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Die Erfindung betrifft ein System zum Erfassen von Waren enthaltend eine Mehrzahl von tragbaren Leseeinrichtungen, wobei Kunden jeweils zumindest eine tragbare Leseeinrichtung zuweisbar ist, mittels derer Kennungsdaten der von den jeweiligen Kunden in einem Verkaufsraum zu kaufenden Waren ortsunabhängig erfassbar sind, und wobei die tragbare Leseeinrichtung eine Steuereinheit und einen Speicher zum Zwischenspeichern der Kennungsdaten aufweist, eine im Ausgangsbereich des Verkaufsraums angeordnete Aufnahmeeinheit mit einer Mehrzahl von Aufnahmen für die tragbaren Leseeinrichtungen, eine Steuerungseinrichtung, mittels derer die Kennungsdaten der tragbaren Leseeinrichtung auslesbar und einer Registriereinrichtung zum Ausgeben von den Warenkauf kennzeichnenden Registrierungsinformationen übertragbar sind, eine Bezahleinrichtung zum Abwickeln eines Zahlungsvorgangs auf Basis der Registrierungsinformationen.
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Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Erfassen von Waren, wobei mittels einer tragbaren Leseeinrichtung Kennungsdaten der zu kaufenden Waren ortsunabhängig in einem Verkaufsraum eingelesen und zwischengespeichert werden, bis die Kennungsdaten nach Einsetzen der tragbaren Leseeinrichtung in eine Aufnahme eines in einem Ausgangsbereich des Verkaufsraums angeordneten Aufnahmeeinheit an eine Registriereinrichtung übertragen werden zur Ausgabe von für den Bezahlvorgang notwendigen Registrierungsinformationen der erfassten Waren.
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Aus der
DE 20 2004 021 433 U1 ist ein selbstbedienter Warenerfassungsplatz bekannt, an dem Kunden selbst- und vollständig die üblicherweise durch eine Kassenkraft vorgenommene Erfassung der Waren sowie anschließender Bezahlung derselben durchführen. Der selbstbediente Warenerfassungsplatz weist daher eine entsprechende Leseeinrichtung zum Erfassen einer vorgegebenen Anzahl von Waren auf, wobei die Leseeinrichtung beispielsweise als ein Infrarotscanner ausgebildet sein kann. Nach Einlesen von beispielsweise Strichcodes der Waren werden diese warenspezifischen Kennungsdaten mittels der Leseeinrichtung einer Registriereinrichtung zur Verfügung gestellt, in der Registrierungsinformationen bzw. den erfassten Waren zugeordnete Preisdaten erzeugt werden, so dass diese in einer Anzeigeeinheit, beispielsweise ein berührungsempfindlicher Bildschirm, angezeigt werden und der Kunde zur Zahlung eines Gesamtbetrages aufgefordert wird. Der selbstbediente Warenerfassungsplatz weist hierzu eine Bezahleinrichtung auf, so dass der Kunde dann selbstständig den Bezahlvorgang vornehmen kann, wobei die Bezahleinrichtung einen Kartendurchzugsleser aufweisen kann zur bargeldlosen Bezahlung. Nach Bezahlung der erfassten Waren erhält der Kunde dann über einen Ausgabeschlitz einen Registrierungsbon (Kassenbon), der in üblicher Weise die einzelnen Waren mit ihren Preisen und den Gesamtbetrag ausweist. Damit kontrolliert werden kann, dass alle von dem Kunden an dem Warenerfassungsplatz bereitgestellten Waren durch die Leseeinrichtung erfasst werden, ist eine Wägeeinrichtung mit jeweils einer zu beiden Seiten der Leseeinrichtung angeordneten Bodenwaagen vorgesehen. Bei jedem Einscannvorgang der Waren erfolgt ein Gewichtsvergleich der beiden jeweils einen Einkaufswagen aufnehmenden Bodenwaagen. Entspricht die Gewichtszunahme der einen Bodenwaage der Gewichtsabnahme der anderen Bodenwaage, wird davon ausgegangen, dass der Einscannvorgang von dem Kunden ordnungsgemäß vorgenommen worden ist, so dass der Kunde akustisch oder visuell aufgefordert wird, eine weitere Ware einzuscannen. Insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch führt diese Gewichtskontrolle zu Störungen, die das Eingreifen einer Aufsichtsperson erforderlich macht.
