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DE102009049184A1 - Kiste mit faltbaren Seitenwänden und Verriegelungsmechanismen mit Überlastschutz - Google Patents

Kiste mit faltbaren Seitenwänden und Verriegelungsmechanismen mit Überlastschutz Download PDF

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Publication number
DE102009049184A1
DE102009049184A1 DE102009049184A DE102009049184A DE102009049184A1 DE 102009049184 A1 DE102009049184 A1 DE 102009049184A1 DE 102009049184 A DE102009049184 A DE 102009049184A DE 102009049184 A DE102009049184 A DE 102009049184A DE 102009049184 A1 DE102009049184 A1 DE 102009049184A1
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DE
Germany
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wall
transverse
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locking element
contact surface
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Ceased
Application number
DE102009049184A
Other languages
English (en)
Inventor
Wolfgang Orgeldinger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
IFCO Systems GmbH
Original Assignee
IFCO Systems GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from PCT/EP2009/002760 external-priority patent/WO2010118758A1/de
Application filed by IFCO Systems GmbH filed Critical IFCO Systems GmbH
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Priority to RU2011142302/12A priority patent/RU2495804C2/ru
Priority to PCT/EP2010/054904 priority patent/WO2010119073A1/de
Priority to SI201030321T priority patent/SI2419344T1/sl
Priority to NZ596150A priority patent/NZ596150A/en
Priority to ES10721724T priority patent/ES2426138T3/es
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Priority to RS20110452A priority patent/RS52994B/sr
Priority to AU2010238513A priority patent/AU2010238513C1/en
Priority to JP2012505158A priority patent/JP5401601B2/ja
Priority to EP10721724.2A priority patent/EP2419344B1/de
Priority to NZ620437A priority patent/NZ620437A/en
Priority to MX2011010798A priority patent/MX2011010798A/es
Priority to DK10721724.2T priority patent/DK2419344T3/da
Priority to BRPI1006545A priority patent/BRPI1006545B1/pt
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Priority to CA2758769A priority patent/CA2758769C/en
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Abstract

Eine faltbare Kiste (1) weist einen Boden (2) und je zwei bezüglich dem Boden (2) klappbare, sich jeweils paarweise gegenüberliegende längsseitige (6a, 6b) und querseitige (4a, 4b) Außenwände auf. Jede der längsseitigen Außenwände (6a, 6b) weist an zumindest einem querseitigen Ende einen sich im aufgeklappten Zustand in Richtung der querseitigen Außenwände (4a, 4b) erstreckenden Vorsprung (22) auf, welcher die Klappbarkeit der querseitigen Außenwände (4a, 4b) nach außen begrenzt. Jede der querseitigen Außenwände (4a, 4b) umfasst einen an der Außenseite der querseitigen Außenwand (4a, 4b) angeordneten federvorgespannten Verriegelungsmechanismus, welcher im aufgeklappten Zustand ein in einer bezüglich der Oberfläche des Bodens (2) vertikalen Richtung (8) bewegliches Rastelement (100) aufweist, das mit dem Vorsprung (22) der längsseitigen Außenwand (6a, 6b) verrastbar ist. Dabei weist der Vorsprung (22) und/oder das Rastelement (100) Kontaktflächen (110, 112) auf, die gegenüber der vertikalen Richtung (8) im aufgeklappten Zustand derart geneigt sind, dass der Verriegelungsmechanismus bei Überschreiten einer nach innen gerichteten, auf die querseitige Außenwand (4b) wirkenden vorbestimmten Kraft gegen dessen Federvorspannung öffnet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung befasst sich mit leicht transportablen Kisten, deren Seitenwände zum Transport abgeklappt werden können und die ein im normalen Betrieb leicht öffen- und schließbares Rastelement zum gegenseitigen Verrasten der Seitenwände aufweist, welches bei einer Fehlbedienung eine Zerstörung der Wände oder der Verriegelung verhindert.
  • Auf dem Markt ist eine Vielzahl faltbarer Kisten bzw. faltbarer Steigen erhältlich, die aus einem Boden und bezüglich des Bodens faltbaren Seitenwänden bestehen, so dass die Kisten nach Gebrauch durch Abklappen ihrer Seitenwände zusammengefaltet werden können, um platzsparend und kostengünstig zum Ort ihrer erneuten Verwendung transportiert werden zu können.
  • Da solche faltbaren Kisten industriell im großen Maßstab und für viele unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden, z. B. um Obst oder Gemüse von den Erntefeldern zu den Abnehmern zu transportieren, muss eine solche faltbare Kiste vielen unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden, die sich teilweise gegenseitig beeinflussen. Einige Anforderungen ergeben sich dabei aus dem Aspekt der Transportierbarkeit. So ist es besonders wünschenswert, wenn die Kiste im zusammengeklappten Zustand nur eine geringe Stapelhöhe aufweist, so dass auf einer Palette beim Transport eine möglichst große Anzahl von zusammengefalteten Kisten transportiert werden kann. Ferner sollte die Kiste möglichst leicht sein, das heißt, es soll möglichst wenig Material verwendet werden, um beim Transport das Verhältnis der Nutzlast zum Gewicht der Kiste möglichst gering zu halten. Da darüber hinaus solche Kisten häufig auch zum Transport von Lebensmitteln verwendet ist, es erforderlich, dass die Innenseiten der Kiste möglichst glatt sind, so dass sich keine Lebensmittelreste im Innern der Kiste verfangen können. Gleichzeitig soll die Kiste jedoch stabil sein, was den Einsatz von großen, glatten Ebenen erschwert. Ferner soll eine gute Reinigbarkeit der Kisten sichergestellt werden, was zum einen glatte Oberflächen erfordert, zum anderen aber auch die Möglichkeit gegeben sein muss, dass das in automatisierten Waschanlagen verwendete Reinigungsmittel bzw. das Wasser aus einer Kiste während der Reinigung ablaufen kann. Dies erfordert Ablauflöcher oder Perforationen, die jedoch wiederum im Wiederspruch zu der geforderten hohen Stabilität stehen. Bezüglich der Reinigung ist es dabei auch besonders wünschenswert, dass zumindest einige der Außenwände im aufgeklappten Zustand von selbst stehend bleiben, also, im aufgeklappten Zustand verbleiben, da es für eine erfolgreiche und gründliche Reinigung erforderlich ist, dass das gesamte Innenvolumen der Kiste gut zugänglich ist.
  • Eine weitere Anforderung an solche faltbaren Kisten besteht darin, dass der Scharniermechanismus, der eine klappbare Verbindung zwischen Boden und Außenwänden der faltbaren Kiste herstellt, große Kräfte aufnehmen kann. Dieser stellt schließlich im aufgeklappten Zustand die einzige kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Boden, auf dem normalerweise die gesamte Last angeordnet ist, und den Außenwänden dar, an denen sich üblicherweise die Grifflöcher befinden. Auch wenn eine robuste Ausführungsform einer Kiste verwendet wird, ist eine Zerstörung einzelner Komponenten der Kiste, also insbesondere es Bodens oder einer der Seitenwände, im harten Alltagseinsatz nicht immer auszuschließen. Da ist es wünschenswert, dass sich die Seitenwände auf einfache Art und Weise vom Boden lösen lassen, ohne dass unter der einfachen Demontierbarkeit der kraftschlüssigen Verbindung deren Fähigkeit, eine hohe Last zu tragen, leidet.
  • Besonders hohe Anforderungen werden auch an die Stabilität der Kisten gestellt, da diese beispielsweise bei dem Transport von Obst und Gemüse direkt am Feld von Feldarbeitern beladen werden und während des gesamten Transports zum Endabnehmer das Gemüse in derselben Kiste verbleibt, die also möglichst unbeschadet die vielen Ent- und Beladevorgänge während des Transport überstehen muss. Auch werden die Kisten bestimmungsgemäß auch mehrfach verwendet, was die Anforderungen an die Robustheit noch erhöht. Dabei ist es zum einen selbstverständlich äußerst wünschenswert, dass bei Einhaltung der Randbedingungen des möglichst geringen Gewichts die Wände und der Boden der faltbaren Kisten möglichst robust sind. Ferner ist aufgrund der Vielzahl von Handhabungen und Handgriffen, die während des Transports einer solchen Kiste erforderlich sind, darauf zu achten, dass die normale Bedienung möglichst einfach ist. Dabei ist jedoch gleichzeitig sicherzustellen, dass im Falle einer Fehlbedienung die verwendeten mechanischen Komponenten nicht zerstört werden. Insbesondere weisen faltbare Kisten einen Verriegelungsmechanismus auf, mittels dessen die aufgestellten Wände miteinander verriegelt werden, so dass die aufgeklappte Kiste die erforderliche Stabilität erhält. Dieser Verriegelungsmechanismus sollte möglichst einfach und ohne große Kraftaufwendung fehlerfrei bedienbar sein. Dabei sollte jedoch zusätzlich der Möglichkeit der Fehlbedienung Rechnung getragen werden, das heißt, dass eine Kraft auf den Verriegelungsmechanismus einwirkt, ohne dass dieser betätigt wird. In diesem Fall sollte der Verriegelungsmechanismus keinesfalls zerstört werden.
  • Gemäß einigen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung wird eine faltbare Kiste zur Verfügung gestellt, die zwei sich jeweils paarweise gegenüberstehende längsseitige und querseitige Außenwände aufweist, die bezüglich dem Boden der Kiste klappbar angeordnet sind, und ein zusammenklappen der Außenwände nach innen ermöglichen. Im aufgeklappten Zustand werden die vier Außenwände miteinander mechanisch verbunden bzw. verrastet, um eine faltbare Kiste zu erhalten, die eine hohe Stabilität aufweist.
  • Um das Verrasten zu ermöglichen, weist jede der längsseitigen Außenwände an jedem Ende einen sich im aufgeklappten Zustand in Richtung der querseitigen Außenwände erstreckenden Vorsprung auf, der die Klappbarkeit der querseitigen Außenwände nach außen begrenzt, also die Wirkung eines Anschlags hat. Durch die Terminologie längsseitig soll dabei keinesfalls der Eindruck erweckt werden, bei sämtlichen Ausführungsbeispielen müssten diesem Vorsprung die tatsächlich längeren Außenwände aufweisen. Bei einigen alternativen Ausführungsbeispielen weisen gerade die im Folgenden als querseitig bezeichnenden, kürzeren Außenwände diesen Vorsprung auf, so dass die Begriffe längsseitig und querseitig hier und auch im Folgenden beliebig ausgetauscht werden können. Jede der querseitigen Außenwände weist eine an der Außenseite der querseitigen Außenwand angeordneten, federvorgespannten Verriegelungsmechanismen auf, welcher im aufgeklappten Zustand einen in einer vertikalen Richtung bewegliches Rastelement aufweist, welches mit dem Vorsprung der längsseitigen Außenwand verrastbar ist.
