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Die
Erfindung betrifft eine Etiketten-Lösevorrichtung zum selektiven
Lösen von auf einem Trägerband haftenden Etiketten,
wobei eine Umlenkeinrichtung vorgesehen ist, welche das Trägerband
derart umlenkt, dass ein an dem Trägerband haftendes Etikett
durch eine Verlaufsänderung des Trägerbandes an
der Umlenkeinrichtung von dem Trägerband lösbar
ist.
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Des
Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum selektiven Lösen
von auf einem Trägerband haftenden Etiketten, wobei das
Trägerband derart umgelenkt wird, dass ein an dem Trägerband
haftendes Etikett durch eine Verlaufsänderung des Trägerbandes
an der Umlenkeinrichtung von dem Trägerband lösbar
ist.
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Heutzutage
werden eine Vielzahl von Waren, z. B. Getränkeflaschen,
Arzneimittelpackungen usw., mittels einfacher halbautomatischer
oder großer vollautomatischer Etikettiervorrichtungen mit
Etiketten versehen, die mit verschiedensten Inhalten beschriftet
bzw. bedruckt sein können. Zum Befördern der Etiketten
sind diese aufeinander folgend mittels einer Klebeschicht auf ein
flexibles Trägerband aufgebracht, von dem die Etiketten
im weiteren Prozess gelöst werden. Beim Beschriften oder
Bedrucken der Etiketten bspw. mit einem Barcode können
Fehler auftreten. Wird ein solcher Fehler detektiert, ist es erforderlich,
das betreffende Etikett vom Trägerband abzulösen,
bevor es von der Etikettiervorrichtung auf ein Produkt aufgebracht
wird. Zum Lösen solcher Etiketten sind bereits verschiedene
Etiketten-Lösevorrichtungen bekannt.
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Eine
Etiketten-Lösevorrichtung und ein Verfahren zum selektiven
Lösen von Etiketten der eingangs genannten Art werden in
der
WO 2008/012633 A2 beschrieben.
Bei diesem Stand der Technik durchläuft ein einseitig mit
Etiketten bestücktes Trägerband eine Etiketten-Lösevorrichtung,
in welcher die Etiketten im Wesentlichen durch eine abrupte Verlaufsänderung
des Trägerbandes von diesem lösbar sind. Die Verlaufsänderung
des Trägerbandes wird durch eine Umlenkkante bewirkt, über
welche das Trägerband seitens der nicht bestückten
Seitenfläche gezogen wird. Solche Umlenkkanten werden in
der Praxis häufig auch als Spendekanten bezeichnet.
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Die
Etiketten-Lösevorrichtung des Standes der Technik ist etikettenweise
aktivier- und deaktivierbar, indem die Umlenkkante zwischen einer
Stellung, in welcher sie das Trägerband umlenkt, und einer
von dem Trägerband beabstandeten Stellung verstellbar ist.
Je nach Stellung der Umlenkkante wird das Trägerband durch
die Umlenkkante entweder belastet bzw. gespannt oder nicht beaufschlagt,
d. h. das Trägerband und damit auch andere Einrichtungen,
welche mit dem Trägerband in Verbindung stehen, sind starken
Belastungs- bzw. Spannungsschwankungen ausgesetzt.
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Die
Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, die bekannte Etiketten-Lösevorrichtung
und das bekannte Verfahren zum selektiven Lösen von Etiketten
derart weiterzuentwickeln, dass sich eine Etiketten-Lösevorrichtung
und ein Verfahren zum selektiven Lösen von Etiketten ergeben,
die sich durch eine schonende Beanspruchung des Trägerbands
bzw. der an dem Trägerband angreifenden Einrichtungen auszeichnet.
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Die
Aufgabe wird durch eine Etiketten-Lösevorrichtung nach
Anspruch 1 und ein Verfahren zum selektiven Lösen von Etiketten
nach Anspruch 11 gelöst.
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Nach
der Erfindung ist eine Rückhalteeinrichtung vorgesehen,
mittels derer im Bedarfsfall ein die Verlaufsänderung des
Trägerbandes passierendes Etikett an einem Lösen
von dem Trägerband gehindert werden kann.
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Im
Unterschied zum Stand der Technik muss bei der Erfindung das Trägerband
nicht, je nachdem, ob ein durchlaufendes Etikett gelöst
werden soll oder nicht, umgelenkt werden oder nicht umgelenkt werden.