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Aus der nachveröffentlichten deutschen Anmeldung
DE 10 2009 044 156 ist ein System zum Erfassen von Waren an einem stationären Warenerfassungsplatz bekannt, bei dem der Kunde mittels einer stationären Leseeinrichtung die für den Kauf vorgesehenen Waren erfasst. Hierbei werden Kennungsdaten der Waren ermittelt und einer Registriereinrichtung zugeleitet, so dass Registrierungsinformationen gesammelt und in Form eines Einkaufsbelegs ausgegeben wird. Danach kann der Kunde an einer Bezahleinrichtung den Kaufvorgang durch Vornahme der Bezahlung abschließen. Um die Vollständigkeit des Warenerfassungsvorganges zu überprüfen, ist zusätzlich eine optische Kontrollerfassungseinrichtung vorgesehen, mittels derer stichprobenhaft ein Teil der von dem Kunden erfassten Waren zusätzlich erfasst wird. Die hierbei ermittelten Kennungsdaten der erfassten Waren werden mit den durch die stationäre Leseeinrichtung erfassten Kennungsdaten verglichen und auf Übereinstimmung überprüft. Nach sequentieller Überprüfung wird bei Übereinstimmung der Kennungsdaten ein Bestätigungssignal erzeugt, so dass der Bezahlvorgang durch den Kunden abgeschlossen werden kann. Wird eine Nichtübereinstimmung festgestellt, das heißt mittels der optischen Kontrollerfassungseinrichtung wird eine Ware erfasst, die vom Kunden selbst nicht erfasst worden ist, wird ein Korrektursignal erzeugt, so dass daraufhin gewirkt werden kann, dass die vom Kunden nicht erfasste Ware durch die stationäre Leseeinrichtung erfasst und dann der Kaufvorgang durch Bezahlen abgeschlossen werden kann.
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Die Erfassung der Waren durch den Kunden erfolgt nicht durch eine mobile Leseeinrichtung.
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Aus der nachveröffentlichten Anmeldung
DE 10 2009 043 841 ist ein System zum Erfassen von Waren bekannt, bei dem der Kunde die für den Verkauf bestimmten Waren mittels einer tragbaren Leseeinrichtung erfasst. In einem Eingangsbereich eines Verkaufsraumes erhält der Kunde nach Registrierung bzw. positiver Identifizierungsüberprüfung die tragbare Leseeinrichtung, die er bei seinem Gang durch die Verkaufsregale mit sich führt, um Informationen über die Waren zu erhalten bzw. die in den Einkaufswaren abgelegten Waren sofort zu erfassen. In einem Ausgangsbereich des Verkaufsraumes ist eine Aufnahmeeinheit zur Aufnahme einer Mehrzahl von tragbaren Leseeinrichtungen vorgesehen, in die er die mobile Leseeinrichtung ablegen kann. Eine Steuerungseinrichtung ist vorgesehen, um die von der tragbaren Leseeinrichtung gesammelten Kennungsdaten über die Waren auszulesen und einer Registriereinrichtung zuzuführen, in der Registrierungsinformationen vorzugsweise als Einkaufsbeleg für den Kunden ausgedruckt werden. Nachfolgend kann der Kunde dann an einer Bezahleinrichtung den Bezahlvorgang vornehmen bzw. den Kaufvorgang abschließen. Eine Überprüfung, ob der Kunde tatsachlich alle für den Kaufvorgang vorgesehenen Waren mittels der tragbaren Leseeinrichtung erfasst hat, erfolgt nicht.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein System und ein Verfahren zum Erfassen von Waren unter Einsatz von tragbaren Leseeinrichtung während des Kaufvorgangs derart anzugeben, dass die Überprüfung des Kaufvorgangs hinsichtlich der Vollständigkeit der durch die Kunden erfassten Waren einfacher und schneller erfolgen kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass eine optische Kontrollerfassungseinrichtung zur Erfassung einer Anzahl von Waren, die kleiner ist als die Gesamtzahl der für den Kaufvorgang bereitgestellten Waren, wobei in von der Kontrollerfassungseinrichtung erfassten Waren jeweils Kennungsdaten zugeordnet sind, und eine Überprüfungseinrichtung, mittels derer die Kennungsdaten der durch die optische Kontrollerfassungseinrichtung erfassten Waren auf Übereinstimmung mit den Kennungsdaten der durch die tragbare Leseeinrichtung erfassten Waren überprüft werden, so dass in Abhängigkeit von dem Vergleichsergebnis ein den Kaufvorgang fortsetzendes Bestätigungssignal zur Einleitung des Bezahlvorgangs oder ein den Kaufvorgang unterbrechendes Korrektursignal erzeugt wird.
