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DE102009041728B4 - Verfahren zum Betreiben eines Staubsaugers sowie verfahrbare Staubsaugeinrichtung - Google Patents

Verfahren zum Betreiben eines Staubsaugers sowie verfahrbare Staubsaugeinrichtung Download PDF

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DE102009041728B4
DE102009041728B4 DE102009041728.1A DE102009041728A DE102009041728B4 DE 102009041728 B4 DE102009041728 B4 DE 102009041728B4 DE 102009041728 A DE102009041728 A DE 102009041728A DE 102009041728 B4 DE102009041728 B4 DE 102009041728B4
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coarse
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Martin Meggle
Dipl.-Ing. Liß Raphael
Dr. Zachos Alexandros
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Vorwerk and Co Interholding GmbH
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Vorwerk and Co Interholding GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Verfahren zum Betreiben eines Staubsaugers (1) mit einem elektromotorisch angetriebenen Gebläse (3) und einem Saugmund (8) durch welchen gesaugt wird, wobei der Saugluftstrom (b) durch einen Grobschmutzabscheider (14) mit zugeordnetem Grobschmutzbehälter (17) geleitet wird, wobei die aus dem Grobschmutzabscheider (14) austretende Saugluft zur Abscheidung von darin noch enthaltenem Feinstaub in einen Filterbeutel (10) geblasen wird, dadurch gekennzeichnet, dass zur Entleerung des Grobschmutzbehälters (17) Saugluft durch den Grobschmutzbehälter (17) geblasen wird und damit ausgetragener Grobschmutz in den Filterbeutel (10) eingetragen wird, wobei die Einblasung von Saugluft in den Grobschmutzbehälter (17) mit Hilfe einer Drehrichtungsumkehr des Gebläses (3) vorgenommen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft zunächst ein Verfahren zum Betreiben eines Staubsaugers mit einem elektromotorisch angetriebenen Gebläse und einem Saugmund durch welchen gesaugt wird, wobei der Saugluftstrom durch einen Grobschmutzabscheider mit zugeordnetem Grobschmutzbehälter geleitet wird, wobei die aus dem Grobschmutzabscheider austretende Saugluft zur Abscheidung von darin noch enthaltenem Feinstaub in einen Filterbeutel geblasen wird.
  • Verfahren der in Rede stehenden Art sind bekannt. Über den mittels des staubsaugerseitigen Gebläses aufgebrachten Saugluftstrom wird von der zu bearbeitenden Fläche über den Saugmund Staub und Schmutz abgetragen und einem in dem Staubsauger angeordneten Grobschmutzabscheider zugeführt. Diesbezüglich sind zum Abscheiden des Grobschmutzes Zyklonabscheider bekannt. In diesen wird zufolge einwirkender Zentrifugalkräfte eine Abscheidung von Grobschmutzpartikeln erreicht, die in einem, dem Abscheider zugeordneten Grobschmutzbehälter gesammelt werden. Die von dem Grobschmutz befreite Saugluft tritt hiernach aus dem Grobschmutzabscheider aus. Das die Saugluftstromströmung bewirkende Gebläse ist zumeist in Strömungsrichtung betrachtet hinter dem Grobschmutzabscheider vorgesehen.
  • Die DE 10 2005 022 849 A1 offenbart beispielsweise ein Verfahren zum Betrieb eines Staubsaugers mit einem elektromotorisch angetriebenen Gebläse und einer Saugbürste, wobei der Saugluftstrom durch eine Zyklon- Staubsammelvorrichtung mit zugeordneter Schmutzsammelkammer geleitet wird, und wobei die aus der Zyklon-Staubsammelvorrichtung austretende Saugluft zur Abscheidung von darin noch enthaltenem Feinstaub in einen Staubbeutel geblasen wird. Des Weiteren ist auch in der EP 0 280 831 A1 offenbart, dass aus einem Grobschmutzabscheider austretende Saugluft in einen Staubsack geleitet wird.
  • Im Hinblick auf den vorbeschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, den Grobschmutzbehälter vorteilhaft zu entleeren.
  • Diese Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die aus dem Grobschmutzabscheider austretende Saugluft zur Abscheidung von darin noch enthaltenem Feinstaub in einen Filterbeutel geblasen wird. Zufolge des vorgeschlagenen Verfahrens ist eine verbesserte Abreinigung der schmutzbeladenen Saugluft erreicht. Der Filterbeutel ist bevorzugt endständig, d. h. in Saugluftströmung nachgeschaltet dem Gebläse angeordnet, demzufolge über die Oberfläche des luftdurchlässigen Filterbeutels die gefilterte Saugluft auch großflächig ausgeblasen wird. Der Filterbeutel besteht hierbei bevorzugt aus einem Hepa-Filtermaterial, weiter gegebenenfalls auch zur Geruchsminderung Aktivkohle bzw. eine Aktivkohlefilterschicht aufweisend. Darüber hinaus ist durch das vorgeschlagene Verfahren ein getrenntes Sammeln von Grobschmutz und Feinschmutz erreicht. Etwa aufgesaugte Grobteile, wie beispielsweise Schmuckteile oder Spiel-Bausteine werden in dem abscheiderseitigen Grobschmutzbehälter abgesondert, welcher weiter bevorzugt zur Durchsicht desselben und zur Kontrolle des aufgenommenen Grobschmutzes öffenbar ist. Der den Feinstaub aufnehmende Filterbeutel ist in üblicher Weise von dem Staubsauger abnehmbar bzw. aus diesem herausnehmbar, um diesen einer Entsorgung zuzuführen.
  • Erfindungsgemäß ist die Einblasung von Saugluft in den Grobschmutzbehälter mit Hilfe einer Drehrichtungsumkehr des Gebläses vorgenommen. Entsprechend ist die Saugluftströmung im Bereich des Gebläses nach einer Drehrichtungsumkehr desselben um 180° entgegengesetzt zu der üblichen, im Staubsaugerbetrieb vorherrschenden Strömung gerichtet, so dass weiter beispielsweise durch den im üblichen Staubsaugbetrieb dem Luftaustritt aus dem Grobschmutzabscheider dienenden Strömungskanal zur Entleerung des Grobschmutzbehälters die aus der Umgebung angesaugte Luft eingeblasen wird. Die Drehrichtungsumkehr des Gebläses wird beispielsweise erreicht durch eine Umpolung, zufolge eine Drehrichtungsumkehrung des Gebläserades bewirkt wird. Das Gebläse ist hierbei entsprechend ein Umkehrgebläse. Alternativ kann das Gebläse auch, beispielsweise aufgenommen in einer strömungsdichten Kapsel, insgesamt um 180° gedreht werden, womit sich bei gleichbleibender Drehrichtung des Gebläserades die Strömungsrichtung umkehrt. Auch ist zur Drehrichtungsumkehr der Saugluftströmung eine Umordnung der Saugleitungsabschnitte am Gebläse möglich.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zur Entleerung des Grobschmutzbehälters Saugluft durch den Grobschmutzbehälter geblasen wird und damit ausgetragener Grobschmutz in den Filterbeutel eingetragen wird. Entsprechend erfolgt die Entleerung des Grobschmutzbehälters intern innerhalb des Staubsaugers, dies beispielsweise ausgelöst durch Benutzereingriff, alternativ gesteuert über eine geräteseitige Steuereinheit, die beispielsweise in Abhängigkeit vom Füllstand des Grobschmutzbehälters, weiter alternativ zeitabhängig den Entleerungsvorgang auslöst. Die Saugluft, d. h. die durch eine Geräteöffnung aus der Umgebung gesaugte Luft, wird zur Entleerung des Grobschmutzbehälters so gerichtet, dass die in dem Behälter gesammelten Grobschmutzpartikel mitgerissen und dem im üblichen Saugbetrieb, d. h. im üblichen Bodenreinigungsbetrieb der Feinstaubsammlung dienenden Filterbeutel zugeführt wird. Letzterer beinhaltet hiernach entsprechend sowohl Fein- als auch Grobschmutzpartikel, womit Letztere durch einen üblichen Filterbeutelwechsel einer Entsorgung zugeführt werden. Der im üblichen Staubsaugerbetrieb nicht unmittelbar von der Saugluft beeinträchtigte Grobschmutzbehälter wird zur Entleerung desselben gezielt durch die Saugluft beaufschlagt, dies derart, dass die Grobschmutzpartikel ausgeblasen werden. Dies ist in einer Ausgestaltung erreicht durch eine gezielte Schaltung der Saugluftwege, beispielsweise mittels vorgesehener Schaltventile.
  • Zudem erweist sich eine Ausgestaltung von Vorteil, bei welcher eine Reinigungsstation bereitgestellt wird, wobei der Staubsauger zur Entleerung des Grobschmutzbehälters an die Reinigungsstation angeschlossen wird und der Grobschmutz mittels der in den Grobschmutzbehälter eingeleiteten Saugluft in ein Aufnahmebehältnis in der Reinigungsstation transportiert wird, dies weiter bevorzugt durch Einblasen der Saugluft in den Grobschmutzbehälter, weiter beispielsweise durch Drehrichtungsumkehr des staubsaugerseitigen Gebläses. Alternativ ist die Reinigungsstation mit einem Sauggebläse zur Entleerung des Grobschmutzbehälters versehen. Entsprechend erfolgt eine Abreinigung des Grobschmutzbehälters in ein externes Aufnahmebehältnis. Der Entleerungsvorgang kann hierbei selbsttätig ausgelöst werden mit Andocken des Staubsaugers an der Reinigungsstation, alternativ benutzerausgelöst nach dem Anschluss. Unabhängig hiervon wird mit Einsetzen des Entleerungsvorganges, alternativ unmittelbar mit dem Andocken des Staubsaugers an der Reinigungsstation ein Zugang zum Grobschmutzbehälter geöffnet. Der den Feinstaub aufnehmende Filterbeutel ist in diesem Zusammenhang bevorzugt weiter als Einwegfilter gestaltet, der in Abhängigkeit vom Füllgrad und/oder in Abhängigkeit von einer Verweildauer im Staubsauger gesondert entsorgt wird.
  • In einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen, dass nach Anschluss des Staubsaugers an die Reinigungsstation der Filterbeutel insgesamt oder der in dem Filterbeutel enthaltene Feinstaub in die Reinigungsstation überführt wird. So ist mit dem Anschluss des Staubsaugers an der Reinigungsstation sowohl eine Entleerung des Grobschmutzbehälters als auch eine Entsorgung des Filterbeutels bzw. dessen Inhalts durchführbar. Im Falle einer Entsorgung des in dem Filterbeutel enthaltenen Feinstaubes wird dieser entsprechend der Entleerung des Grobschmutzbehälters ausgeblasen, dies weiter beispielsweise durch Einblasen von Saugluft in den Filterbeutel, was sich weiter beispielsweise bei Dauerfiltern, d. h. nicht wechselbaren Filtern anbietet.
  • Das vorbeschriebene Verfahren findet insbesondere Anwendung bei Staubsaugern, insbesondere Haushalts-Staubsaugern, so weiter bei handgeführten Staubsauggeräten, darüber hinaus aber auch, weiter insbesondere im Zusammenhang mit einer zuordbaren Reinigungsstation, bei selbsttätig verfahrbaren Staubsauggeräten, sogenannten Saugrobotern.
  • Im Zuge der Entleerung des Grobschmutzbehälters durch Einblasen von Saugluft ist weiter bevorzugt der der Bodenreinigung dienende Saugmund des Staubsaugers geschlossen. Die benötigte Saugluft wird über eine weitere, zur Umgebung hin freie Geräteöffnung angesaugt.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine verfahrbare Staubsaugeinrichtung mit einem elektromotorisch betriebenen Gebläse und einem von einem Saugluftstrom durchsetzten Filterbeutel, wobei der Saugluftstrom durch das Gebläse erzeugt wird, wobei der Saugluftstrom vor Eintritt in den Filterbeutel einen Grobschmutzabscheider mit einem zugeordneten Grobschmutzbehälter durchsetzt.
  • Staubsaugeinrichtungen der in Rede stehenden Art sind bekannt, so insbesondere in handgeführten Staubsauggeräten, weiter insbesondere für den Haushaltsbereich, darüber hinaus auch in Form von selbsttätig verfahrbaren Bodenbearbeitungsgeräten, wie Saugroboter oder dgl. Zur Saugreinigung des zu pflegenden Bodens wird über ein staubsaugerseitiges Gebläse ein Saugluftstrom erzeugt, der durch einen, dem zu pflegenden Boden zugewandten Saugmund eingesogen wird. Die über die Saugluft gelösten und mitgerissenen Schmutz- und Staubpartikel werden über einen Luftströmungskanal des Staubsaugers in den an bzw. in dem Staubsauger angeordneten Filterbeutel geliefert. Dieser Filterbeutel ist luftdurchlässig gestaltet, wobei die durch die Filterbeutelwandung strömende Luft zur Rückhaltung der Partikel gefiltert wird. Derartige Filterbeutel bestehen insbesondere aus einem Vliesmaterial, weiter beispielsweise aus einem Hepa-Filtermaterial, welches auch Feinststäube abscheidet.
  • Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, eine verfahrbare Staubsaugeinrichtung der in Rede stehenden Art insbesondere hinsichtlich der Entleerung des Grobschmutzbehälters zu verbessern.
  • Erfindungsgemäß wird der Grobschmutzbehälter zur Entleerung in umgekehrter Richtung von dem Saugluftstrom durchsetzt. Dies ist mit Hilfe einer Änderung der Drehrichtung des Gebläses erreicht. Mit Bezug auf die Strömungsrichtung im Staubsaugbetrieb wird nach einer Änderung der Drehrichtung des Gebläses der den Grobschmutzabscheider mit dem Gebläse verbindende Saugkanal zu einem Blaskanal, der die aus der Umgebung angesaugte Saugluft in den Grobschmutzabscheider und weiter in den Grobschmutzbehälter bläst. Die Drehrichtungsumkehr des Gebläses ist bei Axialgebläsen erreichbar beispielsweise durch entsprechende Umpolung des das Gebläse antreibenden Elektromotors, weiter in Art eines Umkehrgebläses. Bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei welcher das Gebläse innerhalb einer, den Saugkanal verlängernden, luftdichten Kammer um 180° gedreht wird, dies bei gleichbleibender Drehrichtung des Gebläserades. Die nötige Drehverlagerung des Gebläses erfolgt bevorzugt elektrisch, alternativ mechanisch durch Benutzereingriff. Auch können zwei in entgegengesetzte Richtungen wirkende, wechselweise schaltbare Gebläse vorgesehen sein. Alternativ ist zur Umkehr der Luftströmungsrichtung ein Vertauschen der Kanalanschlussbereiche relativ zu dem feststehenden Gebläse durchführbar, wonach der im üblichen Staubsaugbetrieb als Saugkanal dienende Abschnitt der Blasseite des Gebläses zugeordnet ist und der Blaskanal der Saugseite.
  • Der Saugluftstrom durchsetzt vor Eintritt in den Filterbeutel einen Grobschmutzabscheider mit einem zugeordneten Grobschmutzbehälter. Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine separate Filterung von Grobgut und Feinstaub erreicht. Das über den Saugmund aufgesogene, mit der Luftströmung mitgerissene Grobgut wird innerhalb des Grobschmutzabscheiders separiert und in dem Grobschmutzbehälter gesammelt. Der Abscheider filtert hierbei durch ein Gitter, einen Druckabscheider oder einen Prallabscheider, weiter gegebenenfalls durch Ausbildung des Abscheiders als Zyklonabscheider, wobei Grobgut zufolge der auf diese einwirkenden Fliehkräfte separiert werden Die weiter feinstaubbehaftete Saugluft durchsetzt nach Austritt aus dem Grobschmutzabscheider den der Feinstaubfiltrierung dienenden Filterbeutel. Entsprechend sind nach einem Saugvorgang etwaig versehentlich aufgesaugte Grobteile durch die separate Filtrierung leicht zugänglich, dies beispielsweise durch Öffnen des Grobschmutzbehälters. Ein übliches Zerstören des Filterbeutels bei den üblichen Ein-Filtersystemen für Grob- und Feinschmutz ist zur Sichtung eingesaugter Grobteile entsprechend nicht nötig. Es bietet sich zufolge der vorgeschlagenen Lösung eine Kontrolle des gesammelten Grobschmutzes vor dessen endgültiger Entsorgung an. Darüber hinaus bietet die Lösung die Möglichkeit einer allein auf Feinschmutzpartikel ausgelegten Materialwahl des Filterbeutels. Zufolge des fehlenden Eintrages von Grobschmutz in diesen ist die Stabilität des Filterbeutels entsprechend geringer wählbar, so beispielsweise unter Fortlassung einer beutelinneren Stütz- bzw. Schutzschicht.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung, oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruches 4 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert. Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen Merkmalen des Anspruches 4 oder des jeweiligen weiteren Anspruches oder jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, dass der Grobschmutzabscheider zur Entleerung des Grobschmutzbehälters in umgekehrter Richtung von dem Saugluftstrom durchsetzbar ist. Entsprechend durchströmt die Saugluft im Zuge der Entleerung den Grobschmutzabscheider bzw. den Grobschmutzbehälter entgegen der Ausrichtung beim üblichen Staubsaugbetrieb in hierzu entgegengesetzter Strömungsrichtung. Bleibt das in dem Behälter aufgefangene Grobgut im Zuge des üblichen Staubsaugbetriebs im Wesentlichen unbeeinflusst von der durch den Grobschmutzabscheider geführten Luftströmung, so wird zur Entleerung diese gezielt in Richtung auf den gesammelten Grobschmutz gerichtet, so dass dieser aus dem Grobschmutzbehälter ausgeblasen wird. Hierzu wird, wie auch im üblichen Staubsaugbetrieb, Luft aus der Staubsaugerumgebung angesogen. Dieser Entleerungsvorgang wird bevorzugt durch Benutzereingriff ausgelöst, so weiter insbesondere nach Beendigung eines Staubsaugvorganges. Alternativ ist auch eine geräteseitige, selbsttätige Auslösung möglich, dies bevorzugt gleichfalls nach Beendigung eines Staubsaugvorganges, wobei die selbsttätige Auslösung weiter beispielsweise füllgrad- oder zeitabhängig ist.
  • Als besonders vorteilhaft erweist sich eine Ausgestaltung, bei welcher der Saugluftstrom das von dem Elektromotor angetriebene Gebläse nach Verlassen des Grobschmutzabscheiders und vor Eintritt in den Filterbeutel durchsetzt. Entsprechend ist das Gebläse zufolge des in Strömungsrichtung vorgeschalteten Grobschmutzabscheiders lediglich von, vom Grobschmutz befreiter Saugluft durchsetzt, so dass in vorteilhafter Weise ein Hochleistungsgebläse, ein sogenanntes Reinluftgebläse, zur Anwendung kommen kann. Derartige Gebläse arbeiten mit hohen Umdrehungszahlen, beispielsweise mit mehr als 15.000 U/min, vorzugsweise mehr als 60.000 U/min. Bedingt durch die Grobschmutz-Empfindlichkeit derartiger Hochleistungsgebläse finden diese in sogenannten Ein-Filtersystemen lediglich Anwendung in einer Anordnung hinter den Staubfilterbeutel - in Strömungsrichtung betrachtet -. Hierbei wird die schmutzbehaftete Saugluft durch den Filterbeutel bzw. durch dessen Wandung gesogen. Der Filterbeutel ist hierbei in einer druckfesten Kammer angeordnet derart, dass sich der Filterbeutel in einem Unterdruckbereich befindet. Es sind entsprechende Abdichtmaßnahmen erforderlich. Weiter ist bei derartigen System in der Regel die hinter dem Sauggebläse vorgesehene Ausblasöffnung flächenmäßig relativ klein, so dass sich relativ hohe Ausblasgeschwindigkeiten der gefilterten Luft einstellen. Zufolge des vorgeschlagenen Vorabscheidens von Grobgut innerhalb des Grobschmutzabscheiders ist die Anordnung eines derartigen Hochleistungsgebläses in Strömungsrichtung vor dem Filterbeutel möglich, was ein effektives Saugreinigungsergebnis bietet. Weiter ist durch die gewählte Anordnung der Filterbeutel endständig ausbildbar, so dass dessen nach außen weisende Beuteloberfläche eine relativ große Ausblasoberfläche bildet und so die Strömungsgeschwindigkeit der Ausblasluft wesentlich verringert ist. Da sich zufolge der vorgeschlagenen Anordnung des Gebläses vor dem Filterbeutel dieser nicht zwingend in einem dichten Gehäuse angeordnet sein muss, kann eine aufwändige dichte Umhüllung des Filterbeutels bzw. eine Abdichtung des Systems hinter dem Filterbeutel entfallen, was sich weiter positiv auf die Größe und somit auf das Gewicht des Staubsaugers auswirkt.
  • Bei einer Entleerung des Grobschmutzbehälters durch Saugluftbeaufschlagung in umgekehrter Richtung liefert in einer bevorzugten Ausgestaltung der Saugluftstrom in einen Filterbeutel, in welchem zur Entsorgung des Grobschmutzes dieser verbracht wird. Dieser Filterbeutel ist bei alleiniger Anwendung zur Aufnahme von Grobschmutz bevorzugt aus einem gegenüber dem, den Feinstaub aufnehmenden Filterbeutel vereinfachten Filtermaterial gebildet. Der allein Grobschmutz aufnehmende Filterbeutel weist entsprechend nicht zwingend Feinststaubfiltereigenschaften auf. Der das Grobgut letztlich sammelnde Filterbeutel kann extern an dem Staubsauger zur Entleerung des Grobschmutzbehälters angeschlossen sein. Bevorzugt ist eine Anordnung des Filterbeutels innerhalb des Staubsaugers, weiter bevorzugt in Form eines Wechsel-Filterbeutels.
  • In diesem Zusammenhang erweist es sich handhabungstechnisch als besonders vorteilhaft, wenn der Saugluftstrom bei der Entleerung des Grobschmutzabscheiders in denselben Filterbeutel liefert, der im Staubsaugbetrieb der Feinfiltrierung des Saugluftstromes nach dem Gebläse dient. Entsprechend ist in dem Staubsauger nur ein Filterbeutel vorgesehen, der zeitlich versetzt zum Saugbetrieb und nach Umkehrung der Saugströmungsrichtung zusätzlich den aus dem Grobschmutz-Behälter ausgetragenen Grobschmutz sammelt.
  • Hierzu weist der Filterbeutel in bevorzugter Ausgestaltung zwei Eintrittsöffnungen auf, dies weiter bevorzugt im Bereich einer üblichen, dem Anschluss des Filterbeutels an die zugeordnete Gerätefläche dienenden Halteplatte, wobei zum einen eine Eintragsöffnung zum Eintrag von Feinstaub und zum anderen eine Eintragsöffnung zum Eintrag von, zunächst von dem Grobschmutzabscheider abgeschiedenen und hiernach aus diesem ausgetragenen Grobschmutz dient. Bevorzugt sind die Eintrittsöffnungen deckelverschlossen, so insbesondere durch Anordnung von durch Saugluftanströmung öffnenden Schwenkdeckeln, die in ihre Schließstellung federbelastet sein können. Auch eine zu den Eintrittsöffnungen vorgeschaltete Ventilanordnung ist diesbezüglich möglich. Je nach Betriebsart - Staubsaugbetrieb oder Grobschmutz- Entleerungsbetrieb - ist lediglich eine der beiden Eintragsöffnungen geöffnet, während die andere verschlossen ist. Weiter kann auch nur eine Eintragsöffnung filterbeutelseitig vorgesehen sein, welcher strömungsrichtungsmäßig vorgeordnet ein Strömungskanalabschnitt zugeordnet ist, der in zwei voneinander unabhängige, gegebenenfalls ventilverschließbare Kanalzweige unterteilt ist, wobei ein Kanalzweig zum Gebläse führt und dem gerichteten Transport der feinstaubbehafteten Saugluftströmung im Staubsaugbetrieb dient und der weitere Kanalzweig zum Grobschmutzbehälter führt.
  • Zur Entleerung des Grobschmutzbehälters ist in einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes eine gesonderte, dem Gebläse vorgeschaltete AnsaugÖffnung vorgesehen. Über diese wird im Entleerungsbetrieb Luft aus der Staubsaugerumgebung angesogen. In einer Weiterbildung kann die Ansaugöffnung gleich der Saugmundöffnung sein, wobei der der Saugmundöffnung nachgeschaltete Saugkanal entsprechend für die beiden Betriebsarten verzweigt. Weiter alternativ ist die gesonderte Ansaugöffnung nachgeschaltet zu dem Grobschmutzabscheider vorgesehen ist, dies insbesondere mit Bezug auf die Luftströmungsrichtung im Staubsaugbetrieb.
  • Weiter alternativ ist die Strömungsrichtungs-Umkehr durch entsprechendes Schalten der Strömungswege erreichbar. So ist vorgesehen, dass die vom Saugmund der Staubsaugeinrichtung zum Grobschmutzabscheider führende Saugleitung absperrbar ist, so insbesondere durch Anordnung eines entsprechenden Schaltventils innerhalb der Saugleitung. Diese zum Saugmund führende Saugleitung ist im Entleerungsbetrieb verschlossen.
  • Weiter bevorzugt weist die vom Gebläse zum Filterbeutel führende Leitung ein Schaltventil auf, zur Rückleitung des Saugluftstroms in den Grobschmutzabscheider. Entsprechend wird die im Staubsaugbetrieb durch das Gebläse in Richtung auf den Filterbeutel geführte Saugluftströmung vor dem Filterbeutel umgelenkt zum Einblasen in den Grobschmutzabscheider, dies bevorzugt unter Nutzung einer gesonderten Ansaugöffnung in Entleerungs-Strömungsrichtung betrachtet vor dem Gebläse, d. h. weiter zwischen Gebläse und Grobschmutzabscheider, wozu weiter die Rückleitung des Saugluftstromes in den Grobschmutzabscheider über eine gesonderte Leitung erfolgt.
