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DE102009040923B3 - Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung einer Wurstschnecke - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung einer Wurstschnecke Download PDF

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DE102009040923B3 DE200910040923 DE102009040923A DE102009040923B3 DE 102009040923 B3 DE102009040923 B3 DE 102009040923B3 DE 200910040923 DE200910040923 DE 200910040923 DE 102009040923 A DE102009040923 A DE 102009040923A DE 102009040923 B3 DE102009040923 B3 DE 102009040923B3
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Abstract

Beschrieben und dargestellt ist u.a. eine Vorrichtung (10) zur Herstellung einer Wurstschnecke (31) aus einem geradlinigen Wurstabschnitt (28). Die Besonderheit besteht darin, dass eine einen Schneckengang (15) aufweisende, inverse Form (13) vorgesehen ist, mit einem Wursteinlass (20), durch den hindurch der Wurstabschnitt unter Zuhilfenahme von Antriebsmitteln in den Schneckengang (15) einführbar ist, wobei die Form wenigstens zwei relativ zueinander bewegbare Teile (14a, 14b) aufweist, die zwischen einem geschlossenen Zustand, in dem der Schneckengang den Wurstabschnitt aufnehmen kann, und einem geöffneten Zustand, in dem die Form den zu einer Schnecke geformten Wurstabschnitt freigeben kann, verlagerbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft zunächst eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Vorrichtungen zur Herstellung einer Wurstschnecke aus einem gradlinigen Wurstabschnitt sind zum Beispiel aus der EP 0 511 619 B1 bekannt.
  • Um aus einem gradlinigen Wurstabschnitt, also z. B. aus einem abgelängten Stück Wurst oder einer endlos produzierten langen Wurst, eine Wurstschnecke herzustellen, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen, die mit dem besonderen Material der zu handhabenden Wurst zu tun haben. So ist aus der DE 102 33 068 B4 z. B. eine Wickelvorrichtung bekannt. Eine solche Wickelvorrichtung ist allerdings nach den Informationen des Anmelders nicht zum großindustriellen Einsatz gelangt.
  • Stattdessen ist es heute in industriellen Fleischbearbeitungsvertrieben üblich, dass Würste bzw. Wurstabschnitte zur Fertigung einer Wurstschnecke manuell gewickelt werden. Hierzu ist es in der Regel so, dass an einem großen Tisch zahlreiche Mitarbeiter die einzelnen, abgelängten Wurststücke mit den Fingern successive greifen, von Hand rollen und anschließend von einem Holzspieß durchstoßen. Im Hinblick auf die für das Rollen einer einzigen Wurstschnecke erforderliche Zeit und auch im Hinblick auf die hohen Personalkosten besteht hier ein Automatisierungsbedarf.
  • Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bekannte Aufwickelvorrichtung den Ansprüchen an eine schnelle und sichere Bearbeitung von Würsten zur Bratwurstschnecken offensichtlich nicht gerecht worden ist. Weiter ist zu berücksichtigen, dass eine rohe, geradlinige Wurst oder ein solcher Wurstabschnitt, ein empfindliches und hinsichtlich seiner Konsistenz schwierig zu handhabendes Gut ist. Das Fleischbrät wird von einer dünnen Pelle gehalten. Jegliche Bearbeitung muss lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, mit der eine Wurstschnecke aus einem geradlinigen Wurstabschnitt hergestellt werden kann.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht im Wesentlichen darin, eine Hohlform, eine sogenannte inverse Form, vorzusehen, die einen Schneckengang aufweist. Der inverse, hohle Schneckengang entspricht der Schneckenform, den die Wurst im fertigen Zustand einnehmen soll.
  • Die Form weist einen Wursteinlass auf, durch den hindurch der Wurstabschnitt zuführbar ist. Die Einführung des Wurstabschnittes in den Schneckengang erfolgt unter Zuhilfenahme von Antriebsmitteln. Die Antriebsmittel können vorzugsweise von einer Einrichtung gebildet sein, die innerhalb des Schneckenganges einen Unterdruck erzeugt. Die Wurst wird auf diese Weise in den Wursteinlass und nachfolgend in den Schneckengang, wie von einem Staubsauger, eingesogen. Hierzu kann weiter vorzugsweise am inneren Ende des Schneckenganges ein Angriffspunkt für einen Unterdruckanschluss vorgesehen sein, so dass die in die Schneckenform eingeführte Wurst bis zum Erreichen des inneren Ende des Schneckenganges angesaugt wird, bis sie also die gewünschte Endposition erreicht hat.
