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Die Erfindung betrifft ein Gerät zur bildlichen Aufnahme und Darstellung von Objekten, insbesondere ein Digitalfernglas, eine Digitalkamera oder eine Digitalvideokamera. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Aufnahme und zur Darstellung eines Bildes eines Geräts.
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Digitalkameras und Digitalvideokameras bieten vielfältige Funktionen und Möglichkeiten, Bilder und Filme in sehr guter Qualität aufzunehmen. Darunter fallen zum Beispiel automatischer Fokus oder Belichtungszeiten und Blenden, die sich an die Umgebung anpassen. Zur Vornahme der Einstellungen für Portraitaufnahmen, Landschaftsaufnahmen, Nachtaufnahmen, usw. ist ein digitales Menü vorgesehen, das der Nutzer über an der Kamera angebrachte Druckknöpfe bedienen kann und das auf der Bildanzeige des Geräts eingeblendet und dem Echtbild überlagert wird.
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Ein Vorteil moderner Digitalkameras oder Digitalvideokameras gegenüber herkömmlichen Geräten ist, dass die Kamera zu jedem Bild Aufnahmeparameter wie beispielsweise das Datum und die Uhrzeit, die Brennweiten- und Blendeneinstellung, die Belichtungszeit, Blitz und ein Vorschaubild („Thumbnail”) abspeichern kann. Dafür sind eine Vielzahl von Dateiformaten entwickelt worden und nahezu alle modernen Digitalkameras beherrschen den Exif-Standard.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät zur bildlichen Aufnahme und Darstellung von Objekten zu schaffen, das eine breitere Funktionalität bietet.
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Die Aufgabe wird durch ein Gerät zur bildlichen Aufnahme und Darstellung von Objekten mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
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Der Kerngedanke der Erfindung ist ein Gerät zur bildlichen Aufnahme und Darstellung von Objekten, insbesondere ein Digitalfernglas, eine Digitalkamera oder eine Digitalvideokamera, mit Bildaufnahmemitteln und Bilddarstellungsmitteln, das ein digitales Speichermedium mit einer Datenbank mit Elementen mit Metainformationen zu Objekten aufweist, sowie eine Vergleichseinrichtung und eine Einblendeinrichtung für durch die Vergleichseinrichtung abhängig von in den Bildaufnahmemitteln aufgenommenen Objekten selektierte Metainformationen in die Bilddarstellungsmittel.
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Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass Metainformationen von einem aufgenommenen Objekt praktisch in Echtzeit zur Verfügung stehen und in das Echtbild von dem Objekt eingeblendet werden, bzw. dem Echtbild überlagert werden.
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Bei Bildern von Landschaften, Bergen, Gebäuden oder ähnlichen Zielobjekten sind diese Metainformationen die Bezeichnung des aufgenommenen Objekts, wie beispielsweise „Zugspitze” aber auch geografische Daten. Bei Aufnahmen von Pflanzen oder Tieren umfassen die Metainformationen insbesondere die Bezeichnung des aufgenommenen Objekts.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind durch die in den Unteransprüchen angegebenen Merkmale gekennzeichnet.
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In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Vergleichseinrichtung eine Ermittelungseinrichtung, die von den Bildaufnahmemitteln ein Bild von einem Objekt empfängt und aus dem empfangenen Bild von dem Objekt Strukturinformationen über das Objekt, wie beispielsweise Konturen des Objekts und/oder Merkmale über die Beschaffenheit des Objekts, ermittelt.
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In einer Ausführungsform der Erfindung führt die Vergleichseinrichtung einen Vergleich von Strukturinformationen des aufgenommenen Objekts mit den Elementen der Datenbank durch und gibt im Falle einer Übereinstimmung eines Vergleichs, wenn also ein Objekt identifiziert wurde, zumindest eine Metainformation über das identifizierte Objekt an die Einblendeeinrichtung weiter.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Datenbank mit den Metainformationen oder ein Teil der Datenbank mit den Metainformationen auf einem gerätinternen Speichermedium gespeichert.