Vielmehr ist es – dank der bedarfsweise aktivierbaren Rückhalteeinrichtung – möglich,
das Trägerband stets in gleichem Maße umzulenken
und damit zu spannen. Schädliche Belastungs- bzw. Spannungsschwankungen
des Trägerbandes und auch der an dem Trägerband
angreifenden Einrichtungen können auf diese Weise vermieden
werden.
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Des
Weiteren sind im Falle der erfindungsgemäßen Etiketten-Lösevorrichtung
Maßnahmen, um die im Stand der Technik auftretenden Belastungsschwankungen
an dem Trägerband auszugleichen, nicht erforderlich, so
dass sich eine einfache und kostengünstige Etiketten-Lösevorrichtung
ergibt. Eine mechanische Modifikation der mit dem Trägerband zusammenwirkenden
Einrichtungen ist ebenfalls nicht notwendig. Es muss lediglich die
Steuerung angepasst werden. Die erfindungsgemäße
Rückhalteeinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass sie
im Bedarfsfall, insbesondere etikettenweise, eine Rückhaltekraft
erzeugen kann, welche ein passierendes Etikett am Lösen
vom Trägerband hindert. Beispielsweise kann eine solche
Rückhaltekraft mittels eines mechanisch auf das Etikett
einwirkenden Rückhalteelementes bewirkt werden.
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Vorzugsweise
wird das Trägerband an der Umlenkeinrichtung unter Ausbildung
einer (abrupten) Verlaufsänderung um eine Achse umlenkt,
die quer zur Transportrichtung und parallel zur Bandebene des Trägerbandes
verläuft. Die selektiv abzulösenden Etiketten
haften an derjenigen Oberfläche des Trägerbandes,
welche an der Verlaufsänderung radial außen verläuft.
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Vorteilhafterweise
ist die Etiketten-Lösevorrichtung als nachrüstbare
Einheit ausgebildet, sodass die erfindungsgemäße
Etiketten- Lösevorrichtung bei einer Vielzahl marktüblicher
Etikettiervorrichtungen durch nachträglichen Einbau zum
Einsatz kommen kann.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsarten der Etiketten-Lösevorrichtung
nach Anspruch 1 ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 10.
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Bei
einer bevorzugten Bauart der Erfindung nach Anspruch 2 weist die
Rückhalteeinrichtung ein Rückhalteelement auf.
Das Rückhalteelement und die Verlaufsänderung
des Trägerbandes sind bedarfsweise, insbesondere etikettenweise,
zwischen einer Funktionsstellung, in welcher das Rückhalteelement
ein die Verlaufsänderung des Trägerbandes passierendes
Etikett am Lösen von dem Trägerband hindert, und
einer Außerfunktionsstellung bewegbar. Anspruchsgemäß ergibt
sich eine funktionssichere Aktivierung und Deaktivierung der Rückhalteeinrichtung.
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Beispielsweise
ist das Rückhalteelement als Niederhaltewinkel ausgebildet,
welcher die Verlaufsänderung des Trägerbandes
an der Umlenkeinrichtung nachbildet. In der Funktionsstellung ist
der Niederhaltewinkel so dicht über der etikettentragende Seitenfläche
des Trägerbandes angeordnet, dass ein passierendes Etikett
die Verlaufsänderung an der Innenseite des Niederhaltewinkels
gleitend durchläuft und dadurch an einem Lösen
von dem Trägerband gehindert ist.
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Ein
Lösen des Etiketts von dem Trägerband wird im
Falle der Bauart nach Anspruch 3 besonders sicher verhindert, indem
das Rückhalteelement als Andrückelement ausgebildet
ist, welches im Bedarfsfall ein die Verlaufsänderung des
Trägerbandes passierendes Etikett an einem Lösen
von dem Trägerband hindert, indem es das passierende Etikett
auf das Trägerband drückt.
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Besonders
bevorzugt ist eine Ausführungsart, bei welcher das Andrückelement
in Form einer Andrückrolle ausgebildet ist. Bei dieser
Variante ist die Andrückrolle so ausgebildet, dass sie
an dem passierenden Etikett abrollt, während sie das Etikett auf
das Trägerband drückt. Im Vergleich zu einer gleitenden
Relativbewegung zwischen Andrückelement und passierendem
Etikett ergibt sich eine schonendere Beanspruchung des Etiketts.
