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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Kochfelds gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es
ist aus der
EP 967 839
A2 bekannt, an einem Kochfeld mit Kochstellen und Heizeinrichtungen sowie
sogenannten Topferkennungssensoren eine Funktion vorzusehen, dass
das Bewegen eines aufgestellten Kochgefäßes im
Bereich der Kochzone die Eingabe der gewünschten Leistungsstufe
ist. Dabei kann beispielsweise das Bewegen in eine Richtung ein
Erhöhen der Leistungsstufe sein und das Bewegen in eine
andere Richtung das Herabsetzen.
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Aus
der
DE 10 2004
011 749 A1 ist es bekannt, an einem Kochfeld Betätigungssensoren
vorzusehen, die derart ausgebildet sind, dass sie eine Berührung
des Kochgefäßes oder ein Bewegen bzw. Verschieben
des Kochgefäßes erkennen. Dies dient dazu, dass
die Kochstelle, auf der das Kochgefäß steht, als
ausgewählt bzw. selektiert gewertet wird für eine
nachfolgende Leistungseinstellung. Dadurch ist es möglich,
auf einen sogenannten Selektions-Schalter bzw. ein entsprechendes
Bedienelement zum Selektieren einer gewünschten Kochstelle
zu verzichten.
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Aufgabe und Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Verfahren
zu schaffen, mit dem Probleme des Standes der Technik vermieten werden
können und insbesondere auf vorteilhafte Art und Weise
ein Kochfeld betrieben werden kann.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im Folgenden
näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche
wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung
gemacht.
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Das
zu betreibende Kochfeld weist vorteilhaft eine oder sogar mehrere
Kochstellen und Heizeinrichtungen dafür auf, auf welches
hier jeweils ein Kochgefäß gestellt werden kann
auf übliche Art und Weise zur Erwärmung von Kochgut
in dem Kochgefäß. Des weiteren ist eine Steuerung
vorgesehen sowie ein Betätigungssensor an der Kochstelle,
wobei der Betätigungssensor derart ausgebildet ist, dass
er eine Berührung des Kochgefäßes mit
der Hand einerseits oder andererseits ein Bewegen bzw. Verschieben
des Kochgefäßes erkennt. Im zweiten Fall kann beispielsweise
mittels eines Topflappens in der Hand das Kochgefäß bewegt,
verschoben oder auch abgehoben werden, was der Betätigungssensor
ebenfalls erkennt, da er eben den Ort bzw. eine Veränderung des
Ortes oder ein Fehlen des Kochgefäßes erkennt.
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Erfindungsgemäß wird
ein Berühren oder Verschieben bzw. Bewegen des Kochgefäßes
erkannt unter Zuhilfenahme des Betätigungssensors und bewirkt
dann quasi als Quittieren bzw. Löschen eines von dem Kochfeld
aus bestimmtem Grund erzeugten Signals dessen Abschalten. Somit
kann beispielsweise ein eingestellter Timeralarm, der nach voreingestellten
zehn Minuten beginnt, durch Berühren des Kochgefäßes
oder durch Verschieben bzw. Bewegen des Kochgefäßes
quittiert werden, um anzuzeigen, dass die Bedienperson das Signal
bzw. den Alarm registriert hat. Dann wird das Signal üblicherweise
abgeschaltet, also Rückmeldung, dass es seinen Zweck erfüllt
hat. Schließlich ist klar, wenn beispielsweise ein Timeralarm
nach der im Timer voreingestellten Zeit abgelaufen ist, und dann
eine Bedienperson den Topf berührt, dass sie dann auch
den Alarm und somit den Zweck des Alarms wahrgenommen hat. So kann
eine separate Bestätigung durch ein separates Betätigen
eines speziellen Bedienelementes eingespart werden sowie vor allem
auch der Aufwand für dessen Vorhandensein. In den meisten Fällen
wird ja auch nach Ertönen des Timersignals der Kochvorgang
als vorläufig beendet anzusehen sein, so dass das Kochgefäß von
der Kochstelle genommen werden kann oder beispielsweise ein Deckel
angehoben werden kann, um den Zustand des Kochguts zu überprüfen.
