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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit leicht transportablen Kisten,
deren Seitenwände
zum Transport abgeklappt werden können und die ein im normalen
Betrieb leicht öffen- und schließbares Rastelement
zum gegenseitigen Verrasten der Seitenwände aufweist, welches bei einer
Fehlbedienung eine Zerstörung
der Wände
oder der Verriegelung verhindert.
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Auf
dem Markt ist eine Vielzahl faltbarer Kisten bzw. faltbarer Steigen
erhältlich,
die aus einem Boden und bezüglich
des Bodens faltbaren Seitenwänden
bestehen, so dass die Kisten nach Gebrauch durch Abklappen ihrer
Seitenwände
zusammengefaltet werden können,
um platzsparend und kostengünstig
zum Ort ihrer erneuten Verwendung transportiert werden zu können.
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Da
solche faltbaren Kisten industriell im großen Maßstab und für viele unterschiedliche Zwecke eingesetzt
werden, z. B. um Obst oder Gemüse
von den Erntefeldern zu den Abnehmern zu transportieren, muss eine
solche faltbare Kiste vielen unterschiedlichen Anforderungen gerecht
werden, die sich teilweise gegenseitig beeinflussen. Einige Anforderungen
ergeben sich dabei aus dem Aspekt der Transportierbarkeit. So ist
es besonders wünschenswert,
wenn die Kiste im zusammengeklappten Zustand nur eine geringe Stapelhöhe aufweist,
so dass auf einer Palette beim Transport eine möglichst große Anzahl von zusammengefalteten
Kisten transportiert werden kann. Ferner sollte die Kiste möglichst leicht
sein, das heißt,
es soll möglichst
wenig Material verwendet werden, um beim Transport das Verhältnis der
Nutzlast zum Gewicht der Kiste möglichst
gering zu halten. Da darüber
hinaus solche Kisten häufig auch
zum Transport von Lebensmitteln verwendet ist, es erforderlich,
dass die Innenseiten der Kiste möglichst
glatt sind, so dass sich keine Lebensmittelreste im Innern der Kiste
verfangen können.
Gleichzeitig soll die Kiste jedoch stabil sein, was den Einsatz
von großen,
glatten Ebenen erschwert. Ferner soll eine gute Reinigbarkeit der
Kisten sichergestellt werden, was zum einen glatte Oberflächen erfordert, zum
anderen aber auch die Möglichkeit
gegeben sein muss, dass das in automatisierten Waschanlagen verwendete
Reinigungsmittel bzw. das Wasser aus einer Kiste während der
Reinigung ablaufen kann. Dies erfordert Ablauflöcher oder Perforationen, die jedoch
wiederum im Wiederspruch zu der geforderten hohen Stabilität stehen.
Bezüglich
der Reinigung ist es dabei auch besonders wünschenswert, dass zumindest
einige der Außenwände im aufgeklappten Zustand
von selbst stehend bleiben, also, im aufgeklappten Zustand verbleiben,
da es für
eine erfolgreiche und gründliche
Reinigung erforderlich ist, dass das gesamte Innenvolumen der Kiste
gut zugänglich ist.
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Eine
weitere Anforderung an solche faltbaren Kisten besteht darin, dass
der Scharniermechanismus, der eine klappbare Verbindung zwischen
Boden und Außenwänden der
faltbaren Kiste herstellt, große
Kräfte
aufnehmen kann. Dieser stellt schließlich im aufgeklappten Zustand
die einzige kraftschlüssige
Verbindung zwischen dem Boden, auf dem normalerweise die gesamte
Last angeordnet ist, und den Außenwänden dar,
an denen sich üblicherweise
die Grifflöcher
befinden. Auch wenn eine robuste Ausführungsform einer Kiste verwendet
wird, ist eine Zerstörung
einzelner Komponenten der Kiste, also insbesondere es Bodens oder
einer der Seitenwände,
im harten Alltagseinsatz nicht immer auszuschließen. Da ist es wünschenswert,
dass sich die Seitenwände
auf einfache Art und Weise vom Boden lösen lassen, ohne dass unter
der einfachen Demontierbarkeit der kraftschlüssigen Verbindung deren Fähigkeit,
eine hohe Last zu tragen, leidet.
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Besonders
hohe Anforderungen werden auch an die Stabilität der Kisten gestellt, da diese
beispielsweise bei dem Transport von Obst und Gemüse direkt
am Feld von Feldarbeitern beladen werden und während des gesamten Transports
zum Endabnehmer das Gemüse
in derselben Kiste verbleibt, die also möglichst unbeschadet die vielen
Ent- und Beladevorgänge
während
des Transport überstehen muss.
Auch werden die Kisten bestimmungsgemäß auch mehrfach verwendet,
was die Anforderungen an die Robustheit noch erhöht. Dabei ist es zum einen
selbstverständlich äußerst wünschenswert,
dass bei Einhaltung der Randbedingungen des möglichst geringen Gewichts die
Wände und
der Boden der faltbaren Kisten möglichst
robust sind. Ferner ist aufgrund der Vielzahl von Handhabungen und
Handgriffen, die während
des Transports einer solchen Kiste erforderlich sind, darauf zu
achten, dass die normale Bedienung möglichst einfach ist. Dabei
ist jedoch gleichzeitig sicherzustellen, dass im Falle einer Fehlbedienung
die verwendeten mechanischen Komponenten nicht zerstört werden.
Insbesondere weisen faltbare Kisten einen Verriegelungsmechanismus auf,
mittels dessen die aufgestellten Wände miteinander verriegelt
werden, so dass die aufgeklappte Kiste die erforderliche Stabilität erhält. Dieser
Verriegelungsmechanismus sollte möglichst einfach und ohne große Kraftaufwendung
fehlerfrei bedienbar sein. Dabei sollte jedoch zusätzlich der
Möglichkeit der
Fehlbedienung Rechnung getragen werden, das heißt, dass eine Kraft auf den
Verriegelungsmechanismus einwirkt, ohne dass dieser betätigt wird.
In diesem Fall sollte der Verriegelungsmechanismus keinesfalls zerstört werden.
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Gemäß einigen
Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung wird eine faltbare Kiste zur Verfügung gestellt,
die zwei sich jeweils paarweise gegenüberstehende längsseitige
und querseitige Außenwände aufweist,
die bezüglich
dem Boden der Kiste klappbar angeordnet sind, und ein zusammenklappen
der Außenwände nach
innen ermöglichen. Im
aufgeklappten Zustand werden die vier Außenwände miteinander mechanisch
verbunden bzw. verrastet, um eine faltbare Kiste zu erhalten, die
eine hohe Stabilität
aufweist.
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Um
das Verrasten zu ermöglichen,
weist jede der längsseitigen
Außenwände an jedem
Ende einen sich im aufgeklappten Zustand in Richtung der querseitigen
Außenwände erstreckenden
Vorsprung auf, der die Klappbarkeit der querseitigen Außenwände nach
außen
begrenzt, also die Wirkung eines Anschlags hat. Durch die Terminologie
längsseitig
soll dabei keinesfalls der Eindruck erweckt werden, bei sämtlichen
Ausführungsbeispielen
müssten
diesem Vorsprung die tatsächlich
längeren
Außenwände aufweisen.
Bei einigen alternativen Ausführungsbeispielen
weisen gerade die im Folgenden als querseitig bezeichnenden, kürzeren Außenwände diesen
Vorsprung auf, so dass die Begriffe längsseitig und querseitig hier
und auch im Folgenden beliebig ausgetauscht werden können. Jede
der querseitigen Außenwände weist
eine an der Außenseite
der querseitigen Außenwand
angeordneten, federvorgespannten Verriegelungsmechanismen auf, welcher
im aufgeklappten Zustand einen in einer vertikalen Richtung bewegliches
Rastelement aufweist, welches mit dem Vorsprung der längsseitigen
Außenwand
verrastbar ist.
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Das
Rastelement kann also direkt in dem Vorsprung oder in einen mit
dem Vorsprung fest verbundenen Gegenstand einrasten bzw. mit diesem verrasten.
Durch die vertikale Bewegung des Rastelements wird dabei erreicht,
dass das Rastelement nahezu kraftfrei bewegt werden kann, das heißt, dass beim Öffnen des
Rastelements bzw. der Verrastung lediglich die Federkraft der Feder
des federvorgespannten Verriegelungsmechanismus überwunden werden muss, um so
auf einfache Art und Weise bei der normalen Bedienung die Verrastung
lösen zu können. Dadurch
wird die querseitige Außenwand von
der längsseitigen
Außenwand
getrennt, sodass diese abgeklappt werden können. Das Rasten bzw. Entrasten
in vertikaler Richtung hat gegenüber
herkömmlichen
Lösungen,
bei der das Rasten bzw. Entrasten in lateraler Klapprichtung bzw.
in horizontaler Richtung erfolgt, den Vorteil, dass das Entriegeln bzw.
Verriegeln in einer Richtung stattfindet, in der die Verbindung
zwischen den Seitenwänden
keine Kraft aufnehmen muss, so dass auch keine hohe Kraft aufgewendet
werden muss, um das Rastelement zu verriegeln bzw. zu entriegeln.
Bei Verriegelungsmethoden, bei denen die Verriegelung bzw. Verrastung
in einer Richtung stattfindet, in der die Außenwand durch Öffnen bzw.
Schließen
bewegt wird, ist es zwangsweise erforderlich, beim normalen Verriegeln
oder Entriegeln die hohe Schließkraft
des Verschlusses zu überwinden,
um eine Entriegelung zu erreichen. Dies führt zu Einbußen bei der
Geschwindigkeit und in der Zuverlässigkeit der Handhabung, die
durch vertikale Verriegelungsmechanismen vermieden werden können.
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Gemäß den Ausführungsbeispielen
der im Folgenden beschriebenen Verriegelungsmechanismen weist der
Vorsprung und/oder das Rastelement im aufgeklappten Zustand zusätzlich bezüglich der vertikalen
Richtung derart geneigte Kontaktflächen sind, dass der Verriegelungsmechanismus
gegen dessen Federvorspannung bei Überschreiten einer nach innen
gerichteten, auf die querseitige Außenwand wirkenden vorbestimmten
Kraft öffnet.
