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DE102009033065A1 - Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel und Magnetresonanzanlage - Google Patents

Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel und Magnetresonanzanlage Download PDF

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DE102009033065A1
DE102009033065A1 DE102009033065A DE102009033065A DE102009033065A1 DE 102009033065 A1 DE102009033065 A1 DE 102009033065A1 DE 102009033065 A DE102009033065 A DE 102009033065A DE 102009033065 A DE102009033065 A DE 102009033065A DE 102009033065 A1 DE102009033065 A1 DE 102009033065A1
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DE
Germany
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patient
support plate
patient support
transport means
metal
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102009033065A
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English (en)
Inventor
Bjarne Erik Roscher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Healthcare GmbH
Original Assignee
Siemens AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Siemens AG filed Critical Siemens AG
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Priority to US12/825,413 priority patent/US8798717B2/en
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Abstract

Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel (1), umfassend eine Aufnahme (8) für eine insbesondere aufschiebbare Patientenlagerungsplatte (3), wobei an der Aufnahme (8) bei eingesetzter Patientenlagerungsplatte (3) der Patientenlagerungsplatte (3) benachbart wenigstens eine Metalldetektionseinrichtung (10) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel, umfassend eine Aufnahme für eine insbesondere aufschiebbare Patientenlagerungsplatte, sowie eine Magnetresonanzanlage.
  • Viele medizinische Anwendungen, beispielsweise im Bereich der Bildgebung, aber auch bei invasiven Eingriffen, benötigen äußerst starke Magnetfelder, die häufig von supraleitenden Magneten erzeugt werden. Als Beispiel seien neben der Magnetresonanzbildgebung feldbasierende Navigationssysteme zur Steuerung von in den Körper eingebrachten invasiven Instrumenten genannt.
  • Bei derartigen Anwendungen mit hohen Magnetfeldern stellen unbeabsichtigt und/oder unentdeckt eingebrachte Metallgegenstände, insbesondere ferromagnetische Metallgegenstände, ein großes Risiko dar. Sich bewegende metallische Gegenstände stellen ein nennenswertes Verletzungsrisiko dar.
  • Daher ist es bekannt, den Patienten zunächst aufzuklären, um ihn dann aufzufordern, alle metallischen Gegenstände zu entfernen. Zudem muss der Patient nach metallischen Implantaten befragt werden. Üblich ist es ferner auch, den Patienten abzutasten oder mit einem Handmetalldetektor abzuscannen.
  • Derartige Vorgänge benötigen jedoch meist einen ansprechbaren bzw. geistig wachen Patienten. Immer häufiger kommt es jedoch vor, dass der Patient während des Ablaufs medizinischer Eingriffe zeitweise solchen magnetischen Feldern ausgesetzt wird. Beispielsweise ist es bekannt, nach oder während einem offenen Eingriff, beispielsweise einer Operation, in einer Magnetresonanzanlage Kontrollaufnahmen anzufertigen. Hierzu wird der Patient meist auf einer Patientenlagerungsplatte platziert, von der er während des gesamten Vorgangs nicht entfernt werden muss. Dafür kann die Patientenlagerungsplatte mittels eines Patiententransportmittels, beispielsweise eines Trolleys, zu verschiedenen Eingriffs- und/oder Bildgebungsorten gefahren werden, wo dann die Patientenlagerungsplatte beispielsweise auf einem Operationstisch oder den Patiententisch einer Magnetresonanzanlage aufgeschoben werden kann. Beispielsweise sind Ausführungen bekannt, in denen die Patientenlagerungsplatte von dem fußseitig zu dem Tisch angeordneten Patiententransportmittel in Längsrichtung auf den Patiententisch (also ein Patientenlagerungsmittel) geschoben werden kann.
  • Der Patient ist also während des gesamten medizinischen Eingriffs und der ihn umgebenden Untersuchungen ständig auf derselben Patientenlagerungsplatte angeordnet und meist nicht ansprechbar. Dies erhöht das Risiko, dass metallische Gegenstände am oder im Patienten bzw. auf der Patientenlagerungsplatte übersehen werden. Um dies zu verhindern, sind Arbeitsabläufe bekannt, so dass beispielsweise die eingesetzten medizinischen/chirurgischen Instrumente abgezählt werden oder das Operationsfeld händisch und visuell durch das medizinische Personal abgesucht wird. Nichts desto trotz können, insbesondere bei versteckt angeordneten Gegenständen, in diesen Fällen Fehler auftreten und Gegenstände übersehen werden, die dann ein Verletzungsrisiko bergen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung anzugeben, die die Sicherheit im Rahmen von Anwendungen mit hohem Magnetfeld, insbesondere bei Einsatz im Rahmen medizinischer Eingriffe, bei denen der Patient auf einer transportablen Patientenlagerungsplatte verbleibt, erhöht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass an der Aufnahme bei eingesetzter Patientenlagerungsplatte der Patientenlagerungsplatte benachbart wenigstens eine Metalldetektionseinrichtung vorgesehen ist.
