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DE102009032429B4 - Strahlentherapiegerät mit rotierbarer Gantry - Google Patents

Strahlentherapiegerät mit rotierbarer Gantry Download PDF

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DE102009032429B4
DE102009032429B4 DE102009032429A DE102009032429A DE102009032429B4 DE 102009032429 B4 DE102009032429 B4 DE 102009032429B4 DE 102009032429 A DE102009032429 A DE 102009032429A DE 102009032429 A DE102009032429 A DE 102009032429A DE 102009032429 B4 DE102009032429 B4 DE 102009032429B4
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Abstract

Strahlentherapiegerät – mit einer Strahlapplikationsvorrichtung (31, 33), mit der ein Therapiestrahl entlang einer Therapiestrahlzentralachse (17) auf ein zu bestrahlendes Zielvolumen (19) richtbar ist, – mit einer diagnostischen Strahlenquelle (23) für diagnostische Röntgenstrahlung (25), welche exzentrisch zur Therapiestrahlzentralachse (17) auf einer Rotationsvorrichtung (31) derart rotierbar angeordnet ist, dass die diagnostische Strahlenquelle (23) um die Therapiestrahlzentralachse (17) rotierbar ist, und – mit einem Detektor (27) für diagnostische Röntgenstrahlung (21), (23) ausgesendete diagnostische Röntgenstrahlung (25) detektierbar ist, wobei die Strahlapplikationsvorrichtung (31, 33) an einer rotierbaren Gantry (13, 15) angeordnet ist, sodass durch eine erste Rotation der Gantry (13, 15) die Richtung der Therapiestrahlzentralachse (17) änderbar ist, und wobei die diagnostische (23) Strahlenquelle derart im Strahlentherapiegerät (11) angeordnet ist, dass durch die erste Rotation der Gantry (13, 15) die diagnostische Strahlenquelle (23) zusammen mit der Therapiestrahlzentralachse (17) rotiert wird, und wobei unterschiedliche...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Strahlentherapiegerät, welches vornehmlich zur Behandlung von Tumorerkrankungen eingesetzt wird.
  • Die Strahlentherapie ist ein etabliertes Verfahren, das insbesondere zur Behandlung von Tumorerkrankungen eingesetzt wird. Es sind Strahlentherapiegeräte bekannt, welche eine Strahlapplikationsvorrichtung aufweisen, mit deren Hilfe ein Therapiestrahl auf einen zu behandelnden Patienten gerichtet werden kann.
  • Einige dieser Strahlentherapiegeräte umfassen weiterhin eine Bildgebungsvorrichtung, bei welcher eine diagnostische Strahlenquelle und ein diagnostischer Strahlendetektor eingesetzt werden. Die diagnostische Strahlenquelle sendet diagnostische Röntgenstrahlung aus, welche von dem Strahlendetektor aufgezeichnet wird, so dass ein Bild von der Anatomie des zu bestrahlenden Patienten angefertigt wird. Diese Bildgebung wird vornehmlich dazu eingesetzt, den Patienten in Bezug auf den Therapiestrahl auszurichten.
  • Ein derartiges Strahlentherapiegerät ist beispielsweise in der US 7 227 925 B1 offenbart.
  • Ein weiteres Strahlentherapiegerät ist in der US 2006/0193435 A1 offenbart. Dieses Strahlentherapiegerät umfasst ein Röntgenbildgebungssystem. Die Gantry des Strahlentherapiegeräts kann um mehrere Achsen, unter anderem um eine erdvertikale Achse, rotiert werden.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Strahlentherapiegerät bereitzustellen, das eine flexible und wirkungsvolle Bildgebung auf einfache Weise ermöglicht. Weiterhin ist es die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur flexiblen und effizienten Bildgebung in einem Strahlentherapiegerät anzugeben.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Strahlentherapiegerät gemäß Anspruch 1 sowie durch ein Verfahren gemäß Anspruch 10. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung finden sich in den Merkmalen der abhängigen Ansprüche. Die vorangehende und die folgende Beschreibung der einzelnen Merkmale bezieht sich sowohl auf die Vorrichtungskategorie als auch auf die Verfahrenskategorie, ohne dass dies im Einzelnen in jedem Fall explizit erwähnt ist; die dabei offenbarten Einzelmerkmale können auch in anderen als den gezeigten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
  • Das erfindungsgemäße Strahlentherapiegerät umfasst:
    • – eine Strahlapplikationsvorrichtung, mit der ein Therapiestrahl entlang einer Therapiestrahlzentralachse auf ein zu bestrahlendes Zielvolumen richtbar ist,
    • – eine diagnostische Strahlenquelle für diagnostische Röntgenstrahlung, welche exzentrisch zur Therapiestrahlzentralachse auf einer Rotationsvorrichtung derart rotierbar angeordnet ist, dass die diagnostische Strahlenquelle um die Therapiestrahlzentralachse rotierbar ist, und
    • – einen Detektor für diagnostische Röntgenstrahlung, mit dem die von der diagnostischen Strahlenquelle ausgesendete diagnostische Röntgenstrahlung detektierbar ist.