  • Zunächst wird die Wurst mit ihrem vorauseilenden Ende in die Nähe des Wursteinlasses gebracht, bis sie den Unterdruck spürt. Nachfolgend kann die Wurst, ohne dass eine weitere Einführung von außen her erforderlich ist, in den Schneckengang eingesogen werden. Sobald die Wurst innerhalb des Schneckenganges ihre gewünschte Endposition erreicht hat, kann beispielsweise durch einen Drucksensor nahe des inneren Ende des Schneckenganges die Präsenz des voraneilenden Wurstendes festgestellt werden.
  • Nachfolgend kann die Vorrichtung zur Erzeugung eines Unterdruckes abgeschaltet werden und die Form geöffnet werden. Hierzu weist die Form wenigstens zwei Teile auf, die relativ zueinander bewegbar sind. Die beiden Teile können beispielsweise zwei Formhälften aufweisen, wobei diese Formhälften im geschlossenen Zustand den Schneckengang bilden und im geöffneten Zustand einen Auswurf- oder Auslasskanal für die zu einer Schnecke geformte Wurst bereitstellen.
  • Vorzugsweise weist die Form auch einen Kanal auf, der der Aufnahme eines Spießes dient. Sobald die Wurst die gewünschte Endposition erreicht hat und mit ihrem voreilenden Endabschnitt nahe des inneren Endes des Schneckenganges angelangt ist, kann der Spieß, beispielsweise ein aus Holz oder Metall bestehender Spieß, durch den Kanal eingeführt werden und die Wurst an mehreren Stellen durchstechen. Hierdurch kann die Form der Schnecke sozusagen eingefroren werden. Die auf diese Weise gefertigte Schnecke kann dann durch Öffnung der Form, d. h. durch Auseinanderfahren der beiden Teile, freigegeben werden.
  • Weiter vorzugsweise sind Druckluftöffnungen in dem Schneckengang vorgesehen, die mit Druckluft angesprochen werden können. Hierdurch kann die zur Schnecke geformte Bratwurst relativ zu der festgehaltenen Form mit Druckluft beaufschlagt werden, wodurch die Wurst sicher ausgeworfen werden kann. Auf diese Weise kann die Taktzahl erhöht werden.
  • Nahe seines Mündungsbereiches, also seines Bereiches nahe des Wursteinlasses, weist der Schneckengang vorteilhaft Innenabmessungen, z. B. einen Innendurchmesser auf, der im Wesentlichen den Außenabmessungen, z. B. dem Außendurchmesser des Wurstabschnittes, entspricht. Der Innendurchmesser des Mündungsbereiches kann dem Außendurchmesser also nahezu oder exakt entsprechen. In diesem Bereich ist es nämlich gewünscht, dass eine möglichst dichte Anordnung erreicht ist, damit die Wurst gut eingezogen werden kann. Mit anderen Worten soll das Vakuum möglichst effizient aufgebaut werden.
  • Ein in Einführrichtung hinter dem Mündungsbereich angeordneter Abschnitt ist hinsichtlich seiner Innenabmessungen erweitert. Dieser als Erweiterungsabschnitt bezeichnete Abschnitt des Schneckenganges ist gegenüber dem Mündungsbereich derartig verbreitert ausgebildet, dass er Innenabmessungen aufweist, die die Außenabmessungen des gradlinigen Wurstabschnittes übersteigen. Insbesondere umfasst der Erweiterungsabschnitt des Schneckenganges solche Bereiche, in denen der Schneckengang gekrümmt ist. Grund ist, dass infolge der Krümmung der Wurst um eine Krümmungsachse der Außendurchmesser der Wurst entlang einer Ebene, die die Krümmungsachse oder eine dazu parallele Achse enthält, eine Vergrößerung erfahren kann. Mit anderen Worten ist ersichtlich, dass die Wurst sich bei Biegung in einer Ebene verbreitert und in der anderen Ebene verjüngt, und zwar derart, dass ein im geradlinigen Zustand im Wesentlichen kreisförmiger Querschnitt des Wurstabschnittes in Folge der Krümmung, die die Wurst erfährt, einen im Wesentlichen ovalen Querschnitt erhält.
  • Um diese Verbreiterung aufzufangen und um ein kontinuierliches Hindurchgleiten der Wurst durch den gesamten Schneckengang hindurch bis in die gewünschte Endposition zu gewährleisten, und die dabei auftretenden Reibungskräfte zu minimieren, sind vorzugsweise die gekrümmten Bereiche des Schneckenganges mit derartig vergrößerten Innenabmessungen ausgestattet.