  • Die Erfindung schlägt also vor, eine Metalldetektionseinrichtung (häufig auch kurz Metalldetektor) in ein Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel so zu integrieren, dass sich die Patientenlagerungsplatte, wenn sie in die Aufnahme eingesetzt bzw. eingeschoben ist, wenigstens teilweise im Erfassungsbereich der Metalldetektionseinrichtung befindet. Idealerweise wird die gesamte Fläche der eingesetzten Patientenlagerungsplatte von der wenigstens einen Metalldetektionseinrichtung abgedeckt, so dass folglich festgestellt werden kann, ob sich Metall/Metallgegenstände auf der Patientenlagerungsplatte bzw. an oder in einem auf der Patientenlagerungsplatte gelagerten Patienten befinden. Bereits an dieser Stelle sei jedoch angemerkt, das auch Ausgestaltungen denkbar sind, in denen die Patientenlagerungsplatte beispielsweise während des Aufschiebens auf das Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel abgetastet werden kann. Ist das Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel beispielsweise so ausgebildet, dass die Patientenlagerungsplatte fußseitig in Längsrichtung in die Aufnahme eingeschoben wird, so kann fußseitig die wenigstens eine Metalldetektionseinrichtung vorgesehen sein, so dass alle Bereiche der Patientenlagerungsplatte beim Aufschieben den Erfassungsbereich der Metalldetektionseinrichtung durchfahren.
  • Metalldetektionseinrichtungen sind weithin bekannt und müssen nicht näher dargelegt werden. Meist umfassen sie eine Suchspule, auf die ein hochfrequenter Wechselstrom oder ein Impuls gegeben wird. Befindet sich elektrisch leitfähiges Metall nahe der Suchspule, werden Wirbelströme in das Metall induziert, so dass ein eigenes verändertes Magnetfeld entsteht. Dieses kann dann beispielsweise mit einer weiteren Spule, die als Magnetometer fungiert, gemessen werden.
  • Selbstverständlich sind auch andere Varianten denkbar, so dass in der vorliegenden Erfindung jegliche Art von Metalldetektionseinrichtung eingesetzt werden kann.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird also eine integrale Lösung geschaffen, um automatisiert metallische Gegenstände auf der Patientenlagerungsplatte bzw. an/im Patienten auffinden zu können. Dies ist insbesondere bei nicht geistig wachen Personen vorteilhaft, da diese beim Auffinden von metallischen Gegenständen nicht selbst helfen können. Die Sicherheit des klinischen Workflows wird erhöht, da eine derartige Überprüfung durch eine Metalldetektionseinrichtung weniger fehleranfällig ist und in jedem Fall eine Überprüfung stattfindet, bevor der Patient mit der Patientenlagerungsplatte in das hohe Magnetfeld eingefahren wird, insbesondere in die Magnetresonanzanlage.
  • Insbesondere bei magnetresonanzgestützten medizinischen, insbesondere chirurgischen Eingriffen, bei denen ein Patient regelmäßig in die Patientenaufnahme einer Magnetresonanzanlage eingefahren wird, um den Fortschritt der Behandlung zu überprüfen, wird die Sicherheit erhöht, da das medizinische Personal ein weiteres Mittel zur Kontrolle von vergessenem medizinischen Gerät am Patienten erhält.