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Im
Falle der Erfindungsvariante nach Anspruch 4 lenkt die Umlenkeinrichtung
das Trägerband mittels einer Umlenkkante um. Es ergibt
sich eine besonders robuste Bauart einer Etiketten-Lösevorrichtung.
Zudem ermöglicht eine Umlenkkante, dass das Trägerband
mit einem relativ kleinen Krümmungsradius umgelenkt wird,
wodurch ein besonders sicheres Ablösen eines Etiketts von
dem Trägerband gewährleistet werden kann. Die
Spitze der Umlenkkante kann auch als Rolle ausgebildet sein, um die
Reibung des Trägerbandes zu vermindern.
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Um
einen kontrollierten Ablösevorgang des Etiketts zu erhalten,
weist die Etiketten-Lösevorrichtung ein Aufnahmeelement
zum Aufnehmen eines abgelösten Etiketts auf. Das Aufnahmeelement
und die Verlaufsänderung des Trägerbandes sind
relativ zueinander zwischen einer Funktionsstellung, in welcher
das Aufnahmeelement ein abgelöstes Etikett aufnehmen kann,
und einer Außerfunktionsstellung bewegbar.
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Vorzugsweise
unterstützt das Aufnahmeelement zudem den Lösevorgang
des Etiketts. Beispielsweise kann das Aufnahmeelement durch eine Ansaugplatte
oder eine Ansaugrolle gebildet sein, welche das sich ablösende
Etikett mittels eines Unterdrucks ansaugen. Alternativ oder ergänzend
können auch andere Einrichtungen zur Unterstützung des
Lösevorgangs vorgesehen sein. Beispielsweise kann die bereits
teilweise von dem Trägerband abgelöste Unterseite
eines Etiketts mittels einer Druckluftdüse angeblasen werden,
um den Lösevorgang zu unterstützen. Im Sinne der
Erfindung ist es also nicht erforderlich, dass sich ein Etikett
allein aufgrund der Verlaufsänderung des Trägerbandes
von dem Trägerband löst.
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Eine
bevorzugte Bauweise der Erfindung ergibt sich nach Anspruch 5, indem
das Rückhalteelement und das Aufnahmeelement gemeinsam
relativ zu der Verlaufsänderung des Trägerbandes
bewegbar sind. Beispielsweise kann dies dadurch ermöglicht
werden, dass das Rückhalteelement und das Aufnahmeelement
gemeinsam auf einem Verstellelement befestigt sind, welches relativ
zu der Verlaufsänderung des Trägerbandes bewegbar
ist. Dabei sind das Rückhalteelement und das Aufnahmeelement
derart angeordnet, dass sich das Rückhalteelement von seiner
Funktionsstellung in seine Außerfunktionsstellung bewegt,
wenn sich das Aufnahmeelement von seiner Außerfunktionsstellung
in seine Funktionsstellung bewegt. Gleiches ergibt sich in umgekehrter
Richtung. Durch die bewegungsmäßige Zwangskopplung
ist gewährleistet, dass das Aufnahmeelement zum Aufnehmen
eines abgelösten Etiketts bereitsteht, sobald das Rückhalteelement
in seiner Außerfunktionsstellung angeordnet ist, und umgekehrt.
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Für
den Fall, dass die Verstellbewegung des Rückhalteelementes
und des Aufnahmeelementes mittels eines Zustellantriebes erfolgt,
ermöglicht die gekoppelte Zustellbewegung der beiden Elemente die
Verwendung eines gemeinsamen Zustellantriebs, sodass ein Zustellantrieb
eingespart werden kann.
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Wenn
nach und nach eine Vielzahl von Etiketten von dem Trägerband
abgelöst werden sollen, um eine Etikettierung von Produkten
mit fehlerhaften Etiketten zu vermeiden, ist es von Vorteil, wenn
ein Speicher für abgelöste Etiketten vorgesehen
ist. Beispielsweise kann als Speicher eine Ablageplatte vorgesehen
sein. Bei einer bevorzugten Variante der Erfindung ist ein Speicher
für abgelöste Etiketten in Form einer Ablagerolle
vorgesehen, an deren Umfang abgelöste Etiketten platzsparend
aufeinander klebend ablegbar sind (Anspruch 6).