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In einer Ausführungsform der Erfindung weist das Gerät eine Schnittstelle, insbesondere einen Kartenleser, zum Anschluss eines externen digitalen Speichermediums auf. Um die Größe des Speicherplatzes individuell auf den Benutzer abstimmen zu können, ist es dabei vorteilhaft, wenn die Datenbank mit den Metainformationen zumindest zum Teil auf dem auswechselbaren Speichermedium gespeichert ist.
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In einer Ausführungsform der Erfindung weist das Gerät einen Schnellspeicher auf, wobei die Vergleichseinrichtung ein identifiziertes Element aus der Datenbank in dem Schnellspeicher abspeichert und vorrätig hält. Bei der Durchführung des Vergleichs werden bevorzugt zunächst die Elemente aus dem Schnellspeicher mit den Strukturinformationen des Echtbildes verglichen.
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In einer Ausführungsform der Erfindung weist das Gerät eine GPS-Einrichtung oder einen Anschluss für ein externes GPS-Gerät auf. Auf diese Weise kann mit Hilfe von GPS-Daten eine Identifizierung von Objekten erleichtert werden. In vorteilhafter Weise können dem Bild dadurch als weitere Metainformationen auch Koordinaten zur Verortung des Bildes hinzugefügt werden, die auf den Bilddarstellungsmitteln ausgegeben und/oder mit dem Bild zusammengespeichert werden können.
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In einer Ausführungsform der Erfindung weist das Gerät Mittel zur Datenfernübertragung auf, insbesondere eine Internetverbindung auf. Dabei umfasst das Gerät eine Einrichtung zum Aufbau einer Internetverbindung und zur Beendigung einer Internetverbindung. Die Vergleichseinrichtung kann die ermittelten Strukturinformationen über das aufgenommene Objekt oder das Echtbild einer Software einem Internetserver übermitteln, die die Strukturinformationen aus dem Echtbild ermittelt und/oder den Vergleich der ermittelten Strukturinformationen über das Objekt mit Elementen aus einer Datenbank auf dem Internetserver durchführt.
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In einer Ausführungsform der Erfindung weist das Gerät Mittel zum Aufbau und zur Beendigung einer Mobilfunkverbindung auf. Dabei kann durch die Nutzung von Mobilfunkortung eine GPS-Positionsbestimmung durch A-GPS stattfinden. Natürlich kann die Mobilfunkverbindung auch zur Kommunikation mit einem Internetserver dienen.
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In einer Ausführungsform der Erfindung weist das Gerät Mittel zum Speichern von Bildern auf und eine Einrichtung speichert die aufgenommenen Bilder zusammen mit den Metainformationen über das identifizierte Objekt auf einem Speicher des Geräts oder auf einer Speicherkarte ab, beispielsweise im Exif-Format oder im DCF-Format, im IPTC-Format oder im XMP-Format. Die gespeicherten Metainformationen erleichtern die nachträgliche Organisation und Manipulation der Bilder und Filme am PC.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Vergleichseinrichtung als Software in dem Gerät auf einem Chip gespeichert und wird von einer Datenverarbeitungseinrichtung ausgeführt.
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In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Vergleichseinrichtung Software zur Personenwiedererkennung oder zum Fingerabdruckvergleich.