Die Flanken der Rastnasen bzw. des Vorsprungs, an denen das Rastelement
und die Rastnase des Vorsprungs bzw. der Vorsprung selbst aneinander
entlang gleiten, sind relativ zueinander so geneigt, dass abhängig von
der Neigung bei einem Einwirken einer Kraft von außerhalb
der faltbaren Kiste auf die querseitige Außenwand immer auch eine Kraftkomponente
in der vertikalen Richtung, das heißt, gegen die Federvorspannung,
auf das Rastelement wirkt. So kann gewissermaßen eine Notauslösung erreicht
werden, wenn, beispielsweise durch eine Fehlbedienung, eine große Kraft
auf die querseitige Außenwand wirkt.
Somit wird der Verriegelungsmechanismus nicht zerstört, was
zu einem Ersatz der Kiste bzw. einer Seitenwand führen würde.
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Durch
die Neigung des Rastelements bezüglich
des Vorsprungs bzw. eines an dem Vorsprung angebrachten Rasthakens
kann die vorbestimmte Kraft, bei der die Notentriegelung auftritt
bzw. bei der der Verriegelungsmechanismus gegen das in Federvorspannung öffnet, in
weiten Grenzen beliebig eingestellt werden. Dabei hat gegenüber herkömmlichen
Verfahren die Größe der vorbestimmten
Kraft, bei der die Verriegelung selbsttätig öffnet, keinen Einfluss auf
die auszuübende
Kraft, die erforderlich ist, wenn der Verriegelungsmechanismus im
Normalbetrieb, d. h. durch manuelles Betätigen des Rastelements in der
vertikalen Richtung auftritt. Die Ausführungsbeispiele der vorliegenden
Erfindung ermöglichen
also beides, einen komfortablen und regulären Betrieb und eine zusätzliche
Sicherung gegen Fehlbedienung, ohne dass die Parameter einer der
beiden Bedienungsmethoden – der
regulären
und der Fehlbedienung – voneinander
abhängig
wären.
Somit sind Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen faltbaren
Kisten sogar so robust herstellbar, dass die Verrastung im Dauerbetrieb
nicht nur durch herkömmliches
manuelles Betätigen
des Rastelements sonder auch durch Schlagen oder Treten auf die querseitige
Außenwand
geöffnet
werden kann, ohne dass eine Beschädigung der Kiste oder des Rastmechanismus
auftritt.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung wird die leichte Demontierbarkeit einer
Außenwand
von dem Boden einer faltbaren Kiste dadurch erreicht, dass eine
spezielle Scharnieranordnung verwendet wird, die sowohl eine am
Boden der Außenwand
angeordnete Welle als auch einen dort derart angeordneten Nocken
umfasst, dass erst beim Aufklappen der Außenwand eine kraftschlüssige Verbindung
zwischen dem Boden und der Außenwand
hergestellt wird. Um dies zu ermöglichen,
befindet sich bei einigen Ausführungsbeispielen
im Boden oder in einem sich von dem Boden in vertikaler Richtung
nach oben (das heißt
in Richtung der aufgeklappten Seitenwand) erstreckenden feststehenden
Außenwandbereich,
der auch einstückig mit
dem Boden hergestellt sein kann, eine Ausnehmung, innerhalb derer
sich die Welle befindet. An dem Boden ist ferner eine Anlagefläche angeordnet, worunter
eine Fläche
zu verstehen ist, die bezüglich des
Bodens in bekannter relativer Orientierung angeordnet ist. Der Nocken
ist, wie es anhand einiger der folgenden Figuren detaillierter erläutert werden
wird, so ausgestaltet bzw. weist eine derartige dreidimensionale
Kontur auf, dass der Nocken, der mit der Außenwand starr verbunden ist,
beim Aufklappen der Nockenwand in Anlage zu der Anlagefläche gerät, das heißt mit dieser
in Berührung
kommt und sich an dieser abstützt.
Dieses Abstützen
bewirkt eine Translationsbewegung der ebenfalls starr mit der Außenwand
verbundenen Welle. Die Führungsöffnung ist geometrisch
so ausgestaltet, dass diese einen im Wesentlichen in vertikaler
Richtung (das heißt
also im Wesentlichen senkrecht zur Oberfläche des Bodens) verlaufenden Öffnungsabschnitt
und einen dazu näherungsweise
senkrechten, in lateraler Richtung von aussen nach innen verlaufenden,
lateralen Öffnungsabschnitt
aufweist. Sowohl der Öffnungsabschnitt
als auch der laterale Öffnungsabschnitt
weisen einen Querschnitt auf, der groß genug ist, um die Welle in
den beiden Abschnitten zu bewegen. Die Welle ist dabei im abgeklappten
Zustand der Außenwand
zunächst
am Boden des Öffnungsabschnitts der
Führungsöffnung angeordnet
und durch den Öffnungsabschnitt
in der vertikalen Richtung nach oben entnehmbar. Somit steht die
Welle einer Demontage der Außenwand
im abgeklappten Zustand nicht im Wege.
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Das
Herstellen einer kraftschlüssigen
Verbindung erfolgt erst beim Aufklappen der Außenwand. Während des Aufklappens gerät, die Kontur des
Nockens in Anlage zu der Anlagefläche, die den Nocken führt bzw.
abstützt.
Durch die starre Verbindung des Nockens und der Welle über die
Außenwand
und die Führung
des Nockens an der Anlagefläche
wird erreicht, dass sich die Welle in der Führungsöffnung in den lateralen Öffnungsbereich
bewegt, der zumindest an einer Stelle nach oben geschlossen ist,
dort also beispielsweise vom Material der Außenwand bzw. des feststehenden
Außenwandbereichs
nach oben begrenzt wird. Befindet sich die Welle also im lateralen Öffnungsabschnitt kann
diese nicht mehr nach oben entnommen werden und es ist eine Konfiguration
entstanden, die in vertikaler Richtung eine Verbindung zwischen
der Außenwand
und dem Boden so herstellt, dass diese eine Kraft aufnehmen kann
bzw. einer Gewichtsbelastung standhält. In anderen Worten wird
also geführt
durch den Nocken, der sich an der Anlagefläche abstützt, von der Welle eine Schwenk-
oder Translationsbewegung ausgeführt,
die die Welle von einer Anfangsposition in dem lateralen Öffnungsabschnitt in
einer Endposition in dem lateralen Öffnungsabschnitt bewegt, so
dass beim Aufklappen der Wand eine tragfähige Verbindung zwischen der
Außenwand
und dem Boden hergestellt wird, während im abgeklappten Zustand
die Welle nach oben aus der Führungsöffnung entnommen
und somit die Wand demontiert werden kann.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
befinden sich im Boden oder in dem sich von dem Boden nach oben
erstreckenden feststehenden Außenwandbereich
eine weitere Ausnehmungen, innerhalb derer sich der Nocken befindet.
In dieser Nockenöffnung
ist die Anlagefläche
angebracht. Bei einigen Ausführungsbeispielen
wird die Anlagefläche
durch die außenseitige
Wand bzw. Begrenzungsfläche
der Nockenöffnung
gebildet.
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Bei
einigen weiteren Ausführungsbeispielen der
Erfindung wird die Tragfähigkeit
der so entstandenen Verbindung zusätzlich dadurch erhöht, dass auch
die Nockenöffnung
einen in vertikaler Richtung verlaufenden Öffnungsabschnitt und einen
in lateraler Richtung verlaufenden lateralen Öffnungsabschnitt aufweist,
wobei der Nocken eine Außenkontur besitzt
bzw. geometrisch so gestaltet ist, das im aufgeklappten Zustand
eine Element des Nockens bzw. eine Ausnehmung in dem Nocken während des
Aufklappens in den lateralen Öffnungsabschnitt
der Nockenöffnung
eingreift. Dadurch wird auch der Nocken nach oben durch das über dem
lateralen Öffnungsabschnitt
der Nockenöffnung
befindliche massive Materials des Bodens daran gehindert wird, bei
einer Zugbelastung aus der Nockenöffnung zu gleiten. Somit kann
auch der Nocken in der Nockenöffnung
im aufgeklappten Zustand zusätzlich
Gewicht aufnehmen bzw. eine zusätzliche
Last tragen, was bei diesem Ausführungsbeispiel
die Stabilität
bzw. die Belastbarkeit der faltbaren Kiste erhöht. Dabei weist bei einigen
weiteren Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung die Nockenöffnung in der vertikalen Richtung
einen derartigen Querschnitt auf, dass der Nocken im abgeklappten
Zustand der Seitenwand nach oben aus der Nockenöffnung entfernt werden kann,
so dass auch bei dem Ausführungsbeispiel,
bei dem der Nocken zusätzliche
Last tragen kann, die Außenwand
im abgeklappten Zustand ohne Werkzeug demontierbar ist. Bei einigen
Ausführungsbeispielen
ist die Geometrie derart gewählt,
dass sich sowohl die Nockenöffnung
als auch die Führungsöffnung in
der lateralen Richtung nach außen
bis zu einer gemeinsamen Außenwand
erstrecken, so dass diese, mit anderen Worten also in der Lateralrichtung identische
Abmessungen aufweisen. In der zur vertikalen und lateralen Richtung
senkrechten Richtung weisen die Nockenöffnung bzw. die Führungsöffnung bei
einigen Ausführungsbeispielen
Dimensionen auf, die geringfügig
größer sind
als die horizontale Ausdehnung der Welle bzw. die horizontale Ausdehnung des
Nockens, um auch in dieser Dimension eine möglicht spielfreie Verbindung
zwischen der Außenwand
und dem Boden bzw. dem feststehenden Außenwandbereich des Bodens zu
ermöglichen.
Mit anderen Worten entspricht die horizontale Ausdehnung der Führungsöffnung und
der Nocken öffnung
im Wesentlichen der horizontalen Dimensionen der Welle bzw. des
Nockens wobei die horizontale Ausdehnung der Öffnungen etwas größer ist,
beispielsweise um 0,5 mm bzw. um 1 mm.
