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Die
Erfindung betrifft eine Projektionseinheit für ein Head-Up-Display,
aufweisend einen Bildgeber und ein dem Bildgeber nachgeschaltetes
transmissives optisches Element sowie ein Head-Up-Display für
ein Kraftfahrzeug mit einer solchen Projektionseinheit.
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DE 10 2005 012 011
A1 offenbart eine Projektionseinheit für ein Head-Up-Display
in einem Fahrzeug, bestehend aus einem Bildgeber sowie einem Konkavspiegel
und einer als Deckglas dienenden, gewölbten refraktiven
Linse, welche in Lichtausbreitungsrichtung nacheinander in einem
Gehäuse angeordnet sind, wobei der Strahlengang auf eine Windschutzscheibe
gerichtet ist. Die Projektionseinheit ist dadurch gekennzeichnet,
dass der Spiegel eine konkave Reflexionsfläche hat und
die Linse zumindest auf einer der optisch wirksamen Flächen eine
Freiformfläche aufweist. Das Head-Up-Display ist in eine
Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs eingebaut.
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Hierbei
ist es von Nachteil, dass eine Wölbung des Deckglases das
Head-Up-Display im Bauraum nach unten drückt, dieser Bauraum
jedoch sehr kritisch wegen anderer Komponenten im Fahrzeug, z. B.
der Lenksäule, ist. Die Wölbung des Deckglases schmälert
folglich einen effektiv zur Verfügung stehenden Bauraum
des Head-Up-Displays und damit eine Bildgröße
und einen Einblickwinkelbereich. Durch diese Wölbung entsteht
zudem eine Art Schacht unterhalb des Deckglases, welcher schwer zugänglich
und damit schlecht reinigbar ist. Zudem wird das Volumen des Head-Up-Displays
beeinflusst durch die Bildgröße und den Einblickwinkelbereich sowie
eine Vergrößerungswirkung des Head-Up-Displays
beeinflusst. Diese Vergrößerungswirkung wird aber
ausschließlich durch den Konkavspiegel bewirkt, was zu
einem hohen Bauraumbedarf führt. Zudem ist ein Konkavspiegel
teuer. Scheint ferner Licht auf eine Instrumententafel, spiegelt
sich diese leicht in der Windschutzscheibe. Nur dort, wo das Deckglas des
Head-Up-Displays ist, kommt aufgrund der Lichtfallengeometrie des
Head-Up-Displays kein Licht zum Fahrer zurück, was dieser
als „dunkles Loch” in der Spiegelung wahrnimmt.
Besonders bei hellen Instrumententafeln wirkt dies deutlich störend.
Der eingesetzte Konkavspiegel ist teuer und kostet wertvollen Bauraum.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, die vorstehend genannten Nachteile
zu vermeiden und insbesondere eine Projektionsvorrichtung für
ein Head-Up-Display anzugeben, welche kompakt und preiswert ist.
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Diese
Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich auch aus den abhängigen Ansprüchen.
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Zur
Lösung der Aufgabe wird eine Projektionseinheit für
ein Head-Up-Display vorgeschlagen, aufweisend einen Bildgeber und
ein dem Bildgeber nachgeschaltetes transmissives bildänderndes
optisches Element. Die Projektionseinheit weist dabei lediglich
mindestens ein transmissives bildänderndes optisches Element
auf. Die Projektionseinheit weist also kein reflektierendes bildänderndes
optisches Element, z. B. einen Reflektor, auf.
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Unter
einem bildändernden optischen Element wird insbesondere
ein optisches Element verstanden, welches ein vergrößertes
und/oder formgeändertes (z. B. (vor)verzerrtes) Bild erzeugt.
Unter einem bildändernden optischen Element wird insbesondere
kein optisches Element verstanden, welches lediglich Störeffekte
korrigiert oder unterdrückt, wie ein farbseparationskorrigierendes
Element, ein Wärmestrahlung filterndes Element, ein eine
optische Achse nur versetzendes Element usw..
