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DE102009036499A1 - Bahnführungsvorrichtung zum Führen einer flexiblen Materialbahn - Google Patents

Bahnführungsvorrichtung zum Führen einer flexiblen Materialbahn Download PDF

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DE102009036499A1
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Abstract

Es wird eine Bahnführungsvorrichtung (1) zum Führen einer flexiblen Materialbahn (M) vorgeschlagen, die mindestens eine von der Materialbahn (M) unter mindestens einfacher Umlenkung durchlaufene Bahnumlenkeinheit (2) aufweist. Zum Hervorrufen der Umlenkung enthält die Bahnumlenkeinheit (2) mindestens ein schräg zur Transportrichtung (5) der Materialbahn (M) ausgerichtetes schräges Materialbahn-Umlenkelement (UMS). Damit die Materialbahn nicht mit den Umlenkelementen in Kontakt gelangt, enthält die Bahnumlenkeinheit (2) mehrere von einem endlosen, gasundurchlässigen Trägerband (T) umschlungene Trägerband-Umlenkelemente (U), wobei die Materialbahn (M) an dem Trägerband (T) anliegt und dieses durch Kraftschluss schlupffrei mitnimmt. Alle Materialbahn-Umnlenkelemente (UMS, UMO) sind dabei von einem Trägerband-Umlenkelement (U) gebildet. Um den Widerstand des Trägerbandes (T) zu minimieren, sind zur Umlenkung des Trägerbandes (T) dienende schräge Trägerband-Umlenkelemente (U) zur Erzeugung eines das Trägerband (T) berührungslos tragenden Gaspolsters mit einer gadurchlässigen, von einem Druckgas durchströmbaren Wandung versehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bahnführungsvorrichtung zum Führen einer sich in einer Transportrichtung bewegenden, aus einem flexiblen Flachmaterial bestehenden Materialbahn, mit mindestens einer Bahnumlenkeinheit, die von der extern angetriebenen Materialbahn unter Ausführung wenigstens einer Transportrichtungsänderung durchlaufen wird und die herzu wenigstens ein von der Materialbahn teilweise umschlungenes Materialbahn-Umlenkelement enthält, wobei wenigstens ein zu der Transportrichtung schräges Materialbahn-Umlenkelement vorhanden ist, das auch ein Verdrehen der Materialbahn um ihre Längsachse hervorruft.
  • Bahnführungsvorrichtungen dieser Art werden vor allem in der Druckindustrie eingesetzt, um in Form von Materialbahnen vorliegendes dünnes Flachmaterial möglichst verschleißarm zwischen unterschiedlichen Bearbeitungsstationen zu transportieren. Während dieses Transportes kann die Notwendigkeit bestehen, die Ausrichtung der Materialbahn zu verändern, sei es zur Vornahme einer Änderung der Transportrichtung und/oder zur Veränderung ihrer bezüglich der Längsachse eingenommenen winkelmäßigen Ausrichtung. Beispielsweise kann es erforderlich sein, die Transportrichtung ein- oder mehrfach um 90° zu verändern. Bestimmte Bearbeitungsvorgänge erfordern außerdem ein Wenden der Materialbahn, also ein Verdrehen um 180° um ihre Längsachse. Vorrichtungen, die ein Wenden einer Materialbahn ermöglichen, werden auch als Wendeeinheiten bezeichnet.
  • Aus der DE 25 20 746 A1 ist eine die eingangs genannten Merkmale aufweisende Wendeeinheit bekannt, die von einer extern, beispielsweise durch mehrere Druckeinheiten angetriebenen Materialbahn durchlaufen wird, und zwar derart, dass ihre eintrittsseitig vorhandene Eintritts-Transportrichtung mit der im Austrittsbereich vorhandenen Austritts-Transportrichtung übereinstimmt, durch mehrfaches Umlenken innerhalb der Wendeeinheit jedoch ein Wendevorgang stattfindet, so dass eine zuvor oben liegende Außenfläche der Materialbahn nach unten weist. Kernkomponenten der bekannten Wendeeinheit sind zwei kreuzförmig angeordnete, schräg zur Transportrichtung der Materialbahn ausgerichtete stangenförmige Materialbahn-Umlenkelemente, die von der Materialbahn unter Ausführung einer Richtungsänderung teilweise umschlungen werden. Ein Nachteil dieser Anordnung besteht darin, dass die Materialbahn beim Umlaufen um die kreuzförmig schräg angeordneten Materialbahn-Umlenkelemente einer hohen Reibungsbeanspruchung ausgesetzt ist. Diese rührt daher, dass auf Grund der Schrägstellung der Materialbahn-Umlenkelemente keine geradlinige Umlenkung der Materialbahn stattfindet, sondern auch eine überlagerte Querbewegung in der Längsrichtung des betreffenden Materialbahn-Umlenkelementes. Für empfindliche Materialbahnen oder insbesondere für beidseits zu bedruckende oder auf sonstige Weise zu behandelnde Materialbahnen ist diese als Wendeeinheit ausgebildete Bahnumlenkeinheit daher weniger geeignet.
  • Zur Herabsetzung der Reibungsbeanspruchung von schnelllaufenden Materialbahnen ist es als solches bereits bekannt, Materialbahn-Umlenkelemente zu verwenden, die über eine gasdurchlässige Wandung verfügen, durch die ein Druckgas, insbesondere Druckluft, hindurchgepresst werden kann, um ein eine Berührung zwischen Materialbahn und Materialbahn-Umlenkelement verhinderndes Gaspolster zu erzeugen. Besonders zweckmäßig ist es hierbei, wenn die gasdurchlässige Wandung gemäß beispielsweise dem Vorbild der DE 10 2007 058 405 A1 aus einem mikroporösen Material besteht. Wie sich jedoch gezeigt hat, kann das sich aufbauende Gaspolster in Fällen, in denen die zu transportierende Materialbahn mit gleichzeitigem Wendevorgang umzulenken ist und außerdem diese Materialbahn über eine verhältnismäßig große Wandstärke verfügt, keinen durchgängigen Abstand zwischen der Materialbahn und dem Materialbahn-Umlenkelement gewährleisten. Die Materialbahn kann der Krümmung der Leitfläche des Materialbahn-Umlenkelementes nicht konstant folgen, so dass insbesondere im Einlaufbereich und Auslaufbereich Berührungen auftreten können, die um so gravierender sind, als die Materialbahn in der Regel unter einer hohen Zugvorspannung steht. Schon kleinste Unregelmäßigkeiten an der Oberfläche des Materialbahn-Umlenkelementes oder auch schon die Ablagerung feiner Abriebspartikel können hier zu irreparablen Schäden und folglich zu einem Ausschuss der Materialbahn führen.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bahnführungsvorrichtung so auszubilden, dass auch von außen her bewegungsangetriebene und unter einer Vorspannung sehende Materialbahnen beim Umlenken um einen Wendevorgang hervorrufende Materialbahn-Umlenkelemente keiner erhöhten Beschädigungsgefahr unterliegen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist in Verbindung mit den eingangs genannten Merkmalen vorgesehen, dass die Bahnumlenkeinheit mehrere Trägerband-Umlenkelemente aufweist sowie mindestens ein um diese Trägerband-Umlenkelemente herumgeschlungenes, endlos in sich geschlossenes flexibles, gasundurchlässiges Trägerband,
    dass das wenigstens eine Materialbahn-Umlenkelement von einem der Trägerband-Umlenkelemente gebildet ist und die Materialbahn beim Hindurchlaufen durch die Bahnumlenkeinheit an der von den Trägerband-Umlenkelementen abgewandten Außenfläche des Trägerbandes derart kraftschlüssig anliegt, dass sie das Trägerband mit gleicher Geschwindigkeit schlupffrei mitnimmt und dadurch zu einer Umlaufbewegung um die Trägerband-Umlenkelemente antreibt,
    und dass zumindest ein das wenigstens eine schräge Materialbahn-Umlenkelement bildendes schräges Trägerband-Umlenkelement zur Erzeugung eines das Trägerband berührungslos tragenden Gaspolsters mit einer gasdurchlässigen, von eifern Druckgas durchströmbaren Wandung ausgebildet ist.
  • Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Materialbahn beim Hindurchlaufen durch die Bahnumlenkeinheit mit einem der sie führenden Materialbahn-Umlenkelemente in Kontakt gelangt. Das in die Bahnumlenkeinheit integrierte Endlos-Trägerband fungiert als Schutzschicht, die zwischen die Materialbahn und deren Materialbahn-Umlenkelemente eingelegt ist. Dort wo sich die Materialbahn beim Hindurchlaufen durch die Bahnumlenkeinheit bewegt, liegt sie auf dem Trägerband, wobei es nunmehr das Trägerband ist, das direkt mit den Materialbahn-Umlenkelementen kooperiert, was insofern unproblematisch ist, als sich eventuelle Beschädigungen des Trägerbandes nicht auf die Qualität der Materialbahn auswirken. Damit nicht durch unerwünschte Relativbewegungen zwischen der Materialbahn und dem Trägerband Beeinträchtigungen an der dem Trägerband zugewandten Oberfläche der Materialbahn auftreten, verzichtet man auf einen individuellen Eigenantrieb des Trägerbandes und nutzt die Materialbahn als Antriebselement, indem diese auf Grund ihrer Vorspannung so an das Trägerband angepresst wird, dass sie das Trägerband auf Grund der auftretenden Haftreibung mitnimmt und somit beide Komponenten synchron bewegt werden. In diesem Zusammenhang bietet die zu Erzeugung eines Gaspolsters erfolgte Ausbildung des mindestens einen schrägen Trägerband-Umlenkelementes den Vorteil, dass die Reibung zwischen besagtem Trägerband-Umlenkelement und dem Trägerband herabgesetzt wird und somit auch der der Umlaufbewegung des Trägerbandes entgegengesetzte Widerstand, mit der Folge, dass selbst bei einer im Betrieb eventuell nachlassenden Vorspannung der Materialbahn deren Kontakt zum Trägerband ausreicht, um die angestrebte schlupffreie Mitnahmeverbindung zu gewährleisten.
