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Die Erfindung betrifft ein Sanitärmodul, insbesondere für Sanitäranlagen, nach dem Obergriff des Patentanspruchs 1.
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Stand der Technik
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In Gebäuden und Objekten mit Publikumsverkehr ist es notwendig, der Größe des Publikumsverkehrs entsprechend dimensionierte Sanitäranlagen anzuordnen, wobei ein wesentlicher Bestandteil dieser Sanitäranlagen von Toiletteneinrichtungen gebildet wird. Um den Planungs- und Installationsaufwand zu verringern, wird insbesondere beim Bau von Supermärkten und ähnlichen Objekten mit großem Kunden- oder Besucherverkehr versucht, diese Sanitäranlagen in gewissem Maße standardisiert auszuführen. Diese Bemühungen beschränken sich nach dem bekannten Stand der Technik jedoch in der Regel auf die Anwendung der allgemein üblichen Vorwandsanitärinstallationstechnik. Ein Beispiel für diese Installationsweise nach dem Stand der Technik ist in der weiteren Beschreibung in 5 dargestellt. Trotz der jeweils gruppenweisen Anordnung von WC, Urinalen und Waschbecken ist für den Fachmann der große Aufwand für die Installation von Frisch- und Abwasserleitungen erkennbar. Diese Bauweise erschwert insbesondere eine variable, an die baulichen und zweckspezifischen Bedingungen angepasste Planung von Sanitäranlagen.
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Aus der
DE 26 03 170 A1 ist ein Sanitärmodul, insbesondere für die mehrfache Anordnung in Sanitäranlagen bekannt, mit einem zwei Seitenwände und eine Rückwand aufweisenden Grundkörper, wobei zwischen den Seitenwänden und ohne Abstand zu diesen ein Waschtisch angeordnet ist, und an den Außenseiten der Seitenwände jeweils ein weiterer Sanitärgegenstand, wie WC, Urinal oder Bidet anbringbar ist, wobei im Grundkörper ein Spülkasten integriert ist.
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Im Zentrum der vorfabrizierten Zelle ist ein Installationsblock vorgesehen, an dem in zum Grundriss der Zelle diagonaler Ausrichtung Sanitäreinrichtungen, wie WC, Waschbecken und Urinale angeordnet sind. Die Ver- und Entsorgungsleitungen werden dabei durch den zentralen Installationsblock geführt. Da bei dieser Lösung der Zugang zu den gebäudeseitigen Ver- und Entsorgungsleitungen für jeden Sanitärblock in einer besonders ausgebildeten Bodenplatte erfolgt, ist sie für die oben beschriebenen gattungsgemäßen Anwendungen nicht geeignet. Die Vorteile einer gebäudeseitig standardmäßig vorgesehenen Sanitärvorwandinstallation sind nicht nutzbar.
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Die zum vorgenannten Stand der Technik gemachten Ausführungen treffen auch auf die Lösung gemäß
DE 40 13 210 A1 zu.
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Gegenstand der
DE 297 00 629 U1 ist eine Sanitäranordnung, bei der unterschiedliche Sanitärbauteile kombiniert werden können, wobei diese Lösung speziell für die Inneneinrichtung eines Badezimmers oder Duschraumes konzipiert wurde.
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Die
DE 41 31 683 A1 beschreibt eine Sanitärzelle zum nachträglichen Einbau, welche aus einer vorgefertigten Rückwand und zwei vorgefertigten Seitenwänden besteht, wobei die einzelnen Wände mit im Trockenbau üblichen Mitteln zusammengefügt sind. Zum Unterbringen von Installationsleitungen sind die Seitenwände doppelwandig ausgebildet. An der Rückwand ist ein WC angeordnet, welches über einen in der Nähe der Rückwand angeordneten Spülkasten gespeist wird. Diese räumliche Zuordnung der Sanitärgegenstände und der Installationsleitungen schränkt das variable Ausrüsten der Sanitärzelle sehr ein.
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Auch bei einem zerlegbaren Bad nach der
DE 87 10 163 U1 ist eine Variabilität beim Anordnen der Sanitärgegenstände nur bedingt gegeben, da der Spülkasten jeweils hinter dem WC angeordnet ist.
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Aufgabenstellung
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Sanitärmodul zuschaffen, mit welchem insbesondere in Gebäuden und Objekten mit Publikumsverkehr Platz- und Installationsaufwand sowie Wasser sparende Sanitäranlagen realisiert werden können, wobei die unterschiedlichsten Nutzungsanforderungen kostengünstig und trotzdem variabel realisierbar sein sollen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Sanitärmodul mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 oder 2 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Durch die Möglichkeit, an einem Sanitärmodul drei Sanitärgegenstände anzuordnen und das Sanitärmodul trotzdem an einer Gebäudewand der Sanitäranlage zu installieren, ergeben sich eine Reihe von Vorteilen. So können die gebäudeseitigen Leitungen für Trinkwasserzulauf und Abwasserabfluss ohne Eingriff in die Bodenplatte in den Gebäudewänden, zum Beispiel als Sanitärvorwandinstallation ausgeführt werden, wobei pro Sanitärmodul auch nur ein Trinkwasseranschluss und ein Abwasseranschluss notwendig sind. Dies senkt die erforderlichen Installationszeiten deutlich.
