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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft ein Haltesystem mit optionaler Rasterfunktion zum Positionieren eines ersten Kabinenbauteils eines Luftfahrzeugs in Bezug auf ein zweites Kabinenbauteil und zum Befestigen der zwei Kabinenbauteile miteinander. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Positionieren eines ersten Kabinenbauteils eines Luftfahrzeugs in Bezug auf ein zweites Kabinenbauteil und zum Befestigen der zwei Kabinenbauteile. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Luftfahrzeug mit dem erfindungsgemäßen Haltesystem.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Bei der Zusammensetzung von Kabinenbauteilen eines Luftfahrzeugs beispielsweise bei der Endmontage (Final Assembly Line, FAL) ist es wichtig, geeignete Halterungen bereitzustellen, die eine schnelle und unkomplizierte Montage ermöglichen. Aus der
DE 10 2005 040 019 A1 und den parallelen Druckschriften
US 2009 136 321 A1 ,
WO 2007 023 144 A1 und
EP 192 4777 A1 sind Halterungen zum Halter von Gegenständen an einer Fahrzeugwand bekannt.
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Bei der Montage von Kabinenbauteilen müssen unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden. Dabei ist einerseits eine qualitativ hochwertige Verbindung bzw. Befestigung von Kabinenbauteilen miteinander und/oder mit den umgebenden Strukturen wichtig. Andererseits kann eine genaue Positionierung der Kabinenbauteile in Bezug aufeinander und/oder die umgebende Struktur wichig sein.
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Beispielsweise bei der Montage von Gepäckablageeinheiten (Overhead Stowage Compartment, OHSC) und Versorgungskanaleinheiten (Passenger Supply Unit, PSU) kann es besonders wichtig sein eine Position einer Versorgungskanaleinheit unter dem Gepäckfach zu bestimmen. Dies würde zum Beispiel eine risikolose Vorverkabelung der Gepäckablageeinheit ermöglichen.
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Die
EP 1 281 577 A2 wie auch die
DE 102 20 808 A1 beschreiben Vorrichtungen zum lösbaren Befestigen eines ersten Teils an einem in einem Flugzeug eingebauten zweiten Teil.
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Bei der
EP 1 281 577 A2 ist ein Befestigungselement mit einem Verriegelungselement versehen, das zwischen einer Entriegelungsposition, in der das Befestigungselement an den zweiten Teil ansetzbar und von diesem abnehmbar ist, und einer Vorverriegelungsposition, in der das Befestigungselement an dem zweiten Teil gehalten ist, an dem Befestigungselement bewegbar gelagert ist. Ferner weist das Befestigungselement ein Betätigungselement zum Bewegen des Verriegelungselements zwischen der Entriegelungsposition der Vorverriegelungsposition auf.
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Bei der
DE 102 20 808 A1 ist die Vorrichtung mit einem Befestigungselement versehen, das ein erstes Ende zur Anbringung an einem ersten Teil und ein zweites Ende zur Anbringung an einem zweiten Teil aufweist. Das zweite Ende des Befestigungselement ist mit einem Anlageabschnitt zur Anlage an einem zweiten Schenkel und an einem Abstützelement des zweiten Teils, und einem Verriegelungsabschnitt zum Verriegeln an dem freien Ende des zweiten Schenkels des zweiten Teils versehen, wobei der Verriegelungsabschnitt flexibel ist und unter Erzeugung einer Rückstellkraft aus einer Verriegelungsabschnitt in eine Freigabeposition bewegbar ist.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es kann daher als die Aufgabe der Erfindung angesehen werden, ein verbessertes System bereitzustellen, die es ermöglichen kann, gleichzeitig sowohl Kabinenbauteile miteinander zu befestigen als sie auch im Bezug aufeinander zu positionieren.