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Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch den Einsatz einer optischen Kontrollerfassungseinrichtung, die eine Anzahl der an dem Warenerfassungsplatz für den Kauf bereitgestellten Waren erfasst, die Überprüfung auf etwaige Unstimmigkeiten beim Warenerfassungsvorgang durch den Kunden vereinfacht bzw. der Kaufvorgang beschleunigt werden kann. Der Einsatz der optischen Kontrollerfassungseinrichtung ermöglicht ein Erfassen bzw. Abtasten der Waren, ohne dass auf die von dem Kunden durchzuführenden Schritte, wie beispielsweise Einscannen und Bezahlen der Waren, eingegriffen wird. Dadurch, dass in der Regel der Kunde bereits während seines Gangs durch die Verkaufsregale die zum Kauf vorgesehenen Waren mittels der tragbaren Leseeinrichtung eingelesen bzw. eingescannt hat, kann der abschließende Kaufvorgang im Ausgangsbereich des Verkaufsraumes beschleunigt werden, da lediglich die Bezahlung sowie die stichprobenhafte Überprüfung der vom Kunden erfassten Waren erfolgt.
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Die von der optischen Kontrollerfassungseinrichtung bereitgestellten Kennungsdaten der erfassten Waren werden einer Überprüfungseinrichtung zur Verfügung gestellt, in der ein Vergleich mit Kennungsdaten der von dem Kunden erfassten Waren erfolgt. Falls eine Nichtübereinstimmung festgestellt wird, ist davon auszugehen, dass der Kunde die betreffende Ware versehentlich oder in betrügerischer Absicht nicht selbst eingescannt hat. In diesem Fall wird mittels einer Meldeeinrichtung ein entsprechendes Korrektursignal abgegeben, so dass beispielsweise eine Aufsichtsperson auf den Kaufvorgang Einfluss nehmen kann dahingehend, dass die vom Kunden nicht erfasste Ware nachträglich erfasst wird.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wirkt eine Überprüfungseinrichtung derart auf die optische Kontrollerfassungseinrichtung ein, dass lediglich ein Teil der bereitgestellten Waren erfasst wird. Durch diese stichprobenweise Erfassung der bereitgestellten Waren kann das Informationsaufkommen bei der Detektion klein und die Dauer der Überprüfung kurz gehalten werden, so dass eine nahezu hundertprozentige Warenidentifizierung möglich ist. Dadurch, dass die zum Kauf bereitgestellten Waren lediglich stichprobenweise von der Kontrollerfassungseinrichtung erfasst werden, kann vor Beendigung des Kaufvorgangs durch den Kunden eine sichere Überprüfung erfolgen, ohne dass es zu Fehlalarmen aufgrund einer fehlerhaften Warenerkennung kommt.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die optische Kontrollerfassungseinrichtung ein Bilderfassungsgerät, insbesondere eine digitale Kamera auf, so dass mit geeigneter Objekterkennungssoftware eine Erkennung der Waren mit relativ hoher Identifikationssicherheit (100%) ermöglicht wird. Vorzugsweise ist das Bilderfassungsgerät mittels der Objekterkennungssoftware derart programmiert, dass möglichst alle Waren zumindest teilweise erfasst werden. Bei Voreinstellung einer Stichprobengröße von 30% aller erfassten bzw. bereitgestellten Waren werden die Bilddaten derjenigen Waren weiterverarbeitet, die eindeutig erkannt worden sind.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung weist die Kontrollerfassungseinrichtung eine solche Anzahl und/oder Anordnung von Bilderfassungsgeräten auf, dass die auf einem neben der Bezahleinrichtung angeordneten Ablagetisch abgelegten Waren und/oder die in dem Einkaufswagen angeordneten Waren durch die optische Kontrollerfassungseinrichtung erfasst werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass eine große Anzahl von Waren mit einer hohen Identifikationssicherheit erfasst werden können.