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Die Ausbildung des Sanitärmoduls in u-Form gestattet eine sehr kompakte und Platz sparende Gestaltung von Sanitäranlagen mit mehreren Sanitärmodulen. Durch das Einbeziehen der Seitenwände der erfindungsgemäßen Sanitärmodule in Verbindung mit Trennwänden und Türen zum Bilden einzelner abgetrennter Sanitärkabinen oder einzelner Bereiche davon verringert sich der diesbezügliche bauliche Aufwand erheblich. Die Anordnung einer lösbaren Abdeckung unter dem Waschtisch ermöglicht ohne spezielle Revisionsklappen einen einfachen Zugang zu den jeweiligen Leitungen und Armaturen.
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Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Sanitärmoduls wird dann wirksam, wenn die Spülung des Urinals nach dessen Benutzung durch das Handwaschwasser des Waschtisches erfolgt. Aber auch die Variante, bei der die Spülung des Urinals durch einen Spülkasten erfolgt, erlaubt eine einfache, siphonlose Ableitung des Handwaschwassers, indem der Ablauf des Waschtisches direkt in die Spülwasserleitung für das WC geleitet wird.
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Durch die Möglichkeit, die Seitenwände des Sanitärmoduls variabel mit unterschiedlichen Sanitärgegenständen zu bestücken, können baulich und installationsseitig einfach Sanitäranlagen realisiert werden, bei denen keine WC-Vorräume mehr notwendig sind. Mit der Erfindung sind auch sehr Platz sparende Reihenanlagen realisierbar. Außerdem sind auch Anordnungen realisierbar, bei denen die bauseitigen Ver- und Entsorgungsleistungen im Fußboden münden.
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Der Installationsaufwand lässt sich weiter deutlich senken, wenn die Spülkästen bei einer Ausführung des Sanitärmoduls aus Edelstahl zum Beispiel schweißtechnisch in den Grundkörper integriert werden, wobei mindestens die Rückwand des Sanitärmoduls eine Behälterwand des Spülkastens bildet.
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Ausführungsbeispiel
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Es zeigen:
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1 und 2 zwei Perspektiven eines Sanitärmoduls
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3 und 4 zwei Varianten in der Vorderansicht
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5 eine Sanitäranlage nach dem bekannten Stand der Technik
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6 eine Sanitäranlage mit erfindungsgemäßen Sanitärmodulen
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7 eine nur aus WC-Anlagen bestehende Sanitäranlage
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8 ein Urinal-Abteil
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel nach 1, 2 und 3 besteht das Sanitärmodul 1 aus einem Grundkörper 2 welcher in u-förmiger und senkrechter Anordnung die Seitenwände 3 und 4 sowie die Rückwand 5 aufweist. Die Seitenwände 3 und 4 ragen dabei etwas über die Rückwand 5 und bilden so einen Freiraum für den Spülkasten 7. Dieser Freiraum ist oben mit einer Revisionsklappe 28 versehen, über die ein Zugang zum Spülkasten 7 möglich ist. Der Grundkörper 2 des Sanitärmoduls 1 ist zum Beispiel einstückig oder gefügt aus Edelstahl oder einem anderen geeigneten Material gefertigt. In der besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung nach 3 ist der Spülkasten gleich baulich in die Teile des Grundkörpers integriert, wobei die Rückwand 5 oder auch Bereiche der Seitenwände 3 und 4 gleichzeitig Behälterwände des Spülkastens 7 bilden.
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An der Rückwand 5 können waschtischseitig vorteilhaft ein Spiegel sowie weitere Ausstattungsgegenstände, wie zum Beispiel ein Seifenspender, angeordnet sein. Zwischen den Seitenwänden 3 und 4 erstreckt sich der Waschtisch 6. Auf dem Waschtisch 6 ist eine Waschtischarmatur 20 montiert, welche ebenso wie der Spülkasten 7 an die Trinkwasserleitung 8 angeschlossen ist. An der Außenseite der Seitenwand 3 ist das Urinal 10 angeordnet. Der Waschtischablauf 21 des Waschtisches 6 mündet dabei direkt im Spülwasserzufluss 11 des Urinals 10. An der Außenseite der Seitenwand 4 befindet sich das WC 9, dessen Spülung durch den Spülkasten 7 erfolgt, dazu ist die Spülkastenbetätigung 18 vorgesehen. Die Spülung des Urinals 10 erfolgt nach einer Benutzung zwangsläufig durch das bei der anschließenden Benutzung des Waschtisches 6 durch den Waschtischablauf 21 ablaufende Handwaschwasser.
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Der Ablauf des Urinals 10 erfolgt über den Siphon 22 in die zentrale Abflussleitung 14. In diese mündet ebenfalls die Abflussleitung 13 des WC 9.