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Durch
die Verwendung der obigen Scharnieranordnung bzw. durch das Verwenden
einer faltbaren Kiste gemäß einem
der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele
wird es möglich,
eine faltbare Kiste zur Verfügung
zu stellen, deren Außenwände vollständig abklappbar
sind und im abgeklappten Zustand auf einfache Art und Weise – beispielsweise zum
Austausch durch ein Ersatzteil oder zur Reinigung – von der
faltbaren Kiste entfernt werden können – wobei die Verbindung zwischen
der Außenwand
und dem Boden bzw. dem feststehenden Außenwandbereich des Bodens trotzdem
in der Lage ist, eine hohe Kraft aufzunehmen, wie dies üblicherweise
nur bei herkömmlichen
Scharnieren, die nicht demontierbar sind, der Fall ist.
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Gemäß einigen
weiteren Ausführungsbeispielen
der Erfindung wird eine faltbare Kiste zur Verfügung gestellt, die Außenwände aufweist,
die nach dem Aufklappen im aufgeklappten Zustand gehalten werden,
bei der ein selbsttätiges
Zuklappen der Außenwand
also verhindert wird. Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung
basieren dabei auf der oben beschriebenen Scharnieranordnung mit
einer Welle in einer Führungsöffnung,
jedoch ohne dass die Führungsöffnung zwingend
einen in vertikaler Richtung zur Entnahme geeigneten Öffnungsbereich
aufweisen muss. Notwendig ist lediglich, dass die Führungsöffnung den
sich in der lateralen Richtung von der Außenseite des feststehenden
Außenwandbereichs
nach innen erstreckenden lateralen Öffnungsabschnitt aufweist,
innerhalb dessen die Welle verschiebbar ist. Erforderlich ist hier
auch die Verwendung eines Nockens, der im Fußbereich der Außenwand
angeordnet ist, wobei der Nocken eine Nockenkontur aufweist, die
derart ausgestaltet ist, dass beim Aufrichten durch die Anlage der
Nockenkontur an der Anlagefläche
bereits bei dem Überschreiten
eines Grenzwinkels die Welle in den lateralen Öffnungsabschnitt nach innen
bewegt wird, bevor die Seitenwand vollständig aufgerichtet ist.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
ist die Kontur des Nockens derart gestaltet, dass der Grenzwinkel
beim Aufrichten der Außenwand überschritten
wird, bevor die Unterseite der Außenwand beim Aufrichten mit
dem innen liegenden Kantenbereich des sich nach oben erstreckenden
feststehenden Außenwandbereichs
des Bodens in Berührung kommt.
Dadurch, dass die Welle sich bei der ersten Berührung des Bodens der Außenwand
mit dem innen liegenden Kantenbereich bereits an der Innenposition
im lateralen Öffnungsabschnitt
befindet, kann die Welle eine im Wesentlichen nach oben gerichtete Kraft
aufnehmen.
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Da
die Welle diese Kraft bereits aufnehmen kann, wird beim weiteren
Aufrichten der Außenwand über den
innenliegenden Kantenbereich hinweg durch die Wirkung der starr
mit der Außenwand
verbundenen Welle (beispielsweise über ein am Fuß der Außenwand
angebrachtes Abstandsstück)
die Unterseite der Außenwand
mit einer ersten Anpresskraft gegen den innen liegenden Kantenbereich
des feststehenden Außenwandbereichs
gepresst. Diese ist größer ist
als eine zweite Anpresskraft, mit der die Unterseite der Außenwand
in der aufgerichteten vertikalen Position, das heißt, nach
dem Überschreiten des
innenliegenden Kantenbereichs, durch die Wirkung der Welle gegen
die Oberseite des feststehenden Außenwandbereichs gepresst wird.
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Mit
anderen Worten bewirkt so das Bewegen der Welle in dem lateralen Öffnungsabschnitt
nach innen (zur innenseitigen Endposition) bevor die Außenwand
in Kontakt mit dem innen liegenden Kantenbereich gerät, dass
beim Aufrichten der Außenwand
eine Kraftschwelle überschritten
werden muss. Diese nach dem Überschreiten
des Grenzwinkels durch die Wirkungen der Welle auf die Unterseite
der Außenwand
wirkende Schwellkraft ist die größte Kraft,
die während
des Aufrichtens zwischen der Unterseite der Außenwand und dem feststehenden
Außenwandbereich
des Bodens wirkt. Somit wird nach Überschreiten dieser Kraft,
also nach vollständigem Aufrichten
der Außenwand,
die Außenwand
in der aufgerichteten Position gehalten, da die in der aufgerichteten
Position zwischen der Unterseite der Außenwand und dem feststehenden
Außenwandbereich
wirkende Kraft geringer ist und die Außenwand somit ohne eine äußere Krafteinwirkung
den inneren Kantenbereich nicht durch einfaches Zuklappen durch
die Gewichtskraft der Außenwand überwinden kann.
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Die
oben beschriebenen Ausführungsbeispiele
der Erfindung ermöglichen
es also, eine faltbare Kiste bereitzustellen, deren Außenwände nach dem
Aufrichten nicht selbsttätig
wieder in den zusammengeklappten Zustand zurückklappen können, auch wenn die Außenwände der
faltbaren Kiste noch nicht im aufgerichteten Zustand miteinander
verrastet sind.
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Dies
kann bei der voll automatisierten Reinigung der faltbaren Kisten
ein erheblicher Vorteil sein, die von Hand nachgeholt werden muss,
wenn beispielsweise aufgrund einer Fehlbedienung beim Verrasten,
die Außenwände wieder
selbsttätig
nach innen klappen könnten.
Auch beim normalen Aufklappen der Außenwände kann eine selbsttätig stehende Außenwand
ein großer
Vorteil sein, da diese zunächst
aufgestellt werden kann, sodass übrigen Wände danach
aufgerichtet und mit den bereits aufgeklappten Wänden verrastet werden können, ohne dass
gleichzeitig manuell dafür
Sorge getragen werden muss, dass die bereits aufgeklappte Wand stehen
bleibt. Bei der Vielzahl der Handhabungsvorgänge, die in ei nem Lebenszyklus
einer solchen faltbaren Kiste auftreten, ist dies eine nicht zu
vernachlässigender
Effizienz- und somit Kostenvorteil.
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Insbesondere
kann auch die Funktionalität, dass
die Außenwand
im aufgeklappten Zustand selbständig
stehen bleibt, erzielt werden, ohne dass beispielsweise im Stand
der Technik übliche
Klemmungen an beweglichen Teilen, wie beispielsweise an den Wellen
von Scharnieren vorgenommen werden müssen, durch die sonst eine
Hemmung der Bewegung eines Scharniers erzielt wird. Solche Klemmungen
unterliegen – insbesondere
bei der Verwendung von Plastikteilen – einem unvermeintlichen Verschleiß, so dass
die Bewegungshemmung und somit die Funktionalität der Seitenwand im Laufe der
Zeit automatisch nachlässt.
Bei den erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen
funktioniert der Mechanismus jedoch im Wesentlichen verschleißfrei, da
die Bewegung der Welle selbst vollständig verschleißfrei innerhalb
des lateralen Öffnungsabschnitts
erfolgt. Die Kraft wird durch elastische Verfolgung der beteiligten Komponenten
ohne Reibung erzeugt, so dass bei richtiger Dimensionierung der
die Kraft aufnehmenden Komponente, wie beispielsweise des die Welle mit
der Außenwand
verbindenden Stegs bzw. Abstandsstücks eine verschleißfreie andauernde
Funktionsweise sichergestellt ist.
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Gemäß einigen
Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung weist zumindest eine der Außenwände eine
besonders stabile Struktur mit vorteilhaften Eigenschaften auf,
die dadurch zustande kommt, dass in sich stabile, sphärische,
bezüglich
einer Außenseite
der Kiste konvexe Wandbereiche mittels Anordnungen von Stegen und
Rippen verbunden werden. Dadurch wird eine äußerst dünne und in sich stabile Außenwand
geschaffen, die stabil und doch leicht ist. Dabei ist gemäß einigen
Ausführungsbeispielen
zwischen zwei sphärischen
bezüglich
der Außenseite
konvexen Wandbereichen der Außenwand ein
sich über
eine Höhe
der Außenwand
erstreckender an der Außenseite
der Außenwand
angeordneter Steg angeordnet. Zusätzlich verläuft eine bzw. eine Mehrzahl
von Rippen zwischen den sphärischen Wandbereichen,
wobei sich die Rippen von dem Steg bis zu jeder der sphärischen
Flächenbereiche
auf beiden Seiten des Stegs erstrecken. Diese Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Außenwände umfassen
also sphärischen
Flächen,
die zueinander benachbart angeordnet sind und die mittels einer
Anordnung aus Rippen und Stegen zwischen den jeweils benachbarten
sphärischen
Flächen
miteinander verbunden sind, um die Verbindungssteifigkeit der Außenwand
zu erhöhen.
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Die
sphärischen
Flächen
haben dabei den Vorteil, dass diese bis zu einer gewissen Größe intrinsisch
verwindungssteif sind, was durch die Krümmung der Fläche an deren
Randbereichen hervorgerufen wird. In diesem Sinne sind sphärische Flächen also
als solche Flächen
zu verstehen, die sich von einer ebenen Basisfläche in eine vorbestimmte Richtung erheben,
wobei die Fläche
sich in der Kontur nicht treppenförmig von der Basisfläche abhebt,
sondern sich die Kontur s-förmig
mit vorbestimmten Radien von der Basisfläche entfernt. Nach der Erhebung
kann ein sphärischer
Flächebereich
auch eine Teilfläche
aufweisen, die vollständig
eben ist und parallel in einem Abstand zu der Basisfläche verläuft, der
von der s-förmigen
Kontur am Rand der sphärischen
Fläche
abhängig
ist. Wird die ebene Fläche
innerhalb der sphärischen
Fläche
zu groß,
wird diese Fläche
in sich wieder instabil, so dass der Größe einer intrinsisch stabilen
sphärischen
Fläche
Grenzen gesetzt sind. Die Verwendung einer einzelnen sphärischen
Fläche
als Seitenwand hätte
bei ausgedehnten Seitenwänden
somit keinen großen
die Stabilität fördernden
Effekt. Sphärische
Flächen
haben jedoch den Vorteil, dass dieser auf beiden Seiten glatt verlaufen,
keinen Kanten oder Sprünge
aufweisen, so dass sich diese sehr gut eignen, Lebensmittel zu transportieren,
da die Gefahr, dass sich Lebensmittelreste in Kanten oder dergleichen
fangen, nicht gegeben ist.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung werden daher mehrere konvexe Flächenbereiche
in einer Wand verwendet, die untereinander durch eine Anordnung
aus Rippen und senkrecht zu den Rippen verlaufenden, sich über die Höhe der Außenwand
erstreckenden Stege verbunden werden, um die in sich stabilen konvexen
Flächenbereiche
ohne hohen Materialaufwand jedoch äußerst verwindungssteif miteinander
zu verbinden, so dass sich eine insgesamt äußerst robuste Struktur mit
geringer Wandstärke
ergibt. Bei einigen Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung sind die Stege und die Rippen ausschließlich auf
der Außenseite
der Außenwand
angeordnet, so dass die Versteifungseffekte erzielt werden, ohne
dass die Hygiene leidet, indem sich Lebensmittelreste in den scharfen
Kanten der Rippen und Stege im Inneren der Kiste verfangen könnten. Bei
einigen Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung sind ferner sämtliche Scharnieranordnungen,
die die Außenwand
mit dem Boden der faltbaren Kiste verbinden, im Wesentlichen an
den Bereichen angeordnet, in denen sich die Stege zwischen den sphärischen
Flächen befinden.
