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Die
vorliegende Erfindung betrifft zunächst eine Beleuchtungseinrichtung
für eine Beobachtungseinrichtung gemäß dem
Oberbegriff von Patentanspruch 1. Weiterhin betrifft die Erfindung
eine Beobachtungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 11.
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Bei
einer Beobachtungseinrichtung kann es sich beispielsweise um ein
Operationsmikroskop handeln. Insbesondere kann die Beobachtungseinrichtung
als ophthalmologisches Operationsmikroskop ausgebildet sein, das
beispielsweise für eine spezielle Anwendung in der Augenchirurgie
eingesetzt wird, nämlich der Kataraktchirurgie.
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Bei
der Kataraktchirurgie wird eine – beispielsweise durch
den grauen Star getrübte – Augenlinse durch eine
Kunstlinse ersetzt.
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Die
Augenlinse eines Auges befindet sich in einer dünnen Umhüllung,
der so genannten Linsenkapsel. Zur Entfernung der Augenlinse wird
durch einen dünnen Schnitt in die Linsenkapsel ein Zugang zur
Augenlinse geschaffen und die Augenlinse mit einem mikrochirurgischen
Gerät zunächst in kleine Einzelstücke
zerteilt, die dann mittels einer Absaugvorrichtung entfernt werden.
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Dieser
Vorgang findet unter mikroskopischer Beobachtung – beispielsweise
unter stereomikroskopischer Beobachtung – unter Einsatz
einer für solche Eingriffe speziell ausgelegten Beleuchtungseinrichtung
statt. Diese Beleuchtungseinrichtung stellt sowohl eine für
die Ausleuchtung des gesamten Operationsfelds notwendige Umfeldbeleuchtung
als auch eine für die Kataraktoperation entscheidend wichtige rote
Hintergrundbeleuchtung für das eigentliche auf den Pupillenbereich
der Augenlinse begrenzte Operationsfeld dar. Diese rote Hintergrundbeleuchtung rührt
von dem Anteil des Beleuchtungslichts her, der über die
transparenten Augenmedien schließlich auf die wegen einer
guten Durchblutung rot erscheinenden Netzhaut trifft, von dieser
reflektiert wird und dann natürlich über das Operationsmikroskop
auch vom Chirurgen als rot erscheinende Hintergrundbeleuchtung beobachtet
werden kann. Diese in der Kataraktchirurgie ganz charakteristische
rote Hintergrundbeleuchtung ist in Fachkreisen allgemein unter dem
Begriff „roter Reflex” bekannt.
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Für
eine optimale Erkennung der für die Kataraktoperation relevanten
Details erweist sich für den Operateur eine möglichst
homogene rote Hintergrundbeleuchtung als eine notwendige Voraussetzung.
Eine erste Anforderung an die Beleuchtungseinrichtung ist also eine
möglichst gute Homogenität des roten Reflexes über
die gesamte Patientenpupille zu gewährleisten.
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Zur
vollständigen Beseitigung der Linsenreste der in winzige
Teilstücke zerkleinerten Augenlinse und zur guten Erkennung
von durchsichtigen Membranen, beispielsweise von der Linsenkapsel,
muss eine weitere Anforderung erfüllt werden, nämlich
eine gute Kontrastierung von Phasenobjekten und zwar möglichst
auch über die gesamte Patientenpupille.
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Für
die Operation am Auge, und hier insbesondere bei Kataraktoperationen,
wird ein homogener, heller „roter Reflex” und
eine gute Kontrastierung der Phasenobjekte über den gesamten
Bereich der Patienten-Augenpupille gefordert.
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Die
bisher verwendeten Operationsmikroskope erfüllen diese
Anforderungen für mehr oder weniger große Bereiche
der Augenpupille. Es muss immer ein Kompromiss zwischen den Hauptanforderungen
guter, homogener „roter Reflex” und gute Kontrastierung
der Phasenobjekte eingegangen werden.
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Zumeist
wird unter einem kleinen Winkel zur Beobachtung beleuchtet. Dies
hat jedoch zur Folge, dass der „rote Reflex” über
die Patientenpupille nicht gleichmäßig hell erscheint.
Als günstig hat sich bisher ein Beleuchtungswinkel zwischen
2 und 4 Grad bewährt. Bei diesem Winkel erhält
man einen guten Kompromiss zwischen guter Kontrastierung und Ausleuchtung
der Patientenpupille. Lösungen, bei denen unter einem Winkel
zur Beobachtung beleuchtet wird, sind beispielsweise in der
DE 43 44 770 A1 oder der
DE 20 2004 019 849
U1 beschrieben. Der „rote Reflex” reagiert
aber bei dieser Anordnung empfindlich auf ein Verrollen des Patientenauges
während der Operation. Weitere Probleme können
bei kleinen Patientenpupillen oder im Zusammenhang mit der Refraktion
des Patientenauges auftreten. Bei den bekannten Lösungen
ist der „rote Reflex” nicht so homogen ausgebildet.
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Für
die Operation am Auge, insbesondere bei Kataraktoperationen, benötigt
der Operateur aber einen homogenen, kontrastreichen „roten
Reflex”.
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Versuche
mit einer Koaxial-Beleuchtung führten zwar zu einem guten,
homogenen „roten Reflex”, aber zu einer schlechten
Kontrastierung der Phasenobjekte und haben sich in der Praxis daher bisher
nicht bewährt. Dabei war die Beleuchtungsoptik derart angeordnet,
dass ein Beleuchtungsspiegel (oder Prisma) zwischen den beiden Strahlengängen des
Stereomikroskops lag. Es handelte sich dabei also nicht um eine
exakte 0°-Beleuchtung, die genau aus derselben Richtung
erfolgt wie die Beobachtung.
