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DE102009032122A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Energiegewinnung aus Biomasse und Biogasanlage - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Energiegewinnung aus Biomasse und Biogasanlage Download PDF

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DE102009032122A1
DE102009032122A1 DE102009032122A DE102009032122A DE102009032122A1 DE 102009032122 A1 DE102009032122 A1 DE 102009032122A1 DE 102009032122 A DE102009032122 A DE 102009032122A DE 102009032122 A DE102009032122 A DE 102009032122A DE 102009032122 A1 DE102009032122 A1 DE 102009032122A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
biomass
fermenter
products
biogas
chambers
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009032122A
Other languages
English (en)
Inventor
Katharina Raab
David Schütz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Publication of DE102009032122A1 publication Critical patent/DE102009032122A1/de
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse. Weiter betrifft die Erfindung eine Vorrichtung (1) zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere ein Bioreaktor oder Fermenter zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse. Zudem betrifft die Erfindung eine Biogasanlage (10) zur Energiegewinnung und/oder Energieversorgung aus Biomasse.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung (1) und ein Verfahren zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse, zu schaffen, welche die Nachteile überwinden und die insbesondere eine kontinuierliche Betriebsweise mit einer einfachen, möglichst schwankungsfreien Prozessführung realisieren. Weiter liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Biogasanlage (10) zur Energiegewinnung und/oder Energieversorgung aus Biomasse zu schaffen, welche einfach aufgebaut ist und eine kontinuierliche Gasentwicklung bei einfacher Prozessführung realisiert.
Gekennzeichnet ist das Verfahren dadurch, dass das Verfahren nach einem Speicher-Batch-Verfahren durchgeführt wird, bei dem die Schritte Zuführen, Umwandeln und Abführen zumindest räumlich getrennt durchgeführt werden, um ein quasikontinuierliches Verfahren zu realisieren. Gekennzeichnet ist die Vorrichtung (1) dadurch, dass der Fermenterraum (4), die Zuführeinrichtung (2) und/oder die Abführeinrichtung (3) zumindest paarweise relativ zueinander bewegbar ausgebildet sind. ...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Weiter betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere einen Bioreaktor oder Fermenter zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 4.
  • Zudem betrifft die Erfindung eine Biogasanlage zur Energiegewinnung und/oder Energieversorgung aus Biomasse, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
  • Bekannt sind Biogasanlagen zur Umwandlung von Rückständen aus Kläranlagen, zur Jaucheumwandlung oder zur Umwandlung von angebauten Energiepflanzen. Diese Anlagen sind großtechnischer Natur und erfordern entsprechend ihrer Auslegung einen Mindesteinsatz umzuwandelnder Biomasse von 200 Tonnen/Jahr und mehr. Das mit den Biogasanlagen gemäß dem Stand der Technik erzeugte Biogas dient dazu, Motoren anzutreiben, die wiederum die von ihnen erzeugte Energie in elektrische und thermische Netze speisen.
  • Aus dem Stand der Technik ist für die Gewinnung von Energie aus Biomasse ein sogenanntes Fed-Batch-Verfahren oder ein Fed-Batch-Prozess bekannt.
  • Der Fed-Batch-Prozess kommt hauptsächlich in der Biotechnologie und Verfahrenstechnik zum Einsatz. Hierbei wird mit einer gezielten Steuerung einer Eduktzufuhr die Erzeugung der Produkte optimiert, um Nachteile, welche bei einer direkten Zugabe einer maximalen notwendigen Menge an Edukten auftreten können, zu vermeiden. Bei dem Fed-Batch-Prozess handelt es sich um ein chemisch-biologisches Verfahren.
  • Hierbei laufen alle Prozesse in einem Behälter ab. Dabei steht eine Steuerung und Kontrolle der Abbauprozesse durch die Mikroorganismen im Vordergrund. Ein erster Schritt des Fed-Batch-Prozesses dient dazu, eine Grundsubstanz (Nährboden) für die späteren Prozesse zu erzeugen. Der Fed-Batch-Prozess dient dabei vorwiegend der Prozesskontrolle. In einem weiteren Schritt des Fed-Batch-Prozesses wird kein weiteres Substrat zugeführt. Die Verweilzeit in diesem Schritt ist nicht vorgegeben; der Schritt dient dem Abbau der Edukte. Hierbei können Schwankungen in der Gasentwicklung auftreten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse, zu schaffen, welche die Nachteile überwinden und die insbesondere eine kontinuierliche Betriebsweise mit einer einfachen, möglichst schwankungsfreien Prozessführung realisieren.
