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DE102009039669B4 - Handfeuerwaffe - Google Patents

Handfeuerwaffe Download PDF

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Abstract

Handfeuerwaffe mit einem mit dem Verschluss verbundenen Spannhebel (14) (Durchladehebel), der mindestens eine Handhabe (15) zum Durchladen der Waffe aufweist, wobei in Längsrichtung eines Gehäuses (12) der Waffe gesehen mindestens zwei zueinander beabstandete alternative Befestigungspositionen für die Handhabe (15) zur Betätigung des Spannhebels (14) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer Befestigungsposition der Handhabe (15) eine nach außen hin offene Nut (16) am Gehäuse (12) der Waffe zugeordnet ist, in die die Handhabe (15) teilweise radial eingreift.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe mit einem mit dem Verschluss verbundenen Spannhebel (Durchladehebel), der mindestens eine Handhabe zum Durchladen der Waffe aufweist, wobei in Längsrichtung eines Gehäuses der Waffe gesehen mindestens zwei zueinander beabstandete alternative Befestigungspositionen für die Handhabe zur Betätigung des Spannhebels vorgesehen sind.
  • Aus dem Stand der Technik sind Selbstlade-Handfeuerwaffen bekannt, bei denen der Spannhebel fest mit dem Verschluss verbunden ist. Eine solche Handfeuerwaffe ist beispielsweise in der DE 10 2006 006 034 B3 beschrieben. Dort ist die mit dem Spannhebel verbundene Handhabe am hinteren Ende des Gehäuses der Waffe angeordnet. Dort weist der Spannhebel einen T-förmigen Handgriff auf, der aus dem Gehäuse ragt und an dem zwei Handhaben beidseits der Waffe angeordnet sind. Das Durchladen erfolgt durch Zurückziehen des Spannhebels in Längsrichtung der Waffe. Der T-förmige Handgriff hat den Vorteil, dass sich der Spannhebel sowohl von einem Rechtshänder als auch von einem Linkshänder bedienen lässt. Allerdings ist bei dieser bekannten Lösung die relative Position des Spannhebels bezogen auf das Gehäuse der Waffe an dessen hinterem Ende festgelegt.
  • Die US 5 179 245 A beschreibt eine Handfeuerwaffe mit den Merkmalen der eingangs genannten Gattung. Es handelt sich um ein ursprünglich halbautomatisches Gewehr, das über eine Adaptereinrichtung in ein Jagdgewehr mit manuell betätigter Durchladevorrichtung umgewandelt wird. Zum Durchladen dient eine in Längsrichtung der Waffe verschiebbare und dabei gegenüber dem Lauf geführte Stange, an der ein Handgriff für die Betätigung des Durchlademechanismus befestigt ist. Dieser Handgriff ist über Schrauben auf der Stange lösbar befestigt, so dass es grundsätzlich möglich wäre, den Handgriff in einer anderen Position auf der Stange zu befestigen.
  • Die US 2 826 848 A beschreibt ein Gewehr mit einem Durchlademechanismus, welcher über einen Handgriff betätigt wird, der gleichzeitig auch als Auflager zur Abstützung der Waffe auf einem Untergrund beim Zielen dient. Dieser Handgriff ist über eine schellenartige Klemme mit zwei teilzylindrischen Hälften auf einer Hülse befestigt. Die Befestigung geschieht über Schrauben, mittels derer ein jeweils mit den Schellenhälften verbundener Schaft verschraubt wird, so dass sich die Schelle auf der Hülse verklemmt. Der hohle Handgriff wird auf ein Gewinde des Schafts aufgeschraubt. Grundsätzlich ist es möglich, den Handgriff in verschiedenen Positionen auf der Hülse zu befestigen. Bei dieser und auch bei der in der US 5 179 245 A beschriebenen bekannten Lösung ist es erforderlich, für einen Wechsel der relativen Position des Handgriffs ein Werkzeug zur Hand zu nehmen. Für die Führung des Handgriffs zur Betätigung des Durchlademechanismus ist außen an der Waffe eine Stange angebracht.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung ein. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine verbesserte Handfeuerwaffe der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen, die so konzipiert ist, dass ein einfacher und bequemer Wechsel der relativen Position der Handhabe zur Betätigung des Spannhebels an der Waffe möglich ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine Handfeuerwaffe der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass wenigstens einer Befestigungsposition der Handhabe eine nach außen hin offene Nut am Gehäuse der Waffe zugeordnet ist, in die die Handhabe teilweise radial eingreift.
