche in nach außen offener Weise den aufliegenden Scherenschenkel 6, bezogen auf die Darstellung gemäß 2, umgreift.
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Der Scherenschenkel 6 verdickt sich jenseits, d. h. oberhalb und unterhalb des Auflagebereiches zu dem Scherenschenkel 7, derart, dass außerhalb des in der Darstellung gemäß 2 sichtbaren Bereiches sich eine gleiche Dicke zu dem Scherenschenkel 7 ergibt. Der U-Schenkel 12 ist über den Bereich, der bei maximal geöffneter Stellung, siehe 4, in Überdeckung zu dem Scherenschenkel 7 kommt, mit einer Dicke ausgebildet, welche der in 2 sichtbaren Dicke des Scherenschenkels 7 entspricht. Im Anschluss hieran, zu der Scherenspitze 16 des Schneidbereiches 4 hin, verdickt sich sodann der Scherenschenkel, wie dies aus der Stirnansicht gemäß 5 auch ersichtlich ist.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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