  • Weiter alternativ weist die vom Gebläse zum Filterbeutel führende Leitung ein Schaltventil auf, zur Verbindung mit einer von dem Saugmund gesonderten Ansaugöffnung, dies weiter bevorzugt im Zusammenhang mit einer Ausgestaltung, bei welcher die Entleerung des Grobschmutzbehälters mit Hilfe einer Änderung der Drehrichtung des Gebläses erfolgt.
  • Hinsichtlich der vorbeschriebenen Schaltventile kann es sich beispielsweise um übliche Durchgangs- oder Mehrwegeventile handeln, die per Hand oder auch elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch gesteuert werden. Alternativ sind die Ventile als Schieber ausgebildet, weiter beispielsweise als Mehrwege-Schieber, über welche weiter beispielsweise zugleich mehrere Kanäle ab- oder aufgeschiebert werden können.
  • Auch ist alternativ vorgesehen, dass der Grobschmutzbehälter zur Entleerung drehbar ist, um so in weiter bevorzugter Ausgestaltung eine Umkehr der Luftströmung durch den Grobschmutzbehälter zu erzielen. So ist beispielsweise der Grobschmutzbehälter derart drehbar, dass eine im üblichen Staubsaugbetrieb dem Blaskanal zugeordnete Öffnung im Entleerungsbetrieb dem Saugkanal zugeordnet ist und die im üblichen Staubsaugbetrieb dem Saugkanal zugeordnete Öffnung im Entleerungsbetrieb dem Blaskanal. Eine derartige Ausgestaltung bietet sich in weiter bevorzugter Ausgestaltung bei einem Grobschmutzabscheider in Form eines Filterabscheiders an, welcher Filterabscheider im Staubsaugbetrieb von der staubbeladenen Luft durchströmt wird, wobei Grobschmutzpartikel an einem bevorzugt quer zur Durchströmungsrichtung ausgerichteten, weiter bevorzugt grobmaschigen Filter abgeschieden werden. Der sich hier im Staubsaugbetrieb ansammelnde Grobpartikel-Kuchen wird durch Drehung des Grobschmutzbehälters und anschließender Luftdurchströmung hin zum Staubsaugbetrieb entgegengesetzter Richtung aus dem Grobschmutzbehälter ausgeblasen. Hierbei erweist sich weiter eine Ausgestaltung von Vorteil, bei welcher der Grobschmutzbehälter zwei oder mehr Kammern aufweist, die durch Verdrehen des Grobschmutzbehälters mit einer ersten und einer zweiten Luftdurchströmung durchströmbar sind, wobei die Luftströmungen entgegengesetzt zueinander gerichtet sind. Die Kammern sind weiter bevorzugt gleichgestaltet, dies weiter insbesondere hinsichtlich ihrer Querschnittgestaltung und hinsichtlich der Aufnahme eines Filterelementes oder dergleichen. Hierbei ist weiter eine Kammer stets in dem Strömungskanal zwischen der der zu reinigenden Fläche zugewandten Saugmundöffnung und dem Gebläse geschaltet, zur Filtrierung der staubbeladenen Luft und zum Zwecke der Abscheidung von Grobschmutz. Eine weitere, bevorzugt benachbart und achsparallel zu der vorbeschriebenen Kammer verlaufende Kammer ist im Betrieb geschaltet in dem Luftströmungsweg zwischen Gebläse und Feinstaubfilter, wobei die durch diese Kammer geführte Luftströmung in entgegengesetzter Richtung zu der die erste Kammer durchströmenden Luft gerichtet ist.
  • Durch Drehen des Grobschmutzbehälters werden die Kammern entweder der Saugluft- oder der Blasluftleitung vor bzw. hinter dem Gebläse zugeordnet, womit nach einem entsprechenden Verdrehen eine zuvor zur Grobfiltrierung der staubbeladenen Luft genutzte Kammer zur Entleerung derselben dem Blasluftstrom hinter dem Gebläse zugeordnet wird, während die vor einem Verdrehen dem Blasluftstrom zugeordnete und entsprechend geleerte Kammer nach dem Verdrehen wieder der Saugluftleitung vor dem Gebläse zugeordnet wird. Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine konstruktiv einfache Lösung erreicht, die weiter bevorzugt ohne Ventile oder dergleichen zur Umschaltung etwaiger Luftwege auskommt. Zudem wird in dieser Ausgestaltung nicht zwischen Staubsaug- und Entleerungsbetrieb unterschieden, da beide Betriebsarten zeitgleich durchgeführt werden. Während des Staubsaugbetriebs und entsprechender Filtrierung von Grobschmutz in der einen Kammer wird eine weitere Kammer entleert zufolge Blasdurchströmung in entgegengesetzter Richtung, womit die in der weiteren Kammer zuvor separierten Grobschmutzpartikel in den Feinstaubfilter abgeführt werden.
  • In einer handhabungstechnisch günstigen Weiterbildung ist vorgesehen, dass eine der Kammern aus dem Grobschmutzbehälter entnehmbar ist, so beispielsweise zur Durchsicht von im Staubsaugbetrieb in der Kammer abgeschiedenen Grobschmutzteile. Gegebenenfalls versehentlich aufgesaugte Grobteile, wie beispielsweise Schmuckstücke oder Spiel-Bausteine können so vor einer Entsorgung der Grobschmutzteile noch herausgenommen werden. Der Grobschmutz in der entnehmbaren Kammer ist durch Ausschütten in ein gesondertes Müllgefäß entsorgbar. Bevorzugt wird diesbezüglich ein Wiedereinsetzen der entnehmbaren Kammer, gegebenenfalls nach Durchsicht des Inhaltes, in den Grobschmutzbehälter, um nach einer entsprechenden Drehung des Grobschmutzbehälters über den hinter dem Sauggebläse vorgesehenen Blaskanal in den Feinstaubfilter entleert zu werden.
  • In diesem Zusammenhang erweist es sich von Vorteil, wenn eine Kammer in einer Entnahmeposition nicht durchströmbar ist, während mindestens zwei weitere Kammern zur Luftdurchströmung in zueinander entgegengesetzten Richtungen geschaltet sind. So ist der Staubsauger auch nach einer Entnahme einer entsprechend positionierten Kammer weiter betriebsfähig, so dass während eines üblichen Staubsaugbetriebs der Inhalt der entnommenen Kammer gesichtet werden kann. Die in der Entnahmeposition nicht luftdurchströmte Kammer liegt entsprechend im Staubsaugbetrieb in einer Bereitschaftsstellung. Im Falle einer weiter bevorzugten Anordnung von drei Kammern in dem Grobschmutzbehälter sind im Betrieb zwei Kammern im Einsatz und werden entgegengesetzt durchströmt. Die dritte Kammer ist zu diesem Zeitpunkt nicht im Einsatz und wird nicht durchströmt bis der Grobschmutzbehälter um bevorzugt 120° gedreht wird. Nach der Drehung sind die dritte Kammer und eine der anderen beiden Kammern im Einsatz und die weitere Kammer in der Entnahme- bzw. Bereitschaftsposition. Wird der Grobschmutzbehälter dreimal um jeweils bevorzugt 120° gedreht, ist wieder die Ausgangsposition erreicht.
  • Zur Entnahme einer Kammer kann diese schubladenartig aus dem Grobschmutzbehälter gezogen werden. Auch ein Ausschwenken ist diesbezüglich möglich.
  • Weiter bevorzugt ist der Grobschmutzbehälter um eine Achse, die der Durchströmungsrichtung entspricht, drehbar, weiter um eine Achse, die parallel verläuft zu den geometrischen Längsachsen der Kanäle. Die Saug- bzw. Blaskanalabschnitte sind zumindest im Bereich des Grobschmutzbehälters so zusammengeführt, dass durch revolverartiges Verdrehen des Grobschmutzbehälters jeweils zwei Kammern den Saug- und Blaskanälen zuordbar sind.
  • In einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen, dass die Entleerung des Grobschmutzbehälters in ein von dem Filterbeutel gesondertes Aufnahmebehältnis erfolgt. Dieses kann ein extern zuordbares Aufnahmebehältnis sein, welches über eine öffenbare Schnittstelle des Staubsaugergehäuses strömungsdicht an den Grobschmutzbehälter angeschlossen wird. Die Entleerung erfolgt hierbei beispielsweise in Abhängigkeit einer Andockerfassung selbsttätig durch Einschalten des staubsaugerseitigen Gebläses, dies weiter, wie beschrieben, mit entsprechender Umkehr der Strömungsrichtung. Alternativ erfolgt die Entleerung durch ein zuschaltbares, zweites Gebläse. Dieses ist bevorzugt ein zu dem Staubsauger gesondertes Gebläse, weiter bevorzugt ein elektromotorisch angetriebenes Gebläse, zugeordnet dem gesonderten Aufnahmebehältnis.
  • Als besonders vorteilhaft, insbesondere im Zusammenhang mit Saugrobotern, darüber hinaus aber auch mit üblichen, handgeführten Staubsaugern, erweist sich eine Weiterbildung, bei welcher der Staubsaugeinrichtung eine dieser gegenüber stationäre Reinigungsstation zugeordnet ist an welche der Staubsauger anschließbar ist, zur Entleerung des Grobschmutzbehälters und/ oder des Filterbeutels. Diese Reinigungsstation ist im Falle eines Saugroboters bevorzugt die Basisstation, an welcher auch eine Wiederaufladung der geräteseitigen Akkumulatoren erfolgt. Die Reinigungsstation weist das gesonderte Aufnahmebehältnis auf, in welches der Grobschmutzbehälter entleert wird. So bietet sich in diesem Zusammenhang eine mechanische oder auch elektrische Kontaktierung an, die ein Andocken der Staubsaugeinrichtung erfasst und gegebenenfalls selbsttätig den Entleerungsvorgang auslöst. Hierbei kann das geräteseitige Gebläse genutzt werden. Verfügt die Reinigungsstation über eine eigene Stromversorgung, so bietet sich weiter eine Lösung an, bei welcher in der Reinigungsstation ein gesondertes Gebläse vorgesehen ist, zum Aussaugen des staubsaugerseitigen Grobschmutzbehälters. Entsprechend dieser Ausgestaltung werden Grobschmutz und in dem Filterbeutel gesammelter Feinschmutz gesondert einer Entsorgung zugeführt. Weiter alternativ kann über die Reinigungsstation auch der in dem Filterbeutel enthaltene Feinstaub oder weiter alternativ der Filterbeutel insgesamt in die Reinigungsstation überführt werden, wonach die angedockte Staubsaugereinrichtung vollständig schmutzentleert ist.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich verschiedene Ausführungsbeispiele darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
    • 1 eine Staubsaugeinrichtung in Form eines handgeführten Elektro-Staubsaugers in perspektivischer Darstellung;
    • 2 eine schematische Darstellung der Strömungswege und Filterabschnitte des Staubsaugers, in einer nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung, den Staubsaugbetrieb betreffend;
    • 3 eine der 2 entsprechende Darstellung im Entleerungsbetrieb;
    • 4 eine weitere der 2 entsprechende Darstellung, betreffend den Staubsaugbetrieb in einer Ausführungsform;
    • 5 den Entleerungsbetrieb gemäß 3, jedoch die Ausführungsform gemäß 4 betreffend;
    • 6 eine weitere schematische Darstellung gemäß 3, betreffend eine nicht erfindungsgemäße Ausgestaltung im Entleerungsbetrieb;
    • 7 eine weitere der 2 entsprechende Darstellung, betreffend den Staubsaugerbetrieb in einer nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung mit einer Schieberverstellbarkeit;
    • 8 eine der 7 entsprechende Darstellung im Entleerungsbetrieb;
    • 9 den Schieber der Ausgestaltung in einer Stellung gemäß 7;
    • 10 wie 9, in einer Stellung gemäß 8;
    • 11 eine weitere nicht erfindungsgemäße Ausgestaltung des Schiebers in einer Stellung gemäß 9;
    • 12 den Schieber entsprechend 11 in einer Stellung gemäß 10;
    • 13 eine weitere der 2 entsprechende Darstellung, betreffend den Staubsaugerbetrieb in einer weiteren nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung mit einem drehbaren Schlauchanschluss;
    • 14 einer der 13 entsprechenden Darstellung im Entleerungsbetrieb;
    • 15 die Herausvergrößerung des Bereiches XV in 14;
    • 16 eine weitere der 2 entsprechende Darstellung, betreffend den Staubsaugerbetrieb in einer weiteren nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung mit einem Grobschmutzabscheider;
    • 17 eine der 16 entsprechende Darstellung im Entleerungsbetrieb;
    • 18 den Grobschmutzabscheider in Draufsicht;
    • 19 den Schnitt gemäß der Linie XIX-XIX in 18;
    • 20 eine der 18 entsprechende Darstellung, jedoch eine weitere nicht erfindungsgemäße Ausgestaltung betreffend;
    • 21 den Schnitt gemäß der Linie XXI-XXI in 20;
    • 22 einen Längsschnitt durch einen Grobschmutzabscheider in einer weiteren nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung;
    • 23 eine Draufsicht auf einen Grobschmutzabscheider in einer weiteren nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung;
    • 24 den Schnitt gemäß der Linie XXIV-XXIV in 23;
    • 25 eine der 23 entsprechende Darstellung, jedoch eine weitere nicht erfindungsgemäße Ausgestaltung betreffend;
    • 26 den Schnitt gemäß der Linie XXVI-XXVI in 25;
    • 27 in perspektivischer Darstellung eine weitere nicht erfindungsgemäße Ausgestaltung eines Grobschmutzabscheiders mit entnehmbaren Kammern.
  • Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu 1 eine Staubsaugeinrichtung in Form eines handgeführten Staubsaugers 1, insbesondere Haushalts-Staubsaugers, welcher als handgeführtes Stielgerät ausgeführt ist. Dieses weist zunächst ein Basisgerät 2 auf, mit einem hierin aufgenommenen Elektromotor für eine Saug-/Gebläse-Einheit 3.
  • Die Stromversorgung des in dem Basisgerät 2 integrierten Gebläses 3 erfolgt über ein Elektrokabel 4.
  • Weiter besitzt das Basisgerät 2 einen schwanenhalsförmigen Fortsatz, welcher sich über den Bereichen einer an dem Basisgerät 2 angedockten Filterbeutel-Anordnung erstreckt. Im Bereich des freien Endes formt dieser Fortsatz eine Steckaufnahme für einen Stiel 5 des Staubsaugers 1 aus. Im Bereich des freien Endes des Stieles 5 ist ein Betätigungsgriff 6 vorgesehen. Dieser besitzt eine daumenbetätigbare Stelleinheit in Form eines Schiebeschalters, über welchen insbesondere die Leistung des in dem Basisgerät 2 aufgenommenen Elektromotors bzw. des Gebläses 3 einstellbar ist.
  • Zur Bodenbearbeitung ist das Basisgerät 2 strömungsmäßig mit einem Vorsatzgerät 7 verbunden. Dieses kann eine Saugdüse sein, die eine rotierende Bürste aufweist.
  • Der Saugmund 8 des Vorsatzgerätes 7 steht strömungsmäßig in Verbindung mit einem basisgeräteseitigen Strömungskanal 9.
  • An dem Basisgerät 2 ist ein Filterbeutel 10 auswechselbar angeordnet, wobei die mechanische und strömungsmäßige Verbindung mit dem basisgerätseitigen Strömungskanal 9 im Bereich einer bevorzugt quer zur Längserstreckung des Basisgerätes 2 ausgerichteten Trennebene T erreicht ist.
  • Der Filterbeutel 10 weist eine Halteplatte 11 auf, welche bevorzugt aus einem Hart-Kunststoffmaterial besteht. Die in der Filterbeutel-Befestigungsstellung bevorzugt parallel zur Trennebene T ausgerichtete Halteplatte 11 ist mit einer Eintrittsöffnung 12 versehen. An der, dem Basisgerät abgewandten Unterseite der Halteplatte 11 ist der Filterbeutel befestigt, so beispielsweise mit der Halteplatte 11 verscheißt.
  • Der Filterbeutel 10 bzw. das Filterbeutelmaterial kann hierbei mehrlagig, weiter gegebenenfalls zumindest teilweise aus Kunststofffasern bestehend ausgebildet sein. Bevorzugt ist die Filterbeutelwandung aus einem Hepa-Filtermaterial gefertigt.
  • Die Filterbeutelwandung ist luftdurchlässig ausgebildet, so dass der durch den Filterbeutel 10 geführte, schmutzbeladene Luftstrom unter kompletter Filtration aller relevanten Schmutzstoffe, gegebenenfalls auch Schadstoffe, durch die Filterbeutelwandung frei nach außen in die Umgebung austreten kann (die Pfeile a verdeutlichen die bevorzugt großflächige Ausblasung der filtrierten Luft in bevorzugt einer Vielzahl von unterschiedlichen Richtungen). Weiter bevorzugt ist die Beutelwandung selbsttragend ausgeformt. Weiter kann eine, den Filterbeutel 10 bzw. dessen Beutelwandung umfassende, luftdurchlässige Schutzumhüllung 13 vorgesehen sein.
  • Das Gebläse 3 ist in Strömungsrichtung im Staubsaugbetrieb gemäß der Darstellung in 2 in den Strömungsweg zwischen Saugmund 8 und Filterbeutel 10 geschaltet, saugt entsprechend die Luft über den Saugmund 8 an und bläst diese in den Staubfilterbeutel 10 ein.
  • Im Staubsaugbetrieb gemäß 2 dem Gebläse 3 vorgeschaltet ist in dem Basisgerät 2 ein Grobschmutzabscheider 14, hier ein Zyklonabscheider vorgesehen. In diesen mündet der mit dem Saugmund 8 verbundene Strömungskanal 9. Die Mündung ist bevorzugt so ausgebildet, dass eine im Inneren des Zyklonabscheiders gewünschte Spiralströmung hierdurch unterstützt ist. Insbesondere ist bevorzugt, dass eine Mündungsrichtung windschief zu einer - bevorzugt zentral - den Zyklonabscheider gegebenen Abzugsrichtung der staubbeladenen Luft gerichtet ist. Beispielsweise kann diese praktisch tangential in den in diesem Bereich bevorzugt zylinderartig gebildeten Zyklonabscheider einströmen. Senkrecht ausgerichtet zum Anschlussabschnitt des Strömungskanals an den Zyklonabscheider ist weiter in den Zyklonabscheider ein zentral angeordnetes Tauchrohr 15 vorgesehen. Dessen in den Zyklonabscheider einragende freie Ende mündet in einer Ebene vertikal unterhalb der Eintrittsebene des Strömungskanals 9 in den Zyklonabscheider. Weiter ist das freie Ende 16 vertikal beabstandet zu einem sich an dem Zyklonabscheider im Bodenbereich desselben anschließenden Grobschmutz-Sammelraums oder Grobschmutzbehälter 17. Letzterer verjüngt sich gegenüberliegend zu der Tauchrohreintrittsseite des Zyklonabscheiders trichterförmig. Weiter bevorzugt handelt es sich um einen unteren Bereich des Zyklonabscheiders selbst.
  • Der in dem Basisgerät 2 vorgesehene Grobschmutzabscheider 14 dient zur Vorabscheidung von Grobschmutz im Zuge der üblichen Saugbearbeitung gemäß der Darstellung in 2. Beim Beispiel wird durch die tangentiale Einströmung der schmutzbehafteten Saugluft über den Strömungskanal 9 in den Zyklonabscheider eine Luftverwirbelung erreicht, zufolge der hierbei auf die Grobschmutzpartikel einwirkenden Fliehkräfte eine Abscheidung derselben aus dem Luftstrom erreicht wird. Die Grobschmutzpartikel setzen sich im Bodenbereich des Zyklonabscheiders bzw. in dem hier ausgebildeten Grobschmutzbehälter 17 ab.
  • Der von dem Grobschmutz befreite Saugluftstrom (Pfeil b) wird hiernach zufolge Ansaugung über das Gebläse 3 durch das in den Zyklonabscheider einragende Tauchrohr 15 angesaugt, wobei im Bereich des freien Tauchrohrendes 16 die Öffnung mit einem, etwaig aufgewirbelte Grobschmutzpartikel rückhaltenden Sieb 18 versehen ist.
  • Da der Saugluftstrom b zufolge der Vorabscheidung nicht mehr mit Grobpartikeln versetzt ist, kann das von dem Saugluftstrom b um - bzw. durchströmte Gebläse 3 ein Hochleistungsgebläse mit effektivem Wirkungsgrad und hohen Drehzahlen sein. Es kommt bevorzugt entsprechend ein sogenanntes Reinluftgebläse zum Einsatz.
  • Die nach der Vorabscheidung lediglich noch mit Feinstaub versetzte Saugluft b wird über einen sich in Strömungsrichtung bei Staubsaugbetrieb hinter dem Gebläse 3 anschließenden Kanalabschnitt 19 in den Filterbeutel 10 eingeblasen, wobei beim Beispiel die Luftströmung gegebenenfalls aber auch ein gesondert betätigter Aktuator eine, im Nichtbetrieb die Eintrittsöffnung 12 des Filterbeutels 10 verschließende, gegebenenfalls hierzu federunterstützte Klappe 20 in Offenstellung hält.
  • In den in den 2 bis 5 dargestellten Beispielen wird der Grobschmutzbehälter 17 intern, d. h. innerhalb des Staubsaugers 1 entleert. Diese Entleerung erfolgt durch Ausblasen der in dem Grobschmutzbehälter 17 gesammelten Partikel in den Filterbeutel 10.
  • Hierzu ist zunächst ein Entleerungskanal 21 vorgesehen, der einerends an einer - bevorzugt weiteren - Eintrittsöffnung 22 des Filterbeutels 10 im Bereich der Halteplatte angeschlossen ist. Auch diese filterbeutelseitige Öffnung 22 ist wie die im Staubsaugbetrieb aktive Eintrittsöffnung 12 durch eine beispielsweise federbelastete Klappe 23 zunächst verschlossen.
  • Das andere Ende des Entleerungskanals 21 ist angeschlossen an eine bodenseitige Öffnung 24 des Grobschmutzbehälters 17, welche Öffnung 24 im üblichen Staubsaugbetrieb gemäß den 2 bzw. 4 geschlossen ist, beispielsweise durch ein Sperrventil 25.
  • Weiter mit Bezug zu dem in den 2 und 3 dargestellten Beispiel sind mit Bezug auf die Strömungsrichtung vor und hinter dem Gebläse 3 jeweils Schaltventile 26, 27 bevorzugt in Form von 2-/3-Wegeventilen angeordnet. Diese sind in der Staubsaugbetriebsstellung gemäß 2 so geschaltet, dass der Saugluftstrom b von dem Grobschmutzabscheider 14 kommend unmittelbar über das Gebläse 3 und dem sich hieran anschließenden Kanalabschnitt 19 in den Filterbeutel 10 geführt ist. Im Entleerungsbetrieb gemäß 3 sind beide Schaltventile 26 und 27 so geschaltet, dass die unmittelbare strömungsmäßige Verbindung des Gebläses 3 zu dem Tauchrohr 15 sowie weiter zu dem Kanalabschnitt 19 unterbrochen ist. Vielmehr ist das Gebläse 3 an seiner Saugseite nunmehr unmittelbar strömungsmäßig mit der Staubsaugeraußenseite verbunden. Das Schaltventil 26 hat das Gebläse 3 von dem Tauchrohr 15 strömungsmäßig getrennt. Hierzu ist ein gesonderter Ansaugkanal 28 vorgesehen, der einerends mit dem Schaltventil 27 zusammenwirkt und anderenends in einer Ansaugöffnung 29 mündet, die in dem Gehäuse des Basisgerätes 2 ausgebildet ist.
  • Das weitere Schaltventil 27 schaltet in dem Entleerungsbetrieb einen Rückströmkanal 30 frei, zur unmittelbaren Verbindung der Blassseite des Gebläses 3 mit dem Grobschmutzabscheider 14. Der bevorzugt als gesonderte Leitung vorgesehene Rückströmkanal 30 mündet in dem dargestellten Beispiel deckenseitig in den Zyklonabscheider, wobei die Ausrichtung des Rückstromkanals 30 weiter so gewählt ist, dass die durch diesen geführte Luftströmung bei Eintritt in den Zyklonabscheider zumindest tendenziell parallel zur Abscheiderlängsachse verläuft und/oder weiter gezielt in Richtung auf den bodenseitigen Grobschmutzbehälter 17 gerichtet ist.
  • Der Entleerungsbetrieb kann mittels einer staubsaugerseitigen Steuereinheit selbsttätig ausgelöst werden, so beispielsweise in Abhängigkeit von einem Füllgrad des Grobschmutzbehälters 17, weiter beispielsweise abhängig von einer Betriebsdauer des Staubsaugers 1 nach einer letzten Entleerung des Grobschmutzbehälters 17. Darüber hinaus kann der Entleerungsbetrieb auch durch den Benutzer selbst ausgelöst werden, so weiter beispielsweise durch eine entsprechende Steuerung über den Betätigungsgriff 6. Weiter bevorzugt ist der Entleerungsbetrieb nur dann auslösbar, beispielsweise auch selbsttätig auslösbar, wenn sich der Staubsauger 1 in einer Ruhestellung befindet, beispielsweise nach Abschluss eines Staubsaugvorganges.