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Zur Lösung der Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 8 dadurch gekennzeichnet, dass nach Einsetzen der tragbaren Leseeinrichtung in die Aufnahme der Aufnahmeeinheit stichprobenhaft zusätzlich eine Anzahl von in dem Ablagebereich der zu kaufenden Waren optisch erfasst und die hierbei ermittelten Kennungsdaten mit den bereits durch die tragbare Leseeinrichtung ermittelten Kennungsdaten der Waren überprüft wird, so dass in Abhängigkeit von der Übereinstimmungsüberprüfung ein Bestätigungssignal zur Fortsetzung des Kaufvorgangs mittels Bezahlen oder ein Korrektursignal zur Unterbrechung des Kaufvorgangs erzeugt wird.
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Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass eine Überprüfung auf Unstimmigkeit hinsichtlich der durch den Kunden erfassten Waren schnell und sicher erfolgen kann. Dadurch, dass die für den Kauf vorgesehenen Waren lediglich stichprobenartig erfasst werden, kann zum einen die Überprüfung innerhalb des durch den Kunden vorgegebenen Kaufvorgangs abgeschlossen werden. Zum anderen kann hierdurch eine relativ hohe Identifikationssicherheit (nahezu 100%) bei der Identifizierung der Waren erfolgen, da für die stichprobenartige Erfassung nur eindeutige Kennungsdaten der erfassten Waren herangezogen werden. Dadurch, dass die erfindungsgemäße Überprüfung vorzugsweise ohne Beteiligung des Kunden erfolgt, kann der Kaufvorgang relativ schnell abgewickelt werden. Da die Überprüfung mittels der optischen Kontrolleinrichtung parallel zu dem Kaufvorgang erfolgt, muss der Kaufvorgang für den Kunden nicht länger dauern als im Fall einer Nichtüberprüfung. Die Stichprobe kann sich auf den Kaufvorgang jedes einzelnen Kunden beziehen oder sich auf eine Gruppe von Kunden beziehen, so dass in diesem Fall die Warenerfassung nicht von jedem Kunden überprüft wird.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung erfolgt die Überprüfung auf Übereinstimmung der von dem Kunden erfassten Waren mit den stichprobeweise erfassten Waren unmittelbar nach Einsetzen der tragbaren Leseeinrichtung in die Aufnahmeeinheit. Ab diesem Zeitpunkt werden die Waren stichprobenhaft optisch erfasst und überprüft. Durch Vergleich der entsprechenden Kennungsdaten kann dann relativ schnell ein Überprüfungsergebnis erzielt werden. Hierbei können die von einer Kontrollerfassungseinrichtung stichprobenhaft erfassten warenspezifischen Kennungsdaten der Waren selbsttätig an eine Überprüfungseinrichtung weitergegeben werden, in der der Vergleich stattfindet. Alternativ können von der optischen Kontrollerfassungseinrichtung detektierte Bilddaten auch in einem vorzugsweise ortsfern angeordneten Monitor visualisiert werden, so dass stichprobenhaft von einer Kontrollperson einzelne Waren identifiziert und dann durch Anwählen eines entsprechenden Kontrollprogramms eine Überprüfung erfolgt, ob die identifizierte Ware mit einer der von dem Kunden erfassten Ware übereinstimmt. Die Überprüfung erfolgt anhand einer von für den Bezahlvorgang vorgesehenen Registrierungsliste, so dass bei fehlerhafter Warenerfassung durch den Kunden eine Korrektur des Kaufvorgangs in der Regel erst nach Beginn des Bezahlvorgangs erfolgen kann.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung werden lediglich weniger als die Hälfte aller für den Kaufvorgang bereitgestellten Waren, vorzugsweise 30% der für den Kaufvorgang bereitgestellten Waren vollständig erfasst und einer Übereinstimmungsprüfung zugeführt. Hierdurch ist gewährleistet, dass eine hohe Identifikationssicherheit der Waren gegeben ist.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Seitenansicht eines Warenerfassungsplatzes mit einer optischen Kontrolleinrichtung und einer Bezahleinrichtung,
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2 ein Blockschaltbild einer Warenerfassungsüberprüfung nach einer ersten Ausführungsform und
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3 ein Blockschaltbild einer Warenerfassungsüberprüfung nach einer zweiten Ausführungsform.