  • Weiter liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Biogasanlage zur Energiegewinnung und/oder Energieversorgung aus Biomasse zu schaffen, welche einfach aufgebaut ist und eine kontinuierliche Gasentwicklung bei einfacher Prozessführung realisiert.
  • Erfindungsgemäß wird dies durch die Gegenstände mit den Merkmalen des Patentanspruches 1, des Patentanspruchs 4 und des Patentanspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse, umfassend die Schritte: Zuführen von Edukten, insbesondere Biomasse, Umwandeln der Edukte in Produkte und Abführen der Produkte, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren nach einem Speicher-Batch-Verfahren durchgeführt wird, bei dem die Schritte Zuführen, Umwandeln und Abführen der festen und flüssigen Produkte zumindest räumlich getrennt durchgeführt werden, und bei dem die gasförmigen Produkte im Sinne eines quasikontinuierlichen Verfahrens während mindestens zwei der vorgenannten Schritte abgeführt werden.
  • In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass das Zuführen zeitlich parallel zu einem Abführen und/oder einem Umwandeln durchgeführt wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Schritt Zuführen von Edukten ds Zuführen von unfermentierter Biomasse und das Zuführen eines fermentierten Biomasserestes (Gärrestes) aus einem nachgeordneten Schritt umfasst, um einen Fermentationsprozess zu starten.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere ein Bioreaktor oder Fermenter zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse, umfassend mindestens eine Zuführeinrichtung, mindestens eine Abführeinrichtung und einen mit der Zuführeinrichtung und der Abführeinrichtung gekoppelten Fermenterraum zum Aufnehmen und Umwandeln von Biomasse, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Fermenterraum, die Zuführeinrichtung und/oder die Abführeinrichtung zumindest paarweise relativ zueinander bewegbar ausgebildet sind.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Fermenterraum mindestens drei Kammern umfasst, welche jeweils wahlweise durch eine Relativbewegung von Fermenterraum, Zuführeinrichtung und/oder Abführeinrichtung zueinander mit der Zuführeinrichtung und/oder der Abführeinrichtung koppelbar sind.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Fermenterraum, die Zuführeinrichtung und/oder die Abführeinrichtung rotatorisch und/oder translatorisch zueinander bewegbar ausgebildet sind.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass mindestens zwei der Kammern des Fermenterraums in ihren oberen Bereichen gasführend miteinander in Verbindung stehen. Das kann beispielsweise durch einen die oberen Kammerbereiche überwölbenden gemeinsamen Raum oder aber auch durch eine leitungsgebundene Verbindung realisiert sein. Dadurch ist gewährleistet, dass das in den verschiedenen Kammern anfallende Biogas zusammen abgeführt werden kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung sieht auch vor, dass die Kammern derart angeordnet sind, dass, wenn eine der Kammern mit der Zuführeinrichtung gekoppelt ist, eine andere der Kammern mit der Abführeinrichtung gekoppelt ist.
  • Die erfindungsgemäße Biogasanlage zur Energiegewinnung und/oder Energieversorgung aus Biomasse, ist dadurch gekennzeichnet, dass eine erfindungsgemäße Vorrichtung vorgesehen ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass ein gasdichtes System vorgesehen ist.
  • Noch ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass ein Überwachungs- und Sicherheitssystem für zumindest einen Druck im Fermenter, insbesondere im Fermenterraum, und/oder in einem Gasspeicher vorgesehen ist.
  • Weiter sieht ein anderes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung vor, dass ein Wärmesystem zur Beheizung des Fermenters, insbesondere der Fermenterräume, vorgesehen ist.