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Diese Aufgabe wird durch das Haltesystem gemäß Anspruch 1 gelöst. Beispielhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Gemäß der Erfindung wird ein Haltesystem mit optionaler Rasterfunktion zum Positionieren eines ersten Kabinenbauteils eines Luftfahrzeugs in Bezug auf ein zweites Kabinenbauteil und zum Befestigen der zwei Kabinenbauteile miteinander bereitgestellt. Das Haltesystem weist einen Equipmenthalter mit einem Befestigungselement, ein Fixierelement und eine Positionsbestimmungsvorrichtung auf. Dabei ist das Befestigungselement ausgestaltet, den Equipmenthalter an dem ersten Kabinenbauteil zu befestigen. Ferner ist dabei das Fixierelement ausgestaltet, eine Position des Equipmenthalters in Bezug zu dem zweiten Kabinenbauteil zu fixieren. Des Weiteren ist dabei die Positionsbestimmungsvorrichtung ausgestaltet, die Position des Equipmenthalters in Bezug auf das zweite Kabinenbauteil diskontinuierlich durch ein Positionssignal anzugeben.
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Anders ausgedrückt basiert die Idee der vorliegenden Erfindung auf einer diskontinuierlichen Positionsbestimmung durch ein Positionssignal mittels einer Positionsbestimmungsvorrichtung. Die Positionsbestimmung kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Positionsbestimmungsvorrichtung des Equipmenthalters an vorgegebenen Stellen, zum Beispiel an Ausnehmungen einer Rasterschiene, einrastet und ein Signal ausgibt, welches das Einrasten andeutet. Gleichzeitig zur Positionsbestimmung kann eine Befestigung des Equipmenthalters an dem ersten Kabinenbauteil erfolgen. Ferner kann beispielsweise gleichzeitig mit der Positionsbestimmung oder erst im Anschluss daran eine Feststellung bzw. Fixierung der Position durch ein Fixierelement stattfinden.
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Die Optionalität der Positionsbestimmung spiegelt sich darin, dass im Falle des Einbaus in speziellen Bereichen, in denen eine Positionsbestimmungsvorrichtung die Flexibilität der Kabinenbauteile zu stark einschränken würde, die Positionsbestimmungsvorrichtung des Equipmenthalters nicht zum Einsatz kommen muss.
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Im Folgenden werden Merkmale, Einzelheiten und mögliche Vorteile einer Vorrichtung gemäß verschiedener Ausführungsformen der Erfindung im Detail diskutiert.
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Der Equipmenthalter ist ein Bauelement zum Befestigen von Kabinenbauteilen eines Luftfahrzeugs. Der Equipmenthalter weist eine optionale Rasterfunktion auf.
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Optional kann dabei bedeuten, dass die Rasterfunktion zur Bestimmung einer Position wahlweise weggelassen werden kann, wenn zum Beispiel die Positionsbestimmung eines Kabinenbauteils nicht notwendig ist, da dieses nicht genau positioniert werden muss und dadurch Zeit gespart werden kann, oder alternativ, wenn eine Dauerpositionierung nicht möglich ist.
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Rasterfunktion bedeutet dabei, dass der Equipmenthalter ausgestaltet ist, in bestimmte Ausnehmungen beispielsweise bei einer Rasterleiste eindringen zu können. Mittels der Rasterfunktion kann eine Positionierung eines Kabinenbauteils beispielsweise in Bezug auf ein weiteres Kabinenbauteil erleichtert werden. Positionieren kann beispielsweise das Auffinden bestimmter Koordinaten in Bezug auf das andere Kabinenbauteil oder beispielsweise auf den Rumpf eines Flugzeugs bedeuten.
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Das erste Kabinenbauteil kann dabei beispielsweise eine Kabinenbaueinheit sein, die an der Kabinendecke eingehängt wird oder im Kabineninneren befestigt ist. Beispielsweise kann das erste Kabinenbauteil eine Versorgungskanaleinheit sein. Das zweite Kabinenbauteil kann ein Bauteil sein, an welches das erste Kabinenbauteil angebracht werden soll. Das zweite Kabinenbauteil kann beispielsweise als eine Rasterschiene bzw. Leiste ausgeführt sein. Diese Rasterschiene kann zum Beispiel Teil einer Gepäckablageeinheit sein. Alternativ kann die Rasterschiene an der Gepäckablageeinheit angeordnet sein.