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Ein Warenerfassungsplatz 1 ist in einem Ausgangsbereich eines Verkaufsraums angeordnet und weist eine Registriereinrichtung 11 mit einer stationären Leseeinrichtung 3, eine benachbarte Bezahleinrichtung B, eine Aufnahmeeinheit 2 zur Aufnahme einer Mehrzahl von tragbaren Leseeinrichtungen L sowie eine optische Kontrollerfassungseinrichtung 12 auf.
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Die Aufnahmeeinheit 2 weist eine Mehrzahl von Aufnahmen 2' auf, in denen die mobile Leseeinrichtung L einsetzbar ist. Die tragbare Leseeinrichtung L hat der Kunde in einem Eingangsbereich des Verkaufsraumes nach Registrierung desselben und/oder Identifizierung desselben erhalten. Während seines Gangs durch den Verkaufsraum konnte er mittels des in der tragbaren Leseeinrichtung integrierten Scanners Wareninformationen einlesen und mittels des integrierten Displays visualisieren. Die tragbare Leseeinrichtung L ist als ein Minirechner, beispielsweise als PDA, mit integriertem Scanner ausgeführt. Die tragbare Leseeinrichtung L weist eine Steuereinheit und einen Speicher zum Zwischenspeichern von durch den Scanner 6 erfassten Kennungsdaten K1 auf. Zusätzlich ermöglicht die tragbare Leseeinrichtung L, dass der Kunde bereits beim Herausnehmen der Waren 4 aus dem Verkaufsregal, beispielsweise durch Lesen eines Strichcodes, Kennungsdaten K1 der Waren 4 erfassen und in einem Speicher zwischenspeichern kann. Somit können die für den Kauf vorgesehenen Waren 4 sequentiell durch die tragbare Leseeinrichtung L erfasst und jeweils nach der Erfassung in einen Einkaufswagen E abgelegt werden. Nachdem die von dem Kunden zu kaufenden Waren 4 ortsunabhängig von der tragbaren Leseeinrichtung L erfasst worden sind, wird der Einkaufswagen E des Kunden an einen vorgegebenen, vorzugsweise durch Markierungen gekennzeichneten Abstellbereich 30 positioniert. Die tragbare Leseeinrichtung L wird in eine freie Aufnahme 2' der Aufnahmeeinheit 2 gesteckt. Durch elektrisches Kontaktieren der tragbaren Leseeinrichtung L mit einer Schnittstelle der Aufnahmeeinheit 2 wird mittels einer nicht dargestellten Steuerungseinrichtung eine Registrierungsroutine sowie eine Überprüfungsroutine gestartet.
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Die Registrierungsroutine umfasst die Übertragung der in der tragbaren Leseeinrichtung L zwischengespeicherten Kennungsdaten K1 zu der Registriereinrichtung 11, in der die warenspezifischen Kennungsdaten K1 dahingehend weiterverarbeitet werden, dass entsprechende Registrierungsinformationen, die im Wesentlichen aus einer Liste der erfassten Waren 4 und der entsprechenden Preise sowie dem Gesamtbetrag bestehen, in einem Bildschirm 7 angezeigt werden. Zusätzlich wird ein Registrierungsbon oder Einkaufsbeleg mittels eines in der Registrierseinrichtung 11 integrierten Druckers ausgedruckt und über einen Schlitz 31 ausgegeben wenn die Überprüfungsroutine erfolgreich abgeschlossen worden ist.
