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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Analyse von Dateinamen und der Reduzierung der Dateinamenlänge zur optimierten Handhabung von Dateien, insbesondere in Abspiellisten, wie insbesondere nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung eines obigen Verfahrens.
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Stand der Technik
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Im Stand der Technik sind Abspielgeräte beispielsweise für Mediendateien, wie beispielsweise Musikdateien, Videodateien und/oder Bilddateien bekannt.
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Als solche Abspielgeräte sind beispielsweise tragbare Geräte, wie MP3-Player oder Mobiltelefone mit entsprechender Funktionalität bekannt geworden. Solche Abspielgeräte sind beispielsweise so genannte MP3-Player, wie beispielsweise das bekannte Gerät Ipod der Firma Apple. Bei solchen Abspielgeräten werden die abspielbaren Dateien entweder per Datenübertragung in einen integrierten Speicher eines solchen Geräts übertragen oder per wechselbarer Speicherkarte dem Gerät zur Verfügung gestellt.
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Weiterhin sind Abspielgeräte für wechselbare Medien bekannt geworden, wie beispielsweise für CDs, DVDs etc., bei welchen die abspielbaren Dateien auf einem wechselbaren Medium, wie beispielsweise einer CD vorliegen. Durch Einsetzen des wechselbaren Mediums in das Gerät können die darauf verfügbaren Dateien zum Abspielen zur Verfügung gestellt werden.
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Üblicher Weise können die verfügbaren Dateien zum Abspielen auf solchen Geräten grundsätzlich in verschiedenen Dateiformaten vorliegen, wie beispielsweise in Dateiformaten wie „.mp3”, „.wma”, „.wav”, „.m3u”, „.pls”, „.asx”, „.wpl” oder „.aac”. Auch können Dateien auf verschiedenen Datenträgern oder Medien vorliegen, die beispielsweise austauschbar sind.
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Um nun zumindest eine Auswahl von bevorzugten Mediendateien zum Abspielen zu generieren, werden so genannte Playlisten, auch Abspiellisten genannt, verwendet, um verschiedene Dateien zu zuvor definierten Auswahlkriterien zuzuordnen und/oder um eine bestimmte Reihenfolge der Dateien zum Abspielen auszuwählen und vorzunehmen. Durch die Verwendung von so genannten Abspiellisten kann somit eine gezielte Auswahl und/oder Reihenfolge von Dateien aus einer großen Menge der verfügbaren Dateien ausgewählt und zugeordnet werden, damit diese beispielsweise abgespielt oder angezeigt werden.
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Dabei sind die Abspiellisten wiederum Dateien, die neben den Mediendateien auf Datenträgern gespeichert werden können, um sie mittels eines Abspielgeräts anwenden zu können, wobei die Abspiellisten auch den Pfad zum Speicherplatz der ausgewählten Mediendateien enthalten. Vorteilhaft können die Abspiellisten auf dem zu verwendenden Abspielgerät bearbeitet und/oder editiert werden und/oder aber auf einer davon unabhängigen Vorrichtung, wie beispielsweise auf einem Computer oder in einem Netzwerk. Auch können die Abspiellisten dort auf einem Computer oder in einem Netzwerk gespeichert werden. Zum Abspielen können die Mediendateien und die zumindest eine Abspielliste dann beispielsweise per Datenträger oder Datenübertragung auf das Abspielgerät übertragen werden.
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Wird eine solche Abspielliste beispielsweise auf einem Computer oder in einem Netzwerk erstellt, so weist die Abspielliste die Adressen oder Pfade der ausgewählten Mediendateien auf, wo diese jeweils abgespeichert sind. Da die Dateien typischer Weise auf einem Massenspeicher, wie auf einer Festplatte o. ä. gespeichert sind, weist der Pfad des Speicherorts die diesbezüglich typische Datenstruktur auf, wie beispielsweise C:\dir...1\subdir...11\subdir...111. Dabei gibt die Adresse einen Teil einer Verzeichnisstruktur des verwendeten Computers mit den entsprechenden Pfaden der dort gespeicherten Mediendateien wieder.