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Das Luftfahrzeug kann dabei beispielsweise ein Flugzeug oder ein Helikopter sein. Ferner kann das Luftfahrzeug für die zivile oder militärische Luftfahrt ausgelegt sein. Das Luftfahrzeug kann des Weiteren beispielsweise ein Passagier- und/oder Frachtflugzeug sein.
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Das Befestigungselement des Equipmenthalters ist dabei ausgestaltet, den Equipmenthalter an dem ersten Kabinenbauteil zu befestigen. Befestigen kann dabei beispielsweise ein Kuppeln des ersten Kabinenbauteils an den Equipmenthalter derart bedeuten, dass diese auch bei einer gewissen Krafteinwirkung miteinander verbunden bleiben.
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Das Befestigungselement kann beispielsweise als ein Haken oder eine Schraube ausgestaltet sein. Ferner kann das Befestigungselement den Equipmenthalter kraft- oder formschlüssig an dem ersten Kabinenbauteil befestigen. Der Equipmenthalter kann auch mehrere Befestigungselemente beispielsweise in Form von mehreren Schrauben oder einer Kombination aus Schrauben und Hacken aufweisen.
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Das Fixierelement ist dabei ausgestaltet, eine Position des Equipmenthalters in Bezug zu dem zweiten Kabinenbauteil zu fixieren. Das heißt beispielsweise, dass der Equipmenthalter zunächst an dem ersten Kabinenbauteil angebracht und befestigt wird. Anschließend wird das erste Kabinenbauteil zusammen mit dem Equipmenthalter in Bezug zu dem zweiten Kabinenbauteil fixiert. Der Equipmenthalter kann mehrere Fixierelemente beispielsweise in Form von mehreren Schrauben oder einer Kombination aus Fixierelementen aufweisen.
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Das Fixierelement kann beispielsweise als eine Schraube, eine Klemme oder eine Spreizbefestigung ausgestaltet sein. Ferner kann das Fixierelement ausgestaltet sein, die Position des Equipmenthalters durch Kraft- oder Formschluss festzumachen.
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Die Positionsbestimmungsvorrichtung, die die Position des Equipmenthalters in Bezug auf das zweite Kabinenbauteil angeben kann, kann beispielsweise als ein elastischer Stift ausgestaltet sein, der in Öffnungen bzw. Ausnehmungen des zweiten Kabinenbauteils eindringen kann. Alternativ kann die Positionsbestimmungsvorrichtung beispielsweise eine Lichtquelle an dem Equipmenthalter sein, die ausgestaltet ist, einen Lichtstrahl durch Öffnungen des zweiten Kabinenbauteils auszusenden.
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Die Positionsbestimmung ist dabei diskontinuierlich, das heißt, es können nur bestimmte Positionen angegeben werden. Dies kann beispielsweise bei einer Rasterschiene der Fall sein, wobei die Positionsbestimmungsvorrichtung des Equipmenthalters lediglich anzeigen kann, wenn sich der Equipmenthalter auf Höhe einer Lochung der Rasterschiene befindet. Anders ausgedrückt werden Positionen, die zwischen den Lochungen einer Rasterschiene liegen, nicht angezeigt.
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Ein Positionssignal kann dabei ein Zeichen mit einer bestimmten Bedeutung, die einer gewissen Information entsprechen kann, sein. Das Positionssignal kann beispielsweise angeben, an welcher genauen Position der Equipmenthalter und eventuell das daran befestigte erste Kabinenbauteil sich befinden. Zusätzlich oder alternativ kann das Positionssignal angeben, ob und eventuell an welcher vorgesehenen Einraststelle sich der Equipmenthalter befindet. Das Positionssignal kann diese Informationen beispielsweise auf optischem, akustischem oder haptischem Weg liefern.