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Die Überprüfungsroutine umfasst eine stichprobenhafte Überprüfung der von dem Kunden im Abstellbereich 30 bereitgestellten Waren 4 durch die optische Kontrollerfassungseinrichtung 12. Die optische Kontrollerfassungseinrichtung 12 weist ein oberhalb eines Ablagetisches 5 angeordnetes optisches Bilderfassungsgerät 12 auf, das als eine digitale Kamera mit einem CCD-Sensor ausgebildet sein kann. Der Ablagetisch 5 ist vorzugsweise unmittelbar neben der Registriereinrichtung 11 angeordnet. Die Kamera 12 ist derart beabstandet zu dem Ablagetisch 5 angeordnet, dass sowohl die auf dem Ablagetisch 5 abgelegten Waren 4 als auch die in dem Einkaufswagen E vor dem Ablagetisch 5 angeordneten Waren 4 erfasst werden können. Die von der Kamera 12 genierten Bilddaten werden als Kennungsdaten K2 nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung gemäß 2 an die Registriereinrichtung 11 übertragen. Die Registriereinrichtung 11 weist eine Überprüfungseinrichtung 13 auf, in der die von der optischen Kontrollerfassungseinrichtung 12 bereitgestellten Bilddaten K2 verarbeitet werden. Insbesondere kann die Registriereinrichtung 11 ein Kontrollsteuerprogramm 14 aufweisen, mittels dessen Bilddaten K2 lediglich eines Teils der zu den gesamten bereitgestellten Waren 4 korrespondierenden Kennungsdaten K2 einer Überprüfung zugeführt werden. Diese Auswahl der Bilddaten K2 erfolgt stichprobenhaft, wobei weniges als die Hälfte der von der Kontrollerfassungseinrichtung 12 erfassten und für den Kaufvorgang von dem Kunden bereitgestellten Waren 4 der Überprüfung zugeführt werden. Hierdurch kann insbesondere die Identifikationssicherheit der entsprechend erfassten Waren 4 verbessert werden, so dass eine Fehlerkennung ausgeschlossen werden kann. Es reicht beispielsweise aus, eine Stichprobe von maximal 30% der bereitgestellten Waren 4 der Überprüfung zuzuführen.
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Diese Stichprobe muss sich nicht auf Waren 4 eines einzelnen Kunden beziehen. Es kann auch vorgesehen sein, dass sich die Stichprobe auf Waren 4 einer Gruppe von Kunden bezieht, so dass es vorkommen kann, dass vereinzelt die von einem Kunden bereitgestellten Waren 4 gar nicht auf Übereinstimmung mit den tatsächlich von dem Kunden erfassten Waren 4 überprüft wird.
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Die Überprüfungseinrichtung 13 weist darüber hinaus ein Vergleichsprogramm 15 auf, mittels dessen die Übereinstimmung der zusätzlich von der Kontrollerfassungseinrichtung 12 erfassten Waren 4 mit den durch den Kunden erfassten Waren 4 überprüft wird. Hierzu werden die entsprechend aufbereiteten Kennungsdaten K1 der Waren 4, die der Kunden mittels der tragbaren Leseeinrichtung L detektiert hat, jeweils mit den Kennungsdaten K2, die die Kontrollerfassungseinrichtung 12 erfasst hat, miteinander verglichen.