  • Noch ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass mindestens eine Schnittstelle zur Anbindung an ein Energienetz und/oder ein Wassernetz vorgesehen ist.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren, der erfindungsgemäßen Vorrichtung und der erfindungsgemäßen Biogasanlage werden insbesondere die folgenden Vorteile realisiert:
    Durch die vereinfachte Prozessführung wird der benötigte Eigenenergiebedarf der Anlage reduziert. Der Biogasentstehungsprozess findet ohne Stofftransportvorgänge jeweils in einer Fermenterkammer statt, wodurch die Anzahl der notwendigen Aggregate, wie beispielsweise Transporteinrichtungen zwischen den Kammern, Steuerungseinrichtungen und dergleichen, reduziert wird. So wird auch der Strombedarf durch die Reduktion der Anzahl der Aggregate verringert. Durch den Betrieb der Anlage auf einem relativ niedrigen Temperaturniveau wird weniger Wärme für die Fermenterbeheizung benötigt. Die erfindungsgemäße Anlage verfügt vorzugsweise über eine integrierte Abreinigungseinrichtung, welche sich biologische Abbauprozesse zu Nutzen macht, sodass keine externe, technische Einrichtung zur Schwefelwasserstoffabtrennung erforderlich ist. Dadurch ist der apparative Aufwand reduziert und es wird Energie eingespart. Biologische Schwefelwasserstoffabtrennungseinrichtungen werden beispielsweise erfolgreich in großen Biogasanlagen eingesetzt. Durch die kompakte Bauweise der Anlage und die Reduktion der peripheren Fermenteraggregate wird der Platzbedarf der Anlage reduziert. Dies ist von besonderer Bedeutung, da ein bevorzugter Aufstellungsort der häusliche Keller ist. Durch eine erfindungsgemäße Neukonzeptionierung der Biogasanlage wird eine deutliche Senkung der Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten erreicht, was einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage gewährleistet.
  • Durch eine gezielte Steuerung der Eduktzufuhr lässt sich die Erzeugung der Produkte optimieren, da Nachteile, welche bei einer direkten Zugabe der maximalen notwendigen Menge an Edukten auftreten können, vermieden werden. Mit dem Speicher-Batch-Verfahren sind ein einfacher Aufbau und eine kontinuierliche Gasentwicklung realisierbar. Die Behälter des Speicher-Batch-Verfahrens erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der zu befüllende Behälter dient der Pufferung, Speicherung und Vergärung des Substrates. Eine konstante Gasausbeute aus diesem Behälter kann durch eine quasikontinuierliche Substratzufuhr erreicht werden. Hierbei steht aber nicht die Steuerung und Kontrolle der Abbauprozesse durch die Mikroorganismen im Vordergrund sondern die Homogenisierung der Biogaserzeugung. Im Idealfall kann der Biogasanlage täglich Substrat zugeführt werden. Aber es können auch größere Zeiträume ohne Substratzufuhr überbrückt werden, ohne den gesamten Prozess zu gefährden. Ebenfalls ist es möglich die Anlage mit mehr Substrat zu beaufschlagen, als die Mikroorganismen momentan umsetzen können. Auch hier bleibt der Prozess der Biogaserzeugung kontrollierbar.
  • Im Speicher-Batch-Verfahren ist es nicht erforderlich, eine Grundsubstanz – zum Beispiel einen Nährboden – für die späteren Prozesse zu erzeugen. Der Fermentationsprozess wird bei der Befüllung durch die Rückführung von Gärresten aus einer anderen Kammer gestartet. Beim Speicher-Batch-Verfahren wird Substrat mit rückgeführten Gärresten durchmischt und einer anderen Kammer zugegeben. Durch die regelmäßige Substratzugabe wird ein gleichmäßiger Gasoutput gewährleistet.
  • Beim Speicher-Batch-Verfahren hat das Substrat in den von der Befüllungsphase verschiedenen Phasen mindestens dieselbe Verweilzeit wie in der Befüllungsphase. Dadurch verlängern beim Speicher-Batch-Verfahren diese anderen Phasen die Verweilzeit und garantieren die Ausgärung des Substrats. Somit werden beim Speicher-Batch-Verfahren Schwankungen der Gasentwicklung möglichst gering gehalten, was durch häufige, möglichst tägliche Substratzufuhr erreicht wird. Des Weiteren verweilt das gesamte Substrat möglichst lange im Fermenter. Daher werden mehrere Behälter versetzt betrieben, um eine längere Verweilzeit garantieren zu können. Außerdem wird die Animpfung des frischen Substrats durch eine Gärrestrückführung realisiert, sofern der Fermenter nicht gerührt werden soll. Das wird im Speicher-Batch-Verfahren durch die Gärrestrückführung aus einem hinteren Behälter ermöglicht. Das Speicher-Batch-Verfahren benötigt gegenüber einem kleintechnisch genutzten Durchflussverfahren weniger Strom und Platz. Zudem ist das Speicher-Batch-Verfahren speziell für die kleintechnische Anwendung konzipiert.