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Die Erfindung schafft weiterhin ein Verfahren zur Aufnahme und zur Darstellung eines Bildes eines Geräts, insbesondere eines Digitalfernglases, einer Digitalkamera oder einer Digitalvideokamera. Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst dabei die folgenden Schritte:
Aufnehmen eines Bildes von einem Objekt, insbesondere von einer Landschaft, einem Gebirge, einem Gebäude, einer Pflanze oder einem Tier,
Ermitteln von Strukturinformationen über das aufgenommene Objekt, wie beispielsweise Konturen des Objekts und/oder Merkmale über die Beschaffenheit des Objekts,
Vergleichen der ermittelten Strukturinformationen über das aufgenommene Objekt mit Elementen aus einer Datenbank mit Elementen, die Metainformationen zu Objekten, wie Bezeichnungen und/oder geografische Daten, aufweist,
Entnehmen von zumindest einer vorgegebenen Metainformation über das identifizierte Objekt aus der Datenbank im Falle einer Übereinstimmung eines Vergleichs,
Weitergeben der Metainformationen aus der Datenbank an Bilddarstellungsmittel,
Einblenden der Metainformationen zu dem aufgenommenen Objekt in das aufgenommene Bild auf den Bilddarstellungsmitteln.
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In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Verfahren ein Einblenden der Metainformationen in Form von Text an einer vorbestimmten und festen Stelle auf den Bilddarstellungsmitteln.
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In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung umfasst das Verfahren ein Einblenden der Metainformationen in Form von Text auf dem identifizierten Objekt oder in der Nähe des identifizierten Objekts auf den Bilddarstellungsmitteln.
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In einer Weiterbildung der Erfindung umfasst das Verfahren ein dauerhaftes Einblenden der Metainformationen aus der Datenbank zu dem identifizierten Objekt derart, dass sich die Metainformationen als ein Text unter einer Bewegung der Kamera oder bei einer Bewegung des Objekts zusammen mit dem Objekt auf dem ausgegebenen Bild mitbewegen.
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In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Verfahren ein Speichern des identifizierten Elements der Datenbank in einen Schnellspeicher. Das Element aus der Datenbank zu einem einmalig identifizierten Objekt steht danach dauerhaft, insbesondere bis zum Ausschalten des Geräts, zur Verfügung.
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In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Verfahren ein Speichern des ausgegebenen Bildes, wobei die Metainformationen aus der Datenbank mitgespeichert werden.
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In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Verfahren ein Aufbauen und Beenden einer Internetverbindung und ein Ermitteln und/oder Vergleichen der Strukturinformationen des Echtbildes mit den Elementen der Datenbank auf einem leistungsfähigen Server im Internet.
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Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Geräts sowie des erfindungsgemäßen Verfahrens mit Bezug auf die beigefügten Figuren zur Erläuterung weiterer erfindungswesentlicher Merkmale beschrieben. Es zeigen:
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1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Geräts mit einem Beispiel für eine Bildausgabe,
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2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Geräts mit einem weiteren Beispiel einer Bildausgabe,
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3 ein Blockdiagramm nach einem Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Geräts.
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Wie aus 1 ersichtlich, bezieht sich ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Geräts auf ein Digitalfernglas 1, das Bildaufnahmemittel 2 in der Art eines Linsensystems aufweist. Gezeigt ist eine binokulare Ausführungsform, die auch als Feldstecher bezeichnet wird, jedoch ist die Erfindung hierauf nicht beschränkt und kann sich ebenso auf ein monokulares Fernrohr beziehen. Das Digitalfernglas 1 umfasst Bilddarstellungsmittel 3, die als Okulare ausgebildet sind, die ein Bildbetrachter über gummierte Augenmuscheln 4 direkt an die Augen setzt. Das Digitalfernglas 1 verfügt über eine Eingabeeinrichtung 5 in Form von Druckknöpfen 6.
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Als ein Beispiel einer auf den Bilddarstellungsmitteln 3 dargestellten Bildausgabe 7 des Digitalfernglases 1 ist eine Berglandschaft 8 mit einem Berg 9 gezeigt, die mit dem Digitalfernglases 1 anvisiert wird. Auf den Bilddarstellungsmitteln 3 werden der Berglandschaft 8 Metainformationen 10 zu dem Berg 9, in diesem Fall die Bezeichnung und die Höhe des Berges 9, überlagert. Die Metainformationen 10 werden an einer festen Stelle, hier beispielhaft am unteren Rand der Bildausgabe 7, angezeigt, so dass die Sicht des Betrachters auf den Berg 9 nicht beeinträchtigt wird.