  • Das Rastelement kann also direkt in dem Vorsprung oder in einen mit dem Vorsprung fest verbundenen Gegenstand einrasten bzw. mit diesem verrasten. Durch die vertikale Bewegung des Rastelements wird dabei erreicht, dass das Rastelement nahezu kraftfrei bewegt werden kann, das heißt, dass beim Öffnen des Rastelements bzw. der Verrastung lediglich die Federkraft der Feder des federvorgespannten Verriegelungsmechanismus überwunden werden muss, um so auf einfache Art und Weise bei der normalen Bedienung die Verrastung lösen zu können. Dadurch wird die querseitige Außenwand von der längsseitigen Außenwand getrennt, sodass diese abgeklappt werden können. Das Rasten bzw. Entrasten in vertikaler Richtung hat gegenüber herkömmlichen Lösungen, bei der das Rasten bzw. Entrasten in lateraler Klapprichtung bzw. in horizontaler Richtung erfolgt, den Vorteil, dass das Entriegeln bzw. Verriegeln in einer Richtung stattfindet, in der die Verbindung zwischen den Seitenwänden keine Kraft aufnehmen muss, so dass auch keine hohe Kraft aufgewendet werden muss, um das Rastelement zu verriegeln bzw. zu entriegeln. Bei Verriegelungsmethoden, bei denen die Verriegelung bzw. Verrastung in einer Richtung stattfindet, in der die Außenwand durch Öffnen bzw. Schließen bewegt wird, ist es zwangsweise erforderlich, beim normalen Verriegeln oder Entriegeln die hohe Schließkraft des Verschlusses zu überwinden, um eine Entriegelung zu erreichen. Dies führt zu Einbußen bei der Geschwindigkeit und in der Zuverlässigkeit der Handhabung, die durch vertikale Verriegelungsmechanismen vermieden werden können.
  • Gemäß den Ausführungsbeispielen der im Folgenden beschriebenen Verriegelungsmechanismen weist der Vorsprung und/oder das Rastelement im aufgeklappten Zustand zusätzlich bezüglich der vertikalen Richtung derart geneigte Kontaktflächen sind, dass der Verriegelungsmechanismus gegen dessen Federvorspannung bei Überschreiten einer nach innen gerichteten, auf die querseitige Außenwand wirkenden vorbestimmten Kraft öffnet. Die Flanken der Rastnasen bzw. des Vorsprungs, an denen das Rastelement und die Rastnase des Vorsprungs bzw. der Vorsprung selbst aneinander entlang gleiten, sind relativ zueinander so geneigt, dass abhängig von der Neigung bei einem Einwirken einer Kraft von außerhalb der faltbaren Kiste auf die querseitige Außenwand immer auch eine Kraftkomponente in der vertikalen Richtung, das heißt, gegen die Federvorspannung, auf das Rastelement wirkt. So kann gewissermaßen eine Notauslösung erreicht werden, wenn, beispielsweise durch eine Fehlbedienung, eine große Kraft auf die querseitige Außenwand wirkt. Somit wird der Verriegelungsmechanismus nicht zerstört, was zu einem Ersatz der Kiste bzw. einer Seitenwand führen würde.
  • Durch die Neigung des Rastelements bezüglich des Vorsprungs bzw. eines an dem Vorsprung angebrachten Rasthakens kann die vorbestimmte Kraft, bei der die Notentriegelung auftritt bzw. bei der der Verriegelungsmechanismus gegen das in Federvorspannung öffnet, in weiten Grenzen beliebig eingestellt werden. Dabei hat gegenüber herkömmlichen Verfahren die Größe der vorbestimmten Kraft, bei der die Verriegelung selbsttätig öffnet, keinen Einfluss auf die auszuübende Kraft, die erforderlich ist, wenn der Verriegelungsmechanismus im Normalbetrieb, d. h. durch manuelles Betätigen des Rastelements in der vertikalen Richtung auftritt. Die Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung ermöglichen also beides, einen komfortablen und regulären Betrieb und eine zusätzliche Sicherung gegen Fehlbedienung, ohne dass die Parameter einer der beiden Bedienungsmethoden – der regulären und der Fehlbedienung – voneinander abhängig wären. Somit sind Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen faltbaren Kisten sogar so robust herstellbar, dass die Verrastung im Dauerbetrieb nicht nur durch herkömmliches manuelles Betätigen des Rastelements sonder auch durch Schlagen oder Treten auf die querseitige Außenwand geöffnet werden kann, ohne dass eine Beschädigung der Kiste oder des Rastmechanismus auftritt.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung wird die leichte Demontierbarkeit einer Außenwand von dem Boden einer faltbaren Kiste dadurch erreicht, dass eine spezielle Scharnieranordnung verwendet wird, die sowohl eine am Boden der Außenwand angeordnete Welle als auch einen dort derart angeordneten Nocken umfasst, dass erst beim Aufklappen der Außenwand eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Boden und der Außenwand hergestellt wird. Um dies zu ermöglichen, befindet sich bei einigen Ausführungsbeispielen im Boden oder in einem sich von dem Boden in vertikaler Richtung nach oben (das heißt in Richtung der aufgeklappten Seitenwand) erstreckenden feststehenden Außenwandbereich, der auch einstückig mit dem Boden hergestellt sein kann, eine Ausnehmung, innerhalb derer sich die Welle befindet. An dem Boden ist ferner eine Anlagefläche angeordnet, worunter eine Fläche zu verstehen ist, die bezüglich des Bodens in bekannter relativer Orientierung angeordnet ist. Der Nocken ist, wie es anhand einiger der folgenden Figuren detaillierter erläutert werden wird, so ausgestaltet bzw. weist eine derartige dreidimensionale Kontur auf, dass der Nocken, der mit der Außenwand starr verbunden ist, beim Aufklappen der Nockenwand in Anlage zu der Anlagefläche gerät, das heißt mit dieser in Berührung kommt und sich an dieser abstützt. Dieses Abstützen bewirkt eine Translationsbewegung der ebenfalls starr mit der Außenwand verbundenen Welle. Die Führungsöffnung ist geometrisch so ausgestaltet, dass diese einen im Wesentlichen in vertikaler Richtung (das heißt also im Wesentlichen senkrecht zur Oberfläche des Bodens) verlaufenden Öffnungsabschnitt und einen dazu näherungsweise senkrechten, in lateraler Richtung von aussen nach innen verlaufenden, lateralen Öffnungsabschnitt aufweist. Sowohl der Öffnungsabschnitt als auch der laterale Öffnungsabschnitt weisen einen Querschnitt auf, der groß genug ist, um die Welle in den beiden Abschnitten zu bewegen. Die Welle ist dabei im abgeklappten Zustand der Außenwand zunächst am Boden des Öffnungsabschnitts der Führungsöffnung angeordnet und durch den Öffnungsabschnitt in der vertikalen Richtung nach oben entnehmbar. Somit steht die Welle einer Demontage der Außenwand im abgeklappten Zustand nicht im Wege.
  • Das Herstellen einer kraftschlüssigen Verbindung erfolgt erst beim Aufklappen der Außenwand. Während des Aufklappens gerät, die Kontur des Nockens in Anlage zu der Anlagefläche, die den Nocken führt bzw. abstützt. Durch die starre Verbindung des Nockens und der Welle über die Außenwand und die Führung des Nockens an der Anlagefläche wird erreicht, dass sich die Welle in der Führungsöffnung in den lateralen Öffnungsbereich bewegt, der zumindest an einer Stelle nach oben geschlossen ist, dort also beispielsweise vom Material der Außenwand bzw. des feststehenden Außenwandbereichs nach oben begrenzt wird. Befindet sich die Welle also im lateralen Öffnungsabschnitt kann diese nicht mehr nach oben entnommen werden und es ist eine Konfiguration entstanden, die in vertikaler Richtung eine Verbindung zwischen der Außenwand und dem Boden so herstellt, dass diese eine Kraft aufnehmen kann bzw. einer Gewichtsbelastung standhält. In anderen Worten wird also geführt durch den Nocken, der sich an der Anlagefläche abstützt, von der Welle eine Schwenk- oder Translationsbewegung ausgeführt, die die Welle von einer Anfangsposition in dem lateralen Öffnungsabschnitt in einer Endposition in dem lateralen Öffnungsabschnitt bewegt, so dass beim Aufklappen der Wand eine tragfähige Verbindung zwischen der Außenwand und dem Boden hergestellt wird, während im abgeklappten Zustand die Welle nach oben aus der Führungsöffnung entnommen und somit die Wand demontiert werden kann.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen befinden sich im Boden oder in dem sich von dem Boden nach oben erstreckenden feststehenden Außenwandbereich eine weitere Ausnehmungen, innerhalb derer sich der Nocken befindet. In dieser Nockenöffnung ist die Anlagefläche angebracht. Bei einigen Ausführungsbeispielen wird die Anlagefläche durch die außenseitige Wand bzw. Begrenzungsfläche der Nockenöffnung gebildet.
  • Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung wird die Tragfähigkeit der so entstandenen Verbindung zusätzlich dadurch erhöht, dass auch die Nockenöffnung einen in vertikaler Richtung verlaufenden Öffnungsabschnitt und einen in lateraler Richtung verlaufenden lateralen Öffnungsabschnitt aufweist, wobei der Nocken eine Außenkontur besitzt bzw. geometrisch so gestaltet ist, das im aufgeklappten Zustand eine Element des Nockens bzw. eine Ausnehmung in dem Nocken während des Aufklappens in den lateralen Öffnungsabschnitt der Nockenöffnung eingreift. Dadurch wird auch der Nocken nach oben durch das über dem lateralen Öffnungsabschnitt der Nockenöffnung befindliche massive Materials des Bodens daran gehindert wird, bei einer Zugbelastung aus der Nockenöffnung zu gleiten. Somit kann auch der Nocken in der Nockenöffnung im aufgeklappten Zustand zusätzlich Gewicht aufnehmen bzw. eine zusätzliche Last tragen, was bei diesem Ausführungsbeispiel die Stabilität bzw. die Belastbarkeit der faltbaren Kiste erhöht. Dabei weist bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung die Nockenöffnung in der vertikalen Richtung einen derartigen Querschnitt auf, dass der Nocken im abgeklappten Zustand der Seitenwand nach oben aus der Nockenöffnung entfernt werden kann, so dass auch bei dem Ausführungsbeispiel, bei dem der Nocken zusätzliche Last tragen kann, die Außenwand im abgeklappten Zustand ohne Werkzeug demontierbar ist. Bei einigen Ausführungsbeispielen ist die Geometrie derart gewählt, dass sich sowohl die Nockenöffnung als auch die Führungsöffnung in der lateralen Richtung nach außen bis zu einer gemeinsamen Außenwand erstrecken, so dass diese, mit anderen Worten also in der Lateralrichtung identische Abmessungen aufweisen. In der zur vertikalen und lateralen Richtung senkrechten Richtung weisen die Nockenöffnung bzw. die Führungsöffnung bei einigen Ausführungsbeispielen Dimensionen auf, die geringfügig größer sind als die horizontale Ausdehnung der Welle bzw. die horizontale Ausdehnung des Nockens, um auch in dieser Dimension eine möglicht spielfreie Verbindung zwischen der Außenwand und dem Boden bzw. dem feststehenden Außenwandbereich des Bodens zu ermöglichen. Mit anderen Worten entspricht die horizontale Ausdehnung der Führungsöffnung und der Nocken öffnung im Wesentlichen der horizontalen Dimensionen der Welle bzw. des Nockens wobei die horizontale Ausdehnung der Öffnungen etwas größer ist, beispielsweise um 0,5 mm bzw. um 1 mm.