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Insgesamt kann beispielsweise also die Installation eines ersten Kabinenbauteils wie beispielsweise einer PSU an einer Rasterschiene mit Hilfe des Equipmenthalters folgendermaßen ablaufen. Zunächst findet beispielsweise eine Positionsbestimmung mit Hilfe der Positionsbestimmungsvorrichtung durch Einführen des Equipmenthalters in die Rasterschiene statt. Dann kann eine Fixierung der Position des Equipmenthalters in Bezug auf das zweite Kabinenbauteil also auf die Rasterschiene folgen. Anschließend kann das erste Kabinenbauteil, also die PSU-Einheit an dem Equipmenthalter und somit auch an der Rasterschiene befestigt werden. Die Positionsbestimmungsvorrichtung kann dabei derart ausgestaltet sein, dass die Positionsbestimmung optional ist, das heißt, der Equipmenthalter kann auch an einer nicht gelochten bzw. nicht dafür vorgesehenen Stelle einer Rasterschiene fixiert werden. Dies wird durch die Trennung der Funktionen Befestigung, Fixierung und Positionsbestimmung ermöglicht.
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Die Reihenfolge des Anbringens kann alternativ auch anders verlaufen. Beispielsweise kann zunächst das erste Kabinenbauteil an dem Equipmenthalter befestigt werden und anschließend die Positionierung und Fixierung stattfinden.
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Bei einer Positionierung und Befestigung von Kabinenbauteilen mit Hilfe des Equipmenthalters wird die Installationsarbeit erheblich erleichtert, was eventuell zu einer Zeiteinsparung beim Installieren führen kann. Die Arbeitserleichterung wird durch die Trennung der Funktionen des Equipmenthalters in Befestigen, Fixieren und Positionsbestimmung erklärt.
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Vorteilhaft ist ferner, dass beispielsweise vor einem Befestigen eines ersten Kabinenbauteils und vor dem Fixieren eine Positionsbestimmung optional stattfinden kann. Es besteht bei der Installation also die Möglichkeit, eine genaue Positionsbestimmung durchzuführen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, ist die Positionsbestimmung nicht zwingend, so dass der Equipmenthalter nicht durch ein Befestigungsmittel ausgewechselt werden muss, welches kein zusätzliches Bauteil für die Positionsbestimmung aufweist.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Positionsbestimmungsvorrichtung als ein elastisches Rasterelement mit einer Nase ausgeführt. Dabei ist die Nase ausgestaltet, in eine ausgewählte Ausnehmung des zweiten Kabinenbauteils einzudringen.
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Elastisch kann dabei beispielsweise bedeuten, dass das Rasterelement reversibel auf eine einwirkende Kraft reagieren kann. Der Werkstoff, aus dem das Rasterelement gefertigt ist, kann also zum Beispiel bei Einwirken einer Kraft nachgeben und anschließend bei einem Wegfallen der Kraft in die ursprüngliche Form zurückkehren. Das elastische Rasterelement kann dabei beispielsweise komplett elastisch sein oder alternativ elastische Teile aufweisen.
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Das elastische Rasterelement weist eine Nase bzw. einen Stift auf, der in Ausnehmungen bzw. Perforierungen des zweiten Kabinenbauteils eindringen kann. Das heißt beispielsweise, dass das das elastische Rasterelement der Positionsbestimmungsvorrichtung in eine Lochung einer Rasterschiene eindringen kann.
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Die ausgewählten Ausnehmungen können dabei beispielsweise Bohrungen sein, die zum Beispiel in regelmäßigem Abstand auf dem zweiten Kabinenbauteil angeordnet sind. Der Equipmenthalter kann ausgestaltet sein in eine Rasterschiene eingeführt und entlang dieser Schiene in ihrem Inneren bewegt bzw. geführt zu werden. Der Equipmenthalter kann also beispielsweise ausgestaltet sein, in eine ausgewählte Ausnehmung des zweiten Kabinenbauteils, also beispielsweise die dritte von rechts, einzudringen. Somit kann zum Beispiel ein Installateur von außen an der durch eine Lochung zu sehenden Nase erkennen, an welcher Stelle sich der Equipmenthalter befindet.
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Das elastische Rasterelement mit der Nase erleichtert die Positionsbestimmung des Equipmenthalters und kann dem diskontinuierlichen Positionssignal entsprechen.
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Gemäß einer Ausführungsform ist die Nase ausgestaltet, die Ausnehmung des zweiten Kabinenbauteils auf geringen lateralen oder frontalen Druck hin zu verlassen.