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Besonders vorteilhaft ist die Erfindung im Tourismus verwendbar, wie sich anhand der Berglandschaft 8 veranschaulichen lässt. Der Tourist befindet sich in einer bestimmten Region, hier beispielsweise in den Alpen, und zielt mit seinem Digitalfernglas 1 auf den Berg 9. Das Digitalfernglas 1 blendet ihm den Namen des Berges 9 ein, der ihm damit zur Orientierung und zur Information dienen kann, sowie bedarfsweise auch weitere Informationen, wie etwa Höhe des Bergs, Name des Bergmassivs und dergleichen.
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In dem Beispiel nach 1 ermittelt eine Ermittlungseinrichtung des Digitalfernglases 1 den Horizont 11, d. h. die Grenzlinie der Berglandschaft 8 gegenüber dem Himmel 12 und bestimmt daraus eine Bergsilhouette 13, nämlich den Teil des Berges 9, der gleichzeitig Teil des Horizonts 11 ist. Die Bergsilhouette 13 hat eine besondere geometrische Form, nämlich die für den Berg 9 typischen, nach oben herausstehenden Berggipfel.
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Darauf hin wird die Bergsilhouette 13 von einer Vergleichseinrichtung des Digitalfernglases 1 mit Elementen aus einer Datenbank mit Bergsilhouetten verglichen. Die Datenbank enthält in Verbindung mit den Bergsilhouetten Metainformationen zu den Bergsilhouetten, wie Bezeichnungen und/oder geografische Daten.
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Im Falle eines sogenannten „Matchings” eines Elements der Datenbank mit der Bergsilhouette 13, wenn also ein Berg identifiziert wurde, auf den die Silhouette passt, blendet eine Einblendeinrichtung des Digitalfernglases 1 die Metainformationen 10 über den Berg 9 in das Echtbild ein. Die Vergleichseinrichtung speichert die Metainformationen 10 darüber hinaus in einen Schnellspeicher, so dass sie der Einblendeinrichtung dauerhaft zur Verfügung stehen.
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Über eine GPS-Einrichtung des Digitalfernglases 1 können gemäß einer Ausführungsform der Erfindung bereits die Koordinaten des Ortes bekannt sein, an dem sich der Tourist befindet. Die Suche in der Datenbank kann also auf diejenigen Elemente beschränkt werden, die sich in einem bestimmten Umkreis um die entsprechenden Koordinaten befinden. Mit anderen Worten kann die Suche nach dem Berg 9 aufgrund der GPS-Daten auf Berge beschränkt werden, die überhaupt von dem Punkt aus sichtbar sind, an dem sich der Tourist befindet.
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Eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Geräts bezieht sich auf eine in 2 dargestellte Digitalkamera 14. Die Digitalkamera 14 weist Bildaufnahmemittel 15 auf, die als Linsensystem mit Zoomfunktion und CCD-Kamera ausgebildet sind. Die Digitalkamera 14 weist weiterhin Bilddarstellungsmittel 16 auf, welche auf der Rückseite der Digitalkamera 14 als Display ausgebildet sind (nicht dargestellt). Ein Nutzer hat mittels einer Eingabeeinrichtung 17 die Möglichkeit, die üblichen Einstellungen in der Digitalkamera 14 vorzunehmen. Dabei wird, wie aus dem Stand der Technik gut bekannt, auf dem Display ein Menü eingeblendet, in welchem beispielsweise Einstellungen zu Belichtungszeiten, Blitzen, Aufnahmemodi des Bildes wie spezielle Einstellungen für Porträts, Nachtaufnahmen oder ähnliches vorgenommen werden können.