  • Die Strahlapplikationsvorrichtung ist an einer rotierbaren Gantry angeordnet, sodass durch Rotation der Gantry die Richtung der Therapiestrahlzentralachse geändert werden kann, meist um eine im Wesentlichen horizontale Achse. Dadurch kann der Therapiestrahl von mehreren verschiedenen Richtungen auf einen zu bestrahlenden Patienten gerichtet werden. Die diagnostische Strahlenquelle ist derart im Strahlentherapiegerät angeordnet, dass durch Rotation der Gantry die diagnostische Strahlenquelle zusammen mit der Therapiestrahlzentralachse rotiert wird. Die relative Ausrichtung der diagnostischen Strahlenquelle zur Therapiestrahlzentralachse ändert sich durch diese Rotation der Gantry nicht. Dies geschieht erst, wenn die diagnostische Strahlenquelle um die Therapiestrahlzentralachse rotiert wird.
  • Es wurde dabei erkannt, dass derartige Strahlentherapiegeräte eine besonders flexible Bildgebung ermöglichen. Die diagnostische Strahlenquelle kann nämlich um die Therapiestrahlzentralachse rotiert werden, wodurch sich aus unterschiedlichen Abbildungsrichtungen Bilder von dem zu bestrahlenden Patienten anfertigen lassen. Wenn beispielsweise in einer Abbildungsrichtung das Zielvolumen ungünstig aufgenommen würde, da es durch eine knöcherne Struktur verdeckt würde, kann auf einfache Weise eine andere Abbildungsrichtung gewählt werden, von der aus ein Bild des Patienten aufgezeichnet wird. Dies gelingt auch bei feststehender Therapiestrahlzentralachse, d. h. es muss nicht eigens die Gantry rotiert werden, um unterschiedliche Abbildungsrichtungen für die Bildgebung zu erhalten. Dies gelingt bereits durch die exzentrisch angeordnete diagnostische Strahlenquelle und deren Rotation, gegebenenfalls mit einer entsprechenden Rotation des Strahlendetektors.
  • Die diagnostische Strahlenquelle ist im Strahlentherapiegerät insbesondere derart angeordnet, dass der Winkel zwischen Therapiestrahlzentralachse und dem von der diagnostischen Strahlenquelle ausgesendeten Zentralstrahl der weniger als 20°, insbesondere weniger als 10° beträgt. Auf diese Weise können Abbildungen des zu bestrahlenden Patienten erstellt werden, welche aus einer Abbildungsrichtung aufgenommen werden, die annähernd der Therapiestrahlzentralachse gleicht. Diese Abbildungen kommen also sehr nahe an die bevorzugte Bildgebung entlang der Therapiestrahlzentralachse (sogenanntes ”Inline-Imaging”). Dies ist von Vorteil z. B. beim Tracking von bewegten Organen, da man Bewegungen senkrecht zur Therapiestrahlzentralachse ”online” gut verfolgen kann.