  • Mit besonderem Vorteil kann vorgesehen sein, dass in einem der eingesetzten Patientenlagerungsplatte benachbarten Bereich mehrere Metalldetektionseinrichtungen, die die Fläche der eingesetzten Patientenlagerungsplatte insbesondere matrixartig wenigstens teilweise abdecken, angeordnet sind. In diesem Ausführungsbeispiel werden letztlich verschiedene Sektoren der Patientenlagerungsplatte definiert, denen eine Metalldetektionseinrichtung zugeordnet ist. Dabei kann in besonders vorteilhafter Ausführungsform die gesamte Fläche der Patientenlagerungsplatte matrixartig von einer entsprechenden Anzahl von Metalldetektionseinrichtungen abgedeckt werden. Damit kann vorteilhafter Weise neben der Information, ob Metall vorhanden ist, auch eine Ortsinformation abgeleitet werden, indem der bzw. die Sektoren ermittelt werden, in denen die Metalldetektionseinrichtung angesprochen hat. Es kann also insbesondere vorgesehen sein, dass die Patientenlagerungsplatte symmetrisch in verschiedene Sektoren eingeteilt wird, so dass eine Matrix von rechteckigen Flächen entsteht. Diesen rechteckigen Flächen benachbart wird je eine Metalldetektionseinrichtung in das Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel integriert, deren Erfassungsbereich dem entsprechenden Sektor entspricht. Bei der Verwendung mehrerer Metalldetektionseinrichtungen kann allgemein vorgesehen sein, dass die Metalldetektionseinrichtungen einzeln und/oder in Gruppen ansteuerbar und/oder auslesbar sind. Dadurch ist es möglich, die ungefähre Position des metallischen Gegenstandes auf der Patientenlagerungsplatte abzulesen. In Abhängigkeit von der Größe der genannten Sektoren steigt oder sinkt die Genauigkeit.
  • Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass eine Ortsinformation auch dann gewonnen werden kann, wenn die Messung durch ein Abtasten der Patientenlagerungsplatte durch eine oder wenige Metalldetektionseinrichtungen durchgeführt wird, während sich die Patientenlagerungsplatte an der oder den Metalldetektionseinrichtungen vorbei bewegt. Dann kann nicht nur die Information, dass Metall detektiert wurde, aufgezeichnet werden, sondern auch der Zeitpunkt, der in Relation zu einer Koordinate oder einem Bereich in Bewegungsrichtung der Patientenlagerungsplatte gesetzt werden kann. Beispielsweise kann eine Auswertungseinrichtung vorgesehen sein, die zur Durchführung dieser Schritte ausgebildet ist.
  • Zweckmäßiger Weise kann vorgesehen sein, dass die Metalldetektionseinrichtung bzw. die Metalldetektionseinrichtungen eine insbesondere zur drahtlosen Kommunikation ausgebildete Sende- und Empfangseinheit umfasst. Die Sende- und Empfangseinheit ist zum einen zum Empfang von Steuersignalen für die Metalldetektionseinrichtung, insbesondere Aktivierungs- bzw. Deaktivierungssignale, ausgebildet. Auch die gemessenen Sensordaten können an eine Auswerteeinrichtung weiter geleitet werden, welche auch wenigstens teilweise schon in der Metalldetektionseinrichtung realisiert sein kann, was im Folgenden noch näher dargelegt werden wird. Zwar ist es durchaus denkbar, die Sensordaten über ein Kabel zu transportieren, vorteilhafter ist jedoch vorgesehen, dass die Sende- und Empfangseinheit zur drahtlosen Kommunikation, insbesondere also zur Funk- und/oder Infrarotkommunikation, mit einer Auswerteeinrichtung ausgebildet ist. Dann ist keine aufwändige Verkabelung nötig und es kann insbesondere vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Metalldetektionseinrichtung auch über eine externe Auswerteeinrichtung bzw. Steuereinrichtung angesteuert bzw. ausgelesen werden kann. Insbesondere bei einer Ausgestaltung als Patientenlagerungsmittel, insbesondere als Patiententisch, kann dann beispielsweise die Ansteuerung und das Auslesen der wenigstens einen Metalldetektionseinrichtung über eine Magnetresonanzanlage oder dergleichen möglich sein.
  • Wie bereits erwähnt, kann das Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel eine Auswerteeinrichtung zur Verarbeitung der Sensordaten der Metalldetektionseinrichtung umfassen. Die Auswerteeinrichtung, welche auch aus mehreren Auswerteeinheiten bestehen kann, die insbesondere teilweise in der Metalldetektionseinrichtung vorgesehen sein können, stellt letztlich fest, ob Metall detektiert wurde. Sind mehrere Metalldetektionseinrichtungen vorgesehen, kann die Auswerteeinrichtung auch ausgebildet sein, die ungefähre Position, beispielsweise den Sektor, zu bestimmen, in dem das Metall festgestellt wurde. Denkbar ist hier auch, falls mehrere Metalldetektionseinrichtungen ansprechen, eine Interpolation zur genaueren Bestimmung des Ortes. Verschiedenste Ausgestaltungen sind hier denkbar.