  • Aus der DE 603 14 136 T2 ist es zwar bereits bekannt, eine Materialbahn mit Hilfe einer Fördereinrichtung zu transportieren und zu wenden, wobei die Fördereinrichtung einen mit der Materialbahn in Kontakt stehenden Wendeförderriemen aufweist. Da hier die Materialbahn durch den Wendeförderriemen gefördert wird, selbiger also über einen eigenen Antrieb verfügen muss, dürfte sich ein gewisser Schlupf zwischen dem Wendeförderriemen und der Materialbahn nicht vermeiden lassen, aus dem unerwünschte Beeinträchtigungen der Oberfläche der Materialbahn resultieren können. Auch ist bei dem hier beschriebenen Wendeförderriemen keine Luftlagerung möglich, wenn gemäß dem bevorzugten Anwendungsfall eine Unterdruckquelle zum Festhalten der Materialbahn eingesetzt werden soll, die einen luftdurchlässigen Wendeförderriemen erforderlich macht.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Soll die Materialbahn nur einmal umgelenkt werden, beispielsweise eine Umlenkung um 90° mit gleichbleibender Ausrichtung der Bahnebene und verbunden mit einem Wendevorgang, genügt ein einziges Materialbahn-Umlenkelement, bei dem es sich um ein bezüglich der Transportrichtung um 45° geneigtes schräges Materialbahn-Umlenkelement handelt. Dieses schräge Materialbahn-Umlenkelement ist normalerweise nicht für eine eigene Rotationsbewegung ausgelegt und ist mit einer gasdurchlässigen Wandung versehen, durch die hindurch im Betrieb der Bahnführungsvorrichtung ein Druckgas, insbesondere Druckluft, ausgeblasen wird, um zwischen der Umfangsfläche des schrägen Materialbahn-Umlenkelementes und der dieser zugewandten Innenfläche des Trägerbandes ein Gaspolster auszubilden.
  • Andererseits besteht auch die Möglichkeit, mehrere Trägerband-Umlenkelemente vorzusehen, die eine Doppelfunktion ausüben und auch als Materialbahn-Umlenkelemente fungieren, so dass eine mehrfache Umlenkung der Materialbahn beim Hindurchlaufen durch die Bahnumlenkeinheit realisierbar ist. Hierbei können mehrere oder auch sämtliche als Materialbahn-Umlenkelemente fungierenden Trägerband-Umlenkelemente als insbesondere mit einer 45°-Schrägstellung bezüglich der Transportrichtung angeordnete schräge Materialbahn-Umlenkelemente ausgebildet sein.
  • Mindestens ein gleichzeitig ein Materialbahn-Umlenkelement bildendes Trägerband-Umlenkelement kann in einer zur Transportrichtung der Materialbahn rechtwinkeligen Ausrichtung angeordnet sein, wobei ein derartiges Umlenkelement als „orthogonales” Umlenkelement bezeichnet werden soll. Beim Umlauf um ein derart orthogonales Materialbahn-Umlenkelement wird die Materialbahn derart umgelenkt, dass ihre in der Bahnlängsrichtung verlaufende und zur Bahnebene rechtwinkelige Normalenebene ihre räumliche Ausrichtung nicht verändert. Folglich findet hierbei in der Längsrichtung des orthogonalen Trägerband-Umlenkelementes keine Relativbewegung statt, so dass als Umlenkelement auch eine frei drehbare, keinen Eigenantrieb aufweisende Umlenkwalze einsetzbar ist.
  • Ungeachtet dessen ist es möglich, sämtliche jeweils ein Materialbahn-Umlenkelement bildende Trägerband-Umlenkelemente und vorzugsweise die Gesamtheit aller Trägerband-Umlenkelemente derart auszubilden, dass sie über eine die Erzeugung eines das Trägerband berührungslos tragenden Gaspolsters ermöglichende gasdurchlässige Wandung verfügen.
  • Die gasdurchlässige Wandung lässt sich beispielsweise mittels die Wandung durchsetzender, insbesondere spanabhebend eingebrachter Bohrungen realisieren. Als besondere vorteilhaft wird allerdings die Realisierung der Gasdurchlässigkeit mittels einer zumindest teilweise aus einem mikroporösen Material bestehenden Wandung angesehen, wobei das mikroporöse Material zweckmäßigerweise unmittelbar die als Leitfläche bezeichenbare äußere Oberfläche des Umlenkelementes bildet, entlang der sich das Trägerband bewegt. Wird ein Druckgas durch das mikroporöse Material hindurchgepresst, bildet sich zwischen dem Umlenkelement und dem Trägerband ein zwar sehr dünnes, gleichwohl jedoch extrem tragfestes und filmartig dünnes Gaspolster aus, das eine zuverlässige und extrem reibungsarme Führung des Trägerbandes gewährleistet.
  • Zumindest die zur Erzeugung eines Gaspolsters ausgebildeten Trägerband-Umlenkelemente können stangenförmig ausgebildet sein, wobei sie vorzugsweise rohrförmig gestaltet sind und im Innern mindestens einen internen Gasverteilraum enthalten, von dem aus das Druckgas die gasdurchlässige Wandung durchdringt. Die Verwendung mehrerer voneinander abgeteilter Gasverteilräume ermöglicht es, verschiedene Abschnitte der gasdurchlässigen Wandung mit unterschiedlichem Gasdruck zu beaufschlagen, um dadurch die Strömungs- und Druckverhältnisse innerhalb des zu erzeugenden Gaspolsters bereichsweise zu beeinflussen. Beispielsweise kann in den Einlauf- und Auslaufzonen wegen des hier vermehrt abströmenden Gases ein Betrieb mit einem höheren Gasdruck vorgenommen werden. Trägerband-Umlenkelemente, die zur Erzeugung eines Gaspolsters genutzt werden, sind üblicherweise in nicht rotierender Weise ortsfest fixiert.
  • Es besteht die vorteilhafte Möglichkeit, ein Trägerband einzusetzen, das an der der Materialbahn zugewandten Bandaußenseite über eine andere Beschaffenheit als an der den Trägerband-Umlenkelementen zugewandten Bandinnenseite verfügt. Beispielsweise kann das Trägerband an seiner Außenfläche aus einem besonders gute Hafteigenschaften bestehenden Material oder einer entsprechenden Beschichtung bestehen, um den schlupffreien Antriebskontakt der dem Antrieb des Trägerbandes dienenden Materialbahn zu begünstigen. Die Innenfläche kann aus einem über einen besonders geringen Reibungskoeffizient verfügenden Material bestehen oder entsprechend beschichtet sein, insbesondere auch mit einer Nanobeschichtung, um eine besonders gute Gleitfähigkeit bezüglich den Trägerband-Umlenkelementen zu erreichen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, das Trägerband insbesondere an der Bandaußenseite aus verschiedenen Materialien zu realisieren, um eine individuelle Auslegung in Bezug auf den Anwendungszweck zu erreichen. Insbesondere wenn das Trägerband auch zu einer wie auch immer gearteten Behandlung der Materialbahn genutzt werden soll, kann die Bandaußenseite in Abschnitte unterschiedlicher Beschaffenheit eingeteilt sein, wobei beispielsweise die eine Art von Abschnitten für eine optimierte Haftverbindung sorgt und die andere Art von Abschnitten in Bezug auf den Behandlungszweck optimiert ist, beispielsweise für den Zweck, eine zuvor vom Trägerband aufgenommene Substanz auf die Materialbahn zu übertragen, beispielsweise zum Auftragen eines Klebemittels und/oder zum Befeuchten.
  • Aber auch unabhängig vom konkreten Aufbau des Trägerbandes und insbesondere auch dann, wenn es aus einem einheitlichen Material besteht, kann das Trägerband im Kontaktbereich mit der Materialbahn dazu genutzt werden, die Materialbahn chemisch oder physikalisch zu beeinflussen. Dies kann beispielsweise ein Materialauftrag sein und/oder eine Befeuchtung und/oder eine Temperierung, letzteres sowohl zum Erwärmen als auch zum Abkühlen.
  • Insbesondere in Verbindung mit einer Behandlung der vorgenannten Art kann die Bahnumlenkeinheit mindestens eine im oder neben dem Umlaufweg des Trägerbandes angeordnete Einrichtung aufweisen, die das vom Trägerband auf die Materialbahn zu übertragende Material auf das Trägerband aufträgt und/oder die das Trägerband in der gewünschten Weise temperiert. In gleicher Weise kann eine Reinigungseinrichtung vorhanden sein, die das Trägerband während ihres Umlaufes von Zeit zu Zeit oder kontinuierlich reinigt.