  • Die diagnostische Strahlenquelle ist dabei üblicherweise eine kV-Strahlenquelle, d. h. sie emittiert Röntgenstrahlen, die einer Röntgenröhrenspannung von bis zu wenigen hundert kV, üblicherweise unter 150 kV, entsprechen. Im Gegensatz dazu werden bei therapeutischen Strahlen Röntgenstrahlen verwendet, die einer Röhrenspannung von über 1 MV entsprechen. Abbildungen, die mit einer diagnostischen Strahlenquelle angefertigt werden, haben üblicherweise eine bessere Auflösung und Wiedergabe der Anatomie eines Patienten als Aufnahmen, die mit der therapeutischen Strahlenquelle angefertigt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der diagnostischen Strahlenquelle eine Blendenvorrichtung zugeordnet, mit der der diagnostische Röntgenstrahl in seinen seitlichen Ausdehnungen begrenzbar ist. Die Blendenvorrichtung kann insbesondere in Bezug auf den von der diagnostischen Strahlenquelle ausgesendeten Röntgenstrahl rotierbar sein. Hierdurch ist es möglich, den ausgesendeten Röntgenstrahl stets so zu begrenzen, dass er passend auf einen Strahlendetektor trifft, selbst wenn der Strahlendetektor eine feste räumliche Beziehung zu dem Strahlentherapiegerät bzw. der Gantry des Strahlentherapiegeräts aufweist und nicht um die Therapiestrahlzentralachse rotiert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Strahlapplikationsvorrichtung einen Kollimator auf, insbesondere einen Multileaf-Kollimator. Der Kollimator ist um die Therapie strahlzentralachse rotierbar gelagert. In dieser Ausführungsform ist die diagnostische Strahlenquelle mit dem rotierbar gelagerten Kollimator verbunden bzw. in die Rotationsvorrichtung des rotierbar gelagerten Kollimators integriert. Auf diese Weise kann eine Platz sparende Anordnung der diagnostischen Strahlenquelle im Strahlentherapiegerät bei gleichzeitiger Ermöglichung der Rotation bereitgestellt werden, da ein Kollimator oftmals bereits rotierbar gelagert ist, um ein Bestrahlungsfeld wie gewünscht einzustellen. Ebenso kann in dieser Ausführungsform die Blendenvorrichtung im Gehäuse des Kollimators integriert werden, sodass eine Platz sparende Anordnung ermöglicht wird und ein herkömmliches Strahlentherapiegerät nur in geringem Umfang modifiziert werden muss.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform weist das Strahlentherapiegerät eine weitere diagnostische Strahlenquelle für diagnostische Röntgenstrahlung auf, welche ebenso exzentrisch zur Therapiestrahlzentralachse auf einer Rotationsvorrichtung derart rotierbar angeordnet ist, dass die diagnostische Strahlenquelle um die Therapiestrahlzentralachse rotierbar ist. Die diagnostische Strahlenquelle und die weitere diagnostische Strahlenquelle können auf gegenüberliegenden Seiten bezogen auf die Therapiestrahlzentralachse angeordnet sein. Die Therapiestrahlzentralachse kann durch den Mittelpunkt einer gedachten Linie zwischen den beiden Strahlenquellen liegen. Ebenso wie die erste diagnostische Strahlenquelle kann die weitere diagnostische Strahlenquelle bzw. eine zugeordnete Blendenvorrichtung mit dem rotierbar gelagerten Kollimator verbunden bzw. in dessen Gehäuse integriert sein.
  • Eine Steuerungsvorrichtung des Strahlentherapiegeräts kann in einer vorteilhaften Ausführungsvariante die diagnostische Strahlenquelle und die weitere diagnostische Strahlenquelle gleichzeitig aktivieren. Auf diese Weise lassen sich gleichzeitig Bilder aus zwei verschiedenen Abbildungsrichtungen anfertigen, so dass durch Auswertung des einen Bildes und des anderen Bildes dreidimensionale räumliche Informationen über die anatomischen Verhältnisse eines zu bestrahlenden Patienten gewonnen werden können. Durch den Einsatz von zwei diagnostischen Strahlenquellen kann eine höhere Leistung erbracht werden, da die Röntgenleistung auf zwei Strahlenquellen aufgeteilt wird. Beide Strahlenquellen können insbesondere gleichzeitig aktiviert werden.