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Vorteilhafterweise
ist die erfindungsgemäße Etiketten-Lösevorrichtung
Teil einer Vorrichtung zum Etikettieren von Gegenständen,
in welcher sie einer zweiten Etiketten-Lösevorrichtung
vorgeschaltet ist (Anspruch 8). Die erfindungsgemäße
Etiketten-Lösevorrichtung kann in diesem Fall auf schonende
Art und Weise fehlerhafte Etiketten, vor der zweiten Etiketten-Lösevorrichtung,
an der die eigentliche Etikettierung der Gegenstände stattfindet,
aussortieren.
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Ein
einwandfreies Etikett, welches erst mittels der zweiten Etiketten-Lösevorrichtung
vom Trägerband gelöst und auf einen Gegenstand
aufgebracht werden soll, kann die erste Etiketten-Lösevorrichtung
passieren, ohne von dem Trägerband gelöst zu werden.
Hierzu wird die Rückhalteeinrichtung aktiviert, sodass
diese das Etikett am Lösen von dem Trägerband
hindert. Wenn ein Etikett nicht der zweiten Etiketten-Lösevorrichtung
zugeführt werden soll, z. B. ein fehlerhaftes Etikett,
kann die Rückhalteeinrichtung deaktiviert werden, sodass
das Etikett beim Durchlaufen der Verlaufsänderung des Trägerbandes
von diesem abgelöst werden kann.
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Im
Falle der bevorzugten Bauart einer Etikettiervorrichtung gemäß Anspruch
9 ist ein Aussortieren eines Etiketts dadurch automatisiert, dass
eine Detektiereinrichtung zum Detektieren eines Etiketts, welches
aussortiert werden soll, vorgesehen ist. Außerdem sind
Steuermittel vorgesehen, mittels derer die erste Etiketten-Lösevorrichtung
zum Lösen des detektierten Etiketts vom Trägerband
ansteuerbar ist.
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Die
Etikettiervorrichtung nach Anspruch 10 zeichnet sich besonders durch
Vorteile aus, wenn die Etikettiervorrichtung in eine vollautomatische
Anlage eingebunden ist. Ausweislich Anspruch 10 ist die Etikettiervorrichtung
mit einer Trägerband-Fördereinrichtung versehen,
wobei der Vorschub des Trägerbandes mittels der Trägerband-Fördereinrichtung derart
steuerbar ist, dass die zweite Etiketten-Lösevorrichtung
gleichmäßig mit Etiketten versorgt wird, selbst
wenn auf dem Trägerband eine Leerstelle auftritt. Eine
solche Leerstelle kann sich insbesondere dadurch ergeben, dass die
erste Etiketten-Lösevorrichtung ein Etikett von dem Trägerband
gelöst hat. Zu diesem Zweck ist eine Detektiereinrichtung
vorgesehen, mittels derer auftretende Leerstellen detektierbar sind
und daraufhin der Vorschub des Trägerbandes mittels der
Trägerband-Fördereinrichtung gesteuert anpassbar
ist.
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Beispielsweise
wird das Trägerband taktweise mittels der Trägerband-Fördereinrichtung
befördert, wobei der Vorschub innerhalb eines Takts so lang
ist, dass jeweils ein Etikett der zweiten Etiketten-Lösevorrichtung
zugeführt wird, wenn die zugeführten Etiketten
auf dem Trägerband ohne Leerstellen aufeinanderfolgen.
Wenn eine Leerstelle auf dem Trägerband auftritt, wird
diese mittels der Detektiereinrichtung detektiert. Die Trägerband-Fördereinrichtung
führt daraufhin einen doppelt so langen Vorschub aus, wenn
das der Leerstelle nachfolgende Etikett der zweiten Etiketten-Lösevorrichtung
zugeführt werden soll. Alternativ kann die Trägerband-Fördereinrichtung
auch derart steuerbar sein, dass sie in diesem Fall gleich zwei
Vorschubbewegungen normaler Länge ausführt.