  • Dadurch werden in Längsrichtung des Gehäuses der Waffe gesehen mindestens zwei zueinander beabstandete alternative Befestigungspositionen für die Handhabe zur Betätigung des Spannhebels geschaffen.
  • Vorzugsweise sind entlang des Gehäuses mindestens drei jeweils zueinander in Längsrichtung des Gehäuses beabstandete Befestigungspositionen für die Handhabe zur Betätigung des Spannhebels vorgesehen. Der Benutzer hat daher die Möglichkeit, die Position der Handhabe zur Betätigung des Spannhebels nach Bedarf so zu wählen, wie es ihm am bequemsten und bei der Handhabung der Waffe am günstigsten erscheint.
  • Weiter ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass sowohl an der rechten als auch an der linken Seite des Gehäuses mindestens jeweils eine Befestigungsposition, vorzugsweise mindestens jeweils zwei alternative jeweils zueinander in Längsrichtung des Gehäuses beabstandete Befestigungspositionen für die Handhabe zur Betätigung des Spannhebels angeordnet sind. Durch diese Maßnahme ist es möglich, eine Waffe herzustellen, welche einheitlich sowohl von Rechtshändern als auch von Linkshändern benutzt werden kann. Dies ist insbesondere für die Logistik im militärischen Bereich vorteilhaft, weil dann nicht zwei unterschiedliche Modelle für einen Waffentyp bevorratet werden müssen. Bevorzugt befindet sich die hinterste Befestigungsposition dabei mit etwas Abstand vor dem hintersten Ende der Waffe und die weiteren Befestigungspositionen liegen weiter vorn.
  • Es ist auch möglich, jeweils eine Handhabe zur Betätigung des Spannhebels sowohl an der rechten als auch an der linken Seite des Gehäuses vorzusehen (beidhändige Handhabe), so dass es in diesem Fall sogar möglich ist, dass wahlweise ein Linkshänder oder ein Rechtshänder die Waffe benutzt, ohne dass es dazu erst notwendig ist, die Handhabe aus ihrer Position zu lösen und an der anderen Seite der Waffe anzubringen.
  • Gemäß einer möglichen bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung ist die Handhabe zur Betätigung des Spannhebels durch Lösen einer Schraubverbindung aus ihrer jeweiligen Befestigungsposition lösbar. Es ist daher sehr einfach, die jeweilige Befestigungsposition der Handhabe zu verändern. Diese kann beispielsweise so befestigt sein, dass sie werkzeuglos von Hand aus ihrer Befestigungsposition herausgeschraubt und in einer anderen Position eingeschraubt werden kann. Beispielsweise hat die Handhabe an ihrem der Waffe zugewandten Ende ein Gewinde, welches einem entsprechenden Gewinde im Spannhebel zugeordnet ist. Letzteres Gewinde kann beispielsweise innerhalb des Gehäuses im Bereich der Nut liegen, so dass es bei befestigter Handhabe von außen nicht sichtbar ist. Die Handhabe kann beispielsweise eine Art Stift sein, der am Gehäuse seitlich nach außen vorstehend aus der genannten Nut ragt.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung sieht vor, dass wenigstens einer Befestigungsposition der Handhabe eine nach außen hin offene Nut am Gehäuse der Waffe zugeordnet ist, in die die Handhabe teilweise radial eingreift.
  • Vorzugsweise ist ein Element der Handhabe und/oder ein Verbindungselement zum Spannhebel in der vorgenannten Nut in Längsrichtung bei der Bewegung zum Durchladen geführt.
  • Weiter ist es vorzugsweise so, dass jeder Befestigungsposition der Handhabe eine nach außen hin offene Nut am Gehäuse der Waffe zugeordnet ist, in die die Handhabe teilweise radial (in Querrichtung) eingreift und die Länge dieser Nut, in der die Handhabe bevorzugt geführt beweglich ist, jeweils in etwa dem Durchladeweg des Spannhebels entspricht.