  • Mit Auslösung des Entleerungsmodus werden die Schaltventile 26 und 27 wie vor beschrieben geschaltet, wobei die zu schaltenden Ventile über ein Gestänge gekoppelt sein können. Das die bodenseitige Öffnung des Grobschmutzbehälters verschließende Sperrventil 25 wird in die Offenstellung verbracht. Zudem wird über ein weiteres Sperrventil 31 der Eintritt des Strömungskanals 9 in den Grobschmutzabscheider 14 gesperrt, wobei weiter eine Strömungskanal-Eintrittsöffnung 32 zufolge der fehlenden Saugluftbeaufschlagung durch beispielsweise eine weiter federbeaufschlagte Klappe 33 verschlossen ist.
  • Über das Gebläse 3 wird auch im Entleerungsbetrieb ein Saugluftstrom b erzeugt, dies unter Ansaugen über die gesonderte, nach außen freie Ansaugöffnung 29. Über den Rückströmkanal 30 wird die von außen angesaugte Reinluft in den Grobschmutzabscheider 14 sowie weiter in den Grobschmutzbehälter eingeblasen, wobei die hier gesammelten Grobschmutzpartikel über den Entleerungskanal 21 unter entsprechender Öffnung der der Eintrittsöffnung 22 zugeordneten Klappe 23 in den Filterbeutel 10 transportiert werden. Nach bevorzugt vollständiger Entleerung des Grobschmutzbehälters 17 und entsprechend abgeschlossenem Grobschmutztransfer in den Filterbeutel 10 kann Letzterer zur gemeinsamen Entsorgung von Fein- und Grobschmutzpartikel entnommen werden.
  • In dem in den 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Strömungsumkehr zum Einblasen von Saugluft in den Grobschmutzabscheider 14 bzw. zum Ausblasen und Entleeren des Grobschmutzbehälters 17 gelöst durch eine Drehrichtungsumkehr des Gebläses 3. Auch bei dieser Ausgestaltung ist zwischen dem Gebläse 3 und dem Filterbeutel 10 ein Schaltventil 27 angeordnet, welches im Staubsaugbetrieb gemäß 4 den Kanalabschnitt 19 entsprechend zum Einblasen von Feinstaub behafteter Saugluft in den Filterbeutel 10 schaltet. Wie beispielsweise aus 4 ersichtlich, kann der bei der vorbeschriebenen Ausführungsform gegebene Durchströmkanal 30 ersatzlos wegfallen.
  • In der Entleerungs-Betriebsstellung gemäß 5 ist die Verbindung zwischen Gebläse 3 und Kanalabschnitt 19 unterbunden. Vielmehr verbindet das Schaltventil 27 in dieser Stellung das Gebläse 3 mit einem nach außen, zur Staubsaugerumgebung hin führenden Ansaugkanal 28 mit einer in der Gehäusewandung des Basisgerätes 2 ausgebildeten Ansaugöffnung 29.
  • Entsprechend ist die im Staubsaugerbetrieb gemäß 4 mit der Blasseite des Gebläses 3 verbundene Blasleitung in der Entleerungs-Betriebsstellung gemäß 5 eine Ansaugleitung.
  • Zur Drehrichtungsumkehr des Gebläses 3 wird dieses gemäß 5 (in strichpunktierter Linienart ist eine Zwischenstellung des Gebläses 3 dargestellt) beispielsweise gedreht, bevorzugt, wie beim Ausführungsbeispiel wegen der dort gewählten Anordnung, um 180° gedreht, wonach die Saugseite des Gebläses 3 dem Schaltventil 27 bzw. dem Ansaugkanal 28 und die Blasseite des Gebläses 3 dem Tauchrohr 15 zugeordnet sind.
  • Bei entsprechender Ventilstellung der Sperrventile 25 und 31 gemäß dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel wird im Entleerungsbetrieb über das gedrehte Gebläse 3 Saugluft über das Tauchrohr 15 in den Zyklonabscheider bzw. in den Grobschmutzbehälter 17 eingeblasen, zur Entleerung desselben durch Abtransport des gesammelten Grobschmutzes über den Entleerungskanal 21 in den Filterbeutel 10.
  • 6 zeigt eine Ausgestaltung mit einer externen, d. h. mit einer für den Staubsauger 1 bereitgestellten gesonderten Reinigungsstation 34. Diese Reinigungsstation 34 verfügt über ein gesondertes Aufnahmebehältnis 35, weiter beispielsweise aufnehmend einen der Entsorgung dienenden Aufnahmebeutel oder dgl.
  • Zur Entsorgung des in dem Grobschmutzbehälter 17 gesammelten Grobschmutzes wird der Staubsauger 1 der Reinigungsstation 34 zugeordnet, weiter an dieser angedockt also beispielsweise leitungsmäßig verbunden. Der Staubsauger 1 bzw. das Basisgerät 2 verfügt gemäß den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen über einen zwischen den zum Saugmund 8 führenden Strömungskanal 9 und dem Gebläse 3 geschalteten Zyklonabscheider 14, aufweisend einen Grobschmutzbehälter 17. Das Gebläse 3 ist über den Kanalabschnitt 19 strömungstechnisch mit dem Filterbeutel 10 verbunden.
  • Der mit der Öffnung 24 des Grobschmutzbehälters 17 verbundene Entleerungskanal 21 ist in dieser Ausführungsform nach außen geführt, wobei das freie Ende des Entleerungskanals 21 schnittstellengleich im Bereich des Gerätegehäuses eine Entleerungsöffnung 36 ausformt. Diese ist im üblichen Staubsaugbetrieb, weiter auch bei Nichtbetrieb des Staubsaugers durch eine Klappe 37 verschlossen. Ein das Tauchrohr 15 vom Gebläse 3 im Entleerungsbetrieb trennendes Schaltventil 37 verbindet im Entleerungsbetrieb das Tauchrohr 15 mit einem nach außen geführten Ansaugkanal 28, welcher gleichfalls schnittstellengleich beispielsweise im Bereich der Gehäusewandung eine Ansaugöffnung 29 aufweist.
  • In der Andockstellung - in 6 schematisch dargestellt - werden bevorzugt der staubsaugerseitige Ansaugkanal 28, jedenfalls aber der Entleerungskanal 21 im Bereich der nach außen geführten Öffnungen dichtend angeschlossen an entsprechende Kanalabschnitte der Reinigungsstation 34. Hierzu weist diese zunächst einen den Entleerungskanal 21 in die Reinigungsstation 34 verlängernden Eintrittskanal 38 auf. Dieser mündet, wenngleich nicht näher dargestellt, zugewandt dem Aufnahmebehältnis 35, wobei weiter die Grobschmutzabscheidung bevorzugt auch bezüglich des Aufnahmebehältnisses 35 in Art einer Zyklonabscheidung erreicht wird.
  • Der staubsaugerseitige Ansaugkanal 28 ist stationsseitig überführt in einen Blaskanal 39.
  • In der dargestellten Ausgestaltung wird die zum Ausblasen der Grobschmutzpartikel aus dem Grobschmutzbehälter 17 benötigte Saugluft von einem gesonderten, in der Reinigungsstation 34 aufgenommenen Gebläse 40 aufgebaut. Entsprechend verfügt die Reinigungsstation 34 über eine gesonderte Stromversorgung.
  • Der Blaskanal 39 ist blasseitig des Gebläses 40 an diesem angeschlossen. Saugseitig führt von dem Gebläse 40 ein zur Umgebung offener Ansaugkanal 41.
  • Die von Grobschmutz befreite Luft bläst frei über ein Ausblasgitter 42 in die Umgebung aus.
  • Entsprechend vorbeschriebener Ausgestaltung wird zur Entleerung des Grobschmutzbehälters 17 nicht das staubsaugerseitige Gebläse 3 genutzt. Vielmehr erfolgt die Entleerung in einer Nicht-Betriebsstellung des Staubsaugers, beispielsweise in einer Parkposition, was sich weiter beispielsweise anbietet bei sogenannten Saugrobotern, die an einer um eine vorbeschriebene Reinigungsstation 34 erweiterte Basisstation zur Aufladung der geräteseitigen Akkumulatoren andockt.
  • Alternativ kann auch das staubsaugerseitige Gebläse 3 zum Ausräumen des Grobschmutzbehälters 17 in das externe Aufnahmebehältnis 35 genutzt werden, dies beispielsweise durch Richtungsumkehr der Saugströmung, weiter beispielsweise durch Drehen des Gebläses 3 um 180° gemäß dem Ausführungsbeispiel in den 4 und 5. In diesem Fall wird die Saugluft über einen zur Umgebung hin offenen Ansaugkanal 28 entsprechend der Darstellung in 5 angesaugt und die grobschmutzbehaftete Luft in das Aufnahmebehältnis 35 der Reinigungsstation 34 eingeblasen. Ein gesondertes Gebläse 40 in der Reinigungsstation 34 kann hierbei entfallen, entsprechend weiter eine gesonderte Stromversorgung der Reinigungsstation 34, was die Mobilität der Reinigungsstation 34 erhöht.
  • Weiter kann die Reinigungsstation 34 auch so ausgelegt sein, dass im Zuge oder zeitlich versetzt zu einer Entleerung des Grobschmutzbehälters 17 eine Überführung des in dem Filterbeutel 10 enthaltenen Feinstaubs oder weiter alternativ eine Überführung des Filterbeutels 10 insgesamt in die Reinigungsstation 34 bzw. in dessen Aufnahmebehältnis 35 erfolgt.
  • Die vorbeschriebene Ausführungsform mit einer gesonderten Reinigungsstation kann weiter bevorzugt Anwendung finden im Zusammenhang mit autonomarbeitenden, selbstverfahrbaren Reinigungsgeräten, sogenannten Saug- oder Kehrrobotern, die mit einem Grobschmutzabscheider der beschriebenen Art versehen sind.
  • Eine weitere Ausgestaltung ist anhand der 7 bis 10 näher erläutert. Die 7 zeigt einen Staubsauger 1 basierend auf der Ausführungsform gemäß 2, jedoch kann hier der Staubsauger 1 mittels eines Schiebers 43 vom Staubsaugbetrieb in den Entleerungsbetrieb und umgekehrt geschaltet werden. Hierzu sind die Saug- bzw. Blasleitungen in einem Bereich räumlich so zusammengeführt, dass ein Schieber, bevorzugt ein einziger Schieber 43 zugleich alle Leitungen durchsetzt. Jedenfalls in Bewegungsrichtung des Schiebers 43 gesehen liegen die Leitungen in diesem Bereich neben- und/oder übereinander.
  • Der Schieber 43 ersetzt in der dargestellten Ausgestaltung die Schaltventile 26 und 27 der in den 2 und 3 dargestellten Ausgestaltung. Hierbei ist der Schieber als langgestreckter Flachkörper, beispielsweise in Form einer Kunststoffplatte gebildet, welcher Schiebe 43 in Längserstreckung desselben betrachtet zwei zueinander beabstandete Öffnungen 44 und 45 aufweist. Diese Öffnungen 44 und 45 liegen weiter in einer Schiebeverlagerungsrichtung r des Schiebers 43 hintereinander, wobei der Abstand zwischen den Öffnungen 44 und 45 in Verschieberichtung etwa dem 1,2-Fachen eines Öffnungsdurchmessers entspricht. Demzufolge ist zwischen den Öffnungen 44 und 45 ein Verschlussabschnitt 46 gebildet. Ein solcher Verschlussabschnitt ist zudem jeweils endseitig des Schiebers 43 - in Verschiebungsrichtung r betrachtet - vorgesehen (Bezugszeichen 46 und 46"), so dass jede Öffnung 44 und 45 in Verschieberichtung r des Schieber 43 betrachtet von einem Verschlussabschnitt 46 bzw. 46' oder 46" flankiert wird.
  • Der Durchmesser der Öffnungen 44 und 45 ist angepasst an den Durchmesser der zu dem Schieber 43 geführten Saug- bzw. Blasleitungen, hier angepasst an die Querschnitte von Durchströmkanal 30, Kanalabschnitt 19, Kanalabschnitt des Tauchrohres 15 sowie des Ansaugkanals 28, so dass in einer Schieber-Offenstellung sich ein günstiges Durchströmen des Luftstromes einstellt. Die dem Schieber 43 zugewandten Endabschnitte der ab- bzw. aufzuschiebernden Kanalabschnitte sind entsprechend der Anordnung von Öffnungen und Verschlussabschnitten in dem Schieber 43 in Nebeneinanderlage vorgesehen derart, dass je nach Schieberstellung die freien Kanalenden in Überdeckung sind entweder zu einer Öffnung 44 oder 45 oder zu einem Verschlussabschnitt 46 bis 46".