  • Um einem Bediener, insbesondere dem medizinischen Personal, die Information, dass Metall vorhanden ist, auch zukommen zu lassen, kann das Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel ferner ein Ausgabemittel zur Ausgabe einer Warnung bei detektiertem Metall umfassen. Dabei kann es sich beispielsweise um ein optisches Ausgabemittel, insbesondere einen Bildschirm und/oder eine Warnleuchte, und/oder ein akustisches Ausgabemittel, insbesondere einen Lautsprecher, handeln. So können beispielsweise Warntöne ausgesendet werden, wenn Metall auf der Patientenlagerungsplatte detektiert wurde. Wird ein Bildschirm verwendet, so ist es insbesondere auch möglich, wenn mehrere Metalldetektionseinrichtungen verwendet werden, den Ort, beispielsweise in einer graphischen Darstellung, anzuzeigen, an dem das Metall sich befindet, insbesondere durch Hervorhebung eines Sektors der Patientenlagerungsplatte, wie dies oben bereits näher dargelegt wurde.
  • In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel eine Sperrvorrichtung zum Arretieren einer eingesetzten Patientenlagerungsplatte bei detektiertem Metall umfasst. Auf diese Weise ist eine Sicherheitssperre geschaffen, die ein Einfahren der Patientenlagerungsplatte in den Bereich des hohen Magnetfeldes, beispielsweise die Patientenaufnahme einer Magnetresonanzeinrichtung, zunächst verhindert. Eine solche Sperrvorrichtung kann beispielsweise elektrisch und/oder mechanisch sein, das bedeutet, es kann ein Widerstand geschaffen werden oder gar, beispielsweise durch einen Riegel, eine vollständige Arretierung erfolgen. Es wird folglich eine mechanische/elektrische Hürde beim Einfahren des Patienten in das hohe Magnetfeld erzeugt, die erst aktiv und willentlich vom medizinischen Personal übergangen werden muss. Hierzu kann in zweckmäßiger weiterer Ausgestaltung vorgesehen sein, dass ein Bedienelement, insbesondere ein Schalter, zum Lösen der Sperrvorrichtung vorgesehen ist. Ein solches Bedienelement kann beispielsweise genutzt werden, wenn der metallische Gegenstand gefunden und entfernt wurde und/oder für unkritisch befunden wurde. Denkbar ist natürlich auch eine Ausgestaltung, in der die Sperrvorrichtung, beispielsweise angesteuert von der Auswerteinrichtung, dann wieder gelöst wird, wenn die Metalldetektionseinrichtung kein Metall mehr auf der Patientenlagerungsplatte entdeckt. Dann bleibt die Sicherheitssperre exakt so lange aktiv, wie tatsächlich Metall detektiert wurde. Selbstverständlich sind auch das Bedienelement und das automatische Lösen der Sperre bei nicht mehr vorhandenem Metall als Ausgestaltung kombinierbar.
  • Das Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel kann beispielsweise ein Transportwagen für eine Patientenlagerungsplatte sein, beispielsweise ein Trolley. Solche Transportmittel werden genutzt, um die Patientenlagerungsplatte, von der der Patient während eines medizinischen Eingriffs nicht entfernt werden soll, von einem Einsatzort, beispielsweise einem Operationstisch, zu einem anderen, beispielsweise einem Patiententisch einer Magnetresonanzanlage, zu transportieren. Bei Bedarf kann hier dann jederzeit überprüft werden, beispielsweise wenn man sich auf dem Weg zu einer Magnetresonanzanlage befindet, ob noch Metall auf der Patientenlagerungsplatte vorhanden ist. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Patientenlagerungsmittel ein Patiententisch einer Magnetresonanzanlage oder einer Magnetoenzephalographieeinrichtung ist. Dann ist an dem Ort, wo Probleme mit zu hohen Magnetfeldern oder eine Messverfälschung aufgrund von Metallen auftreten können, eine integrierte Lösung geschaffen, um Patientenlagerungsplatten mit darauf gelagerten Patienten nach metallischen Gegenständen abzutasten und so die Sicherheit zu erhöhen.
  • Neben dem Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel betrifft die Erfindung auch eine Magnetresonanzanlage, umfassend ein Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche. Auf diese Weise ist das Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel der Magnetresonanzanlage unmittelbar zugeordnet und kann besonders vorteilhaft in den Gesamtaufbau bzw. in die Gesamtbedienung der Magnetresonanzanlage integriert werden.
  • So kann die Magnetresonanzanlage beispielsweise eine zur Kommunikation mit einer Sende- und Empfangseinheit der Metalldetektionseinrichtung und zur Ansteuerung sowie zum Auslesen der Metalldetektionseinrichtung ausgebildete Steuereinrichtung umfassen. Die Steuereinrichtung, die auch hier wieder gänzlich oder teilweise die Auswerteeinrichtung umfassen kann, ist in diesem Fall nicht am Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel vorgesehen, sondern Teil der Magnetresonanzanlage, was bei einer zur drahtlosen Kommunikation ausgebildeten Sende- und Empfangseinheit besonders vorteilhaft nutzbar ist.