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Als Beispiel einer Bildausgabe 18 der Digitalkamera 14 ist ein Bild einer Pflanze 19 dargestellt, welche mit Hilfe einer Vergleichseinrichtung identifiziert wurde, und deren Name auf den Bilddarstellungsmitteln 16 als Metainformation 20 in der Nähe der Pflanze 19 eingeblendet wird. Am linken Rand sind weiterhin typische Menüeinstellungen 21 zu sehen, hier beispielhaft Einstellungen zur Belichtungszeit und zum Blitz, die dem Echtbild der Pflanze 19 ebenfalls überlagert sind.
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Die Ermittlung der Strukturinformationen und die Bestimmung der Metainformation 20 der Pflanze 19 können im Wesentlichen gleich wie im Fall der Berglandschaft 8 aus 1 verlaufen. Alternativ dazu kann die Vergleichseinrichtung die ermittelten Strukturinformationen der Pflanze 19 an einen Internetserver senden, der diese mit Elementen aus einer Datenbank auf dem Internetserver vergleicht, in welcher Daten zu Pflanzen gespeichert sind. In einer alternativen Ausführungsform versendet die Vergleichseinrichtung das Echtbild als ganzes und auch die Ermittlung der Strukturinformationen findet auf dem Internetserver statt. Der Internetserver sendet der Vergleichseinrichtung die Metainformationen im Falle eines „Matchings” zurück.
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In dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 wird die ermittelte Strukturinformation über die Pflanze 19 nochmals verwendet, um den Namen der Pflanze 19 auf den Bilddarstellungsmitteln 16 in der Nähe der Pflanze 19 auszugeben. Die Vergleichseinrichtung erkennt hier die äußere Kontur 22 der Pflanze 19 und ordnet den Namen außerhalb der identifizierten äußeren Kontur 22 der Pflanze 19 an.
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Da sich der Nutzer mit der Digitalkamera 14 oder mit dem Digitalfernglas 1 im Allgemeinen bewegt, während er auf das Objekt zielt, wird in dem Fall, dass die Metainformationen 10, 20 auf den Bilddarstellungsmitteln 3, 16 in der Nähe oder auf dem Objekt ausgegeben wird, für die eingeblendeten Metainformationen 10, 20 eine angemessene Bildwiedergabefrequenz festgelegt, beispielsweise zwischen 0,1 und 2 Sekunden. Auf diese Weise können Verwacklungen herausgemittelt werden, die dazu führen könnten, dass der Text für den Nutzer unlesbar wird.
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Natürlich ist die Art der Darstellung der Metainformationen 10, 20 unabhängig davon, welche Objekte identifiziert werden und es kann im Pflanzenbeispiel die Metainformation 20 zu der Pflanze 19 auf den Bilddarstellungsmitteln 16 an einem festen Ort, beispielsweise am unteren Rand des Displays, angeordnet sein und im Bergbeispiel die Metainformationen 10 auf dem oder in der Nähe des Bergs 9.
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Weitere Ausführungsformen der Erfindung betreffen Datenbanken mit vorgegebenen Daten von Bauwerken, wie beispielsweise Kirchen oder Städte, aber auch Kunstwerke, Automodelle oder Tiere können auf die beschriebene Weise identifiziert werden. Dabei können beispielsweise prägnante Bauwerke aus einer bestimmten Stadt oder aus einer bestimmten Region auf einer Speicherkarte des Geräts gespeichert sein, die in das Gerät gesteckt wird, im Falle eines Gebirgsmassivs oder von Bergen etwa Ostalpen, Westalpen und dergleichen, im Falle von Pflanzen oder Tieren etwa westeuropäische oder osteuropäische Pflanzen oder Tiere und dergleichen.
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Das erfindungsgemäße Gerät umfasst weitere Komponenten, die in den 1 und 2 nicht sichtbar sind und die im Folgenden anhand des Blockschaltbildes in 3 näher beschrieben werden. Für Bauteile gleicher Wirkung werden die gleichen Bezugszeichen verwendet.