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Bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt das Spülen des Urinals 10 durch den mit einem zweiten Ablauf ausgerüsteten Spülkasten 7 und die Spülwasserleitung 15. Dazu ist der Spülkasten 7 über die Spülkastenbetätigung 19 auslösbar. Der Ablauf des Waschtisches 6 wird dabei in einfacher Weise über die Abflussleitung 25 realisiert, welche das Handwaschwasser über die Abwasserleitung 16 in das WC leitet.
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Die 6 und 7 zeigen nur ausgewählte Möglichkeiten des Einsatzes und der Anordnung von Sanitärmodulen 1. Durch die mit dem erfindungsgemäßen Sanitärmodul 1 erreichte Variabilität sind noch weitere, nicht dargestellte vorteilhafte Anwendungen der Erfindung möglich.
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Im linken Teil der in einer typischen Flächengröße (s. 5) dimensionierten Sanitäranlage gemäß 6 ist jeweils ein erfindungsgemäßes Sanitärmodul 1, bestehend aus dem WC 9, dem Waschtisch 6 und dem Urinal 10 in einer an den Gebäudewänden durch die Trennwände 23 und die Tür 24 gebildeten Sanitärkabine angeordnet. Diese Anordnung von Sanitärmodulen 1 ist bevorzugt für das Herrenabteil von Sanitäranlagen geeignet.
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Im rechten Abteil, dem Damenabteil 27, ist im unteren Bereich jeweils an einem Sanitärmodul 1 mit Waschtisch 6 beidseitig ein WC 9 angeordnet. Die Bildung abgeschlossener WC-Kabinen erfolgt dabei unter Einbeziehung der Seitenwände 3 und 4 des Sanitärmoduls 1 in Verbindung mit den Trennwänden 23 und den Türen 24, wobei der Waschtisch 6 jeweils von außerhalb der WC-Kabine zugängig ist.
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Im oberen Bereich des Damenabteils 27 in 6 sind zwei Sanitärmodule 1 mit Waschtischen 6 an ihren Seitenwänden 3 und 4 angrenzend angeordnet und an den freien Seiten jeweils mit einem WC 9 versehen. Die abgeschlossenen, jeweils mit einem Waschtisch 6 und einem WC 9 versehen WC-Kabinen werden unter Einbeziehen der Seitenwände 3, 4 und den Trennwänden 23 mit Türen 24 gebildet.
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7 zeigt eine sehr Platz- und Installationsaufwand sparende Sanitäranlage in doppelter Reihenanordnung, wobei jeweils an einem Sanitärmodul 1 mit Waschtisch 6 beidseitig ein WC 9 angeordnet ist. Diese Anordnung der Sanitärmodule 1 eignet sich insbesondere für reine Damenabteile oder für Sanitäranlagen ohne Geschlechtertrennung.
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Das Ausführungsbeispiel in 8 zeigt den Teil einer Sanitäranlage, mit einem reinen Urinal-Abteil, bei dem die Sanitärmodule 1 nur mit Waschtischen 6 und Urinalen 10 bestückt sind. Der Sichtschutz wird dabei durch die Seitenwände der Sanitärmodule 1 in Verbindung mit den Trennwänden 23 gewährleistet. Da die bei reinen Urinal-Abteilen erforderliche Anzahl von Waschtischen 6 in einer Reihe mit den Urinalen 10 angeordnet sind, ist diese Variante besonders für die Ausstattung von schmalen Räumen geeignet. Die Spülung der Urinale 10 kann dabei auf einer Seite Wasser sparend über den Waschtischablauf 21 erfolgen. Auf der anderen Seite übernimmt die Spülung, analog wie zu 4 beschrieben, ein Spülkasten 7 oder eine nicht dargestellte Druckspüleinrichtung. Ebenso kann die Spülung beider Urinale 10 durch zwei separate Spülkästen oder über einen Spülkasten mit zwei getrennt auslösbaren Abläufen erfolgen. Der Ablauf der Urinale 10 wird dabei unter Verwendung von Siphons 22 in die zentrale Abflussleitung 14 geleitet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sanitärmodul
- 2
- Grundkörper
- 3
- Seitenwand
- 4
- Seitenwand
- 5
- Rückwand
- 6
- Waschtisch
- 7
- Spülkasten
- 8
- Trinkwasserleitung
- 9
- WC
- 10
- Urinal
- 11
- Spülwasserzufluss
- 12
- Abflussleitung
- 13
- Abflussleitung
- 14
- zentrale Abflussleitung
- 15
- Spülwasserleitung
- 16
- Spülwasserleitung
- 17
- Abdeckung
- 18
- Spülkastenbetätigung
- 19
- Spülkastenbetätigung
- 20
- Waschtischarmatur
- 21
- Waschtischablauf
- 22
- Siphon
- 23
- Trennwand
- 24
- Tür
- 25
- Abflussleitung
- 26
- Herrenabteil
- 27
- Damenabteil
- 28
- Revisionsklappe