  • In zweckmäßiger weiterer Ausgestaltung kann die Magnetresonanzanlage ein Ausgabemittel zur Ausgabe einer Warnung bei detektiertem Metall umfassen. Das Ausgabemittel, welches entsprechend von der Steuereinrichtung angesteuert wird, kann ein an dem Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel angeordnetes Ausgabemittel ersetzen, es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass sowohl am Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel als auch an der sonstigen Magnetresonanzanlage, beispielsweise an einer Bedienkonsole der Magnetresonanzanlage, ein Ausgabemittel angeordnet wird. Das Ausgabemittel kann dabei als ein optisches Ausgabemittel, insbesondere ein Bildschirm und/oder eine Warnleuchte, und/oder als ein akustisches Ausgabemittel, insbesondere ein Lautsprecher, ausgebildet sein. Mit besonderem Vorteil können ohnehin vorhandene Ausgabemittel an der Magnetresonanzanlage, beispielsweise eine Bedienkonsole, mit verwendet werden.
  • Umfasst das Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel eine Sperrvorrichtung zum Arretieren einer eingesetzten Patientenlagerungsplatte bei detektiertem Metall, so kann die Magnetresonanzanlage ein Bedienelement, insbesondere einen Schalter, zum Lösen einer an dem Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel vorgesehenen Sperrvorrichtung umfassen. Das Bedienelement kann folglich ebenso beispielsweise an einer Bedienkonsole der Magnetresonanzanlage vorgesehen werden, so dass dort zentral eine Warnung/ein Hinweis ausgegeben und/oder das Schalten der Sperrvorrichtung erfolgen kann.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden dargestellten Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Patientenlagerungs- und -transportmittel,
  • 2 eine Aufsicht auf das erfindungsgemäße Patientenlagerungs- und -transportmittel,
  • 3 eine erfindungsgemäße Magnetresonanzanlage, und
  • 4 eine mögliche Anzeige auf einer erfindungsgemäßen Magnetresonanzanlage.
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Patientenlagerungs- und -transportmittel 1. Es handelt sich dabei um einen Transportwagen 2 für eine bei 3 angedeutete Patientenlagerungsplatte, welche in Längsrichtung auf den Transportwagen 2 aufgeschoben werden kann, um den Patienten beispielsweise von einem Operationstisch zu einer Kontrollaufnahme an einer Magnetresonanzanlage zu bringen.
  • Der Transportwagen 2 umfasst ein Gestell 4, an dem vier Rollräder 5 zur einfachen Bewegbarkeit des Transportwagens angeordnet sind. Eine obere Fläche 6 mit einem Schienensystem 7 bildet eine Aufnahme 8 für die Patientenlagerungsplatte 3, die entlang des Pfeils 9, also in Längsrichtung, aufgeschoben werden kann. Es sind selbstverständlich auch noch andere Varianten denkbar, die Aufnahme 8 für die Patientenlagerungsplatte 3 auszugestalten. Beispielsweise kann eine formschlüssige Aufnahme in einer Vertiefung Oder dergleichen vorgesehen sein.
  • In der Fläche 6 sind nun mehrere, in 1 lediglich teilweise angedeutete, Metalldetektionseinrichtungen 10 eingelassen, die so angeordnet sind, dass sie benachbart der in die Aufnahme 8 eingeschobenen Patientenlagerungsplatte 3 angeordnet sind und deren Fläche matrixartig überdecken, was durch die 2 näher dargestellt ist.