  • Durch die Verwendung der obigen Scharnieranordnung bzw. durch das Verwenden einer faltbaren Kiste gemäß einem der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele wird es möglich, eine faltbare Kiste zur Verfügung zu stellen, deren Außenwände vollständig abklappbar sind und im abgeklappten Zustand auf einfache Art und Weise – beispielsweise zum Austausch durch ein Ersatzteil oder zur Reinigung – von der faltbaren Kiste entfernt werden können – wobei die Verbindung zwischen der Außenwand und dem Boden bzw. dem feststehenden Außenwandbereich des Bodens trotzdem in der Lage ist, eine hohe Kraft aufzunehmen, wie dies üblicherweise nur bei herkömmlichen Scharnieren, die nicht demontierbar sind, der Fall ist.
  • Gemäß einigen weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung wird eine faltbare Kiste zur Verfügung gestellt, die Außenwände aufweist, die nach dem Aufklappen im aufgeklappten Zustand gehalten werden, bei der ein selbsttätiges Zuklappen der Außenwand also verhindert wird. Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung basieren dabei auf der oben beschriebenen Scharnieranordnung mit einer Welle in einer Führungsöffnung, jedoch ohne dass die Führungsöffnung zwingend einen in vertikaler Richtung zur Entnahme geeigneten Öffnungsbereich aufweisen muss. Notwendig ist lediglich, dass die Führungsöffnung den sich in der lateralen Richtung von der Außenseite des feststehenden Außenwandbereichs nach innen erstreckenden lateralen Öffnungsabschnitt aufweist, innerhalb dessen die Welle verschiebbar ist. Erforderlich ist hier auch die Verwendung eines Nockens, der im Fußbereich der Außenwand angeordnet ist, wobei der Nocken eine Nockenkontur aufweist, die derart ausgestaltet ist, dass beim Aufrichten durch die Anlage der Nockenkontur an der Anlagefläche bereits bei dem Überschreiten eines Grenzwinkels die Welle in den lateralen Öffnungsabschnitt nach innen bewegt wird, bevor die Seitenwand vollständig aufgerichtet ist.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen ist die Kontur des Nockens derart gestaltet, dass der Grenzwinkel beim Aufrichten der Außenwand überschritten wird, bevor die Unterseite der Außenwand beim Aufrichten mit dem innen liegenden Kantenbereich des sich nach oben erstreckenden feststehenden Außenwandbereichs des Bodens in Berührung kommt. Dadurch, dass die Welle sich bei der ersten Berührung des Bodens der Außenwand mit dem innen liegenden Kantenbereich bereits an der Innenposition im lateralen Öffnungsabschnitt befindet, kann die Welle eine im Wesentlichen nach oben gerichtete Kraft aufnehmen.
  • Da die Welle diese Kraft bereits aufnehmen kann, wird beim weiteren Aufrichten der Außenwand über den innenliegenden Kantenbereich hinweg durch die Wirkung der starr mit der Außenwand verbundenen Welle (beispielsweise über ein am Fuß der Außenwand angebrachtes Abstandsstück) die Unterseite der Außenwand mit einer ersten Anpresskraft gegen den innen liegenden Kantenbereich des feststehenden Außenwandbereichs gepresst. Diese ist größer ist als eine zweite Anpresskraft, mit der die Unterseite der Außenwand in der aufgerichteten vertikalen Position, das heißt, nach dem Überschreiten des innenliegenden Kantenbereichs, durch die Wirkung der Welle gegen die Oberseite des feststehenden Außenwandbereichs gepresst wird.
  • Mit anderen Worten bewirkt so das Bewegen der Welle in dem lateralen Öffnungsabschnitt nach innen (zur innenseitigen Endposition) bevor die Außenwand in Kontakt mit dem innen liegenden Kantenbereich gerät, dass beim Aufrichten der Außenwand eine Kraftschwelle überschritten werden muss. Diese nach dem Überschreiten des Grenzwinkels durch die Wirkungen der Welle auf die Unterseite der Außenwand wirkende Schwellkraft ist die größte Kraft, die während des Aufrichtens zwischen der Unterseite der Außenwand und dem feststehenden Außenwandbereich des Bodens wirkt. Somit wird nach Überschreiten dieser Kraft, also nach vollständigem Aufrichten der Außenwand, die Außenwand in der aufgerichteten Position gehalten, da die in der aufgerichteten Position zwischen der Unterseite der Außenwand und dem feststehenden Außenwandbereich wirkende Kraft geringer ist und die Außenwand somit ohne eine äußere Krafteinwirkung den inneren Kantenbereich nicht durch einfaches Zuklappen durch die Gewichtskraft der Außenwand überwinden kann.
  • Die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung ermöglichen es also, eine faltbare Kiste bereitzustellen, deren Außenwände nach dem Aufrichten nicht selbsttätig wieder in den zusammengeklappten Zustand zurückklappen können, auch wenn die Außenwände der faltbaren Kiste noch nicht im aufgerichteten Zustand miteinander verrastet sind.
  • Dies kann bei der voll automatisierten Reinigung der faltbaren Kisten ein erheblicher Vorteil sein, die von Hand nachgeholt werden muss, wenn beispielsweise aufgrund einer Fehlbedienung beim Verrasten, die Außenwände wieder selbsttätig nach innen klappen könnten. Auch beim normalen Aufklappen der Außenwände kann eine selbsttätig stehende Außenwand ein großer Vorteil sein, da diese zunächst aufgestellt werden kann, sodass übrigen Wände danach aufgerichtet und mit den bereits aufgeklappten Wänden verrastet werden können, ohne dass gleichzeitig manuell dafür Sorge getragen werden muss, dass die bereits aufgeklappte Wand stehen bleibt. Bei der Vielzahl der Handhabungsvorgänge, die in ei nem Lebenszyklus einer solchen faltbaren Kiste auftreten, ist dies eine nicht zu vernachlässigender Effizienz- und somit Kostenvorteil.
  • Insbesondere kann auch die Funktionalität, dass die Außenwand im aufgeklappten Zustand selbständig stehen bleibt, erzielt werden, ohne dass beispielsweise im Stand der Technik übliche Klemmungen an beweglichen Teilen, wie beispielsweise an den Wellen von Scharnieren vorgenommen werden müssen, durch die sonst eine Hemmung der Bewegung eines Scharniers erzielt wird. Solche Klemmungen unterliegen – insbesondere bei der Verwendung von Plastikteilen – einem unvermeintlichen Verschleiß, so dass die Bewegungshemmung und somit die Funktionalität der Seitenwand im Laufe der Zeit automatisch nachlässt. Bei den erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen funktioniert der Mechanismus jedoch im Wesentlichen verschleißfrei, da die Bewegung der Welle selbst vollständig verschleißfrei innerhalb des lateralen Öffnungsabschnitts erfolgt. Die Kraft wird durch elastische Verfolgung der beteiligten Komponenten ohne Reibung erzeugt, so dass bei richtiger Dimensionierung der die Kraft aufnehmenden Komponente, wie beispielsweise des die Welle mit der Außenwand verbindenden Stegs bzw. Abstandsstücks eine verschleißfreie andauernde Funktionsweise sichergestellt ist.
  • Gemäß einigen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung weist zumindest eine der Außenwände eine besonders stabile Struktur mit vorteilhaften Eigenschaften auf, die dadurch zustande kommt, dass in sich stabile, sphärische, bezüglich einer Außenseite der Kiste konvexe Wandbereiche mittels Anordnungen von Stegen und Rippen verbunden werden. Dadurch wird eine äußerst dünne und in sich stabile Außenwand geschaffen, die stabil und doch leicht ist. Dabei ist gemäß einigen Ausführungsbeispielen zwischen zwei sphärischen bezüglich der Außenseite konvexen Wandbereichen der Außenwand ein sich über eine Höhe der Außenwand erstreckender an der Außenseite der Außenwand angeordneter Steg angeordnet. Zusätzlich verläuft eine bzw. eine Mehrzahl von Rippen zwischen den sphärischen Wandbereichen, wobei sich die Rippen von dem Steg bis zu jeder der sphärischen Flächenbereiche auf beiden Seiten des Stegs erstrecken. Diese Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Außenwände umfassen also sphärischen Flächen, die zueinander benachbart angeordnet sind und die mittels einer Anordnung aus Rippen und Stegen zwischen den jeweils benachbarten sphärischen Flächen miteinander verbunden sind, um die Verbindungssteifigkeit der Außenwand zu erhöhen.