Da die über
die Höhe
der Außenwand
verlaufenden Stege diejenigen Strukturen sind, die die größte Zugbelastung
tragen können,
wird durch die so vorgenommene Anordnung der Scharnierelemente eine
Struktur bzw. eine Außenwand
erzeugt, die größtmöglichen
Stabilitätsanforderungen,
auch hinsichtlich der Kraftübertragung
auf den Boden, aufweist, und gleichzeitig eine nur dünne, materialsparende
Außenwand
benötigt,
die darüber
hinaus an der Innenseite glatt und daher leicht zu reinigen ist.
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Einige
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend, bezugnehmend auf
die beiliegenden Zeichnungen, näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Gesamtansicht eines Ausführungsbeispiels
einer faltbaren Kiste;
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2 eine
Aufsicht auf das Ausführungsbeispiel
der Kiste von 1;
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3 eine
Seitenansicht der faltbaren Kiste von 1;
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4 eine
Gesamtansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer faltbaren
Kiste;
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5 eine
Detailansicht eines Nockens und einer Welle einer Scharnieranordnung,
die in einigen Ausführungsbeispielen
der Erfindung verwendet wird;
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6 eine
weitere Detailansicht des Nockens und der Welle von 5 aus
anderer Perspektive;
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7A eine
Detailansicht einer Führungsöffnung und
einer Nockenöffnung
zur Aufnahme der Welle und des Nockens der 5 und 6;
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7B die
Detailansicht von 7A aus anderer Perspektive;
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8 eine
Aufsicht auf ein Ausführungsbeispiel
einer Scharnieranordnung;
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9A eine
Schnittansicht durch die Welle im zugeklappten Zustand der faltbaren
Kiste;
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9B eine
Schnittansicht durch den Nocken im zugeklappten Zustand;
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10A eine Schnittansicht durch die Welle im halb
geöffneten
Zustand;
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10B eine Schnittansicht durch den Nocken im halb
geöffneten
Zustand;
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11A eine Schnittansicht durch die Welle im geöffneten
Zustand;
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11B eine Schnittansicht durch den Nocken im geöffneten
Zustand;
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12 eine
Seitenansicht einer querseitigen Seitenwand eines Ausführungsbeispiels
einer faltbaren Kiste mit einem Verriegelungsmechanismus mit Rastelement;
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13A ein Ausführungsbeispiel
eines Rastelements; und
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13B ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Rastelements.
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1 zeigt
eine halbperspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer faltbaren
Kiste. Dabei ist als faltbare Kiste im Sinne dieser Beschreibung
eine Kiste oder Steige zu verstehen, die in eine Richtung (in vertikaler
Richtung nach oben) geöffnet ist,
und die einen Boden sowie vier Außen- bzw. Seitenwände aufweist,
die mit dem Boden derart verbunden sind, dass sie bezüglich des
Bodens bewegt bzw. auf- und zugeklappt werden können. Die Kiste weist im zugeklappten
Zustand, das heißt,
wenn alle vier Wände
auf den Boden geklappt sind, nur noch eine geringe Bauhöhe auf und
ist leicht zu transportieren.
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Die
faltbare Kiste von 1 weist also einen Boden 2,
paarweise einander gegenüberliegende querseitige
Außenwände 4a und 4b,
sowie sich ebenfalls paarweise gegenüberliegende längsseitige Außenwände 6a und 6b auf.
Dabei soll bereits hier darauf hingewiesen werden, dass zur Identifizierung der
Außenwände in der
folgenden Beschreibung als längsseitige
Außenwände diejenigen
Außenwände bezeichnet
werden sollen, die eine größere Ausdehnung
aufweisen, als die querseitigen Außenwände. Dies sollte jedoch nicht
dahingehend einschränkend verstanden
werden, dass diejenigen Merkmale, die in Verbindung mit den längsseitigen
Außenwänden beschrieben
werden, bei allen Ausführungsbeispielen der
Erfindung nur an den längeren
Seitenwänden verwirklicht
sind. Vielmehr wird der Begriff längsseitig und querseitig nur
zur Identifikation der jeweils beschriebenen Außenwände verwendet. In anderen Worten
können
also die Begriffe längsseitig
und querseitig auch vertauscht werden, so dass die für die längsseitigen
Außenwände beschriebenen
Merkmale auch an den querseitigen sowie selbstverständlich auch
an beiden Seitenwänden
(gleichzeitig) implementiert werden können. Allgemein gilt, dass
sämtliche
im Folgenden beschriebene Merkmale beliebig miteinander kombiniert
werden können,
so dass einige Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer faltbarer
Kisten nur eines der Merkmale aufweisen, während andere Ausführungsbeispiele
sämtliche
Merkmale aufweisen können.
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Wie
bereits erwähnt,
zeigt 1 eine faltbare Kiste im aufgeklappten Zustand,
während
die Kiste als im eingeklappten Zustand befindlich zu verstehen ist,
wenn alle Seitenwände eingeklappt
sind. Zur Vereinfachung der Beschreibung der einzelnen Merkmale
werden bestimmte Richtungen bzw. geometrische Verhältnisse
für die
folgende Beschreibung wie folgt definiert. Die vertikale Richtung 8 verlauft
im Wesentlichen senkrecht zur Oberfläche des Bodens 2,
wobei die relativen Positionsbezeichnungen oben und unten in diesem
Zusammenhang so zu verstehen sind, dass oben eine in vertikaler
Richtung entfernter vom Boden liegende Position bezeichnet als unten.
Die relative Positionsangabe innen bezeichnet einer Position, die
näher an
den von der Kiste umschlossenen Volumen liegt, als eine Position,
die mit dem Begriff außen
gekennzeichnet ist. Außenseitig
bzw. Außenliegend
bedeutet also beispielsweise bezüglich
der längsseitigen
Außenwand 6b,
dass diejenigen Komponenten beschrieben werden, die in der halbperspektivischen
Ansicht von 1 unmittelbar sichtbar sind.
Als Höhe
der Seitenwände
ist die Ausdehnung in dem in 1 dargestellten
aufgeklappten Zustand in der vertikalen Richtung 8 zu verstehen,
während als
Dicke oder Breite die maximale Ausdehnung zwischen Innenseite und
Außenseite
der Außenwände zu verstehen
ist.
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Die
Richtungsangaben lateral und horizontal sind jeweils relativ bezüglich der
gerade betrachteten Außenwand
zu verstehen. Die horizontale Richtung ist dabei die Richtung entlang
der größten Längenausdehnung
der betrachteten Seitenwand, so dass die horizontale Richtung bezüglich der
Außenwand 6b sich
beispielsweise wie durch Pfeil 11 angedeutet ergibt. Die
laterale Richtung bezeichnet die Richtung zwischen der Außenseite
und der Innenseite der Wände
im aufgeklappten Zustand, so dass sich beispielsweise für die Außenwand 6b die
mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnete laterale Richtung
ergibt. Die entsprechende Anwendung dieser Definitionen auf die
querseitige Außenwand 4b führt zu einer
horizontalen Richtung 14 und zu einer lateralen Richtung 15.
Im aufgeklappten Zustand der Kiste definieren somit bezüglich jeder
Außenwand
die laterale, die vertikale und die horizontale Richtung ein im
Wesentlichen rechtwinkliges Koordinatensystem. Im Übrigen soll,
wenn sich bezüglich
der Orts- bzw. Orientierungsangaben Zweifel in der Interpretation
ergeben, die Angaben immer so verstanden werden, als bezöge sie sich
auf die Kiste im aufgeklappten, in 1 dargestellten
Zustand.
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Wie
anhand von 1 zu erkennen ist, weisen einige
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung einen Boden 2 auf, der zum einen
aus einem ebenen, flächigen
Hauptteil besteht, und der zusätzlich
an zwei gegenüberliegenden
Außenseiten einen
sich von dem Boden in vertikaler Richtung nach oben erstreckenden
feststehenden Außenwandbereich 18 aufweist.
Dieser ist zur besseren Darstellbarkeit in 1 schraffiert
hervorgehoben und kann beispielsweise dazu dienen kann, Scharnierelemente
aufzunehmen bzw. bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass ein Paar
von Seitenwänden
im zugeklappten Zustand auf dem anderen Paar von Seitenwänden zu
liegen kommen kann. Bei der Diskussion der fol genden Ausführungsbeispiele
wird der sich in vertikaler Richtung nach oben erstreckende feststehende
Außenwandbereich
als zum Boden gehörig
angesehen, so dass einige der diskutierten Merkmale auch in dem
flächigen
Bodenbereich verwirklicht werden können.
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2 zeigt
zur erneuten Illustration eine Aufsicht auf die in 1 gezeigte
faltbare Kiste, in welcher der Boden 2, die längsseitigen
Außenwände 6a und 6b und
die querseitigen Außenwände 4a und 4b gut
erkennbar sind. Ferner ist in 2 zumindest
zu erkennen, dass die längsseitigen
und die querseitigen Außenwände im aufgeklappten
Zustand an den jeweils aneinander anliegenden Kanten miteinander verrastet
werden, so dass die aufgeklappte Kiste eine hohe Stabilität erreicht.