  • Die mindestens eine vorgenannte Einrichtung ist insbesondere so angeordnet, dass sie mit dem als Rücklaufabschnitt bezeichenbaren Längenabschnitt der Trägerband kooperiert, welcher sich an den momentan jeweils in Kontakt mit der Materialbahn stehenden und als Antriebsabschnitt bezeichenbaren Längenabschnitt des Trägerbandes anschließt.
  • Insgesamt besteht die Möglichkeit, als zum Tragen und zum gleichzeitigen Schützen der Materialbahn genutzte bandartige Mittel entweder nur ein einziges Endlos-Trägerband zu nutzen oder gleichzeitig mehrere solcher Endlos-Trägerbänder, die dann nebeneinander angeordnet sind und zweckmäßigerweise um die gleichen Trägerband-Umlenkelemente umlaufen. Diese mehreren Trägerbänder können identisch sein oder sich in ihrer Beschaffenheit voneinander unterscheiden. Sie könnten jeweils eine riemenartige Struktur aufweisen.
  • Soweit die Bahnumlenkeinheit über schräge Trägerband-Umlenkelemente verfügt, sind selbige vorzugsweise in einem Winkel von 45° zur Transportrichtung des auf das besagte Trägerband-Umlenkelement zulaufenden Bahnabschnittes der Materialbahn ausgerichtet, wobei die Längsachse des Umlenkelementes zweckmäßigerweise parallel zur Bahnebene des ankommenden Bahn-Längenabschnittes verläuft. Je nachdem, wie viele solche schrägen Trägerband-Umlenkelemente vorhanden sind und zugleich als Materialbahn-Umlenkelemente genutzt werden, kann die Transportrichtung der Materialbahn vom Eintrittsbereich bis zum Austrittsbereich der Bahnumlenkeinheit insbesondere um 90°, um 180° oder um 270° geändert werden, wobei zweckmäßigerweise die Bahnebene im Austrittsbereich parallel zur Bahnebene im Eintrittsbereich ausgerichtet ist
  • Durch eine entsprechende Anordnung und Ausgestaltung der Trägerband-Umlenkelemente kann außerdem erreicht werden, dass die Materialbahn entweder ungewendet oder gewendet im Austrittsbereich aus der Bahnumlenkeinheit austritt. Eine bevorzugte Bauform der Bahnumlenkeinheit ist diejenige einer Wendeeinheit, bei deren Durchlaufen die Materialbahn zwischen einem Eintrittsbereich und einem Austrittsbereich um 180° bezüglich ihrer Längsachse verdreht wird, d. h. gewendet wird, wobei die im Eintrittsbereich vorliegende Eintritts-Transportrichtung der Materialbahn in der gleichen Ebene liegt wie die im Austrittsbereich vorliegende Austritts-Transportrichtung und wobei zweckmäßigerweise diese beiden Transportrichtungen übereinstimmen.
  • Die Bahnführungsvorrichtung kann auch mindestens eine Bahnumlenkeinheit aufweisen, die über vier entlang den vier Seiten eines Rechteckes und insbesondere eines Quadrates ausgerichtete schräge Trägerband-Umlenkelemente verfügt, die derart von dem endlosen Trägerband umschlungen sind, dass auf beiden Seiten der gemeinsam von den vier Trägerband-Umlenkelementen aufgespannten Hauptebene jeweils zwei zueinander parallele Trägerband-Längenabschnitte nebeneinander verlaufen. Bei ihrem Umlauf um die Trägerband-Umlenkelemente läuft das Trägerband somit abwechselnd oberhalb und unterhalb der von zwei jeweils benachbarten Trägerband-Umlenkelementen aufgespannten Eckbereiche. Die von dem Trägerband getragene und gleichzeitig zum synchronen Antrieb des Trägerbandes dienende Materialbahn erstreckt sich zweckmäßigerweise wenigstens entlang eines Trägerband-Längenabschnittes der einen Seite der von den vier Trägerband-Umlenkelementen aufgespannten Hauptebene und anschließend entlang eines sich daran anschließenden, auf der anderen Seite der Hauptebene angeordneten weiteren Trägerband-Längenabschnittes.
  • Die vier schrägen Trägerband-Umlenkelemente können insbesondere von den Randbereichen einer rechteckigen und hierzu insbesondere quadratischen Umlenkplatte oder sonstigen Plattenförmig flachen Umlenkstruktur gebildet sein, so dass sich eine Bahnumlenkeinheit mit extrem geringer Bauhöhe ergibt.
  • Die Bahnumlenkeinheit kann in einer weiteren Ausführungsform auch als Abzugsvorrichtung für von einem Extruder hergestellte Schlauchbahnen ausgebildet sein, insbesondere in einer reversierenden Ausführung, wie sie beispielsweise grundsätzlich in der EP 0 873 846 B1 beschrieben ist.
  • Des Weiteren kann die Bahnumlenkeinheit in einer weiteren Ausführungsform auch als Falzeinrichtung zum Falzen von Materialbahnen ausgebildet sein, beispielsweise mit dem grundsätzlichen Aufbau gemäß DE 10 2005 001 518 A1 .
  • Ferner kann die Bahnumlenkeinheit in einer weiteren Ausführungsform als Bahnspreizeinrichtung ausgebildet sein, in der durch Längsteilung einer breiteren Materialbahn erzeugte schmälere Materialbahnen auseinandergespreizt werden.
  • Die Bahnführungsvorrichtung kann beispielsweise in Verbindung mit jeglichen Maßnahmen eingesetzt werden, in denen eine aus einem flexiblen Flachmaterial bestehende Materialbahn erzeugt und/oder verarbeitet wird. Vorteilhafte Anwendungsgebiete sind Maschinen zur Herstellung oder Bearbeitung von aus Papier, Pappe, Kunststoffen, Vliesen oder Textilien gebildeten Materialbahnen, wobei als Beispiel Druckmaschinen, Papiermaschinen, Vliesmaschinen, Beschichtungsmaschinen, Laminiermaschinen, Kaschiermaschinen, Verpackungsmaschinen, Wickelanlagen, Schneidanlagen und Trockner zu erwähnen sind.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 eine bevorzugte Ausführungsform einer als Wendeeinheit ausgebildeten Bahnumlenkeinheit der erfindungsgemäßen Bahnführungsvorrichtung in einer perspektivischen Ansicht mit Blick auf den Eintrittsbereich der Materialbahn,
  • 2 eine Schrägansicht der Vorrichtung aus 1 aus einem anderen Blickwinkel mit Blick auf den Austrittsbereich der Materialbahn,
  • 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung aus 1 und 2 mit Blickrichtung gemäß Pfeil III aus 1,
  • 4 eine Seitenansicht der Vorrichtung mit Blickrichtung gemäß Pfeil IV aus 3,
  • 5 eine Rückansicht der Vorrichtung aus 1 bis 4 mit Blickrichtung gemäß Pfeil V aus 3 und 4,
  • 6 eine Einzeldarstellung des Verlaufes des endlosen Trägerbandes innerhalb der aus 1 bis 5 ersichtlichen Wendeeinheit,
  • 7 den Verlauf der Materialbahn beim Durchlaufen der Wendeeinheit aus 1 bis 5 in einer Einzeldarstellung,
  • 8 eine weitere Ausführungsform der Bahnführungsvorrichtung mit einer zweckmäßig ausgebildeten, bei Bedarf auch als Wendeeinheit nutzbaren Bahnumlenkeinheit in einer Draufsicht mit Blickrichtung gemäß Pfeil VIII aus 9 und 10,
  • 9 eine Seitenansicht der Bahnumlenkeinheit aus 8 mit Blickrichtung gemäß Pfeil IX, wobei ein von einem Umlenkelement gebildeter Randbereich zusätzlich vergrößert abgebildet ist, und
  • 10 eine Schrägansicht der Bahnumlenkeinheit aus 8 und 9.
  • Sowohl das Ausführungsbeispiel der 1 bis 7 als auch das Ausführungsbeispiel der 8 bis 10 zeigen eine Bahnführungsvorrichtung 1, die als wesentlichen Bestandteil eine Bahnumlenkeinheit 2 enthält, die von einer während ihrer Erzeugung und/oder Bearbeitung umzulenkenden Materialbahn M durchlaufen wird. Die Materialbahn M wird beispielsweise von einem Wickelkörper abgewickelt oder kommt unmittelbar von einer sie erzeugenden Herstellungsvorrichtung, beispielsweise eine Extrudiervorrichtung oder Webevorrichtung und durchläuft dann die Bahnführungsvorrichtung 1, wobei sie mehrere Behandlungen oder Verarbeitungen erfahren kann. In der Zeichnung sind exemplarisch eine erste Arbeitseinheit 3 und eine zweite Arbeitseinheit 4 angedeutet, zwischen denen die Bahnumlenkeinheit 2 platziert ist, durch die die Materialbahn M hindurchtritt, wenn sie von der ersten Arbeitseinheit 3 zu der zweiten Arbeitseinheit 4 gefördert wird. Mindestens eine der Arbeitseinheiten 3, 4 enthält dabei nicht weiter abgebildete Antriebsmittel, um die Materialbahn M zu einer unidirektionalen Transportbewegung in einer allgemein durch Pfeile 5 angedeuteten Transportrichtung anzutreiben. Die Materialbahn M tritt in einem Eintrittsbereich 6 mit einer Eintritts-Transportrichtung 5a in die Bahnumlenkeinheit 2 ein, aus der sie in einem Austrittsbereich 7 mit einer Austritts-Transportrichtung 5b wieder austritt.