  • Die Zeichnungen stellen mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung dar und zeigen in den Figuren:
  • 1 schematisch Stoff-, Gas- und Wärmeströme einer Biogasanlage, die gemäß einem Speicher-Batch-Verfahren betrieben wird,
  • 2 schematisch das Verfahrensprinzip des Speicher-Batch-Verfahrens in einem Fermenterraum mit drei als Behältern ausgebildeten Kammern in einer ersten Phase,
  • 3 schematisch das Verfahrensprinzip des Speicher-Batch-Verfahrens in einem Fermenterraum mit drei als Behältern ausgebildeten Kammern in einer zweiten Phase und
  • 4 schematisch das Verfahrensprinzip des Speicher-Batch-Verfahrens in einem Fermenterraum mit drei als Behältern ausgebildeten Kammern in einer dritten Phase.
  • 1 zeigt schematisch Stoff-, Gas- und Wärmeströme einer Biogasanlage 10, die gemäß einem erfindungsgemäßen Speicher-Batch-Verfahren betrieben wird. Die Biogasanlage 10 umfasst eine Vorrichtung 1 zur Energiegewinnung aus Biomasse, die gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 als ein Bioreaktor oder ein Fermenter ausgebildet, zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse. Der Fermenter ist gemäß 1 als ein stehender Zylinder ausgebildet, der in drei gleich große Kammern 4a4c untereilt ist, die zusammen den Fermenterraum bilden. In den Kammern 4a4c laufen unterschiedliche Phasen des Speicher-Batch-Verfahrens ab. Die Kammern 4a4c sind, wie schematisch durch einen Pfeil dargestellt, relativ zu einer Zuführeinrichtung 2 und einer Abführeinrichtung 3 rotierbar. Eine Zugabe eines Substrats S in die Kammern 4a4c erfolgt gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 von oben und die Entnahme von unten. In dem Fermenter ist eine Möglichkeit zur Durchmischung des Substrats S in den Kammern 4a4c vorgesehen. Die Vorrichtung 1 umfasst mindestens eine Zuführeinrichtung 2, die wiederum verschiedene Zuführeinheiten aufweist. Eine erste Zuführeinheit 2a umfasst eine Substrataufgabeeinheit, die bevorzugt einen Häcksler aufweist. Die Aufgabe des Substrats S durch die Substrataufgabeeinheit erfolgt über einen Aufgabetrichter, der das Substrat S in eine Mischeinrichtung 2b führt. In der Mischeinrichtung 2b wird das Substrat S zerkleinert, der Luftanteil im Substrat S verringert und ein rückgeführter Gärrest G untergemischt. Über eine Schnecke oder eine Kolbenpresse wird das Gemisch dem Fermenter, genauer dem Fermenterraum 4 zugeführt. Das Substrat S wird dann in eine erste Kammer 4a gefüllt, wobei die anderen Kammern 4b, 4c dicht verschlossen bleiben. Über einen Mechanismus lassen sich die Kammern 4a4c öffnen und verschließen. Durch den Mechanismus ist sicher gestellt, dass auch während der Substrataufgabe keine Luft in den Fermenter 1 eintritt oder Gas aus dem Fermenter 1 austritt. Insbesondere ist vor einer Fermenteraufgabe eine Vorrichtung vorgesehen, die die noch verbleibende Luft aus dem Substrat S herauspresst. Beispielsweise kann die Kolbenpresse zunächst das Substrat S zusammenpressen, bevor sich eine Klappe zum Fermenter 1 öffnet und der Eintrag in den Fermenter 1 erfolgt. Um alle Kammern 4a4c mit einer Presse beschicken zu können, kann diese schwenkbar ausgeführt sein oder die Öffnungen der einzelnen Kammern 4a4c werden dicht nebeneinander angeordnet.
  • Eine Abführeinheit 3 umfasst eine erste Einheit, die als Gärrestrückführung 3a ausgebildet ist. Die Entnahme des Gärrestes G erfolgt an einem Fermenterboden. Mittels einer Schnecke wird ein Teil des Gärrests G zu der auch als Befüllungseinrichtung bezeichneten ersten Zuführeinrichtung 2a geführt und mit dem frischen Substrat S vermischt, beispielsweise über die Mischeinrichtung 2b, dem Fermenter 1 wieder zugegeben.
  • Ein Austrag des nicht zurückgeführten Gärrests G erfolgt ebenfalls am Fermenterboden. Zunächst gelangt der nicht zurückgeführte Gärrest G in eine von der Abführeinrichtung 3 umfasste Entwässerungseinrichtung 3b, in der der Gärrest G mittels einer Presse entwässert wird, etwa mit einer Schneckenpresse. Über eine Austragsöffnung wird der Gärrest G abgezogen und beispielsweise in einen Eimer gefüllt, um ihn weiterzuverwerten. Die anfallende Flüssigkeit F kann als Flüssigdünger verwendet werden, der feste Gärrest Gf wird durch Mischung mit Strukturmaterial kompostiert oder über beispielsweise eine Biotonne entsorgt.