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Bei
einer Transportbewegung des Trägerbandes ist es insbesondere
denkbar, dass die Transportgeschwindigkeit des Trägerbandes
beim Auftreten einer Leestelle kurzzeitig erhöht wird,
um ein gleichmäßiges Zuführen von Etiketten
zu der zweiten Etiketten-Lösevorrichtung zu gewährleisten.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden
anhand der Figuren ausführlich beschrieben. Es zeigen:
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1:
eine Etikettiervorrichtung mit einer Etiketten-Lösevorrichtung
in einem ersten Betriebszustand und
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2:
die Etikettiervorrichtung aus 1 mit der
Etiketten-Lösevorrichtung in einem zweiten Betriebszustand.
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1 zeigt
eine Etikettiervorrichtung 1, welche beispielsweise in
einer vollautomatischen Anlage zum Etikettieren von Verpackungen
eingesetzt werden kann. Um die Etiketten 2 innerhalb der
Etikettiervorrichtung 1 zu befördern, sind die
bereits bedruckten Etiketten 2 an einer Oberfläche 3 und
mit einem einheitlichen Abstand aufeinanderfolgend auf ein Trägerband 4 aufgebracht.
In 1 ist beispielhaft nur ein an dem Trägerband 4 haftendes
Etikett 2 dargestellt, die übrigen an dem Trägerband 4 haftenden Etiketten 2 sind
aus Übersichtlichkeitsgründen nicht gezeigt.
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Zur
Lagerung des mit Etiketten 2 versehenen Trägerbandes 4 weist
die Etikettiervorrichtung 1 einen Trägerband-Speicher 5 auf,
in welchem das Trägerband 4 z. B. als Rolle oder
Leporello gelagert ist. Das aus dem Trägerband-Speicher 5 austretende Trägerband 4 passiert
zunächst eine erste Detektiereinrichtung 6 zum
Detektieren fehlerhafter Etiketten und eine erste Etiketten-Lösevorrichtung 7,
welche zum Aussortieren fehlerhafter Etiketten dient. Des Weiteren
ist eine Trägerband-Fördereinrichtung 8 vorgesehen,
mittels derer das Trägerband 4 innerhalb der Etikettiervorrichtung 1 in
Förderrichtung 9 taktweise oder kontinuierlich
vorgeschoben wird.
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Mit
einer zweiten Detektiereinrichtung 10 können Leerstellen
auf dem Trägerband 4 detektiert werden. Schließlich
ist eine zweite Etiketten-Lösevorrichtung 11 vorgesehen,
an welcher die Etiketten 2 von dem Trägerband 4 mittels
einer Umlenkkante 17 bzw. einer Spendekante gelöst
werden, bevor sie auf die zu etikettierenden Verpackungen aufgebracht werden.
Beispielhaft ist in 1 eine Verpackung 12 in
einer Etikettier-Position unter der zweiten Etiketten-Lösevorrichtung 11 dargestellt.
Die Verpackungen 12 werden mittels eines nicht gezeigten
Förderbandes taktweise oder kontinuierlich in die Etikettier-Position
befördert. Nachdem das Trägerband 4 die
zweite Etiketten-Lösevorrichtung 11 passiert hat, wird
es aufgerollt oder in einen nicht gezeigten Ablage-Behälter
abgelegt.
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Sämtliche
Antriebe der Etikettiervorrichtung 1 sind mittels einer
numerischen Steuereinheit 13 steuerbar, welche auch Teil
einer Gesamt-Steuereinheit einer vollautomatisierten Etikettier-Anlage
sein kann.
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Im
Folgenden wird die erste Etiketten-Lösevorrichtung 7,
welche zum Aussortieren fehlerhafter Etiketten 2 dient,
näher erläutert.
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Die
Etiketten-Lösevorrichtung 7 ist als kompakte,
nachrüstbare Einheit ausgebildet. Eine Umlenkeinrichtung 14 lenkt
das Trägerband 4 unter Ausbildung einer abrupten
Verlaufsänderung um eine als Achse 16 ausgebildete
Kante um, welche senkrecht zur Transportrichtung und parallel zur
Bandebene des Trägerbandes 4 (vor und nach der
abrupten Verlaufsänderung) verläuft. In 1 verläuft
die Achse 16 senkrecht zur Zeichenebene. Unabhängig
vom Betriebszustand der Etiketten-Lösevorrichtung 7 wird das
Trägerband 4 stets in gleichem Maße umgelenkt.