  • Die Materialbahn M ist streifenförmig ausgebildet und besteht beispielsweise aus Papier, Pappe, Kunststoff, Vliesmaterial oder Textilmaterial. Es kann sich auch um ein Verbundmaterial handeln.
  • Die Materialbahn M verfügt über zwei großflächige Seitenflächen, diesseits und jenseits der Bahnebene. Die eine, erste Seitenfläche ist in der Zeichnung mit „Ma” gekennzeichnet, die entgegengesetzte zweite Seitenfläche mit „Mb”.
  • Die Materialbahn M hat eine Längsachse 9, die während des Transportes der Materialbahn M ihre räumliche Ausrichtung verändern kann. Eine in der Bahnlängsrichtung 9 verlaufende und gleichzeitig zur Bahnebene rechtwinkelige Ebene sei im Folgenden als „Normalenebene” der Materialbahn bezeichnet.
  • Im Folgenden werden Richtungsangaben wie „oben”, „unten”, „links”, „rechts”, usw. verwendet, die sich auf die abgebildete, im Betrieb üblicherweise vorliegende Ausrichtung der Bahnumlenkeinheit 2 beziehen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Bahnumlenkeinheit 2 auch mit anderer räumlicher Ausrichtung betreibbar ist, beispielsweise derart, dass die Oberseite nicht vertikal nach oben, sondern horizontal seitwärts orientiert ist.
  • Beim Durchlaufen der Bahnumlenkeinheit 2 wird die Materialbahn M mindestens einmal umgelenkt, wobei sich ihre Transportrichtung 5 ändert. Beim Ausführungsbeispiel der 1 bis 7 findet eine mehrfache Richtungsänderung statt, so dass letztlich die Austritts-Transportrichtung 5b wieder mit der Eintritts-Transportrichtung 5a übereinstimmt. Beim Ausführungsbeispiel der 8 bis 10 erfolgt insgesamt nur eine einmalige Änderung der Transportrichtung um 90°, so dass die Austritts-Transportrichtung 5b um 90° bezüglich der Eintritts-Transportrichtung 5a verdreht ist. Optional ermöglicht die Vorrichtung gemäß 8 bis 10 auch eine mehrfache Umlenkung, so dass beispielsweise, wie dies strichpunktiert angedeutet ist, die Austritts-Transportrichtung 5b um 180° zu der Eintritts-Transportrichtung 5a verändert ist. Bei einer nochmaligen Umlenkung um weitere 90° könnte insgesamt eine Transportrichtungsänderung von 270° stattfinden, was letztlich aber wiederum eine absolute Richtungsänderung zwischen Eintritt und Austritt um nur 90° zur Folge hätte, wobei aber die Austrittsrichtung bezüglich der insgesamt um nur 90° umgelenkten Materialbahn M gerade entgegengesetzt orientiert wäre.
  • Jede Bahnumlenkeinheit 2 enthält ein oder mehrere, insbesondere über eine Längserstreckung verfügende Materialbahn-Umlenkelemente UMS, UMO, um die die Materialbahn M beim Durchlaufen der Bahnumlenkeinheit 2 umläuft. Unter diesen Umlenkelementen finden sich ein oder mehrere schräge Materialbahn-Umlenkelemente UMS, die in einem Winkel von 45° geneigt zur Transportrichtung 5 der ankommenden Materialbahn M ausgerichtet sind, wobei sie sich gleichzeitig in einer zur Bahnebene der Materialbahn M parallelen Ebene erstrecken. Läuft die Materialbahn M um ein solches schräges Materialbahn-Umlenkelement UMS um, erfährt ihre Transportrichtung 5 eine Richtungsänderung um 90°, derart, dass die Normalenebenen der Materialbahn M vor und nach der Umlenkung rechtwinkelig zueinander verlaufen, wobei zweckmäßigerweise die Bahnebenen der vor und nach der Umlenkstelle liegenden Bahnabschnitte mit Abstand parallel zueinander verlaufen.
  • Das Herumlaufen um ein schräges Materialbahn-Umlenkelement UMS hat automatisch auch ein Verdrehen der Materialbahn M um ihre Längsachse zur Folge, wobei der Drehwinkel insbesondere 180° beträgt, so dass die Materialbahn M quasi einmal gewendet wird. Eine ursprünglich nach oben weisende erste Seitenfläche Ma weist dann nach unten.
  • Folgt auf ein 45° schräges Materialbahn-Umlenkelement UMS ein weiteres solches 45° schräges Materialbahn-Umlenkelement UMS, kann eine weitere Transportrichtungsänderung um 90° erzielt werden, die wiederum mit einem Verdrehen um 180° um die Längsachse 9 der Materialbahn M verbunden ist, so dass die Materialbahn M insgesamt zweimal gewendet wurde, so dass ihre anfänglich oben liegende erste Seitenfläche Ma erneut oben zu liegen kommt.
  • Die Bahnumlenkeinheit 2 kann außer mindestens einem schrägen Materialbahn-Umlenkelement UMS auch noch mindestens ein rechtwinkelig zur Transportrichtung 5 der ankommenden Materialbahn M ausgerichtetes und sich dabei in einer zur Bahnebene parallelen Ebene erstreckendes Materialbahn-Umlenkelement enthalten, das auf Grund seiner vorgenannten rechtwinkeligen Ausrichtung als „orthogonales Materialbahnumlenkelement” UMO bezeichnet sei. Exemplarisch verfügt nur das Ausführungsbeispiel der 17 über mindestens ein und zweckmäßigerweise mehrere solcher orthogonalen Materialbahn-Umlenkelemente UMO, deren Charakteristik darin besteht, dass bei einer um sie umlaufenden Materialbahn M die Ausrichtung der Normalenebene der Materialbahn M nicht verändert wird. Es liegt quasi eine gerade Umlenkung vor.
  • Beim ungeschützten Umlaufen um die Materialbahn-Umlenkelemente UMS, UMO unterläge die Materialbahn M einer nicht unerheblichen Beschädigungsgefahr, insbesondere bedingt durch auftretende Reibung und/oder durch zwischen der Leitfläche 15 der Umlenkelemente und der Materialbahn M anfallende Verunreinigungen. Die Bahnumlenkeinheiten 2 sind daher in vorteilhafter Weise mit einem zusätzlichen, eine Schutzfunktion erfüllenden Trägerband T ausgestattet, das aus einem endlos in sich geschlossenen Bandkörper besteht und das über ein leichtes Biegen ermöglichende flexible Eigenschaften verfügt. Das Trägerband T kann beispielsweise folienartig ausgebildet sein und über eine Materialstärke verfügen, die sehr gering ist, wobei es insbesondere auch dünner sein kann als die Materialbahn M.
  • Während die Materialbahn M durch die Bahnumlenkeinheit 2 hindurchtritt, verbleibt das Trägerband T darin und führt vor Ort eine durch Pfeile 8 angedeutete Umlaufbewegung 8 mit der durch die Pfeile angedeuteten Umlaufrichtung aus.
  • Bei seiner Umlaufbewegung 8 wird das Trägerband T durch mehrere mit dem Kürzel „U” gekennzeichnete Trägerband-Umlenkelemente geführt und umgelenkt. Diese Trägerband-Umlenkelemente U haben keinen eigenen Antrieb, das Trägerband T erfährt seine für die Umlaufbewegung 8 verantwortliche Antriebskraft allein durch die Materialbahn M, die an einem als Antriebsabschnitt 12 bezeichneten Längenabschnitt des Trägerbandes T zumindest partiell derart mit Vorspannung anliegt, dass sich in der hierbei zusammenfallenden Transportrichtung 5 und Umlaufrichtung 8 eine kraftschlüssige, schlupffreie Mitnahmeverbindung einstellt.
  • Hierbei ist wesentlich, dass die Materialbahn M zur Herstellung des Antriebskontaktes ausschließlich an einer von den Trägerband-Umlenkelementen U abgewandten Außenfläche Ta des Trägerbandes T anliegt. Die Materialbahn M gelangt also beim Hindurchlaufen durch die Bahnumlenkeinheit 2 niemals in direkten Kontakt mit einem der Trägerband-Umlenkelemente U. Mit anderen Worten wird die Materialbahn M beim Hindurchlaufen durch die Bahnumlenkeinheit 2 von dem Trägerband T getragen, wovon dessen Bezeichnung „Trägerband” herrührt.
  • Ein weiterhin wesentlicher Aspekt besteht darin, dass jedes der für die Umlenkung der Materialbahn M verantwortlichen Materialbahn-Umlenkelemente UMS, UMO unmittelbar von jeweils einem der Trägerband-Umlenkelemente U gebildet ist. Es sind also Trägerband-Umlenkelemente U vorhanden, die ausschließlich der Führung und Umlenkung des Trägerbandes T bei ihrer Umlaufbewegung dienen, und es sind darüber hinaus auch noch solche Trägerband-Umlenkelemente U vorhanden, die eine Doppelfunktion erfüllen, indem sie sowohl das um sie auflaufende Trägerband T umlenken als auch mittelbar die auf der Außenfläche Ta des Trägerbandes T liegende Materialbahn M.
  • Entlang einer Teillänge des Trägerbandes T – vorstehend als Antriebsabschnitt 12 bezeichnet – bewegen sich die Materialbahn M und das Trägerband T somit parallel und gleichgerichtet. Das Trägerband T verhindert einen Kontakt der Materialbahn M mit allen als Materialbahn-Umlenkelemente UMS, UMO fungierenden Trägerband-Umlenkelementen U, wobei der direkte und schlupffreie Antrieb des Trägerbandes T durch die Materialbahn M den Effekt hat, dass zwischen der Außenfläche Ta des Trägerbandes T und der daran anliegenden zweiten Seitenfläche Mb der Materialbahn M keine Relativbewegung auftritt, die Schäden an der Materialbahn M hervorrufen könnte.