Damit wird dann eben gleichzeitig die Quittierung des Signals bzw.
des Timeralarms vorgenommen und dieses damit auch abgeschaltet.
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Einerseits
kann vorgesehen sein, dass bereits ein Berühren des Kochgefäßes
ausreicht bzw. vom Betätigungssensor entsprechend erkannt
wird. Dazu kann der Betätigungssensor beispielsweise ausgebildet
sein wie in der zuvor genannten
DE 10 2004 011 749 A1 beschrieben, auf welche
diesbezüglich explizit verwiesen wird. Dann kann beispielsweise
vorgesehen sein, dass das Kochgefäß für
mindestens zwei Sekunden berührt werden muss, damit es
als Signalquittierung gewertet wird. Somit kann vermieden werden,
dass bereits ein versehentliches Streifen des Kochgefäßes
odgl. den Alarm abschaltet. Solche Betätigungssensoren
können gut mit Strahlungs-Heizeinrichtungen als zusätzliches
Teil verwendet werden. Bei Induktions-Heizeinrichtungen bietet es
sich an, die Topferkennungsfunktion zu nutzen, die eine solche Induktions-Heizeinrichtung
ohnehin aufweist. Damit kann dann aber nur ein Abheben des Kochgefäßes
oder ein Verschieben um einige cm weg von der Kochstelle erfasst
werden, so dass die Induktions-Heizeinrichtung auch abgeschaltet
wird, aber keine Berührung.
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Alternativ
zu einer Signalquittierung nur durch Berühren des Kochgefäßes
kann sie nur durch Verschieben bzw. Bewegen oder Abheben des Kochgefäßes
erfolgen. Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass ein bestimmter
Verschiebeweg von mindestens 5 cm als Signalquittierung gewertet
wird, geringere Verschiebewege, beispielsweise durch ein versehentliches
Anstoßen an ein Kochgefäß, jedoch noch
nicht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
für eine Signalquittierung ein mehrmaliges Berühren
des Kochgefäßes oder ein mehrfaches Bewegen bzw.
Verschieben des Kochgefäßes notwendig ist. Dadurch
kann eine versehentliche Signalquittierung noch besser ausgeschlossen
werden, da für diese Aktionen eine explizite Absicht der
Bedienperson notwendig ist.
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Alternativ
zu einem Verschieben kann auch ein Bewegen des Kochgefäßes
in Form einer Drehung vorgesehen sein, was ebenfalls durch den Betätigungssensor
erkannt werden kann. Dann sollte ein Drehwinkel mindestens 15° oder
noch mehr betragen, damit der als Signalquittierung gewertet wird.
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Vorteilhaft
kann als Betätigungssensor der vorbeschriebene gemäß der
DE 10 2004 011 749
A1 verwendet werden, der gleichzeitig eine Funktion als Topferkennung
an der Kochstelle hat. Damit kann das Vorhandensein eines Kochgefäßes
an der Kochstelle erkannt werden, um deren Betrieb freizugeben, losgelöst
von möglichen Signalen oder Signalquittierungen. Auf diese
Art und Weise kann also durch Verwendung dieses Topferkennungssensors
die weitere Funktion realisiert werden. Somit muss letztlich kein größerer
konstruktiver Mehraufwand getrieben werden, die Funktionen können
nämlich in der Steuerung implementiert werden, also sozusagen
softwaretechnisch erstellt werden.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und der Zeichnung hervor, wobei die einzelnen
Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form
von Unterkombination bei einer Ausführungsform der Erfindung
und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie
für sich schutzfähige Ausführungen darstellen
können, für die hier Schutz beansprucht wird.
Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften
beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in
ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt und
wird im Folgenden näher beschrieben. Dabei zeigt die 1 eine
schematische Schrägansicht eines Kochfeldes mit dem erfindungsgemäßen
Bedienverfahren zur Signalquittierung.
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Detaillierte Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
schematisch ein Kochfeld 11 in Schrägansicht dargestellt,
bei dem die Erfindung in zwei Varianten verwirklicht ist. Das Kochfeld 11 weist eine übliche
Kochfeld-Platte 12 auf. Auf der Kochfeld-Platte 12 sind
mehrere Kochstellen 14a–d vorgesehen. Sie können
durch entsprechende bekannte Markierungen auf der Oberseite der
Glaskeramik-Platte 12 kenntlich gemacht sein.