Wie hier nur angedeutet und in einigen der nachfolgenden Absätze noch
näher diskutiert,
weisen zum Verriegeln bzw. zum Verrasten die längsseitigen Außenwände einen
sich in Richtung der querseitigen Außenwand 4a erstreckenden Vorsprung
auf, der die Klappbarkeit der querseitigen Außenwand 4a nach außen, also
in einer Aufklapprichtung, begrenzt und somit gewissermaßen als
Anschlag wirkt. Dieser Mechanismus wird im Folgenden anhand der
Ecke 20 der längsseitigen
Außenwand 6a diskutiert
Bei der Verriegelung greift ein Rastelement, das an der querseitigen
Außenwand 4a angeordnet
ist, in den Vorsprung 22 ein und verrastet mit diesem zu
einer mechanisch belastbaren Verbindung, um die Stabilität der Kiste
zu erreichen.
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3 zeigt
eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer faltbaren Kiste, in der einige vorteilhafte Merkmale der Außenwand 6b dieses
Ausführungsbeispiels
gut erkennbar sind. Die in 3 gezeigte
Ausführung
der Außenwand 6b zeichnet sich
dadurch aus, dass sphärische
Flächenbereiche, die
bezüglich
der Außenseite
der faltbaren Kiste konvex sind, mit Versteifungselementen aus Rippen
und Stegen derart kombiniert sind, dass eine im Ergebnis äußerst stabile
Außenwand
entsteht, die jedoch gleichzeitig an der Innenseite im Wesentlichen
glatt ist und nur eine geringe Dicke, also eine geringe Ausdehnung
in lateraler Richtung aufweist. Die Dicke in lateraler Richtung
ist nicht nur hinsichtlich des zu verwendenden Materials und des
Gewichts ein Kriterium, sondern insbesondere auch für die zu
erzielende Stapelhöhe,
also die Höhe
einer Kiste im zugeklappten Zustand, die sich im Wesentlichen aus
der Dicke des Bodens, der querseitigen Außenwände und der längsseitigen
Außenwände ergibt.
Je dünner
eine Wand bei vorgegebener Flexibilität, also ausfallen kann, desto
besser.
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Dies
wird bei den hier beschriebenen Ausführungsbeispielen dadurch erreicht,
dass die Außenwand
aus sphärischen
bezüglich
der Außenseite konvexen
Wandbereichen 20a, 20b und 20c besteht, die
mittels einer Anordnung aus Rippen und Streben miteinander verbunden
sind. Bis zu einer gewissen Größe sind
die sphärischen
Wandbereiche aufgrund ihrer Formgebung intrinsisch stabil, wie weiter
oben bereits ausgeführt
ist. Wie in 3 darge stellt, ist zwischen
dem sphärischen
Wandbereich 20a und dem sphärischen Wandbereich 20b ein
an der Außenseite
der Außenwand
angeordneter Steg 22 vorgesehen, der sich über die
Höhe 24 der
Außenwand erstreckt,
also in vertikaler Richtung 8 verläuft. Dieser Steg führt zu einer
hohen Belastbarkeit in vertikaler Richtung. Von dem Steg 22 erstrecken
sich eine Mehrzahl von horizontal verlaufenden Rippen 26a bis 26c bis
zu den dem Steg 22 benachbarten sphärischen Flächenbereichen 20a und 20b.
Durch die Kombination der in sich steifen sphärischen Flächenbereiche mit den die sphärischen
Flächenbereiche verbindenden
Rippen und Steganordnungen, die zumindest einen Steg und eine sich
von dem Steg bis zu dem benachbarten sphärischen Flächen erstreckende Rippe aufweisen,
ermöglichen
es, mit geringem Materialeinsatz eine äußerst dünne und stabile Außenwand
bereitzustellen. Diese hat darüber
hinaus den Vorteil, dass hier auf der Innenseite im Wesentlichen
glatte Flächen
aufweist, da sowohl die sphärischen
Flächen
sich nach außen
wölben,
als auch die Rippen auf der Außenseite
angebracht sind, die zur Verfügung
stehende Bauhöhe
also maximal effizient ausgenutzt wird, um zu einer möglichst
steifen Gesamtkonstruktion zu gelangen.
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Die
Verwendung die sphärischen
Flächenelemente
verbindenden Steg- und Rippenanordnungen ermöglicht es darüber hinaus,
die sphärischen Flächenelemente
zu lochen bzw. mit einer Mehrzahl von Durchbrüchen zu versehen, um Material
zu sparen und die Wand gut reinigen zu können. Die die Struktur der
sphärischen
Flächenbereiche
schwächende
Perforation kann dabei in Kauf genommen werden, da durch die Verwendung
von Stegen und Rippen zwischen den sphärischen Flächenbereichen die Gesamtstabilität dennoch
aufrecht erhalten werden kann. In 3 sind ferner
einige optionale Stege dargestellt, die sich auch über den
sphärischen
Bereich selbst erstrecken und dazu dienen, die Gesamtstabilität noch weiter
zu erhöhen.
Diese Stege sind jedoch optional, da bei einigen Ausführungsbeispielen
bereits die Kombination von sphärischen
Flächenbereichen
und Stegen bzw. die erforderliche Stabilität garantieren kann.
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Mit
anderen Worten weist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung
lediglich die Stege 22 und 30 zwischen den sphärischen
Flächenbereichen 20a, 20b, 20c auf.
Zur weiteren Erhöhung
der Stabilität
der Gesamtkonstruktion sind Scharnieranordnungen, mittels derer
die Außenwand
klappbar mit dem Boden 2 bzw. mit dem feststehenden Außenwandbereich 18 verbunden
ist, lediglich in denjenigen Bereichen am Fuß der Außenwand 6b (an den dem
Boden 2 zugewandten Ende der Außenwand 6b) angeordnet,
indem sich die Stege bis zu dem Fußbereich der Außenwand
erstrecken. Sämtliche der
hier nur angedeutet erkennbaren Scharnieranordnungen bzw. Scharniermechanismen 40a, 40b, 40c und 40d befinden
sich bei dem in 3 und in 1 gezeigten
Ausführungsbeispielen
im Bereich der in vertikaler Richtung 8 verlaufenden Stege.
Dies führt
zu einer erhöhten
Stabilität
der Gesamtkonstruktion, da die Scharniere, die in vertikaler Richtung 8 wirkende
Kraft aufnehmen müssen,
wenn die Kiste beladen ist, so dass es von großem Vorteil ist, wenn sich
die Scharniere an der Position der Stege befinden, welche ebenfalls
dazu dienen, die Last in der vertikalen Richtung aufzunehmen.
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Ein
Steg, der dazu in der Lage ist, ist allgemein ein sich aus der Oberfläche der
Außenwand
in der lateralen Richtung erhebendes Material, das sich über die
Höhe der
Außenwand
erstreckt. In äquivalenter
Anwendung dieser Definition erstrecken sich die Rippen ebenfalls
in lateraler Richtung aus der Oberfläche der Außenwand heraus, wobei die Rippen
im Wesentlichen entlang der horizontalen Orientierung verlaufen.
Bei einigen anderen Ausführungsbeispielen
verlaufen die Rippen nicht horizontal, sondern in einer anderen
Orientierung, wobei jedoch sichergestellt sein soll, dass zumindest
eine Rippe sich von den Stegen, auch in anderer Orientierung, bis
zu den an die Stege angrenzenden sphärischen Flächenbereichen erstrecken.
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4 zeigt
eine Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
einer faltbaren Kiste, die sich von dem in 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel
durch die andere Dimensionierung unterscheidet. Insbesondere weist
die in 4 dargestellte faltbare Kiste eine geringere Höhe, also
eine geringere Ausdehnung der vertikalen Richtung 8 auf.
Da sich die übrigen
Merkmale der faltbaren Kisten in 1 und 4 entsprechen,
wird hier bezüglich
einer Beschreibung der Merkmale auf das zu 1 Gesagte verwiesen,
wobei auch bei der geringeren Höhe
der in 4 dargestellten Kiste noch das Konzept der aneinander
angrenzenden sphärischen
Flächenbereiche,
die mittels eines Stegs und zumindest einer Rippe, die sich von
dem Steg zu jeder der angrenzenden sphärischen Flächenbereiche erstreckt, verwirklicht
werden kann, wie 4 entnehmen ist. 4 zeigt
somit die große
Flexibilität
des funktionalen Zusammenwirkens der sphärischen Warenbereiche und der
diese verbindenden Streben und Rippenkonstruktion, die ohne weiteres
auf veränderte geometrische
Randbedingungen anpassbar ist. Insbesondere wird es auch in 4 (wie
in 1) ermöglicht,
im zentralen Bereich der faltbaren Kiste eine Grifföffnung 46 anzubringen,
an der üblicherweise
bei dem normalen Einsatz der Kiste die gesamte Last angehoben wird.
Dabei ermöglicht
es die Verwendung von sphärischen
Flächenbereichen,
einen sphärischen
Flächenbereich
zu konstruieren, den der Griffbereich ausspart und sich unterhalb
des Griffbereichs befindet, so dass auch im Bereich des Griffes nicht
auf ein die Stabilität
erhöhenden
sphärischen Flächenbereich
verzichtet werden muss. Wie in 4 dargestellt,
ist der Griff mit dem darunter liegenden sphärischen Flächenbereich mittels vertikal verlaufender
Stegen verbunden, was zur Erhöhung der
Stabilität
in der Kraftrichtung führt.
Ferner ist eine Außenkontur
des Griffes über
zusätzliche
Rippen direkt mit den zwischen den sphärischen Flächenbereichen angeordneten
Stegen 22 und 30 verbunden, was dazu führt, dass
der eigentlich die Stabilität
der Konstruktion schwächende
Durchbruch des Griffbereichs 46 die Gesamtstabilität nicht
beeinträchtigt,
da die Kraft, die auf den Griff wirkt, unmittelbar auf die angrenzenden
sphärischen
Flächenbereiche übertragen
werden kann.
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Im Übrigen sind
in 4 die funktional identischen oder ähnlichen
Funktionselemente bzw. Merkmale mit denselben Bezugszeichen, die
bereits in 1 verwendet wurden, versehen.