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Eine
Möglichkeit, einen homogenen hellen „roten Reflex” bei
gleichzeitig guter Kontrastierung zu erzielen, lässt sich
dadurch erreichen, das eine Beleuchtungseinrichtung, die mit einer
Lichtquelle und mit optischen Elementen, die zwischen der Lichtquelle
und einem Objektivelement vorgesehen sind, derart ausgestaltet wird,
dass die Abbildung der Beleuchtungspupille auf dem Fundus eines
zu beobachtenden Auges abgebildet wird. Eine derartige Lösung
ist beispielsweise in der älteren Anmeldung
DE 103 47 732 A1 der Anmelderin
offenbart.
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Eine
andere Möglichkeit, einen homogenen hellen „roten
Reflex” bei gleichzeitig guter Kontrastierung zu erzielen,
lässt sich dadurch erreichen, dass eine Beleuchtungseinrichtung
für eine einen, zwei oder mehr Beobachtungsstrahlengänge
mit jeweils mindestens einem Beobachtungsstrahlbündel aufweisende
Beobachtungseinrichtung, insbesondere für ein Operationsmikroskop,
vorgesehen ist, aufweisend zumindest eine Lichtquelle zum Erzeugen
wenigstens eines Beleuchtungsstrahlengangs mit wenigstens einem
Beleuchtungsstrahlbündel zum Beleuchten eines zu beobachtenden
Objekts, insbesondere eines zu beobachtenden Auges, wobei die Beleuchtungseinrichtung
wenigstens eine Beleuchtungsoptik aufweist, die nach dem Köhlerschen
Beleuchtungsprinzip aufgebaut ist, und wobei der wenigstens eine
Beleuchtungsstrahlengang oder das wenigstens eine Beleuchtungsstrahlbündel
koaxial zu einem Beobachtungsstrahlengang oder Beobachtungsstrahlbündel
verläuft. Eine derartige Lösung ist beispielsweise
in der älteren Anmeldung
DE 10 2006 013 761.2 A1 der
Anmelderin beschrieben.
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Ausgehend
vom genannten stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Beleuchtungseinrichtung sowie eine Beobachtungseinrichtung
der eingangs genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass eine
optimale Problemlösung de praktischen Anforderungen bezüglich
Homogenität des roten Reflexes bei gleichzeitig guter Kontrastierung
der Linsenreste beziehungsweise Membranen in der Linsenkapsel realisierbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Beleuchtungseinrichtung mit den Merkmalen gemäß dem
unabhängigen Patentanspruch 1, sowie die Beobachtungseinrichtung
mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen
Patentanspruch 11. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie den Zeichnungen.
Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung beschrieben sind, gelten dabei selbstverständlich
auch im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen
Beobachtungseinrichtung, und umgekehrt.
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Gemäß dem
ersten Aspekt der Erfindung wird eine Beleuchtungseinrichtung für
eine einen, zwei oder mehr Beobachtungsstrahlengänge mit
jeweils mindestens einem Beobachtungsstrahlbündel aufweisende
Beobachtungseinrichtung, insbesondere für ein Operationsmikroskop,
bereitgestellt, aufweisend zumindest eine Lichtquelle zum Erzeugen wenigstens
eines Beleuchtungsstrahlengangs mit wenigstens einem Beleuchtungsstrahlbündel
zum Beleuchten eines zu beobachtenden Objekts, insbesondere eines
zu beobachtenden Auges, weiterhin aufweisend wenigstens eine Beleuchtungsoptik,
die nach dem Köhlerschen Beleuchtungsprinzip aufgebaut
ist, sowie ein Objektivelement, wobei der wenigstens eine Beleuchtungsstrahlengang
oder das wenigstens eine Beleuchtungsstrahlbündel koaxial zu
einem Beobachtungsstrahlengang oder Beobachtungsstrahlbündel
verläuft. Die Beleuchtungseinrichtung ist erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass ein Zwischenbild der Lichtquelle in Lichtrichtung gesehen
im vorderen Brennpunkt des Objektivelements liegt, oder dass ein
Zwischenbild der Lichtquelle in Lichtrichtung gesehen in einer Entfernung vom
vorderen Brennpunkt des Objektivelements liegt, die maximal 50%
der Brennweite des Objektivelements entspricht.
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Die
erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung kann
insbesondere als zweikanalige Stereo-Koaxial-Beleuchtung zum Einsatz
kommen, wobei die Erfindung natürlich nicht auf diesen
einen speziellen Einsatzzweck beschränkt ist. Bei Einsatz
einer Beleuchtungsoptik nach dem Köhlerschen Beleuchtungsprinzip
wird die Lichtquelle, beziehungsweise ein Bild der Lichtquelle durch
das Objektivelement nach Unendlich und danach auf den Fundus eines
zu beobachtenden Auges abgebildet. Eine Leuchtfeldblende der Köhlerschen
Beleuchtungsoptik wird durch nachfolgende optische Elemente – in
Lichtrichtung gesehen – in den hinteren Brennpunkt beziehungsweise
in die Objektebene des Objektivelements abgebildet.