  • Die sphärischen Flächen haben dabei den Vorteil, dass diese bis zu einer gewissen Größe intrinsisch verwindungssteif sind, was durch die Krümmung der Fläche an deren Randbereichen hervorgerufen wird. In diesem Sinne sind sphärische Flächen also als solche Flächen zu verstehen, die sich von einer ebenen Basisfläche in eine vorbestimmte Richtung erheben, wobei die Fläche sich in der Kontur nicht treppenförmig von der Basisfläche abhebt, sondern sich die Kontur s-förmig mit vorbestimmten Radien von der Basisfläche entfernt. Nach der Erhebung kann ein sphärischer Flächebereich auch eine Teilfläche aufweisen, die vollständig eben ist und parallel in einem Abstand zu der Basisfläche verläuft, der von der s-förmigen Kontur am Rand der sphärischen Fläche abhängig ist. Wird die ebene Fläche innerhalb der sphärischen Fläche zu groß, wird diese Fläche in sich wieder instabil, so dass der Größe einer intrinsisch stabilen sphärischen Fläche Grenzen gesetzt sind. Die Verwendung einer einzelnen sphärischen Fläche als Seitenwand hätte bei ausgedehnten Seitenwänden somit keinen großen die Stabilität fördernden Effekt. Sphärische Flächen haben jedoch den Vorteil, dass dieser auf beiden Seiten glatt verlaufen, keinen Kanten oder Sprünge aufweisen, so dass sich diese sehr gut eignen, Lebensmittel zu transportieren, da die Gefahr, dass sich Lebensmittelreste in Kanten oder dergleichen fangen, nicht gegeben ist.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung werden daher mehrere konvexe Flächenbereiche in einer Wand verwendet, die untereinander durch eine Anordnung aus Rippen und senkrecht zu den Rippen verlaufenden, sich über die Höhe der Außenwand erstreckenden Stege verbunden werden, um die in sich stabilen konvexen Flächenbereiche ohne hohen Materialaufwand jedoch äußerst verwindungssteif miteinander zu verbinden, so dass sich eine insgesamt äußerst robuste Struktur mit geringer Wandstärke ergibt. Bei einigen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung sind die Stege und die Rippen ausschließlich auf der Außenseite der Außenwand angeordnet, so dass die Versteifungseffekte erzielt werden, ohne dass die Hygiene leidet, indem sich Lebensmittelreste in den scharfen Kanten der Rippen und Stege im Inneren der Kiste verfangen könnten. Bei einigen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung sind ferner sämtliche Scharnieranordnungen, die die Außenwand mit dem Boden der faltbaren Kiste verbinden, im Wesentlichen an den Bereichen angeordnet, in denen sich die Stege zwischen den sphärischen Flächen befinden. Da die über die Höhe der Außenwand verlaufenden Stege diejenigen Strukturen sind, die die größte Zugbelastung tragen können, wird durch die so vorgenommene Anordnung der Scharnierelemente eine Struktur bzw. eine Außenwand erzeugt, die größtmöglichen Stabilitätsanforderungen, auch hinsichtlich der Kraftübertragung auf den Boden, aufweist, und gleichzeitig eine nur dünne, materialsparende Außenwand benötigt, die darüber hinaus an der Innenseite glatt und daher leicht zu reinigen ist.
  • Einige Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend, bezugnehmend auf die beiliegenden Zeichnungen, näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Gesamtansicht eines Ausführungsbeispiels einer faltbaren Kiste;
  • 2 eine Aufsicht auf das Ausführungsbeispiel der Kiste von 1;
  • 3 eine Seitenansicht der faltbaren Kiste von 1;
  • 4 eine Gesamtansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer faltbaren Kiste;
  • 5 eine Detailansicht eines Nockens und einer Welle einer Scharnieranordnung, die in einigen Ausführungsbeispielen der Erfindung verwendet wird;
  • 6 eine weitere Detailansicht des Nockens und der Welle von 5 aus anderer Perspektive;
  • 7A eine Detailansicht einer Führungsöffnung und einer Nockenöffnung zur Aufnahme der Welle und des Nockens der 5 und 6;
  • 7B die Detailansicht von 7A aus anderer Perspektive;
  • 8 eine Aufsicht auf ein Ausführungsbeispiel einer Scharnieranordnung;
  • 9A eine Schnittansicht durch die Welle im zugeklappten Zustand der faltbaren Kiste;
  • 9B eine Schnittansicht durch den Nocken im zugeklappten Zustand;
  • 10A eine Schnittansicht durch die Welle im halb geöffneten Zustand;
  • 10B eine Schnittansicht durch den Nocken im halb geöffneten Zustand;
  • 11A eine Schnittansicht durch die Welle im geöffneten Zustand;
  • 11B eine Schnittansicht durch den Nocken im geöffneten Zustand;
  • 12 eine Seitenansicht einer querseitigen Seitenwand eines Ausführungsbeispiels einer faltbaren Kiste mit einem Verriegelungsmechanismus mit Rastelement;
  • 13A ein Ausführungsbeispiel eines Rastelements; und
  • 13B ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Rastelements.
  • 1 zeigt eine halbperspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer faltbaren Kiste. Dabei ist als faltbare Kiste im Sinne dieser Beschreibung eine Kiste oder Steige zu verstehen, die in eine Richtung (in vertikaler Richtung nach oben) geöffnet ist, und die einen Boden sowie vier Außen- bzw. Seitenwände aufweist, die mit dem Boden derart verbunden sind, dass sie bezüglich des Bodens bewegt bzw. auf- und zugeklappt werden können. Die Kiste weist im zugeklappten Zustand, das heißt, wenn alle vier Wände auf den Boden geklappt sind, nur noch eine geringe Bauhöhe auf und ist leicht zu transportieren.
  • Die faltbare Kiste von 1 weist also einen Boden 2, paarweise einander gegenüberliegende querseitige Außenwände 4a und 4b, sowie sich ebenfalls paarweise gegenüberliegende längsseitige Außenwände 6a und 6b auf. Dabei soll bereits hier darauf hingewiesen werden, dass zur Identifizierung der Außenwände in der folgenden Beschreibung als längsseitige Außenwände diejenigen Außenwände bezeichnet werden sollen, die eine größere Ausdehnung aufweisen, als die querseitigen Außenwände. Dies sollte jedoch nicht dahingehend einschränkend verstanden werden, dass diejenigen Merkmale, die in Verbindung mit den längsseitigen Außenwänden beschrieben werden, bei allen Ausführungsbeispielen der Erfindung nur an den längeren Seitenwänden verwirklicht sind. Vielmehr wird der Begriff längsseitig und querseitig nur zur Identifikation der jeweils beschriebenen Außenwände verwendet. In anderen Worten können also die Begriffe längsseitig und querseitig auch vertauscht werden, so dass die für die längsseitigen Außenwände beschriebenen Merkmale auch an den querseitigen sowie selbstverständlich auch an beiden Seitenwänden (gleichzeitig) implementiert werden können. Allgemein gilt, dass sämtliche im Folgenden beschriebene Merkmale beliebig miteinander kombiniert werden können, so dass einige Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer faltbarer Kisten nur eines der Merkmale aufweisen, während andere Ausführungsbeispiele sämtliche Merkmale aufweisen können.
  • Wie bereits erwähnt, zeigt 1 eine faltbare Kiste im aufgeklappten Zustand, während die Kiste als im eingeklappten Zustand befindlich zu verstehen ist, wenn alle Seitenwände eingeklappt sind. Zur Vereinfachung der Beschreibung der einzelnen Merkmale werden bestimmte Richtungen bzw. geometrische Verhältnisse für die folgende Beschreibung wie folgt definiert. Die vertikale Richtung 8 verlauft im Wesentlichen senkrecht zur Oberfläche des Bodens 2, wobei die relativen Positionsbezeichnungen oben und unten in diesem Zusammenhang so zu verstehen sind, dass oben eine in vertikaler Richtung entfernter vom Boden liegende Position bezeichnet als unten. Die relative Positionsangabe innen bezeichnet einer Position, die näher an den von der Kiste umschlossenen Volumen liegt, als eine Position, die mit dem Begriff außen gekennzeichnet ist. Außenseitig bzw. Außenliegend bedeutet also beispielsweise bezüglich der längsseitigen Außenwand 6b, dass diejenigen Komponenten beschrieben werden, die in der halbperspektivischen Ansicht von 1 unmittelbar sichtbar sind. Als Höhe der Seitenwände ist die Ausdehnung in dem in 1 dargestellten aufgeklappten Zustand in der vertikalen Richtung 8 zu verstehen, während als Dicke oder Breite die maximale Ausdehnung zwischen Innenseite und Außenseite der Außenwände zu verstehen ist.
  • Die Richtungsangaben lateral und horizontal sind jeweils relativ bezüglich der gerade betrachteten Außenwand zu verstehen. Die horizontale Richtung ist dabei die Richtung entlang der größten Längenausdehnung der betrachteten Seitenwand, so dass die horizontale Richtung bezüglich der Außenwand 6b sich beispielsweise wie durch Pfeil 11 angedeutet ergibt. Die laterale Richtung bezeichnet die Richtung zwischen der Außenseite und der Innenseite der Wände im aufgeklappten Zustand, so dass sich beispielsweise für die Außenwand 6b die mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnete laterale Richtung ergibt. Die entsprechende Anwendung dieser Definitionen auf die querseitige Außenwand 4b führt zu einer horizontalen Richtung 14 und zu einer lateralen Richtung 15. Im aufgeklappten Zustand der Kiste definieren somit bezüglich jeder Außenwand die laterale, die vertikale und die horizontale Richtung ein im Wesentlichen rechtwinkliges Koordinatensystem. Im Übrigen soll, wenn sich bezüglich der Orts- bzw. Orientierungsangaben Zweifel in der Interpretation ergeben, die Angaben immer so verstanden werden, als bezöge sie sich auf die Kiste im aufgeklappten, in 1 dargestellten Zustand.
  • Wie anhand von 1 zu erkennen ist, weisen einige Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung einen Boden 2 auf, der zum einen aus einem ebenen, flächigen Hauptteil besteht, und der zusätzlich an zwei gegenüberliegenden Außenseiten einen sich von dem Boden in vertikaler Richtung nach oben erstreckenden feststehenden Außenwandbereich 18 aufweist. Dieser ist zur besseren Darstellbarkeit in 1 schraffiert hervorgehoben und kann beispielsweise dazu dienen kann, Scharnierelemente aufzunehmen bzw. bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass ein Paar von Seitenwänden im zugeklappten Zustand auf dem anderen Paar von Seitenwänden zu liegen kommen kann. Bei der Diskussion der fol genden Ausführungsbeispiele wird der sich in vertikaler Richtung nach oben erstreckende feststehende Außenwandbereich als zum Boden gehörig angesehen, so dass einige der diskutierten Merkmale auch in dem flächigen Bodenbereich verwirklicht werden können.
  • 2 zeigt zur erneuten Illustration eine Aufsicht auf die in 1 gezeigte faltbare Kiste, in welcher der Boden 2, die längsseitigen Außenwände 6a und 6b und die querseitigen Außenwände 4a und 4b gut erkennbar sind. Ferner ist in 2 zumindest zu erkennen, dass die längsseitigen und die querseitigen Außenwände im aufgeklappten Zustand an den jeweils aneinander anliegenden Kanten miteinander verrastet werden, so dass die aufgeklappte Kiste eine hohe Stabilität erreicht. Wie hier nur angedeutet und in einigen der nachfolgenden Absätze noch näher diskutiert, weisen zum Verriegeln bzw. zum Verrasten die längsseitigen Außenwände einen sich in Richtung der querseitigen Außenwand 4a erstreckenden Vorsprung auf, der die Klappbarkeit der querseitigen Außenwand 4a nach außen, also in einer Aufklapprichtung, begrenzt und somit gewissermaßen als Anschlag wirkt. Dieser Mechanismus wird im Folgenden anhand der Ecke 20 der längsseitigen Außenwand 6a diskutiert Bei der Verriegelung greift ein Rastelement, das an der querseitigen Außenwand 4a angeordnet ist, in den Vorsprung 22 ein und verrastet mit diesem zu einer mechanisch belastbaren Verbindung, um die Stabilität der Kiste zu erreichen.