  • Diese Geometrie kann auch beinhalten, dass der Schneckengang im Bereich seines Einlasses und seines Mündungsbereiches einen im Querschnitt kreisförmigen Querschnitt aufweist, und der Erweiterungsabschnitt, bzw. ggf. auch der gesamte weitere innere Schneckengang, der gekrümmte Seitenflächen aufweist, einen im Querschnitt rechteckigen Querschnitt aufweist.
  • Schließlich ist vorteilhaft vorgesehen, dass eine Wasserzuführung im Bereich des Mündungsbereiches des Schneckenganges angeordnet ist. Hierdurch kann das Einführverhalten der Wurst in den Schneckengang verbessert werden. Das Wasser kann als eine Art Gleitmittel wirken und die Wurst mit verminderter Reibung in die gewünschte Endposition bringen.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer Wurstschnecke nach dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
  • Dieser Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das nach dem Stand der Technik bekannte manuelle Verfahren zum Aufwickeln einer Bratwurst effizienter zu gestalten. Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 11.
  • Bezüglich der Vorteile der Erfindung nach Anspruch 11 und zur Erläuterung der einzelnen Merkmale des Anspruches 11 wird auf die obigen, auf die Vorrichtungsansprüche bezogenen Darlegungen und Ausführungen verwiesen.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen sowie anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung. Darin zeigen:
  • 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die an einem Bearbeitungstisch angeordnet ist, in schematischer perspektivischer Ansicht,
  • 2 in einer Einzeldarstellung eine Seitenansicht eines bezogen auf 1 hinteren Teiles der Form der 1,
  • 3 das Formteil der 2 in einer perspektivischen Ansicht gemäß Ansichtspfeil III in 2,
  • 4 in einer Darstellung gemäß 2 das dem ersten Formteil der
  • 2 gegenüberliegende, gemäß 1 vordere, zweite Teil der Form,
  • 5 das Teil der 4 in einer perspektivischen Ansicht gemäß Ansichtspfeil V in 4,
  • 6 einen gradlinigen Wurstabschnitt in Seitenansicht, der bereits abgelängt ist, als Ausgangswerkstück zur Herstellung einer Wurstschnecke, und
  • 7 in einer sehr schematischen Darstellung eine mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. dem erfindungsgemäßen Verfahren gefertigte und von einem Spieß gehaltene Wurstschnecke in Seitenansicht.
  • Diese Erfindung soll nun anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben werden. Dabei wird der nachfolgenden Figurenbeschreibung vorausgeschickt, dass der Übersichtlichkeit halber gleiche oder miteinander vergleichbare Teile oder Elemente, auch soweit unterschiedliche Ausführungsbeispiele betroffen sind, mit gleichen Bezugszeichen, teilweise unter Hinzufügung kleiner Buchstaben bezeichnet worden sind.
  • 1 zeigt zunächst in einer perspektivischen Ansicht eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10. Diese ist als Bestandteil eines Bearbeitungstisches 11 vorgesehen, wie er in der lebensmittelverarbeitenden Industrie häufig zum Einsatz kommt. Für die vorliegende Erfindung lediglich am Rande oder gänzlich unbedeutende Funktionen und Merkmale des Tisches 11 werden nachfolgend der Übersichtlichkeit halber nicht beschrieben.
  • Der Bearbeitungstisch 11 weist eine Tischfläche auf, in der eine im Querschnitt V-förmige Rinne 12 angeordnet ist. Entlang dieser Rinne werden abgelängte Wurstabschnitte der Vorrichtung 13 zugeführt. Dabei sei angemerkt, dass eine Zuführung von Wurstabschnitten sowohl manuell als auch – was nicht dargestellt ist – automatisch oder automatisiert erfolgen kann. Der V-förmige Querschnitt in der Rinne 12 ist vorgesehen, um eine definierte Position der Wurst 28 (vgl. 6) relativ zu der Form 13 zu gewährleisten.
  • An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass die gradlinigen Wurstabschnitte 28 abgelängt oder endlos zugeführt werden können, wobei eine Ablängung spätestens erfolgen sollte, wenn die Wurst ihre Endposition in der Schneckenform erreicht hat.