  • In der Zeichnung sind die einzelnen Trägerband-Umlenkelemente jeweils noch zusätzlich zu dem Kürzel „U” mit einer Zahl bezeichnet, um ihre Unterscheidung zu vereinfachen. Außerdem werden die Trägerband-Umlenkelemente U auch als „schräge” oder „orthogonale” Trägerband-Umlenkelemente bezeichnet, je nachdem, ob sie schräg und hierbei insbesondere um 45° geneigt zur Transportrichtung 5 ausgerichtet sind oder rechtwinkelig dazu.
  • Das Ausführungsbeispiel der 17 beinhaltet mehrere schräge Trägerband-Umlenkelemente, die mit U1, U4, U6 und U9 bezeichnet sind. Von diesen bilden die beiden schrägen Trägerband-Umlenkelemente U1 und U4 zugleich ein schräges Materialbahn-Umlenkelement UMS.
  • Beim Ausführungsbeispiel der 810 sind alle Trägerband-Umlenkelemente U als schräge Trägerband-Umlenkelemente U1, U2, U3, U4 ausgebildet, von denen ein, zwei oder drei Stück zugleich als schräge Materialbahn-Umlenkelemente UMS nutzbar sind. Abgebildet ist in durchgezogenen Linien die ausschließliche Nutzung eines schrägen Trägerband-Umlenkelementes U1 als schräges Materialbahn-Umlenkelement UMS, wobei zur Realisierung des strichpunktiert angedeuteten Materialbahnverlaufes auch noch das sich anschließende schräge Trägerband-Umlenkelement U2 als schräges Materialbahn-Umlenkelement UMS genutzt wird.
  • Die schrägen Trägerband-Umlenkelemente U sind ortsfest angeordnet, wobei sie im Falle der 17 an einem Vorrichtungsgestell 13 befestigt sind, während sie gemäß 810 randseitig an einer Tragplatte 14 fixiert sind, die ihrerseits an einem nicht weiter abgebildeten Vorrichtungsgestell angebracht sein kann. Die schrägen Trägerband-Umlenkelemente U verfügen an ihrer insbesondere entsprechend einem Zylindermantel oder einem Zylindermantelabschnitt gebildeten Außenfläche über eine Leitfläche 15 für das umzulenkende Trägerband T. Die Besonderheit dieser Leitfläche 15 besteht darin, dass sie eine äußerst feinporöse Oberfläche aufweist, die daraus resultiert, dass die Wandung 16 des schrägen Trägerband-Umlenkelementes U zumindest teilweise aus einem mikroporösen Material besteht. Diese Wandung 16 begrenzt einen nur in 2 und 9 ersichtlichen, im Innern des betreffenden schrägen Trägerband-Umlenkelementes U ausgebildeten Hohlraum 17, der einen Gasverteilraum bildet, welcher mit einer Druckgasleitung 18 in Verbindung steht. Im Betrieb der Bahnführungsvorrichtung 1 wird dem Gasverteilraum 17 unter atmosphärischem Überdruck stehendes Druckgas zugeführt, das dann gemäß Pfeilen 22 durch das mikroporöse Material hindurchtritt und zwischen der Leitfläche 15 und der dieser gegenüberliegenden Innenfläche Tb des Trägerbandes T ein das Trägerband T berührungslos tragendes Gaspolster generiert.
  • Abgesehen von einem mikroporösen Material könnte die Gasdurchlässigkeit der Wandung 16 auch durch andere Maßnahmen realisiert werden, beispielsweise durch das Einbringen von die Wandung 16 durchsetzenden Bohrungen.
  • Zweckmäßigerweise wird man die zur Generierung des Gaspolsters dienende Leitfläche 15 nur in denjenigen Umfangsbereichen der Trägerband-Umlenkelemente U vorsehen, die auch tatsächlich vom Trägerband T umschlungen werden. Die übrigen Bereiche können gasundurchlässig sein, um den Gasverbrauch zu minimieren.
  • Bei dem Druckgas handelt es sich insbesondere um Druckluft. Alternativ oder zusätzlich kann es sich aber auch um Wasserdampf handeln, wenn eine Befeuchtung des Trägerbandes T aus bestimmten Gründen gewünscht ist, oder um ein sonstiges gasförmiges Medium.
  • Durch das Gaspolster wird eine unmittelbare Berührung zwischen dem Trägerband T und dem Trägerband-Umlenkelement U vermieden, so dass die Umlaufbewegung des Trägerbandes T sehr leichtgängig ist und der durch Reibung übertragenen Antriebskraft der Materialbahn M kein erhöhter Widerstand entgegengesetzt wird.
  • Prinzipiell können auch die orthogonalen Trägerband-Umlenkelemente U, beim Ausführungsbeispiel der 17 sind dies die Trägerband-Umlenkelemente U2, U3, U5, U7, U8, U10 und U11, zur Generierung eines Gaspolsters ausgebildet sein. Da das Trägerband T beim Umlenken um die orthogonalen Trägerband-Umlenkelemente U jedoch keine Querbewegung in der Längsrichtung der Trägerband-Umlenkelemente U ausführt, lässt sich eine widerstandsarme Umlenkung auch bereits dann realisieren, wenn wie gemäß 17 die orthogonalen Trägerband-Umlenkelemente in Form von bezüglich des Vorrichtungsgestells 13 um ihre Längsachse 23 frei drehbar gelagerten, antriebslosen Umlenkwalzen gebildet sind.
  • Gemäß 1 bis 7 sind die zur Erzeugung eines Gaspolsters ausgebildeten Trägerband-Umlenkelemente U zweckmäßigerweise stangenförmig ausgebildet, wobei zur einfachen Realisierung des Gasverteilraumes 17 eine rohrförmige Struktur bevorzugt wird.
  • In 6 sind die Anfangs- und Endbereiche des bevorzugt durchgehend mit der Materialbahn M in flächigem Kontakt stehenden Antriebsabschnittes 12 des Trägerbandes T durch eine stichpunktierte Linie 24 kenntlich gemacht. Der restliche Längenabschnitt des Trägerbandes T wird im Folgenden als Rücklaufabschnitt 25 bezeichnet und wird auch in geeigneter Weise durch Trägerband-Umlenkelemente U umgelenkt, ohne jedoch mit der Materialbahn M in Kontakt zu stehen.
  • In 5 ist strichpunktiert eine Einrichtung 26 angedeutet, die im Bereich des Rücklaufabschnittes 25 angeordnet ist und bei der es sich beispielsweise um eine Reinigungseinrichtung handelt, die das Trägerband T während ihres Umlaufes ständig von Verschmutzungen säubert.
  • Alternativ könnte die Einrichtung 26 auch eine Materialauftragseinrichtung sein, um beliebige Materialien bzw. Substanzen auf das Trägerband T aufzubringen, die das Trägerband T dann im Kontaktbereich mit der Materialbahn M auf diese Materialbahn M überträgt. Ebenso möglich wäre eine Ausgestaltung der Einrichtung 26 als Temperiereinrichtung, beispielsweise als Kühleinrichtung oder als Heizeinrichtung. Auch eine beliebige Kombination der vorgenannten Arten von Einrichtungen 26 ist möglich.
  • Prinzipiell kann das Trägerband T aus einem einzigen Material bestehen. Die 5 zeigt jedoch in dem etwas vergrößerten Ausschnitt 27, dass das Trägerband T beispielsweise auch einen mehrschichtigen und insbesondere zweischichtigen Aufbau haben kann, wobei die die Außenfläche Ta bildende äußere Materialschicht 28 insbesondere in Bezug auf optimierte Hafteigenschaften ausgelegt ist und die die Innenfläche Tb bildende innere Materialschicht 32 in Bezug auf einen minimierten Reibkoeffizienten.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, das Trägerband T einseitig oder beidseitig aus verschiedenen Materialien zu realisieren.
  • Des Weiteren könnte anstelle nur eines Trägerbandes T eine Mehrzahl von parallel nebeneinander verlaufenden Trägerbändern zum Tragen und Schützen der Materialbahn M vorhanden sein, wie dies in 4 strichpunktiert angedeutet ist.
  • Im Folgenden soll der vorteilhafte konkrete Aufbau der in 1 bis 7 abgebildeten, als Wendeeinheit fungierenden Bahnumlenkeinheit 2 erläutert werden. Die beste Übersicht verleihen dabei die 6 und 7, die das Trägerband T und die Materialbahn M jeweils einzeln zeigen, wobei die Bereiche, in denen sich normalerweise die Trägerband-Umlenkelemente U befinden, mit den entsprechenden Bezugsziffern der Trägerband-Umlenkelemente U versehen sind. Die im Betrieb vorhandene Zuordnung zwischen dem Trägerband T und der Materialbahn M lässt sich leicht vorstellen, wenn man die beiden Band- bzw. Bahnverläufe gedanklich so in Überdeckung bringt, dass die identisch bezeichneten Trägerband-Umlenkelemente beider Figuren an der gleichen Stelle liegen.