  • 2 zeigt eine Aufsicht auf die eingesetzte Patientenlagerungsplatte 3. Unterhalb der Patientenlagerungsplatte 3 und benachbart zu dieser befinden sich nun die Metalldetektionseinrichtungen 10, welche matrixartig in der Fläche 6 eingelassen angeordnet sind. Ersichtlich deckt der Erfassungsbereich jeder der Metalldetektionseinrichtungen 10 im Wesentlichen einen rechteckigen Bereich 11 der Patientenlagerungsplatte 3 ab, wie in 2 durch die gestrichelten Linien angedeutet ist. Durch die Verwendung solcher, die Patientenlagerungsplatte 3 (und einen darauf gelagerten Patienten) matrixartig abdeckender Metalldetektionseinrichtungen 10 kann auch eine Ortsinformation über detektiertes Metall gewonnen werden.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel werden Metalldetektionseinrichtungen 10 verwendet, die eine ein Wechselfeld oder einen Strompuls erzeugende Suchspule 12 und eine Empfangsspule 13 umfassen. Ferner ist für jede Metalldetektionseinrichtung 10 eine Sende- und Empfangseinheit 14 vorgesehen, die auch Teile einer Auswerteeinrichtung umfassen kann. Drahtlos, beispielsweise über Funk oder Infrarot, werden durch die Sende- und Empfangseinheit Steuersignale, beispielsweise die Aktivierung oder Deaktivierung der Metalldetektionseinrichtung 10, empfangen und gemessene Sensordaten an eine Auswerteeinrichtung 15 kommuniziert, welche in 1 angedeutet dargestellt ist. In der Auswerteeinrichtung 15, welche auch als Steuereinrichtung für das gesamte Metalldetektionssystem des Patientenlagerungs- und -transportmittels 1 dienen kann, werden die Sensordaten der Metalldetektionseinrichtung 10 verarbeitet und daraus die Information, ob sich Metall auf der Patientenlagerungsplatte 3 oder an einem darauf gelagerten Patienten befindet, sowie gegebenenfalls eine Information über die ungefähre Position des Metalls gefolgert.
  • Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass eine solche Positionsinformation auch gewonnen werden kann, wenn weniger, insbesondere auch nur eine, Metalldetektionseinrichtungen 10 verwendet werden und so angeordnet sind, dass die Patientenlagerungsplatte 3 sie beim Aufschieben oder Herunterziehen überstreicht. So kann beispielsweise vorgesehen sein, eine oder mehrere Metalldetektionseinrichtungen 10 lediglich im fußseitigen und/oder kopfseitigen Bereich der Fläche 6, von wo aus die Patientenlagerungsplatte 3 aufgeschoben wird, anzuordnen, wobei neben der Information, dass Metall detektiert wurde, auch der Zeitpunkt der Detektion aufgezeichnet wird und genutzt werden kann, um eine Ortsinformation zumindest in Längsrichtung zu erhalten.
  • An den Transportwagen sind weiterhin zwei Ausgabemittel 16 vorgesehen, nämlich eine Warnleuchte 17 und ein Lautsprecher 18. Wird Metall detektiert, leuchtet die Warnleuchte, beispielsweise eine LED, auf, und es wird ein akustisches Warnsignal gegeben, so dass medizinisches Personal darauf hingewiesen wird, dass sich noch Metall auf der Patientenlagerungsplatte 3 und/oder in/an einem darauf gelagertem Patienten befindet. Es ist im Übrigen auch denkbar, bereits am Transportwagen 2 selber ein Ausgabemittel vorzusehen, welches anzeigt, an welcher Position Metall detektiert wurde. Beispielsweise kann eine abstrahierte Darstellung der Patientenlagerungsplatte 3, beispielsweise in Form der Rechtecke 11, vorgesehen sein, wobei jedem der dort dargestellten Rechtecke eine Warnleuchte zugeordnet ist, die dann auch aufleuchtet, wenn im entsprechenden realen rechteckigen Erfassungsbereich Metall detektiert wurde. Auch Bildschirme oder dergleichen sind denkbar.
  • Es sei jedoch an dieser Stelle schon angemerkt, dass entweder durch die Auswerteeinrichtung 15 oder durch die Metalldetektionseinrichtungen 10 selber die Sensordaten bzw. das Auswerteergebnis auch an eine externe Einrichtung, beispielsweise die Steuereinrichtung einer Magnetresonanzanlage, übermittelt werden können, wo dann die Anzeige beispielsweise an einer Konsole einer Magnetresonanzanlage, insbesondere an einem dortigen Bildschirm, erfolgen kann.
  • Wenn Metall detektiert wird, ist eine zweite Maßnahme bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, für welche eine mechanische Sperrvorrichtung 19 verwendet wird. Wird Metall detektiert, so kann durch die Sperrvorrichtung 19 die Patientenlagerungsplatte 3 so arretiert werden, dass sie nicht mehr der Aufnahme 8 entnehmbar ist. So wird vermieden, dass die Patientenlagerungsplatte 3 in ein hohes Magnetfeld eingefahren wird, wenn sich gegebenenfalls gefährliche Metallgegenstände auf ihr befinden.