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Ein geringer Druck kann dabei beispielsweise ein Druck sein, den ein Mensch ohne große Anstrengung mit einem Finger ausüben kann. Dieser Druck kann dabei beispielsweise von vorne durch beispielsweise einen Finger eines Installateurs ausgeübt werden, also frontal. Alternativ kann der Druck lateral, also von der Seite dadurch ausgeübt werden, dass der Equipmenthalter weiter nach rechts oder links in Bezug auf die Ausnehmung des zweiten Kabinenbauteils bewegt wird.
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Durch diese Ausgestaltung kann der Equipmenthalter beispielsweise entlang einer Rasterschiene so lange weiterbewegt werden, bis die Nase des elastischen Rasterelements an der gewünschten Position bzw. Ausnehmung der Rasterschiene zu sehen ist.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Equipmenthalter ausgestaltet, in eine Rasterschiene eingeführt zu werden.
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Dabei kann sich beispielsweise das Fixierelement innerhalb der Rasterschiene befinden. Ferner kann auch die Positionsbestimmungsvorrichtung nach dem Einführen des Equipmenthalters in die Rasterschiene sich innerhalb der Rasterschiene befinden und beispielsweise lediglich durch eine Nase durch eine Ausnehmung in der Rasterschiene zu sehen sein.
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Die Rasterschiene bzw. Rasterleiste kann dabei beispielsweise als Teil eines weiteren Kabinenbauteils wie beispielsweise einer Gepäckablageeinheit ausgestaltet sein. Alternativ kann die Rasterschiene an einem weiteren Kabinenbauteil befestigt sein. Die Rasterschiene kann ferner dem zweiten Kabinenbauteil entsprechen. Anders ausgedrückt kann das zweite Kabinenbauteil als Rasterschiene mit einer Perforierung ausgeführt sein. Die Perforierung kann dabei beispielsweise an einer oder an zwei Seiten der Schiene realisiert sein.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das Fixierelement ferner ausgestaltet, ein drittes Kabinenbauteil in Bezug auf das erste Kabinenbauteil zu fixieren.
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Das dritte Kabinenbauteil kann dabei ein Kabinenbauteil sein, welches mit dem zweiten Kabinenbauteil in Verbindung steht. Beispielsweise kann das dritte Kabinenbauteil eine Gepäckablageeinheit sein, an der das zweite Kabinenbauteil beispielsweise in Form einer Rasterschiene montiert ist. Ist also beispielsweise die Rasterschiene fest mit der Gepäckablageeinheit verbunden und wird der Equipmenthalter an einer vorgegebenen Position der Rasterschiene fixiert, so wird gleichzeitig auch die Position in Bezug auf die Gepäckablageeinheit festgelegt. Das Fixierelement kann dabei beispielsweise durch das zweite Kabinenbauteil hindurch auch in das dritte Kabinenbauteil eindringen und dort befestigt werden.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Positionsbestimmungsvorrichtung derart biegsam ausgestaltet, dass sie optional von innen in eine Ausnehmung des zweiten Kabinenbauteils eingeführt werden kann.
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Biegsam kann dabei beispielsweise bedeuten, dass die Positionsbestimmungsvorrichtung komplett elastisch ausgestaltet ist. Wird der Equipmenthalter beispielsweise von innen in das zweite Kabinenbauteil also beispielsweise in eine Rasterschiene eingeführt, so kann die Positionsbestimmungsvorrichtung so gebogen werden, dass sie sich ebenfalls im Inneren des zweiten Kabinenbauteils befindet. Alternativ kann die Positionsbestimmungsvorrichtung so gebogen werden, dass sie sich außerhalb des zweiten Kabinenbauteils befindet, also beispielsweise komplett außerhalb einer Rasterschiene angeordnet ist. Dies entspricht der Optionalität der Positionsbestimmung des Equipmenthalters.
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Eine derartige Ausgestaltung der Positionsbestimmungsvorrichtung hat den Vorteil, dass die Positionsbestimmungsvorrichtung nicht stört bzw. nicht im Weg ist, falls eine Positionsbestimmung nicht nötig oder nicht möglich ist. Somit kann der Equipmenthalter an einer beliebigen Stelle des zweiten Kabinenbauteils fixiert werden.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform umfasst das Positionssignal mindestens ein Signal aus der folgenden Signalgruppe: taktiles Signal, optisches Signal und akustisches Signal.