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Im
Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen
ist nunmehr vorgesehen, dass das Zwischenbild der Lichtquelle nicht mehr
im Brennpunkt einer Teiloptik der Beleuchtungsoptik steht, sondern
dass das Zwischenbild der Lichtquelle im – in Lichtrichtung
gesehen – vorderen Brennpunkt des Objektivelements, oder
aber in einem bestimmten Bereich in Bezug auf den vorderen Brennpunkt
des Objektivelements steht. Für den letztgenannten Fall
bedeutet dies, dass ein Zwischenbild der Lichtquelle in Lichtrichtung
gesehen an einem Ort liegt, der eine prozentuale Abweichung von
plus/minus 50% der Brennweite des Objektivelements relativ zum Ort
des Brennpunkts des Objektivelements darstellt. Das bedeutet insbesondere,
dass sich ein Zwischenbild der Lichtquelle in Lichtrichtung gesehen
in einem Abstand vom vorderen Brennpunkt des Objektivelements befindet,
der maximal 50% der Brennweite des Objektivelements entspricht.
Das Zwischenbild der Lichtquelle wird durch das Objektivelement
nach Unendlich abgebildet. Dies entspricht der Abbildung der Lichtquelle
auf den Fundus eines zu beobachtenden Auges.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird eine echte koaxiale Beleuchtung
geschaffen. Unter „koaxial” wird dabei generell
eine achsnahe Beleuchtung verstanden. Dies schließt sowohl
eine Beleuchtung unter exakt Null Grad als auch eine achsnahe Schrägbeleuchtung
unter einem sehr kleinen Winkel mit ein. Somit sind von der vorliegenden
Erfindung auch solche Lösungen mit geringen Abweichungen von
der koaxialen Beleuchtungsanordnung mit umfasst.
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Erfindungsgemäß ist
die Beleuchtungseinrichtung für eine Beobachtungseinrichtung
vorgesehen, wobei die Erfindung jedoch nicht auf bestimmte Typen
von Beobachtungseinrichtungen beschränkt ist. Beispielsweise,
jedoch nicht ausschließlich, kann es sich bei der Beobachtungseinrichtung
um ein Operationsmikroskop handeln. Einige nicht ausschließliche
Beispiele für mögliche Einsatzzwecke auf dem Gebiet
der Operationsmikroskope sind im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen
Beobachtungseinrichtung näher beschrieben.
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Im
einfachsten Fall ist ein einziger Beleuchtungsstrahlengang mit einem
einzigen Beleuchtungsstrahlbündel vorgesehen. Es sind jedoch
auch Ausgestaltungsformen mit einem Beleuchtungsstrahlengang mit
zwei oder mehr Beleuchtungsstrahlbündeln möglich,
oder aber Ausgestaltungsformen mit zwei oder mehr Beleuchtungsstrahlengängen,
wobei dann jeder Beleuchtungsstrahlengang wiederum wenigstens ein
Beleuchtungsstrahlbündel aufweist.
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Erfindungsgemäß ist
weiterhin vorgesehen, dass die Beleuchtungseinrichtung eine in besonderer Weise
ausgestaltete Beleuchtungsoptik aufweist. Diese Beleuchtungsoptik
ist zunächst dadurch gekennzeichnet, dass sie nach dem
Köhlerschen Beleuchtungsprinzip aufgebaut ist.
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Die
nach dem Köhlerschen Prinzip aufgebaute Beleuchtungsoptik
weist zunächst einen Kollektor auf. Dieser Kollektor kann
vorteilhaft aus einem oder mehreren einzelnen oder zusammengesetzten Linsenelement(en)
bestehen. Weiterhin ist eine Aperturblende vorgesehen. Diese kann
beispielsweise als fixe oder variable Blende ausgebildet sein. Durch
den Kollektor wird die Lichtquelle in ein Zwischenbild (Aperturblende)
abgebildet. Darüber hinaus gehört zur Köhlerschen
Beleuchtung ein Kondensor. Zu einer Köhlerschen Beleuchtung
gehört schließlich auch eine Irisblende – auch
Leuchtfeldblende genannt –, die vorteilhaft als fixe oder
variable Blende ausgebildet sein kann.
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Vorteilhaft
ist die wenigstens eine Beleuchtungsoptik in einer Weise ausgebildet,
dass die Lichtquelle auf den Fundus eines zu beobachtenden Auges,
abgebildet wird. Wenn es sich bei dem zu beobachtenden Objekt um
ein Auge handelt, kann mit der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung auf diese Weise die Cornea des Auges telezentrisch
beleuchtet werden. Weiterhin bildet das Auge die Lichtquelle wieder
auf der Retina ab. Dieses Licht wird dann an der roten Retina reflektiert
und beleuchtet die zu operierende Augenlinse gleichmäßig,
intensiv und kontrastreich.
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Der
Wesensinhalt der vorliegenden Erfindung liegt daher zunächst
in einer neuen Konzeption der Beleuchtungseinrichtung. Die neue
Konzeption für die Beleuchtungseinrichtung besteht unter
anderem darin, dass diese mindestens ein Strahlbündel erzeugt,
wobei die optische Achse dieses Strahlbündels koaxial zu
der optischen Achse eines Beobachtungsstrahlbündels verläuft.
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Weiterhin
ist die Beleuchtungsoptik derart ausgebildet, dass ein Zwischenbild
der Lichtquelle in Lichtrichtung gesehen im vorderen Brennpunkt
des Objektivelements liegt, oder dass ein Zwischenbild der Lichtquelle
in Lichtrichtung gesehen in einer Entfernung vom vorderen Brennpunkt
des Objektivelements liegt, die maximal 50% der Brennweite des Objektivelements
entspricht.
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Vorteilhaft
kann am Ort des Zwischenbilds der Lichtquelle eine Aperturblende
angebracht sein, wodurch der Beleuchtungs-Strahlquerschnitt genau definiert
oder begrenzt werden kann.