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Unter
jeder Kochstelle 14a–d ist jeweils eine Heizung 16a–d
vorgesehen. Es sind hier übliche Strahlungsheizkörper,
es können alternativ auch Induktionsheizungen verwendet
werden. Jede der Heizungen 16a–d wird über
eine Steuerung 18 angesteuert und entsprechend einer eingestellten
Leistung mittels Leistungsschaltern 20a–d angesteuert.
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Mittels
beispielsweise kapazitiven Berührungsschaltern 21 am
rechten Rand der Kochfeld-Platte 12, von denen nur zwei
dargestellt sind aber viel mehr vorhanden sein können,
kann auf an sich bekannte Art und Weise ein Timer für den
Betrieb einer der Kochstellen 14 so eingestellt werden, dass
beispielsweise nach 30 Minuten ein Kochvorgang beendet ist und dann
ein Signal ertönt, um dieses auch anzuzeigen. Da eine solche
Timer-Funktion sowie ein Timer-Signal bekannt sind, brauchen sie hier
nicht näher erläutert zu werden.
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Des
weiteren befinden sich unterhalb jeder der Kochstellen
14a–d,
vorteilhaft zwischen Kochfeld-Platte
12 und Heizung
16,
die sogenannten Kochgefäßerkennungs-Sensoren
22a und
d. Diese können in unterschiedlicher Form ausgebildet sein. Unter
der Kochstelle
14a ist bei einer Erfindungsvariante ein
Kochgefäßerkennungs-Sensor
22a vorgesehen,
der in etwa Spulenform aufweist und mit der Steuerung
18 verbunden
ist. Er bildet den genannten Betätigungssensor. Ein solcher
Sensor ist beispielsweise in der
EP 788 293 A beschrieben, auf welche bezüglich
möglicher Realisierungen ausdrücklich Bezug genommen
wird.
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Unter
der Kochstelle
14d sind bei einer anderen Erfindungsvariante
zwei Kochgefäßerkennungs-Sensoren
22d angeordnet,
welche nicht in Spulenform ausgebildet sind, sondern zwei einzelne Flächen
bilden, die am Rand der Kochstelle
14d und in etwa gegenüberliegend
angeordnet sind. Diese Kochgefäßerkennungs-Sensoren
22d als
Betätigungssensor können ein kapazitives Funktionsprinzip
aufweisen, wie es beispielsweise aus der
DE 42 24 934 A bekannt ist.
Zwar werden sie dort für ein anderes Funktionsprinzip verwendet.
Der Zweck ist jedoch der gleiche, nämlich die Erkennung
der Anwesenheit sowie der Ausbildung eines auf die zu dem Kochgefäßerkennungs-Sensor
gehörende Kochstelle aufgesetzten Kochgefäßes
25,
hier verbunden mit der Zusatz-Funktion der Erkennung der Berührung des
Kochgefäßes durch einen Bediener
27.
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Funktion
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Im
folgenden soll die Funktion anhand der Kochstelle 14a mit
dem linken spulenförmigen induktiven Kochgefäßerkennungs-Sensor 22a beschrieben
werden. Diese Funktionsbeschreibung ist jedoch ausdrücklich
nicht auf die spezielle Ausbildung des Kochgefäßerkennungs-Sensors 22a beschränkt, sondern
kann auch mit sonstigen Kochgefäßerkennungs-Sensoren
als Betätigungssensor verwendet werden.
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Ist
der zuvor beschriebene Timer eingestellt und ist die zuvor eingestellte
Zeit, beispielsweise 30 Minuten, abgelaufen, so ertönt
auf alle Fälle ein Alarm-Signal bzw. Timer-Signal. Des
weiteren kann dabei bereits die Kochstelle mit dem Kochgefäß darauf
abgeschaltet werden. Alternativ kann sie auch erst nach einer üblichen
Signalquittierung abgeschaltet werden. Erfindungsgemäß wird
zur Signalquittierung, wie an der Kochstelle 14a dargestellt,
mit einem Finger 27 das Kochgefäß 25a berührt.