  • In einer anderen vorteilhaften Ausführungsvariante kann eine Steuerungsvorrichtung des Strahlentherapiegeräts die diagnostische Strahlenquelle und gegebenenfalls die weitere diagnostische Strahlenquelle aktivieren, während eine Rotation der diagnostischen Strahlenquelle um die Therapiestrahlzentralachse durchgeführt wird. Durch die dadurch entstehende Bildserie kann durch eine Auswertungsvorrichtung eine Tomosynthese-Abbildung erstellt werden. Eine derartige Abbildung enthält – obwohl sie zweidimensional ist – detaillierte Informationen über die dreidimensionale Anatomie des Patienten, da bekannt ist, auf welcher Höhe der Schnitt durch den Patienten geht, der der Tomosynthese-Abbildung entspricht. Dies hat den Vorteil, eine quasi-dreidimensionale Abbildung zu erstellen, ohne die Gantry bewegen zu müssen, was prinzipiell mit einem Kollisionsrisiko für einen Patienten einhergeht.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben eines Strahlentherapiegeräts mit einer rotierbaren Gantry, an der eine Strahlapplikationsvorrichtung angeordnet ist, und mit einer diagnostischen Strahlenquelle für diagnostische Röntgenstrahlung, umfassend folgende Schritte:
    • – Rotieren der Gantry um eine Gantry-Achse, sodass eine Therapiestrahlzentralachse räumlich eingestellt wird,
    • – Rotieren der diagnostischen Strahlenquelle um die Therapiestrahlzentralachse, sodass eine Abbildungsrichtung eingestellt wird.
  • Das Strahlentherapiegerät kann eine weitere diagnostische Strahlenquelle umfassen, wobei bei dem Verfahren zusätzlich ausgeführt wird:
    • – Rotieren der weiteren diagnostischen Strahlenquelle um die räumlich eingestellte Therapiestrahlzentralachse.
  • Eine Abbildung eines im Strahlentherapiegerät positionierten Objektes kann nach Rotation der Gantry und nach Rotation der diagnostischen Strahlenquelle angefertigt werden, indem zum Beispiel diagnostische Röntgenstrahlung von der Strahlenquelle auf einen diagnostischen Strahlendetektor gerichtet wird.
  • Von einem im Strahlentherapiegerät positionierten Objekt kann jedoch auch eine Bilderserie angefertigt werden, wobei die Bilderserie nach Rotation der Gantry und während der Rotation der diagnostischen Strahlenquelle angefertigt wird. mithilfe dieser Abbildungsqualität bzw. deren mit der Bilderserie erhaltenen Bilddaten kann eine Tomosynthese-Abbildung angefertigt werden.
  • Ausführungsformen der Erfindung sowie vorteilhafte Weiterbildungen gemäß den Merkmalen der abhängigen Ansprüche werden anhand der folgenden Zeichnungen näher erläutert, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein. Es zeigen:
  • 1 eine Darstellung eines Strahlentherapiegeräts, das zwei diagnostische Strahlenquellen, die um eine Therapiestrahlzentralachse rotiert werden können, aufweist, und
  • 2 eine Darstellung der diagnostische Strahlenquellen und deren Blendeneinheit, welche in die Einheit eines Multileaf-Kollimators integriert sind,
  • 3 und 4 jeweils eine Darstellung von Verfahrensschritten, welche mit einem derartigen Strahlentherapiegerät ausgeführt werden können.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Strahlentherapiegeräts 11. Das hier dargestellte Strahlentherapiegerät weist eine o-förmige Gantry 13 auf. Als Teil der Gantry 13 ist an der Gantry ein auskragender Arm 15 befestigt, in welchem Teile der Beschleunigereinheit bzw. der Strahlapplikationsvorrichtung wie zum Beispiel ein Kollimator integriert sind. Von dem auskragenden Arm 15 aus kann der Therapiestrahl entlang der Therapiestrahlzentralachse 17 auf einen Patienten 19 gerichtet werden.
  • Der Patient 19 liegt auf einer Patientenliege 21, welche durch translatorische und/oder rotatorische Bewegungen den Patienten 19 passend relativ zum Therapiestrahl ausrichtet.