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In
weiterer Ausgestaltung kann die Beleuchtungseinrichtung wenigstens
ein Objektivelement aufweisen. Das Objektivelement kann dabei ebenfalls
als Objektivelement einer Beobachtungseinrichtung, insbesondere
als deren Hauptobjektiv, ausgebildet sein. Dies ist jedoch nicht
zwingend erforderlich.
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In
weiterer Ausgestaltung kann ein Zwischenbild der Lichtquelle in
Lichtrichtung gesehen vor dem vorderen Brennpunkts des Objektivelements oder
hinter dem vorderen Brennpunkt des Objektivelements liegen. Vorteilhaft
kann vorgesehen sein, dass das Zwischenbild der Lichtquelle in Lichtrichtung
gesehen in einer Entfernung vom vorderen Brennpunkt des Objektivelements
liegt, die maximal 40%, bevorzugt 30%, besonders bevorzugt 20% der Brennweite
des Objektivelements entspricht.
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Abweichungen
von der Abbildung eines Bildes der Lichtquelle nach Unendlich entstehen
bei Austausch des Objektivelements, beispielsweise eines Hauptobjektivs
einer Beobachtungseinrichtung, durch ein anderes Objektivelement
mit anderer Brennweite. Dann kann der Fall eintreten, dass das Bild
der Lichtquelle nicht mehr exakt im vorderen Brennpunkt des Objektivelements
steht, sondern dahinter beziehungsweise davor. Dadurch variiert
die Spotgröße auf dem Fundus eines Auges. Dies
führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Lichtintensität
auf dem Fundus, sondern nur zu einer Verringerung der Lichtintensität,
was kein zusätzliches Risiko für das zu beobachtende
Auge darstellt.
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Beispielsweise
kann das Zwischenbild der Lichtquelle in Lichtrichtung gesehen im
Bereich zwischen 150 mm und 250 mm vor dem Objektivelement liegen.
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Das
Objektivelement kann eine Brennweite im Bereich von 150 bis 350
mm, insbesondere eine Brennweite von 175 mm, oder von 200 mm, oder
von 225 mm, oder von 300 mm aufweisen.
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In
weiterer Ausgestaltung kann das Objektivelement eine variable Brennweite
haben, vorzugsweise mittels Verschiebung von wenigstens einem optischen
Element, beispielsweise zwischen 150 mm und 550 mm, beispielsweise
zwischen 150 mm und 300 mm, oder zwischen 200 mm und 550 mm, oder natürlich
auch einen anderen Bereich der Brennweiten abdecken. Ein solches
Objektivelement kann beispielsweise aus zwei hintereinander angeordneten Linsengruppen
bestehen, wobei wenigstens eine der beiden Linsengruppen entlang
der Achse der Rotationssymmetrie dieses Objektivelementes verfahren wird.
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In
weiterer Ausgestaltung können Mittel vorgesehen sein, um
jeweils zumindest ein Beobachtungsstrahlbündel und zumindest
ein Beleuchtungsstrahlbündel koaxial zu überlagern.
Diese Mittel können auf unterschiedlichste Weise ausgestaltet
und an unterschiedlichsten Orten angeordnet sein. Nachfolgend werden
hierzu einige nicht ausschließliche Beispiele erläutert.
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Beispielsweise
kann vorgesehen sein, dass die Mittel zum Überlagern derart
angeordnet sind, dass eine Überlagerung von Beobachtungsstrahlbündel
und Beleuchtungsstrahlbündel oberhalb des Objektivelements
erfolgt. Die Überlagerung von Beobachtungsstrahlbündel
und Beleuchtungsstrahlbündel kann beispielsweise im parallelen
Strahlengang über dem Hauptobjektiv erfolgen.
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Wie
oben schon ausgeführt wurde, ist die Erfindung nicht auf
bestimmte Ausgestaltungstypen von „Überlagerungsmitteln” beschränkt.
Beispielsweise können die Mittel zum Überlagern
wenigstens ein optisches Element in Form eines Prismas und/oder
einer Strahlteilerplatte und/oder eines Spiegels, etwa eines teildurchlässigen
Spiegels und/oder eines durchbohrten Spiegels, aufweisen. Natürlich können
die Mittel auch anders ausgestaltet sein, so dass die Erfindung
nicht auf die genannten Beispiele beschränkt ist.
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In
weiterer Ausgestaltung kann die Beleuchtungseinrichtung vorteilhaft
wenigstens ein optisches Element zur Vermeidung von Falschlicht
aufweisen. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Blende handeln,
die als fixe oder variable Blende ausgestaltet sein kann. Beispielsweise
kann eine solche Blende als diskrete Blende, als LCD (Liquid Crystal
Display) Display, als DMD (Digital Mirror Device), als LCOS (Liquid
Crystal On Silicon) oder als FLCOS (Ferroelectric Liquid Crystal
ON Silicon) ausgebildet sein. Denkbar sind auch andere transmissive
oder reflektive Displays.
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Teile
von entstehendem Reflexlicht werden durch die Beobachtungsoptik
der Beobachtungseinrichtung in das Auge eines Beobachters abgebildet und
führen somit zu störenden Aufhellungen im Bild. Dieses
Reflexlicht ist natürlich Teil des genutzten Beleuchtungslichts
und steht somit in Relation zu diesem. Wird das Reflexlicht dann
an einer Stelle in der Beleuchtungsoptik mit einer Blende abgedeckt,
blendet man auch Teile des genutzten Beleuchtungslichts aus. Die
rechnerische Lokalisierung dieses störenden Reflexlichts
zeigt Unterschiede in der Relation zu dem Beleuchtungs-Nutzlicht,
und zwar abhängig vom Ort innerhalb der Beleuchtungsoptik.