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Das Gerät umfasst Bildverarbeitungsmittel 23. Hierzu zählen insbesondere Mittel zur Diskretisierung, d. h. Mittel zur Wandlung der Lichtintensitäten in analoge elektrische Signale in diskreten Elementen und Mittel zur Digitalisierung, d. h. Mittel zur Analog-Digital-Wandlung der Signale, die auch als Quantisierung bezeichnet wird. Die Bildverarbeitungsmittel 23 können derart ausgebildet sein, dass sie aufgenommene Bilder mittels weiterer Sensorik, wie beispielsweise Infrarotsensoren, aufbereiten.
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Darüber hinaus weist das Gerät ein gerätinternes Speichermedium 24 auf, das unter anderem dazu dient, die aufgenommenen Bilder abzuspeichern, und eine Importier-/Exportierschnittstelle 25, beispielsweise ein USB-Anschluss oder ein Bluetooth-Tranceiver, über die abgespeicherte Bilder auf einen PC übertragen werden können und/oder Softwareupdates ausgeführt werden können.
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Mit 26 ist eine Schnittstelle für ein externes digitales Speichermedium 27 bezeichnet, das von dem Gerät aufgenommen werden kann. Das externe digitale Speichermedium 27 kann beispielsweise eine austauschbare CD-ROM oder eine Speicherkarte, insbesondere vom Typ CF, MS, MMC, SD, XM, xD sein. Es versteht sich, dass das Gerät in diesem Fall einen Kartenleser oder eine CD-ROM-Leseeinheit umfasst, um das externe digitale Speichermedium 27 zu lesen.
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Auf dem externen digitalen Speichermedium 27 und/oder auf dem gerätinternen Speichermedium 24 sind Datenbanken mit Datenbankelementen gespeichert. Die Datenbankelemente enthalten unter anderem die Metainformationen 10, 20 über bestimmte Objekte.
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Darüber hinaus ist ein Schnellspeicher 28, insbesondere ein CACHE-Speicher, vorgesehen, in welchen Daten hineingespeichert und aus welchem Daten herausgelesen werden können.
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Weiterhin ist eine GPS-Einrichtung umfassend eine Signalempfangseinheit 29 zum Empfang eines GPS-Signals und eine Positionsbestimmungseinheit 30, die ein von der Signalempfangseinheit 29 empfangenes GPS-Signal weiterverarbeitet und die gegenwärtige Position des Geräts berechnet, vorgesehen.
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Das Gerät weist weiterhin eine Funk-/Internetschnittstelle 31, beispielsweise einen Zugang zu einem Mobilfunknetz, auf. Die Funk-/Internetschnittstelle 31 kann als bidirektionale Kommunikationsverbindung mit einem leistungsfähigen Internetserver ausgebildet sein.
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Über die Funk-/Internetschnittstelle 31 kann eine Einrichtung des Geräts mit einem Internetserver in Verbindung treten, eine Datenbank herunterladen und diese in den Speicher 24 schreiben. Dabei kann der Nutzer die Downloads über ein auf den Bilddarstellungsmittel 3, 16 dargestelltes Menü mittels der Eingabeeinrichtung 5, 17 auswählen und steuern.
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Weiterhin ist im Gerät eine Datenverarbeitungseinrichtung 32 angeordnet. Die Software für die Datenverarbeitungseinrichtung 32 umfasst insbesondere eine Vergleichseinrichtung 33 und eine Einblendeinrichtung 34 und ist auf einem Chip in dem Gerät gespeichert.
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Im Folgenden werden erfindungsgemäße Merkmale der Software auf der Datenverarbeitungseinrichtung 32 beschrieben.