  • Um die korrekte Positionierung des Patienten 19 zu überprüfen, wird üblicherweise unmittelbar vor Beginn einer Bestrahlungssitzung die Lage des Patienten 19 mithilfe von Röntgenbildgebung kontrolliert. Diese Art von Bildgebung kann auch während der Bestrahlung eingesetzt werden, um die Position des Zielvolumens zu überprüfen bzw. verfolgen zu können.
  • In dem hier dargestellten Beispiel weist das Strahlentherapiegerät 11 zwei diagnostische Strahlenquellen 23 auf, von denen aus diagnostische Röntgenstrahlung 25 durch den Patienten auf einen Detektor 27 gerichtet werden kann. Die beiden diagnostischen Strahlenquellen 23 sind dabei derart im Strahlentherapiegerät 11 angeordnet, dass sie um die Therapiestrahlzentralachse 17 rotiert werden können.
  • In der hier dargestellten Konfiguration verläuft diese Therapiestrahlzentralachse 17 vertikal. Durch Rotation der Gantry 13 kann die Therapiestrahlzentralachse 17 jedoch auch andere Richtungen annehmen. Die beiden diagnostischen Strahlenquellen 23 werden dabei stets mitgeführt, so dass auch bei anderer Ausrichtung der Therapiestrahlzentralachse 17 die diagnostischen Strahlenquellen 23 um die Therapiestrahlzentralachse 17 rotiert werden können.
  • Der Winkel, den das von den Strahlenquellen 23 ausgesendete Röntgenstrahlenbündel 25 mit der Therapiestrahlzentralachse 17 einnimmt, ist dabei vorzugsweise < 15°. Dies ermöglicht eine Bildgebung quasi in Strahlrichtung des Therapiestrahls. Dies ist insbesondere zur Detektion einer Organbewegung hilfreich, die senkrecht zum Therapiestrahl stattfindet, da derartige Organbewegungen einen größeren Einfluss auf eine korrekte Dosisdeposition haben als Organbewegungen in Richtung des Therapiestrahls.
  • Die von den diagnostische Strahlenquellen 23 ausgehenden Röntgenstrahlen 25 treffen nach Durchtritt durch den Patienten 19 auf einen Detektor 27, der bei einer Rotation der Gantry mit der Gantry rotiert.
  • 2 zeigt eine nähere Darstellung der Kollimatoreinheit 31, welche sich im auskragenden Arm 15 befindet. Zur besseren Darstellung der Komponenten ist die Verkleidung des auskragenden Arms 15 entfernt. Die Kollimatoreinheit 31 enthält einen Multileaf-Kollimator 33, welcher den Therapiestrahl begrenzen und die Form des Therapiestrahls an das zu bestrahlende Zielvolumen anpassen kann. Der Mulileaf-Kollimator 33 umfasst dabei zwei einander gegenüberliegende Pakete von Kollimatorblättern. Die Kollimatoreinheit 31 ist um die Therapiestrahlzentralachse 17 rotierbar gelagert.
  • In die Kollimatoreinheit 31 integriert sind zwei Eintanks 35, welche die Strahlenquellen 23 für die diagnostische Röntgenstrahlung 25 beinhalten. Ein Eintank 35 befindet sich jeweils auf einer Seite eines Pakets von Kollimatorblättern.
  • Ebenso in die Kollimatoreinheit 31 integriert ist die Blendenvorrichtung 37 für die diagnostischen Strahlenquellen 23. Mit der Blendenvorrichtung 37 lässt sich das von den Strahlenquellen 23 ausgesendete Röntgenstrahlenbündel 25 begrenzen. Die Blendevorrichtung 37 ist gegenüber dem Röntgenstrahlenbündel 25 rotierbar, dargestellt durch den Doppelpfeil 39, so dass das Röntgenstrahlenbündel 25 derart begrenzt werden kann, dass die Form des Röntgenstrahlenbündels 25 auch bei Rotation der diagnostischen Strahlenquellen 23 dem Detektor 27 angepasst werden, dass z. B. das Strahlenbündel 25 stets orthogonal auf den fest ausgerichteten Detektor 27 trifft.
  • Eine Rotation der Kollimatoreinheit 31 bewirkt also einerseits die Rotation des Multileaf-Kollimators 33 und andererseits die Rotation der diagnostischen Strahlenquellen 23 um die Therapiestrahlzentralachse 17. Zudem ermöglicht die Unterbringung der diagnostischen Strahlenquellen 23 in der Kollimatoreinheit 31 eine möglichst nahe Anbringung der Strahlenquellen 23 an der Therapiestrahlzentralachse 17.