Je nach Lage der Blende wird das Beleuchtungslicht deutlich oder
geringfügig abgeschwächt.
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Die
Lichtquelle strahlt zum einen in einem definierten Winkelbereich
ab. Das Licht, das aus der Lichtquelle austritt, divergiert. Je
größer die Abstrahlapertur, umso größer
wird mit zunehmendem Abstand zur Lichtquelle, beziehungsweise zum
Lichtquellenbild, der Büschelquerschnitt des Lichtbündels.
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Das
störende Reflexlicht ist zum anderen aber abhängig
vom Winkel, unter dem es auf das Objektivelement, beispielsweise
das Hauptobjektiv fällt. Es wird ein begrenzter Winkelbereich
des Reflexlichts von der Beobachtungsoptik der Beobachtungseinrichtung
erfasst.
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Je
weiter weg man sich in der Beleuchtungseinrichtung vom Zwischenbild
der Lichtquelle befindet, umso weiter weg von der Beleuchtungsachse wandert
das störende Reflexlicht im Beleuchtungsbüschelquerschnitt.
Das bedeutet, die größeren Winkel der Abstrahlaperturen
erzeugen das Störlicht. Je näher am Zwischenbild
der Lichtquelle die Reflexblende angebracht wird, umso mehr wird
der eigentlich nicht störende Aperturbereich mit abgedeckt.
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Die
optimale Anordnung der Blende im Beleuchtungsstrahlengang stellt
daher eine besondere Herausforderung dar. Vorteilhaft kann vorgesehen sein,
dass die Blende im Beleuchtungsstrahlengang vor den Überlagerungsmitteln
angeordnet ist. In weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen sein,
dass die Blende im Beleuchtungsstrahlengang vor dem Objektivelement
angeordnet ist.
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Der
optimale Ort für eine Reflexblende liegt möglichst
weit entfernt vom Zwischenbild der Lichtquelle. Dies kann beispielsweise
vor den Überlagerungsmitteln, etwa der Teilerplatte, sein.
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Wie
weiter oben ausgeführt wurde, ist die Erfindung nicht auf
eine bestimmte Anzahl von Lichtquellen oder deren Ausgestaltung
beschränkt. Vorteilhaft können zwei oder mehr
Lichtquellen vorgesehen sein, wobei mittels jeder Lichtquelle ein
Beleuchtungsstrahlengang oder ein Beleuchtungsstrahlbündel
erzeugt wird. Es können somit unabhängige Lichtquellen
verwendet werden, wobei jede Lichtquelle ein eigenes Beleuchtungsteilstrahlbündel
erzeugt. Oder aber es kann nur eine einzige Lichtquelle vorgesehen
sein, wobei dann Mittel zum Aufteilen des Beleuchtungsstrahlengangs
oder des Beleuchtungsstrahlbündels der Lichtquelle in zwei
oder mehr Beleuchtungsstrahlengänge oder Beleuchtungsteilstrahlbündel
vorgesehen sind. Hierbei kann es sich um geeignete Strahlteiler
in Form von Prismen, teildurchlässigen Spiegeln und dergleichen
handeln.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die Verwendung bestimmter Lichtquellen
beschränkt. Nachfolgend werden hierzu einige nicht ausschließliche,
vorteilhafte Beispiele genannt. Beispielsweise kann die wenigstens
eine Lichtquelle als Lampe, insbesondere als Halogenlampe oder Xenonlampe,
als Laser, als nicht thermischer Strahler, als Lichtleiter, insbesondere
als Faserlichtleiterbündel, als wenigstens eine LED (Licht
emittierende Diode), als wenigstens eine OLED (organische Licht
emittierende Diode) oder dergleichen ausgebildet sein. Natürlich
sind auch Kombinationen verschiedener Lichtquellen möglich.
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In
weiterer Ausgestaltung ist die Lichtquelle aus einer Anordnung von
einer oder mehreren einzeln oder bereichsweise schaltbaren Kleinstlichtquelle(n)
gebildet. Die Beleuchtungseinrichtung ist dabei so ausgestaltet,
dass sie bezüglich der von ihr erzeugten Leuchtfeldgeometrie
einfach variiert werden kann. Dabei werden die Kleinstlichtquellen – insbesondere
elektronisch – von außen, vorzugsweise von einer
Steuereinrichtung, angesteuert. Ein weiteres Merkmal sieht vor,
dass die Kleinstlichtquellen zumindest bereichsweise ansteuerbar
sind, um variable Beleuchtungsgeometrien einstellen zu können.
Dies ist insbesondere bei der Erzeugung von ringförmigen Beleuchtungsstrahlbündeln
von Vorteil. Dabei ist die Erfindung nicht auf bestimmte Größen
und/oder Formen von Bereichen beschränkt. Im einfachsten
Fall kann ein einziger Punkt in solch einer Weise ansteuerbar sein.
Insbesondere dann, wenn die Leuchtquelle aus einer Matrix bestehend
aus einzelnen Kleinstlichtquellen gebildet ist, kann eine oder können
mehrere Kleinstlichtquellen einzeln oder in Gruppen ansteuerbar
sein, wobei im letztgenannten Fall einzelne Kleinstlichtquellen
zu einem Bereich zusammengefasst werden können. Auch diesbezüglich
ist die Erfindung nicht auf konkrete Ausgestaltungsformen beschränkt.