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Um eine solche Abspielliste in einem Abspielgerät zu verwenden und um eine Mediendatei zum Abspielen auf dem Abspielgerät auszuwählen, wird die Abspielliste herangezogen, ein Eintrag ausgewählt und die Datei dieses Eintrags ausgewählt und es wird der Speicherort als Zeiger an das Abspielgerät zurückgegeben. Durch diesen Zeiger ist die Adresse der Mediendatei dem Abspielgerät angezeigt und das Abspielgerät kann die entsprechende Datei in seinen Speicher laden und abspielen.
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Problematisch an solchen Abspielgeräten oder Anwendungen ist es jedoch, wenn der verfügbare Speicher für das Aufzeichnen von Daten bzw. für das Durchführen von Programmen oder Anwendungen begrenzt und knapp ist, so dass diesbezügliche Einschränkungen aufgrund des geringen Speichers hinzunehmen sind, was sich auch dadurch äußert, dass die Analysekapazitäten solcher Geräte und/oder Anwendungen stark eingeschränkt sind.
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Beispielsweise haben CD-Abspielgeräte oder MP3-Abspielgeräte einen CD-MP3-Chipsatz mit üblicher Weise 1 MBit (= 128 kByte) Speicher, welcher für vielfältige parallel laufende Anwendungen genutzt wird. Solche Anwendungen sind beispielsweise die Nutzung der Pfadtabelle, die Abspiellistenanalyse oder die Stoßsicherung bei tragbaren Geräten. Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung des begrenzten Speichers ist die Leistung der Geräte entsprechend beschränkt. Dies wird weiterhin dadurch verschärft, dass die Dateinamen relativ lang sind und damit entsprechend viel Speicherplatz benötigen.
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Dadurch sind typischer Weise die Dateinamen von Mediendateien zu kürzen, um mit dem geringen verfügbaren Speicherplatz bei akzeptabler Leistung auszukommen, wobei eine Kürzung der Dateinamenlänge gegenüber der grundsätzlich möglichen Dateinamenlänge vorzunehmen ist, die mit üblichen Programmen bzw. Anwendungen benutzt werden können, wie beispielsweise bei CD-Brennprogrammen auf Computern.
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Da die Dateinamen beispielsweise von Datenquellen, Programmen oder von Internetradioanwendungen bereits vorgegeben sind, ist die manuelle Reduzierung des Dateinamens von einer Vielzahl von Dateien, deren Dateinamen eine vorgegebene Länge überschreitet, ein eher unerwünschter Prozess, der je nach Anzahl der Dateien auch sehr zeitaufwändig ist.
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Weiterhin ist durch die
EP 0 944 903 B1 eine Vorrichtung und ein Verfahren bekannt geworden, mittels welchem individuell vergebene Namen von einem Aufzeichnungsträger vergeben und benutzt werden können. Dies ist jedoch individuell sehr aufwändig und kann nicht bei einer beliebig großen Menge von Dateien oder Aufzeichnungsträgern durchgeführt werden, weil der damit verbundene Aufwand von einem Benutzer nicht akzeptiert werden würde.
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Offenbarung der Erfindung
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung ein Verfahren zur Analyse von Dateinamen, bei welchem eine Reduzierung der Dateinamenlänge von Dateien insbesondere zur optimierten Handhabung von Dateien insbesondere in Abspiellisten vorgenommen wird, zu schaffen, das die Nachteile des Standes der Technik zumindest reduziert. Auch ist es die Aufgabe eine Vorrichtung zu schaffen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Dies wird erreicht mit einem Verfahren zur Analyse von Dateinamen, bei welchem eine Reduzierung der Dateinamenlänge von Dateien insbesondere zur optimierten Handhabung von Dateien insbesondere in Abspiellisten vorgenommen wird, wobei von dem Dateinamen einer Datei ein Teil des Dateinamens abgeschnitten wird, der über eine vorgebbare Länge des Dateinamens hinausgeht, wobei bezüglich des abgeschnittenen Teils des Dateinamens eine Checksumme gebildet wird und diese Checksumme dem um den abgeschnittenen Teil reduzierten Dateinamen hinzugefügt wird.