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Wie insbesondere aus 3 ersichtlich ist, werden mittels des Vergleichsprogramms 15 nach sequentieller Zuordnung der Kennungsdaten K2 zu den Kennungsdaten K1 gemäß Schritt 16 in einem weiteren Schritt 17 nach und nach die Kennungsdaten K2 der kontrollierten Waren 4 mit den durch die tragbare Leseeinrichtung L des Kunden erzeugten Kennungsdaten K1 verglichen. Konnte eine Übereinstimmung festgestellt werden, wird ein Bestätigungssignal 18 erzeugt, so dass die Kennungsdaten K2 der nächsten Waren 4 überprüft werden können. Fällt die Übereinstimmung negativ aus, wird ein Korrektursignal 19 erzeugt, das an eine Meldeeinrichtung 20 übertragen wird zur Abgabe eines Alarmsignals. Beispielsweise kann die Meldeeinrichtung 20 durch eine rotes Licht abstrahlende Signalleuchte gebildet sein, die sich säulenförmig von der Registriereinrichtung 11 erhebt. Wird ein solches Korrektursignal 19 erzeugt, kann mit größer Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Kunde die stichprobenhaft von der Kontrollerfassungseinrichtung 12 erfasste Ware 4 nicht eingescannt hat, so dass der Kaufvorgang unterbrochen und unter Betreuung einer Aufsichtsperson der entsprechende Scannvorgang für die betreffende Ware 4 wiederholt werden kann.
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Wurde die Übereinstimmung aller stichprobenhaft erfassten Waren 4 festgestellt, bewirkt das Bestätigungssignal 18 ein Ausdrucken des Einkaufsbelegs mittels eines in der Registriereinrichtung 11 integrierten Druckers. Der Kunde kann nun an der Bezahleinrichtung B den Kauf durch Barzahlung oder bargeldlose Bezahlung mittels Bankkarte abschließen. Der Bezahlvorgang kann durch Bargeld oder bargeldlos erfolgen. Für das Zahlen mit Bargeld weist die Bezahleinrichtung B einen Einlass 8 für Münzen und/oder Banknoten und einen Auslass 9 für Wechselgeld auf. Für das bargeldlose Zahlen ragt von der Bezahleinrichtung B ein Kartenleser 10 ab.
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Nach erfolgter Bezahlung wird durch die Bezahleinrichtung B ein Abschlussbon ausgegeben, auf dem eine Freigabekennung zur Freigabe an einem Ausgangstor des Verkaufsraums aufgebracht ist. Dies kann beispielsweise ein Strichcode sein, so dass mittels eines am Ausgangstor angeordneten Strichcodescanners das Ausgangstor selbsttätig geöffnet wird, damit der Kunden den Verkaufsraum verlassen kann.
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Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung gemäß 3 werden im Unterschied zu dem vorgenannte Ausführungsbeispiel die von der Kontrollerfassungseinrichtung 12 erfassten Bilddaten K2 zu einem ortsfern angeordneten Monitor 21 eines Kontrollplatzes 22 übertragen und dort visualisiert dargestellt. Die Bilddaten K2 können sich aus einer Beschriftung, beispielsweise einen Strichcode der Waren 4 und/oder einer Form und/oder einer Größe und/oder einer graphischen Gestaltung der Waren 4 zusammensetzen. Wesentlich ist, dass die Kontrollperson nur Bilddaten K2 von solchen Waren 4 für die Überprüfung vorsieht, die eindeutig identifiziert sind.
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Eine an dem Kontrollplatz 22 sitzende Kontrollperson kann nun nacheinander nach einem vorgegebenen Schema oder beliebig Waren 4 identifizieren und diese identifizierten Waren 4 in einer Überprüfungseinrichtung 23 anwählen. Hierzu kann die Überprüfungseinrichtung 23 beispielsweise eine Anzahl von Piktogrammtasten aufweisen, die jeweils einer bestimmten Kategorie von Waren 4 oder Waren 4 selbst zugeordnet sind. Alternativ kann die Kontrollperson auch einen zu den erkannten Waren 4 korrespondierenden Code in eine Eingabeeinheit der Überprüfungseinrichtung 23 eingeben.
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In der Überprüfungseinrichtung 23 wird – wie bereits oben zu dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben – die stichprobenweise Überprüfung der von der Kontrollerfassungseinrichtung 12 erfassten Waren 4 mit den von der tragbaren Leseeinrichtung 3 erfassten Waren 4 durchgeführt.