  • 3 zeigt schematisch ein Ablaufdiagramm von Verfahrensschritten, welche mit einem derartigen Strahlentherapiegerät ausgeführt werden können.
  • In einem ersten Verfahrenschritt wird der Patient im Strahlentherapiegerät positioniert (Schritt 51).
  • Anschließend erfolgt eine Rotation der Gantry um eine horizontale Achse, um die Therapiestrahlzentralachse wie geplant auszurichten (Schritt 53).
  • In einem weiteren Schritt wird die diagnostische Strahlenquelle um die Therapiestrahlzentralachse rotiert, um in eine Position gebracht zu werden, welche für die Bildgebung vorteilhaft ist (Schritt 55). Auf diese Weise kann z. B. vermieden werden, dass störende knöcherne Strukturen das Zielvolumen überlagern würden.
  • Anschließend, nach Rotation der Strahlenquelle, wird ein Röntgenbild des Patienten angefertigt (Schritt 57). Das Röntgenbild wird mit einem Planungsdatensatz, welcher der Therapieplanung zu Grunde gelegen hat, verglichen (Schritt 59), um festzustellen, ob sich das Zielvolumen an einer gewünschten Position befindet oder ob eine Korrektur der Position stattfinden muss (Schritt 61).
  • 4 zeigt schematisch ein Ablaufdiagramm von leicht geänderten Verfahrensschritten.
  • Im Gegensatz zu 3 wird hier bereits während der Rotation der diagnostischen Strahlenquellen um die Therapiestrahlzentralachse (Schritt 55) eine Serie von diagnostischen Röntgenbildern angefertigt (Schritt 57'). Aus der Bildserie wird eine Tomosynthese-Abbildung rekonstruiert, welche einen Schnitt durch das Zielvolumen abbildet.
  • Dieses Schnittbild wird mit dem Planungsdatensatz, welche der Therapieplanung zu Grunde gelegen hat, verglichen (Schritt 59), um ggf. eine Korrektur der Lage des Patienten durchzuführen (Schritt 61).
  • 5 unterscheidet sich von 3 und 4 insofern, als dass in Schritt 57 bzw. Schritt 57' eine stereoskopische Abbildung durch die beiden diagnostischen Strahlenquellen 23 angefertigt wird (Schritt 57''), die zur Kontrolle der Position des Zielvolumens dient.

Claims (14)

  1. Strahlentherapiegerät – mit einer Strahlapplikationsvorrichtung (31, 33), mit der ein Therapiestrahl entlang einer Therapiestrahlzentralachse (17) auf ein zu bestrahlendes Zielvolumen (19) richtbar ist, – mit einer diagnostischen Strahlenquelle (23) für diagnostische Röntgenstrahlung (25), welche exzentrisch zur Therapiestrahlzentralachse (17) auf einer Rotationsvorrichtung (31) derart rotierbar angeordnet ist, dass die diagnostische Strahlenquelle (23) um die Therapiestrahlzentralachse (17) rotierbar ist, und – mit einem Detektor (27) für diagnostische Röntgenstrahlung (21), mit dem die von der diagnostischen Strahlenquelle (23) ausgesendete diagnostische Röntgenstrahlung (25) detektierbar ist, wobei die Strahlapplikationsvorrichtung (31, 33) an einer rotierbaren Gantry (13, 15) angeordnet ist, sodass durch eine erste Rotation der Gantry (13, 15) die Richtung der Therapiestrahlzentralachse (17) änderbar ist, und wobei die diagnostische (23) Strahlenquelle derart im Strahlentherapiegerät (11) angeordnet ist, dass durch die erste Rotation der Gantry (13, 15) die diagnostische Strahlenquelle (23) zusammen mit der Therapiestrahlzentralachse (17) rotiert wird, und wobei unterschiedliche Abbildungsrichtungen für die Bildgebung durch Rotation der diagnostischen Strahlenquelle um die Therapiestrahlzentralachse ohne weitere Rotation der Gantry einstellbar sind.