  • Die Form 13 der Vorrichtung 10 umfasst zwei Teile 14a und 14b, die entlang der Geraden Y relativ zueinander verlagerbar sind. Die beiden Teile 14a, 14b sind im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet. Sie sind geometrisch invers, d. h. spiegelbildlich ausgebildet, und stellen jeweils eine Hälfte eines Schneckenganges 15 bereit. Vorzugsweise bestehen die beiden Formteile 14a, 14b aus Metall oder Kunststoff.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 1 ist das Formteil 14a relativ zu dem Bearbeitungstisch 11 festgehalten. Das Formteil 14b ist relativ zu dem festgehaltenen Formteil 14a unter Zuhilfenahme eines Motors 17 verlagerbar. Hierzu sind in dem Formteil 14b Bohrungen 19a, 19b angeordnet, die von parallelen Tragstangen 16a, 16b durchsetzt werden. Die Tragstangen 16a, 16b bilden insoweit ein Schiebelager für das Formteil 14b aus.
  • Der Antrieb 17 kann auf das Formteil 14b derart einwirken, dass dieses aus dem geöffneten Zustand gemäß 1 in einen Schließzustand überführt werden kann, in der die beiden einander zugewandten Breitseitenflächen der Formteile 14a, 14b aneinander in Anlage geraten, oder in einen minimalen Abstand zueinander verbracht werden.
  • Der nachfolgenden detaillierten Beschreibung sei vorausgeschickt, dass durch Anordnen einer Wurst 28 in der Rinne 12 und deren Heranbringen an den Mündungsbereich 20 der Form 13 ein Einsaugen der Wurst in den Schneckengang 15 der geschlossenen Form 13 möglich wird. Sobald die Wurst 28 mit ihrem vorauseilenden Ende 35 das innere Ende 23 des Schneckenganges 15 erreicht hat, kann ein Holzspieß 29 durch einen Kanal 30 in der Form 13 eingeführt werden und die zu einer Schnecke 33 geformte Wurst 28 durchstoßen. Auf diese Weise ist eine Formsicherung der Schnecke 33 möglich.
  • Die in 1 mit 31 bezeichnete Einrichtung stellt die Zuführeinrichtung für die Spieße 29 dar. Mit dem Bezugszeichen 32 ist in 1 ein Lager für die Spieße 29 bezeichnet.
  • Nachdem die Wurstschnecke 33 gebildet ist, kann die Form 13 auseinander fahren und somit das Formteil 14b von dem festgehaltenen Formteil 14a weg bewegt werden. Hierdurch wird die Wurstschnecke 33 freigegeben. Unter Zuhilfenahme von Druckluft, welche durch Druckluftöffnungen 25 in den Schneckengang 15 einströmen kann, kann ein Auswerfen der Wurst beschleunigt werden. Die Wurstschnecke 33 kann auf eine Rutsche 18 fallen und einem nachfolgenden Bearbeitungsprozess, vorzugweise einer unmittelbar dort angeordneten Verpackungsstation, zugeführt werden.
  • Nachfolgend soll anhand der 2 bis 5 nunmehr die Form 13 mit ihren Formteilen 14a und 14b detailliert erläutert werden:
  • 2 zeigt das Formteil 14b in einer Vorderansicht. Das Formteil 14b stellt das bezogen auf 1 hinten rechts liegende Formteil 14b dar.
  • Man erkennt einen im Wesentlichen spiralförmigen Schneckengang, der sich von einem Wursteinlass 20 bis zu seinem inneren Ende 23 erstreckt. Nahe des inneren Endes 23 ist ein Unterdruckanschluss 24 vorgesehen. Eine in 1 nicht dargestellte Einrichtung kann den Unterdruck erzeugen. Hierbei kann es sich um herkömmliche Pumpen oder Kompressoren handeln.
  • Der Schneckengang 15 weist in Einführrichtung E der Wurst 28 hinter dem Einlass 20 einen Mündungsbereich 21 und nachfolgend einen durchgehend gekrümmten Erweiterungsabschnitt 22 auf. Der Mündungsabschnitt 20 weist Innenabmessungen W1, T2 auf, die im Wesentlichen dem Außendurchmesser D der im Querschnitt näherungsweise kreisförmigen Wurst 28 gemäß 6 entsprechen.
  • Ziel ist es, im Bereich der Mündung 21 oder im Bereich des Einlasses 20 eine möglichst dichtende Anordnung zu erzielen. Die Wurst 28 soll hier mit ihrer Haut oder Pelle, d. h. mit ihrer Außenseite, dicht an den Innenflächen des Schneckenganges 15 anliegen. Dies ist verständlich, da durch den Unterdruck die Wurst 28, nach Art eines Staubsaugers, in den Schneckengang 15 fortwährend eingezogen werden soll. Druckundichtigkeiten würden ein solches Einziehen erschweren.