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Ein taktiles Signal kann dabei beispielsweise ein haptisches Signal sein, bei dem ein Installateur durch Ertasten der Positionsbestimmungsvorrichtung bzw. einer Nase der Positionsbestimmungsvorrichtung, die beispielsweise durch eine Lochung einer Rasterschiene hervorschaut, die Position des Equipmenthalters genau ermitteln.
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Ein optisches Signal kann dabei bedeuten, dass ein Installateur die Positionsbestimmungsvorrichtung an einer bestimmten Stelle optisch wahrnehmen, also sehen kann. Zum Beispiel kann er die Nase der Positionsbestimmungsvorrichtung durch eine bestimmte Lochung einer Rasterschiene wahrnehmen und dadurch feststellen, an welcher Position sich der Equipmenthalter befindet. Alternativ kann die Positionsbestimmungsvorrichtung als eine optische Quelle ausgestaltet sein, so dass ein Installateur ein Leuchten durch eine bestimmte Perforierung einer Rasterschiene sieht und dadurch die Position des Equipmenthalters und eventuell des daran befestigten ersten Kabinenbauteils ermitteln kann.
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Ein akustisches Signal kann beispielsweise ein Klicken oder Einschnappen der Positionsbestimmungsvorrichtung in Ausnehmungen bzw. Lochungen des zweiten Kabinenbauteils sein. Das akustische Signal kann beispielsweise lediglich die Information liefern, ob sich der Equipmenthalter an einer gewünschten vorgegebenen Position befindet oder nicht.
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Ein taktiles Signal kann den Vorteil haben, dass auch auf geringem Raum und bei Einbau von Kabinenbauteilen an unbequem zugänglichen Orten die Position beispielsweise durch ein Ertasten mit der Hand ermittelt werden kann. Ähnliche ist ein direkter Sichtkontakt für eine Positionsbestimmung mittels eines akustischen Signals nicht unbedingt notwendig. Das Positionssignal kann gleichzeitig ein taktiles, optisches und akustisches Signal beinhalten.
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Das Haltesystem gemäß der Erfindung weist einen oben beschriebenen Equipmenthalter und ein zweites Kabinenbauteil auf. Dabei weist das zweite Kabinenbauteil eine Kodierung auf, mit der die Positionsbestimmungsvorrichtung bei der diskontinuierlichen Bestimmung der Position des Equipmenthalters in Bezug auf das zweite Kabinenbauteil interagiert.
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Die Kodierung kann dabei beispielsweise einer Lochung auf einer Rasterschiene entsprechen. Die Positionsbestimmungsvorrichtung kann in diesem Fall beispielsweise durch Eindringen in die Perforierungen der Rasterschiene bei der Bestimmung der Position des Equipmenthalters mit der Rasterschiene interagieren.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das zweite Kabinenbauteil als Rasterschiene mit Ausnehmungen ausgeführt.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das erste Kabinenbauteil eine Versorgungskanaleinheit.
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Dabei kann der Equipmenthalter beispielsweise ausgestaltet sein, das Gewicht der Versorgungskanaleinheit zu tragen. Dazu kann beispielsweise das Befestigungselement verstärkt sein.
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Gemäß der Erfindung wird ferner ein Verfahren zum Positionieren eines ersten Kabinenbauteils eines Luftfahrzeugs in Bezug auf ein zweites Kabinenbauteil und zum Befestigen der zwei Kabinenbauteile miteinander mittels eines der oben beschriebenen Ausführungsformen von Haltesystemen mit Equipmenthalter beschrieben. Das Verfahren weist die folgenden Schritte auf: Befestigen des Equipmenthalters an einem ersten Kabinenbauteil mittels eines Befestigungselements; Führen des Equipmenthalters entlang eines zweiten Kabinenbauteils mit Ausnehmungen; Bestimmen einer Position des Equipmenthalters in Bezug auf das zweite Kabinenbauteil durch ein diskontinuierliches Positionssignal mittels einer Positionsbestimmungsvorrichtung; Fixieren der bestimmten Position des Equipmenthalters in Bezug zu dem zweiten Kabinenbauteil mittels eines Fixierelements.