  2. Strahlentherapiegerät nach Anspruch 1, wobei der diagnostischen Strahlenquelle (23) eine Blendenvorrichtung (27) zugeordnet ist, mit der der diagnostische Röntgenstrahl (25) in seinen seitlichen Ausdehnungen begrenzbar ist.
  3. Strahlentherapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 2, wobei die Strahlapplikationsvorrichtung (31) eine Kollimatoreinheit mit einem Kollimator (33), insbesondere einem Multi-Leaf-Kollimator, aufweist, wobei die Kollimatoreinheit um die Therapiestrahlzentralachse (17) rotierbar gelagert ist, und wobei die diagnostische Strahlenquelle (23) in die rotierbar gelagerte Kollimatoreinheit integriert ist.
  4. Strahlentherapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Strahlentherapiegerät (11) eine weitere diagnostische Strahlenquelle (23) für diagnostische Röntgenstrahlung (25) aufweist, welche exzentrisch zur Therapiestrahlzentralachse (17) auf einer Rotationsvorrichtung (31) derart rotierbar angeordnet ist, dass die diagnostische Strahlenquelle (23) um die Therapiestrahlzentralachse (17) ohne weitere Rotation der Gantry rotierbar ist.
  5. Strahlentherapiegerät nach Anspruch 4, wobei die Therapiestrahlzentralachse (17) durch den Mittelpunkt der Positionen der diagnostischen Strahlenquelle und der weiteren diagnostischen Strahlenquelle geht.
  6. Strahlentherapiegerät nach Anspruch 4 oder 5, wobei die diagnostische Strahlenquelle und die weitere diagnostische Strahlenquelle gleichzeitig aktivierbar sind.
  7. Strahlentherapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die diagnostische Strahlenquelle (23) während einer Rotation der diagnostischen Strahlenquelle um die Therapiestrahlzentralachse (17) aktivierbar ist.
  8. Strahlentherapiegerät nach Anspruch 7, mit einer Auswertungsvorrichtung zur Rekonstruktion einer Tomosynthese-Abbildung aus den von der rotierenden Strahlenquelle (23) erzeugten Bilddaten.
  9. Strahlentherapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die diagnostische Strahlenquelle (23) im Strahlentherapiegerät (11) derart angeordnet ist, dass der Winkel zwischen Therapiestrahlzentralachse (17) und dem von der diagnostischen Strahlenquelle (23) ausgesendeten Zentralstrahl (17) weniger als 20°, insbesondere weniger als 10° beträgt.
  10. Verfahren zum Betreiben eines Strahlentherapiegeräts (11) mit einer rotierbaren Gantry (13, 15), an der eine Strahlapplikationsvorrichtung (31, 33) angeordnet ist, und mit einer diagnostischen Strahlenquelle (23) für diagnostische Röntgenstrahlung (25), umfassend folgende Schritte: – Rotieren der Gantry (13, 15) um eine Gantry-Achse, sodass eine Orientierung der Therapiestrahlzentralachse (17) eingestellt wird, – Rotieren der diagnostischen Strahlenquelle (23) um die Therapiestrahlzentralachse (17), sodass eine Abbildungsrichtung eingestellt wird, wobei die Rotation der diagnostischen Strahlenquelle (23) um die Therapiestrahlzentralachse ohne Rotation der Gantry durchgeführt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Strahlentherapiegerät (11) eine weitere diagnostische Strahlenquelle (23) umfasst und das Verfahren zusätzlich folgenden Schritt umfasst: – Rotieren der weiteren diagnostischen Strahlenquelle (23) um die räumlich eingestellte Therapiestrahlzentralachse (17).
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, wobei nach Rotation der diagnostischen Strahlenquelle (23) um die Therapiestrahlzentralachse (17) eine Abbildung eines im Strahlentherapiegerät (11) positionierten Objektes (19) angefertigt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, wobei während der Rotation der diagnostischen Strahlenquelle (23) um die Therapiestrahlzentralachse (17) eine Serie von Bilddaten eines im Strahlentherapiegerät (11) positionierten Objektes (19) angefertigt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei aus der Serie von Bilddaten eine Tomosynthese-Abbildung angefertigt wird.
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