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Diese
Projektionseinheit weist den Vorteil auf, dass eine Zahl an Bauteilen
des Head-Up-Displays verringert und so eine Kostenreduzierung erreicht
werden kann. Ferner wird eine Bauraumreduzierung und eine höhere
Lage des Lichtaustritts ermöglicht. Auch wird eine verbesserte
Vergrößerung bewirkt. Da außerdem kein
Schacht entsteht, ist die Zugänglichkeit der Projektionseinheit
für eine Reinigung der Deckglaslinse sehr gut. Darüber
hinaus wird das Reflexionsbild des Abdeckelements immer Umgebungslicht
zurückwerfen, was das „dunkle Loch” verhindert.
Allgemein ist die designerische Integration des Head-Up-Displays
deutlich besser gestaltbar.
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Die
Projektionseinheit kann ein oder mehrere in Reihe geschaltete transmissive
bildändernde und/oder nicht-bildändernde optische
Elemente aufweisen.
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Der
Bildgeber kann gemäß einer Ausführung ein
hinterleuchtetes Display sein, z. B. ein LCD-Display. Gemäß alternativer
Ausgestaltungen kann der Bildgeber auch eine DLP-Einheit, eine LCOS-Einheit, ein
Laserprojektor, ein selbstleuchtendes Display (z. B. ein OLED-Display
oder ein VFD-Display) usw. sein. Allgemein können sowohl
reflektive Displays als auch transmissive Displays verwendet werden.
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Das
bildändernde optische Element kann insbesondere eine linsenartige
Funktion aufweisen oder eine Linse sein.
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Es
ist eine Weiterbildung, dass das optische Element ein zumindest
bildvergrößerndes optisches Element ist. Dadurch
kann auch bei einem Bildgeber mit einer kleinen bildgebenden Oberfläche
einem Fahrer ein ausreichend großes Bild angezeigt werden.
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Es
ist zudem eine Weiterbildung, dass das bildändernde optische
Element als ein Abdeckelement des Head-Up-Displays vorgesehen ist.
Dadurch kann eine besonders kompakte Projektionseinheit bereitgestellt
werden.
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Es
ist dann insbesondere eine Weiterbildung, dass das bildändernde
optische Element mittels eines Abdeckrahmens an einer Instrumententafel
eines Fahrzeugs befestigt ist. Dies gibt eine einfache und sichere
Befestigungsmöglichkeit an der Instrumententafel.
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Es
ist dann eine spezielle Weiterbildung, dass das optische Element
zumindest an seiner dem Bildgeber abgewandten Seite eine kratzfeste
Beschichtung aufweist. So kann eine Beschädigung des optischen
Elements z. B. durch Kratzer vermieden werden.
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Noch
eine Weiterbildung ist es, dass das bildändernde optische
Element im Strahlengang direkt hinter dem Bildgeber angeordnet ist.
Dabei kann auf weitere optische Elemente zwischen dem Bildgeber
und dem transmissiven bildändernden optischen Element verzichtet
werden, was eine besonders kompakte und preiswerte Projektionseinheit
ermöglicht.
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Alternativ
können im Strahlengang der Projektionseinheit oder des
Head-Up-Displays ein oder mehrere transmissive nicht-bildändernde
optische Elemente angeordnet sein. So können die nicht-bildändernden
optischen Elemente in der Projektionseinheit oder in dem Head-Up-Display
vorgesehen sein, wenn eine gemeinsame Anordnung dieser Funktionen
auf dem mindestens einen nicht-bildändernden optischen
Element nicht, nur sehr aufwändig und/oder nur mit einer
Funktionsverschlechterung einhergehend möglich ist.
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Eine
andere Weiterbildung ist es, dass das bildändernde optische
Element zur Korrektur von Abbildungseigenschaften einer Projektionsfläche
für die Projektionseinheit ausgeformt ist (bildverzerrendes optisches
Element). So kann auf eine vergleichsweise komplexe vollständige
elektronische Vorverzerrung verzichtet werden, oder diese elektronische
Vorverzerrung kann einfacher ausgestaltet sein, z. B. indem die
elektronische Vorverzerrung für eine Korrektur statischer
Verzerrungen vorgesehen ist, während das bildändernde
optische Element dazu eingerichtet ist, dynamische Verzerrungen
zu berücksichtigen.