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Die
Umlenkeinrichtung 14 umfasst eine Umlenkkante 18 und
mindestens eine Umlenkrolle 19. Das Trägerband 4 verläuft
an seiner etikettenfreien Oberfläche 20 um die
Umlenkkante 18. Die mit Etiketten 2 behaftete
Oberfläche 3 des Trägerbandes 4 verläuft
an der Verlaufsänderung (radial) außen. An der
Umlenkkante 18 bildet sich eine abrupte Verlaufsänderung
mit einem relativ kleinen Umlenkradius aus. Im gezeigten Beispielsfall
wird das Trägerband 4 an der Umlenkkante 18 in
etwa um 90° umgelenkt.
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Die
Verlaufsänderung des Trägerbandes 4 ist
derart ausgelegt, dass ein die Verlaufsänderung passierendes
Etikett 2 durch die Verlaufsänderung von dem Trägerband 4 lösbar
ist. Dabei ergibt sich ein Lösen eines Etiketts 2 an
der Verlaufsänderung dadurch, dass das Etikett 2 aufgrund
seiner Eigensteifigkeit, welche gegen ein Umbiegen des Etiketts 2 an
der Verlaufsänderung wirkt, die Haftung gegenüber
dem Trägerband 4 überwindet. Der Umlenkwinkel
und der Umlenkradius der Verlaufsänderung sind entsprechend
auf die Eigensteifigkeit und Haftung des Etiketts 2 abgestimmt.
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Je
nach Auslegung der Verlaufsänderung, der Eigensteifigkeit
des Etiketts 2 sowie der Haftung des Etiketts 2 an
dem Trägerband 4 löst sich das Etikett 2 aber
nicht nur aufgrund der Verlaufsänderung von dem Trägerband 4.
Zusätzlich kann der Lösevorgang von einem später
näher beschriebenen Aufnahmeelement unterstützt
werden.
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Des
Weiteren weist die Etiketten-Lösevorrichtung 7 eine
Rückhalteeinrichtung 21 auf, welche im Bedarfsfall
ein die Verlaufsänderung des Trägerbandes 4 passierendes
Etikett 2 an einem Lösen von dem Trägerband 4 hindert.
Gemäß 1 ist die Rückhalteeinrichtung 21 aktiviert,
d. h. ein passierendes Etikett 2 wird bei den in 1 gezeigten
Verhältnissen an einem Lösen von dem Trägerband 4 gehindert.
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Zu
diesem Zweck weist die Rückhalteeinrichtung 21 ein
Rückhalteelement in Form einer elastischen Andrückrolle 22 auf,
welche in der in 1 gezeigten Stellung ein die
Verlaufsänderung des Trägerbandes 4 passierendes
Etikett 2 im Bereich der Verlaufsänderung auf
das Trägerband 4 drückt. Die Andrückrolle 22 ist
um eine senkrecht zur Zeichenebene der 1 verlaufende
Drehachse 23 an einem Verstellblock 24 drehgelagert.
Die Andrückrolle 22 rollt auf dem vorbeilaufenden
Etikett 2 oberflächenschonend ab. Bei dem in 1 gezeigten
Betriebszustand nimmt die Andrückrolle 22 ihre
Funktionsstellung ein.
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Des
Weiteren ist ein Aufnahmeelement zum Aufnehmen eines abgelösten
Etiketts 2 vorgesehen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
wird das Auflageelement durch eine mit Unterdruck beaufschlagte
Ansaugrolle 25 gebildet. Die Ansaugrolle 25 ist
wie die Andrückrolle 22 um eine senkrecht zur
Zeichenebene der 1 angeordnete Drehachse 26 an
dem Verstellblock 24 drehgelagert und wird durch die Drehachse 26 angetrieben.
In 1 ist die Ansaugrolle 25 in ihrer Außerfunktionsstellung
angeordnet.
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Wenn
die erste Detektiereinrichtung 6, welche z. B. einen optischen
Sensor bzw. eine Kamera aufweist, ein Etikett 2 als fehlerhaft
erkennt, wird die Etiketten-Lösevorrichtung 7 mittels
der Steuereinheit 13 kurzzeitig in den Betriebszustand
gemäß 2 überführt.