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Die Reihenfolge der Schritte kann dabei alternativ auch anders aussehen. Beispielsweise kann der Equipmenthalter zunächst entlang bzw. innerhalb eines zweiten Kabinenbauteils, also beispielsweise einer Rasterschiene mit Ausnehmungen bis zu einer gewählten Position geführt werden. Gleichzeitig oder anschließend kann eine Positionsbestimmung mittels der Positionsbestimmungsvorrichtung des Equipmenthalters stattfinden. Daraufhin kann die ermittelte Position fixiert werden und anschließend das erste Kabinenbauteil an dem Equipmenthalter an der bestimmten fixierten Position mittels des Befestigungselements befestigt werden.
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Gemäß der Erfindung wird ferner ein Luftfahrzeug mit einem Haltesystem mit Equipmenthalter, wie oben dargestellt, bereitgestellt.
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Gemäß einer Ausführungsform weist das Luftfahrzeug eine Versorgungskanaleinheit und eine Gepäckablageeinheit auf. Dabei ist der Equipmenthalter ausgestaltet, die Versorgungskanaleinheit und die Gepäckablageeinheit in Bezug aufeinander zu positionieren und zu befestigen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden dem Fachmann aus der nachfolgenden Beschreibung beispielhafter Ausführungsformen, die jedoch nicht als die Erfindung beschränkend auszulegen sind, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen ersichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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1 zeigt schematisch eine plastische Darstellung eines Equipmenthalters mit optionaler Rasterfunktion gemäß einem Ausführungsbeispiel
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2 zeigt schematisch einen Querschnitt durch ein Haltesystem gemäß einem Ausführungsbeispiel
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3 zeigt schematisch eine plastische Darstellung eines Haltesystems mit eingerasteter Positionsbestimmungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel
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4 zeigt schematisch eine plastische Darstellung eines Haltesystems mit nicht eingerasteter Positionsbestimmungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel
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5 zeigt schematisch eine plastische Darstellung eines zweiten Kabinenbauteils Alle Figuren sind lediglich schematische Darstellungen von erfindungsgemäßen Vorrichtungen, Systemen und ihren Bestandteilen. Insbesondere Abstände und Größenrelationen sind in den Figuren nicht maßstabsgetreu wiedergegeben. In den verschiedenen Figuren sind gleiche oder identische Elemente mit den gleichen Referenznummern versehen.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN
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In 1 ist schematisch eine plastische Darstellung eines Equipmenthalters 1 mit optionaler Rasterfunktion gemäß einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Der Equipmenthalter 1 weist zwei Befestigungselemente 3 auf, die mit dem ersten Kabinenbauteil 9, beispielsweise einer Versorgungskanaleinheit, verstiftet oder verschraubt werden können. Ferner weist der Equipmenthalter 1 ein Fixierelement 5 auf. Das Fixierelement 5 ist neben den Befestigungselementen 3 angeordnet und als Schraube ausgestaltet.
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Die Positionsbestimmungsvorrichtung 7 ist ebenfalls neben den Befestigungselementen 3 angeordnet. Sie weist ein elastisches Rasterelement 13 mit einer Nase 15 auf. Das Befestigungselement 3, das Fixierelement 5 und die Positionsbestimmungsvorrichtung 7 sind miteinander verbunden. Diese Verbindung kann beispielsweise mittels des Fixierelements 5 bzw. einer Schraube durch das Fixierelement 5 geschehen.
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Die Ausgestaltung des Equipmenthalters 1 mit einer Positionsbestimmungsvorrichtung 7 ist vorteilhaft, weil damit eine optionale Rasterung und Positionierung des Equipmenthalters 1 und eventuell eines daran befestigten Kabinenbauteils 19 ermöglicht wird. Dies wird durch ein optionales Einführen der Positionsbestimmungsvorrichtung 7 in eine Schiene 11 mit Auskerbungen 17 erreicht.