  • Mit Bezug auf den Schieber 43 sind gegenüberliegend zu den zum Schieber 43 geführten Kanälen 15, 19, 28 und 30 jeweils zwei Kanäle zusammengeführt. So münden in dem dargestellten Beispiel der Kanal des Tauchrohres 15 und der Ansaugkanal 28 in einem der Ansaugseite des Gebläses 3 zugeordneten Ansaugkanalabschnitt 47, während der Kanalabschnitt 19 und der Durchströmkanal 30 zusammengeführt sind in einem der Blasseite des Gebläses 3 zugeordneten Ausblaskanalabschnitt 48. Durch die Anordnung der Kanäle und die vorbeschriebene Ausgestaltung des Schiebers 43 ist in Abhängigkeit von der Schieber-Verlagerungsstellung jeweils nur einer der Kanäle 15, 28 mit dem Ansaugkanalabschnitt 47 und jeweils nur einer der Kanäle 19, 30 mit dem Ausblaskanalabschnitt 48 strömungsmäßig verbunden. Die Schiebeverlagerung des Schiebers 43 erfolgt beispielsweise manuell gesteuert durch den Benutzer, wozu weiter beispielsweise an dem Staubsaugergehäuse eine frei zugängliche Schiebehandhabe vorgesehen sein kann. In bevorzugter Ausgestaltung erfolgt die Schiebeverlagerung des Schiebers 43 über mechanische oder elektrische Stellmittel.
  • Die bodenseitige Öffnung 24 des Grobschmutzbehälters 17 ist in dieser Ausgestaltung durch eine Klappe 54 verschließbar, welche so angelenkt und angeschlagen ist, dass diese nur in einer Strömungsrichtung selbsttätig öffnet, nämlich im Entleerungsbetrieb gemäß 8. Weiter ist in der dargestellten Ausgestaltung die die Strömungskanal-Eintrittsöffnung 32 verschließende Klappe 33 so angelenkt, dass diese nur im Staubsaubetrieb gemäß 7 öffnet und im Entleerungsbetrieb gemäß 8 durch den über den Durchströmkanal 30 in den Zyklonabscheider eintretenden Luftstrom in die Verschlussstellung gedrängt wird.
  • Nachfolgend ist die Wirkungsweise der vorgenannten Ausgestaltung näher erläutert. Ausgehend von der 7 befindet sich der Staubsauger 1 im Staubsaugbetrieb, wobei sich der Schieber 3 in einer in der vorgenannten Ausgestaltung unteren, bevorzugt anschlagbegrenzten Endstellung befindet (vgl. auch 9). In dieser Stellung gibt der Schieber 43 mit seinen Öffnungen 44 und 45 den Kanalabschnitt 19 und den Kanalabschnitt mit dem Tauchrohr 15 frei, wobei durch die Verschlussabschnitt 46 und 46" der Durchströmkanal 30 und der Ansaugkanal 28 blockiert sind, weiter strömungsdicht verschlossen sind. Entsprechend ist der Kanalabschnitt des Tauchrohrs 15 mit dem Ansaugkanalabschnitt 47 des Gebläses 3 und der Kanalabschnitt 19 mit dem Ausblaskanalabschnitt 48 strömungsmäßig und zur Umgebung dicht verbunden. Nach einer Grobschmutzabscheidung im Zyklonabscheider wird der lediglich mit Feinstaub versetzte Saugluftstrom b über das Tauchrohr 15 und dem Ansaugkanalabschnitt 47 durch das Gebläse 3 angesogen und weiter über den Ausblaskanalabschnitt 48 und den hieran strömungsmäßig angeschlossenen Kanalabschnitt 19 in den Filterbeutel 10 geleitet. Der Grobschmutz lagert sich, wie auch schon in den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen, im Grobschmutzbehälter 17 ab.
  • Für den Entleerungsbetrieb ist der Schieber 43 in die in der Ausgestaltung anschlagbegrenzte obere Endstellung schiebeverlagert (vgl. 8 und 10). In dieser Stellung gibt der Schieber 43 mit seinen Öffnungen 44 und 45 den Durchströmkanal 30 und den Ansaugkanal 28 frei, wobei durch die Verschlussabschnitte 46 und 46' der Kanalabschnitt 19 und der Kanalabschnitt des Tauchrohres 15 blockiert sind. Um den Grobschmutz aus dem Grobschmutzbehälter 17 in den Filterbeutel 10 zu befördern, wird über den Ansaugkanal 28 und den sich durch die entsprechende Schieberschaltstellung hieran anschließenden Ansaugkanalabschnitt 47 Umgebungsluft angesaugt und in Strömungsrichtung hinter dem Gebläse 3 durch den Ausblaskanalabschnitt 48 in den Durchströmkanal 30 geblasen, von welchem aus der Blasluftstrom in den Zyklonabscheider bzw. den Grobschmutzbehälter 17 tritt, dies weiter unter selbsttätiger Öffnung der bodenseitigen Klappe 54 zufolge Luftstrombeaufschlagung, so dass der Grobschmutz aus dem Grobschmutzbehälter 17 durch den Entleerungskanal 21 in den Filterbeutel 10 transportiert wird.
  • Die Anordnung der Öffnungen im Schieber sind abhängig von der Anordnung der Kanalendabschnitte im Bereich des Schiebers. So können die Kanalabschnitte beispielsweise zu einem Bündel zusammengefasst sein, weiter in der Art, dass jeweils zwei Kanalabschnitte in Nebeneinanderlage angeordnet sind, wobei weiter die so zusammengefassten Kanalabschnitt/Paare übereinanderliegen, dies weiter bevorzugt derart, dass in einen Querschnitt die, die Kanal-Mittelachsen verbindenden Linien ein Rechteck, bevorzugt ein Quadrat aufziehen. Einen einer solchen Kanalanordnung zuzuordnenden Schieber 43 ist in den 11 und 12 dargestellt.
  • Der Schieber 43 weist in dieser Ausgestaltung quer zur Schiebeverlagerungsrichtung r zwei Reihen von Öffnungen und Verschlussabschnitten auf, wobei zunächst eine Reihe zwei in Schiebeverlagerungsrichtung r zueinander beabstandete Öffnungen 43 und 44 aufweist, zwischen welchen sich ein Verschlussabschnitt 46 erstreckt. Diesem Verschlussabschnitt 46 ist in der benachbarten Reihe eine weitere Öffnung 49 zugeordnet, die in Schiebeverlagerungsrichtung r des Schiebers 43 betrachtet beidseitig (in der Darstellung ober- und unterseitig) flankiert ist von Verschlussabschnitten 46' und 46", welch Letztere entsprechend der vorbeschriebenen Anordnung benachbart sind zu den Öffnungen 43 und 44 der anderen Reihe.
  • Jede Reihe von Öffnungen und Verschlussabschnitten des Schiebers 43 ist einem übereinanderliegenden Paar von Kanalabschnitten zugeordnet, so weiter die Reihe mit den Öffnungen 43 und 44 dem Kanalabschnitt 19 und dem Ansaugkanal 28, während die zweite Reihe mit der Öffnung 49 dem Durchströmkanal 30 und dem Kanalabschnitt des Tauchrohres 15 zugeordnet ist.
  • In 11 ist der Schieber 43 so in eine bevorzugt anschlagbegrenzte Stellung verlagert, dass die Öffnungen 44 und 49 dem Kanalabschnitt des Tauchrohres 15 und dem weiteren Kanalabschnitt 19 zugeordnet sind und entsprechend diese strömungsmäßig mit den Ansaug- und Ausblaskanalabschnitten 47 und 48 verbinden. Entsprechend stellt die Schieberstellung in 11 den Staubsaugbetrieb her, wobei mittels der Verschlussabschnitte 46 und 46' der Ansaugkanal 28 und der Durchströmkanal 30 strömungsdicht verschlossen sind.
  • Zum Entleeren des Grobschmutzbehälters 17 wird auch in dieser Ausgestaltung der Schieber 43 anschlagbegrenzt verlagert derart, dass nunmehr die Öffnungen 45 und 49 dem Ansaugkanal 28 und dem Durchströmkanal 30 zugeordnet sind und diese strömungsmäßig entsprechend mit den Ansaug- und Ausblaskanalabschnitten 47 und 48 verbinden, während die Verschlussabschnitte 46 und 46" den Kanalabschnitt 19 und den Kanalabschnitt des Tauchrohres 15 dichtend verschließen.
  • Wie anhand des Ausführungsbeispiels in den 4 und 5 beschrieben, ist eine Umstellung vom Staubsaugbetrieb in den Entleerungsbetrieb durch ein Wechsel der Strömungsrichtung, bevorzugt infolge einer Drehung des Gebläses 3, ermöglicht. Die 13 und 14 zeigen in diesem Zusammenhang eine weitere Ausführungsform, bei welcher das Gebläse 3 feststehend ist, jedoch die zu diesem geführten Kanäle, insbesondere die Anschlussbereiche der Kanäle relativ zu dem feststehenden Gebläse 3 vertauscht werden.
  • Hierzu ist zunächst ein das Gebläse 3, insbesondere ein im Querschnitt kreisrundes Gebläsegehäuse umgebender Ring 51 vorgesehen, der die Anschlussbereiche der zu diesen geführten Leitungen (19, 28, 15, 30) aufnimmt. Die Anschlussbereiche durchsetzen den Ring 51 derart, dass die Leitungen frei radial gerichtet auf das Gebläsegehäuse 50 münden.
  • Die Anschlussbereiche der Leitungen sind in einem Querschnitt gemäß den Darstellungen in den 13 und 14 gleichmäßig über den Umfang des Ringes 51 verteilt angeordnet und am Ring befestigt, schließen entsprechend zu den in Umfangsrichtung benachbarten Anschlussbereichen einen Winkel von 90° ein. Hierbei ist weiter vorgesehen, dass die Anschlussbereiche des Kanalabschnitts des Tauchrohres 15 und des Kanalabschnitts 19 diametral gegenüberliegend angeordnet sind, während um 90° hierzu versetzt die Anschlussbereiche des Ansaugkanals 28 und des Durchströmkanals 30 diametral gegenüberliegend münden.
  • Das Gebläsegehäuse 50 weist im Querschnitt diametral gegenüberliegende Öffnungen 52 und 53 auf, welche sich in derselben Querschnittsebene wie die Anschlussbereiche erstrecken.
  • Die dem Ring 51 zugeführten Leitungen (Kanäle und Kanalabschnitte) sind flexibel gestaltet, weiter beispielsweise schlauchförmig.
  • Der Ring 51 ist um das Gebläsegehäuse 50 drehbar, dies weiter um eine Achse, die quergerichtet ist zur Strömungsrichtung in dem Gebläse 3. Es sind weiter diesbezüglich bevorzugt vordefinierte Drehstellungen des Ringes 51 vorgesehen, beispielsweise zufolge überlaufbarer Rastmittel. Weiter kann auch eine Drehbegrenzung des Ringes 51 vorgesehen sein, so weiter eine Drehbegrenzung um 90°, so dass eine Verdrehung des Ringes 51 nur in und entgegen Uhrzeigerrichtung innerhalb eines 90°-Bereiches erreicht werden kann.
  • In 13 ist die Ringstellung im Staubsaugbetrieb dargestellt. Die Anschlussbereiche des Kanalabschnittes des Tauchrohres 15 und des Kanalabschnittes 19 sind strömungsmäßig mit den Öffnungen 52 und 53 des Gebläsegehäuses 50 verbunden, so dass entsprechend das Tauchrohr 15 der Saugseite des Gebläses 3 und der Kanalabschnitt 19 der Blasseite des Gebläses 3 zugeordnet sind. Der Ansaugkanal 28 sowie der Durchströmkanal 30 sind durch entsprechende Zuordnung eines Wandungsabschnittes des Gebläsegehäuse 50 unter Verschluss der entsprechenden Anschlussbereich der Kanäle verschlossen.
  • Für den Entleerungsbetrieb wird der Ring 51 mit Bezug auf die Darstellungen in Uhrzeigerrichtung um 90° verdreht, so dass hiernach die Anschlussbereiche des Kanalabschnittes 19 und des Tauchrohres 15 verschlossen sind, während die Anschlussbereiche des Ansaugkanals 28 und des Durchströmkanals 30 strömungsmäßig in Verbindung stehend zu den gebläsegehäuseseitigen Öffnungen 52 und 53. Entsprechend wird über den Ansaugkanal 28 Umgebungsluft angesogen und über den Durchströmkanal 30 in den Grobschmutzbehälter 17 zum Ausblasen des darin gesammelten Grobschmutzes eingeblasen.
  • Auch die Verdrehung des Rings 51 zum Wechseln der Betriebszustände kann manuell durch den Benutzer erfolgen. Alternativ ist auch eine mechanische, beispielsweise elektromechanische Drehung des Ringes 51 möglich, dies weiter gegebenenfalls in Abhängigkeit von vorgegebenen Parametern selbsttätig.
  • In der vorbeschriebenen Ausgestaltung wirkt der Ring 51 ventilartig. Die Umstellung von Staubsaugbetrieb in den Entleerungsbetrieb erfolgt durch aktives Schalten nur eines Elements - hier des Ringes 51 - so dass - wie auch in der Ausgestaltung gemäß den 7 bis 12 - eine kompakte Bauform erreichbar ist.