  • Die Umlenk- bzw. Wendeeinheit 2 gemäß 1 bis 7 besitzt ein sich an den Eintrittsbereich 6 der Bahnumlenkeinheit 2 anschließendes schräges erstes Trägerband-Umlenkelement U1, das in einer beim Ausführungsbeispiel horizontalen ersten Ebene E1 verläuft und um 45° bezüglich der Eintritts-Transportrichtung 5a geneigt ist.
  • Seitlich neben diesem ersten Trägerband-Umlenkelement U1 in demjenigen Seitenbereich, der dem in der Eintritts-Transportrichtung 5a weiter vorne liegenden Endabschnitt des ersten Trägerband-Umlenkelementes U1 zugeordnet ist, verläuft ein ebenfalls in der ersten Ebene E1 angeordnetes orthogonales zweites Trägerband-Umlenkelement U2, dessen Längsachse parallel zur Eintritts-Transportrichtung 5a ausgerichtet ist. Das Trägerband T umschlingt von oben her das schräge erste Trägerband-Umlenkelement U1 um 180°, um dann im rechten Winkel zur Eintritts-Transportrichtung 5a von unten her um 90° um das orthogonale zweite Trägerband-Umlenkelement U2 herumzugreifen.
  • Daran anschließend greift das Trägerband T um 90° um ein orthogonales drittes Trägerband-Umlenkelement U3 herum, das parallel zu dem orthogonalen zweiten Trägerband-Umlenkelement U2 angeordnet ist und sich in einer zu der ersten Ebene nach oben hin parallel versetzten zweiten Ebene E2 erstreckt.
  • Anstelle der beiden zweiten und dritten Trägerband-Umlenkelemente könnten auch ein einziges, einen entsprechend größeren Durchmesser aufweisendes Trägerband-Umlenkelement vorgesehen sein.
  • Nach Verlassen des dritten Trägerband-Umlenkelementes U3 erstreckt sich das Trägerband T in einer zu der zweiten Ebene E2 parallelen Ebene, bis es von oben her ein mit Abstand oberhalb des schrägen ersten Trägerband-Umlenkelementes U1 angeordnetes schräges viertes Trägerband-Umlenkelement U4 um 180° umschlingt. Letzteres ist um 90° verdreht zu dem schrägen ersten Trägerband-Umlenkelement U1 angeordnet, so dass sich in der Draufsicht eine kreuzförmige Konfiguration ergibt.
  • Das Trägerband T verlässt das schräge vierte Trägerband-Umlenkelement U4 an seiner Unterseite und verläuft dann gleichgerichtet mit der Eintritts-Transportrichtung 5a bis in den Austrittsbereich 7, wo es von unten her um 180° um ein rechtwinkelig zu der Eintritts-Transportrichtung 5a ausgerichtetes orthogonales fünftes Trägerband-Umlenkelement U5 herumgeschlungen ist. Letzteres erstreckt sich in der zweiten Ebene E2.
  • Nach einer Umschlingung um 180° verlässt die Trägerbahn T das orthogonale fünfte Trägerband-Umlenkelement U5 mit der Eintritts-Transportrichtung 5a entgegengesetzter Richtung, um anschließend von unten her ein schräges sechstes Trägerband-Umlenkelement U6 um 180° zu umschlingen, das in einer oberhalb der zweiten Ebene E2 parallel zu dieser angeordneten dritten Ebene E3 verläuft und parallel zu dem schrägen vierten Trägerband-Umlenkelement U4 ausgerichtet ist.
  • Das Trägerband T verlässt das sechste Trägerband-Umlenkelement U6 im oberen Bereich und verläuft dann rechtwinkelig zur Eingangs-Transportrichtung 5a seitwärts nach außen, wo es ein in der dritten Ebene E3 angeordnetes orthogonales siebtes Trägerband-Umlenkelement U7 von oben her um 90° umschlingt, welches zu der Eintritts-Transportrichtung 5a parallel ausgerichtet ist.
  • Von dort aus erstreckt sich das Trägerband T vertikal nach unten, wobei es mit Abstand an demjenigen Längenabschnitt des Trägerbandes T vorbeiläuft, der sich in vertikaler Richtung zwischen den beiden orthogonalen zweiten und dritten Trägerband-Umlenkelementen U2, U3 erstreckt.
  • Auf diese Weise gelangt das Trägerband T zu einem in einer zu der ersten Ebene E1 parallelen vierten Ebene E4 angeordneten orthogonalen achten Trägerband-Umlenkelement U8, das zu dem orthogonalen siebten Trägerband-Umlenkelement U7 parallel ausgerichtet ist. Es liegt außerdem unterhalb des orthogonalen zweiten Trägerband-Umlenkelementes U2.
  • Nach einer Umschlingung um 90° des achten Trägerband-Umlenkelementes U8 verläuft das Trägerband T rechtwinkelig zur Eintritts-Transportrichtung 5a wieder nach innen, um ein ebenfalls in der vierten Ebene E4 angeordnetes und zu dem ersten schrägen Trägerband-Umlenkelement U1 paralleles schräges neuntes Trägerband-Umlenkelement U9 von unten her um 180° zu umschlingen.
  • Derart umgelenkt verläuft das Trägerband T entgegen der Eintritts-Transportrichtung 5a in Richtung zum Eintrittsbereich 6, wo es von unten her ein zur Eintritts-Transportrichtung 5a rechtwinkeliges orthogonales zehntes Trägerband-Umlenkelement U10 von unten her umschlingt, das in einer zwischen der vierten Ebene E4 und der ersten Ebene E1 platzierten fünften Ebene E5 angeordnet ist.
  • Nach einer Umschlingung des orthogonalen zehnten Umlenkelementes U10 von 90° erstreckt sich das Trägerband T vertikal nach oben, um sodann ein zu dem zehnten Trägerband-Umlenkelement U10 paralleles, in dem Eintrittsbereich 6 in der ersten Ebene E1 angeordnetes orthogonales elftes Trägerband-Umlenkelement U11 um wiederum 90° oben herum zu umschlingen. Von dort nun verläuft das Trägerband in der Eintritts-Transportrichtung 5a bis zu dem schrägen ersten Umlenkelement U1, womit sich der Kreislauf geschlossen hat.
  • Eine Besonderheit dieser Anordnung besteht darin, dass das erste, zweite, dritte und vierte Trägerband-Umlenkelement U1, U2, U3 und U4 jeweils gleichzeitig ein Materialbahn-Umlenkelement UMS, UMO bildet, wobei die Materialbahn M an der von diesen Trägerband-Umlenkelementen abgewandten Außenfläche Ta des Trägerbandes T anliegt. Die Zufuhr der Materialbahn M in die Bahnumlenkeinheit und auf das Trägerband T erfolgt in dem Eintrittsbereich 6 auf den sich zwischen dem orthogonalen elften Trägerband-Umlenkelement U11 und dem schrägen ersten Trägerband-Umlenkelement U1 verlaufenden Längenabschnitt der Trägerbahn T.
  • Der Austritt der Materialbahn M aus der Bahnumlenkeinheit 2 findet in dem Austrittsbereich 7 statt, und zwar durch einen Austrittsspalt hindurch, der zwischen dem orthogonalen fünften Trägerband-Umlenkelement U5 und einer hierzu parallelen, in der ersten Ebene E1 angeordneten Ausgabewalze A definiert ist.
  • Besonders kompakt ist die Bahnumlenkeinheit 2 insbesondere auch dadurch, dass das schräge erste und neunte Trägerband-Umlenkelement U1, U9 gemeinsam in einer zu der ersten Ebene E1 rechtwinkeligen ersten Orthogonalebene O1 angeordnet sind und das schräge vierte und sechste Trägerband-Umlenkelement U4, U6 gemeinsam in einer zu der ersten Ebene E1 ebenfalls parallelen zweiten Orthogonalebene O2, die rechtwinkelig zu der ersten Orthogonalebene O1 verläuft und selbige unter Bildung einer Kreuzstruktur schneidet.
  • Durch den geschilderten Aufbau der Bahnumlenkeinheit 2 gemäß 17 wird erreicht, dass der in dem Austrittsbereich 7 aus der Bahnumlenkeinheit 2 austretende Austrittsabschnitt 33 der Materialbahn M im Vergleich zu dem in dem Eintrittsbereich 6 in die Bahnumlenkeinheit 2 eintretenden Eintrittsabschnitt 34 der Materialbahn M um 180° um die Bahnlängsachse verdreht ist, insgesamt also eine Wendung vorliegt, wobei die Transportrichtung 5 weiterhin mit derjenigen im Eintrittsbereich 6 zusammenfällt.
  • Nachfolgend soll das Ausführungsbeispiel der 8 bis 10 näher beschreiben werden. Dieses zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es über insgesamt vier schräge Trägerband-Umlenkelemente U1–U4 verfügt, die entlang den vier Seiten eines quadratischen Rechteckes ausgerichtet sind und hierbei in einer gemeinsamen Hauptebene HE verlaufen. Die vier schrägen Trägerband-Umlenkelemente U1–U4 sind insbesondere von den Randbereichen einer quadratischen Umlenkplatte 35 gebildet, wobei die Möglichkeit besteht, aus den vier schrägen Trägerband-Umlenkelementen U1–U4 einen Rahmen zu bilden, der von einer plattenartigen Füllung ausgefüllt ist.
  • Jedenfalls definieren die vier schrägen Trägerband-Umlenkelemente U auf diese Weise eine flache, vorzugsweise plattenförmige Umlenkstruktur 36 mit einer großflächigen ersten Seite 37 und einer diesbezüglich entgegengesetzten großflächigen zweiten Seite 38, die also diesseits und jenseits der Hauptebene HE liegen.