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Alternativ
können ein bildvergrößerndes bildänderndes
und ein bildverzerrendes bildänderndes optisches Element
hintereinander im Strahlengang der Projektionseinheit angeordnet
sein.
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Allgemein
kann der Bildgeber funktional mit einer komplexen oder vereinfachten
elektronischen Vorverzerrung gekoppelt sein.
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Insbesondere
ist es eine Weiterbildung, dass das bildändernde optische
Element zumindest bereichsweise prismatisch ist. Dadurch wird ein
seitlicher Versatz des Bildgebers von einer Einblickachse ermöglicht,
so dass die Lage des Bildgebers nicht mehr nur durch die Frontscheibe
und die Bildlage definiert ist. Folglich kann die Position des Bildgebers vielseitiger
festgelegt werden, wodurch wiederum eine Designfreiheit vergrößert
wird.
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In
einer alternativen Ausgestaltung kann ein nicht-bildänderndes
optisches Element im Strahlengang der Projektionseinheit des Head-Up-Displays angeordnet
sein, welches den seitlichen Versatz des Bildgebers ermöglicht.
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Es
kann eine Weiterbildung sein, dass das optische Element einen seitlichen
Versatz des Bildgebers ermöglicht, welcher einer Winkelablenkung von
bis zu ca. 5° bis 10° von der Einblickachse entspricht.
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Die
bildversetzende Eigenschaft kann beispielsweise auch durch eine äußere
Struktur, z. B. eine diffraktive Struktur, erreicht werden.
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Auch
ist es eine Weiterbildung, dass das bildändernde optische
Element eine farbseparationskorrigierende Eigenschaft aufweist.
Dazu kann das bildändernde optische Element z. B. zumindest
einseitig eine diffraktive Struktur aufweisen. Dadurch können beispielsweise
Farbverfälschungen, die sich aufgrund eines Strahlengangs
durch das bildändernde optische Element ergeben, z. B.
aufgrund einer nicht konstanten Dicke des bildändernden
optischen Elements, korrigiert werden.
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In
einer alternativen Ausgestaltung kann ein nicht-bildänderndes
optisches Element im Strahlengang der Projektionseinheit des Head-Up-Displays angeordnet
sein, welches eine farbseparationskorrigierende Eigenschaft aufweist.
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Bei
einer Verwendung einer Struktur zur Bereitstellung der farbseparationskorrigierende
Eigenschaft kann diese Struktur vorteilhafterweise gleichzeitig
eine bildversetzende Eigenschaft bereitstellen.
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Im
Rahmen einer zusätzlichen Weiterbildung ist das bildändernde
optische Element zumindest einseitig entspiegelt. Dadurch können
störende Reflexionen unterdrückt werden. Eine
Entspiegelung kann beispielsweise mittels eines dielektrischen Schichtsystems
erfolgen.
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In
einer alternativen Ausgestaltung kann ein nicht-bildänderndes
optisches Element im Strahlengang der Projektionseinheit oder des
Head-Up-Displays angeordnet sein, welches eine Antireflexions-Eigenschaft
aufweist.
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Eine
nächste Weiterbildung besteht darin, dass das bildändernde
optische Element zumindest an seiner dem Bildgeber abgewandten Seite
eine kratzfeste Beschichtung aufweist. So kann eine Beschädigung
des bildändernden optischen Elements z. B. bei einer Reinigung
der Instrumententafel verhindert werden. Die kratzfeste Beschichtung
kann beispielsweise ein transparentes Hardcoating umfassen.
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Alternativ
kann das Head-Up-Display ein Abdeckelement zum Schutz der darunter
angebrachten Projektionseinheit aufweisen. Das Abdeckelement kann
mittels eines Abdeckrahmens an einer Instrumententafel eines Fahrzeugs
befestigt sein.
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Das
Abdeckelement kann z. B. kratzfest und/oder wärmereflektierend
ausgestaltet sein.
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Eine
Ausgestaltung ist es, dass das bildändernde optische Element
zumindest bereichsweise IR-verspiegelt ist. Dadurch kann eine Wärmeeinstrahlung
in die Projektionseinheit unterdrückt werden, wodurch ein
stabilerer Betrieb ermöglicht wird.