  • Für eine Durchmischung des Inhalts der einzelnen Fermenterkammern 4 ist eine Durchmischungseinheit vorgesehen, um den Gärrest G zu homogenisieren, bevor er rückgeführt oder ausgetragen wird. Eine Durchmischung erfolgt beispielsweise über die Schnecken zur Gärrestrückführung, indem diese den Fermenterinhalt unten entnimmt und oben wieder zuführt und somit den Gärrest umwälzt.
  • Bei dem Biogasanlagentyp gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 sind verschiedenste Aufgaben zu erfüllen. Für den reibungslosen Ablauf wird bevorzugt eine Prozessüberwachung vorgesehen. Zusätzlich sind weitere Mess- und Steuertechnikeinheiten vorgesehen. Die Messtechnikeinheiten umfassen folgende Einheiten:
    • • eine Einheit zur Füllstandsmessung in allen Behältern oder Kammern 4a4c, die insbesondere analog ausgeführt ist und eine Ableseeinheit aufweist,
    • • eine Einheit zur Volumenmessung und/oder Gewichtsmessung des dem Fermenter 1 zugeführten Substrats S und/oder des ausgetragenen und rückgeführten Gärrests G,
    • • eine Einheit zur Messung der gebildeten Gasmenge,
    • • eine Einheit zur Messung des Sauerstoffgehalts des Biogases,
    • • eine Einheit zur Temperaturmessung im Fermenter 1,
    • • eine Einheit zur Messung des Füllstands im Gasspeicher und
    • • eine Einheit zur pH-Wert-Messung im Fermenter 1.
  • In Beziehung mit der oben genannten Messtechnik erfolgt eine Steuerung der Biogasanlage 10. Die Steuerung umfasst bevorzugt folgende Einheiten:
    • • eine Einheit zur durchflussabhängigen Zudosierung von Mineralstoffen zum zugeführten Substrat S,
    • • eine Einheit zum Einblasen von Luft für die Entschwefelung in Abhängigkeit der entstehenden Biogasmenge und des Sauerstoffgehalts,
    • • eine Einheit zur Verbrennung des Biogases, wenn sich Füllstand des Gasspeichers dem maximal zulässigen Wert nähert und
    • • eine Einheit zum Halten der Fermentertemperatur über ein Thermostat.
  • Die Substratzugabe zum Fermenter 1 erfolgt durch einen Bediener. In einem Steuerprogramm „Substratzufuhr” laufen die notwendigen Einrichtungen, Einheiten und Aggregate an und die Zufuhr kann erfolgen. Die Füllmengenüberwachung kann ebenfalls durch den Bediener erfolgen, beispielsweise anhand von Anzeigen.
  • Die Biogasanlage 10 nach 1 erfordert nicht zwingend ein Substrat- oder Gärrestlager, da eine Lagerung im Fermenter 1 erfolgt. Eine Beschickung und Steuerung kann vom Bediener selbst durchgeführt werden. Die zugegebene Substratmenge muss nicht konstant sein, jedoch ist in diesem Fall auch die resultierende Gasmenge nicht konstant. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau können alle Wartungsarbeiten von außen durchgeführt werden.
  • Weiter umfasst die Biogasanlage 10 eine Wärmeversorgungseinrichtung, welche sowohl Einheiten 2 für eine Zuführung und Einheiten für eine Abführung 3 umfasst. Eine Beheizung des Fermenters 1 erfolgt bei dem in 1 beispielhaft dargestellten System über in einer Fermenterwand verlegte Heizschläuche. Die benötigte Wärme wird einem Warmwasserspeicher oder einem Heizungsrücklauf entnommen. Alternativ oder in Kombination ist auch die Nutzung eines Restwärmepotenzials aus zum Beispiel häuslichem Abwasser von Duschen etc. möglich. Das Substrat S kann zusätzlich während der Mischung mit Gärrest G in der Mischeinrichtung 2b vorgewärmt werden. Über einen Thermostat lässt sich die Temperatur im Fermenter 1 regeln, die möglichst stabil bei 35°C liegen sollte.
  • Da in der Biogasanlage 10 Gas transportiert wird, ist ein gasführendes System erforderlich. Das gasführende System einer beispielweise kleintechnischen Biogasanlage 10 muss zwingend gasdicht sein. Nachfolgend werden notwendige Einrichtungen der Biogasanlage 10 beschrieben.