  • Das Trägerband T ist nun ebenfalls einem quadratischen Verlauf entsprechend um die Umlenkstruktur 36 herumgeschlungen, wobei es in den in der Umfangsrichtung aufeinanderfolgenden Eckbereichen 42 der Umlenkstruktur 36 abwechselnd auf der ersten Seite 37 und der zweiten Seite 38 verläuft.
  • Auf diese Weise ergibt sich ein Längsverlauf des Trägerbandes T mit je zwei zueinander parallelen Trägerband-Längenabschnitten 43, 44, 45, 46 auf beiden Seiten 37, 38, wobei die beiden Trägerband-Längenabschnitte 43, 45 auf der ersten Seite 37 rechtwinkelig zu den beiden Trägerband-Längenabschnitten 44, 46 der zweiten Seite 38 verlaufen.
  • Somit ergibt sich ein sich über die erste Seite 37 erstreckender erster Trägerband-Längenabschnitt 43, ein sich nach Umlenkung um das erste schräge Trägerband-Umlenkelement U1 daran anschließendes, auf der zweiten Seite 38 verlaufender zweiter Trägerband-Längenabschnitt 44, ein sich nach Umlenkung um das zweite Trägerband-Umlenkelement U2 daran anschließender, wiederum auf der ersten Seite 37 verlaufender dritter Trägerband-Längenabschnitt 45, und schließlich ein sich daran nach Umlenkung um das dritte Trägerband-Umlenkelement U3 anschließender, neuerlich auf der zweiten Seite 38 verlaufender vierter Trägerband-Längenabschnitt 46. An letzteren schließt sich dann nach Umlenkung um das vierte Trägerband-Umlenkelement U4 wieder der erste Trägerband-Längenabschnitt 43 an.
  • Exemplarisch ist der Eintrittsbereich 6 dem schrägen vierten Trägerband-Umlenkelement U4 zugeordnet. Dort wird die Materialbahn M eingeführt und liegt sodann auf dem ersten Trägerband-Längenabschnitt 43 und, nach Umlenkung um das schräge erste Trägerband-Umlenkelement U1, auf dem zweiten Trägerband-Längenabschnitt 44 an der der ersten Seite 37 entgegengesetzten zweiten Seite 38.
  • Durch den auf Grund von Reibung haftenden Kontakt zwischen der Materialbahn M und dem jeweils ersten und zweiten Trägerband-Längenabschnitt 43, 44 wird das Trägerband T zu der kontinuierlichen Umlaufbewegung 8 angetrieben.
  • Je nachdem, ob der Austrittsbereich 7 wie abgebildet dem schrägen zweiten Trägerband-Umlenkelement U2 zugeordnet oder aber dem schrägen dritten oder vierten Trägerband-Umlenkelement U3, U4, verlässt die Materialbahn M die Umlenkstruktur 36 mit einer Austritts-Transportrichtung 5b die rechtwinkelig oder gleichachsig zur Eintritts-Transportrichtung 5a verläuft. Dementsprechend hat sich die Transportrichtung, wenn man sämtliche Winkeländerungen addiert, um 90°, um 180° oder um 270° geändert.
  • Zweckmäßigerweise ist die Bahnebene der Materialbahn M in jedem gewählten Austrittsbereich 7 parallel zur Bahnebene im Eintrittsbereich 6 angeordnet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2520746 A1 [0003]
    • - DE 102007058405 A1 [0004]
    • - DE 60314136 T2 [0008]
    • - EP 0873846 B1 [0026]
    • - DE 102005001518 A1 [0027]

Claims (25)

  1. Bahnführungsvorrichtung zum Führen einer sich in einer Transportrichtung (5) bewegenden, aus einem flexiblen Flachmaterial bestehenden Materialbahn (M), mit mindestens einer Bahnumlenkeinheit (2), die von der extern angetriebenen Materialbahn (M) unter Ausführung wenigstens einer Transportrichtungsänderung durchlaufen wird und die hierzu wenigstens ein von der Materialbahn (M) teilweise umschlungenes Materialbahn-Umlenkelement (UMS, UMO) enthält, wobei wenigstens ein zu der Transportrichtung (5) schräges Materialbahn-Umlenkelement (UMS) vorhanden ist, das auch ein Verdrehen der Materialbahn (M) um ihre Längsachse hervorruft, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnumlenkeinheit (2) mehrere Trägerband-Umlenkelemente (U) aufweist sowie mindestens ein um diese Trägerband-Umlenkelemente (U) herumgeschlungenes, endlos in sich geschlossenes flexibles, gasundurchlässiges Trägerband (T), dass das wenigstens eine Materialbahn-Umlenkelement (UMS, UMO) von einem der Trägerband-Umlenkelemente (U) gebildet ist und die Materialbahn (M) beim Hindurchlaufen durch die Bahnumlenkeinheit (2) an der von den Trägerband-Umlenkelementen (U) abgewandten Außenfläche (Ta) des Trägerbandes (T) derart kraftschlüssig anliegt, dass sie das Trägerband (T) mit gleicher Geschwindigkeit schlupffrei mitnimmt und dadurch zu einer Umlaufbewegung (8) um die Trägerband-Umlenkelemente (U9) antreibt, und dass zumindest ein das wenigstens eine schräge Materialbahn-Umlenkelement (UMS) bildendes schräges Trägerband-Umlenkelement (U) zur Erzeugung eines das Trägerband (T) berührungslos tragenden Gaspolsters mit einer gasdurchlässigen, von einem Druckgas durchströmbaren Wandung (16) ausgebildet ist.
  2. Bahnführungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnumlenkeinheit (2) mehrere, jeweils von einem Trägerband-Umlenkelement (U) gebildete Materialbahn-Umlenkelemente (UMS, UMO) enthält.
  3. Bahnführungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, ein gleichzeitiges Umlenken und Verdrehen der Materialbahn (M) bewirkende schräge Materialbahn-Umlenkelemente (UMS) vorhanden sind, die jeweils von einem schrägen Trägerband-Umlenkelement (U) gebildet sind.
  4. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerband (T) um mehrere schräge Trägerband-Umlenkelemente (U) der Bahnumlenkeinheit (2) umläuft, die alle zur Erzeugung eines das Trägerband (T) berührungslos tragenden Gaspolsters ausgebildet sind.
  5. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnumlenkeinheit (2) mindestens ein rechtwinkelig zur Transportrichtung (5) der Materialbahn (M) ausgerichtetes orthogonales Materialbahn-Umlenkelement (UMO) aufweist, das von einem entsprechend orthogonalen Trägerband-Umlenkelement (U) gebildet ist und das von einer frei drehbaren, antriebslosen Umlenkwalze gebildet sein kann.
  6. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Trägerband-Umlenkelemente (U) zur Erzeugung eines das Trägerband (T) berührungslos tragenden Gaspolsters ausgebildet sind.
  7. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die gasdurchlässige Wandung (16) des zur Erzeugung eines das Trägerband (T) tragenden Gaspolsters ausgebildeten mindestens einen Trägerband-Umlenkelementes (U) zumindest teilweise aus einem mikroporösem Material besteht, wobei das mikroporöse Material zweckmäßigerweise die äußere Leitfläche (15) des Trägerband-Umlenkelementes (U) bildet.
  8. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das zur Erzeugung eines Gaspolsters ausgebildete Trägerband-Umlenkelement (U) stangenförmig ausgebildet ist, wobei es zweckmäßigerweise rohrförmig strukturiert ist und mindestens einen internen Gasverteilraum (17) für das durch die gasdurchlässige Wandung (16) ausströmende Druckgas aufweisen kann.
  9. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerband (T) an der der Materialbahn (M) zugewandten Bandaußenseite eine andere Beschaffenheit als an der den Trägerband-Umlenkelementen (U) zugewandten Bandinnenseite aufweist, wobei es zweckmäßigerweise einen mehrschichtigen Aufbau hat, bestehend aus wenigstens zwei unterschiedlichen Materialschichten.
  10. Bahnführungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerband (T) an wenigstens einer Seite, insbesondere an der der Materialbahn im zugewandten Bandaußenseite, aus verschiedenen Materialien besteht.
  11. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnumlenkeinheit (2) mehrere parallel nebeneinander angeordnete und gemeinsam um die gleichen Trägerband-Umlenkelemente (U) umlaufende Trägerbänder (T) aufweist.
  12. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerband (T) einen mit der durch die Bahnumlenkeinheit (2) hindurchlaufenden Materialbahn (M) in kraftschlüssigem Antriebskontakt stehenden Antriebsabschnitt (12) aufweist sowie einen sich vom Anfangsbereich bis zum Endbereich dieses Antriebsabschnittes (12) erstreckenden, nicht mit der Materialbahn (M) in Berührung gelangenden Rücklaufabschnitt (25).
  13. Bahnführungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnumlenkeinheit (2) mindestens eine mit dem Rücklaufabschnitt (25) des Trägerbandes (T) zusammenwirkende Reinigungseinrichtung (26) und/oder einen Materialauftrag auf den Rücklaufabschnitt (25) bewirkende Auftragseinrichtung (26) und/oder eine eine Temperierung des Rücklaufabschnittes (25) bewirkende Temperiereinrichtung (26) aufweist.
  14. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerband (T) eine geringere Dicke aufweist als die Materialbahn (M) und insbesondere folienartig dünn ausgebildet ist.