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Vorteilhaft ist dabei, wenn der hinzugefügte Teil des Dateinamens bezüglich der Checksumme für den Nutzer nicht erkenntlich ist. Dadurch kann auch weiterhin verhindert werden, dass ursprünglich unterschiedliche Dateien bzw. Dateinamen bei Kürzung einen gleichen Dateinamen erhalten, nachdem der Dateiname der Länge nach gekürzt wurde.
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Auch ist es zweckmäßig, wenn dem Dateinamen zur Bildung des reduzierten Dateinamens ein Teil des Dateinamens abgeschnitten wird, wobei eine vorbestimmte Anzahl von Stellen des Dateinamens verbleibt und eine überzählige Anzahl von Stellen des Dateinamens abgeschnitten wird.
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Zweckmäßig ist es weiterhin, wenn aus dem Inhalt der überzähligen Anzahl von Stellen, die gestrichen bzw. gekürzt wurden, die Checksumme gebildet wird. Dadurch wird ein Prüfkriterium aus dem entfernten Teil des Dateinamens gebildet, wobei somit dem entfernten Teil des Dateinamens weiterhin für den gekürzten Dateinamen der Datei eine identifizierende Rolle zukommt.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Checksumme eine Prüf- oder Quersumme ist.
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Dies wird hinsichtlich der Vorrichtung erreicht mit einer Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Reduzierung der Dateinamenlänge von zumindest einer Datei, wobei dem Dateinamen ein Teil des Dateinamens abgeschnitten wird, der über eine vorgebbare Länge des Dateinamens hinausgehen, wobei bezüglich des abgeschnittenen Teils des Dateinamens eine Checksumme gebildet wird und die Checksumme dem um den abgeschnittenen Teil reduzierten Dateinamen hinzugefügt wird.
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Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Vorrichtung zumindest einen Speicher aufweist zum Speichern von Dateien und zumindest einen Prozessor zur Verarbeitung von Befehlen zur Verarbeitung von Dateinamen und/oder Dateien. Vorteilhaft ist es, wenn eine solche Vorrichtung ein Gerät ist, wie beispielsweise ein tragbares Gerät, wie ein MP3-Player, CD-Player, DVD-Player oder Mobiltelefon etc., insbesondere ein Gerät zum Abspielen von Musikdateien.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Nachstehend wird die Erfindung auf der Grundlage von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines ersten Verfahrensablaufs der Erfindung, und
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2 eine schematische Darstellung eines zweiten Verfahrensablaufs der Erfindung.
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Bevorzugte Ausführung der Erfindung
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Die 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Verfahrensablaufs 1 des erfindungsgemäßen Verfahrens 100, bei welchem die zuvor aus einer Gesamtheit von Mediendaten 2 ausgewählten Mediendateien 3 bezüglich ihres Dateinamens auf ihre Dateinamenlänge hin analysiert werden.
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Liegen in der ausgewählten Menge von Dateinamen auch Dateinamen vor, die eine Länge aufweisen, die über der vorgebbaren akzeptablen Länge liegt, so werden diese Dateien bezüglich ihres Dateinamens dahingehend reduziert, siehe 4, so dass der resultierende Dateinamen den Anforderungen an die Länge des Dateinamens genügt.
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Vorteilhaft wird der Dateinamen an einer Stelle abgeschnitten, wobei dem Dateinamen weiterhin eine Ziffer oder Ziffernfolge hinzugefügt wird, siehe 5, welche eine Checksumme darstellt, welche aus dem abgeschnittenen Teil des ursprünglichen Dateinamens gewonnen wird. Die Checksumme ist dabei vorteilhaft eine Prüfsumme oder Quersumme.