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Die Software umfasst zunächst das herkömmliche digitale Menü des Geräts und steuert die einzelnen Komponenten des Geräts, nämlich die Bildaufnahmemittel 2, 15, die Bildverarbeitungsmittel 23, die GPS-Einrichtung 29, 30, die Funk-/Internetschnittstelle 31, die Importier-/Exportierschnittstelle 25 und den Zugriff auf die Speichermedien 24, 27, 28. Darüber hinaus behandelt die Software die Eingaben des Nutzers.
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Ein von den Bildaufnahmemitteln 2, 15 erfasstes bzw. aufgenommenes Echtbild wird durch die den Bildaufnahmemitteln 2, 15 nachgeschalteten Bildverarbeitungsmittel 23 aufbereitet über die Einblendeinrichtung 34 an die Bilddarstellungsmittel 3, 16 weiter gegeben. Mit dem erfindungsgemäßen Gerät ist eine übliche und aus dem Stand der Technik bekannte Aufnahme und Ausgabe des Echtbildes möglich. Dem Echtbild kann die Einblendeinrichtung 34 auch das Benutzermenü überlagern. Auch die von der GPS-Einrichtung 29, 30 bestimmten gegenwärtigen Koordinaten des Geräts und/oder Ortsnamen können von der Einblendeinrichtung 34 auf den Bilddarstellungsmitteln 3, 16 ausgegeben werden. Die Einblendeinrichtung 34 kann über eine sogenannte Kanalsteuerung jeweils die Transparenz der Einblendungen regeln, so dass das Echtbild durch die Einblendungen hindurchscheinen kann.
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Die von dem Gerät aufgenommenen bzw. empfangenen Echtbilder werden von der Datenverarbeitungseinrichtung 32 verarbeitet und zu diesem Zweck nach der Digitalisierung der Vergleichseinrichtung 33 übermittelt. Diese umfasst eine Ermittelungseinrichtung, welche auf Werkzeuge zur biometrischen Personenerkennung oder zur Fingerabdruckidentifizierung aufsetzt.
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Die Ermittelungseinrichtung ermittelt aus dem empfangenen Echtbild Strukturinformationen über Objekte auf dem Echtbild, wie beispielsweise äußere Konturen und/oder einzelne Merkmale über die Beschaffenheit der Objekte. Dies kann bekanntermaßen beispielsweise dadurch geschehen, dass Kontraste, Helligkeitsunterschiede, Farbbereiche und/oder Farbänderungen berücksichtigt werden und/oder komplexe Berechnungen wie eine Waveletanalyse oder eine Hauptkomponentenanalyse auf dem digitalisierten Echtbild ausgeführt werden. Wesentlich ist, dass Merkmale über geometrische Anordnungen, Textureigenschaften und/oder Formen eines Objekts aus dem Echtbild extrahiert werden. Das Objekt ist daraufhin auf dem Bild lokalisierbar.
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Die Vergleichseinrichtung 33 schreibt daraufhin die ermittelten Strukturmerkmale in eine geeignete Datenstruktur, um den Zugriff auf sie und ihre Verwendung geeignet zu ermöglichen.
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Um zu bestimmen, was auf dem Bild zu sehen ist, vergleicht die Vergleichseinrichtung 33 die in die Datenstrukturen geschriebenen Strukturmerkmale mit den Elementen aus der Datenbank.
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Im Falle einer Übereinstimmung speichert die Vergleichseinrichtung 33 ein identifiziertes Element aus der Datenbank in den Schnellspeicher 28, so dass die Metainformationen 10, 20 über das identifizierte Element dauerhaft und schnell zur Verfügung stehen.
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Wird ein Objekt identifiziert, dann überlagert die Einblendeinrichtung 34 die Metainformationen 10, 20 aus der Datenbank dem aufgenommenen Bild. Es ist möglich, die Transparenz der Darstellung der Metainformationen 10, 20 so zu regeln, so dass das Echtbild durch die Metainformationen 10, 20 durchscheint. Es ist auch möglich, dass die Metainformationen 10, 20 nur auf besondere Anforderung des Benutzers hin mit dargestellt werden.