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Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung können die gemäß der ersten Ausführungsform und der zweiten Ausführungsform vorgesehenen Übergabe der von der Kontrollerfassungseinrichtung 12 bereitgestellten Kennungsdaten K2 an das Vergleichsprogramm 15 auch überlagert vorgenommen werden. Hierdurch wird eine Redundanz bzw. eine höhere Kontrollsicherheit erzeugt.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann zusätzlich oder alternativ zu der selbsttätigen Erfassung der Waren 4 durch die optische Kontrollerfassungseinrichtung 12 die Steuerungseinrichtung derart ausgebildet sein, dass der Kunde durch Anzeige auf dem Bildschirm 7 aufgefordert wird die im Einkaufswagen E befindlichen Waren 4 auf den Ablagetisch 5 zu platzieren. Der Ablagetisch 5 und der Abstellbereich 30 bilden zusammen einen Ablagebereich für die für den Kauf vorgesehenen Waren 4.
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Die Aufforderung des Kunden hierzu kann zufallsgesteuert oder manuell durch eine Aufsichtsperson erfolgen. Die versteckte manuelle Aktivierung durch die Aufsichtsperson erfolgt vorzugsweise dann, wenn die Aufsichtsperson den Verdacht hegt, dass der Kunde nicht alle für den Verkauf vorgesehenen Waren 4 mittels der mobilen Leseeinrichtung L eingescannt hat. Sobald der Kunde durch entsprechende Eingabe an dem berührungsempfindlichen Bildschirm 7 bestätigt hat, dass alle Waren 4 auf dem Ablagetisch 5 angeordnet sind, kann die Erfassung der Waren 4 durch die optische Kontrollerfassungseinrichtung 12 erfolgen. Dieser Überprüfungsvorgang kann – wie oben beschrieben – durch eine Aufsichtsperson mittels eines ortsfernen Monitors 21 beobachtet werden. Wird eine Übereinstimmung festgestellt, wird durch die Registriereinrichtung 11 der Einkaufsbeleg ausgedruckt, so dass nachfolgend die Bezahlung erfolgen kann. Alternativ kann auch erst nach Wahl der Zahlungsart durch den Kunden der Vergleich zwischen den stichprobenhaft erfassten Waren 4 mit den durch den Kunden erfassten Waren 4 erfolgen. Wird eine Nichtübereinstimmung festgestellt, wird ein entsprechendes Alarmsignal ausgelöst, damit eine Aufsichtsperson die weiteren erforderlichen Maßnahmen treffen kann. Vorzugsweise können dann die nicht gescannten Waren mittels der stationären Leseeinrichtung 3 eingescannt und nachfolgend der Bezahlvorgang vorgenommen werden.
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Es versteht sich, dass die genannten Ausführungsbeispiele miteinander kombiniert werden können. Beispielsweise kann jedem der genannten Ausführungsbeispiele der automatische Freigabevorgang zugeordnet werden, sofern eine Bezahlung erfolgt ist. Denn mit erfolgter Bezahlung kann der Abschlussbon die Freigabekennung aufweisen, mittels derer das Ausgangstor des Verkaufsraums selbsttätig öffenbar ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Warenerfassungsplatz
- 2
- Aufnahmeeinheit
- 2'
- Aufnahme
- 3
- stationäre Leseeinrichtung
- 4
- Waren
- 5
- Ablagetisch
- 6
- Scanner
- 7
- Bildschirm
- 8
- Einlass
- 9
- Auslass
- 10
- Kartenleser
- 11
- Registriereinrichtung
- 12
- Kontrollerfassungseinrichtung
- 13
- Überprüfungseinrichtung
- 14
- Kontrollsteuerprogramm
- 15
- Vergleichsprogramm
- 16
- Schritt
- 17
- Schritt
- 18
- Bestätigungssignal
- 19
- Korrektursignal
- 20
- Meldeeinrichtung
- 21
- Monitor
- 22
- Kontrollplatz
- 23
- Überprüfungseinrichtung
- 30
- Abstellbereich
- 31
- Schlitz
- B
- Bezahleinrichtung
- E
- Einkaufswagen
- K1
- Kennungsdaten
- K2
- Kennungsdaten
- L
- tragbare Leseeinrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202004021433 U1 [0003]
- DE 102009044156 [0004]
- DE 102009043841 [0006]