  • Es werden Gasleitungen vom Fermenter 1 und dem eventuell vorhandenen Gärrestlager zum Gasspeicher 6 und zur Therme 7 benötigt. Die Gasleitungen werden mit Rückschlagsicherungen ausgestattet. In den Gasleitungen sind Überdruckventile angebracht. Wenn der Druck im Fermenter 1 einen festgelegten Wert erreicht, öffnen die Ventile sich und Gas strömt in den Gasspeicher 6 oder wird direkt verbrannt.
  • Zudem ist eine Gasaufbereitung vorgesehen. Vor der Verbrennung des Biogases in herkömmlichen Brennern muss es aufbereitet werden. Die erforderlichen Schritte Entschwefelung und Trocknung werden nachfolgend beschrieben.
  • Die Entschwefelung erfolgt über eine Entschwefelungseinrichtung 2d. Die Entschwefelung wird beispielsweise über Eindüsung von geringen Luftmengen in den Gasraum des Fermenters 1 oder in das Gärrestlager oder über eine gesonderte Reinigungsstufe durchgeführt. Für die Eindüsung der Luft zur biologischen Entschwefelung wird der Sauerstoffgehalt des Biogases oder zumindest die Menge des entstehenden Biogases gemessen. Über die Steuerung wird die benötigte Luftmenge dosiert. Es sind Flächen für die Siedlung der Schwefelbakterien, beispielsweise ein Holzgerüst, vorgesehen und optional ist eine Befeuchtungseinrichtung vorzusehen.
  • Weiter ist eine Gastrocknungseinheit vorgesehen. Die Gastrocknung ist notwendig und erfolgt nach der Entschwefelung. Das Gas wird durch eine Kondensationsfalle geleitet, in der Wasser ausfällt. Das Kondensat wird in die Kanalisation abgeleitet. Es kann leicht schwefelsauer sein.
  • Zudem ist ein Gasspeicher 6 vorgesehen, der auch als Gaspufferspeicher ausgebildet ist. Er ist bevorzugt so ausgelegt, dass mindestens die Biogasmenge eines Tages gespeichert werden kann. Der Gasspeicher 6 kann als einfacher Gasspeicher ausgebildet sein. Der einfache Gasspeicher wird drucklos ausgeführt, das heißt, im Gasspeicher 6 stellt sich der Gasdruck des Fermenters 1 ein. Um den Druck unabhängig vom Füllstand stabil zu halten, befindet sich im Inneren des festen Speicherbehälters ein Folienspeicher. Darüber lässt sich der Füllstand im Gasspeicher 6 bestimmen. Um die Sicherheit zu erhöhen, wird die äußere Hülle des Gasspeichers 6 aus einem festen Material wie Stahl ausgeführt. Sicherheitsventile sind vorgesehen, um einen Explosionsschutz zu gewährleisten.
  • Der Gasspeicher 6 kann auch als Gasspeicher mit Kompressor ausgebildet sein. Zur Reduktion des benötigten Speichervolumens kann beispielsweise ein Druckspeicher eingesetzt werden. Dafür wird ein Kompressor benötigt und der Speicher muss für das höhere Druckniveau aufwendiger ausgeführt sein. Die Sicherheitsanforderungen steigen damit an.
  • Entsprechend sind Sicherheitseinrichtungen vorgesehen.
  • Die Sicherheitseinrichtungen können über eine Verbrennung des Gases über die Therme 7 realisiert sein. Es wird damit sicher gestellt, dass das entstehende Gas immer über die Therme 7 verbrannt werden kann. Ist der Gaspeicher 6 bis zu einem bestimmten Grad gefüllt, springt die Therme 7 an und ein Teil des Gases wird zur Erwärmung eines Warmwasserspeichers verbrannt. Wird dieser zu heiß, muss Wärme verworfen werden, indem ein Teil des Warmwassers aus dem Speicher durch Frischwasser ersetzt wird.
  • Zudem sind Gassensoren vorgesehen. Im die Biogasanlage 10 umgebenden Raum werden Gassensoren installiert, die die Durchlüftung des umgebenden Raumes oder die Absaugung des Gases auslösen können.
  • Der Fermenterraum 4, die Zuführeinrichtung 2 und/oder die Abführeinrichtung 3 sind zumindest paarweise relativ zueinander bewegbar ausgebildet, wobei auch einzelne Einheiten der Zuführeinrichtung 2 oder der Abführeinrichtung 3 relativ bewegbar ausgebildet sein können.