  • Anhand der 16 bis 19 ist nachfolgend eine weitere Ausgestaltung beschrieben. Entsprechend der Ausführungsform gemäß 6 weist auch hier der Filterbeutel 10 lediglich nur eine Eintrittsöffnung 12 mit einer Klappe 20 auf, welche so dimensioniert ist, dass auch der Grobschmutz durch diese Eintrittsöffnung 12 in den Filterbeutel 10 verbracht werden kann. Des Weiteren weist der Staubsauger 1 ein Gebläse 3 und einen Grobschmutzabscheider 14 auf.
  • Der Grobschmutzabscheider 14 besitzt zunächst einen kreiszylindrischen Grundkörper. In diesem Grundkörper sind zwei parallel zueinander verlaufende, weiter parallel zu einer Grundkörper-Mittelachse verlaufende zylindrische, röhrenförmige Kammern 54 und 54' aufgenommen. Die beiden Kammern 54 und 54' sind - wie in 18 zu erkennen - auf einer Symmetrieachse der Kreiskontur des Grundkörpers angeordnet, weiter beidseitig der Grundkörper-Mittelachse.
  • Die beiden Kammern 54 und 54' durchsetzen jeweils endseitig eine scheibenförmige Decke 55 bzw. 55' des Grundkörpers, so dass sich in den Decken 55 und 55' entsprechend Ein- und Austritts Öffnungen einstellen.
  • Diese Öffnungen sind strömungsmäßig dicht verbunden mit den in dem Staubsauger 1 verlegten Saug- und Blasleitungen. So mündet in der Betriebsstellung gemäß 16 eintrittsseitig der Kammer 54 der von dem Vorsatzgerät 7 kommende Strömungskanal 9 und im Bereich der in Strömungsrichtung gegenüberliegenden Öffnung der Kammer 54 ein Zwischenkanal 56, der andernends an der Saugseite des Gebläses 3 angeschlossen ist. Ein weiterer Zwischenkanal 57 führt von der Blasseite des Gebläses 3 zu einer Öffnung der weiteren Kammer 54', welche Öffnung in derselben Decke 55' ausgebildet ist wie die Öffnung der Kammer 54, welche in Verbindung steht mit dem Zwischenkanal 56.
  • Die Öffnung der Kammer 54' in der in Strömungsrichtung gegenüberliegenden Decke 55 ist angeschlossen an einen zum Staubfilterbeutel 10 führenden Kanalabschnitt 19.
  • Jede Kammer 54, 54' ist mit einem Grobgutsieb 58 versehen. Hierbei kann es sich um ein Metall- oder Kunststoffsieb handeln, mit einer an die Größe der zur separierenden Schmutzpartikel angepassten Maschenweite. Es kann sich hierbei um ein flächiges Siebteil handeln, welches den freien inneren Querschnitt der jeweiligen Kammern 54, 54' durchsetzt.
  • Dargestellt sind in der Ausgestaltung gemäß den 16 bis 19 Grobgutsiebe 58, welche jeweils zunächst einen radial äußeren ausgesteiften Teilabschnitt aufweisen, der sich senkrecht oder nahezu senkrecht von der Kammer-Innen-wandung zur Kammermitte hin erstreckt und hiernach steil unter Einschuss eines spitzen Winkels zur Kammerachse abfällt und so ein Auffangreservoir 59 bildet. Diese Auffangreservoire 59 der Kammern 54 und 54' sind in Strömungsrichtung gerichtet, weiter in Längserstreckung der Kammern 54 und 54' betrachtet mittig angeordnet.
  • Der Grobschmutzabscheider 14 bzw. der Grundkörper sind um eine die Grundkörper-Mittelachse aufnehmende Drehachse 60 um einen Winkel von 180° drehbar, so dass die Kammer 54 nach einer entsprechenden Verdrehung dem Zwischenkanal 57 und dem Kanalabschnitt 19 zugeordnet ist, während die Kammer 54' die strömungsmäßige Verbindung zwischen dem Strömungskanal 9 und den zum Gebläse 3 führenden Zwischenkanal 56 bildet. So sind entsprechend je nach Drehstellung des Grundkörpers jede Kammer 54 und 54' entweder saugluft- oder blasluftbeaufschlagt.
  • Zufolge der Anordnung der Kammern 54 und 54' in Verbindung mit den zu- und abführenden Luftleitungen ergeben sich im Betrieb des Staubsaugers 1 in den Kammern 54 und 54' Luftströmungen, die entgegengesetzt zueinander gerichtet sind, wobei weiter jede Kammer 55, 54' von einer Luftströmung durchsetzt ist, die insgesamt vom Vorsatzgerät 7 über eine erste Kammer des Grobschmutzabscheiders 14, das Gebläse 3, die zweite Kammer des Grobschmutzabscheiders 14 hin zum Staubfilterbeutel 10 führt. Die Grobschmutzabscheidung erfolgt hierbei in Strömungsrichtung betrachtet vor dem Gebläse 3, während die hinter dem Gebläse 3 geführte Blasluft die nicht filteraktive Kammer in entgegengesetzter Strömungsrichtung zur Befüllungs-Strömungsrichtung ausbläst und so den Grobschmutz in den Staubfilterbeutel 10 austrägt. Der Entleerungsvorgang einer Kammer geht entsprechend einher mit dem Staubsaugvorgang in Verbindung mit einer Grobfiltrierung im Bereich der anderen Kammer, wobei das ausgeblasene Grobgut direkt in den Staubfilterbeutel 10 gespült wird, ohne das Gebläse 3 bzw. den das Gebläse 3 antreibenden Motor zu passieren.
  • Nach einer Verdrehung des Grobschmutzabscheiders 14 bzw. des Grundkörpers um die Drehachse 60 um 180° werden die Kammern 54 und 54' in ihrer Zuordnung zu den zugeführten Leitungen vertauscht, so dass die vor der Verdrehung von Grobschmutz entleerte Kammer 54' nunmehr den Leitungsabschnitt auf der Saugseite des Gebläses 3 zugeordnet ist und im Saugbetrieb der Grobfiltrierung dient, während die vor der Verdrehung der Grobfiltrierung dienende Kammer 54 nunmehr im blasseitigen Leitungsabschnitt hinter dem Gebläse 3 positioniert ist, zum Ausblasen und entsprechenden Räumen von gesammelten Grobschmutz.
  • Die Kammern 54 und 54' können während des Betriebs des Staubsaugers 1 oder auch nach dem Betrieb des Staubsaugers 1 gedreht und dadurch getauscht werden. Auch kann die Drehung des Grobschmutzabscheiders 14 um die Drehachse 60 durch einen Drucksensor gesteuert werden, der beispielsweise bei einsetzendem Druckverlust durch zuviel abgefiltertem Grobgut im Sieb die Drehung veranlasst. Diese wiederum wird bevorzugt mechanisch, weiter beispielsweise elektromechanisch herbeigeführt, kann jedoch auch manuell durch Benutzereingriff erreicht werden. Weiter bevorzugt sind die Drehstellungen definiert, so beispielsweise durch überlaufbare Rastvorrichtungen. Zudem kann die ordnungsgemäße Zuordnung der Kammern 54 und 54' zu den zu verbindenden Leitungsabschnitten durch eine Sensorik überwacht werden, die eine in Betriebnahme des Staubsaugers 1 nur in einer der beiden 180°-Drehstellungen des Grobschmutzabscheiders 14 zulässt.
  • Erfolgt die Verdrehung des Grobschmutzabscheiders 14 während des Betriebs des Staubsaugers 1 wird im Zuge der Drehung kurzzeitig der Saugluftstrom unterbrochen, da der Grundkörper mit seinen Decken 55 und 55' während der Drehung die zugewandten Anschlussabschnitte der Kanäle verschließt. So wird verhindert, dass unkontrolliert Schmutz in das Basisgerät 2 tritt.
  • Bei der vorgeschlagenen Ausgestaltung des Grobgutsiebes 58 (vgl. auch 19) sammelt sich der Grobschmutz in dem zentralen Auffangreservoir 59, während die Saugluft bevorzugt überwiegend durch den radial äußeren, kreisringförmigen Bereich des Grobgutsiebes 58 strömt. Das Auffangreservoir 59 nimmt in etwa die halbe axiale Länge der Kammer 54 bzw. 54' ein.
  • Das Grobgutsieb 58 ist weiter bevorzugt flexibel ausgestaltet, insbesondere der Bereich des Auffangreservoirs 59. Das Grobgutsieb 58, insbesondere das Auffangreservoir 59 strömt hierbei mit dem Luftstrom. Wird die Röhre um 180° gedreht, wird das Grobgutsieb 58 mit der nun in die entgegengesetzte Richtung verlaufenden Luftströmung in der Kammer umgeschlagen. Partikel, welche sich in den Maschen festgesetzt haben werden durch das Umschlagen des Grobgutsiebes 58 und die daraus resultierende Maschenaufweitung entfernt und in den Filterbeutel 10 transportiert. Das Sieb ist entsprechend selbstreinigend. Durch die Anordnung des Grobgutsiebes 58 mittig mit Bezug auf die Längserstreckung einer Kammer ist ein Umschlagen des Grobgutsiebes 58 bei Änderung der Luftströmungsrichtung innerhalb der Kammer ermöglicht.
  • Ist das Grobgutsieb 58 steif oder weniger flexibel ausgebildet, so dass bei Luftströmungs-Richtungswechsel kein Umschlagen desselben erreicht wird, kann dieses, insbesondere das Auffangreservoir 59 zumindest annähernd die gesamte Länge der zugeordneten Kammer einnehmen, womit die durchströmende Luft über die gesamte Länge am Rand der Kammer vorbeiströmen kann, wobei der Schmutz über die gesamte Länge der Kammer im Auffangreservoir 59 gesammelt wird.
  • Die 20 und 21 zeigen eine Weiterbildung der vorbeschriebenen Ausgestaltung des Grobgutabscheiders 14, wobei der gesamte Querschnitt des zylindrischen Grundkörpers für die Kammern 54 und 54' ausgenutzt wird. Somit weisen die beiden Kammern 54 und 54' jeweils einen halbkreisförmigen Querschnitt auf, wobei die Kreisabschnitt-Außenwandung zugleich die Wandung des Grundkörpers formt, von welcher innenseitig im Querschnitt entlang einer Durchmesserlinie eine Trennwand 61 angeordnet ist, zur Separierung der Kammern 54 und 54'. Die Trennwand 61 nimmt zudem mittig entsprechend aufnehmend die Mittelachse des Grundkörpers, die Drehachse 60 auf.
  • Gleich der zuvor beschriebenen Ausgestaltung sind in Längserstreckung der Kammern 54 und 54' Grobgutsiebe 58 vorgesehen, die wandungsinnenseitig der Kammern festgelegt sind und sich über den gesamten Querschnitt der jeweiligen Kammer erstrecken. Zufolge der im Querschnitt halbkreisförmigen Gestaltung der Kammern 54 und 54' ist bei im Vergleich zu der zuvor beschriebenen Ausgestaltung gleichem Außendurchmesser des Grundkörpers eine gegenüber der vorbeschriebenen Lösung vergrößerte Filter-Querschnittsfläche erreicht.
  • Dargestellt ist in 21 jeweils ein flexibles Grobgutsieb 58, welches mit Änderung der Luftstromrichtung umschlagen kann.
  • Um die Strömungsgeschwindigkeit am Grobgutsieb 58 zu verringern wird weiter gemäß der Ausgestaltung in 22 vorgeschlagen, der das Grobgutsieb 58 aufnehmenden Kammern 54 bzw. 54', insbesondere im Wirkungsbereich des Grobgutsiebes 58 eine bauchige Form zu geben. So ist jede Kammer 54, 54' zunächst ausgehend von den in den Decken 55 und 55' vorgesehenen Öffnungen rohrartig mit kreisrundem Querschnitt geformt, dies jeweils ausgehend von der Decke 55 bzw. 55' über ein Viertel der gesamten axialen Länge der Kammer. Der verbleibende, sich über die halbe axiale Länge der Kammer erstreckende Mittenabschnitt 62 der jeweiligen Kammer erstreckt sich ausgehend von den zugewandten Enden der endseitigen Rohrabschnitte der Kammern in einem Längsschnitt gemäß 22 konvex, so dass sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich auf das Grobgutsieb 58 eine Querschnittsvergrößerung der Kammern ergibt. Hierdurch werden die Aufprallgeschwindigkeiten des Grobgutes am Grobgutsieb 58 verringert, dies weiter unter Vergrößerung der Siebquerschnittsfläche. Druckverluste sind minimiert, wobei mehr Grobgut im Vergleich zu einer über die axiale Länge querschnittsgleichbleibenden Kammer abgeschieden werden kann.