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Eine
alternative Ausführungsform besteht darin, dass das bildändernde
optische Element zumindest einen Polfilter aufweist. Auch hierdurch
kann eine Wärmeeinstrahlung in die Projektionseinheit unterdrückt
werden, wodurch ein stabilerer Betrieb ermöglicht wird.
Der Polfilter kann beispielsweise als ein linear polarisierender
Filter ausgebildet sein, welcher die in dem virtuellen Bild senkrecht
polarisierten Strahlen herausfiltert. Diese in dem virtuellen Bild senkrecht
polarisierten Strahlen werden an der Frontscheibe nur gering gespiegelt
und tragen zu der Sichtbarkeit des virtuellen Bilds wenig bei. Dieser
Filter filtert entsprechend auch den Anteil des Sonnenlichts des
in die Projektionseinheit einfallenden Sonnenlichts mit dieser senkrechten
Polarisierungsrichtung heraus, ohne das von dem Bildgeber ausgesandte
Nutzlicht wesentlich abzuschwächen. In anderen Worten kann
ein solcher Polfilter einen erheblichen Teil des auf die Projektionseinheit
einfallenden Lichts abschwächen, während das von
dem Fahrer wahrgenommene Nutzlicht nicht oder nur unwesentlich gefiltert
wird.
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In
einer alternativen Ausgestaltung kann ein nicht-bildänderndes
optisches Element im Strahlengang der Projektionseinheit oder des
Head-Up-Displays angeordnet sein, welches eine wärmereflektierende
oder wärmefilternde Eigenschaft aufweist.
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Das
bildändernde optische Element kann eine Linse sein. Vorzugsweise
ist die Linse so ausgebildet, dass eine kleine bildgebende Fläche
des Bildgebers in ein großes Bild abgebildet wird. Dazu
ist zumindest eine Seite der Linse konvex geformt, z. B. mit einem
homogenen Radius oder als eine Freiformfläche.
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Eine
nächste Ausgestaltung ist es, dass das bildändernde
optische Element zumindest teilweise als eine Fresnel-Linse ausgestaltet
ist.
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Die
Aufgabe wird auch gelöst durch ein Head-Up-Display für
ein Kraftfahrzeug, welches eine solche Projektionseinheit aufweist.
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In
den folgenden Figuren wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
schematisch genauer beschrieben. Dabei können zur Übersichtlichkeit
gleiche oder gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen
versehen sein.
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Es
zeigen:
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1 als
Schnittdarstellung in Seitenansicht eine Projektionseinheit eines
Head-Up-Displays für ein Kraftfahrzeug gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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2 als
Schnittdarstellung in Seitenansicht eine Projektionseinheit eines
Head-Up-Displays für ein Kraftfahrzeug gemäß einer
zweiten Ausführungsform; und
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3 als
Schnittdarstellung in Seitenansicht ein Head-Up-Display mit einer
Projektionseinheit gemäß einer dritten Ausführungsform.
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1 zeigt
eine Projektionseinheit 1 eines Head-Up-Displays H1 für
ein Kraftfahrzeug. Die Projektionseinheit 1 weist einen
Bildgeber 2 mit einer Lichtquelle 3 zur Hinterleuchtung
eines LCD-Displays 4 auf, z. B. nach Art des TFT-Verfahrens.
Das LCD-Display 4 stellt somit eine bildgebende Fläche des
Bildgebers 2 dar. Alternativ zu einer Hinterleuchtung kann
eine Beleuchtung verwendet werden. Die Lichtquelle 3 und
das LCD-Display 4 werden mittels einer elektronischen Steuereinheit 5 angesteuert.
Die Lichtquelle 3 kann ein oder mehrere Leuchtmittel, z. B.