  • 3 zeigt eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer faltbaren Kiste, in der einige vorteilhafte Merkmale der Außenwand 6b dieses Ausführungsbeispiels gut erkennbar sind. Die in 3 gezeigte Ausführung der Außenwand 6b zeichnet sich dadurch aus, dass sphärische Flächenbereiche, die bezüglich der Außenseite der faltbaren Kiste konvex sind, mit Versteifungselementen aus Rippen und Stegen derart kombiniert sind, dass eine im Ergebnis äußerst stabile Außenwand entsteht, die jedoch gleichzeitig an der Innenseite im Wesentlichen glatt ist und nur eine geringe Dicke, also eine geringe Ausdehnung in lateraler Richtung aufweist. Die Dicke in lateraler Richtung ist nicht nur hinsichtlich des zu verwendenden Materials und des Gewichts ein Kriterium, sondern insbesondere auch für die zu erzielende Stapelhöhe, also die Höhe einer Kiste im zugeklappten Zustand, die sich im Wesentlichen aus der Dicke des Bodens, der querseitigen Außenwände und der längsseitigen Außenwände ergibt. Je dünner eine Wand bei vorgegebener Flexibilität, also ausfallen kann, desto besser.
  • Dies wird bei den hier beschriebenen Ausführungsbeispielen dadurch erreicht, dass die Außenwand aus sphärischen bezüglich der Außenseite konvexen Wandbereichen 20a, 20b und 20c besteht, die mittels einer Anordnung aus Rippen und Streben miteinander verbunden sind. Bis zu einer gewissen Größe sind die sphärischen Wandbereiche aufgrund ihrer Formgebung intrinsisch stabil, wie weiter oben bereits ausgeführt ist. Wie in 3 darge stellt, ist zwischen dem sphärischen Wandbereich 20a und dem sphärischen Wandbereich 20b ein an der Außenseite der Außenwand angeordneter Steg 22 vorgesehen, der sich über die Höhe 24 der Außenwand erstreckt, also in vertikaler Richtung 8 verläuft. Dieser Steg führt zu einer hohen Belastbarkeit in vertikaler Richtung. Von dem Steg 22 erstrecken sich eine Mehrzahl von horizontal verlaufenden Rippen 26a bis 26c bis zu den dem Steg 22 benachbarten sphärischen Flächenbereichen 20a und 20b. Durch die Kombination der in sich steifen sphärischen Flächenbereiche mit den die sphärischen Flächenbereiche verbindenden Rippen und Steganordnungen, die zumindest einen Steg und eine sich von dem Steg bis zu dem benachbarten sphärischen Flächen erstreckende Rippe aufweisen, ermöglichen es, mit geringem Materialeinsatz eine äußerst dünne und stabile Außenwand bereitzustellen. Diese hat darüber hinaus den Vorteil, dass hier auf der Innenseite im Wesentlichen glatte Flächen aufweist, da sowohl die sphärischen Flächen sich nach außen wölben, als auch die Rippen auf der Außenseite angebracht sind, die zur Verfügung stehende Bauhöhe also maximal effizient ausgenutzt wird, um zu einer möglichst steifen Gesamtkonstruktion zu gelangen.
  • Die Verwendung die sphärischen Flächenelemente verbindenden Steg- und Rippenanordnungen ermöglicht es darüber hinaus, die sphärischen Flächenelemente zu lochen bzw. mit einer Mehrzahl von Durchbrüchen zu versehen, um Material zu sparen und die Wand gut reinigen zu können. Die die Struktur der sphärischen Flächenbereiche schwächende Perforation kann dabei in Kauf genommen werden, da durch die Verwendung von Stegen und Rippen zwischen den sphärischen Flächenbereichen die Gesamtstabilität dennoch aufrecht erhalten werden kann. In 3 sind ferner einige optionale Stege dargestellt, die sich auch über den sphärischen Bereich selbst erstrecken und dazu dienen, die Gesamtstabilität noch weiter zu erhöhen. Diese Stege sind jedoch optional, da bei einigen Ausführungsbeispielen bereits die Kombination von sphärischen Flächenbereichen und Stegen bzw. die erforderliche Stabilität garantieren kann.
  • Mit anderen Worten weist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung lediglich die Stege 22 und 30 zwischen den sphärischen Flächenbereichen 20a, 20b, 20c auf. Zur weiteren Erhöhung der Stabilität der Gesamtkonstruktion sind Scharnieranordnungen, mittels derer die Außenwand klappbar mit dem Boden 2 bzw. mit dem feststehenden Außenwandbereich 18 verbunden ist, lediglich in denjenigen Bereichen am Fuß der Außenwand 6b (an den dem Boden 2 zugewandten Ende der Außenwand 6b) angeordnet, indem sich die Stege bis zu dem Fußbereich der Außenwand erstrecken. Sämtliche der hier nur angedeutet erkennbaren Scharnieranordnungen bzw. Scharniermechanismen 40a, 40b, 40c und 40d befinden sich bei dem in 3 und in 1 gezeigten Ausführungsbeispielen im Bereich der in vertikaler Richtung 8 verlaufenden Stege. Dies führt zu einer erhöhten Stabilität der Gesamtkonstruktion, da die Scharniere, die in vertikaler Richtung 8 wirkende Kraft aufnehmen müssen, wenn die Kiste beladen ist, so dass es von großem Vorteil ist, wenn sich die Scharniere an der Position der Stege befinden, welche ebenfalls dazu dienen, die Last in der vertikalen Richtung aufzunehmen.
  • Ein Steg, der dazu in der Lage ist, ist allgemein ein sich aus der Oberfläche der Außenwand in der lateralen Richtung erhebendes Material, das sich über die Höhe der Außenwand erstreckt. In äquivalenter Anwendung dieser Definition erstrecken sich die Rippen ebenfalls in lateraler Richtung aus der Oberfläche der Außenwand heraus, wobei die Rippen im Wesentlichen entlang der horizontalen Orientierung verlaufen. Bei einigen anderen Ausführungsbeispielen verlaufen die Rippen nicht horizontal, sondern in einer anderen Orientierung, wobei jedoch sichergestellt sein soll, dass zumindest eine Rippe sich von den Stegen, auch in anderer Orientierung, bis zu den an die Stege angrenzenden sphärischen Flächenbereichen erstrecken.
  • 4 zeigt eine Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer faltbaren Kiste, die sich von dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel durch die andere Dimensionierung unterscheidet. Insbesondere weist die in 4 dargestellte faltbare Kiste eine geringere Höhe, also eine geringere Ausdehnung der vertikalen Richtung 8 auf. Da sich die übrigen Merkmale der faltbaren Kisten in 1 und 4 entsprechen, wird hier bezüglich einer Beschreibung der Merkmale auf das zu 1 Gesagte verwiesen, wobei auch bei der geringeren Höhe der in 4 dargestellten Kiste noch das Konzept der aneinander angrenzenden sphärischen Flächenbereiche, die mittels eines Stegs und zumindest einer Rippe, die sich von dem Steg zu jeder der angrenzenden sphärischen Flächenbereiche erstreckt, verwirklicht werden kann, wie 4 entnehmen ist. 4 zeigt somit die große Flexibilität des funktionalen Zusammenwirkens der sphärischen Warenbereiche und der diese verbindenden Streben und Rippenkonstruktion, die ohne weiteres auf veränderte geometrische Randbedingungen anpassbar ist. Insbesondere wird es auch in 4 (wie in 1) ermöglicht, im zentralen Bereich der faltbaren Kiste eine Grifföffnung 46 anzubringen, an der üblicherweise bei dem normalen Einsatz der Kiste die gesamte Last angehoben wird. Dabei ermöglicht es die Verwendung von sphärischen Flächenbereichen, einen sphärischen Flächenbereich zu konstruieren, den der Griffbereich ausspart und sich unterhalb des Griffbereichs befindet, so dass auch im Bereich des Griffes nicht auf ein die Stabilität erhöhenden sphärischen Flächenbereich verzichtet werden muss. Wie in 4 dargestellt, ist der Griff mit dem darunter liegenden sphärischen Flächenbereich mittels vertikal verlaufender Stegen verbunden, was zur Erhöhung der Stabilität in der Kraftrichtung führt. Ferner ist eine Außenkontur des Griffes über zusätzliche Rippen direkt mit den zwischen den sphärischen Flächenbereichen angeordneten Stegen 22 und 30 verbunden, was dazu führt, dass der eigentlich die Stabilität der Konstruktion schwächende Durchbruch des Griffbereichs 46 die Gesamtstabilität nicht beeinträchtigt, da die Kraft, die auf den Griff wirkt, unmittelbar auf die angrenzenden sphärischen Flächenbereiche übertragen werden kann.
  • Im Übrigen sind in 4 die funktional identischen oder ähnlichen Funktionselemente bzw. Merkmale mit denselben Bezugszeichen, die bereits in 1 verwendet wurden, versehen. Dies gilt auch für die folgenden Zeichnungen, in denen funktionsgleich oder funktionsähnliche Merkmale jeweils mit identischen Bezugszeichen versehen werden.
  • Die 5 und 6 zeigen Ausschnittvergrößerungen einer im Fußbereich der Außenwand 6b angeordneten Welle 50 und eines in dem Fußbereich angeordneten Nockens 52 der Scharnieranordnung 40c der faltbaren Kiste 1 aus unterschiedlichen Perspektiven, wobei 5 eine Ansicht von innen, das heißt in lateraler Richtung von innen nach außen und 6 dieser zu korrespondierende Ansicht von außen nach innen zeigt. Die Welle 50 ist in diesem Ausführungsbeispiel im Wesentlichen zylindrisch und erstreckt sich in horizontaler Richtung. Der Querschnitt der Welle kann aber auch beliebig anders als kreisförmig sein, wie beispielsweise oval, quadratisch, quaderförmig oder dreieckig. Der Nocken ist im wesentlichen quaderförmig, wobei die Nockenkontour an einigen Stellen von der Quaderform abweicht, um die verschiedenen Funktionalitäten des Nockens zu erzielen.