Dies gilt auch für
die folgenden Zeichnungen, in denen funktionsgleich oder funktionsähnliche
Merkmale jeweils mit identischen Bezugszeichen versehen werden.
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Die 5 und 6 zeigen
Ausschnittvergrößerungen
einer im Fußbereich
der Außenwand 6b angeordneten
Welle 50 und eines in dem Fußbereich angeordneten Nockens 52 der
Scharnieranordnung 40c der faltbaren Kiste 1 aus
unterschiedlichen Perspektiven, wobei 5 eine Ansicht
von innen, das heißt
in lateraler Richtung von innen nach außen und 6 dieser
zu korrespondierende Ansicht von außen nach innen zeigt. Die Welle 50 ist
in diesem Ausführungsbeispiel
im Wesentlichen zylindrisch und erstreckt sich in horizontaler Richtung.
Der Querschnitt der Welle kann aber auch beliebig anders als kreisförmig sein,
wie beispielsweise oval, quadratisch, quaderförmig oder dreieckig. Der Nocken
ist im wesentlichen quaderförmig,
wobei die Nockenkontour an einigen Stellen von der Quaderform abweicht, um
die verschiedenen Funktionalitäten
des Nockens zu erzielen.
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Zu
den 5 und 6 korrespondieren die 7A und 7B,
die aus ebenfalls unterschiedlichen Perspektiven eine Führungsöffnung 54 und eine
Nockenöffnung 56 zeigen,
die sich innerhalb des feststehenden Außenwandbereichs 18 des
Bodens 2 befinden, und in denen die Welle 50 und
der Nocken 52 angeordnet sind. 7A zeigt
dabei eine Ansicht von innen nach außen, während 7B eine
Ansicht von außen
nach innen zeigt. Während
die 5 bis 7B die Merkmale der Scharnieranordnung
in demontiertem Zustand zeigen, zeigen die 8 bis 11B die Scharnieranordnung im zusammengebauten
Zustand, in dem sich der Nocken 52 innerhalb der Nockenöffnung 54 und
die Welle 50 innerhalb der Führungsöffnung 54 befindet,
so dass anhand der 8 bis 11B das
Wechselspiel der unterschiedlichen Komponenten der Scharnieranordndung
nachvollzogen werden kann. Dabei zeigt 8 eine Aufsicht
auf die Scharnieranordnung im abgeklappten bzw. zugeklappten Zustand
der Außenwand 6b,
während
die 9A bis 11B eine
Schnittansicht durch die Scharnieranordnung zeigen, die während unterschiedlichen
Phasen des Aufklappens der Außenwand 6b gezeigt
sind. Die 9A, 10A und 11A zeigen jeweils einen Schnitt an der Schnittlinie 60 durch
die Welle 50. Die 9B, 10B und 11B zeigen
einen Schnitt durch den Nocken 52 entlang der Schnittlinie 62 von 8. Die
Funktionsweise der Scharnieranordnung wird im Folgenden also anhand
der 5 bis 11B beschrieben.
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Wie
beispielsweise der 8 zu entnehmen ist, ist bei
dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel
der Erfindung die Welle 50 in der Führungsöffnung 54 angeordnet
und der Nocken 52 ist in der Nockenöffnung 56 angeordnet.
Die Führungsöffnung 54 gliedert
sich in zwei funktional unterschiedliche Bereiche, nämlich in
einen sich im Wesentlichen in vertikaler Richtung 8 erstreckenden Öffnungsabschnitt 54a und
einen sich im Wesentlichen in einer lateralen Richtung 12 von
der Außenseite
des feststehenden Außenwandbereichs 18 bzw.
der Führungsöffnung 54 nach
innen erstreckenden lateralen Öffnungsabschnitt 54b.
Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel
befindet sich der laterale Öffnungsabschnitt 54b am
Boden der Führungsöffnung 54,
wenngleich dies nicht als einschränkend verstanden werden soll.
Vielmehr kann in weiteren Ausführungsbeispielen
der Erfindung der laterale Öffnungsabschnitt
auch in vertikaler Richtung weiter oben angeordnet sein.
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Ebenso
weist die Nockenöffnung 56 einen sich
im Wesentlichen in vertikaler Richtung erstreckenden Öffnungsabschnitt 56a auf.
Die Nockenöffnung 56 weist
auch einen sich in lateraler Richtung von der Außenseite bzw. von der außenseitigen
Begrenzung der Nockenöffnung 56 nach
innen erstreckenden lateralen Öffnungsabschnitt 56b auf.
Die unterschiedlichen Öffnungsabschnitte
sind am besten in der Schnittansicht der 9A und 9B identifizierbar,
wo sie auch mit den entsprechenden Bezugszeichen versehen sind.
Um die Klarheit der Darstellung der Funktionsweise nicht zu verschlechtern, wurde
in den übrigen
Figuren darauf verzichtet, die Öffnungsabschnitte
mit den jeweiligen Bezugszeichen zu versehen. Der in vertikaler
Richtung verlaufende Öffnungsabschnitt 54a der
Führungsöffnung 54 weist
einen Querschnitt auf, der groß genug
ist, um die Welle 50 im abgeklappten Zustand der Seitenwand 6b in
vertikaler Richtung nach oben aus der Führungsöffnung 54 entnehmen
zu können.
Wie in den Figuren gezeigt, ist die Welle 50 über ein
Abstandsstück 64 mit
dem Fuß 66,
also dem mit den in vertikaler Richtung 8 unten liegenden
Abschluss der Außenwand 6b starr
verbunden. Bei einem Aufklappen der Wand, das in den 9A bis 11B in Richtung eines größer werdenden Aufklappwinkels 68 (α) dargestellt
ist, wird also die Welle 50 relativ zur Führungsöffnung 54 rotiert.
Auf die gleiche Weise wird der fest mit dem Fuß 66 der Außenwand 6b verbundenen
Nocken 52 relativ zur Nockenöffnung 56 rotiert.
In dem anhand der 7A bis 11B beschriebenen
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung weist auch der im Wesentlichen in vertikaler
Richtung verlaufende Öffnungsbereich 56a der Nockenöffnung 56 einen
Querschnitt auf, der groß genug
ist, dass der Nocken 52 im abgeklappten Zustand aus der
Nockenöffnung 56 vertikal
nach oben hausgeführt
werden kann. Die Seitenwand 6b ist, wie es der halben Aufsicht
auf die Außenwand 6b in 8 zu
entnehmen ist, mit dem feststehenden Außenwandbereich 18 über vier
Wellen und zwei Nocken der oben beschriebenen Art verbunden.
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Im
abgeklappten Zustand ist somit die Außenwand 6b leicht
und ohne Werkzeug demontierbar, was den Austausch einer möglicherweise
beschädigten
Außenwand
ermöglicht.
Zum Abklappen der Außenwand
weisen sowohl die Führungsöffnung 54 als
auch die Nockenöffnung
jeweils einen innenseitigen Durchbruch 70 bzw. 72 in
der innenliegenden Begrenzungswand der Öffnungen 54 und 56 auf, innerhalb
dessen das Abstandsstück 64 der
Welle bzw. der der Befestigung des Nockens 52 mit dem Fuß 66 der
Seitenwand 6b dienende Teil des Nockens 52 bewegbar
ist.
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Entgegen
herkömmlicher
Scharniermechanismen ist also die Verbindung zwischen Seitenwand und
feststehendem Außenwandbereich
im abgeklappten Zustand ohne Werkzeug lösbar, das heißt, eine
Kraft, die im abgeklappten Zustand in vertikaler Richtung auf die
Außenwand 6b wirkt,
wird von der Scharnieranordnung nicht aufgenommen bzw. auf den Boden 2 übertragen,
wie dies erforderlich ist, um die Kiste im aufgeklappten Zustand
beladen zu können.
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Der
Kraftschluss wird bei den erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen erst beim
Aufrichten der Außenwand 6b hergestellt,
wozu der Nocken 52 und die Welle 50 wie folgt
zusammenwirken. Im in den 9A und 9B gezeigten
abgeklappten Zustand befindet sich die Welle 50 innerhalb
des vertikal verlaufenden Öffnungsabschnitts 54a der
Führungsöffnung 54 und
der Nocken 52 befindet sich ebenfalls innerhalb des vertikal
verlaufenden Öffnungsabschnitts 56a der
Nockenöffnung 56.
Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel
liegen sowohl Welle 50 als auch Nocken 52 an der
außenseitigen
Wand der jeweiligen Führungsöffnung an
und es wirken keine Kräfte
auf die Welle 50 oder den Nocken 52. Die Kontur
des Nockens 52 ist beim hier dargestellten Ausführungsbeispiel
nicht im Wesentlichen radial wie die Kontur der Welle, sondern L-förmig, mit
einer an der Außenseite
der Nockenöffnung 56 anliegenden Kante 74.
Die Außenwand
bzw. Außenseite 76 der Nockenöffnung 56 wirkt
dann beim Aufrichten der Außenwand 6b als
Anlagefläche
an dem feststehenden Außenwandbereich 18,
an dem sich der Nocken 52 beim Aufrichten der Außenwand 6b gewissermaßen abstützt. Durch
die L-förmige
Kontur des Nockens mit der Kante 74 wirkt also unmittelbar
nach Beginn des Aufrichtens eine nach innen gerichtete Kraft auf
die Seitenwand 6b, die dazu führt, dass die Welle 50 in dem
lateralen Öffnungsabschnitt 54b nach
innen bewegt wird, so dass sie sich bereits bei Überschreiten eines vorbestimmten
Grenzwinkels innerhalb des lateralen Öffnungsabschnitts 54b (an
einer innenseitigen Endposition im lateralen Öffnungsabschnitt 54b) befindet,
wie es in 10A dargestellt ist. Der laterale Öffnungsabschnitt 54b ist,
wie es beispielsweise 7 zu entnehmen
ist, in vertikal nach oben vom Material des feststehenden Außenwandbereichs 18 begrenzt.