LEDs, aufweisen. Die Leuchtmittel können einfarbig oder
mehrfarbig ausgestaltet sein. Von der Lichtquelle 3 ausgestrahltes
Licht läuft durch das LCD-Display 4, wobei das
LCD-Display 4 bildpunktweise ansteuerbar ist und jeden
Bildpunkt lichtdurchlässig oder lichtundurchlässig
schalten kann. Ein Bildpunkt kann in einer Ausgestaltung auch einen oder
mehrere Grautöne annehmen. Das LCD-Display 4 kann
für einen Durchgang einer oder mehrerer Farben vorgesehen
sein. Es können auch Bildgeber 2 verwendet werden,
welche für verschiedene Farbkanälen jeweils getrennte
Lichtquellen 3 und LCD-Displays 4 aufweisen.
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Licht,
welches das mindestens eine LCD-Display 4 durchlaufen hat,
läuft weiter direkt auf eine Linse 7 z. B. aus
Glas oder Kunststoff als dem bildändernden optischen Element,
die auch als ein Abdeckelement ausgebildet ist. Im Strahlengang
zwischen dem LCD-Display 4 und der Linse 7 befinden sich
also keine weiteren optischen Elemente. Dies vereinfacht die Projektionseinheit 1 und
ermöglicht ihr eine kompakte Bauform.
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Die
Linse 7 ist bildvergrößernd ausgebildet, d.
h., dass das von dem Bildgeber 2 erzeugte Bild hinter der
Linse 7 vergrößert ist. Genauer gesagt
wird das Bild nach Austritt aus der Linse 7 nun vergrößert auf
eine Projektionsfläche in Form einer Frontscheibe 8 des
Fahrzeugs geworfen. Ein Fahrer F blickt somit an der Frontscheibe 8 reflektiert
entlang einer Einblickrichtung E auf die Projektionseinheit 1.
Dieses Bild nimmt er als ein virtuelles Bild VB wahr, welches ihm
in im Wesentlichen gerader Blickrichtung hinter der Frontscheibe 8 erscheint.
Das virtuelle Bild VB kann beispielsweise gegenüber der
Horizontalen um ca. 3° bis 10° nach unten versetzt
liegen.
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Die
Linse 7 ist ferner zur zumindest teilweisen Korrektur von
Abbildungseigenschaften der Frontscheibe 8 ausgeformt,
z. B. zur Korrektur eines dynamischen Anteils. In anderen Worten
ist die Linse 7 so ausgebildet, dass für den Fahrer
F, welcher das virtuelle Bild VB betrachtet, vergleichsweise geringe oder
sogar keine Bildverzerrungen erkennbar sind. Die Linse 7 formt
die durch sie hindurchlaufenden Strahlen somit dergestalt, dass
sie durch die Frontscheibe 8 hervorgerufene Bildverzerrungen
zumindest teilweise vorkompensiert. In die Linse 7 ist
also eine Vorverzerrungsfunktion integriert. Dadurch kann teilweise
oder vollständig auf eine elektronische Vorzerrung an der
elektronischen Steuereinheit 5 verzichtet werden. Grundsätzlich
kann die elektronischen Steuereinheit 5 aber auch mit einer,
ggf. einfacher ausgestalteten, elektronischen Vorverzerrung gekoppelt
oder ausgerüstet sein.
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Die
Linse 7 weist zudem an ihrer dem Bildgeber 2 zugewandten
Unterseite 11 eine, z. B. diffraktive, Struktur 14 zur
Korrektur einer Farbabweichung auf. Diese Farbabweichung kann beispielsweise
auftreten, wenn die Linse 7 nicht gleichförmig
dick ist und deshalb Strahlen unterschiedlicher Farbe unterschiedlich
von der Linse 7 gebrochen werden. Alternativ kann die Struktur
eine refraktive Struktur sein.
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Zur
Vermeidung von unerwünschten Spiegelungen bzw. Mehrfachspiegelungen
kann die Linse 7 beidseitig entspiegelt sein, weist also
sowohl an ihrer Unterseite 11 als auch an ihrer dem Bildgeber 2 abgewandten
Oberseite 12 eine ein- oder mehrlagige Antireflexionsschicht 15 oder
eine Antireflexionsstruktur auf.
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Die
Linse 7 weist zur Vermeidung einer Beschädigung
an ihrer Oberseite 12 eine kratzfeste Beschichtung 16 auf.