  • Ein aus der Nut nach außen hin vorstehendes Element, welches mit dem Spannhebel verbunden ist oder welches ein Teil des Spannhebels ist, bildet die Handhabe zu dessen Betätigung und ist beispielsweise etwa knaufartig oder knopfartig ausgebildet. Dieses Element kann beispielsweise mit einem Schaft verbunden sein, welcher in radialer Richtung in die Nut hineinragt und in dieser geführt ist.
  • Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Selbstladepistole gemäß der vorliegenden Erfindung mit Handhabe zur Betätigung des Spannhebels;
  • 2 einen vertikalen Schnitt durch die Waffe von 1;
  • 3a3d vier schematisch vereinfachte Darstellungen jeweils als Seitenansicht, die eine erfindungsgemäße Handhabe in verschiedenen Positionen am Spannhebel zeigen;
  • 4a bis c drei schematisch vereinfachte Schnittdarstellungen, die das erfindungsgemäße Prinzip der Befestigung der Handhabe erläutern.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt eine Selbstladepistole 10 im Prinzip üblicher Bauart mit einem Griffstück 11, einem Gehäuse 12 und einem gegenüber dem Gehäuse in Schussrichtung gleitend angebrachten Verschluss. Mit dem Verschlusssystem verbunden ist ein Spannhebel (Durchladehebel), der mit einer Handhabe 15 verbunden ist. Zum Durchladen wird der Spannhebel entgegen der Schussrichtung zum hinteren Ende der Waffe bewegt. Am Gehäuse befinden sich bevorzugt an jeder Seite der Waffe jeweils mehrere beabstandete Nuten 16, wobei die Handhabe 15 wenigstens einer dieser Nuten 16a zugeordnet ist. In der Zeichnung 1 befindet sich die Handhabe in der hintersten Nut 16a an der linken Seite der Waffe in der Ruheposition, in der sie sich wie man sieht am vorderen Ende der Nut 16a befindet. Zum Durchladen der Waffe greift man an der Handhabe 15 an und zieht mittels dieser den Spannhebel und damit den Verschluss nach hinten.
  • 2 zeigt einen schematischen Vertikalschnitt durch die Waffe von 1, wobei man die in die Nut des Gehäuses hinein ragende und in Querrichtung ausgerichtete Handhabe 15 erkennt, die mit dem sich in Längsrichtung im Gehäuse erstreckenden Spannhebel in der montierten Position fest verbunden ist. Die Handhabe 15 ist jedoch beispielsweise nach Lösen einer Schraubverbindung von dem Spannhebel lösbar und kann auch in einer alternativen Position (relativ zur Waffe) mit diesem verbunden werden.
  • Weitere diesbezügliche Einzelheiten ergeben sich aus den schematischen Darstellungen der 3a bis 3d und 4a bis 4c. In 3a bis 3d ist der Spannhebel 14 schematisch dargestellt, wobei das Gehäuse der Waffe nicht gezeigt ist. In den verschiedenenen Darstellungen von 3a bis 3d befindet sich die Handhabe 15 in jeweils unterschiedlichen Positionen am Spannhebel 14. Der Spannhebel 14 weist ein Verbindungselement 13 auf für die Verbindung mit dem Verschlusssystem, welches hier nicht dargestellt ist. Man sieht weiterhin mehrere Gewindebohrungen 17 in beabstandeten Positionen seitlich am Spannhebel 14. Die Handhabe 15 ist an ihrem dem Spannhebel 14 zugewandten Ende mit einem entsprechenden Gewindestück versehen, so dass die Handhabe wahlweise in eine der Gewindebohrungen 17 geschraubt und dort befestigt werden kann. Der Spannhebel 14 wird beim zurückziehen gegen die Kraft einer schematisch angedeuteten Feder 18 nach hinten bewegt.
  • In 3b ist eine Variante dargestellt, bei der zwei Handhaben 15a, b am Spannhebel 14 in gleicher Höhe und in einander gegenüber liegenden Positionen angebracht sind, so dass sie sich auf der rechten und der linken Seite der Waffe befinden und eine Bedienung durch Rechtshänder oder Linkshänder zulassen.