  • Weiterhin ist ein Bedienelement 20 vorgesehen, über welches die Arretierung durch die Sperrvorrichtung 19 wieder gelöst werden kann. Das Bedienelement 20 kann hier auch eine Mehrfachfunktion haben: Beispielsweise kann es auch genutzt werden, um eine Überprüfung der Patientenlagerungsplatte 3 auf Metall erst einzuleiten, also die Metalldetektionseinrichtungen 10 zu aktivieren, um gegebenenfalls vorhandenes Metall auf der Patientenlagerungsplatte 3 sensieren zu können und die entsprechenden Sensordaten auszuwerten. Wurde Metall gefunden, so kann dieses entfernt werden und die Sperrvorrichtung 19 kann über das Bedienelement 20, hier ein Knopf, wieder gelöst werden. Gegebenenfalls kann beim Betätigen des Bedienelements 20 zum Lösen der Sperrvorrichtung 19 auch eine weitere Überprüfung vorgenommen werden, d. h., es können erneut Sensordaten von den Metalldetektionseinrichtungen 10 aufgenommen werden, um zu überprüfen, ob tatsächlich das Metall entfernt wurde.
  • Wie bereits erwähnt wurde, kann das darstellte Patiententransport- und -lagerungsmittel 1 auch einer Magnetresonanzanlage gezielt zugeordnet sein und somit einen Teil dieser bilden.
  • 3 zeigt nun eine erfindungsgemäße Magnetresonanzanlage 21. Sie umfasst in bekannter und daher hier nicht näher dargestellter Art und Weise eine Magneteinheit 22 mit dem Grundfeldmagneten, den Gradientenspulen, der Hochfrequenzspule usw. Die Magneteinheit 22 weist eine Patientenaufnahme 23 auf, in die eine Patientenlagerungsplatte 3 von einem Patiententisch 24 aus eingefahren werden kann. Im Betrieb, beispielsweise, falls während einer Operation überprüfende Magnetresonanzaufnahmen durchgeführt werden sollen, kann die Patientenlagerungsplatte 3 beliebig oft von ihrer hier nicht näher dargestellten Aufnahme an dem Patiententisch 24 in die Patientenaufnahme 23 und zurück verfahren werden. Denkbar ist auch, falls der medizinische Eingriff an einem anderen Ort stattfand, dass der Patient zunächst auf der Patientenlagerungsplatte 3 mit einem Transportwagen/Trolley herangefahren wird, die Patientenlagerungsplatte 3 dann auf den Patiententisch 24 aufgeschoben wird, von wo aus dann die Patientenlagerungsplatte 3, gesteuert von einer Steuereinrichtung 25 der Magnetresonanzanlage, zur Aufnahme in die Patientenaufnahme 23 gefahren werden kann. Es ist ferner eine Bedienkonsole 26 der Magnetresonanzanlage 21 mit einem optischen Ausgabemittel, hier einem Bildschirm 27, und einer Eingabevorrichtung 28 vorgesehen, über die die Steuerung der Magnetresonanzanlage 21 erfolgt.
  • Auch in den Patiententisch 24 sind, genau wie beim Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2, bei 10 schematisch angedeutete Metalldetektionseinrichtungen integriert, welche matrixartig, wie in 2 dargestellt, in ihren Erfassungsbereichen die Patientenlagerungsplatte 3 überdecken. Die diesbezüglichen Ausführungen lassen sich auch analog auf dieses Beispiel übertragen, das sich auf den Patiententisch einer Magnetresonanzanlage 21 bezieht.
  • Im Unterschied zum bezüglich der 1 und 2 diskutierten Ausführungsbeispiel kommunizieren die zur drahtlosen Kommunikation ausgebildeten Sende- und Empfangseinheiten 14 der Metalldetektionseinrichtungen 10 hier nun nicht mit einer im Patiententisch 24 vorgesehenen Auswerteeinrichtung, sondern die Auswerteeinrichtung 29 bildet einen Teil der Steuereinrichtung 25 der Magnetresonanzanlage 21. Dort werden die drahtlos übertragenen Sensordaten wie bereits bezüglich des Patientenlagerungs- und -transportmittels 1 beschrieben hinsichtlich des Vorhandenseins von Metall und dessen Position ausgewertet, woraufhin eine Darstellung auf den Bildschirm 27 erfolgen kann. Es sei darauf hingewiesen, dass auch hier selbstverständlich weitere Ausgabemittel, insbesondere auch am Patiententisch 24 vorgesehen, hinzugefügt werden können, um das medizinische Personal weiterhin auf den detektierten metallischen Gegenstand hinzuweisen.