  • In dem Mündungsbereich 21 ist eine Ringnut 26 vorgesehen, durch die durch eine Zuführung 27 hindurch eine Zuführung von Wasser erfolgt. Das Wasser kann ohne Nachteile in lebensmittelrechtlicher Hinsicht für eine verbesserte Förderung der Wurst innerhalb des Schneckenganges 15 sorgen.
  • In den Bereichen des Schneckenganges 15, in denen die Außen- und Innenwände gekrümmt sind, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 einen sogenannten Erweiterungsabschnitt 22 mit größeren Innenabmessungen auf. Die in 2 mit W2 bezeichneten Innenabmessungen entsprechen den in 2 mit W1 bezeichneten Innenabmessungen und liegen in der Größenordnung des Außendurchmessers D der Wurst gemäß 6.
  • Die Innenabmessungen des Erweiterungsabschnittes 22 in einer Richtung quer zu der Erstreckungsrichtung W2, also in einer Richtung senkrecht zur Papierebene, sind allerdings anders gewählt. Die in den 3 und 5 mit T1 und T2 bezeichneten Abmessungen, die sogenannten Tiefen-Abmessungen, sind wie folgt gestaltet: Während im Bereich des Einlasses 20 bzw. im Bereich der Mündung 21 eine Tiefenabmessung T2 gewählt ist, die dem halben Außendurchmesser D der Wurst im gradlinigen Zustand gemäß 6 entspricht, ist der Erweiterungsabschnitt 22 mit einer größeren Tiefe T1 versehen. Die Tiefe T1 ist in 3 und in 5 angedeutet und größer als die mit T2 bezeichnete Tiefe. Um eine sichere Förderung der Wurst innerhalb des Schneckenganges 15 zu erzielen, kann es – je nach Art des zu bearbeitenden Wurst-Materials – ausreichen, wenn die Tiefe T1 drei bis fünfzig Prozent größer ist als die Innenabmessung W1 bzw. W2.
  • Auf Grund des spiegelbildlichen Aufbaus der beiden Formteile 14a und 14b ergibt sich die gesamte Innenabmessung T zu T = 2 × T1 im Bereich des Erweiterungsabschnittes 22.
  • Grund für die Wahl einer höheren Tiefe T1 in dem Erweiterungsabschnitt 22 ist darin zu sehen, dass sich die Wurst 28 in Folge der Krümmung in einer Richtung entlang der Krümmungsachse verbreitert. Um ein Einführen der Wurst 28 in den Schneckengang 15 in der gewünschten Weise überhaupt erst zu ermöglichen, ist im Bereich des Erweiterungsabschnittes 22 daher eine größere Tiefe T vorgesehen, als der Außendurchmesser D der Wurst 28 im gradlinigen Zustand beträgt.
  • Ergänzend sei angemerkt, dass etwa im Bereich 34, also nahe des inneren Ende des Schneckenganges 15, ein Sensor vorgesehen sein kann. Dieser kann vorteilhafterweise als Drucksensor 34 ausgebildet sein und die Präsenz des vorauseilenden Endes 35 der Wurst feststellen. Sobald der Sensor 34 diese Feststellung trifft und diese Nachricht an eine Steuerung weiterleitet, kann die nicht dargestellte Steuerung dafür sorgen, dass der Unterdruck aufgehoben wird.
  • Schließlich zeigt das Ausführungsbeispiel der 2 bis 5 einen parallel zur Einführrichtung E der Wurst 28 in den Schneckengang 15 verlaufenden Kanal 30. Dieser Kanal 30 dient zum Einführen eines Spießes 29, beispielsweise eines Holz- oder Metallspießes. Die Einführrichtung des Spießes R ist allerdings vorzugsweise entgegengesetzt zu der Einführrichtung E der Wurst 28.
  • 7 zeigt die zu einer Schnecke 33 geformte Wurst 28, die von einem Spieß 29 durchstochen ist. Der in 7 mit A bezeichnete Abstand zwischen zwei Wickellagen ist übertrieben groß dargestellt. Bei einer erfindungsgemäß gefertigten Wurst können die beiden Wickellagen auch abstandslos zur Anlage auseinander gelangen.
  • Sobald der Spieß 29 die Schnecke 33 durchstochen hat, kann die nicht dargestellte Steuerung der Vorrichtung 10 dafür sogen, dass die Form 13 in einen Öffnungszustand verfahren wird. Hierzu wird über den Antrieb 17 die Form 14b angesprochen und von dem festgehaltenen Formteil 14a entlang der Achse Y weg verlagert.