  • 3c zeigt eine Variante, bei der sich die Handhabe 15 wiederum in der hintersten Position befindet, jedoch hier an der rechten Seite der Waffe. In 3d wurde die Handhabe in einer weiter vorn liegenden Position befestigt und durch die Pfeile ist angedeutet, dass die Handhabe jeweils durch abschrauben aus ihrer Position am Spannhebel lösbar und in anderer Position befestigbar ist.
  • Weitere Details ergeben sich aus den schematischen Schnittdarstellungen der 4a bis 4c. Dabei zeigt 4a eine im Prinzip 3a entsprechende Position, bei der die Handhabe 15 sich links am Spannhebel befindet. In dieser Schnittdarstellung ist auch ein Gewinde 19 in einer Gewindebohrung des Spannhebels 14 erkennbar. Die Handhabe 15 ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine Art Stift, welcher sich endseitig verjüngt und dort ein Gewinde aufweist, welches in das Innengewinde 19 in der Gewindebohrung (Querbohrung) des Spannhebels 14 eingreift. Die Handhabe erstreckt sich somit quer zum Spannhebel und zur Längserstreckung (Schussrichtung) des Gehäuses der Waffe. Wie 2 zeigt, kann sich die Handhabe auch aussenseitig etwas verdicken und beispielsweise etwa knaufartig ausgebildet sein.
  • 4b zeigt die Variante von 3b im Schnitt mit beidseitig am Spannhebel 14 angebrachten Handhaben 15a, 15b. 4c zeigt die Variante von 3c, bei der nur eine Handhabe 15b an der rechten Seite des Spannhebels 14 angebracht ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Schusswaffe
    11
    Griffstück
    12
    Gehäuse
    13
    Verbindungselement
    14
    Spannhebel
    15
    Handhabe
    15a
    Handhabe
    15b
    Handhabe
    16
    Nuten
    16a
    Nut
    17
    Gewindebohrungen
    18
    Feder
    19
    Gewinde

Claims (8)

  1. Handfeuerwaffe mit einem mit dem Verschluss verbundenen Spannhebel (14) (Durchladehebel), der mindestens eine Handhabe (15) zum Durchladen der Waffe aufweist, wobei in Längsrichtung eines Gehäuses (12) der Waffe gesehen mindestens zwei zueinander beabstandete alternative Befestigungspositionen für die Handhabe (15) zur Betätigung des Spannhebels (14) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer Befestigungsposition der Handhabe (15) eine nach außen hin offene Nut (16) am Gehäuse (12) der Waffe zugeordnet ist, in die die Handhabe (15) teilweise radial eingreift.
  2. Handfeuerwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass entlang des Gehäuses mindestens drei jeweils zueinander in Längsrichtung des Gehäuses beabstandete Befestigungspositionen für die Handhabe (15) zur Betätigung des Spannhebels (14) vorgesehen sind.
  3. Handfeuerwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl an der rechten als auch an der linken Seite des Gehäuses mindestens jeweils eine Befestigungsposition, vorzugsweise mindestens jeweils zwei alternative jeweils zueinander in Längsrichtung des Gehäuses beabstandete Befestigungspositionen für die Handhabe (15a, 15b) zur Betätigung des Spannhebels (14) angeordnet sind.
  4. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe (15) zur Betätigung des Spannhebels (14) durch Lösen einer Schraubverbindung aus ihrer jeweiligen Befestigungsposition lösbar ist.
  5. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Element der Handhabe (15) und/oder ein Verbindungselement zum Spannhebel (14) in einer Nut (16) in Längsrichtung bei der Bewegung zum Durchladen geführt ist.
  6. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Befestigungsposition der Handhabe (15) jeweils eine nach außen hin offene Nut (16) am Gehäuse der Waffe zugeordnet ist, in die die Handhabe (15) teilweise radial (in Querrichtung) eingreift und die Länge dieser Nut jeweils in etwa dem Durchladeweg des Spannhebels (14) entspricht.
  7. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein aus der Nut (16) nach außen hin vorstehendes Element, welches mit dem Spannhebel (14) verbunden ist oder welches ein Teil des Spannhebels ist, die Handhabe (15) zu dessen Betätigung bildet und etwa stiftartig, knaufartig oder knopfartig ausgebildet ist.
  8. Handfeuerwaffe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (15) mit einem Schaft verbunden ist, welcher in radialer Richtung (Querrichtung) in die Nut (16) hineinragt und in dieser geführt ist.
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