  • Zu den 5 und 6 korrespondieren die 7A und 7B, die aus ebenfalls unterschiedlichen Perspektiven eine Führungsöffnung 54 und eine Nockenöffnung 56 zeigen, die sich innerhalb des feststehenden Außenwandbereichs 18 des Bodens 2 befinden, und in denen die Welle 50 und der Nocken 52 angeordnet sind. 7A zeigt dabei eine Ansicht von innen nach außen, während 7B eine Ansicht von außen nach innen zeigt. Während die 5 bis 7B die Merkmale der Scharnieranordnung in demontiertem Zustand zeigen, zeigen die 8 bis 11B die Scharnieranordnung im zusammengebauten Zustand, in dem sich der Nocken 52 innerhalb der Nockenöffnung 54 und die Welle 50 innerhalb der Führungsöffnung 54 befindet, so dass anhand der 8 bis 11B das Wechselspiel der unterschiedlichen Komponenten der Scharnieranordndung nachvollzogen werden kann. Dabei zeigt 8 eine Aufsicht auf die Scharnieranordnung im abgeklappten bzw. zugeklappten Zustand der Außenwand 6b, während die 9A bis 11B eine Schnittansicht durch die Scharnieranordnung zeigen, die während unterschiedlichen Phasen des Aufklappens der Außenwand 6b gezeigt sind. Die 9A, 10A und 11A zeigen jeweils einen Schnitt an der Schnittlinie 60 durch die Welle 50. Die 9B, 10B und 11B zeigen einen Schnitt durch den Nocken 52 entlang der Schnittlinie 62 von 8. Die Funktionsweise der Scharnieranordnung wird im Folgenden also anhand der 5 bis 11B beschrieben.
  • Wie beispielsweise der 8 zu entnehmen ist, ist bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel der Erfindung die Welle 50 in der Führungsöffnung 54 angeordnet und der Nocken 52 ist in der Nockenöffnung 56 angeordnet. Die Führungsöffnung 54 gliedert sich in zwei funktional unterschiedliche Bereiche, nämlich in einen sich im Wesentlichen in vertikaler Richtung 8 erstreckenden Öffnungsabschnitt 54a und einen sich im Wesentlichen in einer lateralen Richtung 12 von der Außenseite des feststehenden Außenwandbereichs 18 bzw. der Führungsöffnung 54 nach innen erstreckenden lateralen Öffnungsabschnitt 54b. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich der laterale Öffnungsabschnitt 54b am Boden der Führungsöffnung 54, wenngleich dies nicht als einschränkend verstanden werden soll. Vielmehr kann in weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung der laterale Öffnungsabschnitt auch in vertikaler Richtung weiter oben angeordnet sein.
  • Ebenso weist die Nockenöffnung 56 einen sich im Wesentlichen in vertikaler Richtung erstreckenden Öffnungsabschnitt 56a auf. Die Nockenöffnung 56 weist auch einen sich in lateraler Richtung von der Außenseite bzw. von der außenseitigen Begrenzung der Nockenöffnung 56 nach innen erstreckenden lateralen Öffnungsabschnitt 56b auf. Die unterschiedlichen Öffnungsabschnitte sind am besten in der Schnittansicht der 9A und 9B identifizierbar, wo sie auch mit den entsprechenden Bezugszeichen versehen sind. Um die Klarheit der Darstellung der Funktionsweise nicht zu verschlechtern, wurde in den übrigen Figuren darauf verzichtet, die Öffnungsabschnitte mit den jeweiligen Bezugszeichen zu versehen. Der in vertikaler Richtung verlaufende Öffnungsabschnitt 54a der Führungsöffnung 54 weist einen Querschnitt auf, der groß genug ist, um die Welle 50 im abgeklappten Zustand der Seitenwand 6b in vertikaler Richtung nach oben aus der Führungsöffnung 54 entnehmen zu können. Wie in den Figuren gezeigt, ist die Welle 50 über ein Abstandsstück 64 mit dem Fuß 66, also dem mit den in vertikaler Richtung 8 unten liegenden Abschluss der Außenwand 6b starr verbunden. Bei einem Aufklappen der Wand, das in den 9A bis 11B in Richtung eines größer werdenden Aufklappwinkels 68 (α) dargestellt ist, wird also die Welle 50 relativ zur Führungsöffnung 54 rotiert. Auf die gleiche Weise wird der fest mit dem Fuß 66 der Außenwand 6b verbundenen Nocken 52 relativ zur Nockenöffnung 56 rotiert. In dem anhand der 7A bis 11B beschriebenen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung weist auch der im Wesentlichen in vertikaler Richtung verlaufende Öffnungsbereich 56a der Nockenöffnung 56 einen Querschnitt auf, der groß genug ist, dass der Nocken 52 im abgeklappten Zustand aus der Nockenöffnung 56 vertikal nach oben hausgeführt werden kann. Die Seitenwand 6b ist, wie es der halben Aufsicht auf die Außenwand 6b in 8 zu entnehmen ist, mit dem feststehenden Außenwandbereich 18 über vier Wellen und zwei Nocken der oben beschriebenen Art verbunden.
  • Im abgeklappten Zustand ist somit die Außenwand 6b leicht und ohne Werkzeug demontierbar, was den Austausch einer möglicherweise beschädigten Außenwand ermöglicht. Zum Abklappen der Außenwand weisen sowohl die Führungsöffnung 54 als auch die Nockenöffnung jeweils einen innenseitigen Durchbruch 70 bzw. 72 in der innenliegenden Begrenzungswand der Öffnungen 54 und 56 auf, innerhalb dessen das Abstandsstück 64 der Welle bzw. der der Befestigung des Nockens 52 mit dem Fuß 66 der Seitenwand 6b dienende Teil des Nockens 52 bewegbar ist.
  • Entgegen herkömmlicher Scharniermechanismen ist also die Verbindung zwischen Seitenwand und feststehendem Außenwandbereich im abgeklappten Zustand ohne Werkzeug lösbar, das heißt, eine Kraft, die im abgeklappten Zustand in vertikaler Richtung auf die Außenwand 6b wirkt, wird von der Scharnieranordnung nicht aufgenommen bzw. auf den Boden 2 übertragen, wie dies erforderlich ist, um die Kiste im aufgeklappten Zustand beladen zu können.
  • Der Kraftschluss wird bei den erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen erst beim Aufrichten der Außenwand 6b hergestellt, wozu der Nocken 52 und die Welle 50 wie folgt zusammenwirken. Im in den 9A und 9B gezeigten abgeklappten Zustand befindet sich die Welle 50 innerhalb des vertikal verlaufenden Öffnungsabschnitts 54a der Führungsöffnung 54 und der Nocken 52 befindet sich ebenfalls innerhalb des vertikal verlaufenden Öffnungsabschnitts 56a der Nockenöffnung 56. Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel liegen sowohl Welle 50 als auch Nocken 52 an der außenseitigen Wand der jeweiligen Führungsöffnung an und es wirken keine Kräfte auf die Welle 50 oder den Nocken 52. Die Kontur des Nockens 52 ist beim hier dargestellten Ausführungsbeispiel nicht im Wesentlichen radial wie die Kontur der Welle, sondern L-förmig, mit einer an der Außenseite der Nockenöffnung 56 anliegenden Kante 74. Die Außenwand bzw. Außenseite 76 der Nockenöffnung 56 wirkt dann beim Aufrichten der Außenwand 6b als Anlagefläche an dem feststehenden Außenwandbereich 18, an dem sich der Nocken 52 beim Aufrichten der Außenwand 6b gewissermaßen abstützt. Durch die L-förmige Kontur des Nockens mit der Kante 74 wirkt also unmittelbar nach Beginn des Aufrichtens eine nach innen gerichtete Kraft auf die Seitenwand 6b, die dazu führt, dass die Welle 50 in dem lateralen Öffnungsabschnitt 54b nach innen bewegt wird, so dass sie sich bereits bei Überschreiten eines vorbestimmten Grenzwinkels innerhalb des lateralen Öffnungsabschnitts 54b (an einer innenseitigen Endposition im lateralen Öffnungsabschnitt 54b) befindet, wie es in 10A dargestellt ist. Der laterale Öffnungsabschnitt 54b ist, wie es beispielsweise 7 zu entnehmen ist, in vertikal nach oben vom Material des feststehenden Außenwandbereichs 18 begrenzt. Diese Begrenzung ist in 7 durch die beiden Laschen 78a und 78b gebildet, die sich oberhalb des lateralen Öffnungsabschnitts 54a in die Führungsöffnung 54 hinein erstrecken und verhindern, dass die Welle nach oben aus der Führungsöffnung 54 heraus bewegt werden kann. Verursacht durch den Nocken 52 und die Anlagefläche 76 des Nockens wird also die Welle 50 beim Aufrichten innerhalb des lateralen Öffnungsabschnitts 54b lateral nach innen bewegt, bis zu einer Position, in der die Welle 50 nach oben nicht mehr aus der Führungsöffnung entfernt werden kann, so dass die Welle eine in vertikaler Richtung nach oben auf die Außenwand 6b wirkende Kraft auf den Boden 2 übertragen kann.
  • Allgemein formuliert weist also der Nocken 52 eine Nockenkontur auf, die derart ausgestaltet ist, dass die Nockenkontur beim Aufrichten der Außenwand derart in Anlage zu einer Anlagefläche 56 gerät, dass die Welle 50 in dem lateralen Öffnungsabschnitt 54b nach innen bewegt wird. Die Form der Anlagefläche spielt dabei keine Rolle, die in den Figuren dargestellte ebene Anlagefläche ist lediglich als Beispiel für eine beliebige Geometrie der Anlagefläche zu verstehen, die dazu führt, dass eine Kraft auf den Nocken ausgeübt wird. Beispielsweise könnte die Anlagefläche auch bezüglich der vertikalen Richtung 8 geneigt sein, was in Kombination mit einer bezüglich der Anlagefläche 56 im Wesentlichen kreisförmigen Nockenkontur ebenfalls dazu führt, dass beim Ausrichten die Welle nach innen bewegt wird. Dieses Ausführungsbeispiel macht auch klar, dass die Geometrie des Nocken nahezu beliebig sein kann, solange die Nockenkontur derart ausgebildet ist, dass die Nockenkontur derart in Anlage zu der Anlagefläche gerät, dass die Welle 50 nach innen bewegt wird.
  • Im in 11A gezeigten vollständig aufgeklappten Zustand befindet sich somit die Welle 50 in dem lateralen Öffnungsabschnitt 54b der Führungsöffnung 54, so dass nunmehr die Außenwand 6b und der Boden kraftschlüssig miteinander verbunden sind. Das hier dargestellte Ausführungsbeispiel weist zusätzlich zwei Vorsprünge 80a und 80b auf, die sich im aufgeklappten Zustand der Außenwand 6b in lateraler Richtung bis zum außenseitigen Rand der Führungsöffnung 54 erstrecken. Diese optionalen Vorsprünge 80a und 80b verhindern zusätzlich, dass beispielsweise durch elastische Deformation die Welle 50 ungewünscht aus ihrer Position verrückt werden kann, wenn sich die Außenwand 6b im aufgeklappten Zustand befindet.