  • Anhand der nachfolgenden 2 bis 4 ist das Funktionsprinzip der vorliegenden Erfindung beschrieben. Dabei zeigt 2 schematisch das Verfahrensprinzip des Speicher-Batch-Verfahrens in einem Fermenterraum mit drei als Behältern ausgebildeten Kammern in einer ersten Phase, 3 schematisch das Verfahrensprinzip des Speicher-Batch-Verfahrens in einem Fermenterraum mit drei als Behältern ausgebildeten Kammern in einer zweiten Phase und 4 schematisch das Verfahrensprinzip des Speicher-Batch-Verfahrens in einem Fermenterraum mit drei als Behältern ausgebildeten Kammern in einer dritten Phase.
  • Die Biogasanlage 10 umfasst ein aus mindestens drei Kammern 4a bis 4c bestehenden Fermenter 1. Während eine der Kammern 4a über mehrere Tage befüllt wird, befindet sich die zweite Kammer 4b in der Hauptgärphase und aus der dritten Kammer 4c wird der Gärrest zum Animpfen des frischen Substrats S entnommen. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhafte Verweilzeiten in den verschiedenen Stufen oder Phasen dargestellt.
    Wechselryhthmus Verweilzeit des Substrats in Tagen pro Phase Gesamtverweilzeit
    Phase 1 Phase 2 Phase 3 Durchschnitt
    14 tägig Min 0 Tage 14 Tage 14 Tage 28 Tage 35 Tage
    Max 14 Tage 14 Tage 14 Tage 42 Tage
    20 tägig Min 0 Tage 20 Tage 20 Tage 40 Tage 50 Tage
    Max 20 Tage 20 Tage 20 Tage 60 Tage
  • Wird beispielsweise ein Wechselrhythmus von 14 Tagen gewählt, beginnt in jedem Behälter oder jeder Kammer 4 nach 14 Tagen die nächste Phase. Die Gesamtverweilzeit bei einem 14-tägigen Wechselrhythmus liegt bei mindestens 28 Tagen, in dieser Zeit würde ein ausreichender Abbaugrad erreicht werden. Bei einer Verweilzeit von 20 Tagen in jeder Phase erreicht man bereits mindestens 40 Tage bis zum Austrag.
  • In der nachfolgenden Tabelle 2 ist der Ablauf der Phasen dargestellt.
    Behälter Phase 1 Phase 2 Phase 3
    4a Befüllen Gären Entleeren
    4b Gären Entleeren Befüllen
    4c Entleeren Befüllen Gären
  • Zunächst wird eine Kammer 4a oder ein Behälter zwei Wochen lang mit Substrat S befüllt, wie in 2 dargestellt. Die Zugabe der Substrate S erfolgt unter Beimischung von Gärresten aus der Kammer 4c über eine luftdichte Fördereinrichtung, um keine Luft in den Behälter 4a einzutragen. Sobald das Substrat S mit den Bakterien aus dem Gärrest in Berührung kommt, beginnt die Gärung. Während der Befüllungsphase findet daher schon eine Methanentwicklung statt. Die Verweilzeit der Substrate S in dieser Phase liegt zwischen 0 und 14 Tagen, anschließend werden keine weiteren Substrate S mehr zugegeben und der Fermenterinhalt gärt weiter, wie in 3 dargestellt. Während dessen wird Behälter 4c mit frischem Substrat und Gärresten aus Behälter 4b beschickt. Erfindungsgemäß werden die Kammern 4a4c relativ zu den Zuführ- und Abführeinrichtungen bewegt. In der letzen Phase, die in 4 dargestellt ist, wird Behälter 4a nach und nach entleert, indem sein Inhalt, mit frischem Substrat vermischt, in Behälter 4b eingebracht wird. Der nach 14 Tagen Gärrestrückführung noch in Behälter 4a übrige Gärrest G wird wiederum entnommen und weiter verwertet. Die Verweilzeit in der letzen Phase sind daher auch 14 Tage, sodass sich eine Gesamtverweilzeit von mindestens 28 Tagen ergibt. Die tatsächlich nach 28 Tagen ausgetragene Gärrestmenge entspricht der zuletzt in den Behälter eingebrachten Substratmenge, also nur der Zufuhr eines Tages. Der übrige Gärrest G ist bis zu 14 Tage älter. Bei 25% Gärrestrückführung würden die unteren 25% des Gärrests G zurückgeführt. Der schließlich ausgetragene Gärrest G befände sich zum Zeitpunkt des Austrages schon 28 bis 38 Tage im Fermenter. Mit Hilfe der Kombination von Speicher- und Batch-Verfahren lässt sich das benötigte Volumen im Vergleich zum herkömmlichen Batch-Verfahren verringern, da kein Substratlager notwendig ist und auf ein Gärrestlager verzichtet werden kann. Die Zahl der benötigten Aggregate lassen sich im Vergleich zum kontinuierlichen Durchflussverfahren reduzieren.