  15. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerband-Umlenkelemente (U) in einer Weise angeordnet und ausgebildet sind, dass die Materialbahn (11) bei ihrem Weg von einem Eintrittsbereich (6) der Bahnumlenkeinheit (2) bis zu einem Austrittsbereich (7) der Bahnumlenkeinheit (2) insgesamt einmal, zweimal oder dreimal um jeweils 90° umgelenkt wird, so dass insgesamt eine Umlenkung um 90° oder 180° oder 270° vorliegt, wobei zweckmäßgerweise die Bahnebene der Materialbahn in dem Austrittsbereich (7) parallel zur Bahnebene im Eintrittsbereich (6) ausgerichtet ist.
  16. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerband-Umlenkelemente (U) in einer Weise angeordnet und ausgebildet sind, dass der in einem Austrittsbereich (7) aus der Bahnumlenkeinheit (2) austretende Austrittsabschnitt (33) der Materialbahn (M) verglichen mit dem in einem Eintrittsbereich (6) in die Bahnumlenkeinheit (2) eintretenden Eintrittsabschnitt (34) der Materialbahn (M) eine um 180° um die Bahnlängsachse (9) verdrehte Ausrichtung einnimmt.
  17. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Bahnumlenkeinheit (2) als Wendeeinheit ausgebildet ist, bei deren Durchlaufen die Materialbahn (M) zwischen einem Eintrittsbereich (6) und einem Austrittsbereich (7) um 180° bezüglich ihrer Bahnlängsachse (9) verdreht und somit gewendet wird, wobei die Austritts-Transportrichtung (5, 5b) der Materialbahn (M) in dem Austrittsbereich (7) zweckmäßigerweise weiterhin mit der im Eintrittsbereich (34) vorliegenden Eintritts-Transportrichtung (5, 5a) der Materialbahn (M) übereinstimmt.
  18. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnumlenkeinheit (2) als Wendeeinheit ausgebildet ist und zur Führung des Trägerbandes (T) folgende in der Umlaufrichtung (8) des Trägerbandes (T) aufeinanderfolgend angeordnete Trägerband-Umlenkelemente (U) aufweist: (a) ein sich an einen Eintrittsbereich (6) der Bahnumlenkeinheit (2) anschließendes, um 45° bezüglich der Eintritts-Transportrichtung (5, 5b) der Materialbahn (M) in einer ersten Ebene (E1) geneigtes schräges erstes Trägerband-Umlenkelement (U1), (b) ein rechtwinkelig zur Eintritts-Transportrichtung (5, 5a) der Materialbahn (M) seitlich versetzt zu dem schrägen ersten Trägerband-Umlenkelement (U1) in der ersten Ebene (E1) angeordnetes, zu der Eintritts-Transportrichtung (5, 5b) paralleles orthogonales zweites Trägerband-Umlenkelement (U2), (c) ein in einer zu der ersten Ebene (E1) parallel versetzten zweiten Ebene (E2) oberhalb des zweiten Trägerband-Umlenkelementes (U2) parallel zu diesem angeordnetes orthogonales drittes Trägerband-Umlenkelement (U3), (d) ein in der zweiten Ebene (E2) angeordnetes, um 90° bezüglich dem schrägen ersten Trägerband-Umlenkelement (U1) versetztes schräges viertes Trägerband-Umlenkelement (U4), (e) ein in der zweiten Ebene (E2) im Austrittsbereich (7) der Bahnumlenkeinheit (2) angeordnetes, rechtwinkelig zur Eintritts-Transportrichtung (5, 5a) ausgerichtetes orthogonales fünftes Trägerband-Umlenkelement (U5) (f) ein parallel zu dem schrägen vierten Trägerband-Umlenkelement (U4) in einer zur zweiten Ebene (E2) parallelen dritten Ebene (E3) auf der der ersten Ebene (E1) entgegengesetzten Seite der zweiten Ebene (E2) angeordnetes schräges sechstes Trägerband-Umlenkelement (U6) (g) ein in der dritten Ebene (E3) rechtwinkelig zur Eintritts-Transportrichtung (5, 5a) seitlich versetzt zu dem sechsten Trägerband-Umlenkelement (U6) im Bereich des orthogonalen dritten Trägerband-Umlenkelementes (U3) angeordnetes und zu dem dritten Trägerband-Umlenkelement (U3) paralleles orthogonales siebtes Trägerband-Umlenkelement (U7), (h) ein zu dem orthogonalen siebten Trägerband-Umlenkelement (U7) paralleles, in einer auf der der zweiten Ebene (E2) entgegengesetzten Seite der ersten Ebene (E1) angeordneten und zu der ersten Ebene (E1) parallelen vierten Ebene (E4) angeordnetes ortogonales achtes Trägerband-Umlenkelement (U8), (i) ein in der vierten Ebene (E4) angeordnetes, zu dem schrägen ersten Trägerband-Umlenkelement (U1) paralleles schräges neuntes Trägerband-Umlenkelement (U9), (k) ein in dem Eintrittsbereich (6) der Bahnumlenkeinheit (2) in einer zwischen der vierten Ebene (E4) und der ersten Ebene (E1) parallel verlaufenden fünften Ebene (E5) angeordnetes, rechtwinkelig zur Eintritts-Transportrichtung (5, 5a) ausgerichtetes orthogonales zehntes Trägerband-Umlenkelement (U10), (l) und ein zu dem zehnten Trägerband-Umlenkelement (U10) paralleles, in dem Eintrittsbereich (6) in der ersten Ebene (E1) angeordnetes orthogonales elftes Trägerband-Umlenkelement (U11), an das sich in der Umlaufrichtung (8) des Trägerbandes (T) das schräge erste Trägerband-Umlenkelement (U1) anschließt, wobei das erste, zweite, dritte und vierte Trägerband-Umlenkelement (U1, U2, U3, U4) jeweils gleichzeitig ein Materialbahn-Umlenkelement (UMS, UMO) bildet und die Materialbahn (M) an der von diesen Trägerband-Umlenkelementen (U1, U2, U3, U4) abgewandten Außenfläche (Ta) des Trägerbandes (T) anliegt, wobei es in dem Eintrittsbereich (6) auf das Trägerband (T) zugeführt und in dem Austrittsbereich (7) von dem Trägerband (T) abgeführt wird.
  19. Bahnführungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle der orthogonalen zweiten und dritten Trägerband-Umlenkelemente (U2, U3) ein einziges orthogonales Trägerband-Umlenkelement vorhanden ist.
  20. Bahnführungsvorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das schräge erste und neunte Trägerband-Umlenkelement (U1, U9) übereinander gemeinsam in einer zur ersten Ebene (E1) rechtwinkeligen ersten Orthogonalebene (O1) angeordnet sind, wobei außerdem das schräge vierte und sechste Trägerband-Umlenkelement (U4, U6) übereinander gemeinsam in einer ebenfalls zu der ersten Ebne (E1) parallelen zweiten Orthogonalebene (O2) angeordnet sind, wobei die erste Orthogonalebene (O1) und die zweite Orthogonalebene (O2) sich rechtwinkelig schneidend angeordnet sind.
  21. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Bahnumlenkeinheit (2) vier entlang den vier Seiten eines insbesondere quadratischen Rechteckes ausgerichtete, bezüglich der Transportrichtung (5) der Materialbahn (M) um 45° geneigte schräge Trägerband-Umlenkelemente (U1, U2, U3, U4) aufweist, die derart von dem Trägerband (T) umschlungen sind, dass auf beiden Seiten der von den vier Trägerband-Umlenkelementen (U1, U2, U3, U4) aufgespannten Hauptebene (HE) jeweils zwei zueinander parallele Trägerband-Längenabschnitte (43, 45; 44, 46) nebeneinander verlaufen, wobei die beiden auf jeweils der einen Seite (37) der Hauptebene (HE) angeordneten Trägerband-Längenabschnitte (43, 45) einen zu den beiden auf der anderen Seite (38) der Hauptebene (HE) angeordneten Trägerband-Längenabschnitten (44, 46) rechtwinkeligen Längsverlauf haben und wobei sich die Materialbahn (M) wenigstens entlang eines auf der einen Seite (37) der Hauptebene (HE) angeordneten Trägerband-Längenabschnittes (43) und eines sich daran anschließenden, auf der anderen Seite (38) der Hauptebene (HE) angeordneten Trägerband-Längenabschnittes (44) erstreckt.
  22. Bahnführungsvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die vier schrägen Trägerband-Umlenkelemente (U1, U2, U3, U4) von den Randbereichen einer rechteckigen und insbesondere quadratischen und hierbei plattenförmigen Umlenkstruktur (36) gebildet sind.
  23. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bahnumlenkeinheit (2) als reversierende Abzugsvorrichtung für Materialbahnen ausgebildet ist, wobei die Materialbahnen aus Kunststoffmaterial bestehende und durch Extrusion hergestellte Schlauchbahnen sind und wobei der Abzugsvorrichtung eingangsseitig zweckmäßigerweise eine Extrudiervorrichtung vorgeschaltet ist.
  24. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bahnumlenkeinheit (2) als Falzeinrichtung zum Falzen von Materialbahnen ausgebildet ist.
  25. Bahnführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bahnumlenkeinheit (2) als Bahnspreizeinrichtung zum Auseinanderspreizen von durch Längsaufteilung einer breiteren Materialbahn erzeugten schmäleren Materialbahnen ausgebildet ist.
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