Dabei wird erkannt, dass mit einem Finger 27 das Kochgefäß 25 berührt
wird, also eine kapazitive Ankopplung erfolgt. Im Rahmen der Erfindung
hat sich nämlich gezeigt, dass bei entsprechend genauer
Abstimmung und Auswertung der Signale des Sensors 22 ermittelt werden
kann, ob ein Kochgefäß berührt wird.
Dafür sind metallische Kochgefäße notwendig.
Durch das Berühren des Kochgefäßes 25 mit
einem oder mehreren Fingern 27 wird beispielsweise parallel
zu einer Schwingkreiskapazität der Sensoren die Kapazität einer
Bedienperson hinzugefügt. Dieses kann am Signal des Kochgefäßerkennungs-Sensors 22 erkannt werden.
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Um
dieses Berühren des Kochgefäßes zu erkennen,
ist es vorteilhaft, die Betriebsfrequenz des Kochgefäßerkennungs-Sensors
auf sehr hohe Werte zu verschieben, wie es in der
DE 10 2005 041 028 A1 beschrieben
ist. Alternativ können über ähnliche Sensoren
mit kapazitiver Ankopplung auch kapazitive Ableitströme
an dem Finger
27 gemessen werden.
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Wurde über
den Kochgefäßerkennungs-Sensor 22 und
die Steuerung 18 die Berührung des Kochgefäßes
erkannt, so wird dies allgemein als Signalquittierung gewertet und
das Signal kann ausgeschaltet werden.
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Alternativ
zu einem Berühren eines auf die Kochstelle 14a aufgestellten
Kochgefäßes 25a als Signalquittierung
ist rechts an der Kochstelle 14c dargestellt, wie eine
Bedienperson mit zwei Händen 28 das Kochgefäß 25c bewegt,
und zwar entweder in einer Richtung verschiebt oder aber dreht,
möglicherweise auch anhebt. Auch dieses kann mit den entsprechend
vorgesehenen und ausgebildeten Sensoren 22 erkannt werden
und bewirkt die Quittierung des Signals und somit seine Abschaltung.
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Sowohl
für Berühren als auch Bewegen des Kochgefäßes
als Signalquittierung kann vorgesehen sein, dass sozusagen ein bestimmter
Mindestwert erreicht werden muss. Dies kann für das Berühren
eine Mindestdauer sein, beispielsweise mindestens zwei Sekunden,
und für das Bewegen ein Mindestbewegungsweg von 5 cm oder
für das Verdrehen ein Mindestdrehwinkel von beispielsweise
mindestens 15°. Dadurch wird auch sichergestellt, dass
die Sensoren die Berührung bzw. die Bewegung des Kochgefäßes eindeutig
erkennen. Beim Anheben ist es egal.
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Dies
bedeutet also bei einem möglichen Ausführungsbeispiel,
dass ein Berühren oder Bewegen eines Kochgefäßes
von dem Kochfeld bzw. dem Betätigungssensor erkannt wird
und als Quittierung eines Signals wie eines Timer- bzw. Alarmsignals
entsprechend einer sonstigen Quittierung über bekannte Bedienelemente
gewertet wird. So kann entweder auf manche Bedienelemente wie Quittierungs-Schalter
odgl. verzichtet werden. Des weiteren ist eine instinktive Quittierung
durch Berühren oder Bewegen eines aufgestellten Kochgefäßes
möglich. Schließlich hat es sich im Rahmen der
Untersuchungen zu dieser Erfindung erwiesen, dass in vielen Fällen
eine Berührung des Kochgefäßes beispielsweise
zum Wegnehmen mit erwärmtem Inhalt von der Kochstelle stattfindet,
wenn die Timer-Zeit abgelaufen ist, was durch das Signal angezeigt
wird. Damit wird also automatisch gleichzeitig das Signal bzw. der
Alarm quittiert und damit abgeschaltet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 967839
A2 [0002]
- - DE 102004011749 A1 [0003, 0008, 0012]
- - EP 788293 A [0018]
- - DE 4224934 A [0019]
- - DE 102005041028 A1 [0022]