Diese Begrenzung ist in 7 durch die beiden
Laschen 78a und 78b gebildet, die sich oberhalb
des lateralen Öffnungsabschnitts 54a in
die Führungsöffnung 54 hinein erstrecken
und verhindern, dass die Welle nach oben aus der Führungsöffnung 54 heraus
bewegt werden kann. Verursacht durch den Nocken 52 und
die Anlagefläche 76 des
Nockens wird also die Welle 50 beim Aufrichten innerhalb
des lateralen Öffnungsabschnitts 54b lateral
nach innen bewegt, bis zu einer Position, in der die Welle 50 nach
oben nicht mehr aus der Führungsöffnung entfernt
werden kann, so dass die Welle eine in vertikaler Richtung nach
oben auf die Außenwand 6b wirkende
Kraft auf den Boden 2 übertragen
kann.
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Allgemein
formuliert weist also der Nocken 52 eine Nockenkontur auf,
die derart ausgestaltet ist, dass die Nockenkontur beim Aufrichten
der Außenwand
derart in Anlage zu einer Anlagefläche 56 gerät, dass
die Welle 50 in dem lateralen Öffnungsabschnitt 54b nach
innen bewegt wird. Die Form der Anlagefläche spielt dabei keine Rolle,
die in den Figuren dargestellte ebene Anlagefläche ist lediglich als Beispiel
für eine
beliebige Geometrie der Anlagefläche
zu verstehen, die dazu führt,
dass eine Kraft auf den Nocken ausgeübt wird. Beispielsweise könnte die
Anlagefläche
auch bezüglich
der vertikalen Richtung 8 geneigt sein, was in Kombination
mit einer bezüglich
der Anlagefläche 56 im
Wesentlichen kreisförmigen
Nockenkontur ebenfalls dazu führt,
dass beim Ausrichten die Welle nach innen bewegt wird. Dieses Ausführungsbeispiel
macht auch klar, dass die Geometrie des Nocken nahezu beliebig sein kann,
solange die Nockenkontur derart ausgebildet ist, dass die Nockenkontur
derart in Anlage zu der Anlagefläche
gerät,
dass die Welle 50 nach innen bewegt wird.
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Im
in 11A gezeigten vollständig aufgeklappten Zustand
befindet sich somit die Welle 50 in dem lateralen Öffnungsabschnitt 54b der
Führungsöffnung 54,
so dass nunmehr die Außenwand 6b und der
Boden kraftschlüssig
miteinander verbunden sind. Das hier dargestellte Ausführungsbeispiel
weist zusätzlich
zwei Vorsprünge 80a und 80b auf,
die sich im aufgeklappten Zustand der Außenwand 6b in lateraler
Richtung bis zum außenseitigen
Rand der Führungsöffnung 54 erstrecken.
Diese optionalen Vorsprünge 80a und 80b verhindern
zusätzlich,
dass beispielsweise durch elastische Deformation die Welle 50 ungewünscht aus
ihrer Position verrückt
werden kann, wenn sich die Außenwand 6b im
aufgeklappten Zustand befindet.
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Das
hier dargestellte Ausführungsbeispiel weist
ferner eine weitere optionale Ausgestaltung bzw. Funktionalität des Nockens 52 auf.
Im hier dargestellten Fall ist nämlich
die Nockenkontur an derjenigen Stelle, an der der laterale Öffnungsabschnitt 56b der
Nockenöffnung 56 nach
oben von Material des feststehenden Außenwandbereichs 18 begrenzt wird
(an den Positionen der Überhänge 82a und 82b) L-förmig, so
dass, wie es den 10B und 11B zu
entnehmen ist, der Nocken 52 in den lateralen Öffnungsabschnitt 56b der Nockenöffnung eingreift.
Dadurch wird im aufgerichteten Zustand auch vom Nocken 52 eine
Kraft von der Außenwand 6b auf
den Boden 2 übertragen,
was die Stabilität
der Gesamtkonstruktion zusätzlich
erhöhen
kann, wenn dieses optionale Merkmal implementiert ist.
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Wie
oben beschrieben, kann also durch das funktionale Zusammenwirken
eines Nockens 52 mit einer Anlagefläche 76 und einer Welle 50,
die in einer Führungsöffnung 54 angeordnet
ist, erfindungsgemäß eine Scharnieranordnung
bereitgestellt werden, die im abgeklappten Zustand demontierbar
ist und im aufgeklappten Zustand der Außenwand 6b in der Lage
ist, die erforderlichen Kräfte
auf den Boden 2 zu übertragen.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend ebenfalls bezugnehmend
auf die 6 bis 11B diskutiert.
Dieses Ausführungsbeispiel
ermöglicht
es, eine Außenwand
mittels einer Scharnieranordnung derart mit einem Boden 2 einer
faltbaren Kiste 1 zu verbinden, dass die Außenwand 6b nach
dem Aufrichten von selbst in aufgerichteter Position gehalten wird.
Da es bei diesem Ausführungsbeispiel
nicht primär
darauf ankommt, dass die Führungsöffnung 54 und
die Nockenöffnung 56 in
der vertikalen Richtung derart ausgestaltet sind, dass Nocken 52 und
Welle 50 nach oben entnehmbar sind, ist dieses Merkmal
bei den nun beschriebenen Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung optional. Bei den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung, die eine selbstbestehende Wand ermöglichen,
ist es erforderlich, dass die Nockenkontur des Nockens 52 derart ausgestaltet
ist, dass, wie es anhand von 10A dargestellt
ist, die Nockenkontur beim Aufrichten der Außenwand 6b derart
in Anlage zu der Führungsfläche 76 gerät, dass
beim Überschreiten
eines Grenzwinkels 68 die Welle 50 nach innen
bewegt wird, bevor die Unterseite bzw. der Fuß 66 der Außenwand 6b in
Anlage bzw. in Kontakt zu dem innen liegenden Kantenbereich 90 bzw.
zu der innen liegenden Kante 90 des feststehenden Außenwandbereichs 18 gerät.
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Dann
kann die Welle 50 bereits davor eine in vertikaler Richtung
wirkende Kraft aufnehmen, so dass es möglich ist, den Abstand des
innenliegenden Kantenbereichs 90 zur Welle 50 derart
zu dimensionieren, dass beim Bewegen der Außenwand 6b über die
Kante 90, also nach dem Überschreiten des Grenzwinkels 68 durch
die Wirkung der Welle 50 die Unterseite 66 der
Außenwand 6b mit
einer Anpresskraft gegen den innen liegenden Kantenbereich 90 gepresst
wird, die größer ist
als eine zweite Anpresskraft, mit der die Unterseite 66 der
Außenwand 6b in der
aufgerichteten vertikalen Position durch die Wirkung der Welle 50 gegen
die Oberseite des feststehenden Außenwandbereichs 18 gepresst
wird. Bei einem alternativen, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
kann die Innenseite der Nockenkontur derart ausgestaltet sein, dass
beim Überschreiten
der Kante 90 die Anpresskraft durch die Wirkung der Nocke 52 erzielt
wird, wenn sich diese beispielsweise bereits in Anlage zu dem die
Nockenöffnung 56 nach oben
begrenzenden Material 82b der Nockenöffnung 56 befindet.
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Allgemein
gesprochen wird die aufgeklappte Wand im aufgeklappten Zustand gehalten,
wenn die Nockenkontur derart ausgestaltet, dass die Nockenkontur
beim Aufrichten der Außenwand 6b derart
in Anlage zu der Führungsfläche 76 gerät, dass
beim Überschreiten
eines Grenzwinkels 68 die Welle 50 nach innen
in den lateralen Öffnungsabschnitt 54b bewegt
wird, so dass nach dem Überschreiten
des Grenzwinkels 68 durch die Wirkung der Welle 50 oder
des Nockens 52 eine Unterseite 66 der Außenwand 6b mit
einer ersten Anpresskraft gegen einen innenliegenden Kantenbereich 90 des
feststehenden Außenwandbereichs 18 gepresst
wird. Diese erste Anpresskraft ist größer als eine zweite Anpresskraft, mit
der die Unterseite 66 der Außenwand 6b in der aufgerichteten
Position durch die Wirkung der Welle 50 oder des Nockens 52 in
die Oberseite des feststehenden Außenwandbereichs 18 gepresst
wird.
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Der
Außenwandbereich,
dessen Widerstand beim Aufklappen zu überwinden ist, muss dabei nicht durch
die gesamte Länge
der innenliegenden Kante 90 des feststehenden Außenwandbereichs 18 gebildet
werden. Vielmehr ist es, beispielsweise um die erforderliche Kraft
zu beeinflussen, ebenso möglich, nur
geometrisch abgegrenzte Bereiche der innenliegenden Kante 90 beim Öffnen in
Anlage zu der Außenwand 6b zu
bringen. Dazu können
beispielsweise an der innen liegenden Kante 90 der Außenwand sich
nach innen erstreckende Vorsprünge
gebildet werden, so dass die Außenwand 6b nur
den durch diese Vorsprünge
verursachten Widerstand überwinden
muss. Dies kann beispielsweise dazu dienen, die Kraft, die beim
Aufrichten der Außenwand 6b erforderlich
ist, einzustellen und so den an die Erfordernisse der Nutzer anzupassen.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
befindet sich das Zentrum der Welle 50 in der lateralen
Richtung 12 nach dem Bewegen der Welle 50 nach
innen weiter in Richtung der Außenseite
der faltbaren Kiste 1, als die innen liegende Kante 90,
was dazu führt, dass
der Abstand zwischen innen liegender Kante 90 und Welle 50 größer ist
als der Abstand zwischen Oberseite des feststehenden Außenwandbereichs 18 und
Welle 50. Dies bewirkt automatisch die Kräfteverhältnissen,
die oben beschrieben wurden. Da bei sämtlichen Ausführungsbeispielen
der Erfindung die Außenwand 6b durch
elastische Deformation des Materials aufrecht gehalten wird und
nicht etwa durch Reibung in Form einer gebremsten Welle oder dergleichen,
wie es sonst üblich
ist, kann durch die erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele eine Mechanik
bereitgestellt werden, die ohne Verschleiß dazu führt, dass aufgeklappte Außenwände 6b selbständig in
dem aufgeklappten Zustand verbleiben.