  • Das hier dargestellte Ausführungsbeispiel weist ferner eine weitere optionale Ausgestaltung bzw. Funktionalität des Nockens 52 auf. Im hier dargestellten Fall ist nämlich die Nockenkontur an derjenigen Stelle, an der der laterale Öffnungsabschnitt 56b der Nockenöffnung 56 nach oben von Material des feststehenden Außenwandbereichs 18 begrenzt wird (an den Positionen der Überhänge 82a und 82b) L-förmig, so dass, wie es den 10B und 11B zu entnehmen ist, der Nocken 52 in den lateralen Öffnungsabschnitt 56b der Nockenöffnung eingreift. Dadurch wird im aufgerichteten Zustand auch vom Nocken 52 eine Kraft von der Außenwand 6b auf den Boden 2 übertragen, was die Stabilität der Gesamtkonstruktion zusätzlich erhöhen kann, wenn dieses optionale Merkmal implementiert ist.
  • Wie oben beschrieben, kann also durch das funktionale Zusammenwirken eines Nockens 52 mit einer Anlagefläche 76 und einer Welle 50, die in einer Führungsöffnung 54 angeordnet ist, erfindungsgemäß eine Scharnieranordnung bereitgestellt werden, die im abgeklappten Zustand demontierbar ist und im aufgeklappten Zustand der Außenwand 6b in der Lage ist, die erforderlichen Kräfte auf den Boden 2 zu übertragen.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend ebenfalls bezugnehmend auf die 6 bis 11B diskutiert. Dieses Ausführungsbeispiel ermöglicht es, eine Außenwand mittels einer Scharnieranordnung derart mit einem Boden 2 einer faltbaren Kiste 1 zu verbinden, dass die Außenwand 6b nach dem Aufrichten von selbst in aufgerichteter Position gehalten wird. Da es bei diesem Ausführungsbeispiel nicht primär darauf ankommt, dass die Führungsöffnung 54 und die Nockenöffnung 56 in der vertikalen Richtung derart ausgestaltet sind, dass Nocken 52 und Welle 50 nach oben entnehmbar sind, ist dieses Merkmal bei den nun beschriebenen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung optional. Bei den Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung, die eine selbstbestehende Wand ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Nockenkontur des Nockens 52 derart ausgestaltet ist, dass, wie es anhand von 10A dargestellt ist, die Nockenkontur beim Aufrichten der Außenwand 6b derart in Anlage zu der Führungsfläche 76 gerät, dass beim Überschreiten eines Grenzwinkels 68 die Welle 50 nach innen bewegt wird, bevor die Unterseite bzw. der Fuß 66 der Außenwand 6b in Anlage bzw. in Kontakt zu dem innen liegenden Kantenbereich 90 bzw. zu der innen liegenden Kante 90 des feststehenden Außenwandbereichs 18 gerät.
  • Dann kann die Welle 50 bereits davor eine in vertikaler Richtung wirkende Kraft aufnehmen, so dass es möglich ist, den Abstand des innenliegenden Kantenbereichs 90 zur Welle 50 derart zu dimensionieren, dass beim Bewegen der Außenwand 6b über die Kante 90, also nach dem Überschreiten des Grenzwinkels 68 durch die Wirkung der Welle 50 die Unterseite 66 der Außenwand 6b mit einer Anpresskraft gegen den innen liegenden Kantenbereich 90 gepresst wird, die größer ist als eine zweite Anpresskraft, mit der die Unterseite 66 der Außenwand 6b in der aufgerichteten vertikalen Position durch die Wirkung der Welle 50 gegen die Oberseite des feststehenden Außenwandbereichs 18 gepresst wird. Bei einem alternativen, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel kann die Innenseite der Nockenkontur derart ausgestaltet sein, dass beim Überschreiten der Kante 90 die Anpresskraft durch die Wirkung der Nocke 52 erzielt wird, wenn sich diese beispielsweise bereits in Anlage zu dem die Nockenöffnung 56 nach oben begrenzenden Material 82b der Nockenöffnung 56 befindet.
  • Allgemein gesprochen wird die aufgeklappte Wand im aufgeklappten Zustand gehalten, wenn die Nockenkontur derart ausgestaltet, dass die Nockenkontur beim Aufrichten der Außenwand 6b derart in Anlage zu der Führungsfläche 76 gerät, dass beim Überschreiten eines Grenzwinkels 68 die Welle 50 nach innen in den lateralen Öffnungsabschnitt 54b bewegt wird, so dass nach dem Überschreiten des Grenzwinkels 68 durch die Wirkung der Welle 50 oder des Nockens 52 eine Unterseite 66 der Außenwand 6b mit einer ersten Anpresskraft gegen einen innenliegenden Kantenbereich 90 des feststehenden Außenwandbereichs 18 gepresst wird. Diese erste Anpresskraft ist größer als eine zweite Anpresskraft, mit der die Unterseite 66 der Außenwand 6b in der aufgerichteten Position durch die Wirkung der Welle 50 oder des Nockens 52 in die Oberseite des feststehenden Außenwandbereichs 18 gepresst wird.
  • Der Außenwandbereich, dessen Widerstand beim Aufklappen zu überwinden ist, muss dabei nicht durch die gesamte Länge der innenliegenden Kante 90 des feststehenden Außenwandbereichs 18 gebildet werden. Vielmehr ist es, beispielsweise um die erforderliche Kraft zu beeinflussen, ebenso möglich, nur geometrisch abgegrenzte Bereiche der innenliegenden Kante 90 beim Öffnen in Anlage zu der Außenwand 6b zu bringen. Dazu können beispielsweise an der innen liegenden Kante 90 der Außenwand sich nach innen erstreckende Vorsprünge gebildet werden, so dass die Außenwand 6b nur den durch diese Vorsprünge verursachten Widerstand überwinden muss. Dies kann beispielsweise dazu dienen, die Kraft, die beim Aufrichten der Außenwand 6b erforderlich ist, einzustellen und so den an die Erfordernisse der Nutzer anzupassen.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen befindet sich das Zentrum der Welle 50 in der lateralen Richtung 12 nach dem Bewegen der Welle 50 nach innen weiter in Richtung der Außenseite der faltbaren Kiste 1, als die innen liegende Kante 90, was dazu führt, dass der Abstand zwischen innen liegender Kante 90 und Welle 50 größer ist als der Abstand zwischen Oberseite des feststehenden Außenwandbereichs 18 und Welle 50. Dies bewirkt automatisch die Kräfteverhältnissen, die oben beschrieben wurden. Da bei sämtlichen Ausführungsbeispielen der Erfindung die Außenwand 6b durch elastische Deformation des Materials aufrecht gehalten wird und nicht etwa durch Reibung in Form einer gebremsten Welle oder dergleichen, wie es sonst üblich ist, kann durch die erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele eine Mechanik bereitgestellt werden, die ohne Verschleiß dazu führt, dass aufgeklappte Außenwände 6b selbständig in dem aufgeklappten Zustand verbleiben.
  • Anhand der 12 und 13A bzw. 13B wird ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beschrieben, das einen Verriegelungsmechanismus 100 aufweist, der zum einen äußerst kraftsparend betrieben werden kann bzw. äußerst leichtgängig und robust ist und zum anderen zusätzlich eine Notentriegelungsfunktionalität aufweist, die dafür sorgt, dass bei Fehlbedienung der Verriegelungsmechanismus nicht zerstört wird, sondern selbsttätig öffnet. Die 12 zeigt eine Seitenansicht der in 1 gezeigten faltbaren Kiste. Die in der Aufsicht gezeigte querseitige Außenwand 4b weist dabei einen federvorgespannten Verriegelungsmechanismus 100 auf, der ein Rastelement 100 besitzt, das mit den Außenwänden 6a und 6b, bzw. mit Vorsprüngen 22, die sich von den längsseitigen Außenwänden 6a und 6b in Richtung der querseitigen Außenwand 4b erstrecken, verrasten kann. Dadurch kann das Rastelement mit den Vorsprüngen mechanisch lösbar verbunden werden, so dass die längsseitigen Seitenwände 6a und 6b und die querseitige Seitenwand 4b mechanisch starr, jedoch lösbar miteinander verbunden werden, um eine stabile aufgeklappte Kiste 1 zu erhalten.
  • Das Rastelement soll im Folgenden anhand der in 12 auf der gezeigten Ecke 20, an der die querseitige Seitenwand 4b mit der längsseitigen Seitenwand 6b verrastet, diskutiert werden. 13A und 13B zeigt dabei eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie 102 von 12, wobei in den 13A und 13B lediglich derjenige Bereich 104, indem das Rastelement mit dem Vorsprung 22 verrastet, vergrößert dargestellt ist. Die 13A und 13B zeigen dabei exemplarisch eine von mehreren möglichen Ausgestaltungen des Rastelements 100 bzw. des Vorsprungs 22. Bei bereits aufgeklappten längsseitigen Seitenwänden 6a und 6b erstreckt sich der Vorsprung 22 in Richtung der querseitigen Außenwand 4b. Das führt beim Aufklappen dazu, dass der Vorsprung 22 die Klappbarkeit der querseitigen Außenwand 4b nach außen begrenzt und gewissermaßen als Anschlag für diese wirkt. Beim Aufklappen wird die querseitige Außenwand 4b also in der aufgeklappten Position in Anlage zu dem Vorsprung 22 geraten. Gleichzeitig rastet das Rastelement 100 an dem Vorsprung der Außenwand 6b ein, um eine mechanisch lösbare starre Verbindung zwischen den längsseitigen und den querseitigen Außenwänden zu erzielen.
  • Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel weist der Vorsprung 22 einen zur längsseitigen Außenwand 6a im Wesentlichen parallelen, sich nach innen erstreckenden Rasthaken 106 auf, der eine nach innen gerichtete erste Kontaktfläche 108 und eine nach außen gerichtete zweite Kontaktfläche 110 umfasst. Beim Aufklappen der querseitigen Außenwand 104 in der Aufklapprichtung 113 befindet sich die längsseitige Außenwand 6b und mit ihr der Vorsprung 22 sowie der an dem Vorsprung 22 angebrachte Rasthaken 106 in fester Position. Beim Aufklappen wird zusammen mit der querseitigen Außenwand 4b das mit der querseitigen Außenwand verbundene Rastelement 100 relativ zum Rasthaken 106 in der in 13A gezeigten Aufklapprichtung 113 bewegt. Dabei gerät das Rastelement 100, das ein ebenfalls nach innen gerichtete erste Kontaktfläche 112 und eine nach außen gerichtete zweite Kontaktfläche 114 aufweist, in Kontakt mit der nach innen gerichteten Kontaktfläche 108 des Rasthakens 106. Aufgrund der Neigung der nach innen gerichteten Kontaktfläche 108 des Rasthakens 106 wird das Rastelement 100 in der vertikalen Richtung 8 nach oben bewegt und kann in eine in den 13A und 13B gezeigte Verriegelungsposition in dem Rasthaken 106 einrasten.