Zu diesem Zweck ist der Verstellblock 24 und mit diesem
zusammen die Andrückrolle 22 sowie die Ansaugrolle 25 relativ
zu der Verlaufsänderung des Trägerbandes 4 an
Führungsschienen 27 mittels eines (nicht gezeigten)
Zustellantriebes verschiebbar. Durch das Verschieben des Verstellblocks 24 wird
die Andrückrolle 22 ausgehend von ihrer Funktionsstellung
in ihre Außerfunktionsstellung überführt. Gleichzeitig
wird die Ansaugrolle 25 von ihrer Außerfunktionsstellung
in ihre Funktionsstellung überführt.
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Passiert
bei den in 2 gezeigten Verhältnissen
ein auf dem Trägerband 4 haftendes Etikett 2 die
Verlaufsänderung des Trägerbands 4, wird
es nicht mehr durch die Andrückrolle 22 an einem
Lösen von dem Trägerband 4 gehindert.
Das sich daher ablösende Etikett 2 wird von der
Ansaugrolle 25 aufgenommen. Dabei wird es durch den an
der Ansaugrolle 25 anliegenden Unterdruck an die Umfangsfläche der
Ansaugrolle 25 angesaugt. Der Lösevorgang des Etiketts 2 wird
folglich durch das Ansaugen von Seiten der Ansaugrolle 25 unterstützt.
Es ergibt sich eine Leerstelle auf dem Trägerband 4.
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Gleichzeitig
versetzt ein nicht gezeigter Drehantrieb die Ansaugrolle 25 in
eine in 2 durch einen Pfeil angedeutete
Drehbewegung, wodurch das auf der Umfangsfläche angesaugte
Etikett 2 einer drehgelagerten Ablagerolle 28 zugeführt
wird, welche ebenfalls auf dem Verstellblock 24 neben der Ansaugrolle 25 angeordnet
ist. Ausweislich der 2 ist eine Vielzahl von abgelösten
Etiketten 2 auf dem Umfang der Ablagerolle 28 aufeinander
klebend abgelegt.
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Nachdem
das fehlerhafte Etikett 2 von dem Trägerband 4 gelöst
wurde, wird die Etiketten-Lösevorrichtung 7 wieder
in den Betriebszustand gemäß 1 überführt.
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Die
Trägerband-Fördereinrichtung 8 weist eine
Antriebsrolle 30 auf, welche mittels eines nicht gezeigten
Drehantriebsmotors in 1 gegen den Uhrzeigersinn drehbar
ist, um das Trägerband 4 aus dem Trägerband-Speicher 5 und
durch die erste Etiketten-Lösevorrichtung 7 zu
ziehen und der zweiten Etiketten-Lösevorrichtung 11 zuzuführen.
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Außerdem
umfasst die Trägerband-Fördereinrichtung 8 mehrere
verstellbare Umlenkrollen 30, um das Trägerband 4 gleichmäßig
zu spannen und zu speichern.
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Vorteilhafterweise
können mittels der Trägerband-Fördereinrichtung 8 die
Etiketten 2 – trotz teilweise auftretender Leerstellen
auf dem Trägerband 4 – der zweiten Etiketten-Lösevorrichtung 11 mit
einheitlichem zeitlichen Abstand zugeführt werden. Dies ist
insbesondere deshalb von Vorteil, weil die zu etikettierenden Verpackungen 12 der
zweiten Etiketten-Lösevorrichtung 11 zugeführt
werden und es gewährleistet sein sollte, dass für
jede Verpackung 12 sofort ein (fehlerloses) Etikett 2 zur
Verfügung steht.
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Ermöglicht
wird dies, indem die zweite Detektiereinrichtung 10, welche
z. B. wie die erste Detektiereinrichtung 6 einen optischen
Sensor bzw. eine Kamera aufweist, eine Leerstelle auf dem Trägerband 4 detektieren
kann. Mittels der Steuereinheit 13 wird die Trägerband-Fördereinrichtung 8 daraufhin derart
gesteuert, dass zum Einschieben in die zweite Etiketten-Lösevorrichtung 11 desjenigen
Etiketts 2, welches der Leerstelle auf dem Trägerband 4 nachfolgt,
ein Vorschub ausgeführt wird, welcher doppelt so lang ist
wie der übliche Vorschub (Doppeltakt). Bei mehreren Leerstellen
erfolgt ein entsprechend größerer Vorschub (Mehrfachtakt).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2008/012633
A2 [0004]