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In 2 ist schematisch ein Querschnitt durch ein Haltesystem 20 gemäß einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Das Haltesystem 20 weist einen Equipmenthalter 1 und ein zweites Kabinenbauteil 11 auf, welches hier als Rasterschiene ausgestaltet ist. Die Rasterschiene 11 ist an einem dritten Kabinenbauteil 19, hier einer Gepäckablageeinheit (OHSC), angeordnet. In dem dargestellten Beispiel ist der Equipmenthalter 1 in die Rasterschiene 11 eingeführt.
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Die Positionsbestimmungsvorrichtung 7 ist mit der Nase 15 in einer Ausnehmung 17 der Rasterschiene 11 eingerastet. An dem Befestigungselement 3 des Equipmenthalters 1 ist das erste Kabinenbauteil 9, also beispielsweise eine Versorgungskanaleinheit, befestigt. Die Position des Equipmenthalters 1 in Bezug auf das zweite Kabinenbauteil 11 wird durch die Ausnehmungen 17 diskontinuierlich angegeben. Das Positionssignal wird hier beispielsweise optisch durch das Hervorschauen der Nase 15 des elastischen Rasterelements 13 durch die Ausnehmung 17 der Rasterschiene 11 angegeben. Nach einer Positionsbestimmung kann mit Hilfe des Fixierelements 5 die Position des Equipmenthalters 11 und somit auch die Position der daran befestigten Versorgungskanaleinheit 9 innerhalb der Rasterschiene 11 fixiert werden.
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In 3 ist schematisch eine plastische Darstellung eines Haltesystems 20 mit eingerasteter Positionsbestimmungsvorrichtung 7 gemäß einem Ausführungsbeispiel dargestellt.
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Das erste Kabinenbauteil 9 ist in der Darstellung bereits mit den Befestigungselementen 3 befestigt. Die Positionsbestimmungsvorrichtung 7 ist in die Rasterschiene 11 eingeführt und in einer Ausnehmung 17 der Rasterschiene 11 eingerastet. Dies ist an der Nase 15 des elastischen Rasterelements 13 zu sehen.
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Durch das Einführen der Positionsbestimmungsvorrichtung 7 in die Rasterschiene 11 und das Entlangführen des Equipmenthalters 1 innerhalb der Rasterschiene 11 kann die Position des Equipmenthalters 1 sowohl durch Ertasten als auch optisch und alternativ durch ein „Klacken” akustisch ermittelt werden. Die Positionsermittlung ist diskontinuierlich, da zu den Augenblicken, in denen die Positionsbestimmungsvorrichtung 7 zwischen den Ausnehmungen 17 der Rasterschiene 11 nicht zu sehen ist, eine genaue Positionsbestimmung nicht möglich ist.
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In 4 ist schematisch eine plastische Darstellung eines Haltesystems 20 mit nicht eingerasteter Positionsbestimmungsvorrichtung 7 gemäß einem Ausführungsbeispiel dargestellt.
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Der Equipmenthalter 1 ist in die Rasterschiene 11 eingeführt. Dabei ist die Positionsbestimmungsvorrichtung 7 mit dem elastischen Rasterelement 13 und der Nase 15 derart verbogen, dass sie sich außerhalb der Rasterschiene 11 befinden. Dies kann beispielsweise dann hilfreich sein, wenn der Equipmenthalter zwischen zwei Ausnehmungen 17 der Rasterschiene mittels des Fixierelements 5 fixiert werden soll.
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In 5 ist schematisch eine plastische Darstellung des zweiten Kabinenbauteils 11 dargestellt. Das zweite Kabinenbauteil 11 ist als Rasterschiene mit Ausnehmungen 17 ausgestaltet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Equipmenthalter
- 3
- Befestigungselement
- 5
- Fixierelement
- 7
- Positionsbestimmungsvorrichtung
- 9
- erstes Kabinenbauteil
- 11
- zweites Kabinenbauteil
- 13
- elastisches Rasterelement
- 15
- Nase
- 17
- Ausnehmung
- 19
- drittes Kabinenbauteil
- 20
- Haltesystem