  • Auch können mehr als zwei Kammern in dem Grundkörper angeordnet sein, so beispielsweise gemäß der in den 23 und 24 dargestellten Ausgestaltung drei Kammern 54, 54' und 54". Die Anordnung ist hierbei so gewählt, dass in einem Querschnitt bzw. in einer Draufsicht gemäß 23 Linien, die die Kammern-Mittenachsen verbinden ein gleichseitiges Dreieck aufziehen. Die Kammern-Mittenachsen verlaufen parallel zur Drehachse 60 des Grundkörpers 52, wobei weiter die Mittenachsen auf einer konzentrisch zur Drehachse 60 verlaufenden Kreislinie positioniert sind.
  • In Verbindung mit einer Leitungsanordnung gemäß der Ausgestaltung in den 14 und 16 sind zwei der Kammern 54, 54' und 54" im Betrieb des Staubsaugers 1 aktiv, werden entsprechend in zueinander entgegengesetzten Richtungen durchströmt, wobei in einer Kammer, wie beschrieben, eine Grobschmutzfiltrierung erfolgt, während die andere aktive Kammer blasluftbeaufschlagt entleert wird. Die dritte Kammer wird hierbei nicht durchströmt, ist entsprechend nicht im Einsatz bis der Grundkörper bzw. der Grobschmutzabscheider 14 um die Drehachse 60 um 120° gedreht wird. Nach dieser Drehung sind die dritte Kammer und eine der anderen beiden Kammern im Einsatz. Wird der Grobschmutzabscheider 14 dreimal um 120° gedreht, ist wieder die Ausgangsposition erreicht.
  • Die nicht aktive und entsprechend nicht luftdurchströmte Kammer ist stets die Kammer, welche vor einer 120°-Drehung des Grobschmutzabscheiders 14 der Grobfiltrierung dient. Dies bieten den Vorteil, dass vor einer weiteren Verdrehung, nach welcher die Kammer in dem Blasluftstrom zum Ausräumen von Grobschmutzpartikeln eingefahren wird, eine Sichtung des ausfiltrierten Inhaltes in der Kammer ermöglicht ist. So können ungewollt eingesaugte Gegenstände noch entnommen werden. Diese sind in dem Grobgutsieb 58 der nicht aktiven Kammer gefangen und können aus dem Grobgut entnommen werden. Hierzu weist bevorzugt das Staubsaugergehäuse eine Reversionsöffnung auf, die in Überdeckung liegt zu der deckenseitigen Öffnung der nicht aktiven Kammer.
  • Die 25 und 26 zeigen eine auf der Ausgestaltung gemäß in 23 und 24 basierende Alternative mit drei Kammern 54, 54' und 54" die entsprechend der Ausgestaltung gemäß den 20 und 21 den gesamten Querschnitt des kreiszylindrischen Grundkörpers ausnutzen. Dies bietet den Vorteil eines größeren Grobgutsiebes 58, welches entsprechend mehr Grobgut aufnehmen kann bis es geleert werden muss. Entsprechend nehmen die Kammern 54 bis 54" jeweils etwa ein Drittel des Querschnitts des Grundkörpers ein. Die Wirkungsweise entspricht der zuvor beschriebenen Ausgestaltung.
  • Schließlich zeigt 27 eine Ausgestaltung basierend auf der Ausgestaltung gemäß den 25 und 26, bei welcher die Kammern 54, 54' und 54" gesondert zueinander ausgebildet sind, entsprechend jeweils eigenständige Wandungen aufweisen. Diese Kammern 54, 54' und 54" sind in einem Grundkörpergestell 63 aufgenommen, welches die zentrale Drehachse 60 sowie jeweils endseitig der Drehachse 60 kreisringförmige Decken 64 aufweist. Letztere besitzen jeweils Durchtrittsöffnungen 65, die den Querschnitt der Kammern aufnehmend in vertikaler Überdeckung zum freien Innenquerschnitt der Kammern ausgerichtet sind.
  • Die Kammern 54, 54' und 54" sind aus dem so gestalteten Grobpartikelabscheider 14 entnehmbar, dies bevorzugt durch Herausziehen nach radial außen, womit eine schubladenartige Entnahme der nicht aktiven Kammer erreichbar ist. Zufolge dieser Ausgestaltung kann der Benutzer komfortabel den zuvor eingesaugten Grobschmutz beispielsweise nach versehentlich eingesaugten Gegenständen untersuchen.
  • Um das Entnehmen der schubladenartigen Kammern aus dem Grobschmutzabscheider 14 bzw. aus dem Grundkörpergestell 63 zu vereinfachen, ist jeweils wandungsaußenseitig der kreisabschnittförmigen Mantelfläche eine Handhabe 66 vorgesehen.
  • Zur Halterung der schubladenartigen Kammern in dem Grundkörpergestell 63 sind auslösbare Mittel vorgesehen, so beispielsweise überlaufbare Rastvorrichtungen.
  • Um die nicht aktive, schubladenartige Kammer zugängig zu machen ist bevorzugt in dem Basisgerät 2 eine Klappe oder dgl. vorgesehen. Alternativ ist das Basisgerät 2 so gestaltet, dass ein direkter Zugriff auf die jeweilige schubladenartige Kammer ermöglicht ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Staubsauger
    2
    Basisgerät
    3
    Saug-/Gebläseeinheit
    4
    Elektrokabel
    5
    Stiel
    6
    Betätigungsgriff
    7
    Vorsatzgerät
    8
    Saugmund
    9
    Strömungskanal
    10
    Filterbeutel
    11
    Halteplatte
    12
    Eintrittsöffnung
    13
    Schutzumhüllung
    14
    Grobschmutzabscheider
    15
    Tauchrohr
    16
    freies Ende
    17
    Grobschmutzbehälter
    18
    Sieb
    19
    Kanalabschnitt
    20
    Klappe
    21
    Entleerungskanal
    22
    Eintrittsöffnung
    23
    Klappe
    24
    Öffnung
    25
    Sperrventil
    26
    Schaltventil
    27
    Schaltventil
    28
    Ansaugkanal
    29
    Ansaugöffnung
    30
    Durchströmkanal
    31
    Sperrventil
    32
    Strömungskanal-Eintrittsöffnung
    33
    Klappe
    34
    Reinigungsstation
    35
    Aufnahmebehältnis
    36
    Entleerungsöffnung
    37
    Klappe
    38
    Eintrittskanal
    39
    Blaskanal
    40
    Gebläse
    41
    Ansaugkanal
    42
    Ausblasgitter
    43
    Schieber
    44
    Öffnung
    45
    Öffnung
    46
    Verschlussabschnitt
    46'
    Verschlussabschnitt
    46"
    Verschlussabschnitt
    47
    Ansaugkanalabschnitt
    48
    Ausblaskanalabschnitt
    49
    Öffnung
    50
    Gebläsegehäuse
    51
    Ring
    52
    Öffnung
    53
    Öffnung
    54
    Kammer
    54'
    Kammer
    54"
    Kammer
    55
    Decke
    55'
    Decke
    56
    Zwischenkanal
    57
    Zwischenkanal
    58
    Grobgutsieb
    59
    Auffangreservoir
    60
    Drehachse
    61
    Trennwand
    62
    Mittenabschnitt
    63
    Grundkörpergestell
    64
    Decke
    65
    Durchtrittsöffnung
    66
    Handhabe
    a
    Ausblasrichtung
    b
    Saugluftstrom
    r
    Schiebeverlagerungsrichtung
    T
    Trennebene

Claims (22)

  1. Verfahren zum Betreiben eines Staubsaugers (1) mit einem elektromotorisch angetriebenen Gebläse (3) und einem Saugmund (8) durch welchen gesaugt wird, wobei der Saugluftstrom (b) durch einen Grobschmutzabscheider (14) mit zugeordnetem Grobschmutzbehälter (17) geleitet wird, wobei die aus dem Grobschmutzabscheider (14) austretende Saugluft zur Abscheidung von darin noch enthaltenem Feinstaub in einen Filterbeutel (10) geblasen wird, dadurch gekennzeichnet, dass zur Entleerung des Grobschmutzbehälters (17) Saugluft durch den Grobschmutzbehälter (17) geblasen wird und damit ausgetragener Grobschmutz in den Filterbeutel (10) eingetragen wird, wobei die Einblasung von Saugluft in den Grobschmutzbehälter (17) mit Hilfe einer Drehrichtungsumkehr des Gebläses (3) vorgenommen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Reinigungsstation (34) bereitgestellt wird, dass der Staubsauger (1) zur Entleerung des Grobschmutzbehälters (17) an die Reinigungsstation (34) angeschlossen wird und der Grobschmutz mittels der in den Grobschmutzbehälter (17) eingeleiteten Saugluft in ein Aufnahmebehältnis (35) in der Reinigungsstation (34) transportiert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass nach Anschluss des Staubsaugers (1) an die Reinigungsstation (34) der Filterbeutel (10) insgesamt oder der in dem Filterbeutel (10) enthaltene Feinstaub in die Reinigungsstation (34) überführt wird.
  4. Verfahrbare Staubsaugeinrichtung mit einem elektromotorisch betriebenen Gebläse (3) und einem von einem Saugluftstrom (b) durchsetzten Filterbeutel (10), wobei der Saugluftstrom (b) durch das Gebläse (3) erzeugt ist, wobei der Saugluftstrom (b) vor Eintritt in den Filterbeutel (10) einen Grobschmutzabscheider (14) mit einem zugeordneten Grobschmutzbehälter (17) durchsetzt, dadurch gekennzeichnet, dass die Entleerung des Grobschmutzbehälters (17) mit Hilfe einer Änderung der Drehrichtung des Gebläses (3) erfolgt.
  5. Staubsaugeinrichtung nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet, dass der Grobschmutzabscheider (14) zur Entleerung in umgekehrter Richtung von dem Saugluftstrom (b) durchsetzbar ist.
  6. Staubsaugeinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugluftstrom (b) das von dem Elektromotor angetriebene Gebläse (3) nach Verlassen des Grobschmutzabscheiders (14) und vor Eintritt in den Filterbeutel (10) durchsetzt.
  7. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugluftstrom (b) bei der Entleerung des Grobschmutzabscheiders (14) in einen Filterbeutel (10) liefert.
  8. Staubsaugeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugluftstrom (b) bei der Entleerung des Grobschmutzabscheiders (14) in denselben Filterbeutel (10) liefert, in den dieser auch bei Füllung des Grobschmutzabscheiders (14) liefert.
  9. Staubsaugeinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Filterbeutel (10) zwei Eintrittsöffnungen (12, 22) aufweist, zum einen zum Eintrag von Feinstaub und zum anderen zum Eintrag von, in dem Grobschmutzabscheider (14) abgeschiedenem Grobschmutz.
  10. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur Entleerung des Grobschmutzbehälters (17) eine gesonderte, dem Gebläse (3) vorgeschaltete Ansaugöffnung (29) vorgesehen ist.
  11. Staubsaugeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die gesonderte Ansaugöffnung (29) nachgeschaltet zu dem Grobschmutzabscheider (14) vorgesehen ist.
  12. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Entleerung des Grobschmutzbehälters (17) mit Hilfe einer Vertauschung von Anschlussbereichen relativ zu einem feststehenden Gebläse (3) erfolgt.
  13. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine von einem Saugmund (8) der Staubsaugeinrichtung zum Grobschmutzabscheider (14) führende Saugleitung absperrbar ist.
  14. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine vom Gebläse (3) zum Filterbeutel (10) führende Leitung ein Schaltventil (27) aufweist, zur Rückleitung des Saugluftstromes (b) in den Grobschmutzabscheider (14).
  15. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine vom Gebläse (3) zum Filterbeutel (10) führende Leitung ein Schaltventil (27) aufweist, zur Verbindung mit einer von einem Saugmund (8) gesonderten Ansaugöffnung (29).
  16. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Grobschmutzbehälter (17) zur Entleerung drehbar ist.
  17. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Grobschmutzbehälter (17) zwei oder mehr Kammern (54, 54', 54") aufweist, die durch Verdrehen des Grobschmutzbehälters (17) mit einer ersten und zweiten Luftströmung durchströmbar sind, wobei die Luftströmungen entgegengesetzt zueinander gerichtet sind.
  18. Staubsaugeinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Kammern (55, 54', 54") aus dem Grobschmutzbehälter (17) entnehmbar ist.
  19. Staubsaugeinrichtung nach Anspruch 17 oder 18 dadurch gekennzeichnet, dass eine Kammer (54, 54', 54") in einer Entnahmeposition nicht durchströmbar ist, während mindestens zwei weitere Kammern (54, 54', 54") zur Luftdurchströmung in zueinander entgegengesetzten Richtungen gestaltet sind.
  20. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Grobschmutzbehälter (17) um eine Achse (60), die der Durchströmungsrichtung entspricht, drehbar ist.
  21. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Entleerung des Grobschmutzbehälters (17) in ein von dem Filterbeutel (10) gesondertes Aufnahmebehältnis (35) erfolgt.
  22. Staubsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Staubsaugeinrichtung eine dieser gegenüber stationäre Reinigungsstation (34) zugeordnet ist, an welche die Staubsaugeinrichtung anschließbar ist, zur Entleerung des Grobschmutzbehälters (17) und/oder des Filterbeutels (10).
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