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Beispielsweise
kann die Lichtquelle aus einer Anordnung von einer oder mehreren
Leuchtdiode(n) (LED), insbesondere organischen Leuchtdiode(n) (OLED),
gebildet sein. Organische Leuchtdioden sind ursprünglich
als Mikrodisplays entwickelt worden. Anders als LCDs, die eine Hinterleuchtung benötigen,
leuchten OLEDs selber als Lambertstrahler (Flächenemitter).
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Als
strukturierte Beleuchtungsquelle bieten OLEDs eine gute Lichteffizienz
und kleine Strukturen ohne dunkle Zwischenräume. Entsprechend
einer gewünschten Beleuchtungsgeometrie können
einzelne der Kleinstlichtquellen angeschaltet werden und andere
ausgeschaltet bleiben. Gegenüber LEDs ist bei OLEDs der
Füllfaktor höher was bedeutet, dass eine höhere
Packungsdichte realisierbar ist. Die Verwendung eines Displays aus
LEDs oder OLEDs ermöglicht ein programmierbares, und beispielsweise auch
automatisierbares Schalten unterschiedlicher Beleuchtungsmodi, ohne
dass mechanische Komponenten, wie etwa Phasenkontrastringe, Filter,
Abschwächer und dergleichen bewegt werden müssten. Besonders
geeignet sind beispielsweise weiße OLEDs, deren Spektrum
durch eine Mischung von organischen Molekülen bestimmt
wird.
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In
weiterer Ausgestaltung kann zur koaxialen Beleuchtung von zwei Beobachtungsstrahlengängen eine
gemeinsame Beleuchtungsoptik oder zwei getrennte Beleuchtungsoptiken
vorgesehen sein. Insbesondere können die Beleuchtungsstrahlengänge oder
Beleuchtungsstrahlenbündel des Kollektors zur koaxialen
Beleuchtung von zwei Beobachtungsstrahlengängen oder Beobachtungsstrahlbündeln
beispielsweise mit einer gemeinsamen Beleuchtungsoptik oder zwei
getrennten Beleuchtungsoptiken erzeugt werden. Beispielsweise kann
bei mehreren Beleuchtungsstrahlengängen oder Beleuchtungsstrahlbündeln
vorgesehen sein, dass jeder Beleuchtungsstrahlengang oder jedes
Beleuchtungsstrahlbündel über eine eigene Beleuchtungsoptik
verfügt. In anderer Ausgestaltung kann für jeden
Beleuchtungsstrahlengang oder jedes Beleuchtungsstrahlbündel
eine einzige, gemeinsame Beleuchtungsoptik vorgesehen sein.
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Die
Beleuchtungseinrichtung kann bevorzugt als Beleuchtungseinrichtung
in einem Operationsmikroskop, insbesondere in einer ophthalmologischen
Beobachtungseinrichtung, vorzugsweise in einem für die
Kataraktextraktion ausgebildeten Operationsmikroskop, ausgebildet
sein.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung wird eine Beobachtungseinrichtung,
insbesondere ein Operationsmikroskop, bereitgestellt mit einem, zwei
oder mehr Beobachtungsstrahlengängen mit jeweils wenigstens
einem Beobachtungsstrahlbündel und mit einer Beleuchtungseinrichtung,
aufweisend zumindest eine Lichtquelle zum Erzeugen wenigstens eines
Beleuchtungsstrahlengangs mit wenigstens einem Beleuchtungsstrahlbündel
zum Beleuchten eines zu beobachtenden Objekts, insbesondere eines
zu beobachtenden Auges, weiterhin aufweisend wenigstens eine Beleuchtungsoptik,
die nach dem Köhlerschen Beleuchtungsprinzip aufgebaut
ist, sowie ein Objektivelement, wobei der wenigstens eine Beleuchtungsstrahlengang
oder das wenigstens eine Beleuchtungsstrahlbündel koaxial
zu einem Beobachtungsstrahlengang oder Beobachtungsstrahlbündel
verläuft, wobei ein Zwischenbild der Lichtquelle in Lichtrichtung
gesehen im vorderen Brennpunkt des Objektivelements liegt, oder
wobei ein Zwischenbild der Lichtquelle in Lichtrichtung gesehen
in einer Entfernung vom vorderen Brennpunkt des Objektivelements
liegt, die maximal 50% der Brennweite des Objektivelements entspricht.
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Bei
dem Objektivelement der Beleuchtungseinrichtung kann es sich beispielsweise
um das Hauptobjektiv der Beobachtungseinrichtung handeln, so dass
das im Hinblick auf das Objektivelement der Beleuchtungseinrichtung
weiter oben Gesagte auch im Zusammenhang mit einem solchen Hauptobjektiv der
Beobachtungseinrichtung gilt.
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Beispielsweise
kann das Hauptobjektiv der Beobachtungseinrichtung beziehungsweise
das Objektivelement der Beleuchtungseinrichtung austauschbar angeordnet
sein.
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Vorteilhaft
ist die Beleuchtungseinrichtung in der wie vorstehend beschriebenen,
erfindungsgemäßen Weise ausgebildet, so dass auf
die entsprechenden Ausführungen vollinhaltlich Bezug genommen und
verweisen wird.