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Vorteilhaft ist es, wenn die ermittelte Checksumme dem Dateinamen hinzugefügt wird. Dabei kann dies als nichtsichtbarer Teil des Dateinamens selbst oder als Teil der Datei selbst geschrieben werden kann.
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Die derart verarbeiteten Dateien mit ihren nun verkürzten Dateinamen werden entsprechend in den Geräten oder Anwendungen analysiert und/oder angewendet und weisen nun Eigenschaften auf, die geringeren Speicheranforderungen Rechnung tragen, siehe 6.
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Die 2 zeigt eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Verfahrensablaufs 10 des erfindungsgemäßen Verfahrens 100, bei welchem in parallelen Strängen die zuvor aus einer Gesamtheit von Mediendaten 11, 12, 13 ausgewählten Mediendateien 14, 15, 16 bezüglich ihres Dateinamens auf ihre Dateinamenlänge hin analysiert werden.
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Liegen in der ausgewählten Menge von Dateinamen auch Dateinamen vor, die eine Länge aufweisen, die über der vorgebbaren akzeptablen Länge liegt, so werden diese Dateien mit ihrem Dateinamen dahingehend reduziert, siehe 17, 18, 19, dass der resultierende Dateinamen den Anforderungen an die Länge des Dateinamens genügt.
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Vorteilhaft wird der Dateinamen an einer spezifischen Stelle abgeschnitten, wobei dem Dateinamen weiterhin eine Ziffer oder Ziffernfolge oder ein Element oder eine Elementfolge hinzugefügt wird, siehe 20, 21, 22, welche bzw. welches eine Checksumme darstellt oder repräsentiert, welche aus dem abgeschnittenen Teil des ursprünglichen Dateinamens gewonnen wird. Die Checksumme ist dabei vorteilhaft eine Prüfsumme oder Quersumme.
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Vorteilhaft ist es, wenn die Checksumme dem Dateinamen hinzugefügt wird. Dabei ist es vorteilhaft, wenn diese dem Dateinamen als Ergänzung hinzugefügt wird. Dabei ist es vorteilhaft, wenn dies als nichtsichtbarer Teil des Dateinamens hinzugefügt wird oder als Teil der Datei selbst geschrieben wird.
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Die derart verarbeiteten Dateien mit ihren nun verkürzten Dateinamen werden entsprechend in den Geräten oder Anwendungen angewendet und weisen nun Eigenschaften auf, die geringeren Speicheranforderungen Rechnung tragen, siehe 23.
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Die Verwendung einer Checksumme als Kennzeichen für den abgeschnittenen Teil des Dateinamens verhindert, dass verschiedene Dateien nach dem Abschneiden eines Teils des Dateinamens den gleichen Dateinamen erhalten, weil sie bis zu der Stelle des Abschneidens gleich sind und sich erst in einem Dateinamenbereich unterscheiden, der jedoch abgeschnitten wird. Damit würde die Unterscheidung der beiden eigentlich unterschiedlichen Dateien über den Dateinamen aufgehoben werden.
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Als Fazit würde ohne das erfindungsgemäße Verfahren daraus resultieren, dass eine Datei oder Dateien zu einer Abspielliste gehörig definiert würden, die jedoch nur aufgrund des Abschneidens des Dateinamens identisch ist/sind mit zumindest einer Datei, die auch zu der Abspielliste gehören kann. Daher würden Dateien aufgrund einer Identität des gekürzten Dateinamens irrtümlich mit gewissen Eigenschaften versehen werden, die ihnen jedoch nicht zustehen.
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Um nach dem Abschneiden des Dateinamens die richtigen Dateien auszuwählen, wird vor dem Vergleich von Dateien der gleiche Abschneide- und Checksummenprozess durchgeführt.
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Vorteilhaft kann der oben geschilderte Prozess auf Dateinamen und Pfadnamen aber auch auf Verzeichnisnahmen und Abspiellistennamen angewendet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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