  • Eine mögliche Anzeige auf dem Bildschirm 27 ist in 4 dargestellt. Sie umfasst eine schematische Darstellung 30 der Patientenlagerungsplatte 3 mit den verschiedenen Erfassungsbereichen 31. Ein Erfassungsbereich 31a ist durch rote Einfärbung optisch deutlich hervorgehoben dargestellt. Dies weist darauf hin, dass dort ein Metallgegenstand durch die Metalldetektionseinrichtung 10, die diesem Erfassungsbereich 31a zugeordnet ist, detektiert wurde, so dass gezielt nach diesem Gegenstand gesucht werden kann.
  • Vorliegend ist die Steuereinrichtung 25 auch dazu ausgebildet, ein Einfahren der Patientenlagerungsplatte 3 in die Patientenaufnahme 23 zumindest zunächst zu blockieren, wenn ein Metall anzeigendes Signal von den Metalldetektionseinrichtungen 10 ermittelt wurde. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass kein gefährliches Metall mit einem Patienten in die Patientenaufnahme 23 eingefahren wird. Diese Sperre kann vom medizinischen Personal an der Bedienkonsole 26 dann wieder aufgehoben werden, wobei gegebenenfalls zur Sicherheit eine weitere Überprüfung durch die Metalldetektionseinrichtungen 10 erfolgen kann.

Claims (16)

  1. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel (1), umfassend eine Aufnahme (8) für eine insbesondere aufschiebbare Patientenlagerungsplatte (3), dadurch gekennzeichnet, dass an der Aufnahme (8) bei eingesetzter Patientenlagerungsplatte (3) der Patientenlagerungsplatte (3) benachbart wenigstens eine Metalldetektionseinrichtung (10) vorgesehen ist.
  2. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der eingesetzten Patientenlagerungsplatte (3) benachbarten Bereich mehrere Metalldetektionseinrichtungen (10), die die Fläche der eingesetzten Patientenlagerungsplatte (3) insbesondere matrixartig wenigstens teilweise abdecken, angeordnet sind.
  3. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalldetektionseinrichtungen (10) einzeln und/oder in Gruppen ansteuerbar und/oder auslesbar sind.
  4. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gennzeichnet, dass die Metalldetektionseinrichtung (10) eine insbesondere zur drahtlosen Kommunikation ausgebildete Sende- und Empfangseinheit (14) umfasst.
  5. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass es eine Auswerteeinrichtung (15) zur Verarbeitung der Sensordaten der Metalldetektionseinrichtung (10) umfasst.
  6. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Ausgabemittel (16) zur Ausgabe einer Warnung bei detektiertem Metall umfasst.
  7. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass als Ausgabemittel (16) ein optisches Ausgabemittel, insbesondere ein Bildschirm (27) und/oder eine Warnleuchte (17), und/oder ein akustisches Ausgabemittel, insbesondere ein Lautsprecher (18), vorgesehen ist.
  8. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Sperrvorrichtung (19) zum Arretieren einer eingesetzten Patientenlagerungsplatte (3) bei detektiertem Metall umfasst.
  9. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrvorrichtung (10) elektrisch und/oder mechanisch ist.
  10. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bedienelement (20), insbesondere ein Knopf, zum Lösen der Sperrvorrichtung (19) vorgesehen ist.
  11. Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Transportwagen (2) für eine Patientenlagerungsplatte (3), insbesondere ein Trolley, oder ein Patiententisch (24) einer Magnetresonanzanlage (21) oder einer Magnetoenzephalographieeinrichtung ist.
  12. Magnetresonanzanlage (21), umfassend ein Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel, insbesondere einen Patiententisch (24), nach einem der vorangehenden Ansprüche.
  13. Magnetresonanzanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine zur Kommunikation mit einer Sende- und Empfangseinheit (14) der Metalldetektionseinrichtung (10) und zur Ansteuerung sowie zum Auslesen der Metalldetektionseinrichtung (10) ausgebildete Steuereinrichtung (25) umfasst.
  14. Magnetresonanzanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Ausgabemittel zur Ausgabe einer Warnung bei detektiertem Metall umfasst.
  15. Magnetresonanzanlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass als Ausgabemittel ein optisches Ausgabemittel, insbesondere ein Bildschirm (27) und/oder eine Warnleuchte, und/oder ein akustisches Ausgabemittel, insbesondere ein Lautsprecher, vorgesehen ist.
  16. Magnetresonanzanlage nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Bedienelement, insbesondere einen Schalter, zum Lösen einer an dem Patientenlagerungs- und/oder -transportmittel vorgesehenen Sperrvorrichtung (19) umfasst.
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