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Die
Beobachtungseinrichtung kann beispielsweise ein Hauptobjektivelement
aufweisen, welches identisch mit einem Objektivelement der Beleuchtungseinrichtung
ist, wobei Mittel vorgesehen sind, um jeweils einen Beobachtungsstrahlengang oder
ein Beobachtungsstrahlbündel und einen Beleuchtungsstrahlengang
oder ein Beleuchtungsstrahlbündel zu überlagern
und wobei die Mittel zum Überlagern derart angeordnet sind,
dass eine Überlagerung von Beobachtungsstrahlengang oder
Beobachtungsstrahlbündel und Beleuchtungsstrahlengang oder
Beleuchtungsstrahlbündel oberhalb des Hauptobjektivelements
erfolgt.
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Die
Beobachtungseinrichtung kann bevorzugt als Operationsmikroskop,
insbesondere als ophthalmologische Beobachtungseinrichtung, vorzugsweise
als für die Kataraktextraktion ausgebildetes Operationsmikroskop,
ausgebildet sein.
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Die
Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen
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1 in
schematischer Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung mit einer Beleuchtungsoptik, die nach dem
Köhlerschen Beleuchtungsprinzip aufgebaut ist;
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Tabelle
1 die optischen Daten der in 1 dargestellten
optischen Elemente; und
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2 bis 7 das
Lichtaustrittsverhalten verschiedener Lichtquellentypen.
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In 1 ist
eine Beleuchtungseinrichtung 110 dargestellt, die in einer
als Operationsmikroskop, insbesondere als Stereo-Mikroskop, ausgebildeten Beobachtungseinrichtung 100 zum
Einsatz kommen kann.
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Die
Beleuchtungseinrichtung 110 weist eine Beleuchtungsoptik 111 auf,
die nach dem Köhlerschen Beleuchtungsprinzip aufgebaut
ist. Zunächst ist eine Lichtquelle 112 vorgesehen,
beispielsweise eine Lichtfaser oder ein Bündel aus Lichtfasern.
Das Faserende einer oder mehrerer Lichtfaser(n) wird durch einen
Kollektor 113, der aus einem oder mehreren Linsenelementen,
jeweils bestehend aus einem oder mehreren Linsengliedern, besteht,
in ein Zwischenbild in einer nicht dargestellten Aperturblende abgebildet.
Weiterhin ist ein Kondensor 114 vorgesehen, der wiederum
aus einer Anzahl von Linsenelementen bestehen kann. Die Lichtquelle 112 der Beleuchtungseinrichtung 110 leuchtet
gleichzeitig eine Leuchtfeldblende 115 aus.
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Bei
dem zu beobachtenden Objekt soll es sich im vorliegenden Beispiel
um ein Auge handeln. Durch die vorstehend beschriebene Ausgestaltung wird
die Cornea des zu untersuchenden Auges telezentrisch beleuchtet,
und das Auge bildet die Lichtquelle 112 wieder auf der
Retina ab. Dieses Licht wird an der roten Retina reflektiert und
beleuchtet beispielsweise die zu operierende Augenlinse des Patienten
gleichmäßig, intensiv und kontrastreich.
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Das
aus der Lichtquelle 112 austretende Licht durchläuft
die optischen Elemente der Beleuchtungsoptik und wird über
Umlenkmittel 116, 117, 118 in Richtung
eines Objektivelements 119 gelenkt. Bei dem Objektivelement 119 handelt
es sich gleichzeitig auch um das Hauptobjektiv des Operationsmikroskops 100.
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Vom
Beobachtungsstrahlengang ist zur Vereinfachung nur die Beobachtungsachse 120 dargestellt.
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Das
Beleuchtungslicht, das in der 1 schematisch
durch drei Beleuchtungsstrahlbündel 121, 122, 123 dargestellt
ist, wobei das Beleuchtungsstrahlbündel 122 entlang
der Beleuchtungsachse 124 verläuft, wird durch
das Hauptobjektiv 119 hindurch abgebildet und mit dem Beobachtungsstrahlengang,
beziehungsweise den Beobachtungsstrahlbündeln koaxial überlagert.
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem eine zweikanalige
Beleuchtung oberhalb des Hauptobjektivelements 119 des
Operationsmikroskops 100 realisiert ist. In jedem der beiden
Beleuchtungsstrahlengänge, die parallel zueinander ausgebildet
sind, befindet sich jeweils eine Beleuchtungsoptik 111.
Das Licht kann durch eine einzige Lichtquelle 112, bei
der das Licht aufgeteilt wird, aber auch durch zwei separate Lichtquellen
erzeugt werden. Jeder der beiden Beleuchtungsstrahlengänge verläuft
beim Eintritt in das Objektivelement 119 koaxial zu einem
entsprechenden Beobachtungsstrahlengang. In anderer Ausgestaltung
ist auch denkbar, dass nur eine einzige, „große” Beleuchtungsoptik verwendet
wird, die von beiden Beleuchtungsstrahlengängen durchsetzt
wird.
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Die
Lichtquelle 112 wird auf die Fläche 19, danach
durch das Hauptobjektiv 119 auf Unendlich, danach durch
das zu beobachtende Auge auf dessen Fundus abgebildet. Die Leuchtfeldblende 115 mit
ihrer Fläche 10 wird durch die nachfolgenden optischen
Elemente in den – in Lichtrichtung gesehen – hinteren
Brennpunkt des Hauptobjektivelements 119 beziehungsweise
in die Objektebene des Hauptobjektivelements abgebildet. Die einzelnen
Daten der verschiedenen optischen Elemente sowie deren Flächen,
die ebenfalls in 1 dargestellt und entsprechend
nummeriert sind, sind in der Tabelle 1 zusammengefasst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 110 steht
das Zwischenbild 125 der Lichtquelle 112, was
durch die Fläche 19 gekennzeichnet ist, wobei
die Fläche 19 lediglich schematisch in 1 dargestellt
ist, im – in Lichtrichtung gesehen – vorderen
Brennpunkt, oder in der Nähe des vorderen Brennpunkts des
Hauptobjektivelements 119. Gemäß einer
alternativen Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Zwischenbild 125a der
Lichtquelle 112, was durch eine gestrichelt dargestellte
Fläche 19a gekennzeichnet ist, wobei die Fläche 19a wiederum
lediglich schematisch in 1 dargestellt ist, in der Näher
des vorderen Brennpunkts des Hauptobjektivelements 119 liegt,
etwa in einer Entfernung vom vorderen Brennpunkt des Hauptobjektivelements 119,
die maximal 50% der Brennweite des Hauptobjektivelements 119 entspricht.