  • Das Rastelement 100 und der federvorgespannte Verriegelungsmechanismus sind im hier beschriebenen Ausführungsbeispiel einstückig ausgebildet und daher mit denselben Bezugszeichen versehen. Auch die Federvorspannung wird bei dem hier diskutierten Ausführungsbeispiel der Erfindung durch einstückig mit dem Verriegelungsmechanismus gebildete Federelemente 120a und 120b erreicht, die aufgrund ihrer Elastizität und Formgebung die Federkraft auf den Verriegelungsmechanismus 100 ausüben. Befindet sich das Rastelement 100 in der verriegelten Position in der Rastnase 106, sind die längsseitigen Seitenwände 6a und 6b sowie die querseitige Seitenwand 4b mechanisch miteinander verrastet und verbunden, so dass die Kiste eine hohe Stabilität aufweist. Die Verriegelung kann dabei auf einfache Art und Weise durch Betätigen des Verriegelungsmechanismus 100 in vertikaler Richtung nach oben gelöst werden, was aufgrund der Form des Verriegelungsmechanismus, der einen Griffbereich 126, der unterhalb einer Trageöffnung 128 angeordnet ist, auf einfache Art und Weise und sogar gleichzeitig mit dem Anheben der Kiste geschehen kann.
  • Da die Ver- und Entriegelung in der vertikalen Richtung 8 erfolgt und in dieser Richtung keine Kraft von der Verbindung zwischen den längsseitigen Außenwänden 6a, 6b und der querseitigen Außenwand 4b aufgenommen werden muss, ist für die Ver- und Entriegelung dabei keine große Kraft aufzuwenden und der Mechanismus ist leicht und zuverlässig bedienbar. Gemäß den Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung ist auch die nach außen gerichtete zweite Kontaktfläche 110 des Rasthakens 106 bezüglich der vertikalen Richtung 8 geneigt und/oder es ist die nach innen gerichtete erste Kontaktfläche 112 des Rastelements 100 geneigt. Dabei ist bei den Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung die mittlere Neigung der nach innen gerichteten ersten Kontaktfläche 108 des Rasthakens größer als die mittlere Neigung der zweiten Kontaktfläche 110 des Rasthakens 106. Dadurch, dass auch die nach außen gerichtete erste Kontaktfläche 110 des Rasthakens 106 relativ zu der nach innen gerichteten zweiten Kontaktfläche 112 des Rastelements 100 geneigt ist, wirkt eine Kraftkomponente auch dann nach oben auf das Rastelement 100, wenn von außen eine Kraft auf die querseitige Außenwand 4b ausgeübt wird.
  • Dadurch öffnet der federvorgespannte Verriegelungsmechanismus automatisch ohne zerstört zu werden, wenn eine vorbestimmte Kraft überschritten wird. Diese Kraft kann durch Anpassung der Relativneigung zwischen der nach außen gerichteten zweiten Kontaktfläche 110 des Rasthakens 106 und der nach innen gerichteten ersten Kontaktfläche 112 des Rastelements 100 unter Berücksichtigung der Federvorspannung beliebig eingestellt werden. Dadurch wird bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung vermieden, dass bei einer Fehlbedienung der Verriegelungsmechanismus zerstört wird, obwohl dieser so ausgelegt ist, dass dieser senkrecht zur Bewegungsrichtung verriegelt.
  • Wenn gleich bei dem in 13A und 13B beschriebenen Ausführungsbeispiel an dem Vorsprung 22 ein zusätzlicher Rasthaken 106 angebracht ist, können alternative Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung auch direkt mit dem Vorsprung 22 bzw. einer geeigneten Öffnung in dem Vorsprung 22 selbst verrasten. Entscheidend ist dabei lediglich, dass der Vorsprung 22 bzw. ein mit diesem verbundenes Element und oder das Rastelement 100 im aufgeklappten Zustand gegenüber der vertikalen Richtung 8 derart geneigte Kontaktflächen 110 und 112 aufweisen, dass der Verriegelungsmechanismus 100 gegen dessen Federvorspannung beim Überschreiten einer nach innen gerichteten auf die querseitige Außenwand 4b vorbestimmten Kraft öffnet.
  • Wenngleich jede federvorgespannte Verriegelungsmechanismus 100 und das Rastelement im in 12 beschriebenen Ausführungsbeispiel einstückig ausgebildet sind, ist es selbstverständlich auch möglich, diese Komponenten mehrstückig auszubilden oder beispielsweise den Verriegelungsmechanismus für jede Seite getrennt auszuführen. Auch in diesen Fällen kann die zerstörungsfreie Notentriegelungsfunktion aufrecht erhalten bleiben.
  • Sämtliche der vorhergehenden Ausführungsbeispiele wurden anhand von faltbaren Kisten beschrieben, die für den Transport von Gemüse oder dergleichen verwendet werden. Selbstverständlich sind erfindungsgemäße faltbare Kisten nicht auf dieses Anwendungsgebiet beschränkt. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, andere Transportaufgaben, wie den Transport von Flaschen oder dergleichen mit ähnlichen faltbaren Kisten zu bewerkstelligen, wobei sich insbesondere die Kontur der Bodenform oder der innenseitigen Außenwände ändern kann, um besser an die spezifische Aufgabe angepasst zu sein.
  • Auch bezüglich der ausgewählten Materialien sind sämtliche Kombinationen denkbar. So kann zur Herstellung erfindungsgemäßer faltbarer Kisten beispielsweise Kunststoff, Metall oder Holz verwendet werden. Aufgrund der besonders robusten Ausführungsform können dabei auch schwere Lasten sicher und zuverlässig transportiert werden, wie dies beispielsweise im Catering bei dem Transport von Geschirr bzw. Besteck oder dergleichen der Fall ist. Da die Verwendung einer der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele zu faltbaren Kisten führt, die hygienisch, leicht reinigbar, äußerst stabil, kompakt zusammenklappbar sowie extrem einfach und effizient im Handling sind, sind dem Anwendungsbereich erfindungsgemäßer faltbarer Kisten keine Grenzen gesetzt, da sich diese aufgrund der Vielzahl der positiven Eigenschaften für nahezu jedwede Verwendung eignen.

Claims (9)

  1. Faltbare Kiste (1) mit einem Boden (2) und je zwei bezüglich dem Boden (2) klappbaren, sich jeweils paarweise gegenüberliegenden längsseitigen (6a, 6b) und querseitigen (4a, 4b) Außenwänden, mit folgenden Merkmalen: jede der längsseitigen Außenwände (6a, 6b) weist an zumindest einem querseitigen Ende einen sich im aufgeklappten Zustand in Richtung der querseitigen Außenwände (4a, 4b) erstreckenden Vorsprung (22) auf, welcher die Klappbarkeit der querseitigen Außenwände (4a, 4b) nach außen begrenzt; und jede der querseitigen Außenwände (4a, 4b) umfasst einen an der Außenseite der querseitigen Außenwand (4a, 4b) angeordneten federvorgespannten Verriegelungsmechanismus, welcher im aufgeklappten Zustand ein in einer bezüglich der Oberfläche des Bodens (2) vertikalen Richtung (8) bewegliches Rastelement (100) aufweist, das mit dem Vorsprung (22) der längsseitigen Außenwand (6a, 6b) verrastbar ist, wobei der Vorsprung (22) und/oder das Rastelement (100) Kontaktflächen (110, 112) aufweist, die gegenüber der vertikalen Richtung (8) im aufgeklappten Zustand derart geneigt sind, dass der Verriegelungsmechanismus sich bei Überschreiten einer nach innen gerichteten, auf die querseitige Außenwand (4b) wirkenden vorbestimmten Kraft gegen dessen Federvorspannung öffnet.
  2. Faltbare Kiste (1) gemäß Anspruch 1, bei der an dem Vorsprung (22) der längsseitigen Außenwände (6a, 6b) ein im Wesentlichen parallel zu den längsseitigen Außenwänden (6a, 6b) verlaufender Rasthaken (106) angebracht sind, der eine nach innen gerichtete erste Kontaktfläche (108) und eine nach außen gerichtete zweite Kontaktfläche (110) aufweist.
  3. Faltbare Kiste (1) gemäß Anspruch 1 oder 2, bei der das Rastelement (100) mit dem Rasthaken (106) verrastbar ist, und das Rastelement (100) eine nach innen gerichtete erste Kontaktfläche (112) und eine nach außen gerichtete zweite Kontaktfläche (114) aufweist.
  4. Faltbare Kiste (1) gemäß Anspruch 2 oder 3, bei der ein mittlerer Neigungswinkel zwischen der ersten Kontaktfläche (108) des Rasthakens (106) und der vertikalen Richtung (8) größer ist als eine mittlerer Neigungswinkel zwischen der zweiten Kontaktfläche (110) des Rasthakens (106) und der vertikalen Richtung (8).
  5. Faltbare Kiste gemäß Anspruch 3 oder 4, bei der ein mittlerer Neigungswinkel zwischen der ersten Kontaktfläche (112) des Rastelements (100) und der vertikalen Richtung (8) kleiner ist als eine ein mittlerer Neigungswinkel zwischen der zweiten Kontaktfläche (114) des Rastelements (100) und der vertikalen Richtung (8)
  6. Faltbare Kiste (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Rastelement (100) und der Verriegelungsmechanismus einstückig ausgebildet sind und sich über die gesamte Breite der querseitigen Außenwand (4b) erstrecken.
  7. Faltbare Kiste (1) gemäß Anspruch 6, bei der der Verriegelungsmechanismus (100) in einem zentralen Bereich der querseitigen Außenwand (4b) einen manuell betätigbaren Griffbereich (126) aufweist, so dass bei vertikal gerichteter Betätigung des Verriegelungsmechanismus (100) am Griffbereich (126) das Rastelement (100) an beiden Seiten der querseitigen Außenwand entriegelt wird.
  8. Faltbare Kiste (1) gemäß Anspruch 4, bei der der mittlere Neigungswinkel zwischen der zweiten Kontaktfläche (110) des Rasthakens (106) und der vertikalen Richtung (8) derart ausgebildet ist, dass beim Überschreiten der vorbestimmten Kraft das Rastelement (100) durch eine in vertikaler Richtung (8) nach oben wirkende Kraftkomponente gegen die Federvorspannung bewegt wird und eine dazu senkrechte in Richtung des Rasthakens (106) wirkende Kraftkomponente nicht zu einer inelastischen Verformung des Rasthakens (106) oder des Rastelements (100) führt.
  9. Faltbare Kiste (1) gemäß Anspruch 3, bei der ein mittlerer Neigungswinkel zwischen der ersten Kontaktfläche (112) des Rastelements (100) und der vertikalen Richtung (8) derart ausgebildet ist, dass beim Überschreiten der vorbestimmten Kraft das Rastelement (100) durch eine in vertikaler Richtung (8) nach oben wirkende Kraftkomponente gegen die Federvorspannung bewegt wird und eine dazu senkrechte in Richtung des Rasthakens (106) wirkende Kraftkomponente nicht zu einer inelastischen Verformung des Rasthakens (106) oder des Rastelements (100) führt.
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