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Anhand
der 12 und 13A bzw. 13B wird ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung beschrieben, das einen Verriegelungsmechanismus 100 aufweist,
der zum einen äußerst kraftsparend
betrieben werden kann bzw. äußerst leichtgängig und
robust ist und zum anderen zusätzlich
eine Notentriegelungsfunktionalität aufweist, die dafür sorgt,
dass bei Fehlbedienung der Verriegelungsmechanismus nicht zerstört wird,
sondern selbsttätig öffnet. Die 12 zeigt
eine Seitenansicht der in 1 gezeigten
faltbaren Kiste. Die in der Aufsicht gezeigte querseitige Außenwand 4b weist
dabei einen federvorgespannten Verriegelungsmechanismus 100 auf,
der ein Rastelement 100 besitzt, das mit den Außenwänden 6a und 6b,
bzw. mit Vorsprüngen 22,
die sich von den längsseitigen Außenwänden 6a und 6b in
Richtung der querseitigen Außenwand 4b erstrecken,
verrasten kann. Dadurch kann das Rastelement mit den Vorsprüngen mechanisch
lösbar
verbunden werden, so dass die längsseitigen
Seitenwände 6a und 6b und
die querseitige Seitenwand 4b mechanisch starr, jedoch
lösbar
miteinander verbunden werden, um eine stabile aufgeklappte Kiste 1 zu
erhalten.
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Das
Rastelement soll im Folgenden anhand der in 12 auf
der gezeigten Ecke 20, an der die querseitige Seitenwand 4b mit
der längsseitigen
Seitenwand 6b verrastet, diskutiert werden. 13A und 13B zeigt
dabei eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie 102 von 12,
wobei in den 13A und 13B lediglich
derjenige Bereich 104, indem das Rastelement mit dem Vorsprung 22 verrastet,
vergrößert dargestellt
ist. Die 13A und 13B zeigen
dabei exemplarisch eine von mehreren möglichen Ausgestaltungen des
Rastelements 100 bzw. des Vorsprungs 22. Bei bereits
aufgeklappten längsseitigen
Seitenwänden 6a und 6b erstreckt sich
der Vorsprung 22 in Richtung der querseitigen Außenwand 4b.
Das führt
beim Aufklappen dazu, dass der Vorsprung 22 die Klappbarkeit
der querseitigen Außenwand 4b nach
außen
begrenzt und gewissermaßen
als Anschlag für
diese wirkt. Beim Aufklappen wird die querseitige Außenwand 4b also
in der aufgeklappten Position in Anlage zu dem Vorsprung 22 geraten.
Gleichzeitig rastet das Rastelement 100 an dem Vorsprung
der Außenwand 6b ein, um
eine mechanisch lösbare
starre Verbindung zwischen den längsseitigen
und den querseitigen Außenwänden zu
erzielen.
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Im
hier gezeigten Ausführungsbeispiel
weist der Vorsprung 22 einen zur längsseitigen Außenwand 6a im
Wesentlichen parallelen, sich nach innen erstreckenden Rasthaken 106 auf,
der eine nach innen gerichtete erste Kontaktfläche 108 und eine nach außen gerichtete
zweite Kontaktfläche 110 umfasst. Beim
Aufklappen der querseitigen Außenwand 104 in der
Aufklapprichtung 113 befindet sich die längsseitige
Außenwand 6b und
mit ihr der Vorsprung 22 sowie der an dem Vorsprung 22 angebrachte
Rasthaken 106 in fester Position. Beim Aufklappen wird
zusammen mit der querseitigen Außenwand 4b das mit der querseitigen
Außenwand
verbundene Rastelement 100 relativ zum Rasthaken 106 in
der in 13A gezeigten Aufklapprichtung 113 bewegt. Dabei
gerät das
Rastelement 100, das ein ebenfalls nach innen gerichtete
erste Kontaktfläche 112 und eine
nach außen
gerichtete zweite Kontaktfläche 114 aufweist,
in Kontakt mit der nach innen gerichteten Kontaktfläche 108 des
Rasthakens 106. Aufgrund der Neigung der nach innen gerichteten
Kontaktfläche 108 des
Rasthakens 106 wird das Rastelement 100 in der
vertikalen Richtung 8 nach oben bewegt und kann in eine
in den 13A und 13B gezeigte
Verriegelungsposition in dem Rasthaken 106 einrasten.
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Das
Rastelement 100 und der federvorgespannte Verriegelungsmechanismus
sind im hier beschriebenen Ausführungsbeispiel
einstückig
ausgebildet und daher mit denselben Bezugszeichen versehen. Auch
die Federvorspannung wird bei dem hier diskutierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung durch einstückig
mit dem Verriegelungsmechanismus gebildete Federelemente 120a und 120b erreicht,
die aufgrund ihrer Elastizität
und Formgebung die Federkraft auf den Verriegelungsmechanismus 100 ausüben. Befindet
sich das Rastelement 100 in der verriegelten Position in
der Rastnase 106, sind die längsseitigen Seitenwände 6a und 6b sowie
die querseitige Seitenwand 4b mechanisch miteinander verrastet und
verbunden, so dass die Kiste eine hohe Stabilität aufweist. Die Verriegelung
kann dabei auf einfache Art und Weise durch Betätigen des Verriegelungsmechanismus 100 in
vertikaler Richtung nach oben gelöst werden, was aufgrund der
Form des Verriegelungsmechanismus, der einen Griffbereich 126,
der unterhalb einer Trageöffnung 128 angeordnet
ist, auf einfache Art und Weise und sogar gleichzeitig mit dem Anheben
der Kiste geschehen kann.
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Da
die Ver- und Entriegelung in der vertikalen Richtung 8 erfolgt
und in dieser Richtung keine Kraft von der Verbindung zwischen den
längsseitigen Außenwänden 6a, 6b und
der querseitigen Außenwand 4b aufgenommen
werden muss, ist für
die Ver- und Entriegelung dabei keine große Kraft aufzuwenden und der
Mechanismus ist leicht und zuverlässig bedienbar. Gemäß den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung ist auch die nach außen gerichtete zweite Kontaktfläche 110 des
Rasthakens 106 bezüglich
der vertikalen Richtung 8 geneigt und/oder es ist die nach
innen gerichtete erste Kontaktfläche 112 des
Rastelements 100 geneigt. Dabei ist bei den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung die mittlere Neigung der nach innen gerichteten
ersten Kontaktfläche 108 des
Rasthakens größer als
die mittlere Neigung der zweiten Kontaktfläche 110 des Rasthakens 106.
Dadurch, dass auch die nach außen
gerichtete erste Kontaktfläche 110 des
Rasthakens 106 relativ zu der nach innen gerichteten zweiten
Kontaktfläche 112 des
Rastelements 100 geneigt ist, wirkt eine Kraftkomponente
auch dann nach oben auf das Rastelement 100, wenn von außen eine
Kraft auf die querseitige Außenwand 4b ausgeübt wird.
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Dadurch öffnet der
federvorgespannte Verriegelungsmechanismus automatisch ohne zerstört zu werden,
wenn eine vorbestimmte Kraft überschritten
wird. Diese Kraft kann durch Anpassung der Relativneigung zwischen
der nach außen
gerichteten zweiten Kontaktfläche 110 des
Rasthakens 106 und der nach innen gerichteten ersten Kontaktfläche 112 des
Rastelements 100 unter Berücksichtigung der Federvorspannung
beliebig eingestellt werden. Dadurch wird bei den beschriebenen
Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung vermieden, dass bei einer Fehlbedienung
der Verriegelungsmechanismus zerstört wird, obwohl dieser so ausgelegt
ist, dass dieser senkrecht zur Bewegungsrichtung verriegelt.
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Wenn
gleich bei dem in 13A und 13B beschriebenen
Ausführungsbeispiel
an dem Vorsprung 22 ein zusätzlicher Rasthaken 106 angebracht
ist, können
alternative Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung auch direkt mit dem Vorsprung 22 bzw.
einer geeigneten Öffnung
in dem Vorsprung 22 selbst verrasten. Entscheidend ist dabei
lediglich, dass der Vorsprung 22 bzw. ein mit diesem verbundenes
Element und oder das Rastelement 100 im aufgeklappten Zustand
gegenüber
der vertikalen Richtung 8 derart geneigte Kontaktflächen 110 und 112 aufweisen,
dass der Verriegelungsmechanismus 100 gegen dessen Federvorspannung beim Überschreiten
einer nach innen gerichteten auf die querseitige Außenwand 4b vorbestimmten
Kraft öffnet.
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Wenngleich
jede federvorgespannte Verriegelungsmechanismus 100 und
das Rastelement im in 12 beschriebenen Ausführungsbeispiel
einstückig
ausgebildet sind, ist es selbstverständlich auch möglich, diese
Komponenten mehrstückig
auszubilden oder beispielsweise den Verriegelungsmechanismus für jede Seite
getrennt auszuführen.
Auch in diesen Fällen
kann die zerstörungsfreie
Notentriegelungsfunktion aufrecht erhalten bleiben.
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Sämtliche
der vorhergehenden Ausführungsbeispiele
wurden anhand von faltbaren Kisten beschrieben, die für den Transport
von Gemüse
oder dergleichen verwendet werden. Selbstverständlich sind erfindungsgemäße faltbare
Kisten nicht auf dieses Anwendungsgebiet beschränkt. Vielmehr besteht auch
die Möglichkeit,
andere Transportaufgaben, wie den Transport von Flaschen oder dergleichen
mit ähnlichen
faltbaren Kisten zu bewerkstelligen, wobei sich insbesondere die
Kontur der Bodenform oder der innenseitigen Außenwände ändern kann, um besser an die
spezifische Aufgabe angepasst zu sein.
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Auch
bezüglich
der ausgewählten
Materialien sind sämtliche
Kombinationen denkbar. So kann zur Herstellung erfindungsgemäßer faltbarer
Kisten beispielsweise Kunststoff, Metall oder Holz verwendet werden.
Aufgrund der besonders robusten Ausführungsform können dabei
auch schwere Lasten sicher und zuverlässig transportiert werden,
wie dies beispielsweise im Catering bei dem Transport von Geschirr
bzw. Besteck oder dergleichen der Fall ist. Da die Verwendung einer
der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele
zu faltbaren Kisten führt,
die hygienisch, leicht reinigbar, äußerst stabil, kompakt zusammenklappbar
sowie extrem einfach und effizient im Handling sind, sind dem Anwendungsbereich erfindungsgemäßer faltbarer
Kisten keine Grenzen gesetzt, da sich diese aufgrund der Vielzahl
der positiven Eigenschaften für
nahezu jedwede Verwendung eignen.