Bei der Lichtquelle 112 gemäß Fläche 19 wird
nur durch das durch die Flächen 25 bis 27 gekennzeichnete
Hauptobjektivelement 119 nach Unendlich abgebildet. Dies entspricht
einer Abbildung der Lichtquelle 112 auf dem Fundus des
zu beobachtenden Auges. Im Ausführungsbeispiel steht das
Zwischenbild 125 der Lichtquelle 112 im vorderen
Brennpunkt des Hauptobjektivelements 119, das eine Brennweite
von f = 200 mm aufweist. Hierbei handelt es sich vorteilhaft um
die nominelle Brennweite des Hauptobjektivelements 119 für
die Auslegung.
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Abweichungen
von der Abbildung des Zwischenbildes 125 der Lichtquelle 112 nach
Unendlich können bei Austausch des f = 200 mm Hauptobjektivelements 119 durch
Objektivelemente mit anderen Brennweiten, beispielsweise f = 175
mm oder f = 225 mm entstehen. Das Zwischenbild 125 der
Lichtquelle 112 gemäß Fläche 19 steht
dann nicht mehr exakt im vorderen Brennpunkt des Hauptobjektivelements 119,
sondern dahinter beziehungsweise davor. Dadurch variiert die Spotgröße
auf dem Fundus. Eine derartige Variation ist jedoch tolerabel, und
führt nicht zu einer Erhöhung der Lichtintensität
auf dem Fundus, sondern nur zu einer Verringerung der Lichtintensität,
wodurch kein zusätzliches Risiko für das zu beobachtende
Auge entsteht.
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Zur
Vermeidung von Reflexen kann weiterhin eine nicht dargestellte Einrichtung
zur Vermeidung von Falschlicht, beispielsweise eine Blende oder
dergleichen, in der Beleuchtungseinrichtung 110 vorgesehen
sein, insbesondere in den Beleuchtungsstrahlbündeln 121, 122 und 123.
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Das
Zwischenbild 125 der Lichtquelle 112 gemäß Fläche 19 liegt
vorteilhaft zwischen 150 mm und 250 mm vordem Hauptobjektivelement 119.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel kann bei einem Hauptobjektivelement 119 mit
einer Brennweite von f = 200 mm das Zwischenbild 125 der
Lichtquelle 112 gemäß Fläche 19 bei
193 mm vor dem Hauptobjektivelement 119 liegen.
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Die
erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung 110 ist
insbesondere für Hauptobjektivelemente 119 mit
Brennweiten zwischen f = 150 mm und f = 300 mm geeignet. Eine Variation
der Spotgrößen auf dem Fundus des zu beobachtenden
Auges ist bei einem Wechsel der Hauptobjektivelemente 119 unschädlich.
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In
den 2 bis 7 sind verschiedene Typen von
Lichtquellen 112 dargestellt, die im Zusammenhang mit der
erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 110 zum
Einsatz kommen können.
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2 zeigt
die Austrittsfläche eines Lichtwellenleiters LWL mit primären
Lichtquellen wie beispielsweise Halogen, Xenon, LED mit Lichtwellenleiter-Einkopplung,
und dergleichen. 3 zeigt den Austritt des Lichtwellenleiters
mit einer vorgeschalteten Blende. 4 zeigt
den Austritt einer Lichtquelle, die in Form von LED’s,
OLED’s, oder Arrays daraus ausgebildet ist. 5 zeigt
den Austritt einer wie in 4 dargestellten
Lichtquelle, jedoch mit einer Kollektorlinse. 6 zeigt
den Austritt einer wie in 4 dargestellten
Lichtquelle, wobei mittels einer Relay-Optik mit gewünschtem
Abbildungsmaßstab ein Zwischenbild erzeugt wird. 7 zeigt
eine wie in 6 dargestellte Anordnung, allerdings
mit einer Blende vor oder nach dem Zwischenbild.
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- 100
- Beobachtungseinrichtung
(Operationsmikroskop)
- 110
- Beleuchtungseinrichtung
- 111
- Beleuchtungsoptik
- 112
- Lichtquelle
- 113
- Kollektor
- 114
- Kondensor
- 115
- Leuchtfeldblende
- 116
- Umlenkmittel
- 117
- Umlenkmittel
- 118
- Umlenkmittel
- 119
- Objektivelement
(Hauptobjektivelement)
- 120
- Beobachtungsachse
- 121
- Beleuchtungsstrahlbündel
- 122
- Beleuchtungsstrahlbündel
- 123
- Beleuchtungsstrahlbündel
- 124
- Beleuchtungsachse
- 125
- Zwischenbild
der Lichtquelle
- 125a
- Zwischenbild
der Lichtquelle
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4344770
A1 [0010]
- - DE 202004019849 U1 [0010]
- - DE 10347732 A1 [0013]
- - DE 102006013761 A1 [0014]