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Die
Linse 7 weist zur Reduzierung einer Wärmeeinstrahlung
in die Projektionseinheit 1 zumindest bereichsweise eine
IR-Reflexionsschicht 17 auf.
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Zur
Reduzierung der Wärmeeinstrahlung kann die Linse 7 zusätzlich
oder alternativ zumindest einen Polfilter (o. Abb.) aufweisen.
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Die
Linse 7 ist in dieser Ausgestaltung eine bikonvexe Linse 7.
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Die
Linse 7 ist randseitig mittels eines Abdeckrahmens 9 an
einer Instrumententafel 10 des Fahrzeugs befestigt.
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2 zeigt
eine weitere Projektionseinheit 18 eines Head-Up-Displays
H2 für ein Kraftfahrzeug. Im Gegensatz zu der Projektionseinheit 1 ist
die Linse nun als eine prismatische Linse 19 ausgestaltet. Die
beispielhaft gezeigte einseitig aufgeweitete prismatische Form dient
dazu, eine optische Achse O gegen die Einblickrichtung E zu verschwenken,
vorzugsweise um einen Winkel α von bis zu 10°.
Dadurch kann der Bildgeber 2 seitlich verschoben werden,
was eine verbesserte Designflexibilität der Projektionseinheit 18 erlaubt.
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3 zeigt
ein weiteres Head-Up-Display H3, bei dem nun die Projektionseinheit 1 nicht
mehr direkt an der Instrumententafel 10 angebracht ist, sondern
unterhalb der Instrumententafel 10. Die Projektionseinheit 1 wird
von einer nicht-bildändernden Abdeckscheibe 20 überdeckt,
welche an der Instrumententafel 10 befestigt ist. Die Abdeckscheibe 20 kann
beispielsweise die kratzfeste Beschichtung 16 und/oder
die IR-Reflexionsschicht 17 aufweisen.
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Alternativ
kann die Abdeckscheibe auch als ein bildänderndes optisches
Element ausgestaltet sein.
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Selbstverständlich
ist die vorliegende Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel
beschränkt.
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In
einer alternativen Ausgestaltung kann die Linse eine anders geformte
Sammellinse sein, z. B. eine konvexe oder konkav-konvexe Linse.
Allgemein kann die Linse eine gewölbte Linse sein. In noch
einer alternativen Ausgestaltung kann die Linse eine Fresnel-Linse
sein. Die Linse kann allgemein eine asphärische Linse sein,
was z. B. eine Korrektur von Abbildungsfehlern erleichtert. Allgemein
ist das Abdeckelement nicht auf eine Linse beschränkt.
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Obwohl
die oben beschriebene Ausführungsform keine optischen Elemente
zwischen dem Bildgeber und der Linse aufweist, können in
einer alternativen Ausgestaltung ein oder mehrere bildändernde
und/oder nicht-bildändernde optische Elemente zur Strahlformung
im Strahlengang zwischen dem Bildgeber und dem Abdeckelement vorhanden sein.
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Der
Bildgeber kann auch auf eine andere Art ausgestaltet sein, z. B.
als ein DLP-Bildgeber, ein Laserprojektor, ein selbstleuchtendes
Display wie ein OLED oder ein VFD-Display usw.
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Auch
kann der Bildgeber statt eines bildpunktweise aufgebauten Bilds
ein segmentartig aufgebautes Bild ausgeben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Projektionseinheit
- 2
- Bildgeber
- 3
- Lichtquelle
- 4
- LCD-Display
- 5
- elektronische
Steuereinheit
- 7
- Linse
- 8
- Frontscheibe
- 9
- Abdeckrahmen
- 10
- Instrumententafel
- 11
- Unterseite
- 12
- Oberseite
- 14
- diffraktive
Struktur
- 15
- Antireflexionsschicht
- 16
- kratzfeste
Beschichtung
- 17
- IR-Reflexionsschicht
- 18
- Projektionseinheit
- 19
- Linse
- 20
- Abdeckscheibe
- E
- Einblickrichtung
- H1
- Head-Up-Display
- H2
- Head-Up-Display
- H3
- Head-Up-Display
- O
- optische
Achse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005012011
A1 [0002]