  • Hierdurch wird bereits ein Auslass oder ein Auswurfkanal für die Bratwurstschnecke 33 freigegeben.
  • Um das Auswerfen zu beschleunigen sind innerhalb des Schneckenganges 15 zahlreiche Druckluftöffnungen 25 vorgesehen, die von Druckluft angesprochen werden können und dafür sorgen, dass die Bratwurstschnecke 33 von der Innenwand des Schneckenganges 15 weg verlagert wird.
  • Die auf diese Weise gebildete Wurstschnecke kann auf Grund der Schwerkraft nach unten fallen und auf die Rutsche 18 gelangen, von wo sie weiter bearbeitet wird.
  • Sobald die Wurstschnecke ausgeworfen worden ist, kann die Form 13 mit den beiden Teilen 14a, 14b wieder zusammenfahren und die nächste Wurst eingeführt werden. Es sind Taktzyklen möglich, die weniger als eine Sekunde für die Erstellung einer Bratwurst als Schnecke betragen.

Claims (12)

  1. Vorrichtung (10) zur Herstellung einer Wurstschnecke (33) aus einem geradlinigen Wurstabschnitt (28), gekennzeichnet durch eine Hohl-Form (13), mit einem Wursteinlass (20), durch den hindurch der Wurstabschnitt unter Zuhilfenahme von Antriebsmitteln in die Form (13) einführbar ist, wobei die Form wenigstens zwei relativ zueinander bewegbare Teile (14a, 14b) aufweist, die zwischen einem geschlossenen Zustand, in dem die Form (13) den Wurstabschnitt (28) aufnehmen kann, und einem geöffneten Zustand, in dem die Form (13) den zu einer Schnecke (33) geformten Wurstabschnitt freigeben kann, verlagerbar sind, wobei die Antriebsmittel eine Einrichtung umfassen, die innerhalb der Form (13) einen Unterdruck erzeugen.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Form (13) einen Schneckengang (15) aufweist.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Unterdruck-Anschluss (24) an oder nahe einem inneren Ende (23) des Schneckenganges (15) angreift.
  4. Vorrichtung (10) nach einem der vorgegangenen Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass nahe des inneren Ende des Schneckenganges (15) ein Sensor (34) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung (10) nach einem der vorgegangenen Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Form (13) einen den Schneckengang (15) schneidenden Kanal (30) zur Aufnahme eines Spießes (29) aufweist.
  6. Vorrichtung (10) nach einem der vorgegangenen Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneckengang (15) in seinem Mündungsbereich (21) nahe des Wursteinlasses (20) Innenabmessungen (W1/T2) aufweist, die dem Außendurchmesser (D) des Wurstabschnittes exakt oder nahezu entsprechen.
  7. Vorrichtung (10) nach einem der vorgegangenen Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein in Einführrichtung (E) hinter dem Mündungsbereich (21) angeordneter Erweiterungsabschnitt (22) des Schneckenganges (15) gegenüber dem Mündungsbereich (21) verbreitert (T1) ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung (10) nach einem der vorgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Erweiterungsabschnitt (22) Innenabmessungen (T = 2 × T1) aufweist, die die Außenabmessungen (D) des geradlinigen Wurstabschnittes (28) übersteigen.
  9. Vorrichtung (10) nach einem der vorgegangenen Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Mündungsbereich (21) des Schneckenganges (15) eine Wasserzuführung (27) vorgesehen ist.
  10. Vorrichtung (10) nach einem der vorgegangenen Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Schneckengang (15) Druckluftöffnungen (25) vorgesehen sind.
  11. Verfahren zur Herstellung einer Wurstschnecke (33) aus einem geradlinigen Wurstabschnitt (28), dadurch gekennzeichnet, dass ein geradliniger Wurstabschnitt unter Zuhilfenahme von Unterdruck-Antriebsmitteln in eine Hohl-Form (13) eingeführt wird, von einem Spieß (29) zur Erzielung einer Formsicherung durchstochen wird, und nachfolgend von der Form (13) freigegeben wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass nachdem der Spieß (29) den zu einer Schnecke (33) geformten Wurstabschnitt (28) durchstochen hat, ein erstes Teil (14b) der Form (13) relativ zu einem zweiten Teil (14a) der Form verlagert wird, um einen geöffneten Zustand der Form zu erreichen, um den zu einer Schnecke (33) geformten Wurstabschnitt freizugeben.
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