  • Mit dem erfindungsgemäßen, in den Figuren dargstellten, Verfahren zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse, werden die Schritte Zuführen von Edukten, insbesondere Biomasse, Umwandeln der Edukte in Produkte und Abführen der Produkte duchgeführt. Dabei wird das Verfahren nach dem Speicher-Batch-Verfahren derart durchgeführt, dass die Schritte Zuführen, Umwandeln und Abführen zumindest räumlich getrennt durchgeführt werden, um ein quasikontinuierliches Verfahren zu realisieren. Entsprechend sind für jeden Verfahrensschrit separate Kammern 4a4c vorgesehen. So kann jede Phase – Zuführen, Umwandeln und Abführen – in einer unterschiedlichen Kammer, also räumlich getrennt voneinander, durchgeführt werden.

Claims (13)

  1. Verfahren zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse, umfassend die Schritte: Zuführen von Edukten, insbesondere Biomasse, Umwandeln der Edukte in Produkte und Abführen der Produkte, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren nach einem Speicher-Batch-Verfahren durchgeführt wird, bei dem die Schritte Zuführen, Umwandeln und Abführen der festen und flüssigen Produkte zumindest räumlich getrennt durchgeführt werden, und bei dem die gasförmigen Produkte im Sinne eines quasikontinuierlichen Verfahrens während mindestens zwei der vorgenannten Schritte abgeführt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zuführen zeitlich parallel zu einem Abführen und/oder einem Umwandeln durchgeführt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt Zuführen von Edukten das Zuführen von unfermentierter Biomasse und das Zuführen eines fermentierten Biomasserestes aus einem nachgeordneten Schritt umfasst, um einen Fermentationsprozess zu starten.
  4. Vorrichtung (1) zur Energiegewinnung aus Biomasse, insbesondere ein Bioreaktor oder Fermenter zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse, umfassend mindestens eine Zuführeinrichtung (2), mindestens eine Abführeinrichtung (3) und einen mit der Zuführeinrichtung (2) und der Abführeinrichtung (3) gekoppelten Fermenterraum (4) zum Aufnehmen und Umwandeln von Biomasse, dadurch gekennzeichnet, dass der Fermenterraum (4), die Zuführeinrichtung (2) und/oder die Abführeinrichtung (3) zumindest paarweise relativ zueinander bewegbar ausgebildet sind.
  5. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Fermenterraum (4) mindestens drei Kammern (4a, 4b, 4c) umfasst, welche jeweils wahlweise durch eine Relativbewegung von Fermenterraum (4), Zuführeinrichtung (2) und/oder Abführeinrichtung (3) zueinander mit der Zuführeinrichtung (2) und/oder der Abführeinrichtung (3) koppelbar sind.
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fermenterraum (4), die Zuführeinrichtung (2) und/oder die Abführeinrichtung (3) rotatorisch und/oder translatorisch zueinander bewegbar ausgebildet sind.
  7. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammern (4a, 4b, 4c) derart angeordnet sind, dass, wenn eine der Kammern (4a, 4b, 4c) mit der Zuführeinrichtung (2) gekoppelt ist, eine andere der Kammern (4c, 4a, 4b) mit der Abführeinrichtung (3) gekoppelt ist.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei der Kammern (4a, 4b, 4c) des Fermenterraums (4) in ihren oberen Bereichen gasführend miteinander in Verbindung stehen.
  9. Biogasanlage (10) zur Energiegewinnung und/oder Energieversorgung aus Biomasse, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 6 vorgesehen ist.
  10. Biogasanlage (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein gasdichtes System vorgesehen ist.
  11. Biogasanlage (10) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Überwachungs- und Sicherheitssystem für zumindest einen Druck im Fermenter, insbesondere im Fermenterraum, und/oder in einem Gasspeicher vorgesehen ist.
  12. Biogasanlage (10) nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wärmesystem zur Beheizung des Fermenters, insbesondere der Fermenterräume (4), vorgesehen ist.
  13. Biogasanlage (10) nach einem der vorherigen Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Schnittstelle zur Anbindung an ein Energienetz und/oder ein Wassernetz vorgesehen ist.
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